Risiken vermeiden RA Stefan Engels (NailPro DE 01_2018)

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HYGIENE UPDATE

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DOSSI E R | HYG IE N E

Ein Muss im Nagelstudio

RISIKEN VERMEIDEN ach der aktuellen Definition der WHO bezieht sich Hygiene auf Bedingungen und Handlungen, die dazu dienen, die Gesundheit zu erhalten und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Verhinderung von Krankheiten, insbesondere von solchen, die ansteckender Natur sind. Das reelle Risiko, dass Kunden Erreger von Infektionskrankheiten bei einem Besuch in Ihrem Studio nicht nur mitbringen, sondern auch dalassen, ist durchaus gegeben, und zwar unabhängig davon, ob Sie Inhaberin eines Kosmetik- oder eines Nagelstudios sind: Sie kommen nicht umhin, die erforderlichen Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Dabei ist es gleichgültig, ob zum Schutz Ihrer Kunden oder aber um den Ihnen obliegenden Fürsorgepflichten als Arbeitgeber gegenüber Ihren Angestellten Rechnung zu tragen. Das Einhalten der gängigen Hygienevorschri$en ist ein absolutes Muss! Auch der Gesetzgeber kennt hier keinerlei Ausnahme. So dient etwa § 36 Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – kurz: IfSG) als Grundlage für die Begehung Ihres Studios durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. Des Weiteren trifft Sie als Arbeitgeber auch die (Für-

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sorge-)Verpflichtung, „erforderliche Maßnahmen“, die die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer während der Arbeit gewährleisten, zu ergreifen. STANDARDS EINFÜHREN Damit die in Ihrem Geschä$ durchgeführten Hygienemaßnahmen den Anforderungen des jeweils überwachenden Gesundheitsamtes entsprechen, gilt es, bestimmte Standards einzuhalten. Richtungsweisend sind hier die Vorgaben des Robert-KochInstitutes. Dieses hat verschiedene Richtlinien entwickelt, die

Auf einen Blick Als Inhaberin eines Kosmetik- oder Nagelstudios sind Sie verpflichtet: - einen auf ihre Dienstleistung angepassten Hygieneplan zu erstellen und diesen regelmäßig zu aktualisieren; - Sorge dafür zu tragen, dass die Hygienemaßnahmen tatsächlich auch umgesetzt werden; - routinemäßige bzw. anlassbezogene Eigenkontrollen über die Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen zu einem festen Bestandteil Ihrer Aufgaben zu machen; - den Hygieneplan jährlich zu aktualisieren und Ihre Mitarbeiter über die Anwendung des Hygieneplanes mindestens einmal im Jahr zu belehren und diese Belehrung auch schriftlich zu dokumentieren.

allgemein als rechtsverbindlich angesehen werden. So gibt es Empfehlungen zu Flächen- und Handhygiene sowie Vorschri$en zur Aufbereitung von Instrumenten. Um diesen Anforderungen zu entsprechen, ist in jedem Fall ein aktueller Hygieneplan erforderlich. Dieser muss dem Rahmenhygieneplan des jeweiligen Bundeslandes, in dem das Gewerbe ausgeübt wird, entsprechen. Eine genaue Form, die es einzuhalten gilt, gibt es jedoch nicht. Der Rahmenhygieneplan beinhaltet im Wesentlichen Vorschriften über die Desinfektion von Händen, Haut, Flächen und sanitären Anlagen sowie der Reinigung von Berufskleidung. Auch die Aufbereitung des Instrumentariums ist Gegenstand des Rahmenhygieneplans. Der aktuelle Hygieneplan in Ihrem Studio ist demgegenüber eine Art Arbeitsanweisung für Ihre Mitarbeiter. Der Plan sollte den gesamten Ablauf der Reinigung/Desinfektion in Ihrem Geschä$ beinhalten. Bedenken Sie dabei, dass ein guter Hygieneplan auch ein Qualitätszeichen für die von Ihnen angebotenen Dienstleistungen ist. ANFORDERUNGEN AUSARBEITEN Die konkrete Ausarbeitung Ihres Hygieneplans orientiert sich wesentlich an den individuel-

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Rechtsanwalt Stefan Engels zeigt auf, welche erforderlichen Hygienemaßnahmen im Nagelstudio unbedingt beachtet werden sollten.


DOSSI ER | HYG IE N E

len Gegebenheiten Ihrer Dienstleistungen sowie dem jeweiligen Rahmenhygieneplan. Wichtige Punkte hierbei sind die Anforderungen an Ihre Räume und Ausstattung sowie an die verwendeten Instrumente und die von Ihnen durchgeführten Tätigkeiten. Manche Instrumente müssen steril sein bzw. vor der Anwendung sterilisiert werden. Außerdem erfordern der Arbeitsplatz, das ausführende Personal und der Kunde eine Vorbereitung auf die Behandlung. Ein besonderer

Schwerpunkt bildet die Desinfektion der Hände, denn viele Keime werden alleine durch die Hände übertragen. Praxistipp: Achten Sie genau darauf, dass Ihre Mitarbeiter alle Hygienemaßnahmen korrekt durchführen. Hierfür eignen sich insbesondere Abbildungen, die seitens der Hersteller von Desinfektionsmitteln regelmäßig mitgeliefert werden. Wenn Sie sich bei der Erstellung des Hygieneplanes unsicher sind, scheuen Sie sich nicht, einfach bei dem

für Sie zuständigen Gesundheitsamt nachzufragen. Die Mitarbeiter dort helfen Ihnen in der Regel bei Fragen gern weiter.

STEFAN ENGELS ist seit 2002 zugelassener Rechtsanwalt und praktiziert in Mönchberg. Sein Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Geschäftsfeldentwicklung und Internationalisierung von Unternehmen.

Händewaschen: So geht‘s richtig Auch das richtige Händewaschen will gelernt sein. Hängen Sie doch einfach eine Tafel mit Abbildungen am Waschbecken auf!

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