Sichere Seite RA Stefan Engels (BF 12 16 2811)

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EDITION D | 12/2016

DAS WOLLEN

MÄNNER Taffe Styles für Ihre Kunden ab Seite 90

IST JA REIZEND

Hautprobleme nach dem Waxing ab Seite 38

Dossier:

Apparative Kosmetik Gerätecheck fürs Institut ab Seite 50


DOSSIER

APPARATIVE KOSMETIK

AUF DER SICHEREN SEITE? VERSICHERUNGEN – Welche Versicherungen brauchen Sie als selbstständige Kosmetikerin tatsächlich und was sollten sie beinhalten? Rechtsanwalt Stefan Engels erklärt es.

ersicherungen sollen einen Schadensausgleich im Versicherungsfall herstellen und zwar für finanzielle Schäden, die durch Krankheit oder unabwendbare Ereignisse entstehen. Selbstständige können auf ein schier unüberschaubares Angebot von möglichen Versicherungen zurückgreifen – wenn sie wollen. Gesetzlich verplichtet sind sie jedoch einzig nur zur Krankenversicherung und zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, also zu einer Versicherung, die gegen Berufsunfälle absichert. Um allerdings optimal abgesichert zu sein, sind noch weitere Versicherungen erforderlich. Aber welche Versicherungen braucht man als selbstständige Kosmetikerin tatsächlich, und welche sind nicht unbedingt erforderlich? Selbstständige Kosmetikerinnen sind den unterschiedlichsten Haftungsrisiken ausgesetzt, denn sie haften für ihre Fehler.

Was gibt es noch für aktuelle Ereignisse beim Thema kosmetische Apparate? In der kommenden BEAUTY FORUM 1/2017 geben wir Einblicke in eine aktuelle Expertendiskussion über Microneedling, die auf der 31. BEAUTY FORUM MÜNCHEN stattgefunden hat.

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www.beauty-forum.com 12/2016

Foto: Kaspars Grinvalds/Shutterstock.com

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Für alle Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit als Kosmetikerin entstehen, müssen Sie (inanziell) einstehen. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass Sie bei Schadenseintritt ggf. mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Welche Versicherung? Die abgeschlossene Betriebshaftplichtversicherung bietet Ihnen einen entsprechenden Schutz. Sie deckt alle Sach- und Personenschäden, die Sie oder etwa eine Angestellte im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit bei einer anderen Person verursachen oder die in Ihren Räumlichkeiten entstehen. Sollte in Ihrem Kosmetikinstitut ein Schaden (Personen- oder Sachschaden) entstehen und handelt es sich um einen begründeten Anspruch des Geschädigten, so reguliert die Betriebshaftplichtversicherung den Schaden für Sie. Sollte der Anspruch unbegründet sein, so wehrt die Versicherung ihn ab. Wie viel die Versicherung bei welchen Schäden genau bezahlt, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. Wie gut Sie für die Haftungsrisiken, die in Ihrem Institut bestehen, vorgesorgt haben, hängt maßgeblich von den Versicherungsbedingungen ab, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen – und hier lohnt genaues Hinschauen, denn Leistungskataloge bzw. Risikobeschreibungen und Deckungssummen der einzelnen Versicherungen können im direkten Vergleich plötzlich sehr weit auseinanderklaffen.

Optimales Haftplichtkonzept Versicherungen bieten in der Regel auf die jeweilige Berufsgruppe zugeschnittene Tarife an. Ein optimales Haftplichtkonzept sollte exakt auf den Bedarf Ihres Geschäftes abgestimmt sein. Ihre Angaben, welche Behandlungen Sie in Ihren Räumlichkeiten durchführen, und die damit verbundenen möglichen Risiken sollten Sie so genau wie möglich vor Vertragsabschluss angeben, denn nur so sind die Risiken bei Eintritt eines Schadensfalles auch wirklich ver-


DOSSIER

PROBLEMHAUT

WICHTIG VOR VERSICHERUNGSABSCHLUSS Besonderes Augenmerk sollten Sie auf apparative Kosmetik und/oder auch Permanent Make-up richten. Jede Anwendung ist versicherbar, wenn es sich um eine typische Tätigkeit für Kosmetikerinnen handelt. Klären Sie vor Vertragsabschluss genau ab, welche Tätigkeiten versichert sind und welche nicht, denn nur so können Sie verhindern, dass es im Schadensfall möglicherweise ein böses Erwachen gibt. Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sollte mindestens 2,5 Mio. € betragen und ein möglicher Vermögensschaden mit mindestens 100.000 € abgesichert sein. Achten Sie unbedingt darauf, dass möglichst auch „grobe Fahrlässigkeit“ mitversichert ist. Dieser Punkt sollte in Ihrer Police ebenfalls ausdrücklich(!) Erwähnung finden. Denn die Versicherung kann andernfalls, sollte ein Gutachter grobe Fahrlässigkeit feststellen, die komplette Zahlung verweigern. Achten Sie auch auf die Höhe eines möglichen Selbstbehaltes. Viele Versicherungen bieten günstigere Tarife, wenn der Vertragspartner kleinere Schäden im Rahmen des Selbstbehaltes auch selbst übernimmt. Diese Variante lohnt sich allerdings nur, wenn Sie mit wenigen Kleinschäden rechnen. Verlassen Sie sich nicht nur auf Aussagen eines Versicherungsagenten, denn die kennen und vertreten in der Regel nur ihr eigenes Versicherungsangebot.

sichert. Vor dem Abschluss der Versicherung sollten Sie sich erst einmal selbst einen Überblick verschaffen, welche Behandlungen Sie anbieten und welche konkreten Risiken hierbei bestehen könnten. Achten Sie darauf, dass alle Maßnahmen und Risiken Ihrer Versicherung bekannt sind und in Ihrer Police auch ausdrücklich(!) genannt werden.

Was deckt sie nicht ab? Beachten Sie auch, dass Ihre Betriebshaftplichtversicherung im Wesentlichen nicht haftet für:

i Worauf es bei der Wahl eines geeigneten Herstellers für kosmetische Apparate ankommt, erklärt Stefan Engels in der medical BEAUTY FORUM 6/2016. www.medical-beautyforum.com

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www.beauty-forum.com 11/2016

– alle Schäden, die sie vorsätzlich, also absichtlich herbeiführen. – berufsfremde Tätigkeiten. - einen Betriebsausfall. – geleaste Gegenstände oder Dinge, die von Dritten in Ihr Institut eingebracht wurden. – Schäden, die Sie selber erleiden. – Kosten im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit. In diesem Zusammenhang spielt auch die sogenannte Geschäftsinhaltsversicherung eine große Rolle. Diese Versicherung deckt alle Schäden ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch/Vandalismus in Ihren Räumen entstehen. Sie ersetzt die jeweiligen Einzelversicherungen, indem alle diese Risiken eingeschlossen sind. Ein optimales Versicherungspaket zu inden, ist keine einfache Angelegenheit. Das Internet ist geeignet, um einen ersten Überblick über mögliche Angebote zu erhalten. Viele der hier zu indenden Informationsseiten werden jedoch von Versicherungsmaklern betrieben, sodass man davon ausgehen kann, dass die Informationen, die

man auf diesen Seiten erhält, nicht wirklich objektiv sind.

Wo erhalte ich Infos? Eine erste Information erhält man gegen geringe Gebühr bei den Verbraucherzentralen. Für kompliziertere Sachverhalte ist es durchaus sinnvoll, einen Versicherungsexperten zu konsultieren. Die von den Landgerichten zugelassenen Versicherungsberater sind über Verbände organisiert. Sollten Sie in Ihrer Region nicht fündig werden, rufen Sie beim Landgericht an. Dort wird man Ihnen einen Versicherungsberater in Ihrer Region nenQ nen können.

STEFAN ENGELS Der seit 2002 zugelassene Rechtsanwalt praktiziert in Mönchberg. Seinen Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Geschäftsfeldentwicklung und Internationalisierung von Unternehmen.


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