Einladung zur EinwohnerGemeindeversammlung FREITAG, 25. NOVEMBER 2016, 19.30 UHR Mehrzweckhalle Paradiesli
AKTENAUFLAGE Die Akten zu den vorstehenden Traktanden liegen ab Freitag 11.11. bis und mit Donnerstag, 24.11.2016 während den ordentlichen Schalterstunden bei der Gemeinde, Abteilung Zentrale Dienste, zur Einsichtnahme auf. Die Abteilung Finanzen erteilt im gleichen Zeitraum Auskünfte zum Budget.
UNTERLAGEN BESTELLEN DOWNLOAD Rechenschaftsberichte, detaillierte Rechnungen und Budgets können auf www.aarburg.ch (Rubrik Polititk/Jahresberichte) heruntergeladen werden. PAPIERVERSION Papierversionen der Unterlagen können auf der Homepage (Rubrik Online-Schalter/ Formulare/Reglemente) online bestellt oder telefonisch bei der Abteilung Zentrale Dienste (062 787 14 20) angefordert werden.
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TRAKTANDEN 1. Protokoll vom 17. Juni 2016 2. Reklamereglement 3. Änderung der Gemeindeordnung betreffend die Zuständigkeiten bei Einbürgerungen 4. Schule Aarburg – Orientierung i.S. Resultate Schulevaluation und allgemeine Situation an der Schule Aarburg 5. Kreditbegehren von brutto CHF 1‘750‘000 inkl. MwSt für die Erneuerung Kanalisation und Einführung Teiltrennsystem Gishalde, Steinrain und Brüschholz 6. Budget 2017 mit einem unveränderten Steuerfuss von 124% 7. Einbürgerungen 7.1 Aylidere geb. Öztürk, Elif 7.2 Clemente, Patrizia und Kinder 7.3 Durmaz, Dilara 7.4 Fazlic, Anis 7.5 Kappen, Salini und Kinder 7.6 Nisandzic, Mijo 7.7 Panaite, Petrica Adrian und Familie 7.8 Sahinbay geb. Sütcü, Oya und Kinder 7.9 Vinci, Michele 8. Orientierung und Umfrage
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1. PROTOKOLL ANTRAG Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2016 sei zu genehmigen.
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2. REKLAMEREGLEMENT AUSGANGSLAGE Augenfällig ist das steigende Interesse am Aufstellen von neuen Werbeanlagen im gesamten Gemeindegebiet, besonders aber im Gebiet Aarburg Nord. Dieser Ortsteil ist wegen der hohen Verkehrsdichte und der heterogenen, ungeordneten Siedlungsstruktur diesem Druck nach Reklameanlagen, insbesondere Fremdreklamen (Plakatwerbung) besonders stark ausgesetzt. Diese Zunahme ist, in Bezug auf die öffentliche Wahrnehmung, nicht erwünscht. Insbesondere auch im Hinblick auf die Mittel, die für die attraktivere Gestaltung von Aarburg bisher eingesetzt wurden und in Zukunft noch eingesetzt werden. ERLÄUTERUNGEN 1.
Planungszone Der Gemeinderat erliess eine Planungszone, um Kriterien für eine positive ortsbildverträgliche Plakatierung und einheitliche Gestaltungsnormen für diese und andere Reklameanlagen in einem Reklamereglement festzuhalten. Damit soll die Rechtssicherheit erhöht werden.
2.
Ziel (Aufgabe) und Inhalt des Reklamereglements Das Reglement bezweckt eine mengenmässige Beschränkung von Fremdreklamen (Plakatwerbung) auf bestimmte Bereiche oder Standorte, auf ein für das Ortsbild verträgliches Mass; eine gute Einordnung der Reklameanlagen ins Orts-, Strassen- und Landschaftsbild; den Schutz von Baudenkmälern (z. B. der Altstadt), der Wohnqualität und der Verkehrssicherheit.
– – –
Reklameanlagen sind in der heutigen Zeit ein allgegenwärtiges Gestaltungselement, einerseits an Gebäuden und andererseits auch als Möblierungselement im öffentlichen Raum. Sie sind zwar weitgehend akzeptiert, trotzdem sind ihre Auswirkungen und die damit einhergehende Wahrnehmung auf Orts- und Landschaftsbilder bedeutend
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Reklameanlagen müssen aber nicht nur störende Auswirkungen haben. Sie können durchaus im öffentlichen Raum als positive Elemente wahrgenommen werden. Das Reklamereglement bezweckt nicht, die kantonalen Massgaben zu ersetzen. So behalten die «Richtlinie für Strassenreklamen» und das Merkblatt «Wahl- und Abstimmungsplakate» weiterhin ihre Gültigkeit. 3. Inhalt des Reklamereglements Das Reklamereglement hat zwei Teile: Das eigentliche Reglement (Vorschriften) und den Übersichtsplan über die Plakatierungsgebiete für Fremdreklamen (Plakatwerbung). 3.1. Reglement Das eigentliche Reglement lässt sich weiter in 7 Kapitel und 2 Anhänge (Plakatierungsplan und zulässige Plakatformate) gliedern. – –
–
–
–
– –
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Kapitel I enthält allgemeine Bestimmungen (Geltungsbereich, Zweck etc.). Kapitel II behandelt die Bewilligungspflicht und die zuständigen Behörden. In diesem Kapitel wird auch darauf hingewiesen, dass nebst den kommunalen Vorschriften auch die der übergeordneten Gesetzgebung sowie die kantonale Richtlinie über Strassenreklamen zu beachten sind. Kapitel III enthält die allgemeinen Bewilligungsvoraussetzungen, welche im ganzen Gemeindegebiet gelten. In diesem Kapitel wird auch festgelegt, wo Fremdreklamen (Plakatwerbung) zulässig sind. Kapitel IV enthält Gestaltungsvorschriften, die im Altstadtgebiet Anwendung finden. Im Grossen und Ganzen ist das im Reglement genannte Altstadtgebiet deckungsgleich mit dem im Zonenplan dargestellten Gebiet der Altstadt und der in der Kernzone liegenden Teile der Vorstadt. Kapitel V behandelt die Fremdreklamen. Gemäss Definition handelt es sich um die landläufig unter dem Begriff «Plakatwerbung» bekannten Reklameanlagen. In diesem Kapitel wird das Gemeindegebiet in verschiedene Plakatierungsgebiete unterteilt. Dies sind: der Bahnhofplatz, die Unterführungen, die Oltnerstrasse (Kantonsteil) sowie die Bahnhofstrasse, die Oltnerstrasse (Gemeindeteil), die Altstadt und das übrige Stadt gebiet. Diesen Plakatierungsgebieten werden unterschiedliche Plakatierungsdichten zugewiesen. Die Plakatierungsgebiete sind sowohl im separaten Übersichtsplan als auch im Anhang I grafisch dargestellt. Kapitel VI beinhaltet abschliessende Bestimmungen. Kapitel VII beinhaltet Übergangs- und Schlussbestimmungen.
– –
Anhang I zeigt eine verkleinerte Übersicht über die Plakatierungsgebiete für Fremdreklamen. Anhang II beschreibt die in der Schweiz üblichen Plakatierungsformate und stellt sie grafisch dar.
3.2. Übersichtsplan Der Übersichtsplan über Plakatierungsgebiete für Fremdreklamen (Plakatwerbung) zeigt mögliche Plakatierungsstandorte und -bereiche, wo Fremdreklamen erstellt werden können. Die Bereiche liegen hauptsächlich entlang der Oltnerstrasse und der Bahnhofstrasse. Auf eine Darstellung der bewilligten Plakatierungsstandorte wurde verzichtet. Diese haben eine Besitzstandsgarantie. Bei einmal entfernten oder nicht bewilligten Plakatstellen verfällt diese. Die Absicht der Positivplanung ist es, Fremdreklamen und andere Reklameanlagen zuzulassen, weil sie ein Orts- und Strassenbild durchaus positiv beeinflussen können. Ein vollständiges Verbot ist nicht beabsichtigt und auch nicht erwünscht. Erwünscht sind jedoch Steuerungsmechanismen, um eine überbordende Plakatierungsflut eindämmen zu können. Es ist fast unmöglich die richtigen Plakatierungsstandorte und -bereiche entlang der Oltnerstrasse (Kantonsteil) zu bestimmen. Plakatierungsstandorte sind grösstenteils nur auf der Westseite möglich. Auf der Ostseite sind aufgrund der SBB-Linie und der projektierten Strassenverbreiterung, in naher Zukunft, Plakatierungsstandorte nicht mehr oder zumindest nur noch eingeschränkt möglich. Im Plan wurden daher einige Bereiche bezeichnet. Gleichzeitig wird in § 22 die Möglichkeit geschaffen mittels eines Plakatierungskonzeptes von den möglichen Bereichen / Standorten massvoll abzuweichen und diese etwas anders anzuordnen. Es ist von einem überzeugenden Plakatierungskonzept die Rede. Damit ist vor allem eine rhythmische Abfolge der einzelnen Standorte gemeint. ANTRAG Das Reklamereglement sei zu genehmigen.
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3. ÄNDERUNG GEMEINDEORDNUNG BETREFFEND DIE ZUSTÄNDIGKEITEN BEI EINBÜRGERUNGEN EINLEITUNG Seit Jahren haben die Aarburger Stimmberechtigten jedes Jahr an den Gemeindeversammlungen über zehn bis zwanzig Einbürgerungsgesuche zu befinden. Dabei bleibt den Stimmberechtigten kaum etwas anderes übrig, als die Gesuche gutzuheissen. Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts müssen ablehnende Entscheide begründet werden. Als Ablehnungsgrund werden nur konkrete Vorbehalte gegen einzelne zur Einbürgerung stehende Personen anerkannt. Solche an der GV vorzubringen ist praktisch nicht möglich, da die Einbürgerungskommission und der Gemeinderat alle Gesuche vorgängig bereits gründlich prüft und nur Gesuche vorlegt, welche die verlangten Voraussetzungen erfüllen. RECHTLICHES/EINBÜRGERUNGSVERFAHREN Das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene neue kantonale Bürgerrechtsgesetz ermöglicht den Gemeinden, die Kompetenz für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von der Gemeindeversammlung an den Gemeinderat zu übertragen. Der Gemeinderat Aarburg möchte von dieser Kompetenz Gebrauch machen, da er dies bei den Einbürgerungsgesuchen als sinnvoll und sachgerecht erachtet und den Stimmbürger von kaum beinflussbaren Geschäften entlastet. Seit dem 1. Januar 2014 werden alle eingegangenen Einbürgerungsgesuche im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde (Allgemeiner Anzeiger) veröffentlicht. Jede Person kann innert 30 Tagen beim Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen und allfällige Vorbehalte gegen die Gesuchstellenden melden. Der Gemeinderat hat diesen Hinweisen nachzugehen und die nötigen Abklärungen zu treffen. Den Einbürgerungsbewerbern werden die gegen sie erhobenen Einwände zur Stellungnahme zugestellt. Wie bisher müssen Bewerber um das
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Bürgerrecht die vorgeschriebene Anzahl Jahre in der Schweiz und in der Einbürgerungsgemeinde verbracht haben, einen sauberen Strafregisterauszug aufweisen und die finanziellen Verpflichtungen erfüllen. Der elektronische Staatskundetest und wenn nötig ein Sprachtest müssen auch weiterhin absolviert werden. Bei einem weiteren Termin macht sich die hiesige Einbürgerungskommission während eines rund halbstündigen Gesprächs ein Bild über die Bewerberinnen und Bewerber. Die Empfehlung der Einbürgerungskommission wird dem Gemeinderat unterbreitet, der darüber berät und mit Annahme der Vorlage direkt über die Zusicherung des Bürgerrechts entscheidet. ENTSCHEID NEU DURCH GEMEINDERAT Diese Änderung wird keine Zunahme der positiven Einbürgerungsentscheide zur Folge haben. Die Einbürgerungskommission und der Gemeinderat prüfen wie gehabt die Gesuche gründlich und kritisch. Gesuche von Bewerbern, welche die Voraussetzungen nicht einwandfrei erfüllen, werden abgelehnt. In seinem der Gemeindeversammlung alljährlich zu erstattenden Bericht muss der Gemeinderat aufzeigen, wie viele Gesuche er bewilligt oder abgelehnt hat. Ungeachtet der Einbürgerungszuständigkeit, werden positive Entscheide erst durch die Verleihung des Kantonsbürgerrechts durch den Grossen Rat respektive seine Einbürgerungskommission rechtswirksam. Im kantonalen Verfahren werden sämtliche Dossiers nochmals gründlich kontrolliert. REGELUNG IN ANDEREN GEMEINDEN In mehreren aargauischen Gemeinden hat die Gemeindeversammlung bereits beschlossen, die Kompetenz für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an den Gemeinderat zu übertragen (z.B. Rothrist, Muri, Niederlenz, Oberentfelden, Seon, Spreitenbach, Suhr). ÄNDERUNG GEMEINDEORDNUNG Damit die Kompetenzregelung geändert werden kann, ist eine Anpassung der Gemeindeordnung erforderlich, welche zuerst von der Gemeindeversammlung und dann von den Stimmberechtigten an der Urne genehmigt werden muss. Abgesehen von der Ergänzung von § 4 lit. e sind keine weiteren materiellen Änderungen an der Gemeindeordnung vorgesehen. URNENABSTIMMUNG Die obligatorische Urnenabstimmung über die teilrevidierte Gemeindeordnung soll am 12.02.2017 stattfinden. Die neuen Bestimmungen würden per 01.03.2017 in Kraft treten. ANTRAG Die Änderung der Gemeindeordnung (§ 4, lit. e) betreffend die Zuständigkeit bei Einbürgerungen sei zu genehmigen.
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4. SCHULE AARBURG – ORIENTIERUNG i.S. RESULTATE SCHULEVALUATION UND ALLGEMEINE SITUATION AN DER SCHULE AARBURG
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5. KREDITBEGEHREN VON BRUTTO CHF 1‘750‘000 INKL. MWST. FÜR DIE ERNEUERUNG DER KANALISATION UND DIE EINFÜHRUNG DES TEILTRENNSYSTEMS IN DEN GEBIETEN GISHALDE, STEINRAIN UND BRÜSCHHOLZ AUSGANGSLAGE Gemäss genereller Entwässerungsplanung (GEP) vom Februar 1998 befindet sich die bestehende Mischabwasserleitung in den Gebieten Gishalde, Steinbille und Brüschholz in einem schlechten Zustand. Im GEP-Massnahmenplan ist anstelle der bestehenden Mischabwasserleitung eine neue Schmutzabwasserleitung vorgesehen. In den betroffenen Gebieten ist die Versickerung des Regenabwassers vor Ort nicht möglich. Deshalb muss das Teiltrennsystem (separate Regen- und Schmutzabwasserleitung) eingeführt werden. Die bestehende Leitung kann teilweise als Regenabwasserleitung eingesetzt und für diesen Zweck entsprechend saniert werden. Unter Berücksichtigung des behördenverbindlichen Masterplanes «Gishalde-Steinbille» soll die Entwässerung bzw. die Leitungsführung in diesem Gebiet auf die neue Situation angepasst werden. Dabei ist im Bereich der geplanten Überbauung Gishalde (Oberstadt) parallel zur neuen Regenabwasserleitung auch eine neue Schmutzabwasserleitung bis zur Steinbillenstrasse geplant. Das Regenabwasser aus den Einzugsgebieten soll im Bereich des Frankeareals in den Dorfbach abgeleitet werden. Bereits mit der Sanierung der Franke-Strasse/Steinbillenstrasse
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wurde ein Teil der notwendigen Regenabwasserleitung ausgeführt. Auch im Gebiet Steinrain wurde im Rahmen des Ausbaus des Knotens «Högerli» das Teiltrennsystem eingeführt bzw. für die Weiterführung vorbereitet. ABWASSERPROJEKT BEREICH STEINRAIN/BRÜSCHHOLZ Im oberen Projektabschnitt sind aus dem Gebiet Steinrain, ab dem Knoten Steinrain/ Brüschholzstrasse (unterhalb KS Nr. 1531) sowie aus dem Gebiet Brüschholz, ab dem Knoten Brüschholzstrasse/Alpenweg (KS Nr. 1521) parallel zu den bestehenden Abwasserleitungen je eine neue Schmutzabwasserleitung geplant. Die beiden neuen Leitungen werden unterhalb der Haldenstrasse beim Kontrollschacht (KS) Nr. 1858 zusammengeführt. Die bestehenden Mischabwasserleitungen in diesen Abschnitten können dann als Regenabwasserleitungen eingesetzt werden. Die Abwasserleitungen aus den Seitenstrassen des Gebietes Brüschholz werden ebenfalls an die neue Schmutzabwasserleitung angeschlossen. Die meisten bestehenden Liegenschaften in dem Gebiet entwässern im Mischsystem, wobei eine Trennung des Regenabwassers vom verschmutzten Abwasser erst bei einer Gebäudeerneuerung erfolgen wird. Deshalb wird die neue Schmutzabwasserleitung auf die bestehende Abwassersituation dimensioniert. Im GEP 2. Generation, welches in Bearbeitung ist, wird die spätere Einführung des Trennsystems im Massnahmenplan aufgenommen. ABWASSERPROJEKT BEREICH GISHALDE/STEINBILLE Im unteren Projektabschnitt wurde auf der Grundlage des Masterplanes «Gishalde-Steinbille» und unter Berücksichtigung der bestehenden Topographie, der Bauten sowie der geschützten Bäume, eine optimale Linienführung zur Entwässerung der betroffenen Gebiete eruiert. Durch den neuen Leitungsverlauf konnte nebst der geplanten Überbauung «Gishalde» (Oberstadt) auch die spätere Überbauung «Steinbille» (Unterstadt) berücksichtigt werden. Durch die Planungsoptimierung und den neuen Leitungsverlauf konnte auch auf die vorgesehene GEP-Massnahme unterhalb des Gebietes Steinbille (Unterstadt) Einfluss genommen werden. Gemäss dieser ist die bestehende Mischabwasserleitung überlastet und müsste durch eine grössere ersetzt werden. Auf diese Massnahme kann nun verzichtet werden womit namhafte Kosten eingespart werden können. Beim unteren Projektabschnitt werden ab dem KS Nr. 1858, unterhalb der Haldenstrasse, die beiden neuen Abwasserleitungen gemeinsam, südwestlich der Überbauung «Gishalde» (Oberstadt), geführt und an die bestehenden Leitungsnetze (Schmutz- und Regenabwasser, KS Nrn. 1242 und 1833) im Bereich der Steinbillenstrasse angeschlossen.
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AUSFÜHRUNG Die Kanalisationsbauarbeiten werden bei der Steinbillenstrasse in Richtung Steinrain und Brüschholz starten. Der Leitungsverlauf liegt vorwiegend im Wiesland. Weiter ist im Bereich zwischen der Haldenstrasse und dem Knoten «Högerli» (Steinrain) eine temporäre Rodung des Waldes notwendig. Die privaten Abwasserleitungen im Projektperimeter werden vor dem Baustart mittels Kanalfernsehaufnahmen auf ihren Zustand geprüft. Die intakten Leitungen werden im Bereich der Parzellengrenze/Strassenrand abgenommen und an die neue, öffentliche Schmutzabwasserleitung angeschlossen. Bei sanierungsbedürftigen Abwasserleitungen und -schächten werden Sanierungsvorschläge erarbeitet. FINANZIERUNG Mit der Kanalisationserneuerung sind die Grundvoraussetzungen für die Einführung des Teiltrennsystems im Einzugsgebiet gegeben. Mit dem neuen Leitungsverlauf im Bereich der geplanten Überbauung «Gishalde» können zwischen der privaten Bauherrschaft und der Gemeinde Synergien genutzt werden. Beim vorgesehenen Kanalisationsbau handelt es sich um eine Groberschliessung. Gemäss § 30 des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen leisten Grundeigentümer nach Massgabe der ihnen erwachsenen wirtschaftlichen Sondervorteile Beiträge an die Kosten der Erstellung und Änderung von Anlagen der Abwasserbeseitigung. Die Beiträge für Anlagen der Groberschliessung betragen maximal 50% der Baukosten. Im oberen Projektabschnitt gehen die Abwasserbauarbeiten ausschliesslich zu Lasten der Gemeinde. Im unteren Projektabschnitt ab KS Nr. 1858 bis KS Nr. 1242 werden die Kosten für die neue Schmutzabwasserleitung zwischen der Gemeinde und der privaten Bauherrschaft zu je 50% getragen. Ab KS Nr. 1842 bis KS Nr. 1833 werden die Kosten für die neue Regenabwasserleitung, sofern die Versickerung der Überbauung «Oberstadt» vor Ort nicht möglich wäre, ebenfalls zu je 50% finanziert. Ansonsten gehen diese Kosten zu 100% zu Lasten der Gemeinde. FAZIT Mit den vorgesehenen Arbeiten wird eine gesetzeskonforme Entwässerung des Einzugsgebietes im Teiltrennsystem sichergestellt. Nebst der Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen, wird das bestehende Leitungsnetz bis zur ARA sowie die ARA selbst entlastet, was sich beim Unterhalt und späteren Kanalisationserneuerungen positiv auswirken wird.
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KOSTEN Die Kosten für die Erneuerung der Kanalisation und die Einführung des Teiltrennsystems im Einzugsgebiet setzen sich wie folgt zusammen: Kostenzusammenstellung (Kostenvoranschlag ±10%) Kanalisation
CHF
Baumeisterarbeiten Abschnitt Gishalde/Steinbille Schmutzabwasser (KS Nr. 1242 – KS Nr. 1858) Regenabwasser (KS Nr. 1833 – KS Nr. 1842) Total Schmutz-/Regenabwasser
360‘000 300‘000 660‘000
Abschnitt Brüschholz Schmutz-/Regenabwasser KS Nr. 1858 – KS Nr. 1870
490‘000
Abschnitt Steinrain Schmutz-/Regenabwasser KS Nr. 1858 – KS Nr. 1531
225‘000
Total Baumeisterarbeiten Kanalisation
1‘375‘000
Nebenarbeiten Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung Gärtner- und Forstarbeiten Vermessung/Gebühren/Bewilligungen
5‘000 15‘000 20‘000
Total Nebenarbeiten Kanalisation
40‘000
Honorare Total Baukosten Kanalisation Mwst. 8.0 % + Rundung Gesamttotal Baukosten inkl. Mwst.
200‘000 1‘615‘000 135‘000 1‘750‘000
TERMINE Ende 2016 soll die Submission für die geplanten Bauarbeiten durchgeführt werden, damit baldmöglichst im Frühjahr 2017 mit den Kanalisationsarbeiten begonnen werden kann. Die Bauarbeiten sollten voraussichtlich im Herbst 2017 abgeschlossen werden. ANTRAG Für die Erneuerung der Kanalisation und die Einführung des Teiltrennsystems in den Gebieten Gishalde, Steinrain und Brüschholz sei ein Kredit von brutto CHF 1‘750‘000 inkl. MwSt. zuzüglich allfällige Teuerung (Preisstand 3. Quartal 2016) zu bewilligen.
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6. BUDGET 2017 1. DAS BUDGET IN KÜRZE Der vollständige Auszug des Budgets kann bei der Gemeinde Aarburg in Papierform bezogen oder auf der Gemeindehomepage www.aarburg.ch unter der Rubrik «Politik/Jahresberichte» heruntergeladen werden. Allgemeines zum Budget Das vorliegende Budget 2017 basiert auf einem unveränderten Steuerfuss von 124% und weist ein Operatives Ergebnis von minus CHF 128‘600 aus. Der ausserordentliche Ertrag beinhaltet die Entnahme aus der Aufwertungsreserve, aus welcher die Gemeinde Aarburg einen Betrag von rund CHF 1.3 Mio. bis und mit Rechnung 2018 entnehmen kann. Somit resultiert ein positives Ergebnis von rund CHF 1.2 Mio. Die Selbstfinanzierung in der Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde beträgt rund CHF 1.7 Mio. Die Nettoinvestitionen von rund CHF 2.3 Mio. können somit zu 74.92% aus der Erfolgsrechnung finanziert werden. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt CHF 601‘300. Der betriebliche Aufwand ist gegenüber dem Budget 2016 um CHF 324‘000 höher budgetiert. Beim betrieblichen Aufwand sind der Personal-, Sach- und übrige Betriebsaufwand, die Abschreibungen und die Transferaufwände (Zahlungen an den Kanton, Gemeinden, eigene Werke usw.) enthalten. Der betriebliche Ertrag steigt um CHF 316‘900 gegenüber dem Budget 2016. Dieser beinhaltet die Steuern, Entgelte sowie die Transfererträge. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit zeigt den Erfolg aus betrieblichem Ertrag minus den betrieblichen Aufwand. Aus dem Ergebnis nach betrieblicher Tätigkeit und dem Ergebnis nach Finanzierung resultiert das operative Ergebnis. Dieses Ergebnis dient als langfristiges Mass für die Steuerung des Gemeindefinanzhaushaltes.
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Gegen den neuen Finanz- und Lastenausgleich und die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden ist das Referendum ergriffen worden. Aus diesem Grund ist die Umsetzung dieses Reformpakets per 1. Januar 2017 nicht möglich. Das Budget 2017 wurde daher noch nach der aktuellen Rechtsgrundlage im Bereich des Finanz- und Lastenausgleis erstellt. Wird der positive Beschluss des Grossen Rates zum neuen Finanz- und Lastenausgleich von der Aargauer Stimmbevölkerung bestätigt, erfolgt die Einführung um ein Jahr verschoben per 1. Januar 2018. Die Umsetzung würde für Aarburg eine massive Entlastung bedeuten. 2. ERGEBNIS UND KENNZAHLEN EINWOHNERGEMEINDE Die nachfolgenden Kennzahlen beziehen sich auf die Einwohnergemeinde ohne Spezialfinanzierungen (Abwasserbeseitigung und Abfallwirtschaft).
Bezeichnung/Basiswerte
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Budget 2017
Budget 2016
Rechn. 2015
Betrieblicher Aufwand ohne Abschreibungen
in T
26‘767
26‘439
26‘144
Abschreibungen
in T
1‘913
1‘917
1‘912
Betrieblicher Ertrag ohne Steuerertrag
in T
10‘929
10‘572
9‘645
Steuerertrag
in T
17‘614
17‘654
16‘957
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (-=Verlust)
in T
-137
-130
-1‘454
Ergebnis aus Finanzierung (- = Verlust)
in T
9
-12
-14
Operatives Ergebnis (-= Verlust)
in T
-128
-142
-1‘469
Ausserordentliches Ergebnis (-= Verlust)
in T
1‘344
0
1‘344
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (-= Verlust) in T
1‘216
-142
-125
Investitionsausgaben
in T
2‘385
2‘997
8‘642
Investitionseinnahmen
in T
0
100
42
Ergebnis Investitionsrechnung
in T
2‘385
2‘897
8‘600
Selbstfinanzierung
in T
1‘784
1‘775
452
Finanzierungsergebnis (+ = Überschuss/ - = Fehlbetrag)
in T
-601
-1‘123
-8‘148
Bezeichnung/Basiswerte Nettoschuld
in T
Nettoschuld pro Einwohner
in CHF
Budget 2017
Budget 2016
Rechn. 2015
27‘668
25‘533
25‘944
3‘593
3‘295
3‘369
Beurteilungskriterien / Werte Die Nettoschuld pro Einwohner wird als Massstab für die Verschuldung angewendet. Eine Pro-Kopf-Verschuldung bis CHF 2‘500 wird als tragbar eingestuft. Beurteilung Der Investitionsbedarf im 2017 ist mit CHF 2.3 Mio. bei einer Selbstfinanzierung von 74.92%. Mittelfristig muss dieser hohe Wert mit genügender Selbstfinanzierung gesenkt werden.
Bezeichnung/Basiswerte Nettoverschuldungsquotient
Budget 2017
Budget 2016
Rechn. 2015
133.15
124.03
135.81
in %
Berechnung Nettoschuld in Prozent vom Fiskalertrag/Finanzausgleich. Beurteilungskriterien/Werte Der Nettoverschuldungsquotient zeigt auf, welcher Anteil vom Fiskalertrag/Finanzausgleich erforderlich ist, um die Nettoschuld abzutragen. Der Wert sollte nicht über 150% betragen. Beurteilung Diese Kennzahl ist im Budget 2017 gegenüber dem Budget 2016 wieder gestiegen. Jedoch im Vergleich zur Rechnung 2015 abnehmend. Der Wert muss mittelfristig durch eine tiefere Verschuldung gesenkt werden.
Bezeichnung/Basiswerte Zinsbelastungsanteil
in %
Budget 2017
Budget 2016
Rechn. 2015
1.50
1.64
1.75
Berechnung Nettozinsaufwand in Prozent vom laufenden Ertrag.
17
Beurteilungskriterien / Werte Der Nettozinsaufwand zeigt auf, welcher Anteil des laufenden Ertrags durch den Nettozinsaufwand gebunden ist. Beurteilung Aufgrund des weiterhin tiefen Zinsniveaus kann diese Kennzahl als sehr gut beurteilt werden.
Bezeichnung/Basiswerte Selbstfinanzierungsgrad
in %
Budget 2017
Budget 2016
Rechn. 2015
74.92
61.26
12.77
Berechnung Selbstfinanzierung in Prozent der Nettoinvestitionen. Beurteilungskriterien / Werte Die Selbstfinanzierung zeigt auf, welcher Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Längerfristig sollte ein Selbstfinanzierungsgrad von 100% angestrebt werden. Der Anteil sollte nicht unter 50% betragen. Beurteilung Diese Kennzahl schwankt deutlich, da sie stark von der Höhe der Nettoinvestitionen abhängig ist. Die Selbstfinanzierung in der Rechnung 2015 ist aufgrund des hohen Investitionsvolumens sehr tief. Im Budget 2016 und im Budget 2017 liegt dieser Wert im akzeptablen Bereich.
Bezeichnung/Basiswerte Selbstfinanzierungsanteil
in %
Budget 2017
Budget 2016
Rechn. 2015
5.87
6.16
1.59
Berechnung Selbstfinanzierung in Prozent vom laufenden Ertrag. Beurteilungskriterien / Werte Diese Kennzahl zeigt auf, welcher Anteil des Ertrags zur Finanzierung der Investitionen oder zum Abbau von Schulden aufgewendet werden kann. Der Selbstfinanzierungsanteil zeigt die finanzielle Leistungsfähigkeit auf und sollte nicht unter 10% betragen. Beurteilung Dieser Wert ist sowohl im Budget 2017 als auch im Budget 2016 ungenügend.
18
Bezeichnung/Basiswerte Kapitaldienstanteil
in %
Budget 2017
Budget 2016
Rechn. 2015
7.78
8.29
8.46
Berechnung Nettozinsaufwand plus Abschreibungen in Prozent vom laufenden Ertrag. Beurteilungskriterien / Werte Der Kapitaldienstanteil zeigt auf, wie stark der laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen (Kapitaldienst) belastet ist. Der Anteil sollte nicht über 15% liegen. Beurteilung Die Kennzahl ist im Budget wie auch in der Rechnung als gut zu beurteilen. 3. ABWASSERBESEITIGUNG
Bezeichnung/Basiswerte
Budget 2017
Budget 2016
Rechn. 2015
Betrieblicher Aufwand
in T
1‘221
1‘137
1‘102
Betrieblicher Ertrag
in T
1‘541
1‘517
1‘541
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (-=Verlust)
in T
320
380
439
Ergebnis aus Finanzierung (- = Verlust)
in T
10
4
4
Operatives Ergebnis (-= Verlust)
in T
330
384
443
Ausserordentliches Ergebnis (-= Verlust)
in T
0
0
0
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (-= Verlust) in T
330
384
443
Investitionsausgaben
in T
724
750
2‘221
Investitionseinnahmen
in T
600
700
2‘221
Ergebnis Investitionsrechnung
in T
124
50
0
Selbstfinanzierung
in T
578
547
690
Finanzierungsergebnis (+ = Überschuss/ - = Fehlbetrag)
in T
454
497
690
19
4. ABFALLWIRTSCHAFT
Bezeichnung/Basiswerte
20
Budget 2017
Budget 2016
Rechn. 2015
Betrieblicher Aufwand
in T
821
762
914
Betrieblicher Ertrag
in T
740
731
736
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (-=Verlust)
in T
-81
-31
-178
Ergebnis aus Finanzierung (- = Verlust)
in T
0
2
2
Operatives Ergebnis (-= Verlust)
in T
-81
-29
-176
Ausserordentliches Ergebnis (-= Verlust)
in T
0
0
0
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (-= Verlust) in T
-81
-29
-176
Investitionsausgaben
in T
75
0
122
Investitionseinnahmen
in T
0
0
0
Ergebnis Investitionsrechnung
in T
75
0
122
Selbstfinanzierung
in T
-69
-18
-164
Finanzierungsergebnis (+ = Ăœberschuss/ - = Fehlbetrag)
in T
-144
-18
-286
1'418'100
8'548'900 1'096'700
1'764'500 2'970'200
ÖFFENTLICHE ORDNUNG + SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG Nettoergebnis
BILDUNG Nettoergebnis
KULTUR, SPORT UND FREIZEIT Nettoergebnis
GESUNDHEIT Nettoergebnis
SOZIALE SICHERHEIT Nettoergebnis
VERKEHR Nettoergebnis
UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG Nettoergebnis
VOLKSWIRTSCHAFT Nettoergebnis
FINANZEN UND STEUERN Nettoergebnis
1
2
3
4
5
6
7
8
9
3'121'300 20'373'500
28'500 123'300
10'477'100
1'187'200
3'268'500
ALLGEMEINE VERWALTUNG Nettoergebnis
33'881'000
Aufwand
23'494'800
151'800
2'432'000 538'200
198'000 1'566'500
5'700'400 4'776'700
1'187'200
79'900 1'016'800
661'800 7'887'100
623'000
795'100
367'200 2'901'300
33'881'000
Budget 2017 Ertrag
1.1.2017 - 31.12.2017
Erfolgsrechnung
0.1
Erfolgsrechnung
Erfolgsrechnung Zusammenzug
Budget / 25.11.2016
Gemeinde Aarburg
1'841'500 20'261'500
25'500 124'500
2'828'500
1'891'300
10'579'900
1'056'300
1'102'500
8'436'200
1'464'500
3'113'600
32'339'800
Aufwand
22'103'000
150'000
2'347'100 481'400
194'000 1'697'300
5'710'400 4'869'500
1'056'300
79'000 1'023'500
642'800 7'793'400
733'600
730'900
382'600 2'731'000
32'339'800
Budget 2016 Ertrag
2'128'767.06 19'732'275.19
19'423.20 129'420.85
3'022'661.20
1'806'215.85
9'681'411.73
1'199'174.73
998'141.90
8'670'441.50
1'384'102.84
3'183'595.06
32'093'935.07
Aufwand
Seite 1
21'861'042.25
148'844.05
2'531'398.25 491'262.95
257'641.37 1'548'574.48
5'344'724.50 4'336'687.23
85'000.00 1'114'174.73
76'662.40 921'479.50
592'723.60 8'077'717.90
585'585.44
798'517.40
397'381.25 2'786'213.81
32'093'935.07
Rechnung 2015 Ertrag
Einwohnergemeinde
Einwohnergemeinde Aarburg
5. ERFOLGSRECHNUNG ZUSAMMENZUG
21
7. ERLÄUTERUNGEN ERFOLGSRECHNUNG 0 Allgemeine Verwaltung Im Vergleich zum Vorjahresbudget verschlechtert sich das Ergebnis um CHF 170‘300. Die Kostensteigerung verteilt sich auf verschiedene Funktionen. In der Funktion 0220 Allgemeine Dienste wird ein betriebliches Gesundheitsmanagement budgetiert, welches für mehr Stabilität und weniger Fluktuation bei den Mitarbeitenden sorgt, was auch wieder Kosten einspart. Ebenso erfolgt der Aufbau der Grundfunktionalität E-Government und Ausbau im Bereich Einwohnerdienste und Zivilstandesamt. 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Im Vergleich zum Vorjahresbudget verbessert sich das Ergebnis um CHF 110‘600. In diversen Funktionen verzeichnet sich ein tieferer Nettoaufwand. 2 Bildung Im Vergleich zum Vorjahresbudget verschlechtert sich das Ergebnis um CHF 93‘700. In der Funktion 2170 Schulliegenschaften sind die Kosten für die Planung Sanierung Turnhalle Höhe enthalten. 3 Kultur, Sport und Freizeit Im Vergleich zum Vorjahresbudget verbessert sich das Ergebnis um CHF 6‘700. Dazu führten Einsparungen in diversen Funktionen. 4 Gesundheit Im Vergleich zum Vorjahresbudget verschlechtert sich das Ergebnis um CHF 130‘900. Hauptgrund dafür sind die höher prognostizierten Kantonsbeiträge betreffend Pflegefinanzierung. 5 Soziale Sicherheit Im Vergleich zum Vorjahresbudget verbessert sich das Ergebnis um CHF 92‘800. Trotz höheren Nettokosten in diversen Funktionen wirken sich tiefere Kosten im Bereich Materielle Hilfe positiv auf das Ergebnis aus. 6 Verkehr Im Vergleich zum Vorjahresbudget verbessert sich das Ergebnis um CHF 130‘800. Nebst dem tieferen Aufwand durch den Werkhof sollte auch der Beitrag an den öffentlichen Verkehr etwas tiefer ausfallen als noch mit dem Budget 2016 angenommen. 7 Umweltschutz und Raumordnung Im Vergleich zum Vorjahresbudget verschlechtert sich das Ergebnis um CHF 56‘800. In der Funktion 7710 Friedhof und Bestattungen werden die Wegflächen wegen Stolperfallen und Senkungen saniert.
22
In der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung wird der mutmasslich Betrag per 01.01.2017 von CHF 3‘230‘000 mit 0.3% respektive CHF 9‘700 verzinst. Die Abwasserbeseitigung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 330‘300 ab. Die Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft schliesst voraussichtlich mit einem Aufwandüberschuss von CHF 43‘000 ab. In der Spezialfinanzierung Wertstoffverarbeitung, -beseitigung wird das Guthaben per 01.01.2017 von mutmasslich CHF 274‘800 mit 0.3% respektive CHF 800 verzinst. Die Rechnung weist voraussichtlich einen Aufwandüberschuss von CHF 37‘400 aus, welcher aus der Spezialfinanzierung entnommen werden muss. 8 Volkswirtschaft Im Vergleich zum Vorjahresbudget sind keine wesentlichen Veränderungen zu verzeichnen. 9 Finanzen und Steuern Im Vergleich zum Vorjahresbudget verbessert sich das Ergebnis um CHF 112‘000. Die Steuereinnahmen sind mit dem aktuellen Steuerfuss von 124% berechnet. Ebenfalls berücksichtigt sind die Prognosen des Kantons, das Bevölkerungswachstum sowie die Entwicklung des Vorjahres und des aktuellen Jahres. Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen wird kein wesentlicher Anstieg gegenüber dem Budget 2016 erwartet. Bei den Quellensteuern zeichnet sich hingegen, wie schon in der Rechnung 2015, eine Zunahme ab. Die Aktiensteuern werden im Rahmen des Budgets 2016 erwartet. Zusätzlich wird das Ergebnis im Bereich Finanzen und Steuern durch das weiterhin anhaltende tiefe Zinsniveau positiv beeinflusst. Der ordentliche Beitrag des Finanz- und Lastenausgleichs beträgt CHF 1‘766‘000. Der Gesetzentwurf für die Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden sieht als Übergangsregelung für Gemeinden, deren Steuerertrag bei mittlerem Steuerfuss auch nach Zahlung der ordentlichen Beiträge aus dem Finanzausgleich tiefer liegt als 80% des Kantonsmittels, Sonderbeiträge aus dem Finanzausgleichsfonds vor. Aarburg kann einen Sonderbeitrag von CHF 756‘000 budgetieren. Der finanzielle Ausgleich der wegfallenden Gemeindebeiträge an die Spitalfinanzierung erfolgt mittels eines Zuschlags auf den Beiträgen der Gemeinden an den Personalaufwand der Volksschulen. Resultiert bei einer Gemeinde eine Nettomehrbelastung bzw. eine Nettominderbelastung, wird diese durch einen Ausgleichsbeitrag bzw. einen Ausgleichsabgabe kompensiert. Damit wird die saldoneutrale Abwicklung der Kantonalisierung der Spitalfinanzierung für alle Gemeinden gewährleistet. Der Ausgleichsbeitrag beträgt CHF 644‘500. Der voraussichtliche Aufwandüberschuss beträgt CHF 128‘600.
23
24 360'000 799'000
KULTUR, SPORT UND FREIZEIT Nettoergebnis
VERKEHR UND NACHRICHTENÜBERMITTLUNG Nettoergebnis
UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG Nettoergebnis
FINANZEN Nettoergebnis
3
6
7
9
600'000 2'584'000
90'000
1'840'000
BILDUNG Nettoergebnis
2
95'000
ÖFFENTLICHE ORDNUNG + SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG Nettoergebnis
1
3'784'000
Ausgaben
ALLGEMEINE VERWALTUNG Nettoergebnis
Investitionsrechnung
Investitionsrechnung Zusammenzug
3'184'000
600'000 199'000
360'000
90'000
1'840'000
95'000
3'784'000
Budget 2017 Einnahmen
1.1.2017 - 31.12.2017
Investitionsrechnung
0.1
Nummer
Budget / 25.11.2016
Gemeinde Aarburg
800'000 2'947'300
1'030'000
1'165'000
1'552'300
4'547'300
Ausgaben
3'747'300
800'000 230'000
1'165'000
1'552'300
4'547'300
Budget 2016 Einnahmen
2'178'228.45 2'878'046.02
2'194'046.95 92'299.50
1'429'351.75
856'316.45
576'559.32
7'234'502.92
Ausgaben
Seite 1
5'056'274.47
2'286'346.45
-121'238.00 1'550'589.75
13'120.00 843'196.45
576'559.32
7'234'502.92
Rechnung 2015 Einnahmen
Einwohnergemeinde
Einwohnergemeinde Aarburg
8. INVESTITONSRECHNUNG ZUSAMMENZUG
9. ERLÄUTERUNGEN INVESTITIONSRECHNUNG 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Die Heizungsanlage im Feuerwehrmagazin muss mit einer Gasheizung ersetzt werden. 2 Bildung In der 2 Etappe wird nun die Ölheizung in der Schulanlage Paradiesli ersetzt. 3 Kultur, Sport und Freizeit Sanierung der Platzfläche und Rückbau des Gebäudes angrenzend an die Grabenstrasse im Rahmen der Gestaltung des Alten Friedhofs. 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung Dieser Kredit beinhaltet die Winterschäden, Poller Centralplatz sowie Parkplätze Paradiesli beim christlichen Zentrum. 7 Umwelt und Raumordnung Abwasserbeseitigung: Sanierung der Kanalisation des Gebietes Gishalde, Steinrain und Brüschholz; Einführung Trennsystem (Kreditbegehren GV November 2016). Wertstoffverarbeitung: Dieser Kredit beinhaltet die Unterflursammelstelle und die Neuinstallation Wischmulde Bernerdamm. ANTRAG Das Budget 2017 mit einem unveränderten Steuerfuss von 124% sei zu genehmigen.
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7. EINBÜRGERUNGEN 9 POSITIVE ANTRÄGE ZU DEN EINBÜRGERUNGSGESUCHEN Der Gemeindeversammlung werden 9 Gesuche (10 Erwachsene bzw. Jugendliche und 7 einbezogene Kinder) zur Beschlussfassung unterbreitet. Die auf den folgenden Seiten aufgeführten Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller bewerben sich um die Aufnahme in das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Aarburg. Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller haben alle den vom Kanton vorgeschriebenen staatsbürgerlichen Test absolviert. Vom Sprachtest wurden sie befreit. Alle Bewerberinnen und Bewerber wurden zudem im Allgemeinen Anzeiger publiziert. Aus der Bevölkerung sind keine Meldungen eingegangen. Nach weiteren detaillierten Erhebungen und eingehender Vorprüfung der umfangreichen Gesuchsakten wurden die aufgeführten Personen zu einem ausführlichen Einbürgerungsgespräch vor die Einbürgerungskommission eingeladen. 9 GESUCHE ZUR EINBÜRGERUNG ERFÜLLEN DIE VORAUSSETZUNGEN Abgelehnte Gesuche Insgesamt wurden 12 Personen zu einem persönlichen Gespräch vor die Einbürgerungskommission eingeladen. Die Kommission stellte nochmals vertiefte Fragen zu den politischen Strukturen der Schweiz und zum Allgemeinwissen über unser Land. Der Schwerpunkt des Gespräches liegt aber bei der persönlichen Integration. Nach eingehender Prüfung sind aufgrund der obenerwähnten Kriterien 2 Bewerber abgelehnt worden. 9 Einbürgerungsgesuche hat die Einbürgerungskommission gutheissen. Abstimmungsprozedere Der Gemeinderat will den StimmbürgerInnen gestützt auf Art. 34 BV die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe gewähren. Die BewerberInnen dürfen bei der Vorstellung respektive den allgemeinen Informationen zu den Einbürgerungen im Versammlungslokal anwesend sein. Sie verlassen das Lokal dann, wenn die einzelnen Gesuche zur Beratung und Abstimmung gelangen.
26
Rechtsschutz für die Gesuchsteller Gesuche dürfen nicht ohne Begründung abgewiesen werden. Ablehnende, vom positiven Antrag des Gemeinderates abweichende Entscheide sind daher gegenüber den Betroffenen zu begründen. Dies bedingt, dass in der Diskussion an der Gemeindeversammlung konkrete und zulässige (das heisst nicht diskriminierende) Argumente gegen die Einbürgerung vorgebracht werden müssen. Gebühren (§§ 14 und 15 KBüV)
Kommunale Gebühren für das gesamte Verfahren Für eine Einzelperson Für ein einbezogenes Kind ab vollendetem 10. Lebensjahr Eigenständiges Gesuch für eine minderjährige Einzelperson
CHF 1‘500 750 1‘500
7.1 AYLIDERE GEB. ÖZTÜRK, ELIF Familiennamen Vornamen Geschlecht Zivilstand Beruf Heimatland Geburtsdatum Geburtsort CH Adresse
AYLIDERE geb. Öztürk Elif f verheiratet Med. Praxisassistentin Türkei 08.10.1992 Olten SO 4663 Aarburg, Langmattstrasse 8
Antrag AYLIDERE geb. Öztürk, Elif sei das Gemeindebürgerrecht von Aarburg zuzusichern.
27
7.2 CLEMENTE, PATRIZIA UND KINDER Familiennamen Vornamen Geschlecht Zivilstand Beruf Heimatland Geburtsdatum Geburtsort CH Adresse
CLEMENTE Patrizia f verheiratet Elektronikfertigungsmitarbeiterin Italien 19.12.1974 Olten SO 4663 Aarburg, Im Kupferschmied 22
und ihren Kinder CASTILLO, Raimin, geb. 18.06.2004 in Olten SO CASTILLO, Verenice, geb. 11.05.2008 in Olten SO Antrag CLEMENTE, Patrizia und ihren minderj채hrigen Kindern CASTILLO, Raimin und CASTILLO, Verenice sei das Gemeindeb체rgerrecht von Aarburg zuzusichern.
7.3 DURMAZ, DILARA Familiennamen Vornamen Geschlecht Zivilstand Beruf Heimatland Geburtsdatum Geburtsort CH Adresse
DURMAZ Dilara f ledig Kauffrau (1. Lehrjahr) T체rkei 24.06.1999 Olten SO 4663 Aarburg, Wartburgstrasse 10
Antrag DURMAZ, Dilara sei das Gemeindeb체rgerrecht von Aarburg zuzusichern.
28
7.4 FAZLIC, ANIS Familiennamen Vornamen Geschlecht Zivilstand Beruf Heimatland Geburtsdatum Geburtsort CH Adresse
FAZLIC Anis m ledig Primarsch체ler Bosnien und Herzegowina 08.07.2004 Zofingen AG 4663 Aarburg, Im Feld 5
Antrag FAZLIC, Anis sei das Gemeindeb체rgerrecht von Aarburg zuzusichern.
7.5 KAPPEN, SALINI UND KINDER Familiennamen Vornamen Geschlecht Zivilstand Beruf Heimatland Geburtsdatum Geburtsort CH Adresse
KAPPEN Salini f verheiratet Informatikerin Indien 11.12.1983 Zofingen AG 4663 Aarburg, Im Kupferschmied 8
und ihren Kinder KACHAPPILLY, Norah, geb. 03.11.2009 in Rothrist AG KACHAPPILLY, Manuel, geb. 27.02.2014 in Rothrist AG Antrag KAPPEN, Salini und ihren minderj채hrigen Kindern KACHAPPILLY, Norah und KACHAPPILLY, Manuel sei das Gemeindeb체rgerrecht von Aarburg zuzusichern.
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7.6 NISANDZIC, MIJO Familiennamen Vornamen Geschlecht Zivilstand Beruf Heimatland Geburtsdatum Geburtsort CH Adresse
NISANDZIC Mijo m verheiratet Chauffeur Bosnien und Herzegowina 08.06.1966 — 4663 Aarburg, Stägmattstrasse 2
Antrag NISANDZIC, Mijo sei das Gemeindebürgerrecht von Aarburg zuzusichern.
7.7 PANAITE, PETRICA ADRIAN UND FAMILIE Familiennamen Vornamen Geschlecht Zivilstand Beruf Heimatland Geburtsdatum Geburtsort CH Adresse
PANAITE Petrica Adrian m verheiratet Arzt/Drug Safety Lead Rumänien 28.04.1978 — 4663 Aarburg, Strickereistrasse 4d
Familiennamen Vornamen Geschlecht Zivilstand Beruf Heimatland Geburtsdatum Geburtsort CH Adresse
PANAITE geb. Ciungara Georgeta Ileana f verheiratet Ingenieurin Rumänien 27.04.1979 — 4663 Aarburg, Strickereistrasse 4d
und deren Sohn PANAITE, Matei, geb. 16.05.2010 in Olten SO Antrag PANAITE, Petrica Adrian und PANAITE-Ciungara, Georgeta Ileana und deren minderjährigen Sohn Matei sei das Gemeindebürgerrecht von Aarburg zuzusichern.
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7.8 SAHINBAY GEB. SÜTCÜ, OYA UND KINDER Familiennamen Vornamen Geschlecht Zivilstand Beruf Heimatland Geburtsdatum Geburtsort CH Adresse
SAHINBAY geb. Sütcü Oya f verheiratet Verkäuferin Türkei 15.03.1976 — 4663 Aarburg, Wartburgstrasse 10
und ihren Kinder SAHINBAY, Ezgi, geb. 14.02.2000 in Zofingen AG SAHINBAY, Ilke Suay, geb. 01.11.2004 in Rothrist AG Antrag SAHINBAY geb. Sütcü, Oya und ihren minderjährigen Kindern Ezgi und Ilke Suay sei das Gemeindebürgerrecht von Aarburg zuzusichern.
7.9 VINCI, MICHELE Familiennamen Vornamen Geschlecht Zivilstand Beruf Heimatland Geburtsdatum Geburtsort CH Adresse
VINCI Michele m verheiratet KMU-Berater Italien 25.03.1969 Olten SO 4663 Aarburg, Rotelstrasse 6a
Antrag VINCI, Michele sei das Gemeindebürgerrecht von Aarburg zuzusichern.
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8. ORIENTIERUNG UND UMFRAGE
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NOTIZEN
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UNTERLAGEN BESTELLEN DOWNLOAD Rechenschaftsberichte, detaillierte Rechnungen und Budgets kรถnnen auf www.aarburg.ch (Rubrik Polititk/Jahresberichte) heruntergeladen werden. PAPIERVERSION Papierversionen der Unterlagen kรถnnen auf der Homepage (Rubrik Online-Schalter/ Formulare/Reglemente) online bestellt oder telefonisch bei der Abteilung Zentrale Dienste (062 787 14 20) angefordert werden.
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Bild: Rasmus Frei / Deskall.ch
Gemeinde Aarburg Rathaus, Städtchen 37 4663 Aarburg 062 787 14 20 info@aarburg.ch www.aarburg.ch