Kapitel 4 | 129
Außendämmung
4.1 Allgemein
4 Außendämmung 4.1 Allgemein
Form mit Blockklima hat es sich für diese Fälle bewährt. In Bild 1 ist der Temperaturverlauf im Querschnitt bei einer außen liegenden Wärmedämmung grafisch gezeigt. Aufgrund der Überdämmung der einbindenden massiven Decke stellt dies keine Wärmebrücke dar. Die außen liegende Wärmedämmung wirkt im gesamten Bauteilquerschnitt, auch mit einbindenden Bauteilen und unabhängig von deren Wärmeleitfähigkeit.
Die Außendämmung stellt ein klassisches Beispiel einer Dämm-Maßnahme dar. Wenn ein Neubau wärmetechnisch ausgerüstet wird, ist der erste Schritt die Anordnung einer Wärmedämmung in der Gebäudehülle. Die Außendämmung kann dabei am Dach oder an den erdberührten Bauteilen als auch an der Fassade vorgesehen werden. Fragen der Bauphysik zum Wärmeschutz stellen sich besonders, wenn nachträglich eine Wärmedämmung aufgebracht wird. Die geplante Wärmedämmung muss auf die bestehende Konstruktion und den bauphysikalischen Zustand dieser Konstruktion abgestimmt sein. Nicht jede Wärmedämmung eignet sich für jeden Anwendungsfall.
4.2 Wärmeschutz der Außenwände Soll der Wärmeschutz einer Außenwand nachträglich verbessert werden, können sich bestimmte Probleme aus rechtlicher Sicht ergeben. Im Kapitel „Gebäudedämmung“ wurde hierauf bereits besonders hingewiesen. Im Allgemeinen gelingt der dampfdiffusionstechnische Nachweis nach DIN 4108 bei außen liegenden Wärmedämmungen problemlos. Dieses „Standard-Verfahren“ wird auch „Glaser-Verfahren“ genannt. Das Glaser-Verfahren dient seit Jahrzehnten im Baubereich ausschließlich der groben Abschätzung von Tauwasser- bzw. Verdunstungsmengen. Die Berechnungen mit dem „Glaser-Verfahren“ sind für die Praxis jedoch nur dann relevant, wenn nicht hygroskopische Materialien verwendet werden und es lediglich um eine einfache vergleichende Bewertung der reinen Diffusionsbilanz geht (z.B. bei Holztafelbauwänden). In seiner wie in DIN 4108-3 dargestellten statischen
Bild 1: Wärmeschutz einer massiven Außenwand mit außen liegender Wärmedämmung
Wärmedämmputz-Systeme Wärmedämmputze können auf Mauerwerk und Beton aufgebracht werden. Bei der Planung bzw. vor Arbeitsbeginn ist jedoch wegen der größeren Putzdicken darauf zu achten, dass Überstände wie z.B. Fensterbänke entsprechend breiter auszubilden sind. Dies gilt auch für Fallrohre, Abdeckungen u.Ä. An Ecken, Fensterlaibungen, Türen und oberhalb des Sockels sollten Kantenprofile angebracht werden. Je nach Art und Festigkeit des Untergrunds ist ein Spritzbewurf erforderlich, z.B. der Mörtelgruppe III auf Beton bzw. der Mörtelgruppe II bis III auf Mauerwerk. Bei anderen Untergründen, z.B. aus Porenbeton, Leichtbauplatten, Schalungssteinen o.Ä., sollten die jeweiligen Vorschriften des Herstellers des Wärmedämmputzes beachtet werden. Nach DIN 18550-1 „Putz und Putzsysteme“ lassen sich unter Verwendung von Zuschlägen niedriger Rohdichte Mörtel mit erhöhter Wärmedämmung herstellen. Wärmedämmputze sind solche, die einen Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit O < 0,2