Dämmung: Konstruktion – Bauphysik – Umsetzung

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Außendämmung

4.1 Allgemein

4 Außendämmung 4.1 Allgemein

Form mit Blockklima hat es sich für diese Fälle bewährt. In Bild 1 ist der Temperaturverlauf im Querschnitt bei einer außen liegenden Wärmedämmung grafisch gezeigt. Aufgrund der Überdämmung der einbindenden massiven Decke stellt dies keine Wärmebrücke dar. Die außen liegende Wärmedämmung wirkt im gesamten Bauteilquerschnitt, auch mit einbindenden Bauteilen und unabhängig von deren Wärmeleitfähigkeit.

Die Außendämmung stellt ein klassisches Beispiel einer Dämm-Maßnahme dar. Wenn ein Neubau wärmetechnisch ausgerüstet wird, ist der erste Schritt die Anordnung einer Wärmedämmung in der Gebäudehülle. Die Außendämmung kann dabei am Dach oder an den erdberührten Bauteilen als auch an der Fassade vorgesehen werden. Fragen der Bauphysik zum Wärmeschutz stellen sich besonders, wenn nachträglich eine Wärmedämmung aufgebracht wird. Die geplante Wärmedämmung muss auf die bestehende Konstruktion und den bauphysikalischen Zustand dieser Konstruktion abgestimmt sein. Nicht jede Wärmedämmung eignet sich für jeden Anwendungsfall.

4.2 Wärmeschutz der Außenwände Soll der Wärmeschutz einer Außenwand nachträglich verbessert werden, können sich bestimmte Probleme aus rechtlicher Sicht ergeben. Im Kapitel „Gebäudedämmung“ wurde hierauf bereits besonders hingewiesen. Im Allgemeinen gelingt der dampfdiffusionstechnische Nachweis nach DIN 4108 bei außen liegenden Wärmedämmungen problemlos. Dieses „Standard-Verfahren“ wird auch „Glaser-Verfahren“ genannt. Das Glaser-Verfahren dient seit Jahrzehnten im Baubereich ausschließlich der groben Abschätzung von Tauwasser- bzw. Verdunstungsmengen. Die Berechnungen mit dem „Glaser-Verfahren“ sind für die Praxis jedoch nur dann relevant, wenn nicht hygroskopische Materialien verwendet werden und es lediglich um eine einfache vergleichende Bewertung der reinen Diffusionsbilanz geht (z.B. bei Holztafelbauwänden). In seiner wie in DIN 4108-3 dargestellten statischen

Bild 1: Wärmeschutz einer massiven Außenwand mit außen liegender Wärmedämmung

Wärmedämmputz-Systeme Wärmedämmputze können auf Mauerwerk und Beton aufgebracht werden. Bei der Planung bzw. vor Arbeitsbeginn ist jedoch wegen der größeren Putzdicken darauf zu achten, dass Überstände wie z.B. Fensterbänke entsprechend breiter auszubilden sind. Dies gilt auch für Fallrohre, Abdeckungen u.Ä. An Ecken, Fensterlaibungen, Türen und oberhalb des Sockels sollten Kantenprofile angebracht werden. Je nach Art und Festigkeit des Untergrunds ist ein Spritzbewurf erforderlich, z.B. der Mörtelgruppe III auf Beton bzw. der Mörtelgruppe II bis III auf Mauerwerk. Bei anderen Untergründen, z.B. aus Porenbeton, Leichtbauplatten, Schalungssteinen o.Ä., sollten die jeweiligen Vorschriften des Herstellers des Wärmedämmputzes beachtet werden. Nach DIN 18550-1 „Putz und Putzsysteme“ lassen sich unter Verwendung von Zuschlägen niedriger Rohdichte Mörtel mit erhöhter Wärmedämmung herstellen. Wärmedämmputze sind solche, die einen Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit O < 0,2


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Außendämmung

4.3 Wärmeschutz des Daches

(W/mK) aufweisen. Leichtputze oder Putze mit Luftporenbildnern können diese Anforderung kaum erreichen. Wärmedämmputze (wärmedämmende Unterputze) nach DIN 18550-3 oder mit bauaufsichtlicher Zulassung bestehen aus den mineralischen Bindemitteln Zement und Kalk, organischen und/oder mineralischen Leichtzuschlägen sowie Zusatzstoffen und Zusatzmitteln. Wärmedämmputz-Systeme aus Mörteln mit mineralischen Bindemitteln und expandiertem Polystyrol (EPS) als Zuschlag sind in DIN 18550-3 genormt. Sie bestehen aus einem wärmedämmenden Unterputz mit EPS als Leichtzuschlag und einem ein- oder zweischichtigen Oberputz. Unter- und Oberputz sind aus Werk-Trockenmörtel (WTM) nach der Technischen Regel RAL-GZ 544/3 herzustellen. Hinsichtlich des Brandschutzes werden diese Wärmedämmputzsysteme in die Baustoffklasse B1 (schwerentflammbar nach DIN 4102-1) eingestuft. Außerdem gibt es nicht genormte Systeme mit bauaufsichtlicher Zulassung, die der Baustoffklasse A1 (nichtbrennbar) zugeordnet werden. Wärmedämmputzsysteme, die nicht genormt sind, z.B. solche mit anderen Leichtzuschlägen als expandiertem Polystyrol, bedürfen einer bauaufsichtlichen Zulassung, die ähnliche Anforderungen wie die Norm stellt. Für Innen- und Außenputze ist die DIN EN 13914 zu beachten. Wärmedämmputz-Systeme werden im Grunde nur in Spezialfällen (z.B. in der Altbausanierung) eingesetzt, da durch ein Wärmedämmverbund-System an der Außenseite der Wand deutlich höhere Dämmwerte erzielt werden. Aufgrund der beschränkten Auftragsdicke eines Wärmedämmputz-Systems (üblicherweise < 100 mm) können oft aufgrund des geringen Wärmeschutzes der Grundwand die geforderten U-Werte der Energieeinsparverordnung nicht erreicht werden.

Wärmedämmverbund-System Das Wärmedämmverbund-System besteht im Wesentlichen aus der auf einer Fassade außenseitig angebrachten verputzten Wärmedämmung. Das Wärmedämm-Material wird in Form von Platten oder Lamellen durch Kleben und/oder Dübeln auf dem bestehenden tragenden Untergrund, z.B. Ziegel, Kalksandstein oder Beton, befestigt und mit einer armierenden Schicht versehen. Die Armierungsschicht besteht aus einem Armierungsmörtel (Unterputz), in den ein Gewebe eingebettet wird, das als Armierungsgewebe im oberen Drittel der Armierungsschicht liegt. Den Abschluss des Sys-

tems bildet ein Außenputz (Oberputz). Seit 2005 gelten für Wärmedämmverbund-Systeme eigene neue Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV). Die DIN 18345 „Wärmedämmverbund-Systeme“ berücksichtigt die technischen Neuerungen eines Gewerkes, das in den letzten Jahren erhebliche Innovationssprünge erfahren hat. Wärmedämmverbund-Systeme sind nicht geregelte Bauarten, für die es keine nationalen oder europäischen Normen gibt. Den Nachweis der Verwendbarkeit eines WDV-Systems wird durch eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) geführt. Die Zulassung umfasst sämtliche im System enthaltenen Komponenten (Kleber/Dübel, Dämmung, Armierungsschicht, Außenputz) und stellt somit baurechtlich eine Bauart dar. Vergeben werden die AbZ ausschließlich vom Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt) in Berlin. Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist die Voraussetzung für den Vertrieb und die Anwendung von WärmedämmVerbundsystemen. Sie definiert die baurechtlichen Anforderungen zur Anwendung, beschreibt den Systemaufbau, die zulässigen Untergründe, erforderliche Materialeigenschaften und die Kennzeichnungspflicht. Die im Februar 2005 veröffentlichte DIN 55699 beschreibt die Grundsätze der fachgerechten Verarbeitung von WDVS in allgemeingültiger Form. Ausführlicher als in den Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen werden die erforderlichen planerischen und baulichen Voraussetzungen sowie die einzelnen Arbeitsschritte und die Handhabung der unterschiedlichen Materialien erläutert. Neben diesen genannten Normen und den Zulassungen gehören die Herstellervorschriften zu den wichtigsten Vertragsbestandteilen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Darin dokumentiert der Hersteller, wie seine Materialien speziell zu handhaben sind, um die zugesicherten Eigenschaften zu erzielen.

4.3 Wärmeschutz des Daches Bei der Planung der Dachkonstruktion und der Dachabdichtung sind die Voraussetzungen für eine fachgerechte Anordnung und Ausführung zu schaffen. Die Beanspruchungs- und Einflussgrößen, die für die Funktion und den Bestand des Dachaufbaus


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Außendämmung

4.3 Wärmeschutz des Daches

von Bedeutung sind, müssen bereits bei der Auswahl der Stoffe berücksichtigt werden. Dabei ist die Wechselwirkung zwischen der Dachabdichtung und den darunter- bzw. darüberliegenden Schichten zu berücksichtigen und ggf. die Beanspruchung der Abdichtung durch entsprechende konstruktive Maßnahmen in zulässigen Grenzen zu halten. Die Art der Dachabdichtung und ihre Bemessung sind von dem gewählten Dachaufbau (z.B. nicht belüftet oder belüftet), von der Unterkonstruktion, von der Beanspruchung und der Nutzung des Bauwerks abhängig. Zu Einzelangaben siehe DIN 18531-3. Die Auswahl der Stoffe erfolgt nach DIN 18531-2. Die diffusionshemmende bzw. -sperrende Schicht, die Luftdichtheitsebene und die Wärmedämmung sind wesentliche Bestandteile des Feuchte- und Wärmeschutzes für das Bauwerk. Die Bemessung und Festlegung der Ausführungsart und Details der bauphysikalischen Funktionsschichten sind durch den Planer vorzunehmen. Die Dampfsperre (z.B. Bitumenbahnen mit Metallbandeinlage und Metall-Kunststoff-Verbund-Einlage) vermindert oder verhindert die Diffusion von Wasserdampf. Bei geeigneter Stoffauswahl und sachgerechter Verarbeitung erfüllt sie gleichzeitig die Funktion der Luftdichtheitsschicht. Je nach zu erwartendem Temperaturgefälle zwischen innen und außen und Feuchtigkeitsanfall ist der sd-Wert der Dampfsperre zu wählen. Die Wärmedämmschicht ist eine Schicht im Dachaufbau, die den Wärmedurchgang zwischen innen und außen vermindert. Sie ist entsprechend den Anforderungen und Belastungen flächenbezogen zu dimensionieren. Die jeweils gültige Energieeinsparverordnung und der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 sind zu beachten. Dächer mit Abdichtungen müssen den bestehenden Brandschutzvorschriften für Bedachungen der Landesbauordnungen entsprechen. Zusätzlich sind die Anforderungen an das Brandverhalten der verwendeten Stoffe einzuhalten. Bedachungen mit vollständig bedeckender, mindestens 5 cm dicker Schüttung aus Kies 16/32 oder mit Bedeckung aus mindestens 40 mm dicken Betonwerksteinplatten oder anderen mineralischen Platten gelten als Bedachungen, die gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sind. Für die Ableitung des Niederschlagswassers sind Dachabdichtungen mit einem Gefälle von mind. 2 % (1,2°) zu planen. Das Gefälle kann durch die Tragkonstruktion, durch eine zusätzliche Gefälleschicht (z.B. Estrich) oder eine Gefälledämmschicht sichergestellt werden. Dächer mit einem Gefälle unter 2 % (1,2°) und/ oder innen liegende Rinnen und Kehlen mit einem

Gefälle unter 1 % (0,6°) erfordern aufgrund erhöhter Beanspruchung aus stehendem Wasser besondere Maßnahmen. Diese Flächen sollten z.B. mit schwerem Oberflächenschutz, Plattenbelag oder Hochwertbahnen versehen werden. Anzahl, Größe und Art der Entwässerung und Notentwässerung sind nach DIN EN 12056-3 und DIN 1986-100 zu planen und zu dimensionieren. Teildachflächen müssen getrennt entwässert werden. Dies gilt z.B. für Flächen, die durch erhöht ausgebildete Bewegungsfugen bzw. durch Gefällegebung entstehen. Bewegungsfugen sind vom Planer vorzusehen und müssen in der Unterlage erkennbar sein (siehe auch DIN 18530 „Massive Deckenkonstruktionen für Dächer“). Übergänge zwischen Dachdecke und vorgehängter Fassade aus Fertigteilen können als Bewegungsfuge ausgebildet werden. Hier ist ein Abdichtungsanschluss über eine Hilfskonstruktion erforderlich. Die nach der DIN EN 1991-1-4 ermittelten Windsoglasten müssen über geeignete Maßnahmen in die Unterkonstruktion abgeleitet werden. Dies kann über Verklebung, mechanische Befestigung und Auflast erfolgen. Auf geneigten Dachflächen können zusätzliche Maßnahmen zur Lagesicherung der Funktionsschichten gegen Abgleiten angewendet werden. Dies kann, abhängig von den örtlichen Verhältnissen, bereits bei Dachneigungen ab ca. 3° (5,2 %) notwendig sein. Der Abdichtung darf keine Übertragung von planmäßigen Kräften parallel zu ihrer Ebene zugewiesen werden. Dies gilt auch für den Nachweis der Standsicherheit, z.B. von aufgeständerten Solaranlagen. Die Außendämmung im Dachbereich kann unterschiedlich ausgeführt werden. Es wird unterschieden zwischen der Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung, Kompaktdachdämmung und der Umkehrdachdämmung. Das Unterscheidungsmerkmal ist die Lage der Wärmedämmung.

Aufsparrendämmung Bei einer Aufsparrendämmung erfolgt die Dämmung oberhalb der Sparren. Diese Art der Dachdämmung wird dann eingesetzt, wenn der Dachstuhl und die Dachkonstruktion sichtbar bleiben sollen oder wenn kein Wohnraum verloren gehen soll. Auch bei einer energetischen Sanierung im Bestand kommt die Aufsparrendämmung zum Einsatz.


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Außendämmung

4.3 Wärmeschutz des Daches

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Zwischensparrendämmung

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Bei der Zwischensparrendämmung wird die Dämmung zwischen den Sparren angebracht. Diese Art der Dämmung ist weitverbreitet und stellt einen sicheren Konstruktionsstandard dar. Die Ausbildung der luftdichten Ebene, wie sie z.B. in der DIN 4108-7 gefordert wird, kann bei einer Zwischensparrendämmung problemlos erreicht werden.

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1 Sparren 2 obere Beplankung oder Schalung nach DIN 4102-4, Tabelle 71 oder 72 bzw. nach Allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis 3 Dachaufbau ohne Brandschutzanforderungen

Bild 2: Aufsparrendämmung

4 Dämmschicht aus Mineralfaser, Schaumkunststoffen, nach Allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis li lichter Sparrenabstand l zulässige Sparrenweite, Achsabstand b Mindestsparrenbreite h Mindestsparrenhöhe d3 Stärke der oberen Schalung D Dicke der Dämmschicht

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Sparren Unterspannbahn Dämmschicht Dampfsperre Innenbeplankung

Bild 3: Zwischensparrendämmung

Kompaktdachdämmung Ein Kompaktdach wird im Bereich der Flachdachdämmung eingesetzt. Das System will die Vorteile eines konventionellen Warmdachs nutzen und Unterläufigkeit über den gesamten Dachaufbau verhindern. Sämtliche Bauteilschichten (Dampfsperre, Dämmung und erste Abdichtungslage) werden vollflächig und vollfugig mit z.B. Elastomerbitumen verklebt. Jede einzelne Dämmplatte ist damit allseitig in Elastomerbitumen eingebettet und abge-


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Außendämmung

4.4 Wärmeschutz erdberührter Bauteile

dichtet. Damit wird die horizontale Ausbreitung von möglichen Wassereinträgen durch z.B. Leckagen verhindert. Eine Durchfeuchtung der Dachkonstruktion bzw. der Wärmedämmung beschränkt sich lokal auf die schadhafte Stelle des Dachs. Wird das Kompaktdach mit Schaumglas ausgeführt, kann auf eine Dampfsperre verzichtet werden. Da die Schaumglasplatten üblicherweise in Heißbitumen eingegossen werden, ist eine Unterläufigkeit bei fachgerechter Ausführung ausgeschlossen. Im Kompaktdach werden Schaumglas-Dämmplatten hohlraumfrei mit Heißbitumen auf dem Untergrund verklebt. Die lückenlos ausgeführte Wärmedämmebene ist wärmebrückenfrei und bietet durch den Verbund einzelner wasserdichter Dämmplatten untereinander eine besondere Dichtigkeit. Die Dachabdichtung erfolgt z.B. mit einer zweilagigen Abdichtung aus Polymerbitumenbahnen.

1 Betondecke 2 Voranstrich 3 FOAMGLAS® -Platten, verlegt mit Heißbitumen 4 Deckabstrich mit Heißbitumen 5 Krallenplatte PC® SP 150/150

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ten. Der Dämmstoff XPS ist in Dicken bis zu 320 mm für eine einlagige Verlegung am Markt verfügbar. Der Aufbau eines Umkehrdachs ist bekannt: Dämmplatten aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum (XPS) werden auf einer abgedichteten Dachfläche ausgelegt, mit einem Vlies als Rieselschutz abgedeckt und von oben gegen Windsoglasten beschwert, z.B. mit einer Kiesschüttung. Dass dabei das Dämmmaterial der Feuchtigkeit ausgesetzt wird, ist für XPS unproblematisch. Gewöhnlich wird dies bei der Berechnung des U-Wertes nach DIN 4108 mit einem Zuschlag berücksichtigt. Wird ein wasserableitendes Vlies eingebaut, entfällt der Zuschlag auf den U-Wert. Dies muss jedoch in der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ausgewiesen sein. Dies gilt z.B. für das auf dem Markt erhältliche Fabrikat „JACKODUR Dachvlies WA“ mit der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-23.31-1540.

Krallenplatte PC® SP 200/200 bituminöse Abdichtung Trennlage Falzblech Profilblech

Bild 4: Kompaktdach mit Falzblech-/Profilblecheindeckung auf Stahlbeton (Fa. Pittsburgh Corning AG – Foamglas) Bild 5: Umkehrdachdämmung

Umkehrdachdämmung Das Umkehrdach wird bei einschaligen, nicht belüfteten Flachdächern oder bei flach geneigten Dächern eingesetzt und ist in der DIN 4108 genannt. Beim Umkehrdach liegt der Wärmedämmstoff auf der Abdichtung und ist somit der Witterung ausgesetzt. Für das Umkehrdach eignet sich als Wärmedämmstoff ein extrudierter Polystyrol-Hartschaum (XPS). Die XPS-Dämmplatten sind aufgrund der geschlossenen Zellstruktur feuchtigkeitsunempfindlich. Voraussetzung ist jedoch, dass der Dämmstoff einlagig eingebaut wird, denn nur so kann das Dach bei entsprechender Witterung vollständig abtrocknen und langfristig den Wärmeschutz gewährleis-

4.4 Wärmeschutz erdberührter Bauteile Die Wärmedämmung erdberührter Bauteile von Gebäuden und Bauwerken erfolgt gewöhnlich an ihrer Außenseite. Diese kann sich unterhalb der Bodenplatte eines Gebäudes oder an der Außenseite einer im Erdreich eingebundenen Kelleraußenwand befinden. Die Dämmung muss wasser- und druckbeständig sein, daher verwendet man geschlos-


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Außendämmung

4.4 Wärmeschutz erdberührter Bauteile

senporige Schaumstoffmaterialien, z.B. extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatten oder Schaumglasplatten. Das Dämmmaterial wird außerhalb der wasserundurchlässigen Schicht, also der Abdichtung (z.B. Bitumenanstrich oder Kunststoff-Folie), angebracht. Der Wärmeschutz erdberührter Bauteile, auch Perimeterdämmung genannt, kann im Grunde auf zwei Spezialfälle eingegrenzt werden: ▶ Wärmedämmung der Wände ▶ Wärmedämmung der Bodenplatte Die Lage der Wärmedämmung spielt bei der Detailentwicklung eine entscheidende Rolle. Ist die Wärmedämmung außerhalb der Tragkonstruktion, müssen spezielle Abdichtungsmaßnahmen eingeplant werden. Ist die Wärmedämmung innerhalb der Tragkonstruktion, müssen bauphysikalische Zwänge beachtet werden. Das Dämmen im Erdreich stellt besonders hohe Anforderungen an den Wärmedämmstoff, da dieser sowohl dem Wasser als auch den Außentemperaturen ausgesetzt ist. Über die Standzeit des Gebäudes sind die erdberührten Bauteile – wie z.B. die Dämmung der Bodenplatte – nicht mehr zugänglich oder nur unter extrem hohem Aufwand. Seit einigen Jahren verwendet man auch Recycling-Materialien wie Blähglas, Glasschaum-Granulat und Glasschaumplatten als lastabtragende Perimeterdämmung. GlasschaumGranulat wird ausschließlich aus Altglas hergestellt. Aus bauphysikalischen Gründen wird im erdberührten Bereich die Wärmedämmung außerhalb der Abdichtung angeordnet. Zur Berechnung des Wärmedurchlasswiderstands dürfen nach DIN 4108-2 normalerweise nur die Schichten angerechnet werden, die raumseitig der Abdichtung liegen. Ausgenommen davon sind Wärmedämmschichten aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaumstoff (XPS) und Schaumglas (CG). Für diese Dämmstoffe darf die Dämmschicht beim Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2 ausdrücklich eingerechnet werden. Eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) für die Anwendung als Perimeterdämmung ist für XPS und Schaumglas daher nicht erforderlich. Für andere Wärmedämmstoffe, wie z.B. EPS- oder PUR-Hartschaumstoffe, muss im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren der Verwendbarkeitsnachweis durch eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) erbracht werden. In der DIN 41083:2001-07 wurde die außen liegende erdberührte Wärmedämmung (Perimeterdämmung) mit XPS als Regelkonstruktion aufgenommen, für die ein feuchtetechnischer Nachweis nicht mehr erbracht werden muss. Die Perimeterdämmung mit XPS und

Schaumglas hat sich seit mehr als 30 Jahren bewährt und kann als anerkannte Regel der Technik (aRdT) angesehen werden.

Wärmedämmung der Wände Eine Perimeterdämmung ist als Außendämmung der Kellerbauteile gegen Erdreich bauphysikalisch und anwendungstechnisch unproblematisch. Sie hat viele Vorteile gegenüber einer Innendämmung. Es sind z.B. keine dampfsperrenden Maßnahmen erforderlich. Wärmebrücken können weitgehend vermieden werden, die Abdichtung wird wirksam geschützt und die Anbringung in der Rohbauphase ist handwerklich einfach. Zu beachten sind allerdings zwei Dinge: Die Anschlüsse im Bereich von Lichtschächten, Kelleraußentreppen und Sockeln sind im Detail zu planen. Die Perimeterdämmung kann keine Aufgaben der Feuchtigkeitsabdichtung und der Dränung übernehmen. Die Wärmedämmung der Wände erfolgt klassisch auf der Außenseite der Tragkonstruktion und außerhalb der Abdichtungsebene. Damit bleibt die Wand als dichtendes Bauteil erhalten und der Wärmedämmung wird ausschließlich die Funktion des Wärmeschutzes zugewiesen. Üblicherweise wird als Wärmedämm-Material im Anwendungsfall Perimeterdämmung ein extrudierter Polystyrol-Hartschaum oder Schaumglas eingesetzt. Die Wärmedämmung kann aber auch außerhalb der Tragkonstruktion, aber innerhalb der Abdichtungsebene liegen. Damit ergeben sich bauphysikalische Zwänge, die zu beachten sind. Ein Nachteil dieses Systems ist, dass, wenn die Abdichtungsebene beschädigt wird oder die Abdichtung ihre Funktion verliert, die Wärmedämmung mit Erdfeuchte oder Wasser in Berührung kommt. Ist das verwendete Wärmedämm-Material wasseraufnehmend, wird der Wärmeschutz reduziert. In einem solchen Fall können sich besonders Wärmebrücken in den Vordergrund rücken und ein Schadensbild hervorrufen. Die HartschaumPerimeterdämmplatten werden gewöhnlich einlagig und dicht gestoßen im Verband verlegt. Im Regelfall erfolgt eine punktweise Verklebung mit Klebern auf Bitumen- oder Kunststoffbasis. Diese Maßnahme ist eine Montagehilfe und dient bis zum Verfüllen der Baugrube gegen Lageverschiebung der Dämmplatten. Mechanische Befestigungen an erdberührten Kellerwandteilen sind ungeeignet, da sie die Dichtheit der Kellerwand beeinträchtigen können. Im Sockelbereich oberhalb des Geländes ist eine Verdübelung möglich. Zum Verfüllen des Arbeitsraums der Baugrube sollte gut durchlässiger,


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Außendämmung

4.4 Wärmeschutz erdberührter Bauteile

nicht bindiger Verfüllboden wie Sand oder feinkörniger Kies lagenweise mit eingebaut werden. Bei der Verdichtung ist darauf zu achten, dass keine Beschädigung der Perimeterdämmplatten erfolgt. Bei nur bindigem Verfüllboden ist eine lotrechte Flächendränung (Sickerplatte + Filtervlies) nach DIN 4095 einzubauen. Bei Anordnung der Hartschaumplatten (Perimeterdämmplatten) unter einem Kellerfußboden sind die Platten nach dem Verlegen durch eine Folie (z.B. eine Polyethylen(PE)-Folie) zu schützen.

1 Innenputz 2 Außenwand nach DIN 1053 3 Wärmedämmverbund-System (WDVS) 4 Strukturputz mit Armierungsschicht 5 Klebemörtel 6 Sockelleiste 7 Plattenbelag 8 schwimmender Estrich 9 Trennlage 10 Trittschalldämmung

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Stahlbetondecke (Kellerdecke) Stahlbetonwand Voranstrich vertikale Sperrbahn, am oberen Ende mechanisch gesichert Kleber Perimeterdämmung Sickerplatte Filtervlies Baugrubenverfüllung in Lagen verdichtet

Bild 7: Außendämmung an erdberührter Stahlbetonwand 1 Innenputz 2 Außenwand nach DIN 1053 3 Wärmedämmverbund-System (WDVS) 4 Strukturputz 5 Klebemörtel 6 Sockelleiste 7 Plattenbelag 8 schwimmender Estrich 9 Trennlage 10 Trittschalldämmung 11 Stahlbetondecke (Kellerdecke)

12 Voranstrich 13 vertikale Sperrbahn, am oberen Ende mechanisch gesichert 14 Perimeterdämmung 15 Baugrubenverfüllung in Lagenverdichtet 16 Grobkiesbett 17 horizontale Sperrschicht 18 Mörtelbett 19 Schutzblende

Bild 6: Außendämmung an erdberührter gemauerter Wand

Wärmedämmung der Bodenplatte Die Wärmedämmung der Bodenplatte erfolgt klassisch auf der Innenseite der Tragkonstruktion und damit innerhalb der Abdichtungsebene. Diese Bauart resultiert u.a. auch daher, da früher eine Wärmedämmung außerhalb der Abdichtungsebene nicht als Wärmedämmung bei den Berechnungen nach DIN 4108 in Ansatz gebracht werden durfte. Mit der normativen Aufnahme der Perimeterdämmung und der damit zusammenhängenden Berücksichtigung im baulichen Wärmeschutz darf die Wärmedämmung auch außerhalb der Abdichtungsebene angerechnet werden. Als Wärmedämm-Material können deshalb all jene eingesetzt werden, die für den jeweiligen Beanspruchungsfall einen Gebrauchstauglichkeitsnachweis besitzen. Die zu verwendenden


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Außendämmung

4.4 Wärmeschutz erdberührter Bauteile

Materialien bedürfen der bauaufsichtlichen Zulassung durch das DIBt. Heute erfolgt jedoch die Dämmung der Bodenplatte typischerweise auf der Außenseite. Man unterscheidet die Wärmedämmung bei lastabtragenden und nicht lastabtragenden Bodenplatten. Die zu wählende Wärmedämmung muss deshalb auf das jeweilige statische Lastbild abgestimmt sein. Bei der oberseitigen Dämmung, also bei einer Innendämmung, bringt man auf der Bodenplatte zunächst eine Feuchtesperre auf. Anschließend wird eine druckfeste Wärmedämmung wie z.B. expandierter Polystyrol-Hartschaum (EPS) verlegt und darauf der übrige Fußbodenaufbau (z.B. Dampfsperre, Trittschalldämmung, Estrich). Um Wärmebrücken zur Außenwand zu minimieren, ist die außenseitig aufgehende Wand bis zur Unterkante des Fundaments mit einer Perimeterdämmung zu dämmen. Alternativ lässt sich auf die Dämmung bis zur Fundamentunterseite verzichten, wenn die Wand als Mauerwerk ausgebildet ist und in das Mauerwerk als unterste Steinreihe ein Dämmelement eingesetzt wird. Für das Material im Anwendungsgebiet „Fußpunkt unter aufgehenden Wänden“ ist eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) erforderlich.

Bild 8: Wärmedämmung unter dem Mauerwerkfuß als unterste Steinreihe

Bild 9: Wärmedämmung auf der Bodenplatte

Wird die Bodenplatte mit einer Wärmedämmung ausgerüstet, die außerhalb der Tragkonstruktion liegt, also unterhalb, dann gelten wieder die Anforderungen als Perimeterdämmung. Die Verlegung der Dämmung unter der Bodenplatte erfolgt auf einem tragfähigen und ebenen Untergrund (z.B. Sauberkeitsschicht, Planum oder Magerbeton). Die wasser- und druckbeständige Perimeterdämmung wird einlagig verlegt, da bei mehrlagiger Verarbeitung Wasseransammlungen zwischen den Platten zu Wärmeverlusten führen könnten. Als Dämmung eignen sich extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatten (XPS) oder Schaumglas. Beim Betonieren der Bodenplatte verhindert eine auf der Dämmung ausgelegte PE-Trennfolie das Eindringen von Zementmilch. Wärmebrücken im Bereich der Fundamente lassen sich weitgehend minimieren, indem man die Fundamente beidseitig vertikal dämmt.


Außendämmung

Kapitel 4 | 137 4.5 Normen

DIN EN ISO 13370:1998, Wärmeübertragung über das Erdreich – Berechnungsverfahren DIN EN 13914-1:2005-06, Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen – Teil 1: Außenputz DIN EN 13914-2:2005-07, Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen – Teil 2: Planung und wesentliche Grundsätze für Innenputz DIN 18195, Teile 1 bis 10:2000, Bauwerksabdichtungen VOB Teil C – DIN 18345:2012-09, WärmedämmVerbundsysteme

Bild 10: Wärmedämmung unter der Bodenplatte

4.5 Normen DIN 1986-100:2008-05, Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke DIN EN 1991-1-4:2010-12, Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Allgemeine Einwirkungen – Windlasten DIN 4095:1990-06, Baugrund – Dränung zum Schutz baulicher Anlagen – Planung, Bemessung und Ausführung DIN 4102-1:1998-05, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen DIN 4108-2:2001-03, Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden – Mindestanforderungen an den Wärmeschutz DIN V 4108-10:2001-07, Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden DIN EN 12056-3:2001-01, Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden – Dachentwässerung, Planung und Bemessung

DIN 18531-2:2010-05, Dachabdichtungen – Abdichtungen für nicht genutzte Dächer – Stoffe DIN 18531-3:2010-05, Dachabdichtungen – Abdichtungen für nicht genutzte Dächer – Bemessung, Verarbeitung der Stoffe, Ausführung der Dachabdichtungen DIN 18550-1:2013-08, Putz und Putzsysteme – Ausführung. Der Restnorm-Entwurf DIN 18550-1 enthält ergänzende Festlegungen zu DIN EN 13914-1 „Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen“ DIN 18550-3, Putz – Wärmedämmputzsysteme aus Mörteln mit mineralischen Bindemitteln und expandiertem Polystyrol (EPS) als Zuschlag DIN 55699:2005-02, Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen RAL-GZ 544/3:2012-05, Werktrockenmörtel – Gütesicherung Zulassungsbescheid DIBt Z-23.5-112:Expandierte Polystyrol-Hartschaumplatten „Styropor PS 30 SE“ für die Anwendung als Perimeterdämmung Zulassungsbescheid Z-23.33-1259: PolyurethanHartschaumplatten, Bauder PUR, Linitherm, Roxon-V, Bachl-Peri-PUR Dämmplatte, Selthaan PUR Perimeter-Dämmung, Thermopur Puren Perimeterdämmung Typ PD030 für die Anwendung als Perimeterdämmung


138 | Kapitel 4 4.5 Normen

Zulassungsbescheid Z-23.34-1324: Extrudergeschäumte Polystyrol-Hartschaumplatten „Roofmate SL-A, Floormate 500-A, Floormate 700-A“ für die Anwendung als lastabtragende Wärmedämmung unter Gründungsplatten. Deutsches Institut für Bautechnik Berlin, 23.04.2004 Zulassungsbescheid Z-23.34-1325: Extrudergeschäumte Polystyrol-Hartschaumplatten Styrodur für die Anwendung als lastabtragende Wärmedämmung unter Gründungsplatten. Deutsches Institut für Bautechnik Berlin, 23.04.2004 Zulassungsbescheid DIBt Z-23.34-1059: Lastabtragende Wärmedämmung unter Gründungsplatten mit Schaumglasplatten „FOAMGLAS-Platte F, FOAMGLAS-Platte S3, FOAMGLAS-Platte T4, FOAMGLAS-Floor Board F, FOAMGLAS-Floor Board S3 und FOAMGLAS-Floor Board T4“. Deutsches Institut für Bautechnik Berlin, 21.01.2003

Außendämmung


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