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Fit für klimafreundliches Licht

Im Jahr 2021 gibt es einige Neuerungen im Lichtmarkt. Es geht nicht mehr nur um Lampen oder Leuchten, sondern um Lichtquellen. Alternativprodukte, die den neuen Regelungen entsprechen, sind auf dem Markt.

Text: Ledvance

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2021 treten einige grundsätzliche Änderungen am Lichtmarkt in Kraft. Auslöser sind die neuen EU-Verordnungen 2019/2020 «Single Lighting Regulation» (SLR) und 2019/2015 «Energy Label Regulation» (ELR). Ziel sind Verbesserungen beim Umwelt- und Verbraucherschutz sowie bei der Nachhaltigkeit der Produkte. Die Schweiz übernimmt die Zielsetzungen der EU ins Schweizer Recht. Die Verordnung unterscheidet nicht mehr zwischen Modulen, Lampen und Leuchten, sondern spricht nur noch von Lichtquellen. In Konsequenz findet die Bewertung zum Beispiel der Energieeffizienz nur noch für die Lichtquelle statt. Relevante Produkteigenschaften werden künftig im Rahmen der neuen Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung EPREL (European Product Registry for Energy Labelling) neu dokumentiert. Erstmals werden hier alle relevanten Informationen zu sämtlichen Lichtquellen auf dem Markt zentral gebündelt und für alle Beteiligten zugänglich gemacht. Anhand der erreichten Energieeffizienz erhält jede Lichtquelle eine neue Klassifizierung und ein neues Label zwischen A und G. Zudem dürfen einige Produkte künftig gar nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Die wichtigsten Stichtage auf einen Blick Seit im Jahr 2009 das Ende der Glühlampe beschlossen wurde, hat die EU den Abschied von wenig energieeffizienten Leuchtmitteln in mehreren Stufen vorangetrieben. Zuletzt waren davon 2018 unter anderem die Halogenlampen in klassischen Formen betroffen. Auch die neuen Verordnungen sehen die «Ausphasung» weiterer konventioneller Lampen vor. Doch die Regelungen sind weit mehr als eine weitere Phase-out-Stufe. Sie bedeuten auch einen grossen Schritt hin zu mehr Klarheit, mehr Vereinheitlichung und mehr Transparenz.

 Der nächste Schritt: klimafreundliche Beleuchtung.

 SLR? ELR? Phase-out? Es gibt bereits Alternativen.

Lichtquellen statt Lampen und Leuchten Ein entscheidender Punkt der neuen Verordnungen ist die Neudefinition der Anwendungsbereiche. Statt auf Lampen, LEDModule oder Leuchten beziehen sich die Regelungen nun ausschliesslich auf Lichtquellen und separate Betriebsgeräte. Dazu gehören – neben Lampen und LED-Modulen – nun auch Leuchten mit fest verbauten Lichtquellen. Herkömmliche Leuchten mit austauschbaren oder entnehmbaren Lichtquellen und Betriebsgeräten gelten dagegen als «umgebende Produkte». Diese müssen nicht mit einem Energielabel versehen werden. Hinter der Unterscheidung in Lichtquellen, umgebende Produkte und Betriebsgeräte stehen vor allem zwei Aspekte: 1. Viele Hersteller versorgen den Markt seit einiger Zeit zunehmend mit vollintegrierten Leuchten. Eine Differenzierung zwischen Lampe und Leuchte macht hier aus Sicht der Regulierung keinen Sinn mehr. 2. Die EU legt den Fokus nun zusätzlich auf die Aspekte Ressourcenschonung und

Kreislaufwirtschaft – und damit auch auf die Austausch- und Entnahmefähigkeit von Lichtquellen und Betriebsgeräten aus dem sie umgebenden Produkt.

Ein Label für alle Fälle Nach der EU-Verordnung (ELR 2019/2015) muss ab dem 1. September 2021 jede Lichtquelle in der Datenbank EPREL gelistet werden. Dort wird diese unter anderem nach ökologischen und nachhaltigen Gesichtspunkten beurteilt und erhält ein neues Label. So entsteht für sämtliche Lichtquellen eine neue Klassifizierung. Der QR-Code verweist auf die herstellerseitigen Produktdaten, die unter anderem in der Datenbank EPREL hinterlegt sind. Ledvance stellt für seine Produkte die komplette Registrierung sicher. Alternativen sind erhältlich Produkte, die die von der SLR geforderte Minimaleffizienz nicht erreichen, dürfen ab bestimmten Zeitpunkten nicht mehr hergestellt oder in den Handel gebracht werden. Ledvance hat die betroffenen Produkte frühzeitig definiert und entsprechende Alternativen entwickelt. Zudem gibt es eine Übergangsphase, in der das Produktions- und Verkaufsende der aufgelisteten Produkte geregelt wird. Für den Zeitraum danach bietet Ledvance LED-Ersatzprodukte für den direkten Austausch. Die gute Nachricht: Eine Lösung steht schon bereit, bevor das Problem akut wird.

www.ledvance.ch Leading Partner Seite 104

Weitere Informationen zum Thema und eine Übersichtsliste der betroffenen Produkte und ihrer LED-Alternativen findet man auf www.ledvance.ch/ downloads unter: EU-Verordnungen.

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