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Vermeidung unnötiger Lichtemissionen
Lichtverschmutzung ist die künstliche Aufhellung des Nachthimmels und die störende Auswirkung von Licht auf Mensch und Natur. Lichtverschmutzung kann mit der Einhaltung einiger einfacher Regeln, wie sie die SIA-Norm 491 verlangt, wesentlich eingeschränkt werden.
Text: DarkSky Switzerland
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■ Lichtverschmutzung ist ein weltweites Phänomen. Kompositionen von Satellitenaufnahmen zeigen eindrücklich, wie stark vor allem in den Industrienationen die Lichtemissionen zunehmen und die Nacht erhellen.
Auch die Schweiz leidet an Lichtverschmutzung – mehr, als man glauben möchte. In den Bergen ist der Sternenhimmel zwar wesentlich besser zu sehen als im Mittelland und in der Agglomeration der Städte. Dennoch gibt es in der ganzen Schweiz keinen Ort mehr, wo in der Nacht natürliche Dunkelheit erreicht wird. Die SIA-Norm 491 hat die «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum» zum Zweck. Sie soll den Anteil der unerwünschten Lichtemissionen am Gesamtlichtstrom reduzieren, damit Natur und Mensch unbehelligt sind durch allenfalls schädliche Auswirkungen von Licht.
Folgende Regeln fassen das Anliegen der Norm zusammen. Regel 1: Ist die Leuchte wirklich notwendig? Fragen Sie sich grundsätzlich bei jeder Beleuchtung im Aussenraum, die Sie anbringen wollen, ob diese tatsächlich notwendig ist.
Regel 2: Von oben nach unten beleuchten Beleuchten Sie von oben nach unten. So vermeiden Sie, dass Licht in die Atmosphäre abstrahlt.
Regel 3: Leuchten abschirmen Achten Sie darauf, dass die Lampen abgeschirmt sind. Optimal ist es, wenn die Lichtquelle nicht sichtbar ist. Regel 4: Beleuchtungsstärke und Beleuchtungsart anpassen Wählen Sie die richtige Beleuchtungsstärke. Und achten Sie darauf, dass die Beleuchtungsart der Situation angepasst ist.
Regel 5: Leuchtdauer zeitlich begrenzen Die wenigsten Leuchten müssen die ganze Nacht hindurch brennen. Begrenzen Sie die Beleuchtungsdauer zeitlich sinnvoll.
Die SIA-Norm 491 hat die Nachtruhe als zeitliche Begrenzung und andere bestehende lichttechnische Normen als Anforderung an notwendiges Licht berücksichtigt, das jedoch nach dem Grundsatz «So viel wie nötig, so wenig wie möglich» auch nicht überschritten werden soll.
www.darksky.ch