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3.3 Dämmstoffe Die Dämmschicht reduziert den Wärme­verlust des Gebäudes, trägt das Putzsystem und entkoppelt es vom Untergrund. Je nach Material verfügen die Dämmplatten über verschiedene Eigenschaften, die dem WDVS seine Kerneigenschaft verleihen. Die Eigenschaften von Wärmedämmstoffen werden durch eine Stoffnorm vorgegeben, ihre Verwendung im WDVS durch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ allgemeine Bauartgenehmigung. Es ist nur der in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung genannte Dämmstoff zu verarbeiten, weil andernfalls ein Verstoß gegen diese Zulassung vorliegt, der in der Regel zu Mängelansprüchen führt.

Geregelte Dämmstoffe

Nicht geregelte Dämmstoffe

DIN 4108-10 regelt die Anwendung genormter Dämmstoffe zum Wärmeschutz und zur Energieeinsparung in Gebäuden. Für die Verwendung im WDVS dürfen nach dieser Norm nur Dämmstoffe mit dem Kurzzeichen WAP („Wand außen unter Putz“) eingesetzt werden. Die einzelnen Dämmstoffarten müssen den jeweils gültigen Stoffnormen entsprechen: • Mineralwolle (MW) DIN EN 13162 • Polystyrol (EPS) DIN EN 13163 • Polyurethan-Hartschaum (PU) DIN EN 13165 • Holzwolle-Mehrschichtplatten (WW-C) DIN EN 13168 • Holzfaser (WF) DIN EN 13171

Nicht geregelte Dämmstoffe dürfen ebenfalls mit entsprechendem Verwendbarkeitsnachweis, einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauartgenehmigung bzw. Europäischen Technischen Bewertung (ETA), verwendet werden. Dies gilt z. B. für Mineraldämmplatten Z-23.11-1501 bzw. ETA-05/0093.

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