ElbeWochenblatt
am Mittwoch
Wochenzeitung für Eimsbüttel
Nr. 33 | 16. August 2017 | Trägerauflage: 56.839 Ex. | 040 / 76 60 00 - 0 | Redaktion 040 / 76 60 00 – 89
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Die Blutbuche droht umzustürzen, warnte das Bezirksamt Mitte.
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Mängel beim Brandschutz ?
NEUSTADT. Die etwa 180 Jahre
alte Blutbuche, die im Park Planten un Blomen zwischen dem Spielplatz und dem Café Seeterrassen steht, muss gefällt werden. Der etwa 22 Meter hohe Baum, der aus zwei Hauptstämmen besteht, droht auseinanderzubrechen. Bereits 2015 eingeleitete
Brandschutz für Hochhäuser
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Mindestens 80 Menschen sind vor einigen Wochen bei dem verheerenden Hochhausbrand in London ums Leben gekommen. Das Feuer hatte sich rasend schnell an der Fassade ausgebreitet. Kann sich so eine Katatsrophe auch in Hamburg ereignen? „Bei Einhaltung der seit Jahrzehnten geltenden hohen Sicherheitsstandards nach menschlichem Ermessen nicht“, sagt Magnus Kutz, Sprecher der zuständigen Stadtentwicklungsbehörde. Als Hochhäuser gelten Gebäude, bei denen der Fußboden des obersten Geschosses mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. In Hamburg gibt es derzeit 611 Hochhäuser, 230 davon sind reine Wohnhäuser, 285 Bürogebäude, 96 werden sowohl für Wohnungen als auch für Büros genutzt. Die meisten Hochhäuser stehen im Bezirk Mitte (359). In Altona finden sich 48 Hochhäuser, in Eimsbüttel 40, in Wandsbek 64, in Nord 47, in Bergedorf 24 und in Harburg 29. Wer ist zuständig beim Brandschutz? In erster Linie trägt der Eigentümer die Verantwortung, dass sein Gebäude brandsicher ist. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens setzen die Bauprüfämter der Bezirke die Einhaltung der Brandschutzvorschriften durch. Will ein Eigentümer die Fassade seines
Die Feuerwehr kennt nicht die Beschaffenheit aller Hochhausfassaden Werner Nölken, Feuerwehrsprecher
Hochhauses dämmen, benötigt er dafür eine Genehmigung des jeweiligen Bezirks. „Die Feuerwehr kennt nicht die Beschaffenheit aller Hochhausfassaden in Hamburg. Wir beabsichtigen auch nicht, die Hochhausfassaden in Augenschein zu nehmen, dies ist nicht Aufgabe der Feuerwehr“, teilt Feuerwehrsprecher Werner Nölken mit.
Die technischen Anlagen in Hochhäusern werden alle drei Jahre von Prüfsachverständigen unter die Lupe genommen. Alle fünf Jahre führt die Feuerwehr so genannte Brandverhütungsschauen durch. „Lediglich bei zwei Objekten wird die Frist aufgrund von Personalausfällen zurzeit geringfügig überschritten“, sagt Behördensprecher Kutz. Um einen genauen Überblick zu bekommen – und um die Bauprüfämter in den Bezirken zu entlasten – hat die Stadtentwicklungsbehörde jetzt die Eigentümer aller 611 Hamburger Hochhäuser angeschrieben und wegen der am Gebäude verbauten Fassadendämmung befragt. So sollen eventuelle Mängel im Brandschutz festgestellt werden. „Bis Jahresende wird diese Überprüfung voraussichtlich abgeschlossen sein“, so Magnus Kutz.
Die Brandschutzanforderungen sind abhängig von der Höhe der Gebäude und von technischen Fragen, etwa ob die Außenwände statisch tragende Wände sind.
Für Hochhäuser, die jetzt in Hamburg gebaut werden, gelten folgende Regeln: Alle tragenden und aussteifenden Bauteile wie zum Beispiel Wände, Stützen und Decken müssen aus feuerbeständigem Material gebaut sein. Außenwände müssen in allen ihren Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. In Hochhäusern bis zu 60 Meter Höhe müssen zwei Treppenräume, in Hochhäusern mit mehr als 60 Meter Höhe müssen Sicherheitstreppenräume vorhanden sein, in die kein Feuer und Rauch eindringen kann. Für zügige Rettungs- und Löschmaßnahmen müssen Hochhäuser mit einem Feuerwehraufzug und Wandhydranten in jedem Geschoss ausgestattet werden.
Bei Gebäuden mit einer Fußbodenhöhe von mehr als sieben Metern müssen nicht tragende Außenwände entweder aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen oder mindestens feuerhemmend sein. Die Oberflächen dieser Außenwände müssen
Bei Gebäuden mit einer Fußbodenhöhe von nicht mehr als sieben Metern (etwa Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser) dürfen für Fassaden generell brennbare Materialien verwendet werden. Die Brandschutzanforderungen in Hamburg entsprechen der mit den Feuerwehren abgestimmten Musterbauordnung (MBO), an der sich alle Bundesländer orientieren.
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Bei bereits bestehenden Hochhäusern waren gemäß Paragraf 28 Hamburger Bauordnung von 1986 an Außenwänden oder deren Verkleidungen auch „normal entflammbare Unterkonstruktionen“ möglich. Seit 2008 gelten strengere Anforderungen. „Die ältere Ausführung ist auch aus heutiger Sicht sicher. Die so genehmigten Häuser unterliegen dem Bestandsschutz. Es besteht keine Veranlassung, eine generelle Nachrüstung zu fordern“, sagt Thomas Östreicher, Sprecher der Stadtentwicklungsbehörde. „Von Seiten der Bezirksverwaltung Eimsbüttel sind keine nachträglichen Anforderungen bezüglich vorhandener Hochhäuser ausgesprochen worden.“ OZ
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KW 33
DIESE WOCHE
Eigentümer aller 611 Hamburger Hochhäuser zur verbauten Fassadendämmung befragt – die Überprüfung soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein
180 Jahre alte Buche muss weg