Generalversammlung JAGDAARGAU

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JAHRESBERICHT 2016 EINLADUNG zur 134. Generalversammlung Sonntag, 23. April 2017 9.00 Uhr, Mehrzweckhalle Endingen


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Inhaltsverzeichnis

Einladung zur Generalversammlung 2 Traktanden 3 Jahresberichte 2016

5 - 23

Jahresrechnung 2016 / Voranschlag 2017 Erläuterungen zur Jahresrechnung und zum Voranschlag

25 - 26 27

Revisionsbericht 29 Solidaritätsfonds für Jagdhunde

30 - 31

In stillem Gedenken 32 Jungjägerinnen und Jungjäger 2016 33 - 35 Protokoll der letzten Generalversammlung vom 23. April 2016

36 - 53

Jagdstatistik

54 - 55

Adressen 56

Beilagen: Veranstaltungskalender 2017/2018 Unsere Passion – die Jagd: ein jagdlicher Knigge Jägerball 2017, Einladung Leinenpflicht ”Hunde an die Leine” Titelseite: Foto: Pia Weber / 20. Mai 2016 auf dem Weg zum Ansitz im Revier Gontenschwil 1


Einladung Sehr geehrte Gäste liebe Jägerinnen und Jäger Wir laden Sie gerne zur 134. Generalversammlung 2017 unseres Verbandes AJV nach Endingen ein. Und wir freuen uns, Sie als Gast oder Vereinsmitglied, als Vertreter aus Wirtschaft und Politik, von befreundeten Verbänden und als Pressevertreter an unserer „Jägerlandsgmeind“ zu begrüssen.

Generalversammlung 2017 Programm: ab 08.00 Uhr

Kaffee und Gipfeli

09.00 Uhr Musikalischer Willkomm durch die Jagdhorngruppe „Lengnauer Füchse“ 09.00 Uhr

Generalversammlung gem. Traktanden

11.00 Uhr

Apéro Konzert der Jagdhornbläsergruppe „Lengnauer Füchse“

12.15 Uhr

Mittagessen

Wir danken allen Referenten, Helfern, Sponsoren und Gönnern für das Interesse und den Jägerinnen und Jägern für die wertvolle Arbeit im Dienst unserer Natur. Der Präsident Der Geschäftsführer Dr. Rainer Klöti, Auenstein Erich Schmid, Turgi

Organisatorisches: • Parkplätze sind signalisiert • Die Stände für den Verkauf von Abzeichen, Drucksachen, Wildschweinbier sind vor der Versammlung und während dem Apéro geöffnet. 2


Traktanden 1.

Begrüssung, Präsenz, Wahl der Stimmenzähler

2.

Protokoll der GV vom 17. April 2016 in Würenlingen

3.

Jahresberichte 2016

4.

Jahresrechnung 2016 und Revisorenbericht Entlastung der Organe

5.

Solidaritätsfonds für Jagdhunde, welche im Jagdbetrieb zu Schaden kommen Schaffung und Betrieb

6.

Budget 2017 und Festsetzung des Jahresbeitrages

7.

Erneuerungswahlen Rest 2017 – 2019 7.1 Bezirk Baden

8. Informationen a. Hunde an der Leine b. Gemeinwirtschaftliche Leistungen c. Leitlinien zur Nachsuche d. Jägerball 2017 9. Ehrungen 10.

Ort der nächsten Generalversammlung 2018 (Bezirk Laufenburg) Kaisten, Sonntag, 22. April 2018

11. Verschiedenes und Umfrage, Grussbotschaften

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Traktadum 3

„Grenzen“

Jahresberichte 2016 Präsident des Aargauischen Jagdschutzvereins (AJV) Dr. med. Rainer Klöti, Auenstein, Präsident Liebe Vereinsmitglieder, Jägerinnen und Jäger „Grenzen“ haben den Vorstand des Aargauischen Jagdschutzvereins in vielfacher Hinsicht beschäftigt. Allen voran waren es die geografischen Grenzen der Jagdreviere, die ab 2019 Gültigkeit haben werden. Zwar sind im Moment dem Verfasser dieses Jahresberichts die Entscheidungen des Regierungsrates zu den neuen Reviergrenzen nicht in allen Details bekannt. Wir stellen aber mit Dankbarkeit und Genugtuung fest, dass sich unser Einsatz für zweckmässige und gleichwohl moderate Lösungen zur Gestaltung der neuen Reviergrenzen gelohnt hat. Ich bitte an dieser Stelle alle an diesem Prozess Beteiligten, nun vorwärts zu schauen, Entscheidungen zu akzeptieren und, wo noch vorhanden, geballte Fäuste zu entkrampfen. Die Vorbereitung Neuverpachtung 2026 bis 2033 beginnt voraussichtlich im Jahre 2024. Überlegungen anzustellen zu Reviergrösse und Grenzen übergreifenden Kooperationsmöglichkeiten gehören zum Pflichtenheft jeder Jägerin und jedes Jägers, die die Revierjagd langfristig in Selbstverantwortung und Freude ausüben wollen. Ein Grenzthema ganz anderer Art ist Gegenstand eines Verfahrens, in das eines unserer Mitglieder in Ausübung seiner Pflicht als Jagdaufseher geraten ist. Inhaltlich geht es um die Frage, ob ein durch die Polizei aufgebotener Jagdaufseher ein Privatgrundstück zur Abklärung eines Sachverhalts (verletztes Wildtier) ohne Rückfrage mit dem Bewohner oder Eigentümer betreten darf, ohne sich des Hausfriedensbruches strafbar zu machen. Wir sind gespannt auf den Ausgang dieses Verfahrens.

Jahresbericht 2016

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Traktadum 3 Grenzen verändern und verschieben sich. Hirsch, Schwarzwild und Grossraubwild loten neue Lebensräume aus. Sie überschreiten Grenzen, die Ihnen der Mensch in der Vergangenheit zugewiesen hat. Heissen wir sie willkommen und leisten wir den uns möglichen Beitrag zur Verbesserung ihrer Lebensräume, Wanderrouten und zur Bestandesregulierung. Ganz andersartige Grenzen haben sich mit der rasanten technischen Entwicklung verschoben. Mit Restlichtverstärker und Wärmebildkamera wird die Sichtgrenze in Dämmerung und Nacht fast aufgehoben. Ob aller Begeisterung für neue Technologien sind wir gehalten, uns neben der neuen Möglichkeit bei der Bestandesregulation von Schwarzwild auch mit den damit verbundenen Auswirkungen auf die übrigen Wildtiere und deren Recht auf Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten auseinander zu setzen. Hier gilt für uns Gleiches, wie wir es von den übrigen Wald- und Flurnutzern erwarten, nämlich Selbstbeschränkung und Rücksicht.

Bilanz des Amtsjahres 2016 Der Vorstand hat in 4 Ausschuss- und Vorstandssitzungen die statuarischen Geschäfte erledigt. Der Revisionsprozess zur kantonalen Jagdverordnung ist abgeschlossen. Es ist eine «kleine» Revision geblieben, die sich auf Anpassungen an die eidgenössische Verordnung (Hunde, Munition, Distanz), die jährliche Schiesspflicht, kleine Änderungen der Jagdzeit und Präzisierungen beschränkt. Jagd Aargau ist vorbereitet, in einem nächsten Revisionsprozess seine weitergehenden Anliegen wieder einzubringen. An der Herbstversammlung 2016 in Buchs wurde der jagdliche Knigge, der diesem Jahresbericht beigelegt wird, vorgestellt. Die humoristische und auch etwas selbstkritische Publikation in Form eines Faltblattes hat weit über unseren Kanton und jagdliche Kreise hinaus grossen Anklang gefunden. Herzlichen Dank dem Team mit Heidi Ammann, Text, Jonas Brühwiler, Zeichnungen, Erwin Jansen, Projektleiter und Markus Rossi, die das Leporello realisiert haben. Der Einsatz von Schalldämpfern auf der Jagd war Thema des Hauptreferates von Christian Rudin, Zofingen. Auf höchst interessante Weise hat er Vor- und Nachteile dieser Waffenzusatzausrüstung dargestellt. Der Einsatz von Schalldämpfern auf der Jagd ist gleich wie die auf Waffen montierten Nachtzielhilfen verboten. Ausnahmeregelungen werden kantonal sehr unterschiedlich gehandhabt.

Jahresbericht 2016

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Traktadum 3 Der Vorstand hat das Grundlagen- und Strategiepapier AJV Jagd Aargau für die Amtsperiode 2016 – 2019 aktualisiert und das Entschädigungsreglement angepasst. Verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeiten zu den Themen Jagdhundeeinsatz, Einwendungen, Wildbrethygiene und Wildbretvermarktung Empfehlungen, Richtlinien und Leitfäden. Diese Papiere werden im Rahmen von Mitteilungsblättern und Weiterbildungsveranstaltungen vorgestellt. Wir danken den Mitgliedern dieser Arbeitsgruppen für ihren grossen Einsatz. Wir profitieren vom Wissen und Erfahrung dieser Experten und können es im Sinne der „best practice“ anwenden und weiterentwickeln. Ein grosser Dank geht an den Vorstand und die Akteure der Stiftung Wildtiere Aargau. Mittlerweile laufen zwei langfristig ausgelegte grosse Projekte, über die der Präsident der Stiftung und Vizepräsident von Jagd Aargau Thomas Laube gesondert berichtet. Der Nutzen der Stiftung für die Aargauer Jagd ist unschätzbar. Deren Zielsetzung, nämlich den Erhalt und die Förderung eines gesunden, den örtlichen Verhältnissen angepassten Wildbestandes sowie die Bewahrung und Schaffung natürlicher, naturnaher und wenn möglich vernetzter Lebensräume für unsere einheimischen Wildtiere entspricht dem Herzenswunsch aller Jägerinnen und Jäger. Sie ist Basis unserer Partnerschaften mit den Natur- und Umweltschutzorganisationen, mit denen wir engen Kontakt pflegen. Der AJV Jagd Aargau unterstützt und fördert nach Möglichkeit die Stiftung, die uns hilft, Lebensräume zu verbessern und es uns damit ermöglicht, auch langfristig als Jägerin und Jäger vom Überfluss abschöpfen zu können.

Der AJV Jagd Aargau nimmt Stellung Der Vorstand des AJV hat 2016 Wahlempfehlungen für die Gross- und Regierungsratswahlen abgegeben. Basis dieser Empfehlungen war das Wissen der Unterstützten um und deren Verbundenheit zur selbstverantwortlich ausgeübten Revierjagd im Kanton Aargau. Wir gratulieren allen wieder oder neu gewählten Personen ganz herzlich. Unser Dank gilt allen Personen, die sich für öffentliche Ämter zur Verfügung stellen und dabei ihr Wissen und ihre Verbundenheit zur Jagdausübung einbringen.

Jahresbericht 2016

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Traktadum 3 In Vernehmlassungen zu regionalen Projekten (Abbaugebiete und Kiesgrubenerweiterung) hat der AJV Jagd Aargau spezifisch auf die Chancen, aber auch auf das Verlustpotential solcher Gebiete als wertvolle Lebensräume hingewiesen. Mit dem Auftrag an die Fachhochschule Nordwestschweiz zur Erstellung einer Bachelor Arbeit zum Thema Bewertung gemeinwirtschaftlicher Leistungen der Aargauer Jägerinnen und Jäger haben wir einen Einblick und interessante Erkenntnisse zum Thema „was leisten die Aargauer Jägerinnen und Jäger“ erhalten. Diese Zahlen werden uns helfen bei anstehenden Diskussionen um Jagdpachtzins und Zumutbarkeit von Aufgabenerfüllungen.

Ausblick auf das laufende Jahr 2017 wird ein Jahr der Umsetzung. Im Rahmen der laufenden Strukturreform ist die Bildung eines Ressort Aus- und Weiterbildung geplant. Speziell freue ich mich auf den Jägerball am 26.8.2017 im Eventcenter Emil Frey Classics in Safenwil. Ein weiteres Jagdjahr liegt vor uns. Nach der Schonzeit, die Wild und Jagende gleichermassen nötig haben, kommt wieder die Zeit, die Waffen regelmässig einzusetzen. Die beste Waffe braucht einen guten und verantwortlich handelnden Besitzer. Ich danke Ihnen allen, wenn Sie weiterhin ruhig und gelassen und in Respekt vor Natur und Kreatur ihre jagdliche Tätigkeit ausüben.

Dank Vielen herzlichen Dank den unzähligen Personen, die sich im vergangenen Jahr für die Sache der Jagd eingesetzt haben. Speziell bedanken möchte ich mich dieses Jahr bei - unseren Mitgliedern für ihren Einsatz in Wald und Flur - dem Vorstand und Mitgliedern der Arbeitsgruppen für ihre wertvolle Arbeit - Thomas Hüssy, dem scheidenden Rechtskonsulenten für seinen langjährigen Einsatz für die Aargauer Jägerinnen und Jäger.

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Traktadum 3 - meinem Vizepräsidenten und Stellvertreter Thomas Laube und dem Geschäftsführer Erich Schmid für ihr enormes Engagement - Max Schmid stellvertretend für alle Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher ihren grossen und ganzjährigen Einsatz und ihre Beiträge an die Aus- und Weiterbildung - Peter Rösch, dem Vorsitzenden Ressort Hunde, der mit Weitblick die Entwicklung des Hundewesens vorantreibt - den befreundeten Organisationen aus Natur- und Tierschutz für die gute Zusammenarbeit - Regierungsrat Stefan Attiger und den Verantwortlichen der Abteilung Wald und Sektion Jagd und Fischerei - meinen Mitpächtern und Jahresgästen für ihre Unterstützung - meiner Frau Marianne für ihre Geduld, Liebe und Begleitung

Rechtskonsulent Thomas Hüssy, lic. iur., Safenwil, Rechtskonsulent AJV Das Pflichtenheft des Rechtskonsulenten umfasst nebst der Mitarbeit im Vorstand, der rechtlichen Beratung und Unterstützung von Organen, Mitgliedern und Untersektionen auch die Vermittlung bei Differenzen zwischen Jagdgesellschaften und innerhalb derselben. Dem Rechtskonsulenten stellten sich im vergangenen Jahr folgende Aufgaben: In einigen Fällen ersuchten Mitglieder von Jagdgesellschaften um Rechtsaus­ kunft. Dabei ging es hauptsächlich um Fragen zu den Reviergrenzen und den Neuverpachtungen. Zudem gab es auch eine Anfrage wegen des Einsatzes eines Stöberhundes auf der Treibjagd. Dieser Fall ist noch hängig und muss weiter verfolgt werden, da er für den Einsatz von Stöberhunden von grosser Bedeutung sein wird. Im Frühjahr erfolgte die Teilnahme an der Delegiertenversammlung von BirdLife Aar­gau sowie an der Delegiertenversammlung von JagdSchweiz in Solothurn. Der Rechtskonsulent wurde an dieser Versammlung in den Vorstand von JagdSchweiz gewählt, weshalb er auf die Vorstandssitzung vom Januar formell von seinem Amt zurücktrat, nachdem die Nachfolge hatte geregelt werden können.

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Traktadum 3

Vereinigung Aargauischer Jagdaufseher (VAJ) Max Schmid, Präsident des VAJ Jahreswechsel sind traditionell Zeiten zum Bilanzieren und Wünschen. Der Rückblick dient dazu, die Fakten nochmals zu beleuchten und dokumentieren, der Ausblick zeigt uns den Weg für das zukünftige Wirken. In einer kurzen Zusammenfassung möchte ich euch an das Vereinsgeschehen im vergangenen Jahr erinnern. Um die Geschäfte unserer Vereinigung zu erledigen, traf sich der Vorstand im vergangenen Jahr an 4 Sitzungen. Der Pelzmarkt im Gasthof Schützen in Aarau vom 20. Februar 2016 mit anschliessender Generalversammlung eröffnete unser Jahresprogramm. Das Angebot am Pelzmarkt bestand aus : 117 Fuchsbälgen, 16 Marder – und 4 Dachsfellen sowie 12 Reh- und 15 Hirschdecken. Auch verschiedene Gebrauchs- und Kunstgegenstände aus einheimischen Fellen wurden am Pelzmarkt angeboten. Zur Fortbildung der Jagdlehrgänger fand der Hochsitzbaukurs am 21. Mai 2016 im Forstwerkhof in Egliswil statt. Mit grossem Fleiss, Eifer und Interesse wurden die Hochsitze nach Vorgabe und mit Tannenrundhölzer angefertigt. Der Weiterbildungskurs fand am 4. Juni 2016 in der Jura-Cement-Fabrik in Wildegg statt und war aufgeteilt auf 5 Posten. Erwin Osterwalder von der Jagdverwaltung referierte auf Posten 1, über fachkundiger Umgang mit Probeentnahmen bei Wildtieren. Jan Dietsche „Eulenauge-Jagd und Outdoon“ referierte auf Posten 2, über die Handhabung und Einsatz der Wärmebildkamera. Florian Wahl von der KAPO Aargau referierte auf Posten 3, über das Jagen im Siedlungsgebiet. Daniel Kretz, Dienstchef Einsatzzentrale KAPO Aargau referierte auf Posten 4, über Fallwild, Anregungen der Polizei. Auf Posten 5, macht jeweils eine Gruppe Pause. Die lehrreichen und interessanten Themen am Weiterbildungskurs fanden grossen Anklang und die Beteiligung war wiederum überraschend gross. Auch für das leibliche Wohl war bestens gesorgt, mit Pausenkaffee, Gipfeli und Grilladen konnten sich die Teilnehmer verpflegen.

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Traktadum 3 Am Samstag 3. September 2016 fand auf dem Schiessareal Obertel in Suhr das Kant. Jagdaufseherschiessen statt. Auch der Abbalgkurs gehört zum Aufgabenbereich unserer Vereinigung, Der Kurs wurde am Sonntag, 20. November 2016 in Zufikon durchgeführt. Das Handwerk und das saubere abbalgen der Tiere wurde den Lehrgängern von den Kursleitern mit genauer Arbeit und Routine gezeigt. Gerne möchte ich allen danken, die unserer Vereinigung im vergangenen Jahr wohlwollend waren, meinen Vorstandskollegen, unserem Rechtskonsulent, der Jagdverwaltung, dem Jagdschutzverein, den Jagdschützen Suhr, den Referenten und Kursleitern mit Helfer, allen Aktiv- und Passivmitglieder für die Treue zu unserer Vereinigung. Für das laufende Vereins- und Jagdjahr wünsche ich allen gute Gesundheit, viel Glück und Weidmannsheil.

Hundewesen

Peter Rösch, Beauftragter des AJV für das Hundewesen Einführungskurs Hundewesen 19. März 2016, Jagdschiesstand Suhr Zum ersten Mal wurde der Einführungskurs für Jungjäger/-innen in das Hundewesen zentral an einem Ort durchgeführt. Bisher war jede regionale Hundegruppe selber für die Durchführung der Grundausbildung verantwortlich. Mit der zentralen Ausbildung konnten wir den Lehrgänger/-innen ein breiteres Spektrum und vor allem eine einheitliche Information bieten. Nordwestschweizer Jagdhundetag 20. März 2016, Pferderennbahn Aarau Zum vierten Mal hatte die Jagd Aargau den Nordwestschweizer Jagdhundetag organisiert. Der Anlass mit über sechzig Hunden darunter fast alle Jagdhunderassen in verschiedenen Farbenschlägen, wurde von den über hundert angehenden Jäger/-innen sowie zahlreichen Interessierten sehr geschätzt. Beeindruckend waren vor allem auch die Vorführungen der firnen Jagdhunde. Allen Helfern nochmals recht herzlichen Dank für den grossartigen Einsatz.

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Traktadum 3 Weiterbildung der Hundeobmänner In diesem Jahr stand nicht explizit die Weiterbildung im Vordergrund. Es war der Start für die Erstellung der Leitlinien für Schweisshunde. Gemeinsam mit den regionalen Hunde-Obmännern und deren Stellvertretern, wurden Grundlagen erarbeitet, die für die finale Version von wichtiger Bedeutung war. Gehorsamsprüfung, 18. Juni 2016, im Revier Heitersberg Es wurden sechs Gespanne gemeldet, davon haben fünf die Prüfung bestanden. Allgemein ist zu erwähnen, dass die vollbrachten Leistungen gut waren. Die beste Gehorsamsprüfung zeigte Roland Zwald mit seinem „Bodo vom Wohlenberg“. Schweiss-und Fährtenschuhprüfung, 4. September 2016, Buchs/Suhr Vor Ort war die Schweisshundegruppe Aarau-Lenzburg-Kulm unter Sämi Häusermann für die entsprechende Übungsanlage und die Festwirtschaft verantwortlich. Ich möchte es nicht unterlassen, Werner Lutz für das zur Verfügung stellen des Forstwerkhofs Buchs sowie allen Revierführer für die Organisation herzlich zu danken. Geprüft: 20 Hunde auf 500m Schweiss, bestanden haben 14 Gespanne. Geprüft: 5 Hunde auf 500m Fährtenschuh, bestanden hat nur ein Gespann Gewinner des Wanderpreis: „Beste-Tagesarbeit“ Es waren acht Gespanne ohne Abruf, daraus wurde der Tagessieger erkoren. Im Richtergremium wurde die Arbeit von August Stadelmann mit seinem Berner Niederlaufhund als die Beste bewertet. Sie hatten während ihrer Ausarbeitung der Fährte Wildkontakt, dabei gelang es August Stadelmann - der übrigens der älteste Teilnehmer war - seine Hündin ”DJ vom Lorzenlauf” zu beruhigen und die Arbeit ohne Abruf zur Decke erfolgreich zu beenden. Mutationen Gruppe 3 (Aarau-Lenzburg-Kulm): Die Stellvertreterin Isabella Fürst hat ihr Amt niedergelegt, die Nachfolge ist leider noch vakant. Besten Dank Ich möchte mich bei allen stillen Helfern und Hundeführer/-Innen für die Mithilfe im Sinne des Hundewesen recht herzlich bedanken. Es ist nicht selbstverständlich, gut ausgebildete Hunde für Nachsuchen, Stöbern oder Apportieren zur Verfügung zu haben, die Anforderungen werden in Zukunft sicher nicht kleiner. Jahresbericht 2016

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Traktadum 3

Bläsercorps

Robert Obrist, Präsident des AJV-Bläsercorps

Einmal mehr wurden die Bläserkurse zu einem vollen Erfolg. 12 Anfänger und 11 Forgeschrittene besuchten die wieder mustergültig durchgeführten Kurse bei Peter Roschi. Wir hoffen, dass die Anfänger bzw. Fortgeschrittenen Anschluss finden in einer Bläsergruppe. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an unsere Kursadministratoren Hansruedi Hassler und an den Kursleiter Peter Roschi. Folgende offiziellen Anlässe wurden von Bläsergruppen des Bläsercorps musikalisch umrahmt: - AJV GV Würenlingen Jagdhornbläser Goldwand - Jungjäger-Brevetierung Jagdhornbläser Freiwild Wiggertal - AJV Herbsttagung Jagdhornbläser SonatEs Hubertusmessen, Auftritte an den verschiedensten Anlässen, etc. brachten das Jagdhornblasen und speziell auch das jagdliche Brauchtum der Bevölkerung näher. Für die Zukunft wünsche ich mir, dass der derzeitige Boom so weitergeht. Jagdhornblasen ist ein wichtiger Bestandteil des jagdlichen Brauchtums. Es ist ein altes Kulturgut, das auch im heutigen Jagdbetrieb gepflegt werden muss. Des weiteren ist es ein unverzichtbarer Bestandteil einer gut organisierten Gesellschaftsjagd. Darüber hinaus das Jagdhornblasen ein wichtiger Beitrag zur Selbstdarstellung der Jäger in der Öffentlichkeit.

Jagdschützen Suhr Rolf Fäs, Präsident JSS

Der Schiessbetrieb 2016 verlief unfallfrei und ohne besondere Vorkommnisse. Einmal mehr haben die Schiessleiter und das Schützenmeisterteam unter der Leitung von Andi Ramseier sowie die Standkassiere ihre Aufgaben ausgeJahresbericht 2016

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Traktadum 3 zeichnet erledigt. Allen gebührt dafür ein grosses und herzliches Dankschön für ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Dienste unserer freiheitlichen Jagd. Die angekündigten Erneuerungsarbeiten an der Schiessanlage wurden planmässig abgeschlossen. Während den Arbeiten zeigte sich, dass aus Vorjahren ein weiterer aufgestauter Unterhaltsbedarf bestand, was zu deutlich höheren Kosten als geplant und einer stark negativen Vereinsrechnung 2016 geführt hat. Dadurch hat sich das Vereinskapital auf tiefe CHF 20‘000 verringert, was auch zu Liquiditätsschwierigkeiten geführt hat. Das Vereinsvermögen wird durch höhere Mitgliederbeiträge (Erhöhung von CHF 70.- auf CHF 110.-) über 3-5 Jahre derart gestärkt, dass in Zukunft auch wieder grössere Investitionen in die Anlage bzw. ein Anlageersatz oder -umbau finanziert werden kann. Wegen dem angekündigten Rücktritt von zwei Vorstandsmitgliedern hat sich der Vorstand Gedanken gemacht, wie eine zeitgemässe Organisation der JSS aussehen könnte, bei welcher die Belastungen pro Vorstandsmitglied nicht zu hoch sind. Als Resultat der Diskussionen wurden die Aufgabengebiete des 1. Schiessleiters und des Anlagewartes getrennt. Die Aufgaben Kassier/Mitgliederwesen/ Standkassiere/Protokolle werden neu durch eine Geschäftsstelle wahrgenommen. Diese ist auch für die Homepage und die Kommunikation verantwortlich. Die Generalversammlung vom 24. Februar 2017 genehmigte die neuen Vereinsstatuten. Gegenüber den alten Statuten aus dem Jahr 1982 ergeben sich folgende wesentlichen Änderungen: • Neu dürfen nur noch Mitglieder auf der Schiessanlage schiessen. Der Vorstand wird Ausnahmen regeln. • Die Kompetenzerteilung über die Aufnahme und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern an den Vorstand. • Möglichkeit der Generalversammlung nicht nur Jahresbeiträge sondern auch - vielerorts sehr üblichen - Einkaufsbeiträge zu beschliessen. • Neu ist eine private Haftung der Vereinsmitglieder explizit ausgeschlossen. Andi Ramseier und Hans Ruf haben bereits im Sommer mitgeteilt, dass sie sich auf die nächste Generalversammlung hin nicht mehr für eine Wahl zur Verfügung stellen. An deren Stelle hat die Generalversammlung vom 24. Februar 2017 Monika Niklaus (Geschäftsstelle), Ernst Mohler (Anlagentechnik) sowie Jahresbericht 2016

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Traktadum 3 Mike Walker (Schiessanlässe) in den Vorstand gewählt. Als neuer 1. Schiessleiter wurde Daniel Wehrli gewählt. Hans Ruf hat mehr als 20 Jahre als Kassier und Leiter der Standkassiere, Andi Ramseier mehr als 12 Jahre als 1. Schiessleiter im Vorstand mitgewirkt. Beide haben während dieser langen Zeit mit einem grossen zeitlichen Aufwand die Geschicke der Jagdschützen Suhr massgebend mitgeprägt. Ihnen beiden gebührt ein sehr grosses, herzliches Dankschön aller Mitglieder und Jäger. Da Hans Ruf bereits seit 1999 Ehrenmitglied der Jagdschützen ist, kann er aus statutarischen Gründen nicht zum „Oberehrenmitglied“ gewählt werden, obwohl ihm diese Ehre zweifellos zustehen würde. Andi Ramseier wurde von der Generalversammlung 2017 aufgrund seiner grossen Verdienste unter grossem Applaus zum Ehrenmitglied ernannt.

Orientierungsläufe

Martin Wiederkehr, OL-Beauftragter des AJV Im Jahre 2016 sind diverse Orientierungsläufe im Kanton Aargau durchgeführt worden. Unter anderem die zwei Grossanlässe: die Schweizer Meisterschaft im Staffel-OL im Juli im Gebiet Hasenberg und der Weltcup-Final im Oktober im Raum Aarau. Gerade für die Staffel-OL fand ein reger und guter Austausch zwischen dem Beauftragten der Orientierungsläufer und mir statt. Trotz anfänglicher Bedenken ist der Anlass professionell und aus meiner Sicht für alle gut über die Bühne gegangen. Der Weltcup-Final ist so gut geplant, organisiert und untereinander abgesprochen gewesen, dass ich nur ganz am Rande von einer betroffenen Jagdgesellschaft auf die Durchführung angesprochen worden bin. Es wurde mir dabei bestätigt, dass die Gespräche frühzeitig stattgefunden haben und keine Misstöne aufgekommen sind. Das Jahr 2016 war somit sicherlich eines der Jahre, in welchem die Belastung für Wald und Wildtiere grösser war, es folgen nun aber wieder ruhigere Jahre.

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Traktadum 3 Gerade in den zwei Gebieten der Grossanlässe war vor diesen Anlässen eine Sperrfrist für Orientierungsläufe. Danach ist das Gebiet nun auch wieder eher ruhiger, da in absehbarer Zeit keine ähnlich grosse Läufe stattfinden dürfen. Ich möchte mich auch für die gute Zusammenarbeit mit dem Verband der Orientierungsläufer bedanken, welche schon frühzeitig über die bevorstehenden Orientierungsläufe für das Jahr 2017 informiert haben.

Stiftung Wildtiere Aargau

Thomas Laube, Präsident Stiftung WNLL Erlauben Sie mir, geschätzte Jägerinnen und Jäger, einleitend ein paar persönliche Ausführungen: „Die Stiftung Wildtiere Aargau ist die Stiftung der Aargauer Jägerinnen und Jäger!“ – Rechtlich gesehen ist die Stiftung zwar eigenständig, verbandspolitisch dient sie jedoch direkt oder sogar ausschliesslich der Aargauer Jagd. Die langjährigen, nachhaltigen Wild- und Naturschutzprojekte der Stiftung sind der klare Nachweis, dass die Aargauer Jagd nicht einfach nur die natürlichen Ressourcen nützt, sondern diese eben auch nachhaltig schützt. Das bringt der Sache der Jagd viel Sympathie und Anerkennung; vor allem bei den Umwelt- und Naturschutzverbänden. Der Erfolg der Stiftung basiert im Wesentlichen auf jährlich hunderte von Stunden Freiwilligenarbeit unserer Projektleiter und des Stiftungsrates. Die Wichtigkeit der öffentlichen Akzeptanz kommt dann zum Tragen, wenn die Jagd auf dem demokratischen Prüfstand, sprich Volksinitiative, steht. Wir erinnern uns dabei an die drei jagdfeindlichen Volksbegehren in den vergangenen Jahren. Naturschutz muss ein zwingender Bestandteil der Aargauer Jagd und folglich eine jagdethische Selbstverständlichkeit werden. Unsere Projekte kosten Geld. Nachdem meine Spendenaufrufe in den letzten Jahren nahezu ungehört blieben, beschloss der Stiftungsrat, die notwenigen Mittel über die Durchführung des Jägerballs im Rahmen einer Wohltätigkeitveranstaltung (charity gala) zu generieren. Der Jägerball ist ein äusserst wertvoller Anlass in vieler Hinsicht und dient der jagdlichen Öffentlichkeitsarbeit. Er ist ein charmantes Fest, an dem man sich in einem gefreuten Ambiente trifft. Er ist ein Begegnungsort vieler verschiedener Menschen aus dem Umfeld von Jagd,

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1974 - 2014

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Traktadum 3 Naturschutz, Wirtschaft, Kultur, Politik und Verwaltung. Er ist ein Anlass, an dem nicht die Bewältigung von Problemen im Vordergrund, sondern das Fröhliche, Unbeschwerte und Zwischenmenschliche im Zentrum steht. Der Ruf aus gewissen Kreisen, der Jägerball sei nur für elitäre Kreise geschaffen worden, ist falsch, unfair und dient oftmals nur dazu, sich vom Besuch des Jägerballs zu dispensieren. Wichtig ist zu wissen: Alle interessierten Personen sind von ganzem Herzen willkommen, dafür stehe ich, zusammen mit dem Stiftungsrat, persönlich ein. Die Stiftung Wildtiere Aargau ist seit Jahren zum Nutzen der Aargauer Jägerinnen und Jäger erfolgreich aktiv. Heute ist der Zeitpunkt gekommen, auf dem wir auf die Solidarität der Aargauer Jägerinnen und Jäger dringend angewiesen sind! Zeigen Sie, geschätzte Jagdkameradin und geschätzter Jagdkamerad, uns ihr Wohlwollen und Anerkennung; besuchen sie den Jägerball mit Ihrer Jagdgesellschaft oder mit der Familie, Freunden oder mit der Firma. Wir stellen Ihnen einen unvergesslichen Abend in Aussicht. Informationen sind auf der Homepage www.jägerball.ch ersichtlich. Auch die Buchung kann man dort ganz einfach vornehmen. Es wäre mir eine grosse Ehre, viele von Euch in Safenwil begrüssen zu dürfen.

Rettet die jungen Wildtiere Unsere Projektpartner sind der Bauernverband Aargau und Pro Natura Aargau. 2016 wurde unser Stiftungsprojekt „Rettet die jungen Wildtiere“ bereits zum sechsten Mal durchgeführt. Unter Mithilfe der Aargauer Jägerinnen, Jäger und der bewirtschaftenden Landwirte ist dieses Projekt zur grössten und nachhaltigsten Wildtier-Schutzmassnahme während der Monate Mai und Juni im Kanton Aargau geworden. Stiftungsrat Roland Hunziker hat die Verantwortung für dieses umfangreiche Projekt übernommen und löst diese Aufgabe hervorragend. Der Stiftungsrat hat festgestellt, dass bei den Aktivisten eine gewisse Ermüdung zu erkennen ist. Ebenfalls muss festgestellt werden, dass der Kernprozess dieses Projektes – nämlich die persönliche Übergabe des Flyers von einem Mitglied der Jagdgesellschaft an den bewirtschaftenden Landwirt – zunehmend umgangen wird. Oftmals werden die Flyer per Post verschickt oder in den Briefkasten der Landwirte gelegt. Das ist so nicht gewollt. Der persönliche Kontakt und folglich das Gespräch zwischen Jäger und Landwirten ist von tragender Bedeutung für die ganzjährige Zusammenarbeit zwischen den Jagdvereinen und der Landwirtschaft. Es wäre eine tragfähige Basis für eine gemeinsame und zielführende Problemlösungskultur. Jahresbericht 2016

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Traktadum 3 Feldhasen-, Feldlerchenprojekt Lenzburg-Seetal Projektpartner sind der Lebensraum Lenzburg-Seetal, der Kanton Aargau und JAGDAARGAU. Projektleiter Werner Werder, Bonsiwil, hat mit seinem ausserordentlich wertvollen und grossen Engagement sehr viel erreicht. In den Projekträumen Egliswil-Schlatt konnten 2015 erste Vertragsflächen gewonnen werden. Die anfängliche Zurückhaltung der Landwirte hat sich stark gewandelt. Viele Landwirte kommen heute auf unsere Verbindungsleute zu und wollen Verträge abschliessen. So konnte die Projektflächen im Berichtsjahr erheblich erweitert werden. Auch im zweiten Projektraum Staufen-Schafisheim sind Vertragsverhandlungen im Gange. Die durch unsere Massnahmen allfällig entstehenden Ertragsausfälle müssen finanziell vergütet werden. Diese Zahlungen werden vom Kanton Aargau (BVU, Jagd & Fischerei) vergütet. Für alle anderen Aufwendungen kommt unsere Stiftung auf. Wie sich das Projekt entwickelt, werden wir in den nächsten Jahren sehen und sicher darüber berichten.

„Jägerball“ im Chateau Bela, Slowakei Der zweite Jägerball fand Ende August 2016 statt. Projektleiter und Stiftungsrat Richard Zuckschwerdt hat mit seinem Team hervorragende und vorbildliche Arbeit geleistet. Der Anlass wurde in vielen Sitzungen bis ins Detail rekognosziert und organisiert. Ein herzlicher, fröhlicher, unterhaltsamer und charmanter Jägerball wurde geboten. Das Ambiente im stilvollen Schloss und der Charme der Slowakei boten einen eindrücklichen Rahmen. Auch die interessanten und kurzweiligen Ausflüge ins nahe Ungarn vermittelten den Teilnehmenden einen Eindruck von Land und Leuten. Es bleiben unvergesslich schöne Erinnerungen. Dank zahlreicher, grosszügiger Sponsoren, den unentgeltlich arbeitenden Organisatoren und allen Teilnehmenden wurde der Jägerball nicht nur ein jagdkultureller und gesellschaftlicher, sondern auch ein finanzieller Erfolg. Namens des Stiftungsrates danke ich vorab unserem Stiftungsrat Richard Zuckschwerdt und seinem Stab für die tadellose Arbeit und gratuliere zum wiederum grossen Erfolg. Ebenfalls in meinen Dank einschliessen möchte ich alle Sponsoren für ihr grosszügiges Engagement und natürlich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche diesen Anlass überhaupt ermöglicht haben. Ich danke für die grosse Sympathie gegenüber der Institution Jägerball der Stiftung Wildtiere Aargau.

Jahresbericht 2016

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Traktadum 3 Dank Vorab danke ich meinen Kollegen im Stiftungsrat und allen Projektleitern für ihr umsichtiges, engagiertes und auch kritisches Wirken zu Gunsten der Stiftung Wildtiere Aargau. Der Stiftungsrat und alle Aktivisten arbeiten ehrenamtlich und ohne Spesenentschädigung. Ein ganz grosses Dankeschön und Anerkennung entbiete ich unseren zahlreichen Projektpartnern für die gefreute Zusammenarbeit und das Vertrauen. Ebenfalls danke ich an dieser Stelle den Gönnern, Sponsoren und guten Freunden, welche unsere Stiftung finanziell und ideell mitgetragen haben und dies auch weiter tun. Stellvertretend möchte ich dabei die Carl Weber-Recoulle Stiftung erwähnen. Nicht zu vergessen gilt es natürlich der Brauerei Müller AG, Baden, welche uns mit dem Beitrag aus dem Verkauf des Wildschweinbiers sympathisch und effizient unterstützt. Ein weiterer Dank gebührt Hansueli Herzog und seiner Treuhandfirma Herzog Treuhand AG, Stein, welche mit kritischem Auge über uns wacht. Auch diese Tätigkeit wird ohne Kostenfolgen ausgeführt.

EINLADUNG

JÄGERBALL Charity Gala | 26. August 2017 16.30 Uhr | Festsaal Eventcenter Safenwil Emil Frey Classics Zu Gunsten Stiftung Wildtiere Aargau

Jahresbericht 2016

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Aargau


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Traktadum 4

Jahresrechnung 2016 und Voranschlag 2017 Die Jahresrechnung schliess mit einem erfreulichen Mehrertrag von Fr. 2’150.84 nochmals positiv ab. Die Ausgaben für die Erlebnismobile konnten wiederum aus dem Fonds gedeckt werden. Verschiedene Projekte im Öffentlichkeitsbereich konnten realisiert werden (z. B. Jagdknigge, Beiträge an mobilen Aussichtsturm).

Bilanz per 31. Dezember 2016

Konto Bezeichnung 1000 1010 1020 1021 1060 1100 1176

Kassa Postchek 50-1764-9 Raiffeisenbank Würenlingen, Vereinskonto Mitglieder Sparkonto Genossenschafts-Anteile Debitoren Debitor Verrechnungsteuern

2000 2500 2526

Kreditoren Schiedsgericht Vorschuss Solidaritätsfonds Jagdhunde

2800

Verbandskapital Anfang Jahr Gewinn 2016 / Vermögenszunahme

2850

Aktiven

Passiven

Fr.

Fr.

288.25 12'638.15 104'874.82 170'313.20 200.00 727.90 78.65 15'954.65 2'400.00 266'429.23 2'150.84

Eigenkapital "Erlebnismobil" Anfang Jahr

7'860.55

Entnahme aus Finanzierung Wildmobil

5'674.30

268'580.07

2'186.25

289'120.97

AJV Geschäftsstelle 5300 Turgi, 25. Januar 2017

Die Richtigkeit bescheinigt

Erich Schmid, Geschäftsführer AJV

Jahresrechnung 2016

25

289'120.97


Traktanden 4 und 6

Erfolgsrechnung 2016

Voranschlag 2017 Geschäftsjahr 2015 Fr.

Geschäftsjahr 2016

Voranschlag 2016 Fr.

Voranschlag 2017 Fr.

3400 3401 3402 3410 3415 3416 3426 3450 3457 3460 3480 3900

Betriebsertrag Jahresbeiträge Jagdvereine/Pächter Jahresbeiträge Einzelmitglieder Jahresbeiträge freiwillige (Gönner) Jungjäger Lehrgangshefte Schweisshundeprüfungen Nenngelder Nordwestschweiz. Hundetag Aarau Entnahme Solidaritätsfonds Jagdhunde Erlebnismobil Vermietung Entnahme Finanzierung Erlebnismobil Staatsbeiträge Verkauf Merchandise Finanzertrag, Bankzinsen

132'344.15 92'090.00 11'220.00 40.00 900.00 3'080.00

138'470.90 94'212.00 12'990.00 406.00 1'100.00 3'580.00 2'940.00

132'950.00 93'000.00 11'000.00

129'686.25 94'000.00 12'000.00

900.00 3'500.00 2'200.00

1'000.00 3'600.00

200.00 10'247.15 12'500.00 1'859.00 208.00

700.00 5'674.30 15'000.00 1'631.00 237.60

200.00 6'000.00 15'000.00 1'000.00 150.00

4410 4415 4416 4420 4425 4426 4450 4480 5000 5700 5800 5805 6000 6100 6300 6500 6510 6520 6521 6540 6541 6542 6543 6570 6600 6900

Betriebsaufwand Ausbildung Jagdlehrgänger Hundewesen, Prüfungsaufwand Nordwestschweiz. Hundetag Aufwand Entschädigung Schwarzwildgatter Entschädigung verunfallter Jagdhunde Einlage Solidaritätsfonds Jagdhunde Fahrzeugunterhalt Erlebnismobil Materialeinkauf für Wiederverkauf Entschädigungen Organe Sozialversicherungen Spesenentschädigungen Ehrenausgaben, Repräsentation Mieten Mobilien, Anschaffungen, Unterhalt Sachversicherungen Drucksachen, Kopien, Büromaterial Porti, Telefon, Kommunikation Generalversammlung AJV Herbstversammlung AJV, Vorträge Beiträge Jagd Schweiz Beiträge Bezirksorganisationen AJV Beiträge Untersektionen AJV Beiträge übrige Organisationen Informatikaufwand Öffentlichkeitsarbeit Finanzaufwand, Bank-/Postspesen

137'002.40 6'988.10 4'195.50

152'495.66 6'577.40 4'437.10 5'088.20

166'700.00 6'000.00 4'900.00 5'000.00

10'247.15 4'292.00 38'100.00 2'282.15 7'405.55 1'711.85 3'500.00 972.00 239.90 11'365.35 4'255.80 2'748.50 4'370.70 16'905.00 4'396.90 1'400.00 630.00 396.95 10'431.60 167.40

5'674.30 38'100.00 2'302.40 6'329.70 2'533.10 3'500.00 241.30 10'533.20 3'611.55 4'000.00 4'898.50 16'965.00 6'958.10 1'400.00 3'300.00 8'883.55 16'963.16 199.10

6'000.00 2'500.00 39'000.00 2'400.00 9'000.00 4'000.00 3'500.00 1'000.00 300.00 15'000.00 5'000.00 8'000.00 4'000.00 17'000.00 9'000.00 1'400.00 500.00 8'000.00 15'000.00 200.00

5'000.00 2'500.00 44'000.00 2'400.00 9'000.00 4'000.00 3'500.00 1'000.00 300.00 15'000.00 5'000.00 8'000.00 5'000.00 17'500.00 8'000.00 1'400.00 1'200.00 8'000.00 17'000.00 200.00

7000 8900

Betrieblicher Nebenerfolg Inseratenerträge Kantons-/Gemeindesteuern

16'648.19 17'114.29 466.10

16'175.60 16'693.00 517.40

15'550.00 16'000.00 450.00

15'500.00 16'000.00 500.00

Betriebserfolg Mehrertrag / - Mehraufwand

11'989.94 11'989.94

2'150.84 2'150.84

-18'200.00 -18'200.00

-25'713.75 -25'713.75

7'500.00

7'500.00

Konto Bezeichnung

Fr.

200.00 2'186.25 15'000.00 1'500.00 200.00 170'900.00 7'000.00 4'900.00 1'000.00

Weitere Budgetpositionen: genehmigte Finanzkompetenz Vorstand

Jahresrechnung 2016 / Budget 2017

-

26

-


Traktandum 4 Erläuterungen Konto Rechnung 2016

Voranschlag

2017

3400

960 Kollektivmitglieder Grundbeitrag Mitgliederbeitrag

35744.58230.-

3401

209 Einzelmitglieder (+ Nachzügler 2015)

12'540.(450.-)

3410

55 Lehrhefte für Jungjäger

1100.-

3416 4416

Am Sonntag, 20. März 2016 fand der Nordwestschw. Jagdhundetag in Aarau statt. Abrechnung unter dem Voranschlag.

4420

Hundeführer, welche Mitglied des AJV sind, können die Kosten des Schwarzwildgatters zurückfordern.

30 Besuche à 30 Euro

Solidaritätsfonds Jagdhunde Entnahme Fonds Ausgaben für verunfallte Jagdhunde Einlage in Fonds: 1200 Mitglieder à 5.-

entspricht den Ausgaben Kto 4425 wird aus dem Fonds finanziert jährlich ab 2018

Erlebnismobile vorführen, kleiner Unterhalt Der Ausgleich dieses Kontos erfolgt über das Bilanz-Konto 2850 "Eigenkapital Erlebnismobil"

Kleiner Unterhalt und Betriebskosten, damit wird das Eigenfinanzierungs-konto aufgebraucht.

3426 4425 4426 4450

1000.-

4480

Materialeinkauf

2000.-

5000

Anpassung der Entschädigungen und neue Aufgabe Beauftragter für Aus- und Weiterbildung

5805

Ehrenausgaben

Veranstaltung für die Ehrenmitglieder

2500.-

6540

Jahresbeitrag JagdSchweiz: 178 Einzelmitglieder 2015 und 953 Kollektivmitglieder 2015 1131 à Fr. 15.--: 16'965.--

209 Einzelmitglieder 2016 960 Kollektivmitglieder 2016 1169 à Fr. 15.--

17535.-

6543

KANUSO Museum Jagd Schloss Landshut Prozessbeitrag Revierjagd Solothurn

200.100.3000.-

Neue Mitgliedschaft: Arbeitsgemeinschaft für das Jagdhundewesen (TKJ)

666.-

6570

Informatikaufwand, Homepage Vorbereitung optische Darstellung

8000.-

Technische Umsetzung

8000.-

6600

Jagdknigge Wassernutzung Abstimmungsbeitrag Mobiler Aussichtsturm, Beitrag Projekt Wildtierrettung, Beitrag

7963.16 1000.6000.2000.-

Hundeleinenpflicht Jägerball 2017

10'500.3'600.-

Inserate Jahresbericht Inserate Veranstaltungskalender Inserate Herbsttagung

13124.50 1512.50 2056.-

7000

Jahresrechnung 2016

Projekt Wildtierrettung

27

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Traktandum 4

Jahresrechnung 2016

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Traktandum 5

Solidaritätsfonds für Jagdhunde Antrag zur Schaffung und zum Betrieb eines Solidaritätsfonds für Jagdhunde, welche im Jagdbetrieb zu Schaden kommen Ausgangslage Nicht jede Jägerin oder jeder Jäger im Kanton Aargau kann einen Jagdhund halten, abführen und einsetzen. Aber jeder Jäger benötigt zur Ausübung einer weidgerechten und gesetzeskonformen Jagd, früher oder später, einen brauchbaren Jagdhund. Deshalb sollten unsere Hundeführerinnen und Hundeführer die Risiken, welche mit dem Einsatz eines Jagdhundes verbunden sind, nicht alleine tragen. Für die Führerinnen und Führer der Jagdhunde soll ein starkes Zeichen in Sachen Solidarität gesetzt werden. Es soll auch als Anreiz zur Haltung und Führung von brauchbaren Jagdhunden dienen. Leistungen Gedeckt sind Tod, Nottötung, Diebstahl und Raub und die Tierarztkosten von Unfällen während der Jagd oder der Nachsuche in den Revieren, welche über eine Mitgliedschaft bei JAGDAARGAU angeschlossen sind. Folgende Leistungen sind vorgesehen: • Für den geprüften Hund gibt es max. CHF 2‘000 im Todesfall. • Für den ungeprüften Hund gibt es max. CHF 1‘000 im Todesfall. • Für den geprüften Nachsuchenhund gibt es max. CHF 3‘000 im Todesfall. • Für Tierarztkosten gibt es max. CHF 1‘000; es muss ein Selbstbehalt von CHF 100 vom Hundehalter(in) getragen werden. Diese Leistungen werden für Hunde im jagdlichen Einsatz ausgerichtet; dies gilt für alle Treib- und Drückjagden, aber auch für die Wasser- und Baujagd. Gedeckt sind ausserdem alle Nachsuchen auf Wildtiere (auch bei Verkehrsunfällen).

Solidaritätsfonds

30


Traktandum 5 Kostenbeteiligung Dritter Sind Unfall- oder Todesfallversicherungsverträge für den betreffenden Hund (Epona, etc.) abgeschlossen worden, oder beteiligen sich Dritte (Versicherungen, Jagende, Jagdvereine, etc.) an den Todesfall- oder Heilungskosten, müssen diese Leistungen offengelegt werden. In diesen Fällen können die Leistungen von JAGDAARGAU angemessen reduziert werden. Dasselbe gilt, wenn ein Haftpflichtiger für den Schaden aufkommen muss oder wenn ein grobes Selbstverschulden des Hundehalters(in) vorliegt. Verfahren Der/die geschädigten Hundehalter (Eigentümer) stellen ein schriftliches Gesuch (Antragsformular auf der Homepage) an die Geschäftsstelle von JAGDAARGAU. Das Gesuch muss spätestens 3 Monate nach dem Ereignis gestellt werden. Der Sachverhalt, welcher zur Verletzung oder zum Tod des Hundes führen, muss klar beschrieben sein. Die Richtigkeit des beschriebenen Sachverhalts muss vom Jagdaufseher oder Jagdleiter oder Obmann, des betreffenden Reviers mit Unterschrift bestätigt werden. Drei Vorstandsmitglieder von JAGDAARGAU (in der Regel Präsident, Vizepräsident und Geschäftsführer) entscheiden nach Ermessen und abschliessend über die auszurichtenden Leistungen. Im Rahmen des Jahresberichtes werden Vorstand und Mitglieder über die eingetroffenen Anträge und die jeweils ausgerichteten Leistungen informiert. Finanzierung Es wird im Jahr 2017 zu Lasten des Eigenkapitales ein Solidaritätsfonds „Jagdhunde“ (zweckgebundenes Eigenkapital) von zunächst CHF 10‘000 errichtet. Dieser Fonds soll ab 2018 jährlich mit maximal CHF 5 pro Mitglied (ca. 1‘200 x CHF 5 = CHF 6‘000), ebenfalls zu Lasten des Eigenkapitals, geäufnet werden. Erreicht der Fonds die Grenze von CHF 20‘000 wird die jährliche Finanzierung sistiert. Diese Finanzierungsmethode soll aufrecht erhalten bleiben, solange es die Vermögenssituation von JAGDAARGAU erlaubt. Wenn dies nicht mehr der Fall ist, soll die Finanzierung durch eine Erhöhung des Jahresbeitrages sichergestellt werden.

Solidaritätsfonds

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In stillem Gedenken

Seit 1. Januar 2016 sind folgende Jagdkameraden verstorben: Ammon Peter Rütihof Balmer Joe Abtwil Bretscher Felix Rheinfelden Dubler Erwin Wohlen Eschmann Bruno Safenwil Griffel Josef Baar Hausammann Fredy Birmenstorf Beat Mumpf Kägi Läubli Edy Rombach Lehner Jost Gränichen Müller Artur Wittnau Marco Riniken Pauli Peier Othmar Buchs Riedener Eugen Rothrist Studer August Rheinfelden Reto Rekingen Willi

Aus der Lieben Kreis geschieden, aus dem Herzen aber nie, weinet nicht, er ruht in Frieden, doch für uns starb er zu früh.

32


Brevetierung 2016 Auf Schloss Habsburg durften 27 erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Jagdprüfung ihre Jagdfähigkeitsausweise entgegennehmen. Nur der imposante Keiler Bruno – seit Jahren Ehrengast an der Brevetierungsfeier – schien etwas skeptisch dreinzuschauen. (Soweit das ein ausgestopftes Wildschwein überhaupt kann.) Sonst herrschte eitel Freude auf Schloss Habsburg. In erster Linie natürlich bei den drei Jägerinnen und 24 Jägern, die aus den Händen von Regierungsrat Stephan Attiger den Jagdfähigkeitsausweis – „das äussere Zeichen der Zugehörigkeit zur Gilde der Jäger“, so Erich Schmid, der Geschäftsführer von Jagd Aargau – entgegennehmen durften. Aber auch bei den zahlreichen Gästen an der Feier, die von der Bläsergruppe Freiwild Wiggertal begleitet wurde. Verjüngung in der Jägerschaft „Das Bild des Jungjägers als mittelalterlicher Herr im grünen Lodenmantel ist einem andern Bild gewichen“, sagte Christoph Fischer, der Präsident der Aargauischen Jagdprüfungskommission. „Die Kandidatinnen und Kandidaten, die sich der Jagdprüfung stellen, sind tendenziell jünger, und der Frauenanteil hat sich erfreulich erhöht. Zudem bewegt sich die Zahl der Jungjäger seit Jahren konstant auf einer respektablen Höhe.“ Christoph Fischer, der nach 12 Jahren als Präsident der Aargauischen Jagdprüfungskommission zurücktritt, zollte den Absolventinnen und Absolventen der Prüfung seine Anerkennung. „Das Niveau der Prüflinge ist erfreulich hoch“, stellte er fest. Immerhin müssen sich angehende Grünröcke neben einer Schiessprüfung über ihr Wissen in den Prüfungsfächern Jagdrecht, Jagdkunde, Wildkunde, Jagdhunde und Wildkrankheiten, Lebensraumkunde sowie Schiess- und Waffenkunde ausweisen. „Von 27 Kandidatinnen und Kandidaten haben 26 die Prüfung bestanden“, sagte Christoph Fischer. Dass trotzdem 27 Ausweise abgegeben werden könnten, sei darauf zurückzuführen, dass in einem Fall die Theorieprüfung bereits vor einem Jahr, die Schiessprüfung jedoch erst im vergangenen Herbst abgelegt worden sei.

33


„Mit dem heutigen Tag werden Sie in die Reihe der Jägergilde aufgenommen“, wandte sich Christoph Fischer an die Jungjägerinnen und Jungjäger. „Darüber dürfen Sie sich freuen, und Sie dürfen stolz sein auf ihren persönlichen Erfolg.“ Für die jagdliche Laufbahn gab er den „neuen“ Jägerinnen und Jägern drei Wünsche mit: Freude am Weidwerk, an der Jagd und der Hege; Mut, auch neue Dinge anzugehen sowie Offenheit und Weitblick für neue Ideen und Erkenntnisse. Bevor Regierungsrat Stephan Attiger, der oberste Jagdherr im Aargau, die Jagdfähigkeitsausweise persönlich überreichte, sprach Rolf Suter von der Jagdschule Weierbach Gränichen, zum Thema „Jagdausbildung einst und heute“.

34


Absolventinnen und Absolventen der Jagdprüfung 2016 Beck Berger Biesuz Blattner Burri Frei Gütiger Hunziker Huser Chaves Cordero Hüsser Lüem Lüthi Lüthi Müller Nater Niklaus Rauch Rupp Schibli Schmid Schüttel Siegrist Stäger Weiss Wettstein Wyss Zuckschwerdt

Christian Mike Simon Martin Markus Patrick Marco Markus Stephanie Pius Daniel Yves Christoph Markus Josef Sabin Monika Silvio Michael Guido Reto Hans Rudolf Christian André René Roman Daniel Jeremias

Meisenweg 8 Ermelgasse 7 Ringstrasse 15 Giebelweg 5 Im Baumgarten 1 Oeliweg 5 Alte Fahrstrasse 33a Halden 19 Pilgerstrasse 83 Mutschellenstrasse 13b Bühlhofstrasse 4 Promenadenstrasse 9a Oberweg 9B Schneggenhof 37 Zopfgasse 11 Rösslimattweg 193 Wassermatte 2 Obermumpferstrasse 84 Römerweg 39 Gönhardweg 24B Sunnehof 233 Wyssweidweg 16 Lettenstrasse 332 Breite 13 Hofstrasse 47 Weidweg 8 Ausserdorfstrasse 46

35

5608 Stetten 5707 Seengen 5413 Birmenstorf AG 5024 Küttigen 5304 Endingen 5417 Untersiggenthal 5105 Auenstein 5706 Boniswil 5405 Dättwil 8964 Rudolfstetten 5604 Hendschiken 5620 Bremgarten 5024 Küttigen 5727 Oberkulm 5603 Staufen 5033 Buchs 8965 Berikon 4325 Schupfart 5443 Niederrohrdorf 5034 Suhr 5075 Hornussen 5737 Menziken 5246 Scherz 5085 Sulz 5406 Rütihof 5623 Boswil 5603 Staufen


Traktandum 2

Protokoll der 133. Generalversammlung des Aarg. Jagdschutzvereins vom Sonntag, 17. April 2016, in Würenlingen (Bezirk Baden)

Ort:

Würenlingen, Mehrzweckhalle Weissenstein Bezirk Baden

Datum, Zeit:

Sonntag, 17. April 2016, 09:00 – 11:15 Uhr

Vorsitz:

Dr. Rainer Klöti, Präsident AJV, Auenstein

Protokoll:

Erich Schmid, Geschäftsführer AJV, Turgi

Traktanden:

1. 2. 3. 4.

Begrüssung, Präsenz, Wahl Tagespräsident und Stimmenzähler Protokoll der GV vom 26. April 2015 in Lupfig Jahresberichte 2015 Jahresrechnung 2015 und Revisorenbericht Entlastung der Organe 5. Budget 2016 und Festsetzung des Jahresbeitrages 6. Antrag Bezirk Baden „Grenzbereinigung Aargauer Jagdreviere“ Stellungnahme AJV und Vorschläge zum weiteren Vorgehen 7. Gesamterneuerungswahlen 2016 – 2019 7.1 Bezirksvertreter Bestätigung der Bisherigen Neuwahlen in den Bezirken Aarau, Rheinfelden und Zofingen 7.2 Präsident und Vizepräsident 7.3 Revisoren 8. Der Jungjäger hat das Wort: Martin Güdel 9. Ehrungen 10. Ort der Generalversammlung 2017 (Bezirk Zurzach) Endingen, Sonntag, 23. April 2017 11. Verschiedenes und Umfrage, Grussbotschaften

Präsenz

Mitglieder Anwesend

Musikalischer Rahmen

Jagdhornbläsergruppe „Goldwand“

Protokoll

1‘248 345

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Traktandum 2 133. GV AJV 2016 in Würenlingen

1. Begrüssung, Präsenz, Wahl Tagespräsident und Stimmenzähler AJV-Präsident Dr. Rainer Klöti begrüsst nach den Klängen der Bläsergruppe „Goldwand“ alle Anwesenden zur heutigen 133. Generalversammlung im Bezirk Baden. Er kann zahlreiche Gäste aus der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Politik begrüssen. Ebenso Vertreter der Verwaltung, der kantonalen Partner- und Jagdverbänden sowie der Medien und Sponsoren. Die Ehrengäste begrüsst der Präsident sehr gerne. Als Stimmenzähler werden vorgeschlagen und ernannt: Edi Kaufmann, Ulrich Stänz, Adolf Geissmann und Ueli Lüscher. Sie stellen die Präsenz aller Anwesenden (inkl. nichtstimmberechtigte Jungjäger) mit insgesamt 345 fest. Heute sind Wahlen traktandiert. Auf Vorschlag des Vorstandes wird als Tagespräsident Dominik Kägi, Mumpf, gewählt. Er ist zurücktretendes Vorstands- und Ausschussmitglied, Bezirksvertreter Bezirk Rheinfelden. OK-Präsident Oswald Drack begrüsst im Namen der Jäger aus dem Bezirk Baden zu dieser „Jägerlandsgmeind“ in Würenlingen recht herzlich. Er schätzt die grosse Teilnehmerzahl und dankt für das Erscheinen. Er dankt der Gemeinde Würenlingen, allen Sponsoren und Helfern für die sehr gute Zusammenarbeit. Die Versammlung ist etwas anders organisiert: Bei einem Apéro riche haben die Jäger gute Gelegenheit, Kommunikation zu pflegen und dies ohne finanzielle Belastung.

2. Protokoll der letzten GV Das Protokoll der letzten Generalversammlung vom 26. April 2015 ist im Jahresbericht publiziert. Der Vorsitzende dankt dem Verfasser Erich Schmid. Ohne Bemerkungen wird das Protokoll einstimmig genehmigt.

3. Jahresberichte Präsident Dr. Rainer Klöti ergänzt den ausführlichen Jahresbericht in der Einladungsbroschüre. Am Ende der vierjährigen Tätigkeit im AJV hat der Vorstand gemäss statuarischem Auftrag und dem Vierjahresprogramm seine Aufgaben grösstenteils erfüllt. Während seiner kurzen Präsidialansprache folgen im Hintergrund die wesentlichsten Punkte auf der fortlaufenden Präsentation.

Protokoll

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GV AJV 2016, Würenlingen 17. Apr. 2016

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Traktandum 2 133. GV AJV 2016 in Würenlingen

Der Präsident geht auf die Höhepunkte der vergangenen vier Jahre ein: 1. Die Zahl der Jagdlehrgänger steigt kontinuierlich an, mit überproportionalem Frauenanteil. Das sind good news für die Jagdreviere und die Zukunft der Aargauer Jagd. 2. Der AJV Jagd Aargau ist personell und finanziell gut aufgestellt. Geschäftsleitung und Ressortverantwortliche arbeiten selbständig, professionell und gemäss Richtlinien und politischen Zielsetzungen. 3. Die Stiftung Wildtiere Aargau ist in Jagd Aargau gut integriert. Mit ihren Projekten „Rettet die jungen Wildtiere“ und dem „Feldhasenprojekt im Seetal“ ist sie ein Aushängeschild der Aargauer Jagd. Jägerball und Fundraising sind integrierendende Elemente für das jagdliche Umfeld. 4. Die Akzeptanz der Jagd Aargau bei Partnerorganisationen im Bereich Landschafts-, Natur und Tierschutz ist sehr gut, auf persönlicher Ebene sogar hervorragend. Jagd Aargau ist ein respektierter Partner des Forstes und der Landwirtschaft in jagdlichen Sachfragen. 5. Aktuell hat das Bundesgericht sein lang erwartetes Urteil zur Beteiligung der Jäger an Wildschäden gefällt. Aus unserer Sicht ist es nicht erfreulich ausgefallen, wurde doch die Beteiligungspflicht bestätigt, die Ausgestaltung obliegt den Kantonen. Das heisst, die seit 2011 gültige Regelung mit einer maximalen Beteiligung von 25 % des Jagdpachtzinses bleibt bestehen. Ein Kommentar folgt im nächsten Mitteilungsblatt. 6. Und das ist der wichtigste Punkt – die Aargauer Jägerinnen und Jäger machen ihren Job hervorragend, ohne grosses Brimborium, aus Freude und Begeisterung an der Jagd mit all ihren Freuden und Aufgaben. Aus dem laufenden Jahr seien zwei wesentliche Punkte erwähnt: a) Wiederholt gerieten Jagdaufseher bei ihrer Pflichterfüllung ins Kreuzfeuer. Die Jagdaufsicht hat eine schwierige Aufgabe in der Öffentlichkeit zu erfüllen. Darum ist seitens des Vorstandes der Jagdaufseher und Jagd Aargau geplant, die Jagdaufseher für ihre Aufgabe noch besser auszubilden. Ein Kommentar zum aktuellen Fall mit der kranken Ente in Baden sei noch erlaubt. So wie der Präsident es beurteilt, hat der Jagdaufseher korrekt gehandelt. Nicht sicher ist, ob die Tierhalter auch alles korrekt gemacht haben. Sie halten die Ente als Einzeltier und lassen es in engen Gängen herumfliegen. Tierschutzanliegen, auch die wildlebender Tiere, werden auch auf Seiten der Strafverfolgungsbehörde und Gerichte zunehmend wahrgenommen und respektiert. So geschehen bei dem Hundehalter im Fricktal, dessen Hund an Hand von DNA-Spuren als rehwildernd bestätigt werden konnte. Noch drastischer wurde ein als uneinsichtig eingestufter Landwirt im unteren Aaretal wegen Tierschutz- und Jagdvergehen bestraft. Sein Frevel an Wildschweinen ist und bleibt ein hoffentlich einmaliges Ereignis. b) Revision Jagdverordnung und Vorbereitung Revierverpachtung. Zur Jagdverordnung hat Jagd Aargau in ihren Mitteilungen im Dezember 2015 ausführlich Stellung genommen. Ziel ist eine Minirevision mit Anpassungen an eidgenössische Vorgaben sowie in wenigen Punkten jagdliche Erleichterungen.

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GV AJV 2016, Würenlingen 17. Apr. 2016

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Traktandum 2 133. GV AJV 2016 in Würenlingen

Thomas Laube, Präsident der Stiftung Wildtiere Aargau, betont in seinen Ergänzungen zum Jahresbericht, dass die Stiftung als eigenständige juristische Rechtspersönlichkeit durch eine eigene Revisionsstelle überwacht wird. Die Stiftung wird aber auch von der Stiftungsaufsicht des Kantons Aargau kontrolliert. Im vergangenen Jahr hat sich die Stiftung an zwei Projekten beteiligt: Beobachtungsholzturm der Pro Natura und die Sonderausstellung „Wild auf Wald“ im Naturama, Aarau. Im Rahmen des Mandates „Lebensraum Lenzburg-Seetal“ dankt er den Beteiligten für die grosse Arbeit und den Landwirten für die Vertragsflächen. Abschliessend empfiehlt Thomas Laube, dass der Flyer für das grosse gesamtkantonale Projekt „Rettet die jungen Wildtiere“ durch die Jäger in einem persönlichen Gespräch den Landwirten übergeben werden soll. Das dient auch der äusserst wichtigen Kummunikationskultur. Die Flyer können wiederum heute pro Jagdgesellschaft bezogen werden. Thomas Laube, nimmt als Vizepräsident die Abstimmung zum Jahresbericht 2015 vor. Der Jahresbericht AJV 2015 wird einstimmig genehmigt. Vizepräsident Thomas Laube dankt allen Funktionären für ihre Arbeit. Besonders hebt er die sensible Arbeit des Präsidenten Dr. Rainer Klöti hervor. Die Versammlung dankt mit einem kräftigen Applaus.

4. Jahresrechnung 2015 und Revisorenbericht Entlastung der Organe Erich Schmid, Geschäftsführer, stellt das Rechnungsergebnis 2015 und den Voranschlag 2016 vor. Aus der Jahresabrechnung 2015 ergibt sich folgendes Ergebnis: Betriebsertrag Betriebsaufwand Nebenerfolg Mehrertrag Neues Verbandsvermögen

132’344 137’002 - 4’658 16’648 11’990 266’429

Alle Detaildaten über die Jahresrechnung sind in der Broschüre zu ersehen. Fragen zu den Abrechnungen werden aus der Versammlung keine gestellt. Franz Sager, Rechnungsrevisor, nimmt die Abstimmung vor. Franz Sager und Peter Baumgartner haben die Rechnung eingehend geprüft und beantragen die Genehmigung. Die Rechnung ist sehr umfangreich geworden. Die Rechnung 2015 wird einstimmig genehmigt und dem Vorstand wird ebenfalls einstimmig Decharge erteilt.

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Traktandum 2 133. GV AJV 2016 in Würenlingen

5. Budget 2016 und Festsetzung des Jahresbeitrages Erich Schmid, Geschäftsführer, erläutert den Voranschlag 2016. Die detaillierten Zahlen sind dem Einladungsbüchlein zu entnehmen. Ins Budget 2016 sind insbesondere eingeflossen: Vorführung Erlebnismobil Erscheinungsbild JagdAargau Jagdknigge Nordwestschweizerischer Hundetag Aarau Prozessbeitrag Jagdverband Solothurn

2’000 5’000 5’000 3’000 3‘000

(Vorstandskompetenz)

Der Verband ist finanziell für die Zukunft gewappnet. Der Vorstand beantragt einen gleichbleibenden Jahresbeitrag von Fr. 60.— . Dem Voranschlag und dem Jahresbeitrag von Fr. 60.— werden ohne Diskussion einstimmig zugestimmt. Der Präsident dankt Erich Schmid für die umsichtige, effiziente Führung der Geschäftsstelle, die saubere Jahresrechnung und den Revisoren für die fachkompetente Kontrolle der Jahresrechnung

6. Grenzbereinigung Aargauer Jagdreviere, Petition und Antrag Bezirk Baden Stellungnahme AJV und Vorschläge zum weiteren Vorgehen Der Vorsitzende stellt einleitend ein paar Gedanken an: „Ist grösser besser?“ Diese und wohl weitere Fragen stellten sich die meisten Pächterinnen und Pächter derjenigen Reviere, die gemäss laufenden Anhörungsverfahren ab 2019 gar nicht mehr existieren würden. An Hand von konkreten Beispielen wurde in einer Begleitkommission aufgezeigt, wo dringender Handlungsbedarf bestehen würde. Beispiele von sehr kleinen Jagdrevieren von unter 200 ha Gesamtfläche, Beispiele von Revieren mit unklaren topographischen Grenzen, Beispiele von Revieren mit Waldrandgrenzen ohne Austrittmöglichkeit oder ohne Bezug zu grösseren Wildeinstands- und Bewegungsräumen. Begründet wurde der Planungs- und Änderungsbedarf hauptsächlich mit dem Hinweis auf das Aargauische Jagdgesetz § 3 Absatz 1. Dieser besagt, dass bei der Festlegung von Jagdreviergrenzen insbesondere jagdliche und wildbiologische Kriterien zu berücksichtigen sind. Einigkeit besteht zwischen Kanton und JagdAargau, dass Reviere von weniger als 200 ha Gesamtfläche nicht mehr neu verpachtet werden können. Grund ist die heute gültige Jagdverordnung § 2. Schwierig war und ist es, Kriterien für jagdlich und wildbiologisch sachgerechte Lösungen zu finden. Jagdlich und wildbiologisch sind abstrakte Begriffe, die dem Zeitgeist folgen. Zudem ist jagdlich nicht gleich bejagdbar. Jagdlich beinhaltet neben der Definition eigentlicher Bejagdbarkeitskriterien auch Elemente wie Zuverlässigkeit und Kontinuität einer Jagdgesellschaft in der Erfüllung ihrer Verpflichtungen.

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GV AJV 2016, Würenlingen 17. Apr. 2016

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Traktandum 2 133. GV AJV 2016 in Würenlingen

Die Jagdkommission hat sich im Herbst 2015 - gegen die Bedenken des AJV - mehrheitlich für eine Lösung ausgesprochen, die neben einer Vergrösserung der minimalen Revierfläche von 200 ha neu mehr als 200 bejagdbare Hektaren vorsieht und den Begriff jagdlich durch bejagdbar einschränkt. Folge davon wäre eine Reduktion der Jagdreviere von aktuell 210 auf 150 bis 180, also mindestens 30 Reviere weniger. Der Präsident hat von Anbeginn in der Begleitkommission und in der Jagdkommission darauf hingewiesen, dass die Elimination von Jagdrevieren, die nicht die Voraussetzung von 200 ha bejagdbarer Gesamtfläche aufweisen, auf grössten Widerstand stossen wird. Neben der Tatsache, dass grösser nicht auch besser ist – Zitat eines Forstvertreters - ist die Reduktion auch verbunden mit der möglichen Zerschlagung bewährter Strukturen und – um es jagdlich auszudrücken - mit einer langzeitigen Vergrämung von Dutzenden von Personen, die über Jahre, teils Jahrzehnte, ihre jagdlichen Verpflichtungen tadellos erfüllt und der Allgemeinheit mehrere hundert tausend Franken an Pachtzinsen bezahlt haben. Der AJV stellt die anfangs in der Begleit- und Jagdkommission gestellte Frage hier nochmals und öffentlich: Kann mit den vorgesehenen Massnahmen, wie sie letztendlich in der Anhörung formuliert sind, die angestrebte Verbesserung problematischer Reviergrenzen erzielt werden? Unsere Antwort ist klar – nein! Fakt ist, dass der eingeleitete Prozess zur Neuverpachtung ungenügend kommuniziert wurde. In solch heiklen Themen genügen Kurzhinweise in Mitteilungen der Jagdverwaltung und des AJV nicht. Aus Sicht des AJV-Vorstandes ist aber ebenso klar, dass die laufende Anhörung zu den Reviergrenzen aus rechtlicher Sicht in Frage zu stellen ist. Gründe dafür sind 1. Die gesetzliche Grundlage für die Anhörung ist falsch zitiert. 2. Im Anhörungsverfahren wird davon ausgegangen, dass die Mindestgrösse eines Jagdrevieres 200 ha bejagdbare Fläche umfassen müsse. In den Anhörungsunterlagen finden sich in keinem Wort begründet, inwiefern die Mindestgrösse 200 ha bejagdbare Fläche umfassen sollte. Zudem fehlen jegliche Kriterien dafür, wie die bejagdbare Fläche ermittelt bzw. errechnet werden sollte. Jagdgesellschaften in mutmasslich kritischer Grösse sind damit gar nicht in der Lage, abzuschätzen, ob sie von der beabsichtigten Änderung betroffen sind und oder nicht und vermögen damit ihren Anspruch auf rechtliches Gehör nicht in gehörigem Mass wahrzunehmen. 3. Es wurden nachweislich nicht alle Jagdgesellschaften und Gemeinden angeschrieben. Der AJV hat in einem Schreiben die Verwaltung auf diese Punkte hingewiesen: 1. Der AJV hat keine Vorbehalte gegen zweckmässige und kleinräumige Anpassungen der Reviergrenzen. 2. Der AJV hat überhaupt keine Vorbehalte gegen Vergrösserungen und Zusammenlegungen von Revieren, die im Konsens mit betroffenen Jagdgesellschaften und Gemeinden entstehen.

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Traktandum 2 133. GV AJV 2016 in Würenlingen

3. Der AJV ist strikte gegen eine Änderung der erst knapp 4 Jahre gültigen Jagdverordnung zur Mindestgrösse der Jagdreviere unter Einbezug und sturer Anwendung des unklaren Begriffes jagdbare Fläche. Dies liesse keine Härtefallregelung zu und keinen Entscheidungsspielraum offen. Petition an den Regierungsrat des Kantons Aargau An der Informationsveranstaltung vom 16.3.2016 von Jagd Aargau zum Thema Jagdreviergrenzen 2019 - 2026 haben die anwesenden Delegationen der Aargauischen Jagdreviere (240 Personen) folgende Petition an den Regierungsrat des Kantons Aargau beschlossen: 1. Die Bestimmung der Aargauischen Jagdverordnung bezüglich Reviergrösse von 200 ha ist für die kommende Verpachtung unverändert zu belassen. 2. Bei der Regelung von strittigen Reviergrenzen sei eine Kommission mit dem Ziel einer Mediation einzusetzen. In der Kommission müssen die Betroffenen sowie die federführenden Gemeinden vertreten sein. Mit der vorliegenden Petition halten wir am Nein zur vorgesehenen Änderung der Jagdverordnung zur Reviergrösse fest. Wir stimmen hier an der GV nochmals darüber ab. Wir vertrauen darauf, dass im Gespräch mit Regierung und Verwaltung eine akzeptable Regelung gefunden wird. Ziel solcher Verhandlungen muss eine einvernehmliche Lösung sein zur Frage der Reviergrösse und Grenzziehung. Antrag Bezirk Baden Die Jäger des Bezirks Baden haben in ihrem Schreiben vom 27.2.2016 zum Thema „Grenzbereinigung“ beantragt, dieses Geschäft an der heutigen GV des AJV zu traktandieren: 1. Die Bestimmung der Aargauischen Jagdverordnung bezüglich Reviergrösse von 200 ha ist für die kommende Verpachtung unverändert zu belassen. 2. Bei der Regelung von strittigen Reviergrenzen sei eine Kommission mit dem Ziel einer Mediation einzusetzen. In der Kommission müssen die Betroffenen sowie die federführenden Gemeinden vertreten sein. Herr René Seiler hat eine Bemerkung zur bejagdbaren Revierfläche. Die Jagdaufseher sind es sich gewohnt, im ganzen Revier zu agieren, auch wenn jemand einen Marderschaden hat am Haus oder an einem Auto. Er will damit sagen, dass das ganze Gemeindegebiet, auch die überbaute Fläche, zum Jagdrevier gehört. Abstimmungen: Die Petition wird bei zwei Enthaltungen einstimmig angenommen. Die Anträge des Bezirks Baden werden bei zwei Enthaltungen ebenfalls gutgeheissen.

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GV AJV 2016, Würenlingen 17. Apr. 2016

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Traktandum 2 133. GV AJV 2016 in Würenlingen

Das Referat von Regierungsrat Stephan Attiger wird aus aktuellem Anlass vorgezogen. Regierungsrat Stephan Attiger dankt für das Engagement durchs ganze Jahr. Er hat Hochachtung vor dem Milizsystem, das was die Aargauer Jägerinnen und Jäger leisten ist hervorragend. Die Wildsaujagd beschäftigt die Verwaltung gemäss Jagdstatistik sehr stark. Trotz der sehr guten Jagd sind die Schwarzwildschäden immer noch sehr hoch. Zur Neuverpachtung 2019-2026 will Regierungsrat Attiger präzisieren. Mit der Vernehmlassung habe es offenbar einige rote Köpfe gegeben. Am 20. März 2016 sei ihm die Petition durch den Präsidenten persönlich übergeben worden. Zu den Vorwürfen und Mängeln will er Stellung nehmen: Die Vernehmlassung sollte allen Jagdgesellschaften zugestellt worden sein, wenn es nicht so sein sollte, tut es ihm leid. Zwei Reviere wurden nachbeliefert. Den Gemeinden wurde sie per Mail versandt – wo es nicht angekommen ist, wurde es nochmals separat zugestellt. Zum eigentlichen Inhalt der Petition punkto Mindestgrösse der Jagdreviere. Die Reviergrösse von 200 ha ist nicht genau definiert, weshalb die Kriterien bezüglich der Bejagdbarkeit festgelegt wurden. Die Jagdkommission hatte seinerzeit im Oktober 2015 der Anhörungsvorlage zugestimmt. Die Jagdkommission hat jedoch am 22. März 2016 ihren früheren Entscheid hinterfragt und kam zu einem anderen Beschluss: Die Mindestreviergrösse von 200 ha soll wie bisher auf die Gesamtfläche bezogen werden. Deshalb und nicht zuletzt aufgrund der Petition wird auf die Anpassung der Jagdverordnung verzichtet, das heisst die Petition wie sie vorher verabschiedet wurde wird unter Punkt 1 angenommen. Damit will er auch sagen, dass ihm die Rückmeldungen und die Anliegen der Jägerinnen und Jäger wichtig sind. Die wildbiologischen Kriterien sind nicht bestritten. Die erste Forderung der Petition ist also erfüllt und wird aufgenommen. Zum zweiten Antrag der Mediation möchte er ein anderes Vorgehen vorschlagen: Erstens könne ja davon ausgegangen werden, dass mit der Regelung der Mindestgrösse nicht mehr so viele strittige Punkte zu behandeln sind. Zweitens ist es wichtig, dass die Jagdkommission weiterarbeiten kann. Er möchte nicht, dass mit einer Parallelkommission die Jagdkommission unterlaufen wird. Und drittens wurde ein Projektteam eingesetzt, das sich mit der Neuverpachtung beschäftigt. Und was wesentlich ist, bei strittigen Punkten muss ohnehin mit den betroffenen Jagdgesellschaften und Gemeinden eine verträgliche Lösung erarbeitet werden. Deshalb soll die Anhörung laufen gelassen werden bis Ende April. Nachher soll die Auswertung mit einer Delegation des AJV angesehen und das weitere Vorgehen bestimmt werden. Es ist Regierungsrat Attiger wichtig, wenn es Differenzen gibt, muss auf die Jagdgesellschaft und Gemeinde zugegangen werden, um verträgliche Lösungen zu erarbeiten. Noch ein Wort zur kantonalen Jagdverordnung. Diese muss angepasst werden, insbesondere auf die Jagdgesetzgebung des Bundes, aber auch bezüglich Waffen und Munition, Treffersicherheitsnachweis, Schonbestimmungen, Selbsthilfe und Ausbildung der Jäger. Es ist keine Gesamtrevision vorgesehen, sondern es sollen nur punktuelle Anpassungen gemacht werden. Die kantonale Jagdkommission wird sich damit beschäftigen und Vorschläge vorlegen.

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Traktandum 2 133. GV AJV 2016 in Würenlingen

Regierungsrat Stephan Attiger hofft, einige Wogen glätten zu können, um so konstruktiv weiterzuarbeiten. Er will gute Rahmenbedingungen schaffen, damit die Jagdgesellschaften wie bisher im jetzigen Milizsystem gute Arbeit leisten können. In der Vergangenheit haben die Aargauer Jäger mehr als bewiesen, dass sie ihre Aufgabe sehr gut erledigen. Daran soll nicht gerüttelt werden. Hege und Pflege der Wildtiere in ihren Lebensräumen steht im Mittelpunkt. Herr Attiger dankt ganz herzlich für das grosse Engagement, das die Aargauer Jägerinnen und Jäger leisten.

7. Gesamterneuerungswahlen 2016 - 2019 Bezirksvertreter Präsident und Vizepräsident Revisoren Der Tagespräsident Dominik Kägi erklärt, dass die Bezirke traditionellerweise ihre neuen Bezirksvertreter vorschlagen, wärend die Stellvertreter im Bezirk selber gewählt werden. Rechtskonsulent, Geschäftsführer und Ausschussmitglieder werden vom Vorstand gewählt. 7.1 Bezirksvertreter In den Bezirken Aarau, Rheinfelden und Zofingen treten die Bezirksvertreter nach langjährigem und erfolgreichem Wirken zurück. Die übrigen Vertreter der Bezirke stellen sich der Wiederwahl. Bezirk: Aarau Baden Bremgarten Brugg Kulm Laufenburg Lenzburg Muri Rheinfelden Zofingen Zurzach

Bezirksvertreter: Hitz Erwin Drack Oswald Jansen Erwin Gerber Walter Hauser Hans-Peter Gerber Hanspeter Aebi Urs Isler Patrick Dillier Rémy Caneri Marco Suter Othmar

Stellvertreter: Hofer Roland Kohler Martin Ingold Arthur Wiederkehr Martin Fischer Walter Obrist Patrick Laube Thomas Wirth Urs Willi Martin Christian Rudin Laube Ueli

Die Bezirksvertreter werden einstimmig gewählt, bzw. wiedergewählt. 7.2 Präsident und Vizepräsident Präsident Dr. Rainer Klöti Vizepräsident Thomas Laube Präsident und Vizepräsident werden unter Applaus einstimmig wiedergewählt 7.3 Revisoren Revisoren

Peter Baumgartner und Franz Sager

Beide Revisoren werden einstimmig wieder gewählt.

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Traktandum 2 133. GV AJV 2016 in Würenlingen

8. Der Jungjäger hat das Wort Martin Güdel fasst im Auftrag des Vorstandes ein paar Gedanken als Jungjäger im Aargau zusammen. Er habe immer Freude gehabt an der Natur und war beeindruckt vor Jahren am ersten Jagdtag, mit welchen klaren Aufträgen und klarer Disziplin die Jagd abläuft. Er wurde Treiberchef und nahm diese Aufgabe bis heute mit Leib und Seele wahr. Die Zusammenarbeit mit den Jagdkollegen, Gästen und den Hundeführern war beeindruckend. Er habe sich letztes Jahr zur Jagdausbildung entschieden und die Prüfung bestanden, es war eine interessante aber auch strenge Zeit. Mit Freude konnte er dann auf die Jagd und aus seinen Erfahrungen lernen – so dass sich bald auch das Weidmannsheil einstellte. Er stellt fest, dass im Umfeld der Jagd die wenigsten eine Ahnung haben. Es sei erschreckend, wie viele Menschen nichts wissen von unseren Wildtieren und dem Wald. Er sieht es als seine Aufgabe, seine Kollegen über die Rolle des Jägers zu informieren und die Zusammenhänge zu erklären. Die Leute sind sehr interessiert über das Wesen der Jagd. Mit einfachen Worten könnten wir Jäger unserem Umfeld die Jagd näher bringen. Als Jungjäger möchte er zuerst den „alten Hasen“ ihre Arbeit würdigen. Das alt bewährte war gut und muss geschätzt werden. Anderseits bittet er – und das ist dann vielleicht der Anspruch der Jungen – die neu eingebrachten Ideen zu prüfen und den Jungen eine Chance zu geben, sich in die Gesellschaften einzubringen. „Geben Sie uns Aufgaben, Kompetenzen und sagen Sie uns, wenn wir etwas gut machen und ebenso wenn es mal nicht gut läuft“.

9. Ehrungen Verstorbene Leider hat der Präsident auch heute die schmerzliche Pflicht, den Hinschied von verschiedenen Weidkameraden bekannt geben zu müssen. Jedem von ihnen gebührt unser Dank und Respekt vor ihrem Lebenswerk. Im speziellen sei der Todesfall eines sehr verdienten Jagdkameraden erwähnt: Jost Lehner, Gränichen. In stillem Gedenken bei Hörnerklang und unter Auflistung aller Verstorbenen werden die Toten geehrt.

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Traktandum 2 133. GV AJV 2016 in Würenlingen

Jubilare für Jagdaufsicht Von den Jagdgesellschaften sind folgende Jagdaufseher gemeldet worden: 25 Jahre Jagdaufseher: Gassler Walter Herzog-Bichsel Anton Jetzer Guido Leuenberger Roger Stirnemann Josef

Koblenz - zudem Präsident der Jagdkommission bis 2015 Hornussen Mellikon Hunzenschwil Gränichen

50 Jahre Jagdaufseher: Buchser Max Walde Max

Erlinsbach Klingnau

Sie erhalten eine Ehrenurkunde für die geleisteten Dienste.

Verleihung Ehrenmitgliedschaft Der Präsident dankt nachfolgenden für ihre grosse Arbeit im Dienst des Verbandes und verleiht ihnen sehr gerne die Ehrenmitgliedschaft: Rolf Allemann, Zofingen Seit 2008 Vertreter im Bezirk Zofingen, zuerst Stellvertreter dann Bezirksvertreter. Aber auch als AJV-Vertreter in der Kanuso – Konferenz aarg. Natur- und Umweltorganisationen und damit Vertreter in den wichtigen Gremien und an diversen nationalen Konferenzen. Rolf Arber, Aarau Er war seit 2005 im Bezirk Aarau, vorerst Stellvertreter und seit 4 Jahren Bezirksvertreter. Nebst der Vorstandstätigkeit hat er sich als Verantwortlicher im Schiesswesen engagiert und war hauptsächlich verantwortlich für das Konzept „Nachweis der Schiessfertigkeit“. Heute ist er aktiv bei der Ausleihung des Erlebnismobils in Gränichen. Dominik Kägi, Rheinfelden Er wurde 2008 zum Bezirksstellvertreter gewählt. Zusätzlich war er Mitglied-Stellvertreter in der Bezirksjagdkommission Rheinfelden und seit 2011 Bezirksvertreter von Rheinfelden. Er war auch Mitglied des Ausschusses des AJV. Josef Griffel, Baar Wer kennt ihn nicht, den Josef Griffel. Er hat über die Fotographie, seinen Beruf, die Liebe zur Natur und damit verbunden zur Jagd gefunden. 1963 gehörte er zu den Gründungsmitgliedern des Zuger Naturschutzbundes, heute Pro Natura Zug. In dieser Funktion war er sehr früh in einer Arbeitsgruppe zur Wiederansiedelung des Luchses in der Schweiz engagiert. 1971 absolvierte er die Jagdprüfung in Zug und fand über seine

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Tätigkeit als Naturfotograf und mit Reportagen über jagdliche Anlässe und über Natur- und Tierschutzanliegen früh den Weg zu den Jägerkreisen im Kanton Aargau. Die Aargauer Jägerinnen und Jäger sind Josef Griffel für die jahrzehntelange Tätigkeit zu Gunsten des AJV und noch mehr für die immensen persönlichen Anstrengungen im Bereich Oeffentlichkeitsarbeit zu grossem Dank verpflichtet. Mit der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft wollen wir diese Tätigkeit würdigen. Ehrenfanfare der Jagdhorngruppe „Goldwand“.

10. Ort der nächsten GV: Bezirk Zurzach, Endingen, Sonntag, 23. April 2017 Othmar Suter stellt als Bezirksobmann den Bezirk Zurzach und den Tagungsort der nächsten Generalversammlung 2017 kurz vor. Die Versammlung findet am Sonntag, 23. April 2017 in der Mehrzweckhalle in Endingen statt. „Kommen Sie an unsere nächste Generalversammlung ins schöne Zurzibiet und nehmen Sie noch ein paar Kollegen mit – wir freuen uns.“

11. Verschiedenes und Umfrage Umfrage 2016 Geschäftsführer Erich Schmid stellt das Ergebnis der Umfrage 2016 vor: Der Aargauer Jäger will gemäss Umfrage seine Landsgemeinde immer noch am Sonntagmorgen, allerdings ohne Essen, einfach nur so mit Apéro. Die Bezirksversammlung besucht er, wenn sie kompetente Referenten hat zu einem aktuellen Thema. Die Struktur des Verbandes findet er immer noch zweckmässig. An der Umfrage haben 144 Reviere und 64 Einzelmitglieder mitgemacht. Die Auswertung ist in der Homepage zu finden.

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Traktandum 2 133. GV AJV 2016 in Würenlingen

Grussbotschaften Gemeindeammann von Würenlingen, Herr André Zoppi, begrüsst die Jägerinnen und Jäger sowie die Gäste in seiner Gemeinde. Er stellt kurz Würenlingen vor, zuerst die Waldfunktionen dann die Gemeinde mit ihrer Geschichte. Er dankt als Behördenmitglied den Aargauer Jägerinnen und Jägern für die Tätigkeiten, die sie tagtäglich zum Wohle der Allgemeinheit erfüllen. Herr Peter Zenklusen, Vertreter JagdSchweiz, überbringt die besten Grüsse der JagdSchweiz. JagdSchweiz hat sich in den letzten 7 Jahren zu einem aktiven und effizienten Verband entwickelt, der die Interessen seiner Mitglieder auf Schweizer Ebene wahrnimmt. Er geht kurz auf die Wolf- und Luchskonzepte ein und was JagdSchweiz dazu beitragen konnte. Er erwähnt das Projekt einer landesweiten Mitgliederverwaltung der Jäger und streift durch verschiedene Themen, die den Verband zurzeit beschäftigen.

Eine Diskussion wird nicht gewünscht und Fragen werden auch keine gestellt. Der Präsident dankt für das Vertrauen.

Schlusswort Der Präsident dankt allen, die heute den Weg nach Würenlingen gefunden haben. Er lädt alle zum anschliessenden Apéro ein. Herzlichen Dank nochmals den Organisationen und - speziell hier erwähnt, der Frau von Oswald Drack für die wunderbaren Arrangements auf der Bühne. Schluss der Versammlung: 11.15 Uhr Der Protokollführer Erich Schmid, Geschäftsführer

Hinweis: Der Apéro riche im Anschluss an die GV wird durch die Jagdhornbläser „Goldwand“ musikalisch umrahmt.

Protokoll

53 GV AJV 2016, Würenlingen

Seite 12


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(1.4. - 31.12)

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Adressen AJV

www.ajv.ch

Klöti

Rainer Alte Fahrstr. 13 079 657 63 63

Präsident AJV r.kloeti@gp-brugg.ch 5105 Auenstein

Laube

Thomas Obere Schürze 11 079 473 23 45

Vizepräsident AJV thomas.laube@bluewin.ch 5503 Schafisheim

Schmid

Erich Lägernblick 20 079 339 25 28

Geschäftsführer AJV erich.schmid@ajv.ch 5300 Turgi 056 402 08 92

Beerli

Vera Höhenweg 8 079 679 28 36

Rechtskonsulentin AJV vera_beerli-eisenring@bluewin.ch 8966 Oberwil-Lieli 056 633 40 50

Schmid

Max Wildeggerstr. 13 056 443 10 93

Präsident Aarg. Jagdaufseher schmid.max@gmx.ch 5106 Veltheim

Fäs

Rolf Berggasse 9 079 445 01 20

Präsident Jagdschützen Suhr rolf.faes@bdo.ch 5742 Kölliken 062 723 30 59

Rösch

Peter Fendler 40 079 429 96 26

Beauftragter für das Hundewesen info@nerozzi-roesch.ch 5524 Nesselnbach G 056 622 18 02 P 056 621 09 03

Obrist

Robert Aeschengasse 19 061 851 27 02

Präsident Aarg. Bläserkorps robi.obrist@bluewin.ch 4313 Möhlin

Probst Louis Chilbert 20 056 245 78 58

Informationsbeauftragter irma.louis@bluewin.ch 5312 Döttingen

Suter

Reservation Erlebnismobil suterrolf@jaegerschule.ch 5722 Gränichen 062 842 15 32

Rolf Weierbachweg 2 079 609 88 74

Wiederkehr Martin Obweg 7 079 608 34 52

Beauftragter Orientierungslaufen martin.wiederkehr@gmx.ch 5108 Oberflachs 056 222 98 02

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