Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten

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Reinhold Hölscher · Thomas Altenhain (Hrsg.)

Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten Rechtlicher Rahmen Betriebswirtschaftliche Herausforderungen Best Practices

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Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten Rechtlicher Rahmen – Betriebswirtschaftliche Herausforderungen – Best Practices Leseprobe, mehr zum Buch unter ESV.info/978-3-503-13644-5 Herausgegeben von

Prof. Dr. Reinhold Hölscher Dr. Thomas Altenhain Mit Beiträgen von Prof. Dr. Karsten Altenhain · Dr. Thomas Altenhain · Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge · Rainer Behle · Dr. Ralf Benna · Prof. Dr. Manfred Bruhn · Dr. Friedrich Caspers · Dr. Matthias Danne · Dr. Peter A. Doetsch · David Eckner · Dr. Alexander Erdland · Bernd M. Fieseler · Ralf Fischer · Prof. Rüdiger Freiherr von Fölkersamb · Christian Fritzel · Dr. Martin Fröhlich · Dr. Christel Gade · Dr. Ulrike Geidt-Karrenbauer · Prof. Dr. Horst Gischer · Susanne Goldacker · Prof. Dr. h.c. Stephan Götzl · Ullrich Hartmann · Nils Helms · Dr. Tim Hoffmann · Prof. Dr. Reinhold Hölscher · Dr. Christian Hornbach · Philippe Hoss · Jürgen Hromadka · Michael Janko · Dr. Karoline Kahl · Prof. Dr. Christian Kalhöfer · Oliver Karmann · Dr. Mark O. Kersting · Prof. Dr. Stefan Kirmße · Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch · Dr. Martin Knippschild · Dr. Markus Kremers · Prof. Dr. Oliver Kruse · Prof. Dr. Katja Langenbucher · Matthias Lechner · Prof. Dr. Michael Lister · Dr. Michael Loretan · Dr. Rudolf Lütke Schwienhorst · Dr. Hans-Joachim Massenberg · Dr. Michael Torben Menk · Dr. Wilhelm Menninghaus · Prof. Dr. Albrecht Michler · Dr. Margret Obladen · Dr. Alexander Olbrich · Dr. Joachim Paulus · Ulrich Reuber · Prof. Dr. Bernd Rolfes · Frank Romeike · Dr. Yorick M. Ruland · Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis · Prof. em. Dr. Dres. h.c. Henner Schierenbeck · Dr. Thomas Schlieper · Dr. Etienne Schön · Prof. Dr. Stephan Schöning · Prof. Dr. Stephan Schüller · Thomas Schulz · Jan Schuppert · Prof. Dr. Heinz-Dieter Smeets · Prof. Dr. Thomas Spengler · Prof. Dr. Dr. Manuel René Theisen · Prof. Dr. Theresia Theurl · Dr. Christian von Villiez · Prof. Dr. Gerd Waschbusch · Dr. Jan Martin Wicke · Prof. Dr. Arnd Wiedemann · Prof. Dr. Volker Wittberg · Prof. Dr. Claudia Wöhle · Dr. Simon Zaby · Prof. Dr. Dirk Zetzsche

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Gedrucktes Werk: ISBN 978 3 503 13644 5 eBook: ISBN 978 3 503 13645 2 Alle Rechte vorbehalten © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2013 www.ESV.info Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Nationalbibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z 39.48-1992 als auch der ISO Norm 9706. Druck und Bindung: Hubert & Co, Göttingen

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Geleitwort Die Aufsichts- und Verwaltungsräte von Kreditinstituten stehen stärker als jemals zuvor im Blickpunkt von Kunden, Kapitalgebern und Aufsicht. Seit der Finanzmarktkrise wird die Debatte, wie die Kontrollorgane von Banken und Sparkassen ihre immer anspruchsvoller gewordene Kontrollaufgabe zu erfüllen haben, intensiv und in breiter Öffentlichkeit geführt. Der Aufsichtsrat einer als Aktiengesellschaft oder Genossenschaft geführten Bank hat seit jeher die Aufgabe, die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen. Das gleiche gilt für den Verwaltungsrat öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute. Allerdings hat sich die Kontrolltätigkeit in den vergangenen 15 Jahren deutlich gewandelt. Durch Gesetz, Rechtsprechung und den – für börsennotierte Aktiengesellschaften verbindlichen – Deutschen Corporate Governance Kodex sind die Anforderungen an die Aufsichts- und Verwaltungsräte und deren Mitglieder erheblich gestiegen. Lag die Aufgabe früher im Wesentlichen in einer rückschauenden Überwachung der Geschäftsführung, so erwartet der Gesetzgeber heute auch eine Beurteilung der zukünftigen Entwicklung. Das Aufsichtsorgan hat somit neben dem Ertragspotential auch die künftigen Risiken des Unternehmens in den Blick zu nehmen. Das gilt, wie die Finanzmarktkrise gelehrt hat, in besonderem Maße für die Kreditwirtschaft. Im Rahmen der Regulierungsbestrebungen werden deshalb die Kontrollorgane von Kreditinstituten stärker in die Pflicht genommen. Dabei ist zu erwarten, dass die neuen Regelungen aus dem Finanzsektor auch auf andere Branchen übertragen werden. Das vorliegende Handbuch gibt einen guten Überblick über die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Aufsichtsratsarbeit. Die für Kreditinstitute wesentlichen Fragen des Gesellschaftsrechts und der branchenspezifischen Regelungen im Kreditwesengesetz und Wertpapierhandelsgesetz werden ebenso kenntnisreich abgehandelt wie betriebswirtschaftliche und bankstrategische Fragestellungen. Das Handbuch bietet somit den Aufsichts- und Verwaltungsräten von Kreditinstituten wertvolle Informationen für eine kompetente Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Ich wünsche dem Buch daher möglichst weite Verbreitung. Frankfurt am Main, Februar 2013

Klaus-Peter Müller Vorsitzender des Aufsichtsrates der Commerzbank AG Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex

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Vorwort Die Aufgabe des Aufsichts- oder Verwaltungsrates einer Bank oder Sparkasse ist auf der einen Seite leicht zu beschreiben: Er hat zuoberst die Geschäftsleitung zu überwachen, außerdem auch zu beraten. Auf der anderen Seite stellt die Erfüllung dieser Aufgabe jedoch eine gewaltige Herausforderung dar. Ein Kreditinstitut ist durch die Art der Geschäftstätigkeit in starkem Maße sowohl betriebs- und volkswirtschaftlich als auch juristisch geprägt, wobei die juristische Prägung auch das Ergebnis der in den letzten Jahren intensivierten Beaufsichtigung der Kreditinstitute durch die Zentralbanken und die in den einzelnen Ländern eingesetzten Bankaufsichtsbehörden ist. Das Mitglied eines Aufsichts- oder Verwaltungsrates muss zumindest über Grundkenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen der Geschäftstätigkeit einer Bank oder Sparkasse und damit auch seiner eigenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der seiner Organkolleginnen und -kollegen verfügen. Daneben aber sind auch profunde betriebs- und volkswirtschaftliche Kenntnisse erforderlich, um ein Kreditinstitut überwachen und die Geschäftsleitung beraten zu können, ist doch das Geschäftsmodell einer jeden Bank oder Sparkasse auf die Liquiditäts- und Risikotransformation ausgerichtet, also auf den Transfer finanzieller Mittel und die (hoffentlich) kontrollierte und im Ergebnis erfolgreiche Bewältigung der damit einhergehenden Bonitäts- und Marktpreisrisiken. Eine wirkungsvolle Überwachung kann nur dann gelingen, wenn der Aufsichts- oder Verwaltungsrat ausreichende Kenntnisse über die spezifischen Ausgestaltungsformen sowie die Chancen und Risiken dieses komplexen Geschäftsmodells besitzt, aber auch mögliche Strategien und z.B. Maßnahmen des Risikomanagement beurteilen kann. Eine besondere Dynamik und Brisanz erhält die Funktion eines Aufsichts- oder Verwaltungsrates schließlich dadurch, dass die Kreditinstitute eine zentrale Stellung in der Volkswirtschaft einnehmen: Neben ihrer Funktion als Risikodrehscheibe fungieren sie als Sammelbecken von Einlagen und müssen die Kreditversorgung der Wirtschaft, der privaten Haushalte und der öffentlichen Hand sicherstellen. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben dabei gezeigt, dass sich Probleme einer Bank sehr schnell auf andere Banken oder die gesamte Wirtschaft übertragen können. Das System der Bankenaufsicht ist darauf ausgerichtet, Schwierigkeiten bei den einzelnen Kreditinstituten und im Gesamtsystem zu verhindern; der Aufsichtsoder Verwaltungsrat einer Bank oder Sparkasse hat seine Bemühungen darauf auszurichten, dass die Existenz des einzelnen Kreditinstituts nicht gefährdet ist. Gerade während der letzten Finanzmarktkrise ist deutlich geworden, dass die Erfüllung dieser Aufgabe keine Selbstverständlichkeit darstellt. Um eine Bank oder Sparkasse erfolgreich überwachen zu können, muss der Aufsichts- oder Verwaltungsrat also mit dem Gesamtgebilde „Kreditinstitut“ vertraut sein. An dieser Stelle setzt das vorliegende Handbuch an. Zielsetzung des VII

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Vorwort

Sammelbandes ist die umfassende Erörterung der Tätigkeit von Aufsichts- und Verwaltungsräten in Banken, Sparkassen und Spezialkreditinstituten, wobei der Fokus primär auf den deutschen Markt gerichtet wird. Daneben werden aber auch die Besonderheiten der Kreditinstitute im deutschsprachigen Ausland betrachtet. Das Handbuch nimmt sowohl einen betriebs- und volkswirtschaftlichen als auch einen juristischen Blickwinkel ein. Als Autoren konnten Persönlichkeiten aus der Wissenschaft und der kreditwirtschaftlichen Praxis, aber auch aus der Bankenaufsicht und den beratenden Berufen gewonnen werden. Der Sammelband beschäftigt sich auf der einen Seite mit regulativen und eher formal-organisatorischen Fragen, auf der anderen Seite aber auch mit inhaltlichen Aspekten, die direkt die Arbeit eines Aufsichts- oder Verwaltungsrates betreffen. Das Handbuch soll dem Aufsichtsorgan einer Bank oder Sparkasse als umfassende Informationsbasis und als Nachschlagewerk dienen; es liefert sowohl dem erfahrenen Aufsichts- oder Verwaltungsrat als auch dem neu in das Gremium eintretenden Mitglied Hilfestellungen bei der Bewältigung seiner Aufgaben. Das Handbuch richtet sich ebenfalls an die Mitglieder der Aufsichtsorgane von Auslandsbanken und Spezialinstituten, wie von Bausparkassen, Leasing- und Factoringgesellschaften, sowie den Umfeldgruppen der Organmitglieder (z.B. Vorstandsmitglieder, Vorstandsstäbe und Rechtsabteilungen, Verbände). Dem interessierten Wissenschaftler bietet der Sammelband einen Überblick über die mit der Beaufsichtigung von Kreditinstituten verbundenen Problemstellungen, Lösungsansätze und offenen Fragen. Zur Bewältigung dieser vielschichtigen Aufgabenstellungen ist das Handbuch in sechs Kapitel untergliedert. Während sich dabei die Kapitel eins bis drei eher mit dem Organ Aufsichts- resp. Verwaltungsrat, seinen Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Art und Weise der Bewältigung dieser Aufgaben beschäftigen, sind die Kapitel vier bis sechs auf den Gegenstand der Überwachungshandlungen, nämlich das Kreditinstitut, ausgerichtet. In Kapitel eins wird dabei der institutionelle Rahmen für Aufsichts- und Verwaltungsräte deutscher Banken und Sparkassen aufgezeigt, im Kapitel zwei wird die Rolle des Aufsichtsorgans in den verschiedenen Institutsgruppen, bei unterschiedlichen Finanzdienstleistern und in ausgewählten deutschsprachigen Nachbarländern erörtert. Die während des laufenden Geschäftsbetriebs von dem Aufsichtsorgan zu bewältigenden Herausforderungen stehen im Mittelpunkt des Kapitels drei. Fragen der Rechnungslegung und der Bankenaufsicht werden im Kapitel vier angesprochen und die Einbindung des Aufsichtsorgans in die Geschäftspolitik sowie die Entwicklung von Bankstrategien werden im Kapitel fünf erörtert. Thema des Kapitels sechs ist schließlich die Stellung des Aufsichts- und Verwaltungsrats im Rahmen der Geschäfts-, Ertrags- und Risikosteuerung. Das Handbuch beruht auf dem Stand Dezember 2012; es ist selbstverständlich so konzipiert, dass für das Verständnis eines Aufsatzes spezifische Kenntnisse anderer Beiträge nicht zwingend erforderlich sind. VIII

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Vorwort

Von der ersten Idee bis zur Fertigstellung des Sammelbandes waren fast zwei Jahre erforderlich. Dass das Handbuch überhaupt entstehen konnte und dafür nur diese recht kurze Zeitspanne erforderlich war, geht auf die Mitwirkung zahlreicher Personen zurück, bei denen wir uns herzlich bedanken. In erster Linie sind hier natürlich die Autorinnen und Autoren zu nennen, die spontan bereit waren, sich trotz eigener Projekte und Herausforderungen an dem Handbuch zu beteiligen. Die Fertigstellung eines Handbuches, das die Grenzen einzelner Fachdisziplinen und Länder überschreitet und von Wissenschaft und Praxis gleichermaßen getragen wird, setzt neben der Erstellung der Texte durch die Autorinnen und Autoren auch das pünktliche Abliefern der Beiträge und die Mitwirkung im Rahmen der technischen Bearbeitungsphase voraus. Auch dafür, dass dies problemlos geklappt hat und alle Mitwirkenden bereit waren, sich einheitlichen formalen Anforderungen und Zitierregeln zu unterwerfen, herzlichen Dank. Die Organisation und Umsetzung des Projektes lag am Lehrstuhl für Finanzdienstleistungen und Finanzmanagement der Technischen Universität Kaiserslautern in den Händen von Frau Dipl.Kff. Corina Dähne. Sie hat das Projekt mit Umsicht, Geduld und großem Engagement realisiert. Bei ihr möchten wir uns daher in besonderer Weise bedanken. Ein großer Dank gilt auch Herrn Dipl.Kfm. (techn.) Jochen Schneider, der sich in vorbildlicher Weise um die Korrektur und formale Abstimmung der Beiträge gekümmert hat. Bei Frau M.A. M.A. Helga Kochems bedanken wir uns für das sorgfältige Lesen der Aufsätze und die Beseitigung von Tipp- und Übertragungsfehlern. Dank gebührt schließlich auch den vielen in das Projekt eingebundenen studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die Aufsätze in das richtige Format gebracht, alle Änderungen geduldig eingearbeitet und dabei immer auch unsere Terminvorgaben eingehalten haben. Besonders hervorheben möchten wir dabei Frau Nina Brummund, Frau Caroline Dechant, Herrn Roland Pirle und Frau Nicole Stoffel. Beim Erich Schmidt Verlag bedanken wir uns für die Aufnahme unseres Werkes in das Verlagsprogramm und die reibungslose Abwicklung des Projektes. Die Arbeit an dem vorliegenden Handbuch hat uns die Bedeutung der Aufsichtsorgane in der Kreditwirtschaft noch einmal deutlich vor Augen geführt. Vor diesem Hintergrund haben wir das „Steinbeis-Kompetenzzentrum Aufsichts- und Verwaltungsräte“ (www.steinbeis-kav.de) gegründet. Es wird auch in Zukunft bezüglich der besonderen Herausforderungen an die Aufsichts- und Verwaltungsräte in der Kreditwirtschaft Forschung betreiben und praxisnahe Lösungen für die Organmitglieder und ihre Umfeldgruppen in Banken und Sparkassen anbieten. Kaiserslautern und Starnberg, Februar 2013

Reinhold Hölscher

Thomas Altenhain

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Aus: Hölscher, Reinhold; Altenhain, Thomas (Hrsg.), Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2014. 978350310785


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Inhaltsübersicht

Kapitel 1: Der institutionelle Rahmen für Aufsichts- und Verwaltungsräte deutscher Kreditinstitute ...................................................................

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Kapitel 2: Die Rolle des Aufsichtsorgans in verschiedenen Finanzdienstleistern, Institutsgruppen und ausgewählten Ländern.. 199

Kapitel 3: Herausforderungen an den Aufsichts- und Verwaltungsrat während des laufenden Geschäftsbetriebs ........................................ 405

Kapitel 4: Der Aufsichts- und Verwaltungsrat im Kontext von Rechnungslegung und Bankenaufsicht ............................................ 573

Kapitel 5: Bankstrategie und Geschäftspolitik als Handlungsfelder für das Aufsichtsorgan von Kreditinstituten................................................. 751

Kapitel 6: Die Stellung des Aufsichtsorgans im Rahmen der Geschäfts-, Ertrags- und Risikosteuerung ........................................................... 981

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Inhaltsverzeichnis Geleitwort ............................................................................................................

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Vorwort ............................................................................................................... VII Inhaltsübersicht .................................................................................................. XI Inhaltsverzeichnis ............................................................................................... XIII Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................... XIX Herausgeber .................................................................................................... XXXI Autorenübersicht .......................................................................................

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Kapitel 1: Der institutionelle Rahmen für Aufsichts- und Verwaltungsräte deutscher Kreditinstitute ................................. Katja Langenbucher Aufsichtsratsmitglieder in Kreditinstituten: Rechte, Pflichten und Haftungsregeln ............................................................................................ Manuel René Theisen Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Arbeit von Aufsichtsräten in Kreditinstituten ........................................................ Karsten Altenhain Strafrechtliche Risiken der Aufsichts- und Verwaltungsratstätigkeit in deutschen Banken und Sparkassen .............................................................. Arnd Wiedemann/Michael Torben Menk Der Aufsichtsrat als Kontrolleur und Sparringspartner des Vorstandes für das Risikomanagement .......................................................................... Bernd Rolfes Der Aufsichtsrat – Kooperation oder Konfrontation zum Vorstand? ......... Stephan Götzl Inhalt und Berichterstattung des Vorstandes an den Aufsichtsrat von Kreditgenossenschaften ............................................................................... Jan Martin Wicke/Karoline Kahl Der Prüfungsausschuss einer Bank als Instrument der inneren Organisation von Aufsichtsräten – rechtlicher Rahmen und inhaltliche Ausfüllung ................................................................................................... Mark O. Kersting Der Finanzexperte im Aufsichtsorgan – Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens bei kapitalmarktorientierten Kreditinstituten .............................. Christian Fritzel Die interne Revision als Partner des Aufsichtsrates ....................................

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Inhaltsverzeichnis

Kapitel 2: Die Rolle des Aufsichtsorgans in verschiedenen Finanzdienstleistern, Institutsgruppen und ausgewählten Ländern ............................................................................................. 199

Horst Gischer/Thomas Spengler Der Verwaltungsrat einer Sparkasse – Aufgaben, Zusammensetzung und Herausforderungen ...................................................................................... Theresia Theurl Aufgaben, Zusammensetzung und besondere Herausforderungen für den Aufsichtsrat einer Kreditgenossenschaft ..................................................... Alexander Erdland/Margret Obladen Herausforderungen für den Aufsichtsrat in einem Allfinanzkonzern ......... Stephan Schüller Die Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion bei Privatbankiers und Banken in Familienbesitz ............................................................................ Volker Wittberg/Rüdiger Freiherr von Fölkersamb/Ulrich Reuber Besondere Themenstellungen für den Aufsichtsrat bei Leasing- und Factoringgesellschaften ............................................................................... Matthias Lechner Besondere Themenstellungen von Aufsichts- und Verwaltungsräten in Bausparkassen ............................................................................................. Michael Loretan/Etienne Schön Der Verwaltungsrat von Kreditinstituten in der Schweiz: Rahmenvorgaben, Organisation, Aufgaben und Strukturen ....................... Claudia B. Wöhle Der Aufsichtsrat von Kreditinstituten in Österreich: Rahmenvorgaben, Organisation und Aufgaben......................................................................... Philippe Hoss/Susanne Goldacker Der Aufsichtsrat von Kreditinstituten in Luxemburg: Rahmenvorgaben, Organisation, Aufgaben und Strukturen...................................................... Dirk A. Zetzsche/David Eckner Der Verwaltungsrat von Finanzintermediären im Fürstentum Liechtenstein................................................................................................

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Kapitel 3: Herausforderungen an den Aufsichts- und Verwaltungsrat während des laufenden Geschäftsbetriebs .................................... 405

Reinhold Hölscher Effizienzprüfung von Aufsichtsorganen in Kreditinstituten ....................... 407 Thomas Altenhain/Christel Gade Die Besetzung von Aufsichtsorganen in Kreditinstituten – Anmerkungen zu Suche, Auswahl und Gewinnung ................................... 425 Peter Doetsch Vergütungsmodelle für Vorstände und Aufsichtsräte rechtskonform und praxistauglich gestalten ............................................................................... 441

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Inhaltsverzeichnis

Rudolf Lütke Schwienhorst Gruppendynamit í Ein Gespräch aus der Zukunft des Konfliktmanagements im Aufsichtsorgan ................................................... Thomas Schulz Kommunikation als Herausforderung für den Aufsichts- und Verwaltungsrat ............................................................................................ Thomas Schlieper Die Rolle des Aufsichts- und Verwaltungsrates bei der Gründung einer Bank in der Europäischen Gemeinschaft – von der Geschäftsidee bis zur Implementierung.......................................................................................... Yorick M. Ruland Die Bank in der Krise: Die Arbeit des Aufsichtsrates im Lichte der neuen Gesetzgebung zur Reorganisation, Sanierung und Abwicklung von Probleminstituten .................................................................................. Joachim Paulus/Christian von Villiez Der Aufsichtsrat eines Kreditinstituts in der Abwicklung – Erfahrungen aus der Praxis ...............................................................................................

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Kapitel 4: Der Aufsichts- und Verwaltungsrat im Kontext von Rechnungslegung und Bankenaufsicht .......................................... 573

Rainer Behle Die besonderen Anforderungen der Bankenaufsicht an die Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten von Kreditinstituten........................ Stephan Schöning Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen für Bankgeschäfte: Normen und ihre Interpretation durch den Aufsichts- und Verwaltungsrat.............. Frank Romeike Die Bedeutung bankaufsichtlicher Mindestanforderungen für die Arbeit des Aufsichtsorgans ..................................................................................... Reinhold Hölscher/Nils Helms Der kreditwirtschaftliche Jahresabschluss – Aufbau, Inhalt und zentrale Bewertungsvorschriften ............................................................................... Gerd Waschbusch/Oliver Karmann Der Jahresabschluss nach HGB als Informationsinstrument für den Bankaufsichtsrat .......................................................................................... Hans-Jürgen Kirsch/Tim Hoffmann/Alexander Olbrich Der IFRS-Konzernabschluss als Informationsinstrument für den Bankenaufsichtsrat ...................................................................................... Jörg Baetge/Michael Janko Bedeutung und Inhalt des Lageberichts für die Tätigkeit des Aufsichtsrates in Kreditinstituten ................................................................ Markus Kremers Externe Rechnungslegung versus interne Unternehmenssteuerung – Besondere Herausforderungen für den Aufsichtsrat ...................................

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Inhaltsverzeichnis

Kapitel 5: Bankstrategie und Geschäftspolitik als Handlungsfelder für das Aufsichtsorgan von Kreditinstituten ....................................... 751

Heinz-Dieter Smeets/Albrecht Michler Banksteuerung und Aufsichtstätigkeit vor dem Hintergrund gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen.............................................. Hans-Joachim Massenberg Die Einlagensicherung der Kreditbanken – Praktische Ausgestaltung, Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen.................................... Bernd M. Fieseler/Karl-Peter Schackmann-Fallis Die Institutssicherung der Sparkassen und Landesbanken – Praktische Ausgestaltung, Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen........... Ralf Benna/Ralf Fischer Das institutsbezogene Sicherungssystem des genossenschaftlichen Bankensektors.............................................................................................. Stefan Kirmße Aufgaben und Verantwortung des Aufsichtsrates bei der Strategieentwicklung in Kreditinstituten ..................................................... Thomas Altenhain Herausforderungen an das Aufsichtsorgan bei der Beurteilung der Geschäftsstrategie eines Kreditinstituts ....................................................... Manfred Bruhn Strategische Marketingentscheidungen eines Kreditinstituts: Produkt, Preis, Vertrieb, Kommunikation, Personal .................................................. Matthias Danne Immobilien- und Immobilienfinanzierungsbestände eines Kreditinstituts aus Sicht des Aufsichts-/Verwaltungsrates ................................................. Friedrich Caspers Die Geschäftspolitik im Vermittlungsgeschäft aus Sicht des Aufsichtsorgans ........................................................................................... Ullrich Hartmann Die Einbindung der Aufsichtsorgane in Outsourcingentscheidungen von Kreditinstituten ............................................................................................ Martin Fröhlich Besondere Anforderungen an den Aufsichts- oder Verwaltungsrat eines Kreditinstituts bei der Initiierung, Steuerung und Überwachung von Projekten ......................................................................................................

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Kapitel 6: Die Stellung des Aufsichtsorgans im Rahmen der Geschäfts-, Ertrags- und Risikosteuerung......................................................... 981

Christian Kalhöfer Bankbetriebliche Kennzahlen – verdichtete Informationen für den Aufsichts- und Verwaltungsrat .................................................................... 983

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Inhaltsverzeichnis

Henner Schierenbeck/Simon Zaby „Geheimnis Bankkalkulation“ – Die Erfolgsquellen des Bankgeschäftes .. 1003 Arnd Wiedemann Einbindung des Aufsichtsorgans in das Gesamtbankrisikomanagement von Kreditinstituten ..................................................................................... 1027 Martin Knippschild/Jürgen Hromadka/Ulrike Geidt-Karrenbauer Die Bedeutung von Ratinginformationen und Portfolioanalysen zur Quantifizierung von Kreditrisiken............................................................... 1047 Heinz-Dieter Smeets/Albrecht Michler Zins-, Wechselkurs- und Inflationsentwicklung: Zentrale Einflussfaktoren in der Banksteuerung ....................................................... 1077 Wilhelm Menninghaus/Jan Schuppert Refinanzierung und Liquidität – Zielgrößen, Steuerungsansätze und Instrumente im Rahmen des Treasury-Managements ................................. 1097 Oliver Kruse Rahmenbedingungen, Strategien und Ansätze zum Risikomanagement im Rahmen der Depot A-Steuerung ............................................................ 1121 Christian Hornbach Erfolgs- und risikoorientierte Steuerung der Eigengeschäfte eines Kreditinstituts .............................................................................................. 1141 Michael Lister Einsatzmöglichkeiten und Risikogehalt derivativer Finanzinstrumente – die Perspektive des Aufsichtsrates .............................................................. 1167 Stichwortverzeichnis ............................................................................................ 1189

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Herausgeber Prof. Dr. Reinhold Hölscher Nach Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Kreissparkasse Recklinghausen und Studium der Betriebswirtschaftslehre promovierte Reinhold Hölscher bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Henner Schierenbeck mit einer Arbeit über das RisikokostenManagement in Kreditinstituten. Sein beruflicher Weg führte ihn über das Institut für Kreditwesen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zum Institut für Betriebswirtschaft der Universität Basel, wo er sich im Jahr 1994 habilitierte. Seit 1995 ist Hölscher Inhaber der Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanzdienstleistungen und Finanzmanagement an der Technischen Universität Kaiserslautern. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu finanzwirtschaftlichen Themenstellungen, Dozent an verschiedenen kreditwirtschaftlichen Akademien und Direktor des Steinbeis-Kompetenzzentrums für Aufsichts- und Verwaltungsräte (www.steinbeis-kav.de).

Dr. Thomas Altenhain Nach Grundwehrdienst, Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Commerzbank AG und Studium der Betriebswirtschaftslehre promovierte Thomas Altenhain bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Henner Schierenbeck mit einer Arbeit über die Sicherungseinrichtung von Kreditgenossenschaften. Sein beruflicher Weg führte ihn als Fachbereichsleiter zur Akademie Deutscher Genossenschaften auf Schloss Montabaur, als Projektleiter zu McKinsey & Comp., Inc. und als Abteilungsleiter zur Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank AG. Er war Vorstandsmitglied der Anlageund Kreditbank AG in Zürich, Country Manager Deutschland / Österreich bei American Express und Vorstandsvorsitzender der SEB Bank AG. Seit 2005 ist Altenhain selbstständiger Unternehmensberater, Interim Manager in Banken und Mitglied in Aufsichts- und Verwaltungsräten von deutschen und ausländischen Finanzdienstleistern. Er ist Direktor des Steinbeis-Kompetenzzentrums für Aufsichts- und Verwaltungsräte (www.steinbeis-kav.de).

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Steinbeis-Kompetenzzentrum für Aufsichts- und Verwaltungsräte Das Steinbeis-Kompetenzzentrum für Aufsichts- und Verwaltungsräte versteht sich als Know How-Plattform für die Mitglieder der Aufsichtsorgane von Banken und Sparkassen in Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Luxemburg und der Schweiz. Ziel des Kompetenzzentrums ist es zum einen, auf wissenschaftlicher Basis Lösungsansätze für die aktuellen Probleme und Herausforderungen der Aufsichts- und Verwaltungsräte und ihrer Kreditinstitute zu entwickeln. Das Kompetenzzentrum unterstützt zum anderen die Organmitglieder und das gesamte Gremium in allen Aspekten der aktiven und professionellen Wahrnehmung des Mandats. Es bietet Information, Schulung und Beratung für Aufsichts- und Verwaltungsräte in Banken und Sparkassen sowie für alle, die mit dem Aufsichtsorgan zusammenarbeiten und es unterstützen. Das Steinbeis-Kompetenzzentrum für Aufsichts- und Verwaltungsräte ist Bestandteil des Steinbeis-Verbundes. Die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, 1971 gegründet, ist die Dachorganisation von Steinbeis-Unternehmen, u.a. auch der Steinbeis-Hochschule Berlin. Das Kompetenzzentrum für Aufsichts- und Verwaltungsräte ist eine Abteilung des WKZ Wirtschaftswissenschaftliches Kompetenzzentrum der Steinbeis-Hochschule Berlin, das sich als Wissenszentrum in den Forschungsbereichen Finanzierung, Bankmanagement und Controlling versteht. Thomas Altenhain í Reinhold Hölscher í Michael Lister

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Kapitel 1 Der institutionelle Rahmen für Aufsichts- und Verwaltungsräte deutscher Kreditinstitute

Katja Langenbuchen Aufsichtsratsmitglieder in Kreditinstituten: Rechte, Pflichten und Haftungsregeln .....................................................................................................

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Manuel René Theisen Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Arbeit von Aufsichtsräten in Kreditinstituten ........................................................................

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Karsten Altenhain Strafrechtliche Risiken der Aufsichts- und Verwaltungsratstätigkeit in deutschen Banken und Sparkassen .......................................................................

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Arnd Wiedemann/Michael Torben Menk Der Aufsichtsrat als Kontrolleur und Sparringspartner des Vorstandes für das Risikomanagement ...............................................................................................

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Bernd Rolfes Der Aufsichtsrat – Kooperation oder Konfrontation zum Vorstand? .................. 111 Stephan Götzl Inhalt und Berichterstattung des Vorstandes an den Aufsichtsrat von Kreditgenossenschaften ........................................................................................ 129 Jan Martin Wicke/Karoline Kahl Der Prüfungsausschuss einer Bank als Instrument der inneren Organisation von Aufsichtsräten – rechtlicher Rahmen und inhaltliche Ausfüllung ................ 151 Mark O. Kersting Der Finanzexperte im Aufsichtsorgan – Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens bei kapitalmarktorientierten Kreditinstituten ....................................... 169 Christian Fritzel Die interne Revision als Partner des Aufsichtsrates ............................................ 179

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Katja Langenbucher

Aufsichtsratsmitglieder in Kreditinstituten: Rechte, Pflichten und Haftungsregeln

Abstract ................................................................................................................ 1. Terminologie und Eingrenzung des Themas .......................................... 2. Rechte, Zusammensetzung und innere Organisation des Aufsichtsrates ............................................................................................. 2.1 Überblick: Die Rechte des Aufsichtsrates .......................................... 2.2 Die Informationsbeschaffung ............................................................. 2.3 Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ......................................... 2.3.1 Der Rechtsrahmen des AktG ................................................... 2.3.2 Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ........................................................................ 2.3.3 Überblick: Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates nach dem KWG ................................................................................ 2.3.4 Sachkunde ................................................................................ 2.3.5 Zuverlässigkeit ......................................................................... 2.3.6 Ausreichendes Zeitbudget........................................................ 2.3.7 Diversität .................................................................................. 2.3.8 Befugnisse der BaFin ............................................................... 2.3.9 Innere Organisation des Aufsichtsrates ................................... 3. Pflichten ...................................................................................................... 3.1 Die Treuepflichten nach dem AktG .................................................... 3.2 Sorgfaltspflichten ................................................................................ 3.2.1 Mangelnde Fachkunde ............................................................. 3.2.2 Informations- und Plausibilisierungspflichten ......................... 3.2.3 Die business judgment rule ...................................................... 4. Haftungsregeln ........................................................................................... 4.1 Der Haftungsmaßstab ......................................................................... 4.2 Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen den Aufsichtsrat ......................................................................................... Literaturverzeichnis ..............................................................................................

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Aus: Hölscher, Reinhold; Altenhain, Thomas (Hrsg.), Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten 3 © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2014. 978350310785


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Katja Langenbucher

Die Rechtsstellung des Aufsichtsratsmitgliedes eines privatrechtlich verfassten Kreditinstituts wird durch das Aktiengesetz sowie durch einzelne Vorschriften des Kreditwesengesetzes determiniert. Der Aufsichtsrat ist hiernach auf die sorgfältige und eigenverantwortliche Überwachung der Geschäftsführung verpflichtet. Das umfasst die Nutzung seiner Überwachungsinstrumente, wo erforderlich. Verstöße gegen diese Überwachungspflicht sanktioniert das AktG mit haftungsrechtlicher Verantwortlichkeit. Eingehende Fachkenntnisse für die Beurteilung der Geschäftsführung verlangt das AktG nur begrenzt, die Anforderungen des KWG reichen hierüber kaum hinaus. Im Zentrum der Beurteilung von Haftungssituationen stehen deshalb heute die Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern, sich eine breite Informationsbasis für die sorgfältige Wahrnehmung ihrer Überwachungsaufgabe zu schaffen. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Beitrags stehen die Rahmenbedingungen für Aufsichtsratsmitglieder in Kreditinstituten vor einer grundlegenden Neuordnung. Am 18.10.2012 fand die erste Lesung eines von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurfs zur Reform des KWG statt. Ausgearbeitet wurde der Entwurf mit Blick auf „CRD IV“.1 Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich ein Paket aus einer europäischen Richtlinie („Capital Requirements Directive“)2 und einer Verordnung („Capital Requirements Regulation“)3. Dieses Paket hat die Europäische Kommission im Juli 2011 vorgelegt, das Europäische Parlament hat im Mai 2012 zahlreiche Modifikationen angeregt. Der Fortgang des parlamentarischen Verfahrens wird derzeit für Dezember 2012 erwartet. Das deutsche Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des KWG hängt inhaltlich vom Fortgang des EU-Verfahrens ab, jedenfalls soweit Vorgaben der Richtlinie umgesetzt werden sollen.

1.

Terminologie und Eingrenzung des Themas

Ein Kreditinstitut ist nach § 1 Abs. 1 KWG ein Unternehmen, welches Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die Definition eines Bankgeschäftes liefert § 1 Abs. 1 Nr. 1–12 KWG. Im Einzelnen fallen hierunter das Einlagengeschäft, das Pfandbriefgeschäft, das Kreditgeschäft, das Diskontgeschäft, das Finanzkommissionsgeschäft, das Depotgeschäft, das Revolvinggeschäft, das Garantiegeschäft, das Scheck- und Wechseleinzugsgeschäft sowie das Reisescheckge-

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Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/…/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. …/2012 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) v. 15.10.2012, BT-Drucks. 17/10974. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats, KOM(2011) 453 endgültig vom 20.7.2011. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, KOM(2011) 452 endgültig vom 20.7.2011.

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schäft, das Emissionsgeschäft, die Tätigkeit als zentraler Finanzmarktkontrahent. Der Begriff ist damit enger als der des „Finanzdienstleistungsinstituts“ gemäß § 1 Abs. 1a KWG, der insbesondere das Anlagegeschäft und den Betrieb multilateraler Handelssysteme erfasst. Kreditinstitute können in verschiedenen Rechtsformen des privaten und des öffentlichen Rechts betrieben werden. Wird das Kreditinstitut privatrechtlich verfasst, ist die Genossenschaft wohl die bei deutschen Instituten am häufigsten vorkommende, die Aktiengesellschaft die, blickt man auf die Größe der Institute, bedeutendste Rechtsform.4 Wird eine Rechtsform des öffentlichen Rechts gewählt, handelt es sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Dabei lässt sich nicht ohne weiteres von der Trägerschaft auf die Rechtsform schließen. Zwar steht einem privatrechtlichen Träger die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts nicht offen. Umgekehrt kann aber ein öffentlich-rechtlicher Träger ein Kreditinstitut in einer Rechtsform des privaten Rechts betreiben. Beispiel hierfür sind einige als Aktiengesellschaft verfasste Landesbanken.5 Von den zehn größten Kreditinstituten Deutschlands sind sechs Institute als Aktiengesellschaften organisiert.6 Die Anstalt des öffentlichen Rechts bietet den geeigneten Rechtsrahmen für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe durch einen Verwaltungsträger. Kennzeichnend für die Anstalt des öffentlichen Rechts ist das Auseinanderfallen von Benutzern und Trägern der Anstalt.7 Der Betrieb eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts muss durch oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen,8 die Gewinnmaximierung darf bei dieser Betätigung nicht im Vordergrund stehen.9 Wird ein Kreditinstitut als Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben, wird deren Struktur häufig derjenigen einer Aktiengesellschaft angenähert sein. Gleichwohl stehen den Anteilseignern in keinem Fall mitgliedschaftliche Rechte zu.10 Die folgenden Ausführungen skizzieren den für Aufsichtsratsmitglieder eines Kreditinstituts in Form einer Aktiengesellschaft geltenden Rechtsrahmen.11 Im Gefolge der Neuordnung des KWG lässt sich freilich von der Entstehung eines „Bankgesellschaftsrechts“ sprechen, so dass nicht wenige Regeln ebenso oder ähnlich für in anderer Rechtsform organisierte Institute gelten.12 Einschlägig ist damit

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Unter den 100 größten Kreditinstituten finden sich 41 Aktiengesellschaften, 2 AG & Co. Kommanditgesellschaften auf Aktien und eine Europäische Aktiengesellschaft (Auswertung auf der Basis von: https://www.bankenverband.de/service/statistik-service/banken/strukturdaten-die-100-groestendeutschen-kreditinstitute/files/diebank0812_top100-tabelle.pdf); bedeutsam ist daneben vor allem die Rechtsform der Genossenschaft. Etwa die HSH Nordbank AG. Im Einzelnen handelt es sich um: Deutsche Bank AG, Commerzbank AG, DZ Bank AG, Unicredit Bank AG, Eurohypo AG, Postbank AG. Die übrigen vier Institute sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Vgl. Maurer, H. (Allgemeines Verwaltungsrecht, 2011), § 23 Rn. 51f.; Müller, M. (§ 86 Anstaltsrecht, 2010), Rn. 24. Vgl. Rümker, D./Winterfeld, J. (§ 124 Rechtliche Ordnung, 2011), Rn. 18; für rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts allgemein: Maurer, H. (Allgemeines Verwaltungsrecht, 2011), § 23 Rn. 51. Vgl. Hilgers, H.A./Kurta, L. (Verwaltungs- und Aufsichtsrat, 2010), S. 476. Vgl. Perlitt, J. (§ 301 Möglichkeit des Formwechsels, 2012), Rn. 19. Vgl. zum Folgenden Langenbucher, K. (Aktien- und Kapitalmarktrecht, 2011), § 5 Rn. 1ff. Hierzu Langenbucher, K. (Bankgesellschaftsrecht, 2012), S. 652.

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zunächst einmal das AktG. Hinzu treten zahlreiche Normen des KWG. Der Betrieb eines Kreditinstituts ist nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG erlaubnispflichtig und untersteht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), § 6 Abs. 1 Satz 1 KWG. Der Erlaubnisantrag hat seit dem am 1.8.2009 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht13 neben Angaben zu den Geschäftsleitern auch die Angabe der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans sowie die zur Beurteilung ihrer Zuverlässigkeit und Sachkunde erforderlichen Tatsachen zu enthalten.14 § 25d Abs. 1 Satz 1 des KWG-Entwurfs verlangt außerdem, dass Geschäftsleiter der Wahrnehmung ihrer Aufgabe ausreichend Zeit widmen. § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG verpflichtet ein Institut, die Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes unter Angabe der zur Beurteilung seiner Zuverlässigkeit und Sachkunde erforderlichen Tatsachen anzuzeigen, im KWG-Entwurf tritt die Beurteilung ausreichender zeitlicher Verfügbarkeit hinzu. Gegenstand aufsichtsrechtlicher Prüfung sind Zuverlässigkeit und Sachkunde von Aufsichtsorganen außerdem gemäß § 36 Abs. 3 KWG.15 Im KWG-Entwurf soll diese – heute etwas unübersichtlich gefasste – Vorschrift auf die §§ 25d und 36 KWG-Entwurf verteilt werden. Künftig enthält § 25d KWG-Entwurf die Voraussetzungen an die Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder, § 36 KWG-Entwurf ordnet Sanktionsbefugnisse der BaFin bei Nichterfüllung dieser Anforderungen an.

2.

Rechte und die Zusammensetzung des Aufsichtsrates

2.1

Überblick: Die Rechte des Aufsichtsrates16

Der Aufsichtsrat überwacht gemäß § 111 Abs. 1 AktG die Geschäftsführung durch den Vorstand. Das umfasst nach § 84 AktG die Kompetenz für dessen Bestellung und Abberufung sowie nach § 77 Abs. 2 Satz 1 AktG den Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand. Nach § 111 Abs. 3 AktG ist der Aufsichtsrat ausnahmsweise zur Einberufung der Hauptversammlung berechtigt und verpflichtet, wenn das Wohl der Gesellschaft dies erfordert. § 112 AktG berechtigt und verpflichtet den Aufsichtsrat zur Vertretung der Gesellschaft, wenn Vorstandsmitglieder in ein Vertragsverhältnis zur Gesellschaft treten. Die Kontrolle durch ein mehrstufiges Entscheidungsverfahren erlaubten Zustimmungsvorbehalte. § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG ermöglicht die konkrete Benennung von Geschäften in der Satzung oder durch den Aufsichtsrat. Darüber hinaus sieht das Gesetz für verschiedene Sachverhalte einen Zustimmungsvorbehalt vor, der eine Art Vetorecht zugunsten des Aufsichtsrates begründet. Im Einzelnen geht

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Vgl. Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht vom 29.7.2009, BGBl. I 2009, S. 2305. Zu Zuverlässigkeit und Sachkunde siehe Kap. 2.3.4 und 2.3.5. Siehe Kap. 2.3.3. Vgl. zum Folgenden Langenbucher, K. (Aktien- und Kapitalmarktrecht, 2011), § 5 Rn. 44ff.

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es dabei um Wettbewerbssituationen und die Kreditvergabe durch die Gesellschaft (§§ 88, 89 AktG).

2.2

Die Informationsbeschaffung

Basis guter Überwachung ist die Versorgung des Kontrolleurs mit den erforderlichen Informationen. Das AktG sieht hierfür Prüfungs- und Einsichtsrechte des Aufsichtsrates vor, die freilich verstreut und wenig homogen sind.17 Auf der Grundlage des § 90 AktG kann der Aufsichtsrat vom Vorstand Berichte über die Geschäftsführung fordern. Schlichte Anfragen, die unterhalb einer Anforderung gemäß § 90 AktG liegen, sind als Minus zu einem Bericht ebenfalls zulässig und verpflichten den Vorstand zur Beantwortung.18 § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG erlaubt dem Aufsichtsrat Einsichtnahme in die Bücher und Schriften der Gesellschaft. Abs. 2 Satz 2 derselben Norm gestattet darüber hinaus die Beauftragung besonderer Sachverständiger.19 § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 WpHG verlangt schließlich für Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Vorlage von Compliance-Berichten zur Information des Aufsichtsrates.20 Eine Befragung von Mitgliedern unterhalb der Vorstandsebene hat das AktG nicht ausdrücklich geregelt. Ob sie zulässig ist, ist im juristischen Schrifttum umstritten. Die noch überwiegende Ansicht lehnt ein Recht des Aufsichtsrates, sich über den Kopf des Vorstandes hinweg Informationen zu beschaffen, ab.21 Ein solches Vorgehen beeinträchtige die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat und widerspreche der aktienrechtlich herausgehobenen Stellung des Vorstandes im Unternehmen. Anders will man nur entscheiden, wenn ein dringender Verdacht auf Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung besteht. In solchen Fällen soll der Aufsichtsrat sogar verpflichtet sein, diesen Weg der Informationsbeschaffung zu beschreiten. Richtigerweise wird man ein Recht des Aufsichtsrates, nachgeordnete Mitarbeiter zu befragen, anerkennen müssen.22 Mit der aktienrechtlichen Stellung des Vorstandes lässt sich ein solches Recht ohne weiteres in Einklang bringen, solange der Aufsichtsrat nicht selbst geschäftsführend tätig wird. Die Frage, ob und inwieweit die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem

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Vgl. Spindler, G. (§ 111 Aufgaben und Rechte, 2010), Rn. 34; Hasselbach, K. (Überwachungs- und Beratungspflichten, 2012), S. 41ff.; Manger, R. (Informationsrecht des Aufsichtsrats, 2010), S. 1255ff. Vgl. Spindler, G. (§ 111 Aufgaben und Rechte, 2010), Rn. 35; Habersack, M. (§ 111 Aufgaben und Rechte, 2008), Rn. 65. Vgl. Hoffmann-Becking, M. (Recht des Aufsichtsrats, 2011), S. 136ff. Vgl. Sandmann, D. (Compliance-Bericht, 2008), S. 104. Vgl. Hoffmann-Becking, M. (Recht des Aufsichtsrats, 2011), S. 152f.; Manger, R. (Informationsrecht, 2010), S. 1256; Hüffer, U. (§ 90 Berichte an den Aufsichtsrat, 2010), Rn. 11; Mertens, H.-J./Cahn, A. (§ 90 Berichte an den Aufsichtsrat, 2010), Rn. 52; Spindler, G. (§ 111 Aufgaben und Rechte, 2010), Rn. 36. Vgl. Dreher, M. (Direktkontakte des Aufsichtsrats, 2003), S. 92ff.; Dreher, M. (Aktienrecht, 2010), S. 515ff. (für Mitarbeiter mit Compliance-Funktion); Habersack, M. (§ 111 Aufgaben und Rechte, 2008), Rn. 68; Hopt, K. J./Roth, M. (§ 111 Aufgaben und Rechte, 2005), Rn. 505f., 511ff.; Kropff, B. (Information des Aufsichtsrats, 2003), S. 349f.; Lutter, M. (Information und Vertraulichkeit, 2006), S. 101.

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Vorstand ein solches Vorgehen erlaubt, wird man der Beurteilungskompetenz des Aufsichtsrates überlassen können. Hält dieser eine Verbreiterung seiner Informationsbasis für geboten, sollte man dem aktienrechtlich keine Steine in den Weg legen. Eine andere Frage ist, ob und inwieweit die Angestellten der Gesellschaft nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen zur Auskunft verpflichtet sind.23 Jedenfalls was den Leiter der internen Revision betrifft, verlangt die BaFin schon heute einen direkten Zugang des Aufsichtsratsvorsitzenden, dies freilich derzeit unter Einbeziehung der Geschäftsleitung.24 Der KWG-Entwurf sieht noch hierüber hinausgehend umfangreiche Direktinformationsrechte vor. So darf der Leiter des Risikoausschusses künftig Auskünfte unmittelbar bei dem Leiter der internen Revision einholen, § 25d Abs. 8 Satz 3 KWG-Entwurf. Dasselbe Recht hat der Vorsitzende des Vergütungskontrollausschusses nach § 25d Abs. 12 Satz 6 KWG-Entwurf.

2.3

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates

Von besonderer Relevanz für die Ausfüllung der Organstellung des Aufsichtsrates sind die Normen über dessen Zusammensetzung. Diese hängt bekanntlich zunächst einmal davon ab, ob die betroffene Aktiengesellschaft unter die Regeln der Mitbestimmungsgesetze fällt. Gelangen nur die aktienrechtlichen Normen zur Anwendung, richtet sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ausschließlich nach § 96 Abs. 1 Satz 1 AktG, sie liegt dann vollständig in der Hand der Anteilseigner. Übersteigt die Zahl der Arbeitnehmer einer AG 500, ist das Drittelbeteiligungsgesetz, übersteigt die Zahl 2.000, das Mitbestimmungsgesetz anwendbar. Zur Entscheidungshoheit der Anteilseigner über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates kommt in diesen Fällen das System der Unternehmensmitbestimmung.25 Ist die Aktiengesellschaft ein Kreditinstitut, tritt § 36 Abs. 3 KWG bzw. § 25d KWG-Entwurf hinzu.26 2.3.1

Der Rechtsrahmen des AktG

Die §§ 100, 105 AktG enthalten für die Mitglieder des Aufsichtsrates bestimmte persönliche Voraussetzungen. Dort geht es zunächst um Basisanforderungen wie die Geschäftsfähigkeit, § 100 Abs. 1 AktG, und die Inkompatibilität von Vorstandsund Aufsichtsratsmandat, § 105 AktG. Weiter finden sich eine Beschränkung der Zahl zulässiger Mandate, Anordnungen zu Konzernverhältnissen, das Verbot der Überkreuzverflechtung und die sogenannte „cooling-off“-Periode, § 100 Abs. 2

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Vgl. Dann, M./Schmidt, K. (Würgegriff der SEC, 2009), S. 1852ff. Vgl. BaFin, MaRisk v. 14.12.2012, RS 10/2012, AT 4.4.3 Tz. 2.; Kießling, A./Kießling, E. (Kontrolle durch interne Revision, 2003), S. 513ff.; Lehrl, T. (Ausschlussgründe von Aufsichtsräten, 2010), S. 490; Wittig, A. (Corporate Governance, 2010), S. 2239ff. Vgl. Habersack, M. (§ 96 Zusammensetzung des Aufsichtsrats, 2008), Rn. 9ff.; Spindler, G. (§ 96 Zusammensetzung des Aufsichtsrats, 2010), Rn. 4ff.; Drygala, T. (§ 96 Zusammensetzung des Aufsichtsrats, 2010), Rn. 3ff. Hierzu sogleich Kap. 2.3.3.

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Satz 1 AktG. Hiernach kann, wer in den letzten zwei Jahren Vorstandsmitglied einer börsennotierten Aktiengesellschaft war, nur dann Aufsichtsratsmitglied derselben Gesellschaft werden, wenn seine Wahl auf Vorschlag von Aktionären erfolgt, die mehr als 25% der Stimmrechte halten. Für besondere persönliche Voraussetzungen in der Person der Arbeitnehmervertreter verweist § 100 Abs. 3 AktG ergänzend auf die Mitbestimmungsgesetze. Für kapitalmarktorientierte Gesellschaften im Sinne des § 264d HGB, mithin Gesellschaften, die an einem organisierten Markt teilnehmen, verlangt § 100 Abs. 5 AktG mindestens ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrates, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügt. Darüber hinaus enthält das Aktiengesetz keine ausdrücklichen Vorgaben, was eine bestimmte Mindestqualifikation oder sonstige Voraussetzungen in der Person des Aufsichtsratsmitgliedes betrifft. Verankern lassen sich derartige Voraussetzungen gemäß § 100 Abs. 4 AktG in der Satzung, soweit die Anteilseignerseite betroffen ist. Die Rechtsprechung verlangt im Übrigen als ungeschriebene Voraussetzung die für die Übernahme des Amtes erforderliche Sachkunde. Darunter versteht man vor allem die Kompetenz, normalerweise anfallende Geschäftsvorfälle ohne fremde Hilfe verstehen und beurteilen zu können.27 Findet sich freilich keine dahingehende Bestimmung in der Satzung, ist die Wahl eines nicht sachkundigen Aufsichtsratsmitgliedes nicht etwa anfechtbar.28 Auch die gerichtliche Abberufung auf Antrag des Aufsichtsrates bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, § 103 Abs. 3 AktG, wird nur in Ausnahmefällen mit der Begründung mangelnder Sachkunde durchdringen. 2.3.2

Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)

Der DCGK enthält für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates die Empfehlung, konkrete Ziele zu benennen, welche unter anderem die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, eine Altersgrenze, Diversität und die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigen, Ziff. 5.4.1. Empfohlen wird weiter eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder, Ziff. 5.4.2. In den Worten der Ziff. 5.4.2 ist ein Aufsichtsratsmitglied „insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann“. Treten Interessenkonflikte auf, empfiehlt der DCGK deren Offenlegung gegenüber dem Aufsichtsrat sowie die nachträgliche Information der Hauptversammlung, Ziff. 5.5.2, 5.5.3. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte sollen zur Mandatsbeendigung führen, Ziff. 5.5.3. § 161 AktG verpflichtet bekanntlich bör-

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Vgl. BGH, Urteil v. 15.11.1982, II ZR 27/82 = NJW 1983, S. 991 („Hertie“). Vgl. Habersack, M. (§ 100 Persönliche Voraussetzungen, 2008), Rn. 11 und 42; Spindler, G. (§ 100 Persönliche Voraussetzungen, 2010), Rn. 33.

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sennotierte Aktiengesellschaften zu einer Erklärung über die Befolgung des DCGK.29 Der Public Corporate Governance Kodex des Bundes, der Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung für Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, festhält, kennt in Ziff. 5.2.1 eine ähnliche Empfehlung.30 2.3.3

Überblick: Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates nach dem KWG

Im Gefolge der Finanzkrise sind schon durch § 36 Abs. 3 KWG eigenständige Anforderungen an die Aufsichtsorgane von Kreditinstituten normiert worden.31 Der KWG-Entwurf baut dieses Regime, wie weiter oben berichtet, weiter aus. Zu diesen Anforderungen des „Bankgesellschaftsrechts“ zählen zunächst bestimmte Verschärfungen des § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 4 AktG durch die § 36 Abs. 3 Satz 5 und 6 KWG bzw. § 25 KWG-Entwurf.32 Wer Geschäftsleiter war, darf nicht zum Aufsichtsratsmitglied bestellt werden, wenn bereits zwei ehemalige Geschäftsleiter des Unternehmens Aufsichtsratsmitglied sind. Das entspricht der Empfehlung, welche der DCGK für sämtliche kodexpflichtigen Gesellschaften aufstellt. Wer bereits fünf Kontrollmandate bei unter der Aufsicht der BaFin stehenden Unternehmen ausübt, kann im Grundsatz kein weiteres Aufsichtsratsmandat ausüben, sofern diese Unternehmen nicht demselben institutsbezogenen Sicherungssystem angehören. § 25d Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 KWG-Entwurf scheint dies beibehalten zu wollen. Der CRD IV-Entwurf gestattet freilich in Art. 87 Abs. 1 (a) (i) und (ii) die Kumulation von nur vier Aufsichtsratsmandaten, sodass der deutsche Gesetzgeber wird nachbessern müssen. Neu sind nach § 25d Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KWG-Entwurf mit einer Geschäftsleiterposition nur drei Aufsichtsratsmandate kumulierbar. Auch hier wird die deutsche Regelung ggf. an die Vorgabe im CRD IV-Entwurf anzupassen sein, die derzeit neben einer Geschäftsleitungsposition nur zwei Aufsichtsfunktionen gestattet. 2.3.4

Sachkunde

Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 KWG müssen die Aufsichtsratsmitglieder eines Kreditinstituts zuverlässig sein und die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion erforderliche Sachkunde besitzen, § 25d Abs. 1 Satz 1 KWG-Entwurf behält dies bei. Ähn-

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§ 161 Abs. 1 Satz 2 AktG erstreckt diese Verpflichtung auf Gesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handeln an einem organisierten Markt ausgegeben haben und deren Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem (MTF) gehandelt werden. Vgl. Public Corporate Governance Kodex des Bundes („Public Kodex“) abrufbar auf http://www.bundesfinanzministerium.de; Hilgers, H.A./Kurta, L. (Verwaltungs- und Aufsichtsrat, 2010), S. 476f. Vgl. Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht v. 29.7.2009, BGBl. I 2009 Nr. 48, S. 2305 (insbes. Nummer 10 Buchstabe c). Siehe Kap. 2.1.

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liche Vorgaben finden sich in den meisten Sparkassengesetzen der Länder.33 Unter Sachkunde sollen dabei nicht bestimmte Fachkompetenzen zu subsumieren sein,34 sondern nur die Eignung, die wirtschaftlichen und rechtlichen Abläufe im Tagesgeschehen eines Instituts zu verstehen.35 Gerade nicht erforderlich ist Fachkunde wie dies § 33 Abs. 2 KWG für Geschäftsleiter verlangt.36 Die BaFin akzeptiert für Aufsichtsorgane das Vorhandensein der erforderlichen Sachkunde im Grundsatz, wenn Erfahrungen in derselben Branche vorliegen. Aber auch Erfahrungen in anderen Branchen, in der öffentlichen Verwaltung oder aufgrund politischer Mandate können für die BaFin die erforderliche Sachkunde begründen, wenn wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen im Vordergrund standen.37 Bei mitbestimmten Aufsichtsräten genügt regelmäßig das Eingebundensein in wirtschaftliche und rechtliche Tagesabläufe des beaufsichtigten Unternehmens. Unterstellt wird die erforderliche Sachkunde im Regelfall auch bei Hauptverwaltungsbeamten und Kämmerern von Gebietskörperschaften, wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf wirtschaftlichen oder rechtlichen Fragestellungen lag.38 Fehlt einem Aufsichtsratsmitglied die hiernach erforderliche Sachkunde, schließt die BaFin die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsorgan gleichwohl nicht aus, soweit eine Fortbildung im Einzelfall die erforderliche Sachkunde in der Regel innerhalb von sechs Monaten vermitteln kann.39 Insgesamt reichen die Anforderungen des § 36 Abs. 3 Satz 1 KWG deshalb über die allgemeinen Voraussetzungen,

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Vgl. § 13 Abs. 3 BWSpG, § 9 Abs. 3 BbgSpkG, § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 1 BrSparkG, § 9 Abs. 3 MVSpkG, § 13 Abs. 1 NSpG, § 12 Abs. 1 NWSpkG, § 5 Abs. 2 RPSpkG, § 8 Abs. 3 SSpG, § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die SachsenFinanzgruppe, § 9 Abs. 3 SpkG-LSA, § 7 Abs. 2 SHLSpkG, § 9 Abs. 2 ThürSpkG; Art. 10 Abs. 1 BaySpkG; Hingst, K.-M./Himmelreich, T./Krawinkel, A.C. (Rechtliche Rahmenbedingungen 2009), S. 2018. So allerdings noch Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht v. 27.4.2009, BT-Drucks. 16/12783 S. 6 und 16; jetzt aber eindeutig im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/…/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. …/2012 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) v. 15.10.2012, BT-Drucks. 17/10974 S. 110 der Verweis auf BGHZ 85, 293 Rz. 11. Vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 1.7.2009 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 16/12783, 16/13113 – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht, BT-Drucks. 16/13684 S. 27f.; Hingst, K.-M./ Himmelreich, T./Krawinkel, A.C. (Rechtliche Rahmenbedingungen, 2009), S. 2019f.; Hilgers, H.A./Kurta, L. (Verwaltungs- und Aufsichtsrat, 2010), S. 474; Weber-Rey, D. (Ausstrahlungen des Aufsichtsrechts, 2010), S. 582ff. Vgl. Dreher, M. (Aktienrecht, 2010), S. 510; Lehrl, T. (Ausschlussgründe von Aufsichtsräten, 2010), S. 495. Vgl. zu beiden Aspekten: BaFin, Merkblatt zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und VAG vom 3.12.2012, Kap. I Ziff. 1; Lehrl, T. (Ausschlussgründe von Aufsichtsräten, 2010), S. 496f. Vgl. BaFin, Merkblatt zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und VAG v. 3.12.2012, Kap I Ziff. 1a und b. Vgl. BaFin, Merkblatt zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und VAG v. 3.12.2012, Kap. I Ziff. 1c.

Aus: Hölscher, Reinhold; Altenhain, Thomas (Hrsg.), Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten 11 © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2014. 978350310785


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Katja Langenbucher

welche die Rechtsprechung bereits für sämtliche Aktiengesellschaften aufgestellt hat, nicht hinaus.40 2.3.5

Zuverlässigkeit

Eine Definition der Zuverlässigkeit eines Aufsichtsorgans im Sinne des § 36 Abs. 3 Satz 1 KWG enthält das Gesetz nicht. Manche schlagen vor, sich in Ermangelung anderer Vorbilder am gewerberechtlichen Begriff der Zuverlässigkeit auszurichten.41 Verlangt wird hiernach die Gewähr, dass die organschaftliche Position ordnungsgemäß ausgeübt wird. Etwas konkreter formuliert die BaFin in ihrem Merkblatt, wenn sie für Zuverlässigkeit fordert, dass keine persönlichen Umstände nach der Lebenserfahrung die sorgfältige und ordnungsgemäße Wahrnehmung des Kontrollmandates beeinträchtigen und auch die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet ist.42 Ein die Zuverlässigkeit ausschließendes aktienrechtliches Minimalprogramm dürfte außerdem § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 AktG bieten. Hiernach schließen bestimmte Straftaten sowie ein relevantes Berufsverbot die Mitgliedschaft im Vorstand aus. Für einen Aufsichtsrat fehlt zwar ein aktienrechtliches Pendant. Auf der Grundlage des § 36 Abs. 3 Satz 1 KWG bestehen aber keine Bedenken, die dem Aufsichtsorgan abverlangte Zuverlässigkeit in Anlehnung jedenfalls an § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 AktG auszufüllen. Schwieriger und wissenschaftlich noch nicht hinreichend ausgeleuchtet ist die Frage, inwieweit das Vorliegen wesentlicher und dauerhafter Interessenkonflikte im Sinne der Ziff. 5.5 DCGK die Zuverlässigkeit ausschließt. Die BaFin erwähnt Interessenkonflikte als Beispiel eines Merkmals mangelnder Zuverlässigkeit. Das soll unter anderem dann gelten, wenn ein Aufsichtsratsmitglied selbst ausfallgefährdeter Kreditnehmer des zu beaufsichtigenden Kreditinstituts ist oder er für ein Unternehmen tätig ist, welches ausfallgefährdeter Kreditnehmer ist.43 Hieraus lässt sich allerdings nicht die weitergehende Formel ableiten, immer wenn ein solcher Interessenkonflikt vorliege, fehle es an der Zuverlässigkeit des Aufsichtsratsmitgliedes. Im BaFin Merkblatt wird vorsichtig gesagt, Interessenkonflikte könnten die Zuverlässigkeit ausschließen.44 Während das Merkblatt von 2010 beim Vorliegen von Interessenkonflikten außerdem eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorsah, ist

___________________ 40

41 42

43

44

Vgl. so auch die Einschätzung von Dreher, M. (Aktienrecht, 2010), S. 510; Hingst, K.-M./Himmelreich, T./Krawinkel, A.C. (Rechtliche Rahmenbedingungen, 2009), S. 2019; Hilgers, H.A./Kurta, L. (Verwaltungs- und Aufsichtsrat, 2010), S. 473. Vgl. Lehrl, T. (Ausschlussgründe von Aufsichtsräten, 2010), S. 494. Vgl. BaFin, Merkblatt zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und VAG v. 3.12.2012, Kap. I Ziff. 2. Vgl. BaFin, Merkblatt zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und VAG v. 3.12.2012, Kap. I Ziff. 2; Lehrl, T. (Ausschlussgründe von Aufsichtsräten, 2010), S. 494; eingehend zu Interessenkonflikten siehe Europäische Kommission (Grünbuch Corporate Governance, 2010), S. 5ff. Vgl. BaFin, Merkblatt zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und VAG v. 3.12.2011, Kap. I Ziff. 2.

Aus: Hölscher, Reinhold; Altenhain, Thomas (Hrsg.), Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten 12 © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2014. 978350310785


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Aufsichtsratsmitglieder in Kreditinstituten: Rechte, Pflichten und Haftungsregeln

diese im neuen Merkblatt von 2012 gestrichen.45 Noch wesentlich zurückhaltender zeigt sich der DCGK, der in Ziff. 5.4.2 die Grundwertung des AktG wiedergibt, wonach ein Interessenkonflikt in der Person des Aufsichtsratsmitgliedes dessen Wählbarkeit keinesfalls von vornherein ausschließt. Rechtsfolgen zeitigt das Vorliegen von Interessenkonflikten hiernach nur, wenn dem Aufsichtsratsmitglied im Umgang mit diesen ein Sorgfalts- oder Treuepflichtverstoß zur Last fällt.46 2.3.6

Ausreichendes Zeitbudget

§ 25d Abs. 1 Satz 1 KWG-Entwurf verlangt von Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich die Gewähr eines ausreichenden Zeitbudgets zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe. Hintergrund ist der CRD-IV Entwurf, der diese Voraussetzung in Art. 87 Nr. 1 anordnet. 2.3.7

Diversität

Art. 87 Nr. 2 des CRD-IV Entwurfs verlangt außerdem eine Verpflichtung der Institute, „bei der Auswahl der Mitglieder der Leitungsorgane die Diversität als ein Kriterium heranzuziehen“. Besonders drängend liest sich dabei der Änderungsvorschlag des Europäischen Parlaments zu CRD IV, wenn dort ein Handeln der Behörden gegenüber den Ernennungsausschüssen der Institute und überdies eine „Geschlechterquote von 33%“ gefordert werden.47 2.3.8

Befugnisse der BaFin

Weiter oben wurde bereits gesagt, dass das AktG keine unmittelbare Sanktion für das Fehlen erforderlicher Sachkunde in der Person eines Aufsichtsratsmitgliedes bereithält.48 Das KWG schließt einige dieser Lücken. Die §§ 32, 24, 35 Abs. 2 Nr. 3, 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KWG legitimieren die Versagung bzw. Aufhebung der Erlaubnis zum Betrieb eines Kreditinstituts, wenn die erforderliche Eignung der Geschäftsleiter nicht gegeben ist. § 36 Abs. 1 und 2 KWG ermöglicht der BaFin stattdessen, ein Geschäftsleiterverbot zu verhängen. Hieran knüpft § 36 Abs. 3 Satz 3 und 4 KWG offensichtlich an, wenn der BaFin die Kompetenz verliehen wird, von „den Organen“ eines Kreditinstituts, dessen Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder Sachkunde aufweisen, zu verlangen, diese abzuberufen oder ihnen die Ausübung ihrer Tätigkeit zu untersagen. Ist das Kreditinstitut in der Rechtsform der Aktiengesellschaft organisiert, wä-

___________________ 45

46 47

48

Vgl. BaFin, Merkblatt zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und VAG v. 22.10.2010, Kap. I Ziff. 2. Hierzu siehe unten Kap. 3. Vgl. Europäisches Parlament, Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats KOM(2011) 0453 – C7-0210/2011 – 2011/0203 (KOD), Plenarsitzungsdokument A7-0170/2012 v. 30.5.2012, S. 99. Siehe oben Kap. 2.3.1.

Aus: Hölscher, Reinhold; Altenhain, Thomas (Hrsg.), Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten 13 © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2014. 978350310785


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re dieses Verlangen an die Hauptversammlung zu richten, ein kaum gangbarer Weg. Zu Recht wird deshalb die klarstellende Auslegung empfohlen, das Abberufungsverlangen als an das Institut gerichtet zu verstehen.49 § 36 Abs. 3 KWGEntwurf stellt dies künftig klar.50 Ist keine präventive Reaktion bei der Bestellung des unzuverlässigen oder nicht sachkundigen Organmitgliedes erfolgt, und genügt der Druck, den ein Abberufungsverlangen nach sich zieht, nicht, bleibt im Wesentlichen das Tätigkeitsverbot. Die Untersagung der Tätigkeit erfolgt dabei nicht durch das Kreditinstitut selbst, sondern dürfte in Anlehnung an das Geschäftsleiterverbot des § 36 Abs. 1 und 2 KWG durch die BaFin vorzunehmen sein.51Die §§ 56 Abs. 6-8, 60b KWG-Entwurf schärfen die Sanktionsbefugnisse der BaFin weiter, indem der Bußgeldrahmen erheblich verschärft und die öffentliche Bekanntmachung verhängter Sanktionen geregelt wird. 2.3.9

Innere Organisation des Aufsichtsrates

Eigenständige Regeln formuliert der KWG-Entwurf künftig auch für die innere Organisation des Aufsichtsrates. § 25d Abs. 7 Satz 1 KWG-Entwurf sieht die Einrichtung von vier Ausschüssen vor, die freilich bei vielen Instituten schon heute gelebte Praxis sind. Es handelt sich um den Risikoausschuss, den Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss und den Vergütungskontrollausschuss.52

3.

Pflichten

3.1

Die Treuepflichten nach dem AktG

Das Pflichtenprogramm des Aufsichtsrates zerfällt in Sorgfalts- und Treuepflichten („duty of care“/„duty of loyalty“), §§ 93 Abs. 1 Satz 1, § 116 Satz 1 AktG. Treuepflichten binden den Aufsichtsrat an die Voranstellung der fremdnützigen Unternehmensinteressen vor seinen Eigeninteressen. Einzelne Ausformungen hiervon sind die Verschwiegenheitspflicht, § 116 Satz 2 AktG, die in Ziff. 5.5.1 DCGK angesprochene Geschäftschancenlehre sowie Einzelfragen der Kreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder, § 115 AktG. Ein Wettbewerbsverbot kennt das AktG für Aufsichtsratsmitglieder nicht.53

___________________ 49 50 51

52 53

Vgl. Lehrl, T. (Ausschlussgründe von Aufsichtsräten, 2010), S. 494 und 498f. Hierzu Langenbucher, K. (Bankgesellschaftsrecht, 2012), S. 657ff. Vgl. Hingst, K.-M./Himmelreich, T./Krawinkel, A. C. (Rechtliche Rahmenbedingungen, 2009), S. 2021 mit Fn. 70 zur Kritik an der undeutlichen Formulierung des Gesetzestextes; anders aber Dreher, M. (Aktienrecht, 2010), S. 510 und 513 (kein eigenständiger Anwendungsbereich). Hierzu eingehend Langenbucher, K. (Bankgesellschaftsrecht, 2012), S. 661f. Vgl. Spindler, G. (§ 116 Sorgfaltspflicht, 2010), Rn. 1 und 57; Eingehend: Langenbucher, K. (Wettbewerbsverbote, 2007), S. 571ff.

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Stichwortverzeichnis A Abschlussprüfer 87, 95. 101ff., 115, 152ff., 171ff., 250, 535ff., 581, 681ff., 710ff., 886, 977f. í Berichterstattung 981 í Effizienzprüfung 415 í Prüfungsberichte 817f. Abschlussprüfung 88, 102ff., 153, 159ff., 169ff., 180f., 208, 223, 578, 668ff., 721f., 977f. Abwicklung 533ff., 540, 548, 555ff. í Aufsichtsrat 548, 556 í Beteiligungen 569 í Geschäftsbereiche 564 í Human Resources 560 í Kommunikation 558 í Kreditgeschäft 565 í Treasury 567 Aktiengesellschaft 5ff., 50ff., 93, 111ff., 180f. í Rechtsrahmen 5ff., 179 í Geschäftsführung 50, 66ff., 111ff. í Kreditinstitut 70 í Risikomanagement 87f. í Schweiz 312 Aktienrecht 7ff., 95ff., 152f. í Schweiz 313ff. í Vorstandsbesetzung 68ff. í Vorstandsbezüge 65f. Alleinverantwortungsgrundsatz 957 Allfinanz 239ff. í Aufsichtsrecht 243ff. Anhang 88, 96ff., 638, 645ff., 711ff. í Angaben 657 í Aufgaben 649ff. AOSE 986ff. Arbitrage 757, 1143, 1167ff. Asset Allocation 1100, 1130

Asset-Liability-Management 384, 1099, 1106 Audit Committee 104f., 195, 326f., 357 Aufsichtsorgan 6, 10, 115, 195f., 202, 260ff. í Anforderungen 299f., 595ff. í Aufgaben 867ff., 594ff. í Finanzexperte 168ff. í Besetzung 425ff. í Geschäftspolitik 899ff. í Institutsgründung 510ff. í Interne Revision 191f. í Konflikte 466ff., 480 í Kontrolle 473 í MaRisk 135f. í Mandatsbegrenzung 300f. í Pflichten 51ff. í Rechte 51ff. í Sachkunde 300, 427, 577f. í Strafrecht 51ff. í Überwachung 50ff., 53 í Vermittlungsgeschäft 958 Aufsichtsrat 3ff., 50f., 85ff., 111ff. í Aufgaben 113f., 534ff., 688, 711ff., 858ff. í Beratungstätigkeit 119, 536f. í Besetzungsprozess 426ff. í Einflussnahme 90ff. í Einsichtsrecht 133f. í Finanzexperte 168ff. í Haftung 20ff., 227 í Informationsbedürfnis 688 í Informationsbeschaffung 7f., 157, 229f., 672 í Kontrolle 89ff., 158f., 535, 842, 859 í Luxemburg 352ff. í Mitgliederversammlung 236 í Mitwirkung 233 í Österreich 331ff. í Pflichten 14f

1189 Aus: Hölscher, Reinhold; Altenhain, Thomas (Hrsg.), Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2014. 978350310785


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Stichwortverzeichnis

í

Prüfungshandlungen 231ff., 673f. í Rechte 6ff., 65ff., 90ff., 860 í Schadensersatz 22, 69, 77ff., 475, 844ff. í Überwachung 89f., 119ff., 131ff., 335, 535f. í Zusammenarbeit 471 í Zusammensetzung 8ff., 112, 221f., 429 í Zusammenstellung 865 Aufsichtsratsbesetzung 425ff., 438, 475 í Anforderungsprofil 428ff. í Ausschreibungssuche 434 í Auswahlprozess 437f. í Bankenaufsicht 429 í Bedeutung 426 í DCGK 429 í direkte Ansprache 435 í Parität 112, 432 Aufsichtsratsmitglied 7ff., 425ff. í Anforderungen 224f., 245f., 428ff., 668 í Eignung 113, 335ff. í Fachkunde 16, 209 í Identifikation 434 í Informationspflichten 16 í Österreich 333 í Sachkunde 10, 244, 670 í Sorgfaltspflichten 15ff., 63, 87, 211, 227, 340f. í Treuepflichten 14, 385ff. í Verantwortung 863 í Voraussetzungen 8, 666 í Wahl 221 í Zuverlässigkeit 12 Aufsichtsratssitzung 246ff. í Tagesordnung 248 Aufsichtsratsvergütung 458ff. í Angemessenheit 459 í Rechtsrahmen 458

í Struktur 460 Aufsichtsratsvorsitz 113f., 431 í Anforderungsprofil 338, 431 í Aufgaben 114, 338 Ausfallrisiko 682, 739, 743, 1081 Ausschuss 223f., 492 Ausschussvorsitz 156f. B BaFin 13f., 37, 55, 76, 93f., 154f., 181, 245f., 575ff., 592 í Befugnisse 13f., 563ff. í Finanzexperte 175f. Bail-out 777 Bankbilanzanalyse 674 Bankenaufsicht 595, 616, 821, 871, 1112 í Anforderungen 510 í Eingriffsmöglichkeit 597 í europäische 512 í Institutsgründung 525 í Ordnungsrahmen 596 Bankenrecht í Schweiz 312 Bankenregulierung 619ff., 779 Bankensektor í Österreich 333ff. Bankwesengesetz 335ff. í Aufsichtsratsvorsitz 338 í Interne Revision 344 í Sorgfaltspflicht 337 Basel II 616ff. Basel III 782ff., 1112ff. Baufinanzierung 291 Bausparen 293ff. í Bedeutung 295f. í Rechtsrahmen 297ff. í Tarifkontrolle 307f. Bausparkassen 293ff. í Aufsichtsorgan 299ff. Bausparkassengesetz 294f. Bausparkollektiv 307ff.

1190 Aus: Hölscher, Reinhold; Altenhain, Thomas (Hrsg.), Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2014. 978350310785


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Stichwortverzeichnis

BBSP 986ff. Berichterstattung 129ff., 178ff. í Ad Hoc 146 í Formen 147ff. í Grundsatzentscheidungen 142 í Innenrevision 144 í Lagebericht 713ff. í Strategie 143 BESP 986ff. Beteiligungsstrategie 880 Bewertungsvorschriften 655ff. í Forderungen 659ff. í Kreditinstitute 655ff. í Wertpapiere 658f. BGSP 986ff. Bilanz 642ff., 670 í Aufbau 642 Bilanzierung 770ff. í Factoring 285ff. í HGB 732ff. í IFRS 732ff. í Verbindlichkeiten 700ff. í Vermögenswerte 693ff. Board-Struktur 373ff. Bruttozinsspanne 989 Business Judgement Rule 19, 844 í Liechtenstein 383 BVR 221, 831ff. í Aufsichtsrat 831ff. í Klassifizierungsverfahren 837 BZSP 986ff. C Cashflow-Rechnung 670 Compliance 35ff., 54, 144, 163f., 338ff., 410, 619, 967 í Luxemburg 359 í Pflichten 37 í Prüfung 410 í Anforderung 1006

í Ergebnis- 1004 Controlling 86ff., 305f. ,1004ff. í Funktionen 1005 í IT-Infrastruktur 1007 Corporate Bond 1082 Cost-Income-Ratio 302, 989 CRD IV 155, 375, 615ff., 1112 D D&O-Versicherungen 847 DCGK 9f., 27ff., 860ff. í Anregungen 30f. í Anwendung 36ff. í Aufbau 30ff. í Begründungspflicht 36 í DGRV 220 í Empfehlungen 30, 42 í Erklärungsverpflichtung 29f. í Funktionen 33ff. í Gerichtsentscheidungen 38ff. Deckungsbeitragsrechnung 1022ff. Depot A 230, 1124ff. í Anlageformen 1130ff. í Aufsichtsrecht 1124 í MaRisk 1125 í Risiko 1126ff. í Steuerung 1124 Derivate 753ff., 1167ff. í Aufsichtsorgan 1185 í Bewertung 1179ff. í Controlling 1183 í Risikobestimmung 1162f. í Zulassung 757 Diversifikationseffekte 614f., 1037 Diversität 11, 337, 470 Drittrangmittel 597f. Drittverwendungsfähigkeit 920ff. í Einflussfaktoren 922ff. í Investitionskosten 931f. Dualismus 50, 111 Duration 993f.

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Stichwortverzeichnis

í í

E Economies of Scale 765 Economies of Scope 765 EdB 789ff. í Umfang 794f. Effizienzmessung 414ff. EFSF 772 Eigengeschäft 1144f. Eigenkapitalquote 987f. Eigenkapitalrentabilität 988f. Eigenkapitalvorschriften 616 Eigenmittel 598f. Einlagensicherung 790ff., 806f., 826f. í Anforderungen 830f. í Aufsichtsrat 841ff. í BVR 831ff. í freiwillige 791ff. í Funktionsweise 834f. í Mitwirkung 796f. í Rechtsgrundlagen 833f. í Weiterentwicklung 800f., 821ff., 850ff. Einlagensicherungsgesetz 798f., 806f., 828, 833 Einlegerentschädigung 795 EKR 816, 986ff. Entschädigungsfall 795 Entsprechenserklärung 34ff., 88, 408f. í unrichtige 38ff. Ergänzungskapital 598f., 662, 786 Erörtertungspflicht 627 Ertragssteuerung 299 ESF 790f. í Sicherungsgrenze 792 ESM 772f. EU-Einlagensicherungsrichtlinie 799f., 804f. EURIBOR 1079f. externe Revision 133, 317, 525f. externes Rechnungswesen 733ff.

Adressaten 733f. Aufgaben 733f.

F Factoring 281ff. í Bankenaufsichtsrecht 283 í Erscheinungsformen 281ff. Familienunternehmen 262f. í Aufsichtsorgan 263ff. í Governance Kodex 264 Finanzderivate 1167ff. í Einsatz 1176ff. í Financial Futures 1173f. í Forwards 1174f. í Optionen 1172f. Finanzexperte 168ff., 272, 345f., 669f. í Anforderungen 170ff. í Aufgaben 173 í Bestimmung 173 í Sachkunde 174 í Sachverstand 172, 669 í Unabhängigkeit 170ff., 174 Finanzkonglomerat 243 Finanzkrise 211f., 537ff., 767ff., 1101 í Banken 768ff. í Herausforderungen 210f. í Verbriefungen 768ff. Finanzmarkt 755ff. í Entwicklungen 755ff. í Internationalisierung 756ff. Finanzmarktregulierung 782ff. Finanzvermögen 763 í weltweit 763 Fisher-Modell 1081ff. G Geldmarkt 1079f. Generalversammlung 315ff., 355ff. Gesamtbankrisiko 140ff., 1027ff. Gesamtstrategie 879ff.

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Stichwortverzeichnis

Geschäftsentwicklung 491 Geschäftsführung 65ff., 117 í Überwachung 52ff. Geschäftsleitung 180f., 356 Geschäftsordnung 195f., 207, 223, 251 í interne Revision 195f. Geschäftsorganisation 626f. í ordentliche 628f. Geschäftsstrategie 249f., 618, 868ff., 938 í Bausparkasse 298 í Kontrolle 888ff. í Mindestanforderungen 877ff. í Planung 886ff. í Umsetzung 888f. Geschäftszweck 872ff. Gestaltungshoheit 887 GoL 713ff. í Aufsichtsrat 716 Großkredit 605f. Gruppendynamik 465ff. GuV 638ff., 650 í Aufbau 642f. H Haftung 20ff., 57f., 490 í Liechtenstein 385 í Luxemburg 358f. í Untreue 62ff. Haftungsausschluss í Liechtenstein 388 Haftungsverbund 202, 772, 809ff., Handelsgeschäft 94, 503, 612, 655, 785, 1142ff. Handelsstrategie 879 Hedgefonds 757, 763 Hedging 1178ff. í Hedge Accounting 702, 746 HSP 986ff.

I IFRS 689, 691ff. í Bewertung 691 í Finanzinstrumente 691 IKS-Prüfung 188 Immobilien 920ff. í Fehlbewertung 928 í Markt-Liquidität 921 Immobilienbanken 920 Immobilien-Risiko 927ff. í Jahresabschluss 927 Individualkompetenz 863 Inflation 775ff. í Angebotsdruck 1090 í Nachfragesog 1091 Inflationsentwicklung 1092 Inflationsrate 759, 1078f. Inflationsvolatilität 759, 1082 Informationsasymmetrie 123, 229ff., 768, 784, 1064 Informationspflicht 17, 138, 206, 627, 718, 970 Informationsversorgung 36, 95ff., 106ff., 123, 861, 902 Innovationsmanagement 914f. Institutsgründung 509ff. í Geschäftsidee 516 í Gründungsfinanzierung 527ff. í Implementierung 526 í Projektphasen 515 í Zulassung 519ff. Institutssicherung 804ff., 809 í Beitragssatz 814f. í BVR 836 í Haftungsgrenze 819f. í Mittelherkunft 812f. í Prävention 839 í Sanierung 839f. í Sparkassen 804ff. í Stützungsmechanismen 817ff.

1193 Aus: Hölscher, Reinhold; Altenhain, Thomas (Hrsg.), Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2014. 978350310785


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í Wirkungsweise 809ff. Instituts-Vergütungsverordnung 136, 220, 442f. í Geltungsbereich 445 Interbankenzins 1080 Interne Revision 157, 162f., 179ff., 231, 317, 347ff., 630f., 884 í Aufgaben 187ff., 343 í Auskunftspflicht 192f. í Kreditbanken 179ff. í Kreditgenossenschaften 182 í Leitbild 182f. í Liechtenstein 385 í MaRisk 181 í Outsourcing 193f. í Qualifikationsanforderungen 185ff. í Saldenabstimmung 189 í Sparkassen 179f. í Struktur 183f. í Weisungsbefugnis 184 internes Rechnungswesen 735f. J Jahresabschluss 73f., 133, 143f., 159f., 638ff., 665ff., 687ff., 710ff. í Abschlussprüfer 640 í Analyse 680ff. í Bewertungsgrundsätze 641f. í Forderungen 647 í große Kapitalgesellschaften 638 í HGB 672ff. í Informationsquelle 672ff. í Kreditinstitut 639 í Prüfung 250 Jahresüberschuss 203, 645, 741ff., 984ff. K Kapital

í

ökonomisches 302, 920, 1032ff. Kapitalgesellschaft 169, 334ff., 511, 578, 611, 638ff. Kapitalverkehr 756f. í international 756f. Kaufkraftparität 1084f. Kenntnisnahmepflicht 615f., 628 Kennzahlen 722, 741f., 816f., 837, 983ff. í Analyse 676ff. í Aufsichtsrecht 997ff. í Ertragslage 990ff. í Risikosituation 990ff. Kennzahlensysteme 817, 984 Kerngeschäft 212, 612, 959ff., 1038f. Kernkapital 302, 546, 598, 997f., 1040 Klumpenrisiko 334, 781, 1063 Kommunikation 491ff. í Konflikte 468 í Krisensituationen 501ff. í Regulierungen 504 Kommunikationsausschuss 500 Kommunikationskultur 494 Kommunikationspflichten 496 Konditionsbeitrags-Barwert 738ff., 1009ff. Konfliktmanagement 466ff. Konfrontationspotential 121 Kontrolle 89ff., 158f., 473, 492, 535, 842, 859 Kontrollpflicht 158ff., 247, 369, 497, 627, 842 Kontrollsystem 611, 620, 626ff., 877 í internes 161, 612, 670f., 723, 969ff., 1005 Konzernabschluss 97ff., 159ff., 248ff., 683ff. í IFRS 689ff. Konzernrevision 184

1194 Aus: Hölscher, Reinhold; Altenhain, Thomas (Hrsg.), Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2014. 978350310785


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Kreditausschuss 104, 138, 204ff., 346, 433, 492, 723 Kreditgenossenschaften 55, 73, 131ff., 215ff., 832f., 875, 94 í Aufsichtsrat 216ff., 227 í Ausschüsse 138ff. í Bankenaufsicht 220ff. í Berichterstattung 136ff. í rechtliche Grundlagen 134ff. í Rechtsrahmen 220ff., 857 í Überwachung 227 í Vergütung 145 í Verantwortung 862f. Kreditinstitut 4ff., 32ff., 311, 510, 868f. í Abwicklung 556ff. í Kapitalmarktorientiertes 170 í Luxemburg 351ff. í Marketing 902ff. í Rechtsform 5f. í Rechtsrahmen (Schweiz) 314 í Zulassung 512ff. Kreditnehmer 538, 579, 608f., 934, 1049f. í Offenlegung 610f. Kreditrisiko 104, 140, 283, 600, 659, 946, 991, 1049ff. Kreditrisikobericht 140f., 1062ff. Kreditrisikoposition 597ff. Kundenbeziehung 268, 914, 941f. Kundenclearing 1098 Kundengeschäft 304, 564, 737, 1098ff., 1123, 1142ff. Kundenorientierung 241, 873, 911ff. Kundensegmente 516, 878, 884f., 905, 1055ff. L Lagebericht 305ff., 339, 638ff., 674, 697, 709ff., 743, 974 í Adressaten 713ff. í Aufsichtsrat 721ff.

í í í í

Aufstellung 720f. Inhalt 718f. Prüfungspflicht 722 spezielle Prüfungspflichten 724f. í Vollständigkeit 716f. Landesbank 5, 37, 296, 470, 803ff. LCR 609ff., 785, 1083, 1112ff. Leasing 273ff., 939 í Aufsichtsrat 279f. í Bankenaufsichtsrecht 277f. í Erscheinungsformen 273ff. í Refinanzierung 275 Lebenslauf 324, 438, 523, 584, 864, 863 Lenkungsausschuss 973f. Leverage Ratio 607, 992, 998f. Liechtenstein 373ff. í Finanzmarktrecht 377ff. í Finanzplatz 375 Liquidationsrechnungslegung 556 Liquidatoren 557 Liquiditätsdeckungspotential 1103ff. Liquiditätskrise 768 Liquiditätsmanagement 1080, 1098ff., 1106f. Liquiditätsregelungen 608f., 618 Liquiditätsrisiko 607ff., 631f., 719, 739, 994, 999, 1102ff. Liquiditätssteuerung 1098ff., 1143 Liquiditätsverordnung 1110f., 1125 LSC 353 M Management Letter 101ff. MaRisk 93ff., 616ff., 624f., 857f., í AT 622f. í Aufbau 624f. í Berichtspflicht 139 í Berichtswesen 100f. í BT 625 í Risikomanagement 611ff.

1195 Aus: Hölscher, Reinhold; Altenhain, Thomas (Hrsg.), Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2014. 978350310785


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í Vorgaben 135f. í Ziele 626ff. Markenstrategie 905 Marketing 903ff. Marktbearbeitung 903ff. Marktorientierung 911ff. Marktpreisrisiko 142, 308, 744ff., 1127f., 1143 Marktrisiko 309, 594ff., 996 Marktzinsmethode 1008ff., 1144ff. í Fristentransformation 608, 742, 999, 1009ff. Meldevorschriften 591 Member Value 218 Multiplikator 499ff. N NFSR 609f., 785 Nichtbankenbeteiligung 605 Nischenstrategie 764 O Oberleitung 316ff., 326ff., 383ff. Oberleitungsaufgaben 319 ÖCGK 335ff. í Verbindlichkeitscharakter 336 Ordnungsmäßigkeitsprüfung 187f. Organisationsstruktur 204, 328, 411, 520 Organkredit 71, 235, 321, 606f. Outsourcing 193ff., 320, 523ff., 959ff. í Berichterstattung 968 í Prüfung 189, 962 í Rechtsrahmen 965 Outsourcingsentscheidung 965 P Parität 471 PASP 986ff. Performancemessung 1147ff.

PGR 373ff. Planung 251ff., 303, 886 í operative 230, 305f., 311, 618, 875f., 878 í strategische 230, 876 Portfoliosteuerung 1043, 1156ff. í aktive 1156 í hybride 1160 í passive 1158 Preispolitik 883, 904ff. Principal-Agent-Theorie 122, 261, 712 Privatbank 257ff. í Aufsichtsorgan 259, 264 Projekt 968ff. í Aufsichtsorgan 975 í Berichterstattung 975ff. í Merkmal 968f. í Überwachung 975ff. Projektcontrolling 978f. Projektinitiierung 970 Projektmanagement 972 Projektrisiko 976 í Reaktion 978 Projektsteuerung 972 Projektüberwachung 975ff. í Abschlussprüfer 977 í interne Revision 976 í Vorstandsbericht 975 Proportionalität 623 Provisionsüberschuss 737, 943 Prüfungsausschuss 104, 133, 152ff., 170, 180ff., 250ff., 326f., 344ff., 588, 671 í AktG 152ff. í Aufgaben 158ff. í DCGK 154 í Lagebericht 725f. í MaRisk 154 í Österreich 338 í Projekt 970 í Rechtsrahmen 152ff.

1196 Aus: Hölscher, Reinhold; Altenhain, Thomas (Hrsg.), Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2014. 978350310785


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í Schweiz 326f. í Sitzungen 155ff. í Tagesordnung 164 Prüfungsbericht 101, 235 Prüfungshandlung 231ff., 673f. í Analysemethoden 676 Prüfungsplan 674 PSP 986ff. Q Qualitätsführerschaft 764 Quantitätsgleichung 1091 R Ratingmigration 1102 í Immobilien 930 Realzins 759, 1078 Rechenschaftsbericht 497 Rechnungswesen 732ff. í Abwicklung 562 í Aufsichtsorgan 736 í Dokumentationsfunktion 732f. Rechtsform 5, 36, 42ff., 859ff., 961 Regulierungsarbitrage 766 Reorganisationsverfahren 541ff. í Einleitung 544f. í Maßnahmen 544f. í Reorganisationsplan 546f. Restrukturierungsgesetz 540 í Aufsichtsrat 548 Rettungserwerb 933f. Rettungsschirm 774 Revisionsbeauftragter 193f. RGSP 986ff. Risiko 251ff., 308ff., 756f., 809, 816f., 990, 1049f. í Begrenzung 384, 605, 1133ff. í Factoring 283 í operationelles 302, 524, 598, 604f., 612, 631f.

í í

Optimierung 1133ff. Sicherheitsniveau 1035, 1041, 1152 í Vermittlungsgeschäft 944f. Risikoappetit 1028 Risikoausschuss 104f., 491, 1035, 1168 Risikobericht 96ff., 140ff., 231, 252, 697, 719, 725f., 817 í HGB 96ff. Risikocontrolling 88, 183, 619, 631ff., 736, 1031 Risikodeckungsmasse 1006, 1032ff., 1048ff. í Going Concern-Perspektive 998, 1038 í Liquidationsperspektive 1037 Risikodeckungspotential 808, 1030, 1038ff., 1138 Risikoidentifizierung 1030 Risikoinventur 503, 617, 632, 881, 1111, 1126 Risikokompetenz 92ff. Risikokonzentration 245, 308ff., 524 618, 1034, 1065, 1116f. Risikolimit 743, 1006, 1159, 1034ff., 1112 Risikolimitierung 303, 1112, 1153 Risikomanagement 161, 230, 250, 493, 611, 621, 1028 í Depot A 1132 Risikomanagementprozess 1030 Risikomanagementsystem 87, 1032 Risikomessung 1150 Risikomonitoring 817 Risikoposition 600 Risikoquantifizierung 1030 Risikospanne 991 Risikosteuerung 618, 743, 1031 í Bausparkasse 298, 304 í Fair-Value-Option 747

1197 Aus: Hölscher, Reinhold; Altenhain, Thomas (Hrsg.), Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2014. 978350310785


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Risikostrategie 250, 623, 629, 872, 877, 942, 1028, 1113, 1132 Risikostruktur 743, 1029 Risikotragfähigkeit 1031, 1128 í Aufsichtsorgan 1034 Risikotragfähigkeitspotential 612 ROI 985ff. í Kennzahlensystem 987 RORAC 1021, 1033, 1157 RSP 986ff. S Sanierungsfall 435, 820, 844ff. Sanierungsverfahren 541ff. í Abschluss 543 í Einleitung 542 í Maßnahmen 543 í Sanierungsplan 544 SASP 986ff. SoFFin 443, 770 Solvabilitätskoeffizient 998, 1039f. Solvabilitätsverordnung 719, 813, 835 Sonderprüfungen 22, 143, 188ff., 498, 616, 633 Sorgfaltspflichten 15ff., 38, 63, 86ff., 173, 227ff., 340ff., 385, 810ff., 843f. Sovereign Bond 1082 Sparkassen 50ff., 179, 202ff., 333f., 803ff., 875, 1102ff. í Verwaltungsrat 201ff., 204 Sparkassengesetz 11, 37, 182, 204, 594, 900 Spekulation 1016, 1143, 1176ff. Staatskommissionär 348f. Staatsschuldenkrise 767ff. Staatsverschuldung 775 Strategie 491, 612, 857, 869, 872 í Aufsichtsorgan 886 í Bankenaufsicht 871 í Eigengeschäfte 1160

í Erörterung 870 í MaRisk 869 í Prozessschritte 887 í Rechtsrahmen 857 í Zielsetzung 477 Strategieausschuss 869f. Strategie-Check 890 Strategieoptionen 903ff. í kommunikationspolitische 911 í personalpolitische 912 í preispolitische 908 í produktpolitische 906 í vertriebspolitische 911 Strategieprozess 132, 143, 305f., 857ff. Strategieumsetzung 118f. Systemprüfung 102, 106, 188 T Tagesordnung 156, 164, 236, 247, 420 í Gestaltung 247 Teilstrategie 623, 879ff., 1041 Termingeschäft 654f., 1169ff. í Kategorisierung 1169ff. Transparenz 87, 220, 310, 457, 491, 870 Treasury 566ff., 1008, 1012, 1016ff., 1097ff. Trennbankensystem 333, 758 U Übertragungsanordnung 546 í Aufsichtsrat 561 í Voraussetzung 546 í Ablauf 547 Universalbankensystem 644, 765 í Österreich 330 Unternehmensaufsicht 111f., 332, 501

1198 Aus: Hölscher, Reinhold; Altenhain, Thomas (Hrsg.), Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2014. 978350310785


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Stichwortverzeichnis

í

Unternehmensführung 17, 27ff., 126, 212, 257, 266, 873, 1029f. í Aufgabenverteilung 112 í Duale 112, 378ff., 869 í marktorientierte 904 Unternehmensleitung 112 í eigenverantwortliche 116 Unternehmensstrategie 95, 125, 253, 612, 754, 877 Unternehmensziele 87, 305, 452, 856, 872ff., 885f., 1030 Urteilsbildung 869, 1127 V Value at Risk 603f., 743ff., 994ff., 1155 í Bestimmung 996 í Konfidenzniveau 995 Vergütung 8, 67, 114f., 136, 223, 251, 492, 619, 881 í Angemessenheit 118, 446 í Aufsichtsrat 224, 442, 458ff. í Gesamtbezüge 446ff. í Marktüblickeit 446ff. í Rechtskonformität 450 í variable 444 í Versorgungsaufwand 453 í Vorstand 29, 65, 136, 152, 219f., 443ff. Verjährungsfristen 540ff., 550ff. Verkehrswert 925ff., Vermittlungsgeschäft 883, 937ff. í Bedeutung 939ff. í Beratung 947 í Integration 950 í Partner 946 í Produkt 946 Verschwiegenheit 491 Verschwiegenheitspflicht 14, 74ff. Vertrauen 491ff.

Verwaltungsrat 201ff., 465ff., 803ff., 937ff., 962ff., 983 í Aufgaben 205ff. í Aufsicht 318, 380 í Binnenorganisation 384 í Gesamtverantwortlichkeit 388 í Haftung 324 í Kontrolle 318 í Liechtenstein 373 í Luxemburg 352 í Mitglieder 320 í Schweiz 313, 315 í Struktur 205ff., 322 í Treuepflicht 381 Zusammensetzung 205ff. Verwaltungsratsausschuss 323 Verwaltungsratsmitglied 210, 320 í Anforderungen 205ff., 210, 375 í Luxemburg 353 í Pflichten 210, 378 í Rechte 378 í Rechtsrahmen 377 í Unabhängigkeit 321 Verzehrquote 991 Vorsorgereserven 141, 661ff. í offene 661ff. í stille 661ff. Vorstand 6, 85ff., 112ff., 115, 365, 492, 859 í Aufgaben 61, 115f., 125 í Auskunftspflicht 129ff., 132 í Berichte 134, 139, 248 í Bestellung 68, 117, 860 í Nebentätigkeiten 123 Vorstandsvorsitz 68, 115, 192, 449, 470 W Wechselkursentwicklung 1084ff. í kurzfristig 1086f.

1199 Aus: Hölscher, Reinhold; Altenhain, Thomas (Hrsg.), Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2014. 978350310785


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Stichwortverzeichnis

í langfristig 1084f. Wechselkurs-Regime 758, 1082 Wertpapier 647, 758, 807, 837, 1122ff. Wettbewerbsstrategie 856f. Wirtschaftswachstum 758, 777, 780, 1091f. Z Zinsbuchsteuerung 1098, 1145ff. í Performancemessung 1147ff. Zinsentwicklung 744, 1057, 1079, 1082 Zinsmodell 1078 í langfristig 1081 Zinsniveau 1078 Zinsobergrenzen 757

Zinsrisiko 745, 999, 1016ff., 1098, 1127 Zinsspanne 133, 760ff., 986ff., 1123 Zinsswap 744 Zinsüberschuss 311, 650, 682, 735ff., 940ff., 985ff., 1012ff. í Konditionsbeitrag 739, 1009f. í Strukturbeitrag 738, 1009f. Zustimmungsvorbehalt 5, 20, 51, 57ff., 91, 120ff., 339, 713, 859, 962 í Organgeschäft 340 í Österreich 335 Zweckgesellschaften 279, 540, 757, 766, 108

1200 Aus: Hölscher, Reinhold; Altenhain, Thomas (Hrsg.), Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2014. 978350310785


^ Internationale Bankenkrise, europäische Staatsschuldenkrise,

globale Finanzmarktkrise – in diesem Umfeld haben sich Bedeutung und Verantwortlichkeiten der Aufsichts- und Verwaltungsräte von Banken und Sparkassen erheblich gewandelt. Zunehmend im Blickpunkt der Öffentlichkeit, haben auch Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden auf erkennbare Qualifikations- und Organisationsmängel der Aufsichtsorgane reagiert und ihre fachlichen und persönlichen Anforderungen verschärft. In diesem umfassenden Handbuch, herausgegeben von Reinhold Hölscher und Thomas Altenhain, stellen renommierte Experten die Praxis von Aufsichts- und Verwaltungsräten im deutschsprachigen Raum aus betriebswirtschaftlicher und juristischer Perspektive anschaulich zusammen. • Institutioneller Rahmen für Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten, insbesondere Rechte, Pflichten, Haftungsregeln und Strafbarkeit • Herausforderungen während des laufenden Geschäftsbetriebs, z. B. Auswahl, Vergütung, Effizienzmessung und Kommunikation • Bankstrategie und Banksteuerung, im Kontext von Rechnungslegung und Bankenaufsicht, Geschäftspolitik sowie Ertrags- und Risikosteuerung Aktuelle Rahmenbedingungen und ideale Entscheidungshilfen für Aufsichts- und Verwaltungsräte, aber auch für Vorstände von Banken und Sparkassen, die Mitarbeiter aus Stäben und Verbänden, für die Träger der Institute sowie für Berater und Wissenschaftler.

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€(D) 9 783503 136445 148,00 www.ESV.info 978350310785


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