Sicherheitspass / Personal Safety Logbook

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Leseprobe, mehr zum Werk unter www.ESV.info/Sicherheitspass 2., neu bearbeitete Auflage

Sicherheitspass Personal Safety Logbook


Erst denken – dann handeln // Last Minute Risk Assessment (LMRA) Schritt 1 – Bewerte die Gefahr oder die vorhandenen Gefährdungen! Bewerte die Gefahren und hinterfrage: Was kann passieren oder Gefährliches geschehen? Was kann schlimmstenfalls eintreten, wenn…? Schritt 2 – Überlege, wie Du die Gefahren vermindern kannst! Lege die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zur Gefahrenminderung fest: Habe ich die richtige Ausbildung und notwendige Informationen? Habe ich das richtige Werkzeug, die erforderlichen Pläne/Unterlagen und die geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA)? Schritt 3 – Tue das Richtige! Sorge dafür, dass Du Deine Aufgabe sicher erledigen kannst. Befolge die schriftlichen Arbeitsanweisungen, die für diesen Arbeitsplatz oder diese Aufgabe gelten. Frage um Hilfe, wenn Du nicht 100 % sicher bist. Eine Minute für Deine Sicherheit!

Aus: Larisch, Sicherheitspass © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2019


Name

Sicherheitspass Personal Safety Logbook 3


Inhaltsverzeichnis 1.

Einleitung // Introduction . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

6

2.

Unsere Verpflichtung und Wertschätzung eigener Mitarbeiter // Our responsibility and high regard to our own employees . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

6

3.

Persönliche Daten // Personal data . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

8

4.

Wechsel des Wohnorts // Change of address . . . . . . . . . . . . . .

10

5.

Jetziger Arbeitgeber // Current employer. . . . . . . . . . . . . . . . .

12

6.

Arbeitsmedizinische Vorsorge // Medical check-up. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

16

Schulungen mit Bescheinigung // Courses and certificates. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

20

8.

Unterweisungen // Instructions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

23

9.

Ausweise // Identifications/licences/certificates . . . . . . . . . .

27

7.

9.1 Fahrausweis Flurförderzeuge // Forklift licence . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

28

9.2 Ausweis Kranführer // Crane operator licence . . . . . . . . . . . .

30

9.3 Ausweis Ladungssicherung // Cargo/load securing licence . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

32

9.4 Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen // Elevating work platform licence . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

34

9.5 Fahrausweis Erdbau-Maschinen // Excavator licence . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

36

9.6 Befähigungsnachweis AuS // Electrical safety certificate (low voltage) . . . . . . . . . . . . . . . . . .

38

9.7 Schulungsausweis für Schalthandlungen // Electrical safety certificate (circuit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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9.8 Zeugnis über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach 1. SprengV § 32 // Explosives user licence (officially recognized courses, 1. SprengV § 32) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

44

10. Unser Weg zu Null-Unfällen // Our way to zero harm . . . . . . .

46

11. Glossar // Glossary. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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1. Einleitung Ihr persönlicher Sicherheitspass ist ein wichtiges Dokument und dient Ihnen als lückenloser Nachweis Ihrer fachlichen Qualifikation. Die Dokumentation der Teilnahme an Schulungsveranstaltungen erfolgt durch den jeweiligen Veranstalter. Bitte legen Sie dazu diesen Sicherheitspass vor! Die ständige Weiterentwicklung von Technologien, andauernde Veränderungen in der Arbeitswelt, aber auch der weltweite Wettbewerb machen ein ständiges Lernen und eine Aktualisierung des vorhandenen Wissens zwingend erforderlich. Auch zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken ist es wichtig, Gefahren zu erkennen, darzustellen und spezifische Unterweisungen durchzuführen. Aus diesem Grund sind durch das Arbeitsschutzgesetz, aber auch durch berufsgenossenschaftliche Vorgaben, Erstausbildungen und jährliche Fortbildungen für viele verschiedene Tätigkeitsbereiche eindeutig vorgeschrieben. Qualifizieren Sie sich für die gewünschten Bereiche und Funktionen. Nur so erreichen Sie eine umfassende Handlungssicherheit.

2. Unsere Verpflichtung und Wertschätzung eigener Mitarbeiter Keine unserer geschäftlichen Aktivitäten rechtfertigt es, das Leben und die Gesundheit unserer eigenen Mitarbeiter oder der Umwelt unnötig zu gefährden. Aus: 6 Larisch, Sicherheitspass © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2019


Introduction Your Personal Safety Logbook is an important document and serves as ongoing proof of your specialist qualification and training. Please present it at your training courses, so that the course organizers can fill in the relevant details! Constantly evolving technologies, as well as global competition make it absolutely essential to continue training, learning and updating your personal skills. In addition, it is important to be able to recognize and describe risks and to follow established guidelines to prevent accidents at work, occupational diseases and the health risks associated with various jobs and professions. For this reason, the law relating to safety and health (–> Arbeitsschutzgesetz ArbSchG, German Occupational Safety and Health Act) as well as the requirements of the employers’ liability insurance associations specify initial training and annual updates for many different areas. You too should qualify for the necessary areas and functions, which in turn will give you confidence within your chosen spheres of activity.

Our responsibility and high regard to our own employees None of our business activities justify endangering the life or health of either people or the environment.

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5. Jetziger Arbeitgeber // Current employer

Firma // Company name Straße // Address PLZ Ort // Zip code city Land // Country Telefon // Phone

R E ST

Berufsgenossenschaft // Employers’ yers’ liabilityy insurance

Firma // Company namee Straße // Address

U M

PLZ Ort // Zip code city Land // Country Telefon // Phone Berufsgenossenschaft // Employers’ liability insurance Aus: 14 Larisch, Sicherheitspass © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2019


R

6. Arbeitsmedizinische Vorsorge // Medical check-up

Einsatz als // For function(s)

Vorsorgeanlass // Medical chec check-up

E T I E S Bezeichnung Bezeic hnung // / Designa Designation

Vorsorgebescheinigung liegt vor or // / Preventive check-up certificate certificate

Vorsorgeuntersuchung stattgefunden am // Check-up date

Nächste Vorsorgeuntersuchung fällig am // Next check-up due on

Bemerkungen // Remarks

Datum // Date

Unterschrift, Stempel des untersuchenden Arztes // Signature, stamp of the examining physician

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7. Schulungen mit Bescheinigung (z.B. DVGW/Betriebssicherheitsverordnung) // Courses and certiďŹ cates

U M

R E ST

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GĂźltig bis Valid until Datum Date

Unterschrift/Stempel nter chrift/Stempel Signature/Stamp nat re/Stamp

E T I E S Thema Instruction

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8. Unterweisungen // Instructions

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9.2 Ausweis Kranführer // Crane operator licence Der/Die Inhaber/-in dieses Ausweises hat an einem Lehrgang für Kranfahrer nach der DGUV Vorschrift 52* teilgenommen und mit Erfolg bestanden. Er/Sie wird aufgrund der Eignung, der nachgewiesenen Ausbildung und der bestandenen Prüfung als Führer nachstehender Kranarten zugelassen:

Datum, Unterschrift ft

U M

Datum, Unterschrift

R E ST Stempel Stem

Stempel

* Zuvor: Unfallverhütungsvorschrift BGV D6. Aus: 30 Larisch, Sicherheitspass © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2019


R

Regelmäßige Kranführerfortbildung:

Ort und Datum

E T I E S

Unterschrift, Stempel

Ort und Datum Dat m

Unterschrift, Stempel

Ort und Datum

Unterschrift, Stempel

Or Ort und Datum

Unterschrift, Stempel

Ort und Datum

Unterschrift, Stempel

Ort und Datum

Unterschrift, Stempel

BGV D6 (DGUV Vorschrift 52) § 29 Kranführer, Instandhaltungspersonal: (1) Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und 4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen. (2) Absatz 1 gilt nicht für handbetriebene Krane. Aus: Larisch, Sicherheitspass © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2019 31


Leseprobe, mehr zum Werk unter www.ESV.info/Sicherheitspass

ISBN 978 3 503 18875 8

www.esv.info

9 783503 188758 Aus: Larisch, Sicherheitspass © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2019


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