StiftungsManager

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Küstermann Martin Theuffel-Werhahn (Hrsg.)

StiftungsManager Recht Organisation Finanzen

Küstermann • Martin • Theuffel-Werhahn (Hrsg.)

StiftungsManager Recht – Organisation – Finanzen

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06.01.2020 08:35:49


VD45

Wegweiser

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Inhaltsverzeichnis

Seite 1

1.

Wegweiser

1.1

Inhaltsverzeichnis

1.2

Vorwort der Herausgeber

1.3

Die Herausgeber

1.4

Zum Geleit

1.5

Die Autorinnen und Autoren

1.6

Stichwortregister

StiftungsManager

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2

Nachrichten aus dem Stiftungswesen

2.1 2.1.1

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen: Ein Portr t (Stand: März 2017) Bundesverband Deutscher Stiftungen: News Bundesverband Deutscher Stiftungen

2.2

Stiftungen in Zahlen (Stand: Juni 2017) Bundesverband Deutscher Stiftungen

2.3

derzeit nicht besetzt

2.4

Neuerscheinungen zum Stiftungswesen Ulrich Brçmmling

2.5

Stiftungen in der Gesellschaft Ulrich Brçmmling

2.6

Kritischer Zwischenruf zur Verbrauchsstiftung

VD51

Jçrg Martin

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3 3.1

Aktuelle Rechts- und Steuerpraxis Aktuelle Entscheidungen Andrea Schildhorn, Dr. Anna Kraftsoff, Dr. Jasmin Gharsi-Krag

3.1.1 3.2

Update zu den aktuellen Entscheidungen Der neue Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) (Stand: Juni 2014) Verena Staats

3.3

Die Sozialversicherungspflicht von Stiftungsvorst nden Prof. Dr. Burkhard K stermann, LL.M.

3.4

Die Transparenzpflicht von Stiftungen nach dem Geldw schegesetz (Stand: Dezember 2017) Burkhard K stermann

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3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.4.5 3.4.6 3.4.7 3.4.8

Einleitung Mitteilungspflicht von Stiftungen Eintragung des wirtschaftlich Berechtigten Eintragungsverfahren Einsichtsrecht in das Transparenzregister Bußgelder bei Verstoß gegen das Gesetz Fazit Literatur

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4 4.1

Grundlagen des Stiftungsrechts Die rechtsf hige Stiftung b rgerlichen Rechts Burkhard K stermann (Stand: November 2019)

4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.1.6 4.2

Gründung Stiftungstätigkeit Auflösung der Stiftung Besondere Stiftungsformen Checkliste für die Gründung einer selbstständigen Stiftung Literatur Staatliche Aufsicht ber private Stiftungen Julian Kr per

4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.3

Stiftungsaufsicht als Teil staatlicher Kontrolle und Aufsicht Funktionen und Aufgaben staatlicher Aufsicht über private Stiftungen Instrumente staatlicher Aufsicht über private Stiftungen Rechtsschutz Die Stiftung in der Erbeinsetzung (Stand: Dezember 2016) Gerrit Ponath, Susan Pischel-Bowien

4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5 4.3.6 4.3.7 4.3.8 4.3.9 4.3.10 4.3.11 4.3.12 4.3.13 4.4

Das erbrechtliche Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge Die gesetzliche Erbfolge Die gewillkürte Erbfolge Die Stiftung als Erbin Die Stiftung als Vermächtnisnehmerin Die Begünstigung einer Stiftung durch eine Auflage, § 1940 BGB Ausschlagung der Erbschaft Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung Der Pflichtteil, §§ 2303 ff. BGB Auslegung einer letztwilligen Verfügung Anfechtung einer letztwilligen Verfügung durch die Erben, §§ 2078 ff. BGB Grundzüge des Stiftungssteuerrechts Die Stiftung in der Erbeinsetzung: Praxistipps Gr ndung einer (steuerbeg nstigten) Stiftung von Todes wegen Gerrit Ponath, Susan Pischel-Bowien

4.4.1

Errichtung einer Stiftung von Todes wegen Gerrit Ponath, Susan Pischel-Bowien

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4.4.2 4.4.3 4.4.4 4.4.5 4.4.6

Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Stiftungserrichtung von Todes wegen Widerruf und Anfechtung des Stiftungsgeschäfts Ausschlagung der Erbschaft durch eine von Todes wegen errichtete Stiftung Pflichtteilsansprüche gemäß §§ 2303 ff. BGB Testamentsvollstreckung

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4.4.7 4.4.8

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Steuerrechtliche Aspekte im Hinblick auf die Stiftungserrichtung von Todes wegen Die treuhänderische Stiftung

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5 5.0

Besondere Stiftungsformen und ihre Organisation Die Treuhandstiftung Burkhard K stermann

5.0.1 5.0.2 5.0.3 5.0.4 5.0.5 5.0.6

Begriffsbestimmung Rechtsgrundlagen Errichtung der Treuhandstiftung Stiftungssteuerrecht Haftung Beendigung des Treuhandvertrages

5.1

derzeit nicht besetzt

5.2

Die B rgerstiftung Burkhard K stermann

5.2.1 5.2.2 5.2.3 5.2.4 5.3

Einleitung „10 Merkmale einer Bürgerstiftung“ Tipps zur Errichtung von Bürgerstiftungen Arbeitskreis Bürgerstiftungen und Initiative Bürgerstiftungen Die rechtsf hige Einkommensstiftung b rgerlichen Rechts Burkhard K stermann

5.4

Die Verbrauchsstiftung (Stand: Juni 2017) Burkhard K stermann

5.4.1 5.4.2 5.4.3 5.4.4 5.4.5 5.4.6 5.4.7 5.4.8 5.5

Einleitung Rechtslage vor Inkrafttreten des Ehrenamtsstärkungsgesetzes Zivilrechtliche Rechtslage nach Inkrafttreten des Ehrenamtsstärkungsgesetzes Steuerrechtliche Rechtslage nach Inkrafttreten des Ehrenamtsstärkungsgesetzes Auslegung einer Satzung als Verbrauchsstiftung Umwandlung einer Stiftung in eine Verbrauchsstiftung Verfahren der Beendigung Fazit Die kirchliche Stiftung Henrike Schwerdtfeger (Stand: März 2016)

5.5.1 5.5.2

Kirchliche Stiftungen: Die evangelische Seite (Stand: März 2016) Kirchliche Stiftungen: Die katholische Seite Kurt Wellenstein (Stand: Oktober 2012)

5.5.3

Kirchliche Aufsicht über Stiftungen (aus katholischer Sicht) (Stand: 14. Oktober 2013)

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Holger Salentin, Axel Stephan Scherff

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5.6

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Familienstiftungen – Stiftungszivil- und Stiftungssteuerrecht Berthold Theuffel-Werhahn

5.6.1

Motive für die Wahl einer Stiftung Berthold Theuffel-Werhahn

5.6.2 5.6.3 5.6.4 5.6.5 5.6.6

Grundlagen Steuerrechtliche Gesichtspunkte Die gemeinnützige Stiftung mit Versorgungscharakter Die Rechtsstellung der Destinatäre Weitere für die Planung relevante Aspekte

5.7

derzeit nicht besetzt

5.8

Die gemeinn tzige GmbH Christoph Mecking (Stand: August 2015)

5.8.1 5.8.2 5.8.3 5.8.4 5.8.5 5.8.6 5.8.7 5.8.8 5.8.9 5.8.11 5.8.12 5.8.13

Einführung: Die gemeinnützige GmbH im Dritten Sektor Begriff und Merkmale Abgrenzung zu Stiftung und Verein Anwendungsbereiche und -modelle Gesellschaftsvertrag Organe Nonprofit-Governance Tätigkeit und Besteuerung Satzungsänderung und Auflösung Zusammenfassung Literatur Anhang

5.9

derzeit nicht besetzt

5.10

derzeit nicht besetzt

5.11

derzeit nicht besetzt

5.12

Der Stiftungsfonds (Stand: Juli 2017) Dr. Burkhard K stermann

5.12.1 5.12.2 5.12.3 5.12.4 5.12.5 5.12.6

Begriffsbestimmung Zulässigkeit der Annahme Die Ausgestaltung des Stiftungsfonds Haftungsfragen Stiftungsfonds und Steuerrecht Literatur

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6 6.1

Stiftungssteuerrecht Grundlagen des Steuerrechts f r steuerbeg nstigte Stiftungen Berthold Theuffel-Werhahn

6.1.1

Überblick zum Recht der steuerbegünstigten Stiftungen Berthold Theuffel-Werhahn

6.1.2 6.1.3 6.1.4 6.1.5 6.1.6 6.1.7 6.1.8 6.1.9 6.2

Zweckbezogene Voraussetzungen der Steuerbegünstigung Modalitäten der Zweckerfüllung Steuerunschädliche Mittelverwendung (§ 58 AO) Ausnahmen zur zeitnahen Mittelverwendung (§ 62 AO) Voraussetzungen an die Satzung, die Vermögensbindung und an die tatsächliche Geschäftsführung (§§ 59 bis 63 AO) Steuerfreie und steuerpflichtige Einkommenserzielung Verfahren zur Erlangung der Steuerbegünstigung Steuerliche Behandlung der Stiftungserrichtung R cklagen Berthold Theuffel-Werhahn

6.2.1

Einleitung und Überblick Berthold Theuffel-Werhahn

6.2.2 6.2.3 6.2.4 6.2.5 6.2.6 6.2.7 6.2.8 6.2.9 6.2.10 6.2.11 6.2.12

Die zweckgebundene Rücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 = 58 Nr. 6 aF) Die Wiederbeschaffungsrücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 2) Gemeinsame Erläuterungen zu § 62 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Freie Rücklagen (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 = § 58 Nr. 7a aF) Erhalt der Beteiligungsquote (§ 62 Abs. 1 Nr. 4 und § 58 Nr. 10 = § 58 Nr. 7b aF) Die Bildung und Auflösung der Rücklagen (§ 62 Abs. 2) Ansparrücklage für Stiftungen (§ 62 Abs. 4 = § 58 Nr. 12 aF) Das Verhältnis der Rücklagen nach § 62 zueinander Rücklagen außerhalb von § 62 Ausweis der Rücklagenbildung Folgen unzulässiger Rücklagenbildung

6.3

derzeit nicht besetzt

6.4

Die steuerliche Mustersatzung f r Stiftungen Christoph Mecking

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6.4.1 6.4.2 6.4.3 6.4.4 6.4.5 6.4.6

Einleitung Keine Pflicht zur wörtlichen Übernahme Zweck (§ 1 Absatz 1 und 2) Zweckverwirklichung (§ 1 Abs. 3) Gemeinnützigkeitsrechtliche Grundsätze (§§ 2 – 4) Vermögensbindung (§ 5)

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6.4.7 6.4.8

Fazit Literatur

6.5

derzeit nicht besetzt

6.6

derzeit nicht besetzt

6.7

derzeit nicht besetzt

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7

Stiftungen und Finanzen

7.1

Professionelle Vermçgensbewirtschaftung mit Anlagerichtlinien – Grundlagen und Praxistipps f r Stiftungen (Stand: September 2016) Berenike Wiener

7.1.1 7.1.2 7.1.3 7.1.4 7.1.5

Einleitung Ausgangssituation Aufbau und Inhalt einer Anlagerichtlinie Checkliste: In zehn Schritten zu Anlagerichtlinien Weitere Informationen

7.2

derzeit nicht besetzt

7.3

derzeit nicht besetzt

7.4

Der systemgest tzte Anlageprozess – Stiftungscockpit Version 1.53 Stefan Fritz

7.4.1 7.4.2 7.4.3 7.5

Einleitung Anlageziele Fazit Vermçgensanlage in Krisenzeiten und Anlageberatung Michael Hippeli

7.5.1 7.5.2 7.5.3 7.5.4 7.5.5

Einleitung Vermögensanlage in Niedrigzinsphasen Informations- und Herausgabepflichten Fazit Literatur

7.6

Die Vermçgensanlage gemeinn tziger Stiftungen unter Einbeziehung steuerlicher, bilanzieller und stiftungsrechtlicher Aspekte (Stand: Dezember 2014) Felix Wallenhorst

7.6.1 7.6.2 7.7

Rahmenbedingungen der Vermögensanlage von gemeinnützigen Stiftungen Steuerliche, bilanzielle und stiftungsrechtliche Einordnung der wichtigsten Anlageklassen Stiftungsimmobilien (Stand: Juli 2013) Andreas Hesse

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7.7.1 7.7.2 7.7.3

Einleitung Stiftung und Immobilie Steuerliche Situation

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8 8.1

Aufbau und Organisation von Stiftungen ffentlichkeitsarbeit von und f r Stiftungen im Digitalzeitalter Katrin Kowark

8.1.1 8.1.2 8.1.3

derzeit nicht besetzt derzeit nicht besetzt Öffentlichkeitsarbeit von und für Stiftungen im Digitalzeitalter Katrin Kowark

8.1.4 8.1.5

derzeit nicht besetzt Stiftungen und die DS-GVO – Das neue Datenschutzrecht. Überblick und Hinweise für Stiftungen zur Umsetzung Rohn, Oliver G.

8.1.6 8.1.7 8.2

derzeit nicht besetzt Literatur Organisationsentwicklung in Stiftungen Birgit Nawrath, Irene Reifenh user (Stand: September 2019)

8.2.1 8.2.2 8.2.3 8.2.4 8.2.5 8.2.6

Einleitung – unser Verständnis Sieben Qualitäten gesunder Systeme Die drei Phasen im Veränderungsprozess Aufbau einer lernenden Organisation / einer Lernkultur Energie und Macht-Balance – Grundlage für den Erfolg Fünf Wege, den Karren an die Wand zu fahren – und wie man ihn wieder ins Laufen bringt

8.3

Rechtliche Gestaltung der Organisationsstruktur einer rechtsf higen Stiftung und die Besetzung ihrer Organe (Stand: März 2017) Barbara Weitz

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8.3.1 8.3.2 8.3.3 8.3.4 8.3.5 8.3.6 8.3.7 8.3.8 8.3.9 8.3.10 8.3.11 8.3.12

Einführung Rechtliche Ausgangslage Bedeutung der Satzung als (änderbarer) Organisationsplan Kernfragen der Gestaltung Zahl und Kompetenzen der Organe Übertragung von Aufgaben und Kompetenzen auf Dritte Größe der Stiftungsorgane Bestellung Amtszeit, Abberufung und Niederlegung Ehrenamtliche oder entgeltliche Tätigkeit Anforderungsprofil, Unvereinbarkeiten Regelungen des internen Entscheidungsprozesses und der Vertretung

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8.4

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Inhaltsverzeichnis

Der Stiftungsvorstand (Stand: Mai 2015) Christoph Mecking

8.4.1 8.4.2 8.4.3 8.4.4 8.4.5 8.4.6 8.4.7 8.4.8

Bildung des notwendigen Organs Organverhältnis Anstellungs- oder Auftragsverhältnis Geschäftsführung Vertretungsmacht Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten gegenüber dem Vorstand Haftung des Vorstands Literatur

8.5

Wie finden Stiftungen qualifiziertes Personal: 10 Schritte zur wirkungsvollen Personalgewinnung Oliver Scheytt

8.5.1 8.5.2 8.5.3 8.5.4 8.5.5 8.5.6

Personalgewinnung – eine der wichtigsten Führungsaufgaben im Stiftungsmanagement Personalgewinnung als Prozess begreifen 10 Schritte auf dem Weg zur Personalgewinnung Risikofaktoren – zur Suche nach der „eierlegenden Wollmilchsau“ Fazit Literatur

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9.

Realisierung des Stiftungszwecks

9.1

derzeit nicht besetzt

9.2

derzeit nicht besetzt

9.3

derzeit nicht besetzt

9.4

Wirkungsanalyse in Stiftungen (Stand: Dezember 2014) Bettina Windau

9.5

Kooperation von Stiftungen (Stand: Februar 2015) Christoph Mecking

VD45

9.5.1 9.5.2 9.5.3 9.5.4 9.5.5 9.5.6 9.5.7 9.5.8

Entwicklung Begriff Nutzen und Chancen Herausforderungen und Risiken Vier Entwicklungsstufen Das Recht der Kooperationen Schluss Literatur

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10

Stiftungsstrategien

10.0

derzeit nicht besetzt

10.1

Entwicklung einer Stiftungsstrategie (Stand: November 2013) Karsten Timmer

10.1.1 10.1.2

Einleitung Was ist eine „gute Stiftung“?

10.2

Von der Idee zum Projekt – Grundlagen der Projektentwicklung in Stiftungen (Stand: November 2013)

10.2.1 10.2.2 10.2.3 10.2.4

Fokussierung: Welches Thema wollen wir bearbeiten? Analyse: Wie gestaltet sich das Umfeld? Handlungsansatz: Wie sieht das konkrete Projekt aus? Projektmanagement: Von der Idee zur Umsetzung

Henrike Schnell

10.3

Fçrderprogramme planen und durchf hren (Stand: November 2013) Karsten Timmer

10.3.1 10.3.2 10.3.3 10.3.4 10.3.5 10.3.6 10.3.7 10.3.8

Einleitung Förderrichtlinien: was, wen, wie, wo und wann fördern? Der Förderprozess Die Suche nach guten Projekten Auswahl der Förderprojekte Begleitung und Zusammenarbeit während der Förderung Abschluss einer Förderung Literatur

10.4

derzeit nicht besetzt

10.5

derzeit nicht besetzt

10.6

Fçrdermittelakquise f r die Aktivit ten von Stiftungen (Stand: Dezember 2014) Torsten Schmotz

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10.6.1 10.6.2

Überblick über den Fördermarkt Das Einwerben von Fördermitteln

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11 11.0

Kommunikation und Fundraising Voraussetzungen f r ein erfolgreiches Fundraising (Stand: Mai 2015) Thomas Kreuzer, Jennifer Odyja

11.0.1 11.0.2 11.0.3 11.0.4 11.0.5

Einleitung Abgrenzung und Begriffsbestimmung von Fundraising Strategische Fundraising-Planung Fazit Literaturhinweise

11.1

derzeit nicht besetzt

11.2

derzeit nicht besetzt

11.3

Die Stiftungsmarke: Marke und Markenrecht im Stiftungswesen (Stand: März 2014) Holger Buck

11.3.1 11.3.2 11.3.3 11.4

Plädoyer für den Einsatz einer Stiftungsmarke Highlights der Stiftungsmarke Definition und Erscheinungsformen der Marke Das Stifterdarlehen Burkhard K stermann

11.4.1 11.4.2 11.4.3 11.4.4 11.4.5

Begriffsbestimmung Ausgestaltung des Darlehensvertrages Erlass des Rückforderungsanspruchs Steuerliche Behandlung Literatur

11.5

derzeit nicht besetzt

11.6

Antr ge erfolgreich gestalten – Fçrdermittel einwerben (Stand: Juni 2014) Gesa Schçnermark

11.6.1 11.6.2 11.7

Vom Projekt zum Antrag Wie kann es gelingen, die „richtige“ Stiftung zu finden? Wie gewinne ich Fçrderer, Spender und Zustifter? (Stand: August 2015) Dr. Christian Gahrmann

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11.7.1 11.7.2 11.7.3 11.7.4 11.7.5

Formulierung der Mission Bestimmung des Ressourcen-Bedarfs Festlegung der Fundraising-Ziele Einbindung der Mitarbeiter Identifikation der Spender

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11.7.6 11.7.7 11.7.8 11.7.9 11.7.10 11.7.11 11.8

Befriedigung der Spenderbedürfnisse Hervorhebung eigener Besonderheiten Persönliche Kommunikation Auswahl von Fundraising-Instrumenten Evaluation des Erfolgs Literatur Fundraising und ffentlichkeitsarbeit (Stand:November 2015) Maik Meid

11.8.1 11.8.2 11.8.3 11.8.4 11.8.5

Einleitung Profilentwicklung Fundraising als interne Kommunikationsaufgabe Öffentlichkeitsarbeit als externe Kommunikationsaufgabe im Fundraising Fazit

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12 12.1

Spezialgebiete Arbeitsrecht von A-Z (Stand: Dezember 2017) Tobias Grambow

12.2

Krise und Insolvenz (Stand: Dezember 2016) Alexandra Schluck-Amend

12.2.0 12.2.1 12.2.2 12.2.3 12.2.4

Literatur Stiftungen als Sonderfall in Krise und Insolvenz Begriff der Krise und Krisenerkennung Insolvenzverfahren Die Insolvenz von Kunden und Lieferanten

12.3

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12.4

Grundz ge der Nachlassabwicklung Falko Andersson, Klaus Wigand

12.4.1 12.4.2 12.4.3 12.4.4 12.4.5 12.4.6 12.4.7 12.5

Einleitung Der Todesfall Materiell-rechtliche Grundlagen der Rechtsnachfolge Nachlassverfahren Nachlasssicherung und Inventur Erbschaftsteuer Fazit Testamentsvollstreckung Falko Andersson, Klaus Wigand

VD54

12.5.1 12.5.2 12.5.3. 12.5.4 12.5.5. 12.5.6. 12.5.7 12.5.8 12.5.9

Einleitung Grundsätzliches zur Testamentsvollstreckung Rechte und Pflichten eines Testamentsvollstreckers Die Haftung des Testamentsvollstreckers Die Beendigung der Testamentsvollstreckung Die Vergütung des Testamentsvollstreckers „Typische“ Fallgruppen von Testamentsvollstreckungen Fazit Literatur

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Materialien

13.1

derzeit nicht besetzt

13.2 13.2.1

Muster Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung zu Lebzeiten des Stifters (Stiftungsgeschäft unter Lebenden) Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.

13.2.2 13.2.3 13.2.4 13.2.5 13.2.6

Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung von Todes wegen (Stiftungsgeschäft) Errichtung einer nichtrechtsfähigen (treuhänderischen) Stiftung zu Lebzeiten (Stiftungsgeschäft und Treuhandvertrag) Satzung einer rechtsfähigen Stiftung Satzung einer nichtrechtsfähigen (unselbstständigen/treuhänderischen) Stiftung Steuerlicher Spendenabzug (§ 10b EStG); Muster für Zuwendungsbestätigungen Bundesministerium der Finanzen

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13.3

derzeit nicht besetzt

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1.2

Vorwort der Herausgeber

Liebe Leserinnen, liebe Leser, wie die Zeit verfliegt! Nun erscheint der StiftungsManager bereits seit anderthalb Jahren im Erich Schmidt Verlag. Als Herausgeber sind wir froh, dass der Verlagswechsel so reibungslos funktioniert hat. Die Zusammenarbeit mit unseren Ansprechpartnern im Verlag verläuft auf einer vertrauensvollen und verlässlichen Basis. Und so hoffen wir, dass auch Sie den StiftungsManager weiterhin als kompetenten Berater nutzen. Wie die Zeit verfliegt! Nach knapp 60 Ergänzungslieferungen feiert das Nachschlagewerk in diesem Jahr sein 15-jähriges Bestehen. 2004 ist das Handbuch erstmalig erschienen, damals noch unter dem Titel „Rechtshandbuch für Stiftungen“. Einiges hat sich in den zurückliegenden Jahren verändert: der Titel, der Verlag, das Design. Geblieben ist Jörg Martin als einer der Herausgeber der ersten Stunde, der das Handbuch und seine Entwicklungen in allen Phasen mit begleitet hat. Er feiert in diesem Jahr ein zweites Jubiläum: das 20-jährige Bestehen der von ihm gegründeten Deutschen Stiftungsagentur. Sie sehen: In dem vom Ewigkeitsgedanken geprägten Stiftungswesen vergehen die Jahre wie im Nu. Der dauerhafte Bestand einer Stiftung meint nicht, dass alles bleibt, wie es ist, dass sich nichts ändert und Entwicklungen ausgeschlossen sind – im Gegenteil. Die Herausforderung besteht darin, im Wechsel konstant zu sein, Details mit der Zeit zu ändern und anzupassen, um bestehen zu können. In diesem Sinne haben wir als Herausgeber den Verlagswechsel zum Anlass genommen, erneut einige Änderungen vorzunehmen und den StiftungsManager Ihren Bedürfnissen als Leserinnen und Leser noch besser anzupassen: Die Kapitel werden wir weiter straffen.

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Auf die drei titelgebenden Rubriken „Recht“, „Organisation“, „Finanzen“ werden wir noch stärker Bezug nehmen. Noch intensiver werden wir auf die für die tägliche Praxis relevanten Detailfragen eingehen und zuletzt starten wir mit einer neuen

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Inhaltsverzeichnis

Serie, in der wir die steuerbegünstigten Zwecke einzeln unter die Lupe nehmen und umfangreich kommentieren wollen. Sofern Sie Themen in unserem StiftungsManager vermissen, sind Sie herzlich aufgerufen, uns diese mitzuteilen. Denn auch in den kommenden 15 Jahren möchten wir allen, die • mit dem Thema „Stiftung“ zu tun haben, • für Stiftungen arbeiten, • in ihnen Verantwortung tragen oder • Stiftungen beraten oder angehende Stifter auf ihrem Weg zu einer eigenen Stiftung begleiten, ein verlässlicher Ratgeber sein. Mit besten Grüßen! Prof. Dr. Burkhard Küstermann April 2019

Jörg Martin

Berthold TheuffelWerhahn

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Grundlagen des Stiftungsrechts

4 Seite 1

4

Grundlagen des Stiftungsrechts

4.1

Die rechtsf hige Stiftung b rgerlichen Rechts Burkhard K stermann (Stand: November 2019)

4.1.1 4.1.1.1 4.1.1.2 4.1.1.3 4.1.1.4 4.1.2 4.1.2.1 4.1.2.2 4.1.2.3 4.1.2.4 4.1.2.5 4.1.2.6 4.1.3 4.1.4 4.1.4.1 4.1.4.2 4.1.4.3 4.1.5

Gründung Stiftungsgeschäft Die Satzung Anerkennung Vermögensübertragung Stiftungstätigkeit Vertretung der Stiftung nach außen Geschäftsführung Haftung der Stiftung Stellung der Destinatäre Rechnungslegung Stiftungsaufsicht Auflösung der Stiftung Besondere Stiftungsformen Die Familienstiftung Die unternehmensverbundene Stiftung Die Bürgerstiftung Checkliste für die Gründung einer selbstständigen Stiftung Literatur

4.1.6 4.2

Staatliche Aufsicht ber private Stiftungen Julian Kr per

4.2.1

Stiftungsaufsicht als Teil staatlicher Kontrolle und Aufsicht Kontrolle als Proprium des Rechtsstaats Stiftungsaufsicht im Besonderen Stiftungsaufsicht als Fall der Aufsicht über Private

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4.2.1.1 4.2.1.2 4.2.1.2.1

StiftungsManager

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4.2.1.2.2 4.2.2 4.2.2.1 4.2.2.1.1 4.2.2.1.2 4.2.2.1.2.1 4.2.2.1.2.2 4.2.2.1.2.3 4.2.2.1.2.4 4.2.3 4.2.3.1 4.2.3.1.1 4.2.3.1.2 4.2.3.1.3 4.2.3.1.3.1 4.2.3.1.3.2 4.2.3.1.3.3 4.2.3.2 4.2.3.2.1 4.2.3.2.2 4.2.3.2.2.1 4.2.3.3 4.2.3.3.1 4.2.3.3.2 4.2.4

Gesetzgebungskompetenzen und behördliche Zuständigkeiten Funktionen und Aufgaben staatlicher Aufsicht über private Stiftungen Enger und weiter Aufsichtsbegriff Kontrollfunktion Fürsorgefunktion Schutzfunktion Förderungsfunktion Beratungsfunktion Koordinierungsfunktion Instrumente staatlicher Aufsicht über private Stiftungen Präventive Maßnahmen Anerkennung der Stiftung als begünstigender Verwaltungsakt Anerkennungsvoraussetzungen nach § 80 Abs. 2 BGB Versagungsgründe im Einzelnen Stiftungsgeschäft, insbesondere Stiftungszweck Gemeinwohlgefährdung Organisatorische Anforderungen an die Stiftung Zulässigkeit und Grenzen repressiver stiftungsaufsichtlicher Maßnahmen Grenzen der Aufsicht: Grundrechte der Stiftung und Stifterwille Einzelmaßnahmen Eingriffe in die Organisationsstruktur der Stiftung Beendigung der Stiftung Stiftungsaufsichtsbehördliche Mitwirkung an Stiftungsaufhebungen Autonome stiftungsaufsichtsbehördliche Aufhebungen Rechtsschutz

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4.1

Die rechtsf hige Stiftung b rgerlichen Rechts

Einleitung1

Stiftungen treten in vielfältigen Erscheinungsformen auf. Der Begriff „Stiftung“ beschreibt nicht nur eine einzige klar abgrenzbare Rechtsform. So verbirgt sich zum Beispiel hinter der Robert Bosch Stiftung eine GmbH, die Konrad Adenauer Stiftung ist ein eingetragener Verein. Am ehesten lassen sich Stiftungen daher funktional anhand folgender Elemente beschreiben:

Elemente zur Beschreibung von Stiftungen

• Stiftungen verfolgen einen bestimmten – ganz überwiegend gemeinnützigen – Zweck. Die Bestimmung des Stiftungszwecks bildet in aller Regel den Ausgangspunkt bei den Überlegungen zur Errichtung einer Stiftung und zur Gestaltung der Stiftungssatzung. Die Zwecksetzung stellt den Kern der Stiftung dar.2 Aus diesem Grund ist auch eine nachträgliche Änderung des bei der Gründung festgelegten Zwecks nach der gegenwärtigen Rechtslage nur ausnahmsweise möglich. • Dieser Stiftungszweck soll mit eigenen finanziellen Mitteln – typischerweise den Erträgen aus eigenem Vermögen – verfolgt werden. Daher muss das eingesetzte Vermögen ausrei1

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Bei dem Aufsatz handelt es sich um die grundlegende Überarbeitung des Beitrags „Stiftungszivilrecht“ von C. Meyn/G. von Rothenhahn, Stand: Mai 2004. – Verstehen Sie die beispielhaften Satzungsformulierungen bitte als Hilfestellung und Anregung. In keinem Fall sollten Sie diese einfach ,übernehmen‘, sondern an Ihre Bedürfnisse anpassen. Das Stiftungsprivatrecht ist zwar bundesweit einheitlich geregelt. Es gibt jedoch eine Fülle von Zweckmäßigkeitsfragen, die unterschiedlich beantwortet werden können. Außerdem haben sich bei den Finanzbehörden regional zum Teil unterschiedliche Handhabungen entwickelt. Es ist daher sinnvoll den Satzungsentwurf mit den örtlich zuständigen Behörden abzustimmen! Dutta, in: Richter, Stiftungsrecht, 2019, § 5 Rn. 1 beschreibt den Stiftungszweck als „den unveränderlichen Elementen des Erbguts vergleichbar, einem Quellcode, der über Entstehen, Wirken und auch das Ende der Stiftung entscheidet“.

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chend sein, um den Stiftungszweck nachhaltig verwirklichen zu können (vgl. § 80 Abs. 2 BGB).1 • Um Entscheidungen über die Verwendung der Stiftungsmittel herbeiführen und die getroffenen Entscheidungen umsetzen zu können, bedarf die Stiftung eines Mindestmaßes an Organisation. Diese ist in erster Linie in der Satzung, dem eigentlichen Verfassungsrecht der Stiftung, näher zu bestimmen.2 Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts benötigt als Organ zumindest einen Vorstand (vgl. § 81 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BGB). • Stiftungen sind eine besonders nachhaltige Form bürgerschaftlichen Engagements, da für gewöhnlich das Stiftungskapital dauerhaft zu erhalten ist und lediglich die erzielten Erträge und ggf. zusätzlich eingeworbene Spenden zur Erfüllung des Stiftungszwecks eingesetzt werden dürfen.3 • Kennzeichnend für Stiftungen ist zudem die Bindung an den anfänglichen Stifterwillen, mit dem die Stiftung bereits bei der Errichtung auf eine bestimmte Zweckverfolgung festgelegt wird und der dauerhaft den Maßstab für die Stiftungsarbeit darstellt. rechtsf hige Stiftung b rgerlichen Rechts

Prototyp der Stiftung ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts (§§ 80 ff. BGB). Die Ausgestaltungsmöglichkeiten, die das Zivilrecht für diese Stiftungsform eröffnet, sind vielfältig: • Stiftungen können von einem Einzelstifter oder von einer Vielzahl von Stiftern (als Gemeinschafts- oder Bürgerstiftung) errichtet werden. • Stiftungen können zu Lebzeiten gegründet werden oder durch letztwillige Verfügung des Stifters entstehen. Bei einer sogenannten Vorratsstiftung versieht der Stifter die Stiftung noch zu Lebzeiten mit einem kleinen, aber zur 1 2 3

Godron, in: Richter, Stiftungsrecht, 2019, § 7 Rn. 8 ff. Meyn/Richter/ Koss/Gollan, Die Stiftung, 3. Aufl., 2013, Rn. 137. Zur Zulässigkeit der Errichtung von Verbrauchsstiftungen vgl. Küstermann, unter: 5.4 „Die Verbrauchsstiftung“.

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Erprobung der Zweckverfolgung ausreichenden Vermögen und wendet ihr durch Verfügung von Todes wegen die endgültige Vermögensausstattung zu.1 • Stiftungen können in ihrer Arbeit auf einen einzelnen, bestimmten Zweck oder auf die Verwirklichung einer Vielzahl von Zwecken ausgerichtet sein, sofern ein entsprechend ausreichendes Stiftungsvermögen zur Verfügung gestellt wird • Der Kreis der Begünstigten kann bewusst offen gestaltet werden oder – wie bei Familienstiftungen – auf die (nächsten) Angehörigen begrenzt sein. • Stiftungen können auf unbestimmte Dauer errichtet werden oder von vornherein auch den Verbrauch des Stiftungskapitals vorsehen (sog. Verbrauchsstiftungen).2 Außerhalb des Stiftungsrechts des BGB existieren darüber hinaus die Sonderformen der Stiftungs-GmbH und des Stiftungsvereins als stiftungsnahe rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Sonderformen

Zu unterscheiden hiervon ist schließlich die gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte unselbstständige oder treuhänderische Stiftung. Für diese gelten weder die §§ 80 ff. des BGB noch die Stiftungsgesetze der Länder. Vielmehr sind sie nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln zu beurteilen, also vor allem nach Vertrags-, Schenkungs- und Auftragsrecht.3

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Godron, in: Richter: Stiftungsrecht, 2019, § 7 Rn. 11 mit dem Hinweis, dass eine Vorratsstiftung ohne anfängliche Vermögensausstattung unzulässig wäre. Vgl. Küstermann, unter 5.4. Vgl. hierzu Küstermann, unter 5.0.

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4.1.1

Gr ndung

Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts entsteht durch das Stiftungsgeschäft und die staatliche Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde (vgl. § 80 Abs. 1 BGB).

4.1.1.1

Stiftungsgesch ft

Das Stiftungsgeschäft ist die verbindliche Erklärung des Stifters, eine (selbstständige) Stiftung errichten zu wollen und ein bestimmtes Vermögen dauerhaft zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks zu widmen. Das Gesetz unterscheidet zwischen • der Errichtung einer Stiftung unter Lebenden (gem. § 81 BGB) und • der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen (gem. § 83 BGB). a) Stiftungserrichtung unter Lebenden

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Das Stiftungsgeschäft unter Lebenden ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung des Stifters oder der Stifter. Sie umfasst sämtliche vom Stifter im Hinblick auf die künftige Stiftung getroffenen Bestimmungen1 und muss erkennen lassen, dass eine selbstständige, mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete Stiftung geschaffen werden soll.2

Erl uterung des Stiftungsgesch fts

Grundsätzlich genügt für das Stiftungsgeschäft die einfache Schriftform. Erforderlich ist mithin, dass das Stiftungsgeschäft von dem Stifter oder den Stiftern eigenhändig unterschrieben wird (§ 81 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 126 Abs. 1 BGB).3 Bislang nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob

Schriftform ausreichend

RGZ 158, S. 185 (S. 187 f.). Ein Beispiel für eine Stiftungsgeschäft findet sich auf der Internetseite des Bundesverbands Deutscher Stiftungen, www.stiftungen.org. Stellvertretung ist zulässig (§§ 164 ff., § 180 BGB).

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die Schriftform auch dann ausreicht, wenn sich der Stifter im Stiftungsgeschäft dazu verpflichtet, der künftigen Stiftung Vermögenswerte zuzuführen, deren Übertragung der notariellen Form bedarf. Dies gilt insbesondere für die Ausstattung der Stiftung mit Grundstücken (vgl. § 311b BGB) oder mit Geschäftsanteilen an einer GmbH (vgl. § 15 GmbHG).1 Unabhängig davon ist zu bedenken, dass das zugesagte Stiftungsvermögen nicht kraft Gesetzes sondern erst mit einem gesonderten Übertragungsakt auf die Stiftung übergeht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist die Einbindung eines Notars ohnehin erforderlich. Der Verzicht auf die notarielle Beurkundung im Zeitpunkt der Stiftungserrichtung wird daher regelmäßig kaum kostengünstiger sein. Bis zur Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig ist der Stifter zum Widerruf des Stiftungsgeschäfts berechtigt (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BGB). Der Widerruf ist formfrei möglich.2 Ist die Anerkennung der Stiftung bei der zuständigen Behörde bereits beantragt, so kann der Widerruf allerdings nur dieser gegenüber erklärt werden (§ 81 Abs. 2 Satz 2 BGB). Das Widerrufsrecht geht im Fall der Stiftungserrichtung unter Lebenden auf den Erben über, es sei denn, der Stifter selber hat den Antrag bereits bei der zuständigen Behörde gestellt oder im Falle der notariellen Beurkundung des Stiftungsgeschäfts den Notar mit der Einreichung betraut (§ 81 Abs. 2 Satz 3 BGB). Bei einer Mehrheit von Stiftern macht der Widerruf auch nur eines Beteiligten im Zweifel das Stiftungsgeschäft im Ganzen unwirksam (analog § 139 BGB).3 Wird die Stiftung als rechtsfähig anerkannt, so erwirbt sie einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Stifter auf 1

2 3

In der stiftungsrechtlichen Literatur wird die einfache Schriftform überwiegend als ausreichend angesehen, vgl. z. B. Hüttemann/Rawert, in: Staudinger-BGB, Stand 2017, § 81 Rn. 16 f. Wigand/Haase-Theobald/Heuel/ Stolte, Stiftungen in der Praxis, 4. Aufl., 2015, 3.1.4.1 Stumpf, in: Richter, Stiftungsrecht, 2019, § 4 Rn. 14. Vgl. Ellenberger, in: Palandt, 77. Aufl., 2018, § 81 Rn. 12. Vgl. Ellenberger, in: Palandt, 77. Aufl., 2018, § 81 Rn. 12.

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Übertragung des im Stiftungsgeschäft zugesagten Vermögens. Rechte, zu deren Übertragung ein Abtretungsvertrag genügt, gehen von Gesetzes wegen mit der Anerkennung auf die Stiftung über, sofern sich nicht aus dem Stiftungsgeschäft ein anderer Wille des Stifters ergibt (vgl. § 82 Satz 2 BGB).1 Hilfreich für die Gestaltung von Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung sind die von den Anerkennungsbehörden und vom Bundesverband Deutscher Stiftungen zur Verfügung gestellten Muster.2 Diese sind in vielen Punkten nicht bindend. Der Stifter sollte jeweils prüfen, ob und in welchem Umfang er die Regelungen der Mustersatzung übernimmt. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zur Stiftungsaufsicht hilft zudem, Probleme im Rahmen des Anerkennungsverfahrens frühzeitig zu erkennen und auszuräumen. Das gilt umso mehr, wenn von den Regelungen der Mustersatzung im Einzelfall abgewichen werden soll.

Hinweis: Muster als Hilfestellung

fr hzeitige Kontaktaufnahme sinnvoll

b) Stiftungserrichtung von Todes wegen Beim Stiftungsgeschäft von Todes wegen verfügt der Stifter durch Testament oder – seltener – durch Erbvertrag über seinen Nachlass zugunsten einer erst nach seinem Tode zu errichtenden Stiftung.3 Der Erblasser kann auch seinem Erben im Rahmen einer Auflage oder eines Vermächtnisses die Errichtung einer Stiftung aufgeben. Stifter ist dann jedoch nicht der Erblasser selbst, sondern der mit der Auflage belastete Erbe oder mit dem Vermächtnis Beschwerten.4

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Hierbei handelt es sich um Rechte i. S. d. § 413 BGB (Urheber- Patentrechte); vgl. Ellenberger, in Palandt, 77. Aufl., 2018, § 82 Rn. 1. Sie können auf der Internetseite des BVDS, www.stiftungen.org, heruntergeladen werden. Musterdokumente finden sich zudem in diesem Werk unter Materialien, 13.2. Meyn, in; Meyn/Richter/Koss/Gollan, Die Stiftung, 3. Aufl. 2013, Rn. 202. Hüttemann/Rawert, in: Staudinger, Stand 2017, § 83 Rn. 13 f., die den Erblasser in diesem Fall als „mittelbaren Stifter“ bezeichnen.

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Besondere Aufmerksamkeit ist im Falle des Stiftungsgeschäfts von Todes wegen den erbrechtlichen Form- und Inhaltsvorschriften zu schenken. Die letztwillige Verfügung muss der erbrechtlichen Form des Testaments (§§ 2247 ff. BGB)1 bzw. des Erbvertrages (§§ 2274 ff. BGB)2 genügen:

Beachtung der Form- und Inhaltsvorschriften wichtig

– Bei einer vom Erblasser eigenständig entwickelten Stiftungssatzung handelt es sich um einen wesentlichen Bestandteil der letztwilligen Verfügung, so dass diese auch selbst den erbrechtlichen Formvorschriften genügen muss. So ist z. B. der reine Verweis auf eine maschinengeschriebene Satzung im privatschriftlichen Testament unzureichend.3 – Will der Stifter nicht schon eine vollständige Satzung seiner Verfügung von Todes wegen beifügen, so muss diese als Minimum zwingend zumindest Angaben zum Stiftungszweck und zum Stiftungsvermögen enthalten.4 Zwar kann die Stiftungsaufsichtsbehörde – nach Möglichkeit unter Berücksichtigung des Stifterwillens – eine unvollständige Satzung ergänzen (vgl. § 83 S. 2 BGB). Fehlen allerdings wesentliche Angaben, z. B. zum Stiftungszweck, besteht die Gefahr, dass die Stiftungserrichtung insgesamt scheitert. Von testamentarischen Formulierungen wie „nach meinem Tode soll mit meinem Vermögen eine Stiftung zu Gunsten der Waisen errichtet werden“ muss daher abgeraten werden. 1

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Vgl. § 2231 BGB: „Ein Testament kann in ordentlicher Form errichtet werden 1. zur Niederschrift eines Notars, 2. durch eine vom Erblasser nach § 2247 abgegebene Erklärung.“ § 2247 Abs. 1 BGB: „Der Erblasser kann ein Testament durch eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.“ Vgl. § 2276 Abs. 1 Satz 1 BGB: „Ein Erbvertrag kann nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden.“. LG Berlin v. 26.5.2000, Az. 87 T 708/99 (unveröffentlicht). So auch Hüttemann/Rawert, in: Staudinger-BGB, Stand 2017, § 83 Rn. 29; weitergehend wohl Wigand/Haase-Theobald/Heuel/Stolte, Stiftungen in der Praxis, 4. Aufl., 2015,3.1.4.1.2,, die auch Regelungen über die Stiftungsorganisation verlangen.

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