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Wissen: Ein schnelles Ende

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Ein schnelles

Kaum gestartet, hat die ehemalige Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude im Neubaubereich schon wieder geändert. Bereits ab Februar 2022 gibt‘s kein Fördergeld mehr fürs Effizienzhaus 55.

Ende

Effizienzhaus- Standard KfW-Kredit pro WE davon (Tilungs-) Zuschuss

max. Zuschuss pro

WE Effizienzhaus 55 € 120 000 15% € 18 000 Effizienzhaus 55 EE oder NH

€ 150 000 17,5% € 26 250 Eingestellt Effizienzhaus 40 € 120 000 15% € 24 000 Effizienzhaus 40 EE oder NH € 150 000 17,5% € 33 750

Effizienzhaus 40 Plus € 150 000 25% € 37 500

WE: Wohneinheit/EE: Erneuerbare-Energien-Klasse/NH: Nachhaltigkeits-Klasse Die Förderprogramme für die Effizienzhaus-Klassen 55, 40 und 40 Plus existieren in der links gezeigten Form und Höhe seit Juli 2021. Kurz vor der Bundestagswahl im September 2021 änderte das scheidende Bundeskabinett die Richtlinien: Die Förderungen fürs Effizienzhaus 55 enden nach nur sieben Monaten Ende Januar 2022. Ab 1. Februar 2022 können Bauherren nur noch KfW-Kredite und Zuschüsse für das Effizienzhaus 40 oder 40 Plus beantragen. Da gibt es deutlich mehr Geld als fürs Effizienzhaus 55, der Aufwand für den Bau steigt aber. Besonders ärgerlich ist die Blitz-Änderung für alle, die im letzten halben Jahr mit der Planung eines Effizienzhaus 55 begonnen und die Förderung einkalkuliert haben.

Das kam plötzlich. Anfang November 2021 sickerte durch, dass die Förderung fürs Effizienzhaus 55 schon wieder abgeschafft wird. Beschlossen hatte dies die vorige Bundesregierung quasi am

Vorabend der Wahlen im September.

Die Kommunikation der Änderung fiel danach offenbar unter den Tisch.

Erst Anfang November, nachdem ein Newsletter für Energieberater darüber berichtet hatte, fiel in den

Zuschuss-Richtlinien für die Effizienzhaus-Förderung auf der Webseite der KfW-Förderbank ein Hinweis auf:

Anträge fürs Effizienzhaus 55 (EH 55) sind nur noch bis Ende Januar 2022 möglich. Drei Monate sind ein sehr knapper Zeitrahmen, um Planung und Finanzierung fürs Eigenheim weit genug fertigzustellen, um Zuschüsse oder KfW-Kredite zu beantragen.

Entsprechend harsch fiel die Kritik von Bauherren, Hausherstellern und

Verbänden aus. Der Bundesverband

Deutscher Fertigbau (BDF) etwa war vorab weder informiert noch in die Änderungen eingeweiht. „Dieses Vorgehen stellt das Vertrauensverhältnis zwischen Politik und Wirtschaft auf das Tiefste infrage“, kommentiert BDF-Geschäftsführer Georg Lange.

IN DER SACHE GUT, ABER ...

Dabei ist die Entwicklung grundsätzlich nicht falsch: Die Bundesregierung wollte mehr Geld in die für den Klimaschutz wichtige energetische Sanierung von Bestandsgebäuden stecken. Das EH 55 ist dagegen nur wenig sparsamer als der aktuelle gesetzliche Mindeststandard für Neubauten, der ungefähr dem früheren EH 70 entspricht. 2022 soll zudem ein verschärftes Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) kommen, das vermutlich das EH 55 zum neuen Mindeststandard erklärt – vielleicht sogar mit Solarpflicht (siehe unten). Umso weniger verstehen Experten und Bauherren, warum man mit der Änderung der Förderung nicht bis dahin gewartet und Bauherren so lange eine gewisse Planungssicherheit gewährt hat. • ro

Foto: www.fertigbau.de

„Einige unserer Hersteller realisieren fast ausschließlich

Effizienzhaus 40-Häuser, der

Großteil jedoch bislang primär

EH 55-Häuser. Es wirft unsere zukunftsorientierte Branche, aber natürlich auch den Klimaschutz insgesamt zurück, wenn Bauherren ihren Neubau – zumindest für den Zeitraum bis zur Neuerscheinung eines verschärften Gebäude-Energie-Gesetzes – nur nach dem gesetzlichen

Mindeststandard errichten, weil sie sich den für die EH 40-Förderung erforderlichen finanziellen Mehraufwand nicht leisten können.

Georg Lange, BDF-Geschäftsführer

PV: Pflicht oder Regel?

Foto: www.viessmann.de Für die Errichtung einer PhotoFoto: Grammer Solar/R. Ettl voltaikanlage auf dem eigenen Dach gibt es schon heute keine Fördergelder mehr. Das ist auch nicht notwendig, die eingesparten Kosten durch selbst verbrauchten Strom und die EEG-Vergütung für die Stromeinspeisung ins Netz amortisieren die Kosten der Anlage meist schon nach weniger als zehn Jahren. Nach und nach werden Solardächer zur Pflicht auf allen Neubauten. In BadenWürttemberg soll dies Mitte 2022 kommen, in Berlin und Hamburg 2023. Ähnliche Pläne sind auch aus Bayern, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zu vernehmen. Und im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht, dass Photovoltaikanlagen auf neuen Wohngebäuden „die Regel“ werden sollen. Förderfähig sind aber auch weiterhin Maßnahmen, um den Strom aus der Photovoltaikanlage möglichst effizient im eigenen Haus zu nutzen, etwa über eine Hausbatterie im Rahmen des Effizienzhaus 40 Plus.

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