Heft-im-Heft: Planen & Finanzieren 2014

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Planen & Finanzieren

Foto: Warakorn / Fotolia.com

Gratis Heft-im-Heft präsentiert von FamilyHome 9-10/2014

Planen Grundstückskauf: Aus gutem Grund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Bauordnung: Alles geregelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Expertenrat – Haustechnik: Eine Entscheidung für Jahrzehnte . . . . . . . 5 Richtig bauen: Ein Haus entsteht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Bauabnahme: Die letzte Hürde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Finanzieren Versicherungen: Mit Netz und doppeltem Boden . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Geldbausteine: Sparschwein, Bank und Vater Staat . . . . . . . . . . . . . . . 10

Service Herstellerkontakte & Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15


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Grundstückskauf | Planen

Aus gutem Grund Das Traumhaus ist in Planung, doch wo soll es stehen? Wer sich gründlich über sein zukünftiges Baugrundstück informiert, spart unnötige Folgekosten. Neben der Einsicht in Bebauungsplan und Grundbuch sollten Sie auch ein Baugrundgutachten in Erwägung ziehen. rundstück und Haus müssen zusammen passen – so lautet die Devise. Schließlich geht es um eine Entscheidung, die Ihr weiteres Leben grundlegend beeinflusst. Die Lage ist besonders wichtig: Wie weit darf Ihr neues Eigenheim von der Arbeitsstelle entfernt sein? Für Kinder sind der zu Fuß erreichbare Kindergarten und kurze Schulwege von Vorteil. Wie gestaltet sich die Infrastruktur – befinden sich ein öffentliches Verkehrsnetz, Einkaufsmöglichkeiten, ärztliche Versorgung, Kultur- und Freizeitangebote in der Nähe? Nehmen Sie auch die Nachbarschaft unter die Lupe: Wie hoch ist die Bebauungsdichte? Sind die Nachbarn sympathisch? Tipp: Besichtigen Sie das Grundstück für einen umfassenden Eindruck zu unterschiedlichen Zeiten.

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Auf dem Boden der Tatsachen Sagt Ihnen ein Grundstück zu, nehmen Sie Einsicht in den Bebauungsplan und das Grundbuch. Bedenken Sie zusätzliche Ausgaben: Beispielsweise können Hanggrundstücke höhere Baukosten verursachen. Oder sind Ausbaumaßnahmen im Umfeld zu erwarten? Hier müssen sich Anwohner beteiligen. Sind Erschließungskosten für Wege, Wasser, Abwasser bereits im Kaufpreis enthalten? Notwendige Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sollten auf jeden Fall im Grundbuch gesichert werden. Das Baulastenverzeichnis finden Sie bei den Bauordnungsbehörden: „Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung im Bauordnungsrecht, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Es handelt sich demzufolge um begünstigte oder belastende Nutzungsbeschränkungen“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Horst Borgmann, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und Servicepartner des BauherrenSchutzbund e.V. „In jedem Fall ändern

Vor Kauf des Baugrunds prü fen

✔ Bauvorschr iften ✔ Altlasten ✔ Grundbuch ✔ Bebauungsp lan ✔ Erschließung

Quelle: Baus parkasse Schwäbisch H all

Augen auf: Das Traumgrundstück sollte von allen Familienmitgliedern genau unter die Lupe genommen werden. Verband der Privaten Bausparkassen e.V.

Baulasten den Wert eines Grundstücks!“ Auf ein Baugrundgutachten sollten Sie nicht verzichten: Das Baugrundrisiko trägt als Grundstückseigentümer allein der Bauherr. Das Gutachten gibt Auskunft über die Beschaffenheit, Tragfähigkeit und Zusammensetzung des Bodens sowie mögliche Grundwasserprobleme. Teuer ist auch die Beseitigung bestehender Altlasten. Wollen Sie auf einem innerstädtischen Grundstück bauen, bedenken Sie: Es gibt immer noch Blindgänger alter Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg. Fragen Sie bei Bau- oder Ordnungsämtern nach, ob im Umfeld des gewünschten Grundstücks Bombenabwürfe

stattfanden. Häufig gibt es auch sogenannte Verdachtsflächenkataster. Ist das passende Grundstück gefunden, müssen Sie den Kauf über einen Notar abwickeln. Aber: Die Rolle des Notars überschätzen Bau-Neulinge häufig. Zwar sorgt er dafür, dass unerfahrene Käufer keine Nachteile erleiden, garantiert aber nicht, dass alle Interessen des Bauherren berücksichtigt werden. Verlangen Sie den Vertrag zwei Wochen vor Unterzeichnung zur Einsicht und prüfen Sie ihn gründlich. Bezahlen Sie erst, wenn der Vertrag notariell beurkundet ist. Zu guter Letzt lassen Sie sich als neuer stolzer Eigentümer ins Grundbuch eintragen. (gra) ■

Webtipps Der Bauherren-Schutzbund e.V. hat den hilfreichen Ratgeber „Prüfsteine zum Grundstückskaufvertrag“ herausgegeben, der Ihnen die wesentlichen Bestandteile eines Kaufvertrages aufzeigt. Den Ratgeber finden Sie unter www.hurra-wir-bauen.de/FH/101 Eine ausführliche und hilfreiche „Checkliste zum Kauf eines Baugrundstücks“ können Sie unter www.hurra-wir-bauen.de/FH/102 herunterladen, ausdrucken und ausfüllen.

Heft im Heft Planen & Finanzieren

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Planen | Bauordnung

Alles geregelt Bauen ist keine reine Privatsache. Es berührt auch die Interessen der Allgemeinheit, da es in den öffentlichen Raum hineinwirkt. Deshalb ist der Bauherr mit einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften, technischen Regeln und Festsetzungen in Bebauungsplänen konfrontiert.

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Bauordnung und Bebauungsplan In der Bauordnung sind beispielsweise Abstandsflächen zum Nachbarn, der Brandschutz, Anforderungen an Wohnräume oder die Abwasserbeseitigung geregelt. Jedes Bundesland besitzt seine eigenen Bauvorschriften, deshalb heißen diese Gesetze auch Landesbauordnungen (LBO). Jede Stadt versieht darüber hinaus alle ihre Gebiete mit Bebauungsplänen. Diese können ganz kurz sein oder sehr viele, detaillierte Regelungen enthalten. Auf jeden Fall stehen präzise Angaben darin, wie ausgedehnt und wie hoch die Gebäude maximal sein dürfen, ausgedrückt durch Elemente wie überbaubare Grundstücksfläche (Baufenster), Geschossfläche, die Zahl der Vollgeschosse. Dann gibt es noch zwingende Baulinien, an denen das Gebäude ausgerichtet sein muss. Viele Bebauungspläne schreiben auch noch ergänzende städtebauliche Ziele vor wie Dachform, Firstrichtung oder Kniestock. Oder sie enthalten sogar gestalterische Aspekte wie Angaben zu Materialien für Dachdeckung, Wand, Größe von Dachgauben, Fensterformate, bis hin zu de-

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Heft im Heft Planen & Finanzieren

taillierten Bepflanzungsvorschriften mit zulässigen Baum- und Straucharten. An welche Experten können Sie sich bei Fragen wenden? Mit dem Baurecht kennen sich sowohl die Architekten, als auch die sonstigen Bauplaner aus. Es empfiehlt sich jedoch für Bauherren, zumindest im Ansatz nachvollziehen zu können, welche Bebaubarkeitsvoraussetzungen existieren. Ein Bebauungsplan ist rechtlich eine sogenannte Satzung. Oftmals können Sie diese als PDF-Datei auf der Internetseite der Gemeinde einsehen. Steht die Satzung nicht online, hilft nur der Gang ins Rathaus. Ob das Gebäude bauordnungsrechtlich den Vorschriften entspricht, prüft die Baugenehmigungsbehörde. Der Antrag wird bei der Gemeinde eingereicht, in

der sich das Grundstück befindet. Erst, wenn von dort grünes Licht kommt, haben Spaten, Bagger & Co. freie Bahn.

Du bist nicht allein Nehmen Sie bei der Planung am besten auch Rücksicht auf Ihre künftigen Nachbarn. Nachbarschaftsstreitigkeiten sind mit die längsten und giftigsten vor deutschen Gerichten. Panoramafenster mögen erlaubt sein, erfreuen aber längst nicht jeden Anrainer. Schon im Grundstückskaufvertrag müssen außerdem alte Wegerechte eingetragen sein. Spüren Sie diese schon vor dem Kauf auf! Sonst steht der nette Herr von nebenan unverhofft, aber mit vollem Recht mitten in Ihrem neuen Garten. (bis) ■

Foto: Q.pictures /Pixelio.de

an unterscheidet zunächst zwischen öffentlichem und privatem Baurecht. Das private Baurecht regelt alle Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten, die nicht das Interesse der Allgemeinheit tangieren, so zum Beispiel die private Vertragsgestaltung. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in die Teile Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Als vereinfachte Kurzdefinition kann gelten: Das Planungsrecht sagt, wo und in welcher Größe gebaut werden darf, das Bauordnungsrecht sagt, wie gebaut werden muss, damit ein Gebäude sicher und ohne Gefahr für die Gesundheit dauerhaft benutzt werden kann.

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Expertenrat – Haustechnik | Planen

Eine Entscheidung für Jahrzehnte Große Teile der Haustechnik verbergen sich, für die Bewohner und Nutzer unsichtbar, hinter der Wand oder in Technikräumen, die nur selten betreten werden. Vielleicht rührt es daher, dass viele Bauherren diesem wichtigen Bereich in der Bau- und Leistungsbeschreibung zu wenig Aufmerksamkeit schenken.

tudien belegen, dass es sich lohnt, bei den Angaben zur Haustechnik genauer hinzusehen: Das zeigt die „Analyse von Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser“, die der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bauforschung e.V. (IFB) erarbeitet hat. Von 100 untersuchten Bau- und Leistungsbeschreibungen entsprachen nur zwei durchgängig den Mindestanforderungen im Bereich „Haustechnik“. 58 von 100 beschrieben die Leistungen im Wesentlichen vollständig, aber nicht durchgängig konkret. In 35 Fällen waren die Leistungen unvollständig und nicht eindeutig beschrieben. Fünf von 100 waren sogar mangelhaft, da wesentliche Angaben fehlten. Wohl kein Bauherr wird ein Haus ohne Trinkwasser- oder Elektroinstallation bekommen, auch wenn diese nicht genau spezifiziert ist. Wie sicher die Haustechnik ist und ob sie den Erwartungen der künftigen Bewohner entspricht, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Es empfiehlt sich daher, alle Bereiche der Bau- und Leistungsbeschreibung kritisch unter die Lupe zu nehmen. Dazu gehören: Heizungsanlagen und Trinkwassererwärmung, lüftungstechnische Maßnahmen, Sanitärinstallationen und Sanitäranlagen, Elektroinstallation und Elektroanlagen sowie

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Informationsanlagen. Bei Heizungsanlagen und der Trinkwassererwärmung muss das Heizsystem definiert sein, also zum Beispiel Wärmepumpe, Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik, Holzkessel oder Fernwärme. Auch der Energieträger muss angegeben sein, also beispielsweise Öl, Gas, Strom, Umweltwärme aus Grundwasser, Luft oder Boden oder nachwachsende Rohstoffe. Ist eine Solarthermie-Anlage geplant, sollte neben ihrer technischen Auslegung auch ihre Zweckbestimmung für Trinkwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung festgelegt sein. Angaben zur Wärmeverteilung, zum Trinkwassersystem und zur eingesetzten Regeltechnik gehören ebenfalls in die Bauund Leistungsbeschreibung.

An die Lüftung denken Nicht zu vergessen ist die bei gut gedämmten Neubauten unerlässliche Lüftung. Wird sie vergessen, sind gerade hier Nachrüstungen aufwändig und in vielen Fällen nur noch eingeschränkt möglich. Bei der Sanitäranlage sollten Art und Hersteller der Materialien, die geplanten Werkstoffe, Ausstattungsgrad und Verlegeart benannt sein. Auch Angaben zu den Leitungslängen und Leitungsdämmungen dürfen nicht fehlen. Bei Dusche, Wanne und WC ist die geplante Ausstattung genau anzugeben, am besten mit Herstellername und Produktserie. Bei den Angaben zur Elektroinstallation blieb in 55 von 100 Fällen die Anzahl der Stromkreise unerwähnt. Besonders kritisch: 44 Mal fehlten die Angaben zu den Schutzsystemen. Schlimmstenfalls hat der Hausbesitzer damit eine Elektroanlage, die

nicht den Verkehrssicherungspflichten entspricht. Statt allgemeiner Angaben zur Elektroinstallation sollten in der Leistungsbeschreibung DIN-Normen und VDIRegeln hinterlegt sein. Unbedingt zu empfehlen ist darüber hinaus eine Definition nach den RAL-Ausstattungsklassen mit mindestens zwei Sternen. Festgelegt sein muss auch, dass der Hausherr bei der Übergabe vollständige Unterlagen erhält, also Prüfprotokolle, Pläne der Leitungsführungen und Installationen, Gerätebeschreibungen und Garantieunterlagen. Überspannschutz („FI-Schalter“) sowie ein Anordnungsplan für Steckdosen und Lichtauslässe gehören auch dazu. Wenn Gebäudesteuerungsanlagen zur Hausautomation geplant sind, müssen auch hier vollständige Angaben zu Leitungsführungen und eingesetzten Komponenten vorliegen. Die Kommunikationstechnik sollte detailliert angegeben sein. Was in der Bau- und Leistungsbeschreibung nicht genau definiert ist, kann vom Bauherren kaum oder nur mit zusätzlichen Kosten eingefordert werden. Vieles lässt sich zwar nachrüsten, meist aber mit größerem Aufwand als während der Bauphase. Daher ist es sinnvoll, einen unabhängigen Berater schon beim Vergleich der Angebote und anschließend bei der Prüfung der Vertragsunterlagen hinzuzuziehen. Ein Sachverständiger kann in der Regel besser als der bautechnische Laie beurteilen, ob eine Bau- und Leistungsbeschreibung in Ordnung ist und den Wünschen des Bauherren entspricht. ■ Text: BauherrenSchutzbund e.V.

Webtipp Mehr Informationen und Beratungsadressen unter www.bsb-ev.de. Heft im Heft Planen & Finanzieren

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Planen | Richtig bauen

Ein Haus entsteht Foto: Askaja/ Fotolia.de

Die Dreizimmerwohnung platzt aus allen Nähten – ein Haus muss her. Zuallererst stehen wichtige Entscheidungen an: Bauen mit dem Architekt oder einem Baupartner? Massivhaus oder Fertighaus? Eine gute Recherche ist das A & O des vielleicht größten Projekts Ihres Lebens. er Architekt – ein Halbgott im schwarzen Rollkragenpullover? Jein. Zwar entwirft der Architekt Ihnen maßgeschneiderte Pläne und kümmert sich um das gesamte Bauvorhaben von der Ausschreibung über die Baugenehmigung bis zur Abnahme. Außerdem übernimmt er die Bauleitung. Aber die Handwerker sind nicht seine Angestellten, sondern Ihre! Sprich: Sie müssen die Handwerker selbst aussuchen und mit ihnen Verträge abschließen. Umgekehrt gilt, wenn etwas schiefgeht, müssen Sie sich mit demjenigen herumstreiten, der die Fenster falsch eingepasst oder die Risse im Putz verursacht hat. Eine unabhängige Baubegleitung, zum Beispiel von einem Bauherrenverband, hilft Ihnen, Mängel rechtzeitig zu erkennen oder idealerweise schon im Vorfeld zu verhindern. Am besten ist es, Sie vertrauen bei der Handwerkersuche auf gelungene Referenzen der Betriebe oder Empfehlungen von Freunden, die mit derselben Firma gearbeitet haben.

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Gekonnt delegieren

Alternativ zum Bauen mit dem Architekten können Sie ein Generalunternehmen (GU) beauftragen. Ein Architekt liefert den Entwurf und leitet den Bau. Die Bauarbeiten aber werden durch ein Generalunternehmen erledigt, das alle oder fast alle Gewerke übernimmt. Ein Generalübernehmer (GÜ) dagegen beschäftigt keine eigenen Handwerker, sondern beauftragt Subunternehmer. GU und GÜ sind dem Bauherren gegenüber vollverantwortlich und haften bei Mängeln. Der Bauherr braucht also nichts zu koordinieren und kann die Baukosten sicher kalkulieren, da üblicherweise ein Komplettpreis vereinbart wird. Wer keine Lust – oder Zeit für lange Sitzungen mit dem

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PF_HiH814_PlanenFinanz_Extra 04.08.14 14:50 Seite 7

Bauvorhaben: Wohnhaus Mustermann, Musterhausen

Bauzeitenplan

Pünktliches Richtfest

Datum / Aktualisierung: (Datum) / Index A

KW 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Sommerferien

Innenwände

Quelle: Verbraucherzentrale NRW e.V.

je nach Jahreszeit

Trockenzeit Estrich

Fein

Rohbauabnahme

Freimachen / Aushub Grundleitungen Bodenplatte Rohbau Keller Rohbau Erdgeschoss Rohbau Dachgeschoss Zimmerarbeiten Dachdeckungsarbeiten Klempnerarbeiten Elektroinstallation Heizungsinstallation Sanitärinstallation Fensterarbeiten Rollladenarbeiten Schlosserarbeiten Gerüstarbeiten Außenputz Innenputz / Trockenbau Estricharbeiten Fliesenarbeiten Schreinerarbeiten Malerarbeiten Werksteinarbeiten Bädenbeläge Haustüranlage Außenanlage

Ein detaillierter Bauzeitenplan gibt Ihnen Aufschluss darüber, ob die Handwerker im zeitlichen Limit liegen. Nach diesem Plan richten sich auch die Termine der Ratenzahlung an den Haushersteller.

Eine Entscheidung, die nicht mehr rückgängig zu machen ist: Wer sich einen Fertigkeller dazukauft, vergrößert seinen Wohnraum. Glatthaar Fertigkeller

Erster Eindruck: Türklinken, Bodenbeläge, Badarmaturen und vieles mehr suchen die Bauherren bei der sogenannten Bemusterung aus. Viele Fertighaushersteller besitzen solche Zentren, in denen Muster aller Ausstattungsmaterialien versammelt sind. Die Haus Compagnie/djd

Richtig bauen von A bis Z. Wichtige Begriffe für frischgebackene Bauherren Abnahme: Durch die Abnahme sollen Sie als Bauherr die vereinbarte und erbrachte Leistung des Unternehmers nach Fertigstellung des Hauses überprüfen. Das bedeutet, dass der Auftraggeber die erbrachte Werkleistung entgegennimmt und diese zugleich als im Wesentlichen fertiggestellt und mängelfrei akzeptiert. Wenn Sie einen Bausachverständigen mitnehmen, gehen Sie auf Nummer sicher. Ausbauhaus: Das Ausbauhaus ist ein Eigenheim, bei dem der Innenausbau dem Bauherrn selbst obliegt. In der Regel wird die äußere Hülle eines Ausbauhauses vom Hersteller errichtet: inklusive Dach, Fenster, Türen und Außenputz. Die restlichen Arbeiten sind meist in Eigenleistung zu erbringen. Bauseits: Achtung, denn das heißt: Müssen Sie selber machen! Vor allem beim Aushub gefährlich. Baunebenkosten: Neben dem Hauspreis fallen noch Makler- und Erschließungskosten, ein Bodengutachten und die Grunderwerbssteuer an. Planen Sie unbedingt eine Reserve dafür ein! Bau- und Leistungsbeschreibung: Damit legt der Fertighausanbieter oder Bauunternehmer sein Konzept für das Bauprojekt vor. Welche Leistungen der Bauherr erwarten kann, ist in der Bau- und Leistungsbeschreibung festgelegt, die einen zentralen Bestandteil des Bauvertrags darstellt.

Oberkante Kellerdecke: Ab hier beginnt der Hausbau. Ein Keller gehört nämlich nicht automatisch zum Haus dazu. Die Kosten für den Keller samt Kellerdecke oder die Kosten für die Bodenplatte sind in diesen Fällen nicht in den Hauspreisen enthalten. Schlüsselfertig: Alle nötigen Baumaßnahmen, inklusive Innenausbau, führt der Haushersteller aus. Danach ist das Haus „bezugsfertig“. Da der Begriff juristisch nicht definiert ist, sollten Sie genau klären, was der Bauträger darunter versteht. VOB: Das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist kein spezifisches Bauvertragsrecht. 1926 wurde deshalb die VOB, die Verdingungsordnung für Bauleistungen, eingeführt (heutiger Name: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). Die Bestimmungen der VOB haben nicht die Qualität von Rechtsnormen, sondern müssen ausdrücklich vertraglich vereinbart werden. Dann haben sie rechtlich die Qualität von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bauträgers. Dieser wird hier seine Vorstellungen festschreiben, die Sie genau prüfen sollten. Ansonsten bleibt Ihnen alternativ der Abschluss eines Werkvertrages nach BGB. Zahlungsplan: Wichtiger Bestandteil des Bauvertrags ist der Zahlungsplan, in dem die Ratenzahlung entsprechend dem Baufortschritt festgelegt ist.

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Planen | Richtig bauen

Architekten hat, ist mit einem Fertighaus gut beraten. Als Fertighaus werden Häuser bezeichnet, die industriell vorgefertigt, in einzelnen Bauteilen zur Baustelle geliefert und dort montiert werden. Die Vorstellung, dass Fertighäuser Pappschachteln von der Stange seien, ist nicht mehr aktuell. Fertighäuser werden heute auch von Herstellerseite aus vom Architekten geplant. Dieser hört sich die Wünsche der Bauherrschaft an und arbeitet sie in ein Modell ein, das der Haushersteller anbietet. Solche Grundversionen von Fertighäusern stehen in Musterhaussiedlungen. Dort können sich Bauwillige ein Domizil anschauen, das sie wie vorgestellt oder mit individuellen Änderungen erstehen könnten. Ein weiterer Pluspunkt von Fertighäusern ist neben der Flexibilität die energieeffiziente Holzbauweise. Der Energiestandard lässt sich dank individuell dazugeplanter Haustechnik je nach Wunsch bestimmen, so dass auch staatliche Förderungen in Frage kommen. Der Haushersteller bündelt auch die Erfahrung aus vielen, bereits realisierten Projekten. So können Sie darauf vertrauen, dass Ihr Haus in der vereinbarten Zeit fertiggestellt wird.

Der Zahlungsplan – Worauf kommt es an? Zahlungspläne von Hausanbietern enthalten oft eine erste Rate bei Vertragsunterzeichnung. Das ist eine ungesicherte Vorauszahlung ohne jegliche Gegenleistung! Auch Formulierungen wie „Zahlung bei Beauftragung des Architekten" oder „Zahlung vor Beginn der Dachdeckerarbeiten" führen zu unberechtigten Vorauszahlungen. Achten Sie beim Zahlungsplan deshalb nicht nur auf den Wertumfang der jeweiligen Rate, sondern auch darauf, dass erst nach Fertigstellung der Leistung gezahlt wird. Bei vielen Zahlungsplänen werden Verbraucher durch unangemessen kurze Zahlungsfristen wie „drei Werktage“ oder „sofort nach Rechnungsvorlage" benachteiligt. Bauherren aber müssen vor Zahlung prüfen können, ob der vereinbarte Bautenstand nachweislich und mängelfrei erbracht und damit die Rechnung fällig ist. Deshalb müssen bei Vertragsverhandlungen Zahlungsfristen von mindestens acht bis zehn Werktagen vereinbart werden. Private Bauherren haben außerdem ein Zurückbehaltungsrecht bei Baumängeln in Höhe des Dreifachen der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten. Private Bauherren machen zu oft die Erfahrung, dass der Unternehmer kurz vor Fertigstellung Restarbeiten liegen lässt und Baumängel nicht beseitigt. Vor allem, wenn eine zu niedrig vereinbarte Schlussrate kein Druckmittel gegenüber der Firma mehr darstellt. Nur eine Schlussrate von mindestens fünf Prozent der Vertragssumme stellt einen ausreichenden Anreiz für säumige Bauunternehmen dar, das Haus qualitätsgerecht und zügig fertigzustellen. BSB-Tipp von Rainer Huhle, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes, Berlin: „Sie können Fallstricken aus dem Weg gehen, wenn Sie Zahlungspläne unter die Lupe nehmen und sich dabei Hilfe holen. Unabhängige Bauherrenberater des BSB prüfen die konkrete Beschreibung der Teilleistungen und die Angemessenheit der Zahlungsrate. Gezahlt wird „Zug um Zug“. Auch Anwälte Ihres Vertrauens checken Bauverträge und Zahlungspläne. Verhandeln Sie konsequent, es geht um Ihre Interessen, Ihr gutes Geld für eine gute Leistung. Und: Lassen Sie sich in keinem Fall auf irgendwelche finanziellen Vorleistungen ein!“ Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.

Klare Vereinbarungen Sie als Bauherr sollten darauf achten, Fristen und Termine für die Fertigstellung bereits im Bauvertrag konkret zu vereinbaren. Über den richtigen Zeitpunkt für Ratenzahlungen sollten Sie ebenfalls Bescheid wissen. Hier gibt es Faustregeln: Zum Vertragsabschluss müssen Sie gar nichts berappen. Die erste Rate, rund 40 Prozent der Bausumme, ist nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich der Zimmererarbeiten fällig. Weitere 40 Prozent hat der Bauherr nach Dacheindeckung, Sanitär-, Heizung- und Elektroinstallation, Fenstereinbau, Verglasung, Innenbau- und Estricharbeiten sowie Verfliesung zu entrichten. Sind die Fassadenarbeiten abgeschlossen, müssen weitere 15 Prozent der Kaufsumme an den Bauunternehmer überwiesen werden. Die restlichen fünf Prozent sollte der Bauherr als Gewährleistungssicherheit bis zur Abnahme einbehalten. (bis) ■

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Selbst den Pinsel schwingen: Eigenleistungen der Bauherrschaft, die auch zur Muskelhypothek gezählt werden können, umfassen typischerweise leichtere Gewerke beim Innenausbau wie Bodenbelagsarbeiten oder das Tapezieren und Streichen. Schwabenhaus

Freude über sichtbaren Erfolg: Mit dem Richtfest ist schon viel geschafft. Jetzt ist die erste Rate fällig. Erst wenn das Dach gedeckt und wichtige Technikinstallationen an Ort und Stelle sind, muss die zweite Rate bezahlt werden. SuBea/Pixelio.de

Herstellerkontakte auf Seite 15.


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Versicherungen | Finanzieren

Mit Netz und doppeltem Boden Was passiert eigentlich, wenn sich jemand auf der Baustelle auf die Hand hämmert oder auf einem Kabel ausrutscht? Alles ist weniger schlimm, wenn Sie entsprechend vorgesorgt haben. Welche Versicherung wann greift, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

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nen. Voraussetzung ist, dass keine schweren Vorerkrankungen vorliegen. Auch chronische Krankheiten sind für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung hinderlich. Taucher und Kletterer haben es ebenfalls schwer. So auch bei einer Risikolebensversicherung. Sie ermöglicht es im Todesfall des Hauptverdieners, dass die Familie das Haus halten kann.

Schutz vor Blitz und Hagelschlag Unwetter, böswillige Beschädigungen, Diebstahl oder Rohrbrüche – während der Bauphase kann viel passieren. Hier hilft die Bauleistungsversicherung, übrigens auch bei Konstruktions- und Materialfehlern, egal, wer sie verursacht. Die Baufertigstellungsversicherung übernimmt die Mehrkosten, wenn ein Bauunternehmen

während der Bauphase insolvent wird. Brennt der Rohbau ab oder wird er durch Blitzschlag und Explosionen beschädigt, erhält der Bauherr über die Feuerrohbauversicherung einen Ausgleich. In vielen Gebäudeversicherungen ist eine Feuerrohbauversicherung enthalten; es macht also Sinn, die Gebäudeversicherung schon bei Baubeginn abzuschließen. Sie deckt auch Feuer-, Sturm- oder Leitungswasserschäden am fertigen Haus ab. Achten Sie darauf, dass Elementarschäden darin enthalten sind. Dann ist Ihr Haus, inklusive der Photovoltaik-Anlage, gegen Hagel, Erdbeben und Schneedruck versichert. Die Versicherungssumme sollte den aktuellen Neuwert der Immobilie widerspiegeln, so dass es nicht zu einer Unterversicherung kommt. (bis) ■

Foto: AXA

m Jahr 2007 verunglückte ein Bauherr auf der eigenen Baustelle. Er war ein Gerüst hinaufgeklettert, um ins Haus zu gelangen. Drinnen stürzte er ein Loch hinunter, das für den späteren Treppeneinbau gedacht war. Ein tragischer Fall, mit dem sich das Landgericht Koblenz im April 2014 befassen musste. Der erst 30jährige Bauherr überlebte nur schwerverletzt und ist seither ein Pflegefall. Dennoch kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Baufirma ihre Verkehrssicherheitspflicht nicht verletzt hatte. Damit, dass jemand senkrecht die Stangen des Baugerüsts hinaufkletterte, wie hier geschehen, hätte sie nicht rechnen müssen. Deshalb muss nun die Privathaftpflicht des Bauherren eintreten. Für den Fall, dass ein Fremder, der unbefugt das Grundstück betritt, durch Scherben oder Ähnliches verletzt wird, sollten Bauherren eine Bauherrenhaftpflicht abschließen. Sie schützt den Bauherrn während der Bauzeit vor gesetzlichen Ansprüchen auf Schadenersatz, wenn Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen oder auch, wenn Sachschäden zum Beispiel am Nachbargrundstück entstehen. Dagegen gelten Verwandte oder Freunde des Bauherren als Bauhelfer, wenn sie am Haus den Hammer schwingen. Sie sind bei der BauBG anzumelden. Sicherheitshalber sollte der Bauherr aber auch eine Bauhelferversicherung abschließen. Im Fall aus Koblenz war nach dem Sturz des Bauherren zudem noch die Frage zu klären, ob der Hausbau zu Ende geführt werden kann. Fällt der Hauptverdiener aus, ist die Restschuld für einen Partner schwer zu stemmen. Wohl dem, der eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat! Und was ist, wenn Sie berufsunfähig werden? Nicht jeder, aber die meisten können sich dagegen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wapp-

Webtipps • www.hurra-wir-bauen.de > Ratgeber > Baufinanzierung > Schwarzarbeit am Bau • www.test.de > Gebäudeversicherung: Ergebnisse der Stiftung Warentest

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Finanzieren | Geldbausteine

Sparschwein, Bank und Vater Staat Kaum einer hat so viel Geld auf der hohen Kante, dass er den Preis für den Hausbau auf einmal hinblättern kann. Zur Unterstützung gibt es außer einem Kredit bei der Hausbank noch weitere Geldspritzen. Wie sollte ein solider Finanzierungsmix aussehen? ur Zeit sind die Zinsen für Baukredite auf einem historischen Tiefstand. Lange Zinsbindungsfristen mit hoher Planungssicherheit sind jetzt besonders interessant, Bauherren sollten sich das günstige Baugeld sichern. Selbst eine Zinssicherheit von 20 Jahren gibt es schon für einen Effektivzins von unter drei Prozent. Was ist unter Effektivzins zu verstehen? Kreditanbieter stellen zunächst den Sollzins vor; der „effektive“ Zins, also der tatsächliche Zins, ist noch um einige (Bearbeitungs-)Gebühren reicher. Zinsen für den Baukredit zahlen Sie auf jeden Fall, doch gibt es verschiedene Kredit-Arten. Eine sehr häufig gewählte Vertragsform ist das Annuitätendarlehen, welches auf konstanten Rückzahlungsbeträgen (Raten) basiert. Die Höhe der Rate bleibt über die komplette Laufzeit gleich, bietet also verlässliche Planungssicherheit.

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Den Kredit zügig abtragen Die Annuitätenrate setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen: Mit jeder Rate wird ein Teil der Restschuld getilgt. Je kleiner die Restschuld wird, umso mehr verringert sich der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils (da der Zins ja Prozente von der Kreditsumme darstellt). Je höher die Tilgung, desto schneller ist der Kredit abgetragen. Weil Sie aufgrund der günstigen Zinsen sparen, sollten Sie eine recht hohe Tilgung (über ein Prozent) wählen. Meist kann das gesamte Darlehen nicht innerhalb eines ver-

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auf Eckdaten wie den Effektivzins, die Dauer der Zinsfestschreibung sowie die Gesamtfinanzierungskosten zu achten. BerückEigenkapital Bauspardarlehen sichtigt werden müssen auch Nebenkosten wie Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren sowie Bereitstellungszinsen (bis tatsächlich mit dem Bau begonnen wird). Beachten Sie: Jede Nachkommastelle macht, auf die langjährige Laufzeit hochgeHypothekenrechnet, Tausende von darlehen Euro aus! Auch viele Direktbanken bieten Baufinanzierungen an. Da diese OnlineInstitute meist auf Schalterpersonal und das Gebäude für die Filialbank verzichten, offerieren sie häufig Kredite mit niedrigeren Zinsen. Der Kontakt läuft über E-Mail und Telefon. Zur Zeit sind auch Vertraglich festgelegten Zeitraumes – etwa sicherungsgesellschaften mit im Rennen: von zehn Jahren – zurückgezahlt werden. Sie bieten häufig bessere Bedingungen für Schon Monate oder Jahre, bevor der Kre- langfristige Zinsbindungen als viele Banditvertrag ausläuft, gilt es deshalb, mit ken und Sparkassen. dem Kreditgeber neue Konditionen ausBauherrschaft im Blaumann zuhandeln oder ein anderes Institut mit besserem Angebot auszuwählen (An- Entscheidend ist, dass der monatliche Aufschlussfinanzierung). Günstige Konditio- wand dauerhaft tragbar bleibt. Dabei nen lassen sich Jahre im Voraus sichern müssen Sie Ihre persönlichen Finanzie(mit einem Forward-Darlehen). rungsmöglichkeiten realistisch prüfen. Eine Faustregel: Wer nicht mehr als 500 Auf jeden Fall vergleichen! Euro im Monat für den Traum vom Haus Schauen Sie sich möglichst viele Kredit- aufwenden kann, dem ist vom Bauen abgeber an und vergleichen Sie die Ange- zuraten. Stecken Sie auch nicht alle liquibote! Berichten Sie Ihrer Hausbank von den Mittel in die Baufinanzierung – es anderen Konditionen, dann verbessert können leider jederzeit unvorhergesehene vielleicht auch diese ihre Vertragsbedin- Kosten auftauchen. 40 Prozent des Famigungen. Vergleichsportale im Internet zei- lieneinkommens gelten als machbarer gen Ihnen eine Übersicht vieler verschie- Wert. Wer selbst anpackt und viele hilfsdener Anbieter. Besonders wichtig ist es, bereite Nachbarn, Verwandte und Freunde

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Gewusst wie! FamilyHome sprach über die ideale Finanzierung mit Dr. Peter Haueisen, Leiter des Fachbereichs Baufinanzierung bei der Allianz Lebensversicherungs-AG. FamilyHome: Welche Dauer empfehlen Sie für die Zinsbindung? Und inwiefern haben die aktuell niedrigen Zinsen einen Einfluss auf diese Entscheidung? Dr. Haueisen: Die niedrigen Zinsen sollte man sich so lange wie möglich sichern – idealerweise über die gesamte Finanzierungsdauer. Dadurch ist man vor dem Risiko einer Zinserhöhung geschützt und kann mit konstanten Raten planen.

hat, kann Maler-, Bodenbelags- und Tapezierarbeiten in Eigenregie durchführen, oder auch schwierigere Gewerke wie Innenwände oder den Estrich. Die Eigenleistung im Zusammenhang mit dem Bau bezeichnet man als „Muskelhypothek“. Eine Bank kann diese als Teil des Eigenkapitals werten und fällt günstigenfalls eine positive Kreditentscheidung. Je mehr handwerkliche Expertise der Bauherr vorweisen kann, desto eher wird die Bank die „Muskelhypothek“ anerkennen. Sprich: Der hauptberufliche Elektriker hat hier bessere Karten als der Gelegenheits-Heimwerker. Die Bedeutung der Muskelhypothek wird allerdings vielfach überschätzt. Nach einer Umfrage des Bauherren-Schutzbundes erbrachte die Hälfte der befragten Bauherren eine Eigenleistung von unter 10.000 Euro. 22 Prozent sparten bis zu 15.000 Euro, neun Prozent bis zu 25.000 Euro. Nur 13 Prozent brachten es auf eine Ersparnis von über 25.000 Euro. Außerdem verlängert sich die Zeit bis zum Einzug (zusätzliche Mietkosten!). Wenn der Bauherr fehlerhaft arbeitet, kann er darüberhinaus keinen Handwerker verantwortlich machen (keine Gewährleistung).

Bauspar-Upgrade

FamilyHome: Wie hoch sollten Zins und Tilgung sein und wieviel Geld pro Monat sollte in die Baufinanzierung fließen? Dr. Haueisen: Um seinen persönlichen, frei zur Verfügung stehenden Betrag zu ermitteln, muss man seine monatlichen Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen: Zu den Einnahmen zählt vor allem das Nettoeinkommen, aber auch Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Renten. Ausgaben sind zunächst die allgemeinen Lebenshaltungskosten inklusive der Kaltmiete. Hinzu kommen die laufenden Kosten wie beispielsweise für Strom, Heizung und Wasser, sowie die Kosten für die Grundabsicherung (z.B. Hausrat-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeitsversicherung), aber auch Unterhaltspflichten. Die Differenz beider Summen zeigt, wie viel Geld man für Zinsen und Tilgung aufbringen kann. Jetzt sollte aber beachtet werden, dass sich Lebensumstände ändern können. Wenn sich Nachwuchs ankündigt oder die Kinder studieren wollen, steigen die Ausgaben. Deshalb ist es wichtig, eine Baufinanzierung zu wählen, die sich an die individuelle Lebenslage anpassen lässt. Bei einem klassischen Tilgungsdarlehen beläuft sich die Tilgungshöhe anfangs auf mindestens ein Prozent pro Jahr. Je höher die Tilgung ist, umso schneller ist man schuldenfrei. Außerdem sind bei einer höheren Tilgung die Darlehenszinsen oftmals niedriger. Bauherren sollten bei den derzeit niedrigen Zinsen einen höheren Tilgungssatz wählen, um schneller schuldenfrei zu sein. Denn dadurch lassen sich viele tausend Euro sparen. Wer volle Planungssicherheit wünscht, für den kann ein sogenanntes Volltilgerdarlehen das Richtige sein. Hier wird die Tilgungshöhe so ermittelt, dass das Darlehen am Ende der gewünschten Zinsbindungszeit komplett zurückgezahlt ist. Bei dem heutigen Zinsniveau reicht schon eine anfängliche Tilgung von knapp drei Prozent aus, um nach 25 Jahren schuldenfrei zu sein. FamilyHome: Welche Fehler sollten Bauherren bei der Finanzierung unbedingt vermeiden? Dr. Haueisen: Für die Wahl seines Darlehensgebers beziehungsweise seines Baudarlehens sollte der Sollzins nicht alleine ausschlaggebend sein. Genauso wichtig ist, dass man mit der Baufinanzierung flexibel bleibt – egal was die Zukunft bringt. Optionen wie zum Beispiel kostenfreier Tilgungssatzwechsel, jährliche Sondertilgungen oder Zinsbindungen von bis zu 25 Jahren sollten dabei ebenfalls in Betracht gezogen werden. Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, staatliche Fördermittel wie die Riester-Förderung oder KfW-Darlehen in seine Finanzierung einzubauen. FamilyHome: Vielen Dank für das Gespräch!

Bund und Länder unterstützen Sie auf Ihrem Weg zum Eigenheim begleitend zu einem Bausparvertrag dreifach: mit WohnRiester, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage. Bei der Wohnungsbauprämie zahlt der Staat eine Prämie von 8,8 Prozent auf Einzahlungen in Bausparverträge bis maximal 512 Euro

FamilyHome: Welche Höhe sollte das Eigenkapital des Bauherren haben? Und gibt es eine Faustformel, welche Kredithöhe machbar ist, ohne dass sich der Bauherr übernimmt? Dr. Haueisen: Beim Bau oder Erwerb einer Immobilie fallen Nebenkosten an, die der Bauherr aus seinen eigenen Mitteln bezahlen muss. Zum Beispiel für Architekt, Gutachter, Notar, Makler, Baugenehmigung und Grunderwerbsteuer sollte man als Richtwert 10 bis 15 Prozent der Herstellungskosten beziehungsweise des Kaufpreises ansetzen. Generell gilt: Je mehr Eigenkapital eingesetzt wird, desto günstiger kann man das Baudarlehen bekommen. Daher sollte das Eigenkapital möglichst hoch sein. Zusätzlich zu den Nebenkosten sind 20 Prozent Eigenkapital schon eine sehr gute Basis. Eine Faustformel für die maximale Kredithöhe gibt es nicht, da die Höhe der monatlichen Rate, die problemlos gestemmt werden kann, von zu vielen Faktoren abhängig ist. Eine gute Beratung und eine sorgfältige Analyse der eigenen Finanzen sind daher das A und O beim Immobilienerwerb.

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Finanzieren | Geldbausteine

▲ Interview mit Thomas Guttke, Leiter der Interhyp-Niederlassung Karlsruhe FamilyHome: Was spricht gerade zum jetzigen Zeitpunkt für den Hausbau? Thomas Guttke: Die Zinsen für Baugeld sind im Moment historisch günstig: Ein 10-Jahres-Darlehen erhält man derzeit schon ab einem jährlichen Effektivzinssatz von glatten zwei Prozent (Stand: 21.07.2014). Zum Vergleich: Wer im Jahr 2004 einen Immobilienkredit mit 10-jähriger Zinsbindung aufgenommen hat, zahlte dafür mehr als das Doppelte, nämlich 4,5 bis 5 Prozent Zinsen im Jahr. FamilyHome: Wie lange sollte man die Zinsen festschreiben? Thomas Guttke: Die momentanen Bestkonditionen von glatten 1,6 Prozent Jahreszins für 5-jährige Darlehen sind natürlich sehr verlockend. In einer kurzen Sollzinsbindung liegt allerdings auch ein hohes Risiko: Häufig beträgt die Restschuld am Ende des Zinsbindungszeitraums bei einprozentiger Standardtilgung noch 95 Prozent der Ursprungssumme, für die man dann eine Anschlussfinanzierung benötigt. Sollten die Zinsen in der Zwischenzeit gestiegen sein, kann sich die monatliche Rate für ein Darlehen signifikant erhöhen und sogar vervielfachen – mit der Gefahr, dass sie der Kreditnehmer nicht mehr bedienen kann. Besser ist es daher, Zinsbindungen von mindestens 15 bis 20 Jahren zu wählen, die mit Zinssätzen ab 2,6 Prozent derzeit nur wenig teurer sind. FamilyHome: Wie verhandelt man am besten den sogenannten Sollzins? Thomas Guttke: Der jährliche Sollzinssatz für ein Darlehen bemisst sich an der Risikoeinschätzung der Bank. Der Wert des Objektes, die Eigenkapitalquote, das Einkommen des Kreditnehmers und die Auskunft der Schufa spielen dabei eine wichtige Rolle. Wer sich hinsichtlich seiner Verhandlungsposition unsicher ist, sollte sich daher unbedingt fachkundig beraten lassen. Grundsätzlich ist es wichtig, sich an einen Experten zu wenden, der einen maximalen Überblick über die am Markt erhältlichen Kredite geben und aus der Angebotsfülle das individuell beste herausfiltern kann. FamilyHome: Vielen Dank für das Gespräch!

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jährlich bei Ledigen beziehungsweise 1.024 Euro bei Ehepaaren. Daneben gibt es die Arbeitnehmer-Sparzulage. Jeder Arbeitnehmer kann 40 Euro pro Monat von seinem Arbeitgeber als vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag anlegen lassen. Auf diese gewährt der Staat einen Bonus von neun Prozent. Den Antrag reichen Sie mit Ihrer Steuererklärung ein. Arbeitgeber sind dazu allerdings nicht verpflichtet. Sowohl beim Bausparen als auch bei den vermögenswirksamen Leistungen gelten allerdings Einkommensobergrenzen.

einkommens (maximal 2.100 Euro) abzüglich der staatlichen Zulagen in Ihren Riester-Bausparvertrag einzahlen, dabei aber mindestens den sogenannten Mindesteigenbetrag von 60 Euro. Die Sparund Tilgungsraten für Ihren Bausparvertrag mit Wohn-Riester können Sie im Rahmen der Steuererklärung begrenzt als Sonderausgaben geltend machen. Zur Grundzulage kommen Zulagen für die Kinder. Verträge gibt es bei Bausparkassen und Banken. An diese Spar-Variante sind aber Bedingungen geknüpft: Das Haus, in dem die Riester-Förderung steckt, müssen Sie selbst nutzen. Sollten Sie beruflich umziehen müssen, sind Sie verpflichtet, später, zum Beispiel bei Rentenbeginn, wieder einzuziehen oder den Verkaufserlös binnen vier Jahren in ein neues Objekt zu investieren. Der Staat fördert außerdem den sparsamen Umgang mit Energie im Eigenheim und ebenso Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Sonne, Erdwärme und Biokraftstoffe.

Herr Riester und das Traumhaus Das gilt nicht beim Wohn-Riester. Die Wohn-Riester-Förderung erhalten Sie in Form von Zulagen und Steuervorteilen in der Spar- und auch später in der Darlehensphase Ihres Bausparvertrags. Um die maximalen Riester-Zulagen zu erhalten, müssen Sie jährlich vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-

Für förderfähige Bauvorhaben Der Online Baufinanzierer Dr. Klein bietet das Energie-Effizienz-Darlehen an. Hier wird der Finanzbedarf zunächst über ein tilgungsfreies KfW-Darlehen gedeckt. Parallel wird ein Bausparvertrag angespart. Der Bausparvertrag löst nach zehn Jahren das KfW-Darlehen ab und läuft dann noch zirka vierzehn Jahre weiter. Mit Zuteilung des Bauspardarlehens und Auszahlung der Bausparsumme wird das KfW-Darlehen zurückgezahlt und die Tilgung des Bauspardarlehens beginnt. Die Restschuld am Ende der Laufzeit ist null. Dr. Klein

Restschuld ■ KfW-Darlehen Finanzbedarf

Chancen nutzen

■ Bausparvertrag KfW-Darlehen Darlehensphase 10 Jahre Guthabenansparung Guthaben

30 Jahre Laufzeit

Auszahlung Bausparsumme (bestehend aus ca. 35% - 50% Guthaben 50% - 65% Darlehen)

Herstellerkontakte auf Seite 15.


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Dreh- und Angelpunkt dieser Förderung sind die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau, einer staatlichen Förderbank. Die KfW unterstützt den Neubau, sofern dieser den energetischen Standard eines KfW-Effizienzhauses erreicht, mit zinsgünstigen Darlehen. Ein Beispiel ist das KfW-Programm „Energieeffizient bauen“ (Programm Nummer 153, siehe www.kfw.de). Wer besonders sparsam beim Energieverbrauch ist, erhält Tilgungszuschüsse. Grundsätzlich gilt: Erst die Förderung beantragen und die Zuteilung abwarten, dann erst mit dem Bau beginnen. Den Antrag reichen Sie bei der Hausbank oder beim Baufinanzierer ein, der ihn an die KfW weiterleitet. Energieberater oder Fertighaushersteller bescheinigen Ihnen, welchen Energiestandard das geplante Haus haben wird. Zuschüsse, die Bundesländer, Städte, Gemeinden und Energieversorger anbieten, finden Sie auf www.baufoerderer.de und www.foerdatenbank.de. (bis) ■

Experten vergleichen: Die Zinssätze der einzelnen Banken, Sparkassen und Versicherungen unterscheiden sich zum Teil deutlich. Abweichungen von mehreren Prozentpunkten sind möglich, und das kann einen Unterschied von mehreren tausend Euro im Jahr bedeuten. Die Hypothekenexperten der Volkswagen Financial Services filtern aus dem Angebot von über 300 Darlehensgebern das günstigste Finanzierungskonzept heraus. Volkswagen Financial Services AG/djd

Bausparvertrag 1. Ansparphase: Sie beginnt sofort nach Vertragsschluss. Der Bausparer häuft ein vorher festgelegtes Guthaben auf seinem Bausparkonto an. Dieses Guthaben stellt etwa 40 bis 50 Prozent des kompletten Sparvertrags dar. 2. Zuteilungsphase: Ist das Mindestguthaben vollständig einbezahlt und eine bestimmte Bewertungszahl der Bausparkasse erreicht (abhängig von Dauer und Höhe der Sparleistung), wird das Bauspardarlehen zugeteilt. 3. Darlehensphase: Der Bausparer kann nun über das Bauspardarlehen verfügen und dies für den Bau einer Immobilie nutzen. Vor der Auszahlung prüft die Bausparkasse jedoch noch abschließend seine aktuelle Bonität.

20.000 €

Zuteilung

30.000 €

Angesparter Eigenanteil

Gewährtes Bauspardarlehen

40%

60%

50.000 € Bausparsumme

Buchtipp

Webtipp

Der aktuelle Ratgeber der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt, wie die oft größte Investition im Leben finanziell zu schultern ist, und hilft mit Berechnungsbeispielen und Checklisten weiter. Die Themen sind: die persönliche Finanzierungsplanung, die verschiedenen Möglichkeiten der Baufinanzierung, steuerliche Förderung, wer Wohn-Riester-Förderung bekommt, vorzeitige Vertragsablösung und Anschlussfinanzierung, ABC der Baufinanzierung: alle wichtigen Begriffe verständlich erklärt. Die Baufinanzierung. Der beste Weg zu Haus oder Eigentumswohnung, 5. Auflage 2014, 176 Seiten, 18 Euro

www.hurra-wir-bauen.de > Ratgeber > Baufinanzierung > Was-kostet-dasBauvorhaben

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Planen | Bauabnahme

Die letzte Hürde Die Bauabnahme gehört zu den wichtigsten Rechtsakten beim Hausbau. Werden Mängel nicht früh genug erkannt und beanstandet, können die Konsequenzen kostspielig werden. Bauherren sollten daher das fertiggestellte Heim gewissenhaft prüfen – am besten mit Hilfe eines Bauexperten. ndlich fertig! Wer nach monatelanger Bauzeit vor seinem frisch gebauten Einfamilienhaus steht, kann stolz sein. Doch vor dem Einzug ist noch ein wichtiger Termin zu absolvieren: die Bauabnahme. Neben der Unterzeichnung des Bauvertrages gehört diese zu den wichtigsten Rechtsakten beim Hausbau. Gesetzlich ist die Bauabnahme in § 640 Abs.1 BGB geregelt. Hier ist festgesetzt, dass derjenige, der ein Haus bauen lässt, das von ihm bestellte Werk später abnehmen muss.

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Übernahme von Pflichten Wenn im Wohnzimmer die Heizung leckt, die Toilettenspülung im Gäste-WC versagt oder in der Küche die falschen Fliesen an der Wand kleben, sind dies unannehmbare Baumängel, durch die die Bauabnahme verweigert werden kann. Denn nach ihr ändern sich die Rechtsverhältnisse zwischen Bauherr und Bauunternehmer. Der Bauherr muss ab diesem Zeitpunkt beweisen, dass ein bestehender Mangel am Haus an einer ungenügenden Leistung des Bauunternehmers liegt. Auch sämtliche Gefahren und Risiken gehen nach der Bauabnahme auf den Bauherrn über – das heißt, er muss sich selbst versichern gegen Brand-, Wasser- und Sturmschäden. Wer seine Immobilie vorschnell abnimmt, bringt sich leichtfertig um wichtige Ansprüche gegenüber seinem Vertragspartner, falls nachträglich Baumängel auftauchen. Denn ist ein Werk ohne Vorbehalte angenommen, bestätigt dies, dass sämtliche Arbeiten vertragsgerecht ausgeführt wurden.

Expertenrat einholen Grundsätzlich findet die Bauabnahme auf der Baustelle statt. Es ist ratsam, sich für diesen Termin einen Bauexperten zur Seite

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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Der Bauherren-Schutzbund bietet baubegleitende Qualitätskontrolle an. Bauherrenberater und Bauherr kontrollieren hier den korrekten Einbau der Duschrinne. Bauherren-Schutzbund e.V.

zu nehmen, mit dem man sich vorab auf der Baustelle trifft. Durch eine sorgfältige Baukontrolle können Mängel frühzeitig erkannt und finanzielle Folgekosten für die Bauherrschaft vermieden werden. Bauherren finden Experten beim BauherrenSchutzbund e. V., der über ein bundesweites Netz von Beratern verfügt. Auch der Verband privater Bauherren e.V. oder der TÜV Rheinland stellen Kontakte zu lokalen Gutachtern her. Die Kosten für einen Bausachverständigen belaufen sich zwischen 2.000 und 3.000 Euro – was zunächst viel erscheint, zahlt sich jedoch aus, wenn versteckte Mängel aufgedeckt werden können, über deren Beseitigung man sonst ei-

nen langwierigen Rechtsstreit führen müsste, dessen Ausgang ungewiss ist. Gemeinsam mit einem Bauexperten und allen am Bau Beteiligten wird ein offizielles Abnahmeprotokoll erstellt, das alle Mängel auflistet – auch solche, die in früheren Begehungen festgestellt und nicht ordnungsgemäß beseitigt wurden. Bauunternehmer und Bauherren einigen sich üblicherweise danach auf eine Frist zur Nachbesserung und einen zweiten Abnahmetermin. Mit der Zahlung der letzten Rate sollten Bauherren bis zur endgültigen Abnahme warten. Bausachverständige finden Sie zum Beispiel auf www.bsb-ev.de im Internet. (erv) ■ Herstellerkontakte auf Seite 15.


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Herstellerkontakte & Impressum | Service

A

I

Allianz Baufinanzierung Lebensversicherungs-AG 0711 663-0 www.baufinanzierung. allianz.de

Interhyp AG

Axa Konzern AG 0221 148-24113 www.axa.de

089 20307-0 www.interhyp.de

S Schwabenhaus GmbH & Co. KG

Sie wollen noch mehr Informationen zu den Themen Planen & Finanzieren?

06624 930-0

B

www.schwabenhaus.de

Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) 030 31280-01 www.bsb-ev.de

V Verband der Privaten Bausparkassen e.V. 030 590091-500

Bausparkasse Schwäbisch Hall 0791 46-0 www.schwaebisch-hall.de

www.bausparkassen.de

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

D Die HausCompagnie GmbH 0800 266 7246 www.diehauscompagnie.de

0711 6691-10 www.vz-bw.de

Verbraucherzentrale Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft 0451 1408-0 www.drklein.de

G Glatthaar-Fertigkeller GmbH & Co. KG 07402 9294-0 www.glatthaar.com

NRW e.V. 0211 3809-101 www.vz-nrw.de

Volkswagen Financial Services AG 0531 212-59540 www.vwfs.de

Impressum Planen & Finanzieren ist eine Beilage der Zeitschrift FamilyHome 9-10/2014

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hurra-wir-bauen.de/ ratgeber

Family Home Verlag GmbH Mörikestraße 67, 70199 Stuttgart, Telefon 0711 96666-999, Fax 0711 96666-980 Redaktion Susanne Bischoff (bis), susanne.bischoff@familyhome.de (Ltg.) Inga Ervig (erv), inga.ervig@familyhome.de Isela Graf (gra), isela.graf@familyhome.de Grafik Sheela Rübenach, sheela.ruebenach@familyhome.de Der Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung des Verlages gestattet. Artikel, die nicht mit Namen und Signet des Verfassers gekennzeichnet sind, stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Alle Rechte bei der Family Home Verlag GmbH.

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