PHSG Studienführer

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Studienf端hrer Studiengang Kindergarten und Primarschule Studiengang Sekundarstufe I



Kinder und Jugendliche zu unterrichten ist eine der schÜnsten Lebensaufgaben – und eine der anspruchsvollsten. Deshalb brauchen Lehrerinnen und Lehrer eine Ausbildung, die sie umfassend auf die Anforderungen dieses Berufes vorbereitet.


Impressum Studienführer, Pädagogische Hochschule St.Gallen, Rektorat, Notkerstrasse 27, 9000 St.Gallen Telefon +41 71 243 94 00, info@phsg.ch, Ausgabe August 2015, Auflage: 2000 Stück Aus den im vorliegenden Studienführer aufgeführten Informationen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.


1. Studieren an der PHSG 2. Zulassung zum Studium 3. Allgemeines zum Studium an der PHSG 4. Studiengang Kindergarten und Primarschule 5. Studiengang Sekundarstufe I 6. Erweiterungsstudien f端r Lehrpersonen 7. Studentisches und kulturelles Leben 8. Allgemeine Informationen zur PHSG

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1. Studieren an der PHSG


Lehrerinnen und Lehrer begleiten Kinder und Jugendliche auf einem wichtigen Teil ihres Lebensweges. Um auf diese anspruchsvolle Tätigkeit vorzubereiten, bietet die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) eine Ausbildung mit hohem Praxisbezug. Der Moment, in dem die Lösung für die schwierige Mathematikaufgabe endlich sonnenklar ist. Der Moment, in dem einleuchtet, was Chemie und Physik mit dem eigenen Alltag zu tun haben. Der Moment, in dem ein fremdes Land einen in seinen Bann zieht. Lehrpersonen haben eine anspruchsvolle Aufgabe, doch sind es diese Momente, die den Lehrerberuf so abwechslungsreich und spannend machen: wenn der Funke auf die Schülerinnen und Schüler überspringt und ihr Interesse für ein Thema geweckt werden kann. Die PHSG bietet Studiengänge für angehende Lehrpersonen des Kindergartens, der Primarschule, der Oberstufe sowie der Berufsbildung an. Trotz der Vielfalt und Grösse ist die Hochschule überschaubar geblieben. Mit ihrem hohen Qualitätsanspruch und dem breiten didaktischen und fachwissenschaftlichen Studienangebot bereitet die PHSG künftige Lehrpersonen umfassend auf ihren Beruf vor. Sie legt dabei grossen Wert auf eine optimale Verknüpfung von Theorie und Praxis. Regelmässige praktische Einsätze vom ersten Semester an sorgen dafür, dass Studierende ihre erworbenen Kenntnisse schon während des Studiums erproben und umsetzen können. Fachübergreifendes, selbstständiges und teamorientiertes Lernen ist ein fester Teil der Ausbildung. Das Studium basiert auf den Vorgaben der Bologna-Deklaration und öffnet damit Zugänge zu anderen Studienrichtungen. Die PHSG beruht auf traditionellen Werten, macht sich aber auch in zahlreichen berufsfeldnahen Forschungs- und Schulentwicklungsprojekten neue und innovative Erkenntnisse zu eigen. So gehören Themen wie Frühförderung jüngerer Kinder oder die Entwicklung einer Perspektive der Achtsamkeit und Nachhaltigkeit im Umgang mit Natur und Kultur zu Profilschwerpunkten der PHSG. Lehrerin oder Lehrer sein heisst immer auch, die Faszination für das Lernen und für verschiedene Themen mit den Schülerinnen und Schülern zu teilen. Die PHSG bereitet Sie darauf vor – an schweizweit einzigartigen und attraktiven Lernorten. Der vorliegende Studienführer gibt einen ersten Einblick über das Studium an der PHSG. Detaillierte Informationen und Erläuterungen finden sich auch im Internet unter www.phsg.ch.

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1. Studieren an der PHSG

An der Pädagogischen Hochschule St.Gallen werden folgende Regelstudiengänge angeboten: Studiengang

Dauer Abschluss

Lehrperson für Kindergarten und Primarschule Unterstufe (Diplomtyp A)

6 Semester

Bachelor

Lehrperson für Primarschule Unter- und Mittelstufe (Diplomtyp B)

6 Semester

Bachelor

Lehrperson für die Sekundarstufe I, phil. I

9 Semester

Master

9 Semester

Master

(sprachlich/ historisch) Lehrperson für die Sekundarstufe I, phil. II (mathematisch / naturwissenschaftlich)

Die Diplome der PHSG werden in der gesamten Schweiz anerkannt. Die PHSG bietet neben den Regelstudiengängen auch Erweiterungsstudien und Weiter­ bildungen an. Beispiele: Eine Primar-Lehrperson qualifiziert sich für den Unterricht auf der Sekundarstufe I oder eine Lehrperson erwirbt die Lehrberechtigung für ein zusätzliches Fach (vgl. Kapitel 6). Eine Erwerbstätigkeit bei Erweiterungsstudien und Weiterbildungen ist während des Studiums in begrenztem Umfang möglich.

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2. Zulassung zum Studium 2.1 Übersicht, Zulassung und Profil zu den Studiengängen

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2.2 Zulassung zum Studiengang Kindergarten und Primarschule

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2.3 Übertritt aus anderen schweizerischen Pädagogischen Hochschulen

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2.4 Wechsel des Studiengangs innerhalb der PHSG

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2.5 Regelung betreffend ausländischer und anderssprachiger Studierender

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2.6 Studienbereiche

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2.7 Gasthörerinnen und Gasthörer

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2.8 Anmeldung

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2.9 Studienkosten und weitere Auslagen

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2.1 Übersicht, Zulassung und Profil zu den Studiengängen Übersicht

Studiengang Sekundarstufe I MASTER of ARTS in Secondary Education MASTER of SCIENCE in Secondary Education

Master / 270 ECTS 9. Semester

8. Semester

• Masterstudium

Studiengang Kindergarten und Primarschule BACHELOR of ARTS in Pre-Primary and Primary Education

7. Semester

BACHELOR of ARTS in Primary Education

Bachelor / 180 ECTS 6. Semester

5. Semester

4. Semester

3. Semester

2. Semester

• Masterstudium • Kompaktpraktikum

3 (6 Wo.)

evtl. Kompaktpraktikum + (3 Wo.) • Masterstudium

Kompaktpraktikum 2 (3 Wo.) • Diplomtypenspezifische Ausbildung • Gemeinsame Ausbildung

• Bachelorstudium • Halbtagespraktikum

Praktikum (6 Wo.)

evtl. Kompaktpraktikum + (3 Wo.)

• Diplomtypenspezifische Ausbildung • Gemeinsame Ausbildung

• Bachelorstudium • Halbtagespraktikum

Praktikum (3 Wo.)

evtl. Fremdsprachaufenthalt (individuell)

• Diplomtypenspezifische Ausbildung • Gemeinsame Ausbildung

• Bachelorstudium

evtl. selbstbestimmtes Praktikum (2 Wo.)

evtl. Kompaktpraktikum + (3 Wo.)

• Diplomtypenspezifische Ausbildung • Gemeinsame Ausbildung • Praktikum (2 Wo.)

• Bachelorstudium

Praktikum (2 Wo.) / Zwischenprüfung

Kompaktpraktikum 1 / Zwischenprüfung

• Gemeinsame

• Bachelorstudium • Halbtagespraktikum

Ausbildung

• Eignungsüberprüfung

C2

C1

2

• Eignungsüberprüfung

Praktikum (2 Wo.) 1. Semester

• Gemeinsame Ausbildung • Praktikum (2 Wo.) • Eignungsüberprüfung

• Bachelorstudium • Halbtagespraktikum 1 • Eignungsüberprüfung

Diplomtyp A (Kindergarten und Primarschule 1. – 3. Klasse)

Studiengang phil. I (Deutsch + 3 weitere Fächer)

Diplomtyp B (Primarschule 1. –  6. Klasse)

Studiengang phil. II (Mathematik + 3 weitere Fächer)

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2. Zulassung zum Studium

Zulassung Kindergarten und Primarschule

Studiengang Sekundarstufe I

Diplomtyp A (Kindergarten und Primarschule 1.  – 3. Klasse)

Studiengang phil. I (Deutsch + 3 weitere Fächer)

Diplomtyp B (Primarschule 1. –  6. Klasse)

Studiengang phil. II (Mathematik + 3 weitere Fächer)

1 Jahr, Vorkurs PH inkl. Ergänzungsprüfung2

4 Jahre Gymnasiale Maturität

1 Jahr, FMP 1 oder Vorkurs PH inkl. Ergänzungsprüfung2 3 Jahre Diplommittelschule (DMS) Fachmittelschule (FMS)

Mehrjährige Berufstätigkeit plus Vorkurs PH inkl. Ergänzungsprüfung 2

3 Jahre Fachhochschule

3 – 4 Jahre Berufliche Grundbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ

3 – 4 Jahre Berufliche Grundbildung mit Berufsmaturität (BMS) bzw. Wirtschaftsmittelschule (WMS/WMI)

Aufnahme sur dossier 4

3 Jahre Berufstätigkeit

1 Jahr Passerelle 3

3 – 4 Jahre Berufliche Grundbildung mit Berufsmaturität (BMS) bzw. Wirtschafts­ mittelschule (WMS/WMI)

3 Jahre Ausbildung Sekundarstufe II

Fachmaturität Pädagogik 2 Der Vorkurs PH zur Ergänzung der Allgemeinbildung wird an der ISME (Interstaatlichen Maturitätsschule für Erwachsene in St.Gallen und Sargans) angeboten und umfasst 30 Wochen à 25 Lektionen (inkl. Selbststudium). Er kann berufsbegleitend absolviert werden. Die Ergänzungsprüfung kann wahlweise auch ohne Vorkurs PH abgelegt werden. 3 Die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen /Sargans (ISME) führt einen Passerellen-Lehrgang, welcher Berufsmaturandinnen und -maturanden die Zulassung zu den universitären Hochschulen sowie zu den Pädagogischen Hochschulen ermöglicht. Anmeldeformulare für diese Lehrgänge können unter www.isme.ch bezogen werden. 4 Mindestalter: 30 Jahre; weitere Informationen zur Aufnahme sur dossier unter www.phsg.ch 1

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Profil

Kindergarten und Primarschule

Typ

usbildung zur Allround-Lehrperson A (mit Abwahlmöglichkeiten) im Kindergarten und / oder in der Primarschule

Ausbildung zur Lehrperson für die Sekundarstufe I

Dauer

6 Semester

9 Semester

Beginn

Herbst (Kalenderwoche 36)

Herbst (Kalenderwoche 37)

Diplome

iplomtyp A: Kindergarten und Primarschule D 1. bis 3. Klasse • Diplomtyp B: Primarschule 1. bis 6. Klasse Schweizerisch anerkanntes Lehrdiplom

Studiengang Sekundarstufe I

Lehrperson phil. I (sprachlich / historisch) Lehrperson phil. II (mathematisch / naturwissenschaftlich) • Schweizerisch anerkanntes Lehrdiplom für 4 Fächer • •

Abschluss • Bachelor of Arts in Pre-Primary and Primary Education • Bachelor of Arts in Primary Education

• •

Master of Arts in Secondary Education Master of Science in Secondary Education

• Gymnasiale Maturität Zulassung Passerelle • Fachhochschuldiplom (evtl. mit Auflagen) • Fachmatura Pädagogik • Diplom-, Fach-, Wirtschaftsoder Berufsmittelschule: Ergänzungsprüfung, wahlweise inkl. Vorkurs PH an der ISME • Mehrjährige Berufstätigkeit: Ergänzungsprüfung, wahlweise inkl. Vorkurs PH an der ISME oder Aufnahme sur dossier

Studienaufbau

emesterbetrieb mit Praktika und Prüfungen S in den Zwischen­semesterzeiten • 1. und 2. Semester: Gemeinsame Ausbildung • 3. bis 6. Semester: Diplomtypenspezifische Ausbildung

• 1. bis 6. Semester: • 7. bis 9. Semester: • Zwischensemester 2 / 3: • Zwischensemester 6 / 7: • Im 8. Semester: • selbstverantwortet:

Studiencharakter

odularisierter Aufbau: M – Kernstudium mit Pflicht- und Wahlpflicht modulen – Schwerpunktstudien – Interdisziplinäre Blockwochen – Selbstverantwortetes Studium • Starker Praxisbezug (25% der Ausbildung) • Intensive Lernbegleitung • Interdisziplinäre Zusammenarbeit

• Interessenorientiertes, vielfältiges Fachstudium mit starkem Praxisbezug

Prüfungen

wischenprüfung mit Fachprüfung nach Z dem 2. Semester und Eignungsüberprüfung im 1. Studienjahr • Leistungsüberprüfungen in den Modulen

• Zwischenprüfung mit Fachprüfung nach dem 2. Semester und Eignungsüberprüfung im 1. Studienjahr • Leistungsüberprüfungen in den Modulen

Anmeldung

Pädagogische Hochschule St.Gallen Studiengang Kindergarten und Primarschule Seminarstrasse 27, 9400 Rorschach Tel. 071 844 18 18, Fax 071 844 18 19 E-Mail: info.primar@phsg.ch, www.phsg.ch

Pädagogische Hochschule St.Gallen Studiengang Sekundarstufe l Notkerstrasse 27, 9000 St.Gallen Tel. 071 243 94 20, Fax 071 243 94 90 E-Mail: info.sek1@phsg.ch, www.phsg.ch

Anmeldeschluss: 30. April

Anmeldeschluss: 30. April

Gymnasiale Maturität Passerelle • Fachhochschuldiplom (evtl. mit Auflagen) • Aufnahme sur dossier

Ausbildung bis Zwischenabschluss Bachelor Masterstudium Kompaktpraktikum 1 Kompaktpraktikum 2 Kompaktpraktikum 3 Kompaktpraktikum +

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2. Zulassung zum Studium

Vorgängige ausserschulische Fremdsprachenaufenthalte werden empfohlen, sind aber nicht Bedingung für die Zulassung (siehe Kapitel 4.10). Instrumentalunterricht: Für den Studiengang Kindergarten und Primarschule sind Kenntnisse im Instrumentalbereich wünschenswert, aber keine Vorbedingung für die Zulassung. Im Studiengang Sekundarstufe I sind bei der Belegung des Studienfaches Musik Vorkenntnisse im Instrumentalbereich notwendig (siehe Kapitel 4.9 und 5.8).

2.2 Zulassung zum Studiengang Kindergarten und Primarschule Absolventinnen und Absolventen einer gymnasialen Maturität, der Passerelle oder der Fachmaturität Pädagogik haben einen direkten Zugang zur Ausbildung. Für Berufsleute mit anderen Vorbildungen besteht die Möglichkeit, einen allgemeinbildenden Vorkurs PH an der Interstaatlichen Maturitätsschule für Erwachsene (ISME) zu besuchen. Dieser schliesst mit einer Zulassungsprüfung («Ergänzungsprüfung») ab. Die Ergänzungsprüfung kann auch ohne Besuch des Vorkurses absolviert werden, um einen direkten Einstieg an die PHSG zu erlangen. Informationen zum Vorkurs und zur Ergänzungsprüfung findet man auf www.isme.ch. Für Studieninteressierte über 30 Jahre mit mehrjähriger Berufserfahrung wird ein Aufnahmeverfahren sur dossier angeboten. Weitere Informationen unter www.phsg.ch.

2.3 Übertritt aus anderen schweizerischen Pädagogischen Hochschulen Der Übertritt von einer anderen schweizerischen Pädagogischen Hochschule (PH) ist möglich, soweit die Vorbildung den unter Kapitel 2.1 aufgeführten Zulassungsbedingungen zu den einzelnen Studiengängen entspricht und die Eignungsüberprüfung bestanden wurde. Die an der anderen PH erbrachten Leistungen (Module und ECTS-Punkte) werden im Rahmen des an der PHSG belegten Studiengangs angerechnet. Details werden von den verantwortlichen Studiengangsleitungen sur dossier geregelt.

2.4 Wechsel des Studiengangs innerhalb der PHSG Ein Wechsel des Studiengangs innerhalb der PHSG ist nach bestandener Zwischenprüfung am Ende des ersten Studienjahres möglich. Die Vorbildung muss dabei den Zulassungsbedingungen zum neuen Studiengang entsprechen (siehe Kapitel 2.1). Erbrachte Leistungen des bisherigen Studiums werden im Rahmen des neuen Studiums angerechnet. Wechsel nach dem 3. Semester werden von den verantwortlichen Studiengangsleitungen sur dossier geregelt.

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2.5 Regelung betreffend ausländischer und anderssprachiger Studierender Ausländische Studierende sind zum Studium zugelassen, sofern sie die Zulassungsbe­ dingungen erfüllen (siehe Kapitel 2.1). Für die Aufenthaltsbewilligung sind die Studierenden selbst zuständig. Bewilligungen werden in der Regel nur an Studierende erteilt, die nicht älter als 30 Jahre sind. Für Studierende aus Ländern der EU und der EFTA gelten erleich­ terte Bedingungen. Können interessierte Personen nachweisen, dass sie immatrikula­ tionsberechtigt und krankenversichert sind sowie über genügend finanzielle Mittel verfügen, haben sie ohne Altersbeschränkung Anrecht auf eine Auf­enthaltsbewilligung. Die Aufenthaltsbewilligung beinhaltet für Studierende aus Ländern der EU und EFTA auch eine Arbeitsbewilligung für Nebenerwerbstätigkeit bis zu 15 Stunden pro Woche. Gesuche für eine Aufenthaltsbewilligung sind zu richten an: Kantonales Migrationsamt, St.Leonhardstrasse 40, 9001 St.Gallen, Telefon 071 229 31 11

Studierende der PHSG werden als Lehrpersonen für Deutsch als Muttersprache oder für das Unterrichten in deutscher Sprache ausgebildet. Sie müssen deshalb mündlich und schriftlich über ausgezeichnete Deutschkompetenzen verfügen. Die Ausbildung an der PHSG steht Personen mit nicht-deutscher Muttersprache offen, wenn sie das GoetheZertifikat C2 «Grosses Deutsches Sprachdiplom» erworben haben. Ein früher erworbenes Zertifikat auf Stufe C2 wird anerkannt. Wenn sich im Verlauf des Studiums herausstellt, dass die mündlichen oder schriftlichen Sprachkompetenzen einer/eines Studierenden den Anforderungen des Studiums oder des Lehrberufs nicht genügen, kann das Prorektorat Ausbildung einen Unterbruch des Studiums verfügen.

2.6 Studienbereiche Die Ausbildung beruht auf vier zentralen Studienbereichen: • Erziehungswissenschaft, Allgemeine Didaktik, Berufs- und Studienkompetenz • Mathematik, Natur- und Geisteswissenschaft • Sprachen • Gestaltung, Musik, Bewegung und Sport

2.7 Gasthörerinnen und Gasthörer Personen, die an einer Teilnahme an einzelnen (Lehr-) Veranstaltungen interessiert sind, können sich ohne Immatrikulation für ein Semester als Gasthörerinnen und Gasthörer einschreiben. Informationen dazu finden sich unter www.phsg.ch p Weiterbildung p Angebotsübersicht p Gasthörer. 15


2. Zulassung zum Studium

Es gelten folgende Bedingungen: • Als

Gasthörerinnen und Gasthörer sind Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres zugelassen. Dazu können sie sich bis spätestens einen Monat vor Beginn des Semesters in die gewünschten Module einschreiben. • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einschreibung. • Die Gasthörerinnen und Gasthörer sind verpflichtet, regelmässig an den Veranstaltungen teilzunehmen und aktiv mitzuarbeiten. • Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 100.–. • Die Semestergebühren betragen Fr. 100.– pro Semesterwochenstunde. • Auf Wunsch wird eine Bestätigung für den Besuch ausgestellt. Zwischenprüfungen können nicht abgelegt werden. Modulnachweise können auf Wunsch und gegen eine zusätzliche Gebühr von Fr. 100.– pro Modul abgelegt werden. • Erbrachte Leistungen werden bei der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen sowie bei einem späteren Diplom- oder Nachdiplomstudium nicht als Vorbildung anerkannt und führen nicht zu einer Lehrbefähigung.

2.8 Anmeldung Der Anmeldeschluss für sämtliche Studiengänge ist der 30. April. Die Anmeldung erfolgt beim Sekretariat. Das Anmeldeformular kann bei den Sekretariaten angefordert oder im Internet heruntergeladen werden. Für den Studiengang Kindergarten und Primarschule: Pädagogische Hochschule St.Gallen

Studiengang Kindergarten und Primarschule Seminarstrasse 27, 9400 Rorschach, Telefon 071 844 18 18 Für den Studiengang Sekundarstufe I: Pädagogische Hochschule St.Gallen

Studiengang Sekundarstufe I Notkerstrasse 27, 9000 St.Gallen, Telefon 071 243 94 20

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2.9 Studienkosten und weitere Auslagen einmalig: Anmeldegebühr Fr. 200.– (keine Rückerstattung bei Annullierung)

Immatrikulationsgebühr Fr. 300.– Prüfungsgebühren: Zwischenprüfung Fr. 200.– / Studienabschluss Fr. 200.– Fremdsprach-Assistenzpraktikum Studiengang Kindergarten und Primarschule Fr. 1900.- bis Fr. 3400.- (abhängig vom Aufenthaltsort) Notebook + Software wiederkehrend: Semestergebühren Fr. 800.–

Skripte, Bücher, Exkursionen bis ca. Fr. 700.– (pro Semester) weitere Kosten: Lebenshaltungskosten + Reisekosten je nach Praktikumsort

Beiträge zu Blockwochen und besonderen Veranstaltungen

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3. Allgemeines zum Studium an der PHSG 3.1 Studium nach den Bologna-Richtlinien/ ECTS/Modulnachweise

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3.2 Studienabschl체sse

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3.3 Semesterstrukturen

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3.4 Berufspraktische Studien

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3.5 Qualit채tsmanagement

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3.6 Pr채senzpflichten/Milit채r/ Individuelle Studienanpassung

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3.7 Informations- und Kommunikationstechnologie

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3.8 Regionale Didaktische Zentren (RDZ)

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3.9 Internationale Kontakte/Studienaustausch

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3.1 Studium nach den Bologna-Richtlinien/ECTS/Modulnachweise Mit der Deklaration von Bologna streben die Unterzeichnerstaaten einen europäischen Hochschulraum an, der international wettbewerbsfähig ist und die Mobilität der Studierenden fördert. Dazu dienen insbesondere folgende Massnahmen: 1. Die modularisierten Studienleistungen werden im European Credit Transfer System (ECTS) verrechnet. Dies erlaubt die Anrechnung des PHSG-Studiums an eine weiterführende Ausbildung auf tertiärer Stufe und ermöglicht die Anrechnung von Auslandssemestern an das PHSG-Studium. Gemäss dem European Credit Transfer System werden jedem Ausbildungsmodul ECTS-Punkte zugeteilt. Dabei entspricht ein ECTS-Punkt ca. 25 bis 30 Arbeitsstunden. Pro Studienjahr ist eine durchschnittliche Arbeitsleistung vorgesehen, die zum Erwerb von 60 ECTS-Punkten führt. 2. Einführung eines Studiensystems, das nach sechs Semestern bzw. 180 ECTS-Punkten zu einem Bachelor-Abschluss führt und nach weiteren drei Semestern bzw. nach insgesamt 270 ECTS-Punkten zu einem Master-Abschluss. Entsprechend der Deklaration von Bologna erhalten Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge für Kindergarten und Primarschule einen Bachelor-Titel und Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs für Oberstufenlehrpersonen einen Master-Titel. Die Module werden mit einem Modulnachweis abgeschlossen. Diese Leistungsnachweise sind vielfältig und beziehen sich auf die aufgebauten Kompetenzen. Sie können unterschiedliche Formen aufweisen wie beispielsweise schriftliche Prüfung, Referat, Seminararbeit oder Portfolio.

3.2 Studienabschlüsse Die PHSG bildet in einem sechssemestrigen Studium Lehrpersonen für Kindergarten und Primarschule Unterstufe (Diplomtyp A) bzw. für Primarschule Unter- und Mittelstufe (Diplomtyp B) aus. Das Diplom berechtigt zur Unterrichtstätigkeit in den abgeschlossenen Fächern dieser Stufen. Mit dem Diplom wird der Titel «Bachelor of Arts (BA) in Pre-Primary and Primary Education» (Diplomtyp A) oder «Bachelor of Arts (BA) in Primary Education» (Diplomtyp B) verliehen (mehr Informationen zu den Prüfungen siehe Kapitel 4.11). In einem neunsemestrigen Studiengang werden an der PHSG Lehrpersonen für die Sekundarstufe I ausgebildet. Das Lehrdiplom berechtigt zum Unterricht in vier Fächern auf der Oberstufe. Gemäss den Bologna-Richtlinien ist das Studium gestuft, d.h. am Ende des sechsten Semesters wird im Rahmen des Bachelorabschlusses ein E-Portfolio erstellt. Mit dem Diplom (Masterabschluss) wird den Studierenden der Titel des «Master of Arts (MA) in Secondary Education» für den Studiengang phil. I bzw. «Master of Science

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3. Allgemeines zum Studium an der PHSG

(MSc) in Secondary Education» für den Studiengang phil. II verliehen (mehr Informationen zu den Prüfungen siehe Kapitel 5.10).

3.3 Semesterstrukturen Die Semesterzeiten sind gesamtschweizerisch weitgehend festgelegt. Die Vorlesungszeit dauert 14 - 15 Wochen [Herbstsemester (HeS): Kalenderwoche 37 bis und mit 51; Frühjahrs­semester (FrS): Kalenderwoche 8 bis und mit 21]. Im Studiengang Kindergarten und Primarschule beginnt das Herbstsemester 1 Woche früher, da Praktika in das Semester integriert sind. Die Zwischensemesterzeiten sind zum Teil mit Blockwochen, mit Praktika oder mit Prüfungen belegt bzw. für das Selbststudium und das Verfassen von Bachelorund Masterarbeit freizuhalten. Beim Studieneinstieg werden alle Studierenden der PHSG ins Studium eingeführt. Je zwei respektive drei Blockwochen pro Semester (Frühjahrsund Herbstbreak) sind an die Frühjahrs- bzw. Herbstferien der Volksschule gekoppelt.

3.4 Berufspraktische Studien Die Berufspraktischen Studien umfassen alle Ausbildungsteile, die in direktem Kontakt mit der Schulpraxis stattfinden. Sie betragen rund 20 bis 25 Prozent des gesamten Studiums. Die Studierenden der PHSG kommen ab dem ersten Semester in Kontakt mit der Praxis. Die Praktikumsdauer wird im Verlauf der Ausbildung gesteigert. Die Praktikumsstellen werden den Studierenden von der PHSG zugeteilt (siehe auch Kapitel 4.7 und 5.7). Kindergarten und Primarschule Im ersten Ausbildungsjahr (Grundstudium) finden Praxiseinsätze auf allen Stufen (Kinder-

garten – Unterstufe – Mittelstufe) statt; nach dem Entscheid für einen Diplomtyp werden die entsprechenden zwei Stufen ungefähr gleichwertig berücksichtigt (siehe auch Kapitel 4.7). Oberstufe Die Studierenden kommen sowohl mit Sekundar- als auch mit Realklassen in Kontakt.

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3.5 Qualitätsmanagement Die PHSG versteht sich als lernende Organisation, die mit einem Entwicklungsplan arbeitet, welcher periodisch der Qualitätsüberprüfung unterzogen wird. Die Stabsstelle Qualitäts­ management unterstützt die Angehörigen der PHSG darin, die verschiedenen Bereiche der Qualität der Hochschule zu erfassen und zielgerichtet weiter zu entwickeln. Sie stellt Instrumente, Verfahren und Dokumente für die Qualitätsentwicklung und -sicherung zur Verfügung und schafft Grundlagen für die weitere Planung. Dabei werden unter anderem die Lehrveranstaltungen evaluiert und laufend überarbeitet.

3.6 Präsenzpflichten/Militär/Individuelle Studienanpassung An der PHSG gilt der Grundsatz, dass die Studierenden in der Regel die Veranstaltungen vollständig besuchen. Studierenden mit ausgewiesenen besonderen Vorbildungen können erbrachte Leistungen im Rahmen des Studienplans angerechnet werden. Militärpflichtigen Studierenden wird empfohlen, die Rekrutenschule vor dem Antritt des Studiums zu absolvieren. Militärdienstleistungen während Prüfungszeiten, Blockwochen und Praktika können in der Regel verschoben werden. In speziellen Fällen werden für Studierende individuelle Studienanpassungen vereinbart; dies gilt insbesondere für Studierende mit besonderen Begabungen und entsprechenden Aus- und Weiterbildungen (z.B. Musik, Sport), für solche, die studienbegleitend Betreu­ ungsaufgaben zu erfüllen haben (z.B. Alleinerziehende) oder für Studierende in speziellen Situationen (z.B. Krankheit).

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3. Allgemeines zum Studium an der PHSG

3.7 Informations- und Kommunikationstechnologie Alle Studierenden benötigen für die Ausbildung an der PHSG ein Notebook (WLAN fähig). Eine Mindestkonfigurationsliste und Hinweise zum Kauf des Notebooks sind auf der Homepage unter www.phsg.ch p PHSG-Webworld zu finden. Grundkenntnisse der Computeranwendung werden zu Beginn des Studiums vorausgesetzt. Die PHSG bietet während des Studiums je nach Studiengang einen obligatorischen Grundkurs in Informatik (Oberstufe) bzw. online das Selbstlernprogramm «Differenzierung ICT Grundlagen» (Kindergarten und Primarschule) an. Diese befähigen zu einem angemessenen Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IT). Im Freifachangebot werden zusätzliche, projektorientierte Informatik-Module zu aktuellen Themen und Programmen angeboten. Zu Studienbeginn erhalten alle Studierenden ein persönliches Benutzer­ konto mit Passwort (inkl. E-Mail-Adresse). So haben sie von jedem PHSG-Computer auf ihre dort abgelegten Daten und das Internet Zugriff. Für den drahtlosen Zugriff ist das WLAN der PHSG flächendeckend auf dem gesamten Campus verfügbar. Den Schwerpunkt der Ausbildung an der PHSG bilden Präsenzveranstaltungen. Im Sinn des «blended learning» werden aber auch Präsenzveranstaltungen mit E-Learning kombiniert. Plattformen wie OLAT und Mahara sowie andere internetbasierte Lernumgebungen und Lernwerkzeuge werden zur Unterstützung von Vorlesungen und Seminaren eingesetzt.

3.8 Regionale Didaktische Zentren (RDZ) Mit den Regionalen Didaktischen Zentren (RDZ) haben der Kanton St.Gallen und die PHSG ein in der Schweiz einmaliges Unterstützungsangebot für Studierende, amtierende Lehrpersonen, Behörden und die interessierte Öffentlichkeit geschaffen. In Gossau, Rapperswil-Jona, Rorschach, Sargans und Wattwil stehen RDZ mit folgenden Dienstleistungsangeboten für die Volksschule zur Verfügung: Mediathek Die Mediatheken verfügen über ein grosses Sortiment an Büchern, Lehrmitteln, Zeitschriften,

Lernkisten, Unterrichtssoftware, DVDs und CDs, welches laufend ausgebaut wird. Lernwerkstatt In den Lernwerkstätten können Lehrpersonen und Studierende neue Formen des Unterrichts

diskutieren und entwickeln. Eine Vielzahl an bereitgestellten Materialien ermöglicht ein direktes Erproben und Umsetzen von Ideen. Hier finden auch regelmässig Kurse zu aktuellen pädagogischen und didaktischen Themen statt.

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Lernarrangements

An den RDZ arbeiten Lehrpersonen der Volksschule. Sie entwickeln zusammen mit Studierenden und Fachpersonen beispielhafte Lernarrangements zu lehrplanrelevanten Themen und gestalten dazu eine passende Lernumgebung. Volksschulklassen, Lehrpersonen und Studierende besuchen diese und erhalten so Anregung für das eigene Lernen. Die Lehrpersonen an den RDZ decken alle Stufen der Volksschule ab und haben auch die Aufgabe, die Studierenden und Lehrpersonen in didaktischen Fragen zu beraten. Die RDZ stehen in enger Verbindung miteinander. Das aktuelle Angebot aller RDZ ist über das Internet abrufbar: www.phsg.ch/rdz

3.9 Internationale Kontakte/Studienaustausch Mobilitätssemester Die PHSG unterstützt Studierende, die ein Mobilitätssemester absolvieren wollen.

Die Möglichkeit eines Mobilitätssemesters an einer Partnerinstitution im In- oder Ausland besteht im 4. Semester. In den folgenden Ländern hat die PHSG zurzeit Partnerhochschulen: Belgien, Chile, China (Hong Kong), Deutschland, Dänemark, Frankreich, Grossbritannien, Holland, Irland, Italien, Kanada, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz (Romandie), Spanien, Tschechien und Türkei. Für detaillierte Informationen: www.phsg.ch/ International oder Anfrage an internationaloffice @ phsg.ch International Class Im Frühjahrssemester besteht mit der International Class ein englischsprachiges Angebot,

an dem nebst Gaststudierenden aus verschiedenen Ländern auch Studierende der PHSG teilnehmen können. Die International Class hat einen kulturellen Schwerpunkt und beschäftigt sich an einem Tag pro Woche mit einem spezifischen regionalen oder schwei­ zerischen Schwerpunktthema.

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Als Lehrerin oder Lehrer vermittelt man nicht nur Wissen. Man motiviert, organisiert, erzieht, berät, lÜst Probleme und man ist auch Bezugsperson und Vorbild. Gibt es eigentlich eine spannendere und vielseitigere Aufgabe?


4. Studiengang Kindergarten und Primarschule 4.1 Profil des Studiums

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4.2 Studien- und Fachbereiche

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4.3 Studienaufbau

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4.4 Studienformen

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4.5 Semesterstrukturen

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4.6 Übersicht über die Studienanteile

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4.7 Berufspraktische Studien

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4.8 Mentorat

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4.9 Instrumentalunterricht

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4.10 Sprachaufenthalte und Sprachdiplome

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4.11 Modulnachweise und Prüfungen

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4.12 Vollzeit-/Teilzeitstudium

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4.13 Präsenzverpflichtungen/Urlaub/Studienunterbruch

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Der Studiengang für Lehrpersonen des Kindergartens und der Primarschule ist in Rorschach beheimatet. Die Praktika finden in den Regionen statt. 4.1 Profil des Studiums Studienabschluss Der Studiengang Kindergarten und Primarschule ist ein dreijähriges Hochschulstudium.

Es schliesst mit einem Bachelor of Arts in Pre-Primary and / or Primary Education ab. Das Lehrdiplom ist schweizerisch anerkannt und erlaubt das Unterrichten im Kindergarten und/oder in der Primarschule. Diplomtypen: A und B Nach einem ersten gemeinsamen Jahr entscheiden sich die Studierenden für einen der

beiden Diplomtypen: • Diplomtyp • Diplomtyp

A: Kindergarten und 1.–3. Klasse Primarschule B: 1.– 6. Klasse Primarschule

Allroundausbildung mit Spezialisierung Studierende des Diplomtyps A erhalten in allen Studien- und Fachbereichen eine Basis­

ausbildung und werden zu Allround-Lehrpersonen ausgebildet. Studierende des Diplomtyps B werden ebenfalls sehr breit für praktisch alle Fächer der Primarschule ausgebildet. Sie wählen im Bereich Gestalten zwischen Bildnerischem und Textilem Gestalten bzw. Bildnerischem und Technischem Gestalten. Die Aus­bildung umfasst eine oder zwei Fremd­sprachen (Englisch, Französisch), abhängig von den Fremdsprachenkompetenzen. Alle Studierenden spezialisieren sich berufsorientiert durch Schwerpunktstudien und setzen mit weiteren Wahlangeboten individuelle Studienschwerpunkte.

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4. Studiengang Kindergarten und Primarschule

Praxisnähe

In zwei- bis sechswöchigen Blockpraktika erwerben die Studierenden ab dem ersten Studiensemester praktische Erfahrungen in ihrem zukünftigen Berufsfeld. Die Praktika finden teilweise während des Semesters, teilweise in der Zwischensemesterzeit statt. In den Praktika verbinden sich die theoretische und die praktische Ausbildung. Praxisprojekte schaffen zusätzliche Bezüge zur Berufspraxis. Kompetenzaufbau und Studienbegleitung Durch Training in Gruppen sowie durch persönliche Auseinandersetzung und Reflexion

werden berufsrelevante personale und soziale Kompetenzen aufgebaut. Die Begleitung der Studierenden durch Mentoratspersonen im Verlauf des Studiums und während der Praktika unterstützt die Studierenden bei ihren Lernprozessen. Selbstständige Projektarbeit Selbstständige und in Lerngemeinschaften durchgeführte Projektarbeiten sowie Praxis-

einsätze in eigener Verantwortung sind wichtige Teile des Studiums. Forschung und Entwicklung Wissenschaftsorientierte Lehr- und Lernveranstaltungen und Mitarbeit an kleineren

Forschungs- und Erkundungsprojekten geben Einblick in den Lehrberuf, der sich an wissenschaftlichen Standards orientiert.

4.2 Studien- und Fachbereiche Das Studium umfasst folgende Studienbereiche mit den dazugehörigen Fachbereichen: Studienbereich Erziehungswissenschaften Der Studienbereich Erziehungswissenschaften umfasst die traditionellen Fächer Pädagogik,

Psychologie, Allgemeine Didaktik sowie im Hinblick auf die Berufsaufgabe gezielt ausgewählte Inhalte aus Bezugswissenschaften wie Philosophie, Soziologie und Ethik. Mit dem Studienbereich Erziehungswissenschaften verbunden ist der Bereich Berufs- und Studienkompetenzen. Dieser hat zum einen das Ziel, durch den Aufbau von Kompetenzen und Lernstrategien, die für das Studium wichtig sind, die Studierfähigkeit zu optimieren. Andererseits werden zentrale personale und soziale Kompetenzen für den Lehrberuf aufgebaut und eingeübt (z.B. Kommunikationsfähigkeiten). Eigene und fremde Berufsvor­stellungen und -erwartungen sowie Erfahrungen in der Praxis werden dokumentiert, reflektiert und in der Lernberatung besprochen.

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Studienbereich Sprachen

Der Studienbereich Sprachen umfasst die Fächer Deutsch und Fremdsprachen (Englisch und Französisch). Neben der fachlichen Ausbildung liegt der Schwerpunkt auf der fachdidaktischen Ausbildung, also auf der Frage, wie diese Fächer in der Volksschule unterrichtet werden. Studienbereich Natur, Mensch und Gesellschaft/Mathematik Der Studienbereich Natur, Mensch und Gesellschaft/Mathematik orientiert sich am Lehr-

plan der Volksschule. Es wird unterschieden zwischen Mathematik auf der einen Seite und andererseits den Fachbereichen Natur und Technik/Wirtschaft, Arbeit, Haushalt/Räume, Zeiten, Gesellschaften sowie Ethik, Religionen, Gemeinschaft. Studienbereich Gestaltung, Musik und Bewegung /Sport Der Studienbereich Gestaltung, Musik und Bewegung / Sport umfasst die musischen

Fächer Gestalten (Bildnerisches Gestalten, Technisches Gestalten, Textiles Gestalten), Musik und Instrumental­unterricht, Sport. Die Ausbildung im Studiengang Kindergarten und Primar­schule ist eine weitgehende Allroundausbildung zum Unterrichten aller Fächer (Ausnahme Wahlpflicht zwischen Technischem Gestalten und Textilem Gestalten im Diplomtyp B). Berufspraktische Studien Die Berufspraktischen Studien beinhalten die verschiedenen Praktika. Im ersten Jahr

sind dies Blockpraktika auf allen drei Stufen (Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe) und im Hauptstudium Blockpraktika in den beiden Stufen des gewählten Diplomtyps (Diplomtyp A: Kindergarten und Unterstufe, Diplomtyp B: Unter- und Mittelstufe).

29


4. Studiengang Kindergarten und Primarschule

4.3 Studienaufbau Das Studium ist in zwei Phasen gegliedert: Grundstudium (1. und 2. Semester) und Hauptstudium (3. bis 6. Semester). Studierende bringen unterschiedliche Fähigkeiten und Erfahrungen mit. Deshalb liegt im Grundstudium ein Schwerpunkt auf dem Aufarbeiten von fachlichen Defiziten. In Differenzierungskursen können sich die Studierenden auf die Ausbildung zur Allroundlehrperson vorbereiten. Das Grundstudium ist diplomtypenübergreifend. Am Ende des ersten Studienjahres findet die Zwischenprüfung statt (Kapitel 4.11). Anschliessend wählen die Studierenden den Diplomtyp A oder B. Das Hauptstudium umfasst bei der Vollzeitausbildung weitere vier Semester. Diese können bei einer Teilzeitausbildung auf maximal acht Semester verteilt werden (Kapitel 4.12). Am Schluss des Studiums sind ein Diplompraktikum und eine Bachelorarbeit zu bestehen. An die Ausbildung schliesst die Berufseinführungsphase an. Die Studierenden werden dabei beim Einstieg in die Berufstätigkeit im Kanton St.Gallen unterstützt und begleitet.

Grundsemester 1. Semester

2. Semester

Hauptsemester 3. Semester

4. Semester

5. Semester

6. Semester

Zwischenprüfung diplomtypenübergreifende Inhalte

diplomtypenspezifische Inhalte

4.4 Studienformen Das Studium wird durch unterschiedliche Studienformen in den einzelnen Fachbereichen realisiert. Es werden folgende Studienformen unterschieden: Kernstudien, Schwerpunkt­ studien, Berufspraktische Studien, Interdisziplinäre Studien, Selbstbestimmte Studien.

30


Kernstudien

In den Kernstudien werden jene elementaren Wissens-, Verstehens- und Handlungskompetenzen aufgebaut, welche für die Ausübung des Lehrberufes beim Berufseinstieg unver­ zichtbar sind. Im Vordergrund steht durch Dozierende angeleitetes Lernen in grösseren und kleineren Lerngruppen an der Ausbildungsstätte oder technologiebasiertes Lernen. Differenzierungsstudien Bis zum Ende des ersten Studienjahres müssen die Studierenden nachweisen, dass sie

über grundlegende Fachkompetenzen in den Fächern Gestalten, Musik, Bewegung /Sport verfügen. Die Differenzierungskurse sind frei wählbar und helfen fachliche Lücken aufzuarbeiten. Berufspraktische Studien Die Berufspraktischen Studien umfassen die Praxiseinsätze sowie darauf bezogene Vor-

und Nachbereitungen sowie das Mentorat. Schwerpunkstudien Die Schwerpunktstudien ermöglichen eine begrenzte Spezialisierung im Studium und im

Lehrberuf. Der Umfang ist mit drei Semesterlektionen und einer Blockwoche gross. Ein Schwerpunktstudium umfasst angeleitetes und begleitetes Lernen sowie oft eine praxis­ orientierte Arbeit: z.B. ein Projekt mit einer Primarklasse, ein Kurs mit einer Gruppe von Kindern usw. Beispiele für Schwerpunktstudien: Schule und Computer, Theater in der Schule, Deutsch als Zweitsprache, Rhythmik, Spielpädagogik, ökumenische Religion. Die Studierenden müssen aus einem grossen Angebot vier Schwerpunktstudien wählen. Schwerpunkstudien sind auch ausgebildeten Lehrpersonen zugänglich. Sie werden als Weiterbildung für Lehrpersonen ausgeschrieben und von der PHSG zertifiziert. Die im Verlauf der Aus- und Weiterbildung erworbenen Zertifikate geben Hinweise darauf, welches Profil eine Lehrperson im Verlauf ihrer Berufslaufbahn erlangt hat. Verfassen einer Bachelorarbeit Im 4. und 5. Semester wird eine selbst gewählte Fragestellung erarbeitet. Prozess und

Ergebnisse werden in Form einer literatur-, empirie- oder produktorientieren Arbeit nachvoll­ziehbar festgehalten.

31


4. Studiengang Kindergarten und Primarschule

Selbstbestimmte Studien

Von den Studierenden wird erwartet, dass sie neben dem Besuch der vorgeschriebenen Lehr- und Lernveranstaltungen auch selbstständig Inhalte bearbeiten und Ziele anstreben. Der Aufbau der notwendigen Grundkompetenzen für ein erfolgreiches Lernen im Selbststudium (Literaturstudium, korrektes Zitieren, Verfassen von Arbeiten, Mediennutzung usw.) erfolgt im Fachbereich Berufs- und Studienkompetenzen. Die selbstbestimmten Studien umfassen drei Bereiche: • Freifachstudien und Anerkennung schulrelevanter Leistungen

Das Freifachangebot ermöglicht das Verfolgen von eigenen Interessen und Studienbedürfnissen sowie die Verbesserung der Fremdsprachenkompetenzen. Als schulrelevante Leistungen können ans Studium angerechnet werden: Teilnahme an externen Weiterbildungsangeboten oder Kongressen, erzieherisches oder unterrichtliches Engagement. • Themenwochen

In der Ausbildung sind studienbereichs- und jahrgangsübergreifende Lernangebote vorgesehen. Die Lernangebote werden als Themenwochen jährlich neu ausgeschrieben und sind projektartig gestaltet. Im ersten Studienjahr findet zudem eine für alle verbindliche Themenwoche Schrift und Lernen in Regionalen Didaktischen Zentren statt. • Arbeit in Lerngemeinschaften

Die Studierenden schliessen sich zu Lerngemeinschaften zusammen und bearbeiten im 4. Semester auf der Basis einer Lernvereinbarung selbstständig ein Thema oder verfolgen eine Zielsetzung. Dadurch wird das selbst verantwortete Lernen gefördert.

4.5 Semesterstrukturen Die Semesterstruktur orientiert sich an den schweizerischen Hochschulsemestern, wobei das Herbstsemester wegen der eingebauten Praktika zwei Wochen früher beginnt. Die Semester dauern 14 Wochen. Sie werden unterbrochen durch zwei Blockwochen (BW). In den Zwischensemestern finden Blockpraktika und Prüfungen statt. Die Semesterstruktur sieht wie folgt aus (Seite 33):

32


W Volksschule 1. Studienjahr 33 34 35 36

Beginn Herbstsemester

2. Studienjahr

3. Studienjahr

2 Wochen selbstbestimmtes Praktikum (flexibel: im 2. Studienjahr ab KW 2 oder 3. Studienjahr bis KW 5) Beginn Herbstsemester

Beginn Herbstsemester

37 38 39 40 41

Herbstferien

42

BW Differenzierung BW Vorbereitung Praktikum

43

44

2 Wochen Praktikum

BW Schwerpunktstudien

BW Schwerpunktstudien

2 Wochen Praktikum

BW Bachelorarbeit

Ende Herbstsemester

Ende Herbstsemester

45 46 47 48 49 50 51 52 01

Ende Herbstsemester Weihnachten

02 03

2 Wochen Praktikum

04 05 06 07 08 Beginn Fr端hjahrssemester 09

Beginn Fr端hjahrssemester

6 Wochen Diplompraktikum

10 11 12 13 14 15 Themenwoche Fr端hlingsferien 16 Themenwoche Schrift

Themenwoche

Themenwoche

BW Schwerpunktstudien

17 18 19 20 21 22 23

3 Wochen Vorbereitung + Praktikum

3 Wochen Praktikum

24 25 26

Zwischenpr端fung

27 28 29 30 Sommerferien 31 32

33


4. Studiengang Kindergarten und Primarschule

4.6 Übersicht über die Studienanteile Die Verteilung der Ausbildungsanteile auf die einzelnen Studienbereiche sieht wie folgt aus: Verteilung der ECTS-Punkte Diplomtyp A Diplomtyp B ECTS-Punkte ECTS-Punkte Kernstudium Berufs- und Studienkompetenzen 4 4 Erziehungs- und Bezugswissenschaften 31 31 Sprachen 10 10 Natur, Mensch und Gesellschaft /Mathematik 20 20 Gestalten, Musik und Bewegung/Sport 30 30 + Instrumental 3 3 Differenzierungsstudien 4 4 Themenwoche Schrift und Lernen in Regionalen Didaktischen Zentren 1 1

103 103

Berufspraktische Studien

40

40

Schwerpunktstudien

16

16

8

8

Selbstbestimmtes Studium Themenwochen (3 Wochen à 1 ECTS-Punkt) 3 Freifachstudien oder Anerkennung schulrelevanter Leistungen 7 Arbeit in Lerngemeinschaften 3

3 7 3

Bachelorarbeit

Total

34

13 13 180 180


4.7 Berufspraktische Studien Die Berufspraktischen Studien umfassen die Praxiseinsätze sowie darauf bezogene Vor- und Nachbereitungen. Im ersten Studienjahr (Grundstudium) finden drei 2-wöchige Blockpraktika (z.T. mit Vorbereitungswochen) auf allen drei Stufen (Kindergarten – Unterstufe – Mittelstufe) statt. Nach dem ersten Jahr erfolgt der Entscheid für den Diplomtyp; anschliessend werden die entsprechenden zwei Stufen bei den Praktika ungefähr gleichwertig berücksichtigt. Die Berufspraktischen Studien sind ein zentraler Teil des Studiums. Die Fachbereiche definieren Arbeitsaufträge für die Praktika, so dass eine enge Verbindung zwischen theorieorientierten Studien an der Ausbildungsstätte und der Praktikumsausbildung gewährleistet werden kann. In der Vorbereitungsphase der Praktika werden Vorverständnisse geklärt, Vorüberlegungen gemacht, Fragen entwickelt, relevante wissenschaftliche Konzepte aufgearbeitet und Ziele formuliert. Während des Praktikums oder im Anschluss daran werden die Erfahrungen verarbeitet und mit passenden wissenschaftlichen Erkenntnissen in Beziehung gebracht. Die Praktikumsplätze sind regional verteilt und werden den Studierenden mit Ausnahme des selbstbestimmen Praktikum von der PHSG zugewiesen. Die Wohnorte der Studierenden werden bei der Zuteilung je nach verfügbaren Praktikumsplätzen berücksichtigt. Neben den im Semesterplan (siehe Kapitel 4.5) dargestellten Praktika absolvieren alle Studierenden ein zusätzliches zweiwöchiges selbstbestimmtes Praktikum zwischen dem 3. und 6. Semester.

4.8 Mentorat Die Studienbegleitung der Studierenden unterscheidet sich im Grund- und im Hauptstudium. Im Grundstudium ist die Studienbegleitung eng mit dem Fachbereich Berufs- und Studienkompetenzen verknüpft. Die Dozierenden bauen mit den Studierenden in den entsprechenden Modulen grundlegende Kompetenzen auf. Sie besuchen die Studierenden im Praktikum, reflektieren mit ihnen die Studienmotivation, die persönlichen Lernprozesse und Studienerfahrungen. Im ersten Studienjahr erfolgt die Eignungsüberprüfung. Im Hauptstudium werden Mentoratsgruppen von 6 bis 8 Studierenden gebildet. Eine Mentoratsperson betreut die Studierenden und besucht sie in den Praktika (Vor- und Nachbereitung), macht Standortbestimmungen bezüglich des Studiums, definiert und reflektiert mit den Studierenden die individuellen Ziele.

35


4. Studiengang Kindergarten und Primarschule

4.9 Instrumentalunterricht Der Instrumentalunterricht ist modular aufgebaut, im Rahmen der Kernstudien unentgeltlich und berücksichtigt die Vorkenntnisse der Studierenden. Es ist wünschenswert, aber nicht Vorbedingung, dass die Studierenden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit einem Musikinstrument in die Ausbildung mitbringen. Für Studierende, die sich regelmässig und aktiv am kulturellen Leben der PHSG beteiligen (Chor, Orchester, Ensembles, Bands), ist es in begrenztem Rahmen auf Gesuch hin möglich, unentgeltlich zusätzlichen Instrumentalunterricht zu belegen.

4.10 Sprachaufenthalte und Sprachdiplome Für die Berechtigung zum Erteilen von Englischunterricht ist der Nachweis des Niveaus C1 (Cambridge Advanced) gemäss europäischem Sprachenportfolio erforderlich. Für die Berechtigung zum Erteilen von Französischunterricht ist der Nachweis des Niveaus B2 gemäss europäischem Sprachenportfolio notwendig. Es empfiehlt sich deshalb insbe­sondere für Studierende des Diplomtyps B, dem Erwerb von Fremdsprachkompetenzen bereits vor Beginn der Ausbildung Beachtung zu schenken. Vorgängige ausserschulische Fremdsprachaufenthalte sind nicht Bedingung für die Auf­ nahme ins Studium, werden jedoch dringend empfohlen. Während des Studiums müssen alle Studierenden des Diplomtyps B sowie jene des Diplomtyps A, welche die Lehrberechtigung für das Erteilen einer Fremdsprache anstreben, ein dreiwöchiges, durch die PHSG vermitteltes Assistenzpraktikum in einer französisch- oder englischsprachigen Klasse absolvieren. Drei Wochen arbeiten die Studierenden als Assistenten oder Assistentinnen in Klassen in Kanada, USA, Grossbritannien, Irland, Südafrika, Ghana, Belgien, Frankreich oder in der Westschweiz und lernen so ein anderes Schulsystem kennen.

36


4.11 Modulnachweise und Prüfungen Die Module werden in der Regel mit einem Modulnachweis abgeschlossen. Diese Leistungsnachweise sind vielfältig und beziehen sich auf die im Modul aufgebauten Kompetenzen. Die Zwischenprüfung nach dem ersten Studienjahr umfasst Fachprüfungen. In der Eignungsüberprüfung im ersten Studienjahr werden zentrale personale und soziale Berufskompetenzen beurteilt.

4.12 Vollzeit-/Teilzeitstudium Die Vollzeitausbildung zur Lehrperson für den Kindergarten und die Primarschule an der PHSG dauert 3 Jahre. Das Grundstudium (1. Studienjahr) ist in jedem Fall eine Vollzeitausbildung. Das Hauptstudium (2. und 3. Studienjahr der Regelausbildung) dagegen kann auch als Teilzeitstudium2 absolviert werden. Die Rahmenbedingungen für das Teilzeitstu­dium werden individuell vereinbart.

4.13 Präsenzverpflichtungen/Urlaub/Studienunterbruch Die PHSG geht grundsätzlich von der Anwesenheit der Studierenden aus (vgl. Kapitel 3.6). Bei ungenügender Anwesenheit kann ein Modul als nicht bestanden bewertet werden. Informationen zu Absenzen und Urlauben sind auf www.phsg.ch zu finden. Der Studiengang kann nach dem ersten Jahr einmal für längstens ein Jahr unterbrochen werden. Die Bewilligung für einen Studienunterbruch erteilt das verantwortliche Prorektorat.

2

er Begriff Teilzeitstudium bezieht sich nur auf die Regelausbildung und ist in Abgrenzung zum Vollzeitstudium zu verstehen. D Er bezieht sich nicht auf berufsbegleitende Ausbildungen bei den verkürzten Studiengängen.

37


5. Studiengang Sekundarstufe I 5.1 Profil des Studiums

39

5.2 Studienschwerpunkte

40

5.3 Studienaufbau

41

5.4 Fächerwahl

42

5.5 Semesterstrukturen

43

5.6 Modulübersicht

46

5.7 Berufspraktische Studien

46

5.8 Instrumentalunterricht

47

5.9 Sprachaufenthalte und Sprachdiplome

48

5.10 Modulnachweise und Prüfungen

49

5.11 Vollzeit- und Teilzeitstudien sowie weiterführende Qualifikationen

50

5.12 Präsenzverpflichtung/ Urlaub

51


Die PHSG bildet im Studiengang Sekundarstufe I (Sek I) Lehrpersonen für die Oberstufe der Volksschule (7. bis 9. Schuljahr) aus. Die Ausbildung findet in St.Gallen und in Gossau statt.

5.1 Profil des Studiums Lehrdiplome Das Studium zur Lehrperson Sek I ist ein Bachelor-Master-Studium von neun Semestern

Dauer gemäss Bologna-Richtlinien. Das Studium führt zum Titel «Master of Arts in Secondary Education (MA)» bzw. «Master of Science in Secondary Education (MSc)». Die Lehrdiplome sind schweizerisch anerkannt und berechtigen zur Lehrtätigkeit in vier Fächern und zur Ausübung des Berufsauftrages einer Lehrperson Sek I in den Regelklassen der Volksschuloberstufe. Praxisbezug Die Studierenden unterrichten bereits im ersten Semester in Oberstufenklassen. Die

fundierte praktische Ausbildung wird gewährleistet durch Halbtagespraktika während des Semesters und vier Blockpraktika von insgesamt 15 Wochen Dauer, welche zum Teil in Zwischensemestern stattfinden. Der Einbezug von Praxislehrpersonen und die Begleitung der Praktika durch erfahrene Mentoratspersonen sorgen für eine enge Verbindung von Theorie und Praxis. Kompetenzaufbau und Studienbegleitung Durch Training in Gruppen sowie durch persönliche Auseinandersetzung und Reflexion

werden berufsrelevante, personale und soziale Kompetenzen aufgebaut. Die Begleitung der Studierenden durch die Studienberatung im Verlauf des Studiums und durch das Praxismentorat während der Praktika unterstützen die Studierenden bei ihren Lernprozessen. Forschung und Entwicklung Wissenschaftsorientierte Lehr- und Lernveranstaltungen und Mitarbeit an kleineren

Forschungs- und Erkundungsprojekten unterstützen die Ausbildung für den Lehrberuf, der sich an wissenschaftlichen Standards orientiert. Dadurch erhalten Studierende Einblick in die Bildungsforschung und ihre Bedeutung für die Schule. Internationale Kontakte Die Ausrichtung des Studiums auf das europäische Bachelor-Master-System und die

Mitarbeit im internationalen Studienaustausch erleichtern den Besuch von Gastsemestern an ausländischen Partnerschulen.

39


5. Studiengang Sekundarstufe I

5.2 Studienschwerpunkte Das Studium an der PHSG ist in vier Schwerpunkte gegliedert. Schwerpunkt Erziehungswissenschaftliche Studien Die Erziehungswissenschaftlichen Studien sind in die Fachbereiche Pädagogik und Psycho-

logie sowie Allgemeine Didaktik gegliedert. Pädagogik und Psychologie vermitteln grundlegende erziehungswissenschaftliche Erkenntnisse und fachtheoretische Erklärungsmodelle für das Verständnis von Lern-, Entwicklungsund Interaktionsprozessen im schulischen Kontext. Das theoretische Wissen unterstützt den Aufbau von handlungsorientierten Kompetenzen für die Arbeit des Unterrichtens und des Erziehens. Die Studierenden werden befähigt, sich mit den vielfältig komplexen Herausfor­ derungen in der Schule konstruktiv auseinanderzusetzen, das eigene Handeln zu reflektieren und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und zu stärken. Allgemeine Didaktik vermittelt in enger Kooperation mit Fachdidaktik und Berufspraxis grundlegende theoretische Modelle und unterrichtspraktische Kompetenzen. Sie gewähr­ leistet in Zusammenarbeit mit dem Praxismentorat den Beginn der praktischen Ausbildung im ersten Semester. Sie befähigt Studierende, den Unterricht mit didaktisch-methodischen Massnahmen auf die Heterogenität im Lern- und Leistungsvermögen der Jugendlichen in der Sekundarstufe I auszurichten. Schwerpunkt Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien Fachkompetenz ist Voraussetzung jeglicher Lehrtätigkeit. In den fachwissenschaftlichen

und fachdidaktischen Studien wird diese Fachkompetenz erworben. Die Studien setzen die Bildungsziele der gymnasialen Sekundarstufe II gemäss den Anerkennungsreglementen für Maturitätsprüfungen (MAR) voraus. Die Fächer bilden die Bezugsdisziplinen der entsprechenden Fachdidaktik. Fachdidaktik erforscht, entwickelt und lehrt das Lehren in den verschiedenen Unterrichts­fächern. Bereichsdidaktik vermittelt didaktische Kompetenzen in Fachbereichen, die aus mehreren Bezugsdisziplinen zusammengesetzt sind. Sie erweitern die jeweiligen Fachdidaktiken in fächerübergreifendem Sinne. Curriculares Wissen umfasst lehrplanbezogenes, unter didaktischen und fach­didaktischen Gesichtspunkten aufgearbeitetes Fachwissen. Es wird in stufengerechte Formen der Sprache, der Bilder, der Modelle und des Handelns umgesetzt.

40


Schwerpunkt Berufspraktische Studien

Die Berufspraktischen Studien umfassen alle Praktika, das Praxismentorat sowie speziell auf die Berufspraxis ausgerichtete Kurse. Schwerpunkt Ergänzungsstudien Die Ausbildung im Studiengang befähigt zur Ausübung des integralen Berufsauftrags der

Oberstufen-Lehrperson und vermittelt zusätzliches berufsrelevantes Fachwissen. Die dafür notwendige Ausbildung wird im Studienbereich Ergänzungsstudien angeboten.

5.3 Studienaufbau Bachelor- Master-Studium Das Studium ist ein integratives Masterstudium, d.h. Fachausbildung und berufsspe-

zifische Ausbildung erfolgen gleichzeitig. Die ersten sechs Semester umfassen das Bachelorstudium, das 7., 8. und 9. Semester das Masterstudium. Die Studienleistungen im Bachelorstudium werden separat ausgewiesen. Es ist nicht möglich, im Rahmen des Bachelorstudiums eine Lehrberechtigung zu erwerben.

41


5. Studiengang Sekundarstufe I

5.4 Fächerwahl Studienfächer Studierende des Lehrgangs für die Sekundarstufe I entscheiden sich bei der Anmeldung für

die Ausbildung zur Lehrperson phil. I (Master of Arts) oder für die Ausbildung zur Lehrperson phil. II (Master of Science). Sie erwerben die Lehrbefähigung in vier Fächern. A-Fächer: Deutsch bzw. Mathematik sind Pflichtfächer für die jeweilige Abteilung. B-Fächer: Fächerkatalog, aus dem 1 bis 2 Fächer gewählt werden. Die Wahl von 2 Fremdsprachen zählt als 1 Fach. C-Fächer: Fächerkatalog, aus dem mindestens ein Fach gewählt werden muss. Übersicht über die Studienfächer Fächertyp

Sek I phil. I (MA)

Sek I phil. II (MSc)

A-Fächer Deutsch (obligatorisch)

Mathematik

B-Fächer Englisch, Französisch, Italienisch (1–2 Fächer) Integrationsfach: Räume, Zeiten, Gesellschaften

Englisch, Französisch Integrationsfach: Natur und Technik Integrationsfach: Räume, Zeiten, Gesellschaften

C-Fächer (mind. 1 Fach)

Bewegung und Sport, Bildnerisches Gestalten, Musik, Technisches Gestalten, Textiles Gestalten, Wirtschaft, Arbeit, Haushalt

Bewegung und Sport, Bildnerisches Gestalten, Musik, Technisches Gestalten, Textiles Gestalten, Wirtschaft, Arbeit, Haushalt

Integrationsfächer sind Studienfächer der PHSG, die mehrere wissenschaftliche Disziplinen zusammenfassen. Grund dafür sind die in vielen Lehrplänen der Volksschuloberstufe in unterschiedlicher Weise gebildeten Fächerbereiche. Das Studium eines Integrationsfaches ist so gestaltet, dass die Lehrbefähigung in dem entsprechenden Fachbereich der Sekundarstufe I erworben werden kann. Integrationsfach PHSG

Fachbereich Sekundarstufe I (Lehrplan 21)

Wissenschaftliche Disziplinen

Räume, Zeiten, Gesellschaften Natur und Technik

Räume, Zeiten, Gesellschaften Natur und Technik

Geschichte, Geographie Biologie, Chemie, Physik

42


Fächerwahl Sek I phil. I (sprachlich-historische Richtung)

Studierende der Abteilung phil. I belegen neben dem abteilungskonstituierenden Pflichtfach Deutsch drei weitere Fächer; darunter mindestens eine Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch) und mindestens ein Fach aus dem Fächerbereich Bewegung und Sport, Bildnerisches Gestalten, Musik, Technisches Gestalten, Textiles Gestalten oder Wirtschaft, Arbeit, Haushalt. Die Wahl von zwei Fremdsprachen führt zur Lehrberechtigung in beiden Sprachen, zählt aber trotzdem nur als ein Fach, da die Hälfte des Studienumfangs sprachübergreifend ist. Studierende Sek I phil. I haben auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, in einem fünften Fach ein Grundstudium zu absolvieren. In diesem Fach kann nach Abschluss des Studiums berufsbegleitend die entsprechende Lehrbefähigung erworben werden. Fächerwahl Sek I phil. II (mathematisch-naturwissenschaftliche Richtung) Studierende der Abteilung phil. II belegen neben dem abteilungskonstituierenden Pflicht-

fach Mathematik das Integrationsfach Natur und Technik. Daneben wählen sie zwei weitere Fächer; darunter mindestens ein Fach aus dem Fächerbereich Bewegung und Sport, Bildnerisches Gestalten, Musik, Technisches Gestalten, Textiles Gestalten oder Wirtschaft, Arbeit, Haushalt. Studierende im Studiengang Sek I phil. II haben die Möglichkeit, die Lehrbefähigung in Englisch oder Französisch zu erwerben. Studierende Sek I phil. II haben auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, in einem fünften Fach ein Grundstudium zu absolvieren. In diesem Fach kann nach Abschluss des Studiums berufsbegleitend die entsprechende Lehrbefähigung erworben werden. Latein und Ethik, Religionen, Gemeinschaft Diese Fächer können ebenfalls als fünftes Fach gewählt werden und schliessen mit einer

Lehrbefähigung ab. Medien und Informatik Neben Anwendungsinformatik und Medienerziehung kann eine Vertiefung in Medien und

Informatik als fünftes Fach gewählt werden.

5.5 Semesterstrukturen Semester- und Zwischensemesterzeiten Die Semesterzeiten sind gesamtschweizerisch weitgehend festgelegt. Das Herbst43


5. Studiengang Sekundarstufe I

semester (HeS) beginnt in Kalenderwoche 37; das Frühjahrssemester (FrS) in Woche 8. In den Zwischensemesterzeiten finden Kompaktpraktika mit vor- und nachbereitenden Veranstaltungen, Prüfungen, Kursen und Kompaktwochen statt. Leistungsnachweise, Portfolios und die Masterarbeit beanspruchen ebenfalls Zeit im Zwischensemester. Einführungstage Das Studium beginnt mit obligatorischen Einführungstagen, welche die Studierenden mit

dem Studium und den Räumlichkeiten der PHSG vertraut machen und Gelegenheit bieten, ihre Mitstudierenden kennen zu lernen. An dieser Einführung ist auch die Studierendenorganisation beteiligt. Blockwochen Ein Teil des Studiums wird in Blockwochen absolviert. Diese Blockwochen sind grössten-

teils an die Frühlings- bzw. Herbstferien der Volksschule gekoppelt. Mobilitätssemester Die PHSG unterstützt die Absolvierung eines Mobilitätssemesters an einer Partnerhoch-

schule. Es ist im 4. Semester des Studiengangs Sek I vorgesehen. Dieses Gastsemester kann auch als Fremdsprachaufenthalt gestaltet werden. Berufspraktische Studien/Praktika Für die Halbtagespraktika ist jeweils ein Vor- oder Nachmittag während der Semesterwochen

reserviert. Das Kompaktpraktikum 1 (P1; 3 Wochen), Kompaktpraktikum 2 (P2; 3 Wochen) und das selbstverantwortete Kompaktpraktikum + (P+; 3 Wochen) finden in den Zwischen­semesterzeiten statt. Das Kompaktpraktikum 3 (P3; 6 Wochen) findet im 8. Semester statt. Die Kompaktpraktika P1, P2 und P3 können nicht auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden. HP1: Halbtagespraktikum im 1. Semester HP2: Halbtagespraktikum im 2. Semester HPC1: Erstes Halbtagespraktikum im C-Fach (5. Semester) HPC2: Zweites Halbtagespraktikum im C-Fach (6. Semester) Der Zeitpunkt des Kompaktpraktikums + (P+; 3 Wochen) kann durch die Studierenden festgelegt werden. Es findet frühestens nach der bestandenen Zwischenprüfung statt. Empfohlener Zeitpunkt ist Januar.

44


W Volksschule

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

33 Schulbeginn

Zwischenprüfung

34

Eignungsüberprüfung

4. Jahr

5. Jahr

evtl. Sprach-

Kompakt praktikum 2 36

35 37 38

HeS 1 HP1

aufenthalt

HeS 3

HeS 5 HPC1

Beginn HeS 7

Beginn HeS 9

39 40 41 Herbstferien Blockwochen Blockwochen Blockwochen Blockwochen Blockwochen 42 43 Mobilitätssemester

44 45 46

47 HP1 HPC1 48 49 50

Ende HeS 1

51

Ende Ende HeS 3 HeS 5

Ende HeS 7

Ende HeS 9

52 Weihnachts- 01 ferien 02

Prüfungen Prüfungen Prüfungen Prüfungen Prüfungen

03

evtl. evtl. KompaktKompaktpraktikum + praktikum +

04 05

evtl. Kompaktpraktikum +

06 08

FrS 2

Beginn FrS 4

FrS 6

09 10 HP2 HPC2 11

Kompaktpraktikum 3

07 FrS 8

12 13 14 15

Frühlingsferien Blockwochen Blockwochen Blockwochen Blockwochen 16 17 18 19

HP2

20 21

Ende FrS 2 Ende FrS 4

HPC2 Ende FrS 6 Ende FrS 8

22 23

Kompaktpraktikum 1 25 Prüfungen Prüfungen 26 evtl. Sprach27 aufenthalt 28

24

29 30 Sommerferien 31 32


5. Studiengang Sekundarstufe I

5.6 Modulübersicht Die Studienveranstaltungen der Studienschwerpunkte beinhalten verschiedene Module. Jedes Modul ist in einem standardisierten Modulbeschrieb festgelegt. Die Verteilung der Ausbildungsanteile auf die einzelnen Studienschwerpunkte sieht wie folgt aus: Studienschwerpunkte

Bereiche

Erziehungswissenschaftliche Studien Pädagogik und Psychologie Allgemeine Didaktik

ECTS-Punkte Studienanteile ca. 45

ca. 17%

ca. 135

ca. 50 %

Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien

A-, B- und C-Fächer

Berufspraktische Studien

Praktika

ca. 50

ca. 18 %

Ergänzungsstudien

Kurse

ca. 14

ca. 5%

bis Master (mind. 270*)

* inkl. Masterarbeit u.ä.

5.7 Berufspraktische Studien Die Berufspraktischen Studien umfassen als zentralen Teil der Ausbildung die Praktika sowie die darauf bezogenen Vor- und Nachbereitungen. Ziele, Grundsätze und Rahmenbedingungen für Praktika sind im Konzept Berufspraktische Studien festgelegt. Für jeden Studienjahrgang wird ein Praxisordner aufgebaut. Praktika werden mit der Abgabe eines Portfolios abgeschlossen. Beachten Sie das Konzept für die Berufspraktischen Studien, besonders in Bezug auf die Rahmenbedingungen, die Zuteilungspraxis und die Testatbedingungen für Praktika (www.phsg.ch).

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Es werden zwei Arten von Praktika unterschieden: • Halbtagespraktika

Im ersten und zweiten Semester unterrichten die Studierenden in Regelklassen der Volksschule. Die Praktikumsstandorte werden so ausgewählt, dass der Praktikumsort bzw. die Hochschulgebäude für Veranstaltungen in der andern Tageshälfte erreichbar sind. Im fünften und sechsten Semester werden Halbtagespraktika in den gewählten C-Fächern (Bewegung und Sport, Bildnerisches Gestalten, Musik, Technisches Gestalten, Textiles Gestalten oder Wirtschaft, Arbeit, Haushalt). Zwischen dem achten und neunten Semester folgen die Praktika in den Fächern Latein und Ethik, Religionen, Gemeinschaft. • Kompaktpraktika

Die Kompaktpraktika 1, 2 und 3 werden in Schulen des Einzugsbereichs der PHSG (Ostschweiz inkl. Fürstentum Liechtenstein) absolviert. Der Praktikumsort wird den Studierenden zugewiesen. Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten der Studierenden. Zeitpunkt und Art des Kompaktpraktikums + können von den Studierenden in wesentlichen Teilen selbst bestimmt werden. Mentorat Studierende und Praktikumsleitungen werden in einer Mentoratsgruppe zusammenge-

fasst. Die zuständige Mentoratsperson betreut die Mentoratsgruppe umfassend. Sie übernimmt Ausbildungsteile, Beratungs-, Beurteilungs- und Bewertungsaufgaben und verantwortet in der Mentoratskonferenz die Selektionsentscheide.

5.8 Instrumentalunterricht Der Instrumentalunterricht ist modular aufgebaut und für Studierende mit Studienfach Musik unentgeltlich. Elementare Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit einem Musikinstrument werden vorausgesetzt. Vorkenntnisse auf einem Harmonieinstrument wie Gitarre oder Klavier sind wünschenswert, aber keine Vorbedingung. Alle Studierenden mit Studienfach Musik werden befähigt, Lieder der Sekundarstufe I zu singen und gleichzeitig auf Gitarre oder Klavier zu begleiten. Der Instrumentalunterricht ist in den «Richtlinien Instrumentalunterricht» geregelt (www.phsg.ch). Besonders zu beachten sind die An- bzw. Abmeldefristen.

47


5. Studiengang Sekundarstufe I

5.9 Sprachaufenthalte und Sprachdiplome Fremdsprachaufenthalte, Sprachdiplome Für jede gewählte Sprache (Englisch, Französisch, Italienisch) wird ein Fremdsprachaufent-

halt von mindestens drei Monaten verlangt. Bei der Wahl von mehreren Fremdsprachen wird empfohlen, mindestens einen dieser Aufenthalte vor Eintritt in die Pädagogische Hochschule zu absolvieren. Es besteht die Möglichkeit, einen Fremdsprachaufenthalt während des vierten Semesters oder nach dem vierten Semester zu absolvieren, sei es als Mobilitätssemester an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule im entsprechenden Sprachgebiet oder als Sprachaufenthalt in der Zwischensemesterzeit. Bedingungen für die Anerkennung des Fremdsprachaufenthalts: • Der

dreimonatige Aufenthalt darf nicht unterbrochen werden. Der Aufenthalt ist in einem rein englisch- resp. französisch- oder italienischsprachigen Gebiet zu verbringen. Für den Englisch-Aufenthalt können sowohl Grossbritannien als auch z. B. die USA, Kanada oder Australien gewählt werden, nicht aber Länder, in denen Englisch als Zweitsprache gesprochen wird, wie z. B. Indien. • Für jeden Sprachaufenthalt muss ein kurzer Erfahrungsbericht verfasst werden. Dieser muss eine Bestätigung des Aufenthaltes enthalten. • Die Testate für die erfüllten Sprachaufenthalte sind Voraussetzung für die Prüfungszulassung. Nähere Angaben sind in den Richtlinien für Sprachaufenthalte/Sprachkompetenzen unter www.phsg.ch zu finden. Sprachdiplome Die Anforderungen des Studienabschlusses entsprechen in den Fremdsprachen dem

Niveau C2 der Kompetenzskala des Europarates: • Englisch:

CPE (Proficiency) DALF • Italienisch: PLIDA D oder CELI 5 • Französisch:

Über diese allgemeinen sprachlichen Anforderungen hinaus werden berufsspezifische sprachliche Kompetenzen geprüft. Für das Fach Englisch haben die Studierenden vor dem Studium oder bis zum 6. Semester mindestens das Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) zu erwerben. Für die Fächer Französisch und Italienisch wird der Erwerb eines Sprachdiploms empfohlen.

48


5.10 Modulnachweise und Prüfungen Leistungsnachweise Im Rahmen des Bachelorstudiums werden 180 ECTS-Punkte und bis Ende des Master-

studiums 270 ECTS-Punkte in zahlreichen Modulen erworben. Gemäss Ausbildungskonzept sind für Module Leistungsnachweise zu erbringen. Erfolgreich erbrachte Leistungsnachweise sind Voraussetzung für die Anrechnung der ECTS-Punkte. Die für ein Modul verlangten Leistungsnachweise und weitere zu erfüllende Verpflichtungen, besonders die Bestimmungen über die Präsenzpflicht und weitere zu leistende Arbeiten, werden zu Beginn eines Moduls schriftlich kommuniziert. Prüfungen und Abschlüsse Zwischenprüfungen

Die Zwischenprüfung nach dem ersten Studienjahr umfasst Prüfungen in den gewählten Studienfächern. Eignungsüberprüfung Die ersten zwei Semester dienen der Eignungsüberprüfung. Durch den intensiven Praxiskontakt und die geleitete Reflexion der Praxiserfahrungen werden berufsrelevante Kompetenzen überprüft. Die Qualifikation aus den beiden Halbtagespraktika und dem ersten Kompaktpraktikum sind für die Beurteilung der Berufseignung massgebend. Sie wird bei Bedarf mit Hilfe einer Zusatzabklärung festgestellt. Bachelorabschluss Der Bachelorabschluss erfolgt in Form eines E-Portfolios. Masterabschluss Der Masterabschluss besteht aus: • Leistungsüberprüfungen ausgewählter Module und • der Masterarbeit. Das Thema der Masterarbeit wird am Ende des siebten Semesters vereinbart, die Arbeit muss am Ende des neunten Semesters abgegeben werden. Die angenommene Masterarbeit ist Bedingung für die Verleihung des Mastertitels.

49


5. Studiengang Sekundarstufe I

5.11 Vollzeit- und Teilzeitstudien sowie weiterführende Qualifikationen Vollzeitstudium Die Vollzeitausbildung zur Oberstufenlehrperson dauert neun Semester. Das Studium ist so

konzipiert, dass es im Regelfall innert 4,5 Jahren abgeschlossen werden kann. Es wird kein separater Studiengang für Teilzeitstudierende geführt. Eine Verlängerung der Studienzeit durch das Einlegen von Zwischenjahren ist möglich. Abweichungen vom Regelstudium werden mit der Studienorganisation schriftlich vereinbart. Einzelfachabschlüsse Für Lehrpersonen mit einem anerkannten Lehrdiplom für die Sekundarstufe I in der Schweiz

bietet die PHSG Sek I Einzelfachabschlüsse, um eine Diplomerweiterung für zusätzliche Unterrichtsfächer zu erreichen. Die Studierenden belegen die nach den Richtlinien für dieses Studium vorgesehenen Module. Stufenerweiterung Master Sekundarstufe I für Primarlehrpersonen Primarlehrpersonen, die über einen Bachelor-Abschluss oder über eine seminaristische

Ausbildung verfügen, können die Lehrbefähigung auf der Sekundarstufe I sowie den Mastertitel erwerben. Sie besuchen ein berufsbegleitendes Ergänzungsstudium nach den Vorgaben der PHSG und der EDK. Dieses dauert mindestens vier Semester. Mehr Informationen unter www.phsg.ch/mastersek1 Nachdiplomstudien und Weiterbildung Die PHSG bietet Möglichkeiten für den Erwerb zusätzlicher Lehrbefähigungen, Qualifika­

tionen für Nachbarstufen und Spezialdiplome an. Auskünfte erhalten Sie beim Institut Weiterbildung & Beratung.

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5.12 Präsenzverpflichtung/Urlaub Präsenzpflicht Das Studium an der PHSG basiert auf Präsenzveranstaltungen, geleitetem selbst-

ständigem und autonomem Lernen. Die PHSG geht grundsätzlich von der Anwesenheit der Studierenden aus. Die Dozierenden sind verantwortlich für die Präsenzkontrolle. Sie informieren die Studierenden zu Beginn des Semesters über die in ihrer Veranstaltung geltenden Rahmenbedingungen und Richtlinien. Bei den Praktika werden die Verantwortlichkeiten und die Handhabung der Absenzen in den Praxis-Unterlagen geregelt. Informationen zu Absenzen und Urlauben sind auf www.phsg.ch zu finden. Studienunterbrüche Der Studiengang kann durch Zwischenjahre unterbrochen werden.

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6. Erweiterungsstudien f端r Lehrpersonen 6.1 Erweiterungsstudien f端r den Kindergarten und die Primarschule

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6.2 Erweiterungsstudien f端r die Sekundarstufe I

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Die PHSG bietet neben den Regelstudiengängen auch Erweiterungsstudien an. Unterschieden werden: Erweiterungsstudien für ausgebildete Lehrpersonen zur Erweiterung der Unterrichts­ berechtigung für eine benachbarte Stufe. Beispiele: Eine Lehrperson des Diplomtyps A möchte sich zusätzlich für das Unterrichten der Mittelstufe qualifizieren, eine Primarlehrperson qualifiziert sich für den Unterricht auf der Sekundarstufe I. • Erweiterungsstudien für Lehrpersonen in einzelnen Fachbereichen /Fächern. Beispiel: Eine Musiklehrperson erlangt die zusätzliche Berechtigung, Französisch zu erteilen. •

6.1 Erweiterungsstudien für den Kindergarten und die Primarschule Die PHSG bietet verschiedene Erweiterungsstudien für Lehrpersonen an. Die Konzepte sind den jeweiligen Vorbildungen angepasst. Einzelne Studiengänge erfordern Zulassungsbedingungen, damit die Anerkennung der Ausbildung gewährleistet werden kann. Informationen siehe www.phsg.ch Insgesamt gilt: Die Studierenden der Erweiterungsstudien absolvieren dieselben Modulabschlüsse wie die regulären Studierenden. • Der grösste Teil der Lektionen findet im Rahmen der Regelstudiengänge statt. Der Stundenplan berücksichtigt die Anliegen der Erweiterungsstudien nach Möglichkeit, indem die häufig besuchten Veranstaltungen möglichst kompakt angeboten werden. •

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6. Ergänzungsstudien für Lehrpersonen

6.2 Erweiterungssstudien für die Sekundarstufe I Mit Einzelfachabschüssen (siehe Richtlinien Einzelfachabschlüsse) kann die Lehrbefähigung in einem oder mehreren zusätzlichen Fächern erworben werden. Zu einem Ergänzungsstu­dium zur Erweiterung der Unterrichtsberechtigung in einzelnen Fächern auf der Oberstufe wird zugelassen, wer eine Unterrichtsberechtigung auf der Oberstufe erworben hat. Die Anforderungen in den belegten Fächern sind grundsätzlich identisch mit denen des Regelstudiums. Die Ausbildung umfasst in der Regel fachliche als auch erziehungswissenschaftliche, didaktische und berufspraktische Anteile. Einzelfachabschlüsse erfolgen im Rahmen des Regelstudiums. Zu Beginn des Studiums wird ein Studienvertrag abgeschlossen. Die Stufenerweiterung Master Sek I richtet sich an Primarlehrpersonen, welche ein Lehrdiplom für die Sekundarstufe I anstreben. Es besteht die Möglichkeit, sich als Gasthörerin oder Gasthörer für Lehrveranstaltungen einzuschreiben. Weitere Informationen: www.phsg.ch p Studium p  Sekundarstufe I p Erweiterungsstudien

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Lehrerinnen und Lehrer sind spezialisiert für Bildungs- und Erziehungsprozesse. Die zu­ nehmende Heterogenität und der Umgang mit verschiedenen Kulturen stellen hohe Anfor­ derungen an die pädagogische Kompetenz.


7. Studentisches und kulturelles Leben 7.1 Studienberatung

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7.2 Beratungsstelle f체r Studierende

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7.3 Studierendenorganisation und Mitbestimmung

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7.4 Studieren und Erwerbsarbeit

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7.5 Stipendien und Studiendarlehen

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7.6 Versicherungen

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7.7 Unterk체nfte und Verpflegung

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7.8 Kulturelle Angebote

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7.9 Hochschulsport

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7.10 Mediatheken und Medienwerkst채tten

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7.11 Internationale Bodensee-Hochschule

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7.1 Studienberatung Die Studienberatung der PHSG ist ein Informations- und Beratungsangebot und unterstützt bei der Wahl und der Planung des Studiums. Kontakt Kindergarten und Primarschule Sekundarstufe I

info.primar@ phsg.ch studienberatung.sek1@ phsg.ch

7.2 Beratungsstelle für Studierende Für die Klärung persönlicher Probleme steht eine unabhängige und unentgeltliche Beratungsstelle zur Verfügung. Für tiefer greifende Problemstellungen werden auch Fachstellen vermittelt. Die Beratung untersteht der Schweigepflicht – auch gegenüber dem Rektorat und den Dozierenden. Weiterführende Informationen befinden sich auf dem Extranet der PHSG unter der Rubrik Studium übergreifend.

7.3 Studierendenorganisation und Mitbestimmung Die Studierendenorganisationen wahren und vertreten die Interessen der Studierenden gegenüber der Schulleitung, gestalten das Schulleben aktiv mit, fördern die Gemeinschaft unter den Studierenden, unterstützen die Studienanfängerinnen und Studienanfänger in allgemeinen Fragen des Studiums und fördern die Mitsprache und Mitverantwortung der Studierenden in der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der PHSG. Die Studierendenorganisationen entsenden eine Delegation an die Konvente der PHSG und nehmen mit einer Vertretung in der Rekurs- und in der Disziplinarkommission Einsitz.

7.4 Studieren und Erwerbsarbeit In den Vollzeitstudiengängen ist eine Erwerbstätigkeit nur sehr eingeschränkt möglich. Der Studiengang Kindergarten und Primarschule kann ab dem 3. Semester als Teilzeit­studium erfolgen (siehe Kapitel 4.12). Bei den Zusatzausbildungen ist eine begrenzte Erwerbstätigkeit möglich.

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�. Studentisches und kulturelles Leben

7.5 Stipendien und Studiendarlehen Gesuche für Stipendien und /oder Studiendarlehen sind in jenem Kanton einzureichen, in welchem sich der stipendienrechtliche Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers befindet. Dieser wird für eine stipendienrechtlich anerkannte Erstausbildung wie folgt bestimmt: • •

Zivilrechtlicher Wohnsitzkanton der Eltern bei Schweizerinnen und Schweizern, deren Eltern im Ausland wohnen und deren Ausbildung in der Schweiz erfolgt, der Kanton, in dem sich der Heimatort befindet

Im Kanton St.Gallen werden für eine stipendienrechtlich anerkannte Erstausbildung Stipendien gewährt. Dazu gehört auch das erste Hochschulstudium. Stipendienrechtliche Zweit- und Weiterbildungen werden mit Darlehen statt Stipendien unterstützt. Für eine Zweitausbildung bzw. nach Abschluss einer ersten Berufsbildung ist der Kanton zuständig, in dem die Person zuletzt während wenigstens zwei Jahren ununterbrochen zivilrechtlichen Wohnsitz hatte und durch eigenen Erwerb finanziell unabhängig war und nicht in Ausbildung stand. Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, gelten die Angaben zur Erstausbildung. Auskunft erteilt die Stipendienabteilung des Bildungsdepartementes: Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen, Dienst für Finanzen und Informatik, Stipendien und Studiendarlehen, Davidstrasse 31, 9001 St.Gallen, Tel. 058 229 32 37. Weitere Informationen und Gesuchsformulare sind direkt via Internet unter www.stipendien.sg.ch verfügbar. Entsprechende Anträge fürs Herbstsemester müssen bis spätestens 15. November und fürs Frühjahrssemester bis spätestens 15. Mai an die obengenannte Adresse eingereicht werden.

7.6 Versicherungen Kranken- und Unfallversicherungen müssen privat abgeschlossen werden. Es wird allen Studierenden empfohlen, eine persönliche Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Studierende haben die Möglichkeit eine Berufshaftpflichtversicherung über den Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverband St.Gallen (KLV) abzuschliessen. Infos und den Link zum Merkblatt des KLV im Extranet unter Studium übergreifend p Versicherungen für Studierende.

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7.7 Unterkünfte und Verpflegung In Rorschach stehen unmittelbar neben dem Hochschulgebäude Mariaberg im sogenannten «Pächterhaus» Zimmer in einer Studierendenwohngemeinschaft zur Verfügung. Auskunft erteilt das Sekretariat Ausbildung unter Tel. 071 844 18 18. An allen Standorten der PHSG sind Verpflegungsmöglichkeiten vorhanden.

7.8 Kulturelle Angebote Die PHSG leistet einen aktiven und gewichtigen kulturellen Beitrag in der Region. Studierende der PHSG können ohne Gebühren gegen Vorzeigen des Studierendenausweises die öffentlichen Vorlesungen an der Universität St.Gallen (HSG) besuchen. Es werden an der PHSG regelmässig Ausstellungen oder Veranstaltungen organisiert. Diese werden publiziert und an den Informationsaushängen und im Internet (www.phsg.ch) bekannt gemacht. Ausserdem bietet die Region St.Gallen-Bodensee ein vielfältiges kulturelles Angebot.

7.9 Hochschulsport Der Akademische Sportverband St.Gallen (ASV/ Unisport), dem sämtliche Studierenden der Universität St.Gallen und der Pädagogischen Hochschule St.Gallen (PHSG) angehören, bietet für seine Mitglieder ein vielfältiges, freiwilliges Sportangebot an. Ein detailliertes Programm mit wichtigen Informationen bezüglich Sportarten, Zeit, Leitung, allfälligen Kosten, Studentenmeisterschaften usw. wird allen Studierenden jeweils zu Semesterbeginn zugestellt. Bei Studienbeginn erfolgt eine Information über das Unisportangebot.

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�. Studentisches und kulturelles Leben

7.10 Mediatheken und Medienwerkstätten Der medienverbund.phsg ist verantwortlich für die Literatur-, Medien- und Informationsversorgung der Studierenden, Dozierenden und Forschenden der PHSG sowie der Lehrpersonen des Kantons St.Gallen. Zudem unterstützt er die medienpädagogische Aus- und Weiterbildung, indem er Infrastruktur und Beratungsangebote zur Verfügung stellt für die verschiedensten Formen der Medienproduktion. Dazu betreibt er an den vier Hochschulstandorten der PHSG drei Mediatheken und zwei Medienwerkstätten: Hochschulgebäude Gossau: Medienwerkstatt und Mediathek mit Lehrmitteln und didaktischen Materialien für die Sekundarstufe I • Hochschulgebäude Hadwig: Mediathek mit fachwissenschaftlicher Literatur • Hochschulgebäude Stella Maris: Medienwerkstatt und Mediathek mit fachwissen­schaftlicher Literatur sowie Lehrmitteln und didaktischen Materialien für die Kindergarten- und Primarschulstufe •

Zu Beginn des Studiums erhalten die Studierenden Einführungen in die Benutzung der Mediatheken und Medienwerkstätten. Die PHSG-Card (Studierendenausweis) gilt als Benutzerkarte für die Ausleihe in den Mediatheken. Sie berechtigt auch zur Benutzung der Mediatheken der Land-RDZ in Sargans, Rapperswil-Jona und Wattwil. Zusätzlich kann der Lehrmittelbestand der Stadtbibliothek Katharinen St.Gallen sowie das Angebot der religionspädagogischen Medienstelle Altstätten genutzt werden. Mehr Informationen unter www.medienverbund.phsg.ch

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7.11 Internationale Bodensee-Hochschule Rund um den Bodensee sind zahlreiche ausgezeichnete Hochschulen angesiedelt. Hervor­ ragende Wissenschaftler forschen und lehren in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz an international angesehenen Hochschulen. Die Internationale Bodensee-Hochschule (IBH) ist der Hochschulverbund der Region Bodensee. Die Mitglieds­hochschulen bilden dabei ein aktives Netzwerk und nutzen so Synergien organisiert zum gemeinsamen Vorteil. Hochschulen, Forschende, Lehrende und Studierende tauschen Wissen und Ressourcen aus und nutzen es gegenseitig. Projekte für den Strukturaufbau und mit Studienund Forschungszwecken sind Inhalte der multilateralen Kooperationsverträge, die die Mitglieder untereinander schließen. Voraussetzung für gemeinsame Projekte von Hochschulen ist, dass dabei Ländergrenzen überschritten werden. Studierende der PHSG haben Zugang zu den Mensen und Bibliotheken aller Institutionen, die der IBH angeschlossen sind. Weitere Informationen unter www.bodenseehochschule.org

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8. Allgemeine Informationen zur PHSG 8.1 Die PHSG – Ein Ort des Lehrens und Lernens

65

8.2 Hochschulgebäude und Lagepläne

66

8.3 Wichtige Adressen

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8.1 Die PHSG – Ein Ort des Lehrens und Lernens Die PHSG ist eine Hochschule mit rund 1360 Studierenden sowie rund 400 Mitarbeitenden, die beste Voraussetzungen für die künftige sowie die aktuelle Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer bietet. Ihr Kernauftrag liegt in der Ausbildung von Studierenden zu Lehrpersonen der Volksschule und der Berufsbildung. Nebst dem Bereich Ausbildung und Berufseinführung bietet die PHSG ein umfassendes Angebot an pädagogischer Weiterbildung, welche 2014 von rund 3500 Personen genutzt wurde. Das Angebot zeichnet sich durch einen hohen Praxisbezug aus und beruht auf den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die PHSG verfügt zudem über fünf Regionale Didaktische Zentren RDZ, die 2014 von rund 9000 Personen besucht wurden. Die RDZ verstehen sich als Orte des entdeckenden Lernens und der Begegnung. Eingebettet in anregende Lernumgebungen entwickeln die RDZ spannende, stufenübergreifende Lernangebote vom Kindergarten bis zur Oberstufe. Mit ihren Angeboten unterstützen die RDZ Lehrpersonen und Studierende in ihrem Arbeitsalltag. Mit ihrem Engagement in Bildungsforschung, Entwicklung und Beratung leistet die PHSG einen Beitrag zur wissenschaftlichen Klärung von schulischen Fragen. Die acht Institute beschäftigen sich in verschiedenen Forschungs-, Entwicklungs- und Evaluationsprojekten mit je eigenen wissenschaftlichen Schwerpunkten. Ihre Fragestellungen stehen dabei in direktem Bezug zu Schule und Bildung, jeder Schwerpunkt ist eng verbunden sowohl mit der Ausbildung als auch mit den Schulen der Zielstufen.

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8. Allgemeine Informationen zur PHSG

8.2 Hochschulgebäude und Lagepläne Die Ausbildung an der PHSG findet in folgenden vier Gebäudekomplexen statt:

PHSG St.Gallen

Hochschulgebäude Hadwig Notkerstrasse 27, 9000 St.Gallen

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PHSG Gossau

Hochschulgeb채ude Gossau Seminarstrasse 7, 9200 Gossau

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8. Allgemeine Informationen zur PHSG

PHSG Rorschach

Hochschulgebäude Stella Maris Müller-Friedbergstrasse 34, 9400 Rorschach

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Hochschulgebäude Mariaberg Seminarstrasse 27, 9400 Rorschach


8.3 Wichtige Adressen Rektorat Pädagogische Hochschule St.Gallen

Notkerstrasse 27, 9000 St.Gallen Telefon 071 243 94 02 info @ phsg.ch Verwaltung Pädagogische Hochschule St.Gallen

Notkerstrasse 27, 9000 St.Gallen Telefon 071 243 94 05 verwaltung @ phsg.ch Studiengang Kindergarten und Primarschule Pädagogische Hochschule St.Gallen

Seminarstrasse 27, 9400 Rorschach Telefon 071 844 18 18 info.primar @ phsg.ch

Berufspraktische Studien Sekundarstufe I Telefon 071 387 55 20 bps.sek1@ phsg.ch Forschung, Entwicklung und Beratung Pädagogische Hochschule St.Gallen

Müller-Friedbergstrasse 34 9400 Rorschach Telefon 071 858 71 20 forschung @ phsg.ch Weiterbildung Pädagogische Hochschule St.Gallen

Müller-Friedbergstrasse 34 9400 Rorschach Telefon 071 858 71 50 weiterbildung @ phsg.ch

Berufspraktische Studien Kindergarten und Primarschule Telefon 071 844 18 22 bps.primar @ phsg.ch Studiengang Sekundarstufe I Pädagogische Hochschule St.Gallen

Notkerstrasse 27, 9000 St.Gallen Telefon 071 243 94 20 info.sek1@ phsg.ch

69



Die Arbeitswelt ändert sich, die Entwicklung der Wissen­ schaften beschleunigt sich, die Kommu­nikation ist im Umbruch. Lehr­personen brauchen ein feines Gespür für wesentliche Veränderungen und eine innovative Auslegung ihrer Tätigkeit.


Pädagogische Hochschule St.Gallen Notkerstrasse �� CH-���� St.Gallen Telefon +�� �� ��� �� �� info @phsg.ch www.phsg.ch und www.facebook.com/phsg.ch


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