St. Pölten University of Applied Sciences
Studium Finanzieren. Wie? Ihr Weg durch den Stipendien-Dschungel
© Martin Lifka Photography
Überblick zu Stipendien und Zuschüssen in Österreich. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte den angeführten Links. Für deren Richtigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen. Viel Erfolg bei Ihrer Suche nach der passenden Fördermöglichkeit!
www.fhstp.ac.at
Studienförderung
Stipendien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Förderhöhe: Die Studienbeihilfe beträgt max. EUR 8.148,– pro Jahr und wird in 12 Monatsraten zu je EUR 679,– ausbezahlt. Für Studierende
Studienbeihilfe
mit mind. einem Kind erhöht sich dieser Betrag um EUR 112,–
Für Ordentlich Studierende
pro Monat. Studierenden, welche die Familienbeihilfe bekommen, wird dieser Betrag (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbe-
Voraussetzungen:
trag) von der Gesamtsumme abgezogen. Eine Verringerung des
n Österreichische Staatsbürgerschaft oder
Höchststipendiums kann durch die zumutbare Unterhaltsleis-
„Gleichstellung“ zu dieser
tung der Eltern, der Ehepartnerin oder des Ehepartners, der
n noch kein abgeschlossenes Studium
eingetragenen Partnerin oder des Partners sowie durch die
n soziale Förderungswürdigkeit der Familie
zumutbare Eigenleistung aus eigenen Einkünften erfolgen.
n günstiger Studienerfolg n Das Höchstalter von 30 Jahren bei Antritt des jeweiligen
Weitere Informationen:
Studiums kann sich unter bestimmten Umständen auf
Stipendienstelle (zuständig für Wien, Niederösterreich,
35 Jahre erhöhen.
Burgenland) | T: 01 60173-0 | www.stipendium.at | www.stipendienrechner.at
Was wird gefördert? Ein ordentliches Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Konservatorien sowie zur
Selbsterhalterstipendium
Studienberechtigungsprüfung zugelassene Personen für
Für Ordentliche Studierende, die sich zuvor mind. vier Jahre
maximal zwei Semester.
selbst erhalten haben.
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Voraussetzungen: n Österreichische Staatsbürgerschaft oder „Gleichstellung“ zu
n falls eine Diplomarbeit/Masterarbeit anzufertigen ist – diese bereits begonnen, aber noch nicht abgeschlossen worden ist.
dieser n noch kein abgeschlossenes Studium
Die Berufstätigkeit muss für die Dauer der Zuerkennung des
n soziale Förderungswürdigkeit
Stipendiums aufgegeben werden (Karenzierung gegen Entfall
n günstiger Studienerfolg
der Bezüge ist möglich). Studierende eines Doktoratsstudiums
n Einkommen von mind. EUR 7.272,– jährlich durch vier Jahre
können kein Studienabschluss-Stipendium erhalten.
vor dem ersten Beihilfenbezug (Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes gelten als Selbsterhalterzeiten) n Das Höchstalter von 30 Jahren bei Antritt des jeweiligen
Weitere Informationen: Stipendienstelle:
Studiums kann sich unter bestimmten Umständen auf
www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-beruf/
35 Jahre erhöhen.
studienabschluss-stipendium
Was wird gefördert? Ein ordentliches Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Konservatorien sowie zur
Förderungen des Bundesministeriums für Finanzen
Studienberechtigungsprüfung zugelassene Personen für maximal zwei Semester.
Familienbeihilfe Für Personen in Berufsausbildung
Förderhöhe: Das Selbsterhalterstipendium beträgt max. EUR 8.148,– pro
Voraussetzungen:
Jahr und wird in 12 Monatsraten zu je EUR 679,– ausbezahlt.
n Österreichische Staatsbürgerschaft oder „Gleichstellung“ zu
Für Studierende mit mind. einem Kind erhöht sich dieser Betrag um EUR 112,– pro Monat. Studierenden, welche die Familienbeihilfe bekommen, wird dieser Betrag (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) von der Gesamtsumme abgezogen. Eine Verringerung des Höchststipendiums kann durch die zumutbare
dieser n Höchstalter 24 Jahre (Erweiterung der Altersgrenze um ein Jahr bei abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienst, Geburt, Schwangerschaft oder Behinderung) n bei Studierenden günstiger Studienerfolg
Unterhaltsleistung der Ehepartnerin oder des Ehepartners, der eingetragenen Partnerin oder des Partners sowie durch die
Weitere Informationen:
zumutbare Eigenleistung aus eigenen Einkünften erfolgen. Die
zuständiges Wohnsitzfinanzamt
Einkünfte der Eltern sind bei dem Bezug eines Selbsterhaltersti-
Bundesministerium für Familie und Jugend
pendiums nicht relevant.
T: 01 71100 | www.bmfj.gv.at
Weitere Informationen: Stipendienstelle (zuständig für Wien, Niederösterreich,
Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten
Burgenland) | T: 01 60173-0 | www.stipendium.at | www.stipendienrechner.at
Studienbeiträge und sämtliche mit der Bildungsmaßnahme zusammenhängende Kosten für ein ordentliches Studium können als Werbungskosten bei der ArbeitnehmerInnen-Veran-
Studienabschluss-Stipendium (SAS)
lagung anerkannt werden.
Das Studienabschluss-Stipendium können Studierende, die berufstätig waren und die ihr Studienziel fast erreicht haben, in
Weitere Informationen:
Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass
www.bmf.gv.at bzw. noe.arbeiterkammer.at/beratung/steu-
n nur mehr wenige Prüfungen zum Studienabschluss fehlen,
erundeinkommen/index.html
und
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Stipendien der FH St. Pölten
Stipendien und Förderungen der NÖ Landesregierung
Leistungsstipendien Stipendienstiftungen Leistungsstipendien werden nach Kriterien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (bmwfw) für
Die NÖ Landesregierung vergibt Stipendien aus sechs Stiftun-
herausragende Leistungen im Studium vergeben. Diese werden
gen (Allgemeine Stipendienstiftung Niederösterreich, Michael
von den Studiengängen ausgeschrieben.
von Zoller-Stiftung, Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich, Josef Haydn-Stiftung, Prof. Anton Bauer Stipendien
Detailinformationen dazu bekommen Sie im jeweiligen
Stiftung, Rosalia Czech'sche Stipendienstiftung) an SchülerIn-
Studiengangssekretariat.
nen und StudentInnen.
Weitere Informationen:
Die BewerberInnen müssen
www.bmwfw.gv.at
n ordentliche SchülerInnen oder StudentInnen sein, n bedürftig sein, n österreichische öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht
Förderstipendien Bachelor Studiengang Medientechnik
ausgestattete höhere Schulen mit Reifeprüfungsabschluss, Pädagogische Hochschulen, die Hochschule für Agrar- und
An ausgewählte Projektteams aus den Studiengängen Medientechnik und Digitale Medientechnologien werden jedes Semester Förderstipendien vergeben. Das Department Medien und Digitale Technologien unterstützt somit die Realisierung der
Umweltpädagogik, (Privat-)Universitäten, Fachhochschulen oder Musikkonservatorien besuchen, n den Schulbesuch bzw. das Studium vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen haben,
studentischen Projekte finanziell und mit der Zurverfügungstel-
n einen günstigen Schul-/Studienerfolg aufweisen,
lung von Equipment.
n die österreichische Staatsbürgerschaft haben, n ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich, (Süd-)Tirol zum
Detailinformationen dazu bekommen Sie im
Zeitpunkt der Geburt oder Wien haben.
Studiengangssekretariat. Die Einreichfrist für Ansuchen um ein solches Stipendium
Weitere Informationen:
beginnt am 1. September und endet am 30. April des laufen-
Karin Schachenhofer,
den Schul- bzw. Studienjahres.
Studiengangssekretärin Medientechnik (BA) E: karin.schachenhofer@fhstp.ac.at TOP Stipendien Für Studierende an Fachhochschulen oder Universitäten
Voraussetzungen: Es stehen viele verschiedene Förderschienen für unterschiedliche Zielgruppen zur Verfügung. sponsored by
Weitere Informationen: NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB) T: 02742 2757026 | www.topstipendien.at
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NÖ Semesterticketgutschein
Sonstige Fördergeber
Für Ordentlich Studierende bis zur Vollendung des
ÖH-Sozialfonds
26. Lebensjahres, die an einer n öffentlichen Universität
Für alle Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer
n Privatuniversität
besonderen finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglich-
n Fachhochschule oder
keit eine Unterstützung aus diesem Sozialfonds zu erhalten.
n Pädagogischen Hochschule studieren und vom Wohn- zum Studienort ein
Weitere Informationen:
öffentliches Verkehrsmittel benutzen müssen.
www.oeh.at/sozialfonds.at
Voraussetzungen: n Österreichische oder EWR Staatsbürgerschaft
Städte und Gemeinden
n Hauptwohnsitz Niederösterreich (seit min. sechs Monaten) Einige Städte und Gemeinden vergeben an Studierdende, die
Förderhöhe:
ihren Haupwohnsitz dort gemeldet haben, Stipendien
Der finanzielle Zuschuss beträgt die EUR 50,– übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels, maximal jedoch
Weitere Infomationen:
EUR 75,– pro Semester.
Stadt - oder Gemeindeamt bzw. Magistrat
Weitere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung T: 02742 9005-9005 | www.noe.gv.at/semesterticket
Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderungen grants.at ist Österreichs größte Online-Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung für alle wissenschaftlichen Bereiche. Die Fördermöglichkeiten für Studierende, Graduierte und Forschende reichen von klassischen Stipendien über Zuschüsse und Preise bis hin zu umfassenden nationalen, europäischen und internationalen Forschungsförderungsprogrammen. Weitere Informationen: www.grants.at
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Förderungen für spezielle Zielgruppen
Förderungen für Studierende mit Kindern
n EUR 420,– monatlich für Studierende, welche hochgradig hörbeeinträchtigt sind oder ein Cochleaimplantat tragen
Für studierende Mütter und Väter, die Studienbeihilfe beziehen, gibt es begünstigende Regelungen: erhöhte Studienbeihilfe und
Weitere Informationen:
Zuverdienstgrenze, Verlängerung der Anspruchsdauer, Anhe-
www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/
bung der Altersgrenze zu Studienbeginn, Kinderbetreuungskos-
behinderung/
tenzuschuss in der Endphase des Studiums.
Weitere Informationen:
Förderungen für berufstätige Studierende
www.stipendium.at/studienfoerderung/studieren-mit-kind/
Bildungskarenz
Förderungen für Studierende mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung
Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen Dienstverhältnissen, deren aktuelles Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit mindestens einem halben Jahr besteht (Ausnahmen für
Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen im Ausmaß
Saisonarbeitskräfte und öffentlich Bedienstete möglich).
von mindestens 50% verlängern die Anspruchsdauer der Studienförderung.
Voraussetzungen: Einverständnis der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und
Außerdem erhöht sich die Studienbeihilfe um n EUR 160,– monatlich für hochgradig sehbeeinträchtigte oder auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesene Studierende
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Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld.
Wie lange?
Freistellung gegen Entfall der Bezüge
Karenzierung im Ausmaß von mindestens zwei Monaten bis höchstens ein Jahr. Die Bildungskarenz kann auch in Teilen
Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen
vereinbart werden, wobei die Dauer eines Teiles mindestens
Dienstverhälntissen.
zwei Monate betragen muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist (vier Jahre) ein Jahr
Voraussetzungen:
nicht überschreiten darf.
n Einverständnis der ArbeitgeberIn und Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld
Was wird gefördert?
n Das Unternehmen muss eine Ersatzarbeitskraft einstellen, die
Der Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von
zuvor Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat und
20 Wochenstunden bzw. einer vergleichbaren zeitlichen
muss diese mehr als geringfügig beschäftigen.
Belastung. Für Personen mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren reduziert sich das wöchentliche Mindestausmaß
Wie lange?
der Weiterbildungsmaßnahme, sofern keine längere Betreu-
Freistellung im Ausmaß von mindestens sechs Monaten bis
ungsmöglichkeit besteht, auf 16 Wochenstunden. Umfasst die
höchstens ein Jahr.
Weiterbildungsmaßnahme nur eine geringere Wochenstundenanzahl, so kann eine vergleichbare zeitliche Gesamtbelastung
Förderhöhe:
auch durch zusätzliche Lern- und Übungszeiten nachgewiesen
Während dieser Zeit erhalten Freigestellte vom AMS Weiterbil-
werden.
dungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, jedenfalls aber mind. in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes
Für Studierende gilt, dass diese einen Leistungsnachweis von
von derzeit EUR 14,53 täglich.
4 Semesterwochenstunden bzw. 8 ECTS pro Semester erbringen müssen.
Darüber hinaus dürfen freigestellte ArbeitnehmerInnen bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 415,72 monatlich
Förderhöhe:
(Stand 2016) dazu verdienen.
Während der Bildungskarenz erhalten ArbeitnehmerInnen vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosen-
Sonstiges:
geldes, jedenfalls aber mindestens in der Höhe des Kinderbe-
Der große Vorteil dieser Variante besteht darin, dass Arbeitneh-
treuungsgeldes (dzt. EUR 14,53 täglich).
merInnen die Zeit der Freistellung völlig frei gestalten können. Es muss keine Weiterbildung nachgewiesen werden.
Darüber hinaus dürfen karenzierte ArbeitnehmerInnen bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 415,72 (Stand 2016)
Weitere Informationen:
monatlich dazu verdienen.
Zuständige, regionale AMS-Geschäftsstelle www.ams.at
Sonstiges: n ArbeitnehmerInnen in Bildungskarenz sind Unfall-, Krankenund Pensionsversichert.
Bildungsteilzeit
n Durch die Inanspruchnahme der Bildungskarenz entsteht kein Kündigungsschutz.
Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen Dienstverhälntissen, deren aktuelles Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit
Weitere Informationen:
mindestens einem halben Jahr besteht (Ausnahmen für
Zuständige, regionale AMS Geschäftsstelle
Saisonarbeitskräfte und öffentlich Bedienstete möglich).
www.ams.at oder noe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/ foerderungen/Bildungskarenz.html
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Voraussetzungen: Einverständnis der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und
Förderungen für Personen mit Migrationshintergrund
Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld.
Wie lange und wie viele Stunden darf ich reduzieren?
Liese Prokop Vollstipendium des Österreichischen Integrationsfonds
n Reduzierung der Arbeitszeit im Ausmaß von mind. vier Monaten bis höchstens zwei Jahre. Die Bildungsteilzeit kann
n Für in Österreich erfolgreich Studierende
auch in Teilen vereinbart werden, wobei die Dauer eines Teiles
n Für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und
mind. vier Monate betragen muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist (vier Jahre) zwei Jahre nicht überschreiten darf. n Die wöchentliche Normalarbeitszeit muss mindestens um ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte reduziert werden.
Drittstaatsangehörige mit dauerhaftem Aufenthalt aus einen Nicht-EU/EWR-Land n Für sozial Bedürftige ohne Anspruch auf Studienbeihilfe n Beginn des Studiums vor Vollendung des 30. Lebensjahres (bei Nostrifikationen gibt es keine Altersgrenze)
10 Stunden an wöchentlicher Arbeitszeit und Entlohnung über der Geringfügigkeitsgrenze müssen jedoch überbleiben.
Förderhöhe: Monatliche Förderung von EUR 300,– im Vorstudienlehrgang,
Was wird gefördert?
im ordentlichen Studium sowie bei der Nostrifikation
Der Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 10 Wochenstunden bzw. einer vergleichbaren zeitlichen
Weitere Informationen:
Belastung. Umfasst die Weiterbildungsmaßnahme nur eine
www.integrationsfonds.at/stipendium
geringere Wochenstundenanzahl, so kann eine vergleichbare zeitliche Gesamtbelastung auch durch zusätzliche Lern- und Übungszeiten nachgewiesen werden.
Förderungen für ein Auslandsstudium
Für Studierende gilt, dass diese einen Leistungsnachweis von 2 Semesterwochenstunden bzw. 4 ECTS pro Semester
Auslandsbeihilfe für StudienbeihilfenbezieherInnen
erbringen müssen. StudienbeihilfenbezieherInnen können bei Absolvierung von
Förderhöhe:
Auslandssemestern „Auslandsbeihilfe“ bei der Stipendienstelle
Während der Bildungsteilzeit erhalten ArbeitnehmerInnen vom
Wien beantragen.
Arbeitsmarktservice einen Fixsatz von derzeit EUR 0,78 für jede reduzierte Stunde der Wochenarbeitszeit, täglich. Die Berech-
Für die Beantragung der Auslandsbeihilfe füllen Sie
nung erfolgt daher folgendermaßen: EUR 0,78 x der Anzahl der
n das Formular „SB-AS1 (Antrag auf Auslandsbeihilfe)“ der
reduzierten Stunden x der Tage im Monat. Bsp.: EUR 0,78 x 10 Stunden (Reduktion) x 31 (Monat mit 31
Stipendienstelle aus und schicken es gemeinsam mit der n „Bestätigung über die Absolvierung und Gleichwertigkeit
Tagen) = EUR 241,80 in diesem Monat. Darüber hinaus dürfen
eines Auslandsstudiums“ (erhalten Sie vom International
ArbeitnehmerInnen in Bildungsteilzeit bis zur Höhe der Gering-
Office der FH St. Pölten) an die Stipendienstelle Wien.
fügigkeitsgrenze von EUR 415,72 monatlich (Stand 2016) dazu verdienen.
Studierende, die zum Zeitpunkt des Antritts ihres Auslandsaufenthalts erst im 2. Semester ihres Studiums sind, können die
Weitere Informationen:
Auslandsstudienbeihilfe erst beantragen, sobald sie tatsächlich
Zuständige, regionale AMS Geschäftsstelle
im 3. Semester ihres Studiums an der Fachhochschule
www.ams.at bzw. noe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/
inskribiert sind. Die Antragsformulare für die Auslandsstudien-
foerderungen/Bildungsteilzeit.html
beihilfe können diese Studierenden deshalb erst im September/
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Oktober an die Stipendienstelle Wien schicken, da sonst der
Weitere Informationen:
Antrag auf Auslandsstudienbeihilfe seitens der Stipendienstelle
www.topstipendien.at
aus formalen Gründen abgelehnt werden muss.
Stipendien anderer Bundesländer StudienbeihilfenbezieherInnen, die einen Erasmuszuschuss
Auch andere Bundesländer vergeben Stipendien an Studieren-
beantragt haben, müssen um Auslandsstudienbeihilfe ansu-
de, die den Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben
chen. Das Erasmus-Referat zahlt StudienbeihilfenbezieherIn-
(z. B. Burgenland, Kärnten, Steiermark, Tirol, Vorarlberg). Das
nen, die Auslandsstudienbeihilfe beziehen, ein Top-Up aus
Land Wien vergibt keine Stipendien. Weitere Informationen
(= Ausgleichszahlung, wenn Auslandsbeihilfe der Studienbeihil-
finden Sie in der Stipendiendatenbank des ÖAD.
fenbehörde niedriger als Erasmuszuschuss der LLP NA/ÖAD
(www.grants.at)
ist). Zusätzlich erhalten StudienbeihilfenbezieherInnen einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Studierende müssen eine Kopie des Auslandsstudienbeihilfen-
Auslandsstipendium des Fördervereins der Fachhochschule St. Pölten
bescheids der Studienbeihilfenbehörde (egal ob positiv oder negativ) nach Erhalt an das Erasmus-Referat Wien senden.
Der Förderverein der Fachhochschule St. Pölten vergibt
Sollte der Bescheid über den Erhalt der Auslandsstudienbeihilfe
einmalige Leistungsstipendien in der Höhe von je
negativ ausfallen, so wird der Erasmuszuschuss gänzlich von
EUR 1.000,– an Studierende, die im Rahmen ihres regulären
der LLP NA/ÖAD ausbezahlt.
Studiums an der FH St. Pölten ein anrechenbares Auslandsstudium oder Auslandspraktikum absolvieren. Zusätzlich werden
Nach Beendigung des Auslandsstudiums und erfolgter
auch wieder einmalige Förderstipendien an Studierende
Anerkennung des Auslandszeugnisses an der FH St. Pölten,
vergeben, die ein internationales Vorhaben im Studienjahr
muss das Formular „SB-AS2 (Studienerfolgsnachweis Aus-
realisieren oder realisiert haben. Die Ausschreibung erfolgt im
landsstudium)“ unterschrieben an die Stipendienstelle Wien
Laufe des jeweiligen Studienjahres.
geschickt werden (spätestens innerhalb der Antragsfrist des folgenden Semesters, da sonst die Auslandsbeihilfe zurückgezahlt werden muss).
Auslandsstipendium der Julius-Raab-Stiftung (Auslandsstudium & Auslandspraktikum; Mindest-Aufenthalts-
Weitere Informationen:
dauer: 1 Semester)
www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-ausland/ auslandsbeihilfe
Die Auslandsförderung richtet sich an Bachelor- und Masterstu-
Download: SB-AS2 Studienerfolgsnachweis Auslandsstudium
dierende an Hochschulen, sowie graduierte Akademikerinnen und Akademiker. Vorzugsweise werden jene Bereiche behandelt, die für die österreichische Wirtschaft von besonderer
Auslandsstipendien der Bundesländer
Bedeutung sind. Die Förderung besteht mindestens für ein, maximal für zwei Semester und kann bis vier Wochen vor Antritt
Top-Auslandsstipendium des Landes Niederösterreich
des Auslandsaufenthalts beantragt werden. Die Höhe der
Die NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB) vergibt
Förderung richtet sich nach den budgetären Möglichkeiten der
Stipendien an FH-Studierende aller Studienrichtungen, die ihren
Julius-Raab-Stiftung und kann bis zum vollendeten 30.
Haupt- oder Nebenwohnsitz seit dem Stichtag 01.01.2011 in
Lebensjahr beantragt werden.
Niederösterreich haben und ein anrechenbares Auslandsstudium oder -praktikum oder ein postgraduales Studium
Weitere Informationen:
absolvieren.
http://www.stipendienfonds-julius-raab.at
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(Auslandsstudium)
Förderungen für Master-, Doktorratsstudien und Dissertationen
Technik-Studierende, die ein mindestens dreimonatiges
Die Kriterien für den Erhalt einer Studienbeihilfe für die weiter-
anrechenbares Studium an einer Universität in den USA
führenden Master- bzw. Doktoratsstudien sind zum Teil etwas
absolvieren, können sich für ein Marshallplanstipendium
anders als zu Studienbeginn (Bachelor- oder Diplomstudien). In
bewerben.
diesem Kapitel können Sie die wesentlichen Sonderregelungen
n Höhe des Stipendiums: max. EUR 10.000,–
für Master- und Doktoratsstudien kompakt zusammengefasst
n Die Nominierung erfolgt im International Office.
nachlesen.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen:
www.marshallplan.at
www.stipendium.at/studienfoerderung/master-doktoratsstudien
FKTG-Stipendium für Studierende der Technik (Auslandsstudium & Auslandspraktikum)
AK Niederösterreich Förderung von Bachelor-, Masterund Diplomarbeiten
Die Fernseh- und Kinotechnische Gesellschaft e.V. (FKTG) in
Studierende an Fachhochschulen, Universitäten und Pädagogi-
Berlin vergibt Auslandsstipendien für Auslandsaufenthalte zu
schen Hochschulen können um eine Förderung ihrer Bachelor-,
Studien- und/oder Praktikumszwecken für bis zu 6 Monate, an
Master- oder Diplomarbeit bei der AK Niederöstereich
Studierende der Ingenieurwissenschaften, des Wirtschaftsinge-
ansuchen.
Marshallplan Stipendium
nieurwesens und verwandter Naturwissenschaften, deren Arbeits- und Interessensschwerpunkt auf dem Gebiet der
Voraussetzungen:
Technologien für elektronische Medien liegen.
n Behandlung eines arbeitsrelevenatenThemas; n Erarbeitung neuer Erkenntnisse, die für die ExpertInnenarbeit
Die Höhe der Förderung, die bis zu EUR 3.000,– betragen kann, ergibt sich aus dem Aufenthaltszweck und der einzurei-
der AK Niederösterreich herangezogen werden können; n Fertigstellung der Arbeit in einem gewissen Zeitrahmen
chenden Kostenkalkuation und wird vom Vorstand der FKTG
(relevant hierfür ist der Zeitpunkt der Genehmigung der
festgelegt.
Förderung von Seiten der AK Niederösterreich): n Bachelor nach max. 6 Monaten;
Weitere Informationen:
n Master/Diplom nach max. 18 Monaten;
www.fktg.org/stipendien-fuer-auslandsstudien
n Approbation der Arbeit von der Uni/FH/PH; n Präsentation der Arbeit und ihrer Ergebnisse in der AK.
Förderhöhe n Bachelorarbeiten: einmalig € 200,– n Master- und Diplomarbeiten: einmalig € 500,–
Weitere Informationen: http://noe.arbeiterkammer.at/bildungsbeihilfen
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AK Niederösterreich Wissenschaftspreis
netidee.at Die IPA fördert auf Antrag Projekte sowie Abschlussarbeiten von
Studierende an österreichischen Universitäten, Fachhochschu-
Studierenden österreichischer Hochschulen (Diplomarbeiten,
len, Pädagogischen Hochschulen, privaten Einrichtungen/
Masterarbeiten, Dissertationen/PhD), die den Ausbau, die
Hochschulen, TeilnehmerInnen von Universitätslehrgängen
weitere Verbreitung und die vielseitige Nutzung des Internet in
sowie JungwissenschafterInnen können um den AK Niederös-
Österreich fördern und einen freien und geordneten Zugang zu
terreich Wissenschaftspreis ansuchen. Es können Abschlussar-
dessen Netzen und Diensten ermöglichen.
beiten des jeweils laufenden sowie des vorangegangenen Studienjahres von Bachelor- oder Masterstudien, Diplom- oder
Weitere Informationen:
Doktoratsstudien sowie andere gleichwertige wissenschaftliche
www.netidee.at
Arbeiten prämiert werden.
Voraussetzungen:
talent.awards
NÖ-Bezug (eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein): n der/die AntragstellerIn ist ArbeitnehmerIn und/oder hat einen Wohnsitz in NÖ;
talent.awards bietet Studierenden, AbsolventInnen, WissenschaftlerInnen und GründerInnen eine umfassende Auswahl an
n die besuchte Bildungseinrichtung befindet sich in NÖ;
nationalen und internationalen Einreichmöglichkeiten zu
n das Thema der Arbeit weist einen überwiegenden NÖ-Bezug
Wettbewerben und Ausschreibungen für
auf. n Innovative Ideen und (Forschungs-)fragen Die Arbeiten müssen in Bezug auf „die sozialen, wirtschaftli-
n Bachelor-/ Master-/ Diplomarbeiten
chen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer
n Unternehmensgründungen
und Arbeitnehmerinnen“ (AKG § 1), die in den unmittelbaren Arbeits- und Aufgabenbereich der AK Niederösterreich fallen,
Weitere Informationen:
einen entsprechenden wissenschaftlichen Erkenntniszuwachs
www.fhstp.ac.at/alumni/talentawards
fh st. pölten
talent.awards
sowie neue Lösungsansätze für Probleme bieten. Die Arbeiten dürfen nicht bereits anderweitig von der AK Niederösterreich oder einer anderen AK gefördert oder angekauft worden sein.
Österreichischer Integrationsfonds-Forschungspreis
Förderhöhe:
Mit der Vergabe des ÖIF Forschungspreises für abgeschlosse-
n Innovationspreis: je EUR 1.500,–
ne Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen im Bereich der
n Förderpreis: je EUR 300,–
Integration von MigrantInnen und Flüchtlingen zeichnet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) gezielt die wissenschaft-
Weitere Informationen:
liche Auseinandersetzung mit diesem gesellschaftlichen
http://noe.arbeiterkammer.at/bildungsbeihilfen
Kernthema aus.
Weitere Informationen: Johann Böhm Fonds
www.integrationsfonds.at/stipendium
Förderung von Diplomarbeiten und Dissertationen Der Johann-Böhm-Fonds will Forschungsthemen fördern, die für die ArbeitnehmerInnen-Vertretung relevant sind. Der ÖGB vergibt pro Jahr 4-6 Stipendien, die je nach Art der wissenschaftlichen Fokussierung mit bis zu EUR 5.000,– dotiert sind.
Weitere Informationen: www.oegb.at/stipendien
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Förderungen für FH Zulassungsprüfungen, Studienberechtigungsoder Berufsreifeprüfung sowie Nostrifikationen
Stipendien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
n Kursinstitut ist vom Land Niederösterreich zertifiziert bzw. anerkannt n Vorgegebene Einkommensgrenzen werden nicht
Studienbeihilfe bzw. Selbsterhalterstipendium
überschritten n Teilnahme an mindestens 3 Vorbereitungskursen (75%ige
siehe Seite 2.
Anwesenheit) und eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung erforderlich n Antragsfrist: frühestens 13 Wochen vor Beginn des Vorberei-
Förderungen des Landes NÖ
tungskurses für die 1. Teilprüfung bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn (Online-Antrag)
NÖ Bildungsförderung - Berufsreifeprüfung Was wird gefördert? Folgende Personengruppen werden unter bestimmten Voraus-
Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung
setzungen gefördert: vollversicherungspflichtige Arbeitneh-
Gefördert werden nur die persönlich entstandenen Kurskosten
merInnen in der Privatwirtschaft und öffentlich Bedienstete
(sollten auch Förderungen von anderen Stellen in Anspruch
sowie WiedereinsteigerInnen ohne AMS-Bezug (Kinderbetreu-
genommen werden, so darf die Gesamthöhe der Fördersumme
ungsgeldbezieherInnen, Personen nach der Elternkarenz)
die Kurskosten nicht überschreiten).
Voraussetzungen
Wie hoch ist die Förderung?
n Hauptwohnsitz in Niederösterreich seit mind. 1 Jahr vor
n Förderhöhe EUR 1.000,– bei einem monatlichen Bruttoein-
Kursbeginn
12
kommen bis EUR 2.000,–.
n Förderhöhe EUR 500,– bei einem monatlichen Bruttoeinkommen über EUR 2.000,–.
Bildungsbonus Spezial - Schwerpunkt Berufsreifeprüfung Für Mitglieder der AK Niederösterreich
Die Auszahlung erfolgt nach Einlangen der Bestätigung über eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung.
Voraussetzungen: n Es darf keine weitere Förderung der Arbeiterkammer
Weitere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung
Niederösterreich in Anspruch genommen worden sein. n Es sind nur Personen anspruchsberechtigt, welche nicht mit
T: 02742 9005-9555
einer vollständigen Refundierung der Kurskosten (z. B.
www.noe.gv.at/bildungsfoerderung
Förderung „Lehre mit Matura“) rechnen können.
Was wird gefördert?
Förderungen der AK Niederösterreich
Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung
AK plus – Bildungsbonus
Förderhöhe: EUR 120,– für positiv abgeschlossene Module, für Kurskosten,
Jedes Mitglied der Niederösterreichischen Arbeiterkammer
welche selbst zu tragen waren.
kann den Bildungsbonus nach Abschluss eines AK plus-gekennzeichneten Kurses beantragen.
Weitere Informationen: AK Niederösterreich Bildungsbeihilfenhotline
Voraussetzungen:
T: 05 7171/29000 | noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus
Mit dem AK plus-Bildungsbonus können alle Kurse gefördert werden, die mit dem AK plus-Logo gekennzeichnet sind.
Für jedes Modul muss ein eigener Antrag gestellt werden.
Was wird gefördert?
Anträge müssen spätestens sechs Monate nach Kursabschluss
Bei den geförderten Kursen handelt es sich unter anderem um
eingereicht werden.
Kurse aus den Bereichen Sprachen, EDV, Basisbildung, Nachholen von Bildungsabschlüssen (z. B. Studienberechti-
Förderhöhe:
Bildungsbonus Spezial - Schwerpunkt Vorbereitungskurse für den Besuch einer Fachhochschule bzw. eines Kollegs/Aufbaulehrgangs
Der Bildungsbonus vergütet Ihnen nach Kursabschluss 50%
Für Mitglieder der AK Niederösterreich
gungsprüfungskurse), Gesundheitskursen usw.
der Kurskosten bis max. EUR 120,– pro Kalenderjahr. AK Niederösterreich Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld beziehen,
Voraussetzungen:
können bis zu EUR 170,– refundiert bekommen und Mitglieder,
n Mindestens zehn Übungseinheiten an einer anerkannten/
die aktuell eine Leistung vom AMS beziehen, erhalten sogar 100% der Kurskosten bis zu EUR 220,–.
zertifizierten Bildungseinrichtung oder an jener Bildungseinrichtung, an der die weitere Ausbildung stattfindet. n Die Kosten für den Vorbereitungskurs waren selbst zu tragen.
Weitere Informationen:
n Hinweis: Personen mit einem aktuellen Leistungsbezug des
AK Niederösterreich Bildungsbeihilfenhotline
AMS NÖ (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) können nur
T: 05 7171/29000 | noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus
gefördert werden, wenn sie zuvor in NÖ AK-zugehörig beschäftigt waren.
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Was wird gefördert?
Bildungsbonus Spezial - Schwerpunkt Nostrifikation
Kosten für Vorbereitungskurse für den Besuch einer Fachhoch-
Für Mitglieder der AK Niederösterreich
schule bzw. eines Kollegs/Aufbaulehrgangs (Kosten für Nächtigungen sowie allfällige sonstige Ausgaben sind von einer
Voraussetzungen:
Förderung ausgeschlossen)
Die Kosten für die Nostrifikation bzw. Nostifizierung und
Förderhöhe:
Gleichhaltung waren selbst zu tragen.
50 % der Kurskosten bis zu max. EUR 400,–.
Förderhöhe: Weitere Informationen:
100% der entstandenen förderbaren Kosten bis zu EUR 300,–
AK Niederösterreich Bildungsbeihilfenhotline
pro Person und zu nostrifizierendem Abschluss.
T: 05 7171/29000
Weitere Informationen:
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus
AK Niederösterreich-Bildungsbeihilfenhotline Das Antragsformular steht auf der Homepage der AK Niederös-
T: 05 7171/29000 | noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus
terreich unter http://noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus als Download zur Verfügung oder kann bei jeder Bezirksstelle abgeholt werden.
» Welche finanziellen Unterstützungen sind für Ihr Studium möglich? » Wollen Sie studieren oder Ihre berufliche Position verändern?
WEITERBILDUNG
Das Angebot an Bildungsmaßnahmen (Studien, Kurse, Seminare etc.) ist in den letzten Jahren immer größer geworden. Das erschwert vielen Weiterbildungsinteressierten die Orientierung. Genaue Informationen sind für die Wahl der richtigen Bildungsmaßnahme wichtig.
zahlt sich aus!
Die Expertinnen und Experten der AK Niederösterreich informieren Sie gerne über folgende Themen: » » » »
AK-BILDUNGSBERATUNG T 05 7171-27000 E bildungsberatung@aknoe.at WIR BERATEN SIE GERNE!
BILDUNGSBERATUNG
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Beratung von Studierenden Finanzielle Unterstützung für Ihre Aus- oder Weiterbildung Bildungskarenz und Bildungsteilzeit Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.B. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung etc.) Studieren ohne Matura Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen
Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, des Landes Niederösterreich und der Arbeiterkammer Niederösterreich. Zertifiziert für anbieterneutrale Information, Beratung u. Orientierung für Beruf u. Bildung.
noe.arbeiterkammer.at/bildung
05.09.2016 09:39:17
Förderungen der Gewerkschaft Für Gewerkschaftsmitglieder
Voraussetzungen: Je nach Fachgewerkschaft wird eine Mitgliedschaft von
Stipendien, Beratung, Service – beratende Stellen bzw. Plattformen: Unverbindliches Berechnungsprogramm der AK unter: www.stipendienrechner.at
unterschiedlicher Dauer vorausgesetzt.
Bildungsförderungen Was wird gefördert?
noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/bildung/index.html
Grundsätzlich wird berufsorientierte Weiterbildung gefördert. Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme bzw. an welcher Bildungs-
Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium
einrichtung die Fortbildung absolviert wird.
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Förderhöhe:
Förderungen für Studierende
Förderungen werden in unterschiedlicher Höhe gewährt.
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Weitere Informationen:
ÖH Sozialbroschüre
Österreichischer Gewerkschaftsbund
www.oeh.ac.at/#/rundumsgeld
Jede Gewerkschaft hat unterschiedliche Richtlinien für den
T: 01/53 444 www.oegb.at
Stipendien und Beihilfen Niederösterreich www.noel.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen.html
Stipendienstelle für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland www.stipendium.at
Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung www.grants.at
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© Foto Kraus
www.facebook.com/fhstp
twitter.com/fh_stpoelten
Version: September 2016
Die FH St. Pölten Die Fachhochschule St. Pölten steht für qualitätsvolle
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