Studium Finanzieren. Wie?

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St. Pölten University of Applied Sciences

Studium Finanzieren. Wie? Ihr Weg durch den Stipendien-Dschungel

© Martin Lifka Photography

Überblick zu Stipendien und Zuschüssen in Österreich. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte den ­angeführten Links. Für deren Richtigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen. Viel Erfolg bei Ihrer Suche nach der passenden Fördermöglichkeit!

www.fhstp.ac.at


Studienförderung

Stipendien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Förderhöhe: Die Studienbeihilfe beträgt max. EUR 8.148,– pro Jahr und wird in 12 Monatsraten zu je EUR 679,– ausbezahlt. Für Studierende

Studienbeihilfe

mit mind. einem Kind erhöht sich dieser Betrag um EUR 112,–

Für Ordentlich Studierende

pro Monat. Studierenden, welche die Familienbeihilfe bekommen, wird dieser Betrag (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbe-

Voraussetzungen:

trag) von der Gesamtsumme abgezogen. Eine Verringerung des

n Österreichische Staatsbürgerschaft oder

Höchststipendiums kann durch die zumutbare Unterhaltsleis-

„Gleichstellung“ zu dieser

tung der Eltern, der Ehepartnerin oder des Ehepartners, der

n noch kein abgeschlossenes Studium

eingetragenen Partnerin oder des Partners sowie durch die

n soziale Förderungswürdigkeit der Familie

zumutbare Eigenleistung aus eigenen Einkünften erfolgen.

n günstiger Studienerfolg n Das Höchstalter von 30 Jahren bei Antritt des jeweiligen

Weitere Informationen:

Studiums kann sich unter bestimmten Umständen auf

Stipendienstelle (zuständig für Wien, Niederösterreich,

35 Jahre erhöhen.

Burgenland) | T: 01 60173-0 | www.stipendium.at | www.stipendienrechner.at

Was wird gefördert? Ein ordentliches Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Konservatorien sowie zur

Selbsterhalterstipendium

Studienberechtigungsprüfung zugelassene Personen für

Für Ordentliche Studierende, die sich zuvor mind. vier Jahre

maximal zwei Semester.

selbst erhalten haben.

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Voraussetzungen: n Österreichische Staatsbürgerschaft oder „Gleichstellung“ zu

n falls eine Diplomarbeit/Masterarbeit anzufertigen ist – diese bereits begonnen, aber noch nicht abgeschlossen worden ist.

dieser n noch kein abgeschlossenes Studium

Die Berufstätigkeit muss für die Dauer der Zuerkennung des

n soziale Förderungswürdigkeit

Stipendiums aufgegeben werden (Karenzierung gegen Entfall

n günstiger Studienerfolg

der Bezüge ist möglich). Studierende eines Doktoratsstudiums

n Einkommen von mind. EUR 7.272,– jährlich durch vier Jahre

können kein Studienabschluss-Stipendium erhalten.

vor dem ersten Beihilfenbezug (Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes gelten als Selbsterhalterzeiten) n Das Höchstalter von 30 Jahren bei Antritt des jeweiligen

Weitere Informationen: Stipendienstelle:

Studiums kann sich unter bestimmten Umständen auf

www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-beruf/

35 Jahre erhöhen.

studienabschluss-stipendium

Was wird gefördert? Ein ordentliches Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Konservatorien sowie zur

Förderungen des Bundesministeriums für Finanzen

Studienberechtigungsprüfung zugelassene Personen für maximal zwei Semester.

Familienbeihilfe Für Personen in Berufsausbildung

Förderhöhe: Das Selbsterhalterstipendium beträgt max. EUR 8.148,– pro

Voraussetzungen:

Jahr und wird in 12 Monatsraten zu je EUR 679,– ausbezahlt.

n Österreichische Staatsbürgerschaft oder „Gleichstellung“ zu

Für Studierende mit mind. einem Kind erhöht sich dieser Betrag um EUR 112,– pro Monat. Studierenden, welche die Familienbeihilfe bekommen, wird dieser Betrag (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) von der Gesamtsumme abgezogen. Eine Verringerung des Höchststipendiums kann durch die zumutbare

dieser n Höchstalter 24 Jahre (Erweiterung der Altersgrenze um ein Jahr bei abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienst, Geburt, Schwangerschaft oder Behinderung) n bei Studierenden günstiger Studienerfolg

Unterhaltsleistung der Ehepartnerin oder des Ehepartners, der eingetragenen Partnerin oder des Partners sowie durch die

Weitere Informationen:

zumutbare Eigenleistung aus eigenen Einkünften erfolgen. Die

zuständiges Wohnsitzfinanzamt

Einkünfte der Eltern sind bei dem Bezug eines Selbsterhaltersti-

Bundesministerium für Familie und Jugend

pendiums nicht relevant.

T: 01 71100 | www.bmfj.gv.at

Weitere Informationen: Stipendienstelle (zuständig für Wien, Niederösterreich,

Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten

Burgenland) | T: 01 60173-0 | www.stipendium.at | www.stipendienrechner.at

Studienbeiträge und sämtliche mit der Bildungsmaßnahme zusammenhängende Kosten für ein ordentliches Studium können als Werbungskosten bei der ArbeitnehmerInnen-Veran-

Studienabschluss-Stipendium (SAS)

lagung anerkannt werden.

Das Studienabschluss-Stipendium können Studierende, die berufstätig waren und die ihr Studienziel fast erreicht haben, in

Weitere Informationen:

Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass

www.bmf.gv.at bzw. noe.arbeiterkammer.at/beratung/steu-

n nur mehr wenige Prüfungen zum Studienabschluss fehlen,

erundeinkommen/index.html

und

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Stipendien der FH St. Pölten

Stipendien und Förderungen der NÖ Landesregierung

Leistungsstipendien Stipendienstiftungen Leistungsstipendien werden nach Kriterien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (bmwfw) für

Die NÖ Landesregierung vergibt Stipendien aus sechs Stiftun-

herausragende Leistungen im Studium vergeben. Diese werden

gen (Allgemeine Stipendienstiftung Niederösterreich, Michael

von den Studiengängen ausgeschrieben.

von Zoller-Stiftung, Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich, Josef Haydn-Stiftung, Prof. Anton Bauer Stipendien

Detailinformationen dazu bekommen Sie im jeweiligen

Stiftung, Rosalia Czech'sche Stipendienstiftung) an SchülerIn-

Studiengangssekretariat.

nen und StudentInnen.

Weitere Informationen:

Die BewerberInnen müssen

www.bmwfw.gv.at

n ordentliche SchülerInnen oder StudentInnen sein, n bedürftig sein, n österreichische öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht

Förderstipendien Bachelor Studiengang Medientechnik

ausgestattete höhere Schulen mit Reifeprüfungsabschluss, Pädagogische Hochschulen, die Hochschule für Agrar- und

An ausgewählte Projektteams aus den Studiengängen Medientechnik und Digitale Medientechnologien werden jedes Semester Förderstipendien vergeben. Das Department Medien und Digitale Technologien unterstützt somit die Realisierung der

Umweltpädagogik, (Privat-)Universitäten, Fachhochschulen oder Musikkonservatorien besuchen, n den Schulbesuch bzw. das Studium vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen haben,

studentischen Projekte finanziell und mit der Zurverfügungstel-

n einen günstigen Schul-/Studienerfolg aufweisen,

lung von Equipment.

n die österreichische Staatsbürgerschaft haben, n ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich, (Süd-)Tirol zum

Detailinformationen dazu bekommen Sie im

Zeitpunkt der Geburt oder Wien haben.

Studiengangssekretariat. Die Einreichfrist für Ansuchen um ein solches Stipendium

Weitere Informationen:

beginnt am 1. September und endet am 30. April des laufen-

Karin Schachenhofer,

den Schul- bzw. Studienjahres.

Studiengangssekretärin Medientechnik (BA) E: karin.schachenhofer@fhstp.ac.at TOP Stipendien Für Studierende an Fachhochschulen oder Universitäten

Voraussetzungen: Es stehen viele verschiedene Förderschienen für unterschiedliche Zielgruppen zur Verfügung. sponsored by

Weitere Informationen: NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB) T: 02742 2757026 | www.topstipendien.at

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NÖ Semesterticketgutschein

Sonstige Fördergeber

Für Ordentlich Studierende bis zur Vollendung des

ÖH-Sozialfonds

26. Lebensjahres, die an einer n öffentlichen Universität

Für alle Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer

n Privatuniversität

besonderen finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglich-

n Fachhochschule oder

keit eine Unterstützung aus diesem Sozialfonds zu erhalten.

n Pädagogischen Hochschule studieren und vom Wohn- zum Studienort ein

Weitere Informationen:

öffentliches Verkehrsmittel benutzen müssen.

www.oeh.at/sozialfonds.at

Voraussetzungen: n Österreichische oder EWR Staatsbürgerschaft

Städte und Gemeinden

n Hauptwohnsitz Niederösterreich (seit min. sechs Monaten) Einige Städte und Gemeinden vergeben an Studierdende, die

Förderhöhe:

ihren Haupwohnsitz dort gemeldet haben, Stipendien

Der finanzielle Zuschuss beträgt die EUR 50,– übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels, maximal jedoch

Weitere Infomationen:

EUR 75,– pro Semester.

Stadt - oder Gemeindeamt bzw. Magistrat

Weitere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung T: 02742 9005-9005 | www.noe.gv.at/semesterticket

Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderungen grants.at ist Österreichs größte Online-Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung für alle wissenschaftlichen Bereiche. Die Fördermöglichkeiten für Studierende, Graduierte und Forschende reichen von klassischen Stipendien über Zuschüsse und Preise bis hin zu umfassenden nationalen, europäischen und internationalen Forschungsförderungsprogrammen. Weitere Informationen: www.grants.at

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Förderungen für spezielle Zielgruppen

Förderungen für Studierende mit Kindern

n EUR 420,– monatlich für Studierende, welche hochgradig hörbeeinträchtigt sind oder ein Cochleaimplantat tragen

Für studierende Mütter und Väter, die Studienbeihilfe beziehen, gibt es begünstigende Regelungen: erhöhte Studienbeihilfe und

Weitere Informationen:

Zuverdienstgrenze, Verlängerung der Anspruchsdauer, Anhe-

www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/

bung der Altersgrenze zu Studienbeginn, Kinderbetreuungskos-

behinderung/

tenzuschuss in der Endphase des Studiums.

Weitere Informationen:

Förderungen für berufstätige Studierende

www.stipendium.at/studienfoerderung/studieren-mit-kind/

Bildungskarenz

Förderungen für Studierende mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung

Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen Dienstverhältnissen, deren aktuelles Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit mindestens einem halben Jahr besteht (Ausnahmen für

Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen im Ausmaß

Saisonarbeitskräfte und öffentlich Bedienstete möglich).

von mindestens 50% verlängern die Anspruchsdauer der Studienförderung.

Voraussetzungen: Einverständnis der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und

Außerdem erhöht sich die Studienbeihilfe um n EUR 160,– monatlich für hochgradig sehbeeinträchtigte oder auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesene Studierende

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Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld.


Wie lange?

Freistellung gegen Entfall der Bezüge

Karenzierung im Ausmaß von mindestens zwei Monaten bis höchstens ein Jahr. Die Bildungskarenz kann auch in Teilen

Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen

vereinbart werden, wobei die Dauer eines Teiles mindestens

Dienstverhälntissen.

zwei Monate betragen muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist (vier Jahre) ein Jahr

Voraussetzungen:

nicht überschreiten darf.

n Einverständnis der ArbeitgeberIn und Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld

Was wird gefördert?

n Das Unternehmen muss eine Ersatzarbeitskraft einstellen, die

Der Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von

zuvor Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat und

20 Wochenstunden bzw. einer vergleichbaren zeitlichen

muss diese mehr als geringfügig beschäftigen.

Belastung. Für Personen mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren reduziert sich das wöchentliche Mindestausmaß

Wie lange?

der Weiterbildungsmaßnahme, sofern keine längere Betreu-

Freistellung im Ausmaß von mindestens sechs Monaten bis

ungsmöglichkeit besteht, auf 16 Wochenstunden. Umfasst die

höchstens ein Jahr.

Weiterbildungsmaßnahme nur eine geringere Wochenstundenanzahl, so kann eine vergleichbare zeitliche Gesamtbelastung

Förderhöhe:

auch durch zusätzliche Lern- und Übungszeiten nachgewiesen

Während dieser Zeit erhalten Freigestellte vom AMS Weiterbil-

werden.

dungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, jedenfalls aber mind. in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes

Für Studierende gilt, dass diese einen Leistungsnachweis von

von derzeit EUR 14,53 täglich.

4 Semesterwochenstunden bzw. 8 ECTS pro Semester erbringen müssen.

Darüber hinaus dürfen freigestellte ArbeitnehmerInnen bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 415,72 monatlich

Förderhöhe:

(Stand 2016) dazu verdienen.

Während der Bildungskarenz erhalten ArbeitnehmerInnen vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosen-

Sonstiges:

geldes, jedenfalls aber mindestens in der Höhe des Kinderbe-

Der große Vorteil dieser Variante besteht darin, dass Arbeitneh-

treuungsgeldes (dzt. EUR 14,53 täglich).

merInnen die Zeit der Freistellung völlig frei gestalten können. Es muss keine Weiterbildung nachgewiesen werden.

Darüber hinaus dürfen karenzierte ArbeitnehmerInnen bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 415,72 (Stand 2016)

Weitere Informationen:

monatlich dazu verdienen.

Zuständige, regionale AMS-Geschäftsstelle www.ams.at

Sonstiges: n ArbeitnehmerInnen in Bildungskarenz sind Unfall-, Krankenund Pensionsversichert.

Bildungsteilzeit

n Durch die Inanspruchnahme der Bildungskarenz entsteht kein Kündigungsschutz.

Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen Dienstverhälntissen, deren aktuelles Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit

Weitere Informationen:

mindestens einem halben Jahr besteht (Ausnahmen für

Zuständige, regionale AMS Geschäftsstelle

Saisonarbeitskräfte und öffentlich Bedienstete möglich).

www.ams.at oder noe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/ foerderungen/Bildungskarenz.html

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Voraussetzungen: Einverständnis der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und

Förderungen für Personen mit Migrationshintergrund

Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld.

Wie lange und wie viele Stunden darf ich reduzieren?

Liese Prokop Vollstipendium des Österreichischen Integrationsfonds

n Reduzierung der Arbeitszeit im Ausmaß von mind. vier Monaten bis höchstens zwei Jahre. Die Bildungsteilzeit kann

n Für in Österreich erfolgreich Studierende

auch in Teilen vereinbart werden, wobei die Dauer eines Teiles

n Für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und

mind. vier Monate betragen muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist (vier Jahre) zwei Jahre nicht überschreiten darf. n Die wöchentliche Normalarbeitszeit muss mindestens um ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte reduziert werden.

Drittstaatsangehörige mit dauerhaftem Aufenthalt aus einen Nicht-EU/EWR-Land n Für sozial Bedürftige ohne Anspruch auf Studienbeihilfe n Beginn des Studiums vor Vollendung des 30. Lebensjahres (bei Nostrifikationen gibt es keine Altersgrenze)

10 Stunden an wöchentlicher Arbeitszeit und Entlohnung über der Geringfügigkeitsgrenze müssen jedoch überbleiben.

Förderhöhe: Monatliche Förderung von EUR 300,– im Vorstudienlehrgang,

Was wird gefördert?

im ordentlichen Studium sowie bei der Nostrifikation

Der Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 10 Wochenstunden bzw. einer vergleichbaren zeitlichen

Weitere Informationen:

Belastung. Umfasst die Weiterbildungsmaßnahme nur eine

www.integrationsfonds.at/stipendium

geringere Wochenstundenanzahl, so kann eine vergleichbare zeitliche Gesamtbelastung auch durch zusätzliche Lern- und Übungszeiten nachgewiesen werden.

Förderungen für ein Auslandsstudium

Für Studierende gilt, dass diese einen Leistungsnachweis von 2 Semesterwochenstunden bzw. 4 ECTS pro Semester

Auslandsbeihilfe für StudienbeihilfenbezieherInnen

erbringen müssen. StudienbeihilfenbezieherInnen können bei Absolvierung von

Förderhöhe:

Auslandssemestern „Auslandsbeihilfe“ bei der Stipendienstelle

Während der Bildungsteilzeit erhalten ArbeitnehmerInnen vom

Wien beantragen.

Arbeitsmarktservice einen Fixsatz von derzeit EUR 0,78 für jede reduzierte Stunde der Wochenarbeitszeit, täglich. Die Berech-

Für die Beantragung der Auslandsbeihilfe füllen Sie

nung erfolgt daher folgendermaßen: EUR 0,78 x der Anzahl der

n das Formular „SB-AS1 (Antrag auf Auslands­beihilfe)“ der

reduzierten Stunden x der Tage im Monat. Bsp.: EUR 0,78 x 10 Stunden (Reduktion) x 31 (Monat mit 31

Stipendienstelle aus und schicken es gemeinsam mit der n „Bestätigung über die Absolvierung und Gleichwertigkeit

Tagen) = EUR 241,80 in diesem Monat. Darüber hinaus dürfen

eines Auslandsstudiums“ (erhalten Sie vom International

ArbeitnehmerInnen in Bildungsteilzeit bis zur Höhe der Gering-

Office der FH St. Pölten) an die Stipendienstelle Wien.

fügigkeitsgrenze von EUR 415,72 monatlich (Stand 2016) dazu verdienen.

Studierende, die zum Zeitpunkt des Antritts ihres Auslandsaufenthalts erst im 2. Semester ihres Studiums sind, können die

Weitere Informationen:

Auslandsstudienbeihilfe erst beantragen, sobald sie tatsächlich

Zuständige, regionale AMS Geschäftsstelle

im 3. Semester ihres Studiums an der Fachhochschule

www.ams.at bzw. noe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/

inskribiert sind. Die Antragsformulare für die Auslandsstudien-

foerderungen/Bildungsteilzeit.html

beihilfe können diese Studierenden deshalb erst im September/

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Oktober an die Stipendienstelle Wien schicken, da sonst der

Weitere Informationen:

Antrag auf Auslandsstudienbeihilfe seitens der Stipendienstelle

www.topstipendien.at

aus formalen Gründen abgelehnt werden muss.

Stipendien anderer Bundesländer StudienbeihilfenbezieherInnen, die einen Erasmuszuschuss

Auch andere Bundesländer vergeben Stipendien an Studieren-

beantragt haben, müssen um Auslandsstudienbeihilfe ansu-

de, die den Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben

chen. Das Erasmus-Referat zahlt StudienbeihilfenbezieherIn-

(z. B. Burgenland, Kärnten, Steiermark, Tirol, Vorarlberg). Das

nen, die Auslandsstudienbeihilfe beziehen, ein Top-Up aus

Land Wien vergibt keine Stipendien. Weitere Informationen

(= Ausgleichszahlung, wenn Auslandsbeihilfe der Studienbeihil-

finden Sie in der Stipendiendatenbank des ÖAD.

fenbehörde niedriger als Erasmuszuschuss der LLP NA/ÖAD

(www.grants.at)

ist). Zusätzlich erhalten Studienbeihilfenbe­zieherInnen einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Studierende müssen eine Kopie des Auslandsstudienbeihilfen-

Auslandsstipendium des Fördervereins der Fachhochschule St. Pölten

bescheids der Studienbeihilfenbehörde (egal ob positiv oder negativ) nach Erhalt an das Erasmus-Referat Wien senden.

Der Förderverein der Fachhochschule St. Pölten vergibt

Sollte der Bescheid über den Erhalt der Auslandsstudienbeihilfe

einmalige Leistungsstipendien in der Höhe von je

negativ ausfallen, so wird der Erasmuszuschuss gänzlich von

EUR 1.000,– an Studierende, die im Rahmen ihres regulären

der LLP NA/ÖAD ausbezahlt.

Studiums an der FH St. Pölten ein anrechenbares Auslandsstudium oder Auslandspraktikum absolvieren. Zusätzlich werden

Nach Beendigung des Auslandsstudiums und erfolgter

auch wieder einmalige Förderstipendien an Studierende

Anerkennung des Auslandszeugnisses an der FH St. Pölten,

vergeben, die ein internationales Vorhaben im Studienjahr

muss das Formular „SB-AS2 (Studienerfolgsnachweis Aus-

realisieren oder realisiert haben. Die Ausschreibung erfolgt im

landsstudium)“ unterschrieben an die Stipendienstelle Wien

Laufe des jeweiligen Studienjahres.

geschickt werden (spätestens innerhalb der Antragsfrist des folgenden Semesters, da sonst die Auslandsbeihilfe zurückgezahlt werden muss).

Auslandsstipendium der Julius-Raab-Stiftung (Auslandsstudium & Auslandspraktikum; Mindest-Aufenthalts-

Weitere Informationen:

dauer: 1 Semester)

www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-ausland/ auslandsbeihilfe

Die Auslandsförderung richtet sich an Bachelor- und Masterstu-

Download: SB-AS2 Studienerfolgsnachweis Auslandsstudium

dierende an Hochschulen, sowie graduierte Akademikerinnen und Akademiker. Vorzugsweise werden jene Bereiche behandelt, die für die österreichische Wirtschaft von besonderer

Auslandsstipendien der Bundesländer

Bedeutung sind. Die Förderung besteht mindestens für ein, maximal für zwei Semester und kann bis vier Wochen vor Antritt

Top-Auslandsstipendium des Landes Niederösterreich

des Auslandsaufenthalts beantragt werden. Die Höhe der

Die NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB) vergibt

Förderung richtet sich nach den budgetären Möglichkeiten der

Stipendien an FH-Studierende aller Studienrichtungen, die ihren

Julius-Raab-Stiftung und kann bis zum vollendeten 30.

Haupt- oder Nebenwohnsitz seit dem Stichtag 01.01.2011 in

Lebensjahr beantragt werden.

Niederösterreich haben und ein anrechenbares Auslandsstudium oder -praktikum oder ein postgraduales Studium

Weitere Informationen:

absolvieren.

http://www.stipendienfonds-julius-raab.at

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(Auslandsstudium)

Förderungen für Master-, Doktorratsstudien und Dissertationen

Technik-Studierende, die ein mindestens dreimonatiges

Die Kriterien für den Erhalt einer Studienbeihilfe für die weiter-

anrechenbares Studium an einer Universität in den USA

führenden Master- bzw. Doktoratsstudien sind zum Teil etwas

absolvieren, können sich für ein Marshallplanstipendium

anders als zu Studienbeginn (Bachelor- oder Diplomstudien). In

bewerben.

diesem Kapitel können Sie die wesentlichen Sonderregelungen

n Höhe des Stipendiums: max. EUR 10.000,–

für Master- und Doktoratsstudien kompakt zusammengefasst

n Die Nominierung erfolgt im International Office.

nachlesen.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen:

www.marshallplan.at

www.stipendium.at/studienfoerderung/master-doktoratsstudien

FKTG-Stipendium für Studierende der Technik (Auslandsstudium & Auslandspraktikum)

AK Niederösterreich Förderung von Bachelor-, Masterund Diplomarbeiten

Die Fernseh- und Kinotechnische Gesellschaft e.V. (FKTG) in

Studierende an Fachhochschulen, Universitäten und Pädagogi-

Berlin vergibt Auslandsstipendien für Auslandsaufenthalte zu

schen Hochschulen können um eine Förderung ihrer Bachelor-,

Studien- und/oder Praktikumszwecken für bis zu 6 Monate, an

Master- oder Diplomarbeit bei der AK Niederöstereich

Studierende der Ingenieurwissenschaften, des Wirtschaftsinge-

ansuchen.

Marshallplan Stipendium

nieurwesens und verwandter Naturwissenschaften, deren Arbeits- und Interessensschwerpunkt auf dem Gebiet der

Voraussetzungen:

Technologien für elektronische Medien liegen.

n Behandlung eines arbeitsrelevenatenThemas; n Erarbeitung neuer Erkenntnisse, die für die ExpertInnenarbeit

Die Höhe der Förderung, die bis zu EUR 3.000,– betragen kann, ergibt sich aus dem Aufenthaltszweck und der einzurei-

der AK Niederösterreich herangezogen werden können; n Fertigstellung der Arbeit in einem gewissen Zeitrahmen

chenden Kostenkalkuation und wird vom Vorstand der FKTG

(relevant hierfür ist der Zeitpunkt der Genehmigung der

festgelegt.

Förderung von Seiten der AK Niederösterreich): n Bachelor nach max. 6 Monaten;

Weitere Informationen:

n Master/Diplom nach max. 18 Monaten;

www.fktg.org/stipendien-fuer-auslandsstudien

n Approbation der Arbeit von der Uni/FH/PH; n Präsentation der Arbeit und ihrer Ergebnisse in der AK.

Förderhöhe n Bachelorarbeiten: einmalig € 200,– n Master- und Diplomarbeiten: einmalig € 500,–

Weitere Informationen: http://noe.arbeiterkammer.at/bildungsbeihilfen

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AK Niederösterreich Wissenschaftspreis

netidee.at Die IPA fördert auf Antrag Projekte sowie Abschlussarbeiten von

Studierende an österreichischen Universitäten, Fachhochschu-

Studierenden österreichischer Hochschulen (Diplomarbeiten,

len, Pädagogischen Hochschulen, privaten Einrichtungen/

Masterarbeiten, Dissertationen/PhD), die den Ausbau, die

Hochschulen, TeilnehmerInnen von Universitätslehrgängen

weitere Verbreitung und die vielseitige Nutzung des Internet in

sowie JungwissenschafterInnen können um den AK Niederös-

Österreich fördern und einen freien und geordneten Zugang zu

terreich Wissenschaftspreis ansuchen. Es können Abschlussar-

dessen Netzen und Diensten ermöglichen.

beiten des jeweils laufenden sowie des vorangegangenen Studienjahres von Bachelor- oder Masterstudien, Diplom- oder

Weitere Informationen:

Doktoratsstudien sowie andere gleichwertige wissenschaftliche

www.netidee.at

Arbeiten prämiert werden.

Voraussetzungen:

talent.awards

NÖ-Bezug (eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein): n der/die AntragstellerIn ist ArbeitnehmerIn und/oder hat einen Wohnsitz in NÖ;

talent.awards bietet Studierenden, AbsolventInnen, WissenschaftlerInnen und GründerInnen eine umfassende Auswahl an

n die besuchte Bildungseinrichtung befindet sich in NÖ;

nationalen und inter­nationalen Einreichmöglichkeiten zu

n das Thema der Arbeit weist einen überwiegenden NÖ-Bezug

Wettbe­werben und Ausschreibungen für

auf. n Innovative Ideen und (Forschungs-)fragen Die Arbeiten müssen in Bezug auf „die sozialen, wirtschaftli-

n Bachelor-/ Master-/ Diplomarbeiten

chen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer

n Unternehmensgründungen

und Arbeitnehmerinnen“ (AKG § 1), die in den unmittelbaren Arbeits- und Aufgabenbereich der AK Niederösterreich fallen,

Weitere Informationen:

einen entsprechenden wissenschaftlichen Erkenntniszuwachs

www.fhstp.ac.at/alumni/talentawards

fh st. pölten

talent.awards

sowie neue Lösungsansätze für Probleme bieten. Die Arbeiten dürfen nicht bereits anderweitig von der AK Niederösterreich oder einer anderen AK gefördert oder angekauft worden sein.

Österreichischer Integrationsfonds-Forschungspreis

Förderhöhe:

Mit der Vergabe des ÖIF Forschungspreises für abgeschlosse-

n Innovationspreis: je EUR 1.500,–

ne Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen im Bereich der

n Förderpreis: je EUR 300,–

Integration von MigrantInnen und Flüchtlingen zeichnet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) gezielt die wissenschaft-

Weitere Informationen:

liche Auseinandersetzung mit diesem gesellschaftlichen

http://noe.arbeiterkammer.at/bildungsbeihilfen

Kernthema aus.

Weitere Informationen: Johann Böhm Fonds

www.integrationsfonds.at/stipendium

Förderung von Diplomarbeiten und Dissertationen Der Johann-Böhm-Fonds will Forschungsthemen fördern, die für die ArbeitnehmerInnen-Vertretung relevant sind. Der ÖGB vergibt pro Jahr 4-6 Stipendien, die je nach Art der wissenschaftlichen Fokussierung mit bis zu EUR 5.000,– dotiert sind.

Weitere Informationen: www.oegb.at/stipendien

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Förderungen für FH Zulassungsprüfungen, Studienberechtigungsoder Berufsreifeprüfung sowie Nostrifikationen

Stipendien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

n Kursinstitut ist vom Land Niederösterreich zertifiziert bzw. anerkannt n Vorgegebene Einkommensgrenzen werden nicht

Studienbeihilfe bzw. Selbsterhalterstipendium

überschritten n Teilnahme an mindestens 3 Vorbereitungskursen (75%ige

siehe Seite 2.

Anwesenheit) und eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung erforderlich n Antragsfrist: frühestens 13 Wochen vor Beginn des Vorberei-

Förderungen des Landes NÖ

tungskurses für die 1. Teilprüfung bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn (Online-Antrag)

NÖ Bildungsförderung - Berufsreifeprüfung Was wird gefördert? Folgende Personengruppen werden unter bestimmten Voraus-

Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung

setzungen gefördert: vollversicherungspflichtige Arbeitneh-

Gefördert werden nur die persönlich entstandenen Kurskosten

merInnen in der Privatwirtschaft und öffentlich Bedienstete

(sollten auch Förderungen von anderen Stellen in Anspruch

sowie WiedereinsteigerInnen ohne AMS-Bezug (Kinderbetreu-

genommen werden, so darf die Gesamthöhe der Fördersumme

ungsgeldbezieherInnen, Personen nach der Elternkarenz)

die Kurskosten nicht überschreiten).

Voraussetzungen

Wie hoch ist die Förderung?

n Hauptwohnsitz in Niederösterreich seit mind. 1 Jahr vor

n Förderhöhe EUR 1.000,– bei einem monatlichen Bruttoein-

Kursbeginn

12

kommen bis EUR 2.000,–.


n Förderhöhe EUR 500,– bei einem monatlichen Bruttoeinkommen über EUR 2.000,–.

Bildungsbonus Spezial - Schwerpunkt Berufsreifeprüfung Für Mitglieder der AK Niederösterreich

Die Auszahlung erfolgt nach Einlangen der Bestätigung über eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung.

Voraussetzungen: n Es darf keine weitere Förderung der Arbeiterkammer

Weitere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung

Niederösterreich in Anspruch genommen worden sein. n Es sind nur Personen anspruchsberechtigt, welche nicht mit

T: 02742 9005-9555

einer vollständigen Refundierung der Kurskosten (z. B.

www.noe.gv.at/bildungsfoerderung

Förderung „Lehre mit Matura“) rechnen können.

Was wird gefördert?

Förderungen der AK Niederösterreich

Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung

AK plus – Bildungsbonus

Förderhöhe: EUR 120,– für positiv abgeschlossene Module, für Kurskosten,

Jedes Mitglied der Niederösterreichischen Arbeiterkammer

welche selbst zu tragen waren.

kann den Bildungsbonus nach Abschluss eines AK plus-gekennzeichneten Kurses beantragen.

Weitere Informationen: AK Niederösterreich Bildungsbeihilfenhotline

Voraussetzungen:

T: 05 7171/29000 | noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

Mit dem AK plus-Bildungsbonus können alle Kurse gefördert werden, die mit dem AK plus-Logo gekennzeichnet sind.

Für jedes Modul muss ein eigener Antrag gestellt werden.

Was wird gefördert?

Anträge müssen spätestens sechs Monate nach Kursabschluss

Bei den geförderten Kursen handelt es sich unter anderem um

eingereicht werden.

Kurse aus den Bereichen Sprachen, EDV, Basisbildung, Nachholen von Bildungsabschlüssen (z. B. Studienberechti-

Förderhöhe:

Bildungsbonus Spezial - Schwerpunkt Vorbereitungskurse für den Besuch einer Fachhochschule bzw. eines Kollegs/Aufbaulehrgangs

Der Bildungsbonus vergütet Ihnen nach Kursabschluss 50%

Für Mitglieder der AK Niederösterreich

gungsprüfungskurse), Gesundheitskursen usw.

der Kurskosten bis max. EUR 120,– pro Kalenderjahr. AK Niederösterreich Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld beziehen,

Voraussetzungen:

können bis zu EUR 170,– refundiert bekommen und Mitglieder,

n Mindestens zehn Übungseinheiten an einer anerkannten/

die aktuell eine Leistung vom AMS beziehen, erhalten sogar 100% der Kurskosten bis zu EUR 220,–.

zertifizierten Bildungseinrichtung oder an jener Bildungseinrichtung, an der die weitere Ausbildung stattfindet. n Die Kosten für den Vorbereitungskurs waren selbst zu tragen.

Weitere Informationen:

n Hinweis: Personen mit einem aktuellen Leistungsbezug des

AK Niederösterreich Bildungsbeihilfenhotline

AMS NÖ (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) können nur

T: 05 7171/29000 | noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

gefördert werden, wenn sie zuvor in NÖ AK-zugehörig beschäftigt waren.

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Was wird gefördert?

Bildungsbonus Spezial - Schwerpunkt Nostrifikation

Kosten für Vorbereitungskurse für den Besuch einer Fachhoch-

Für Mitglieder der AK Niederösterreich

schule bzw. eines Kollegs/Aufbaulehrgangs (Kosten für Nächtigungen sowie allfällige sonstige Ausgaben sind von einer

Voraussetzungen:

Förderung ausgeschlossen)

Die Kosten für die Nostrifikation bzw. Nostifizierung und

Förderhöhe:

Gleichhaltung waren selbst zu tragen.

50 % der Kurskosten bis zu max. EUR 400,–.

Förderhöhe: Weitere Informationen:

100% der entstandenen förderbaren Kosten bis zu EUR 300,–

AK Niederösterreich Bildungsbeihilfenhotline

pro Person und zu nostrifizierendem Abschluss.

T: 05 7171/29000

Weitere Informationen:

noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

AK Niederösterreich-Bildungsbeihilfenhotline Das Antragsformular steht auf der Homepage der AK Niederös-

T: 05 7171/29000 | noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

terreich unter http://noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus als Download zur Verfügung oder kann bei jeder Bezirksstelle abgeholt werden.

» Welche finanziellen Unterstützungen sind für Ihr Studium möglich? » Wollen Sie studieren oder Ihre berufliche Position verändern?

WEITERBILDUNG

Das Angebot an Bildungsmaßnahmen (Studien, Kurse, Seminare etc.) ist in den letzten Jahren immer größer geworden. Das erschwert vielen Weiterbildungsinteressierten die Orientierung. Genaue Informationen sind für die Wahl der richtigen Bildungsmaßnahme wichtig.

zahlt sich aus!

Die Expertinnen und Experten der AK Niederösterreich informieren Sie gerne über folgende Themen: » » » »

AK-BILDUNGSBERATUNG T 05 7171-27000 E bildungsberatung@aknoe.at WIR BERATEN SIE GERNE!

BILDUNGSBERATUNG

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INS-170x110-Bildungsberatung-Booklet.indd 1

» »

Beratung von Studierenden Finanzielle Unterstützung für Ihre Aus- oder Weiterbildung Bildungskarenz und Bildungsteilzeit Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.B. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung etc.) Studieren ohne Matura Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen

Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, des Landes Niederösterreich und der Arbeiterkammer Niederösterreich. Zertifiziert für anbieterneutrale Information, Beratung u. Orientierung für Beruf u. Bildung.

noe.arbeiterkammer.at/bildung

05.09.2016 09:39:17


Förderungen der Gewerkschaft Für Gewerkschaftsmitglieder

Voraussetzungen: Je nach Fachgewerkschaft wird eine Mitgliedschaft von

Stipendien, Beratung, Service – beratende Stellen bzw. Plattformen: Unverbindliches Berechnungsprogramm der AK unter: www.stipendienrechner.at

unterschiedlicher Dauer vorausgesetzt.

Bildungsförderungen Was wird gefördert?

noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/bildung/index.html

Grundsätzlich wird berufsorientierte Weiterbildung gefördert. Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme bzw. an welcher Bildungs-

Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium

einrichtung die Fortbildung absolviert wird.

noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/bildung/index.html

Förderhöhe:

Förderungen für Studierende

Förderungen werden in unterschiedlicher Höhe gewährt.

noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/bildung/index.html

Weitere Informationen:

ÖH Sozialbroschüre

Österreichischer Gewerkschaftsbund

www.oeh.ac.at/#/rundumsgeld

Jede Gewerkschaft hat unterschiedliche Richtlinien für den

T: 01/53 444 www.oegb.at

Stipendien und Beihilfen Niederösterreich www.noel.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen.html

Stipendienstelle für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland www.stipendium.at

Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung www.grants.at

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© Foto Kraus

www.facebook.com/fhstp

twitter.com/fh_stpoelten

Version: September 2016

Die FH St. Pölten Die Fachhochschule St. Pölten steht für qualitätsvolle

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