Filmregulierung: Zum Wohle der Kinder? „Aber Mama, ich bin doch schon alt genug!“ Viele Eltern verweisen dann möglicherweise auf die Altersfreigaben der Selbstregulation. Zurecht, und: Was steckt hinter diesen? SUMO diskutierte darüber mit Stefan Linz, Geschäftsführer der FSK GmbH, dem Filmjournalisten Daniel Schröckert – sowie einer Mutter. Laut der Oberösterreichischen Kinder-Medien-Studie 2020 (EduGroup) nutzen Kinder im Volksschulalter im Durchschnitt täglich circa 116 Minuten Fernsehen, „YouTube“ usw., Jugendliche im Alter von elf bis 18 Jahren 173 Minuten laut der Oberösterreichischen Jugend-Medien-Studie 2019 (EduGroup). Welche Inhalte billigen ihnen Eltern zu – wo wäre warum einzugreifen? Nehmen wir einen x-beliebigen Film, etwa „Loro – Die Verführten“ des Oscar-prämierten Regisseurs Paolo Sorrentino über Silvio Berlusconi: Laut DVD freigegeben ab 12 Jahren enthält er über weite Teile Szenen exzessiver Sexualität und Drogenkonsumation. Die auf einem Jugendbuch basierte Serie „Maze Runner“ erhielt eine Freigabe für 12-Jährige in Deutschland, für 14-Jährige in Österreich. Sind Film und Serie altersgerecht – und wer prüft das? Selbstregulative können dabei Abhilfe schaffen. Doch dringt dies auch in das heimische Wohnzimmer vor? Und was sind Selbstregulative überhaupt?
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Selbstregulative in Deutschland und Österreich In Deutschland existieren unter anderem die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) sowie den jene für den Online-Sektor. Darunter fallen die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM), FSK.online und USK.online. Dabei handle es sich um Organisationen, welche auf Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages agieren nach dem „Modell der regulierten Selbstregulierung“, erklärt Stefan Linz. Wobei „die Rechtsaufsicht die Möglichkeit hat, im Nachhinein Entscheidungen zu überprüfen“. Im Gegensatz dazu handle die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sowie die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf Basis des Jugendschutzgesetzes, „nach dem Filme und Spiele eine gesetzliche Altersfreigabe brauchen, damit sie Kindern und Jugendlichen zugänglich
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gemacht werden können.“ Die beiden Selbstregulative würden hierbei durch eine Kooperation von staatlichen und wirtschaftlichen Akteuren handeln, eine sogenannte „Co-Regulierung“, erläutert er. Ein Austausch finde auf Tätigkeitslevel statt, sowie komme es zu einigen Kontaktpunkten zwischen den unterschiedlich regulierten Bereichen, führt Linz weiter aus. Zum Beispiel können Alterseinschätzungen der FSF nach einer Bestätigung durch die Rechtsaufsicht, die auf Grund der gesetzlichen Grundlagen notwendig ist, von der FSK übernommen werden, erzählt Linz. Stellvertretend für die zahlreichen Selbstregulative in Deutschland wird auf den Prüfvorgang der FSK näher eingegangen. Laut „fsk.de“ werden die Altersbeschränkungen in Prüfauschüssen – u.a. Arbeitsausschuss, Hauptausschuss und Appellationsausschuss – getroffen. Die ehrenamtlichen Mitglieder dieser Gremien bilden unterschiedliche Berufsfelder sowie verschiedene gesellschaftlich relevante Bereiche ab, dürfen hauptberuflich jedoch nicht in der Film- und Videowirtschaft tätig sein, um eine unabhängige Beurteilung sicherzustellen. und es finden laufend Schulungen statt. Die FSK klassifiziert Filme in die Altersstufen: ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahre. Linz führt aus, dass ausschließlich eine Beeinträchtigung von Heranwachsenden begutachtet wird und keine pädagogische Einordnung herausgegeben wird. Als Faktoren für die Entscheidung nennt Linz beispielhaft die Bereiche „Diskriminierung“, „Sexualität“ und „Gewalt“, die Einstufung werde aber für jeden Film individuell getroffen. In Österreich ist die Jugendmedienkommission (JMK) dafür zuständig, die im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung angesiedelt ist. Laut deren Website deckt das Zuständigkeitsgebiet alle Bewegtbild-