GIS Pfui, Pay TV/Streaming Hui?! Pay TV und Streaming erfreuen sich immer größer werdender Beliebtheit, aber auch die Haushalte der GIS-Gebührenzahler ließen einen Anstieg vermerken – wenn gleich die Gebühr stets zur Debatte steht. SUMO sprach darüber mit Konrad Mitschka, Verantwortlicher des Public Value-Berichts des ORF, sowie Thomas Höffinger, Geschäftsführer der NOGIS Handels GmbH, und führte eine kleine Umfrage zum Medienbudget von RezipientInnen durch.
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Von 2001 bis Ende 2019 stieg die Anzahl der GebührenzahlerInnen der GIS von 2,66 Millionen auf 3,66 Millionen, 296.000 Haushalte sind (Stand: Dezember 2019) von den Gebühren befreit. Etwa zwei Drittel der Gebühren fließen als Programmentgelt an den ORF. Das Programmentgelt entspricht einer Höhe von 17,21 Euro im Monat plus 10% UST, welche in allen neun Bundesländern gleich ist. Sieben von den neun Bundesländern heben allerdings noch eine zusätzliche Landesabgabe ein, die überall einen unterschiedlichen Betrag ausweist. Die GebührenzahlerInnen erhalten dafür ein vielfältiges Angebot: die vier Fernsehkanäle ORF 1, ORF 2, ORF III, ORF SPORT+, drei österreichweite Radiosender: Ö3, Ö1, FM4; neun Landesstudios mit eigenen Beiträgen für TV, neun Regional-Radiosender aus den Bundesländern; Beteiligung an den Fernsehkanälen „3sat“ und ARTE; ORFTELETEXT , ORF.at, ORF-TVthek. Doch die GIS hebt nicht nur das Programmentgelt für den ORF ein, sondern auch die Radio- und Fernsehgebühren sowie den Kunstförderungsbeitrag, die direkt an den Bund fließen. Laut
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GIS PFUI, Streaming/Pay TV hui! Thema
Mitschka zahle man mit seinen Gebühren für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Dieser bringe einer Gesellschaft viel, so belegen das mehrere Studien, unter anderem stärke das die Demokratie. Er ist ebenfalls davon überzeugt, dass eine Gemeinschaft gut daran täte, öffentlich-rechtliche Medien zu stärken und zu schützen, weil sie zum Beispiel auch in Krisenzeiten stark nachgefragt seien und man nur nachhaltig vielfältigen Aufgaben und Programmaufträgen gerecht werden könne. Wer muss zahlen? Jeder Haushalt, in dem sich ein Rundfunkgerät befindet muss laut dem ORF-Gesetz eine Gebühr entrichten. Zu den Rundfunkgeräten zählen Fernsehgeräte, Kabel-TV und Satelliten-TV, außerdem Computer und Tablets mit DVB-T-Stick, TV-Karte oder Radio-Karte. Radiogeräte und sonstige Geräte mit UKW-Empfang sind ebenfalls gebührenpflichtig. Die Verbreitung über das Internet ist seit Juli 2015 laut Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs nicht als Rundfunk zu deklarieren. Laut