Das
MobiTick Odenwald
Die Jahreskarte f端r Sch端ler, Azubis und Praktikanten www.odenwaldmobil.de
Kleiner
Überblick 4
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Den ganzen Odenwald mit einer Karte Gültigkeitsraum
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Auch das ist wichtig! Ausfüllen / Fristen
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Her mit der Karte – BEILEGER So wird bezahlt
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Mit dem tickste richtig! Starke Leistung - fairer Preis Fast grenzenlos mobil
Das Kleingedruckte Besondere Bedingungen
Den gesamten Odenwaldkreis mit nur einer Fahrkarte.
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Bestellschein – BEILEGER Bestellschein für das MobiTick Odenwald Preisinformationen
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MobiTick
Odenwald
Das MobiTick Odenwald ist die RMV-Jahreskarte für Schüler, Auszubildende und Praktikanten, die innerhalb des Odenwaldkreises (inkl. Eberbach, Hirschhorn und Neckarsteinach) mobil sein möchten.
Die Vorteile auf einen Blick
Starke Leistung – fairer Preis
Freie Fahrt ein ganzes Jahr lang von morgens bis abends. Das gilt natürlich auch an Wochenenden, hessischen Feiertagen sowie in den hessischen Schulferien.
Das MobiTick Odenwald bietet viel persönliche Freiheit zu einem äußerst günstigen Preis.
Gültig in den Bussen und Odenwald-Bahnen in den RMV-Tarifgebieten 42, 43 und 44 auf allen RMV-Linien im gesamten Odenwaldkreis.
Der Inhaber des MobiTicks fährt in jedem Fall besser! Er spart mit dem MobiTick Odenwald ein volles Jahr lang richtig Geld – verglichen mit dem Kauf von zwölf herkömmlichen RMV-Monatskarten!
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Fast grenzenlos
mobil!
Den gesamten Odenwaldkreis mit nur einer Fahrkarte. Die nebenstehende Tarifkarte zeigt den Geltungsbereich des Tickets. F端r das MobiTick gelten die Tarifbereiche 42 (Erbach - Michelstadt), 43 (Unterzent, Gersprenztal) und 44 (Oberzent).
Achten Sie auf dieses Zeichen: 6
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Auch das ist
wichtig!
So füllt man den Bestellschein aus! • Bitte sorgfältig alle benötigten persönlichen Angaben eintragen. • Dazu gehören die genaue Anschrift der Schule, bzw. des Ausbildungsbetriebes sowie die eigene Adresse. • Dann den Bestellschein unterschreiben – oder bei Minderjährigen von einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen. •D ie Bestätigung durch die Schule oder die Ausbildungsstätte eintragen lassen (ab 15 Jahren!). Bis 14 Jahre (einschließlich) genügt ein Altersnachweis (z. B. ein Kinderausweis), aber der Name der Schule muss dennoch angegeben werden. Weitere Bestellscheine – z. B. für Freunde oder Bekannte – gibt es bei den Schulen und anerkannten Verkaufsstellen. Ihr findet den Bestellschein auch im Internet unter: www.odenwaldmobil.de Bitte an die Fristen denken! Wenn der ausgefüllte Bestellschein bis zum 10. eines Monats bei der Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH eintrifft, gilt das neue MobiTick schon ab dem 1. des folgenden Monats. Barzahler erhalten ihr MobiTick direkt in der RMV-Mobilitätszentrale im Bahnhof Michelstadt. Informationen erteilen auch gerne die Verkehrsunternehmen der Odenwälder Verkehrsbetriebe GmbH.
RMV-Bus&Bahnbegleiter im Odenwaldkreis Jeder kann mitmachen - auch Du?! Interesse geweckt? Dann wirf einen Blick auf die OREG-Homepage www.odenwaldmobil.de Dort findest Du alle Informationen zur Ausbildung an Deiner Schule! odenwaldmobil
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Das „Kleingedruckte“ Besondere Bedingungen für das MobiTick (Jahreskarte für Schüler und Auszubildende) im Odenwaldkreis – bei Barzahlung oder einmaliger Abbuchung und mehrmaliger Abbuchung im Voraus – im Rhein-MainVerkehrsverbund (RMV), gültig ab 01.09.2015
1. Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. 2. Berechtigter Personenkreis (Nutzer) a) Z ur Nutzung des MobiTick sind alle Personen berechtigt, die nach Ziffer A.3.4.4 der Tarifbestimmungen zur Nutzung des Ausbildungstarifs definiert sind. b) Das MobiTick wird bei Nachweis der Berechtigung ausgestellt und ist nicht übertragbar. Der Nachweis erfolgt bei schulpflichtigen Personen bis einschließlich 14 Jahren über den Bestellschein und durch einen Altersnachweis. Ab dem 15. Lebensjahr erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule/ausbildende Stelle und ist von dem/ der Besteller/-in/Nutzer/-in mit der Bestellung einzureichen. Die Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs muss ab dem ersten Gültigkeitstag des MobiTick für Personen ab dem 15. Lebensjahr für noch mindestens ein halbes Jahr bestehen. 3. Vertragspartner/-in Vertragspartner/-in des MobiTick ist der/die unbeschränkt geschäftsfähige Besteller/-in. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben wird. 4. Fahrkarte (Nutzermedium) Die Ausgabe des MobiTick erfolgt als Chipkarte, dem sogenannten Nutzermedium (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird. Eine Chipkarte ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt allein nicht zur Fahrt. 10
5. Geltungsbereich Das MobiTick ist ein spezielles Tarifangebot des Odenwaldkreises und wird für Tarifgebiete 42, 43 und 44 ausgegeben. 6. Geltungszeitraum Das MobiTick gilt ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate und wird nicht automatisch verlängert. 7. Mitnahmerecht/Anschlussfahrkartenregelung a) D ie kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen. b) Die Nutzung der Anschlussfahrkarte ist möglich. 8. Preise und Zahlungsbedingungen a) D er Preis ergibt sich aus dem festgelegten räumlichen Geltungsbereich, der gewählten Art der Bezahlung und aus dem am ersten Gültigkeitstag gültigen Preis. Die Bezahlung erfolgt im Wege der einmaligen Abbuchung bzw. Barzahlung im Voraus oder der mehrmaligen Abbuchung im Voraus. b) H at sich der Vertragspartner für die einmalige Abbuchung oder Barzahlung des Gesamtjahresbetrages im Voraus entschieden, wird auf den festgelegten Preis ein Skonto von 6,– Euro gewährt. c) B ei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages erfolgt die Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer des im Voraus bezahlten MobiTick eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den/die Vertragspartner/-in. d) B ei mehrmaliger Abbuchung im Voraus wird der Gesamtjahresbetrag in 12 Abbuchungsbeträgen jeweils zum Monatsbeginn abgebucht (1/12 des Jahrespreises des MobiTick). Bei Preisänderungen werden die Abbuchungsbeträge angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die von der personenbeförderungsrechtlichen Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist. e) D ie Bezahlung per Abbuchung erfolgt im Wege der Lastschrift aufgrund einer erteilten Einzugsermächtigung bzw. eines erteilten SEPA-Lastschrift-Mandats. Mit der Einzugsermächtigung bzw. dem abgegebenen Mandat wird die OREG ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart, die jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit monatlich oder einmal im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse, einer Bank oder von einer Postbank innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen.
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Abweichend von der 14 Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens drei Tagen vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-BasisLastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Vertragspartner (Besteller) informiert und er ist verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten. f) D er/die Vertragspartner/-in bzw. Kontoinhaber/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei mehrmaliger Abbuchung gilt dies zum 1. des jeweiligen Abbuchungsmonats. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus erfolgt die Abbuchung zum 1. des ersten Gültigkeitsmonats. g) K ann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von dem/der Kontoinhaber/-in trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag von der OREG mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das MobiTick ungültig. Mit Kündigung erfolgt die Berechnung des Nutzungszeitraums gemäß Punkt 12.3. Auf der Chipkarte wird die Fahrtberechtigung gesperrt. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist dann nicht mehr möglich. Kosten, die der OREG durch den Besteller infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden, soweit dies möglich ist, von dem angegebenen Konto abgebucht. Soweit dies nicht möglich ist, bleiben die Ansprüche gegen den Vertragspartner bestehen. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,– Euro erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. 9. Zustandekommen des Vertrages a) D ie Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen erfolgt bei der OREG in der von der RMV GmbH festgelegten Form bis spätestens zum 10. des Vormonats. b) Mit Abgabe der Bestellunterlagen gibt der/die Vertragspartner/-in ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der OREG ab.
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c) D er Vertrag kommt erst zustande, wenn die OREG dieses Angebot annimmt, indem sie das MobiTick an den/die Besteller/-in oder den/die Nutzer/-in übergibt oder an einen von diesen versendet (bzw. oder an die im Bestellschein genannte Lieferadresse versendet). Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Handelt es sich bei dem/der Besteller/-in und dem/der Nutzer/-in um unterschiedliche Personen, ist der/die Nutzer/-in ausdrücklich zur Entgegennahme des MobiTick berechtigt. Das MobiTick kann bei Barzahlung im Voraus an festgelegten Verkaufsstellen gekauft werden. Bei Ausgabe des MobiTick erhält der/die Kunde/-in eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Fahrtberechtigung, die Kartennummer und die zeitliche Gültigkeit des Nutzermediums festgehalten sind. 10. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in a) A lle Änderungen (Anschrift, Bankverbindung usw.) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein anderes Jahreskartenangebot. Ein Wechsel zu diesen Angeboten muss in unmittelbaren Anschluss an den letzten Nutzungsmonat des MobiTick erfolgen. b) Die Änderungen müssen dem abwickelnden Unternehmen von dem/der Vertragspartner/-in bis zum 10. des Vormonats gemeldet werden. Der Änderungsantrag hat schriftlich zu erfolgen. c) B ei Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot wird bei einmaliger oder mehrmaliger monatlicher Abbuchung oder bei Barzahlung im Voraus für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültigkeitstag bezahlten Tarifpreises berechnet. Die sich aus so ergebendem Betrag und bereits bezahltem Betrag ergebende Differenz wird erstattet/belastet und ggf. mit dem Preis für das neue Angebot verrechnet. 11. Verlust/Ersatz Ersatz des MobiTick: Ein Ersatz für ein in Verlust geratenes oder nicht mehr prüfbares MobiTick kann erfolgen. Gegen Zahlung von 15,– Euro wird die Ausstellung einer Ersatzkarte veranlasst. Den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte muss der/die Kunde/-in direkt bei der OREG einreichen. Die Ersatzkarte bzw. eine vorläufige Ersatzkarte wird ihm/ihr zur sofortigen Mitnahme in der Mobilitätszentrale Michelstadt bereitgestellt. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte anfallen, werden nicht erstattet.
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12. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses bei der OREG oder RMV-Mobilitätszentrale Michelstadt
Impressum
12.1. Dauer des Vertrages Der Vertrag gilt für zwölf aufeinander folgende Monate. Der Vertrag wird nicht automatisch verlängert.
Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH Geschäftsbereich Nahverkehr Hulster Straße 2 64720 Michelstadt
12.2 Vorzeitige Beendigung a) D er Vertrag kann vor Ablauf nur aus triftigem Grund, z. B. Schulwechsel, Umzug, Härtefall bzw. Reiseunfähigkeit gekündigt werden. Die Kündigung kann direkt bei der OREG oder schriftlich per Post an die OREG erfolgen. Das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/-in. b) Eine vorzeitige Beendigung kann ausschließlich zum 1. eines Monats erfolgen. Die Fahrtberechtigung wird dann entsprechend gesperrt. Eine Rückgabe der Chipkarte ist nicht vorgesehen. c) Bei einer Kündigung ist die Bankverbindung anzugeben (sofern nicht schon beim Antrag geschehen), auf welche ein etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Beträge unter 5,– Euro werden mit dem Bearbeitungsaufwand verrechnet.
Tel.: 0 60 61 - 97 99 0 Fax: 0 60 61 - 97 99 10 E-Mail: vertrieb@oreg.de Internet: www.odenwaldmobil.de odenwaldmobil
12.3 Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung a) D ie Erstattung bei Einmalzahlung in bar und bei einmaliger Abbuchung im Voraus richtet sich nach den genutzten Monaten. Ein Nutzungsmonat entspricht der Zeitdauer vom 1. eines Monats bis einschließlich zum letzten Tag desselben Monats. Beim MobiTick Odenwald wird je genutztem Monat ein Festbetrag von 60,– Euro zugrunde gelegt. Der errechnete Preis wird vom Gesamtpreis abgezogen. Erstattet wird maximal der Preis, der bezahlt wurde. b) Die Verrechnung bei monatlicher Abbuchung richtet sich nach den genutzten Monaten. Ein Nutzungsmonat entspricht der Zeitdauer vom 1. eines Monats bis einschließlich zum letzten Tag desselben Monats. Beim MobiTick Odenwald wird je genutztem Monat ein Festbetrag von 60,– Euro zugrunde gelegt. Der Differenzbetrag zwischen der Forderung der OREG und dem bisher gezahlten Betrag wird dem Kunden als gesonderte Rechnung zugestellt. 12.4. Sonderkündigungsrecht durch die OREG Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens ist die OREG berechtigt, die Fahrtberechtigung auf der Chipkarte zu sperren. Nach einer Kündigung durch das Verkehrsunternehmen ist eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren für das MobiTick nicht mehr möglich. 14
Bei der Fülle des zu bearbeitenden Materials sind trotz sorgfältiger Bearbeitung Druckfehler nicht zu vermeiden. Alle Angaben erfolgen daher ohne Gewähr! Ein Nachdruck - auch nur auszugsweise - kann nur mit Genehmigung des Herausgebers erfolgen. 15
Ihr Kontakt rund um Busse und Bahnen im Verbund:
RMV-Servicetelefon 069 / 24 24 80 24
@RMVdialog
www.rmv.de
/RMVdialog
RMV-Mobilitätszentralen
RMV-Mobilitätszentrale Michelstadt Hulster Straße 2 64720 Michelstadt Telefon: 0 60 61 - 97 99 88 Fax: 0 60 61 - 97 99 99 E-Mail: mobiz@oreg.de Internet: www.odenwaldmobil.de
Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 8.00 bis 18.00 Uhr Samstag: 9.00 bis 13.00 Uhr Ihr Partner rund um Busse und Bahnen im Verbund:
Stand Juli 2015
odenwaldmobil
Das
MobiTick Odenwald 2015
Die Jahreskarte f端r Sch端ler, Azubis und Praktikanten www.odenwaldmobil.de
Informationen zum Preis und Bestellverfahren Info: Wer als Schüler/-in seither schon kostenlos eine Fahrkarte vom Schulträger erhalten und auch weiterhin darauf Anspruch hat, bekommt das MobiTick automatisch über die besuchte Schule. Alle anderen können das MobiTick mit dem Bestellformular in dieser Broschüre bestellen. Und so wird bezahlt! Barzahler Barzahler holen ihr MobiTick gegen Vorlage des Bestellscheins in der RMV-Mobilitätszentrale Michelstadt ab. Überweiser Wenn Ihr Euer MobiTick per Bankeinzug bezahlen wollt, könnt Ihr den Bestellschein per Post an die Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH, senden oder bei einem der OREG angeschlossenen Verkehrsunternehmen abgeben. Der Versand erfolgt dann per Post.
Ab dem 01. September 2015 kostet das MobiTick Odenwald für Einmalzahler (Bar, EC-/Kreditkarte oder einmalige Abbuchung) 405,– Euro (inkl. Rabatt in Höhe von 6,– Euro), bei monatlicher Abbuchung insgesamt 411,– Euro. Gültigkeitszeitraum: 01.09.2015 bis 31.08.2016