ÖPNV-Geschäftsbericht 2014
(Veröffentlichter Gesamtbericht nach Art. 7 VO (EG) 1370 / 2007)
Inhalt
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Vorwort
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Garantiert mobil! - Beschlossene Sache! IT- und Datenmanagement Service ist gefragt! RMV-Mobilitätszentrale Wir beraten Sie gerne! Hinweismanagement Kritik, die uns voranbringt! ÖPNV im Blick! Kommunikation & Marketing Prävention 2.0 - Sicherheit geht vor! Flexible Qualitätsstandards für individuelle Schulbildung Planung und Betrieb für einen sicheren Ablauf
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Impressum: Herausgeber Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH Hulster Straße 2 64720 Michelstadt Tel.: 0 60 61 - 97 99 -0 Fax: 0 60 61 - 97 99 - 10
Amtlicher Teil Einleitungsteil Dokumentationsteil Ergebnisrechung
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Risiken
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Ausblick
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www.odenwaldmobil.de Verantwortlich: Peter Krämer, Geschäftsbereichsleiter Nahverkehr, Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH Redaktion, Satz und Gestaltung: Stefan Reinhardt M.A., OREG Fotos: (c) OREG
Vorwort Hinter dem Geschäftsbereich Nahverkehr der Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH liegt ein Jahr voller schwieriger Herausforderungen - aber auch Erfolge und gar Meilensteine konnten im Geschäftsjahr 2014 verbucht werden. „Garantiert mobil!“ ist seit Oktober 2014 auch vom Odenwälder Kreistag „beschlossene Sache“ und nähert sich zielstrebig seiner Umsetzung. Auch letzte Widrigkeiten und Probleme, die teils rechtlichen, teils aber auch technischen Ursprungs waren, konnten mit viel Arbeit, Know-how und tatkräftiger Unterstützung durch externe Berater erfolgreich umschifft werden, so dass mit einem Projektstart 2016 zu rechnen sein darf. Der Geschäftsbereich Nahverkehr entwickelt sich auch mehr und mehr zum Dienstleister für kleinere Verkehrsunternehmen in der Branche - die Fachkompetenz der OREG ist über den Odenwaldkreis und sogar die Grenzen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) hinaus gefragt! Bei all den Weiterentwicklungen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen, kommen selbstverständlich auch die Kernkompetenzfelder als Aufgabenträgerorganisation im Odenwaldkreis nicht zu kurz. Als Management- und Regieebene für den lokalen Busverkehr kümmerte sich die OREG auch im Jahr 2014 intensiv um die Bedürfnisse und Belange der über 3 Mio. Fahrgäste im Odenwaldkreis. In Zusammenarbeit mit den Partnern der Odenwälder Verkehrsbetriebe wurde ein nahzu reibungsloser Betriebsablauf erbracht - trotz zahlreicher Baustellen, die mitunter einen hohen verkehrsplanerischen Aufwand mit sich brachten. Auch die RMV-Mobilitätszentrale Michelstadt entwickelt sich weiterhin äußerst erfolgreich und ist und bleibt die erste Auflaufstelle bei allen Fragen rund um das Thema Mobilität für über 16.000 Kunden im Odenwaldkreis! Den nachstehenden Geschäftsbericht 2014 empfehlen wir Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit. Peter Krämer
Leiter des Geschäftsbereichs Nahverkehr
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Garantiert mobil! Beschlossene Sache! Das innovative Mobilitätskonzept biegt nunmehr auf die Zielgerade ein und nahm weitere wichtige Hürden. Das Jahr 2014 war damit in vielen Bereichen entscheidend für den Fortgang und die weitere Entwicklung von „Garantiert mobil!“
Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH und den beteiligten Taxi- und Verkehrsunternehmen Einigkeit über die weiteren Rahmenbedingungen, so dass Anfang 2014 alle Projektpartner ihren Willen zur Kooperation hinsichtlich „Garantiert mobil!“ schriftlich fixierten.
Augenscheinlichste Neuerung war die Entwicklung eines eigenständigen Logos für „Garantiert mobil!“. Das Logo wurde mit dem Claim „einfach mitfahren“ versehen, der einerseits die wortwörtliche Einfachheit des Konzepts und andererseits die Spontanität der Mitfahrmöglichkeiten aufzeigen soll. Logo und Claim wurden mittlerweile beim Deutschen Patentund Markenamt in München vollumfänglich als Wort- und Bildmarke geschützt.
Die wichtigste Hürde, die das Mobilitätskonzept 2014 mit Bravour nahm, war die Beschlussfassung im Odenwälder Kreistag. Dieser beschloss in seiner Sitzung am 13. Oktober 2014 einstimmig das Konzept zur nachhaltigen Mobilitätssicherung im Odenwaldkreis. Dieser Beschluss war die Voraussetzung für die weitere Entwicklung des allumfassenden Buchungsportals, das mannigfaltige Anforderungen erfüllen muss.
Inhaltlich wurden 2014 noch einige Anpassungen bei „Garantiert mobil!“ vorgenommen. Zu den gravierendsten Änderungen zählt die Heraufsetzung der Mindestbestellfrist für GM!-Fahrten von ehemals 30 auf aktuell 60 Minuten. Diese Erhöhung gibt den Verkehrsunternehmen mehr Spielraum in der Dispositionierung ihrer Fahrzeuge und stellt letztendlich deren Pünktlichkeit sicher.
Die Buchung von „Garantiert mobil“-Fahrten (Mitnahmefahrten, Ersatzbeförderungen) erfordert ein internetgestütztes Informations- und Buchungssystem (IBS) auf dem die Funktionen „registrieren“, „informieren“, „buchen“ und „bezahlen“ für die jeweiligen Nutzer zur Verfügung stehen.
Einhergehend mit den einvernehmlichen inhaltlichen Anpassungen besteht zwischen der
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Somit wird das Buchungsportal die zentrale Informationsquelle für das Projekt „Garantiert mobil!“ sein, auf der nicht nur Fahrten gebucht und eingestellt werden können, sondern auch
zahlreiche Informationen und Hilfestellungen rund um das Projekt zur Verfügung stehen. Ebenfalls ist für mobile Anwendungen zum Projektstart eine Smartphone-App vorgesehen, die die Nutzung des „Garantiert mobil“-Buchungsportals auch von unterwegs ermöglichen wird. Gleichzeitig hat die OREG ihre Zusammenarbeit mit dem Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) weiter intensiviert. Mit den Projekten „Mobilfalt“ und „Garantiert mobil!“ haben der NVV und die OREG zwei innovative Mobilitätskonzepte entwickelt, die sich bundesweiter Aufmerksamkeit erfreuen und zu einem Aushängeschild der Branche wurden. Mit unterschiedlichen Ansätzen haben beide Projekte das gemeinsame Ziel, die Mobilität in ländlichen Regionen nachhaltig zu sichern.
Durch eine Kooperation mit dem NVV kommen beide Partner ihrem Ziel wieder ein Stückchen näher. Daher wurde 2014 eine partnerschaftliche Entwicklung alternativer Bedienformen im ÖPNV vereinbart. Die Projektpartner führen dabei ihre jeweiligen Mobilitätskonzepte nach wie vor eigenverantwortlich weiter, werden sich allerdings Synergieeffekte zunutze machen. So können beide Projekte beispielsweise von der Bereitstellung eines gemeinsamen Buchungsportals profitieren, das auf einer einheitlichen technischen Grundlage basiert, jedoch die speziellen Anforderungen von „Mobilfalt“ und „Garantiert mobil!“ berücksichtigt. Im Detail soll die Zusammenarbeit in Form eines Kooperationsvertrages beschrieben werden.
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IT- und Datenmanagement Service ist gefragt! Um Fahrgäste bestmöglich über die aktuelle Fahrplanlage ihrer Verbindungen informieren zu können, sind moderne Technik und verschiedene Daten- und Informationsquellen notwendig, die im richtigen Zusammenspiel die optimale Auskunft liefern. Die OREG setzt, zusammen mit den Odenwälder Verkehrsbetrieben, diese zukunftweisende Technik seit mehreren Jahren in den Fahrzeugen sowie in der dahinterstehenden Infrastruktur ein. Dadurch werden zahlreiche Abläufe, wie beispielsweise der Fahrscheinverkauf im Bus, für Fahrer und Fahrgast wesentlich vereinfacht wodurch der Servicekomfort für alle Beteiligten steigt. Im hartumkämpften ÖPNV-Sektor sind viele kleinere Verkehrsunternehmen heute nicht mehr in der Lage, alle Anforderungen alleine stemmen zu können. Sie suchen sich daher die Unterstützung von starken Partnern, um gemeinsam auf dem Markt bestehen zu können. Die OREG ist mittlerweile, dank ihres Fachwissens ein solcher starker und verlässlicher Dienstleistungspartner! So konnte im Jahr 2014 erstmals mit der „StadtLandBus GmbH“ (SLB) ein Unternehmen außerhalb der Odenwälder Kreisgrenzen als Partner gewonnen werden.
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Die OREG kümmert sich seither um die Ausstattung der Fahrzeuge mit entsprechenden Bordrechner-Systemen, die Infrastruktur auf den Betriebshöfen, Fahrerschulungen, Fahrgeldmanagement, Verbundmeldungen oder Testate.
Diese bereits 2013 begonnenen Weiterentwicklungen der Hintergrundsysteme für ITCS- und E-Ticketing hat zur Folge, dass solche Dienstleistungen fortan auch außerhalb der Verbundsgrenzen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) angeboten werden können.
werden zu können. Mit diesem Schritt gehen für die OREG neue Herausforderungen einher, wie beispielweise die Einbindung eines gänzlich neuen Tarifes oder die technische Anbindung an die Datendrehscheibe des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar.
2014 wurden die Grundlagen geschaffen, um als Dienstleistungspartner ab 2015 auch im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) für die Verkehrsgesellschaft Gersprenztal (VGG) tätig
Die nächsten Dienstleistungsprojekte stehen bereits in den Startlöchern und warten auf ihre Umsetzung in den kommenden Jahren - die OREG ist gewappnet.
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RMV-Mobilitätszentrale Wir beraten Sie gerne! Die RMV-Mobilitätszentrale Michelstadt wird auch in ihrem 9. Geschäftsjahr ihrem erstklassigen Ruf als kompetente Beratungsstelle für alle Anliegen rund um den lokalen, regionalen und internationalen Nahund Fernreiseverkehr gerecht. Kunden aus dem Odenwaldkreis und sogar angrenzenden Landkreisen kennen und schätzen den Service, den die RMVMobilitätszentrale Michelstadt bietet: mit rund 16.000 Kunden konnte die Einrichtung ihren Besucherrekord aus dem Vorjahr erneut erreichen (2014: 16.000)!
Um den Kunden einen bestmöglichen Service bieten zu können, schult die OREG ihre Mitarbeiterinnen jährlich mehrfach im Hause, bzw. auf externen Fortbildungen. Daneben ist die Mobiz auch als zertifizierte Ameropa-Vertragsagentur ein ausgezeichneter Ansprechpartner für sämtliche Angebote der DB-Tochter. Ausgesuchte Eintrittskarten für zahlreiche Veranstaltungen, Konzerte und Messen in der Region runden das Ticketangebot ab. 5
700.000
Damit statten täglich im Durchschnitt über 50 Besucher der RMV-Mobilitätszentrale Michelstadt einen Besuch ab, informieren sich, buchen ihre Nah- und Fernreisen oder erwerben im Shop verschiedene Produkte aus der Region.
600.000 2006
500.000
2007 2008
400.000
2009 2010
300.000
2011 2012
200.000
Zum gesamten Fahrkartensortiment des RheinMain-Verkehrsverbundes (RMV) gesellen sich in der RMV-Mobilitätszentrale auch ausgewählte Fahrscheine des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) sowie das komplette Fahrkartenangebot der Deutschen Bahn AG.
2013 2014
100.000 0
RMV / VRN
DB
sonstiges
Abb.: Umsätze der RMV-Mobilitätszentrale MichelstadtMichelstadt Umsätze der RMV-Mobilitätszentrale RMV / VRN
= Verbundfahrkarten
DB = Verkäufe als DB-Agentur RMV / VRN = Verbundfahrkarten Sonstige = i. W. Verkäufe als Ameropa-Agentur, Merchandising-Produkte DB = Verkäufe als Eintrittskarten, DB-Agentur Sonstiges = I.W. Eintrittskarten, Merchendising-Produkte
Hinweismanagement – wir nehmen Anregungen ernst!
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Die Zufriedenheit seiner Kunden ist der entscheidende Faktor für einen erfolgreichen ÖPNV. Das gilt selbstverständlich auch für den Odenwaldkreis. Darum setzen OREG und Odenwälder Verkehrsbetriebe auf einen gut funktionierenden und reibungslosen Ablauf im betrieblichen Alltag. Doch trotz aller Mühen geht manchmal auch etwas schief. Doch aus Fehlern kann man lernen, wenn man diese geflissentlich aufarbeitet und analysiert. Allerdings nur, wenn diese auch von den betroffenen Fahrgästen gemeldet werden. Darum fordert die OREG seit jeher ihre Kunden dazu auf, Kritik, Hinweise und Anregungen mitzuteilen. Dies geschieht im Rahmen des Hinweis- und Beschwerdemanagements. Hierin arbeitet die OREG eng mit den Odenwälder
Hinweismanagement Kritik, die uns voranbringt! Die Zufriedenheit seiner Kunden ist der entscheidende Faktor für einen erfolgreichen ÖPNV. Das gilt selbstverständlich auch für den Odenwaldkreis. Darum setzen OREG und Odenwälder Verkehrsbetriebe auf einen gut funktionierenden und reibungslosen Ablauf im betrieblichen Alltag.
Die RMV-Mobilitätszentrale im Bahnhof Michelstadt sowie das Kiosk im Bahnhofsgebäude Erbach sind seit dem 01. Mai 2012 ausgewiesene Verleihstationen des bundesweit führenden Pedelec-Anbieters Movelo und ergänzen das Netz der Pedelec-Verleihstationen im Odenwaldkreis. Beide Stationen werden vom Geschäftsbereich Nahverkehr der Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH betrieben. Die RMV-Mobilitätszentrale Michelstadt ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.
Doch trotz aller Mühen geht manchmal auch etwas schief. Doch aus Fehlern kann man lernen, so man diese sorgfältig aufarbeitet und analysiert. Allerdings nur dann, wenn diese auch von den betroffenen Fahrgästen gemeldet werden. Darum fordert die OREG seit jeher ihre Kunden dazu auf, Kritik, Hinweise und Anregungen mitzuteilen. Dies geschieht im Rahmen des Hinweis- und Beschwerdemanagements. Hierin arbeitet die OREG eng mit den Odenwälder Verkehrsbetrieben zusammen – stets die dauerhafte Optimierung der Betriebsabläufe im Blick. Im Kalenderjahr 2013 wurden von der OREG insgesamt 145 Vorkommnisse bearbeitet. Dies ist erneut ein überaus deutlicher und höchst erfreulicher Rückgang gegenüber den Vorjahren (2012: 318 / 2013: 234)!
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Den ÖPNV im Blick Kommunikation & Marketing Seit 2013 erscheinen sämtliche Broschüren, Flyer und Fahrpläne im neuen Corporate Design (CD) des Odenwaldkreises. Ausnahmen bilden dabei lediglich einzelne Publikationen, die, im Sinne des Verbundgedankens, im einheitlichen Look des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV)
odenwaldmobil.de
Ausgabe #2
Dezember 2014
OREG-ITCS-System
Fahrgastinformationssystem der Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH
Die zunehmende Verflechtung der Verkehrsräume, die Integration der Verkehrsbetriebe in Verkehrsverbünde, die Notwendigkeit zur Schaffung transparenter Verkehrsabläufe im Liniendienst sowie wachsende Anforderungen der Kunden an Zuverlässigkeit, Komfort, Flexibilität und Sicherheit im ÖPNV machen den Aufbau und den Einsatz vernetzter, standardisierter Informations- und Kommunikationssysteme notwendig, für die betreiberund verkehrssystemunabhängige Techniken zum Einsatz kommen müssen. Mit Mobiltelefon und Internet sowie mit satelitengestützten Ortungs- und Leitsystemen stehen zukunftsweisende Technologien zur Verfügung, die sinnvoll, kundenfreundlich und kostengünstig miteinander vernetzt werden können und die es ermöglichen, Daten für verschiedenste Zwecke zu generieren. Das öffentliche Mobilfunknetz ist allgemein verfügbar und erfordert - im Gegensatz zu den digitalen Funknetzen - keine eigene Infrastruktur. Systemmodernisierungen werden durch die Netzbetreiber (Provider) vorbereitet und umgesetzt; ein Datenmobilvertrag reicht im Regelfall aus, um die Netze zu nutzen. Über lange Jahre war es ausreichend, über analoge Betriebsfunksysteme die Kommunikation zwischen der Leitstelle eines Verkehrsunternehmens und dem Fahrzeug zu gewährleisten. Mit der Not-
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OREG-ITCSSystem
wendigkeit einer regelmäßigen Ver- und Entsorgung der Fahrzeuge mit Vertriebs-, Fahrplan- und Dispositionsdaten sind die Anforderungen an eine zielgerichtete Kommunikation zwischen Leitstelle (Hintergrundsystem) und Fahrzeug stark gewachsen. Hinzu kommt auch ein gestiegenes Kundenbedürfnis nach mehr Informationen über die Fahrt und die Sicherung der Anschlussfahrten. Um diese zunehmenden Bedürfnisse befriedigen zu können, ist es notwendig, in dichteren Zeitintervallen Informationen zur Fahrzeugposition zu erlangen und die Kommunikation zwischen Fahrzeugen und Leitstelle / Hintergrundsystem sicherzustellen. Diese betrieblichen Daten können dann für andere Zwecke (z.B. zur Fahrgastinformation) nutzbar gemacht werden. Der Austausch der Daten ist betreiberübergreifend zu organisieren. Mittelständische Verkehrsunternehmen sind kaum in der Lage, die erforderlichen Infrastrukturen aufzubauen und die notwendigen Schnittstellen zu Hintergrundsystemen zu schaffen. Aus diesem Grund hat die OREG ein Hintergrundsystem (OREG-ITCS-System) geschaffen, dass betriebliche Daten der eingebundenen Verkehrsunternehmen auf Grundlage definierter VDV-Standards verwaltet und für die Unternehmen sowie den Fahrgast nutzbar macht.
aufgelegt werden. Mit der Einführung des neuen Corporate Designs wurde bereits 2013 das eigene Kundenmagazin „odenwaldmobil. de“, welches um vierwöchigen Turnus im Odenwaldkreis und daran angrenzenden Kommunen mit einer Auflage von 64.500 Exemplaren erschien, nach 85 Ausgaben eingestellt. Ihre inhaltliche Beteiligung an dem neuen Standortmagazin stellte der Geschäftsbereich Nahverkehr Anfang 2014 ein, da nur einzelne Artikel veröffentlicht werden konnten und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit damit nicht ausreichend gegeben war. Stattdessen geht der Geschäftsbereich Nahverkehr neue Wege und veröffentlicht eigenständige Publikationen zu speziellen Themenschwerpunkten, wie beispielsweise „Garantiert mobil!“ in Form von digitalen E-Papern, die auf der Homepage veröffentlicht werden. Trotz dieser neuerlichen Anpassung der Außendarstellung bleibt das Ziel aller zu budgetierenden Marketingaufwendungen nach wie vor die messbare Steigerung der Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennahverehr im Odenwaldkreis. Der Marketingplan hat ein jährliches Budgetvolumen von rd. 90 T€ und wird über Betriebsumlagen der Verkehrsunternehmen finanziert. Davon nehmen die Erstellung des RMV-Fahr-
planbuchs 14 „Odenwaldkreis sowie weitere Produkt- und Sonderfahrpläne etwa 40 T€ in Anspruch. Der Geschäftsbereich Nahverkehr versorgt die lokalen, regionalen und überregionalen Medien im Rahmen seiner tagesaktuellen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit allen wichtigen ÖPNV-relevanten Themen. Neben den „klassischen“ Pressemitteilungen, von denen die OREG im zurückliegenden Geschäftsjahr rund 85 Meldungen an die Presse versandte, spielen die Sozialen Netzwerke wie Twitter und Facebook mittlerweile eine wichtige Rolle in der Öffentlichkeitsarbeit. Während der Sommermonate standen so wöchentliche Posts mit interessanten Ausflugszielen, die mit dem NaTourBus, bzw. BurgenBus erreichbar sind, auf dem Programm. Neben diesen Mitteilungen versorgt die OREG ihre Follower auch mit aktuellen und wichtigen Hinweisen im Falle von auftretenden Betriebsstörungen im lokalen Busverkehr.
2014 erstmals einen Radiospot zum NaTourBusSaisonstart produzieren, der hessenweit bei „Radio BOB!“ zu hören war. Auch anlässlich der Sonderverkehre in Michelstadt, Beerfelden und Erbach, war die OREG öffentlichkeitswirksam aktiv. Schwerpunkt 2014 war der Auftritt der OREG als Hauptsponsor beim „Sound of the Forest“-Musikfestival am Marbachstausee.
Im Internet präsentiert sich die ebenfalls an das CD des Odenwaldkreises angepasste Webseite weiterhin äußerst erfolgreich. Die Besucherzahlen erreichten 2014 erneut einen neuen Höchststand: fast 135.000 Besucher der Homepage (2013: 132.000) klickten ca. 435.000 Einzelseiten (2012: 430.000) im Mobilitätsportal der OREG an. Insbesondere Schülerinnen und Schüler zählen zu den häufigsten Nutzern der Seite. Neben den jährlich wiederkehrenden Marketingaktionen zur Steigerung der Fahrgastzahlen im Bereich des CityBus-Verkehr, ließ die OREG
Das Mobilitätsportal www.odenwaldmobil.de des Geschäftsbreichs Nahverkehr wurde 2014 an das neue CD des Odenwaldkreises angepasst.
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Prävention 2.0 Sicherheit geht vor! Sicherheit spielt bei der Verkehrserziehung junger Menschen eine entscheidende Rolle. Die OREG investiert viel Zeit und Engagement in präventive Maßnahmen, um die Sicherheit der jungen Fahrgäste zu gewährleisten und dauerhaft zu verbessern. Mit über 80 Prozent stellt die Gruppe der Schülerinnen und Schüler auch den Löwenanteil aller Fahrgäste im Odenwaldkreis. Seit über einer Dekade widmet sich die OREG daher dieser Fahrgastgruppe intensiv mit ihren beiden Präventionsprojekten „OREG-BusSchule“ und „RMV-Bus&Bahnbegleiter.
Nach den tiefgreifenden Veränderungen im Ablauf der OREG-BusSchule aus dem Vorjahr, wurde 2014 der erste Ausbildungszyklus an den Odenwälder Grundschulen abgeschlossen. Damit wurden, hessenweit einzigartig, alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 4 eines Landkreises erfolgreich in der 90-minütigen OREG-BusSchule unterwiesen. Die OREG-BusSchule wird von der Kreisverkehrswacht Odenwald in Zusammenarbeit mit der OREG und den Odenwälder Verkehrsbetrieben durchgeführt. Ziel der Übungseinheit ist es, alle Odenwälder Schülerinnen und Schüler für die Gefahren, die auf ihrem Schulweg lauern können, zu sensibilisieren und ihnen mehr Sicherheit zu geben. Inhaltliche Schwerpunkte sind daher u.a. eine Gefahrenbremsung, eine Übungseinheit zum „Toten Winkel“ sowie das sichere Verhalten an Haltestellen. Als Dankeschön für ihre Teilnahme erhalten alle Schüler eine eigene Urkunde, auf welcher nochmals die wichtigsten Sicherheitsregeln zusammengefasst sind.
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Die OREG-BusSchule wurde schwerpunktmäßig auch der breiten Öffentlichkeit im Mai 2014 auf dem 19. Deutschen Präventionstag in Karlsruhe vorgestellt. Das zweite Projekt, das die OREG auf der Fachmesse vorstellte, war das Ausbildungsprojekt RMV-Bus&Bahnbegleiter. Seit 2004 bietet die OREG diese kostenfreie Ausbildung allen Odenwälder Schulen mit Sekundarstufe I kostenfrei an. Dabei bildet die OREG, in enger Kooperation mit der Polizeidirektion Odenwald und den Odenwälder Verkehrsbetrieben, engagierte Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 und 8 zu ehrenamtlichen RMV-Bus&Bahnbegleitern aus. Leitgedanke des Präventionsprojekts, welches ursprünglich aus dem Ruhrgebiet stammt, ist es, die zunehmende Gewalt unter Schülern auf dem Weg zur Schule einzudämmen und die steigende Fälle von Vandalismus und Sachbeschädigungen an Fahrzeugen und Haltestellenausstattungen zu verringern. Dazu bildet die OREG durch einen eigenen Fachtrainer freiwillige Schüler in einer dreitägigen Intensivausbildung mittels theoretischer Grundlagenerarbeitung und praxisnaher Rollenspielarbeit aus.
OREG-Messestand auf dem 19. Deutschen Präventionstag in Karlsruhe mit POK S. Vay, Messebesucher und Fußballprofi S. Rhode und PHK V. Raabe (v.l.).
Im zurückliegenden Jahr nahmen die OberzentSchule Beerfelden, die Ernst-Göbel-Schule in Höchst, die Georg-Ackermann-Schule in Rai-Breitenbach sowie die Georg-August-ZinnSchule in Reichelsheim mit insgesamt rund 110 Schülerinnen und Schülern an der Ausbildung teil.
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Flexible Qualitätsstandards für individuelle Schulbildung Der Schülerverkehr bildet, wie in vielen ländlichen Regionen, auch im Odenwaldkreis mit rund 80% das Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs. Verringerte Schülerzahlen und geänderte Schülerströme bedingen eine Anpassung von Umfang und Art der Beförderung. Zur Verringerung der Anzahl der Fahrschüler trägt im gymnasialen Bereich zunehmend auch die nahezu kreisweit erfolgte Umstellung vom 13-jährigen Schulbesuch auf den sogenannten G8-Zug bei. Durch die zeitliche Verkürzung der Sekundarstufe I fehlt mittlerweile eine gesamte Jahrgangsstufe am Gymnasium Michelstadt und an den gymnasialen Zweigen der Gesamtschulen in Reichelsheim und Höchst. Die Schülerbeförderungsstandards, die Bestandteil des lokalen Nahverkehrsplanes sind, regeln die Organisation des Schülerverkehrs. War in der Vergangenheit der Schulbesuch noch überwiegend auf die nächstgelegenen Schulen bezogen, so hat sich dies durch eine mittlerweile heterogene Schullandschaft deutlich geändert. Durch die Umwandlung von seitherigen Haupt- und Realschulen in eine integrierte Gesamtschulform, werden unter Berücksichtigung des § 161 Hessisches Schulgesetz auch weiter entfernt liegende Schulen damit zur zuständigen Schule, was eine entsprechende Nachfrage und somit auch
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einen Beförderungsauftrag an die OREG nach sich zieht. Selbst das Vorhandensein gleicher Schulformen ist kein Kriterium mehr dafür, dass Schüler innerhalb historisch gewachsener „Schulbezirke“ verbleiben. Als Beispiel sei hier der Erbacher Stadtteil Ebersberg genannt, aus dem nur noch ein Schüler an der ursprünglichen Schule am Sportpark in Erbach angemeldet ist, während mittlerweile 13 Schüler an die Oberzentschule Beerfelden abgegeben wurden. Beförderungstechnisch stellen solche Veränderungen die Fahrplanplanungen vor eine große Aufgabe. So gilt es, durch geschickte Verknüpfungspunkte bei bereits bestehenden Verkehren, neue Verbindungen zu schaffen, um z.B. die Lützelbacher und Breuberger Orts-/ Stadtteile an die Gesamtschule in Bad König anzubinden. Gleichzeitig wurde wegen der verringerten Schülerzahl überprüft, ob Verkehre ausgedünnt werden können oder ggfl. der Einsatz eines kleineren Fahrzeuges ausreicht. Schwerpunkt dieser Überprüfung war im Jahr 2014 der Bereich Oberzent, wo eine direkte Verkehrsverbindung zwischen Eberbach bzw. Hirschhorn und Rothenberg zugunsten einer vorhandenen Umsteigeverbindung über Beerfelden zur Diskussion stand. Durch
die für Deckenerneuerungsarbeiten fällige und avisierte Sperrung der betreffenden Landesstraße zwischen Rothenberg und Beerfelden, wurde diese Maßnahme zunächst zurückgestellt und muss zum kommenden Schuljahreswechsel unter Berücksichtigung der dann aktuellen Schülerzahlen neu bewertet werden. Während die Nachfrage nach dem Besuch von Schulen außerhalb des Odenwaldkreises kontinuierlich und bereichsweise auch stark zurückgeht, haben sich die Schülerströme innerhalb des Odenwaldkreises trotz auch hier rückgängiger Zahlen in den letzten Jahren weitgehend stabilisiert. Die eingesetzten Fahrzeuge werden weitestgehend auch mittelfristig in bestehendem Umfang benötigt werden. Ungeachtet der leicht rückgängigen Entwicklung der Schülerzahlen innerhalb des Kreisgebietes besteht auch weiterhin ein ungebremstes Interesse von Schülern aus dem benachbarten Kreis Bergstraße am Besuch der Georg-August-Zinn-Schule in Reichelsheim, so dass das seit dem Jahr 2012 eingesetzte Verstärkerfahrzeug ab Winterkasten weiterhin zum Einsatz kommen muss. Die Neuausschreibung der Regionalbuslinien 30 (Reichelsheim – Erbach) und 693 (Fürth – Reinheim) hat dazu geführt, dass seit Dezember 2013 ein lokal ansässiges Verkehrsunternehmen in diesem Bereich keine Subunternehmerleistungen mehr erbringt. In diesem Zuge haben sich die Verbindungen aus Teilen des Gersprenztales zu den Schulstandorten in Rimbach und Groß-Bieberau punktuell
verschlechtert, da die in der Vergangenheit vorhandenen Synergieeffekte aus der Verknüpfung von lokalem und regionalem Verkehr bzw. die Durchführung des Verkehres durch ein Unternehmen damit entfielen. Da es sich bei der Linie 693 um eine regionale Buslinie handelt, die direkt dem RMV untersteht, sind die Einflussmöglichkeiten der OREG an dieser Stelle beschränkt. Der Anteil der Fahrschüler (= Schüler mit einem Erstattungsanspruch gegenüber dem Odenwaldkreis als Schulweg-Kostenträger) lag im Schuljahr 2010 / 11 nach stetigen Rückgängen in den Vorjahren bei rund 5.500 Schülern. Die eingetretene Abwärtsbewegung in der Anzahl der Fahrschüler hat sich – wenn auch nicht in gleicher Maße - fortgesetzt, so dass aktuell nur noch rund 4.900 Schüler einen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme besitzen. Als Fazit dieser Entwicklung kann man feststellen, dass sich zwar die Anzahl der Fahrschüler stetig verringert, diese dann aber längere Schulwege zur zuständigen Schule unternehmen. Dieser Umstand erschwert erheblich eine Reduzierung der Kosten für die Schülerbeförderung. Generell wurde die Schülerbeförderung auch im Jahr 2014 wieder durch teilweise längerfristige Baumaßnahmen lokal eingeschränkt. Stellvertretend sei hier die Sperrung der Verbindung von Beerfelden nach Rothenberg genannt, die einen kosten- und zeitintensiven Umweg über das „Brombacher Wasser“ verursachte.
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Planung & Betrieb für einen sicheren Ablauf ÖPNV-Sonderverkehre Auch im Jahr 2014 wurden die angebotenen Sonderverkehre zum Bienenmarkt, Pferdemarkt, Wiesenmarkt und zu dem Michelstädter Kneipenfestival „Nightgroove“ durchweg sehr gut in Anspruch genommen. Beim Odenwälder Musikfestival „Sound of the Forest“ war die OREG erstmals Hauptsponsor und organisierte den gesamten ÖPNV-Sonderverkehr zwischen Michelstadt, dem Festivalgelände in der Marbach und Beerfelden. Gleichzeitig wurde ein RMVund VRN-KombiTicket realisiert, so dass Festivalbesucher das ÖPNV-Angebot in beiden Verkehrsverbünden ohne Zusatzkosten für ihre An- und Abreise nutzen konnten. Freizeitverkehre im Odenwaldkreis Die Fahrgastzahlen im NaTourBus-Verkehr der Saison 2014 waren rückläufig. Zwischen Anfang April und Ende Oktober 2014 nutzten insgesamt 22.348 Fahrgäste den Wochenendund Freizeitverkehr zwischen Main und Neckar. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang von ca. 2.000 Fahrgästen. Auch beim BurgenBus war ein deutlicher Rückgang der Fahrgastzahlen zu verzeichnen: Hier sind die Nutzerzahlen von 3222 Fahrgästen aus dem Jahr 2013 auf 2471 Fahrgäste gefallen.
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RufBus-Verkehre Bedarfsorientierte „RufBus“-Verkehre gibt es flächendeckend im gesamten Odenwaldkreis. Eine RufBus-Leistung unterscheidet sich von der regulären Linienverkehrsfahrt nur dadurch, dass der Fahrtwunsch vor der fahrplanmäßigen Abfahrt in der RufBusZentrale anzumelden ist. Nur dann entsteht für das Verkehrsunternehmen eine Betriebsund Beförderungspflicht gegenüber den angemeldeten Fahrgästen. Nicht angemeldete Fahrgäste werden dennoch im Rahmen der bereitstehenden Kapazitäten befördert. Der Vorteil gegenüber der herkömmlichen Linienfahrt besteht darin, dass variable Kosten für den ÖPNV-Aufgabenträger nur anfallen, wenn tatsächlich eine Bestellung vorliegt Von den im Jahr 2014 angebotenen 247.244 Fahrplanfahrten (2013: 246.553) waren 57.776 Fahrten (= 23 %) anmeldepflichtig (2013: 62.011 Fahrten). Im Jahr 2014 wurden mit den 10 RufBus-Fahrzeugen 68.844 Fahrgäste (2013: 68.633 Fahrgäste) befördert. Die Anzahl der RufBus-Bestellungen lag im Zeitraum Januar bis Dezember 2014 bei 40692 und damit unter dem Stand von 2013 (45.232 Bestellungen). Die Fahrtgewohnheiten am Wochenende haben im Berichtsjahr 2014 wieder zugenommen. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen nahm die RufBus-Zentrale insgesamt 10.865
Bestellungen entgegen (2013: 8.649), was 13.768 RufBus-Fahrgästen (2013: 14.161) entsprach. Die durchschnittliche Besetzung lag mit 2,75 Personen höher (2013: 2,62). Neuer Knotenpunkt am Bahnhof Höchst Nach jahrelanger Vorplanung begannen im September 2013 die Bauarbeiten für einen neuen Zentralen Omnibusbahnhof in Höchst. Im Mai 2015 wurde dieser in Betrieb genommen und wird seitdem an vier Bussteigen von den lokalen Buslinien 20, 21, 22 und 23 bedient. Den Fahrgästen steht damit ein barrierefreier Busbahnhof zur Verfügung, der neusten Anforderungen entspricht. Seitens der OREG fand eine finanzielle Beteiligung an den Wartehallen der Bussteige, bei der Beleuchtungsanlage des Bahnhofsareals und bei der Installation der dynamischen Fahrzielanzeigen an den jeweiligen Bussteigen statt. Entlang des Busbahnhofs wurden weiterhin mehr als 100 Park-and-RideStellplätze errichtet, die für Fahrgäste kurze Wege zu weiterführenden Verkehrsmitteln sicherstellen und den Umstieg auf die Odenwald-Bahn erleichtern. Allgemeine Baumaßnahmen Insgesamt behinderten 108 Baumaßnahmen und 63 Veranstaltungen mal mehr und mal weniger den ÖPNV in 2014. Schwerpunkte waren der Ausbau der Ortsdurchfahrt in Hassenroth und die Vollsperrung der L3410 zwischen Beerfelden und Rothenberg. Hinzu kamen in der zweiten Jahreshälfte noch der Ausbau der Ortsdurchfahrt Kirchbrombach,
die Sperrung der MIL 6 in Weckbach, eine Vollsperrung zwischen Michelstadt und Weiten-Gesäß, Bauarbeiten an der B45 im Bereich Ebersberg sowie zwischen MümlingGrumbach und Höchst. Haltestellenausstattung In 2014 wurde im Zuge des jährlichen Investitionsprogramms Haltestellenequipment für rd. 15.000 Euro beschafft. Damit soll im Jahr 2015 die Haltestelleninfrastruktur in den Gemeinden Haingrund, Rimhorn und OberKainsbach erneuert werden.
Neue CityBus-Haltestelle am „Haus der Energie“ in Erbach, eingeweiht 2013.
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Amtlicher Teil
Gesamtbericht nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370 / 2007 „Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihrem Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich“
I. Einleitungsteil Der Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH obliegt als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 Abs. 1 Hess. ÖPNV-G die Planung, Organisation und Koordination des straßengebundenen ÖPNV im Odenwaldkreis. Sie ist „zuständige Behörde“ im Sinne der VO (EG) 1370 / 2007 und schließt mit Verkehrsunternehmen Vereinbarungen über das Erbringen von Nahverkehrs-leistungen nach § 9 Hess. ÖPNV-G. Die Qualität der zu erbringenden Nahverkehrsleistung bestimmt sich nach dem Nahverkehrsplan 2012 des Odenwaldkreises.
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II. Dokumentationsteil 1.
Betreiberbezogene Angaben
1.1
Odenwälder Verkehrsbetriebe GmbH a) Aufstellung von Art und Umfang ausschließlicher Rechte
Der Betreiber war im Berichtszeitraum Inhaber folgender Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG:
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Linie
Relation
Laufzeit der Genehmigung
von - nach
20
über
1007
innerhalb der Stadt Bad König
1011
Reichelsheim - Fränkisch Crumbach
1012
Brensbach
1013
Reichelsheim - Kainsbach
12.12.2015
1014
Reichelsheim - Ostertal
12.12.2015
1015
Reichelsheim - Winterkasten
15.12.2019
1020
Höchst - Mömlingen
15.12.2019
1021
Höchst - Lützelbach
15.12.2019
1022
Höchst - Seckmauern
15.12.2019
1023
Höchst - Hassenroth
15.12.2019
1024
Höchst - Hetschbach
15.12.2019
1025
Bad König - Momart
15.12.2019
1026
Bad König - Hassenroth
15.12.2019
1027
Hainstadt - Erbach
15.12.2019
1028
Bad König - Vielbrunn
15.12.2019
1029
Bad König - Fürstengrund
1030
Erbach - Rehbach
Steinbach
09.12.2018
1031
Erbach und Michelstadt - Mossautal
1. Steinbach - O. Mossau - Hiltersklingen
30.09.2018
1032
Erbach und Michelstadt - Mossautal
2. Marbach - Hiltersklingen
30.09.2018
1033
Erbach und Michelstadt - Mossautal
3. Elsbach - U. Mossau
30.09.2018
1034
Michelstadt - Haisterbach
Erbach, Schönnen, Lauerbach, Günterfürst
09.12.2018
1035
Bad König - Brombachtal
1040
Erbach - Würzberg
1240
Erbach - Boxbrunn
1041
Erbach - Weiten-Gesäß
1042
Erbach - Ernsbach
Erbuch - Dorf-Erbach
09.12.2015
1043
Michelstadt - Bullau
Erbach, Erlenbach
30.09.2018
1044
Erbach - Amorbach
Vielbrunn - Ohrnbachtal
09.12.2018
1048
Steinbach - Erbach
Michelstadt - Stockheim
30.09.2018
1050
Michelstadt - Beerfelden
Marbach, Hetzbach
09.12.2018
1150
Beerfelden - Eberbach
Gammelsbach
12.12.2017
1051
Beerfelden - Etzean
1052
Beerfelden - Eberbach
Hetzbach. Hesseneck
12.12.2017
1152
Beerfelden - Hesselbach
Hetzbach, Schöllenbach, Kailbach
12.12.2017
1053
Beerfelden - Eberbach
Hetzbach, Sensbachtal
12.12.2017
1054
Beerfelden - Eberbach
1. Finkenbachtal 2. Rothenberg
12.12.2017
1055
Beerfelden - Affolterbach
Güttersbach
09.12.2018
StadtBus
12.12.2015 12.12.2015
Ortsteile
12.12.2015
15.12.2019
15.12.2019 30.09.2018 NaTourBus
31.12.2015 12.12.2015
12.12.2017
b)
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen i. S. von Art. 2 e VO (EG) 1370 / 2007 Dem Betreiber sind mit Vertrag vom 30.11.2009 (Laufzeit bis Fahrplanwechsel 2019 / 20) folgende gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt worden
c)
Durchführung der Buspersonennahverkehrsleistungen auf den in Ziffer 1.1 lit a) genannten Linien mit insgesamt 2.987.421 Nutzwagenkilometer (nach Referenzfahrplan 2010) durch den Einsatz von insgesamt 66 Fahrzeugen (alle Kategorien, nach dem Referenzfahrplan 2010). Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen können Leistungsänderungen notwendig werden
ausschließliche Anwendung des RMV-Gemeinschaftstarifs
Erfüllung der unter Ziffer 2.1 und 2.2 beschrieben Qualitätsanforderungen
gewährte Ausgleichsleistungen Der Betreiber hat für den auferlegten Verkehr im Berichtszeitraum folgende Ausgleichsleistungen erhalten Linie
Anzahl der Fahrzeuge 1
Nutz-km
Ausgleichsleistung in € 2
66
2.586.988
4.038.435
alle Linien gem. Ziffer 1.1 lit a) 1
in der Verkehrsspitze
2
vor verbundweiter Einnahmenaufteilung
21
1.1
Stadtwerke Michelstadt GmbH a) Aufstellung von Art und Umfang ausschließlicher Rechte
Der Betreiber war im Berichtszeitraum Inhaber folgender Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG: Linie 1001 1004
b)
Relation
Laufzeit der Genehmigung
von - nach
über
Erbach (W.-v.-Siemensstr.) - Michelstadt (Neutorstr.)
CityBus-Verkehr
12.12.2015
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen i. S. von Art. 2 e VO (EG) 1370 / 2007 Dem Betreiber sind mit Vertrag vom 30.11.2009 (Laufzeit bis Fahrplanwechsel 2019 / 20) folgende gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt worden
22
Durchführung der Buspersonennahverkehrsleistungen auf den in Ziffer 1.2 lit a) genannten Linien mit insgesamt 310.470 Nutzwagenkilometer (nach Referenzfahrplan 2010) durch den Einsatz von insgesamt 4 Fahrzeugen (MidiNiederflurbus, nach dem Referenzfahrplan 2010). Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen können Leistungsänderungen notwendig werden.
ausschließliche Anwendung des RMV-Gemeinschaftstarifs
Erfüllung der unter Ziffer 2.1 und 2.2 beschriebenen Qualitätsanforderungen, darüber hinaus: ausschließlicher Einsatz von Midi-Niederflurbussen Ausstattung der Fahrzeuge mit einem Fahrgastzählsystem
c)
gewährte Ausgleichsleistungen Der Betreiber hat für den auferlegten Verkehr im Berichtszeitraum folgende Ausgleichsleistungen erhalten Linie
alle Linien gem. Ziffer 1.1 lit a) 1 2
2.
Anzahl der Fahrzeuge 1
Nutz-km
Ausgleichsleistung in € 2
4
306.215
310.889
in der Verkehrsspitze vor verbundweiter Einnahmenaufteilung, inkl. Anteil der Stadt Michelstadt im steuerlichen Querverbund
Verkehrsnetzbezogene Darstellung der Leistung Einzelheiten zu den festgelegten Qualitätskriterien sind dem Nahverkehrsplan des Odenwaldkreises oder der Homepage der OREG unter www.odenwaldmobil.de/Planung/ Qualitätsstandards zu entnehmen
2.1 Bedienungsqualität Die Bedienungsqualität umfasst die Verfügbarkeit der angebotenen ÖPNV-Dienstleistung im Hinblick auf Raum, Zeit und Häufigkeit. Als Anforderung zur Bedienungsqualität im Jedermannund Ausbildungsverkehr werden festgelegt Anzahl der mindestens anzubietenden Busfahrten in einem Ort. Umfang und Qualität der Verbindung zu den „zentralen Orten“
halbstündliche Verkehrsverbindungen bei Innerortsverkehren stündliche Verkehrsverbindungen auf den Hauptlinien 20 und 50 mit Verdichtungen zur Hauptverkehrszeit nach den Standards in der Schülerbeförderung zweistündliche Verkehrsverbindungen auf allen Erschließungslinien mit Verdichtungen zur Hauptverkehrszeit nach den Standards in der Schülerbeförderung
23
Die Bedienung kann im Bereich der Grundversorgung immer, sowie bei Hauptlinien und Innerortsverkehren im Abend- und Wochenendverkehr mit RufBussen (tel. Abnmeldung) erfolgen. RufBus-Bedienung nur bei Fahrten mit regelmäßig weniger als 9 Fahrgästen Regelung zum Kapazitäteneinsatz und zur Ortserschließung Der Leistungsumfang (Soll nach Referenzfahrplan 2010) umfasst ca. 2,95 Mio. NutzwagenKilometer (Fahrplan-Kilometer und erfordert den Einsatz von 70 Fahrzeugen in der Verkehrsspitze (einschl. Innerortslinien Bad König und Erbach / Michelstadt). Anzahl der Fahrplanfahrten an Schultagen davon aus RufBus
189.831 35.058
in den Ferien davon als RufBus
34.891 11.853
Samstag, Sonn- und Feiertag davon als RufBus
22.522 10.865
Montag bis Freitag
Gesamt davon als RufBus
24
247.244 57.776 (23%)
2.2 Beförderungsqualität a) Fahrzeuge
Grundsätzlich sind Standardlinienbusse mit einer Gesamtlänge von bis zu 13 m und einer Kapazität von 75 Sitz- und Stehplätzen einzusetzen auf Innerortslinien ausschließlich Niederflur-Midibusse auf den „NaTourBus“-Linien sind Fahrradanhänger mitzuführen RufBus-Kurse sind grundsätzlich mit Kleinbussen zu bedienen Bedienungskomfort und Ausstattung
max. Fußbodenhöhe 860 mm (keine Reisebusse zulässig!) mit stufenlosem Mittelgang mindestens zwischen erster und zweiter Tür auf Haupt- und Innerortslinien: Niederflurbusse mit Klimaanlage eine Tür mit mindestens 1.200 mm Öffnungsbreite Sondernutzungsfläche
Fahrzeugalter
Einzelfahrzeug max. 12 Jahre Durchschnittsalter max. 8 Jahre Vertrieb und Information
elektronischer Fahrscheindrucker mit EFM- + ITCS-Funktionalität elektronische Fahrtzielanzeige auf Haupt- und Innerortslinien: Haltestellen-Innenanzeige Bordmikrofon und Lautsprecheranlage zur Fahrgastinformation analoger Betriebsfunk zur Anschlusssicherung RMV-Außenkennzeichnung
Sauberkeit Bewertungssystem zur Sauberkeit und Schadensfreiheit
25
a) b)
D Fahrpersonal Zweistufiges Qualifikationsprogramm zur Sicherung von Fachkompetenz und Serviceorientierung für das im Fahr- und Vertriebsdienst eingesetzte Personal
RMV-Qualifizierungsprogramm „Fachkraft im Verkehrsservice“ Kenntnis der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen Kundenorientierung
Aufbauprogramm Kenntnis von Liniennetz und Fahrplänen Erwerb von Ortskenntnissen Kenntnis der Betriebsorganisation Notfallmanagement Bedienung des Vertriebs- und Kommunikationssystems ökonomisches und fahrplan- / fahrgastorientiertes Fahren
c) d)
Haltestellen gesetzliche Haltestellenausstattung nach § 32 BOKraft in der Verantwortung des Verkehrsunternehmens Haltestellenkennzeichnung nach RMV-Gestaltungsregeln Betriebsorganisation
Betriebsstörungsmanagement Verbindliche Regeln zum Umgang mit Betriebsstörungen Gewährleistung der Erreichbarkeit des verantwortlichen Disponenten während der Zeit der Betriebspflicht Anschlusssicherung an definierten Knotenpunkten Fahrtzielgarantie innerhalb des Liniennetzes des Odenwaldkreises im Falle von Betriebsstörungen durch kostenfreie Ersatzbeförderung 1
26
1
binnen 30 Minuten im Überlandlinienverkehr bzw. binnen 15 Minuten bei Innerortslinien nach Bekanntwerden der Betriebsstörung
Hinweis- und Beschwerdemanagement Zur Qualitätssicherung, Förderung der Kundenzufriedenheit und zur Aufdeckung von Mängeln in der Verkehrsdienstleistung können Fahrgäste Hinweise, Anregungen und Beschwerden über Fehler im Betriebsablauf oder das Verhalten des Personals in einem förmlichen Verfahren bei der OREG vorbringen. Es besteht ein Anspruch des Kunden auf zeitnahe Aufklärung und Antwort binnen 10 Arbeitstagen RufBusmanagement Zentrale Entgegennahme und Weiterleitung von Bestellungen im anmeldepflichtigen Verkehr durch die Mobilitätszentrale der OREG unter einer kreiseinheitlichen Service-Nummer Bonus- / Malus-System
Vergütungsabschläge für Nichterfüllung von Qualitätsanforderungen Bonuszahlungen an Verkehrsunternehmen für Steigerung der Beför derungsfälle im Jedermannverkehr Verkaufsprovision für Fahrkartenverkäufe der Aufgabenträgerorganisation
Verkehrsintegration
Die OREG stellt sicher, dass unabhängig vom jeweiligen Betreiber die Grundsätze der Bedienungs- und Beförderungsqualität im Genehmigungs- und Ausschreibungswettbewerb gewahrt werden. Dazu nimmt die OREG bestimmte Aufgaben des ÖPNV-Managements betreiber-übergreifend wahr und finanziert diese über Betriebsumlagen Haltestellenmanagement Verwaltung der Tarifdaten Einnahmenabrechnung und Verbundmeldung Leistungen der Mobilitätszentrale Verwaltung und Fortschreibung der Fahrplandaten Qualifizierung des Fahr- und Vertriuebspersonals
27
Ergebnisrechnung Nach § 11 Abs. 1 Hess. ÖPNV-G sichern die Aufgabenträger die finanziellen Grundlagen des öffentlichen Personennahverkehrs unter Berücksichtigung der Finanzierungsleistungen des Bundes und des Landes. Sie übernehmen die Verpflichtungen aus Verträgen der Aufgabenträgerorganisationen nach §§ 9 und 10 sowie aus Auferlegungen nach Maßgabe der VO (EG) Nr. 1370 / 2007 und tragen die Regiekosten der Aufgabenträgerorganisation
Ergebnisrechnung 2013 – Kurzdarstellung In der Ergebnisrechnung des Geschäftsbereichs Nahverkehr der OREG als Aufgabenträgerorganisation erfolgt eine differenzierte Darstellung nach 1. Gewinn- und Verlustrechnung aus Geschäftsbetrieb (Buchungskreis I) 2. Verwendungsnachweis der durchlaufenden Mittel (Buchungskreis II) Diese differenzierte Betrachtung erfolgt aus dem Umstand, dass die OREG kein Verkehrsunternehmen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes sondern eine Managementgesellschaft zur Planung, Organisation und Koordination des ÖPNV ist (Aufgabenträgerorganisation, Regieebene). Somit sind nur die Erträge und Aufwendungen zu bilanzieren, die im Geschäftsbetrieb anfallen. Mittel, die als nicht steuerbare (echte) Zuschüsse vom Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger oder von Dritten zur Verfügung gestellt werden, werden außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung in einem getrennten Buchungskreis behandelt und ihre zweckentsprechende Verwendung nachgewiesen. 28
1.
Gewinn- und Verlustrechnung 2013 (Das Ergebnis des Geschäftsbereichs Nahverkehr wird hier nur nachrichtlich dargestellt und geht in das Rechnungsergebnis der OREG mbH ein)
Personalkosten
664.000 €
Verwaltungs- und Betriebskosten
140.000 €
Kosten aus Geschäftstätigkeit
306.000 € 1.100.000 €
Zuwendung Odenwaldkreis
478.000 €
Betriebsumlagen
370.000 €
Provisionen
125.000 €
sonstige Erträge
127.000 € 1.100.000 €
Auch für das Jahr 2015 wird von einem ausgeglichenen Geschäftsergebnis ausgegangen. Budgetwirksame Projekte sind in diesem Zusammenhang a)
Inbetriebname einer dynamischen Fahrgastinformation für die Odenwald-Bahn und für die zentralen Busverknüpfungspunkte Höchst, Bad König, Michelstadt und Erbach
b)
Umsetzung des elektronisches Fahrgeldmanagementsystems VDV-Stufe 2
c)
Weiterentwicklung der Fahrgastinformation auf der Grundlage von Echtzeit-Daten (Intermodal Transport Control System – ITCS)
d)
Umsetzungskonzept zu „Garantiert mobil!“ mit dem Ziel einer Pilotanwendung im Odenwaldkreis über eine nachhaltige ÖPNV-Entwicklung unter den demografischen Bedingungen
29
2. 1.
Durchlaufende Mittel 2013 (Kurzdarstellung) Lokaler Teil
1.1
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen -
Verkehrserlöse (netto)
=
Ausgleichsleistung vor EAV 2 davon Odenwälder Verkehrsbetriebe GmbH Stadtwerke Michelstadt GmbH Wießmann
1.2
8.637.399 € - 4.283.538 € 4.353.861 € 4.038.435 € 310.889 € 4.537 €
Sonstige Verpflichtungen Vorauszahlungen EAV 2012
600.000 €
+
Weiterleitung von OREG-Fahrgelderträgen
705.764 €
+
Regelschülerbeförderung
+
Sonderschulebförderung, Erstattungen
+
Sonstiges
3.008.374 € 683.087 € 9.401 € 5.006.626 €
1.3
=
Gesamt
1.4
-
Finanzierungsmittel
9.360.487 €
6.551.579 €
Kreis
1.252.285 €
Land / RMV Gemeinden
2
Fahrgelderträge OREG 1.5 1.6
30
=
Gesamt Ergebnis
320.769 € 1.715.972 € 9.840.605 € 480.118 €
2.
Regionaler Teil
2.1
Partnerschaftsfinanzierung SPNV
52.510 €
Bus
456.000 €
2.2
Gesamt
2.3
Finanzierungsmittel
508.510 €
Kreis
476.000 €
2.4
Ergebnis
-32.510 €
3.
Abrechnung
3.1
Ergebnis aus Vorjahr
144.308 €
3.2
Ergebnis lokaler Teil (Ziff. 1.6)
480.118 €
3.3´
Ergebnis regionaler Teil (Ziff. 2.4)
-32.510 €
3.4
Rechnungsergebnis 1 2
591.916 €
Bestellerentgelt gemäß den Bedienungs- und Qualitätsstandards nach dem Nahverkehrsplan 2012 incl. steuerl. Querverbund Stadt Michelstadt im CityBus-Verkehr
31
2.4. Lokaler Teil 2.4.1 Betriebsleistung Das Fahrtenangebot im lokalen Linienverkehr sank von 246.553 Fahrplanfahrten im Jahr 2013 auf 242.649 Fahrten. Hiervon sind 58.232 Fahrten im Rahmen des RufBus-Systems anmeldepflichtig (= 24 %). Mit ca. 2,893 Mio. Fahrplankilometer (Nwkm) ist die Betriebsleistung im lokalen ÖPNV gegenüber dem Jahr 2013 nahezu gleich geblieben.
Im Berichtsjahr wurden (wie im Vorjahr) zur Leistungserbringung in der Verkehrsspitze 70 Fahrzeuge benötigt. Das Leistungsangebot im Fahrplanjahr 2014 entspricht hinsichtlich dem Umfang und der Beförderungsqualität dem vom Kreistag am 25.6.2012 beschlossenen Nahverkehrsplan. Linienbündel Oberzent Erbach - Michelstadt - Mossautal Gersprenz Unterzent Stadtverkehr Bad König CityBus Erbach-Michelstadt
SL = Standardlinienbus MD = Midibus KB = Kleinbus
32
Leistung Nutz-km 2.586.988
306.215 2.893.203
SL 53
Fahrzeuge MD 3
4 70
KB 10
2.4.2 Aufwand Als Aufwand wird das Bestellerentgelt bezeichnet, das der Aufgabenträger zur Abgeltung für die auferlegte Verkehrsleistung bzw. für den Vergütungsanspruch des Verkehrsunternehmens (Angebotspreis) aufzuwenden hat. Im Rahmen der Verlängerung des Auferlegungsvertrages mit der Odenwälder Verkehrsbetriebe GmbH waren auch die seit 1998 angewendeten und jährlich nach Indizes fortgeschriebenen Sollkostensätze einer Überprüfung hinsichtlich ihrer Angemessenheit zu unterziehen. Die Neufestsetzung nach den Parametern Fahrzeuge, Einsatzzeit und Wagenkilometer erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass das EU-Recht mit der seit 3.12.2009 geltenden VO (EG) 1370 / 2007 ein ausdrückliches Überkompensationsverbot enthält, d.h. es dürfen nur (und müssen) die Kosten ausgeglichen werden, die beim Verkehrsunternehmen für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen entstehen. Mit 8,637 Mio. € lag der Aufwand im Jahre 2013, bewertet nach der unternehmensspezifischen Kostenbetrachtung auf der Grundlage
der neuen Sollkostenstruktur 5% über dem Niveau des Jahres 2011. Auf die Bereitstellung von Leistungen für den integrierten Schülerverkehr entfielen davon ca. 3,505 Mio. €. Im Jahr 2014 lag der Aufwand nahezu gleichbleibend bei 8,637 Mio. €. Während bei der bis 2009 geltenden Vertragslage die früheren Ausgleichsleistungen nach § 45 a PBefG gesondert zum Ausgleichsanspruch des Verkehrsunternehmens behandelt wurden, sind diese ab 2010 in das neue Sollkostenmodell einbezogen. Über alle Linienbündel lag der Aufwand im Geschäftsjahr 2014 damit bei 2,99 € je Nwkm, wobei 0,1367 € je Nwkm für Regieaufwendungen an die OREG im Rahmen von Betriebsumlagen zurückfließen. StadtBus-Verkehre 950.000 €
RufBus-Verkehre 1.170.000 €
Überland-Linienverkehr 6.517.000 €
33
Verkehrsleistung und Aufwand (Bestellerentgelt)
34
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Verkehrsleistung
2.710.963
2.758.648
2.756.529
2.842.893
2.874.966
2.955.359
2.892.517
2.914.752
2.939.520
2.900.799
2.893.203
Aufwand
5.938.089
6.133.055
6.243.585
6.608.012
6.884.784
7.254.945
7.755.938
8.072.547
8.549.639
8.549.639
8.637.399
2.4.3 Erträge Im Jahre 2014 wurden 4,378 Mio. € an (Brutto-) Fahrgeldeinnahmen aus dem Verbundtarif erzielt (Testatwert). Das Jahresergebnis lag ca. 3,8 % über dem des Vorjahres (2013: 4,217 Mio. €). Dies ist hauptsächlich der Tariffortschreibung geschuldet. Der Umsatz bei den Verkaufsstellen ist relativ konstant geblieben: Nach einem rasanten Anstieg der Umsätze in den Segmenten „Verbundfahrkarten“ und „DB-Fahrkarten“ hat im Jahre 2014 eine Stagnation stattgefunden. Im DB-Fernverkehr liegt der Umsatz im Fahrkartenverkauf bei ca. 400.000 € und damit nahezu gleichbleibendem Niveau. Der Umsatz 2014 im RMVFahrkartenverkauf im baren und unbaren Bereich liegt bei 617.000 €. Die Fahrgeldeinnahmen im Jedermannverkehr sind um 15,1 % gestiegen und betreffen sowohl die StadtBus-Systeme Erbach, Michelstadt und Bad König als auch den Überlandverkehr, was unter Berücksichtigung der Tariffortschreibung von 3,34 % eine reale Steigerung bedeutet. Im Ausbildungsverkehr stiegen die Fahrgeldeinnahmen um 3,4 %. Dies ist trotz rückläufiger Schülerzahlen, außer auf die Tariffortschreibung, auch auf die Veränderung der Abrechnungsmodalitäten im Bereich MobiTickplus zurückzuführen.
Aus den Fahrkartenverkäufen erhält die OREG Verkaufsprovisionen, die als Umsatzerlöse der Deckung von Aufwendungen im Geschäftsbetrieb dienen (siehe Ziffer 1 „Gewinn- und Verlustrechnung 2014). Für die Beförderung Schwerbehinderter erfolgt eine pauschale Erstattung nach § 145 ff SGB IX; der Erstattungssatz beträgt 2,93 % auf die Bruttofahrgeldeinnahmen (Wert 2014).
35
Fahrgeldeinnahmen in der Zusammenfassung (in Euro)
36
Verkaufsstatistik 2014 (nach Segmenten)
1.283.107 € Markterlöse Jedermannverkehr Markterlöse 1.283.107 €
Ausbildungsverkehr 3.094.937 €
2.067.496 € Zuscheidungen ABO-Ausbildung Regelschüler
37
Verkaufsstatistik 2014 (nach Verkaufsstellen)
ABO-Ausbildung (Regelschüler) RMV-Zuscheidung SemTicket TicketShop HandyTicket Touch&Travel
Zuscheidungen 2.120.279 €
38
Verkehrsunternehmen 663.907 €
OREG 1.593.858 €
2.4.4 Zuschussbedarf Für das Jahr 2014 hat sich ein Ausgleichsbedarf von 4.353.861 € ergeben. Dieser ermittelt sich, indem von den Kosten des Verkehrsunternehmens für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen die erzielten (Netto-) Verkehrserlöse abgezogen werden. Es besteht nicht nur nach dem Verkehrsvertrag sondern auch nach EU-Recht ein Anspruch des Verkehrsunternehmens, dass ihm die Kosten für die Erbringung der ihm auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung ausgeglichen werden. Im Rahmen einer endgültigen Abrechnung ist der Ausgleichsanspruch aufgrund der verbundweiten Einnahmenaufteilung zu korrigieren. Der Ausgleich für fremd genutzte Fahrkarten führt zur Minderung der Erlöse und damit zu einem höheren Ausgleichs anspruch des Verkehrsunternehmens. Der Fremdnutzerausgleich beträgt im Jahr 2014 voraussichtlich ca. 957.971 €.
entfielen u.a. 456.000 € für Leistungen auf der Odenwald-Bahn und 52.510 € für Verkehrsleistungen nach dem Nahverkehrsplan auf der Buslinie 30 Erbach – Reichelsheim. Grundlage der Finanzierungsverpflichtungen für die Odenwald-Bahn ist der Bestellvertrag über Mehrleistungen im Rahmen des Bau- und Finanzierungsvertrages zur Odenwaldbahn vom 16.01.2003, der über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inkrafttreten des Betriebskonzepts läuft.
2.4.5 Regionaler Teil Im regionalen Bus- und Schienenverkehr, der sich in der Aufgabenträgerschaft des RMV befindet, werden Verkehrsleistungen, die über das vereinbarte Grundangebot hinausgehen, nach dem Partnerschaftsmodell finanziert. Im Geschäftsjahr 2014 waren hierfür 476.000 € aufzuwenden. Davon
39
Risiken Bei der Beurteilung zukünftiger Risiken ist zu unterscheiden zwischen: den gesellschaftsrechtlichen Risiken der OREG als Aufgabenträgerorganisation im ÖPNV durch eigenes wirtschaftliches Handeln als Managementgesellschaft und zukünftig als Verkehrsunternehmen im Rahmen von „Garantiert mobil!“ den Risiken, die der Odenwaldkreis als ÖPNV-Aufgabenträger trägt, weil er nach § 11 HessÖPNV-G die finanziellen Grundlagen des ÖPNV zu sichern und die Verpflichtungen aus den Verkehrsverträgen zu übernehmen hat. Die Finanzierungsverpflichtungen des Odenwaldkreises werden für das Berichtsjahr durch Zuwendungsbescheid für die Haushaltsjahre 2013 – 2017 abgedeckt. Ein gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung sich ergebender erhöhter Finanzbedarf ist beim Odenwaldkreis anzumelden; der Odenwaldkreis entscheidet über die Mittelgewährung durch Nachtrag zum Zuwendungsbescheid. Alle Finanzierungsverpflichtungen haben damit entweder eine verkehrsvertragliche Grundlage oder es liegen entsprechende Beschlüsse des Kreisausschusses zu Grunde. Bei der im Kreishaushalt veranschlagten Ausgleichsfinanzierung für 40
den lokalen ÖPNV handelt es sich um eine verbleibende Finanzierungspflicht nach Zu- und Abrechnung externer Effekte. Als diese gelten: a) die Auswirkungen der verbundweiten Einnahmenaufteilung unter besonderer Berücksichtigung der Regionalumlage und der Strukturhilfe ländlicher Raum b) die Landeszuwendungen für den lokalen Verkehr Als ÖPNV-Aufgabenträger sichert der Odenwaldkreis eine ausreichende Verkehrsversorgung durch die Übernahme der Kosten für die Bestellung von Verkehrsleistungen (Bestellerentgelt). Der Aufwand dafür hat im Berichtsjahr 8,637 Mio. € betragen. Die Fortschreibung des Aufwandes erfolgt auf der Grundlage von Leistungsveränderungen und Änderungen von Kosten- / Preisindizes, wobei sich vor allem die Entwicklung des Dieselpreises in den letzten Jahren als unkalkulierbar erwiesen hat. Aufgrund der maßgebenden Kostenindizes muss mittelfristig von einer jährlichen Kostensteigerung für die Bereitstellung öffentlicher Verkehrsleistungen von ca. 3 % aus gegangen werden, was bei gleichbleibender Leistung eine Erhöhung des Bestellerentgeltes um ca. 250 T€ pro Jahr bedeutet. Im Rahmen der Brutto-Verkehrsverträge trägt
die OREG beziehungsweise der Kreis das Erlösrisiko, wobei der Kreis in seiner Funktion als Schulweg-Kostenträger ohnedies die Kosten für ca. 80 Prozent der Regelschüler übernimmt. Auch die Fahrpreise werden jährlich fortgeschrieben, um zu verhindern, dass die Schere zwischen Kosten und Erlöse weiter auseinander geht. Im Berichtsjahr war dem Einnahmeanspruch der Verkehrsunternehmen (Netto-) Verkehrserlöse von 4,378 Mio. € gegen zu rechnen. Der Ausgleichsbedarf, der als Betriebskostenzuschüsse an die Verkehrsunternehmen gezahlt wird, hat im Berichtsjahr 4,259 Mio. € betragen. Bei konstanter Verkehrsleistung ergibt sich auch hier eine Fortschreibung um jährlich 3 %, was in der Summe ca. 200 - 250 T€ pro Jahr ausmacht, weil mittlerweile durch rückläufige Schülerzahlen und den Auswirkungen der Preiselastizität kaum mit mehr Fahrgeldeinnahmen gerechnet werden kann. Die Fortschreibung des Ausgleichsanspruchs ist in dem mittelfristigen Finanzplan bis 2019 und in den Haushaltsansätzen des Kreises abgebildet. Der jährliche Ausgleichsbetrag erhöht sich durch den Fremdnutzerausgleich im Rahmen der verbundweiten Einnahmenaufteilung. Erstmals für das Jahr 2011 erfolgt die Einnahmenaufteilung auf der Grundlage der neuen Verkehrserhebung 2010. Insgesamt führen die Ergebnisse der Verkehrserhebung 2010 zu einem verstärkten Abfluss an kassentechnischen Einnahmen in Höhe von ca. 15 Mio. € aus dem lokalen Bereich in den Regionalverkehr. Der Odenwaldkreis ist
hiervon in besonderem Maße betroffen, da die Modernisierung der Odenwaldbahn und die veränderten Vertriebsstrukturen erst nach der Verkehrserhebung 2004 erfolgt sind und dem zu Folge erst jetzt berücksichtigt werden können. Von den Brutto-Fahrgeldeinnahmen, die die OREG und die ihr angeschlossenen Verkehrsunternehmen erwirtschaften (2014: 4,217 Mio.) sind ca. 25 % als Fremdnutzerausgleich in den Regionalverkehr abzuführen, während der gesamte Vertriebsaufwand vor Ort finanziert werden muss. Nach jahrelangen Forderungen der lokalen Nahverkehrsorganisationen im RMV ist es jetzt erstmals gelungen ist, eine Vertriebsprovision zu implementieren, die den Vertriebsaufwand abfedert. Diese beträgt gegenwärtig 6,5 % auf den Fremdnutzerausgleich, soll 41
allerdings nach den Forderungen der lokalen Nahver-kehrsorganisationen auf bis zu 10 % steigen. Gegenwärtig läuft im Verbundgebiet eine neue verbundweite Verkehrserhebung, deren Ergebnis Auswirkung auf die Einnahmenaufteilung des Jahres 2016 haben wird. Es ist damit zu rechnen, dass der Regionalverkehr im Zulauf auf die Zentren weiteren Zuwachs erfahren wird, während der Binnenverkehr abnimmt. Dies bedeutet auch für uns einen weiteren Zuwachs des Fremdnutzerausgleichs im Rahmen der Einnahmenaufteilung um (geschätzt) 10–20 % Die dringende Reform der Finanzierungsinstrumente im RMV steckt nach wie vor im Dickicht ihrer eigenen Komplexität und ist offensichtlich fachlich nicht zu lösen. Ob die Politik vor dem Hintergrund zusätzlicher Mittel, die einer solchen Reform förderlich wären, eine Neuordnung auf den Weg bringen kann, ist zweifelhaft. Jedenfalls hängt daran auch die Zukunft der Zuwendungen für den lokalen Verkehr. Seit Verbundgründung ist diese nicht fortgeschrieben worden, während die Mittel, die die Verbundgesellschaft im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung vom Land Hessen erhalten hat, gestiegen sind. Auch hier besteht die Befürchtung, dass die Kostenentwicklung im lokalen ÖPNV mittelfristig nicht kompensiert werden kann. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind die Revision der Regionalisierungsmittel und der Status der Besonderen Finanzzuweisungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs ebenso unklar, wie die 42
Fortsetzung der investiven Fördermittel nach dem GVFG / Entflechtungsgesetz. D.h. dem ÖPNV fehlen momentan die existenziellen Finanzierungsperspektiven und es droht gar deren Einschluss in die Bund- / LänderFinanzbeziehungen. Hiergegen gibt es massiven Protest der gesamten Branche und der kommunalen Spitzenverbände. Eine kurzfristige Lösung ist notwendig, sonst drohen bereits zu dem im kommenden Jahr zu bestellenden Jahresfahrplan 2017 im Regionalverkehr drastische Einschnitte.
Ausblick: Die Regionalisierung des ÖPNV ist eine 20jährige Erfolgsgeschichte – auch deshalb weil die Finanzierung in der Verfassung gereglt ist. Ob es eine Erfolgsgeschichte bleibt, wird maßgeblich davon abhängen, dass der Bund die absolute Größe des Finanzbedarfs der Länder anerkennt. Auch das Land Hessen muss sich zu seiner Finanzverantwortung im ÖPNV dadurch bekennen, dass es eigene Landesmittel dafür einsetzt. Die Lasten des ÖPNV dürfen sich nicht einseitig auf die Kommunen verschieben. Die kommunale Forderung, ÖPNV zur Pflichgaufgabe zu erklären, wäre angesichts der Finanznot der Kommunen nur konsequent. Dann würde sich aus dem Konnexitätsprinzip ein unmittelbarer Finanzierungsanspruch der Kommunen ergeben. Voraussetzung dafür wäre allerdings auch, dass das Land Bedienungsstandards definiert. Doch davon sind wir noch weit entfernt.
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