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PROTZPALAST EINES DIKTATORS

mit Geschichte GESCHICHTEN

über Gebäude (Folge2)

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Otmar Lahodynsky war Journalist beim „profil“, EU-Korrespondent der „Presse“ und Außenpolitik-Chef beim „Kurier“. Er ist Ehrenpräsident der „Association of European Journalists“ (AEJ) und Dr-Karl-Renner-Preisträger.

Protzpalast eines Diktators

Kommentar: Otmar Lahodynsky

Der Parlamentspalast in Bukarest, errichtet unter Nicolae Ceausescu, ist dauerhaftes Symbol für Verschwendung von Volksvermögen. „Er ist – nach dem US-Pentagon in Washington- das zweitgrößte Gebäude der Welt: Der Parlamentspalast in Bukarest mit einer bebauten Fläche von 365.000 Quadratmetern. Der rumänische Diktator Nicolae Ceausescu hatte das „Haus des Volkes“ in Auftrag gegeben. Für dessen Gesamtkomplex mit Wohnhäusern und Boulevards mussten schon Ende der Siebziger Jahre Teile der Altstadt mit Häusern, Kirchen und Synagogen abgerissen werden. Die Grundsteinlegung fand 1984 statt. Architektin wurde die damals nur 26 Jahre alte Anca Petrescu, die den Palast mit Anklängen an den stalinistischen Zuckerbäckerstil entwarf.

Ceausescu und seine Frau griffen jedoch direkt in die Planung des 90 Meter hohen, 275 Meter langen und 235 Meter breiten Protzbaus ein. So wurde – erfährt man bei einer Führung – die Marmorstiege im Empfangsaal, über die das Paar zu den Staatsgästen hinabschreiten sollte, gleich fünfzehnmal in Originalgröße hergestellt, bis die Stufenhöhe dem klein gewachsenen Staatschef schließlich genehm war.

Und während des kostspieligen Baus, der fünf Jahre lang 20.000 Arbeiter und einige hundert Architekten und Bauingenieure beschäftigte, verordnete Ceausescu seinem Volk ein beispielloses Sparprogramm: In jeder Wohnung durfte nur eine 15-Watt-Birne leuchten und die Temperatur musste auf höchstens 13 Grad Celsius beschränkt bleiben. Im Protzpalast sollten dagegen 150.000 Glühlampen auf 480 Kronleuchtern erstrahlen. Der Monumentalbau birgt Platz für über 5.000 Räume und 30 Konferenzsäle. Der Empfangsaal für Staatsgäste ist mit rosafarbenen Tapeten, Vorhängen und Sesseln ausgestattet. Diese Farbe ist die einzige, die in Nationalflaggen nicht vorkommt, und daher als „neutral“ zur Präsentation der Fahnen der jeweiligen Staatsgäste gilt.

„Haus des Sieges über das Volk“

Zu den Baukosten gibt es nur Schätzungen: 3,3 Milliarden Euro – damals etwa 40 Prozent des jährlichen Bruttosozialprodukts Rumäniens – wurden ausgegeben. Als Ende 1989 der Diktator während eines Volksaufstands gestürzt und gemeinsam mit Gattin Elena hingerichtet wurde, war der Palast noch immer nicht fertig. Es gab Vorschläge, den verhassten Bau, der den Spitznamen „Haus des Sieges über das Volk“ trug, ganz abzureißen. Aber 1991 wurde die Fertigstellung und Verwendung als Sitz des Parlaments beschlossen. Zudem dient das Gebäude auch als Konferenzzentrum, das 2008 unter anderem auch eine NATO-Versammlung beherbergte, bei der die Ukraine eine Zusage für eine spätere Mitgliedschaft erhielt.

Bei einer Führung wird gerne auf die bis zu 16 Meter hohen Vorhänge, deren Einzelteile jeweils 300 Kilogramm wiegen, hingewiesen, und auch auf den Aufwand, diese zu waschen. Insgesamt wurden 200.000 Quadratmeter Samt- und Brokatvorhänge an den Fenstern angebracht, mehr als 50.000 Quadratmeter Teppiche liegen auf den Fußböden. 1 Million Kubikmeter Marmor und 700.000 Tonnen Stahl wurden verarbeitet, und eine unbekannte Menge an Beton. Der im neoklassizistischen Stil errichtete Palast bleibt ein Mahnmal für die megalomanische Bauwut eines kommunistischen Despoten. „Eine monströse Metapher für maßlose Tyrannei“ nannte der britische Historiker Tony Judt das Gebäude.

Parkticketverlust umsatzsteuerpflichtig?

Umsatzsteuer. EuGH sieht Leistungsaustausch.

Das Betreiben eines Parkplatzes oder Parkhauses fällt umsatzsteuerlich unter die Vermietung von Grundstücken. Die Überlassung von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art (z. B. Garage, Abstellplatz in einem Parkhaus oder auf einer freien Fläche) ist zwingend umsatzsteuerpflichtig und unterliegt in Österreich einem Umsatzsteuersatz von 20 Prozent.

Ticketverlust umsatzsteuerpflichtig

In einem jetzt vom EuGH entschiedenen Fall (EuGH C-90/20 Apcoa Parking Danmark A/S vom 20. Jänner 2022) war strittig, wie sogenannte Kontrollgebühren umsatzsteuerlich behandelt werden. Bei der Einfahrt zum Parkplatz war ein Schild angebracht, dass bei Verstößen gegen bestimmte Vorschriften eine Gebühr von umgerechnet 70 Euro verrechnet wird. Diese Gebühr kam z. B. zur Anwendung, wenn jemand zu we-

www.leitnerleitner.com nig Parkgebühr bezahlt hat, kein Parkschein sichtbar war oder auf einer nicht zulässigen Fläche geparkt wurde (z. B. Zufahrtsweg zur Brandbekämpfung oder Parkplatz für Menschen mit eingeschränkter Mobilität). Der Parkplatzbetreiber hat argumentiert, dass diese Gebühr nicht der Umsatzsteuer unterliegt (vergleichbar einer Strafe oder Schadenersatz). Der EuGH hat aber entschieden, dass diese Gebühr als Gegenleistung für die Dienstleistung (Parken des Fahrzeuges) anzusehen ist und daher der Umsatzsteuer unterliegt. Eine vom Parkplatzbetreiber verlangte Gebühr bei Ticketverlust unterliegt daher nach diesem Urteil der Umsatzsteuer von 20 Prozent.

Mietvertragsgebühr für Dauermieter

Schriftliche Mietverträge unterliegen einer Mietvertragsgebühr. Wird daher z. B. ein schriftlicher Mietvertrag mit einem Dauermieter eines Parkplatzes abgeschlossen, so fällt eine Mietvertragsgebühr an. Die Bemessungsgrundlage ist dabei der dreifache Jahreswert der Miete (bei unbestimmter Vertragsdauer) bzw. das entsprechend Vielfache des Jahreswerts bei bestimmter Vertragsdauer (maximal 18fach). Die Gebühr beträgt ein Prozent. Verträge über die Miete von Wohnräumen sind von der Bestandsvertragsgebühr ausgenommen. Dies gilt nicht für Parkplätze. Die Behörde akzeptiert jedoch die Anwendung der Befreiung für die Vermietung eines Abstellplatzes, wenn der Abstellplatz im selben Vertrag mit dem Wohnraum in Bestand gegeben wird, beispielsweise Wohnungsmietvertrag inklusive Garagenplatz (GebR Rz 707).

+43 1 718 98 90 harald.galla@leitnerleitner.com A 1030 Wien, Am Heumarkt 7 Harald Galla, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei LeitnerLeitner Wien. Er ist spezialisiert auf Immobilientransaktionen.

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