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BESTELLERPRINZIP?

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Martin Prunbauer ist seit 2012 Präsident des Österreichischen Haus und Grundbesitzerbundes (ÖHGB), seit 2020 Präsident des Zentralverband Haus und Eigentum und im Zivilberuf als Rechtsanwalt in Wien tätig.

Bestellerprinzip?

Kommentar: Martin Prunbauer

Von der Erleichterung, die Friedrich Schiller in seinem WalleinsteinDrama Feldmarschall Illo mit den Worten „Spät kommt Ihr – Doch Ihr kommt!“ in den Mund legt, ist in Bezug auf das „angekündigte Kommen“ des Bestellerprinzips wahrlich nichts zu bemerken. Bereits seit Jahren geistert das Bestellerprinzip wie ein Schreckgespenst durch die Immobilienlandschaft, um schließlich – nach mehreren missglückten parlamentarischen Entschließungsanträgen – im türkis-grünen Regierungsprogramm zu landen. Der Zeitpunkt der Neuregelung einer Provision für Immobilienvermittlung ist übrigens nicht nur für Immobilienmakler der denkbar schlechteste.

Blick über die Grenze

Mit dem Bestellerprinzip beabsichtigt die Regierung einen Beitrag zum leistbaren Wohnen zu schaffen. Das „Bestellersystem“ ist aber kein „Bestseller-System“, sondern rein populistische Showpolitik. Dazu reicht der Blick über die Grenze, denn in Deutschland gilt das Bestellerprinzip seit 2015. Wie bei unserem Nachbarn wird auch bei uns das publik gemachte Wohnungsangebot zurückgehen. Wohnungen, die heiß begehrt sind, werden zunehmend im Bekanntenkreis und „unter der Hand“ vergeben. Sobald eine Wohnung auf den Markt kommt, werden Massenbesichtigungen mit mehreren Teilnehmern die Regel sein. Hochblüte hat in Deutschland derweil auch das Ablöse(un)wesen: Mithilfe von dubiosen Geschäftsmodellen kassieren nicht mehr die Makler, sondern mittlerweile ausscheidende Mieter. Diese verlangen von selbst gefundenen Nachmietern Provisionsbeträge. Auch werden sich die Kosten für Wohnungssuchende öfters nicht verringern, weil noch Ausgaben für zusätzliche Beratung – etwa durch rechtsberatende Berufe – in Anspruch genommen werden müssen.

Neue Probleme

Die Inanspruchnahme eines Maklers wird letztlich aus Vermietersicht zur wirtschaftlichen Frage, die in der aktuellen Situation besondere Brisanz gewonnen hat. Nach der derzeitigen Rechtslage gibt es nämlich im Vollanwendungsbereich des MRG keine Möglichkeit, die Provision für den Makler als Ausgabe zu berücksichtigen. Auch scheidet aufgrund der Mietzinsregulierung eine Überwälzung dieser Kosten in die künftige Miete aus. Die Regelung für eine generelle Kostentragung durch den Vermieter stellt damit eine Mietzinsreduktion über die Bande dar.

Völlig anders hingegen kann sich die Situation außerhalb des Vollanwendungsbereichs des MRG darstellen. Wenn etwa ein gut situierter Generaldirektor eine Villenetage oder ein Penthouse mieten möchte, zahlt künftig der Vermieter die Provision. Derartige Auswüchse sind durchaus diskussionswürdig.

Fazit: Das Bestellersystem schadet mehr als es Nutzen bringt. Es ist eine Bestrafungsaktion für die Vermieter von Wohnungen im Vollanwendungsbereich, es schützt die Falschen und es ist klar eigentumsfeindlich.

Ein Immobilienfonds schafft Bildungschancen

Bildung eröffnet gesellschaftliche Chancen -. ein Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt und die öffentliche Hand herausfordert. Das Kapital eines nachhaltig orientierten Immobilienfonds kann hier seine soziale Wirkung entfalten.

Schulen sind ein elementarer Lebensraum für Kinder, der neben Bildung auch Kommunikation, Sport und den sozialen Austausch untereinander fördert. Diese Bedeutung hat den ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS veranlasst, Kapital in ein wegweisendes Projekt zu lenken, das soziale Nachhaltigkeit besonders gut berücksichtigt.

Schule, Sportplatz und Supermarkt

Im Zentrum eines multifunktionalen Neubaus in der Wiener Breitenfurter Straße steht eine kostenfreie Ganztagsschule, die sich die Gebäudefläche mit einem Supermarkt teilt. Was das Projekt so besonders macht, ist ein großer Sportplatz am Dach sowie eine PhotovoltaikAnlage, die einen Teil der Gebäudeenergie liefert.

International ausgezeichnet

Das preisgekrönte Projekt für rund 400 Schüler:innen wurde mit dem International Property Award ausgezeichnet und ist „klimaaktiv Bronze“-zertifiziert. „Eine Investition in Bildung rechnet sich immer für die Gesellschaft und ist auch eine optimale Ergänzung für das nachhaltig orientierte Portfolio unseres Immobilienfonds“, freut sich Geschäftsführer Mag. Peter Karl.

„Eine Investition in Bildung rechnet sich für uns alle.“

Mag. Peter Karl, Geschäftsführer (CEO) ERSTE Immobilien KAG

Das neue Objekt des ERSTE RESPONSIBLE IMMOBILIENFONDS beherbergt einen Nahversorger sowie eine Volksschule mit dem dazugehörigen Sportplatz am Dach. In der Schule sind die Ganztagsbetreuung und das Mittagessen für alle Kinder kostenfrei – eine immense Entlastung für Familien. Für den als Wegbereiter in Sachen Nachhaltigkeit bekannten CEO zeigt sich, dass man Bildungschancen für alle Kinder schaffen kann, wenn soziale Unterschiede ausgeglichen werden.

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Diese stellt keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Insbesondere ist sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Sie dient nur der Erstinformation und kann eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Anlegerin bzw. des Anlegers bezogene Beratung nicht ersetzen. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Der „Prospekt und Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG“ (im Sinne von § 7 ImmoInvFG) zu diesem Immobilienfonds in der aktuellen Fassung sind in elektronischer Form auf der Homepage www.ersteimmobilien.at jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar. Die Prospekte in deutscher Sprache sowie die Information zum Datum der letzten Veröffentlichung liegen am Sitz der ERSTE Immobilien KAG (Emittentin, Am Belvedere 1, 1100 Wien) sowie der Erste Group Bank AG (Depotbank bzw. Verwahrstelle) kostenlos auf.

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