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ESG VERPFLICHTEND SEIT MÄRZ 2021
Verpflichtend seit März 2021: ESG
Neue Benchmarks. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Immobilien und ein Instrument, das Investoren, Unternehmen und Projektträgern dabei hilft, die verpflichtenden Anforderungen des Paris Agreements umzusetzen. Ein Überblick.
Autor: Lisa Grüner
Als Standard nachhaltiger Anlagen hat sich die Begrifflichkeit „ESG“ etabliert. Diese drei Buchstaben beschreiben drei nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von Unternehmen: Das „E“ für Environment steht hierbei für Umwelt, z.B. für Umweltverschmutzung oder -gefährdung, Treibhausgasemissionen oder Energieeffizienzthemen, „S“ für Social beinhaltet Aspekte wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Diversity oder gesellschaftliches Engagement, kurz gesagt Corporate Social Responsibility. Und „G“ ist die Abkürzung für Governance, unter der eine nachhaltige Unternehmensführung verstanden wird, zu der Themen wie Unternehmenswerte oder Steuerungs- und Kontrollprozesse zählen.
Die ersten zwei der von der Europäischen Kommission definierten sechs Umweltziele treten 2021 in Kraft. Diese umfassen den Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel. Ende 2022 treten die weiteren vier Umweltziele in Kraft: Schutz von Wasser und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
Auswirkungen auf Unternehmen
Die Taxonomie ist eine Verordnung, die auf drei Gesetzesinitiativen mit direkten Auswirkungen auf Unternehmen und Investoren beruht, und insbesondere die Berichterstattung, die Offenlegung von Umsatz und Kapital- oder Betriebsausgaben, sowie neue Umweltzeichen und -standards (z.B. Green Bonds) betrifft. Das vorrangige Ziel der EU-Taxonomie ist es, privates Kapital zu Aktivitäten zu lenken, die langfristig der Umwelt zugutekommen. Akteure im Finanzsektor erhalten ein BewertungsTool, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als umweltverträglich angesehen werden, ob und inwieweit Investitionen, Finanzprodukte und Finanzierungsaktivitäten mit den in der Taxonomie definierten Kriterien übereinstimmen. Die EU-Taxonomie wird prüfen, inwieweit bestimmte Aktivitäten zur Erreichung der im Pariser Abkommen festgelegten Ziele beitragen.
ÖGNI als Anlaufstelle
In Österreich bietet die ÖGNI (Österreichische Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft) in Kooperation mit der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), dem Dänischen Green Building Council und dem Spanischen Green Building Council an, die Praxistauglichkeit der Taxonomie-Anforderungen für aktuelle neue Projektentwicklungen, Sanierungen und/oder Bestandsgebäude zu überprüfen.
Neue Chancen
Wie alle Unternehmen können auch Immobilienunternehmen das Thema ESG als Chance nutzen. Die Vorteile einer guten ESGPerformance reichen von gesenkten Kosten im Energiebereich über bessere Konditionen
Es erfordert eine Reihe von Kompetenzen, um die Strategie in messbare KPIs umzuwandeln und dann die erforderlichen Daten zu sammeln. Die wichtigsten Etappen:
Prozesse einbetten
• Berücksichtigung von ESG-Daten mit der gleichen Genauigkeit wie etwa finanzielle Buchhaltungsdaten, einschließlich Kontrollen • Berücksichtigung der technologischen sowie der personellen Aspekte des Wandels
Sammeln der richtigen Daten
• Schaffung von soliden Prozessen zur Definition, Erhebung und Verarbeitung von Daten • Vertrauensbildung durch Gewährleistung von Materialität, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Daten
5Kontrolle
• Unterstützung durch gute Unternehmensführung und Kontrollen, um externe Prüfungen zu ermöglichen
Verständnis, was zu berichten ist
• Offenlegen unterschiedlicher Ansichten: Kapitalmärkte (Investoren, Ratings usw.) und ESG-Taxonomie-Anforderungen • Verknüpfung der Strategieentwicklung, KPI-Auswahl und effizienter Stakeholder-Kommunikation
Technologie einbetten
• Auswahl der richtigen Tools und Technologien für nichtfinanzielle Daten mit der gleichen Genauigkeit wie für die Finanzberichterstattung
bei Finanzierungen bis hin zu einer besseren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Die Taxonomie-Verordnung ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einer allgemeingültigen Definition von Nachhaltigkeit. Mit den dazugehörigen delegierten Rechtsakten werden Kriterien geschaffen, die eine Unterscheidung zwischen nachhaltig und nicht nachhaltig zulassen. Das Ganze ist zurzeit sicher noch nicht perfekt und auch noch nicht vollständig, da die Rechtsakte einem dynamischen Prozess unterworfen sind. Der bedeutende Schritt ist aber die Schaffung eines EU-weiten Instruments, das allen Mitgliedsstaaten einen Maßstab für Nachhaltigkeitsklassifizierungen bietet. Im Zuge der Umsetzung wird es auch zu einer umfassenden Neubewertung von Immobilien am europäischen Markt kommen.
Factbox
ESG-Ziele sollten Teil einer gesamthaften Strategie sein, die auf die oben genannten Fragen aufbaut. Dadurch ist sichergestellt, dass die Ziele relevant und stakeholder-fokussiert sind und auch zur Resilienz und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens beitragen. Das ist wichtig für den langfristigen Unternehmenserfolg und die Glaubwürdigkeit nach außen.
Die Kernfragen lauten: • Wie wirken sich Klimarisiken in Zukunft auf meine Portfolios aus? • Wie kann ich mich vor den identifizierten
Risiken schützen? • Wie nutze ich Zukunftspotenziale in meinen Portfolios? • Wie nachhaltig sind meine Bestandsimmobilien und wie plane ich künftige CapEx, insbesondere Modernisierungsinvestitionen? • Welche Kern-ESG-Ziele in Bezug auf
Nachhaltigkeit möchte ich mit meinen Bestandsportfolios und Developmentprojekten erreichen, sowohl vor dem Hintergrund der Klimaverantwortung als auch der gesellschaftlichen Verantwortung? • Wie kann ich unter anderem die Empfehlungen der Task Force on Climate Related Financial Disclosures (TCFD), beispielsweise der Aufsichtsbehörden und der NBGL, in meinen Reportings effizient umsetzen?
Quelle: PwC