Leistungsbericht 2015 des Fonds Soziales Wien - Erster Band

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Erster Band

Ausgewählte gefÜrderte soziale Dienstleistungen in Wien

Leistungsbericht 2015 Fonds Soziales Wien


Impressum: Herausgeber: Fonds Soziales Wien, 3., Guglgasse 7–9, Tel.: 05 05 379, Fax: 05 05 379-999, E-Mail: kontakt@fsw.at, Web: www.fsw.at, Spendenkonto Erste Bank, BLZ: 20 111, Kontonummer: 40 319 700 8; Grafische Gestaltung: Stabsstelle Unternehmenskommunikation; Fßr den Inhalt verantwortlich: Stabsstelle Berichtswesen und Entwicklung, Mag. Harald Kriener; Lektorat: Dr. in Claudia Koloszar-Koo Druckerei: AV+ASTORIA Druckzentrum GmbH; Stand: Dezember 2016; Artikel Nr.: 1308


Erster Band

Ausgewählte gefÜrderte soziale Dienstleistungen in Wien

Leistungsbericht 2015 Fonds Soziales Wien


2

Inhaltsverzeichnis

Band Band 1

Einleitung Pflege und Betreuung KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf 2010 – 2015 KundInnenservice des Beratungszentrums Pflege und Betreuung zu Hause Heimhilfe Hauskrankenpflege Medizinische Hauskrankenpflege Mobile soziale Arbeit Besuchsdienst Nachbarschaftshilfe Essen auf Rädern Sonderreinigungsdienst Wäscheservice-Zustellung 24-Stunden-Betreuung Pflegenotruf und Akut-Interventionsdienst Mobile Palliativteams Tageszentren Soziale Arbeit im Krankenhaus Kontinenz- und Stomaberatung Psychosoziale Beratung und Therapie Ambulante therapeutische und psychosoziale Dienste Wohnen & Pflege (Gesamt) Urlaubspflege Remobilisation (Kurzzeitpflege) Betreutes Wohnen Sozial betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren Pflegeplätze Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung Hausgemeinschaften SeniorInnen-Wohngemeinschaften

Band 2

Band 3

Abbildungen 5

Tabelle 5

Partner 6–7

6 – 8–9 10 – 11 12 – 13 – 14 – 15 – 16 – 17 18 19 21 – 20 22 – 23 – – – – – 24 25 26 – 27 – 28 – 29 30 – 31 32 – 33 –

10 24 – 25 14 – 15 14 – 15 14 – 15 16 – 17 16 – 17 16 – 17 16 – 17 16 – 17 16 – 17 14 – 15 14 – 15 12 – 13, 22 – 23 12 – 13, 20 – 21, 36 – 37 12 – 13, 20 – 21 22 – 23 22 – 23 12 – 13, 22 – 23 12 – 13, 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19

– – 10 –11 12 – 13 – – 14 – 15 16 17 – – – 18 – 19 – – – – – 20 21 22 – 25 – 26 – 32 34 – 35 33 –


Inhaltsverzeichnis

Band Band 1

Band 2

Band 3

Abbildungen

Tabelle

Partner

Behinderung und Chancengleichheit KundInnen mit Behinderung 2010 – 2015 KundInnenservice des Beratungszentrums Behindertenhilfe Frühförderung, Kindergarten und Schule Mobile Frühförderung Frühförderung in Ambulatorien Berufsqualifizierung Berufsintegration Arbeitsintegration Tagesstruktur Mobilitätskonzept Regelfahrtendienst Teilbetreutes Wohnen Vollbetreutes Wohnen Hilfsmittel und Konsumgüter Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz Eingliederung und Freizeit Kindergärten und Schulen sowie Unterstützung der Bildung und Ausbildung Beratungseinrichtungen Freizeitfahrtendienst

34 – – 36 37 38 39 40 42 – 43 – – 44 – 45 46 – 47 48 49 50 – 51 – – 41 52 – 53

28 40 – 41 30 – 33 32 – 33 32 – 33 38 – 39 38 – 39 38 – 39 30 – 31, 34 – 37 34 – 35 32 – 35, 38 – 39 30 – 31, 36 – 37 30 – 31, 36 – 37 38 – 39 38 – 39 30 – 31, 38 – 39 – 32 – 33 – 20 – 21, 40 – 41, 46 – 47

– – – 38 39 40 – 41 42 – 44 – 52 43 53 54 – 59 60 – 61 – – – 62 – 63 66 64 – 65 67

Mobilitätsförderung KundInnen mit ausschließlicher Förderung für Mobilitätsbedarf 2010 – 2015 Ausschließliche Förderung für Spezielle Mobilitätshilfen und Beförderungsdienste (nach KundInnengruppen) Förderung zusätzlich zu Pflege- und Betreuungsleistungen Förderung zusätzlich zu Leistungen der Behindertenhilfe

– – – –

44 9 12 –13, 20 – 21 30 – 31, 40 – 41

– – – –

3


4

Einleitung

Band Band 1

Band 2

Band 3

Abbildungen

Tabelle

Partner

Ohne Wohnung, ohne Obdach KundInnen ohne Wohnung oder Obdach 2010 – 2015 KundInnenservice des Beratungszentrums Wohnungslosenhilfe Nachtquartiere und Nachtnotaufnahmen Allgemeines Übergangswohnen Zielgruppenwohnen Mutter-Kind-Einrichtungen Betreutes Wohnen in Wohnungen Sozial betreutes Wohnen (nur KundInnengruppe Wohnungslose) Sozial betreutes Wohnen gesamt (auch mit KundInnengruppe Pflege und Betreuung) Mobile Wohnbetreuung Ambulante Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote Mobile genderspezifische Beratungsangebote Wohnen und Beratung für MigrantInnen

54 – 56 – 57 58 – 59 60 – 61 62 – 63 64 – 65 – 66 – 67 68 – 69 – – –

48 56 – 57 50 – 51, 54 – 55 52 – 53 52 – 53 52 – 53 52 – 53 50 – 53 – 50 – 53 54 – 55 56 – 57 56 – 57

– – 70 – 71 72 73 77 74 – 76 – 78 – 79 80 – – –

Flüchtlinge (Grundversorgung) Flüchtlinge 2010 – 2015 Flüchtlinge

70 72 – 73

60 62 – 65

– 82 – 84

Schuldenproblematik KundInnen mit Schuldenproblematik 2010 – 2015 Schuldenproblematik (Übersicht)

74 76 – 78

– –

Schuldnerberatung (Leistungen im Detail)

Betreutes Konto

79

66 68 – 69 24 – 25, 38 – 39, 56 – 57, 70 – 71 70 – 71

Aus- und Weiterbildungszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH Aus- und Weiterbildungszentrum

80, 82 – 83

– –


Einleitung

Einleitung Im sozialen Dienstleistungsnetzwerk der Stadt Wien leisten über 27.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anerkannter und geförderter Sozialunternehmen gemeinsam mit dem Fonds Soziales Wien einen zentralen Beitrag zur Sicherung und zum Ausbau der sozialen Sicherheit in Wien. In diesem Band des Leistungsberichtes werden die meisten der in Wien vom FSW koordinierten sozialen Dienstleistungen in Abbildungen und Mehrjahresvergleichen dargestellt.

in Krisensituationen in Nachtquartieren schlafen oder

anhand vieler standardisierter Abbildungen ein detail-

bereiten sich nach der akuten Phase in betreuten Woh-

liertes und zugleich einfach zu erfassendes Gesamtbild

nungen wieder auf ein Leben in den eigenen vier Wän-

des Wiener Sozialdienstleistungsmarktes und seiner

den vor. Über 10.000 Menschen mit Schuldenproblema-

KundInnen im Verlauf der letzten elf Jahre.

tik erhalten professionelle Beratung und Begleitung bei der Sanierung ihrer finanziellen und sozialen Situation.

So kann dieser Bericht dazu dienen, die Entwicklung der KundInnenanzahl und der erbrachten Dienstleistungs-

2015 wurden im Rahmen der Grundversorgung beina-

mengen in ihrem Zusammenhang mit gesellschaftlichen,

he 26.000 Flüchtlinge betreut. Die rasche, professio-

volkswirtschaftlichen und demografischen Entwicklun-

nelle und kompromisslose Bereitstellung der für diese

gen zu verstehen.

Menschen notwendigen Leistungen ist ein besonderer Ausweis der Flexibilität der Beschäftigten in den Sozi-

Die meisten Dienstleistungen können mit Angaben zu

An 365 Tagen erhielten im Jahr 2015 knapp 120.000 in

alunternehmen und der Strukturqualität des sozialen

Durchschnittsalter, Geschlechter- und Altersverteilung

Wien lebende Kundinnen und Kunden des Fonds So-

Dienstleistungsnetzwerkes. Die erfolgreiche Bewälti-

oder auch zuerkannten Pflegegeldstufen im Jahr 2015

ziales Wien Unterstützung durch das Gemeinwesen.

gung dieser großen Aufgabenstellung ist darüber hin-

im Vergleich zu 2010 und durchschnittlichen Leistungs-

Beinahe 60.000 Menschen mit Bedarf an Pflege und Be-

aus auch dem enormen zeitlichen Einsatz, der Energie

bezugsdauern dargestellt werden.

treuung und ihre Angehörigen erfahren Entlastung und

und Kreativität tausender Wienerinnen und Wiener ge-

Unterstützung beim Erhalt ihrer Selbstständigkeit und

schuldet, die sich weit über die Zeit der großen Flücht-

Schließlich geben die Abbildungen langjährige Auf-

Lebensqualität.

lingsbewegung hinaus für die Unterstützung geflüchte-

wands- und Tarifentwicklungen sowie Marktanteile

ter Menschen engagierten. Für 13.000 Menschen mit Behinderung tragen die sozialen Dienstleistungsangebote zu einem Mehr an Autonomie, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei. 10.000 Menschen ohne Obdach oder Wohnung können

des Jahres 2015 im Vergleich zu 2010 wieder und damit Einblick in langfristige Entwicklungen der Sozialbud-

Was in diesem Band dargestellt wird Dieser erste Band des FSW-Leistungsberichts zeichnet

gets, der Kostenbeiträge und der Partnerunternehmen des FSW.

5


2015

58.740

2014

58.250

2013

58.180

2010

6

63.680

KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf


7

Pflege und Betreuung


8

Pflege und Betreuung

Heimhilfe

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

22.740 (121%)

14

22.380 (119%)

Mit der Leistung „Heimhilfe“ erhalten Menschen aller Altersstu-

13

22.030 (117%)

110

110

fen, die nicht mehr vollständig für sich selbst sorgen können,

12

21.940 (117%)

105

105

Unterstützung und Betreuung bei der Haushaltsführung und

11

22.040 (117%)

100

100

95

95

10

22.010 (117%)

90

90

05

18.770 (100%)

85

85

ausgebildeten HeimhelferInnen – auch an Wochenenden – in der

80

80

Wohnung der KundInnen erbracht.

75

75

70

70

65

65

60

60

55

55

50

50

Für Menschen, die unmittelbar nach einer Spitalsentlassung oder

45

45

in ähnlichen Situationen Unterstützung benötigen, wird Heimhilfe

40

40

vorübergehend von MitarbeiterInnen des FSW als „Übergangs-

35

35

heimhilfe“ geleistet.

30

30

25

25

Der Umfang der geförderten Heimhilfeleistungen richtet sich

20

20

nach dem im Rahmen des Case Managements individuell fest-

15

15

gestellten Betreuungsbedarf.

10

10

5

5

den Verrichtungen des täglichen Lebens. Dazu zählen z. B. Unterstützung bei der Körperpflege, das Wärmen von Mahlzeiten oder die Erledigung kleiner Einkäufe. Die Leistung wird von dafür

Menschen mit psychischen oder dementiellen Erkrankungen

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“ von 2005 bis 2015, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe INDIBET“. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

steht eine spezielle Form der Heimhilfe – individuelle Betreuung „INDIBET“– zur Verfügung.

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 19 Euro pro Stunde und ist

Anteil der Frauen und Männer 2015

68%

32%

Anzahl Frauen

0 -1050

1.050

-700700

350 -350

Anzahl Männer

00

350 350

700 700

1.050

von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistung) abhängig.

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 69% im Jahr 2014 und 72% im Jahr 2010.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (82 Jahre) bzw. Männer (75 Jahre).

1050


Pflege und Betreuung

Bezirksspezifische Nutzung 2015

Stunden 2005 – 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung

< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

15

3.748.200 (104%)

14

3.802.600 (106%)

98,40 128,13

129,88 130,97 132,37 134,55 135,01

13

3.866.500 (108%)

(130%)

(132%) (133%) (135%) (137%) (137%)

12

3.931.900 (109%)

11

4.002.800 (111%)

10

4.023.600 (112%)

05

3.591.900 (100%)

(100%)

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2015. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“ in Anspruch genommen wurden. Inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe INDIBET“. Auf 100 Stunden gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2015 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die sozialen Dienstleistungen „Heimhilfe“ und „Heimhilfe INDIBET“ geleistet wurden. Auf 10.000 Euro gerundet.

Pflegegeldstufen 2010 zu 2015

Durchschnittstarife 2005 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

Förderung des FSW

Diff. in %-Pkt.

PG-Stufe 7

7

0,2%

(-0,3)

PG-Stufe 6

6

0,6%

(-0,9)

(+1,1)

18,3%

(-1,1)

Caritas Erzdiözese

12,9%

(+0,8)

Sozial Global

11,8%

(-2,4)

(-6,1)

Caritas Socialis

4,9%

(+1,1)

Arb.-Samariter-Bund

4,8%

(+2,3)

Adventmission

4,4%

(+0,1)

PG-Stufe 1

1 19,6%

(+5,1)

17,5%

(+5,5) 50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.

70,8%

(+0,9)

2

0%

19,0%

Wr. Sozialdienste

Wr. Hilfswerk

PG-Stufe 2 Kein Pflegegeld

23,9%

Volkshilfe

Wr. Rotes Kreuz

70,4%

19,9%

3

Diff. in %-Pkt.

(-2,2)

70,0%

PG-Stufe 3

14,3%

69,4%

4

(100%)

69,6%

PG-Stufe 4

(-2,0)

4,0%

(125%) (119%) (122%)

(130%) (132%)

71,2%

5

(116%)

€ 32,5 € 33,3 € 34,3 € 35,4 € 36,1

68,4%

PG-Stufe 5

€ 27,3 € 31,7

Kostenbeiträge der KundInnen

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Heimhilfe“ (inkl. INDIBET) bezahlte. Auf 10 Cent gerundet. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.

10,6%

(+1,4)

7,3%

7 weitere Träger

(+0,1)

6,1% 0%

(-4,6) 80%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach verrechneten Leistungsstunden. Berücksichtigte Träger für 2015: 16.

9


10

Pflege und Betreuung

Hauskrankenpflege

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

9.390 (155%)

14

9.220 (153%)

In der Leistung „Hauskrankenpflege“ werden Pflegeleistungen

13

9.190 (152%)

110 110

wie Wundversorgung, Mobilisation, Körperpflege, Injektionen,

12

9.270 (153%)

105 105

Medikamentengaben und Sondenernährung von diplomierten

11

8.900 (147%)

100 100

10

8.270 (137%)

05

6.040 (100%)

Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie von PflegehelferInnen erbracht. Damit ist professionelle Pflege in der eigenen Wohnung gewährleistet. Auch vorbeugende Pflegemaßnahmen

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

9595 9090 8585

sowie Beratung und Pflegeanleitung für KundInnen und deren

80

Angehörige werden durchgeführt.

75

80 75 70

Der Umfang der geförderten Leistung, die bei Notwendigkeit täg-

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

65

65

60

lich – auch an Wochenenden – erbracht wird, richtet sich nach dem persönlichen, im Rahmen der Bedarfserhebung des Case

70

60

Anteil der Frauen und Männer 2015

55

55

50

Managements erhobenen Pflegebedarf. Die Inanspruchnahme

50

ist zeitlich unbegrenzt möglich.

45

45 40

40

35

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 24,95 Euro pro Stunde und

35

ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld,

30

Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistung) abhängig.

25

30 25 20

20

15 15

10 10

5 5

61%

39%

0 -390

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 62% im Jahr 2014 und 65% im Jahr 2010.

390

260 -260

130

0

130

-130

0

130

260

390

260

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (82 Jahre) bzw. Männer (75 Jahre).

390


Pflege und Betreuung

Bezirksspezifische Nutzung 2015

Stunden 2005 – 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung

< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%

15

1.488.100 (200%)

14

1.434.300 (192%)

13

1.401.600 (188%)

12

1.328.000 (178%)

11

1.288.800 (173%)

10

1.266.600 (170%)

05

745.500 (100%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 28,20

57,33 (203%)

59,53

62,88

67,44 (239%)

(211%) (223%)

71,52

75,28

(254%) (267%)

(100%)

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2015. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch genommen wurden. Auf 100 Stunden gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2015 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ geleistet wurden. Auf 10.000 Euro gerundet.

Pflegegeldstufen 2010 zu 2015

Durchschnittstarife 2005 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

Förderung des FSW

Diff. in %-Pkt.

PG-Stufe 7

7

2,3%

(-0,7)

€ 37,8 € 45,2

PG-Stufe 6

6

2,6%

(-0,4)

(120%)

PG-Stufe 1

1

Kein Pflegegeld

(+1,3)

Wr. Sozialdienste

10,5%

(+2,4)

Caritas Socialis

10,3%

(+1,1)

(+1,9)

18,5%

(-2,5)

10,5%

(+4,5)

8,4% 0%

13,9%

21,9%

(+1,4) 50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.

76,4%

2

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Hauskrankenpflege“ bezahlte. Auf 10 Cent gerundet. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.

(+2,5)

19,5%

Volkshilfe

Adventmission

76,0%

3

Caritas Erzdiözese

Wr. Hilfswerk

75,5%

PG-Stufe 3

Diff. in %-Pkt.

(-3,0)

23,0%

75,2%

4

(100%)

75,2%

PG-Stufe 4 PG-Stufe 2

(-1,2)

12,8%

(134%) (127%) (132%) (122%) (125%)

76,5%

5

€ 46,2 € 47,2 € 48,1 € 49,7 € 50,6

75,4%

PG-Stufe 5

Kostenbeiträge der KundInnen

9,1%

(-0,5)

7,6%

(+0,1)

Sozial Global

6,7%

(+0,4)

Wr. Rotes Kreuz

5,6%

(+0,8)

Arb.-Samariter-Bund

3,3%

(-0,3)

9 weitere Träger

13,4% 0%

(-7,5) 80%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach verrechneten Leistungsstunden. Berücksichtigte Träger für 2015: 18.

11


12

Pflege und Betreuung

Medizinische Hauskrankenpflege

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

7.040 (142%)

14

6.920 (139%)

Der Schwerpunkt der „Medizinischen Hauskrankenpflege“ liegt

13

6.700 (135%)

110 110

im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich laut GuKG und umfasst

12

6.450 (130%)

105 105

dementsprechend die Durchführung diagnostischer, therapeuti-

11

6.240 (126%)

100 100

10

6.330 (127%)

90 90

05

4.970 (100%)

85 85

scher und medizinischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung, wie zum Beispiel: Verabreichung von Arzneimitteln, Wundmanagement, Legen von Blasenkathetern zur Harnableitung sowie

Anzahl Frauen

95 95

begleitende Pflege und Überwachung bei speziellen Krankheits-

80 80

formen und Anleitung und Unterweisung zur Selbstpflege.

75 75

„Medizinische Hauskrankenpflege“ verkürzt oder ersetzt Spi-

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

70 70 65 65 60 60

talsaufenthalte und wird zum Teil von der Krankenversicherung bezahlt. Sie ist auf einen Zeitraum von 28 Tagen begrenzt und

Anzahl Männer

Anteil der Frauen und Männer 2015

55 55

wird ausschließlich von diplomierten Gesundheits- und Kranken-

50 50

pflegepersonen – auch an den Wochenenden – erbracht.

45 45 40 40 35 35

Voraussetzung für diese Leistungen ist eine Verordnung durch

30 30

eine Spitalsärztin bzw. einen Spitalsarzt oder eine niedergelas-

25 25

sene Ärztin bzw. einen niedergelassenen Arzt.

20 20 15 15

Für eine Verlängerung der Leistung ist eine chefärztliche Bewil-

10 10

ligung nötig. Die KundInnen zahlen keinen Kostenbeitrag. Nach-

55

dem die Krankenversicherung derzeit nur rund 60% der Kosten für diese Leistung übernimmt, finanziert der FSW die Differenz.

59%

41%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 60% im Jahr 2014 und 62% im Jahr 2010.

0 -240 240

-160 160

-80 80

00

80 80

160 160

240240

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (81 Jahre) bzw. Männer (73 Jahre).


Pflege und Betreuung

Bezirksspezifische Nutzung 2015

Stunden 2005 – 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro

FSW – Pflege und Betreuung

< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%

FSW – Pflege und Betreuung

FSW-Partnereinrichtungen

15

114.460 (158%)

14

126.370 (174%)

13

115.740 (161%)

12

110.760 (153%)

11

98.150 (135%)

10

106.200 (147%)

05

72.470 (100%)

FSW-Partnereinrichtungen 3,48

6,44 (185%)

6,45

6,59

6,94

7,30

7,03

(199%) (210%) (202%)

(185%) (189%)

(100%)

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2015. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ in Anspruch genommen wurden. Ohne Kontinenzberatung.

Abb. 8: Aufwendungen in Euro, die von 2005 bis 2015 an Partnereinrichtungen sowie die „FSW - Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH“ für die spitalsersetzende Leistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ bezahlt wurden – inklusive Kostenersatz der Krankenversicherung.

Pflegegeldstufen 2010 zu 2015

Durchschnittstarife 2006 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

Zuschuss FSW

Diff. in %-Pkt.

PG-Stufe 7

7

1,1%

(+0,1)

PG-Stufe 6

6

1,9%

(-0,1)

2

PG-Stufe 1

1

Kein Pflegegeld

18,2% 14,4%

(-3,8) (+5,4)

23,9% 0%

(+0,2)

(+1,9) 50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.

06

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW den Partnern für eine Stunde „Medizinische Hauskrankenpflege“ bezahlte. Auf 10 Cent gerundet. Die Krankenversicherung übernahm im Jahr 2015 60,6% der Kosten für diese spitalsersetzende Leistung.

(+6,2)

16,6%

Caritas Socialis Arb.-Samariter-Bund

(-0,7)

71,5%

Caritas Erzdiözese MOKI

39,4%

PG-Stufe 2

17,2%

FSW - WPB

(-3,6)

42,2%

3

(100%)

40,2%

PG-Stufe 3

(117%) (119%) (109%) (112%) (112%)

37,9%

15,4%

4

(109%)

44,9%

PG-Stufe 4

(-0,2)

7,8%

€ 49,4 € 50,9 € 50,9 € 52,8 € 53,7

43,8%

5

€ 45,3 € 49,4

34,7%

PG-Stufe 5

Diff. in %-Pkt.

Kostenersatz Krankenversicherung

6,2%

(+2,5)

2,9%

(+0,4)

1,0%

(+0,4)

Wr. Hilfswerk

1,0%

(-3,0)

HIVmobil

0,7%

(-0,1)

Adventmission

0,2%

(-0,7)

Wr. Hauskrankenpflege

(-4,9) 0%

80%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach verrechneten Leistungsstunden.

13


14

Pflege und Betreuung

Besuchsdienst

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

6.630 (215%)

14

6.460 (209%)

MitarbeiterInnen anerkannter Einrichtungen besuchen wochen-

13

6.180 (200%)

110 110

tags Menschen, denen es aufgrund ihrer körperlichen oder psy-

12

5.810 (188%)

105 105

chischen Beeinträchtigungen schwerfällt, ihre Wohnung alleine

11

5.730 (185%)

100 100

10

5.620 (182%)

90 90

05

3.090 (100%)

85 85

zu verlassen. Die KundInnen werden beispielsweise zu ÄrztInnen, FrisörInnen, zur Apotheke oder Bank begleitet und bei Einkäufen unterstützt.

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

95 95

80 80 75 75

Ein wichtiger Teil der Leistung „Besuchsdienst“ ist auch die Förderung sozialer Kontakte, wie die Begleitung beim Treffen mit FreundInnen und Bekannten.

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

70 70 65 65 60 60

Der zeitliche Umfang dieser geförderten Leistung wird von Mit-

Anteil der Frauen und Männer 2015

55 55

arbeiterInnen des FSW-KundInnenservice gemeinsam mit den

50 50

KundInnen im Rahmen der Bedarfserhebung des Case Manage-

45 45

ments festgelegt.

40 40 35 35 30 30

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 15,20 Euro pro Stunde und

25 25

ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld,

20 20

Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistung) abhängig.

15 15 10 10 55

72%

28%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 73% im Jahr 2014 und 75% im Jahr 2010.

0

300

-300

-200 200

-100 100

0

0

100 100

200 200

300 300

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (82 Jahre) bzw. Männer (74 Jahre).


Pflege und Betreuung

Bezirksspezifische Nutzung 2015

Stunden 2005 – 2015

< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro

15

364.360 (249%)

14

340.080 (233%)

13

319.510 (219%)

12

299.700 (205%)

11

295.640 (202%)

10

280.140 (192%)

05

146.140 (100%)

3,08

6,83

(222%)

7,34

7,64

8,38 (272%)

(239%) (249%)

9,27 (301%)

10,15 (330%)

(100%)

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2015. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch genommen wurden.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ von 2005 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.

Pflegegeldstufen 2010 zu 2015

Durchschnittstarife 2005 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

Förderung des FSW

Diff. in %-Pkt.

PG-Stufe 7

7

0,4%

(-0,2)

PG-Stufe 6

6

0,8%

(-0,8)

16,5%

0%

(+0,6)

Volkshilfe

15,5%

(-2,2)

Sozial Global

12,4%

(-0,3)

8,8%

(+0,7)

Wr. Hilfswerk

6,3%

(-1,8)

Junge Panther

4,1%

(+1,8)

Adventmission

3,6%

(-0,1)

(+5,4)

9,3%

17,0%

(-3,6) (+2,8) 50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.

72,3%

1

25,4%

71,4%

2

(+1,0)

17,7%

Wr. Sozialdienste

(+1,1)

70,6%

PG-Stufe 2

Caritas Erzdiözese

Caritas Socialis

70,0%

23,1%

3

Diff. in %-Pkt.

Wr. Rotes Kreuz

(100%)

69,6%

PG-Stufe 3

Kein Pflegegeld

(-3,0)

18,7%

4

PG-Stufe 1

(116%)

(132%) (124%) (129%) (118%) (120%)

(-1,6)

5,9%

PG-Stufe 4

€ 24,8 € 25,4 € 26,2 € 27,3 € 27,9

70,9%

5

€ 21,1 € 24,4

69,2%

PG-Stufe 5

Kostenbeiträge der KundInnen

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Besuchsdienst“ bezahlte. Auf 10 Cent gerundet. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.

7,5%

5 weitere Träger

(+2,0)

7,1% 0%

(-1,5) 80%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach verrechneten Leistungsstunden. Berücksichtigte Träger für 2015: 14.

15


16

Pflege und Betreuung

Essen auf Rädern

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

1.240 (17%)

14

1.630 (22%)

Die Anbieter von „Essen auf Rädern“ bringen Wienerinnen und

13

2.290 (31%)

110 110

Wienern das Mittagessen nach Hause. Dieses Angebot wird von

12

3.400 (47%)

105 105

vielen Wienerinnen und Wienern, insbesondere ohne Pflegegeld-

11

4.830 (66%)

100 100

10

6.770 (93%)

90 90

05

7.310 (100%)

85 85

bezug und ohne Förderung durch den FSW in Anspruch genommen (tägliches Menü oder Wochenpaket). Dies wird hier nicht statistisch erfasst.

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

95 95

80 80 75 75

Für Personen, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde, wird die Zustellung des täglichen

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

70 70 65 65 60 60

Menüs gefördert.

Anteil der Frauen und Männer 2015

55 55

Bei sehr geringem Einkommen wird zusätzlich das Essen selbst

50 50

bezuschusst. Das tägliche Menü ist dreigängig und aus verschie-

45 45

denen Menüarten wählbar (Normal-, leichte Vollkost, Diabeti-

40 40

ker- und vegetarisches Menü). Die Lieferung des Essens erfolgt

35 35 30 30

wahlweise täglich oder an einzelnen Tagen pro Woche.

25 25 20 20

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 1,52 Euro pro Zustellung und

15 15

ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen

10 10

des/der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners/Partnerin,

55

von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen. Für die Zustellung von Essen auf Rä-

66%

34%

0 -120 120

-80 80

-40 40

00

40 40

80 80

120 120

dern wird zur Berechnung des Kostenbeitrages kein Betrag aus dem Pflegegeld herangezogen.

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 69% im Jahr 2014 und 72% im Jahr 2010.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (84 Jahre) bzw. Männer (73 Jahre).


Pflege und Betreuung

Bezirksspezifische Nutzung 2015

Zustellungen 2005 – 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung

< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%

15

266.040 (22%)

14

361.160 (30%)

13

476.530 (39%)

12

644.010 (53%)

11

890.900 (73%)

10

1.163.860 (96%)

05

1.215.700 (100%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 4,96 (100%)

5,24

4,03

2,93

2,18

1,67

1,39

(106%) (81%) (59%) (44%)

05

10

11

12

(34%)

13

14

(28%)

15

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2015. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Zustellungen, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch genommen wurden.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ von 2005 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.

Pflegegeldstufen 2010 zu 2015

Durchschnittstarife 2005 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

Förderung des FSW

Diff. in %-Pkt.

(-0,4)

1,4%

(-0,6) (+1,2)

8,2%

PG-Stufe 2 PG-Stufe 1

1

Kein Pflegegeld

3

25,3%

(+2,3)

2

24,8%

(-6,2)

11,6%

(+1,6)

6,2% 0%

€ 4,3

€ 4,3

€ 4,4

(110%) (110%) (110%) (110%) (113%) Diff. in %-Pkt.

(+0,2) 50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.

91,8%

PG-Stufe 3

€ 4,3

(+1,8)

21,8%

4

(110%)

€ 4,3

91,2%

PG-Stufe 4

(100%)

€ 4,3

90,9%

5

€ 3,9

90,1%

6

PG-Stufe 5

0,6%

88,7%

7

88,5%

PG-Stufe 6

88,3%

PG-Stufe 7

Kostenbeiträge der KundInnen

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Zustellung von „Essen auf Rädern“ bezahlte. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.

Samariterbund Wien

82,2% (+82,2)

Wr. Hilfswerk

16,3%

Volkshilfe

1,6% 0%

(-24,4) 100%

(-16,1)

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach verrechneten Zustellungen.

17


18

Pflege und Betreuung

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Helferhalbtage 2005 – 2015

15

180 (225%)

15

3.280 (280%)

14

190 (238%)

14

3.130 (268%)

Der „Sonderreinigungsdienst“ unterstützt Menschen, in deren

13

160 (200%)

13

2.450 (209%)

Wohnung aufgrund einer Krankheit oder altersbedingter bzw.

12

150 (188%)

12

1.960 (167%)

psychischer Probleme der BewohnerInnen ein sanitärer Übel-

11

170 (213%)

11

2.090 (179%)

10

180 (225%)

10

2.730 (233%)

05

80 (100%)

05

1.170 (100%)

Sonderreinigungsdienst

stand besteht. Die Leistung umfasst das Entrümpeln, das geruchsdichte und auslaufsichere Verpacken des Mülls und die anschließende Reinigung der Wohnung. Durch diesen Dienst können drohende Delogierungen abgewendet werden. Die Leistungen des Sonderreinigungsdienstes werden von einer anerkannten Einrichtung

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Anzahl der Helferhalbtage die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ in Anspruch genommen wurden. Ein Helferhalbtag entspricht 5 Stunden.

Anteil der Frauen und Männer 2015

Aufwendungen 2007 – 2015 in Tsd. Euro

des FSW erbracht. Der zeitliche Umfang dieser geförderten Leistung wird von Mit-

Subjektförderung

arbeiterInnen des FSW-KundInnenservice gemeinsam mit den

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

KundInnen im Rahmen der Bedarfserhebung des Case Managements festgelegt.

133

Beim Sonderreinigungsdienst handelt es sich um eine einmalige

184

(138%)

und kostenbeitragsfreie Leistung, das heißt, die Kosten werden

(100%)

151

151

160

187

(140%)

212 (159%)

(113%) (113%) (120%)

zur Gänze vom FSW übernommen.

43%

57%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 42% im Jahr 2014 und 40% im Jahr 2010.

07

10

11

12

13

14

15

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ von 2005 bis 2015. Auf 1.000 Euro gerundet.


Pflege und Betreuung

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Zustellungen 2005 – 2015

15

210 (36%)

15

3.020 (42%)

14

250 (42%)

14

3.690 (52%)

Die regelmäßige Leistung „Wäscheservice-Zustellung“ kann

13

300 (51%)

13

4.500 (63%)

ein-, zwei- oder vierwöchentlich in Anspruch genommen werden.

12

350 (59%)

12

5.000 (70%)

11

410 (69%)

11

5.680 (79%)

10

460 (78%)

10

5.920 (83%)

05

590 (100%)

05

7.160 (100%)

Wäscheservice-Zustellung

Die Wäsche wird abgeholt, gewaschen, gebügelt und wieder zugestellt. Auch kleine Wäschereparaturen wie Knopfannähen oder Flicken geplatzter Nähte werden erledigt. Die durchführende Einrichtung beschäftigt Menschen mit Behinderung.

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „WäscheserviceZustellung“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Anzahl der Zustellungen, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Wäscheservice-Zustellung“ in Anspruch genommen wurden.

Anteil der Frauen und Männer 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Tsd. Euro

Für Personen, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde, wird die Zustellung der Wäsche gefördert. Die Kosten der Reinigung und eventueller Reparaturen sind von den KundInnen selbst zu tragen. 118

Der Kostenbeitrag beträgt maximal 12,35 Euro pro Zustellung

(100%)

130

127

(110%)

(108%)

121 (102%)

und ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen

111

92

78

(94%) (78%)

des/der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners/Partnerin,

(66%)

vom Pflegegeld, von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen. 51%

49%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Wäscheservice-Zustellung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 55% im Jahr 2014 und 60% im Jahr 2010.

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „WäscheserviceZustellung“ von 2005 bis 2015. Auf 1.000 Euro gerundet.

19


20

Pflege und Betreuung

Kundinnen und Kunden 2009 – 2015

Stunden 2010 – 2015

15

1.740 (191%)

15

34.780 (121%)

14

1.660 (182%)

14

27.990 (97%)

Ein mobiles Palliativteam ist ein multiprofessionell zusammenge-

13

1.580 (174%)

13

33.100 (115%)

setztes Team, das sich in erster Linie an die Betreuenden wendet

12

1.280 (141%)

12

29.020 (101%)

(z. B. ärztliches Personal, Pflegepersonen, Physiotherapeutinnen/

11

1.360 (149%)

11

28.570 (99%)

10

1.440 (158%)

10

28.740 (100%)

09

910 (100%)

Mobile Palliativteams

-therapeuten, Angehörige). Es ist beratend und anleitend tätig und bietet seine Erfahrung in Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Palliativpflege und psychosozialer Begleitung an. Die Beratung durch die Palliativteams kann auch von den KundInnen selbst in Anspruch genommen werden. In Absprache mit den Betreuenden ist eine gezielte Einbindung in die Pflege und Betreuung möglich.

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Palliativteams“ von 2009 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Anzahl der Stunden, die von 2010 bis 2015 für KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Palliativteams“ geleistet wurden. Es handelt sich um Stunden von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie von Ärztinnen und Ärzten, ohne administrative Tätigkeiten.

Anteil der Frauen und Männer 2015

Aufwendungen 2009 – 2015 in Mio. Euro

Die Leistungen der mobilen Palliativbetreuung werden zu Hause in der gewohnten Umgebung erbracht. Durch intensive Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten, Pflegepersonen, SeelsorgerInnen, ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und Angehörigen soll den Menschen ein Leben bis zum Tod in Würde

1,43

1,50

1,53

1,59

2,06

2,15

und Geborgenheit ermöglicht werden.

2,99 (209%)

Für KundInnen entstehen für die mobile Palliativbetreuung keine (100%) (105%)

Kosten. Wenn begleitend zur Betreuung Leistungen der medizini-

(144%)

(150%)

13

14

(107%) (111%)

schen Hauskrankenpflege, wie z. B. Wundversorgung oder Verabreichung von Injektionen, nötig sind, werden dafür die Kosten von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Zusätzlich

53%

47%

09

10

11

12

15

erforderliche Leistungen im Rahmen der mobilen Pflege und Betreuung können ebenso beansprucht werden. Ein Kostenbeitrag ist abhängig von der Art der in Anspruch genommenen Leistung.

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Mobile Palliativteams“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen betrug 53% im Jahr 2014 und 58% im Jahr 2010.

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Palliativteams“ von 2009 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.


Pflege und Betreuung

Kundinnen und Kunden 2008 – 2015

Monate 2008 – 2015

15

3.190 (491%)

15

25.520 (727%)

14

2.880 (443%)

14

21.810 (621%)

„24-Stunden-Betreuung“ unterstützt pflegebedürftige Menschen,

13

2.480 (382%)

13

18.870 (538%)

damit sie möglichst lange im eigenen Zuhause wohnen können.

12

2.100 (323%)

12

15.250 (434%)

Die wesentlichen Aufgaben sind dabei: Personenbetreuung rund

11

1.560 (240%)

11

12.240 (349%)

10

1.490 (229%)

10

10.180 (290%)

08

650 (100%)

08

3.510 (100%)

24-Stunden-Betreuung

um die Uhr, Unterstützung im Haushalt und in Einzelfällen auch Pflegetätigkeiten nach Anordnung und Anleitung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin oder durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Fördervoraussetzung des Sozialministeriumservice (früher „Bundessozialamt“) ist u. a. der Bezug von Pflegegeld ab

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „24-Stunden-Betreuung“ von 2008 bis 2015. Diese wurde mit Juli 2007 eingeführt. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Anzahl der Monate, in denen an KundInnen der sozialen Dienstleistung „24-Stunden-Betreuung“ vom Sozialministeriumservice Fördermittel ausbezahlt wurden, von 2008 bis 2015.

Anteil der Frauen und Männer 2015

Aufwendungen 2008 – 2015 in Mio. Euro

Stufe 3 oder eine Demenzerkrankung. Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 Euro netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten unberücksichtigt bleiben.

0,3

2,5

2,9

3,7

4,3

4,9 (1.765%)

5,5 (1.971%)

(1.526%)

Die Förderung für die Beschäftigung von Betreuungskräften

(1.321%)

erfolgt über das Sozialministeriumservice. Die Überprüfung der

(893%)

Leistungsqualität obliegt nicht dem FSW. Nähere Informationen

(1.036%)

gibt die Pflegehotline des Sozialministeriums. (100%)

Der Fonds Soziales Wien beteiligt sich mit 40% an den

75%

25%

Förderungen, die restlichen Kosten trägt der Bund. Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „24-Stunden-Betreuung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 76% im Jahr 2014 und 77% im Jahr 2010.

08

10

11

12

13

14

15

Abb. 4: Der FSW trägt einen Anteil von 40% der Kosten an der „24-StundenBetreuung“. Die verbleibenden Kosten trägt der Bund. Dargestellt ist der Kostenanteil des FSW gemäß der Abrechnungsunterlagen des Sozialministeriumservice. Werte auf 100.000 Euro gerundet.

21


22

Pflege und Betreuung

Tageszentren

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

2.190 (137%)

14

2.200 (138%)

Die Tageszentren bieten den BesucherInnen einen struktu-

13

2.130 (133%)

110 110

rierten Tagesablauf mit einer Vielzahl an aktivierenden und/

12

2.060 (129%)

105 105

oder therapeutischen Angeboten, sie fördern die persönlichen

11

2.040 (128%)

100 100

10

2.010 (126%)

05

1.600 (100%)

Ressourcen, wirken präventiv, ermöglichen soziale Kontakte und entlasten pflegende Angehörige. Der Besuch ist werktags in der Zeit zwischen 8:00 und 16:00 Uhr möglich.

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

95 95 90 90 85 85 80 80 75 75

Die Besuchsfrequenz wird individuell vereinbart. Die Leistungen der Tageszentren umfassen u. a. die Essensverpflegung sowie Ausflüge, Feste und Veranstaltungen.

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

70 70 65 65 60 60

Spezielle Leistungen gibt es in zielgruppenspezifischen Tages-

Anteil der Frauen und Männer 2015

55 55

zentren. Diese richten sich an Menschen mit neurologischen

50 50

oder dementiellen Erkrankungen bzw. an Personen, die einen

45 45

Schlaganfall erlitten haben. Der Umfang dieser geförderten

40 40

Leistung wird von MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice

35 35 30 30

gemeinsam mit den KundInnen im Rahmen der Bedarfserhebung

25 25

des Case Managements festgelegt.

20 20 15 15

Der einkommensabhängige Kostenbeitrag beträgt maximal 19

10 10

Euro pro Tag. Für spezielle Angebote werden von den Tageszen-

55

tren zusätzliche Selbstkosten eingehoben. 64%

36%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 65% im Jahr 2014 und 68% im Jahr 2010.

0 -75 75

-50 50

-25 25

00

25 25

50 50

7575

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (81 Jahre) bzw. Männer (76 Jahre).


Pflege und Betreuung

Bezirksspezifische Nutzung 2015

Besuchstage 2005 – 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung

< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%

15

167.350 (138%)

14

169.570 (140%)

13

164.620 (136%)

12

152.690 (126%)

11

156.660 (129%)

10

154.650 (127%)

05

121.430 (100%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 8,53

17,98

17,49

(211%)

(205%) (204%)

17,42

17,01 (200%)

18,00

19,09

(211%)

(224%)

(100%)

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2015. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Besuchstage, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der anerkannten und geförderten Tageszentren in Anspruch genommen wurden.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2015 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ geleistet wurden. In den Jahren 2010 bis 2012 wurden mehrere Tageszentren errichtet bzw. umgebaut. Auf 10.000 Euro gerundet.

Pflegegeldstufen 2010 zu 2015

Durchschnittstarife 2005 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

Förderung des FSW

Diff. in %-Pkt.

0,4% 8,9%

(-3,1)

4

(-2,4)

3 2

PG-Stufe 1

1

Kein Pflegegeld

25,9% 22,3%

11,1%

0%

(+2,9)

Caritas Socialis

(-3,2)

Wr. Hilfswerk

(+5,1)

6,6%

Diff. in %-Pkt.

FSW - WPB

(100%)

(+2,6) 50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.

87,8%

20,6%

PG-Stufe 3 PG-Stufe 2

(126%)

87,5%

5

(138%) (141%) (129%) (132%) (135%)

87,6%

4,3%

PG-Stufe 4

€ 97,8 € 100,0 € 102,1 € 104,0 € 106,8

87,4%

PG-Stufe 5

€ 75,6 € 95,0

(-1,7)

87,5%

6

(-0,1)

91,0%

7

PG-Stufe 6

87,5%

PG-Stufe 7

Kostenbeiträge der KundInnen

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Besuchstag in Tageszentren bezahlte. Auf 10 Cent gerundet. Der Tarif des FSW ist nicht vollkostendeckend, daher werden von den Tageszentren Selbstkostenanteile eingehoben, die hier nicht angegeben sind.

65,3% (+7,2) 15,2%

(-3,9)

10,0%

Wr. Sozialdienste

(-0,4)

4,6%

Maimonides-Zentrum

(-1,2)

3,5%

Caritas Erzdiözese

(+0,4)

1,4% 0%

(-2,1) 80%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach verrechneten Besuchstagen. Berücksichtigte Träger für 2015: 6.

23


24

Pflege und Betreuung

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Verrechnungstage 2005 – 2015

15

230 (92%)

15

4.700 (80%)

14

210 (84%)

14

4.400 (75%)

Die Leistung „Urlaubspflege“ kann von Personen mit Pflege-

13

220 (88%)

13

5.300 (90%)

bedarf vorübergehend in einem Wohn- und Pflegehaus des

12

220 (88%)

12

5.800 (98%)

Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) in Anspruch genom-

11

310 (124%)

11

6.500 (110%)

10

310 (124%)

10

6.700 (114%)

05

250 (100%)

05

5.900 (100%)

Urlaubspflege

men werden. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Angehörige während eines Zeitraumes von maximal fünf Wochen pro Jahr von ihren Betreuungsaufgaben zu entlasten. Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld) abhängig, wird individuell berechnet und ist vor Aufnahme als Vorauszahlung an den KAV zu leisten.

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2015 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ genutzt wurden. Auf 100 Verrechnungstage gerundet.

Anteil der Frauen und Männer 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro

Die Endabrechnung erfolgt durch den FSW.

0,47

0,54

0,52

0,82

1,22

1,02

1,02

(260%) (217%) (217%) (174%) (100%)

51%

49%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Urlaubspflege“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 53% im Jahr 2014 und 59% im Jahr 2010.

05

(115%)

(111%)

10

11

12

13

14

15

Abb. 4: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ von 2005 bis 2015. Die Aufwendungen des FSW für die vom KAV angebotene Urlaubspflege sind ab Mitte 2012 vollkostendeckend und daher stark gestiegen. Auf 10.000 Euro gerundet.


Pflege und Betreuung

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Verrechnungstage 2005 – 2015

15

920 (131%)

15

38.600 (99%)

14

930 (133%)

14

38.200 (98%)

13

550 (79%)

13

34.100 (88%)

sich an Menschen mit erhöhtem medizinisch-therapeutischem

12

600 (86%)

12

35.300 (91%)

Betreuungsbedarf meist nach Krankenhausaufenthalt. Die

11

660 (94%)

11

39.100 (101%)

10

670 (96%)

10

38.900 (100%)

05

700 (100%)

05

38.800 (100%)

Remobilisation (Kurzzeitpflege) Die Leistung „Kurzzeitpflege – Leistung Remobilisation“ richtet

Kurzzeitpflege ist auf maximal 92 Tage befristet und umfasst ein erweitertes Leistungsangebot an fachspezifischer Pflege, medizinischer Betreuung sowie ein hohes therapeutisches Angebot mit dem Ziel der Wiedererreichung möglichst hoher Selbstständigkeit. Die Bedarfserhebung und Bewilligung der Leistung erfolgt im

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Remobilisation“ von 2005 bis 2015. Im Jahr 2014 erfolgte die Neuzuordnung der im AKH gepflegten KundInnen. Im Jahr 2015 waren dies 410 KundInnen mit 8.620 Tagen. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2015 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Remobilisation“ genutzt wurden. Auf 100 Tage gerundet.

Anteil der Frauen und Männer 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro

Rahmen des Case Managements durch MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice. Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel

3,10

Einkommen, Pflegegeld und Vermögen) abhängig und wird

3,59

4,83

6,02

individuell berechnet.

11,72 (378%)

10,94 (353%)

10,26

(331%)

(194%) (156%) (100%) (116%)

73%

27%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Remobilisation“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 73% im Jahr 2014 und 80% im Jahr 2010.

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 4: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW zur „Remobilisation“ von 2005 bis 2015. Inklusive Projektförderungen in 2013 und 2012. Die Aufwendungen des FSW für die vom KAV angebotene „Remobilisation“ sind ab Mitte 2012 vollkostendeckend und daher gestiegen. Auf 10.000 Euro gerundet.

25


26

Pflege und Betreuung

Betreutes Wohnen

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

8.250 (91%)

14

8.280 (91%)

13

8.220 (90%)

110 110

zimmer bzw. Appartements angeboten, die mit einem Notfallruf-

12

8.420 (92%)

105 105

system ausgestattet sind. In der Regel ist Betreutes Wohnen

11

8.690 (95%)

100 100

10

9.060 (99%)

90 90

05

9.110 (100%)

85 85

Im „Betreuten Wohnen“ werden barrierefreie Einzel- und Doppel-

an eine Pflegeeinrichtung angeschlossen. Die Leistung richtet sich vor allem an ältere Menschen mit Betreuungsbedarf und zu erwartendem ansteigendem Pflegebedarf, die nicht mehr alleine

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

95 95

leben können.

80 80 75 75

Zum Angebot zählen soziale und kulturelle Angebote, Verpflegung, Raumpflege und Wäschereinigung. Betreuung und

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

65 65 60 60

Pflege werden im Bedarfsfall nach dem Prinzip Mobiler Dienste erbracht. Medizinische Betreuung sowie Physio- und

70 70

Anteil der Frauen und Männer 2015

Ergotherapie werden von der Einrichtung bei Bedarf organisiert.

55 55 50 50 45 45

Eigene Wohnungsangebote decken spezielle Bedarfslagen ab,

40 40

z. B. für Menschen mit Sehbehinderung, mit psychischen

35 35 30 30

Erkrankungen oder speziellen sozialen Bedarfslagen.

25 25 20 20

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel

15 15

Einkommen, Pflegegeld und Vermögen) abhängig und wird

10 10

individuell berechnet.

55

78%

22%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 78% im Jahr 2014 und 81% im Jahr 2010.

0 -600 600

400

-300

200

00

200

300

400

600 600

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (85 Jahre) bzw. Männer (82 Jahre).


Pflege und Betreuung

Leistungsdauer 2015

Verrechnungstage 2005 – 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

≥ 45 Monate

36 – 44 Monate

27 – 35 Monate

18 – 26 Monate

9 – 17 Monate

2.400

0 – 8 Monate

3.600

15

2.536.000 (92%)

14

2.574.400 (93%)

13

2.586.200 (94%)

12

2.619.100 (95%)

11

2.704.300 (98%)

10

2.754.600 (100%)

05

2.759.400 (100%)

31,0

56,4

61,6

75,4

101,7

115,4

129,6

(418%)

(372%) (328%) (243%) (182%)

(199%)

10

11

(100%)

1.200

0

05

Abb. 4: Anzahl der KundInnen in der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 36 Monate in Einrichtungen des Betreuten Wohnens (Median, Säule in Hellgrau).

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2015 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ genutzt wurden. Hochgerechneter Wert für 2005. Auf 100 Verrechnungstage gerundet.

Pflegegeldstufen 2010 zu 2015

Marktanteile 2010 zu 2015 Diff. in %-Pkt.

Diff. in %-Pkt.

KWP

(-2,1)

94,3%

PG-Stufe 7

7

0,1%

(+0,1)

Kuratorium Fortuna

PG-Stufe 6

6

0,6%

(+0,5)

Caritas Erzdiözese

1,4%

(+0,3)

(+2,0)

Sozial GesmbH

0,9%

(+0,9)

(+5,0)

Caritas Socialis

0,4%

(0,0)

(+7,5)

Kolping Gruppe

0,4%

(+0,4)

(-4,8)

St. Carolus

0,2%

(+0,1)

ÖBW

0,2%

(0,0)

„Wie daham“ Gruppe

0,2%

(-0,1)

PG-Stufe 5

5

PG-Stufe 4

2,8% 4

11,2%

PG-Stufe 3

3

PG-Stufe 2

21,3% 2

PG-Stufe 1

1

Kein Pflegegeld

28,9%

18,9%

(+0,5)

16,2% 0%

(-10,8) 50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Berücksichtigte KundInnen im Dezember 2015: 7.270.

4 weitere Träger

1,5%

(+0,4)

0,4 % 0%

(0,0) 100%

Abb. 7: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Verrechnungstagen. Berücksichtigte Träger für 2015: 13.

12

13

14

15

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für „Betreutes Wohnen“ 2005 bis 2015. Objektförderung inkl. Förderung des KWP. Der starke Anstieg ab 2012 ist auf eine Änderung der Abrechnungslogik zurückzuführen und wird über stark steigende Erlöse aus Kostenbeiträgen annähernd kompensiert. Seit 2012 bezahlt der FSW für alle neuen KundInnen vollkostendeckende Tarife und hebt deren Kostenbeiträge ein.

27


28

Pflege und Betreuung

Pflegeplätze

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

8.610 (166%)

14

8.360 (161%)

13

7.980 (153%)

110 110

werden, wenn durch mobile Betreuungs- und Pflegediens-

12

7.900 (152%)

105 105

te eine angemessene Versorgung zu Hause oder in anderen

11

7.500 (144%)

100 100

10

7.450 (143%)

05

5.200 (100%)

Die Leistung „Pflegeplätze“ kann in Anspruch genommen

niederschwelligen Einrichtungen (z. B. Betreutes Wohnen) nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann.

Anzahl Frauen

95 95 90 90 85 85

Anerkannte Wohn- und Pflegehäuser erbringen folgende Leis-

80 80

tungen: Pflege und Betreuung, Sicherstellung der medizinischen

75 75

Versorgung z. B. mittels Hausarztprinzip, die Organisation von therapeutischen Leistungen sowie Verpflegung, Wäscheversor-

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ 2005 – 2015. Hochgerechneter Wert für 2005. Die farbigen Figuren zeigen den Anteil der Frauen. Für die Jahre 2005, 2011 und 2012 auf 100 KundInnen gerundet.

70 70 65 65 60 60

gung und Raumreinigung. Zusätzliche soziale und kulturelle Veranstaltungen runden das Angebot ab.

Anzahl Männer

Anteil der Frauen und Männer 2015

55 55 50 50

Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen abzu-

45 45

decken, werden außerdem Pflegeplätze mit speziellen Leistungen

40 40

zum Beispiel für Menschen mit Demenz, nach Schlaganfall oder

35 35 30 30

mit Sehbehinderung angeboten.

25 25 20 20

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel

15 15

Einkommen, Pflegegeld und Vermögen) abhängig und wird

10 10

individuell berechnet.

55

77%

23%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 78% im Jahr 2014 und 81% im Jahr 2010.

0 -600 600

-400 400

-200 200

00

200 200

400 400

600 600

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Pflegegeplätze“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (88 Jahre) bzw. Männer (81 Jahre).


Pflege und Betreuung

Leistungsdauer 2015

Verrechnungstage 2005 – 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro

≥ 45 Monate

36 – 44 Monate

27 – 35 Monate

18 – 26 Monate

9 – 17 Monate

2.000

0 – 8 Monate

3.000

15

2.191.000 (155%)

14

2.158.000 (153%)

13

2.046.000 (145%)

12

257,7 263,5

(178%)

(189%) (193%)

284,8

291,7

(209%) (214%)

310,8 (228%)

2.021.000 (143%)

11

(100%)

1.000

0

136,2 242,8

2.079.000 (147%)

10

1.971.000 (140%)

05

1.411.000 (100%)

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 4: Anzahl der KundInnen, die für die Leistung „Pflegeplätze“ gefördert wurden, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 22 Monate im Wohn- und Pflegeheim (Median, Säule in Hellgrau).

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage 2005 – 2015 der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“. Für 2005 hochgerechneter Wert. Auf 1.000 Tage gerundet.

Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“. Seit 1.1.2012 erhält der KWP für alle Verrechnungstage neuer KundInnen vollkostendeckende Tarife. In 2013 ergibt sich aufgund von Objektförderungen für Sanierungen ein erhöhter Aufwand.

Pflegegeldstufen 2010 zu 2015

Durchschnittstarife 2005 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

Förderung des FSW

Diff. in %-Pkt.

6,5%

3

PG-Stufe 2

2,5%

PG-Stufe 1

2 1

Kein Pflegegeld 0%

25,3%

(-7,2)

12,5%

(139%) (141%)

Diff. in %-Pkt.

KWP

(+0,6)

31,9%

„Wie daham“ Gruppe

(-0,3)

11,4%

Caritas Erzdiözese

(-3,7)

11,4%

Kolping Gruppe

(+3,0)

7,0%

Kuratorium Fortuna

5,4%

(-0,2)

(-2,4)

Caritas Socialis

5,1%

(-0,3)

(-0,7)

Döblinger – Gruppe

3,8%

Öst. Jungarbeiterbewegung

3,3%

(-0,3)

Maimonides-Zentrum

3,3%

(+0,2)

0,6%

(+0,3)

0,4%

(0,0) 50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.

(100%)

65,8%

PG-Stufe 3

(+5,1)

(133%)

65,9%

4

5 36,3%

(130%)

(148%) (151%)

64,4%

PG-Stufe 5 PG-Stufe 4

(+4,3)

15,8%

€ 133,2 € 139,8 € 141,3 € 148,1 € 151,0

66,7%

6

€ 100,3 € 130,5

66,2%

PG-Stufe 6

(+0,7)

64,5%

7

68,0%

PG-Stufe 7

Kostenbeiträge der KundInnen

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Nach Mengen gewichtete Brutto-Durchschnittstarife für einen Tag der Dienstleistung „Pflegeplätze“. Es ist der Tarif der zehn größten Träger für die Pflegegeldstufe 4 angegeben. Auf 10 Cent gerundet. Der FSW hebt seit 2012 auch Kostenbeiträge für neue KundInnen des KWP ein.

14 weitere Träger

(+2,2)

17,2% 0%

(+1,0 ) 50%

Abb. 9: Marktanteile der anerkannten Einrichtungen des FSW an der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach geleisteten Tagen. Berücksichtigte Träger für 2015: 23.

29


30

Pflege und Betreuung

Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

5.100 (76%)

14

5.300 (79%)

13

5.500 (82%)

110 110

Betreuung“ kann in Anspruch genommen werden, wenn eine an-

12

6.000 (90%)

105 105

gemessene Versorgung in einer anderen niederschwelligeren Ein-

11

6.000 (90%)

100 100

10

6.200 (93%)

05

6.700 (100%)

Die Leistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-

richtung (z. B. Pflegeplatz) nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Zielgruppe für diese Leistung sind Menschen, die aufgrund einer komplexen chronischen Erkrankung und medi-

angestelltes ärztliches Personal, das rund um die Uhr zur Verfügung steht sowie durch einen höheren Pflegepersonal-

Anzahl Männer

95 95

zinischer Instabilität eine intensive medizinische und pflegerische Betreuung benötigen. Die Einrichtung zeichnet sich durch

Anzahl Frauen

90 90 85 85 80 80

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ 2005 – 2015. Ab 2010 sind aufgrund vollständiger Administration alle „Procuratio-KundInnen“ inkludiert. Die farbigen Figuren zeigen den Anteil der Frauen. Auf 100 KundInnen gerundet.

75 75 70 70 65 65 60 60

schlüssel aus.

Anteil der Frauen und Männer 2015

55 55

Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen

50 50

abzudecken, werden außerdem spezielle Leistungen zum

45 45

Beispiel für Menschen mit Demenz, im Wachkoma oder mit

40 40

Langzeitbeatmung angeboten.

35 35 30 30 25 25

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel

20 20

Einkommen, Pflegegeld und Vermögen) abhängig und wird

15 15

individuell berechnet.

10 10

55

68%

32%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 70% im Jahr 2014 und 71% im Jahr 2010.

0 -300 300

-200 200

-100 100

00

100 100

200 200

300 300

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (83 Jahre) bzw. Männer (74 Jahre).


Pflege und Betreuung

Leistungsdauer 2015

Verrechnungstage 2005 – 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro

≥ 45 Monate

36 – 44 Monate

27 – 35 Monate

18 – 26 Monate

9 – 17 Monate

1.400

0 – 8 Monate

2.100

15

1.273.000 (72%)

14

1.329.000 (75%)

151,1 143,4

144,1 152,4

1.385.600 (78%)

13

1.462.000 (83%)

12

(123%) (100%)

(95%)

(95%)

(101%)

05

10

11

12

1.459.000 (82%)

11

185,5

207,4 (137%)

228,4 (151%)

700

0

10

1.477.000 (83%)

05

1.770.000 (100%)

13

14

15

Abb. 4: Anzahl der KundInnen von „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-dieUhr-Betreuung“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Ohne KundInnen „in Procuratio“ im Krankenhaus. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 14 Monate im Wohn- und Pflegehaus (Median, Säule in Hellgrau).

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2015 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ genutzt wurden. Hochgerechneter Wert für 2005. Auf 1.000 Verrechnungstage gerundet.

Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ von 2005 bis 2015. Seit 1.7.2012 erhält der KAV für alle Verrechnungstage neuer KundInnen vollkostendeckende Tarife. Auf 100.000 Euro gerundet.

Pflegegeldstufen 2010 zu 2015

Durchschnittstarife 2005 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

Förderung des FSW

Diff. in %-Pkt.

8,8%

PG-Stufe 2 PG-Stufe 1

3 2 1

Kein Pflegegeld 0%

(-3,3)

25,7%

17,8%

(+6,8)

1,6%

(138%)

(144%) (147%)

(100%) Diff. in %-Pkt.

(-3,4)

0,2%

(-0,8)

0,3%

(-0,7) 50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.

68,4%

PG-Stufe 3

(+1,8)

32,8%

67,5%

5

65,9%

PG-Stufe 5 4

(181%) (173%) (177%)

(+0,8)

12,8%

PG-Stufe 4

€ 177,4 € 181,4 € 212,7 € 217,8 € 223,5

71,4%

6

€ 123,2 € 169,6

70,0%

PG-Stufe 6

(-1,2)

70,6%

7

58,0%

PG-Stufe 7

Kostenbeiträge der KundInnen

KAV

05

10

11

12

13

14

15

Haus der Barmherzigkeit

Abb. 7: Durchschnittlicher nach Mengen gewichteter Brutto-Tarif der Pflegegeldstufe 4 für 1 Tag der Leistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-UhrBetreuung“. Bis 2012 ausschließlich Haus der Barmherzigkeit, ab 2013 HdB und NeukundInnen des KAV. Der in Prozent angegebene FSW-Förderanteil bezieht sich auf alle KundInnen, nicht nur jene der PG-Stufe 4.

82,5%

(-1,8)

17,5% 0%

(+1,8) 100%

Abb. 9: Marktanteile von KAV und Haus der Barmherzigkeit (HdB) an „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ nach Verrechnungstagen. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.

31


32

Pflege und Betreuung

Hausgemeinschaft

Kundinnen und Kunden 2008 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

420 (700%)

14

410 (683%)

13

200 (333%)

110 110

Pflege mit möglichst selbstbestimmter Alltagsgestaltung in

12

200 (333%)

105 105

familienähnlicher Atmosphäre.

11

190 (317%)

100 100

Dies geschieht durch die Architektur (kleine Wohngruppen,

10

80 (133%)

08

60 (100%)

Die Leistung „Hausgemeinschaft” verbindet professionelle

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

95 95

Wohnküche, gemeinschaftlicher Wohnraum, kleine, überschau-

90 90 85 85

bare Architektur), die Gestaltung des Tagesablaufes (orien-

80 80

tiert sich an Tätigkeiten des Alltags, wie z. B. im Wohnbereich

75 75

kochen und Wäsche versorgen) und die kontinuierliche Anwesenheit von Betreuungspersonal (AlltagsbegleiterInnen).

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ von 2008 bis 2015. Die farbigen Figuren zeigen den Anteil der Frauen.

65 65 60 60

Die BewohnerInnen als auch deren Angehörige werden in die Aktivitäten eingebunden und gestalten den Tagesablauf aktiv mit.

70 70

Anteil der Frauen und Männer 2015

55 55 50 50

Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel

45 45

Einkommen, Pflegegeld und Vermögen) abhängig und wird

40 40

individuell berechnet.

35 35 30 30 25 25 20 20 15 15 10 10

55

78%

22%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 76% im Jahr 2014 und 67% im Jahr 2010.

0 -30 30

-20 20

-10 10

00

10 10

20 20

3030

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (85 Jahre) bzw. Männer (82 Jahre).


Pflege und Betreuung

Leistungsdauer 2015

Verrechnungstage 2008 – 2015

Aufwendungen 2011 – 2015 in Mio. Euro

≥ 45 Monate

36 – 44 Monate

27 – 35 Monate

18 – 26 Monate

9 – 17 Monate

110

0 – 8 Monate

165

15

106.930 (766%)

14

104.400 (726%)

8,1

8,3

16,7

17,4

(282%) (294%)

57.470 (412%)

13

57.070 (409%)

12

44.510 (319%)

11 55

0

5,9

10

14.870 (107%)

08

13.960 (100%)

(136%) (139%) (100%)

11

12

13

14

15

Abb. 4: Anzahl der KundInnen in der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaften“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 15 Monate in einer Hausgemeinschaft (Median, Säule in Hellgrau).

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2008 bis 2015 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ genutzt wurden.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ von 2011 bis 2015. Auf 100.000 Euro gerundet.

Pflegegeldstufen 2010 zu 2015

Durchschnittstarife 2011 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

Förderung des FSW

Diff. in %-Pkt.

5,7%

PG-Stufe 4

4

PG-Stufe 3

3

PG-Stufe 2

2

1,4%

PG-Stufe 1

1

Kein Pflegegeld 0%

37,8%

(+3,6) (-8,3)

27,2%

13,5%

(100%)

(106%) (110%)

(120%) (122%) Diff. in %-Pkt.

(-5,5) (-2,4)

0,7%

(+0,7)

0,2%

(+0,2) 50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.

62,0%

5

61,6%

PG-Stufe 5

€ 133,2 € 141,3 € 147,2 € 159,5 € 163,0

(+7,1)

58,0%

6

(+4,4) 13,5%

57,8%

7

PG-Stufe 6

53,4%

PG-Stufe 7

Kostenbeiträge der KundInnen

11

12

13

14

15

Abb. 7: Nach Mengen gewichtete Brutto-Durchschnittstarife für einen Tag der Dienstleistung „Hausgemeinschaft“. Auf 10 Cent gerundet.

Caritas Erzdiözese

46,2%

CaSa Leben im Alter

40,6%

Gallneukirchen

(+46,2) (+33,6)

13,3% 0%

(-79,7) 100%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ nach Verrechnungstagen. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2011.

33


2015

13.220

2014

12.890

2013

12.090

2010

34

10.250

KundInnen mit Behinderung


35

Behinderung und Chancengleichheit


36

Behinderung und Chancengleichheit

Mobile Frühförderung

Kundinnen und Kunden 2008 – 2015 15

470 (98%)

14

510 (106%)

„Mobile Frühförderung“ bietet Unterstützung für Kleinkinder,

13

520 (108%)

die in ihrer Entwicklung gefährdet, entwicklungsverzögert oder

12

510 (106%)

beeinträchtigt sind, und für ihre Familien.

11

510 (106%)

Die Unterstützung und Betreuung findet in der alltäglichen

10

520 (108%)

08

480 (100%)

Lebensumwelt der Kinder statt – üblicherweise also zu Hause. Durch individuelle gezielte Übungen werden spiele-

Aufwendungen 2008 – 2015 in Mio. Euro

2,05

(100%)

2,31 (113%)

08

10

2,23

2,31

2,31

2,32

2,39

(117%) (109%) (113%) (113%) (113%)

11

12

13

14

15

risch u. a. Motorik, Wahrnehmung sowie Sprache gefördert. Familienbegleitung unterstützt außerdem die Bezugspersonen in der Auseinandersetzung und im adäquaten Umgang mit der

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ von 2008 bis 2015. Auf 10 Personen gerundet. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Mädchen wieder.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW in Euro für die soziale Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ von 2008 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.

Anteil der Mädchen und Buben 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

Beeinträchtigung ihres Kindes. Kindern mit Sinnesbehinderung wird spezielle Entwicklungsförderung geboten. „Mobile Frühförderung“ ist gemäß § 7 des Chancengleichheitsgesetzes Wien eine Leistung des FSW ohne Rechtsanspruch. Es wird keine Eigenleistung von den KundInnen eingehoben. Diff. in %-Pkt.

75,5%

Wr. Sozialdienste Contrast

42%

58%

Abb. 2: Anteil der Mädchen und Buben, die 2015 die soziale Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Mädchen war 42% im Jahr 2014 und 41% im Jahr 2010.

(-9,8) (+5,1)

16,4%

ÖHTB

4,5%

(+2,9)

Rettet das Kind

2,7%

(+0,8)

Institut Keil

0,9% 0%

(+0,9) 100%

Abb. 4: Marktanteile der für die soziale Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ anerkannten und geförderten Einrichtungen in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Fördersummen.


Behinderung und Chancengleichheit

Frühförderung in Ambulatorien

Kundinnen und Kunden 2008 – 2015 15

4.820 (116%)

14

4.800 (115%)

Ambulatorien für Entwicklungsdiagnostik und -förderung sind

13

4.480 (108%)

Einrichtungen zur Förderung und Begleitung von Kindern mit

12

4.480 (108%)

Behinderung oder Entwicklungsverzögerung sowie für deren

11

4.230 (102%)

Familien. Die Unterstützungsmöglichkeiten sind vielseitig und reichen von diagnostischen Angeboten über Beratung bis hin zu verschiedenen Therapien.

Aufwendungen 2008 – 2015 in Mio. Euro

3,05

4.260 (102%)

08

4.160 (100%)

3,72

3,31

5,06

(166%) (100%)

10

3,44

08

(113%)

10

(122%)

11

6,00

5,99

(197%) (196%)

(108%)

12

13

14

15

Die breite Leistungspalette umfasst Diagnostik, psychologische pädie, Musiktherapie, Physiotherapie und weitere Angebote.

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ von 2008 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Mädchen wieder.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ von 2008 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.

„Frühförderung in Ambulatorien“ ist gemäß § 7 des Chancen-

Anteil der Mädchen und Buben 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

Beratung, Sozialberatung, Psychotherapie, Ergotherapie, Logo-

gleichheitsgesetzes Wien eine freiwillige Leistung des FSW, die gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern finanziert wird. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.

Diff. in %-Pkt.

51,5%

Wr. Sozialdienste VKKJ 36%

64%

Abb. 2: Anteil der Mädchen und Buben, die 2015 die soziale Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Mädchen war 35% im Jahr 2014 und 29% im Jahr 2010.

(+10,2) (-9,5)

46,5%

AKH-Neonatologie

(+0,7)

2,0% 0%

80%

Abb. 4: Marktanteile der für die soziale Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ anerkannten und geförderten Einrichtungen in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Fördersummen.

37


38

Behinderung und Chancengleichheit

Berufsqualifizierung

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015 15

640 (278%)

14

640 (278%)

„Berufsqualifizierung“ richtet sich an Menschen mit Behinde-

13

600 (261%)

rung, die trotz einer erheblich verminderten Arbeits- und Kurs-

12

550 (239%)

fähigkeit für eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt geeignet sind.

11

530 (230%)

10

470 (204%)

05

230 (100%)

Ziel ist die Erlangung von sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnissen. Um eine erfolgreiche Eingliederung in den regulären Arbeits-

Abhängig von Potenzial und Interessen wird eine entsprechende

2,28

3,94

4,00

4,74

4,99

7,77

5,30

(341%)

(173%)

(176%)

10

11

(233%)

(208%) (219%)

(100%)

05

12

13

14

15

Abb. 1: Anzahl der KundInnen von anerkannten und geförderten Einrichtungen, die von 2005 bis 2015 die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ angeboten haben. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ von 2005 bis 2015. Bei mehrjährigen Projekten wurde der vollständige Förderbetrag immer im Jahr der Förderzusage berücksichtigt. In 2015 liegt der ausgewiesene Aufwand deshalb unter dem von 2014, weil 2014 drei Projekte mit Laufzeit bis 2017 und eines bis 2016 zugesagt und gebucht wurden. Auf 10.000 Euro gerundet.

Anteil der Frauen und Männer 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

markt zu erreichen, sollen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung nicht nur erhalten, sondern vielmehr erweitert werden.

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro

Ausbildung ermöglicht und Unterstützung bei Eingliederungsprozessen angeboten.

Diff. in %-Pkt.

Berufsqualifizierung kann bis zu maximal 3 Jahre in Anspruch

Wien Work

genommen werden.

JaW – Begleitung

44,1% (-17,3) (+1,2)

18,4%

Context

(+0,5)

7,4%

Bei der Berufsqualifizierung handelt es sich um eine Leistung

pro mente Wien

ohne Rechtsanspruch nach § 10 Chancengleichheitsgesetz Wien.

Assist

6,2%

(+6,2)

REiNTEGRA

6,0%

(-0,3)

Es wird keine Eigenleistung von den KundInnen eingehoben.

35%

65%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 42% im Jahr 2014 und 31% im Jahr 2010.

(+5,8)

7,0%

PSZ

2,4%

Dorothea

1,9%

(-1,9)

Caritas Erzdiözese

1,0%

(+1,0)

5 weitere Träger

(+2,4)

5,6% 0%

(+2,4) 50%

Abb. 4: Marktanteile von 14 anerkannten und geförderten Einrichtungen der „Berufsqualifizierung“. Berücksichtigt sind die Jahre 2015 + 2014 und 2011 + 2010, da Projekte mehrjährig sind. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 + 2014 minus 2011 + 2010. Berücksichtigte Träger in 2015: 14.


Behinderung und Chancengleichheit

Berufsintegration

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015 15

360 (39%)

14

430 (46%)

„Berufsintegration“ wird seit 2012 durch den Integrations-

13

310 (33%)

fachdienst „Jobwärts“ der Jugend am Werk Begleitung von

12

250 (27%)

Menschen mit Behinderung GmbH erbracht. Zielgruppe sind

11

1.250 (134%)

10

1.170 (126%)

05

930 (100%)

Menschen mit Behinderung, die selbstbestimmt und selbstverantwortlich am Erwerbsleben teilnehmen wollen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung zu unterstützen, Arbeitsund Ausbildungsplätze zu erlangen und diese zu erhalten. Auch Arbeitgeberinnen und -geber werden entsprechend beraten.

Aufwendungen 2005 – 2015 in Tsd. Euro

516

675

601

707

685

652

864 (167%)

(131%) (100%)

05

10

(116%)

11

(137%) (133%)

12

13

(126%)

14

15

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Berufsintegration“ 2005 bis 2015. Seit 2012 wird „Arbeitsassistenz“ vom Sozialministeriumservice finanziert, der FSW fördert seitdem ausschließlich „Integrationsfachdienst Jobwärts“. Die farbigen Figuren zeigen den Anteil der Frauen.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW in Euro für die soziale Dienstleistung „Berufsintegration“ von 2005 bis 2015. Auf 1.000 Euro gerundet.

Anteil der Frauen und Männer 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

Der Integrationsfachdienst „Jobwärts“ bietet niederschwellige, individuelle und personenzentrierte Beratung und Betreuung. Bei der „Berufsintegration“ handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 10 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung von den KundInnen eingehoben.

Diff. in %-Pkt.

JaW - Begleitung

83,7% (+30,0)

Integration Wien

35%

65%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Berufsintegration“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 40% im Jahr 2014 und 46% im Jahr 2010.

16,3%

(+16,3)

PSZ GmbH - IBI

(-15,4)

WITAF

(-14,3)

WIN

(-12,1)

ÖBSV

(-6,0) 0%

100%

Abb. 4: Marktanteile der für die soziale Dienstleistung „Berufsintegration“ geförderten Einrichtungen in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Höhe der verrechneten Projektförderungen.

39


40

Behinderung und Chancengleichheit

Arbeitsintegration

Kundinnen und Kunden 2009 – 2015

Monate 2009 – 2015

15

15

2.130 (110%)

260 (108%)

14

230 (96%)

14

2.040 (106%)

„Arbeitsintegration“ soll den Kundinnen und Kunden eine Teil-

13

230 (96%)

13

1.980 (103%)

habe am regulären Arbeitsmarkt ermöglichen.

12

240 (100%)

12

2.000 (104%)

11

240 (100%)

11

1.910 (99%)

10

230 (96%)

10

2.050 (106%)

09

240 (100%)

09

1.930 (100%)

Dies erfolgt überwiegend in Form von Lohnkostenzuschüssen zum finanziellen Ausgleich einer behinderungsbedingten Leistungsminderung für integrative Betriebe und bei privaten Unternehmen, falls das Sozialministeriumservice (früher „Bundessozialamt“) bzw. das Arbeitsmarktservice die Kosten nicht übernimmt.

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Arbeitsintegration“ von 2009 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 3: Anzahl der Monate, die von 2009 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Arbeitsintegration“ in Anspruch genommen wurden. Auf 10 Monate gerundet.

Anteil der Frauen und Männer 2015

Aufwendungen 2009 – 2015 in Mio. Euro

Es besteht auch die Möglichkeit eines MentorInnenzuschusses. MentorInnen sind MitarbeiterInnen der jeweiligen Betriebe, welche die Kollegin bzw. den Kollegen mit Behinderung bei der sozialen und arbeitstechnischen Integration am Arbeitsplatz unterstützen. 1,83

1,95

1,87

Bei der „Arbeitsintegration“ handelt es sich um eine Leistung

2,34 (128%)

ohne Rechtsanspruch nach § 11 Chancengleichheitsgesetz Wien.

(100%) (107%)

(102%)

2,04

2,14

2,19

(112%)

(117%)

(120%)

13

14

Es wird keine Eigenleistung von den KundInnen eingehoben.

42%

58%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Arbeitsintegration“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 41% im Jahr 2014 und 39% im Jahr 2010.

09

10

11

12

15

Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Arbeitsintegration“ von 2009 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.


Behinderung und Chancengleichheit

Beratungseinrichtungen Die Beratungseinrichtungen der Behindertenhilfe zeichnen sich durch einen hohen Spezialisierungsgrad aus und richten sich an

Kundinnen und Kunden 2012 – 2015 15

10.680 (178%)

14

10.230 (171%)

13

6.140 (103%)

12

5.990 (100%)

Aufwendungen 2010 – 2015 in Mio. Euro

2,19

2,90

1,76

2,84

(132%)

(130%)

3,06

3,11

(140%)

(142%)

14

15

(100%)

unterschiedliche Alters- und Bedarfsgruppen von Menschen mit

(80%)

Behinderung und an deren Angehörige. Der Zugang zu den Beratungseinrichtungen ist möglichst niederschwellig – daher können Mehrfachzählungen der KundInnen nicht ausgeschlossen werden und diese sind daher in der GesamtkundInnenanzahl des FSW nicht enthalten. Das Angebot umfasst Beratung unter anderem

10

11

12

13

insbesondere in folgenden Formen:

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ von 2012 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Mehrfachzählungen von KundInnen können aufgrund der Niederschwelligkeit des Angebots nicht ausgeschlossen werden.

Abb. 3: Aufwendungen des FSW für „Beratungseinrichtungen“ von 2010 bis 2015. Die Aufwendungen sind im Jahr der Förderzusage berücksichtigt, daher kommt es zu Jahresschwankungen durch mehrjährige Finanzierungsrahmen, auch wenn die Leistungserbringung gleich bleibt. Auf 10.000 Euro gerundet.

Peer Beratung: Die Beratung erfolgt durch Menschen mit Behin-

Anteil der Frauen und Männer 2015

Marktanteile 2012 zu 2015

zu den Themen Gesundheit, Recht, Wohnen, Freizeit und erfolgt

Diff. in %-Pkt.

derung mit entsprechender spezieller Ausbildung. Österr. Ges. für Muskelkranke

Schwerpunktberatungsstellen: Die Beratung konzentriert sich auf

Kriseninterventionszentrum

spezifische Behinderungs- und/oder Krankheitsformen, wie z. B.

WITAF

Autismus, Multiple Sklerose, Sehbehinderung, Gehörlosigkeit.

Caritas Erzdiözese

Die Beratung erfolgt durch erfahrene MitarbeiterInnen aus den

Blinde und Sehschwache

unterschiedlichsten Professionen. Beratung zu Hilfsmitteln: Beratung und Information bei der Auswahl von geeigneten Hilfsmitteln sowie Unterstützung bei der Beantragung. Zusätzlich zu den Angeboten der geförderten

64%

36%

Einrichtungen steht den Interessierten das Beratungszentrum Behindertenhilfe im Fonds Soziales Wien für Beratung zu Leistungen und Förderungen der Behindertenhilfe zur Verfügung.

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 66% im Jahr 2014 und 61% im Jahr 2012.

18,9%

(+15,3) (-12,8)

18,7% 17,7%

(+11,6)

14,5%

(-24,3)

11,1%

(+11,1)

Aids Hilfe Wien

6,0%

(+1,7)

HPE

3,4%

(+1,1)

MS-Gesellschaft

2,0%

(-1,6)

VOX

1,7%

(+0,5)

8 weitere Träger

6,1% 0%

(-2,5) 80%

Abb. 4: Marktanteile für die soziale Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ in den Jahren 2015 und 2012. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2012. Einteilung nach KundInnen-Kontakten. Berücksichtigte Träger für 2015: 17.

41


42

Behinderung und Chancengleichheit

Tagesstruktur

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

4.730 (124%)

14

4.600 (121%)

13

4.470 (118%)

110 110

aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung aktuell oder

12

4.430 (117%)

105 105

dauerhaft nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können.

11

4.410 (116%)

100 100

10

4.390 (116%)

90 90

05

3.800 (100%)

85 85

„Tagesstruktur“ ist eine vielfältige Leistung für Menschen die

Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten sowie eine sinnvolle und sinnstiftende Betätigung anzubieten.

Anzahl Frauen

95 95

Um den unterschiedlichen Bedürfnissen möglichst zu entspre-

80 80

chen, gibt es u. a. basale Gruppen für Menschen mit sehr hohem

75 75

Unterstützungsbedarf, Kreativgruppen, Arbeits- und Qualifizierungsgruppen, dislozierte Tagesstruktur und die Möglichkeit von

Anzahl Männer

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

70 70 65 65 60 60

Um- und Nachschulungsmaßnahmen in Unternehmen.

Anteil der Frauen und Männer 2015

55 55

Abhängig von den jeweiligen Potenzialen der KundInnen ist der

50 50

Wechsel zu anderen Angeboten, z. B. zur Berufsqualifizierung,

45 45

flexibel möglich.

40 40 35 35 30 30

Bei der „Tagesstruktur“ handelt es sich um eine Leistung mit

25 25

Rechtsanspruch nach § 9 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es

20 20

ist eine Eigenleistung in der Höhe von 30% des Pflegegeldes

15 15

zu erbringen.

10 10 55

43%

57%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 42% im Jahr 2014 und 42% im Jahr 2010.

0

-90 90

-60 60

-30 30

00

30 30

60 60

9090

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (39 Jahre) bzw. Männer (37 Jahre).


Behinderung und Chancengleichheit

Aufwendungen für Fahrten in Mio. Euro

Tage 2005 – 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro

Fahrtkostenersatz

Mobilitätskonzept

Subjektförderung

Fahrtbegleitung

Regelfahrtendienst

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

10,17 11,15

(100%)

(110%)

11,26 11,50 (111%) (113%)

12,17 (120%)

13,33

13,36

(131%) (131%)

20%

48%

52%

53%

58%

61%

63%

71%

47%

44%

43%

39%

35%

34%

07

10

11

12

13

14

15

15

964.590 (125%)

14

954.660 (124%)

13

40,91 56,54

928.520 (121%)

12

916.530 (119%)

11

918.000 (119%)

10

911.070 (118%)

05

769.930 (100%)

(138%)

57,66 59,00 (141%) (144%)

61,67 (151%)

65,54

68,20

(160%)

(167%)

14

15

(100%)

05

10

11

12

13

Abb. 4: Aufwendungen für die Förderung der Fahrt von und zur Einrichtung, welche die KundInnen der „Tagesstruktur“ von 2007 – 2015 besuchten. Für Regelfahrtendienst und Mobilitätskonzept sind die Prozentanteile am Gesamtförderaufwand des Jahres angegeben. Auf 10.000 Euro gerundet.

Abb. 6: Anzahl der Tage, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden.

Abb. 8: Gesamtaufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ von 2005 bis 2015. Die Aufwendungen für Fahrten und Essen sind nicht hier inkludiert, sondern gesondert in den Abbildungen 4 und 5 dargestellt. Auf 10.000 Euro gerundet.

Aufwendungen für Essen in Mio. Euro

Durchschnittstarife 2005 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

Förderung des FSW

1,03

1,18

1,17

1,16

1,21

1,25

Kostenbeiträge der KundInnen

€ 52,9 € 61,2

€ 62,4

€ 64,4

€ 66,4 € 67,6 € 70,0

(116%)

(118%)

(122%)

(126%) (128%) (132%)

1,30

(100%)

15

Abb. 5: Aufwendungen für die Förderung des Essens in der Einrichtung, das KundInnen der „Tagesstruktur“ von 2007 bis 2015 erhielten. Diese Förderung erhalten KundInnen, die vollbetreut wohnen. Auf 10.000 Euro gerundet.

95,7%

14

95,6%

13

95,7%

12

95,8%

11

95,7%

10

(121%) (125%)

95,7%

07

(113%) (112%) (117%)

98,9%

(100%)

(114%)

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen und Leistungstypen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen (inkl. Bundesländer) für 1 Tag Tagesstruktur bezahlte. Der FSW-Förderaufwand ist in Prozent des Tarifs angegeben.

Diff. in %-Pkt.

JaW – Begleitung

(-3,1)

38,7%

Lebenshilfe Wien

(-0,8)

9,5%

ÖHTB

(-0,9)

8,1%

REiNTEGRA

5,0%

(+0,7)

GIN

4,8%

(0,0)

Assist

4,3%

(0,0)

BALANCE

3,5%

(-0,2)

Das Band

3,1%

(+0,9)

Caritas Erzidözese

3,0%

(+0,4)

12 weitere Träger

20,2% 0%

(+2,9) 80%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Verrechnungstagen. Berücksichtigte Träger für 2015: 21.

43


44

Behinderung und Chancengleichheit

Teilbetreutes Wohnen

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

1.940 (213%)

14

1.750 (192%)

13

1.650 (181%)

110110

derung selbstständig wohnen und dabei je nach Bedarf im All-

12

1.570 (173%)

105105

tag unterstützt werden. Mit jeder Person wird gemeinsam ein

11

1.440 (158%)

100100

10

1.360 (149%)

05

910 (100%)

„Teilbetreutes Wohnen“ bedeutet, dass Menschen mit Behin-

Betreuungskonzept erstellt. Diese Unterstützung gibt zusätzliche Sicherheit in Krisen.

Anzahl Frauen

9595 9090 8585

Das Betreuungsmodell wird sowohl in Privatwohnungen als

8080

auch in von Sozialeinrichtungen bereitgestellten Wohnungen

7575

umgesetzt, zusätzlich gibt es Betreuungsstützpunkte bzw. Kommunikationszentren. Die Kontakte finden am individuell pas-

Anzahl Männer

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

7070 6565 6060

senden Ort sowie zeitlich flexibel statt.

Anteil der Frauen und Männer 2015

5555

Auf diese Leistung gibt es nach § 2 Abs. 3 des Chancengleich-

5050

heitsgesetzes Wien keinen Rechtsanspruch, d. h. ist sie eine

4545

freiwillige Leistung des FSW. Die Förderung des FSW für die-

4040

se nicht eigenbeitragspflichtige Leistung bezieht sich auf die

3535 3030

Betreuung. Miete, Verpflegung und ähnliche Aufwendungen sind

2525

selbst zu finanzieren.

2020 1515 1010 55

44%

56%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 44% im Jahr 2014 und 44% im Jahr 2010.

0 -4242

28-28

14-14

00

1414

2828

4242

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (41 Jahre) bzw. Männer (39 Jahre).


Behinderung und Chancengleichheit

Leistungsdauer 2015

Monate 2005 – 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung

mehr als 10 Jahre

10 Jahre

9 Jahre

8 Jahre

7 Jahre

6 Jahre

5 Jahre

4 Jahre

3 Jahre

2 Jahre

320

1 Jahr

480

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

15

19.730 (189%)

14

18.550 (178%)

13

16.690 (160%)

12

15.290 (146%)

11

16,64 17,94

19,96

21,39

(147%)

(147%)

10

11

(158%)

(176%)

(189%)

24,10 (213%)

(100%)

160

0

11,33 16,65

17.990 (172%)

10

14.410 (137%)

05

10.450 (100%)

05

12

13

14

15

Abb. 4: Anzahl der KundInnen des „Teilbetreuten Wohnens“ im Jahr 2015, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen ist zumindest seit 4 Jahren und 9 Monaten im „Teilbetreuten Wohnen“ (Median, hellgrauer Balken).

Abb. 6: Anzahl der Monate, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ von 2005 - 2015. Inklusive personenbezogene Einzelbewilligungen. Auf 10.000 Euro gerundet.

Pflegegeldstufen 2010 zu 2015

Durchschnittstarife 2005 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5

7

0,6%

(+0,3)

6

1,0%

(+0,5)

4

PG-Stufe 3

3

PG-Stufe 2

(-0,9)

1,4%

5

PG-Stufe 4

3,7% 4,7% 2

20,1% 1

PG-Stufe 1 Kein Pflegegeld

25,6%

Diff. in %-Pkt.

Förderung des FSW

Diff. in %-Pkt.

JaW - Begleitung

€ 930 € 1.040

€ 1.060 € 1.070 € 1.090 € 1.120 € 1.150

(112%)

(120%) (124%) (114%) (115%) (117%)

(100%)

(+1,6)

13,8%

ÖHTB - Wohnen

9,4%

(-2,2)

Wr. Sozialdienste

8,6%

(+0,7)

(+0,9)

GIN

8,5%

(-1,7)

(+0,1)

pro mente Wien

8,4%

(+1,9)

(+0,2)

AUFTAKT

4,4%

(+1,3)

Assist

4,2%

(+1,5)

Das Band

3,7%

(-1,2)

(+5,8) 43,0% (-6,8)

0%

(-2,9)

25,9%

LOK

50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in Gruppen nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für 1 Monat „Teilbetreutes Wohnen“ bezahlte. Auf 10 Euro gerundet. Für die Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ sind keine Kostenbeiträge zu bezahlen.

10 weitere Träger

14,5% 0%

(+2,6) 80%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Monatspauschalen. Berücksichtigte Träger für 2015: 19.

45


46

Behinderung und Chancengleichheit

Vollbetreutes Wohnen

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

1.960 (115%)

14

1.940 (113%)

13

1.950 (114%)

110110

Behinderung, die – auch dauerhaft – umfassende Unterstützung

12

1.890 (111%)

105105

im Alltag benötigen. Für manche Menschen mit Behinderung

11

1.890 (111%)

100100

10

1.890 (111%)

05

1.710 (100%)

„Vollbetreutes Wohnen“ richtet sich an volljährige Menschen mit

ermöglicht diese Betreuungsform mittelfristig den Schritt in ein selbstständigeres Leben, etwa in Form des „Teilbetreuten Wohnens“.

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

9595 9090 8585 8080 7575

Vollbetreute Wohnplätze gibt es in Wohngemeinschaften, daran angeschlossenen Einzelwohnungen und in Wohnhäusern. Die Leistung umfasst neben individueller Betreuung mit

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

6565 6060

Bereitschaftsdiensten in den Nachtstunden auch Unterkunft und Verpflegung.

7070

Anteil der Frauen und Männer 2015

5555 5050

Die Bewohnerinnen und Bewohner leisten einen von der Höhe

4545

des Einkommens und Pflegegeldes abhängigen Kostenbeitrag.

4040

Bedingung der Förderung gemäß § 12 Abs. 2 des Chancen-

3535 3030

gleichheitsgesetzes Wien durch den FSW ist die gleichzeitige

2525

Inanspruchnahme einer Leistung der Tagesstruktur, Berufsqua-

2020

lifizierung oder Berufs- und Arbeitsintegration.

1515 1010 55

43%

57%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 42% im Jahr 2014 und 43% im Jahr 2010.

0 -4545

-30 30

15-15

00

15 15

3030

4545

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (45 Jahre) bzw. Männer (43 Jahre).


Behinderung und Chancengleichheit

Leistungsdauer 2015

Wohntage 2005 – 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung

mehr als 10 Jahre

10 Jahre

9 Jahre

8 Jahre

7 Jahre

6 Jahre

5 Jahre

4 Jahre

3 Jahre

2 Jahre

700

1 Jahr

1.050

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten

15

640.700 (113%)

14

639.000 (113%)

61,21 79,51

82,43 85,91

642.200 (113%)

13

634.700 (112%)

12

634.200 (112%)

11

(130%)

(135%)

10

11

89,61

(140%) (146%)

94,87

98,48

(155%) (161%)

(100%)

350

0

10

628.400 (111%)

05

567.000 (100%)

05

12

13

14

15

Abb. 4: Anzahl der KundInnen des „Vollbetreuten Wohnens“ im Jahr 2015, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen ist zumindest seit 10 Jahren und 7 Monaten im „Vollbetreuten Wohnen“ (Median, hellgrauer Balken).

Abb. 6: Anzahl der Wohntage, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Auf 100 Tage gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für „Vollbetreutes Wohnen“ von 2005 – 2015. Inklusive personenbezogene Einzelbewilligungen. Auf 10.000 Euro gerundet.

Pflegegeldstufen 2010 zu 2015

Durchschnittstarife 2005 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

Förderung des FSW

Diff. in %-Pkt.

4,0%

(+0,1)

PG-Stufe 5

5

9,6%

(+0,6)

PG-Stufe 4

4

9,1%

(+1,6)

PG-Stufe 1

1 9,3%

Kein Pflegegeld

4,8% 0%

Diff. in %-Pkt.

JaW - Begleitung

(-1,3)

24,7%

Lebenshilfe Wien

(-0,4)

12,5%

ÖHTB - Wohnen

12,2%

(-0,2)

GIN

8,2%

(+0,8)

HABIT

7,6%

(+0,2)

(+3,5)

BALANCE

7,2%

(+0,4)

(+3,0)

Caritas Erzdiözese

7,1%

(-0,1)

AUFTAKT

6,4%

(-0,7)

LOK

3,6%

(-1,0)

(+3,0) (-13,9) 50%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in Gruppen nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.

81,9%

2

28,1%

(100%)

81,6%

17,5%

(132%) (137%)

81,2%

3

PG-Stufe 2

(120%) (122%) (126%)

80,9%

PG-Stufe 3

(115%)

€ 129,7 € 131,8 € 136,2 €142,5 €147,5

80,4%

6

€ 107,7 € 123,8

(+2,1)

17,6%

80,5%

7

PG-Stufe 6

77,9%

PG-Stufe 7

Kostenbeiträge der KundInnen

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen und Leistungstypen gewichtete Brutto-Tarife an alle Träger in Wien und den Ländern für 1 Tag „Vollbetreutes Wohnen“. Ab 2010 sind die Erlöse eindeutig von denen der „Tagesstruktur“ getrennt. Der FSW-Förderaufwand ist in Prozent des Tarifs angegeben.

9 weitere Träger

10,5% 0%

(-0,7) 50%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen mit Tagsatzverrechnung an der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Verrechnungstagen. Berücksichtigte Träger: 18.

47


48

Behinderung und Chancengleichheit

Hilfsmittel und Konsumgüter

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

810 (261%)

14

750 (242%)

13

530 (171%)

110 110

lichen anspruchsberechtigten Personen den Ankauf spezifisch

12

430 (139%)

105 105

benötigter Hilfsmittel und Konsumgüter, wobei das Ziel verfolgt

11

300 (97%)

100 100

10

210 (68%)

90 90

05

310 (100%)

85 85

Die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter“ ermög-

wird, die Bewältigung des Alltags zu erleichtern und behinderungsbedingte Einschränkungen auszugleichen.

Wien, der entsprechenden Hilfsmittelverordnung und den Förderrichtlinien des FSW. Diese werden vom FSW nur subsidiär

80 80

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wr. Chancengleichheitsgesetz“ von 2005 bis 2015. Hochgerechnete Werte für das Jahr 2005. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

75 75 70 70 65 65 60 60

für soziale Rehabilitation gewährt. Daher ist die Abklärung einer Förderung durch andere Kostenträger, wie z. B. die Krankenkasse

Anzahl Männer

95 95

Die Förderung umfasst finanzielle Direktleistungen mit und ohne Rechtsanspruch gemäß § 15 des Chancengleichheitsgesetzes

Anzahl Frauen

Aufwendungen 2005 – 2015 in Tsd. Euro

55 55

Bedingung. Es gelten diverse Obergrenzen und Laufzeiten für

50 50

die Förderbeträge gemäß der Hilfsmittelverordnung der Wiener

45 45

Landesregierung und den Förderrichtlinien des FSW.

40 40

399

474

536

971

1.141

1.915 1.754 (480%)

(243%) (100%) (119%)

35 35 30 30

(440%)

25 25 20 20

(286%)

15 15 10 10

(134%)

55

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wr. Chancengleichheitsgesetz“ von 2005 bis 2015. Auf 1.000 Euro gerundet.

0 -18 21

-12 14

-6 7

00

6 7

12 14

2118

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wr. Chancengleichheitsgesetz“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (44 Jahre) bzw. Männer (47 Jahre).


Behinderung und Chancengleichheit

Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen

Kundinnen und Kunden 2008 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

470 (224%)

14

480 (229%)

13

460 (219%)

110 110

leistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Men-

12

440 (210%)

105 105

schen” umfasst drei Angebote.

11

350 (167%)

100 100

Für soziale Rehabilitation wird Unterstützung im privaten

10

240 (114%)

90 90

08

210 (100%)

85 85

Die soziale Dienstleistung „Behinderungsspezifische Dolmetsch-

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

95 95

Bereich, z. B. für Rechtsberatung, Ärztinnen-/Arztbesuche, Wohnungsbesichtigungen, gefördert. Die Leistung gemäß § 16 Chancengleichheitsgesetz Wien (ohne Rechtsanspruch) ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Die Fördersumme liegt bei maximal 2.720 Euro pro Jahr.

80 80

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ von 2008 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

75 75 70 70 65 65 60 60

Dieselben Förderbedingungen gelten für taubblinde bzw.

Aufwendungen 2008 – 2015 in Tsd. Euro

55 55

hörsehbehinderte Menschen für Dolmetschkosten, die im

50 50

Zusammenhang mit Lormen, taktilem Gebärden o. Ä. anfallen.

45 45 40 40

Nach Beendigung der Schulpflicht unterstützt der FSW für ge-

40

118

110

97

hörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen ohne Berufstätigkeit bis zur Vollendung des 35. Lebensjahrs den Besuch

(295%)

von Weiterbildungsveranstaltungen oder Hochschulen, indem

131

138

167

35 35

(418%)

30 30

(328%) (345%) (275%)

25 25 20 20

(243%)

15 15

Gebärdensprachdolmetschen bis zu maximal 5.560 Euro jährlich gefördert wird. Liegt das Einkommen der KundInnen über bestimmten Grenz-

10 10

(100%)

55

08

10

11

12

13

14

15

werten, vermindert sich die maximale Jahresfördersumme entsprechend.

Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ von Mitte 2008 bis 2015. Auf 1.000 Euro gerundet.

0 -12 12

-8 8

-4 4

00

4 4

88

1212

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (47 Jahre) bzw. Männer (45 Jahre).

49


50

Behinderung und Chancengleichheit

Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz

Kundinnen und Kunden 2008 – 2015

Altersverteilung 2008 zu 2015

15

270 (193%)

14

260 (186%)

13

240 (171%)

110 110

Assistenz“ ist die Unterstützung einer selbstbestimmten

12

220 (157%)

105 105

Lebensführung von Menschen mit einer schweren Körperbe-

11

190 (136%)

100 100

10

180 (129%)

08

140 (100%)

Ziel der „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche

hinderung. Voraussetzung für diese soziale Dienstleistung nach § 14 des

ein privater Haushalt.

90 90 85 85 80 80

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von 2008 bis 2015. Diese Leistung wurde im Jahr 2008 eingeführt. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

75 75 70 70 65 65 60 60

Die Förderung finanziert die Unterstützung durch AssistentInnen in grundlegenden Lebensbereichen (Haushalt, Grundbedürfnisse,

Anzahl Männer

95 95

Chancengleichheitsgesetzes Wien sind u. a. Volljährigkeit, Pflegegeldbezug ab Stufe 3, Selbstverwaltungskompetenz und

Anzahl Frauen

Anteil der Frauen und Männer 2015

Mobilität, Gesundheitserhaltung, Freizeit).

55 55 50 50 45 45

Um die Selbstorganisation umfassend zu ermöglichen,

40 40

erfolgt die Förderung über eine monatliche finanzielle Direkt-

35 35 30 30

leistung. Liegt das Einkommen der KundInnen über bestimmten

25 25

Grenzwerten, vermindert sich die individuell festgestellte maxi-

20 20

male Fördersumme entsprechend.

15 15 10 10 55

55%

45%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 55% im Jahr 2014 und 51% im Jahr 2010.

0 -9

9

-6 6

-33

00

33

66

99

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (47Jahre) bzw. Männer (46 Jahre).


Behinderung und Chancengleichheit

Geförderte Monate 2008 – 2015

Leistungsdauer 2015

91 – 94 Monate

85 – 90 Monate

79 – 84 Monate

73 – 78 Monate

67 – 72 Monate

61 – 66 Monate

55 – 60 Monate

49 – 54 Monate

43 – 48 Monate

37 – 42 Monate

31 – 36 Monate

25 – 30 Monate

19 – 24 Monate

13 – 18 Monate

0 – 6 Monate

7 – 12 Monate

100

50

Aufwendungen 2008 – 2015 in Mio. Euro

15

3.090 (483%)

14

2.890 (452%)

13

2.670 (417%)

12

2.420 (378%)

11

2.150 (336%)

10

1.960 (306%)

08

640 (100%)

0

2,4

Pflegegeldstufen 2008 zu 2015

7

PG-Stufe 6

6

22,3%

PG-Stufe 5

5

PG-Stufe 4

4

PG-Stufe 3

3

(-4,7)

10,6% 37,0%

21,2%

8,8%

9,7

11,0

(337%)

(369%)

(480%)

12,7 (521%)

(396%)

(100%)

10

11

12

13

14

15

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von Mitte 2008 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.

Eingelangte Erstanträge 2008 – 2015

Fördersummen 2010 zu 2015

Bewilligte Anträge Offene, nicht bewilligte oder verzichtete Anträge 139

20

32

36

49

34

Diff. in %-Pkt.

36

(+0,6)

7.001 bis 7.900 €

10,6%

(-4,4)

(-4,0)

6.001 bis 7.000 €

14,0%

(-0,6)

(+6,2)

5.001 bis 6.000 €

(+1,8)

4.001 bis 5.000 €

21,1%

Abb. 5: Verteilung der KundInnen der ab Pflegegeldstufe 3 beziehbaren „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ in Gruppen nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.

15

20

27

30

24

22

50%

1.001 bis 2.000 €

120

Kein Pflegegeld

08

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Anzahl der eingelangten Erstanträge sowie der davon bewilligten Anträge (im Balken in Absolutwerten) für die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von 2008 bis 2015.

(+0,8)

7,9%

2.001 bis 3.000 €

PG-Stufe 1

(+1,1)

12,8%

3.001 bis 4.000 €

PG-Stufe 2

0%

11,8

Abb. 6: Anzahl der geförderten Monate, die von 2008 bis 2015 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ genutzt wurden.

Diff. in %-Pkt.

PG-Stufe 7

9,0

(450%)

08

Abb. 4: Anzahl der KundInnen der „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ im Jahr 2015, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen erhielt die Pflegegeldergänzungsleistung seit 5 Jahren und 6 Monaten (Median, hellgrauer Balken).

8,3

(-0,1)

15,8%

(-1,0)

17,0%

(+4,3)

0,8%

1 bis 1.000 € 0%

(-0,1) 80%

Abb. 9: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ im Jahr 2015 in Gruppen nach der bewilligten, maximalen monatlichen Fördersumme. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.

51


52

Behinderung und Chancengleichheit

Freizeitfahrtendienst

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

3.350 (34%)

14

3.620 (37%)

13

3.970 (41%)

110 110

Fonds Soziales Wien, die für Menschen mit einer dauerhaften

12

4.480 (46%)

105 105

schweren Gehbehinderung angeboten wird, die nicht in der

11

5.180 (53%)

100 100

10

5.780 (59%)

05

9.760 (100%)

Der „Freizeitfahrtendienst“ ist eine freiwillige Leistung des

Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Mit dieser sozialen Dienstleistung wird eine aktive Freizeitgestaltung außer Haus ermöglicht und somit die Teilhabe am sozialen und kultu-

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

95 95

rellen Leben in Wien gefördert.

90 90 85 85 80 80 75 75

Die damit beauftragten Fahrtendienstunternehmen bieten die Leistung von 6:00 bis 24:00 Uhr meist als Sammelfahrten an.

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

65 65 60 60

Für die Benutzung des Freizeitfahrtendienstes wird bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Berechtigungskarte durch den FSW

70 70

Anteil der Frauen und Männer 2015

ausgestellt.

55 55 50 50 45 45

Es gilt ein geringer Selbstbehalt pro Fahrt, der sich an den

40 40

Tarifen der Wiener Linien für Einzelfahrscheine orientiert und

35 35 30 30

von den Fahrtendienstunternehmen direkt bei den KundInnen

25 25

eingehoben wird. Über den Selbstbehalt wird von den Fahrten-

20 20

dienstunternehmen eine Quittung ausgestellt.

15 15 10 10 55

74%

26%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 75% im Jahr 2014 und 76% im Jahr 2010.

0

-240 240

-160 160

-80 80

00

80 80

160 160

240 240

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (76 Jahre) bzw. Männer (58 Jahre).


Behinderung und Chancengleichheit

Bezirksspezifische Nutzung 2015

Fahrten 2005 – 2015

< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro

15

189.200 (48%)

14

198.300 (50%)

6,78

13

228.300 (58%)

(100%)

12

250.000 (63%)

11

281.400 (71%)

10

310.200 (79%)

05

394.000 (100%)

5,30 (78%)

05

10

4,93

(73%)

11

4,39

4,03

(65%)

(59%)

12

13

3,73

3,71

(55%)

(55%)

14

15

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2015. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Fahrten, die von 2005 bis 2015 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ genutzt wurden. Auf 100 Fahrten gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ von 2005 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.

Beförderungsformen 2005 – 2015

Durchschnittstarife 2005 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

ohne Rollstuhl

im Rollstuhl

Förderung des FSW

Selbstbehalte der KundInnen

Diff. in %-Pkt.

vom Rollstuhl auf einen Autositz wechselnd € 17,2 € 17,1 35%

36%

35%

38%

31%

38%

45% (100%) (99%)

2%

4%

5%

63%

60%

60%

4%

5%

€ 17,2 € 17,5 € 17,6 € 18,8 € 19,6 (100%) (102%) (102%)

(109%)

(114%)

Wr. Lokalbahnen

Eiseler & Löffler ÖHTB

Abb. 5: Anteil der Beförderungen in der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ nach den drei Beförderungsformen bzw. den Tarifen, die der FSW den Fahrtendienstunternehmen von 2005 bis 2015 bezahlte.

90,0%

15

89,9%

14

89,9%

13

90,8%

12

55%

91,8%

11

58%

91,6%

10

64%

91,2%

05

57%

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen und den drei unterschiedlichen Beförderungsarten gewichtete Kostenanteile, die der FSW seinen VertragspartnerInnen für eine Fahrt mit dem Freizeitfahrtendienst bezahlte. Der FSW-Förderaufwand ist in Prozent des Tarifs angegeben.

(+3,1)

21,8%

Haller

5%

(+2,6)

25,4%

WAKA

20,2

(+1,1)

16,5%

(+1,2)

14,1%

Gschwindl

(-3,5)

2,0%

(+1,1)

Kreutzer

(-4,7)

Jocher

(-1,0) 0%

80%

Abb. 9: Marktanteile der FSW-VertragspartnerInnen an der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Fahrten.

53


2015

10.020

2014

9.750

2013

9.770

2010

54

8.180

KundInnen ohne Wohnung oder Obdach


55

Ohne Wohnung, ohne Obdach


56

Ohne Wohnung, ohne Obdach

Nachtquartiere

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

3.620 (259%)

14

3.700 (264%)

13

3.700 (264%)

110 110

die unmittelbar keine andere geeignete Wohnform möglich ist,

12

3.260 (233%)

105 105

einen Schlafplatz.

11

2.860 (204%)

100 100

In der für obdachlose Menschen härtesten Zeit des Jahres werden

10

2.780 (199%)

zusätzlich Nachtquartiersplätze bereitgestellt sowie Tagesaufent-

05

1.400 (100%)

In Nachtquartieren finden Menschen, die obdachlos sind und für

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

95 95

haltsmöglichkeiten erweitert. Dieses sogenannte „Winterpaket“ wird witterungsabhängig zwischen November und April und mit kurzfristig angepassten Kapazitäten eingerichtet.

85 85 80 80

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ von 2005 bis 2015. Seit Herbst 2009 wird als „Winterpaket“ von ca. November bis April das Angebot für Personen ohne gesetzlichen Anspruch auf Subjektförderung erweitert. Revision der Vorjahre: dargestellt sind nun in allen Jahren ausschließlich die tatsächlich nächtigenden KundInnen.

75 75 70 70 65 65 60 60

Ziel ist eine erste Stabilisierung der krisenhaften Lebenslage durch ein unbürokratisches und leicht zugängliches Angebot

90 90

Anteil der Frauen und Männer 2015

55 55

an Schlaf- und Waschmöglichkeiten sowie Depotplätzen und

50 50

Notfallpaketen. Ein Nachtquartier dient als möglichst kurzfristige

45 45

Übergangslösung bis zur weiteren Abklärung der Situation und

40 40

Vermittlung in eine adäquate Wohn- bzw. Betreuungsform der

35 35 30 30

Wiener Wohnungslosenhilfe.

25 25 20 20

Nachtquartiere bieten einen betreuten Aufenthalt nur während der

15 15

Abend- und Nachtstunden sowie am Morgen an. Einige bieten

10 10

vor Öffnung bzw. nach Schließung ein „Saftbeisl“ mit Essen und

55

Getränken zum Selbstkostenpreis an. 18%

82%

0 -105 105

-70 70

-35 35

00

35 35

70 70

105 105

BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und Personen mit entsprechendem Einkommen leisten in einem Nachtquartier einen Kostenbeitrag in Höhe von zwei Euro pro Nacht.

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 17% im Jahr 2014 und 16% im Jahr 2010.

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (38 Jahre) bzw. Männer (40 Jahre).


Ohne Wohnung, ohne Obdach

Kapazitäten 2005 – 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro

Nächtigungen 2005 – 2015

Regelbetrieb Winterpaket 270

410

630

620

780

890

(289%)

(330%)

910

15

177.300 (379%)

(337%)

14

156.300 (334%)

13

138.100 (295%)

12

116.700 (249%)

11

118.200 (253%)

10

137.700 (294%)

05

46.800 (100%)

(233%) (230%) (152%)

270

410

390

370

290

330

340

(100%)

05

10

11

12

13

14

15

> 100 Nächte

91 - 100 Nächte

81 - 90 Nächte

71 - 80 Nächte

61 - 70 Nächte

51 - 60 Nächte

41 - 50 Nächte

31 - 40 Nächte

1.200

21 - 30 Nächte

Marktanteile 2010 zu 2015

11 - 20 Nächte

Leistungsdauer 2015

1 - 10 Nächte

Abb. 6: Anzahl der Nächtigungen in Nachtquartieren von 2005 bis 2015. Auf 100 Tage gerundet. Seit Herbst 2009 wird als „Winterpaket“ von ca. November bis April das Angebot für Personen ohne gesetzlichen Anspruch auf Subjektförderung erweitert. Auf 100 Tage gerundet.

600

Diff. in %-Pkt.

Caritas Erzdiözese

43,6%

Rotes Kreuz Arbeiter-Samariter-Bund 0

(-10,7)

11,8%

"wieder wohnen"

(+7,3)

3,7% 0%

Abb. 5: Anzahl der KundInnen der „Nachtquartiere“ im Jahr 2015, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen nächtigte bis zu 21 Mal (Median, hellgrauer Balken).

(+8,6)

40,8%

(-5,3) 80%

Abb. 7: Marktanteile objektgeförderter Träger an der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ in den Jahren 2015 und 2010. Winterpaket nur von "wieder wohnen" berücksichtigt. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Fördersummen.

3,11

3,26

3,76

5,73 (418%)

(227%)

(238%)

10

11

6,32

6,40

(461%) (467%)

(275%)

(100%)

05

Abb. 4: Anzahl der Betten der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“. Angeführt ist für den Regelbetrieb der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre sowie die maximale Kapazität des Winterpakets.

1.800

1,37

12

13

14

15

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ von 2005 bis 2015 inklusive Kostenersatz für Sanierungen. Auf 10.000 Euro gerundet.

57


58

Ohne Wohnung, ohne Obdach

Allgemeines Übergangswohnen

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

2.570 (127%)

14

2.600 (128%)

13

2.560 (126%)

110 110

der Situation obdach- bzw. wohnungsloser Menschen und die

12

2.410 (119%)

105 105

Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen

11

2.340 (115%)

100 100

10

2.390 (118%)

90 90

05

2.030 (100%)

85 85

Ziel der Übergangswohneinrichtungen ist die Stabilisierung

Wohnung, bzw. wenn dies nicht möglich ist, die Vermittlung eines anderen geeigneten, möglichst dauerhaften Wohnplatzes.

Anzahl Frauen und Mädchen

95 95

Das Angebot richtet sich an Einzelpersonen, Paare oder

80 80

Familien. Durch Beratung und Betreuung wird ihr Selbst-

75 75

hilfepotenzial so weit gestärkt, dass sie wieder selbstständig wohnen können.

Anzahl Männer und Buben

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2005 bis 2015 inkl. mitwohnender Kinder. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

70 70 65 65 60 60

Die Eigenleistung der Bewohnerinnen und Bewohner beträgt

Anteil der Frauen und Männer 2015

55 55

zwischen 187 und 265 Euro pro Monat und richtet sich nach

50 50

Größe und Ausstattung der Wohneinheiten.

45 45 40 40 35 35 30 30 25 25 20 20 15 15 10 10

55

27%

73%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in Anspruch nahmen. Mitwohnende Kinder wurden nicht gezählt. Der Anteil der Frauen war 27% im Jahr 2014 und 24% im Jahr 2010.

0 -75 75

-50 50

-25 25

00

25 25

50 50

7575

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (31 Jahre) bzw. Männer (40 Jahre).


Ohne Wohnung, ohne Obdach

Kapazitäten 2005 – 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro

Tage 2009 – 2015

Subjektförderung 1.010 1.230 (122%)

1.230

1.240 1.250 1.260 1.260

(122%) (123%) (124%) (125%) (125%)

(100%)

05

10

11

12

13

14

15

437.900 (100%)

14

432.100 (99%)

13

425.600 (97%)

12

428.700 (98%)

11

429.800 (98%)

10

433.600 (99%)

09

438.200 (100%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 5,43

(190%)

9,73 (179%)

10,23

10,35

(189%) (191%)

11,25 11,60 (207%) (214%)

(100%)

05

15

10,30

10

11

12

13

14

15

Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 2005 bis 2015 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage in anerkannten sowie objektgeförderten Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2009 bis 2015. Auf 100 Tage gerundet.

Abb. 8: Gesamtaufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2005 bis 2015 inklusive Kostenersatz für Sanierungen. Auf 10.000 Euro gerundet.

Re-Integration 2009 – 2015

Durchschnittstarife 2009 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

100%

€ 26,0 € 22,9

€ 22,5 € 23,4 € 23,6 € 25,2 € 26,0

(100%) (88%)

(87%)

(90%)

(91%)

(97%) (100%)

19,9%

33,3%

32,2%

35,0%

33,7%

33,2%

35,4%

Diff. in %-Pkt.

09

10

11

12

13

14

15

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in den Jahren 2009 bis 2015, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.

“wieder wohnen“

09

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Durchschnittlicher, nach geleisteten Mengen gewichteter Brutto-Tarif, den der FSW anerkannten Einrichtungen für 1 Tag „Allgemeines Übergangswohnen“ 2009 bis 2015 bezahlte. Zuvor Kostendeckung über Förderungen. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.

82,7% (+0,3)

Arbeiter-Samariter-Bund

17,3% 0%

(-0,3) 100%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Verrechnungstagen.

59


60

Ohne Wohnung, ohne Obdach

Zielgruppenwohnen

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

800 (133%)

14

830 (138%)

13

820 (137%)

110 110

te Personengruppen ohne eigene Wohnung speziell konzipierte

12

840 (140%)

105 105

Wohn- und Unterstützungsmöglichkeiten bereit. Beispielswei-

11

750 (125%)

100 100

10

750 (125%)

05

600 (100%)

Die Einrichtungen des Zielgruppenwohnens stellen für bestimm-

se gibt es differenzierte Angebote für Menschen mit psychischen Problemen oder Alkoholkrankheit, für junge Erwachsene, Frauen oder Menschen mit nur kurzzeitigem Unterstützungs-

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

95 95

bedarf.

90 90 85 85 80 80 75 75

Ziel ist, die obdach- bzw. wohnungslosen Menschen innerhalb von zwei Jahren auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

65 65 60 60

Wohnung vorzubereiten. Manche der Häuser verfügen darüber hinaus über Nachtquartierbetten.

70 70

Anteil der Frauen und Männer 2015

55 55 50 50

Die Eigenleistung für einen Wohnplatz beträgt zwischen 189 und

45 45

265 Euro pro Monat.

40 40 35 35 30 30 25 25 20 20 15 15 10 10 55

31%

69%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 30% im Jahr 2014 und 27% im Jahr 2010

0

-30 30

-20 20

-10 10

00

10 10

20 20

3030

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (36 Jahre) bzw. Männer (44 Jahre).


Ohne Wohnung, ohne Obdach

Kapazitäten 2005 – 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro

Tage 2005 – 2015

Subjektförderung 340

380

380

430

430

430

420

(126%) (126%) (126%) (124%) (100%)

05

(112%)

10

(112%)

11

12

13

14

15

146.000 (159%)

14

150.800 (164%)

13

151.300 (164%)

12

145.000 (158%)

11

123.700 (134%)

10

112.400 (122%)

05

92.000 (100%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 2,33

4,21

3,39

3,86

4,05

5,22 (224%)

(157%)

(181%) (146%)

(166%)

(174%)

13

14

(100%)

05

15

3,66

10

11

12

15

Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 2005 bis 2015 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage anerkannter sowie objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2015. Im Jahr 2005 sind noch keine objektgeförderten Einrichtungen enthalten. Auf 100 Tage gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2015. Im Jahr 2015 wurden Objekt- und Projektförderungen für den Um- und Ausbau in Einrichtungen ausgesprochen. Auf 10.000 Euro gerundet.

Re-Integration 2009 – 2015

Durchschnittstarife 2005 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

€ 18,6 € 22,6

€ 23,8 € 24,7 € 25,0 € 25,8 € 28,2

100% (122%)

(128%)

(139%) (133%) (135%)

(152%) Diff. in %-Pkt.

(100%)

28,5%

34,6%

33,3%

33,4%

33,0%

37,2%

44,5%

Caritas Erzdiözese

09

10

11

12

13

14

15

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.

62,7%(-11,9)

neunerhaus

20,2%

Heilsarmee

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für 1 Tag „Zielgruppenwohnen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.

(+20,2)

15,6%

Verein Struktur

(-9,8)

1,4% 0%

(+1,4) 80%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Verrechnungstagen (123.100 im Jahr 2015).

61


62

Ohne Wohnung, ohne Obdach

Mutter-Kind-Einrichtungen

Kundinnen und Kunden 2007 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

470 (157%)

14

540 (180%)

13

580 (193%)

110 110

wohnungslose, volljährige Mütter, schwangere Frauen und

12

490 (163%)

105 105

vereinzelt auch an Väter und Paare zusammen mit ihren

11

510 (170%)

100 100

10

410 (137%)

90 90

07

300 (100%)

85 85

Das Angebot der Mutter-Kind-Einrichtungen richtet sich an

Kindern, die zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation eine betreute Wohnmöglichkeit benötigen.

verantwortungsvoll mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern umzugehen. Gruppenarbeit und freizeitpädagogische Angebote sollen

Anzahl Männer und Buben

95 95

Ziel der Betreuung ist die Förderung der Kompetenz der Mütter und Väter, eigenständig in einer eigenen Wohnung zu leben und

Anzahl Frauen und Mädchen

80 80

Abb. 1: Anzahl der KundInnen (inklusive Kinder) der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2007 bis 2015. Im Jahr 2015 kamen auf ein Elternteil (in den meisten Fällen Mütter, seltener Väter) statistisch 1,5 Kinder. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

75 75 70 70 65 65 60 60

selbstständige Aktivitäten und soziales Lernen fördern.

Anteil der Frauen und Männer 2015 Die Eigenleistung liegt zwischen 140 und 349 Euro monatlich.

55 55 50 50 45 45 40 40 35 35 30 30 25 25 20 20 15 15 10 10

55

95%

5%

Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 97% im Jahr 2014 und 95% im Jahr 2010.

0 -30 30

-20 20

-10 10

00

10 10

20 20

3030

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (29 Jahre) bzw. Männer (25 Jahre).


Ohne Wohnung, ohne Obdach

Kapazitäten 2007 – 2015

Aufwendungen 2007 – 2015 in Mio. Euro

Verrechnungstage 2008 – 2015 Erwachsene

Subjektförderung

Kinder 240

300

340

340

(142%) (142%) (125%)

310

310

300

(129%) (129%) (125%)

(100%)

07

10

11

12

13

14

15

99.700 (123%)

14

101.400 (125%)

13

105.300 (130%)

12

102.100 (126%)

11

88.300 (109%)

10

85.200 (105%)

08

80.800 (100%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 0,50

(259%)

1,50 (300%)

1,66 (332%)

1,84

1,88

1,90

(368%)

(376%)

(380%)

13

14

15

(100%)

07

15

1,29

10

11

12

Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 2007 bis 2015 vereinbart hat. Rückgang 2013 wegen Neubewertung der Kinderplätze. Gerundete Werte zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.

Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage für KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2008 bis 2015. Auf 100 Verrechnungstage gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2007 bis 2015. Im Jahr 2011 inklusive der Objektförderung von September bis November für das neu eröffnete Kolpinghaus „Gemeinsam Leben“ Leopoldstadt. Auf 10.000 Euro gerundet.

Re-Integration 2009 – 2015

Durchschnittstarife 2008 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

FSW-Förderung für Erwachsene FSW-Förderung für Kinder € 24,8

€ 32,7

100% (132%)

€ 34,2

€ 34,7

(138%) (140%)

€ 37,5 € 39,2 € 40,1 (152%)

35,1%

38,1%

41,1%

42,3%

47,8%

47,8%

53,1%

(100%)

09

10

11

12

13

14

15

Abb. 5: Anteil der Familien, die aus der sozialen Dienstleistung „Mutter-KindEinrichtungen“ ausgetreten sind und die im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.

08

10

11

12

13

Diff. in %-Pkt.

(158%) (162%)

14

15

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Mutter-Kind-Einrichtungen pro Tag bezahlte. Für Kinder wird die Hälfte des Tarifs bezahlt. Auf 10 Cent gerundet. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.

Caritas Erzdiözese

24,1%

(-0,7)

St. Elisabeth-Stiftung

22,9%

(-4,0)

Kolping Altenpflege

16,4%

(+16,4)

Kolpinghaus

16,3%

(-3,6)

Caritas Socialis

12,6%

(-4,8)

Missionsschwestern

7,6% 0%

(-3,4) 80%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach verrechneten Verrechnungstagen.

63


64

Ohne Wohnung, ohne Obdach

Betreutes Wohnen in Wohnungen

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

2.180 (195%)

14

2.050 (183%)

13

2.030 (181%)

110110

den KundInnen größere Selbstständigkeit als andere betreu-

12

2.030 (181%)

105105

te Wohnformen voraus. Die mobile Betreuung erfolgt durch

11

2.030 (181%)

100100

10

1.870 (167%)

9090

05

1.120 (100%)

8585

Die Leistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ setzt bei

SozialarbeiterInnen mit der Zielsetzung, dass die BewohnerInnen innerhalb von höchstens zwei Jahren eine eigene Wohnung beziehen und diese auf Dauer behalten.

Anzahl Frauen und Mädchen

Anzahl Männer und Buben

9595

8080 7575

Das Angebot richtet sich an verschiedene Zielgruppen (Einzelpersonen, Paare, Alleinerziehende, Familien, Menschen mit Vorstrafen), die eine Starthilfe benötigen.

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2015 inkl. mitwohnender Kinder. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

7070 6565 6060

Einige Angebote ermöglichen den KundInnen nach erfolgreichem

Anteil der Frauen und Männer 2015

5555

Abschluss der Betreuung die Übernahme der Wohnungen als

5050

HauptmieterInnen.

4545 4040 3535

Die monatliche Eigenleistung der Bewohnerinnen und Bewohner

3030

liegt zwischen 59 Euro für einen Wohnplatz und 740 Euro für eine

2525

Wohnung, je nach deren Größe, Ausstattung und Lage.

2020 1515 1010 55

49%

51%

Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 49% im Jahr 2014 und 45% im Jahr 2010.

0 -5151

34-34

17-17

00

17 17

3434

5151

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (33 Jahre) bzw. erwachsenen Männer (35 Jahre).


Ohne Wohnung, ohne Obdach

Kapazitäten 2005 – 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro

Tage 2005 – 2015

Subjektförderung 590

1.080

1.260 (214%)

1.190 1.140 (202%)

(183%)

1.160 1.220

(193%) (197%)

(207%)

(100%)

05

15

440.100 (236%)

14

407.200 (219%)

13

399.500 (215%)

12

406.700 (219%)

11

395.700 (213%)

10

348.100 (187%)

05

186.100 (100%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 3,49

5,62

8,53 (245%)

7,66

7,62

7,69

8,84 (253%)

(220%) (218%) (220%)

(161%) (100%)

10

11

12

13

14

05

15

10

11

12

13

14

15

Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 2005 bis 2015 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.

Abb. 6: Verrechnungs- und Belegtage anerkannter und objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2015. Im Jahr 2005 waren noch keine objektgeförderten Einrichtungen enthalten. Auf 100 Tage gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2015. Erhöhte Investitionskosten im Jahr 2011. Ab 2012 steigen die Aufwendungen für Subjektförderung, da drei Einrichtungen mit insgesamt 315 Plätzen anerkannt wurden. Auf 10.000 Euro gerundet.

Re-Integration 2009 – 2015

Durchschnittstarife 2005 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015

€ 18,3 € 20,5 (112%)

100%

€ 20,9 € 19,0 € 19,8

€ 21,1 € 21,8

(114%)

(116%) (119%)

(104%)

(100%)

(108%)

Diff. in %-Pkt.

"wieder wohnen"

25,7% 16,8%

(-2,0)

Volkshilfe

14,2%

(-7,4)

Caritas Erzdiözese

11,4%

(-6,2)

50,6%

59,3%

64,2%

59,3%

60,5%

55,2%

59,3%

WOBES

09

10

11

12

13

14

15

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für 1 Tag „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.

(+25,7)

Wr. Hilfswerk

9,9%

(-2,6)

ARGE Nichtsesshaftenhilfe

9,4%

(-0,5)

Neustart

7,7%

(-4,5)

Heilsarmee

4,9% 0%

(-2,5) 80%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen für „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Ohne Objektförderung, eingeteilt nach Verrechnungstagen.

65


66

Ohne Wohnung, ohne Obdach

Sozial betreutes Wohnen

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

1.320 (281%)

14

1.320 (281%)

13

1.340 (285%)

110110

mals wohnungslose Menschen, die eigenständig wohnen wollen,

12

1.300 (277%)

105105

dabei aber Unterstützung benötigen. Ziel ist der Erhalt vorhande-

11

1.230 (262%)

100100

10

1.210 (257%)

05

470 (100%)

„Sozial betreutes Wohnen“ richtet sich hauptsächlich an ehe-

ner Fähigkeiten für ein weitestgehend selbstständiges Wohnen. Ein besonderes Anliegen ist es, der Würde von Menschen in

Anzahl Frauen

9595 9090 8585

fortgeschrittenem Alter gerecht zu werden und ihnen eine

8080

adäquate Wohnmöglichkeit in Kleinwohnungen – auch bis zu

7575

ihrem Lebensende – bereitzustellen.

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

7070 6565 6060

Die Zielgruppe umfasst vorwiegend ältere Frauen, Männer sowie Paare, die oft nach langjähriger Obdach- bzw.

Anzahl Männer

Anteil der Frauen und Männer 2015

5555

Wohnungslosigkeit sowie aufgrund chronischer Erkrankungen

5050

und/oder sozialer Schwierigkeiten dauerhafte Unterstützung

4545

beim Wohnen benötigen.

4040 3535 3030

Sozial betreute Wohnhäuser bieten eine Wohnausstattung,

2525

Gemeinschaftsangebote sowie Unterstützung und Versorgung

2020

durch interne bzw. externe Dienste. Die monatliche Eigenleistung

1515

beträgt zwischen 187 und 414 Euro.

1010 55

31%

69%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 30% im Jahr 2014 und 31% im Jahr 2010.

0 -6060

40-40

20-20

00

2020

4040

6060

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (58 Jahre) bzw. Männer (58 Jahre).


Ohne Wohnung, ohne Obdach

Kapazitäten 2005 – 2015

Verrechnungstage 2005 – 2015

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung

410

1.080

1.080

1.100 1.130

1.130 1.150

(263%)

(276%) (276%) (280%) (263%) (268%)

(100%)

05

10

11

12

13

14

15

410.400 (416%)

14

423.900 (430%)

13

401.500 (407%)

12

380.100 (385%)

11

385.800 (391%)

10

282.500 (287%)

05

98.600 (100%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 2,01

9,51

(472%)

(539%)

12,02

12,28 12,81

(636%) (589%) (597%) (610%)

(100%)

05

15

10,85 11,86

10

11

12

13

14

15

Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 2005 bis 2015 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.

Abb. 6: Verrechnungstage anerkannter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2015. Auf 100 Tage gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.

Stabiles Wohnen 2011 – 2015

Durchschnittstarife 2005 – 2015

Marktanteile 2010 zu 2015 Diff. in %-Pkt.

€ 18,1 € 26,7

€ 28,7 € 29,4 € 29,5 € 30,3 € 31,2

(148%)

(159%) (162%) (163%)

(167%) (172%)

86,1%

91,5%

84,5%

86,4%

87,6%

(100%)

12

13

14

15

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“, die in der Leistung verblieben sind oder nach Betreuungsende im selben Jahr entweder eine dauerhafte Wohnform bezogen haben oder in die „Mobile Wohnbetreuung“ gewechselt sind.

21,7%

ARGE Nichtsesshaftenhilfe

100%

11

Caritas Erzdiözese

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für 1 Tag „Sozial betreutes Wohnen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.

(-0,5)

19,1%

Volkshilfe

(-5,9)

13,4%

(+5,0)

Arbeiter-Samariter-Bund

12,9%

(+1,9)

Wiener Hilfswerk

12,3%

(-5,4)

neunerhaus

5,8%

Rotes Kreuz

5,3%

(-1,9)

Heilsarmee

5,3%

(+5,3)

"wieder wohnen"

(+3,4)

4,2% 0%

(-1,9) 80%

Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Verrechnungstagen.

67


68

Ohne Wohnung, ohne Obdach

Mobile Wohnbetreuung „Mobile Wohnbetreuung“ ist eine Form der Betreuung in der eigenen, langfristig vertraglich gesicherten Wohnung. Dazu

Kundinnen und Kunden 2012 – 2015 15

1.000 (294%)

15

790 (234%)

13

610 (180%)

12

340 (100%)

gehören Angebote, die sich in unterschiedlichem Ausmaß am

Altersverteilung 2012 zu 2015 Anzahl Frauen und Mädchen

Anzahl Männer und Buben

110 110 105 105 100 100

Konzept des „Housing First“ orientieren.

95 95 90 90

Zielgruppe sind ehemals obdachlose bzw. wohnungslose

85 85

Menschen mit Unterstützungsbedarf, die in einer eigenen,

80 80

vertraglich gesicherten Wohnung leben und dafür Unterstützung

75 75

in Anspruch nehmen.

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbetreuung“ von 2012 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.

65 65 60 60

Ziel der Mobilen Wohnbetreuung ist die nachhaltige Sicherung des eigenen Wohnraumes. Mithilfe individueller mobiler

70 70

Anteil der Frauen und Männer 2015

55 55

Beratung und Begleitung wird eine Anbindung an soziale und

50 50

medizinische Angebote außerhalb der Wiener Wohnungslosen-

45 45

hilfe und die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen

40 40

angestrebt.

35 35 30 30 25 25 20 20 15 15 10 10

55

38%

62%

Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbetreuung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 38% im Jahr 2014 und 22% im Jahr 2012.

0 -30 30

-20 20

-10 10

00

10 10

20 20

3030

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbetreuung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (30 Jahre) bzw. Männer (42 Jahre).


Ohne Wohnung, ohne Obdach

Kapazitäten 2012 – 2015

Belegtage 2012 – 2015

Aufwendungen 2012 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung

320

380

540

690

15

217.100 (345%)

(216%)

14

178.600 (283%)

13

133.300 (212%)

12

63.000 (100%)

(169%)

(100%)

Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 0,85

1,21

1,74

2,83 (332%)

(119%)

(204%) (142%) (100%)

12

13

14

15

12

Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbetreuung“, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2015 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.

Abb. 6: Belegtage in Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbetreuung“ von 2012 bis 2015. Auf 100 Tage gerundet.

Stabiles Wohnen 2012 – 2015

Marktanteile 2012 zu 2015 Diff. in %-Pkt.

100%

Arbeiter-Samariter-Bund

33,0%

neunerhaus "wieder wohnen"

83,4%

71,6%

77,1%

81,4%

13

14

15

Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbetreuung“, die in der Leistung verblieben sind oder nach Betreuungsende im selben Jahr entweder eine dauerhafte Wohnform bezogen haben oder in „Sozial betreutes Wohnen“ gewechselt sind.

(+6,3)

13,0%

Caritas Erzdiözese

12

(-11,6)

20,9% 11,3%

(-4,4) (+11,3)

Heilsarmee

8,0%

(-3,7)

WOBES

6,5%

(+0,7)

Kolping Österreich

4,3%

(+4,3)

ARGE Nichtsesshaftenhilfe

2,9% 0%

(-2,9) 100%

Abb. 7: Marktanteile der Einrichtungen in der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbetreuung“ in den Jahren 2015 und 2012. Einteilung nach Plätzen des vereinbarten Kontigents jeweils zu Jahresende. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2012.

13

14

15

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbetreuung“ von 2012 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.

69


70

2015

10.580 25.840

2014

6.740 10.510

2013

Unterschiedliche Personen

6.160

2010

Monatsdurchschnittswerte

5.320

9.180

Flüchtlinge* * Alle folgenden Abbildungen beziehen sich auf die Monatsdurchschnittswerte. Für die Gesamtzahl aller FSW-KundInnen konnten die oben angeführten „unterschiedlichen Personen“ berücksichtigt werden.


71

FlĂźchtlinge


72

Flüchtlinge

Flüchtlinge

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

10.580 (123%)

14

6.740 (78%)

13

6.160 (71%)

110 110

15a B-VG-Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und

12

5.580 (65%)

105 105

Ländern sowie dem Wiener Grundversorgungsgesetz (WGVG), die

11

5.210 (60%)

100 100

10

5.320 (62%)

90 90

05

8.620 (100%)

85 85

Die zentrale soziale Dienstleistung für Flüchtlinge ist, gemäß Art.

„Grundversorgung“. Leistungen erhalten „hilfs- und schutzbedürftige Fremde“. Hilfs-

oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann und den Lebensbedarf auch nicht ausreichend von anderen

80 80

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ von 2005 bis 2015. Farbige Figuren für Frauen und Mädchen. Dargestellt sind Monatsdurchschnitts-KundInnen und nicht alle unterschiedlichen KundInnen.

75 75 70 70 65 65 60 60

Personen oder Einrichtungen erhält. Schutzbedürftig sind AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene, ehemalige

Anzahl Männer und Buben

95 95

bedürftig ist, wer den Lebensbedarf für sich und die im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht

Anzahl Frauen und Mädchen

Anteil der Frauen und Männer 2015

55 55

AsylwerberInnen und sonstige Fremde, die aus rechtlichen und

50 50

tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie Asylberechtig-

45 45

te während der ersten vier Monaten nach Asylanerkennung.

40 40 35 35 30 30

In Wien können betreute Unterkünfte oder private Wohnmöglich-

25 25

keiten genutzt werden. Grundversorgung umfasst u. a. Unterkunft,

20 20

Mietbeihilfe, Verpflegung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf, Kranken-

15 15

versicherung und Beratung.

10 10

55

Im ersten Jahr des Asylverfahrens sind die Kosten für die Grundversorgung zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 60 zu 40 zu teilen. Bei abgelehntem Asylantrag wird während des tatsächlichen Aufenthalts in Wien bis zur tatsächlichen Abschiebbarkeit weiterhin Grundversorgung gewährt.

35%

65%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben, die 2015 die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 37% im Jahr 2014 und 38% im Jahr 2010.

0 -210 210

-140 140

-70 70

0 0

70 70

140 140

210 210

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in Anspruch nahmen. Die schwarzen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (25 Jahre) bzw. Männer (26 Jahre).


Flüchtlinge

KundInnen in organisierten Unterkünften

Unbegleitete minderjährige KundInnen

15

3.140 (126%)

15

320 (110%)

14

1.780 (71%)

14

160 (55%)

13

1.740 (70%)

13

150 (52%)

12

1.580 (63%)

12

100 (34%)

11

1.600 (64%)

11

90 (31%)

10

1.690 (68%)

10

100 (34%)

05

2.490 (100%)

05

290 (100%)

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro

43,85 31,16

32,03 34,23

39,87

44,55

71,97 (164%)

(100%) (71%)

(73%)

(78%)

10

11

12

05

(91%)

13

(102%)

14

15

Abb. 4: Anzahl der KundInnen in Grundversorgung, die 2005 – 2015 in organisierten Unterkünften verschiedener Einrichtungen wohnten. Farbige Figuren für Frauen und Mädchen.

Abb. 6: Anzahl der unbegleiteten Minderjährigen in organisierten Unterkünften der Grundversorgung von 2005 – 2015. Farbige Figuren geben den Anteil der Mädchen an. Angaben auf 10er-Stelle gerundet.

Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ von 2005 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.

Asylverfahren über 12 Monate

Quotenerfüllung 2005 – 2015

Herkunftsländer 2010 zu 2015

100%-Fälle

Diff. in %-Pkt.

Kostenteilungsfälle

15 Keine Angabe

157%

134%

144%

144% 145% 131% 106%

Afghanistan

22,8%

(+13,9)

Syrien, Arabische Republik

21,1%

(+20,4)

14 Keine Angabe

Russische Föderation

13

10,4% (640)

Irak

12

11,6% (650)

11

20,5% (1.070)

10 05

100%

32,9% (1.750)

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Ausmaß der Quotenerfüllung des Landes Wien zur Grundversorgung von Flüchtlingen. Nach den Bestimmungen der entsprechenden 15a-Vereinbarung ist Wien im Jahr 2015 für 20,1% aller in Österreich grundversorgten Personen zuständig. Dieser Anteil entspricht einer Quotenerfüllung von 100%.

(-5,3) (+5,2)

Somalia

4,9%

(+2,6)

Nigeria

4,2%

(-7,0)

Staatenlos

3,2%

(+2,3)

Iran, Islamische Republik

2,4%

(+0,8)

1,9%

Georgien

58,0% (5.000)

Abb. 5: Anteil (und Anzahl) jener KundInnen in der Grundversorgung, deren Asylanträge länger als zwölf Monate unerledigt sind. Für diese KundInnen (100%-Fälle) hat der Bund entsprechend der 15a-Vereinbarung 100% der Kosten zu tragen. Daten zu 2014/2015 konnten vom BM bislang nicht zur Verfügung gestellt werden.

11,8% 9,9%

98 weitere Länder

(-4,6)

17,8% 0%

(-28,3) 80%

Abb. 9: Herkunftsländer der KundInnen, die „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in den Jahren 2015 und 2010 in Anspruch nahmen. In Klammer die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Berücksichtigte Herkunftsländer: 107.

73


2015

10.460

2014

9.820

2013

9.200

2010

74

9.010 KundInnen mit Schuldenproblematik


75

Schuldenproblematik


76

Schuldenproblematik

Schuldnerberatung

Kundinnen und Kunden 2005 – 2015

Altersverteilung 2010 zu 2015

15

10.460 (278%)

14

9.820 (261%)

13

9.200 (245%)

110 110

Hilfestellung für in Wien wohnende Privatpersonen, die ihre

12

9.070 (241%)

105 105

Schuldensituation nicht alleine bewältigen können. Zuständig

11

9.110 (242%)

100 100

10

9.010 (240%)

90 90

05

3.760 (100%)

85 85

Die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ umfasst die

ist die staatlich anerkannte, „Schuldnerberatung Wien gemeinnützige GmbH“, die eine Tochtergesellschaft des Fonds Soziales Wien ist und von diesem und dem AMS Wien finanziert wird.

Anzahl Frauen

Anzahl Männer

95 95

80 80 75 75

Schwerpunkte der Beratung liegen in der Information über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Schulden und in der gemeinsamen Analyse der wirtschaftlichen Situation sowie

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

65 65 60 60

Erarbeitung entsprechender Problemlösungsmöglichkeiten. Zusätzlich werden Unterstützung bei der Vorbereitung des Privat-

70 70

Anteil der Frauen und Männer 2015

55 55

konkurses und die Begleitung im Konkursverfahren angeboten.

50 50

Finanzielle Unterstützung kann nicht gewährt werden.

45 45 40 40 35 35

Mittels Online-Information, entsprechender Öffentlichkeits-

30 30

arbeit und Vortragstätigkeit bei verschiedenen Institutionen

25 25

arbeitet die Schuldnerberatung Wien auch präventiv.

20 20 15 15 10 10

55

42%

58%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 42% im Jahr 2014 und 43% im Jahr 2010.

0 -210 210

-140 140

-70 70

00

70 70

140 140

210 210

Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (41 Jahre) bzw. Männer (42 Jahre).


Schuldenproblematik

Bezirksspezifische Nutzung 2015

Beratungsgespräche in Tsd.

10,2 < -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%

20,0 (197%)

20,2

20,1

20,3

20,7

(199%) (198%) (200%) (203%)

Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro

22,0 0,54

(216%)

2,09

(388%)

2,16

2,16

(400%) (400%)

2,41 (447%)

2,52

2,64

(467%) (489%)

(100%)

(100%)

05

10

11

12

13

14

15

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2015. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.

Abb. 6: Anzahl der Beratungsgespräche, die von 2005 bis 2015 von der Schuldnerberatung Wien mit KundInnen geführt wurden. Auf 100 gerundet.

Abb. 8: Gesamtaufwendungen für die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2005 bis 2015. Gerundet auf 10.000 Euro. 2005 exkl. Schuldnerberatung KWH, Fusion im Jahr 2006, Gründung der Schuldnerberatung Wien GmbH im Jahr 2007. Die Schuldnerberatung Wien wird vom AMS Wien mitfinanziert.

Schuldenhöhe der KundInnen 2015

Privatkonkurse in Tsd.

Verschuldung 2015 in Tsd. Euro 309 178 449 151 190 287 355 458 508 636 605 494 145

T€ 200

0,98 >-9% >-7% >-5% >-3% >-1% >+1% >+3% >+5% >+7%

< bis bis bis bis bis bis bis bis bis ≥

-9% -7% -5% -3% -1% +1% +3% +5% +7% +9% +9%

Abb. 5: Abweichung der bezirksspezifischen durchschnittlichen Verschuldung von der wienweiten Verschuldung (Median für Wien: 49.838 Euro) von KundInnen der Schuldnerberatung Wien die im Jahr 2015 im Konkursverfahren sind. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.

2,46

2,81 (287%)

(251%)

2,64 (269%)

2,66

2,46

(271%)

2,76

T€ 150

(281%)

T€ 90

(251%)

T€ 100

T€ 80 T€ 70 T€ 60 T€ 50 T€ 40

(100%)

T€ 30 T€ 20 T€ 10

05

10

11

12

13

14

15

Abb. 7: Anzahl der Privatkonkurse, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der Schuldnerberatung Wien – nach Konsultation mit der Schuldnerberatung – eröffnet wurden. Angabe in tausend Euro und auf 10 gerundet.

0

300

600

900

Abb. 9: Anzahl der KundInnen der Schuldnerberatung Wien 2015, gruppiert nach Höhe der Verschuldung in Euro. Wechsel der Gruppengröße ab 100.000 Euro. Die blaue Säule zeigt die Durchschnittsverschuldung (Median: 49.838 Euro) der berücksichtigten KundInnen. Im Vorjahr betrug diese 49.874 Euro.

77


78

Schuldenproblematik

Erst-Kundinnen und -Kunden 2009 – 2015

Einkommensart 2010 zu 2015

Erwerbsstatus 2010 zu 2015 Diff. in %-Pkt.

15

5.470 (107%)

14

5.080 (99%)

NotH, ArbG, SozH

13

4.560 (89%)

Beihilfen

12

4.600 (90%)

Sonstige, keine Angabe

11

4.670 (91%)

Mindestsicherung (ab 2011)

10

4.780 (94%)

Pension, -vorschuss

5.110 (100%)

KinderbetreuG, KrankenG

Lohn/Gehalt, geringf. Besch.

20,7%

(-5,1)

12,1%

(-13,4)

28,0%

Diff. in %-Pkt.

(+20,7)

8,6%

(+8,6)

9,1%

(-0,5)

Arbeitslos

(-2,9)

Erwerbstätig

(-1,8)

Sonstige

AMS-Maßnahme

09

(-5,7)

13,4%

5,5% 2,5% 0%

50%

50,5%

(+4,9)

34,0%

(-9,0)

15,5%

(+4,0)

0%

80%

Abb. 10: Anzahl der Erstgespräche mit KundInnen in der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2009 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.

Abb. 12: Verteilung der Einkommensarten der KundInnen der „Schuldnerberatung“ 2015 und 2010. In Klammern wird die Differenz der Anteile 2015 minus 2010 angegeben. Summe 2015 bezogener Einkommensarten: 14.396 (von 10.460 KundInnen). „NotH, ArbG, SozH“ steht für Nothilfe, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe.

Abb. 14: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ nach ihrem letzten Erwerbsstatus in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern wird die Differenz der Anteile 2015 minus 2010 angegeben. Summe der Angaben: 9.360.

Wartezeit in Tagen 2009 – 2015

Verschuldungsgründe 2010 zu 2015

Familienstand 2010 zu 2015 Diff. in %-Pkt.

22 (100%)

23 (105%)

21 (95%)

22

19

(100%) (86%)

21 (95%)

19

50,0%

Arbeitslosigkeit Trennung/Scheidung

8,8%

Konsumverhalten (86%)

10

11

12

13

14

15

Abb. 11: Wartezeit in ganzen Tagen von der Anmeldung bis zum ersten persönlichen Beratungsgespräch in der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2009 bis 2015. Seit 2015 wird die Wartezeit bis zur Terminvergabe, nicht zum Termin selbst angegeben.

(-1,6)

3,9%

Straffälligkeit

09

(+0,4)

8,7%

Mithaften/Bürgen

(0,0)

0,9%

(+0,3)

Unfall/Krankheit

8,0%

(+1,3)

Selbstständigkeit

12,3%

(-2,7)

Sonstige Gründe

3,7%

(+3,7)

Wohnraum

3,8%

(-0,9)

0%

Diff. in %-Pkt.

(-6,0)

70%

Abb. 13: Verteilung der genannten Verschuldungsursachen der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern wird die Differenz der Anteile 2015 minus 2010 angegeben. Summe der genannten Ursachen für 2015: 8.917.

Ledig Verheiratet Geschieden

33,7%

(+5,1)

33,7%

(-2,2)

29,7%

(-1,9)

2,0%

(-0,1)

Verpartnert

0,8%

(+0,8)

keine Angabe

0,1%

(-1,6)

Verwitwet

0%

50%

Abb. 15: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ nach Familienstand in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern wird die Differenz der Anteile 2015 minus 2010 angegeben.


Schuldenproblematik

Betreutes Konto Ein weiteres Dienstleistungsangebot stellt seit 2011 das „Betreute Konto“ in Kooperation mit ausgewählten Banken dar.

Kundinnen und Kunden 2012 – 2015

Überweisungen 2012 – 2015

15

670 (447%)

15

25.830 (592%)

14

480 (320%)

14

16.570 (380%)

13

260 (173%)

13

8.940 (205%)

12

150 (100%)

12

4.360 (100%)

Zielgruppe sind Menschen, die in einem Betreuungsverhältnis stehen und Schwierigkeiten haben, Zahlungsprioritäten zu erkennen, und dadurch von Wohnungslosigkeit bedroht sind und freiwillig einen Teil ihrer Finanzorganisation der Schuldnerberatung überantworten. Für ein Betreutes Konto ist es irrelevant, ob jemand bereits ein Konto hat, kein Konto bekommt oder Bankschulden hat. Es wird

Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Konto“ von 2012 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Das Betreute Konto wurde im Laufe des Jahres 2011 eingeführt.

Abb. 3: Anzahl der Überweisungen, die von 2012 bis 2015 von der Schuldnerberatung Wien für KundInnen durchgeführt wurden. Das Betreute Konto wurde im Laufe des Jahres 2011 eingeführt. Auf 100 gerundet.

Anteil der Frauen und Männer 2015

Aufwendungen 2012 – 2015 in Tsd. Euro

gemeinsam ein Kontoplan erstellt, der die geplanten Eingänge, wie z. B. Lohn/Gehalt, AMS-Leistung, Familienbeihilfe, Mindestsicherung etc. sowie die geplanten Abbuchungen wie Miete, Strom/Gas oder Fernwärme enthält. In Folge werden zwei getrennte Bankkonten für Einnahmen sowie Ausgaben eingerichtet, wobei die wichtigsten, festgelegten Zahlungen automatisch vom

54

68

114

Einnahmenkonto abgebucht werden. Bei mangelnder Kontode-

245 (458%)

ckung erhalten die KundInnen und die BetreuerInnen rechtzeitig eine Warnmeldung. (212%) (100%)

47%

53%

Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Betreutes Konto“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 48% im Jahr 2014 und 59% im Jahr 2012.

12

(128%)

13

14

15

Abb. 4: Gesamtaufwendungen des FSW (Personalkosten) für die soziale Dienstleistung „Betreutes Konto“ von 2012 bis 2015. Der hier dargestellte Wert ist zwei Seiten zuvor auch im Gesamtaufwand der Schuldnerberatung Wien inkludiert. Das Betreute Konto wurde im Laufe des Jahres 2011 eingeführt.

79


2015

4.840

2014

2.690

2013

520

2010

80

30

KundInnen des Aus- und Weiterbildungszentrums der AWZ Soziales Wien GmbH


81

Aus- und Weiterbildungszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH


82

AWZ

KundInnen der AWZ 2010 – 2015

Aus- und Weiterbildungszentrum Die AWZ Soziales Wien GmbH ist eine Tochtergesellschaft des

Die Ausbildungseinrichtung für Sozial- und Gesundheitsberufe

Fonds Soziales Wien und des Kuratoriums Wiener Pensionis-

(ASGB) bildet sowohl HeimhelferInnen wie auch PflegehelferIn-

ten-Wohnhäuser. In dieser Gesellschaft bündeln die beiden

nen aus. Die Ausbildung dauert zwischen 14 Wochen und einem

Muttergesellschaften ihre Leistungen, um die Aus-, Fort- und

Jahr. HeimhelferInnen unterstützen hilfs- und pflegebedürftige

Weiterbildung von Menschen in Sozialbetreuungs- und Gesund-

Menschen aller Altersstufen bei den Aktivitäten des täglichen

heitsberufen optimal zu gewährleisten.

Lebens und tragen zur Wahrung der Selbstständigkeit bei.

15 14 13 12 11 10

4.840 (16.133%) 2.690

(8.967%)

520

(1.733%)

180

(600%)

90

(300%)

30

(100%)

PflegehelferInnen unterstützen diplomierte Gesundheits- und Die AWZ Soziales Wien GmbH ist in drei Bereiche unterteilt:

Krankenpflegepersonen sowie ÄrztInnen bei der Versorgung von

Die Ausbildungseinrichtung für Sozial- und Gesundheitsberufe

pflegebedürftigen Personen.

(ASGB), die Wiener Schule für Sozialberufe (WiSOZ) und die Bildungsakademie.

An der Bildungsakademie der AWZ wird jährlich an der Erstellung zweier unterschiedlicher Bildungsprogramme gearbeitet.

Die AWZ Soziales Wien GmbH betreibt als Schulerhalterin eine

Die AWZ ist für die Unterstützung in der operativen Planung

Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht für Sozialbetreuungsberu-

sowie die Durchführung der internen FSW-Fortbildungsmaß-

fe: die Wiener Schule für Sozialberufe (WiSOZ). Diese bildet

nahmen für FSW-MitarbeiterInnen zuständig. Weiters bietet die

Fach-SozialbetreuerInnen in den Schwerpunkten Altenarbeit,

Bildungsakademie für externe KundInnen ein Bildungsprogramm

Behindertenarbeit und Behindertenbetreuung aus. Fach-Sozi-

am offenen Markt mit Seminaren zur Fort- und Weiterbildung im

albetreuerInnen arbeiten u.a. in Wohn- und Pflegehäusern, in

Bereich der Gesundheits- und Sozialberufe, u. a. Lehrgänge in

Tageszentren oder Werkstätten. Die Ausbildung dauert zwei Jah-

Case- und Caremanagement.

re. Zu den Aufgaben zählt die Lebensqualität von älteren und

Abb. 1: Anzahl der KundInnen im Aus- und Weiterbildungszentrum von 2010 bis 2015. Auf 10 KundInnen gerundet.

Aufwand 2013 – 2015 in Mio. Euro 1,4

2,8

3,3 (242%)

(210%)

(100%)

behinderten Menschen zu erhalten oder zu verbessern und diese in allen Lebenslagen zu unterstützen. 13

14

15

Abb. 2: Gesamtaufwendungen für das Aus- und Weiterbildungszentrum von 2013 bis 2015. Auf 100.000 Euro gerundet.


AWZ

SchülerInnen der WiSOZ 2014 – 2015

15 14

142

(95%)

149

(100%)

TeilnehmerInnen der ASGB 2014 – 2015

TeilnehmerInnen der Bildungsakademie 2014 – 2015

15 14

15 14

285

(117%)

243

(100%)

Abb. 3: Anzahl der SchülerInnen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Ausund Weiterbildungszentrum von 2014 bis 2015.

Abb. 5: Anzahl der TeilnehmerInnen in der ASBG im Aus- und Weiterbildungszentrum von 2014 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Dieser war 78% im Jahr 2015 und 80% im Jahr 2014.

Lehrgänge der WiSOZ 2014 – 2015

Lehrgänge der ASGB 2014 – 2015

15 14

5

(83%)

6

(100%)

Abb. 4: Anzahl der Lehrgänge, die von 2014 bis 2015 von SchülerInnen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Aus- und Weiterbildungszentrum besucht wurden.

15 14

4.410

(192%)

2.300

(100%)

Abb. 7: Anzahl der TeilnehmerInnen der Bildungsakademie des Aus- und Weiterbildungszentrums von 2014 bis 2015. Auf 10 TeilnehmerInnen gerundet.

Seminare der Bildungsakademie 2014 – 2015

10

(100%)

10

(100%)

Abb. 6: Anzahl der Lehrgänge, die von 2014 bis 2015 von TeilnehmerInnen der ASBG im Aus- und Weiterbildungszentrum besucht wurden.

15 14

324

(187%)

173

(100%)

Abb. 8: Anzahl der Seminare, die von 2014 bis 2015 von TeilnehmerInnen der Bildungsakademie im Aus- und Weiterbildungszentrum besucht wurden.

83


84


3


Das Holz zur Herstellung des Papiers, das für dieses Druckwerk verwendet wurde, stammt aus nach-

www.fsw.at

haltiger Bewirtschaftung gemäß des PEFC-Siegels, der Druck erfolgte in einer PEFC-zertifizierten Druckerei. Mehr Informationen unter www.pefc.at


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