Erster Band
Ausgewählte gefÜrderte soziale Dienstleistungen in Wien
Leistungsbericht 2015 Fonds Soziales Wien
Impressum: Herausgeber: Fonds Soziales Wien, 3., Guglgasse 7–9, Tel.: 05 05 379, Fax: 05 05 379-999, E-Mail: kontakt@fsw.at, Web: www.fsw.at, Spendenkonto Erste Bank, BLZ: 20 111, Kontonummer: 40 319 700 8; Grafische Gestaltung: Stabsstelle Unternehmenskommunikation; Fßr den Inhalt verantwortlich: Stabsstelle Berichtswesen und Entwicklung, Mag. Harald Kriener; Lektorat: Dr. in Claudia Koloszar-Koo Druckerei: AV+ASTORIA Druckzentrum GmbH; Stand: Dezember 2016; Artikel Nr.: 1308
Erster Band
Ausgewählte gefÜrderte soziale Dienstleistungen in Wien
Leistungsbericht 2015 Fonds Soziales Wien
2
Inhaltsverzeichnis
Band Band 1
Einleitung Pflege und Betreuung KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf 2010 – 2015 KundInnenservice des Beratungszentrums Pflege und Betreuung zu Hause Heimhilfe Hauskrankenpflege Medizinische Hauskrankenpflege Mobile soziale Arbeit Besuchsdienst Nachbarschaftshilfe Essen auf Rädern Sonderreinigungsdienst Wäscheservice-Zustellung 24-Stunden-Betreuung Pflegenotruf und Akut-Interventionsdienst Mobile Palliativteams Tageszentren Soziale Arbeit im Krankenhaus Kontinenz- und Stomaberatung Psychosoziale Beratung und Therapie Ambulante therapeutische und psychosoziale Dienste Wohnen & Pflege (Gesamt) Urlaubspflege Remobilisation (Kurzzeitpflege) Betreutes Wohnen Sozial betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren Pflegeplätze Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung Hausgemeinschaften SeniorInnen-Wohngemeinschaften
Band 2
Band 3
Abbildungen 5
Tabelle 5
Partner 6–7
6 – 8–9 10 – 11 12 – 13 – 14 – 15 – 16 – 17 18 19 21 – 20 22 – 23 – – – – – 24 25 26 – 27 – 28 – 29 30 – 31 32 – 33 –
10 24 – 25 14 – 15 14 – 15 14 – 15 16 – 17 16 – 17 16 – 17 16 – 17 16 – 17 16 – 17 14 – 15 14 – 15 12 – 13, 22 – 23 12 – 13, 20 – 21, 36 – 37 12 – 13, 20 – 21 22 – 23 22 – 23 12 – 13, 22 – 23 12 – 13, 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19 18 – 19
– – 10 –11 12 – 13 – – 14 – 15 16 17 – – – 18 – 19 – – – – – 20 21 22 – 25 – 26 – 32 34 – 35 33 –
Inhaltsverzeichnis
Band Band 1
Band 2
Band 3
Abbildungen
Tabelle
Partner
Behinderung und Chancengleichheit KundInnen mit Behinderung 2010 – 2015 KundInnenservice des Beratungszentrums Behindertenhilfe Frühförderung, Kindergarten und Schule Mobile Frühförderung Frühförderung in Ambulatorien Berufsqualifizierung Berufsintegration Arbeitsintegration Tagesstruktur Mobilitätskonzept Regelfahrtendienst Teilbetreutes Wohnen Vollbetreutes Wohnen Hilfsmittel und Konsumgüter Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz Eingliederung und Freizeit Kindergärten und Schulen sowie Unterstützung der Bildung und Ausbildung Beratungseinrichtungen Freizeitfahrtendienst
34 – – 36 37 38 39 40 42 – 43 – – 44 – 45 46 – 47 48 49 50 – 51 – – 41 52 – 53
28 40 – 41 30 – 33 32 – 33 32 – 33 38 – 39 38 – 39 38 – 39 30 – 31, 34 – 37 34 – 35 32 – 35, 38 – 39 30 – 31, 36 – 37 30 – 31, 36 – 37 38 – 39 38 – 39 30 – 31, 38 – 39 – 32 – 33 – 20 – 21, 40 – 41, 46 – 47
– – – 38 39 40 – 41 42 – 44 – 52 43 53 54 – 59 60 – 61 – – – 62 – 63 66 64 – 65 67
Mobilitätsförderung KundInnen mit ausschließlicher Förderung für Mobilitätsbedarf 2010 – 2015 Ausschließliche Förderung für Spezielle Mobilitätshilfen und Beförderungsdienste (nach KundInnengruppen) Förderung zusätzlich zu Pflege- und Betreuungsleistungen Förderung zusätzlich zu Leistungen der Behindertenhilfe
– – – –
44 9 12 –13, 20 – 21 30 – 31, 40 – 41
– – – –
3
4
Einleitung
Band Band 1
Band 2
Band 3
Abbildungen
Tabelle
Partner
Ohne Wohnung, ohne Obdach KundInnen ohne Wohnung oder Obdach 2010 – 2015 KundInnenservice des Beratungszentrums Wohnungslosenhilfe Nachtquartiere und Nachtnotaufnahmen Allgemeines Übergangswohnen Zielgruppenwohnen Mutter-Kind-Einrichtungen Betreutes Wohnen in Wohnungen Sozial betreutes Wohnen (nur KundInnengruppe Wohnungslose) Sozial betreutes Wohnen gesamt (auch mit KundInnengruppe Pflege und Betreuung) Mobile Wohnbetreuung Ambulante Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote Mobile genderspezifische Beratungsangebote Wohnen und Beratung für MigrantInnen
54 – 56 – 57 58 – 59 60 – 61 62 – 63 64 – 65 – 66 – 67 68 – 69 – – –
48 56 – 57 50 – 51, 54 – 55 52 – 53 52 – 53 52 – 53 52 – 53 50 – 53 – 50 – 53 54 – 55 56 – 57 56 – 57
– – 70 – 71 72 73 77 74 – 76 – 78 – 79 80 – – –
Flüchtlinge (Grundversorgung) Flüchtlinge 2010 – 2015 Flüchtlinge
70 72 – 73
60 62 – 65
– 82 – 84
Schuldenproblematik KundInnen mit Schuldenproblematik 2010 – 2015 Schuldenproblematik (Übersicht)
74 76 – 78
– –
Schuldnerberatung (Leistungen im Detail)
–
Betreutes Konto
79
66 68 – 69 24 – 25, 38 – 39, 56 – 57, 70 – 71 70 – 71
Aus- und Weiterbildungszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH Aus- und Weiterbildungszentrum
80, 82 – 83
–
–
– –
Einleitung
Einleitung Im sozialen Dienstleistungsnetzwerk der Stadt Wien leisten über 27.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anerkannter und geförderter Sozialunternehmen gemeinsam mit dem Fonds Soziales Wien einen zentralen Beitrag zur Sicherung und zum Ausbau der sozialen Sicherheit in Wien. In diesem Band des Leistungsberichtes werden die meisten der in Wien vom FSW koordinierten sozialen Dienstleistungen in Abbildungen und Mehrjahresvergleichen dargestellt.
in Krisensituationen in Nachtquartieren schlafen oder
anhand vieler standardisierter Abbildungen ein detail-
bereiten sich nach der akuten Phase in betreuten Woh-
liertes und zugleich einfach zu erfassendes Gesamtbild
nungen wieder auf ein Leben in den eigenen vier Wän-
des Wiener Sozialdienstleistungsmarktes und seiner
den vor. Über 10.000 Menschen mit Schuldenproblema-
KundInnen im Verlauf der letzten elf Jahre.
tik erhalten professionelle Beratung und Begleitung bei der Sanierung ihrer finanziellen und sozialen Situation.
So kann dieser Bericht dazu dienen, die Entwicklung der KundInnenanzahl und der erbrachten Dienstleistungs-
2015 wurden im Rahmen der Grundversorgung beina-
mengen in ihrem Zusammenhang mit gesellschaftlichen,
he 26.000 Flüchtlinge betreut. Die rasche, professio-
volkswirtschaftlichen und demografischen Entwicklun-
nelle und kompromisslose Bereitstellung der für diese
gen zu verstehen.
Menschen notwendigen Leistungen ist ein besonderer Ausweis der Flexibilität der Beschäftigten in den Sozi-
Die meisten Dienstleistungen können mit Angaben zu
An 365 Tagen erhielten im Jahr 2015 knapp 120.000 in
alunternehmen und der Strukturqualität des sozialen
Durchschnittsalter, Geschlechter- und Altersverteilung
Wien lebende Kundinnen und Kunden des Fonds So-
Dienstleistungsnetzwerkes. Die erfolgreiche Bewälti-
oder auch zuerkannten Pflegegeldstufen im Jahr 2015
ziales Wien Unterstützung durch das Gemeinwesen.
gung dieser großen Aufgabenstellung ist darüber hin-
im Vergleich zu 2010 und durchschnittlichen Leistungs-
Beinahe 60.000 Menschen mit Bedarf an Pflege und Be-
aus auch dem enormen zeitlichen Einsatz, der Energie
bezugsdauern dargestellt werden.
treuung und ihre Angehörigen erfahren Entlastung und
und Kreativität tausender Wienerinnen und Wiener ge-
Unterstützung beim Erhalt ihrer Selbstständigkeit und
schuldet, die sich weit über die Zeit der großen Flücht-
Schließlich geben die Abbildungen langjährige Auf-
Lebensqualität.
lingsbewegung hinaus für die Unterstützung geflüchte-
wands- und Tarifentwicklungen sowie Marktanteile
ter Menschen engagierten. Für 13.000 Menschen mit Behinderung tragen die sozialen Dienstleistungsangebote zu einem Mehr an Autonomie, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei. 10.000 Menschen ohne Obdach oder Wohnung können
des Jahres 2015 im Vergleich zu 2010 wieder und damit Einblick in langfristige Entwicklungen der Sozialbud-
Was in diesem Band dargestellt wird Dieser erste Band des FSW-Leistungsberichts zeichnet
gets, der Kostenbeiträge und der Partnerunternehmen des FSW.
5
2015
58.740
2014
58.250
2013
58.180
2010
6
63.680
KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf
7
Pflege und Betreuung
8
Pflege und Betreuung
Heimhilfe
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
22.740 (121%)
14
22.380 (119%)
Mit der Leistung „Heimhilfe“ erhalten Menschen aller Altersstu-
13
22.030 (117%)
110
110
fen, die nicht mehr vollständig für sich selbst sorgen können,
12
21.940 (117%)
105
105
Unterstützung und Betreuung bei der Haushaltsführung und
11
22.040 (117%)
100
100
95
95
10
22.010 (117%)
90
90
05
18.770 (100%)
85
85
ausgebildeten HeimhelferInnen – auch an Wochenenden – in der
80
80
Wohnung der KundInnen erbracht.
75
75
70
70
65
65
60
60
55
55
50
50
Für Menschen, die unmittelbar nach einer Spitalsentlassung oder
45
45
in ähnlichen Situationen Unterstützung benötigen, wird Heimhilfe
40
40
vorübergehend von MitarbeiterInnen des FSW als „Übergangs-
35
35
heimhilfe“ geleistet.
30
30
25
25
Der Umfang der geförderten Heimhilfeleistungen richtet sich
20
20
nach dem im Rahmen des Case Managements individuell fest-
15
15
gestellten Betreuungsbedarf.
10
10
5
5
den Verrichtungen des täglichen Lebens. Dazu zählen z. B. Unterstützung bei der Körperpflege, das Wärmen von Mahlzeiten oder die Erledigung kleiner Einkäufe. Die Leistung wird von dafür
Menschen mit psychischen oder dementiellen Erkrankungen
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“ von 2005 bis 2015, inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe INDIBET“. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
steht eine spezielle Form der Heimhilfe – individuelle Betreuung „INDIBET“– zur Verfügung.
Der Kostenbeitrag beträgt maximal 19 Euro pro Stunde und ist
Anteil der Frauen und Männer 2015
68%
32%
Anzahl Frauen
0 -1050
1.050
-700700
350 -350
Anzahl Männer
00
350 350
700 700
1.050
von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistung) abhängig.
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 69% im Jahr 2014 und 72% im Jahr 2010.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Heimhilfe“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (82 Jahre) bzw. Männer (75 Jahre).
1050
Pflege und Betreuung
Bezirksspezifische Nutzung 2015
Stunden 2005 – 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung
< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
15
3.748.200 (104%)
14
3.802.600 (106%)
98,40 128,13
129,88 130,97 132,37 134,55 135,01
13
3.866.500 (108%)
(130%)
(132%) (133%) (135%) (137%) (137%)
12
3.931.900 (109%)
11
4.002.800 (111%)
10
4.023.600 (112%)
05
3.591.900 (100%)
(100%)
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2015. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.
Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“ in Anspruch genommen wurden. Inklusive „Übergangsheimhilfe des FSW“ und „Heimhilfe INDIBET“. Auf 100 Stunden gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2015 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die sozialen Dienstleistungen „Heimhilfe“ und „Heimhilfe INDIBET“ geleistet wurden. Auf 10.000 Euro gerundet.
Pflegegeldstufen 2010 zu 2015
Durchschnittstarife 2005 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
Förderung des FSW
Diff. in %-Pkt.
PG-Stufe 7
7
0,2%
(-0,3)
PG-Stufe 6
6
0,6%
(-0,9)
(+1,1)
18,3%
(-1,1)
Caritas Erzdiözese
12,9%
(+0,8)
Sozial Global
11,8%
(-2,4)
(-6,1)
Caritas Socialis
4,9%
(+1,1)
Arb.-Samariter-Bund
4,8%
(+2,3)
Adventmission
4,4%
(+0,1)
PG-Stufe 1
1 19,6%
(+5,1)
17,5%
(+5,5) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.
70,8%
(+0,9)
2
0%
19,0%
Wr. Sozialdienste
Wr. Hilfswerk
PG-Stufe 2 Kein Pflegegeld
23,9%
Volkshilfe
Wr. Rotes Kreuz
70,4%
19,9%
3
Diff. in %-Pkt.
(-2,2)
70,0%
PG-Stufe 3
14,3%
69,4%
4
(100%)
69,6%
PG-Stufe 4
(-2,0)
4,0%
(125%) (119%) (122%)
(130%) (132%)
71,2%
5
(116%)
€ 32,5 € 33,3 € 34,3 € 35,4 € 36,1
68,4%
PG-Stufe 5
€ 27,3 € 31,7
Kostenbeiträge der KundInnen
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Heimhilfe“ (inkl. INDIBET) bezahlte. Auf 10 Cent gerundet. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.
10,6%
(+1,4)
7,3%
7 weitere Träger
(+0,1)
6,1% 0%
(-4,6) 80%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Heimhilfe“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach verrechneten Leistungsstunden. Berücksichtigte Träger für 2015: 16.
9
10
Pflege und Betreuung
Hauskrankenpflege
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
9.390 (155%)
14
9.220 (153%)
In der Leistung „Hauskrankenpflege“ werden Pflegeleistungen
13
9.190 (152%)
110 110
wie Wundversorgung, Mobilisation, Körperpflege, Injektionen,
12
9.270 (153%)
105 105
Medikamentengaben und Sondenernährung von diplomierten
11
8.900 (147%)
100 100
10
8.270 (137%)
05
6.040 (100%)
Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie von PflegehelferInnen erbracht. Damit ist professionelle Pflege in der eigenen Wohnung gewährleistet. Auch vorbeugende Pflegemaßnahmen
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
9595 9090 8585
sowie Beratung und Pflegeanleitung für KundInnen und deren
80
Angehörige werden durchgeführt.
75
80 75 70
Der Umfang der geförderten Leistung, die bei Notwendigkeit täg-
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
65
65
60
lich – auch an Wochenenden – erbracht wird, richtet sich nach dem persönlichen, im Rahmen der Bedarfserhebung des Case
70
60
Anteil der Frauen und Männer 2015
55
55
50
Managements erhobenen Pflegebedarf. Die Inanspruchnahme
50
ist zeitlich unbegrenzt möglich.
45
45 40
40
35
Der Kostenbeitrag beträgt maximal 24,95 Euro pro Stunde und
35
ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld,
30
Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistung) abhängig.
25
30 25 20
20
15 15
10 10
5 5
61%
39%
0 -390
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 62% im Jahr 2014 und 65% im Jahr 2010.
390
260 -260
130
0
130
-130
0
130
260
390
260
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (82 Jahre) bzw. Männer (75 Jahre).
390
Pflege und Betreuung
Bezirksspezifische Nutzung 2015
Stunden 2005 – 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung
< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%
15
1.488.100 (200%)
14
1.434.300 (192%)
13
1.401.600 (188%)
12
1.328.000 (178%)
11
1.288.800 (173%)
10
1.266.600 (170%)
05
745.500 (100%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 28,20
57,33 (203%)
59,53
62,88
67,44 (239%)
(211%) (223%)
71,52
75,28
(254%) (267%)
(100%)
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2015. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.
Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in Anspruch genommen wurden. Auf 100 Stunden gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2015 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ geleistet wurden. Auf 10.000 Euro gerundet.
Pflegegeldstufen 2010 zu 2015
Durchschnittstarife 2005 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
Förderung des FSW
Diff. in %-Pkt.
PG-Stufe 7
7
2,3%
(-0,7)
€ 37,8 € 45,2
PG-Stufe 6
6
2,6%
(-0,4)
(120%)
PG-Stufe 1
1
Kein Pflegegeld
(+1,3)
Wr. Sozialdienste
10,5%
(+2,4)
Caritas Socialis
10,3%
(+1,1)
(+1,9)
18,5%
(-2,5)
10,5%
(+4,5)
8,4% 0%
13,9%
21,9%
(+1,4) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.
76,4%
2
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Hauskrankenpflege“ bezahlte. Auf 10 Cent gerundet. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.
(+2,5)
19,5%
Volkshilfe
Adventmission
76,0%
3
Caritas Erzdiözese
Wr. Hilfswerk
75,5%
PG-Stufe 3
Diff. in %-Pkt.
(-3,0)
23,0%
75,2%
4
(100%)
75,2%
PG-Stufe 4 PG-Stufe 2
(-1,2)
12,8%
(134%) (127%) (132%) (122%) (125%)
76,5%
5
€ 46,2 € 47,2 € 48,1 € 49,7 € 50,6
75,4%
PG-Stufe 5
Kostenbeiträge der KundInnen
9,1%
(-0,5)
7,6%
(+0,1)
Sozial Global
6,7%
(+0,4)
Wr. Rotes Kreuz
5,6%
(+0,8)
Arb.-Samariter-Bund
3,3%
(-0,3)
9 weitere Träger
13,4% 0%
(-7,5) 80%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Hauskrankenpflege“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach verrechneten Leistungsstunden. Berücksichtigte Träger für 2015: 18.
11
12
Pflege und Betreuung
Medizinische Hauskrankenpflege
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
7.040 (142%)
14
6.920 (139%)
Der Schwerpunkt der „Medizinischen Hauskrankenpflege“ liegt
13
6.700 (135%)
110 110
im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich laut GuKG und umfasst
12
6.450 (130%)
105 105
dementsprechend die Durchführung diagnostischer, therapeuti-
11
6.240 (126%)
100 100
10
6.330 (127%)
90 90
05
4.970 (100%)
85 85
scher und medizinischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung, wie zum Beispiel: Verabreichung von Arzneimitteln, Wundmanagement, Legen von Blasenkathetern zur Harnableitung sowie
Anzahl Frauen
95 95
begleitende Pflege und Überwachung bei speziellen Krankheits-
80 80
formen und Anleitung und Unterweisung zur Selbstpflege.
75 75
„Medizinische Hauskrankenpflege“ verkürzt oder ersetzt Spi-
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
70 70 65 65 60 60
talsaufenthalte und wird zum Teil von der Krankenversicherung bezahlt. Sie ist auf einen Zeitraum von 28 Tagen begrenzt und
Anzahl Männer
Anteil der Frauen und Männer 2015
55 55
wird ausschließlich von diplomierten Gesundheits- und Kranken-
50 50
pflegepersonen – auch an den Wochenenden – erbracht.
45 45 40 40 35 35
Voraussetzung für diese Leistungen ist eine Verordnung durch
30 30
eine Spitalsärztin bzw. einen Spitalsarzt oder eine niedergelas-
25 25
sene Ärztin bzw. einen niedergelassenen Arzt.
20 20 15 15
Für eine Verlängerung der Leistung ist eine chefärztliche Bewil-
10 10
ligung nötig. Die KundInnen zahlen keinen Kostenbeitrag. Nach-
55
dem die Krankenversicherung derzeit nur rund 60% der Kosten für diese Leistung übernimmt, finanziert der FSW die Differenz.
59%
41%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 60% im Jahr 2014 und 62% im Jahr 2010.
0 -240 240
-160 160
-80 80
00
80 80
160 160
240240
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (81 Jahre) bzw. Männer (73 Jahre).
Pflege und Betreuung
Bezirksspezifische Nutzung 2015
Stunden 2005 – 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro
FSW – Pflege und Betreuung
< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%
FSW – Pflege und Betreuung
FSW-Partnereinrichtungen
15
114.460 (158%)
14
126.370 (174%)
13
115.740 (161%)
12
110.760 (153%)
11
98.150 (135%)
10
106.200 (147%)
05
72.470 (100%)
FSW-Partnereinrichtungen 3,48
6,44 (185%)
6,45
6,59
6,94
7,30
7,03
(199%) (210%) (202%)
(185%) (189%)
(100%)
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2015. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.
Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ in Anspruch genommen wurden. Ohne Kontinenzberatung.
Abb. 8: Aufwendungen in Euro, die von 2005 bis 2015 an Partnereinrichtungen sowie die „FSW - Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH“ für die spitalsersetzende Leistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ bezahlt wurden – inklusive Kostenersatz der Krankenversicherung.
Pflegegeldstufen 2010 zu 2015
Durchschnittstarife 2006 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
Zuschuss FSW
Diff. in %-Pkt.
PG-Stufe 7
7
1,1%
(+0,1)
PG-Stufe 6
6
1,9%
(-0,1)
2
PG-Stufe 1
1
Kein Pflegegeld
18,2% 14,4%
(-3,8) (+5,4)
23,9% 0%
(+0,2)
(+1,9) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.
06
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW den Partnern für eine Stunde „Medizinische Hauskrankenpflege“ bezahlte. Auf 10 Cent gerundet. Die Krankenversicherung übernahm im Jahr 2015 60,6% der Kosten für diese spitalsersetzende Leistung.
(+6,2)
16,6%
Caritas Socialis Arb.-Samariter-Bund
(-0,7)
71,5%
Caritas Erzdiözese MOKI
39,4%
PG-Stufe 2
17,2%
FSW - WPB
(-3,6)
42,2%
3
(100%)
40,2%
PG-Stufe 3
(117%) (119%) (109%) (112%) (112%)
37,9%
15,4%
4
(109%)
44,9%
PG-Stufe 4
(-0,2)
7,8%
€ 49,4 € 50,9 € 50,9 € 52,8 € 53,7
43,8%
5
€ 45,3 € 49,4
34,7%
PG-Stufe 5
Diff. in %-Pkt.
Kostenersatz Krankenversicherung
6,2%
(+2,5)
2,9%
(+0,4)
1,0%
(+0,4)
Wr. Hilfswerk
1,0%
(-3,0)
HIVmobil
0,7%
(-0,1)
Adventmission
0,2%
(-0,7)
Wr. Hauskrankenpflege
(-4,9) 0%
80%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Medizinische Hauskrankenpflege“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach verrechneten Leistungsstunden.
13
14
Pflege und Betreuung
Besuchsdienst
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
6.630 (215%)
14
6.460 (209%)
MitarbeiterInnen anerkannter Einrichtungen besuchen wochen-
13
6.180 (200%)
110 110
tags Menschen, denen es aufgrund ihrer körperlichen oder psy-
12
5.810 (188%)
105 105
chischen Beeinträchtigungen schwerfällt, ihre Wohnung alleine
11
5.730 (185%)
100 100
10
5.620 (182%)
90 90
05
3.090 (100%)
85 85
zu verlassen. Die KundInnen werden beispielsweise zu ÄrztInnen, FrisörInnen, zur Apotheke oder Bank begleitet und bei Einkäufen unterstützt.
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
95 95
80 80 75 75
Ein wichtiger Teil der Leistung „Besuchsdienst“ ist auch die Förderung sozialer Kontakte, wie die Begleitung beim Treffen mit FreundInnen und Bekannten.
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
70 70 65 65 60 60
Der zeitliche Umfang dieser geförderten Leistung wird von Mit-
Anteil der Frauen und Männer 2015
55 55
arbeiterInnen des FSW-KundInnenservice gemeinsam mit den
50 50
KundInnen im Rahmen der Bedarfserhebung des Case Manage-
45 45
ments festgelegt.
40 40 35 35 30 30
Der Kostenbeitrag beträgt maximal 15,20 Euro pro Stunde und
25 25
ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld,
20 20
Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistung) abhängig.
15 15 10 10 55
72%
28%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 73% im Jahr 2014 und 75% im Jahr 2010.
0
300
-300
-200 200
-100 100
0
0
100 100
200 200
300 300
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (82 Jahre) bzw. Männer (74 Jahre).
Pflege und Betreuung
Bezirksspezifische Nutzung 2015
Stunden 2005 – 2015
< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro
15
364.360 (249%)
14
340.080 (233%)
13
319.510 (219%)
12
299.700 (205%)
11
295.640 (202%)
10
280.140 (192%)
05
146.140 (100%)
3,08
6,83
(222%)
7,34
7,64
8,38 (272%)
(239%) (249%)
9,27 (301%)
10,15 (330%)
(100%)
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2015. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.
Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ in Anspruch genommen wurden.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Besuchsdienst“ von 2005 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.
Pflegegeldstufen 2010 zu 2015
Durchschnittstarife 2005 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
Förderung des FSW
Diff. in %-Pkt.
PG-Stufe 7
7
0,4%
(-0,2)
PG-Stufe 6
6
0,8%
(-0,8)
16,5%
0%
(+0,6)
Volkshilfe
15,5%
(-2,2)
Sozial Global
12,4%
(-0,3)
8,8%
(+0,7)
Wr. Hilfswerk
6,3%
(-1,8)
Junge Panther
4,1%
(+1,8)
Adventmission
3,6%
(-0,1)
(+5,4)
9,3%
17,0%
(-3,6) (+2,8) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.
72,3%
1
25,4%
71,4%
2
(+1,0)
17,7%
Wr. Sozialdienste
(+1,1)
70,6%
PG-Stufe 2
Caritas Erzdiözese
Caritas Socialis
70,0%
23,1%
3
Diff. in %-Pkt.
Wr. Rotes Kreuz
(100%)
69,6%
PG-Stufe 3
Kein Pflegegeld
(-3,0)
18,7%
4
PG-Stufe 1
(116%)
(132%) (124%) (129%) (118%) (120%)
(-1,6)
5,9%
PG-Stufe 4
€ 24,8 € 25,4 € 26,2 € 27,3 € 27,9
70,9%
5
€ 21,1 € 24,4
69,2%
PG-Stufe 5
Kostenbeiträge der KundInnen
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde „Besuchsdienst“ bezahlte. Auf 10 Cent gerundet. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.
7,5%
5 weitere Träger
(+2,0)
7,1% 0%
(-1,5) 80%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Besuchsdienst“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach verrechneten Leistungsstunden. Berücksichtigte Träger für 2015: 14.
15
16
Pflege und Betreuung
Essen auf Rädern
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
1.240 (17%)
14
1.630 (22%)
Die Anbieter von „Essen auf Rädern“ bringen Wienerinnen und
13
2.290 (31%)
110 110
Wienern das Mittagessen nach Hause. Dieses Angebot wird von
12
3.400 (47%)
105 105
vielen Wienerinnen und Wienern, insbesondere ohne Pflegegeld-
11
4.830 (66%)
100 100
10
6.770 (93%)
90 90
05
7.310 (100%)
85 85
bezug und ohne Förderung durch den FSW in Anspruch genommen (tägliches Menü oder Wochenpaket). Dies wird hier nicht statistisch erfasst.
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
95 95
80 80 75 75
Für Personen, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde, wird die Zustellung des täglichen
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
70 70 65 65 60 60
Menüs gefördert.
Anteil der Frauen und Männer 2015
55 55
Bei sehr geringem Einkommen wird zusätzlich das Essen selbst
50 50
bezuschusst. Das tägliche Menü ist dreigängig und aus verschie-
45 45
denen Menüarten wählbar (Normal-, leichte Vollkost, Diabeti-
40 40
ker- und vegetarisches Menü). Die Lieferung des Essens erfolgt
35 35 30 30
wahlweise täglich oder an einzelnen Tagen pro Woche.
25 25 20 20
Der Kostenbeitrag beträgt maximal 1,52 Euro pro Zustellung und
15 15
ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen
10 10
des/der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners/Partnerin,
55
von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen. Für die Zustellung von Essen auf Rä-
66%
34%
0 -120 120
-80 80
-40 40
00
40 40
80 80
120 120
dern wird zur Berechnung des Kostenbeitrages kein Betrag aus dem Pflegegeld herangezogen.
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 69% im Jahr 2014 und 72% im Jahr 2010.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (84 Jahre) bzw. Männer (73 Jahre).
Pflege und Betreuung
Bezirksspezifische Nutzung 2015
Zustellungen 2005 – 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung
< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%
15
266.040 (22%)
14
361.160 (30%)
13
476.530 (39%)
12
644.010 (53%)
11
890.900 (73%)
10
1.163.860 (96%)
05
1.215.700 (100%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 4,96 (100%)
5,24
4,03
2,93
2,18
1,67
1,39
(106%) (81%) (59%) (44%)
05
10
11
12
(34%)
13
14
(28%)
15
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2015. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.
Abb. 6: Anzahl der Zustellungen, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in Anspruch genommen wurden.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Essen auf Rädern“ von 2005 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.
Pflegegeldstufen 2010 zu 2015
Durchschnittstarife 2005 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
Förderung des FSW
Diff. in %-Pkt.
(-0,4)
1,4%
(-0,6) (+1,2)
8,2%
PG-Stufe 2 PG-Stufe 1
1
Kein Pflegegeld
3
25,3%
(+2,3)
2
24,8%
(-6,2)
11,6%
(+1,6)
6,2% 0%
€ 4,3
€ 4,3
€ 4,4
(110%) (110%) (110%) (110%) (113%) Diff. in %-Pkt.
(+0,2) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.
91,8%
PG-Stufe 3
€ 4,3
(+1,8)
21,8%
4
(110%)
€ 4,3
91,2%
PG-Stufe 4
(100%)
€ 4,3
90,9%
5
€ 3,9
90,1%
6
PG-Stufe 5
0,6%
88,7%
7
88,5%
PG-Stufe 6
88,3%
PG-Stufe 7
Kostenbeiträge der KundInnen
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Zustellung von „Essen auf Rädern“ bezahlte. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt.
Samariterbund Wien
82,2% (+82,2)
Wr. Hilfswerk
16,3%
Volkshilfe
1,6% 0%
(-24,4) 100%
(-16,1)
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Essen auf Rädern“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach verrechneten Zustellungen.
17
18
Pflege und Betreuung
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Helferhalbtage 2005 – 2015
15
180 (225%)
15
3.280 (280%)
14
190 (238%)
14
3.130 (268%)
Der „Sonderreinigungsdienst“ unterstützt Menschen, in deren
13
160 (200%)
13
2.450 (209%)
Wohnung aufgrund einer Krankheit oder altersbedingter bzw.
12
150 (188%)
12
1.960 (167%)
psychischer Probleme der BewohnerInnen ein sanitärer Übel-
11
170 (213%)
11
2.090 (179%)
10
180 (225%)
10
2.730 (233%)
05
80 (100%)
05
1.170 (100%)
Sonderreinigungsdienst
stand besteht. Die Leistung umfasst das Entrümpeln, das geruchsdichte und auslaufsichere Verpacken des Mülls und die anschließende Reinigung der Wohnung. Durch diesen Dienst können drohende Delogierungen abgewendet werden. Die Leistungen des Sonderreinigungsdienstes werden von einer anerkannten Einrichtung
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 3: Anzahl der Helferhalbtage die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ in Anspruch genommen wurden. Ein Helferhalbtag entspricht 5 Stunden.
Anteil der Frauen und Männer 2015
Aufwendungen 2007 – 2015 in Tsd. Euro
des FSW erbracht. Der zeitliche Umfang dieser geförderten Leistung wird von Mit-
Subjektförderung
arbeiterInnen des FSW-KundInnenservice gemeinsam mit den
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
KundInnen im Rahmen der Bedarfserhebung des Case Managements festgelegt.
133
Beim Sonderreinigungsdienst handelt es sich um eine einmalige
184
(138%)
und kostenbeitragsfreie Leistung, das heißt, die Kosten werden
(100%)
151
151
160
187
(140%)
212 (159%)
(113%) (113%) (120%)
zur Gänze vom FSW übernommen.
43%
57%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 42% im Jahr 2014 und 40% im Jahr 2010.
07
10
11
12
13
14
15
Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Sonderreinigungsdienst“ von 2005 bis 2015. Auf 1.000 Euro gerundet.
Pflege und Betreuung
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Zustellungen 2005 – 2015
15
210 (36%)
15
3.020 (42%)
14
250 (42%)
14
3.690 (52%)
Die regelmäßige Leistung „Wäscheservice-Zustellung“ kann
13
300 (51%)
13
4.500 (63%)
ein-, zwei- oder vierwöchentlich in Anspruch genommen werden.
12
350 (59%)
12
5.000 (70%)
11
410 (69%)
11
5.680 (79%)
10
460 (78%)
10
5.920 (83%)
05
590 (100%)
05
7.160 (100%)
Wäscheservice-Zustellung
Die Wäsche wird abgeholt, gewaschen, gebügelt und wieder zugestellt. Auch kleine Wäschereparaturen wie Knopfannähen oder Flicken geplatzter Nähte werden erledigt. Die durchführende Einrichtung beschäftigt Menschen mit Behinderung.
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „WäscheserviceZustellung“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 3: Anzahl der Zustellungen, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Wäscheservice-Zustellung“ in Anspruch genommen wurden.
Anteil der Frauen und Männer 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Tsd. Euro
Für Personen, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde, wird die Zustellung der Wäsche gefördert. Die Kosten der Reinigung und eventueller Reparaturen sind von den KundInnen selbst zu tragen. 118
Der Kostenbeitrag beträgt maximal 12,35 Euro pro Zustellung
(100%)
130
127
(110%)
(108%)
121 (102%)
und ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen
111
92
78
(94%) (78%)
des/der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners/Partnerin,
(66%)
vom Pflegegeld, von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen. 51%
49%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Wäscheservice-Zustellung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 55% im Jahr 2014 und 60% im Jahr 2010.
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „WäscheserviceZustellung“ von 2005 bis 2015. Auf 1.000 Euro gerundet.
19
20
Pflege und Betreuung
Kundinnen und Kunden 2009 – 2015
Stunden 2010 – 2015
15
1.740 (191%)
15
34.780 (121%)
14
1.660 (182%)
14
27.990 (97%)
Ein mobiles Palliativteam ist ein multiprofessionell zusammenge-
13
1.580 (174%)
13
33.100 (115%)
setztes Team, das sich in erster Linie an die Betreuenden wendet
12
1.280 (141%)
12
29.020 (101%)
(z. B. ärztliches Personal, Pflegepersonen, Physiotherapeutinnen/
11
1.360 (149%)
11
28.570 (99%)
10
1.440 (158%)
10
28.740 (100%)
09
910 (100%)
Mobile Palliativteams
-therapeuten, Angehörige). Es ist beratend und anleitend tätig und bietet seine Erfahrung in Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Palliativpflege und psychosozialer Begleitung an. Die Beratung durch die Palliativteams kann auch von den KundInnen selbst in Anspruch genommen werden. In Absprache mit den Betreuenden ist eine gezielte Einbindung in die Pflege und Betreuung möglich.
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Palliativteams“ von 2009 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 3: Anzahl der Stunden, die von 2010 bis 2015 für KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Palliativteams“ geleistet wurden. Es handelt sich um Stunden von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie von Ärztinnen und Ärzten, ohne administrative Tätigkeiten.
Anteil der Frauen und Männer 2015
Aufwendungen 2009 – 2015 in Mio. Euro
Die Leistungen der mobilen Palliativbetreuung werden zu Hause in der gewohnten Umgebung erbracht. Durch intensive Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten, Pflegepersonen, SeelsorgerInnen, ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und Angehörigen soll den Menschen ein Leben bis zum Tod in Würde
1,43
1,50
1,53
1,59
2,06
2,15
und Geborgenheit ermöglicht werden.
2,99 (209%)
Für KundInnen entstehen für die mobile Palliativbetreuung keine (100%) (105%)
Kosten. Wenn begleitend zur Betreuung Leistungen der medizini-
(144%)
(150%)
13
14
(107%) (111%)
schen Hauskrankenpflege, wie z. B. Wundversorgung oder Verabreichung von Injektionen, nötig sind, werden dafür die Kosten von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Zusätzlich
53%
47%
09
10
11
12
15
erforderliche Leistungen im Rahmen der mobilen Pflege und Betreuung können ebenso beansprucht werden. Ein Kostenbeitrag ist abhängig von der Art der in Anspruch genommenen Leistung.
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Mobile Palliativteams“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen betrug 53% im Jahr 2014 und 58% im Jahr 2010.
Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Palliativteams“ von 2009 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.
Pflege und Betreuung
Kundinnen und Kunden 2008 – 2015
Monate 2008 – 2015
15
3.190 (491%)
15
25.520 (727%)
14
2.880 (443%)
14
21.810 (621%)
„24-Stunden-Betreuung“ unterstützt pflegebedürftige Menschen,
13
2.480 (382%)
13
18.870 (538%)
damit sie möglichst lange im eigenen Zuhause wohnen können.
12
2.100 (323%)
12
15.250 (434%)
Die wesentlichen Aufgaben sind dabei: Personenbetreuung rund
11
1.560 (240%)
11
12.240 (349%)
10
1.490 (229%)
10
10.180 (290%)
08
650 (100%)
08
3.510 (100%)
24-Stunden-Betreuung
um die Uhr, Unterstützung im Haushalt und in Einzelfällen auch Pflegetätigkeiten nach Anordnung und Anleitung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin oder durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Fördervoraussetzung des Sozialministeriumservice (früher „Bundessozialamt“) ist u. a. der Bezug von Pflegegeld ab
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „24-Stunden-Betreuung“ von 2008 bis 2015. Diese wurde mit Juli 2007 eingeführt. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 3: Anzahl der Monate, in denen an KundInnen der sozialen Dienstleistung „24-Stunden-Betreuung“ vom Sozialministeriumservice Fördermittel ausbezahlt wurden, von 2008 bis 2015.
Anteil der Frauen und Männer 2015
Aufwendungen 2008 – 2015 in Mio. Euro
Stufe 3 oder eine Demenzerkrankung. Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 Euro netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten unberücksichtigt bleiben.
0,3
2,5
2,9
3,7
4,3
4,9 (1.765%)
5,5 (1.971%)
(1.526%)
Die Förderung für die Beschäftigung von Betreuungskräften
(1.321%)
erfolgt über das Sozialministeriumservice. Die Überprüfung der
(893%)
Leistungsqualität obliegt nicht dem FSW. Nähere Informationen
(1.036%)
gibt die Pflegehotline des Sozialministeriums. (100%)
Der Fonds Soziales Wien beteiligt sich mit 40% an den
75%
25%
Förderungen, die restlichen Kosten trägt der Bund. Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „24-Stunden-Betreuung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 76% im Jahr 2014 und 77% im Jahr 2010.
08
10
11
12
13
14
15
Abb. 4: Der FSW trägt einen Anteil von 40% der Kosten an der „24-StundenBetreuung“. Die verbleibenden Kosten trägt der Bund. Dargestellt ist der Kostenanteil des FSW gemäß der Abrechnungsunterlagen des Sozialministeriumservice. Werte auf 100.000 Euro gerundet.
21
22
Pflege und Betreuung
Tageszentren
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
2.190 (137%)
14
2.200 (138%)
Die Tageszentren bieten den BesucherInnen einen struktu-
13
2.130 (133%)
110 110
rierten Tagesablauf mit einer Vielzahl an aktivierenden und/
12
2.060 (129%)
105 105
oder therapeutischen Angeboten, sie fördern die persönlichen
11
2.040 (128%)
100 100
10
2.010 (126%)
05
1.600 (100%)
Ressourcen, wirken präventiv, ermöglichen soziale Kontakte und entlasten pflegende Angehörige. Der Besuch ist werktags in der Zeit zwischen 8:00 und 16:00 Uhr möglich.
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
95 95 90 90 85 85 80 80 75 75
Die Besuchsfrequenz wird individuell vereinbart. Die Leistungen der Tageszentren umfassen u. a. die Essensverpflegung sowie Ausflüge, Feste und Veranstaltungen.
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
70 70 65 65 60 60
Spezielle Leistungen gibt es in zielgruppenspezifischen Tages-
Anteil der Frauen und Männer 2015
55 55
zentren. Diese richten sich an Menschen mit neurologischen
50 50
oder dementiellen Erkrankungen bzw. an Personen, die einen
45 45
Schlaganfall erlitten haben. Der Umfang dieser geförderten
40 40
Leistung wird von MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice
35 35 30 30
gemeinsam mit den KundInnen im Rahmen der Bedarfserhebung
25 25
des Case Managements festgelegt.
20 20 15 15
Der einkommensabhängige Kostenbeitrag beträgt maximal 19
10 10
Euro pro Tag. Für spezielle Angebote werden von den Tageszen-
55
tren zusätzliche Selbstkosten eingehoben. 64%
36%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 65% im Jahr 2014 und 68% im Jahr 2010.
0 -75 75
-50 50
-25 25
00
25 25
50 50
7575
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (81 Jahre) bzw. Männer (76 Jahre).
Pflege und Betreuung
Bezirksspezifische Nutzung 2015
Besuchstage 2005 – 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung
< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%
15
167.350 (138%)
14
169.570 (140%)
13
164.620 (136%)
12
152.690 (126%)
11
156.660 (129%)
10
154.650 (127%)
05
121.430 (100%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 8,53
17,98
17,49
(211%)
(205%) (204%)
17,42
17,01 (200%)
18,00
19,09
(211%)
(224%)
(100%)
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2015. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.
Abb. 6: Anzahl der Besuchstage, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der anerkannten und geförderten Tageszentren in Anspruch genommen wurden.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 2005 bis 2015 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Tageszentren“ geleistet wurden. In den Jahren 2010 bis 2012 wurden mehrere Tageszentren errichtet bzw. umgebaut. Auf 10.000 Euro gerundet.
Pflegegeldstufen 2010 zu 2015
Durchschnittstarife 2005 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
Förderung des FSW
Diff. in %-Pkt.
0,4% 8,9%
(-3,1)
4
(-2,4)
3 2
PG-Stufe 1
1
Kein Pflegegeld
25,9% 22,3%
11,1%
0%
(+2,9)
Caritas Socialis
(-3,2)
Wr. Hilfswerk
(+5,1)
6,6%
Diff. in %-Pkt.
FSW - WPB
(100%)
(+2,6) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.
87,8%
20,6%
PG-Stufe 3 PG-Stufe 2
(126%)
87,5%
5
(138%) (141%) (129%) (132%) (135%)
87,6%
4,3%
PG-Stufe 4
€ 97,8 € 100,0 € 102,1 € 104,0 € 106,8
87,4%
PG-Stufe 5
€ 75,6 € 95,0
(-1,7)
87,5%
6
(-0,1)
91,0%
7
PG-Stufe 6
87,5%
PG-Stufe 7
Kostenbeiträge der KundInnen
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Besuchstag in Tageszentren bezahlte. Auf 10 Cent gerundet. Der Tarif des FSW ist nicht vollkostendeckend, daher werden von den Tageszentren Selbstkostenanteile eingehoben, die hier nicht angegeben sind.
65,3% (+7,2) 15,2%
(-3,9)
10,0%
Wr. Sozialdienste
(-0,4)
4,6%
Maimonides-Zentrum
(-1,2)
3,5%
Caritas Erzdiözese
(+0,4)
1,4% 0%
(-2,1) 80%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Tageszentren“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach verrechneten Besuchstagen. Berücksichtigte Träger für 2015: 6.
23
24
Pflege und Betreuung
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Verrechnungstage 2005 – 2015
15
230 (92%)
15
4.700 (80%)
14
210 (84%)
14
4.400 (75%)
Die Leistung „Urlaubspflege“ kann von Personen mit Pflege-
13
220 (88%)
13
5.300 (90%)
bedarf vorübergehend in einem Wohn- und Pflegehaus des
12
220 (88%)
12
5.800 (98%)
Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) in Anspruch genom-
11
310 (124%)
11
6.500 (110%)
10
310 (124%)
10
6.700 (114%)
05
250 (100%)
05
5.900 (100%)
Urlaubspflege
men werden. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Angehörige während eines Zeitraumes von maximal fünf Wochen pro Jahr von ihren Betreuungsaufgaben zu entlasten. Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld) abhängig, wird individuell berechnet und ist vor Aufnahme als Vorauszahlung an den KAV zu leisten.
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2015 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ genutzt wurden. Auf 100 Verrechnungstage gerundet.
Anteil der Frauen und Männer 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro
Die Endabrechnung erfolgt durch den FSW.
0,47
0,54
0,52
0,82
1,22
1,02
1,02
(260%) (217%) (217%) (174%) (100%)
51%
49%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Urlaubspflege“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 53% im Jahr 2014 und 59% im Jahr 2010.
05
(115%)
(111%)
10
11
12
13
14
15
Abb. 4: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Urlaubspflege“ von 2005 bis 2015. Die Aufwendungen des FSW für die vom KAV angebotene Urlaubspflege sind ab Mitte 2012 vollkostendeckend und daher stark gestiegen. Auf 10.000 Euro gerundet.
Pflege und Betreuung
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Verrechnungstage 2005 – 2015
15
920 (131%)
15
38.600 (99%)
14
930 (133%)
14
38.200 (98%)
13
550 (79%)
13
34.100 (88%)
sich an Menschen mit erhöhtem medizinisch-therapeutischem
12
600 (86%)
12
35.300 (91%)
Betreuungsbedarf meist nach Krankenhausaufenthalt. Die
11
660 (94%)
11
39.100 (101%)
10
670 (96%)
10
38.900 (100%)
05
700 (100%)
05
38.800 (100%)
Remobilisation (Kurzzeitpflege) Die Leistung „Kurzzeitpflege – Leistung Remobilisation“ richtet
Kurzzeitpflege ist auf maximal 92 Tage befristet und umfasst ein erweitertes Leistungsangebot an fachspezifischer Pflege, medizinischer Betreuung sowie ein hohes therapeutisches Angebot mit dem Ziel der Wiedererreichung möglichst hoher Selbstständigkeit. Die Bedarfserhebung und Bewilligung der Leistung erfolgt im
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Remobilisation“ von 2005 bis 2015. Im Jahr 2014 erfolgte die Neuzuordnung der im AKH gepflegten KundInnen. Im Jahr 2015 waren dies 410 KundInnen mit 8.620 Tagen. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2015 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Remobilisation“ genutzt wurden. Auf 100 Tage gerundet.
Anteil der Frauen und Männer 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro
Rahmen des Case Managements durch MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice. Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel
3,10
Einkommen, Pflegegeld und Vermögen) abhängig und wird
3,59
4,83
6,02
individuell berechnet.
11,72 (378%)
10,94 (353%)
10,26
(331%)
(194%) (156%) (100%) (116%)
73%
27%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Remobilisation“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 73% im Jahr 2014 und 80% im Jahr 2010.
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 4: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW zur „Remobilisation“ von 2005 bis 2015. Inklusive Projektförderungen in 2013 und 2012. Die Aufwendungen des FSW für die vom KAV angebotene „Remobilisation“ sind ab Mitte 2012 vollkostendeckend und daher gestiegen. Auf 10.000 Euro gerundet.
25
26
Pflege und Betreuung
Betreutes Wohnen
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
8.250 (91%)
14
8.280 (91%)
13
8.220 (90%)
110 110
zimmer bzw. Appartements angeboten, die mit einem Notfallruf-
12
8.420 (92%)
105 105
system ausgestattet sind. In der Regel ist Betreutes Wohnen
11
8.690 (95%)
100 100
10
9.060 (99%)
90 90
05
9.110 (100%)
85 85
Im „Betreuten Wohnen“ werden barrierefreie Einzel- und Doppel-
an eine Pflegeeinrichtung angeschlossen. Die Leistung richtet sich vor allem an ältere Menschen mit Betreuungsbedarf und zu erwartendem ansteigendem Pflegebedarf, die nicht mehr alleine
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
95 95
leben können.
80 80 75 75
Zum Angebot zählen soziale und kulturelle Angebote, Verpflegung, Raumpflege und Wäschereinigung. Betreuung und
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
65 65 60 60
Pflege werden im Bedarfsfall nach dem Prinzip Mobiler Dienste erbracht. Medizinische Betreuung sowie Physio- und
70 70
Anteil der Frauen und Männer 2015
Ergotherapie werden von der Einrichtung bei Bedarf organisiert.
55 55 50 50 45 45
Eigene Wohnungsangebote decken spezielle Bedarfslagen ab,
40 40
z. B. für Menschen mit Sehbehinderung, mit psychischen
35 35 30 30
Erkrankungen oder speziellen sozialen Bedarfslagen.
25 25 20 20
Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel
15 15
Einkommen, Pflegegeld und Vermögen) abhängig und wird
10 10
individuell berechnet.
55
78%
22%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 78% im Jahr 2014 und 81% im Jahr 2010.
0 -600 600
400
-300
200
00
200
300
400
600 600
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (85 Jahre) bzw. Männer (82 Jahre).
Pflege und Betreuung
Leistungsdauer 2015
Verrechnungstage 2005 – 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
≥ 45 Monate
36 – 44 Monate
27 – 35 Monate
18 – 26 Monate
9 – 17 Monate
2.400
0 – 8 Monate
3.600
15
2.536.000 (92%)
14
2.574.400 (93%)
13
2.586.200 (94%)
12
2.619.100 (95%)
11
2.704.300 (98%)
10
2.754.600 (100%)
05
2.759.400 (100%)
31,0
56,4
61,6
75,4
101,7
115,4
129,6
(418%)
(372%) (328%) (243%) (182%)
(199%)
10
11
(100%)
1.200
0
05
Abb. 4: Anzahl der KundInnen in der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 36 Monate in Einrichtungen des Betreuten Wohnens (Median, Säule in Hellgrau).
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2015 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ genutzt wurden. Hochgerechneter Wert für 2005. Auf 100 Verrechnungstage gerundet.
Pflegegeldstufen 2010 zu 2015
Marktanteile 2010 zu 2015 Diff. in %-Pkt.
Diff. in %-Pkt.
KWP
(-2,1)
94,3%
PG-Stufe 7
7
0,1%
(+0,1)
Kuratorium Fortuna
PG-Stufe 6
6
0,6%
(+0,5)
Caritas Erzdiözese
1,4%
(+0,3)
(+2,0)
Sozial GesmbH
0,9%
(+0,9)
(+5,0)
Caritas Socialis
0,4%
(0,0)
(+7,5)
Kolping Gruppe
0,4%
(+0,4)
(-4,8)
St. Carolus
0,2%
(+0,1)
ÖBW
0,2%
(0,0)
„Wie daham“ Gruppe
0,2%
(-0,1)
PG-Stufe 5
5
PG-Stufe 4
2,8% 4
11,2%
PG-Stufe 3
3
PG-Stufe 2
21,3% 2
PG-Stufe 1
1
Kein Pflegegeld
28,9%
18,9%
(+0,5)
16,2% 0%
(-10,8) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Berücksichtigte KundInnen im Dezember 2015: 7.270.
4 weitere Träger
1,5%
(+0,4)
0,4 % 0%
(0,0) 100%
Abb. 7: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Verrechnungstagen. Berücksichtigte Träger für 2015: 13.
12
13
14
15
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für „Betreutes Wohnen“ 2005 bis 2015. Objektförderung inkl. Förderung des KWP. Der starke Anstieg ab 2012 ist auf eine Änderung der Abrechnungslogik zurückzuführen und wird über stark steigende Erlöse aus Kostenbeiträgen annähernd kompensiert. Seit 2012 bezahlt der FSW für alle neuen KundInnen vollkostendeckende Tarife und hebt deren Kostenbeiträge ein.
27
28
Pflege und Betreuung
Pflegeplätze
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
8.610 (166%)
14
8.360 (161%)
13
7.980 (153%)
110 110
werden, wenn durch mobile Betreuungs- und Pflegediens-
12
7.900 (152%)
105 105
te eine angemessene Versorgung zu Hause oder in anderen
11
7.500 (144%)
100 100
10
7.450 (143%)
05
5.200 (100%)
Die Leistung „Pflegeplätze“ kann in Anspruch genommen
niederschwelligen Einrichtungen (z. B. Betreutes Wohnen) nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann.
Anzahl Frauen
95 95 90 90 85 85
Anerkannte Wohn- und Pflegehäuser erbringen folgende Leis-
80 80
tungen: Pflege und Betreuung, Sicherstellung der medizinischen
75 75
Versorgung z. B. mittels Hausarztprinzip, die Organisation von therapeutischen Leistungen sowie Verpflegung, Wäscheversor-
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ 2005 – 2015. Hochgerechneter Wert für 2005. Die farbigen Figuren zeigen den Anteil der Frauen. Für die Jahre 2005, 2011 und 2012 auf 100 KundInnen gerundet.
70 70 65 65 60 60
gung und Raumreinigung. Zusätzliche soziale und kulturelle Veranstaltungen runden das Angebot ab.
Anzahl Männer
Anteil der Frauen und Männer 2015
55 55 50 50
Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen abzu-
45 45
decken, werden außerdem Pflegeplätze mit speziellen Leistungen
40 40
zum Beispiel für Menschen mit Demenz, nach Schlaganfall oder
35 35 30 30
mit Sehbehinderung angeboten.
25 25 20 20
Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel
15 15
Einkommen, Pflegegeld und Vermögen) abhängig und wird
10 10
individuell berechnet.
55
77%
23%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 78% im Jahr 2014 und 81% im Jahr 2010.
0 -600 600
-400 400
-200 200
00
200 200
400 400
600 600
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Pflegegeplätze“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (88 Jahre) bzw. Männer (81 Jahre).
Pflege und Betreuung
Leistungsdauer 2015
Verrechnungstage 2005 – 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro
≥ 45 Monate
36 – 44 Monate
27 – 35 Monate
18 – 26 Monate
9 – 17 Monate
2.000
0 – 8 Monate
3.000
15
2.191.000 (155%)
14
2.158.000 (153%)
13
2.046.000 (145%)
12
257,7 263,5
(178%)
(189%) (193%)
284,8
291,7
(209%) (214%)
310,8 (228%)
2.021.000 (143%)
11
(100%)
1.000
0
136,2 242,8
2.079.000 (147%)
10
1.971.000 (140%)
05
1.411.000 (100%)
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 4: Anzahl der KundInnen, die für die Leistung „Pflegeplätze“ gefördert wurden, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 22 Monate im Wohn- und Pflegeheim (Median, Säule in Hellgrau).
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage 2005 – 2015 der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“. Für 2005 hochgerechneter Wert. Auf 1.000 Tage gerundet.
Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Pflegeplätze“. Seit 1.1.2012 erhält der KWP für alle Verrechnungstage neuer KundInnen vollkostendeckende Tarife. In 2013 ergibt sich aufgund von Objektförderungen für Sanierungen ein erhöhter Aufwand.
Pflegegeldstufen 2010 zu 2015
Durchschnittstarife 2005 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
Förderung des FSW
Diff. in %-Pkt.
6,5%
3
PG-Stufe 2
2,5%
PG-Stufe 1
2 1
Kein Pflegegeld 0%
25,3%
(-7,2)
12,5%
(139%) (141%)
Diff. in %-Pkt.
KWP
(+0,6)
31,9%
„Wie daham“ Gruppe
(-0,3)
11,4%
Caritas Erzdiözese
(-3,7)
11,4%
Kolping Gruppe
(+3,0)
7,0%
Kuratorium Fortuna
5,4%
(-0,2)
(-2,4)
Caritas Socialis
5,1%
(-0,3)
(-0,7)
Döblinger – Gruppe
3,8%
Öst. Jungarbeiterbewegung
3,3%
(-0,3)
Maimonides-Zentrum
3,3%
(+0,2)
0,6%
(+0,3)
0,4%
(0,0) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.
(100%)
65,8%
PG-Stufe 3
(+5,1)
(133%)
65,9%
4
5 36,3%
(130%)
(148%) (151%)
64,4%
PG-Stufe 5 PG-Stufe 4
(+4,3)
15,8%
€ 133,2 € 139,8 € 141,3 € 148,1 € 151,0
66,7%
6
€ 100,3 € 130,5
66,2%
PG-Stufe 6
(+0,7)
64,5%
7
68,0%
PG-Stufe 7
Kostenbeiträge der KundInnen
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Nach Mengen gewichtete Brutto-Durchschnittstarife für einen Tag der Dienstleistung „Pflegeplätze“. Es ist der Tarif der zehn größten Träger für die Pflegegeldstufe 4 angegeben. Auf 10 Cent gerundet. Der FSW hebt seit 2012 auch Kostenbeiträge für neue KundInnen des KWP ein.
14 weitere Träger
(+2,2)
17,2% 0%
(+1,0 ) 50%
Abb. 9: Marktanteile der anerkannten Einrichtungen des FSW an der sozialen Dienstleistung „Pflegeplätze“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach geleisteten Tagen. Berücksichtigte Träger für 2015: 23.
29
30
Pflege und Betreuung
Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
5.100 (76%)
14
5.300 (79%)
13
5.500 (82%)
110 110
Betreuung“ kann in Anspruch genommen werden, wenn eine an-
12
6.000 (90%)
105 105
gemessene Versorgung in einer anderen niederschwelligeren Ein-
11
6.000 (90%)
100 100
10
6.200 (93%)
05
6.700 (100%)
Die Leistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-
richtung (z. B. Pflegeplatz) nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Zielgruppe für diese Leistung sind Menschen, die aufgrund einer komplexen chronischen Erkrankung und medi-
angestelltes ärztliches Personal, das rund um die Uhr zur Verfügung steht sowie durch einen höheren Pflegepersonal-
Anzahl Männer
95 95
zinischer Instabilität eine intensive medizinische und pflegerische Betreuung benötigen. Die Einrichtung zeichnet sich durch
Anzahl Frauen
90 90 85 85 80 80
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ 2005 – 2015. Ab 2010 sind aufgrund vollständiger Administration alle „Procuratio-KundInnen“ inkludiert. Die farbigen Figuren zeigen den Anteil der Frauen. Auf 100 KundInnen gerundet.
75 75 70 70 65 65 60 60
schlüssel aus.
Anteil der Frauen und Männer 2015
55 55
Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen
50 50
abzudecken, werden außerdem spezielle Leistungen zum
45 45
Beispiel für Menschen mit Demenz, im Wachkoma oder mit
40 40
Langzeitbeatmung angeboten.
35 35 30 30 25 25
Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel
20 20
Einkommen, Pflegegeld und Vermögen) abhängig und wird
15 15
individuell berechnet.
10 10
55
68%
32%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 70% im Jahr 2014 und 71% im Jahr 2010.
0 -300 300
-200 200
-100 100
00
100 100
200 200
300 300
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (83 Jahre) bzw. Männer (74 Jahre).
Pflege und Betreuung
Leistungsdauer 2015
Verrechnungstage 2005 – 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro
≥ 45 Monate
36 – 44 Monate
27 – 35 Monate
18 – 26 Monate
9 – 17 Monate
1.400
0 – 8 Monate
2.100
15
1.273.000 (72%)
14
1.329.000 (75%)
151,1 143,4
144,1 152,4
1.385.600 (78%)
13
1.462.000 (83%)
12
(123%) (100%)
(95%)
(95%)
(101%)
05
10
11
12
1.459.000 (82%)
11
185,5
207,4 (137%)
228,4 (151%)
700
0
10
1.477.000 (83%)
05
1.770.000 (100%)
13
14
15
Abb. 4: Anzahl der KundInnen von „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-dieUhr-Betreuung“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Ohne KundInnen „in Procuratio“ im Krankenhaus. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 14 Monate im Wohn- und Pflegehaus (Median, Säule in Hellgrau).
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2005 bis 2015 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ genutzt wurden. Hochgerechneter Wert für 2005. Auf 1.000 Verrechnungstage gerundet.
Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ von 2005 bis 2015. Seit 1.7.2012 erhält der KAV für alle Verrechnungstage neuer KundInnen vollkostendeckende Tarife. Auf 100.000 Euro gerundet.
Pflegegeldstufen 2010 zu 2015
Durchschnittstarife 2005 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
Förderung des FSW
Diff. in %-Pkt.
8,8%
PG-Stufe 2 PG-Stufe 1
3 2 1
Kein Pflegegeld 0%
(-3,3)
25,7%
17,8%
(+6,8)
1,6%
(138%)
(144%) (147%)
(100%) Diff. in %-Pkt.
(-3,4)
0,2%
(-0,8)
0,3%
(-0,7) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.
68,4%
PG-Stufe 3
(+1,8)
32,8%
67,5%
5
65,9%
PG-Stufe 5 4
(181%) (173%) (177%)
(+0,8)
12,8%
PG-Stufe 4
€ 177,4 € 181,4 € 212,7 € 217,8 € 223,5
71,4%
6
€ 123,2 € 169,6
70,0%
PG-Stufe 6
(-1,2)
70,6%
7
58,0%
PG-Stufe 7
Kostenbeiträge der KundInnen
KAV
05
10
11
12
13
14
15
Haus der Barmherzigkeit
Abb. 7: Durchschnittlicher nach Mengen gewichteter Brutto-Tarif der Pflegegeldstufe 4 für 1 Tag der Leistung „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-UhrBetreuung“. Bis 2012 ausschließlich Haus der Barmherzigkeit, ab 2013 HdB und NeukundInnen des KAV. Der in Prozent angegebene FSW-Förderanteil bezieht sich auf alle KundInnen, nicht nur jene der PG-Stufe 4.
82,5%
(-1,8)
17,5% 0%
(+1,8) 100%
Abb. 9: Marktanteile von KAV und Haus der Barmherzigkeit (HdB) an „Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ nach Verrechnungstagen. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.
31
32
Pflege und Betreuung
Hausgemeinschaft
Kundinnen und Kunden 2008 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
420 (700%)
14
410 (683%)
13
200 (333%)
110 110
Pflege mit möglichst selbstbestimmter Alltagsgestaltung in
12
200 (333%)
105 105
familienähnlicher Atmosphäre.
11
190 (317%)
100 100
Dies geschieht durch die Architektur (kleine Wohngruppen,
10
80 (133%)
08
60 (100%)
Die Leistung „Hausgemeinschaft” verbindet professionelle
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
95 95
Wohnküche, gemeinschaftlicher Wohnraum, kleine, überschau-
90 90 85 85
bare Architektur), die Gestaltung des Tagesablaufes (orien-
80 80
tiert sich an Tätigkeiten des Alltags, wie z. B. im Wohnbereich
75 75
kochen und Wäsche versorgen) und die kontinuierliche Anwesenheit von Betreuungspersonal (AlltagsbegleiterInnen).
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ von 2008 bis 2015. Die farbigen Figuren zeigen den Anteil der Frauen.
65 65 60 60
Die BewohnerInnen als auch deren Angehörige werden in die Aktivitäten eingebunden und gestalten den Tagesablauf aktiv mit.
70 70
Anteil der Frauen und Männer 2015
55 55 50 50
Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel
45 45
Einkommen, Pflegegeld und Vermögen) abhängig und wird
40 40
individuell berechnet.
35 35 30 30 25 25 20 20 15 15 10 10
55
78%
22%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 76% im Jahr 2014 und 67% im Jahr 2010.
0 -30 30
-20 20
-10 10
00
10 10
20 20
3030
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (85 Jahre) bzw. Männer (82 Jahre).
Pflege und Betreuung
Leistungsdauer 2015
Verrechnungstage 2008 – 2015
Aufwendungen 2011 – 2015 in Mio. Euro
≥ 45 Monate
36 – 44 Monate
27 – 35 Monate
18 – 26 Monate
9 – 17 Monate
110
0 – 8 Monate
165
15
106.930 (766%)
14
104.400 (726%)
8,1
8,3
16,7
17,4
(282%) (294%)
57.470 (412%)
13
57.070 (409%)
12
44.510 (319%)
11 55
0
5,9
10
14.870 (107%)
08
13.960 (100%)
(136%) (139%) (100%)
11
12
13
14
15
Abb. 4: Anzahl der KundInnen in der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaften“, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 15 Monate in einer Hausgemeinschaft (Median, Säule in Hellgrau).
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2008 bis 2015 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ genutzt wurden.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ von 2011 bis 2015. Auf 100.000 Euro gerundet.
Pflegegeldstufen 2010 zu 2015
Durchschnittstarife 2011 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
Förderung des FSW
Diff. in %-Pkt.
5,7%
PG-Stufe 4
4
PG-Stufe 3
3
PG-Stufe 2
2
1,4%
PG-Stufe 1
1
Kein Pflegegeld 0%
37,8%
(+3,6) (-8,3)
27,2%
13,5%
(100%)
(106%) (110%)
(120%) (122%) Diff. in %-Pkt.
(-5,5) (-2,4)
0,7%
(+0,7)
0,2%
(+0,2) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.
62,0%
5
61,6%
PG-Stufe 5
€ 133,2 € 141,3 € 147,2 € 159,5 € 163,0
(+7,1)
58,0%
6
(+4,4) 13,5%
57,8%
7
PG-Stufe 6
53,4%
PG-Stufe 7
Kostenbeiträge der KundInnen
11
12
13
14
15
Abb. 7: Nach Mengen gewichtete Brutto-Durchschnittstarife für einen Tag der Dienstleistung „Hausgemeinschaft“. Auf 10 Cent gerundet.
Caritas Erzdiözese
46,2%
CaSa Leben im Alter
40,6%
Gallneukirchen
(+46,2) (+33,6)
13,3% 0%
(-79,7) 100%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Hausgemeinschaft“ nach Verrechnungstagen. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2011.
33
2015
13.220
2014
12.890
2013
12.090
2010
34
10.250
KundInnen mit Behinderung
35
Behinderung und Chancengleichheit
36
Behinderung und Chancengleichheit
Mobile Frühförderung
Kundinnen und Kunden 2008 – 2015 15
470 (98%)
14
510 (106%)
„Mobile Frühförderung“ bietet Unterstützung für Kleinkinder,
13
520 (108%)
die in ihrer Entwicklung gefährdet, entwicklungsverzögert oder
12
510 (106%)
beeinträchtigt sind, und für ihre Familien.
11
510 (106%)
Die Unterstützung und Betreuung findet in der alltäglichen
10
520 (108%)
08
480 (100%)
Lebensumwelt der Kinder statt – üblicherweise also zu Hause. Durch individuelle gezielte Übungen werden spiele-
Aufwendungen 2008 – 2015 in Mio. Euro
2,05
(100%)
2,31 (113%)
08
10
2,23
2,31
2,31
2,32
2,39
(117%) (109%) (113%) (113%) (113%)
11
12
13
14
15
risch u. a. Motorik, Wahrnehmung sowie Sprache gefördert. Familienbegleitung unterstützt außerdem die Bezugspersonen in der Auseinandersetzung und im adäquaten Umgang mit der
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ von 2008 bis 2015. Auf 10 Personen gerundet. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Mädchen wieder.
Abb. 3: Aufwendungen des FSW in Euro für die soziale Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ von 2008 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.
Anteil der Mädchen und Buben 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
Beeinträchtigung ihres Kindes. Kindern mit Sinnesbehinderung wird spezielle Entwicklungsförderung geboten. „Mobile Frühförderung“ ist gemäß § 7 des Chancengleichheitsgesetzes Wien eine Leistung des FSW ohne Rechtsanspruch. Es wird keine Eigenleistung von den KundInnen eingehoben. Diff. in %-Pkt.
75,5%
Wr. Sozialdienste Contrast
42%
58%
Abb. 2: Anteil der Mädchen und Buben, die 2015 die soziale Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Mädchen war 42% im Jahr 2014 und 41% im Jahr 2010.
(-9,8) (+5,1)
16,4%
ÖHTB
4,5%
(+2,9)
Rettet das Kind
2,7%
(+0,8)
Institut Keil
0,9% 0%
(+0,9) 100%
Abb. 4: Marktanteile der für die soziale Dienstleistung „Mobile Frühförderung“ anerkannten und geförderten Einrichtungen in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Fördersummen.
Behinderung und Chancengleichheit
Frühförderung in Ambulatorien
Kundinnen und Kunden 2008 – 2015 15
4.820 (116%)
14
4.800 (115%)
Ambulatorien für Entwicklungsdiagnostik und -förderung sind
13
4.480 (108%)
Einrichtungen zur Förderung und Begleitung von Kindern mit
12
4.480 (108%)
Behinderung oder Entwicklungsverzögerung sowie für deren
11
4.230 (102%)
Familien. Die Unterstützungsmöglichkeiten sind vielseitig und reichen von diagnostischen Angeboten über Beratung bis hin zu verschiedenen Therapien.
Aufwendungen 2008 – 2015 in Mio. Euro
3,05
4.260 (102%)
08
4.160 (100%)
3,72
3,31
5,06
(166%) (100%)
10
3,44
08
(113%)
10
(122%)
11
6,00
5,99
(197%) (196%)
(108%)
12
13
14
15
Die breite Leistungspalette umfasst Diagnostik, psychologische pädie, Musiktherapie, Physiotherapie und weitere Angebote.
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ von 2008 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Mädchen wieder.
Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ von 2008 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.
„Frühförderung in Ambulatorien“ ist gemäß § 7 des Chancen-
Anteil der Mädchen und Buben 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
Beratung, Sozialberatung, Psychotherapie, Ergotherapie, Logo-
gleichheitsgesetzes Wien eine freiwillige Leistung des FSW, die gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern finanziert wird. Es wird keine Eigenleistung eingehoben.
Diff. in %-Pkt.
51,5%
Wr. Sozialdienste VKKJ 36%
64%
Abb. 2: Anteil der Mädchen und Buben, die 2015 die soziale Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Mädchen war 35% im Jahr 2014 und 29% im Jahr 2010.
(+10,2) (-9,5)
46,5%
AKH-Neonatologie
(+0,7)
2,0% 0%
80%
Abb. 4: Marktanteile der für die soziale Dienstleistung „Frühförderung in Ambulatorien“ anerkannten und geförderten Einrichtungen in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Fördersummen.
37
38
Behinderung und Chancengleichheit
Berufsqualifizierung
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015 15
640 (278%)
14
640 (278%)
„Berufsqualifizierung“ richtet sich an Menschen mit Behinde-
13
600 (261%)
rung, die trotz einer erheblich verminderten Arbeits- und Kurs-
12
550 (239%)
fähigkeit für eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt geeignet sind.
11
530 (230%)
10
470 (204%)
05
230 (100%)
Ziel ist die Erlangung von sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnissen. Um eine erfolgreiche Eingliederung in den regulären Arbeits-
Abhängig von Potenzial und Interessen wird eine entsprechende
2,28
3,94
4,00
4,74
4,99
7,77
5,30
(341%)
(173%)
(176%)
10
11
(233%)
(208%) (219%)
(100%)
05
12
13
14
15
Abb. 1: Anzahl der KundInnen von anerkannten und geförderten Einrichtungen, die von 2005 bis 2015 die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ angeboten haben. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ von 2005 bis 2015. Bei mehrjährigen Projekten wurde der vollständige Förderbetrag immer im Jahr der Förderzusage berücksichtigt. In 2015 liegt der ausgewiesene Aufwand deshalb unter dem von 2014, weil 2014 drei Projekte mit Laufzeit bis 2017 und eines bis 2016 zugesagt und gebucht wurden. Auf 10.000 Euro gerundet.
Anteil der Frauen und Männer 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
markt zu erreichen, sollen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung nicht nur erhalten, sondern vielmehr erweitert werden.
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro
Ausbildung ermöglicht und Unterstützung bei Eingliederungsprozessen angeboten.
Diff. in %-Pkt.
Berufsqualifizierung kann bis zu maximal 3 Jahre in Anspruch
Wien Work
genommen werden.
JaW – Begleitung
44,1% (-17,3) (+1,2)
18,4%
Context
(+0,5)
7,4%
Bei der Berufsqualifizierung handelt es sich um eine Leistung
pro mente Wien
ohne Rechtsanspruch nach § 10 Chancengleichheitsgesetz Wien.
Assist
6,2%
(+6,2)
REiNTEGRA
6,0%
(-0,3)
Es wird keine Eigenleistung von den KundInnen eingehoben.
35%
65%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Berufsqualifizierung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 42% im Jahr 2014 und 31% im Jahr 2010.
(+5,8)
7,0%
PSZ
2,4%
Dorothea
1,9%
(-1,9)
Caritas Erzdiözese
1,0%
(+1,0)
5 weitere Träger
(+2,4)
5,6% 0%
(+2,4) 50%
Abb. 4: Marktanteile von 14 anerkannten und geförderten Einrichtungen der „Berufsqualifizierung“. Berücksichtigt sind die Jahre 2015 + 2014 und 2011 + 2010, da Projekte mehrjährig sind. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 + 2014 minus 2011 + 2010. Berücksichtigte Träger in 2015: 14.
Behinderung und Chancengleichheit
Berufsintegration
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015 15
360 (39%)
14
430 (46%)
„Berufsintegration“ wird seit 2012 durch den Integrations-
13
310 (33%)
fachdienst „Jobwärts“ der Jugend am Werk Begleitung von
12
250 (27%)
Menschen mit Behinderung GmbH erbracht. Zielgruppe sind
11
1.250 (134%)
10
1.170 (126%)
05
930 (100%)
Menschen mit Behinderung, die selbstbestimmt und selbstverantwortlich am Erwerbsleben teilnehmen wollen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung zu unterstützen, Arbeitsund Ausbildungsplätze zu erlangen und diese zu erhalten. Auch Arbeitgeberinnen und -geber werden entsprechend beraten.
Aufwendungen 2005 – 2015 in Tsd. Euro
516
675
601
707
685
652
864 (167%)
(131%) (100%)
05
10
(116%)
11
(137%) (133%)
12
13
(126%)
14
15
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Berufsintegration“ 2005 bis 2015. Seit 2012 wird „Arbeitsassistenz“ vom Sozialministeriumservice finanziert, der FSW fördert seitdem ausschließlich „Integrationsfachdienst Jobwärts“. Die farbigen Figuren zeigen den Anteil der Frauen.
Abb. 3: Aufwendungen des FSW in Euro für die soziale Dienstleistung „Berufsintegration“ von 2005 bis 2015. Auf 1.000 Euro gerundet.
Anteil der Frauen und Männer 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
Der Integrationsfachdienst „Jobwärts“ bietet niederschwellige, individuelle und personenzentrierte Beratung und Betreuung. Bei der „Berufsintegration“ handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach § 10 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung von den KundInnen eingehoben.
Diff. in %-Pkt.
JaW - Begleitung
83,7% (+30,0)
Integration Wien
35%
65%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Berufsintegration“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 40% im Jahr 2014 und 46% im Jahr 2010.
16,3%
(+16,3)
PSZ GmbH - IBI
(-15,4)
WITAF
(-14,3)
WIN
(-12,1)
ÖBSV
(-6,0) 0%
100%
Abb. 4: Marktanteile der für die soziale Dienstleistung „Berufsintegration“ geförderten Einrichtungen in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Höhe der verrechneten Projektförderungen.
39
40
Behinderung und Chancengleichheit
Arbeitsintegration
Kundinnen und Kunden 2009 – 2015
Monate 2009 – 2015
15
15
2.130 (110%)
260 (108%)
14
230 (96%)
14
2.040 (106%)
„Arbeitsintegration“ soll den Kundinnen und Kunden eine Teil-
13
230 (96%)
13
1.980 (103%)
habe am regulären Arbeitsmarkt ermöglichen.
12
240 (100%)
12
2.000 (104%)
11
240 (100%)
11
1.910 (99%)
10
230 (96%)
10
2.050 (106%)
09
240 (100%)
09
1.930 (100%)
Dies erfolgt überwiegend in Form von Lohnkostenzuschüssen zum finanziellen Ausgleich einer behinderungsbedingten Leistungsminderung für integrative Betriebe und bei privaten Unternehmen, falls das Sozialministeriumservice (früher „Bundessozialamt“) bzw. das Arbeitsmarktservice die Kosten nicht übernimmt.
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Arbeitsintegration“ von 2009 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 3: Anzahl der Monate, die von 2009 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Arbeitsintegration“ in Anspruch genommen wurden. Auf 10 Monate gerundet.
Anteil der Frauen und Männer 2015
Aufwendungen 2009 – 2015 in Mio. Euro
Es besteht auch die Möglichkeit eines MentorInnenzuschusses. MentorInnen sind MitarbeiterInnen der jeweiligen Betriebe, welche die Kollegin bzw. den Kollegen mit Behinderung bei der sozialen und arbeitstechnischen Integration am Arbeitsplatz unterstützen. 1,83
1,95
1,87
Bei der „Arbeitsintegration“ handelt es sich um eine Leistung
2,34 (128%)
ohne Rechtsanspruch nach § 11 Chancengleichheitsgesetz Wien.
(100%) (107%)
(102%)
2,04
2,14
2,19
(112%)
(117%)
(120%)
13
14
Es wird keine Eigenleistung von den KundInnen eingehoben.
42%
58%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Arbeitsintegration“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 41% im Jahr 2014 und 39% im Jahr 2010.
09
10
11
12
15
Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Arbeitsintegration“ von 2009 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.
Behinderung und Chancengleichheit
Beratungseinrichtungen Die Beratungseinrichtungen der Behindertenhilfe zeichnen sich durch einen hohen Spezialisierungsgrad aus und richten sich an
Kundinnen und Kunden 2012 – 2015 15
10.680 (178%)
14
10.230 (171%)
13
6.140 (103%)
12
5.990 (100%)
Aufwendungen 2010 – 2015 in Mio. Euro
2,19
2,90
1,76
2,84
(132%)
(130%)
3,06
3,11
(140%)
(142%)
14
15
(100%)
unterschiedliche Alters- und Bedarfsgruppen von Menschen mit
(80%)
Behinderung und an deren Angehörige. Der Zugang zu den Beratungseinrichtungen ist möglichst niederschwellig – daher können Mehrfachzählungen der KundInnen nicht ausgeschlossen werden und diese sind daher in der GesamtkundInnenanzahl des FSW nicht enthalten. Das Angebot umfasst Beratung unter anderem
10
11
12
13
insbesondere in folgenden Formen:
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ von 2012 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Mehrfachzählungen von KundInnen können aufgrund der Niederschwelligkeit des Angebots nicht ausgeschlossen werden.
Abb. 3: Aufwendungen des FSW für „Beratungseinrichtungen“ von 2010 bis 2015. Die Aufwendungen sind im Jahr der Förderzusage berücksichtigt, daher kommt es zu Jahresschwankungen durch mehrjährige Finanzierungsrahmen, auch wenn die Leistungserbringung gleich bleibt. Auf 10.000 Euro gerundet.
Peer Beratung: Die Beratung erfolgt durch Menschen mit Behin-
Anteil der Frauen und Männer 2015
Marktanteile 2012 zu 2015
zu den Themen Gesundheit, Recht, Wohnen, Freizeit und erfolgt
Diff. in %-Pkt.
derung mit entsprechender spezieller Ausbildung. Österr. Ges. für Muskelkranke
Schwerpunktberatungsstellen: Die Beratung konzentriert sich auf
Kriseninterventionszentrum
spezifische Behinderungs- und/oder Krankheitsformen, wie z. B.
WITAF
Autismus, Multiple Sklerose, Sehbehinderung, Gehörlosigkeit.
Caritas Erzdiözese
Die Beratung erfolgt durch erfahrene MitarbeiterInnen aus den
Blinde und Sehschwache
unterschiedlichsten Professionen. Beratung zu Hilfsmitteln: Beratung und Information bei der Auswahl von geeigneten Hilfsmitteln sowie Unterstützung bei der Beantragung. Zusätzlich zu den Angeboten der geförderten
64%
36%
Einrichtungen steht den Interessierten das Beratungszentrum Behindertenhilfe im Fonds Soziales Wien für Beratung zu Leistungen und Förderungen der Behindertenhilfe zur Verfügung.
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 66% im Jahr 2014 und 61% im Jahr 2012.
18,9%
(+15,3) (-12,8)
18,7% 17,7%
(+11,6)
14,5%
(-24,3)
11,1%
(+11,1)
Aids Hilfe Wien
6,0%
(+1,7)
HPE
3,4%
(+1,1)
MS-Gesellschaft
2,0%
(-1,6)
VOX
1,7%
(+0,5)
8 weitere Träger
6,1% 0%
(-2,5) 80%
Abb. 4: Marktanteile für die soziale Dienstleistung „Beratungseinrichtungen“ in den Jahren 2015 und 2012. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2012. Einteilung nach KundInnen-Kontakten. Berücksichtigte Träger für 2015: 17.
41
42
Behinderung und Chancengleichheit
Tagesstruktur
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
4.730 (124%)
14
4.600 (121%)
13
4.470 (118%)
110 110
aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung aktuell oder
12
4.430 (117%)
105 105
dauerhaft nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
11
4.410 (116%)
100 100
10
4.390 (116%)
90 90
05
3.800 (100%)
85 85
„Tagesstruktur“ ist eine vielfältige Leistung für Menschen die
Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten sowie eine sinnvolle und sinnstiftende Betätigung anzubieten.
Anzahl Frauen
95 95
Um den unterschiedlichen Bedürfnissen möglichst zu entspre-
80 80
chen, gibt es u. a. basale Gruppen für Menschen mit sehr hohem
75 75
Unterstützungsbedarf, Kreativgruppen, Arbeits- und Qualifizierungsgruppen, dislozierte Tagesstruktur und die Möglichkeit von
Anzahl Männer
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
70 70 65 65 60 60
Um- und Nachschulungsmaßnahmen in Unternehmen.
Anteil der Frauen und Männer 2015
55 55
Abhängig von den jeweiligen Potenzialen der KundInnen ist der
50 50
Wechsel zu anderen Angeboten, z. B. zur Berufsqualifizierung,
45 45
flexibel möglich.
40 40 35 35 30 30
Bei der „Tagesstruktur“ handelt es sich um eine Leistung mit
25 25
Rechtsanspruch nach § 9 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es
20 20
ist eine Eigenleistung in der Höhe von 30% des Pflegegeldes
15 15
zu erbringen.
10 10 55
43%
57%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 42% im Jahr 2014 und 42% im Jahr 2010.
0
-90 90
-60 60
-30 30
00
30 30
60 60
9090
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (39 Jahre) bzw. Männer (37 Jahre).
Behinderung und Chancengleichheit
Aufwendungen für Fahrten in Mio. Euro
Tage 2005 – 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro
Fahrtkostenersatz
Mobilitätskonzept
Subjektförderung
Fahrtbegleitung
Regelfahrtendienst
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
10,17 11,15
(100%)
(110%)
11,26 11,50 (111%) (113%)
12,17 (120%)
13,33
13,36
(131%) (131%)
20%
48%
52%
53%
58%
61%
63%
71%
47%
44%
43%
39%
35%
34%
07
10
11
12
13
14
15
15
964.590 (125%)
14
954.660 (124%)
13
40,91 56,54
928.520 (121%)
12
916.530 (119%)
11
918.000 (119%)
10
911.070 (118%)
05
769.930 (100%)
(138%)
57,66 59,00 (141%) (144%)
61,67 (151%)
65,54
68,20
(160%)
(167%)
14
15
(100%)
05
10
11
12
13
Abb. 4: Aufwendungen für die Förderung der Fahrt von und zur Einrichtung, welche die KundInnen der „Tagesstruktur“ von 2007 – 2015 besuchten. Für Regelfahrtendienst und Mobilitätskonzept sind die Prozentanteile am Gesamtförderaufwand des Jahres angegeben. Auf 10.000 Euro gerundet.
Abb. 6: Anzahl der Tage, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden.
Abb. 8: Gesamtaufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Tagesstruktur“ von 2005 bis 2015. Die Aufwendungen für Fahrten und Essen sind nicht hier inkludiert, sondern gesondert in den Abbildungen 4 und 5 dargestellt. Auf 10.000 Euro gerundet.
Aufwendungen für Essen in Mio. Euro
Durchschnittstarife 2005 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
Förderung des FSW
1,03
1,18
1,17
1,16
1,21
1,25
Kostenbeiträge der KundInnen
€ 52,9 € 61,2
€ 62,4
€ 64,4
€ 66,4 € 67,6 € 70,0
(116%)
(118%)
(122%)
(126%) (128%) (132%)
1,30
(100%)
15
Abb. 5: Aufwendungen für die Förderung des Essens in der Einrichtung, das KundInnen der „Tagesstruktur“ von 2007 bis 2015 erhielten. Diese Förderung erhalten KundInnen, die vollbetreut wohnen. Auf 10.000 Euro gerundet.
95,7%
14
95,6%
13
95,7%
12
95,8%
11
95,7%
10
(121%) (125%)
95,7%
07
(113%) (112%) (117%)
98,9%
(100%)
(114%)
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen und Leistungstypen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen (inkl. Bundesländer) für 1 Tag Tagesstruktur bezahlte. Der FSW-Förderaufwand ist in Prozent des Tarifs angegeben.
Diff. in %-Pkt.
JaW – Begleitung
(-3,1)
38,7%
Lebenshilfe Wien
(-0,8)
9,5%
ÖHTB
(-0,9)
8,1%
REiNTEGRA
5,0%
(+0,7)
GIN
4,8%
(0,0)
Assist
4,3%
(0,0)
BALANCE
3,5%
(-0,2)
Das Band
3,1%
(+0,9)
Caritas Erzidözese
3,0%
(+0,4)
12 weitere Träger
20,2% 0%
(+2,9) 80%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Tagesstruktur“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Verrechnungstagen. Berücksichtigte Träger für 2015: 21.
43
44
Behinderung und Chancengleichheit
Teilbetreutes Wohnen
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
1.940 (213%)
14
1.750 (192%)
13
1.650 (181%)
110110
derung selbstständig wohnen und dabei je nach Bedarf im All-
12
1.570 (173%)
105105
tag unterstützt werden. Mit jeder Person wird gemeinsam ein
11
1.440 (158%)
100100
10
1.360 (149%)
05
910 (100%)
„Teilbetreutes Wohnen“ bedeutet, dass Menschen mit Behin-
Betreuungskonzept erstellt. Diese Unterstützung gibt zusätzliche Sicherheit in Krisen.
Anzahl Frauen
9595 9090 8585
Das Betreuungsmodell wird sowohl in Privatwohnungen als
8080
auch in von Sozialeinrichtungen bereitgestellten Wohnungen
7575
umgesetzt, zusätzlich gibt es Betreuungsstützpunkte bzw. Kommunikationszentren. Die Kontakte finden am individuell pas-
Anzahl Männer
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
7070 6565 6060
senden Ort sowie zeitlich flexibel statt.
Anteil der Frauen und Männer 2015
5555
Auf diese Leistung gibt es nach § 2 Abs. 3 des Chancengleich-
5050
heitsgesetzes Wien keinen Rechtsanspruch, d. h. ist sie eine
4545
freiwillige Leistung des FSW. Die Förderung des FSW für die-
4040
se nicht eigenbeitragspflichtige Leistung bezieht sich auf die
3535 3030
Betreuung. Miete, Verpflegung und ähnliche Aufwendungen sind
2525
selbst zu finanzieren.
2020 1515 1010 55
44%
56%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 44% im Jahr 2014 und 44% im Jahr 2010.
0 -4242
28-28
14-14
00
1414
2828
4242
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (41 Jahre) bzw. Männer (39 Jahre).
Behinderung und Chancengleichheit
Leistungsdauer 2015
Monate 2005 – 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung
mehr als 10 Jahre
10 Jahre
9 Jahre
8 Jahre
7 Jahre
6 Jahre
5 Jahre
4 Jahre
3 Jahre
2 Jahre
320
1 Jahr
480
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
15
19.730 (189%)
14
18.550 (178%)
13
16.690 (160%)
12
15.290 (146%)
11
16,64 17,94
19,96
21,39
(147%)
(147%)
10
11
(158%)
(176%)
(189%)
24,10 (213%)
(100%)
160
0
11,33 16,65
17.990 (172%)
10
14.410 (137%)
05
10.450 (100%)
05
12
13
14
15
Abb. 4: Anzahl der KundInnen des „Teilbetreuten Wohnens“ im Jahr 2015, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen ist zumindest seit 4 Jahren und 9 Monaten im „Teilbetreuten Wohnen“ (Median, hellgrauer Balken).
Abb. 6: Anzahl der Monate, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ von 2005 - 2015. Inklusive personenbezogene Einzelbewilligungen. Auf 10.000 Euro gerundet.
Pflegegeldstufen 2010 zu 2015
Durchschnittstarife 2005 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5
7
0,6%
(+0,3)
6
1,0%
(+0,5)
4
PG-Stufe 3
3
PG-Stufe 2
(-0,9)
1,4%
5
PG-Stufe 4
3,7% 4,7% 2
20,1% 1
PG-Stufe 1 Kein Pflegegeld
25,6%
Diff. in %-Pkt.
Förderung des FSW
Diff. in %-Pkt.
JaW - Begleitung
€ 930 € 1.040
€ 1.060 € 1.070 € 1.090 € 1.120 € 1.150
(112%)
(120%) (124%) (114%) (115%) (117%)
(100%)
(+1,6)
13,8%
ÖHTB - Wohnen
9,4%
(-2,2)
Wr. Sozialdienste
8,6%
(+0,7)
(+0,9)
GIN
8,5%
(-1,7)
(+0,1)
pro mente Wien
8,4%
(+1,9)
(+0,2)
AUFTAKT
4,4%
(+1,3)
Assist
4,2%
(+1,5)
Das Band
3,7%
(-1,2)
(+5,8) 43,0% (-6,8)
0%
(-2,9)
25,9%
LOK
50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in Gruppen nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für 1 Monat „Teilbetreutes Wohnen“ bezahlte. Auf 10 Euro gerundet. Für die Leistung „Teilbetreutes Wohnen“ sind keine Kostenbeiträge zu bezahlen.
10 weitere Träger
14,5% 0%
(+2,6) 80%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Teilbetreutes Wohnen“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Monatspauschalen. Berücksichtigte Träger für 2015: 19.
45
46
Behinderung und Chancengleichheit
Vollbetreutes Wohnen
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
1.960 (115%)
14
1.940 (113%)
13
1.950 (114%)
110110
Behinderung, die – auch dauerhaft – umfassende Unterstützung
12
1.890 (111%)
105105
im Alltag benötigen. Für manche Menschen mit Behinderung
11
1.890 (111%)
100100
10
1.890 (111%)
05
1.710 (100%)
„Vollbetreutes Wohnen“ richtet sich an volljährige Menschen mit
ermöglicht diese Betreuungsform mittelfristig den Schritt in ein selbstständigeres Leben, etwa in Form des „Teilbetreuten Wohnens“.
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
9595 9090 8585 8080 7575
Vollbetreute Wohnplätze gibt es in Wohngemeinschaften, daran angeschlossenen Einzelwohnungen und in Wohnhäusern. Die Leistung umfasst neben individueller Betreuung mit
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
6565 6060
Bereitschaftsdiensten in den Nachtstunden auch Unterkunft und Verpflegung.
7070
Anteil der Frauen und Männer 2015
5555 5050
Die Bewohnerinnen und Bewohner leisten einen von der Höhe
4545
des Einkommens und Pflegegeldes abhängigen Kostenbeitrag.
4040
Bedingung der Förderung gemäß § 12 Abs. 2 des Chancen-
3535 3030
gleichheitsgesetzes Wien durch den FSW ist die gleichzeitige
2525
Inanspruchnahme einer Leistung der Tagesstruktur, Berufsqua-
2020
lifizierung oder Berufs- und Arbeitsintegration.
1515 1010 55
43%
57%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 42% im Jahr 2014 und 43% im Jahr 2010.
0 -4545
-30 30
15-15
00
15 15
3030
4545
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (45 Jahre) bzw. Männer (43 Jahre).
Behinderung und Chancengleichheit
Leistungsdauer 2015
Wohntage 2005 – 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung
mehr als 10 Jahre
10 Jahre
9 Jahre
8 Jahre
7 Jahre
6 Jahre
5 Jahre
4 Jahre
3 Jahre
2 Jahre
700
1 Jahr
1.050
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten
15
640.700 (113%)
14
639.000 (113%)
61,21 79,51
82,43 85,91
642.200 (113%)
13
634.700 (112%)
12
634.200 (112%)
11
(130%)
(135%)
10
11
89,61
(140%) (146%)
94,87
98,48
(155%) (161%)
(100%)
350
0
10
628.400 (111%)
05
567.000 (100%)
05
12
13
14
15
Abb. 4: Anzahl der KundInnen des „Vollbetreuten Wohnens“ im Jahr 2015, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen ist zumindest seit 10 Jahren und 7 Monaten im „Vollbetreuten Wohnen“ (Median, hellgrauer Balken).
Abb. 6: Anzahl der Wohntage, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Auf 100 Tage gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für „Vollbetreutes Wohnen“ von 2005 – 2015. Inklusive personenbezogene Einzelbewilligungen. Auf 10.000 Euro gerundet.
Pflegegeldstufen 2010 zu 2015
Durchschnittstarife 2005 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
Förderung des FSW
Diff. in %-Pkt.
4,0%
(+0,1)
PG-Stufe 5
5
9,6%
(+0,6)
PG-Stufe 4
4
9,1%
(+1,6)
PG-Stufe 1
1 9,3%
Kein Pflegegeld
4,8% 0%
Diff. in %-Pkt.
JaW - Begleitung
(-1,3)
24,7%
Lebenshilfe Wien
(-0,4)
12,5%
ÖHTB - Wohnen
12,2%
(-0,2)
GIN
8,2%
(+0,8)
HABIT
7,6%
(+0,2)
(+3,5)
BALANCE
7,2%
(+0,4)
(+3,0)
Caritas Erzdiözese
7,1%
(-0,1)
AUFTAKT
6,4%
(-0,7)
LOK
3,6%
(-1,0)
(+3,0) (-13,9) 50%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in Gruppen nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.
81,9%
2
28,1%
(100%)
81,6%
17,5%
(132%) (137%)
81,2%
3
PG-Stufe 2
(120%) (122%) (126%)
80,9%
PG-Stufe 3
(115%)
€ 129,7 € 131,8 € 136,2 €142,5 €147,5
80,4%
6
€ 107,7 € 123,8
(+2,1)
17,6%
80,5%
7
PG-Stufe 6
77,9%
PG-Stufe 7
Kostenbeiträge der KundInnen
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen und Leistungstypen gewichtete Brutto-Tarife an alle Träger in Wien und den Ländern für 1 Tag „Vollbetreutes Wohnen“. Ab 2010 sind die Erlöse eindeutig von denen der „Tagesstruktur“ getrennt. Der FSW-Förderaufwand ist in Prozent des Tarifs angegeben.
9 weitere Träger
10,5% 0%
(-0,7) 50%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen mit Tagsatzverrechnung an der sozialen Dienstleistung „Vollbetreutes Wohnen“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Verrechnungstagen. Berücksichtigte Träger: 18.
47
48
Behinderung und Chancengleichheit
Hilfsmittel und Konsumgüter
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
810 (261%)
14
750 (242%)
13
530 (171%)
110 110
lichen anspruchsberechtigten Personen den Ankauf spezifisch
12
430 (139%)
105 105
benötigter Hilfsmittel und Konsumgüter, wobei das Ziel verfolgt
11
300 (97%)
100 100
10
210 (68%)
90 90
05
310 (100%)
85 85
Die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter“ ermög-
wird, die Bewältigung des Alltags zu erleichtern und behinderungsbedingte Einschränkungen auszugleichen.
Wien, der entsprechenden Hilfsmittelverordnung und den Förderrichtlinien des FSW. Diese werden vom FSW nur subsidiär
80 80
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wr. Chancengleichheitsgesetz“ von 2005 bis 2015. Hochgerechnete Werte für das Jahr 2005. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
75 75 70 70 65 65 60 60
für soziale Rehabilitation gewährt. Daher ist die Abklärung einer Förderung durch andere Kostenträger, wie z. B. die Krankenkasse
Anzahl Männer
95 95
Die Förderung umfasst finanzielle Direktleistungen mit und ohne Rechtsanspruch gemäß § 15 des Chancengleichheitsgesetzes
Anzahl Frauen
Aufwendungen 2005 – 2015 in Tsd. Euro
55 55
Bedingung. Es gelten diverse Obergrenzen und Laufzeiten für
50 50
die Förderbeträge gemäß der Hilfsmittelverordnung der Wiener
45 45
Landesregierung und den Förderrichtlinien des FSW.
40 40
399
474
536
971
1.141
1.915 1.754 (480%)
(243%) (100%) (119%)
35 35 30 30
(440%)
25 25 20 20
(286%)
15 15 10 10
(134%)
55
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wr. Chancengleichheitsgesetz“ von 2005 bis 2015. Auf 1.000 Euro gerundet.
0 -18 21
-12 14
-6 7
00
6 7
12 14
2118
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wr. Chancengleichheitsgesetz“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (44 Jahre) bzw. Männer (47 Jahre).
Behinderung und Chancengleichheit
Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen
Kundinnen und Kunden 2008 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
470 (224%)
14
480 (229%)
13
460 (219%)
110 110
leistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Men-
12
440 (210%)
105 105
schen” umfasst drei Angebote.
11
350 (167%)
100 100
Für soziale Rehabilitation wird Unterstützung im privaten
10
240 (114%)
90 90
08
210 (100%)
85 85
Die soziale Dienstleistung „Behinderungsspezifische Dolmetsch-
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
95 95
Bereich, z. B. für Rechtsberatung, Ärztinnen-/Arztbesuche, Wohnungsbesichtigungen, gefördert. Die Leistung gemäß § 16 Chancengleichheitsgesetz Wien (ohne Rechtsanspruch) ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Die Fördersumme liegt bei maximal 2.720 Euro pro Jahr.
80 80
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ von 2008 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
75 75 70 70 65 65 60 60
Dieselben Förderbedingungen gelten für taubblinde bzw.
Aufwendungen 2008 – 2015 in Tsd. Euro
55 55
hörsehbehinderte Menschen für Dolmetschkosten, die im
50 50
Zusammenhang mit Lormen, taktilem Gebärden o. Ä. anfallen.
45 45 40 40
Nach Beendigung der Schulpflicht unterstützt der FSW für ge-
40
118
110
97
hörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen ohne Berufstätigkeit bis zur Vollendung des 35. Lebensjahrs den Besuch
(295%)
von Weiterbildungsveranstaltungen oder Hochschulen, indem
131
138
167
35 35
(418%)
30 30
(328%) (345%) (275%)
25 25 20 20
(243%)
15 15
Gebärdensprachdolmetschen bis zu maximal 5.560 Euro jährlich gefördert wird. Liegt das Einkommen der KundInnen über bestimmten Grenz-
10 10
(100%)
55
08
10
11
12
13
14
15
werten, vermindert sich die maximale Jahresfördersumme entsprechend.
Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ von Mitte 2008 bis 2015. Auf 1.000 Euro gerundet.
0 -12 12
-8 8
-4 4
00
4 4
88
1212
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (47 Jahre) bzw. Männer (45 Jahre).
49
50
Behinderung und Chancengleichheit
Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz
Kundinnen und Kunden 2008 – 2015
Altersverteilung 2008 zu 2015
15
270 (193%)
14
260 (186%)
13
240 (171%)
110 110
Assistenz“ ist die Unterstützung einer selbstbestimmten
12
220 (157%)
105 105
Lebensführung von Menschen mit einer schweren Körperbe-
11
190 (136%)
100 100
10
180 (129%)
08
140 (100%)
Ziel der „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche
hinderung. Voraussetzung für diese soziale Dienstleistung nach § 14 des
ein privater Haushalt.
90 90 85 85 80 80
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von 2008 bis 2015. Diese Leistung wurde im Jahr 2008 eingeführt. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
75 75 70 70 65 65 60 60
Die Förderung finanziert die Unterstützung durch AssistentInnen in grundlegenden Lebensbereichen (Haushalt, Grundbedürfnisse,
Anzahl Männer
95 95
Chancengleichheitsgesetzes Wien sind u. a. Volljährigkeit, Pflegegeldbezug ab Stufe 3, Selbstverwaltungskompetenz und
Anzahl Frauen
Anteil der Frauen und Männer 2015
Mobilität, Gesundheitserhaltung, Freizeit).
55 55 50 50 45 45
Um die Selbstorganisation umfassend zu ermöglichen,
40 40
erfolgt die Förderung über eine monatliche finanzielle Direkt-
35 35 30 30
leistung. Liegt das Einkommen der KundInnen über bestimmten
25 25
Grenzwerten, vermindert sich die individuell festgestellte maxi-
20 20
male Fördersumme entsprechend.
15 15 10 10 55
55%
45%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 55% im Jahr 2014 und 51% im Jahr 2010.
0 -9
9
-6 6
-33
00
33
66
99
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (47Jahre) bzw. Männer (46 Jahre).
Behinderung und Chancengleichheit
Geförderte Monate 2008 – 2015
Leistungsdauer 2015
91 – 94 Monate
85 – 90 Monate
79 – 84 Monate
73 – 78 Monate
67 – 72 Monate
61 – 66 Monate
55 – 60 Monate
49 – 54 Monate
43 – 48 Monate
37 – 42 Monate
31 – 36 Monate
25 – 30 Monate
19 – 24 Monate
13 – 18 Monate
0 – 6 Monate
7 – 12 Monate
100
50
Aufwendungen 2008 – 2015 in Mio. Euro
15
3.090 (483%)
14
2.890 (452%)
13
2.670 (417%)
12
2.420 (378%)
11
2.150 (336%)
10
1.960 (306%)
08
640 (100%)
0
2,4
Pflegegeldstufen 2008 zu 2015
7
PG-Stufe 6
6
22,3%
PG-Stufe 5
5
PG-Stufe 4
4
PG-Stufe 3
3
(-4,7)
10,6% 37,0%
21,2%
8,8%
9,7
11,0
(337%)
(369%)
(480%)
12,7 (521%)
(396%)
(100%)
10
11
12
13
14
15
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von Mitte 2008 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.
Eingelangte Erstanträge 2008 – 2015
Fördersummen 2010 zu 2015
Bewilligte Anträge Offene, nicht bewilligte oder verzichtete Anträge 139
20
32
36
49
34
Diff. in %-Pkt.
36
(+0,6)
7.001 bis 7.900 €
10,6%
(-4,4)
(-4,0)
6.001 bis 7.000 €
14,0%
(-0,6)
(+6,2)
5.001 bis 6.000 €
(+1,8)
4.001 bis 5.000 €
21,1%
Abb. 5: Verteilung der KundInnen der ab Pflegegeldstufe 3 beziehbaren „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ in Gruppen nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.
15
20
27
30
24
22
50%
1.001 bis 2.000 €
120
Kein Pflegegeld
08
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Anzahl der eingelangten Erstanträge sowie der davon bewilligten Anträge (im Balken in Absolutwerten) für die soziale Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ von 2008 bis 2015.
(+0,8)
7,9%
2.001 bis 3.000 €
PG-Stufe 1
(+1,1)
12,8%
3.001 bis 4.000 €
PG-Stufe 2
0%
11,8
Abb. 6: Anzahl der geförderten Monate, die von 2008 bis 2015 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ genutzt wurden.
Diff. in %-Pkt.
PG-Stufe 7
9,0
(450%)
08
Abb. 4: Anzahl der KundInnen der „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ im Jahr 2015, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen erhielt die Pflegegeldergänzungsleistung seit 5 Jahren und 6 Monaten (Median, hellgrauer Balken).
8,3
(-0,1)
15,8%
(-1,0)
17,0%
(+4,3)
0,8%
1 bis 1.000 € 0%
(-0,1) 80%
Abb. 9: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ im Jahr 2015 in Gruppen nach der bewilligten, maximalen monatlichen Fördersumme. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010.
51
52
Behinderung und Chancengleichheit
Freizeitfahrtendienst
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
3.350 (34%)
14
3.620 (37%)
13
3.970 (41%)
110 110
Fonds Soziales Wien, die für Menschen mit einer dauerhaften
12
4.480 (46%)
105 105
schweren Gehbehinderung angeboten wird, die nicht in der
11
5.180 (53%)
100 100
10
5.780 (59%)
05
9.760 (100%)
Der „Freizeitfahrtendienst“ ist eine freiwillige Leistung des
Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Mit dieser sozialen Dienstleistung wird eine aktive Freizeitgestaltung außer Haus ermöglicht und somit die Teilhabe am sozialen und kultu-
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
95 95
rellen Leben in Wien gefördert.
90 90 85 85 80 80 75 75
Die damit beauftragten Fahrtendienstunternehmen bieten die Leistung von 6:00 bis 24:00 Uhr meist als Sammelfahrten an.
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
65 65 60 60
Für die Benutzung des Freizeitfahrtendienstes wird bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Berechtigungskarte durch den FSW
70 70
Anteil der Frauen und Männer 2015
ausgestellt.
55 55 50 50 45 45
Es gilt ein geringer Selbstbehalt pro Fahrt, der sich an den
40 40
Tarifen der Wiener Linien für Einzelfahrscheine orientiert und
35 35 30 30
von den Fahrtendienstunternehmen direkt bei den KundInnen
25 25
eingehoben wird. Über den Selbstbehalt wird von den Fahrten-
20 20
dienstunternehmen eine Quittung ausgestellt.
15 15 10 10 55
74%
26%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 75% im Jahr 2014 und 76% im Jahr 2010.
0
-240 240
-160 160
-80 80
00
80 80
160 160
240 240
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (76 Jahre) bzw. Männer (58 Jahre).
Behinderung und Chancengleichheit
Bezirksspezifische Nutzung 2015
Fahrten 2005 – 2015
< -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro
15
189.200 (48%)
14
198.300 (50%)
6,78
13
228.300 (58%)
(100%)
12
250.000 (63%)
11
281.400 (71%)
10
310.200 (79%)
05
394.000 (100%)
5,30 (78%)
05
10
4,93
(73%)
11
4,39
4,03
(65%)
(59%)
12
13
3,73
3,71
(55%)
(55%)
14
15
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2015. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.
Abb. 6: Anzahl der Fahrten, die von 2005 bis 2015 im Rahmen der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ genutzt wurden. Auf 100 Fahrten gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ von 2005 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.
Beförderungsformen 2005 – 2015
Durchschnittstarife 2005 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
ohne Rollstuhl
im Rollstuhl
Förderung des FSW
Selbstbehalte der KundInnen
Diff. in %-Pkt.
vom Rollstuhl auf einen Autositz wechselnd € 17,2 € 17,1 35%
36%
35%
38%
31%
38%
45% (100%) (99%)
2%
4%
5%
63%
60%
60%
4%
5%
€ 17,2 € 17,5 € 17,6 € 18,8 € 19,6 (100%) (102%) (102%)
(109%)
(114%)
Wr. Lokalbahnen
Eiseler & Löffler ÖHTB
Abb. 5: Anteil der Beförderungen in der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ nach den drei Beförderungsformen bzw. den Tarifen, die der FSW den Fahrtendienstunternehmen von 2005 bis 2015 bezahlte.
90,0%
15
89,9%
14
89,9%
13
90,8%
12
55%
91,8%
11
58%
91,6%
10
64%
91,2%
05
57%
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen und den drei unterschiedlichen Beförderungsarten gewichtete Kostenanteile, die der FSW seinen VertragspartnerInnen für eine Fahrt mit dem Freizeitfahrtendienst bezahlte. Der FSW-Förderaufwand ist in Prozent des Tarifs angegeben.
(+3,1)
21,8%
Haller
5%
(+2,6)
25,4%
WAKA
20,2
(+1,1)
16,5%
(+1,2)
14,1%
Gschwindl
(-3,5)
2,0%
(+1,1)
Kreutzer
(-4,7)
Jocher
(-1,0) 0%
80%
Abb. 9: Marktanteile der FSW-VertragspartnerInnen an der sozialen Dienstleistung „Freizeitfahrtendienst“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Fahrten.
53
2015
10.020
2014
9.750
2013
9.770
2010
54
8.180
KundInnen ohne Wohnung oder Obdach
55
Ohne Wohnung, ohne Obdach
56
Ohne Wohnung, ohne Obdach
Nachtquartiere
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
3.620 (259%)
14
3.700 (264%)
13
3.700 (264%)
110 110
die unmittelbar keine andere geeignete Wohnform möglich ist,
12
3.260 (233%)
105 105
einen Schlafplatz.
11
2.860 (204%)
100 100
In der für obdachlose Menschen härtesten Zeit des Jahres werden
10
2.780 (199%)
zusätzlich Nachtquartiersplätze bereitgestellt sowie Tagesaufent-
05
1.400 (100%)
In Nachtquartieren finden Menschen, die obdachlos sind und für
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
95 95
haltsmöglichkeiten erweitert. Dieses sogenannte „Winterpaket“ wird witterungsabhängig zwischen November und April und mit kurzfristig angepassten Kapazitäten eingerichtet.
85 85 80 80
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ von 2005 bis 2015. Seit Herbst 2009 wird als „Winterpaket“ von ca. November bis April das Angebot für Personen ohne gesetzlichen Anspruch auf Subjektförderung erweitert. Revision der Vorjahre: dargestellt sind nun in allen Jahren ausschließlich die tatsächlich nächtigenden KundInnen.
75 75 70 70 65 65 60 60
Ziel ist eine erste Stabilisierung der krisenhaften Lebenslage durch ein unbürokratisches und leicht zugängliches Angebot
90 90
Anteil der Frauen und Männer 2015
55 55
an Schlaf- und Waschmöglichkeiten sowie Depotplätzen und
50 50
Notfallpaketen. Ein Nachtquartier dient als möglichst kurzfristige
45 45
Übergangslösung bis zur weiteren Abklärung der Situation und
40 40
Vermittlung in eine adäquate Wohn- bzw. Betreuungsform der
35 35 30 30
Wiener Wohnungslosenhilfe.
25 25 20 20
Nachtquartiere bieten einen betreuten Aufenthalt nur während der
15 15
Abend- und Nachtstunden sowie am Morgen an. Einige bieten
10 10
vor Öffnung bzw. nach Schließung ein „Saftbeisl“ mit Essen und
55
Getränken zum Selbstkostenpreis an. 18%
82%
0 -105 105
-70 70
-35 35
00
35 35
70 70
105 105
BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und Personen mit entsprechendem Einkommen leisten in einem Nachtquartier einen Kostenbeitrag in Höhe von zwei Euro pro Nacht.
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 17% im Jahr 2014 und 16% im Jahr 2010.
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (38 Jahre) bzw. Männer (40 Jahre).
Ohne Wohnung, ohne Obdach
Kapazitäten 2005 – 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro
Nächtigungen 2005 – 2015
Regelbetrieb Winterpaket 270
410
630
620
780
890
(289%)
(330%)
910
15
177.300 (379%)
(337%)
14
156.300 (334%)
13
138.100 (295%)
12
116.700 (249%)
11
118.200 (253%)
10
137.700 (294%)
05
46.800 (100%)
(233%) (230%) (152%)
270
410
390
370
290
330
340
(100%)
05
10
11
12
13
14
15
> 100 Nächte
91 - 100 Nächte
81 - 90 Nächte
71 - 80 Nächte
61 - 70 Nächte
51 - 60 Nächte
41 - 50 Nächte
31 - 40 Nächte
1.200
21 - 30 Nächte
Marktanteile 2010 zu 2015
11 - 20 Nächte
Leistungsdauer 2015
1 - 10 Nächte
Abb. 6: Anzahl der Nächtigungen in Nachtquartieren von 2005 bis 2015. Auf 100 Tage gerundet. Seit Herbst 2009 wird als „Winterpaket“ von ca. November bis April das Angebot für Personen ohne gesetzlichen Anspruch auf Subjektförderung erweitert. Auf 100 Tage gerundet.
600
Diff. in %-Pkt.
Caritas Erzdiözese
43,6%
Rotes Kreuz Arbeiter-Samariter-Bund 0
(-10,7)
11,8%
"wieder wohnen"
(+7,3)
3,7% 0%
Abb. 5: Anzahl der KundInnen der „Nachtquartiere“ im Jahr 2015, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen nächtigte bis zu 21 Mal (Median, hellgrauer Balken).
(+8,6)
40,8%
(-5,3) 80%
Abb. 7: Marktanteile objektgeförderter Träger an der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“ in den Jahren 2015 und 2010. Winterpaket nur von "wieder wohnen" berücksichtigt. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Fördersummen.
3,11
3,26
3,76
5,73 (418%)
(227%)
(238%)
10
11
6,32
6,40
(461%) (467%)
(275%)
(100%)
05
Abb. 4: Anzahl der Betten der sozialen Dienstleistung „Nachtquartiere“. Angeführt ist für den Regelbetrieb der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre sowie die maximale Kapazität des Winterpakets.
1.800
1,37
12
13
14
15
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Nachtquartiere“ von 2005 bis 2015 inklusive Kostenersatz für Sanierungen. Auf 10.000 Euro gerundet.
57
58
Ohne Wohnung, ohne Obdach
Allgemeines Übergangswohnen
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
2.570 (127%)
14
2.600 (128%)
13
2.560 (126%)
110 110
der Situation obdach- bzw. wohnungsloser Menschen und die
12
2.410 (119%)
105 105
Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen
11
2.340 (115%)
100 100
10
2.390 (118%)
90 90
05
2.030 (100%)
85 85
Ziel der Übergangswohneinrichtungen ist die Stabilisierung
Wohnung, bzw. wenn dies nicht möglich ist, die Vermittlung eines anderen geeigneten, möglichst dauerhaften Wohnplatzes.
Anzahl Frauen und Mädchen
95 95
Das Angebot richtet sich an Einzelpersonen, Paare oder
80 80
Familien. Durch Beratung und Betreuung wird ihr Selbst-
75 75
hilfepotenzial so weit gestärkt, dass sie wieder selbstständig wohnen können.
Anzahl Männer und Buben
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2005 bis 2015 inkl. mitwohnender Kinder. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.
70 70 65 65 60 60
Die Eigenleistung der Bewohnerinnen und Bewohner beträgt
Anteil der Frauen und Männer 2015
55 55
zwischen 187 und 265 Euro pro Monat und richtet sich nach
50 50
Größe und Ausstattung der Wohneinheiten.
45 45 40 40 35 35 30 30 25 25 20 20 15 15 10 10
55
27%
73%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in Anspruch nahmen. Mitwohnende Kinder wurden nicht gezählt. Der Anteil der Frauen war 27% im Jahr 2014 und 24% im Jahr 2010.
0 -75 75
-50 50
-25 25
00
25 25
50 50
7575
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (31 Jahre) bzw. Männer (40 Jahre).
Ohne Wohnung, ohne Obdach
Kapazitäten 2005 – 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro
Tage 2009 – 2015
Subjektförderung 1.010 1.230 (122%)
1.230
1.240 1.250 1.260 1.260
(122%) (123%) (124%) (125%) (125%)
(100%)
05
10
11
12
13
14
15
437.900 (100%)
14
432.100 (99%)
13
425.600 (97%)
12
428.700 (98%)
11
429.800 (98%)
10
433.600 (99%)
09
438.200 (100%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 5,43
(190%)
9,73 (179%)
10,23
10,35
(189%) (191%)
11,25 11,60 (207%) (214%)
(100%)
05
15
10,30
10
11
12
13
14
15
Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 2005 bis 2015 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage in anerkannten sowie objektgeförderten Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2009 bis 2015. Auf 100 Tage gerundet.
Abb. 8: Gesamtaufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ von 2005 bis 2015 inklusive Kostenersatz für Sanierungen. Auf 10.000 Euro gerundet.
Re-Integration 2009 – 2015
Durchschnittstarife 2009 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
100%
€ 26,0 € 22,9
€ 22,5 € 23,4 € 23,6 € 25,2 € 26,0
(100%) (88%)
(87%)
(90%)
(91%)
(97%) (100%)
19,9%
33,3%
32,2%
35,0%
33,7%
33,2%
35,4%
Diff. in %-Pkt.
09
10
11
12
13
14
15
Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in den Jahren 2009 bis 2015, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.
“wieder wohnen“
09
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Durchschnittlicher, nach geleisteten Mengen gewichteter Brutto-Tarif, den der FSW anerkannten Einrichtungen für 1 Tag „Allgemeines Übergangswohnen“ 2009 bis 2015 bezahlte. Zuvor Kostendeckung über Förderungen. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.
82,7% (+0,3)
Arbeiter-Samariter-Bund
17,3% 0%
(-0,3) 100%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Allgemeines Übergangswohnen“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Verrechnungstagen.
59
60
Ohne Wohnung, ohne Obdach
Zielgruppenwohnen
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
800 (133%)
14
830 (138%)
13
820 (137%)
110 110
te Personengruppen ohne eigene Wohnung speziell konzipierte
12
840 (140%)
105 105
Wohn- und Unterstützungsmöglichkeiten bereit. Beispielswei-
11
750 (125%)
100 100
10
750 (125%)
05
600 (100%)
Die Einrichtungen des Zielgruppenwohnens stellen für bestimm-
se gibt es differenzierte Angebote für Menschen mit psychischen Problemen oder Alkoholkrankheit, für junge Erwachsene, Frauen oder Menschen mit nur kurzzeitigem Unterstützungs-
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
95 95
bedarf.
90 90 85 85 80 80 75 75
Ziel ist, die obdach- bzw. wohnungslosen Menschen innerhalb von zwei Jahren auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
65 65 60 60
Wohnung vorzubereiten. Manche der Häuser verfügen darüber hinaus über Nachtquartierbetten.
70 70
Anteil der Frauen und Männer 2015
55 55 50 50
Die Eigenleistung für einen Wohnplatz beträgt zwischen 189 und
45 45
265 Euro pro Monat.
40 40 35 35 30 30 25 25 20 20 15 15 10 10 55
31%
69%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 30% im Jahr 2014 und 27% im Jahr 2010
0
-30 30
-20 20
-10 10
00
10 10
20 20
3030
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (36 Jahre) bzw. Männer (44 Jahre).
Ohne Wohnung, ohne Obdach
Kapazitäten 2005 – 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro
Tage 2005 – 2015
Subjektförderung 340
380
380
430
430
430
420
(126%) (126%) (126%) (124%) (100%)
05
(112%)
10
(112%)
11
12
13
14
15
146.000 (159%)
14
150.800 (164%)
13
151.300 (164%)
12
145.000 (158%)
11
123.700 (134%)
10
112.400 (122%)
05
92.000 (100%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 2,33
4,21
3,39
3,86
4,05
5,22 (224%)
(157%)
(181%) (146%)
(166%)
(174%)
13
14
(100%)
05
15
3,66
10
11
12
15
Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 2005 bis 2015 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage anerkannter sowie objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2015. Im Jahr 2005 sind noch keine objektgeförderten Einrichtungen enthalten. Auf 100 Tage gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ von 2005 bis 2015. Im Jahr 2015 wurden Objekt- und Projektförderungen für den Um- und Ausbau in Einrichtungen ausgesprochen. Auf 10.000 Euro gerundet.
Re-Integration 2009 – 2015
Durchschnittstarife 2005 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
€ 18,6 € 22,6
€ 23,8 € 24,7 € 25,0 € 25,8 € 28,2
100% (122%)
(128%)
(139%) (133%) (135%)
(152%) Diff. in %-Pkt.
(100%)
28,5%
34,6%
33,3%
33,4%
33,0%
37,2%
44,5%
Caritas Erzdiözese
09
10
11
12
13
14
15
Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.
62,7%(-11,9)
neunerhaus
20,2%
Heilsarmee
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für 1 Tag „Zielgruppenwohnen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.
(+20,2)
15,6%
Verein Struktur
(-9,8)
1,4% 0%
(+1,4) 80%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Zielgruppenwohnen“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Verrechnungstagen (123.100 im Jahr 2015).
61
62
Ohne Wohnung, ohne Obdach
Mutter-Kind-Einrichtungen
Kundinnen und Kunden 2007 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
470 (157%)
14
540 (180%)
13
580 (193%)
110 110
wohnungslose, volljährige Mütter, schwangere Frauen und
12
490 (163%)
105 105
vereinzelt auch an Väter und Paare zusammen mit ihren
11
510 (170%)
100 100
10
410 (137%)
90 90
07
300 (100%)
85 85
Das Angebot der Mutter-Kind-Einrichtungen richtet sich an
Kindern, die zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation eine betreute Wohnmöglichkeit benötigen.
verantwortungsvoll mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern umzugehen. Gruppenarbeit und freizeitpädagogische Angebote sollen
Anzahl Männer und Buben
95 95
Ziel der Betreuung ist die Förderung der Kompetenz der Mütter und Väter, eigenständig in einer eigenen Wohnung zu leben und
Anzahl Frauen und Mädchen
80 80
Abb. 1: Anzahl der KundInnen (inklusive Kinder) der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2007 bis 2015. Im Jahr 2015 kamen auf ein Elternteil (in den meisten Fällen Mütter, seltener Väter) statistisch 1,5 Kinder. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.
75 75 70 70 65 65 60 60
selbstständige Aktivitäten und soziales Lernen fördern.
Anteil der Frauen und Männer 2015 Die Eigenleistung liegt zwischen 140 und 349 Euro monatlich.
55 55 50 50 45 45 40 40 35 35 30 30 25 25 20 20 15 15 10 10
55
95%
5%
Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 97% im Jahr 2014 und 95% im Jahr 2010.
0 -30 30
-20 20
-10 10
00
10 10
20 20
3030
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (29 Jahre) bzw. Männer (25 Jahre).
Ohne Wohnung, ohne Obdach
Kapazitäten 2007 – 2015
Aufwendungen 2007 – 2015 in Mio. Euro
Verrechnungstage 2008 – 2015 Erwachsene
Subjektförderung
Kinder 240
300
340
340
(142%) (142%) (125%)
310
310
300
(129%) (129%) (125%)
(100%)
07
10
11
12
13
14
15
99.700 (123%)
14
101.400 (125%)
13
105.300 (130%)
12
102.100 (126%)
11
88.300 (109%)
10
85.200 (105%)
08
80.800 (100%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 0,50
(259%)
1,50 (300%)
1,66 (332%)
1,84
1,88
1,90
(368%)
(376%)
(380%)
13
14
15
(100%)
07
15
1,29
10
11
12
Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 2007 bis 2015 vereinbart hat. Rückgang 2013 wegen Neubewertung der Kinderplätze. Gerundete Werte zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.
Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage für KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2008 bis 2015. Auf 100 Verrechnungstage gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für „Mutter-Kind-Einrichtungen“ von 2007 bis 2015. Im Jahr 2011 inklusive der Objektförderung von September bis November für das neu eröffnete Kolpinghaus „Gemeinsam Leben“ Leopoldstadt. Auf 10.000 Euro gerundet.
Re-Integration 2009 – 2015
Durchschnittstarife 2008 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
FSW-Förderung für Erwachsene FSW-Förderung für Kinder € 24,8
€ 32,7
100% (132%)
€ 34,2
€ 34,7
(138%) (140%)
€ 37,5 € 39,2 € 40,1 (152%)
35,1%
38,1%
41,1%
42,3%
47,8%
47,8%
53,1%
(100%)
09
10
11
12
13
14
15
Abb. 5: Anteil der Familien, die aus der sozialen Dienstleistung „Mutter-KindEinrichtungen“ ausgetreten sind und die im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.
08
10
11
12
13
Diff. in %-Pkt.
(158%) (162%)
14
15
Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Mutter-Kind-Einrichtungen pro Tag bezahlte. Für Kinder wird die Hälfte des Tarifs bezahlt. Auf 10 Cent gerundet. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.
Caritas Erzdiözese
24,1%
(-0,7)
St. Elisabeth-Stiftung
22,9%
(-4,0)
Kolping Altenpflege
16,4%
(+16,4)
Kolpinghaus
16,3%
(-3,6)
Caritas Socialis
12,6%
(-4,8)
Missionsschwestern
7,6% 0%
(-3,4) 80%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Mutter-Kind-Einrichtungen“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach verrechneten Verrechnungstagen.
63
64
Ohne Wohnung, ohne Obdach
Betreutes Wohnen in Wohnungen
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
2.180 (195%)
14
2.050 (183%)
13
2.030 (181%)
110110
den KundInnen größere Selbstständigkeit als andere betreu-
12
2.030 (181%)
105105
te Wohnformen voraus. Die mobile Betreuung erfolgt durch
11
2.030 (181%)
100100
10
1.870 (167%)
9090
05
1.120 (100%)
8585
Die Leistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ setzt bei
SozialarbeiterInnen mit der Zielsetzung, dass die BewohnerInnen innerhalb von höchstens zwei Jahren eine eigene Wohnung beziehen und diese auf Dauer behalten.
Anzahl Frauen und Mädchen
Anzahl Männer und Buben
9595
8080 7575
Das Angebot richtet sich an verschiedene Zielgruppen (Einzelpersonen, Paare, Alleinerziehende, Familien, Menschen mit Vorstrafen), die eine Starthilfe benötigen.
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2015 inkl. mitwohnender Kinder. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.
7070 6565 6060
Einige Angebote ermöglichen den KundInnen nach erfolgreichem
Anteil der Frauen und Männer 2015
5555
Abschluss der Betreuung die Übernahme der Wohnungen als
5050
HauptmieterInnen.
4545 4040 3535
Die monatliche Eigenleistung der Bewohnerinnen und Bewohner
3030
liegt zwischen 59 Euro für einen Wohnplatz und 740 Euro für eine
2525
Wohnung, je nach deren Größe, Ausstattung und Lage.
2020 1515 1010 55
49%
51%
Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 49% im Jahr 2014 und 45% im Jahr 2010.
0 -5151
34-34
17-17
00
17 17
3434
5151
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (33 Jahre) bzw. erwachsenen Männer (35 Jahre).
Ohne Wohnung, ohne Obdach
Kapazitäten 2005 – 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro
Tage 2005 – 2015
Subjektförderung 590
1.080
1.260 (214%)
1.190 1.140 (202%)
(183%)
1.160 1.220
(193%) (197%)
(207%)
(100%)
05
15
440.100 (236%)
14
407.200 (219%)
13
399.500 (215%)
12
406.700 (219%)
11
395.700 (213%)
10
348.100 (187%)
05
186.100 (100%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 3,49
5,62
8,53 (245%)
7,66
7,62
7,69
8,84 (253%)
(220%) (218%) (220%)
(161%) (100%)
10
11
12
13
14
05
15
10
11
12
13
14
15
Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 2005 bis 2015 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.
Abb. 6: Verrechnungs- und Belegtage anerkannter und objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2015. Im Jahr 2005 waren noch keine objektgeförderten Einrichtungen enthalten. Auf 100 Tage gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ von 2005 bis 2015. Erhöhte Investitionskosten im Jahr 2011. Ab 2012 steigen die Aufwendungen für Subjektförderung, da drei Einrichtungen mit insgesamt 315 Plätzen anerkannt wurden. Auf 10.000 Euro gerundet.
Re-Integration 2009 – 2015
Durchschnittstarife 2005 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015
€ 18,3 € 20,5 (112%)
100%
€ 20,9 € 19,0 € 19,8
€ 21,1 € 21,8
(114%)
(116%) (119%)
(104%)
(100%)
(108%)
Diff. in %-Pkt.
"wieder wohnen"
25,7% 16,8%
(-2,0)
Volkshilfe
14,2%
(-7,4)
Caritas Erzdiözese
11,4%
(-6,2)
50,6%
59,3%
64,2%
59,3%
60,5%
55,2%
59,3%
WOBES
09
10
11
12
13
14
15
Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Wohnen in Wohnungen“, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben.
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für 1 Tag „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.
(+25,7)
Wr. Hilfswerk
9,9%
(-2,6)
ARGE Nichtsesshaftenhilfe
9,4%
(-0,5)
Neustart
7,7%
(-4,5)
Heilsarmee
4,9% 0%
(-2,5) 80%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen für „Betreutes Wohnen in Wohnungen“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Ohne Objektförderung, eingeteilt nach Verrechnungstagen.
65
66
Ohne Wohnung, ohne Obdach
Sozial betreutes Wohnen
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
1.320 (281%)
14
1.320 (281%)
13
1.340 (285%)
110110
mals wohnungslose Menschen, die eigenständig wohnen wollen,
12
1.300 (277%)
105105
dabei aber Unterstützung benötigen. Ziel ist der Erhalt vorhande-
11
1.230 (262%)
100100
10
1.210 (257%)
05
470 (100%)
„Sozial betreutes Wohnen“ richtet sich hauptsächlich an ehe-
ner Fähigkeiten für ein weitestgehend selbstständiges Wohnen. Ein besonderes Anliegen ist es, der Würde von Menschen in
Anzahl Frauen
9595 9090 8585
fortgeschrittenem Alter gerecht zu werden und ihnen eine
8080
adäquate Wohnmöglichkeit in Kleinwohnungen – auch bis zu
7575
ihrem Lebensende – bereitzustellen.
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
7070 6565 6060
Die Zielgruppe umfasst vorwiegend ältere Frauen, Männer sowie Paare, die oft nach langjähriger Obdach- bzw.
Anzahl Männer
Anteil der Frauen und Männer 2015
5555
Wohnungslosigkeit sowie aufgrund chronischer Erkrankungen
5050
und/oder sozialer Schwierigkeiten dauerhafte Unterstützung
4545
beim Wohnen benötigen.
4040 3535 3030
Sozial betreute Wohnhäuser bieten eine Wohnausstattung,
2525
Gemeinschaftsangebote sowie Unterstützung und Versorgung
2020
durch interne bzw. externe Dienste. Die monatliche Eigenleistung
1515
beträgt zwischen 187 und 414 Euro.
1010 55
31%
69%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 30% im Jahr 2014 und 31% im Jahr 2010.
0 -6060
40-40
20-20
00
2020
4040
6060
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (58 Jahre) bzw. Männer (58 Jahre).
Ohne Wohnung, ohne Obdach
Kapazitäten 2005 – 2015
Verrechnungstage 2005 – 2015
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung
410
1.080
1.080
1.100 1.130
1.130 1.150
(263%)
(276%) (276%) (280%) (263%) (268%)
(100%)
05
10
11
12
13
14
15
410.400 (416%)
14
423.900 (430%)
13
401.500 (407%)
12
380.100 (385%)
11
385.800 (391%)
10
282.500 (287%)
05
98.600 (100%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 2,01
9,51
(472%)
(539%)
12,02
12,28 12,81
(636%) (589%) (597%) (610%)
(100%)
05
15
10,85 11,86
10
11
12
13
14
15
Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 2005 bis 2015 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.
Abb. 6: Verrechnungstage anerkannter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2015. Auf 100 Tage gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ von 2005 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.
Stabiles Wohnen 2011 – 2015
Durchschnittstarife 2005 – 2015
Marktanteile 2010 zu 2015 Diff. in %-Pkt.
€ 18,1 € 26,7
€ 28,7 € 29,4 € 29,5 € 30,3 € 31,2
(148%)
(159%) (162%) (163%)
(167%) (172%)
86,1%
91,5%
84,5%
86,4%
87,6%
(100%)
12
13
14
15
Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“, die in der Leistung verblieben sind oder nach Betreuungsende im selben Jahr entweder eine dauerhafte Wohnform bezogen haben oder in die „Mobile Wohnbetreuung“ gewechselt sind.
21,7%
ARGE Nichtsesshaftenhilfe
100%
11
Caritas Erzdiözese
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für 1 Tag „Sozial betreutes Wohnen“ bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben.
(-0,5)
19,1%
Volkshilfe
(-5,9)
13,4%
(+5,0)
Arbeiter-Samariter-Bund
12,9%
(+1,9)
Wiener Hilfswerk
12,3%
(-5,4)
neunerhaus
5,8%
Rotes Kreuz
5,3%
(-1,9)
Heilsarmee
5,3%
(+5,3)
"wieder wohnen"
(+3,4)
4,2% 0%
(-1,9) 80%
Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung „Sozial betreutes Wohnen“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Einteilung nach Verrechnungstagen.
67
68
Ohne Wohnung, ohne Obdach
Mobile Wohnbetreuung „Mobile Wohnbetreuung“ ist eine Form der Betreuung in der eigenen, langfristig vertraglich gesicherten Wohnung. Dazu
Kundinnen und Kunden 2012 – 2015 15
1.000 (294%)
15
790 (234%)
13
610 (180%)
12
340 (100%)
gehören Angebote, die sich in unterschiedlichem Ausmaß am
Altersverteilung 2012 zu 2015 Anzahl Frauen und Mädchen
Anzahl Männer und Buben
110 110 105 105 100 100
Konzept des „Housing First“ orientieren.
95 95 90 90
Zielgruppe sind ehemals obdachlose bzw. wohnungslose
85 85
Menschen mit Unterstützungsbedarf, die in einer eigenen,
80 80
vertraglich gesicherten Wohnung leben und dafür Unterstützung
75 75
in Anspruch nehmen.
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbetreuung“ von 2012 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder.
65 65 60 60
Ziel der Mobilen Wohnbetreuung ist die nachhaltige Sicherung des eigenen Wohnraumes. Mithilfe individueller mobiler
70 70
Anteil der Frauen und Männer 2015
55 55
Beratung und Begleitung wird eine Anbindung an soziale und
50 50
medizinische Angebote außerhalb der Wiener Wohnungslosen-
45 45
hilfe und die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen
40 40
angestrebt.
35 35 30 30 25 25 20 20 15 15 10 10
55
38%
62%
Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbetreuung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 38% im Jahr 2014 und 22% im Jahr 2012.
0 -30 30
-20 20
-10 10
00
10 10
20 20
3030
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbetreuung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (30 Jahre) bzw. Männer (42 Jahre).
Ohne Wohnung, ohne Obdach
Kapazitäten 2012 – 2015
Belegtage 2012 – 2015
Aufwendungen 2012 – 2015 in Mio. Euro Subjektförderung
320
380
540
690
15
217.100 (345%)
(216%)
14
178.600 (283%)
13
133.300 (212%)
12
63.000 (100%)
(169%)
(100%)
Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 0,85
1,21
1,74
2,83 (332%)
(119%)
(204%) (142%) (100%)
12
13
14
15
12
Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbetreuung“, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 2012 bis 2015 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.12. der Berichtsjahre.
Abb. 6: Belegtage in Einrichtungen für die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbetreuung“ von 2012 bis 2015. Auf 100 Tage gerundet.
Stabiles Wohnen 2012 – 2015
Marktanteile 2012 zu 2015 Diff. in %-Pkt.
100%
Arbeiter-Samariter-Bund
33,0%
neunerhaus "wieder wohnen"
83,4%
71,6%
77,1%
81,4%
13
14
15
Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbetreuung“, die in der Leistung verblieben sind oder nach Betreuungsende im selben Jahr entweder eine dauerhafte Wohnform bezogen haben oder in „Sozial betreutes Wohnen“ gewechselt sind.
(+6,3)
13,0%
Caritas Erzdiözese
12
(-11,6)
20,9% 11,3%
(-4,4) (+11,3)
Heilsarmee
8,0%
(-3,7)
WOBES
6,5%
(+0,7)
Kolping Österreich
4,3%
(+4,3)
ARGE Nichtsesshaftenhilfe
2,9% 0%
(-2,9) 100%
Abb. 7: Marktanteile der Einrichtungen in der sozialen Dienstleistung „Mobile Wohnbetreuung“ in den Jahren 2015 und 2012. Einteilung nach Plätzen des vereinbarten Kontigents jeweils zu Jahresende. In Klammern die Differenz der Anteile 2015 minus 2012.
13
14
15
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Mobile Wohnbetreuung“ von 2012 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.
69
70
2015
10.580 25.840
2014
6.740 10.510
2013
Unterschiedliche Personen
6.160
2010
Monatsdurchschnittswerte
5.320
9.180
Flüchtlinge* * Alle folgenden Abbildungen beziehen sich auf die Monatsdurchschnittswerte. Für die Gesamtzahl aller FSW-KundInnen konnten die oben angeführten „unterschiedlichen Personen“ berücksichtigt werden.
71
FlĂźchtlinge
72
Flüchtlinge
Flüchtlinge
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
10.580 (123%)
14
6.740 (78%)
13
6.160 (71%)
110 110
15a B-VG-Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und
12
5.580 (65%)
105 105
Ländern sowie dem Wiener Grundversorgungsgesetz (WGVG), die
11
5.210 (60%)
100 100
10
5.320 (62%)
90 90
05
8.620 (100%)
85 85
Die zentrale soziale Dienstleistung für Flüchtlinge ist, gemäß Art.
„Grundversorgung“. Leistungen erhalten „hilfs- und schutzbedürftige Fremde“. Hilfs-
oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann und den Lebensbedarf auch nicht ausreichend von anderen
80 80
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ von 2005 bis 2015. Farbige Figuren für Frauen und Mädchen. Dargestellt sind Monatsdurchschnitts-KundInnen und nicht alle unterschiedlichen KundInnen.
75 75 70 70 65 65 60 60
Personen oder Einrichtungen erhält. Schutzbedürftig sind AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene, ehemalige
Anzahl Männer und Buben
95 95
bedürftig ist, wer den Lebensbedarf für sich und die im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht
Anzahl Frauen und Mädchen
Anteil der Frauen und Männer 2015
55 55
AsylwerberInnen und sonstige Fremde, die aus rechtlichen und
50 50
tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie Asylberechtig-
45 45
te während der ersten vier Monaten nach Asylanerkennung.
40 40 35 35 30 30
In Wien können betreute Unterkünfte oder private Wohnmöglich-
25 25
keiten genutzt werden. Grundversorgung umfasst u. a. Unterkunft,
20 20
Mietbeihilfe, Verpflegung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf, Kranken-
15 15
versicherung und Beratung.
10 10
55
Im ersten Jahr des Asylverfahrens sind die Kosten für die Grundversorgung zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 60 zu 40 zu teilen. Bei abgelehntem Asylantrag wird während des tatsächlichen Aufenthalts in Wien bis zur tatsächlichen Abschiebbarkeit weiterhin Grundversorgung gewährt.
35%
65%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben, die 2015 die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 37% im Jahr 2014 und 38% im Jahr 2010.
0 -210 210
-140 140
-70 70
0 0
70 70
140 140
210 210
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in Anspruch nahmen. Die schwarzen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (25 Jahre) bzw. Männer (26 Jahre).
Flüchtlinge
KundInnen in organisierten Unterkünften
Unbegleitete minderjährige KundInnen
15
3.140 (126%)
15
320 (110%)
14
1.780 (71%)
14
160 (55%)
13
1.740 (70%)
13
150 (52%)
12
1.580 (63%)
12
100 (34%)
11
1.600 (64%)
11
90 (31%)
10
1.690 (68%)
10
100 (34%)
05
2.490 (100%)
05
290 (100%)
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro
43,85 31,16
32,03 34,23
39,87
44,55
71,97 (164%)
(100%) (71%)
(73%)
(78%)
10
11
12
05
(91%)
13
(102%)
14
15
Abb. 4: Anzahl der KundInnen in Grundversorgung, die 2005 – 2015 in organisierten Unterkünften verschiedener Einrichtungen wohnten. Farbige Figuren für Frauen und Mädchen.
Abb. 6: Anzahl der unbegleiteten Minderjährigen in organisierten Unterkünften der Grundversorgung von 2005 – 2015. Farbige Figuren geben den Anteil der Mädchen an. Angaben auf 10er-Stelle gerundet.
Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ von 2005 bis 2015. Auf 10.000 Euro gerundet.
Asylverfahren über 12 Monate
Quotenerfüllung 2005 – 2015
Herkunftsländer 2010 zu 2015
100%-Fälle
Diff. in %-Pkt.
Kostenteilungsfälle
15 Keine Angabe
157%
134%
144%
144% 145% 131% 106%
Afghanistan
22,8%
(+13,9)
Syrien, Arabische Republik
21,1%
(+20,4)
14 Keine Angabe
Russische Föderation
13
10,4% (640)
Irak
12
11,6% (650)
11
20,5% (1.070)
10 05
100%
32,9% (1.750)
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Ausmaß der Quotenerfüllung des Landes Wien zur Grundversorgung von Flüchtlingen. Nach den Bestimmungen der entsprechenden 15a-Vereinbarung ist Wien im Jahr 2015 für 20,1% aller in Österreich grundversorgten Personen zuständig. Dieser Anteil entspricht einer Quotenerfüllung von 100%.
(-5,3) (+5,2)
Somalia
4,9%
(+2,6)
Nigeria
4,2%
(-7,0)
Staatenlos
3,2%
(+2,3)
Iran, Islamische Republik
2,4%
(+0,8)
1,9%
Georgien
58,0% (5.000)
Abb. 5: Anteil (und Anzahl) jener KundInnen in der Grundversorgung, deren Asylanträge länger als zwölf Monate unerledigt sind. Für diese KundInnen (100%-Fälle) hat der Bund entsprechend der 15a-Vereinbarung 100% der Kosten zu tragen. Daten zu 2014/2015 konnten vom BM bislang nicht zur Verfügung gestellt werden.
11,8% 9,9%
98 weitere Länder
(-4,6)
17,8% 0%
(-28,3) 80%
Abb. 9: Herkunftsländer der KundInnen, die „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ in den Jahren 2015 und 2010 in Anspruch nahmen. In Klammer die Differenz der Anteile 2015 minus 2010. Berücksichtigte Herkunftsländer: 107.
73
2015
10.460
2014
9.820
2013
9.200
2010
74
9.010 KundInnen mit Schuldenproblematik
75
Schuldenproblematik
76
Schuldenproblematik
Schuldnerberatung
Kundinnen und Kunden 2005 – 2015
Altersverteilung 2010 zu 2015
15
10.460 (278%)
14
9.820 (261%)
13
9.200 (245%)
110 110
Hilfestellung für in Wien wohnende Privatpersonen, die ihre
12
9.070 (241%)
105 105
Schuldensituation nicht alleine bewältigen können. Zuständig
11
9.110 (242%)
100 100
10
9.010 (240%)
90 90
05
3.760 (100%)
85 85
Die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ umfasst die
ist die staatlich anerkannte, „Schuldnerberatung Wien gemeinnützige GmbH“, die eine Tochtergesellschaft des Fonds Soziales Wien ist und von diesem und dem AMS Wien finanziert wird.
Anzahl Frauen
Anzahl Männer
95 95
80 80 75 75
Schwerpunkte der Beratung liegen in der Information über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Schulden und in der gemeinsamen Analyse der wirtschaftlichen Situation sowie
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2005 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
65 65 60 60
Erarbeitung entsprechender Problemlösungsmöglichkeiten. Zusätzlich werden Unterstützung bei der Vorbereitung des Privat-
70 70
Anteil der Frauen und Männer 2015
55 55
konkurses und die Begleitung im Konkursverfahren angeboten.
50 50
Finanzielle Unterstützung kann nicht gewährt werden.
45 45 40 40 35 35
Mittels Online-Information, entsprechender Öffentlichkeits-
30 30
arbeit und Vortragstätigkeit bei verschiedenen Institutionen
25 25
arbeitet die Schuldnerberatung Wien auch präventiv.
20 20 15 15 10 10
55
42%
58%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 42% im Jahr 2014 und 43% im Jahr 2010.
0 -210 210
-140 140
-70 70
00
70 70
140 140
210 210
Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 2015 die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (41 Jahre) bzw. Männer (42 Jahre).
Schuldenproblematik
Bezirksspezifische Nutzung 2015
Beratungsgespräche in Tsd.
10,2 < -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -15% -15% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +15% +15% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% ≥ +45%
20,0 (197%)
20,2
20,1
20,3
20,7
(199%) (198%) (200%) (203%)
Aufwendungen 2005 – 2015 in Mio. Euro
22,0 0,54
(216%)
2,09
(388%)
2,16
2,16
(400%) (400%)
2,41 (447%)
2,52
2,64
(467%) (489%)
(100%)
(100%)
05
10
11
12
13
14
15
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ vom Wiener Durchschnitt im Jahr 2015. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.
Abb. 6: Anzahl der Beratungsgespräche, die von 2005 bis 2015 von der Schuldnerberatung Wien mit KundInnen geführt wurden. Auf 100 gerundet.
Abb. 8: Gesamtaufwendungen für die soziale Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2005 bis 2015. Gerundet auf 10.000 Euro. 2005 exkl. Schuldnerberatung KWH, Fusion im Jahr 2006, Gründung der Schuldnerberatung Wien GmbH im Jahr 2007. Die Schuldnerberatung Wien wird vom AMS Wien mitfinanziert.
Schuldenhöhe der KundInnen 2015
Privatkonkurse in Tsd.
Verschuldung 2015 in Tsd. Euro 309 178 449 151 190 287 355 458 508 636 605 494 145
T€ 200
0,98 >-9% >-7% >-5% >-3% >-1% >+1% >+3% >+5% >+7%
< bis bis bis bis bis bis bis bis bis ≥
-9% -7% -5% -3% -1% +1% +3% +5% +7% +9% +9%
Abb. 5: Abweichung der bezirksspezifischen durchschnittlichen Verschuldung von der wienweiten Verschuldung (Median für Wien: 49.838 Euro) von KundInnen der Schuldnerberatung Wien die im Jahr 2015 im Konkursverfahren sind. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt.
2,46
2,81 (287%)
(251%)
2,64 (269%)
2,66
2,46
(271%)
2,76
T€ 150
(281%)
T€ 90
(251%)
T€ 100
T€ 80 T€ 70 T€ 60 T€ 50 T€ 40
(100%)
T€ 30 T€ 20 T€ 10
05
10
11
12
13
14
15
Abb. 7: Anzahl der Privatkonkurse, die von 2005 bis 2015 von KundInnen der Schuldnerberatung Wien – nach Konsultation mit der Schuldnerberatung – eröffnet wurden. Angabe in tausend Euro und auf 10 gerundet.
0
300
600
900
Abb. 9: Anzahl der KundInnen der Schuldnerberatung Wien 2015, gruppiert nach Höhe der Verschuldung in Euro. Wechsel der Gruppengröße ab 100.000 Euro. Die blaue Säule zeigt die Durchschnittsverschuldung (Median: 49.838 Euro) der berücksichtigten KundInnen. Im Vorjahr betrug diese 49.874 Euro.
77
78
Schuldenproblematik
Erst-Kundinnen und -Kunden 2009 – 2015
Einkommensart 2010 zu 2015
Erwerbsstatus 2010 zu 2015 Diff. in %-Pkt.
15
5.470 (107%)
14
5.080 (99%)
NotH, ArbG, SozH
13
4.560 (89%)
Beihilfen
12
4.600 (90%)
Sonstige, keine Angabe
11
4.670 (91%)
Mindestsicherung (ab 2011)
10
4.780 (94%)
Pension, -vorschuss
5.110 (100%)
KinderbetreuG, KrankenG
Lohn/Gehalt, geringf. Besch.
20,7%
(-5,1)
12,1%
(-13,4)
28,0%
Diff. in %-Pkt.
(+20,7)
8,6%
(+8,6)
9,1%
(-0,5)
Arbeitslos
(-2,9)
Erwerbstätig
(-1,8)
Sonstige
AMS-Maßnahme
09
(-5,7)
13,4%
5,5% 2,5% 0%
50%
50,5%
(+4,9)
34,0%
(-9,0)
15,5%
(+4,0)
0%
80%
Abb. 10: Anzahl der Erstgespräche mit KundInnen in der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2009 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder.
Abb. 12: Verteilung der Einkommensarten der KundInnen der „Schuldnerberatung“ 2015 und 2010. In Klammern wird die Differenz der Anteile 2015 minus 2010 angegeben. Summe 2015 bezogener Einkommensarten: 14.396 (von 10.460 KundInnen). „NotH, ArbG, SozH“ steht für Nothilfe, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe.
Abb. 14: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ nach ihrem letzten Erwerbsstatus in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern wird die Differenz der Anteile 2015 minus 2010 angegeben. Summe der Angaben: 9.360.
Wartezeit in Tagen 2009 – 2015
Verschuldungsgründe 2010 zu 2015
Familienstand 2010 zu 2015 Diff. in %-Pkt.
22 (100%)
23 (105%)
21 (95%)
22
19
(100%) (86%)
21 (95%)
19
50,0%
Arbeitslosigkeit Trennung/Scheidung
8,8%
Konsumverhalten (86%)
10
11
12
13
14
15
Abb. 11: Wartezeit in ganzen Tagen von der Anmeldung bis zum ersten persönlichen Beratungsgespräch in der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ von 2009 bis 2015. Seit 2015 wird die Wartezeit bis zur Terminvergabe, nicht zum Termin selbst angegeben.
(-1,6)
3,9%
Straffälligkeit
09
(+0,4)
8,7%
Mithaften/Bürgen
(0,0)
0,9%
(+0,3)
Unfall/Krankheit
8,0%
(+1,3)
Selbstständigkeit
12,3%
(-2,7)
Sonstige Gründe
3,7%
(+3,7)
Wohnraum
3,8%
(-0,9)
0%
Diff. in %-Pkt.
(-6,0)
70%
Abb. 13: Verteilung der genannten Verschuldungsursachen der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern wird die Differenz der Anteile 2015 minus 2010 angegeben. Summe der genannten Ursachen für 2015: 8.917.
Ledig Verheiratet Geschieden
33,7%
(+5,1)
33,7%
(-2,2)
29,7%
(-1,9)
2,0%
(-0,1)
Verpartnert
0,8%
(+0,8)
keine Angabe
0,1%
(-1,6)
Verwitwet
0%
50%
Abb. 15: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Schuldnerberatung“ nach Familienstand in den Jahren 2015 und 2010. In Klammern wird die Differenz der Anteile 2015 minus 2010 angegeben.
Schuldenproblematik
Betreutes Konto Ein weiteres Dienstleistungsangebot stellt seit 2011 das „Betreute Konto“ in Kooperation mit ausgewählten Banken dar.
Kundinnen und Kunden 2012 – 2015
Überweisungen 2012 – 2015
15
670 (447%)
15
25.830 (592%)
14
480 (320%)
14
16.570 (380%)
13
260 (173%)
13
8.940 (205%)
12
150 (100%)
12
4.360 (100%)
Zielgruppe sind Menschen, die in einem Betreuungsverhältnis stehen und Schwierigkeiten haben, Zahlungsprioritäten zu erkennen, und dadurch von Wohnungslosigkeit bedroht sind und freiwillig einen Teil ihrer Finanzorganisation der Schuldnerberatung überantworten. Für ein Betreutes Konto ist es irrelevant, ob jemand bereits ein Konto hat, kein Konto bekommt oder Bankschulden hat. Es wird
Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung „Betreutes Konto“ von 2012 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Das Betreute Konto wurde im Laufe des Jahres 2011 eingeführt.
Abb. 3: Anzahl der Überweisungen, die von 2012 bis 2015 von der Schuldnerberatung Wien für KundInnen durchgeführt wurden. Das Betreute Konto wurde im Laufe des Jahres 2011 eingeführt. Auf 100 gerundet.
Anteil der Frauen und Männer 2015
Aufwendungen 2012 – 2015 in Tsd. Euro
gemeinsam ein Kontoplan erstellt, der die geplanten Eingänge, wie z. B. Lohn/Gehalt, AMS-Leistung, Familienbeihilfe, Mindestsicherung etc. sowie die geplanten Abbuchungen wie Miete, Strom/Gas oder Fernwärme enthält. In Folge werden zwei getrennte Bankkonten für Einnahmen sowie Ausgaben eingerichtet, wobei die wichtigsten, festgelegten Zahlungen automatisch vom
54
68
114
Einnahmenkonto abgebucht werden. Bei mangelnder Kontode-
245 (458%)
ckung erhalten die KundInnen und die BetreuerInnen rechtzeitig eine Warnmeldung. (212%) (100%)
47%
53%
Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 2015 die soziale Dienstleistung „Betreutes Konto“ in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 48% im Jahr 2014 und 59% im Jahr 2012.
12
(128%)
13
14
15
Abb. 4: Gesamtaufwendungen des FSW (Personalkosten) für die soziale Dienstleistung „Betreutes Konto“ von 2012 bis 2015. Der hier dargestellte Wert ist zwei Seiten zuvor auch im Gesamtaufwand der Schuldnerberatung Wien inkludiert. Das Betreute Konto wurde im Laufe des Jahres 2011 eingeführt.
79
2015
4.840
2014
2.690
2013
520
2010
80
30
KundInnen des Aus- und Weiterbildungszentrums der AWZ Soziales Wien GmbH
81
Aus- und Weiterbildungszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH
82
AWZ
KundInnen der AWZ 2010 – 2015
Aus- und Weiterbildungszentrum Die AWZ Soziales Wien GmbH ist eine Tochtergesellschaft des
Die Ausbildungseinrichtung für Sozial- und Gesundheitsberufe
Fonds Soziales Wien und des Kuratoriums Wiener Pensionis-
(ASGB) bildet sowohl HeimhelferInnen wie auch PflegehelferIn-
ten-Wohnhäuser. In dieser Gesellschaft bündeln die beiden
nen aus. Die Ausbildung dauert zwischen 14 Wochen und einem
Muttergesellschaften ihre Leistungen, um die Aus-, Fort- und
Jahr. HeimhelferInnen unterstützen hilfs- und pflegebedürftige
Weiterbildung von Menschen in Sozialbetreuungs- und Gesund-
Menschen aller Altersstufen bei den Aktivitäten des täglichen
heitsberufen optimal zu gewährleisten.
Lebens und tragen zur Wahrung der Selbstständigkeit bei.
15 14 13 12 11 10
4.840 (16.133%) 2.690
(8.967%)
520
(1.733%)
180
(600%)
90
(300%)
30
(100%)
PflegehelferInnen unterstützen diplomierte Gesundheits- und Die AWZ Soziales Wien GmbH ist in drei Bereiche unterteilt:
Krankenpflegepersonen sowie ÄrztInnen bei der Versorgung von
Die Ausbildungseinrichtung für Sozial- und Gesundheitsberufe
pflegebedürftigen Personen.
(ASGB), die Wiener Schule für Sozialberufe (WiSOZ) und die Bildungsakademie.
An der Bildungsakademie der AWZ wird jährlich an der Erstellung zweier unterschiedlicher Bildungsprogramme gearbeitet.
Die AWZ Soziales Wien GmbH betreibt als Schulerhalterin eine
Die AWZ ist für die Unterstützung in der operativen Planung
Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht für Sozialbetreuungsberu-
sowie die Durchführung der internen FSW-Fortbildungsmaß-
fe: die Wiener Schule für Sozialberufe (WiSOZ). Diese bildet
nahmen für FSW-MitarbeiterInnen zuständig. Weiters bietet die
Fach-SozialbetreuerInnen in den Schwerpunkten Altenarbeit,
Bildungsakademie für externe KundInnen ein Bildungsprogramm
Behindertenarbeit und Behindertenbetreuung aus. Fach-Sozi-
am offenen Markt mit Seminaren zur Fort- und Weiterbildung im
albetreuerInnen arbeiten u.a. in Wohn- und Pflegehäusern, in
Bereich der Gesundheits- und Sozialberufe, u. a. Lehrgänge in
Tageszentren oder Werkstätten. Die Ausbildung dauert zwei Jah-
Case- und Caremanagement.
re. Zu den Aufgaben zählt die Lebensqualität von älteren und
Abb. 1: Anzahl der KundInnen im Aus- und Weiterbildungszentrum von 2010 bis 2015. Auf 10 KundInnen gerundet.
Aufwand 2013 – 2015 in Mio. Euro 1,4
2,8
3,3 (242%)
(210%)
(100%)
behinderten Menschen zu erhalten oder zu verbessern und diese in allen Lebenslagen zu unterstützen. 13
14
15
Abb. 2: Gesamtaufwendungen für das Aus- und Weiterbildungszentrum von 2013 bis 2015. Auf 100.000 Euro gerundet.
AWZ
SchülerInnen der WiSOZ 2014 – 2015
15 14
142
(95%)
149
(100%)
TeilnehmerInnen der ASGB 2014 – 2015
TeilnehmerInnen der Bildungsakademie 2014 – 2015
15 14
15 14
285
(117%)
243
(100%)
Abb. 3: Anzahl der SchülerInnen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Ausund Weiterbildungszentrum von 2014 bis 2015.
Abb. 5: Anzahl der TeilnehmerInnen in der ASBG im Aus- und Weiterbildungszentrum von 2014 bis 2015. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Dieser war 78% im Jahr 2015 und 80% im Jahr 2014.
Lehrgänge der WiSOZ 2014 – 2015
Lehrgänge der ASGB 2014 – 2015
15 14
5
(83%)
6
(100%)
Abb. 4: Anzahl der Lehrgänge, die von 2014 bis 2015 von SchülerInnen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Aus- und Weiterbildungszentrum besucht wurden.
15 14
4.410
(192%)
2.300
(100%)
Abb. 7: Anzahl der TeilnehmerInnen der Bildungsakademie des Aus- und Weiterbildungszentrums von 2014 bis 2015. Auf 10 TeilnehmerInnen gerundet.
Seminare der Bildungsakademie 2014 – 2015
10
(100%)
10
(100%)
Abb. 6: Anzahl der Lehrgänge, die von 2014 bis 2015 von TeilnehmerInnen der ASBG im Aus- und Weiterbildungszentrum besucht wurden.
15 14
324
(187%)
173
(100%)
Abb. 8: Anzahl der Seminare, die von 2014 bis 2015 von TeilnehmerInnen der Bildungsakademie im Aus- und Weiterbildungszentrum besucht wurden.
83
84
3
Das Holz zur Herstellung des Papiers, das für dieses Druckwerk verwendet wurde, stammt aus nach-
www.fsw.at
haltiger Bewirtschaftung gemäß des PEFC-Siegels, der Druck erfolgte in einer PEFC-zertifizierten Druckerei. Mehr Informationen unter www.pefc.at