Versicherungen exklusiv 2014

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Sonderausgabe 2014

Verlagspostamt 1220 Wien, P.b.b. 02Z034543M

Versicherungen Worauf es bei der privaten Vorsorge wirklich ankommt

exklusiv

Lebensversicherungen, Fondspolizzen, Unfallversicherungen, Pflegeversicherungen, Berufsunf채higkeit, Betriebliche Altersvorsorge

in Kooperation mit


Demner, Merlicek & Bergmann

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Editorial

Versicherungen exklusiv

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Vorsorgebedarf wird erkannt! Liebe Leserinnen, liebe Leser! Anhaltende Niedrigzinsen verunsichern die Konsumenten. Der Staat setzt mit Blick auf die hohe Verschuldung weiterhin keine neuen Förder-Impulse und zunehmende regulatorische Anforderungen erschweren die Arbeit zusätzlich. Keine Frage, die Voraussetzungen für auskömmliche Geschäfte bei der privaten Pensionsvorsorge könnten wahrlich besser sein. Aber eines hat sich nicht verändert: Der Vorsorgebedarf bei Herrn und Frau Österreicher wächst – und das Erfreuliche: Dies wird erkannt! Fast jeder dritte Österreicher rechnet damit, keine staatliche Pension mehr zu bekommen. Von den anderen zwei Dritteln gehen gut 70 Prozent davon aus, dass sie ihren gewohnten Lebensstandard nicht erhalten werden können. Zu diesen Ergebnissen kommt das aktuelle Pensionsbarometer der hiesigen Allianz Gruppe. Und weiter: Nur etwas mehr als die Hälfte der repräsentativ Befragten zwischen 18 und 60 Jahren nutzen die Möglichkeiten der privaten Pensionsvorsorge, dies allerdings nur bei einem zweifellos ausbaufähigen Einkommensanteil von 5,5 Prozent. Diese Ausgabe von VERSICHERUNGEN exklusiv gibt Ihnen einen aktuellen Überblick über die zentralen Bereiche der Pensionsvorsorge – angefangen bei der Lebensversicherung über die bAV bis hin zur Absicherung der Arbeitskraft. Sie erhalten Informationen zu jüngsten Entwicklungen, fachliche Hintergründe für Kundengespräche und Ansätze zur vertrieblichen Umsetzung. Wir hoffen, dass Ihnen diese Sonderausgabe wieder nützliche Ideen und Tipps für das künftige Vorsorgegeschäft bietet.

Kay Schelauske, Chefredaktion k.schelauske@fondsverlag.com

Impressum Verlag: FONDSMAGAZIN Verlagsgesellschaft m.b.H., Donaufelder Straße 247, 1220 Wien Tel: +43 1 713 70 50 Fax: DW 40 HERAUSGEBER: Gerald Schröter Chefredaktion: Kay Schelauske CHEF VOM DIENST: Andreas Berger REDAKTION: Kay Schelauske, Linda Kappel SEKRETARIAT: Michaela Oprea Grafik & Produktion: Mario Groschner DRUCK UND HERSTELLUNG: Druckerei Berger, Wiener Straße 80, 3580 Horn HINWEIS Allen Artikeln, Empfehlungen, Charts und Tabellen liegen Informationen zugrunde, die die Redaktion für vertrauenswürdig hält, eine Haftung für deren Richtigkeit kann die Redaktion jedoch nicht übernehmen. Jeglicher Haftungsanspruch muss daher grundsätzlich abgelehnt werden. Die in Versicherungen exklusiv gemachten Angaben dienen der Unterrichtung und sind keine Aufforderung zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Beteiligungen.


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Lebensversicherungen

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Garantien mit wenig Potenzial Die Lebensversicherer tun sich schwer, in Zeiten künstlich niedrig gehaltener Zinsen, ihre vergangenen Leistungszusagen einzuhalten. Die Aufsicht verlangt Rückstellungen, öffnet aber etwas die begrenzten Anlagefreiräume. Angesichts der Garantieleistungen bleibt die „Klassische“ dennoch ein wichtiger Baustein bei der privaten Pensionsvorsorge.

Das vermutlich noch länger anhaltende Niedrigzinsniveau hinterlässt Spuren: So gilt seit Anfang 2013 ein um 0,25 Prozent verringerter Garantiezins von 1,75 Prozent. Mit anderen Worten: Lebensversicherungen können ihren Kunden nicht einmal mehr den realen Kapitalerhalt garantieren. Denn die Inflationsrate lag im vergangenen Jahr durchschnittlich bei zwei Prozent. Al­ lerdings erhalten Versicherungsnehmer zusätzlich eine Überschussbeteiligung und zum Vertragsende Schlussüber­ schüsse. Mitte vergangenen Jahres be­ zifferte der Branchenverband die indi­ viduelle Gewinnbeteiligung seitens der Versicherer auf durchschnittlich 1,5 Prozent. Folglich liefern klassische Le­ bensversicherungen bei Neuabschluss derzeit im Branchenschnitt einen Zinsertrag von 3,25 Prozent. Bislang ist davon auszugehen, dass zumindest finanzstarke Lebensversicherer auch in

der Zukunft in der Lage sein werden, ihre Zinsversprechen einzulösen. De­ ren Höhe dürfte aber zukünftig eher weiter fallen als steigen. Daher sollten sich Berater und Endkunden schon fragen, ob sich die bestehende Versor­ gungslücke mit der „Klassischen“ allei­ ne schließen lässt. Belastende Faktoren

Gleich mehrere Faktoren belasten die Versicherer. Trotz der gesunkenen Kapitalmarktzinsen müssen die Ge­ sellschaften noch einen langjährigen Altbestand bedienen. Diese Verträge wurden in den zurückliegenden Jahren abgeschlossen und verfügen gegen­ über heute über einen mit bis zu vier Prozent mehr als doppelt so hohen Ga­ rantiezins. Damit die Erfüllung dieser Zinsversprechen sichergestellt werden kann, müssen die Lebensversicherer seit Ende 2013 eine sogenannte Zins­

Foto: Fotolia.de

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llen Unkenrufen zum Trotz gehört die konventionelle Le­ bensversicherung nach wie vor zu den Kernelementen einer privaten Pensionsvorsorge. Mehr als jeder sie­ bente der rund 8,5 Millionen Bürger hat einen solchen Vertrag, auch um sich seinen Lebensabend finanziell abzusichern. Nach einem deutlichen Rückgang im Jahr 2012, verringerte sich das Prämienvolumen nach An­ gaben der österreichischen Finanz­ marktaufsicht (FMA) im vergange­ nen Jahr nur noch geringfügig auf 4,6 Milliarden Euro. Für das laufende Jahr 2014 erwartet der Verband der Versicherungsunternehmen Öster­ reichs (VVO) gar leichte Zuwächse. Herr und Frau Österreicher scheinen wieder stärker Vertrauen in diesen Klassiker zu bekommen – trotz wei­ ter schwieriger Bedingungen an den Kapitalmärkten.


Lebensversicherungen

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zusatzrückstellung bilden. „Versiche­ rungsunternehmen mit einem hohen durchschnittlichen Garantiezins in ihrem Portfolio haben demnach ver­ hältnismäßig höhere Rückstellungen zu bilden, als jene mit einem niedrigen Portfoliozins“, heißt es vonseiten der FMA. Dort rechnet man bereits für 2013 mit einem Gesamtaufwand für die Branche im Umfang zwischen 75 und 80 Millionen Euro. Leichtere darlehensvergabe

Gleichzeitig hat die FMA den Versiche­ rern seit Anfang dieses Jahres die be­ grenzten Möglichkeiten bei der Kapi­ talveranlagung etwas erweitert. Ohne zusätzliche Sicherheiten können die Gesellschaften langfristige Darlehen an bonitätsstarke, große Kapitalgesell­ schaften gewähren. Die Höhe und das Volumen der Darlehensvergabe unter­ liegen aber definierten Beschränkun­ gen. Die Aufsicht rechnet mit einem Gesamtvolumen von über vier Milliar­ den Euro. Dabei soll ein „Interessen­ ausgleich zwischen Sicherheitsanfor­ derungen für Versicherungsnehmer, Ertragszielen der Versicherungswirt­ schaft und dem Investitionsbedarf der heimischen Wirtschaft geschaffen wer­ den“, heißt es. Gleichzeitig werden die Gesellschaf­ ten durch gesetzliche Vorschriften zur Veranlagung und Eigenkapitalhinter­ legung quasi in die Rentenmärkte ge­ zwungen, während Aktieninvestments nur zurückhaltend getätigt werden.

Branchenübergreifend führt dies nach und Anlagepolitik. Schließlich laufen FMA-Angaben Ende des vierten Quar­ die Verträge nicht selten über mehrere tals 2013 zu folgenden Anlageschwer­ Jahrzehnte. punkten: Mit 65,6 Prozent wird der überwiegende Teil der Kundengelder Losgelöst von der Anbieterauswahl soll­ in Schuldverschreibungen, vorwiegend te der Versicherungsberater klar und Staatsanleihen, investiert, davon 18,9 offen gegenüber dem Kunden kommu­ Prozent via Rentenfonds. In Immo­ nizieren, dass die Renditechancen nach bilien bzw. Darlehen wird zu 6,7 bzw. oben begrenzt sind. Dies ergibt sich aus 4,6 Prozent angelegt. Die Kernaktien­ der deutlichen Übergewichtung von quote fällt wie im Vorjahr mit lediglich Rentenanlagen sowie den gegebenen 3,5 Prozent noch ge­ ringer aus. Unter diese Durch die Rententafelgarantie werden die bei Kennziffer werden rei­ Vertragsabschluss geltenden Kalkulationsgrundlagen ne Aktieninvestments, eingefroren. Damit gilt die garantierte Mindestrente Aktienfonds sowie der bis zum Rentenbeginn. Aktienteil bei gemisch­ ten Fonds summiert. Demgegenüber Garantiezusagen, die es auch hier nicht liegt die sogenannte erweiterte Aktien­- zum Nulltarif gibt. Hierbei wird aber quote, die vor allem nicht börsen­ vielfach nur an die Garantieverzinsung notierte Aktien und Beteiligungen, gedacht. Dabei bieten die Versicherer insbesondere an ausländischen Toch­ auch ein Asset, das in der öffentlichen tergesellschaften einschließt, bei 14,7 Diskussion oft untergeht: die soge­ nannte Rententafelgarantie. Prozent. Je nach Finanzstärke, Anlagehistorie und -politik verschieben sich diese Ge­ wichtungen mehr oder weniger stark bei den einzelnen Versicherungsgesell­ schaften. Schon aus Haftungsgründen sind Versicherungsmakler daher gut beraten, bei der Produktauswahl die Finanzstärke des Anbieters zu berück­ sichtigen. Dabei empfiehlt sich nicht automatisch der Versicherer mit der aktuell höchsten Gesamtverzinsung als Produktgeber für die Pensionsvorsorge. Wichtiger als diese Momentaufnahme ist die Nachhaltigkeit der Geschäfts-

So veranlagen die heimischen Versicherer Öffnungsklausel 4,19% Guthaben 3,91% Hedgefonds 0,28% Immobilien 6,71% Darlehen/ VZ auf Polizzen 4,59%

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46,66% Schuldverschreibungen

Rentenfonds 18,95%

14,70% Aktien (inklusive Aktienrisiken bei Investmentfonds u. Beteiligungen) Vermögensstruktur zu Buchwerten (ohne FLV, ILV, Depotforderungen, anteilige Zinsen) per 31.12.2013

Lebenserwartung über 80 Jahre

Aktuell beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung, laut Rententafel 2010/2012, genau 80,7 Jahre, bei Männern 78 und bei Frauen 83 Jahre. Laut statistischen Prognosen stieg die Lebenserwartung eines 40-Jährigen in der Vergangenheit alle zehn Jahre um etwa zwei Jahre. Erfreuliche Ent­ wicklungen für den einzelnen, aber ein höheres Risiko für den Lebensversiche­ rer. Deshalb würde eine Erhöhung der Lebenserwartung bei unveränderter Prämienhöhe und gleichbleibender Rendite zu einer Absenkung der für eine Rentenphase garantierten Min­ destrente führen. Tatsächlich aber erhält der Versiche­ rungsnehmer nur bei der konventio­ nellen Lebensversicherung eine Ren­ tentafelgarantie. Dadurch werden die bei Vertragsabschluss geltenden Kal­ kulationsgrundlagen bis zur Renten­ phase quasi eingefroren. Mit anderen Worten: Die vereinbarte garantierte Mindestrente bleibt bis zum Renten­ beginn unverändert, selbst nach An­ sparphasen von 30 oder mehr Jahren. Folglich kann der Kunde zumindest die Höhe der garantierten Mindestrente fest für seinen Ruhestand einplanen.


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Fondspolizzen

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Ertragskraft intelligent nutzen Fondsgebundene Lebensversicherungen eröffnen den besten Weg, um Ertragschancen an den Börsen für die Pensionsvorsorge zu nutzen. Doch Kurseinbrüche müssen verkraftet werden. Garantiemodelle können diese Verlustrisiken auffangen, sind aber oftmals teuer und begrenzen die Performance-Teilhabe. Entscheidend ist der Anlagemix des Gesamtportfolios – und hier lassen sich Fondspolizzen intelligent einsetzen.

Was liegt also näher, als diesen Mehrwert beim Vermögensaufbau für den Ruhestand zu nutzen?! Hinzu kommt, dass ein später Start in die private Pensionsvorsorge und/oder ein zu geringes Budget zur Schließung der Vorsorgelücke dies oftmals geradezu erzwingen. Fondspolizze oder Fondsanlage?

Spätestens seit Einführung der Vermögenszuwachssteuer auf Kapitalerträge im Jahr 2012 empfiehlt sich dabei, wie Vergleichsberechnungen zeigen, gerade für langfristige Anlagezeiträume der Einstieg in Fondspolizzen. Denn beim direkten Kauf von Aktien oder Fondsanteilen müssen die erzielten Kapitalerträge seither mit 25 Prozent versteuert werden. Weder die Behaltedauer noch das Beteiligungsausmaß spielen eine Rolle. Dieser Zu-

griff des Finanzamtes geht erheblich zulasten der Wertzuwächse, während die Erträge innerhalb eines Versicherungsmantels verschont bleiben. Dies gilt erst recht bei Fondswechseln, die sich innerhalb der Fondspolizze leicht umsetzen lassen und im Verlauf von zehn und mehr Jahren durchaus ins Kalkül zu ziehen sind. Doch Investments an den Aktienmärkten sind immer mit Kursschwankungen verbunden. Das hat selbst bei indirekter Veranlagung Konsequenzen für den Sparer, über die er sich vor einem Einstieg klar sein sollte. Erfreulich ist zunächst, dass Versicherungsnehmer bei Fondspolizzen dank regelmäßiger Prämienzahlungen und damit verbundenen Käufen von Fondsanteilen vom sogenannten Cost Average-Effekt profitieren. Denn bei

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er hätte das gedacht?! Aktien bieten langfristig ein besseres Chance-RisikoPro­fil als Anleihen. Dies hat der Fonds­anbieter Allianz Global Investors in einer Langfrist-Studie bestätigt: Seit dem Jahr 1800 haben Aktio­näre über 30Jahres-Zeiträume eine durchschnittliche Rendite zwischen 2,8 und 10,6 Prozent pro Jahr erzielt – und dies nach Abzug der Inflation. Besitzer von zehnjährigen US-Staatsanleihen erreichten in denselben Zeiträumen zwar eine durchschnittliche Realrendite von bis zu 7,4 Prozent, mussten aber auch einen Verlust von maximal zwei Prozent pro Jahr verkraften. Diese Renditeunterschiede, die laut Studie bei Zehn-Jahres-Vergleichen noch deutlicher ausfallen, lassen die Analysten zu einem klaren Resümee kommen: Aktienanlagen sind sicherer.


Fondspolizzen

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fallenden Kursen werden für dieselbe Prämie mehr Fondsanteile gekauft, deren Wert sich dann bei steigenden Kursen erhöht. Crash-Phasen durchleben

Letzten Endes gilt dies aber nur unter folgenden Voraussetzungen: Der Fondspolizzen-Sparer muss einen langen Anlagehorizont haben. Zweitens darf er das erzielte Vermögen nicht zu einem bestimmten Termin benötigen. Ein Blick bspw. auf den Chart des Welt­index MSCI World macht schnell klar, warum das so ist: In den Jahren 2002 und 2008 brachen die Aktienkurse massiv ein. Hätte der Fondspolizzen-Sparer in diesen Zeiten sein Kapital benötigt, wären sicherlich nicht nur der Wertverlust, sondern auch der Ärger groß gewesen. Hinzu kommt ein psychologischer Faktor: Damit der Vorsorgevertrag nicht zum Minusgeschäft wird, muss der Versicherungsnehmer solche Crash-Phasen durchleben können. Das ist leichter gesagt als getan und ohne eine gewisse Affinität zu Aktienanlagen kaum möglich. Angesichts einer starken Sicherheits­ orientierung aufseiten der österreichi­ schen Sparer wurden in den zurückliegenden Jahren verstärkt Fondspolizzen mit Garantien aufgelegt. Noch nicht vergleichbar mit der Angebotsvielfalt im Nachbarland Deutschland, gibt

MSCI World Index

es dennoch inzwischen ganz unter- wachses, der mehr oder weniger stark schiedliche Varianten: angefangen bei oberhalb der Inflationsrate liegen soll. Garantiefonds über Hybridformen bis hin zu Indexmodellen mit Anleihen- Kostengünstiger und nicht weniger Underlying. Entscheidend bei der effektiv lässt sich dieses Ziel oftmals Bewertung dieser viel gepriesenen über einen Produktmix innerhalb „Alleskönner“ sind diese Fragen: Wie des gesamten Vorsorgeportfolios erfunktioniert die Garantie? Wie stark reichen. Je nach Anlagepräferenzen profitiert der Versicherungsnehmer des Kunden können z. B. neben einer nach einem Börseneinbruch von wie- Fondspolizze eine Immobilie gekauft, der steigenden Kursen? Und: Was kos- Edelmetalle geordert und eine kontet die Garantie wirklich? Wie groß ist ventionelle Lebensversicherung abgeder Anteil der Gesamtprämie, der tat- schlossen werden. Oder es werden aufsächlich ertragsorientiert investiert einander abgestimmte Fondspolizzen wird? Die Antworten darauf lassen sich oft Seit dem Jahr 1800 haben Aktionäre über 30-Jahresnur mit zeitlichem Zeiträume eine durchschnittliche Rendite Aufwand herausfinden. zwischen 2,8 und 10,6 Prozent erzielt – und Aber sonst braucht dies nach Abzug der Inflation. sich der Berater nicht wundern, wenn ihm Kunden später gegenübertreten und gewählt, z. B. mit unterschiedlich ausihrem Ärger Luft machen, weil z. B. gerichteten Fonds bzw. gemanagten die Polizzenkosten stark zulasten der Portfolios. Statt die Ausrichtung der Pensionsvorsorge in einem Produkt Wertzuwächse gingen. abzubilden, wird so durch die Wahl Garantien kosten immer Geld und unterschiedlicher Anbieter bzw. Anverringern folglich das Ertragspoten- lageklassen eine zusätzliche Streuung zial. Das gerät angesichts der vielen des eingesetzten Kapitals erreicht. „Spielarten“ und „Garantieoptionen“ leicht aus dem Blickfeld. Bei langfris- Für den Fall, dass Fondspolizzen eitigen Ansparphasen wie der Pensions- genhändig mit Fonds bestückt wervorsorge steht vor allem ein Ziel im den, sollte eine regelmäßige Kontrolle Vordergrund: Erhalt des insgesamt der getätigten Anlagen zur Betreuung eingesetzten Kapitals zum Beginn des des Kunden dazugehören. Je nach Ruhestandes plus eines Ertragszu- Kundenwunsch könnten Teile des eingesetzten Kapitals im Zeitverlauf in risikoärmere Fonds umgeschichtet werden. Auch ein regelmäßiges Re­balancing von ertragsstarken zu Punkte weniger gut gelaufenen Anlagen ist möglich. Teils wird dieses von Versicherern angeboten. Das gilt auch für 1500 ein Ablaufmanagement, bei dem die geschilderten Umschichtungen einige 1250 Jahre vor Vertragsende zur Absicherung des erreichten Vermögensauf1000 baus umgesetzt werden. 750 500 250

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Stand: 24.03. 2014; Quelle: OnVista

Möglichkeiten gibt es also viele. Gerade jetzt sind Vorsorgesparer gut beraten, diese auch zu nutzen. Erste Branchenzahlen für das abgelaufene Jahr zeigen, dass der starke Nachfragerückgang bei Fondspolizzen der letzten Jahre offenbar sein Ende gefunden hat.


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Pflegeversicherungen

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Verkanntes Risiko rückt näher Pflegebedürftigkeit stellt sich unterschiedlich dar. Die Wahrscheinlichkeit, bei alltäglichen Aufgaben später einmal auf Dritte angewiesen zu sein, wird jedoch immer größer. Staatliche Pflegeleistungen bieten dann eine wichtige Unterstützung. Ohne Rücklagen reicht das Geld aber auf Dauer oft nicht aus. Finanzielle Sicherheit lässt sich daher nur durch eine private Pflege-Polizze erreichen.

Es ist schon komisch, dass es uns selten gelingt, das Altwerden mit einem solchen Augenzwinkern zu betrachten. Dabei würde es uns dann vermutlich leichter fallen, das Risiko der Pflegebedürftigkeit frei von Sorgen und Ängsten anzunehmen und für den Fall auch

finanziell vorzusorgen. So aber wird der Kopf in den Sand gesteckt und das Lebensrisiko verdrängt. Dies bestätigt eine kürzliche Studie der Universität Salzburg im Auftrag der Nürnberger Versicherung Österreich. Angesichts positiver Zukunftsvorstellungen werden Krankheiten oder negative Szenarien im Alter einfach ausgeblendet, heißt es vonseiten der Studienverfasser. „Selbst besorgte Menschen suchen nicht aktiv nach Informationen. Der Informationsstand der Interviewten war mehrheitlich gering“, sagte die Uni-Studienleiterin Astrid Spatzier. Befragt wurden ausgewählte Österreicher und zufällig bestimmte Vermögensberater, Versicherungsmakler und -agenten auf

der Basis qualitativer Leitfaden-Interviews. Selbst aufseiten der meisten Berater werden die Pflegerisiken ausgeblendet, obwohl sie sich mit der Problematik im Kontext mit der Pensionsvorsorge auseinandersetzen müssten. Es gebe zumeist keine persönlichen Erfahrungen und nur geringes Wissen. „Die Studie zeigt, dass das Problembewusstsein der Menschen hier noch sehr schwach ausgeprägt ist und dass Berater das Thema ebenso verdrängen wie ihre Kunden“, resümiert Kurt Molterer, Vorstandsvorsitzender bei dem Versicherer. Vor allem zwei Fakten lassen sich nicht beiseite schieben. Erstens: Wir werden immer älter. Laut sogenannter Sterbetafel 2010/2012, die auf Bevölkerungs-

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as Alter ist nicht der erwartete beschauliche Ausklang, sondern es ist geprägt durch eine wachsende Vielzahl kleiner Übel“, sagte Loriot alias Vicco von Bülow einmal in einem Zeitungsinterview. Der Humorist verwies auf Alltagssituationen, z. B. wenn man nur mühsam aus dem Taxi kommt, beim Treppensteigen vor der letzten Stufe verschnaufen muss oder beim Anziehen seinen zweiten Mantelärmel nicht findet.


Pflegeversicherungen

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Bei Kundengesprächen zur Gesundheitsvorsorge empfiehlt es sich, da­ rauf hinzuweisen. Im nächsten Schritt führt dies zu einer Analyse der finanziellen Situation für den Fall einer Pflegebedürftigkeit. Ähnlich wie bei der Pensionsvorsorge läuft dies auf eine Einnahme-Ausgabe-Rechnung hinaus. Nur dass einerseits – je nach Pflegestufe 1 bis 7 – staatliche Pflegeleistungen einkalkuliert werden können, andererseits aber Aufwendungen für eine professionelle Pflegehilfe und ggf. Pflegeeinrichtung berücksichtigt

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werden müssen. Je nach bestehender Pensionsvorsorge und finanziellen Rücklagen ergibt sich dann, nach Einschätzung vieler Branchenexperten, sofort oder im Zeitverlauf ein mehr oder weniger großes Defizit. Denn die Erfahrungen zeigen, dass gerade bei stärkerer Pflegebedürftigkeit bestehende Rücklagen schnell aufgezehrt werden können. Gegen dieses finanzielle Risiko können private Pflegeversicherungen einen adäquaten Schutz bieten. Wer stattdessen einfach auf die soziale Hilfe von Vater Staat vertraut, könnte böse überrascht werden. Zur Finanzierung können die Behörden – je nach Bundesland – nicht nur auf bestehende private Vermögenswerte des Pflegebedürftigen bzw. Ehepart-

(Bezieher von Bundespflegegeld)

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Datenbasis Sterbetafeln seit 1868/71, Quelle: Statistik Austria

Immer mehr Pflegebedürftige 500.000

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Da das Risiko der Pflegebedürftigkeit grundsätzlich mit zunehmendem Alter ansteigt, spiegelt sich diese Entwicklung erwartungsgemäß in einer steigenden Zahl von Beziehern eines Bundespflegegeldes wider. Seit 2001 hat sich deren Zahl um 54,7 Prozent auf 451.752 Personen erhöht. Tendenz weiter steigend.

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Zugriff auf private vermögen

Wir werden immer älter

Lebenserwartung

zahlen und Sterbefälle der betreffenden Jahre basiert, ist die Lebenserwartung in Österreich im ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts auf 80,7 Jahre gestiegen. Anders ausgedrückt: Männer werden im Schnitt 78, Frauen 83,3 Jahre alt. Mit den Jahren steigt die Wahrscheinlichkeit eines langen Lebens sogar noch an. So weisen die Statistiker für einen 62-Jährigen eine fernere Lebenserwartung von 20, für 60-jährige Frauen von 25,4 Jahren aus.

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2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

*Jänner bis November 2013, Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger/Statistik Austria

ners zugreifen, sondern auch auf die Finanzreserven ihrer Kinder. Früher oder später einsteigen?

Trotz bislang verhaltener Nachfrage sind einige Versicherer mit unterschiedlichen Angeboten zur Absicherung des Pflegerisikos am Markt. So lässt sich ein Pflegegeld oder eine -rente als Stand alone-Lösung oder als Zusatztarif vereinbaren. Wichtig ist dabei die Entscheidung, ob nur eine vergleichsweise günstigere „Worst Case“-Absicherung gewollt ist. Der Leistungsfall tritt dann erst bei Erreichen der Pflegestufen 3 oder 4 ein. In jedem Fall sollte das Demenzrisiko in den Versicherungsschutz integriert werden. Denn nach offiziellen Angaben leiden hieran bereits etwa 100.000 Österreicher. Zudem steigt das Krankheitsrisiko auch hier mit der steigenden Lebenserwartung. Aber wann ist der „richtige“ Zeitpunkt, um für dieses immer wahrscheinlicher werdende Szenario im Alter vorzusorgen? Für einen frühzeitigen Vertragsabschluss sprechen einerseits die relativ günstigen Prämien und die Tatsache, dass jeder, nicht zuletzt durch einen Unfall, auch in jüngeren Jahren zum Pflegefall werden kann. Aufgrund einer geringeren Risikowahrscheinlichkeit könnte das Geld andererseits jedoch eingespart und bspw. für die Pensionsvorsorge eingesetzt werden. Die Entscheidung darüber ist daher stets eine individuelle.


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Unfallversicherungen

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Finanzspritze für Unfallfolgen Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit und beim Sport. Wer dann eine bestmögliche Versorgung und eine Finanzspritze zur nachhaltigen Behandlung schwerwiegender Unfallfolgen sicherstellen will, kommt an einer privaten Unfall-Polizze nicht vorbei. Entscheidend ist aber, dass der Versicherungsschutz über eine ausreichende Deckung verfügt und individuelle Belange berücksichtigt.

Fakt ist aber auch: Dank des staatlichen Gesundheitssystems werden Verletzte ärztlich versorgt, ganz gleich, wie sich der Unfall ereignet hat. Gleiches gilt auch für die medizinische Behandlung, allerdings nicht immer in gewünschter bzw. bestmöglicher Weise. Ist die Un­ fallverletzung so schwer, dass eine Ar­

beitsfähigkeit zeitweise nicht gegeben ist, greift zudem, wenn auch nicht voll­ umfänglich, in den ersten sechs bzw. folgenden 78 Wochen die Lohnfort­ zahlung über den Arbeitgeber bzw. die gesetzliche Krankenversicherung. Wie ist die Situation aber bei einem länge­ ren beruflichen Ausfall? Was geschieht, wenn dauerhafte gesundheitliche Be­ hinderungen infolge eines Unfalls zu­ sätzliche Reha- oder Umbaumaßnah­ men erfordern? Worst Case absichern

Wer diese Risiken nicht tragen will, braucht eine private Unfall-Polizze. Als „Worst Case“-Absicherung stellt sie für den Versicherungsnehmer eine Finanz­ spritze dar, um die schwerwiegenden Unfallfolgen aufzufangen. Die Basis des Versicherungsschutzes stellt die sogenannte Gliedertaxe dar. Sie gibt an, wie viel Prozent der vereinbarten Versicherungssumme bei Verlust bzw. dauerhafter Funktionsunfähigkeit von

Gliedmaßen und bestimmter Organe nach einem Unfall durch den Versiche­ rer geleistet wird. So erhält der Versi­ cherungsnehmer bspw. gewöhnlich 70 Prozent der Versicherungssumme, wenn er seinen Arm dauerhaft nicht mehr einsetzen kann oder zehn Prozent bei Verlust des Zeigefingers. Nach An­ gaben von Versicherungsmaklern gibt es hier zwischen den Anbietern kaum nennenswerte Unterschiede. Gleich­ wohl ist es ratsam, dies im Rahmen des Angebotsvergleichs zu kontrollieren. Gute Versicherer hätten zudem die Ab­ sicherung des Stimmenverlustes in ihr Leistungsangebot integriert. Im Zusammenhang mit der Glieder­ taxe ist die Progressionsstaffel wichtig. Durch diesen „Multiplikator“ von 300 und mehr Prozent wird die jeweilige Leistung des Versicherers um ein Viel­ faches angehoben, sodass gerade die mit hohen Invaliditätsgraden verbun­ denen erhöhten Kosten umfassend ab­

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ehört ein privater Unfallschutz zwingend zur Gesundheitsvor­ sorge? Die Experten der Ver­ sicherer lassen hieran keinen Zweifel und verweisen auf die Gefahrenlage. So ereigneten sich im Jahr 2012, nach An­ gaben des Kuratoriums für Verkehrssi­ cherheit (KFV), landesweit insgesamt über 813.000 Unfälle. Bei derzeit rund 8,5 Millionen Einwohnern trifft es da­ mit jeden Zehnten – doch dies zumeist ohne staatliche Absicherung. Denn drei von vier Unfallereignissen, die zu Verletzungen oder Todesfällen füh­ ren, passieren im Heim-, Freizeit- oder Sportbereich (siehe Grafik).


Unfallversicherungen

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Gliedertaxe bestimmt Leistungshöhe

gesichert werden können. Gleichzeitig lassen sich die Beitragskosten tenden­ ziell senken, indem die Deckungen bei niedrigen Invaliditätsgraden geringer gehalten werden. Denn hier ist die Wahrscheinlichkeit von Leistungsfäl­ len und damit das Kostenrisiko für den Versicherer größer. Außerdem ist es grundsätzlich möglich, Sonderglieder­ taxen zu vereinbaren, um bspw. beruf­ lich bedingten Anforderungen des Ver­ sicherungsnehmers gerecht zu werden.

Gehör eines Ohres 15% Gehör beider Ohren 60%

Sehkraft eines Auges 60% Sehkraft beider Augen 100% Geruchssinn 10% Geschmackssinn 5%

Arm 70%

Niere 20%

Daumen 20% Zeigefinger 10% Ein anderer Finger 5% Milz 10%

Höhere Absicherung für Kinder

Ganzes Bein 70%

Stellt sich nun vor allem die Frage nach der „richtigen“ Höhe der Versiche­ rungssumme. Bei Versicherungsmak­ lern nachgefragt, wird die Absicherung einer Dauerinvalidität in Höhe von 80.000 bis 100.000 Euro empfohlen. Wichtig: Jüngere Versicherungsneh­ mer brauchen in der Regel eine höhere Deckung als ältere. Das mag zunächst verwundern, liegt jedoch auf der Hand: Kann sich bspw. ein 20-Jähriger nach einem schweren Unfall nur noch im Rollstuhl fortbewegen, muss er auch finanziell sein ganzes Leben mit den Folgen dieses Handicaps klar kommen – angefangen bei der Reparatur bzw. Erneuerung mechanischer Hilfen bis hin zu Umbauten am Auto und in den eigenen vier Wänden. Treffen hingegen einen 60-Jährigen dieselben Unfallfol­ gen, dürften die gesamten Unfallfolge­ kosten zumeist geringer ausfallen.

auftreten, sind die entsprechenden Zielgruppen-Produkte mancher Ver­ sicherer begrüßenswert. Dann sollte aber darauf geachtet werden, dass die Versicherungsbedingungen denen her­ kömmlicher Unfall-Polizzen nicht nach­ stehen und die Deckungen den noch bestehenden langen Lebenserwartun­ gen gerecht werden. Bei Familienver­ sicherungen sollte schließlich beachtet werden, dass die Kinder mit Erreichen der Volljährigkeit nicht plötzlich ohne Versicherungsschutz dastehen.

Da bei Kindern und Jugendlichen eben­ so wie bei Senioren, laut statistischen Angaben, erhöhte Unfallhäufigkeiten

Bei der individuellen Gestaltung des Unfallschutzes sind zudem noch ein paar Zusatzbausteine unerlässlich.

Eine große Zehe 5% Eine andere Zehe 2%

Quelle: Uniqa

Kaum gesetzlicher Schutz Drei von vier Unfällen passieren im Heim-, Freizeit- und Sportbereich Verkehr: 45.548 6%

Heim, Freizeit, Sport: 601.800 74%

aktuelle Datenbasis 2012, Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit

Arbeit, Schule: 165.677 20%

Erstens: Such- und Bergungskosten zur Absicherung der erhöhten Un­ fallrisiken in Berg- und Seengebieten. Denn die allgemeine Sozialversiche­ rung übernimmt dann keine Kosten für den Rücktransport des Unfallver­ letzten. Zweitens: Unfallkosten, sofern keine private Krankenversicherung abgeschlossen wurde. Hierzu zählen u. a. die Behandlung in einer Privat­ klinik und jener Aufwand, der zur Ge­ sundung des Verletzten erforderlich ist, ohne dass dieser bereits dauerhaft invalide ist. Hierunter werden in der Regel auch Nebenbehandlungskosten wie Zahnersatz und künstliche Gelen­ ke gefasst. Verzichtbar ist hingegen eine Todesfallleistung, die sich über eine Ablebensversicherung viel besser sicherstellen lässt. Vorteil: Der Versi­ cherer zahlt dann nicht nur, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls stirbt. Für eine private Absicherung von Un­ fallrisiken spricht schließlich die ver­ gleichsweise geringe Kostenbelastung. Laut Makler-Angaben kostet ein guter Basis-Unfallschutz im Umfang von 100.000 Euro bei einer vier- bis fünf­ fachen Progression, einschließlich Ber­ gungs- und Unfallkosten in Höhe von jeweils 10.000 Euro, rund 15 bis 20 Euro pro Monat.


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Absicherung der Arbeitskraft

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Reha oder BU-Rente Vater Staat hat Ernst gemacht und seine Fürsorgepflicht neu definiert, besser: zurückgeschraubt. Wer künftig gesundheitsbedingt seine Arbeitskraft verliert, sollte deshalb auf privatem Wege für eine finanzielle Absicherung sorgen. Der Königsweg führt über eine Berufsunfähigkeits (BU)-Rente. In manchen Fällen sind jedoch Alternativlösungen die bessere oder einzig mögliche Wahl.

pflichtend, sonst wird das Reha-Geld gestrichen. Von den Einschnitten sind alle Verbraucher betroffen, die das 50. Lebensjahr am 1. Jänner 2014 noch nicht erreicht haben. Kurzum: Reha geht vor BU. Das müsste die Österreicher wachrütteln. Statistisch gesehen trifft es jeden Fünften, und das Risiko, berufsunfähig zu werden, dürfte künftig eher zunehmen. Denn die Zahl psychiatrischer Erkrankungen hat sich in den vergangenen zehn Jahren in etwa verdoppelt, sodass sie inzwischen quasi genauso häufig als Ursache zu nennen sind wie Erkrankungen des Skelettes, der Muskeln und des Bindegewebes. Zudem tritt die Berufsunfähigkeit, nach

Angaben der österreichischen Sozialversicherung, bei Frauen und Männer schon mit dem 50. bzw. 53 Lebensjahr ein – im Durchschnitt, das bedeutet, die Betroffenen sind häufig sogar noch viel jünger. Wer dann aber den Ausfall seines Arbeitseinkommens nicht durch eigene Rücklagen ausgleichen kann, dem droht der soziale Abstieg. Auch die private Pen­sionsvorsorge lässt sich dann oft nicht mehr in dem erforderlichen Umfang finanzieren. Aus diesen Gründen stellt die Absicherung der Arbeitskraft einen zwingenden Bestandteil der privaten Pensionsvorsorge dar. Versicherungsberater sind daher schon aus Haftungsgründen gefordert, die Abdeckung des

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eitenwende. Anfang Jänner dieses Jahres hat der Staat seine Versorgung beim Verlust der beruflichen Arbeitskraft umgestellt, genau genommen zurückgeschraubt. Denn Verbraucher haben nur noch bei dauerhafter Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit (BU) einen Anspruch auf eine entsprechende staatliche Pension, der nach zwei Jahren grundsätzlich überprüft wird. Befristete Invaliditäts- bzw. BU-Leistungen gibt es hingegen nicht mehr. Stattdessen haben Personen, die ihren Beruf gesundheitsbedingt für eine Dauer von mindestens sechs Monaten nicht ausüben können, Anspruch auf ein Rehabilitations- bzw. Umschulungsgeld. Die Teilnahme an den „zumutbaren“ Leistungen ist ver-


Absicherung der Arbeitskraft

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BU-Risikos bei der Erstellung eines Deckungskonzeptes entsprechend zu berücksichtigen. Bestmöglich umsetzen lässt sich dies mit einer BU-Polizze. Nur auf diesem Weg kann eine monatliche Rente für den Fall sichergestellt werden, dass die Arbeitsfähigkeit des Versicherungsnehmers in seinem zuletzt ausgeübten Beruf für mindestens sechs Monate um 50 Prozent oder mehr abgesunken ist. Welche Leistungen sollte der BU-Vertrag beinhalten, damit die BU-Rente vereinbarungsgemäß fließt? Folgende vier Bereiche sind von zentraler Bedeutung: 1. Verzicht auf eine abstrakte Verweisung – der berufsunfähige Versicherungsnehmer wird dann nicht zur Ausübung einer anderen Berufstätigkeit gezwungen. 2. Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung – bei verschiedenen Lebensereignissen wie Hochzeit oder Geburt eines Kindes lässt sich der Versicherungsschutz bedarfsgerecht anpassen. 3. Flexible Festlegung von Karenzzeiten – im Leistungsfall kann der Rentenbeginn entsprechend der finanziellen Verhältnisse des Versicherungsnehmers zeitlich hinausgeschoben und somit die Prämienkosten gesenkt werden. 4. Beitragsstabilität und transparentes Bedingungswerk – der Versicherungsschutz birgt keine unerwarteten Einschränkungen oder Ausschlüsse und kann dauerhaft bezahlt werden.

Der Beratungsalltag zeigt jedoch: einer Berufsunfähigkeit führt oder Manche Kunden können einen BU- nicht. So können VersicherungsnehSchutz nicht in der erforderlichen mer das Risiko schwerer Krankheiten Höhe und/oder im gewünschten Um- wie Krebs, Herzinfarkt und Schlagfang abschließen. Begründet liegt dies anfall mit einer sogenannten Dread zumeist darin, dass sie in ihrem Beruf Disease-Polizze absichern. Wichtig: stark körperlich arbeiten oder bereits Im Leistungsfall zahlt der Versicherer gesundheitlich eingeschränkt sind. einen Einmalbetrag, keine monatliBeides ist für den Versicherer mit er- che Rente. höhten Risiken verbunden, die im Zuge der Antragsprüfung über höhere Die dritte Variante zielt auf den VerPrämien und/oder Risikoausschlüsse lust bestimmter Fähigkeiten ab und aufgefangen werden. Schlimmstenfalls hat damit einen mittelbaren Bezug zur untersagt der Versicherer jeglichen Arbeitsfähigkeit. Dabei wird gewöhnDeckungsschutz. Für diese Kunden lich zwischen zwei Kategorien von gibt es drei Produkt­ alternativen, die dem Für Kunden, die einen BU-Schutz nicht im Ziel der Absicherung erforderlichen Umfang abschließen können, gibt es der Arbeitskraft in unAlternativlösungen. Sie bieten einen geringeren terschiedlicher Weise Schutz, sind aber zumeist kostengünstiger. näher kommen. Eine „Worst Case“-Absicherung stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dar. Denn sie bietet erst dann einen Schutz, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben – losgelöst von seiner beruflichen Ausrichtung. Bei guten Produkt­ angeboten wird dieser Leistungsfall insoweit spezifiziert, dass eine Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als im Umfang von drei Stunden am Tag ausgeübt werden kann. Alternativ gibt es zwei weitere Versicherungslösungen, bei denen es keine Rolle spielt, ob die Erkrankung zu

Ursachen für Invaliditätspensionen* in Prozent

Sonstige Erkrankungen 26,9%

Krankheiten des Kreislaufsystems 10,4%

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Psychiatrische Krankheiten 31,4%

Krankheiten des Skelettes, der Muskeln und des Bindegewebes 31,3%

*Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitspensionen, Quelle: Österreichische Sozialversicherung 2012

Fähigkeiten unterschieden. Mit anderen Worten: Der Versicherungsschutz greift beispielsweise, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr sehen oder sprechen oder hören kann. Oder der Leistungsfall tritt ein, wenn definierte Fähigkeiten kumultativ nicht mehr ausgeübt werden können. Dies könnte beispielsweise gegeben sein, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist, zu stehen und zu gehen und die Arme zu bewegen. Alle drei Alternativlösungen sind zwar gewöhnlich günstiger als eine BU-Polizze, bieten dafür aber im Gegenzug keinen gleichwertigen Versicherungsschutz. Diese Leistungsunterschiede sollten klar gegenüber dem Kunden kommuniziert werden, damit es in einem hoffentlich nie eintretenden Leistungsfall kein böses Erwachen gibt. Aus demselben Grund ist es unerlässlich, die mit einem Produkteinstieg verbundenen Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu zu beantworten – selbst wenn dies zu Prämienerhöhungen oder Leistungseinschnitten aufseiten der Anbieter führen würde. Nur dann ist sichergestellt, dass der Versicherungsnehmer seine Arbeitskraft bestmöglich abgesichert hat. Deshalb sollte dieses Ziel zunächst immer durch die Gestaltung eines BUSchutzes angesteuert werden.


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Absicherung der Arbeitskraft

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„Jeden kann es jederzeit treffen“ Interview mit Ansgar Eckert, Bereichsleiter Marketing bei der WWK Lebensversicherung, über Lösungen zur Absicherung der Arbeitskraft und die Folgen der gesetzlichen Änderungen.

Mit der Produktlinie WWK BioRisk bie­ tet Ihr Haus seit dem vergangenen Jahr zwei neue Versicherungstarife zur Absi­ cherung gegen Invalidität bzw. Berufs­ unfähigkeit an. Wodurch zeichnen sich die Tarife aus? A. E.: WWK BioRisk ist sowohl beim Top-Schutz als auch beim Basisschutz sehr prämienattraktiv am Markt positioniert. Im Bereich der Berufsunfähigkeit gilt dies insbesondere für akademische Berufe und für eine Vielzahl von Personen mit überwiegender Büro­ tätigkeit, die Personalverantwortung haben oder bestimmte Gehaltsgrenzen überschreiten. Unser Top-Schutz ist extrem leistungsfähig und sehr kundenorientiert gestaltet. So ist die BUVersicherung insbesondere durch den

um leistungsauslösende Merkmale erweitern. So führt etwa der Verlust des Gleichgewichtssinns oder der Eintritt einer Lähmung automatisch zum Leistungsfall. Das Paket ist für über 1.400 Berufe erhältlich.

Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung für alle Kunden geeignet, die ihr Einkommen nur in dem ausgeübten Beruf erzielen können bzw. möchten.

Welche Möglichkeiten eröffnet das zweistufige Produktangebot noch? A. E.: Vermittler, die für ihre Kunden auf unser abgestuftes biometrisches Produktportfolio zurückgreifen, haben einen weiteren Vorteil: Die WWK prüft in einem sogenannten „Downgrade“Prozess die andere Absicherungsstufe, falls eine BU mit umfangreichem Schutz nicht versicherbar ist. So können beispielsweise Wirbelsäulenerkrankungen bei der BU zu einem Risikozuschlag und damit zu einer höheren Prämie führen. Psychische Erkrankungen führen sogar oftmals zur Ablehnung eines Antrags. Die Absicherung von Grundfähigkeiten ist dagegen in vielen Fällen ohne Einschränkung möglich.

Welche Mehrwerte bietet die Grund­ fähigkeitsversicherung? A. E.: Unsere Grundfähigkeitsversiche­ rung haben wir speziell für stark körperlich tätige Personengruppen wie beispielsweise Handwerker im Angebot. Mit dieser können sich Kunden vor den finanziellen Risiken bei Verlust von bestimmten definierten Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen oder Gehen schützen. Die Versicherung ist damit eine kostengünstige Grundvorsorge für Personen, die eine BU entweder nicht oder nur mit erheblichen Aufschlägen erhalten. Mit dem zusätzlich offerierten Grundfähigkeitspaket Plus lässt sich der Versicherungsschutz

Wie schlagen sich beide Produkte im Vergleich mit Mitbewerbern? A. E.: Trotz attraktiver Prämien und differenzierten Leistungen erfüllen beide Tarife höchste Qualitätsansprüche: So wurde unsere Berufsunfähigkeitsversicherung beim branchenweit anerkannten BU-Rating von Morgen & Morgen mit der Bestnote 5 Sterne ausgezeichnet. Für die Grundfähigkeitsversicherung gibt es aktuell noch kein Rating. Vergleicht man sie jedoch mit den wenigen derzeit existierenden Wettbewerbsprodukten, so bietet die WWK, meinen Recherchen nach, ihren Kunden sicherlich das qualitativ hochwertigste Produkt.

Ansgar Eckert, WWK Lebensversicherung

Foto: beigestellt

Der österreichische Gesetzgeber hat seine Leistungen bei Berufsunfähigkeit (BU) bzw. Invalidität deutlich gesenkt. Erwarten Sie dadurch eine stärkere Sensibilisierung des Konsumenten, sich gegen dieses Risiko privat abzusichern? Ansgar Eckert: Berufsunfähigkeiten treten über alle Berufe hinweg ein. Nicht nur Menschen, die körperlich anstrengende oder belastende Berufe in Industrie und Handwerk ausüben, sind häufig von diesem Risiko betroffen, sondern auch jene, die einen Bürojob haben. Unfälle spielen dabei sogar eine eher untergeordnete Rolle. Statistiken beweisen das eindeutig. Zudem nehmen gerade psychiatrische Erkrankungen stetig zu. Invalidität oder Berufsunfähigkeit kann also jederzeit jeden treffen. Diese Fakten rücken zunehmend in das Bewusstsein der Bevölkerung. Die gesetzlichen Änderungen verstärken diese Tendenz deutlich.


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Betriebliche Altersvorsorge

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Funkstille beim Gesetzgeber Ohne bessere Anreize oder Zwang geht es in Österreich offenbar nicht: Die sogenannte zweite Säule, die betriebliche Altersvorsorge, fristet im Vergleich der EU-15-Länder ein Schattendasein. Regierung und Gesetzgeber haben offenbar andere Prioritäten. Dabei wurde mit der 2013 eingeführten Abfertigung Neu ein Obligatorium geschaffen – es ginge also, wenn man nur wollte.

längst bekannt. Gleiches gilt für den Ausblick, dass ab der Pension noch „viel Leben“ übrig bleiben wird. Österreich ist EU-Schlusslicht Österreich ist bezüglich bAV Schluss­ licht: Denn im Schnitt der EU-15-Län­ der sind bereits mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmer von einem betrieblichen Vorsorgemodell umfasst, in Dänemark, Schweden und den Niederlanden sogar deutlich über 80 Prozent, führt Felbin­ ger an. In Österreich seien es jedoch aktuell bloß etwas mehr als 20 Prozent der Arbeitnehmer, und das Interesse bleibt anscheinend auf tiefem Niveau: Laut einer vom Beratungsunterneh­ men Mercer (Austria) in 2013 durch­ geführten Umfrage gaben nur sieben Prozent der Arbeitnehmervertreter jener Betriebe, die noch gar keine bAV

anbieten, an, dass eine solche in den kommenden ein bis zwei Jahren einge­ führt wird. Dabei gibt es gute Gründe, eine bAV anzubieten (siehe Grafik). „Die Zuwächse an betrieblichen Vorsor­ gelösungen bei den Versicherern und Pensionskassen stagnieren und unse­ re Studie zeigt, dass sich daran ohne staatliche Anreize in den kommenden Jahren höchstwahrscheinlich wenig ändern wird“, sagt Josef Papousek, Ge­ schäftsführer von Mercer Österreich. „Laut Angaben des Fachverbands der Pensionskassen haben in dem von uns weitestgehend nicht untersuchten Segment der Klein- und Kleinstbe­ triebe gar nur rund zehn Prozent eine betriebliche Pensionslösung für ihre Mitarbeiter abgeschlossen.“ Dies zei­ ge, dass man in Österreich attraktive

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B

ei der betrieblichen Altersvor­ sorge (bAV) ist in Österreich schon seit Jahren ein Still­ stand zu registrieren. Dies bestätigt Ralph Felbinger, bAV-Spezialist und ­Autor zahlreicher Bücher zum Thema, wie z.B. „Betriebliche Altersvorsorge – Rechtlicher Rahmen, optimale Ge­ staltung und praktische Umsetzung“ (Verlag Orac, Wien 2011). Dabei bleibt unbestritten, dass eine starke zweite Säule, neben der ersten, der staatlichen Absicherung für das Alter, und der drit­ ten, der Eigenvorsorge, sinnvoll wäre. Denn die Durchschnittspensionen sind mit Sicherheit viel geringer, als viele Österreicher dies erwarten. Auch die Tatsache, dass beim staatlichen Pen­ sionssystem aufgrund demografischer Tendenzen „zu viele“ Pensionsbezieher auf Pensionsversicherte entfallen, ist


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Betriebliche Altersvorsorge

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Warum Firmen bereits auf Pensionslösungen setzen

bAV-Angebote und eine entsprechende Unterstützung für die Unternehmen benötige – zum Beispiel durch steuerli­ che Anreize, um diesen Bestandteil der Altersversorgung zu stärken. Aber bei der zweiten Säule herrscht auf Ebene des Gesetzgebers Funkstil­ le: Die jüngste Neuerung datiert vom Vorjahr, als die Novelle zum Pensions­ kassengesetz Anfang 2013 in Kraft trat. Nicht einmal bei der sogenann­ ten Zukunftssicherung (der „Direkt­ versicherung im Rahmen des § 3 Abs. 1 Zi. 15 lit. a. Einkommensteuergesetz EStG“, wie der Durchführungsweg korrekt heißt), bei der der jährliche Beitrag für Mitarbeiter mit 300 Euro lächerlich gering ist, ist es zu einer An­ hebung gekommen. So bleibt es bei den folgenden Durch­ führungswegen, die im Kern schon lange unverändert existieren und sich für unterschiedliche Unternehmens­ formen bzw. Personenkreise eignen: • Die Firmenpension oder direkte Leis­ tungszusage (Pensionszusage): Sie ist ein Leistungsversprechen des Betriebs an einen wichtigen Mitarbeiter, ab ei­ nem bestimmten Zeitpunkt oder bei Eintritt eines Schicksalsschlages wie Tod oder Berufsunfähigkeit, eine Zu­

Stärkere Bindung von Angestellten mit hohen Anlernkosten Steuerschonende Art der Lohnzahlung

55%

Deckung der Pensionslücke aufgrund der ASVG Höchstbeitragsgrundlage

55%

Stärkere Bindung von Angestellten, deren Ersatz hohe Suchkosten verursachen würde

55%

Motivation zu höherer Leistung

72%

Stärkere Bindung von Arbeitnehmern mit hoher Qualifikation

72% 0

Quelle: WIFO

satzpension zu bezahlen. Sie hilft Füh­ rungs- sowie Schlüsselkräften und ge­ schäftsführenden Gesellschaftern für sich selbst und die Familie finan­ziell und steuerbegünstigt vorzusorgen. Sie ist individuell gestaltbar und stellt für Unternehmen ein Instrument der langfristigen Mitarbeiterbindung dar. • Die bereits erwähnte Zukunftssiche­ rung: Sie ist ein Instrument der kol­ lektiven Vorsorge, denn sie muss laut Felbinger „für alle Mitarbeiter oder für sachlich und betriebsbezogen ab­ grenzbare Gruppen von Mitarbeitern abgeschlossen werden und unterliegt

Zukunftssicherung

Firmenpension Direkte Leistungszusage

Betriebliche Kollektivversicherung

Pensionskassenvorsorge

✔ ✔

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✔ ✔

✔ ✔ ✔ ✔

Aktiengesellschaft Vorstand

Arbeitnehmer

Einzelunternehmer Freie Berufe

Arbeitgeber

Arbeitnehmer GMBH

Gesellschafter GF (≥50%) Gesellschafter GF (>25%)

Gesellschafter GF (≤50%) Arbeitnehmer KG

Komplementär Kommanditist Arbeitnehmer OHG, OEG

Gesellschafter Arbeitnehmer

Genossenschaft Genossenschafter Arbeitnehmer

63%

Wunsch der Arbeitnehmer

Für wen sich welche bAV-Modelle eignen Rechtsform

42%

Quelle: Die Betriebliche AltersVorsorge @Jahrbuch 2013, Hrsg. Alexander Oberwimmer

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einer ziemlich engen Reglementierung durch arbeitsrechtliche, sozialversiche­ rungsrechtliche und steuerrechtliche Normen“. Die vom Unternehmen je Mitarbeiter maximal einbezahlten 300 Euro stellen Betriebsausgaben dar und sind von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten befreit. Die Mitarbeiter erhalten den Betrag nach Vertragsablauf steuerfrei. Das Modell kann auch so gestaltet werden, dass der Mitarbeiter sich die Vorsorge selbst – steuerlich begünstigt – finanziert (Gehaltsumwandlung). • Pensionskasse (PK) und betriebliche Kollektivversicherung (BKV): Beides sind ebenfalls Instrumente der kol­ lektiven Vorsorge, mit der Vorgabe einer sachlichen und betriebsbezoge­ nen Gruppenbildung und enger Nor­ mierung (Quelle: Felbinger), jedoch können hier deutlich höhere Beträge für die Pensionsvorsorge investiert werden. Unternehmen können für die Mitarbeiter bis zu zehn Prozent der Lohnsumme in eine PK oder BKV einbezahlen. Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen bleiben die Ansprüche des Mitarbeiters auf die bisher einbe­ zahlten Prämien aufrecht, die in voller Höhe Betriebsausgaben darstellen. Ab Pensionsantritt wird dann eine lebens­ lange Rente ausbezahlt, die gemein­ sam mit allen anderen Einkünften in der Pensionsphase versteuert wird. Die Mitarbeiter können sich hier selbst be­ teiligen, bis zu einer bestimmten Höhe gibt es dafür sogar einen variablen staatlichen Zuschuss.


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