9. Januar 2019 | Ausgabewoche 02 | 35. Jahrgang | Auflage 35 631|info@frauenfelderwoche.ch|www.frauenfelderwoche.ch |Telefon 052 720 88 80 | Annahmeschluss: Dienstag, 12.00 Uhr
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Stadtrat stellt Abstimmungsbotschaft zum Landverkauf vor
«Wollen fair informieren» Mit der Abstimmungsbotschaft zum Verkauf des Grundstücks im Kurzdorf an die Reiseunternehmung Twerenbold Service AG erhalten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger umfassende Infos zum Urnengang am 10. Februar 2019. Der Stadtrat, der den Standort als ideal bezeichnet, räumt der Gegnerschaft in der Botschaft gleich viel Raum ein für die Argumentation – zweieinhalb Seiten. Knapp fünf Wochen vor dem Urnengang zum Verkauf des Grundstücks Nr. 50967, Sonnenhof-/Schaffhauserstrasse, an die Twerenbold Service AG zum Preis von 5,7 Mio. Franken stellte Stadtpräsident Anders Stokholm die Abstimmungsbotschaft vor. «Wir nehmen die Anliegen und Bedenken der beiden Referendumskomitees sehr ernst, sind aber nach wie vor zuversichtlich, dass die Argumente des Stadtrates und der Befürworter die Mehrheit der Bevölkerung überzeugen», betonte er am Montag an der Medienorientierung im Sitzungszimmer Friedheim im Rathaus. Umstieg erfolgt im Gebäude Wie Stokholm zur geplanten Bebauung sagte, ist das Grundstück aus Sicht der Zonenplanung seit Jahrzehnten für Gewerbe und Kleinindustrie vorgesehen. Deshalb passe das vorliegende Projekt optimal zu diesem Zonenzweck. Auch wird der Umstieg der Reisefreudigen von den PWs in die Reisebusse nicht
Chnuri Happy Birthday, 2019!
Modellfoto der Überbauung auf dem Grundstück in der Ecke Schaffhauserstrasse/Sonnenhofstrasse.
im Freien erfolgen, sondern im geschlossenen Gebäude. Übermässige Emissionen wären für die Nachbarschaft deshalb nicht zu erwarten. Aus diesem Grund gehöre ein solches Reise-Terminal auch nicht in ein Industriegebiet, wie es die Gegnerschaft fordere. Pro Tag sind aufs Jahr hochgerechnet 18 Car- respektive Bus-Bewegungen vorgesehen. Wie es bei solchen Projekten häufig der Fall ist, werden Quar-
tierstrassen bei der Anfahrt möglichst geschützt. Im vorliegenden Fall wird der Neubau verkehrstechnisch ab der Schaffhauserstrasse erschlossen. Und das via rund 40 Meter auf der Sonnenhofstrasse und von dort über eine noch zu erstellende Stichstrasse gegen Westen. Stokholm: «Dies wurde verbindlich festgelegt, womit der Schulweg von diesem Projekt nicht betroffen ist.» Fortsetzung auf Seite 5 Stellungnahmen auf Seite 23
Am 1. Januar heisst es auf der ganzen Welt: «Happy New Year!» Wir aber sagen: «Happy Birthday!» Denn der erste Tag des Jahres ist quasi auch der Geburtstag des neuen Jahres – der erste und der einzige, den ein Jahr feiern darf. Da ist es nur gerecht, dass die Menschen dann weltweit die Korken knallen lassen. So mancher, der am 1. Januar geboren wurde, wünschte sich wahrscheinlich, die Geburtstagsparty ganz dem neuen Jahr überlassen zu können – am Neujahrstag ist wohl niemandem mehr danach zumute, noch ein Geburtstagsfest zu feiern. Dumm nur, dass in der Schweiz ausgerechnet am 1. Januar am meisten
Menschen Geburtstag haben, nämlich rund 44 500 Einwohner. Das sind mehr als doppelt so viele wie durchschnittlich an anderen Tagen. Schuld daran ist nicht etwa eine erhöhte Zeugungswilligkeit im April. Viele Geburtstage am 1. Januar sind behördlich angeordnet: Wenn das Migrationsamt die Geburtsdaten von Geflüchteten nicht kennt, wird der 1. Januar kurzerhand zum Geburtstag erklärt. Auch wenn uns eine höhere Macht das Geburtsdatum aufzwingt – dazu gezwungen, den Geburtstag zu feiern, wird ja keiner. Ausser vielleicht das neue Jahr. Miriam Waldvogel
Ich freue mich über Ihre Stimme. men. Gemeinsam weiterkom
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