Leitfaden – Bautechnische Maßnahmen zur Minderung der Radonaktivitätskonzentration in denkmalgeschützten Gebäuden Seite 16 von 37
Bauliche Belange
Denkmalpflegerische Belange
+ Absenkung der relativen Raumluftfeuchten (i. d. R. verringerte Tauwasserund Schimmelrisiken) - Gefährdung durch Sommerkondensation im Keller- und Souterrainbereich Tabelle 3:
4.2.2
Beurteilung der Wirksamkeit -
hohe Nutzerverantwortung langfristige Wirksamkeit nutzerabhängig, bei unerwünscht ansteigenden Wärmeverlusten
Beurteilung der Maßnahme „Erhöhung des Luftwechsels durch freie Lüftung“
Beseitigung unterdruckinduzierender Elemente
Ein konvektiver Zustrom von Radon in Gebäude erfolgt insbesondere, wenn im Gebäudeinneren im Vergleich zum Erdreich ein Unterdruck herrscht. Ein solcher Unterdruck kann beispielsweise durch den thermischen Auftrieb in Schächten und Schornsteinen, durch Dunstabzugshauben, durch zum Feuchteschutz notwendige Abluftanlagen in innen liegenden Bädern sowie durch raumluftabhängige Feuerstätten (Kamine, Heizungsthermen) entstehen. Beispielsweise wird durch die für Verbrennungsvorgänge in Heizungsthermen notwendige Frischluft ein Unterdruck im entsprechenden Raum erzeugt und so das Nachströmen von radonhaltiger Bodenluft begünstigt. Um den dadurch bedingten Zutritt von radonhaltiger Bodenluft in ein Gebäude zu verhindern, können diese Anlagen gasdicht verschlossen bzw. entfernt werden. In Schächten ist ebenso der Einbau einer dichten Rohrklappe denkbar. Alternativ kann durch die Installation einer direkten Außenluftzufuhr bzw. einer oberirdischen Nachströmöffnung das Entstehen eines Unterdrucks im Gebäude vermieden werden.
Abbildung 10: Gebäude mit unterdruckerzeugenden Elementen (links), Gebäude nach der Entfernung der unterdruckinduzierenden Elemente (rechts)
Insbesondere der Verlust von Teilen der Bausubstanz, beispielsweise durch den Rückbau eines historischen Ofens, ist aus denkmalpflegerischer Sicht kritisch zu bewerten. Die Installation einer direkten Außenluftzufuhr bzw. einer oberirdischen Nachströmöffnung stellt einen baulichen Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz dar. Deshalb kann es notwendig sein, die genaue Leitungsführung sowie die Lage und Umsetzung von gegebenenfalls notwendigen Außenwand-/ Decken- bzw. Dachdurchbrüchen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme als Einzelmaßnahme ist in der Regel nicht ausreichend. Deshalb wird die Maßnahme überwiegend als Ergänzung zu weiteren Maßnahmen zur Reduzierung der Radonaktivitätskonzentration in der Raumluft eingesetzt.