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AUTOKINO AUF DER SCHWANENWIESE BIS VORAUSSICHTLICH 31. MAI 2020

Film ab!

Gute Nachrichten für Filmfans: Ab

dem 29. April hat auch Kassel ein

Autokino. Auf der Schwanenwie

präsentieren ab 29.04.20

AUTOKINO auf dem Festplatz Schwanenwiese

se, wo sonst das traditionelle Frühlingsfest und andere Veranstaltungen stattfinden, werden dann

täglich nach Einbruch der Dunkel

heit aktuelle Blockbuster, Kinoklas

siker und Arthouse-Filme zu sehen

sein. Angeboten wird das cineas

tische Vergnügen gemeinschaftlich

#KASSELHÄLTZUSAMMEN

Nachbarschaftshilfe

HUNGRIG?

Liefer- und Abholservice

›› BÜHNE Spielzeit 2020-2021

von den Kasseler Kinos Filmpalast, Cineplex CAPITOL und Filmladen

Kassel e. V. Präsentiert werden die Filme in hoher Qualität auf einer knapp 150 m 2 großen mobilen Leinwand, während der Ton über eine spezielle UKWFrequenz über das Autoradio eingespielt wird. Pro Vorstellung finden bis zu 250 Fahrzeuge auf der Schwanenwiese Platz – natürlich mit gebührendem Sicherheitsabstand. Die Tickets können ausschließlich online auf www.autokino-kassel.de gekauft werden. Diese werden dann durch das geschlossene Autofenster gescannt. Geöffnet bleiben soll das Kasseler Autokino zunächst bis zum 31. Mai, voraussichtlich aber so lange, bis die Kasseler Kinos wieder in den Normalbetrieb zurückgehen können. Frühester Einlass ist 90 Minuten vor Vorstellungsbeginn, die Zufahrt zum Festplatz Schwanenwiese ist ausschließlich über die Kaufunger Straße und den Waldauer Fußweg möglich.

›› Kinoprogramm, weitere Infos und Vorverkaufs-Tickets: www.autokino-kassel.de

CASTING, 20. UND 21. JUNI 2020, KULTURHAUS DOCK 4 Casting für neues Sommer-Musical von Studio Lev wird auf Juni verschoben

Studio Lev Kassel e.V. sucht unter dem Motto „Du gehörst auf die Bühne!“ in einem öffentlichen Casting Schauspieler*innen, Sänger*innen, Tänzer*innen, Musiker*innen, Assistent*innen und/oder Menschen, die all diese Eigenschaften vereinen für die nächste Studio Lev-Musical-Produktion „Pfirsichbäckchen Mimi“ im Sommer 2020. Das Casting sollte ursprünglich im Mai stattfinden und wird nun auf den 20. und 21. Juni 2020 verlegt. Gecastet wird voraussichtlich im Kulturhaus Dock 4, je von 10 bis 18 Uhr. Das Studio Lev-Team beobachtet die aktuelle Situation rund um Corona sehr genau. Sollte sich die Lage bis Juni noch nicht so entspannt haben, dass ein Live-Casting zu verantworten wäre, wird es ein E-Casting geben, bei dem sich die Bewerber*innen online vorstellen. Bewerber*innen schreiben bis zum 16. Juni 2020 eine Mail unter Angabe, als was (Sänger*in, Tänzer*in, Schauspieler*in, Assistent*in) sie sich bewerben wollen, an casting@studiolevkassel.de und erhalten dann acht Monologe, aus welchen sie sich einen für das Casting auswählen. Zudem müssen sie ein Lied vorbereiten, das sie vorsingen werden. Alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die auf der Bühne stehen wollen und zwischen 13 und 27 Jahren alt sind, können am Casting teilnehmen. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Keine Teilnahmegebühr. All nationalities welcome! All genders welcome!

Kreativteam: Tamara Bodden, Julian Carly (Regie), Christian Köhn (Musikalische Leitung), Anna Winter (Choreografie), Lasse Fischer (Bühne und Kostüme), Svenja L. Schröder (Produktionsleitung)

›› www.studiolevkassel.de oder www.facebook.com/studiolevkassel

AUFRUF ZUR EINREICHUNG Kasseler Dokumentarfilm- und Videofest

Ab sofort sind alle Filmemacher*innen, Künstler*innen, Verleiher*innen, Produzent*innen, Galerist*innen, Hochschulen und Institutionen eingeladen, sich mit aktuellen Arbeiten und Projekten für das 37. Kasseler Dokumentarfilm- und Videofest zu bewerben. Das gesamte Filmprogramm sowie die Arbeiten der Ausstellung Monitoring werden aus allen Einreichungen ausgewählt. Alle Installationen der Ausstellung Monitoring konkurrieren um den Golden Cube. Für die anderen Festivalpreise werden die Filme aus dem Programm durch eine Jury nominiert. Darüber hinaus laden wir die im Programm vertretenen Filmemacher*innen und Künstler*innen zur Diskussion ihrer Arbeiten nach Kassel ein. Wir erheben keine Einreichgebühr und zahlen unseren Möglichkeiten entsprechend für Filme im regulären Programm eine Leihmiete. Bewerbungsschluss ist der 1. Juli 2020.

GRÖLEN FÜR DEN GUTEN ZWECK

Grölkehlchen feat. Steckenpferd

Die Grölkehlchen, Kassels erster Grölchor, grölen nicht oft live vor Publikum! Aber jetzt! „Weil wir wollen, dass Kassel auch nach Corona noch Spaß beim Grölen, mit gutem Bier in tollen Bars hat, lassen wir es jetzt knallen. Unser erstes Konzert nach Corona ‚spenden‘ wir an die Caricatura-Bar und die Braumanufaktur Steckenpferd!“ Jetzt habt Ihr die exklusive Chance, beim großen After-Corona-Gröl-Konzert dabei zu sein und so auch noch die Jungs vom Steckenpferd und der Caricatura zu supporten. Beim großen After-Corona-Charity-Konzert in der Caricatura! Ihr erstes Konzert war legendär! Und das nächste wird noch krasser. Seid dabei! Die Tickets sind stark limitiert. First come, first served. Der gesamte Erlös geht an die Braumanufaktur Steckenpferd, sodass sie Kassel und die Welt auch nach Corona noch mit ihren Bars und ihrem Bier glücklich machen kann.

VIRTUELLER SPAZIERGANG IM HUGENOTTENHAUS Ausstellung Freie Zimmer als digitale und dreidimensionale Kunstinstallation

Nach der Ausstellung neue enden 2015 zu Ehren von Fritz Schwegler im Fridericianum fand vom 3. Mai bis 23. Juni 2019 die Ausstellung Freie Zimmer im Hugenottenhaus statt. An dieser Ausstellung nahmen sowohl international bekannte Künstler*innen wie die documenta Künstler*innen Thomas Schütte und Alice Creischer teil als auch Kasseler Künstler*innen wie Rana Matloub und Nils Klinger. Durch den sensationellen Einsatz des Dreierteams Lutz Freyer, Silvia Freyer und Udo Wendland sowie durch das intensive Engagement der mitwirkenden Künstler*innen ist es gelungen, das Hugenottenhaus dauerhaft für die Kunst zu retten. Die Ausstellung Freie Zimmer hat der artort.tv-Macher Stephan Haberzettl ausführlich mit seinem Kamerateam begleitet und mit dem Fotografen Reimund Lill Scans der Räume gemacht. Aus diesen Scans der Zimmer, in Kooperation mit einer Onlineplattform, haben sie nahezu das komplette Gebäude rekonstruiert. Man hat nun die Möglichkeit, in einem digitalen Spaziergang das Innere des Gebäudes und so die komplette Ausstellung mit ihren faszinierenden Raumansichten zu erleben, sich in den Räumen zu drehen und alles genau zu betrachten. Zudem kann man mit Unterstützung einer VR-Brille (Virtuelle Realität) oder dem Smartphone durch die Ausstellung gehen und das Gefühl erleben, real dabei zu sein. Und eine weitere Besonderheit: In jedem Raum hat man die Möglichkeit, auf Filme zu treffen, in denen das Kuratorenteam Silvia und Lutz Freyer mit Unterstützung von Maren Freyer die Kunstwerke und die Künstler*innen einladend beschreiben. Zudem haben die beiden Künstler Reimund Lill und Pascal Heußner Fotografien der Kunstwerke zur Verfügung gestellt, die sich beim Durchwandern der Räume auswählen und genauer betrachten lassen. ›› www.artort.tv

SEIT FRÜHJAHR 2020, WEINBERGSTRASSE Skulptur „Der Gefesselte“ erhält neuen Standort

Die Skulptur „Der Gefesselte“ des russischen Künstlers Vadim Sidur ist an ihrem neuen Standort in der Weinbergstraße unterhalb des „Ehrenmals für die Opfer des Faschismus“ dauerhaft angekommen. Bis zum Frühjahr 2017 in der Fußgängerzone Obere Königsstraße neben dem Café Alex situiert, war die Arbeit im Rahmen der documenta 14 auf Wunsch der künstlerischen Leitung temporär in der Nähe des Denkmals für Friedrich II. auf dem Friedrichsplatz platziert worden. Die Entscheidung über eine dauerhafte und würdevolle Platzierung wurde mit der Kurhessischen Gesellschaft für Kunst und Wissenschaft sowie dem Kulturdezernat, der Erbin des Schenkers, weiteren beteiligten Ämtern und dem Kunstbeirat abgestimmt.

KOPF HOCH, KASSEL!

© Stadt Kassel/Bernd Schoelzchen

Einstimmig bei Enthaltung von zwei Fraktionen hat der Stadtverordnetenausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen das Programm zur Wiederankurbelung „Kopf hoch, Kassel!“ beschlossen. Der Förderanteil hat ein Volumen von insgesamt 18 Millionen Euro. Mit dem Programm unterstützt die Stadt Kassel Unternehmen, Betriebe, Einrichtungen und Vereine, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Im Interview haben wir mit Oberbürgermeister Christian Geselle über die Details des Programms und die Fördermöglichkeiten gesprochen.

Warum ist das Programm gerade jetzt so richtig und wichtig?

Die Corona-Pandemie trifft uns alle. Die Einschränkungen in unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben, die nun schon seit Wochen andauern, sind für viele von uns ein herber Schlag. Unsere Stadt zeichnet sich durch ein besonders ausgeprägtes gesellschaftliches, kulturelles, sportliches und soziales Leben aus. Es muss unser Ziel sein, dieses gesellschaftliche Leben auch nach Corona aufrecht zu erhalten. Genauso brauchen wir für die Zeit nach Corona wieder unsere wirtschaftliche Stärke. Wir haben in den vergangenen drei Jahrzehnten ganz besonders in unserer Region, in unserer Stadt von dieser wirtschaftlichen Stärke profitiert. Dabei waren nicht nur die Großen, sondern insbesondere auch die vielen kleineren und Kleinstbetriebe, die Soloselbstständigen, das Handwerk und der Mittelstand, das Rückgrat von Wirtschaft und Beschäftigung unserer Stadt. Auch Dank ihnen geht es uns heute so gut, und deswegen müssen wir besonders dafür Sorge tragen, dass auch für die Zeit nach Corona diesen Unternehmen, dieser Wirtschaftskraft in unserer Stadt, diesem Motor für Beschäftigung, eine weitere Perspektive eröffnet wird. Unter dem Titel „Kopf hoch, Kassel!“ hat die Stadt deswegen ein kommunales Wiederan

kurbelungsprogramm aufgelegt, das on top auf die Bundes- und Landesprogramme aufsetzen wird, um den eben genannten Institutionen, den Betrieben und der Wirtschaft zu helfen.

Woher kommt der Titel des Programms?

Der Titel „Kopf hoch“ stammt aus einem Lied, das wir gemeinsam häufig in den Fußballstadien singen: Es handelt sich dabei um den Song „You’ll never walk alone“ von Gary & The Pacemakers. Dort heißt es in der ersten Strophe „When you walk

DIE VIER SÄULEN DES KOMMUNALEN PROGRAMMS ZUR WIEDERANKURBELUNG

Säule I Wer wird unterstützt? Wie wird gefördert?

Säule II Wer wird unterstützt?

Wie wird gefördert?

Säule III Wer wird unterstützt?

Wie wird gefördert?

Säule IV Wer wird unterstützt?

Zinslose Stundung von Steuerforderungen Durch Corona betroffene Gewerbetreibende in der Stadt Kassel Stundung (Aufschub) der Gewerbesteuer und Grundsteuer auf Antrag

Sofortige Auszahlung von Zuschüssen und Zuwendungen Einrichtungen und Projekte, für die Zuschüsse und Zuwendungen bereits im Haushalt 2020 veranschlagt sind, zum Beispiel Kultur und Sport – Unverzügliche Auszahlung der Zuschüsse und Zuwendungen, sobald der Haushalt 2020 nach Genehmigung der Kommunalaufsicht in Kraft getreten ist. – Auszahlung ohne großen bürokratischen Aufwand

Soforthilfe für gemeinnützige Institutionen (Fördervolumen: bis zu 3 Mio. Euro) – Gemeinnützige Vereine (§ 52 AO) mit Sitz in Kassel – Gemeinnützige GmbHs mit Sitz in Kassel – Erstattung Corona-bedingter Einnahmeverluste für 3 Monate – max. 5.000 Euro je Institution – Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist

Soforthilfe bei Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs (Fördervolumen: bis zu 15 Mio. Euro) Inhabergeführte kleinere Betriebe sowie Soloselbstständige mit Geschäfts- oder Wohnsitz in Kassel, die Corona- bedingt schließen mussten. Zuschuss von bis zu 5.000 Euro, der nicht zurückzuzahlen ist.

through a storm, hold your head up high and don‘t be afraid of the dark“. Das bedeutet: „Wenn du durch einen Sturm gehst, halte deinen Kopf hoch und sei nicht beängstigt von der Dunkelheit.“ Also, Kopf hoch, wir trotzen gemeinsam dieser Corona-Pandemie. Unser kommunales Wiederankurbelungsprogramm hat einen Förderanteil von insgesamt 18 Millionen Euro. Ja, das ist viel Geld, aber ich glaube, es ist gut investiert in das gesellschaftliche Leben und das Wiedererstarken unserer Wirtschaftskraft.

Erklären Sie uns bitte die Säulen des Programms?

Im Detail besteht dieses Programm aus vier Säulen. In der ersten Säule wird es um Steuerstundungen gehen. Wir werden für Corona-betroffene Unternehmen und Betriebe die Gewerbesteuer und die Grundsteuer bis zum 31. Dezember 2020 zinsfrei stunden. Unser Ziel ist es, Liquidität in den Unternehmen und Betrieben zu halten. In der zweiten Säule geht es um das gesellschaftliche Leben. Wir werden, sobald wir unseren Haushalt 2020 von der Kommunalaufsicht genehmigt bekommen haben, die vorgesehenen Zuschüsse für Kultur- und Sport-, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen unbürokratisch und schnell auszahlen, damit wir diesen Institutionen nicht erst über einen längeren Zeitraum im Jahr 2020, sondern jetzt gleich, Liquidität besorgen können. Mit der dritten Säule helfen wir diesen Institutionen, zusätzlich zu den eben in der zweiten Säule genannten Maßnahmen, weitere Corona-bedingte Einnahmeausfälle zu egalisieren. Insgesamt stehen für diesen Topf drei Millionen zur Verfügung. Ziel ist es, gemeinnützigen Institutionen und Vereinen über einen Zeitraum von drei Monaten Corona-bedingte Einnahmeausfälle – mit einem Betrag von maximal 5.000 Euro – zu erstatten, um durch diese Zeit zu gelangen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Institution ihren Sitz in der Stadt Kassel hat.

Der finanziell größte Anteil wird in der vierten Säule veranschlagt. Hier geht es um das wirtschaftliche Wiederankurbelungsprogramm an sich. Es umfasst 15 Millionen Euro. Die Zielsetzung ist, für die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes für die vielen kleineren Unternehmen aus Gastronomie, aus dem Handel oder aus dem Handwerk eine Starthilfe zu geben. Denken Sie an die Frisöre, an Soloselbstständige oder auch Textilunternehmen beispielsweise im Einzelhandel, die Coronabedingt schließen mussten. Die Schließung ist eine Fördervoraussetzung, und es werden zur Wiederankurbelung pauschal 5.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Summe muss nicht zurückgezahlt werden. Sie wird auch nicht mit weiteren Bundesoder Landesprogrammen verrechnet. Sie wird on top zu diesen von der Stadt Kassel ausgeschüttet –und das unter relativ vereinfachten Auflagen, die das unbürokratisch und schnell ermöglichen. Man muss auch keinen Einnahmeverlust erklären. Es ist eine Wiederankurbelung, um Liquidität in die Wirtschaft zu geben, damit die Konjunktur wieder erstarken kann. Dieses kommunale Wiederankurbelungsprogramm sucht bislang in der Geschichte der Stadt Kassel seinesgleichen. Es ist viel Geld, aber gut investiertes Geld. Wir wollen etwas zurückgeben von dem, was uns als Stadt in den vergangenen Jahren so weit nach vorne gebracht und die Arbeitslosigkeit gedrückt hat. Und dafür gesorgt hat, dass der Wohlstand in unserer Stadt in weitem Maße Einzug gehalten hat und wir eine hervorragende Zukunftsperspektive erhalten haben. Ich bin sicher, wir werden diese Herausforderung gemeinsam meistern. Lassen Sie uns gemeinsam den Kopf hochnehmen, durch diesen Sturm schreiten und mit Zuversicht in die Zukunft blicken.

›› Weitere Informationen unter: www.kassel.de/kopfhoch

AUCH DAS LAND HESSEN HILFT

Landesregierung unterstützt Vereine, die durch Corona in Not geraten

Das Land Hessen stellt ein millionenschweres Sofortprogramm zur Unterstützung von Vereinen und Kulturbetrieben zur Verfügung, um die finanziellen Folgen der Corona-Virus-Pandemie zu minimieren. Davon werden auch und ganz besonders die vielen Kulturbetriebe und Spielstätten, Festivals sowie in der Laienkultur und der Kulturellen Bildung engagierte Vereine profitieren, die es in Hessen gibt. Wenn sie in Folge der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage geraten sind, können sie für den Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs und des Zweckbetriebs beim Regierungspräsidium Kassel Soforthilfe beantragen. Für den ideellen Bereich besteht zudem ab sofort über das Vereins- und Kulturhilfeprogramm die Möglichkeit der Beantragung einer Zuwendung in Höhe von 1.000 bis zu 10.000 Euro. Dafür stehen aktuell sieben Millionen Euro zur Verfügung.

Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn erklärte: „Die Corona-Pandemie ist für die vielen ehrenamtlich getragenen Kultureinrichtungen und -vereine im Land eine besondere Herausforderung. Sie alle packen seit Jahren in ihrer Freizeit mit hohem persönlichen Einsatz unentgeltlich und beherzt an und tragen so zu einer bunten und vielfältigen Kultur bei. Durch die Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Virus-Pandemie fallen nicht nur die Proben von Gesangs-, Musik- und Theatervereinen weg. Auch Einnahmen aus Veranstaltungen fehlen, und Sponsoren überdenken aufgrund der wirtschaftlichen Situation ihr Engagement. Die Kultureinrichtungen und -vereine sind unverzichtbarer Bestandteil des kulturellen Lebens in Hessen, das nicht verloren gehen darf. Deshalb setzen wir alles daran, die Vereine im Kulturbereich vor existenzbedrohenden Schieflagen zu bewahren.“

Bis zu 10.000 Euro Hilfe

Knapp 16.000 Musik- und Gesangvereine, Kulturbetriebe und Spielstätten, Festivals, Laienensembles und Vereine zur kulturellen Bildung gibt es in Hessen. Sie können, wenn sie nicht von der öffentlichen Hand getragen werden, ab sofort Mittel bis zu einer Höhe von 10.000 Euro zur Aufrechterhaltung ihres Angebots beim Land Hessen beantragen, wenn sie durch die Pandemie in ihrem nichtwirtschaftlichen Vereinsbetrieb (also als so genannter Idealverein) außerhalb ihres Zweckbetriebs in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage geraten sind. Das betrifft alle Vereine und Kultureinrichtungen, die in einem der folgenden Verbände Mitglied sind: Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS) in Hessen, Landesvereinigung Kulturelle Bildung (LKB) Hessen, Landesjugend Trachtenverband, Hessischer Landestrachtenverband, Hessischer Literaturrat, Landesmusikrat, Landesverband Professionelle Freie Darstellende Künste (laPROF), Landesverband der Jugendkunstschulen in Hessen, Verband hessischer Amateurtheater, Hessischer Museumsverband und die unter dem Dach der Initiative HessenFilm versammelten Einrichtungen.

Anträge ab 1. Mai

Die oben genannten Vereine und Kultureinrichtungen können ihre Anträge ab dem 1. Mai beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter corona-vereinshilfe@hmwk.h essen. de stellen.

SOZIALE GRUNDSICHERUNG Erleichterung des Zugangs zu Leistungen

Christina Jenner (Teamleitung KT Corona)

Bedingt durch COVID-19 hat der Gesetzgeber ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es soll u.a. den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung erleichtern. Aber was bedeutet ein erleichterter Zugang wirklich und was muss trotzdem beachtet werden? Diese Fragen haben wir dem Antragsservice des Jobcenters Landkreis Kassel gestellt.

Angenommen, ein selbstständiger Musiker hat durch die Corona-Pandemie zurzeit keine Aufträge, kann er dann einen Antrag nach dem SGB II (umgangssprachlich Hartz 4) stellen?

Grundsätzlich kann jeder erst einmal einen Antrag stellen. Für eine Bewilligung müssen jedoch die Voraussetzungen des SGB II erfüllt sein.

Die Bundesregierung spricht in der jetzigen Zeit von einem vereinfachten Zugang, entfallen dadurch nicht die Prüfungen, die Sie sonst vornehmen müssen?

Leider nicht. Die Vereinfachungen, die die Bundesregierung am 23.03.2020 beschlossen hat, umfassen bei Neuanträgen nur zwei Bereiche. Zum einen entfällt bei den Kosten der Unterkunft (= Miete, Nebenkosten, usw.) die Prüfung der Angemessenheit. D.h., die tatsächlich zu zahlende Miete wird bei der Berechnung berücksichtigt und es erfolgt keine Prüfung ob diese auch angemessen ist. Zum anderen wird die Vermögensprüfung ausgesetzt, solange kein erhebliches Vermögen (1-Personen-Haushalt = 60.000 €) vorhanden ist. Ist allerdings erhebliches Vermögen vorhanden oder besteht der Verdacht, dann wird das Jobcenter auch Unterlagen und Nachweise zum Vermögen anfordern.

Zurück zu unserem Musiker ohne Aufträge, was muss dieser bei der Antragsstellung jetzt beachten?

Als ersten Hinweis würde ich den Leuten gerne folgendes mitgeben: Das SGB II betrachtet nicht nur die einzelne Person, sondern immer die gesamte Familie. D.h. hat unser Musiker eine Partnerin und Kinder, so stellt er den Antrag für die ganze Familie, im SGB II Bedarfsgemeinschaft genannt. Somit muss er neben dem vereinfachten Antrag auch die Anlagen für die Partnerin und die Kinder beifügen.

Und was ist mit unseren jungen Lesern, die noch bei ihren Eltern wohnen? Müssen hier die Eltern auch immer mitberücksichtigt werden?

In diesen Fällen ist zwischen den unter 25-jährigen und über 25-jährigen Personen zu unterscheiden. Ist eine Person unter 25 Jahre, so bildet sie mit den Eltern immer eine Bedarfsgemeinschaft, d.h. alle Angaben der Eltern werden benötigt. Ist die Person über 25 Jahre, bildet sie mit ihren Eltern nur eine Haushaltsgemeinschaft. Werden diese Personen nicht von ihren Eltern unterstützt, muss das schriftlich erklärt werden und die Person wird eigenständig betrachtet, im anderen Fall werden die Angaben der Eltern wieder benötigt.

Okay, verstanden, Sie betrachten im SGB II immer die ganze Familie. Nehmen wir an, die Partnerin unseres Musikers hat einen Job im Supermarkt? Wie verhält es sich mit ihrem Einkommen?

Auch hier gilt der Grundsatz, dass immer die gesamte Bedarfsgemeinschaft betrachtet werden muss. Das bedeutet, dass das Einkommen der Partnerin aus unserem Beispiel im Antrag und den Anlagen zu erklären ist und bei der Berechnung auch berücksichtigt wird. Und so verhält es sich mit allem Einkommen (z.B. Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, Mieteinnahmen), über das die Familie verfügt.

Jetzt werfen wir noch einen Blick auf unseren Musiker. Er fällt ja in die Rubrik der Freiberufler und Selbstständigen? Was muss dieser besondere Personenkreis beachten?

Ja, an diesen Personenkreis werden tatsächlich zusätzliche Anforderungen gestellt. Betrachten wir erstmal das Einkommen. Jeder Selbstständige/Freiberufler muss zusätzlich zu seinem Antrag die Anlage KAS (Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) ausfüllen. In der Anlage KAS muss sich unser Musiker Gedanken darüber machen, wie sich seine Einnahmen und Ausgaben in den nächsten 6 Monaten entwickeln werden.

Aha, dann stellt die Anlage KAS also eine Prognose/Schätzung dar. Ist das nicht extrem schwierig, gerade jetzt eine solche Prognose abzugeben?

Ja, da gebe ich ihnen Recht, es ist extrem schwierig. Die Anlage KAS ist aber Bestandteil des Antrages und wir können nicht darauf verzichten. Uns ist aber auch bewusst, dass es sich nur um eine Schätzung handelt. Und in jedem Fall gilt, dass sich jeder jederzeit melden kann, wenn sich die Einkommenssituation wieder verbessert. Dann können die Leistungszahlungen auch ganz unbürokratisch wieder gestoppt werden.

Unser Heft beschäftigt sich ja dieses Mal mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten. Wie verhält es sich, wenn unser Musiker bereits eine der Hilfen, beispielsweise die Soforthilfe, erhalten hat?

Ganz wichtig: Diese Hilfen sind dem Jobcenter in jedem Fall nachzuweisen! Diese Hilfen sind in der Regel zweckgebunden und wurden zur Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit gezahlt. Nach derzeit geltenden Recht ist die Liquiditätshilfe als Betriebseinnahme zu berücksichtigen.

Zum Abschluss, wollen Sie noch etwas loswerden?

Ja, da wären noch zwei Bitten in eigener Sache: Geben Sie auf den Anträgen bitte immer ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse an. Wir versuchen ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten, kommen aber oft um Rückfragen nicht herum. Und per Telefon geht das wesentlich schneller als auf dem Postweg. Trotz der geltenden Vereinfachung gilt weiterhin der Grundsatz, dass alle Angaben zu belegen sind. D.h. trage ich Mietkosten im Antrag ein, muss ich den Mietvertrag beilegen; habe ich Einkommen, werden der Arbeitsvertrag, die letzte Lohnabrechnung benötigt; bin ich in Kurzarbeit lege ich die Bestätigung über Kurzarbeit bei; usw. Denn je vollständiger ein Antrag ist, desto schneller kann er auch bearbeitet werden.

WIBANK UNTERSTÜTZT KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN IN DER CORONA-KRISE

Unzählige Unternehmen in Hessen gerieten durch die Corona-Krise in ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten. Das Land Hessen unterstützt die Unternehmen in dieser für die Wirtschaft kritischen Situation in Kooperation mit der WIBank, der Förderbank des Landes.

Liquiditätshilfe

Kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (hessische KMU) können kurzfristige Liquiditätshilfen beantragen. Über die Hausbank gewährt die WIBank ein Nachrangdarlehen. Die Hausbank vergibt als notwendige Kofinanzierung zusätzliche eigene Darlehensmittel in Höhe von weiteren 20% der Summe. Anträge können nur über die Hausbank gestellt werden. Für das WIBankDarlehen sind keine Sicherheiten erforderlich. Das Förderangebot richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht) und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen. Die Finanzierungsmittel sollen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation dienen und den Unternehmen die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals ermöglichen.

Hessen-Mikroliquidität

Hessische Kleinunternehmen mit maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten können den neuen Direktkredit Hessen-Mikroliquidität erhalten. Dabei handelt es sich um einen Überbrückungskredit zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende kleine Unternehmen und für Selbständige, der direkt bei der WIBank beantragt werden kann. Die Antragstellenden müssen weder Sicherheiten stellen, noch werden ihnen Gebühren oder weitere Kosten berechnet. „Hessen-Mikroliquidität wird dann helfen, wenn die Corona-Soforthilfe nicht ausreicht, und zugleich der Zugang zu Liquiditätshilfen über die

LIQUIDITÄTSHILFE Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitenden Kreditbetrag: zwischen 5.000 und 200.000 Euro

Laufzeitvarianten:

Zwei Jahre mit endfälliger Tilgung Fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren, danach Tilgung in gleichbleibenden vierteljährlichen Raten zum Quartalsende

Zinsen:

Festzins für die gesamte Laufzeit Aktuelle Zinssätze (Stand: 08.04.2020): 2 Jahre Laufzeit: 1,25 % p.a. nominal 5 Jahre Laufzeit: 1,40 % p.a. nominal Fällig vierteljährlich zum Quartalsende

HESSEN-MIKROLIQUIDITÄT Für natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind sowie Angehörige der Freien Berufe; das Unternehmen des Antragsstellenden darf max. 50 Vollzeit-Mitarbeitende haben.

Darlehenshöhe: 3.000 bis 35.000 Euro Festzinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit Aktueller Zinssatz: 0,75% p.a. Darlehenslaufzeit: 7 Jahre 2 Jahre tilgungsfrei

Hausbank nicht im selben Maße möglich ist wie großen Unternehmen“, so der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und der hessische Finanzstaatssekretär Dr. Martin Worms.

„Wir haben unsere neuen Produkte so ausgestaltet, dass sie Unternehmen in der jetzigen, sehr schwierigen Phase rasch helfen und gleichzeitig ihre Liquiditätssituation langfristig so gering wie möglich belasten“, sagt Dr. Michael Reckhard, Mitglied der WIBank-Geschäftsleitung.

›› Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten der WIBank in der Corona-Krise finden Sie unter www.wibank.de/corona.

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