3 minute read
R+V Versicherungsgruppe – Die Maschinenversiche
R+V Versicherungsgruppe Die Maschinenversicherung
Technik ist nicht unfehlbar, auch hochwertige, regelmäßig gewartete Maschinen können einen Defekt haben und ausfallen. Im schlimmsten Fall kann das eine ganze Produktionskette zum Erliegen bringen. Die Maschinenversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden an den versicherten Maschinen. Versichert werden stationäre oder fahrbare Maschinen gegen unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen.
Für fahrbare Maschinen besteht Versicherungsschutz zudem auch gegen ein Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub. Im Teilschadenfall werden notwendige Reparaturkosten übernommen. Bei Totalschäden wird der Zeitwert, abzüglich Rest-/Schrottwert ersetzt. Für fahrbare Maschinen gibt es eine Neuwertentschädigung, wenn die Maschine nicht älter als ein Jahr ist. Im Schadensfall wird die vereinbarte Selbstbeteiligung in Abzug gebracht. Ein Beispiel aus der Praxis (fahrbar): Wegen der Unachtsamkeit des Fahrers stürzt ein Bagger in eine Baugrube. Die Kosten für die Bergung und der Reparaturaufwand ziehen einen Schaden in Höhe von 22.000 Euro nach sich. Im Rahmen der Maschinenversicherung wird der Schaden vollständig reguliert. Der Versicherungsnehmer trägt lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Ein weiteres Beispiel (stationär): Ein lautes, explosionsartiges Geräusch lässt die Mitarbeiter aufschrecken. Die Ursache des Problems kann schnell ausgemacht werden. Aufgrund eines Materialfehlers in einem Dieselmotor ist das Pleuel abgerissen und hat das Kurbelwellengehäuse durchschlagen. Der Schaden beläuft sich auf 45.000 Euro. Die Maschinenversicherung erstattet die Reparatur. Dabei werden Verbesserungen, Restwerte und Verschleißteile verrechnet und die vereinbarte Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.
Profil Maschinenversicherung
MASCHINENVERSICHERUNG FAHRBAR
Versicherbare Zielgruppen (Beispiele)
o Hoch-, Straßen- und Tiefbau o Land- und Forstwirtschaft o Kranunternehmen o Garten- und Landschaftsbau
Was wird versichert? (Beispiele)
o Baugeräte o Stapler o Landwirtschaftliche Maschinen
Deckungsvarianten
o Vollversicherung o Kaskoversicherung o Maschinen-Teilversicherung (MTV)
MASCHINENVERSICHERUNG STATIONÄR
Versicherbare Zielgruppen (Beispiele)
o Grafische Betriebe o Metallerzeugung und -verarbeitung o Holzverarbeitung und -bearbeitung o Kunststoff-, Gummi-, Lederverarbeitung o Nahrungs- und Futtermittelindustrie
Was wird versichert? (Beispiele)
o Gebäudetechnik o CNC-Bearbeitungszentren o Bogenoffsetmaschinen o Hebebühnen o Abfüllanlagen
Als in der Maschinenversicherung versicherbare Maschinengruppen gelten bei den fahrbaren Maschinen Baugeräte, Stapler, Kommunaltechnik, landwirtschaftliche Maschinen sowie Forstmaschinen.
Im stationären Bereich werden üblicherweise Maschinengruppen aus dem Baugewerbe, der Fahrzeug- und Werkstatttechnik, der Gebäudetechnik, dem grafischen Gewerbe, Papier- und Pappenverarbeitung, Metallbearbeitung, Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Holzindustrie, Kunststoffverarbeitung und Chemie versichert. Für beide Varianten – fahrbar wie stationär – gilt: Über den Maschinen-Baustein in der „UnternehmensPolice“ können Maschinen mit einer Gesamtversicherungssumme bis 5 Mio. Euro und einer maximalen Einzelversicherungssumme von 500.000 Euro versichert werden. Für fahrbare Maschinen aus der Land- und Forstwirtschaft beträgt diese maximale Einzelversicherungssumme 700.000 Euro.
Für die fahrbaren Maschinen gibt es drei Deckungsvarianten (siehe Kasten rechts).
*ABMG: Allgemeine Bedingungen für die Maschinen- und Kasko- versicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten
Deckungsvarianten
+ MTV-Deckung nach ABMG* (Maschinen-Teilversicherung)
o Brand, Blitzschlag, Explosion o Diebstahl o Sturm, Hagel, Eisgang und
Überschwemmung o Glasbruch
++ ABMG* mit Ausschluss innerer Betriebsschäden (Kaskoversicherung)
o unmittelbare Folge eines von außen her einwirkenden Ereignisses o Schäden während der Dauer von Transporten o einschließlich MTV-Deckung
+++ »Volle Deckung« nach ABMG*
Unvorhergesehen eintretende Schäden, auch innere Betriebsschäden, z. B. durch: o Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit,
Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit o Konstruktions-, Material- oder
Ausführungsfehler
Individuelle Zusatzbausteine
Die R+V bietet darüber hinaus individuelle Deckungserweiterungen an. Dazu zählen etwa ein EU-weiter Geltungsbereich für fahrbare Maschinen oder im Schadensfall Kosten für die vorübergehende Anmietung ersatzweise eingesetzter Maschinen. Ob höhere Versicherungssummen oder erweiterter Deckungsumfang: im Individualgeschäft, wird der gewünschte Schutz maßgeschneidert zusammengestellt. Als einer der traditionellen Marktführer im TV-Geschäft verfügt die R+V über eine breite und individuell skalierbare Produktpalette und findet für jeden Bedarf Ihrer gewerblichen Kunden eine sinnvolle Absicherung. Als Makler müssen Sie dabei nicht jedes technische Detail kennen, Sie können hier unseren versierten Produkt- und Vertriebsexperten vertrauen. Zusätzliche Informationen finden Sie unter makler.ruv.de/tvmaschinen oder sprechen Sie uns an.
Unsere Maklerbetreuer unterstützen Sie gern.