Informationen zur Eurokrise

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Sind die Reformen in den Euro-Zonen-Ländern erfolgreich? Erste Fortschritte zeigen sich in den zurückgehenden Haushaltsdefiziten und in den Strukturreformen vor allem in Irland und Portugal. Insbesondere Arbeits­ marktreformen haben zu einem Absinken der Lohn­ stückkosten und zu flexibleren Arbeitsmärkten geführt. Damit werden wichtige Grundlagen für eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit geschaffen. Dieser Kurs muss dauerhaft gehalten werden. Auch in Griechenland sind ein deutlich verringertes Staatsdefizit und sinkende Lohnstückkosten erste Teilerfolge. Seine Wirtschaft entwickelt sich allerdings deutlich ungünstiger als erwartet. Die anspruchsvollen Anpassungsprozesse müssen konsequent weiter vorangetrieben werden.

Was wurde zur Regulierung der Banken getan? Hier wurde bereits viel erreicht und auf den Weg gebracht. Ab 2013 sollen deutlich verschärfte Eigen­ kapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken gelten. Damit verfügen sie über stärkere Puffer und sind für künftige Krisen besser gewappnet. Das 2010 verabschiedete Restrukturierungsgesetz ermöglicht, Banken zu sanieren oder abzuwickeln, ohne die Stabi­ lität der Finanzmärkte zu beeinträchtigen. Banken müssen seit 2011 eine Abgabe zahlen, um sich an den Kosten möglicher künftiger Krisen zu beteiligen.

Herausgeber CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Michael Grosse-Brömer MdB Stefan Müller MdB Parlamentarische Geschäftsführer

Ratingagenturen werden seit 2010 beaufsichtigt. Die Finanzaufsicht wurde gestärkt. Noch in dieser Wahl­ periode sollen Gesetze in Kraft treten, die den Hoch­ frequenzhandel und den bisher außerbörslichen Handel mit Finanztermingeschäften strikter regulieren und sicherer machen. An weiteren Regulierungsmaßnah­ men wird intensiv gearbeitet.

Kontakt CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Platz der Republik 1 · 11011 Berlin T 030. 2 27-5 53 74 · F -5 01 46 fraktion@cducsu.de www.cducsu.de

Welche Rolle spielt die Europäische Zentralbank? Die Kernaufgabe der Europäischen Zentralbank (EZB) ist die Erhaltung der Geldwertstabilität und damit die Bekämpfung der Inflation. In den zehn Jahren nach der Euro-Einführung war die Inflationsrate mit durch­ schnittlich jährlich 1,6 Prozent niedriger als in den letzten zehn Jahren der D-Mark (2,2 Prozent). Der Euro ist im Vergleich zum US-Dollar nicht unter den Wert bei seiner Einführung gefallen – auch nicht in der Krise. Die Unabhängigkeit der EZB ist und bleibt europarecht­ lich garantiert. Zu ihrer Unabhängigkeit gehört auch, dass sie selbst entscheidet, ob sie Staatsanleihen ankauft. Damit kann sie den Anstieg von Zinsen für Staatsanleihen bremsen. Die EZB hat in diesem Zusammenhang ange­ kündigt, Anleihen nur dann aufzukaufen, wenn sich das betreffende Land einem Reformprogramm unterwirft.

Welche Rolle spielen die Parlamente? Der Deutsche Bundestag hat – insbesondere im europä­ischen Vergleich – weitreichende Mitwir­ kungsrechte. Jede haushaltsrelevante Entschei­ dung bedarf der Zu­stimmung des Parlaments. Für die CDU/CSU-Fraktion hat eine vollständige demokratische Legitimation aller Reform- und Hilfsmaßnahmen zur Stabili­sierung des Euros eine hohe Bedeutung. Dabei kontrollieren die nationalen Parlamente ihre Regierungen, das Europäische Parlament die EU-Institutionen. Diese Aufgabenverteilung werden wir auch bei weiteren Reformen zugrunde legen.

Bürgerinformation T 030. 2 27-5 55 50 fraktion@cducsu.de

Wie geht es weiter in Europa? Euro-Zone und Europäische Union müssen weiter krisenfest gemacht werden. Dazu ist eine verstärkte Integration verschiedener Politikbereiche in mehreren Etappen erforderlich. 2014 soll mit der Bankenunion zunächst eine neue europäische Bankenaufsicht bei der EZB ihre Arbeit aufnehmen. Sie wird mindestens 200 euro­päische Banken direkt kontrollieren. Zur Aufsicht über die übrigen Banken wird die neue europäische Aufsicht den nationalen Behörden Vorgaben machen können. Für mehr Wirtschaftswachstum und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit erarbeiten die Präsidenten von Europäischem Rat und EU-Kommission mögliche Maßnahmen und einen Fahrplan zu folgenden Berei­ chen: wirtschaftspolitische Steuerung in der EU, Koor­ dinierung von nationalen Reformen, Vertiefung des Binnenmarkts, soziale Dimension der EU, gezielte und begrenzte finanzielle Reformanreize (Solidarfonds). Frankreich und Deutschland wollen hier voran schreiten und bis zum Frühsommer 2013 gemeinsam entspre­ chende Vorschläge erarbeiten. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht fest: Bei allen Neuerungen und Reformen dürfen Haftung und Kontrolle niemals auseinanderfallen. Eine bloße Vergemeinschaftung von Schulden bzw. Euro-Bonds würden den Reformwillen in Europa schwächen.

Satz/Layout Heimrich & Hannot GmbH Druck Gedruckt auf Papier aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Waldbewirtschaftung Bildnachweis Bundesregierung/Guido Bergmann; Tobias Koch; fotolia/Mopic; istockphoto/Dirk Rietschel, EdStock; flickr/Fotero (CC BY-NC 2.0) Bundestagsdrucksachen 17/9046 Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion; 17/9045 Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus; 17/9048 Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz) Stand Februar 2013

Für den Euro, für Europa

Diese Veröffentlichung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dient ausschließlich der Infor­ma­tion. Sie darf während eines Wahlkampfes nicht zum Zweck der Wahl­werbung verwendet werden.

Maßnahmen zur Bekämpfung der Staatsschuldenkrise in Europa

Mehr Informationen unter www.euro.cducsu.de

www.euro.cducsu.de


Was sind die Ursachen der Krise? Die wesentlichen Ursachen waren neben einer unzu­reichenden Regulierung der Finanzmärkte ausufernde Staatsschul­ den und fehlende Wettbewerbsfähigkeit vieler Länder. Immer weniger Staaten hielten sich an die Verschuldungsgren­ zen des Vertrags von Maastricht. Dafür wurden sie fälschlicherweise nicht sanktioniert.

Warum braucht Deutschland den Euro? Der Euro nutzt den Bürgern, der Wirtschaft und den Mitgliedstaaten. Er erleichtert das Reisen in Europa. Der Euro fördert aber vor allem Arbeit und Wohlstand – gerade in Deutschland. Knapp 60 Prozent der deutschen Exporte gehen in die Länder der Europäischen Union, fast 40 Prozent der deutschen Exporte allein in die Euro-Zone. Die Wirtschaft profitiert davon, dass es innerhalb der Euro-Zone keine Wechselkursschwankungen mehr gibt. Deutsche Unternehmen sparen dadurch Jahr für Jahr Kosten in erheblichem Umfang. Gäbe es die D-Mark noch, hätte es die deutsche Wirtschaft auf den interna­ tionalen Märkten viel schwerer, weil die D-Mark sicher höher bewertet wäre. Auch die Verbraucher profitieren von dieser Entwicklung: Preistransparenz und ein stär­ kerer Wettbewerb auf dem europäischen Markt führen zu größerer Produktvielfalt und günsti­geren Preisen. Der Euro stärkt die Bedeutung Europas. Nach dem Dollar ist der Euro zur zweitwichtigsten Reservewährung der Welt geworden. Er steht mehr als alles andere für die europäische Integration. Und ein starkes Europa ist nach fester Überzeugung der Unionsfraktion Garant für eine gute Zukunft Deutschlands.

Auch wegen der weitgehend unkoordi­ nierten Wirtschaftspolitik in der EuroZone driftete die Leistungs­fähigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten immer stärker auseinander. Der Euro selbst blieb zwar weitgehend stabil. Die wirt­ schaftlichen Ungleichgewichte erhöhten aber die Span­ nungen in der Währungsunion zusätzlich. Länder mit mangelnder Wettbewerbsfähigkeit gerieten an den Märkten besonders unter Druck.

Gibt es ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Krise? Ja, die Ursachen der Krise fest im Blick wird unsere Währung auf ein noch festeres Fundament gestellt. Grundlegende Reformen für mehr Stabilität sind einge­ leitet: Es gibt neue strenge Vorgaben für die nationalen Haushalte. Ihre Einhaltung wird unter anderem von der EU-Kommission im sogenannten Europäischen Semester überwacht. Die wirtschaftspolitische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern wird verstärkt und es gibt Programme zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Regulierung der Finanzmärkte wird auf europäischer und internationaler Ebene fort­gesetzt. Diese Politik geht vor allem auf Bundeskanzlerin Angela Merkel zurück. Bis diese Maßnahmen greifen, erhalten notleidende Euro-Länder über die sogenannten Rettungsschirme finanzielle Hilfen, um die Währung insgesamt zu schützen.

Wie funktionieren die Euro-Schutzschirme? Die temporäre Europäische Finanzstabilisierungs­ fazilität (EFSF), die nach einer Übergangszeit vom permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) abgelöst wird, verhinderte ein Ausufern der Staats­schuldenkrise. Der ESM sichert mit einem verbesserten Schutz- und Nothilfemechanismus das langfristige Vertrauen in die europäische Wirtschaftsund Währungsunion. Der Schutzschirm hilft den Euro-Ländern, die sich auf den Kapitalmärkten kein Geld zu akzeptablen Konditio­ nen beschaffen können. Damit kann in diesen Ländern ein Staatsbankrott abgewendet werden, der die gesamte Euro-Zone in eine tiefe Krise reißen würde. Der ESM kann Finanzhilfen von maximal 500 Milliarden Euro vergeben. Wichtigstes Instrument ist die Kreditvergabe an Euro-Mitgliedsländer gegen strenge Reformauflagen. Für die christlich-liberale Koalition war von Anfang an entscheidend, dass es Geld nur im äußersten Notfall und nur gegen Gegenleistung gibt. Dabei ist es geblie­ ben. Die nötigen Gelder bringt der Rettungsschirm durch eigene Anleihen auf. Zur Absicherung werden diese Anleihen von den Euro-Mitgliedstaaten garantiert. Die Kredite müssen verzinst zurückgezahlt werden. Die Staatsgarantien kämen erst dann zum Zug, wenn ein hilfesuchender Staat zahlungs­unfähig wird. Gerade dies soll der Rettungsschirm aber verhindern.

Wie hoch ist der deutsche Haftungsanteil? Der deutsche Anteil an der Absicherung der Kredite für Griechenland, Portugal, Spanien und Irland beläuft sich aktuell auf insgesamt rund 135 Milliarden Euro. Eine Vergemeinschaftung von Schulden, wie sie die Oppo­ sition mit Euro-Bonds fordert, wird es mit der CDU/CSUBundestagsfraktion nicht geben. Deutschland müsste dann nicht nur für seine eigenen Schulden, sondern auch für die der anderen Euro-Länder einstehen. Risiko und Haftung dürfen aber nicht auseinanderfallen. Dafür hat sich die unionsgeführte Bundesregierung be­ reits erfolgreich eingesetzt: Seit Inkrafttreten des ESM im Jahr 2012 werden alle neuen Schuldtitel des Euro-Gebietes mit standardisierten Umschuldungsklauseln versehen. Danach müssen sich die privaten Gläubiger an den Kosten des Kreditausfalls beteiligen, wenn ein Land zahlungs­ unfähig wird. Diese Regelungen können als erster Schritt zu einer Insolvenzordnung für Staaten gesehen werden.

Was wird getan, um die Staatsschulden dauerhaft zu senken? Zentrale Bausteine der Reformen zu mehr Stabilität in Europa sind der Fiskalvertrag und die Verschärfung der Verschuldungsregeln des Maastricht-Vertrags. Danach müssen Länder, deren Schuldenquote 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreitet, ihre Schulden jährlich um ein Zwanzigstel reduzieren. Der Fiskal­ vertrag verpflichtet die Länder, eine Schuldenbremse in ihre nationalen Rechtsordnungen einzuführen – sie erlaubt nur noch ein maximales strukturelles Defizit von 0,5 Prozent des Brutto­inlandsprodukts. Die Um­ setzung ist vor dem Europä­ischen Gerichtshof einklagbar. Hilfen aus dem Rettungsschirm ESM kann künftig nur ein Land in Anspruch nehmen, das auch die Schuldenbremse

umgesetzt hat. Wer sich künftig dennoch als Defizit­ sünder erweist, den treffen automatische Sanktionen, die nur mit qualifizierter Mehrheit im Rat verhindert werden können. Zur Kontrolle der Vorgaben müssen die Mitgliedstaaten regelmäßig an die Europäische Kommission berichten („Europäisches Semester“).

Was wird getan, um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu steigern? Europa muss insgesamt seine Wettbewerbsfähigkeit stärken. Dazu sind einige Projekte eingeleitet worden: Mit dem Euro-Plus-Pakt haben sich die Staaten zu einer engeren wirtschaftspolitischen Abstimmung und gegenseitigen Kontrolle verpflichtet. Mit dem Pakt für Wachstum und Beschäftigung wurden im Juni 2012 Maßnahmen zur Steigerung von Wachstum, Beschäf­tigung, Investitionen und zur Steigerung der Wett­bewerbsfähigkeit vereinbart. Dafür werden 120 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt verwendet. Durch ein Frühwarnsystem zur gesamtwirtschaft­ lichen Überwachung der Mitgliedstaaten, das von der EU-Kommission durchgeführt wird, soll künftig frühzeitig ein Auseinanderfallen der Wettbewerbs­ fähigkeit zwischen den Mitgliedstaaten und damit Spannungen an den Märkten verhindert werden.


Was sind die Ursachen der Krise? Die wesentlichen Ursachen waren neben einer unzu­reichenden Regulierung der Finanzmärkte ausufernde Staatsschul­ den und fehlende Wettbewerbsfähigkeit vieler Länder. Immer weniger Staaten hielten sich an die Verschuldungsgren­ zen des Vertrags von Maastricht. Dafür wurden sie fälschlicherweise nicht sanktioniert.

Warum braucht Deutschland den Euro? Der Euro nutzt den Bürgern, der Wirtschaft und den Mitgliedstaaten. Er erleichtert das Reisen in Europa. Der Euro fördert aber vor allem Arbeit und Wohlstand – gerade in Deutschland. Knapp 60 Prozent der deutschen Exporte gehen in die Länder der Europäischen Union, fast 40 Prozent der deutschen Exporte allein in die Euro-Zone. Die Wirtschaft profitiert davon, dass es innerhalb der Euro-Zone keine Wechselkursschwankungen mehr gibt. Deutsche Unternehmen sparen dadurch Jahr für Jahr Kosten in erheblichem Umfang. Gäbe es die D-Mark noch, hätte es die deutsche Wirtschaft auf den interna­ tionalen Märkten viel schwerer, weil die D-Mark sicher höher bewertet wäre. Auch die Verbraucher profitieren von dieser Entwicklung: Preistransparenz und ein stär­ kerer Wettbewerb auf dem europäischen Markt führen zu größerer Produktvielfalt und günsti­geren Preisen. Der Euro stärkt die Bedeutung Europas. Nach dem Dollar ist der Euro zur zweitwichtigsten Reservewährung der Welt geworden. Er steht mehr als alles andere für die europäische Integration. Und ein starkes Europa ist nach fester Überzeugung der Unionsfraktion Garant für eine gute Zukunft Deutschlands.

Auch wegen der weitgehend unkoordi­ nierten Wirtschaftspolitik in der EuroZone driftete die Leistungs­fähigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten immer stärker auseinander. Der Euro selbst blieb zwar weitgehend stabil. Die wirt­ schaftlichen Ungleichgewichte erhöhten aber die Span­ nungen in der Währungsunion zusätzlich. Länder mit mangelnder Wettbewerbsfähigkeit gerieten an den Märkten besonders unter Druck.

Gibt es ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Krise? Ja, die Ursachen der Krise fest im Blick wird unsere Währung auf ein noch festeres Fundament gestellt. Grundlegende Reformen für mehr Stabilität sind einge­ leitet: Es gibt neue strenge Vorgaben für die nationalen Haushalte. Ihre Einhaltung wird unter anderem von der EU-Kommission im sogenannten Europäischen Semester überwacht. Die wirtschaftspolitische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern wird verstärkt und es gibt Programme zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Regulierung der Finanzmärkte wird auf europäischer und internationaler Ebene fort­gesetzt. Diese Politik geht vor allem auf Bundeskanzlerin Angela Merkel zurück. Bis diese Maßnahmen greifen, erhalten notleidende Euro-Länder über die sogenannten Rettungsschirme finanzielle Hilfen, um die Währung insgesamt zu schützen.

Wie funktionieren die Euro-Schutzschirme? Die temporäre Europäische Finanzstabilisierungs­ fazilität (EFSF), die nach einer Übergangszeit vom permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) abgelöst wird, verhinderte ein Ausufern der Staats­schuldenkrise. Der ESM sichert mit einem verbesserten Schutz- und Nothilfemechanismus das langfristige Vertrauen in die europäische Wirtschaftsund Währungsunion. Der Schutzschirm hilft den Euro-Ländern, die sich auf den Kapitalmärkten kein Geld zu akzeptablen Konditio­ nen beschaffen können. Damit kann in diesen Ländern ein Staatsbankrott abgewendet werden, der die gesamte Euro-Zone in eine tiefe Krise reißen würde. Der ESM kann Finanzhilfen von maximal 500 Milliarden Euro vergeben. Wichtigstes Instrument ist die Kreditvergabe an Euro-Mitgliedsländer gegen strenge Reformauflagen. Für die christlich-liberale Koalition war von Anfang an entscheidend, dass es Geld nur im äußersten Notfall und nur gegen Gegenleistung gibt. Dabei ist es geblie­ ben. Die nötigen Gelder bringt der Rettungsschirm durch eigene Anleihen auf. Zur Absicherung werden diese Anleihen von den Euro-Mitgliedstaaten garantiert. Die Kredite müssen verzinst zurückgezahlt werden. Die Staatsgarantien kämen erst dann zum Zug, wenn ein hilfesuchender Staat zahlungs­unfähig wird. Gerade dies soll der Rettungsschirm aber verhindern.

Wie hoch ist der deutsche Haftungsanteil? Der deutsche Anteil an der Absicherung der Kredite für Griechenland, Portugal, Spanien und Irland beläuft sich aktuell auf insgesamt rund 135 Milliarden Euro. Eine Vergemeinschaftung von Schulden, wie sie die Oppo­ sition mit Euro-Bonds fordert, wird es mit der CDU/CSUBundestagsfraktion nicht geben. Deutschland müsste dann nicht nur für seine eigenen Schulden, sondern auch für die der anderen Euro-Länder einstehen. Risiko und Haftung dürfen aber nicht auseinanderfallen. Dafür hat sich die unionsgeführte Bundesregierung be­ reits erfolgreich eingesetzt: Seit Inkrafttreten des ESM im Jahr 2012 werden alle neuen Schuldtitel des Euro-Gebietes mit standardisierten Umschuldungsklauseln versehen. Danach müssen sich die privaten Gläubiger an den Kosten des Kreditausfalls beteiligen, wenn ein Land zahlungs­ unfähig wird. Diese Regelungen können als erster Schritt zu einer Insolvenzordnung für Staaten gesehen werden.

Was wird getan, um die Staatsschulden dauerhaft zu senken? Zentrale Bausteine der Reformen zu mehr Stabilität in Europa sind der Fiskalvertrag und die Verschärfung der Verschuldungsregeln des Maastricht-Vertrags. Danach müssen Länder, deren Schuldenquote 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreitet, ihre Schulden jährlich um ein Zwanzigstel reduzieren. Der Fiskal­ vertrag verpflichtet die Länder, eine Schuldenbremse in ihre nationalen Rechtsordnungen einzuführen – sie erlaubt nur noch ein maximales strukturelles Defizit von 0,5 Prozent des Brutto­inlandsprodukts. Die Um­ setzung ist vor dem Europä­ischen Gerichtshof einklagbar. Hilfen aus dem Rettungsschirm ESM kann künftig nur ein Land in Anspruch nehmen, das auch die Schuldenbremse

umgesetzt hat. Wer sich künftig dennoch als Defizit­ sünder erweist, den treffen automatische Sanktionen, die nur mit qualifizierter Mehrheit im Rat verhindert werden können. Zur Kontrolle der Vorgaben müssen die Mitgliedstaaten regelmäßig an die Europäische Kommission berichten („Europäisches Semester“).

Was wird getan, um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu steigern? Europa muss insgesamt seine Wettbewerbsfähigkeit stärken. Dazu sind einige Projekte eingeleitet worden: Mit dem Euro-Plus-Pakt haben sich die Staaten zu einer engeren wirtschaftspolitischen Abstimmung und gegenseitigen Kontrolle verpflichtet. Mit dem Pakt für Wachstum und Beschäftigung wurden im Juni 2012 Maßnahmen zur Steigerung von Wachstum, Beschäf­tigung, Investitionen und zur Steigerung der Wett­bewerbsfähigkeit vereinbart. Dafür werden 120 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt verwendet. Durch ein Frühwarnsystem zur gesamtwirtschaft­ lichen Überwachung der Mitgliedstaaten, das von der EU-Kommission durchgeführt wird, soll künftig frühzeitig ein Auseinanderfallen der Wettbewerbs­ fähigkeit zwischen den Mitgliedstaaten und damit Spannungen an den Märkten verhindert werden.


Sind die Reformen in den Euro-Zonen-Ländern erfolgreich? Erste Fortschritte zeigen sich in den zurückgehenden Haushaltsdefiziten und in den Strukturreformen vor allem in Irland und Portugal. Insbesondere Arbeits­ marktreformen haben zu einem Absinken der Lohn­ stückkosten und zu flexibleren Arbeitsmärkten geführt. Damit werden wichtige Grundlagen für eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit geschaffen. Dieser Kurs muss dauerhaft gehalten werden. Auch in Griechenland sind ein deutlich verringertes Staatsdefizit und sinkende Lohnstückkosten erste Teilerfolge. Seine Wirtschaft entwickelt sich allerdings deutlich ungünstiger als erwartet. Die anspruchsvollen Anpassungsprozesse müssen konsequent weiter vorangetrieben werden.

Was wurde zur Regulierung der Banken getan? Hier wurde bereits viel erreicht und auf den Weg gebracht. Ab 2013 sollen deutlich verschärfte Eigen­ kapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken gelten. Damit verfügen sie über stärkere Puffer und sind für künftige Krisen besser gewappnet. Das 2010 verabschiedete Restrukturierungsgesetz ermöglicht, Banken zu sanieren oder abzuwickeln, ohne die Stabi­ lität der Finanzmärkte zu beeinträchtigen. Banken müssen seit 2011 eine Abgabe zahlen, um sich an den Kosten möglicher künftiger Krisen zu beteiligen.

Herausgeber CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Michael Grosse-Brömer MdB Stefan Müller MdB Parlamentarische Geschäftsführer

Ratingagenturen werden seit 2010 beaufsichtigt. Die Finanzaufsicht wurde gestärkt. Noch in dieser Wahl­ periode sollen Gesetze in Kraft treten, die den Hoch­ frequenzhandel und den bisher außerbörslichen Handel mit Finanztermingeschäften strikter regulieren und sicherer machen. An weiteren Regulierungsmaßnah­ men wird intensiv gearbeitet.

Kontakt CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Platz der Republik 1 · 11011 Berlin T 030. 2 27-5 53 74 · F -5 01 46 fraktion@cducsu.de www.cducsu.de

Welche Rolle spielt die Europäische Zentralbank? Die Kernaufgabe der Europäischen Zentralbank (EZB) ist die Erhaltung der Geldwertstabilität und damit die Bekämpfung der Inflation. In den zehn Jahren nach der Euro-Einführung war die Inflationsrate mit durch­ schnittlich jährlich 1,6 Prozent niedriger als in den letzten zehn Jahren der D-Mark (2,2 Prozent). Der Euro ist im Vergleich zum US-Dollar nicht unter den Wert bei seiner Einführung gefallen – auch nicht in der Krise. Die Unabhängigkeit der EZB ist und bleibt europarecht­ lich garantiert. Zu ihrer Unabhängigkeit gehört auch, dass sie selbst entscheidet, ob sie Staatsanleihen ankauft. Damit kann sie den Anstieg von Zinsen für Staatsanleihen bremsen. Die EZB hat in diesem Zusammenhang ange­ kündigt, Anleihen nur dann aufzukaufen, wenn sich das betreffende Land einem Reformprogramm unterwirft.

Welche Rolle spielen die Parlamente? Der Deutsche Bundestag hat – insbesondere im europä­ischen Vergleich – weitreichende Mitwir­ kungsrechte. Jede haushaltsrelevante Entschei­ dung bedarf der Zu­stimmung des Parlaments. Für die CDU/CSU-Fraktion hat eine vollständige demokratische Legitimation aller Reform- und Hilfsmaßnahmen zur Stabili­sierung des Euros eine hohe Bedeutung. Dabei kontrollieren die nationalen Parlamente ihre Regierungen, das Europäische Parlament die EU-Institutionen. Diese Aufgabenverteilung werden wir auch bei weiteren Reformen zugrunde legen.

Bürgerinformation T 030. 2 27-5 55 50 fraktion@cducsu.de

Wie geht es weiter in Europa? Euro-Zone und Europäische Union müssen weiter krisenfest gemacht werden. Dazu ist eine verstärkte Integration verschiedener Politikbereiche in mehreren Etappen erforderlich. 2014 soll mit der Bankenunion zunächst eine neue europäische Bankenaufsicht bei der EZB ihre Arbeit aufnehmen. Sie wird mindestens 200 euro­päische Banken direkt kontrollieren. Zur Aufsicht über die übrigen Banken wird die neue europäische Aufsicht den nationalen Behörden Vorgaben machen können. Für mehr Wirtschaftswachstum und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit erarbeiten die Präsidenten von Europäischem Rat und EU-Kommission mögliche Maßnahmen und einen Fahrplan zu folgenden Berei­ chen: wirtschaftspolitische Steuerung in der EU, Koor­ dinierung von nationalen Reformen, Vertiefung des Binnenmarkts, soziale Dimension der EU, gezielte und begrenzte finanzielle Reformanreize (Solidarfonds). Frankreich und Deutschland wollen hier voran schreiten und bis zum Frühsommer 2013 gemeinsam entspre­ chende Vorschläge erarbeiten. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht fest: Bei allen Neuerungen und Reformen dürfen Haftung und Kontrolle niemals auseinanderfallen. Eine bloße Vergemeinschaftung von Schulden bzw. Euro-Bonds würden den Reformwillen in Europa schwächen.

Satz/Layout Heimrich & Hannot GmbH Druck Gedruckt auf Papier aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Waldbewirtschaftung Bildnachweis Bundesregierung/Guido Bergmann; Tobias Koch; fotolia/Mopic; istockphoto/Dirk Rietschel, EdStock; flickr/Fotero (CC BY-NC 2.0) Bundestagsdrucksachen 17/9046 Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion; 17/9045 Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus; 17/9048 Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz) Stand Februar 2013

Für den Euro, für Europa

Diese Veröffentlichung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dient ausschließlich der Infor­ma­tion. Sie darf während eines Wahlkampfes nicht zum Zweck der Wahl­werbung verwendet werden.

Maßnahmen zur Bekämpfung der Staatsschuldenkrise in Europa

Mehr Informationen unter www.euro.cducsu.de

www.euro.cducsu.de


Sind die Reformen in den Euro-Zonen-Ländern erfolgreich? Erste Fortschritte zeigen sich in den zurückgehenden Haushaltsdefiziten und in den Strukturreformen vor allem in Irland und Portugal. Insbesondere Arbeits­ marktreformen haben zu einem Absinken der Lohn­ stückkosten und zu flexibleren Arbeitsmärkten geführt. Damit werden wichtige Grundlagen für eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit geschaffen. Dieser Kurs muss dauerhaft gehalten werden. Auch in Griechenland sind ein deutlich verringertes Staatsdefizit und sinkende Lohnstückkosten erste Teilerfolge. Seine Wirtschaft entwickelt sich allerdings deutlich ungünstiger als erwartet. Die anspruchsvollen Anpassungsprozesse müssen konsequent weiter vorangetrieben werden.

Was wurde zur Regulierung der Banken getan? Hier wurde bereits viel erreicht und auf den Weg gebracht. Ab 2013 sollen deutlich verschärfte Eigen­ kapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken gelten. Damit verfügen sie über stärkere Puffer und sind für künftige Krisen besser gewappnet. Das 2010 verabschiedete Restrukturierungsgesetz ermöglicht, Banken zu sanieren oder abzuwickeln, ohne die Stabi­ lität der Finanzmärkte zu beeinträchtigen. Banken müssen seit 2011 eine Abgabe zahlen, um sich an den Kosten möglicher künftiger Krisen zu beteiligen.

Herausgeber CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Michael Grosse-Brömer MdB Stefan Müller MdB Parlamentarische Geschäftsführer

Ratingagenturen werden seit 2010 beaufsichtigt. Die Finanzaufsicht wurde gestärkt. Noch in dieser Wahl­ periode sollen Gesetze in Kraft treten, die den Hoch­ frequenzhandel und den bisher außerbörslichen Handel mit Finanztermingeschäften strikter regulieren und sicherer machen. An weiteren Regulierungsmaßnah­ men wird intensiv gearbeitet.

Kontakt CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Platz der Republik 1 · 11011 Berlin T 030. 2 27-5 53 74 · F -5 01 46 fraktion@cducsu.de www.cducsu.de

Welche Rolle spielt die Europäische Zentralbank? Die Kernaufgabe der Europäischen Zentralbank (EZB) ist die Erhaltung der Geldwertstabilität und damit die Bekämpfung der Inflation. In den zehn Jahren nach der Euro-Einführung war die Inflationsrate mit durch­ schnittlich jährlich 1,6 Prozent niedriger als in den letzten zehn Jahren der D-Mark (2,2 Prozent). Der Euro ist im Vergleich zum US-Dollar nicht unter den Wert bei seiner Einführung gefallen – auch nicht in der Krise. Die Unabhängigkeit der EZB ist und bleibt europarecht­ lich garantiert. Zu ihrer Unabhängigkeit gehört auch, dass sie selbst entscheidet, ob sie Staatsanleihen ankauft. Damit kann sie den Anstieg von Zinsen für Staatsanleihen bremsen. Die EZB hat in diesem Zusammenhang ange­ kündigt, Anleihen nur dann aufzukaufen, wenn sich das betreffende Land einem Reformprogramm unterwirft.

Welche Rolle spielen die Parlamente? Der Deutsche Bundestag hat – insbesondere im europä­ischen Vergleich – weitreichende Mitwir­ kungsrechte. Jede haushaltsrelevante Entschei­ dung bedarf der Zu­stimmung des Parlaments. Für die CDU/CSU-Fraktion hat eine vollständige demokratische Legitimation aller Reform- und Hilfsmaßnahmen zur Stabili­sierung des Euros eine hohe Bedeutung. Dabei kontrollieren die nationalen Parlamente ihre Regierungen, das Europäische Parlament die EU-Institutionen. Diese Aufgabenverteilung werden wir auch bei weiteren Reformen zugrunde legen.

Bürgerinformation T 030. 2 27-5 55 50 fraktion@cducsu.de

Wie geht es weiter in Europa? Euro-Zone und Europäische Union müssen weiter krisenfest gemacht werden. Dazu ist eine verstärkte Integration verschiedener Politikbereiche in mehreren Etappen erforderlich. 2014 soll mit der Bankenunion zunächst eine neue europäische Bankenaufsicht bei der EZB ihre Arbeit aufnehmen. Sie wird mindestens 200 euro­päische Banken direkt kontrollieren. Zur Aufsicht über die übrigen Banken wird die neue europäische Aufsicht den nationalen Behörden Vorgaben machen können. Für mehr Wirtschaftswachstum und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit erarbeiten die Präsidenten von Europäischem Rat und EU-Kommission mögliche Maßnahmen und einen Fahrplan zu folgenden Berei­ chen: wirtschaftspolitische Steuerung in der EU, Koor­ dinierung von nationalen Reformen, Vertiefung des Binnenmarkts, soziale Dimension der EU, gezielte und begrenzte finanzielle Reformanreize (Solidarfonds). Frankreich und Deutschland wollen hier voran schreiten und bis zum Frühsommer 2013 gemeinsam entspre­ chende Vorschläge erarbeiten. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht fest: Bei allen Neuerungen und Reformen dürfen Haftung und Kontrolle niemals auseinanderfallen. Eine bloße Vergemeinschaftung von Schulden bzw. Euro-Bonds würden den Reformwillen in Europa schwächen.

Satz/Layout Heimrich & Hannot GmbH Druck Gedruckt auf Papier aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Waldbewirtschaftung Bildnachweis Bundesregierung/Guido Bergmann; Tobias Koch; fotolia/Mopic; istockphoto/Dirk Rietschel, EdStock; flickr/Fotero (CC BY-NC 2.0) Bundestagsdrucksachen 17/9046 Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion; 17/9045 Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus; 17/9048 Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz) Stand Februar 2013

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Diese Veröffentlichung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dient ausschließlich der Infor­ma­tion. Sie darf während eines Wahlkampfes nicht zum Zweck der Wahl­werbung verwendet werden.

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