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Kurzmeldungen
Rechtsfragen: Wer muss in den Kindergarten?
Kindheit in Krisenzeiten. Seit 2010 gilt in Österreich das verpflichtende Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung ortet große Unsicherheiten, da aufgrund der Corona-Pandemie viele Kids nicht in den Kindergarten gehen konnten. Kinder, die in das verpflichtende Kindergartenjahr fallen, galten für den Zeitraum zwischen dem 7. und 15. Jänner laut Bildungsministerium jedenfalls als entschuldigt und mussten ihre Bildungseinrichtung nicht besuchen. „Seit 8. Februar ist das verpflichtende Kindergartenjahr aber wieder in Kraft. Kinder, die ab Herbst 2021 eingeschult werden sollen, sind dazu verpflichtet, zumindest halbtags den Kindergarten zu besuchen“, erklärt man bei D.A.S. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder psychischen Belastungen, sind Kinder aber vom verpflichtenden Kindergartenbesuch befreit. Es ist dabei jedenfalls ratsam, sich den Befreiungsgrund durch einen Arzt bestätigen zu lassen. Ob ein Kind das Kindergartenjahr wiederholen muss, hängt auch von der Prüfung der Schulreife in den jeweiligen Schulen ab.
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Versicherungsbranche: Stark trotz Corona
Robert Lasshofer, Präsident des österreichischen Versicherungsverbandes VVO Stabilisator. Die heimische Versicherungswirtschaft hat auch im schwierigen Jahr 2020 Stärke bewiesen, wie aus Zahlen des österreichischen Versicherungsverbandes VVO hervorgeht: Über 50 Millionen aufrechte Verträge wurden abgeschlossen. Kunden bekamen nach vorläufigen Zahlen im Vorjahr insgesamt 15,6 Milliarden Euro an Leistungen aus ihren Verträgen ausbezahlt. Das ist um 4,7 Prozent mehr als im Jahr davor. Erste Berechnungen zeigen für 2020 sowohl in der Kranken- als auch in der Schaden-Unfallversicherung ein solides Prämienwachstum, in der Lebensversicherung gab es jedoch einen geringfügigen Rückgang der Prämienentwicklung. „Versicherungen wirken auch stabilisierend auf die Finanzmärkte, da sie langfristig Vermögenswerte von über 110 Milliarden Euro in Staatsanleihen, Immobilien, Beteiligungen oder Aktien investieren und somit ein wichtiger Impulsgeber für die österreichische Wirtschaft sind“, so Robert Lasshofer, Präsident des VVO.
GENERALI Kundenservice ausgebaut
Hilfe vom „Online-Doktor“. Die Generali Versicherung erweitert ihr Leistungsangebot im Bereich Gesundheit und baut mit dem OnlineHausarztgespräch das Service im Bereich Telemedizin aus. Ab sofort können alle Kunden über die „Meine Generali“-App einen Hausarzt per Videotelefonie ohne lange Wartezeit konsultieren. Neben der ärztlichen Hilfe umfasst das Angebot Sofortrezepte, Facharztüberweisungen und – je nach gültiger gesetzlicher Regelung – auch Krankmeldungen. Eine verschlüsselte digitale Patientenakte zur Verwaltung aller medizinischen Dokumente ist am Handy abrufbar. „In Österreich nutzen bereits über 10.000 Privatpersonen, Apotheken und Unternehmen unseren Hausärzte-Service“, heißt es seitens der Versicherung. 15 Hausärzte stehen online als Wahlärzte zur Verfügung.
HDI: Neue Rentenversicherung
Flexibilität. Die HDI Lebensversicherung lanciert den neuen FLV-Tarif TwoTrust Invest. Die fondsgebundene Rentenversicherung soll sowohl prämienseitig als auch bei der Entnahme größtmögliche Flexibilität bieten: So Michael Miskarik, Leiter HDI beträgt die monatliche MinLeben in Österreich destprämie 30 Euro, pro Jahr können zwischen 200 Euro und 40.000 Euro zugezahlt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Prämienerhöhung – bis zu einem maximalen Gesamtbetrag von 12.000 Euro pro Jahr. Michael Miskarik, Leiter der HDI Lebensversicherung in Österreich: „Bei finanziellen Engpässen kann die Prämienleistung ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Diese Flexibilität ist vor allem in dieser herausfordernden Zeit besonders wichtig.“ Insgesamt stehen im TwoTrust Invest rund 80 Investmentfonds, 21 ETFs sowie sechs aktiv gemanagte Portfolios von HDI Leben zur Auswahl – darunter rund 30 nachhaltige Anlagemöglichkeiten.