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krypto-regulierung
Regulatorische Klarheit
Europa ist auf dem Weg zur Regulierung seiner Krypto-Industrie einen großen Schritt weiter. Die finale Fassung der sogenannten „Markets in Crypto-Assets“Verordnung steht kurz vor ihrer Verabschiedung.
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MORITZ SCHUH
Die Bestimmungen zu Token-Emissionen und Krypto-Dienstleistungen im Rahmen der MiCA stellen einen Wendepunkt für die KryptoBranche weltweit dar.
Beamte der Europäischen Union haben sich im Oktober auf den endgültigen Wortlaut der „Markets in Crypto-Assets“-(MICA)-Verordnung geeinigt. Am 5. Oktober wurde der Entwurf vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten genehmigt und für eine endgültige Abstimmung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments weitergeleitet, der den Vorschlag am 10. Oktober annahm. Der letzte Schritt ist nun die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments und die formelle Verabschiedung, was bereits im November geschehen könnte. Wenn MiCA angenommen wird, wird das Gesetz im Frühjahr 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Eine Umsetzung der
ANWENDUNGSGEBIETE DER NEUEN REGULATION
Whitepaper notwendig Genehmigungspflicht vor Markteinführung und Listung Überprüfung von Management in Führungsposition Vorherige Genehmigung für Marketingkommunikation Beaufsichtigung durch die zuständige nationale Behörde ARTs EMTs ANDERE KRYPTO-ASSETS MiCA durch die Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich, da die neuen Regularien spätestens 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten unmittelbar auf die Marktteilnehmer anwendbar sind und Rechtswirkung entfalten.
Was ist MiCA?
Den Legislativvorschlag zur MiCA-Verordnung hatte die EU-Kommission bereits im September 2020 im Rahmen des sogenannten „Digital Finance Package“ vorgelegt. Die Verordnung soll dazu dienen, einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Krypto-Assets, kryptowertebezogene Geschäftsmodelle sowie Maßnahmen zum Anlegerschutz zu schaffen. Voraussetzung für die Anwendbarkeit in Bezug auf Emissionen und Dienstleistungen wird sein, dass sie sich auf Krypto-Assets im Sinne der Definition der MiCA beziehen. Diese ist sehr weit formuliert und erfasst „digitale Darstellungen eines Wertes oder Rechts, die elektronisch unter Verwendung von Distributed Ledger Technologie oder einer ähnlichen Technologie übertragen und gespeichert werden können“. Dabei unterscheidet die Verordnung zwischen weniger strikt regulierten „utility token“ und stärker regulierten „e-money token“ und „asset-referenced token“. Letztere müssen neben der allgemeinen Beschreibung in einem Whitepaper Informationen zur Zusammensetzung, der Verwahrungsregelungen, der Anlagepolitik und der Vermögensreserven enthalten.
Die Folgen für Krypto-Unternehmen Zentrales Element der MiCA ist die Erlaubnis der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde für Emittenten und Anbieter von wertreferenzierten Token und E-Geld Token sowie für Anbieter bestimmter Krypto-Dienstleistungen. Als Krypto-Dienstleistungen gelten
die Verwahrung und Verwaltung von KryptoAssets für Dritte, der Betrieb einer Handelsplattform für Krypto-Assets, der Tausch von Krypto-Assets gegen gesetzliche Zahlungsmittel sowie gegen andere Kryptowerte, die Platzierung von Kryptowerten, die Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Dritte sowie die Beratung zu Krypto-Assets, welche künftig in der gesamten EU erlaubnispflichtige Tätigkeiten sein werden. Einmal genehmigt, ermöglicht MiCA jedoch die grenzüberschreitende Erbringung von Krypto-Asset-Dienstleistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Nicht im Anwendungsbereich
MiCA gilt im Großen und Ganzen für zentralisierte Organisationen, die Kryptodienste für in der EU ansässige Personen anbieten. Dennoch gibt es einige Ausnahmen und Bereiche, die nicht in den Anwendungsbereich fallen. Krypto-Asset Dienstleistungen etwa, die „vollständig dezentralisiert und ohne Vermittler erbracht werden“. Dazu zählen DeFi-Anwendungen, die keine zentrale Kontrolle haben und wo es keine Form von Vermittler gibt, die zur Rechenschaft gezogen werden können. Eine weitere, jedoch nicht ganz eindeutige Ausnahme, betrifft NFTs. Laut der endgültigen Fassung gilt MiCA nämlich „nicht für Krypto-Vermögenswerte, die einzigartig und nicht mit anderen Krypto-Vermögenswerten fungibel sind, einschließlich digitaler Kunst und Sammlerstücke, deren Wert den einzigartigen Merkmalen jedes Krypto-Vermögenswertes und dem Nutzen, den er dem Token-Inhaber bietet, zuzuschreiben ist“. Handelt es sich dabei jedoch um „Bruchteile eines einzigartigen und nicht-fungiblen Krypto-Assets, sollten diese nicht als einzigartig und nicht vertretbar angesehen werden“. Die Ausgabe von Krypto-Vermögenswerten als nicht fungible Token in einer großen Serie oder Sammlung sollte daher als Indikator für ihre Fungibilität angesehen werden.
DLT-Pilot Regime
Eine weitere wichtige Ausnahme bilden digitale Wertdarstellungen, die derzeit von den EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen, insbesondere der MiFID II, erfasst werden. Damit fallen beispielsweise Token, die als Wertpapiere qualifizieren (sog. Security Token), nicht unter die neuen Regelungen. Marktinfrastrukturen, die auf Distributed Ledger Technologien basieren und den Handel von Security Token an geregelten Märkten ermöglichen sollen, werden jedoch von der ab März 2023 gültigen DLT-Pilot Regime Verordnung erfasst. Diese „Regulatory Sandbox“ soll Wertpapierfirmen bzw. Marktbetreibern durch Sondergenehmigungen und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erlauben, die Aufgaben der Zentralverwahrer entweder selbst zu übernehmen oder sich von ihnen temporär zu entbinden. Das DLTPilot Regime soll der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) dabei helfen, zu beurteilen, ob die im Rahmen der MiFIR entwickelten technischen Regulierungsstandards für bestimmte vor- und nachbörsliche Transparenz- und Datenmeldeanforderungen geändert werden müssen, um sie auch auf über DLT emittierte, gehandelte und erfasste Wertpapiere anzuwenden.
Meilenstein für die Branche
Die Bestimmungen zu Token-Emissionen und Krypto-Dienstleistungen im Rahmen der MiCA stellen einen potenziellen Wendepunkt für die Krypto-Branche weltweit dar, da sie einen regulierten, relativ unkomplizierten Weg zur Ausgabe von Token an die Öffentlichkeit und damit verbundene Dienstleistungen versprechen. Die MiCA in ihrer derzeitigen Form enthält jedoch nur wenige technische Anforderungen. Die EBA und die ESMA wurden dafür mit der Ausarbeitung von Entwürfen technischer Standards in den nächsten zwölf Monaten betraut. Zusätzlich dazu wird die Kommission nach Konsultation der EBA und der ESMA dem Europäischen Parlament einen Bericht über die jüngsten Entwicklungen der Branche vorlegen, die in diesem Vorschlag nicht behandelt wurden, und die Notwendigkeit und Durchführbarkeit ihrer Regulierung beurteilen. Erst diese Einzelheiten werden einen besseren Hinweis darauf geben, wie MiCA durchgesetzt werden wird und was sie für die Branche bedeutet. „Diese bahnbrechende Verordnung wird dem wilden Westen der Kryptowährungen ein Ende setzen und die Rolle der EU als Standardsetzer für digitale Themen bestätigen.“
Bruno Le Maire, Finanz- und Wirtschaftsminister Frankreich
Krypto-Assets gemäß MiCA:
Wertreferenzierte Token (assetreferenced token; ART), ein Token, der einen stabilen Wert erhalten soll, indem er auf einen oder mehrere Vermögenswerte referenziert bzw. durch diese abgesichert ist. In der Regel eine Kombination von Vermögenswerten (z.B. ein Token, der sich auf Gold, Währungen oder andere Krypto-Vermögenswerte bezieht).
E-Geld Token (electronic money token - EMT), elektronische Surrogate für Münzen und Banknoten, die für den Zahlungsverkehr verwendet werden können. Ein wesentliches Merkmal ist, dass sie durch eine offizielle staatliche Währung gedeckt sind. Hierunter fallen Stable Coins, sofern deren Wert an eine Zentralbankwährung wie den US-Dollar oder den Euro gekoppelt ist.
Utility Token, bei denen es sich um Token handelt, die dazu bestimmt sind, den Zugang zu einer Ware oder einer Dienstleistung zu ermöglichen, die vom Emittenten dieser Tokens bereitgestellt werden.