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Steuerbehörde kann rückwirkend einen zweiten Saldosteuersatz verlangen

Alfons G. Florin

Dipl. Wirtschaftsprüfer/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. FA, ist seit 1998 Geschäftsführer der Rebex AG und ist in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, -beratung, Rechnungswesen sowie nationale und internationale Steuerberatung tätig.

Rebex AG

Treuhand- & Revisionsgesellschaft

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Tel. 044 744 76 76, www.rebex.ch

Seit dem 1. Januar 2023 kann die Eidgenössische Steuerverwaltung Unternehmen rückwirkend zu einem zweiten Saldosteuersatz verpflichten. Dies kommt vor, wenn ein Unternehmen eine sprunghafte Zunahme der anderen Tätigkeit resp. Nebentätigkeit umsetzt. Die Tätigkeit wird als «neue» Tätigkeit eingestuft und die Steuerverwaltung weist dieser Tätigkeit einen neuen Saldosteuersatz zu.

Eine sprunghafte Zunahme des Umsatzanteils der anderen

Tätigkeit liegt vor, wenn:

Die ursprüngliche Tätigkeit vorübergehend oder definitiv eingestellt wird, oder über die ganze Steuerperiode gesehen mit dieser Tätigkeit voraussichtlich mindestens 25% des Gesamtumsatzes erzielt werden.

Bei Mischbranchen liegt eine sprunghafte Zunahme der Nebentätigkeit vor, wenn:

Die Haupttätigkeit vorübergehend oder definitiv eingestellt wird, und • über die ganze Steuerperiode gesehen mit der Nebentätigkeit voraussichtlich mehr als 50% des Gesamtumsatzes erzielt werden.

Bisher galt diese Vorschrift nur, sofern sich die Zuteilung eines zweiten Saldosteuersatzes für den Steuerpflichtigen nicht nachteilig auswirkte.

Seit dem 1. Januar 2023 wird ein zweiter Saldosteuersatz zugeteilt, auch wenn dieser höher ist als derjenige, welcher bis anhin gegeben war.  Konsultieren Sie im Zweifelsfalle eine Fachperson.

Hagenbach, dessen Existenz, genau wie jene Herzog Karls des Kühnen von Burgund, von Habsburg aus gesehen nur vor dem Hintergrund des Konflikts mit den Eidgenossen Sinn hatte, verlor an politischem und militärischem Rückhalt. Am 11. April 1474 wurde er in Breisach gefangengenommen und nach einem – heute zuweilen als Protokriegsverbrecherprozess betrachteten - Verfahren wegen Mord, Konfiskation, Einführung einer illegalen Steuer, Eidbruch und Übeltaten gegen Männer und Frauen zum Tod verurteilt und am 9. Mai 1474 geköpft. Sein Herr, Karl der Kühne, so berichtet der Chronist Diebold Schilling, habe geschworen, Hagenbachs Tod zu rächen oder beim Versuch zu sterben. Sie wurden nun absehbar, die Burgunderkriege. 

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