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Rechtsanwalt Dr. iur Peter P. Theiler, Zürich:

Neues Erbrecht ab 2023 – Wird mein «altes» Testament ungültig?

von Rechtsanwalt Dr. iur. Peter P. Theiler, GastroLegal Dr. iur. Peter P. Theiler, Zürich

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Am 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft. Die neuen Bestimmungen finden auf alle Nachlässe der nach dem 31. Dezember 2022 verstorbenen Erblasser:innen Anwendung, unabhängig vom Datum des Testaments. – Was ändert sich?

Das revidierte Erbrecht ist flexibler als bisher ausgestaltet. Erblasser:innen können künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Heute stehen Kindern noch drei Viertel ihres gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu. Künftig beträgt der Kinder-Pflichtteil nur noch die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Der bisherige Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision ganz. Dagegen bleibt der Pflichtteil der Ehepartner:in bzw. des eingetragenen Partners unverändert. Kein Pflichtteilsrecht haben auch künftig die Konkubinatspartner:innen.

Was gilt für die «alten» Verfügungen?

Stirbt die Erblasser:in nach Inkrafttreten des neuen Erbrechts am 01. Januar 2023, so gilt das neue Recht, auch wenn sie ihr Testament mit Blick auf die alten Pflichtteile verfasst hat. Wenn also in einem vor Anfang 2023 verfassten Testament den Eltern der Pflichtteil zugesprochen wurde, wird dieser bei Todesfall der Erblasser:in nach Anfang 2023 mit Null eingesetzt. Wird einem Kind im «alten» Testament nur der Pflichtteil zugesprochen, so reduziert sich dieser nach Anfang 2023 von bisher ¾ des gesetzlichen Erbteils auf ½ desselben. Mit anderen Worten bleibt das «alte» Testament zwar gültig, es wird aber nach dem neuen Recht ausgelegt bzw. entsprechend angepasst. Wer also seinen Nachlass mittels Testament entsprechend seinen Wünschen regeln möchte, wird in Zukunft also weniger stark durch Pflichtteile eingeschränkt werden. Allerdings sollte man sein Testament neu abfassen. Am besten lassen Sie sich dabei fachkundig beraten.

Rechtsanwalt Dr. iur. Peter P. Theiler, Zürich. Ausblick: Erleichterung der Unternehmensnachfolge

Die Reduktion der Pflichtteile erleichtert auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen, was sich positiv auf die Stabilität von Unternehmen auswirkt und Arbeitsplätze sichert. Um die Unternehmensnachfolge weiter zu begünstigen, schlägt der Bundesrat in der am 10. Juni 2022 verabschiedeten Botschaft verschiedene Massnahmen vor. So soll eine Erb:in das Unternehmen übernehmen

Einkommenssteuern: Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind enorm

Ein Beitrag von Markus Stoll, Steuerspezialist, in den VZ-News, den wir mit freundlicher Genehmigung des VZ VermögensZentrums publizieren

Wer nicht unnötig viel Steuern zahlen möchte, sollte seine Steuerbelastung nachhaltig optimieren. Die wichtigsten Ansatzpunkte sind die Altersvorsorge, Geldanlagen und Liegenschaften.

Möglichkeiten, um die steuerbaren Einkünfte zu reduzieren, und zweitens versucht man, möglichst viele Abzüge geltend zu machen. Die folgenden Tipps helfen Ihnen, Ihre Steuerbelastung nachhaltig zu optimieren:

Die meisten Erwerbstätigen zahlen in der Schweiz vor allem Einkommenssteuern. Wie hoch diese sind, hängt davon ab, wie viel man verdient. Entscheidend ist auch, wo man wohnt, denn jeder Kanton hat eigene Steuergesetze. Das führt dazu, dass die Steuertarife von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Und die Unterschiede können sehr gross sein: So zahlen Ehepaare mit 200 000 Franken Nettoeinkommen im steuergünstigen Zug rund 17 000 Franken Steuern. In St.Gallen wären es rund 37 500 Franken und in Bern mehr als 42 000 Franken (vgl. Tabelle).

Sparen Sie richtig viel Steuern

Es gibt grundsätzlich zwei Wege, um seine Einkommenssteuern zu senken: Erstens sucht man nach

Markus Stoll, Steuerspezialist

➤ Altersvorsorge Einzahlungen in die Säule 3a und freiwillige PK-Einkäufe sind effizient, um die Steuerbelastung zu senken. Die Einzahlungen dürfen Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen, und die Zins- und Dividendenerträge auf den Guthaben müssen Sie nicht als Einkommen versteuern. Wenn Sie diese Guthaben über mehrere Jahre gestaffelt beziehen, können Sie die Steuerprogression brechen.

➤ Pensionierung Vor der Pensionierung müssen Sie wählen, ob Sie Ihr Guthaben in der Pensionskasse als Rente oder als

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