HYPO2012
VP
IM KÄRNTNER
NDTAG
CLUB IM KÄRNTNER
LANDTAG
CLUB
T N E R L A N D TA G
ÖVP HYPO2012 CLUB IM KÄRNTNER
LANDTAG
Die „Causa Hypo“ LANDTAG – eineÖVP Neubetrachtung CLUB IM KÄRNTNER
ÖVP
CLUB
I M K Ä R N T N E R L A N D TA G
Mehr Informationen unter www.hypo2012.at
1
HYPO2012 Die „Causa Hypo“ - eine Neubetrachtung
ÖVP
CLUB IM KÄRNTNER
LANDTAG
2
ÖVP
ÖVP
Der vorliegende Bericht ist im Februar 2012 entstanden. Sämtliche Bezugnahmen auf den U-Ausschussbericht der InteresCLUB IM KÄRNTNER sensgemeinschaft der Grünen im Kärntner LANDTAG Landtag basieren auf der Version mit der Landtagszahl 62-7/30, vorgelegt durch den Vorsitzenden des Untersuchungsaus schusses am 10. Jänner 2012.
CLUB IM KÄRNTNER
LANDTAG
CLUB
I M K Ä R N T N E R L A N D TA G
ÖVP
ÖVP
ÖVP
CLUB IM KÄRNTNER
LANDTAG
CLUB
I M K Ä R N T N E R L A N D TA G
3
HYPO2012
INHALT 1. Vorwort ........................................................................... 6 2. Einleitung........................................................................ 8
4. Die Causa Birnbacher.................................................. 48
3. Geschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB...........14
3.1. 3.2. 3.3.
3.4. Die Wandelanleihe..........................................................................20 3.5. Die Swap Verluste- erste Anzeichen der Krise....................... 23 3.6. Die Kapitalerhöhung- Einstieg der Berlin Gruppe................. 25
Die Vorgeschichte............................................................................ 14 Entwicklung der Hypo- Bank ab 1992......................................... 15
3.2.1. Die Landeshaftungen..........................................................................16
Der geplante Börsengang und die Wandelanleihe................. 19 3.3.1. Die Mitarbeiterprivatstiftung (MAPS)............................................20
3.6.1. Aktienkauf durch Berlin..................................................................... 27
3.7. Übernahme durch die Bayrische Landesbank........................ 28
3.7.1. Phase I: Beschluss einer neuen Option.........................................29
3.7.2. Phase II: Erste Interessensbekundung durch die
5. Das Gerücht der Parteienfinanzierung................... 61 6. Die Rolle von Josef Martinz......................................64
Bayerische Landesbank (BLB) bis zum Eintritt in konkrete Verkaufsverhandlungen...................................................30
3.7.3. Phase III: Intensive Verhandlungen im Mai 2007
3.7.4. Phase IV: Vom Signing am 22.05.2007
mit Signing am 22.05.2007............................................................... 31
4
4.1. O ffenlegung der tatsächlichen Kompetenzen des Untersuchungsausschusses zur Prüfung dieser Frage........48 4.2. Zeitraum vor Einstieg der BLB:...................................................48 4.3. Zeitraum zwischen der Geltendmachung der Honorarforderung bis zur tatsächlichen Honorarübernahme........................................................................ 51 4.4. Nachweislich vereinbarte Honorare in der Finanzdienstleistungsbranche am Beispiel der Hypo Alpe Adria Bank International AG...................................55 4.5. Parteipolitisch motivierte Anzeigen gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden und die Vorstände der Kärntner Landesholding:......................................................56 4.6. Das ,,Übergutachten“ des renommierten und unabhängigen Experten o. Univ. Prof. DDr. Waldemar Jud...... 57 4.7. Zusammenfassung.........................................................................59
6.1. Fakt Nr. 1: Die Wandelschuldanleihe...........................................65 6.2. Fakt Nr. 2: Dr. Martinz und die Hypo-Bank...............................66 6.3. Fakt Nr. 3: Dr. Martinz’ Mitwirkung am Hypo-Verkauf an die BayernLB...................................................66 6.4. Fakt Nr. 4: Übernahme des Birnbacher-Vertrags durch die Landesholding......................69
7. Die Untersuchungsausschüsse................................ 70
bis zum Closing am 09.10.2007........................................................ 31
7.1. USA HYPO I...................................................................................... 70
3.7.5. Wesentliche Aspekte des Kaufvertrages...................................... 32
7.1.1. Auftrag.................................................................................................... 71
3.7.6. Unternehmerische Bewertung aus Sicht
7.1.2. Ergebnisse.............................................................................................. 71
7.2. USA HYPO II..................................................................................... 72
des Landes und der Landesholding............................................... 37
3.7.7. Verwendung des Verkaufserlöses..................................................38
7.2.1. Auftrag................................................................................................... 72
3.8. D ie Zeit unter der Führung der BayernLB bis zur Notverstaatlichung...................................... 39
7.2.2. Bewertung der Ausschussarbeit..................................................... 73
7.2.3. Abschließende Bewertung................................................................ 78
3.8.1. Das Asset- Screenig durch PWC.......................................................41
3.8.2. Die Notverstaatlichung......................................................................44
7.3. R eformbedarf bei Untersuchungsausschüssen im Kärntner Landtag..................................................................... 79
5
HYPO2012
1. Vorwort Geschätzte Leserinnen und Leser! „Warum denn jetzt noch ein ÖVP-Bericht?“ Eine berechtigte Frage, die sich mit Sicherheit viele von Ihnen gestellt haben. Der Hypo U-Ausschuss ist ohne Abschlussbericht zu Ende gegangen, für den Kärntner Landtag ist die Akte Hypo geschlossen. Die Antwort ist recht einfach: Für Sie, geschätzte Leserinnen und Leser! Für jene interessierten Bürger, die sich nach zwei Jahren Hypo-U-Ausschuss immer noch fragen, was eigentlich wirklich passiert ist, denen die parteipolitischen Antworten des Hobby-Detektivs Rolf Holub einfach zu wenig sind. Für Sie haben wir uns entschieden ein Resümee vorzulegen. Keinen Bericht für den Untersuchungsausschuss, sondern allenfalls über den Untersuchungsausschuss. Keinen Bericht für Bankenexperten, Rechtskundige und Investmentbanker, sondern einen für den Steuerzahler. Keine formaljuristische Abhandlung, sondern einen leicht lesbaren Bericht für den Bürger, der ein Recht darauf hat, zu erfahren, was wirklich geschah.
6
Denn in Wahrheit wurde die politische Verantwortung für das Hypo-Fiasko durch den Ausschuss kaum beleuchtet. Sie wäre bei Jörg Haider, Peter Ambrozy und der von ihnen zu verantwortenden Wandelschuldanleihe zu finden gewesen, denn die Wandelschuldanleihe war der Anfang vom Ende. Doch von solchen Schlussfolgerungen – und damit vom eigentlichen Untersuchungsgegenstand - waren sowohl der Grüne Vorsitzende Rolf Holub als auch die SPÖ weit entfernt. Zu sehr waren sie damit beschäftigt, sich entweder über das operative Geschäft in der Hypo-Bank Gedanken zu machen oder eine Hexenjagd auf Dietrich Birnbacher zu veranstalten. Außer Spesen nix gewesen – das ist somit alles, was vom U-Ausschuss im Kärntner Landtag bleibt.
Wir versuchen nun in unserem Bericht nicht nur die politische Verantwortung zu klären, sondern auch mithilfe der Chronologie der Ereignisse noch einmal in Erinnerung zu rufen, warum der Hypo-Verkauf für Kärnten unausweichlich war. Denn dieser Bereich – der Verkauf der Hypo-Anteile an die BayernLB – ist letztlich auch der einzige, für den Josef Martinz die Verantwortung trägt. Er kam 2006 in die Landesholding und musste kurze Zeit darauf Brände löschen, die andere vor ihm gelegt hatten. Weder mit der Wandelschuldanleihe noch mit der Ausweitung der Landeshaftungen hat Josef Martinz irgendetwas zu tun. Die ÖVP hat in der Causa Hypo saubere Hände und nichts zu verbergen – und wir haben keinen Vorsitz im Untersuchungsausschuss gebraucht, um das zu beweisen.
Ihr Stephan Tauschitz
7
HYPO2012
2. Einleitung
Kein Thema hat die Kärntner Politik in den letzten Jahren derart beschäftigt wie das Schicksal der ehemaligen Kärntner Hypo, ihr Aufstieg von der lokalen Landeshypothekenbank zu einem internationalen Bankenkonzern und ihr jäher Fall, ausgelöst von Swap-Verlusten und riskanten Spekulationen, über die Übernahme durch die Bayrische Landesbank, bis hin zur Notverstaatlichung durch die Republik Österreich. Kein Thema hat in den letzten Jahren mehr Anlass zu Spekulationen und Skandalisierungen, medialen Aufmachern und politischen Diskussionen geliefert, als die Geschichte der Kärntner Hypo. Dieser Bericht stellt nicht den Anspruch ein offizieller Bericht zu den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses HYPO II im Kärntner Landtag zu sein. Hier soll vielmehr ein zusammenfassender Überblick über den gesamten Verlauf sowie die Hintergründe der „Causa Hypo“ geboten werden, um dem Leser eine Möglichkeit zur Beurteilung und Wertung jenseits des politischen Tagesgeschäftes und medialer Skandalisierungen zu geben.
8
Dafür muss zuallererst die Faktenlage wieder hergestellt werden. Denn diese ist durch Unterstellungen und Unwahrheiten aller Art – verbreitet hauptsächlich von SPÖ und Grünen, meist unreflektiert wiedergegeben von heimischen Medien – in den letzten beiden Jahren stark verwässert worden. Von Rot und Grün wurde im U-Ausschuss versucht Ermittler und Ankläger, Richter und Henker gleichzeitig zu spielen – ohne Erfolg. Denn die Fakten zeigen, dass für die Mutmaßungen und Behauptungen, die gegenüber der ÖVP und Dr. Josef Martinz vorgebracht wurden, jeglicher Beweis fehlt. Fakt ist, dass man die Hypo-Geschichte nicht auf das Birnbacher-Honorar reduzieren darf, und letzteres auch nicht losgelöst vom Hypo-Verkauf erörtern kann. Der Verkauf der Hypo-Landesanteile an die BayernLB war ein 1,6 Milliarden-Deal: das größte Geschäft, das Kärnten jemals abgewickelt hat, aus dem rund 831 Millionen Euro für Kärnten lukriert wurden. Diesem wirtschaftlichen Erfolg steht ein Aufwand von in etwa 6 Millionen an Beratungskosten gegenüber.
Fakt ist, dass es zum Anteilsverkauf keine Alternative gab – schon allein aufgrund der Rückzahlungsverpflichtung aus der 2005 von SPÖ und BZÖ/FPÖ beschlossenen Wandelschuldanleihe in Höhe von rund 500 Millionen Euro. Mit diesem teuersten Kredit aller Zeiten haben Jörg Haider und Peter Ambrozy das ganze Land in Geiselhaft genommen. Denn er musste bis 2008 zurückbezahlt werden: 556 Mio. Euro, inklusive 43 Millionen Zinsen und Beraterkosten von 13 Millionen! Da eine Rückzahlung aus dem Landesbudget völlig ausgeschlossen war, blieb kein anderer Ausweg, als Landeseigentum zu verkaufen, um Geld zu lukrieren.
„ Jörg Haider und Peter Ambrozy haben mit der Wandelschuldanleihe das ganze Land in Geiselhaft genommen.“ Fakt ist, dass das Schicksal der Hypo auch aufgrund der exorbitant gestiegenen Landeshaftungen untrennbar mit dem des Landes Kärnten verbunden war. In Kärnten explodierten diese Haftungen in den Jahren 2004 bis 2006 um sagenhafte 10 Milliarden Euro. Dieser Ausweitung hat die ÖVP Kärnten niemals zugestimmt. Im Gegenteil, Josef Martinz hat 2004 als einziges Regierungsmitglied gegen die Ausweitung gestimmt.
„ Die ÖVP Kärnten hat der Ausweitung der Landeshaftungen um sagenhafte 10 Mrd. Euro niemals zugestimmt! “ Zu dieser Zeit regierte eine BZÖ/SPÖ-Koalition, angeführt von Jörg Haider, Peter Ambrozy und Reinhart Rohr. Die ÖVP befand sich in dieser Zeit in Opposition. Auch nach der Wahl 2009 hat die ÖVP sämtliche bis dato nicht vorgelegten Rechnungsabschlüsse 2005, 2006, 2007, 2008, also jene in denen der exorbitante Anstieg der Landeshaftungen sichtbar wurde, abgelehnt! Der einzige noch aktive Kärntner Politiker, der von Beginn an die Übernahme von Landeshaftungen für die Hypo beschlossen hat, ist übrigens Peter Kaiser, der aktuelle Parteiobmann der SPÖ Kärnten. Fakt ist, dass Josef Martinz Ende 2006 Aufsichtsrat der Landesholding wurde und binnen kürzester Zeit genau diese Brände zu löschen hatte, die andere vor ihm gelegt hatten. Weder für die Wandelschuldanleihe noch für die Aus-
9
2. Einleitung
weitung der Landeshaftungen trägt er Verantwortung. Zu einer Zeit als die Hypo aufgrund der 2006 publik gewordenen Swap-Verluste medial regelrecht totgeschrieben worden war, erwies es sich als große Chance für Kärnten einen Kaufinteressenten wie die Bayrische Landesbank als Partner zu gewinnen. Es war der richtige Zeitpunkt für den Verkauf, es war der beste zu erzielende Preis für die Anteile, aber es war, das muss im Nachhinein mit dem Wissen um die Verstaatlichung der Hypo-Bank festgestellt werden, der falsche Partner für diese Transaktion. Fakt ist, dass die Bayrische Landesbank zum Zeitpunkt des Anteilsverkaufs als idealer und verlässlicher Partner erschienen war: zehnmal größer als die Hypo, mit dem Freistaat Bayern und dem Sparkassenverband hinter sich. Mit der Entscheidung für die BayernLB war auch die beste Absicht verbunden, gemeinsam mit den Bayern, den Standort Klagenfurt abzusichern und auszubauen. Fakt ist, dass Josef Martinz niemals zuvor oder danach ins operative Geschäft der Hypo involviert war. Er saß nie im Aufsichtsrat der Hypo-Bank und bekleidete auch niemals irgendein anderes Amt in der Bank. Das Privileg an Aufsichtsratssitzungen der Hypo teilzunehmen und sich über die wirtschaftliche Entwicklung der Bank persönlich zu überzeugen, war dem jeweiligen Finanzreferenten des Landes vorbehalten: Von 2004 bis 2005 Karl Pfeifenberger (FPÖ), von 2005 bis 2008 Jörg Haider (FPÖ) und dann Harald Dobernig (FPÖ).
„ Josef Martinz saSS nie im Aufsichtsrat der Hypo-Bank und bekleidete auch niemals irgendein anderes Amt in der Bank.“
10
Fakt ist, dass Josef Martinz vom Kaufinteresse der BayernLB Ende März 2007 erfahren hat. Nicht früher und auch nicht später. Er war weder bei geheimen Absprachen noch bei irgendwelchen Geheimtreffen dabei. Im April 2007 wurde dann Dietrich Birnbacher von Jörg Haider per Telefon beauftragt, die Abwicklung des Verkaufs zu übernehmen. Fakt ist, dass man sich zuvor auf Dr. Birnbacher geeinigt hatte, weil erstens seitens der BayernLB absolute Geheimhaltung verlangt worden war. Diese wäre bei einer öffentlichen Ausschreibung des Auftrags nicht mehr gegeben gewesen. Der Deal wäre damit geplatzt; weil Birnbacher zweitens über die notwendige Erfahrung für die Begleitung einer derartigen Transaktion im M&A Bereich verfügte, da er bereits beim Verkauf der KELAG und der Kärntner Sparkasse mitgewirkt hatte; und drittens weil die Abwicklung durch Birnbacher tatsächlich die günstigste Variante war. Im Raum stand die Abwicklung durch eine gro-
HYPO2012
ße Investmentbank. Doch dann wären die marktüblichen 3% Erfolgsprämie vom Verkaufserlös fällig geworden. Das wären rund 28 Millionen Euro gewesen. Birnbacher hatte eingewilligt, die Verkaufs-Abwicklung für ein Erfolgshonorar von 1,5 % (unter Einrechnung eines Fixhonorars von 100.000 Euro) zu betreuen. Schlussendlich wurden daraus 0,62 %. Fakt ist, dass sowohl die Beratung durch Dr. Birnbacher als auch die Höhe des Honorars durch mehrere unabhängige Gutachten vor Auszahlung durch die Landesholding überprüft wurden. Nach rein parteipolitisch motivierten Anzeigen gegen den damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Martinz und die Vorstände der Kärntner Landesholding wurden sämtliche diesbezüglichen Ermittlungsverfahren bereits zwei Mal eingestellt. Fakt ist, dass es im Gutachter-Streit um das Birnbacher-Honorar mittlerweile 9:2 steht. Sechs Gutachten der Landesholding sowie drei private Gutachten der Vorstände der Landesholding bestätigten die Angemessenheit und die Rechtmäßigkeit des Honorars sowie das korrekte Vorgehen der involvierten Personen. Lediglich der von der Staatsanwaltschaft im Nachhinein (zwei Jahre nach der Auszahlung des Honorars) beauftragte Deutsche Sachverständige kommt zu einem gegenteiligen Ergebnis. Ein von der SPÖ aus durchschaubaren Motiven beauftragtes Gutachten kritisiert die Vorgehensweise, geht aber im Wesentlichen von einem falschen Sachverhalt aus. Fakt ist, dass das vom Kontrollorgan der Kärntner Landesholding, dem Aufsichtsrat, im November 2011 veranlasste Übergutachten des Universitätsprofessors DDr. Jud bestätigt, dass die Honorar-Übernahme durch die Kärntner Landesholding rechtmäßig war. Sowohl der damalige Aufsichtsratvorsitzende Martinz als auch der Vorstand der Landesholding haben, so DDr. Jud, in der gesamten Causa die gebotene Sorgfalt eingehalten. Fakt ist, Dietrich Birnbacher hat sein Honorar (100.000 Euro) und die Erfolgsprämie (insgesamt 0,62 % vom Verkaufserlös) nicht für ein paar Seiten Papier bekommen, wie in den Medien immer wieder kolportiert wurde. Der 6-seitige Brief von Dr. Birnbacher war lediglich die Wiedergabe und Zusammenfassung seiner Einschätzung an die Auftraggeber. Zusätzlich gibt es noch eine 8-seitige Tätigkeitsbeschreibung des Dr. Birnbacher, die zeitlich viel später vom Vorstand der Landesholding zwecks Beurteilung der Angemessenheit der Honoraransprüche eingefordert worden war. Fakt ist, die Verträge, die damals beim Anteilsverkauf geschlossen wurden, halten auch heute noch. Eine Rückabwicklung des Verkaufs wird nicht gelingen, egal wie viele Kohorten von Anwälten die Bayern damit beauftragen.
11
HYPO2012
2. Einleitung
Fakt ist, dass es aber ausgerechnet SPÖ und Grüne waren, die sich auf die Seite der Bayern geschlagen haben, als von München Forderungen nach der Rückabwicklung des Verkaufs lauter wurden. Von einem „kärntnerisch-bayrischen Amigo-Sumpf“ war da die Rede; ohne Rücksicht auf Verluste reisten beide Fraktionen nach Bayern, um mit Bayrischen Abgeordneten gemeinsame Sache zu machen, Kärnten in Misskredit zu bringen und die Chancen für eine mögliche Rückabwicklung des Verkaufs an die BayernLB für die Bayern zu erhöhen- auf Kosten Kärntens und Österreichs! Fakt ist, auf Drängen von Josef Martinz und der ÖVP wurde kurz nach dem Anteilsverkauf der Zukunftsfonds in seiner jetzigen Form geschaffen. 500 Millionen Euro aus dem Verkaufserlös wurden darin zugriffssicher veranlagt. Seit seinem Bestehen wurden damit kärntenweit Projekte mit einer Summe von rund 390 Mio. Euro unterstützt, welche in der Folge Investitionen in der Höhe von über 5 Milliarden Euro in ganz Kärnten ausgelöst haben. Fakt ist, dass im Zuge des Hypo-Verkaufs kein Cent an die ÖVP Kärnten geflossen ist. Die von der Landesholding überwiesene Summe ist nachweislich auf Konten von Dietrich Birnbacher eingegangen. Die ÖVP Kärnten hat ihre Parteifinanzen völlig offengelegt.
Tiger und verkam im Laufe der zwei Jahre zur Kabarett-Bühne für Rolf Holub und seine roten Helferleins. Ohne entsprechende Ausbildung und Erfahrung durften sie auf Kosten des Steuerzahlers Ermittler, Ankläger und Richter spielen.
Nur unter Berücksichtigung all dieser Tatsachen kann sich ein interessierter Bürger ein Bild davon machen, was im Hintergrund wirklich geschah. Jedes einzelne Faktum wurde daher von der ÖVP ausführlich recherchiert und wird in den folgenden Kapiteln detailliert aufgearbeitet. Am Ende bleibt ein Fazit unbestritten: >> Der absolut notwendige Hypo-Verkauf hat Kärnten nach der Verschuldung des Landes durch FP und SP vor einer finanziellen Pleite bewahrt. Und es ist genau dieser Bereich in der gesamten Hypo-Geschichte, bei dem Josef Martinz ins Spiel kommt. Er ist als Feuerwehr eingeschritten. Die Brand stifter waren jedoch über all die Jahre andere.
„ Kein Cent ist im Zuge des Hypo- Verkaufes an die ÖVP Kärnten geflossen.“ Alle Anschuldigungen, die in den letzten beiden Jahren diesbezüglich geäußert wurden, basieren auf blanken Mutmaßungen politischer Mitbewerber. In der Hoffnung, irgendetwas wird schon picken bleiben, wurde angeschüttet und vernadert, ohne den geringsten Beleg. Bis zum heutigen Tag konnte nicht ein einziger Beweis für solche Behauptungen vorgebracht werden. Rolf Holub selbst musste in seinem Abschlussbericht zum Untersuchungsausschuss zugeben, dass ihm für seine infamen Behauptungen jeglicher Beweis fehlt. 12
13
Fakt ist, dass der zweite Hypo Untersuchungsausschuss keinerlei neue Erkenntnisse gebracht hat. Hunderttausende Euro an Kosten sind dafür entstanden, dass Rolf Holub zwei Jahre lang auf dilettantische Weise Hobby-Detektiv spielen durfte. Ihr eindeutig parteipolitisches Interesse hatten SPÖ und Grüne von Beginn an eindeutig demonstriert, als sie den Vorschlag der ÖVP, die damals noch den Vorsitz im U-Ausschuss inne hatte, einen unabhängigen Richter den Ausschuss führen zu lassen, strikt abgelehnt haben. Eine Verschärfung der Regeln für U-Ausschüsse, wie sie ÖVP und FPK angestrebt haben, wurde von SPÖ und Grünen vehement boykottiert. So blieb der Ausschuss ein zahnloser
HYPO2012
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
3.2. Entwicklung der Hypo-Bank ab 1992 Als in dieser Phase Dr. Wolfgang Kulterer Mitglied des Vorstandes der Bank wurde, war diese eigentlich pleite. Es war unklar, ob und wie man eine Bilanz für 1992 erstellen können würde, die noch verbliebenen 256 Mitarbeiter waren demotiviert und der Unternehmenswert gleich Null. 1992 beteiligte sich die Grazer Wechselseitige Versicherung (GRAWE) mit 48% als Syndikatspartner neben dem Land Kärnten an der Bank.
Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die Geschichte der Hypo Alpe Adria gegeben, ihre Entwicklung von der Kärntner Landes-Hypothekenanstalt, einer kleinen regionalen Hypothekenbank in Landesbesitz, zu einem internationalen Bankenkonzern, ihren dynamischen Wachstumskurs und den jähen Fall. Dabei soll besonderes Augenmerk auf die Hintergründe und Ursachen für den Niedergang gelegt werden.
3.1. Die Vorgeschichte Die Wurzeln der Kärntner Hypo gehen zurück auf die 1896 vom Land Kärnten gegründete Landes-Hypothekenanstalt, deren Hauptaufgaben die Finanzierung öffentlicher Institutionen, das Wohnbaugeschäft und die Begebung von Hypothekenpfandbriefen und Kommunalschuldverschreibungen waren.
In den darauf folgenden 15 Jahren bis zur Übernahme durch die Bayrische Landesbank (BayernLB) erlebte die Hypo unter der Führung von Dr. Kulterer einen unglaublichen Aufstieg von einer bankrotten Lokalbank zu einem internationalen Bankenkonzern. Es wurden in dieser Zeit alleine in Kärnten 835 neue Bankarbeitsplätze geschaffen. Insgesamt waren damals in der Hypo-Gruppe mehr als 6000 Menschen beschäftigt. Die Hypo war wesentlich an der Finanzierung etlicher Leuchtturm-Projekte in Kärnten, wie z.B. dem Nassfeld-Ausbau oder dem Hotel Seefels beteiligt, wodurch weitere 1000 Arbeitsplätze in Kärnten geschaffen wurden.
Entwicklung der Bilanzsumme (Mrd. EUR)
Entwicklung der Bilanzsumme (Mrd. EUR)
Im Jahr 1924 wurde die Landes-Hypothekenanstalt eine öffentlich-rechtliche Kreditanstalt, und im Jahr 1974 wurde die Bezeichnung der Anstalt in Kärntner Landes- und Hypothekenbank geändert.
43,3 37,9
14
31
Am 13.12.1990 erfolgte im Kärntner Landtag der Gesetzesbeschluss über die Einbringung des bankgeschäftlichen Unternehmens der Kärntner Landes- und Hypothekenbank in eine Aktiengesellschaft und die wesentlichen Bestimmungen über den Bestand der Kärntner Landes- und Hypothekenbank-Holding (Kärntner Landesholding-Gesetz). In diesem Gesetz wurde im § 5 die Haftung des Landes Kärnten zugunsten der Aktiengesellschaft geregelt.
24,2 17,8 3,6
9,8
12,7
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Abbildung 1: Rasantes Wachstum der Bilanzsumme finanziert durch Landeshaftungen
15
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
Im Jahre 2000 betrug der Unternehmenswert geschätzte 140 Mio. Euro, beim Verkauf an die BayernLB konnte ein Marktwert von 3,25 Mrd. Euro nachgewiesen werden. Im Jahre 1992 hatte die Bank noch lediglich 27.000 Kunden, 2007 war die Hypo-Gruppe in 12 Ländern vertreten und verfügte über 1,1 Mio. Kunden. Der Jahresumsatz betrug 30 Mrd. Euro Ende 2006 und 43,3 Mrd. Euro im Jahr 2008, eine Steigerung um 13 Mrd. Euro in zwei Jahren. Das dynamische Wachstum der Bank, vor allem in SO-Europa, spiegelte sich auch in einem rasanten Wachstum der Bilanzsumme wider (siehe Abbildung 1). Die Entwicklung der Bank war in dieser Zeit auf der einen Seite von einer extrem starken Expansion, mit Wachstumsraten von 30 % im Jahr und all den oben als positiv angeführten Effekten, geprägt, der auf der anderen Seite eine chronische Eigenkapitalschwäche wegen der Eigentümerstruktur gegenüberstand.
3.2.1. Die Landeshaftungen
Es war in allen Bundesländern üblich, Haftungen für Landesbanken zu übernehmen. In Kärnten explodierten jedoch diese Haftungen in den Jahren 2004 bis 2006 um sagenhafte 10 Milliarden Euro. Diesem exorbitanten Anstieg der Landeshaftungen hat die ÖVP Kärnten niemals zugestimmt. Zu dieser Zeit regierte eine BZÖ/SPÖ-Koalition, angeführt von Jörg Haider, Peter Ambrozy und Reinhart Rohr. Die ÖVP befand sich in dieser Zeit in Opposition. Der einzige noch aktive Kärntner Politiker, der die Übernahme von Landeshaftungen für die Hypo beschlossen hat, ist Peter Kaiser, der aktuelle Parteiobmann der SPÖ Kärnten. Er hat mit dem Gesetzesbeschluss vom 13.12.1990 seine Zustimmung zur Landeshaftung gegeben.
16
„ Der einzige noch aktive Kärntner Politiker, der die Übernahme von Landeshaftungen für die Hypo beschlossen hat, ist Peter Kaiser.“ Es ist eine komplette Lüge und ein kompletter Unsinn zu behaupten, die ÖVP hätte der Ausweitung der Landeshaftungen jemals zugestimmt. Diese falsche Behauptung stellt z.B. Rolf Holub im Endbericht der Grünen auf. Wider besseres Wissen, ausschließlich aus parteipolitischen Gründen, behauptet Rolf Holub im Kapitel „Politische Verantwortung“, dass entsprechend den
HYPO2012
jeweiligen Regierungskonstellationen FPÖ/BZÖ/FPK, SPÖ und ÖVP der Ausweitung der Ausfallsbürgschaft des Landes Kärnten für die Hypo-Alpe-Adria Bank International AG und die Hypo-Alpe-Adria AG im Rahmen der Budgetbeschlüsse im Kärntner Landtag zugestimmt hätten, sodass das Land Kärnten eine Haftung als Ausfallsbürge bis zu 25 Mrd. Euro übernommen hat. Diese Ausfallsbürgschaft hätte nur aufgrund der Notverstaatlichung der Hypo 2009 verhindert werden können. Hier wird also bewusst der Eindruck erweckt, dass das Ausmaß der Landeshaftungen durch Budgetbeschlüsse festgelegt wurde. Das ist absolut falsch. Die Darstellung der Landeshaftungen in den Rechnungsabschlüssen ab 2004 hatte in keiner Weise Auswirkungen auf den Umfang der Landeshaftungen; auch ob die Rechnungsabschlüsse zur Kenntnis genommen worden sind oder nicht, hatte mit der Ausweitung der Haftungen überhaupt nichts zu tun. Dass der Umfang der Landeshaftungen gegenüber der Hypo in den jeweiligen Rechnungsabschlüssen lediglich ausgewiesen wurde, und das auch erst ab dem Rechnungsabschluss 2004, hält Rolf Holub übrigens auch im Kapitel „Ausfallsbürgschaft des Landes Kärnten“ fest - und widerspricht sich damit in seinem eigenen Bericht. Den Gipfel der manipulativen und falschen Berichterstattung in diesem Zusammenhang erreicht Holub aber, wenn er in diesem Kapitel versucht auch der ÖVP politische Verantwortung für die massive Übernahme der Landeshaftungen in die Schuhe zu schieben, weil die ÖVP mit der FPK die Rechnungsabschlüsse für 2009 und 2010 mitbeschlossen hat. Abgesehen davon, dass Holub dieses Kapitel umschreiben musste, nachdem er von der ÖVP darauf aufmerksam gemacht wurde, dass darin haarsträubenderweise der ÖVP unterstellt wird, sie hätte den Rechnungsabschlüssen 2005 – 2008 die Zustimmung gegeben, ist es auch völlig falsch zu behaupten, dass durch die Zustimmung zu einem Rechnungsabschluss ein Anstieg einer Landeshaftung mitzuverantworten wäre. Fakt ist: Die ÖVP hat nach der Wahl 2009 sämtliche bis dato nicht vorgelegten Rechnungsabschlüsse 2005, 2006, 2007, 2008, also jene in denen der exorbitante Anstieg der Landeshaftungen sichtbar wurde, abgelehnt! Fakt ist weiters, dass die ÖVP erst ab dem Jahr 2009 den Rechungsabschlüssen zugestimmt hat. Und ab dem Jahr 2009 sind die Haftungen auch wieder gesunken.
17
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
Fakt ist auch, dass die Landeshaftungen in keinem Budget mitbeschlossen wurden. Fakt ist darüber hinaus weiters, dass die ÖVP in den Jahren 2005 bis 2008, als die Landeshaftungen massiv gestiegen sind, überhaupt keinem Budget die Zustimmung gegeben hat. Fakt ist aber vor allem, dass die ÖVP Kärnten in der Person von Dr. Josef Martinz im Jahre 2004 in der Kärntner Landesregierung gegen die Ausweitung der Landeshaftung im Zusammenhang mit der Spaltung der Hypo in Hypo und HAAB gestimmt hat. Dr. Martinz war damals das einzige Regierungsmitglied, das gegen diese Ausweitung der Haftungen, welche dann in den Jahren 2004 bis 2007 tatsächlich schlagend wurden, gestimmt hat. Fakt ist weiters, dass die EU, als Dr. Josef Martinz 2006 als Aufsichtsrat in die Landesholding kam, der Höhe nach unbegrenzte und unbefristete Landeshaftungen für Banken in ganz Europa bereits verboten hatte.
Entwicklung der Landeshaftungen (Mrd. EUR, Werte vor 2004 geschätzt)
Entwicklung der Landeshaftungen (Mrd. EUR, Werte vor 2004 geschätzt) 30
HYPO2012
Für die AG-Verbindlichkeiten konnten nur noch Haftungen bis 2007 und mit einer vorgegebenen Laufzeit bis 2017 eingegangen werden. Somit könnten beihilferechtliche Überlegungen im Zusammenhang mit der EU für die Expansion des Unternehmens gesorgt haben. Eine zweite Erklärung könnte auch sein, dass im Zusammenhang mit den Verlusten die Expansionspolitik betrieben wurde, um diese Verluste zu kompensieren.
3.3. Der geplante Börsengang und die Wandelanleihe Am 15.03.2005 beschlossen die Vertreter von BZÖ und SPÖ gegen die Stimme von Dr. Josef Martinz den Verkauf von Anteilen der Kärntner Landesholding an der Hypo-Alpe-Adria International AG bis zu einer Sperrminorität von 25 % + 1 Stimme im Wege eines Börsenganges. Diese Beschlüsse waren ein Ergebnis der Koalitionsverhandlungen im Jahre 2004 zwischen BZÖ und SPÖ. Die Chianti-Koalition von Haider und Ambrozy hatte damals einerseits den Börsengang der Landes-Hypo, andererseits die Begebung einer Wandelanleihe als Vorgriff des Landes auf die erwarteten Erträge aus dem Börsengang beschlossen.
24,8 25
21,4 22,6
20
19,9 15
19,3
15 10 5
3
1
An dieser Stelle muss jedoch angeführt werden, dass laut einhelliger Meinung im Vorstand der Hypo schon seit 2002/03 klar war, dass die Eigentümerstruktur der Bank mit dem Entwicklungspotential der Bank nicht mehr zusammenpasste. Bei einer Bilanzsumme von damals in etwa 15 Mrd. Euro war klar, dass die Eigentümer, also Land Kärnten und GRAWE, nicht auf Dauer die notwendigen Eigenkapitalmittel für das geplante Wachstum zur Verfügung stellen können würden und man daher nach anderen Alternativen suchen müsste.
0
18
1998
1999
2000
2001
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Abbildung 2: Entwicklung der Landeshaftungen seit 2004 (Werte vor 2004 geschätzt, da aus den Rechnungsabschlüssen nicht ersichtlich)
Aus obiger Darstellung zeigt sich, dass sich der Haftungsrahmen zwischen 2003 und 2007 deutlich erhöht hat. Dies könne, so der Landesrechnungshof, zwei Gründe haben: So waren 2003/2004 EU-rechtliche Vorgaben einzuhalten.
Bereits im Jahr 2002 war daher ein internes Projekt mit einem ehemaligen Vorstand der HSBC durchgeführt worden, welches das klare Ziel hatte, die Bank börsenfit zu machen. In der damaligen Planung war ein Börsengang für Ende 2006 oder im Geschäftsjahr 2007, spätestens aber 2008 vorgesehen. Parallel wurde wohl auch die Variante einer strategischen Partnerschaft als Alternative zum Börsengang diskutiert, man hatte sich aber schlussendlich für den Börsengang entschieden.
19
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
3.3.1. Die Mitarbeiterprivatstiftung (MAPS)
Um die Mitarbeiter am Wachstum und an den erwarteten Gewinnen beim geplanten Börsengang zu beteiligen, wurde 2005 auch die Hypo Alpe Adria Mitarbeiterprivatstiftung gegründet. Diese übernahm 5% der Aktien und wurde dritte Aktionärsgruppe neben der Kärntner Landesholding und der Grazer Wechselseitige Versicherung AG. Damit verringerten sich die Anteile der Kärntner Landesholding an der Hypo von 52 % auf 49,40 %. Damit konnte auch verhindert werden, dass die Landesholding als Finanzholding im Sinne des Bankwesengesetzes (BWG) galt. Mitarbeiter und Landesholding konnten gemeinsam dennoch die Mehrheit an der Bank behalten. Finanziert wurde die Kapitalerhöhung durch die MAPS durch ein Darlehen von der Landesholding an die MAPS in der Höhe von 75 Mio. Euro, welches durch die Anteile der MAPS an der Hypo besichert wurde. Beim Verkauf der Hypo an die BayernLB erzielte die MAPS einen Gewinn von ca. 45 Mio. Euro, der in weiterer Folge überwiegend als Bonus an die Mitarbeiter ausgezahlt wurde.
3.4. Die Wandelanleihe Aufbauend auf dieser Planung wurde im Juni 2005 von der Kärntner Landesholding gemäß den von FPÖ, BZÖ und SPÖ, genauer gesagt von zwei Personen, Jörg Haider und Peter Ambrozy, erfolgten Regierungsbeschlüssen eine Wandelanleihe in der Höhe von 500 Mio. Euro und einer Laufzeit bis Mitte Juni 2008 begeben. 20
Bei einer Verzinsung von 2,52% über die Laufzeit und Gesamtkosten von über 550 Mio. Euro war dies, auch ohne die Beraterkosten von 13 Mio. Euro für die Begleitung durch HSBC, die wohl bei weitem teuerste Form der Geldaufnahme für das Land Kärnten, wie Dr. Josef Martinz auch in seiner Aussage vor dem USA HYPO I ausgeführt hat. Diese Form der Vorfinanzierung war nicht nur der teuerste Kredit aller Zeiten – jede „normale“ Kreditaufnahme wäre wesentlich billiger gewesen – sondern hatte zur Folge, dass die Anteile der Landesholding an der Hypo an die Bayrische Landesbank verkauft werden mussten, weil dies die einzige Möglichkeit war, diesen
HYPO2012
Kredit rechtzeitig zu bedienen. Eine Rückzahlung aus dem Landesbudget war angesichts der massiven Überschuldung desselben ausgeschlossen. Aus der Wandelanleihe musste sogar Geld zum Stopfen von Budgetlöchern verwendet werden. Die Wandelschuldverschreibung und die Swap-Verluste, welche einen zeitgerechten Börsengang unrealistisch machten, führten letztendlich zum Verkauf an die BayernLB und in weiterer Folge zur Verstaatlichung.
> > > >
Ohne SPÖ und FPK keine Wandelschuldanleihe Ohne Wandelschuldanleihe kein Verkauf der Hypo-Anteile Ohne Verkauf der Hypo-Anteile keine BayernLB Ohne Missmanagement der BayernLB keine Notverstaatlichung!
Die Beratungskosten von 13 Mio. Euro für die Begleitung durch die HSBC Bank beliefen sich auf rund 2 % (darin enthalten 0,25 % für Beratung, 1,25 % für Platzierung und 0,5 % als Investment fee) der Kreditsumme. Der Beratervertrag mit der HSBC-Investmentbank in London wurde in voller Kenntnis der SPÖ, insbesondere von Peter Ambrozy, eingegangen. Die Gesamtgebühr für den IPO hätte laut Vertrag 3,15 % betragen, wobei die Investment fee um 0,15 % reduziert werden konnte und somit die Gesamtgebühr 3 % ausgemacht hat. Dazu kamen noch ein Auslagenersatz von HSBC bis zu einer Höchstgrenze von 250.000 Euro für den PRE-IPO sowie die Auslagen und Kosten. Hinsichtlich des Auslagenersatzes für den IPO wurde für Rechtsberatung, Road-Shows, PR, Kommunikation etc. als indikative Höchstgrenze ca. 1,75 Mio. Euro festgelegt. Allgemeiner Tenor im Hypo-Untersuchungsausschuss II war, dass die Wandelanleihe nie beschlossen worden wäre, wenn die Swap-Verluste zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Wandelanleihe bereits bekannt gewesen wären. 21
Wie im nachfolgenden Kapitel noch dargestellt wird, sind die Swap-Verluste öffentlich zwar erst im März 2006 bekannt geworden, ein bestimmter kleiner Personenkreis hat jedoch schon lange zuvor (und zwar ab ca. November 2004) über die Swap-Verluste Bescheid gewusst (zu diesem Personenkreis gehörten jedenfalls der Gesamtvorstand, bestehend aus Dr. Kulterer, Mag. Striedinger und Thomas Morgel sowie Christian Rauscher). Wenn insbesondere von Vertretern der SPÖ im Nachhinein behauptet wird, dass sie (die SPÖ) die Wandelanleihe nie beschlossen hätte, wenn sie von den
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
Swap-Verlusten gewusst hätte, so ist dieser „Kindesweglegung“ der eigenen Verantwortung entgegenzuhalten, dass die Wandelanleihe als teuerste Kreditform auch ohne Swap-Verluste niemals beschlossen hätte werden dürfen. Zur Erinnerung: Josef Martinz und damit die ÖVP stimmte im Frühjahr 2005 in der Kärntner Landesregierung gegen die Wandelschuldverschreibung. Bemerkenswert ist, dass in der Hypo Anfang des Jahres 2005 sowohl eine Arbeitsgruppe, die sich im engsten Kreis mit der bilanziellen Verarbeitung der Swap-Verluste und deren negativen Folgen auf den Marktwert beschäftigte, als auch eine Arbeitsgruppe, welche sich, unter Beiziehung externer Experten, mit den Erlösen und deren Veranlagung aus der anstehenden PRE-IPO-Anleihe (Wandelschuldverschreibung) zu beschäftigen hatte, gebildet wurde.
HYPO2012
Mit anderen Worten: Christian Rauscher hatte nicht nur in einem erheblichen Ausmaße am Zustandekommen der Swap-Verluste und den nicht erfolgten rechtzeitigen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (Mit)Schuld, sondern wirkte dann auch noch in beiden Arbeitskreisen mit und hätte somit, neben dem Bankvorstand, auch vor einer Begebung der Wandelanleihe warnen müssen. Die Grünen wollen aber – aus welchen Gründen auch immer – die mehr als bedenkliche Rolle Christian Rauschers im Zusammenhang mit den Swap-Verlusten und der Wandelschuldverschreibung damit entschuldigen, dass sie nicht beurteilen wollten oder konnten, ob sich Rauscher der Tragweite seines Handelns im juristischen Sinne überhaupt bewusst war. Eine Unschuldsvermutung mangels an juristischer Zurechnungsfähigkeit also. Die Motive für diese äußerst zurückhaltende Beurteilung der Tätigkeit von Christian Rauscher durch die Grünen bleiben im Dunkeln.
3.5. Die Swap Verluste – erste Anzeichen der Krise Innerhalb der Hypo arbeiteten somit zwei Arbeitsgruppen intensiv sowohl an der Aufarbeitung der Swap-Verluste als auch an der Umsetzung der Wandelschuldverschreibung. In beiden Arbeitsgruppen spielte Christian Rauscher, der Sohn des ehemaligen SPÖ-Landesrats, Max Rauscher, eine wesentliche Rolle. Christian Rauscher war auch jene Person, die auf Seiten der Hypo mit dem Land Kärnten eng zusammenarbeitete, wenn es um Veranlagungsthemen des Landes ging. 22
Die Swap-Verluste stellten den ersten „Betriebsunfall“ in der Erfolgsgeschichte der Hypo dar und waren ein schwerer Schlag für die Bank, welcher letztendlich auch zum Verkauf von Anteilen der Landesholding an die Bayrische Landesbank führte. Im Zuge der folgenden Krise und der medialen Skandalisierung musste Dr. Kulterer als zweifelsohne eine der hauptverantwortlichen Personen seinen Hut als Vorstandsvorsitzender nehmen.
In diesem Zusammenhang ist es überaus interessant, dass im „Grünen“-Bericht die Feststellung getroffen wird, dass es eben nicht feststellbar war, dass Christian Rauscher die rechtlichen Probleme der Verarbeitung der Verluste aus den Swaps in der Bilanz und die möglichen Konsequenzen für die Begebung der PRE-Ipo-Anleihen durch die Kärntner Landesholding bewusst waren, als er in den beiden Arbeitsgruppen agierte.
Im Zeitraum Mai bis November 2004 waren bei der Hypo Verluste aus Währungsoptionen (Swap-Verluste) in Höhe von 288 Mio. aufgetreten. Diese waren ursprünglich als Bewertungsverluste seitens der Hypo so bilanziert worden, dass sie über die Laufzeit der Kontrakte von 10 Jahren aufgearbeitet werden sollten. Dadurch hätten sie den Gewinn der Bank lediglich mit 5 – 7 % belastet. Dr. Kulterer hatte nach seinen eigenen Angaben am 14.11.2004, also im Nachhinein, von diesen Verlusten erfahren.
Wie im Nachhinein von allen Experten festgehalten wurde, hätte eigentlich nach Auftreten der Swap-Verluste die Wandelschuldverschreibung nie mehr begeben werden dürfen.
Als erwiesenes Faktum ist mittlerweile anzusehen, dass durch einen Ausstieg zu einem früheren Zeitpunkt bzw. durch ein adäquates Risikomanagement der Verlust verringert werden hätte können. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten,
23
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
dass der damalige verantwortliche Vorstand Dr. Kulterer erst nach der Rückkehr aus dem Ausland (Boston) des verantwortlichen Leiters der Abteilung Tresury Christian Rauscher von den Swap-Verlusten informiert wurde. Öffentlich bekannt war dies erst geworden, nachdem seitens der Wirtschaftsprüfer Deloitte am 30.03.2006 das Testat für die Bilanz 2004 ohne jegliche vorherige Rücksprache mit dem Vorstand zurückgezogen worden war. Auch innerhalb der Gremien der Hypo und der GRAWE waren diese Swap-Verluste aufgrund des Geheimhaltens durch den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Kulterer nur einem ganz kleinen Personenkreis bekannt. Seitens der Finanzmarktaufsicht wurde dann in weiterer Folge der Hypo per Bescheid aufgetragen, bis zum 30. Mai die Bilanz für die Jahre 2004 und 2005 neu zu erstellen. Der von der Hypo neu vorgelegte Entwurf einer korrekten Bilanzierung, der auch von den Bankprüfern akzeptiert worden wäre, sah statt des ursprünglichen Gewinnes von 172 Mio. Euro nur noch einen Gewinn von 68 Mio. Euro vor. Die FMA lehnte diesen Entwurf jedoch unverständlicher Weise ab und bestand stattdessen auf der für die Hypo schlechtesten Bilanzierungsvariante, wonach beim EGT ein Verlust von 99 Mio. Euro auszuweisen war. Die dadurch entstandene Differenz zwischen 68 Mio. Gewinn und 99 Mio. Verlust führte aufgrund der entsprechenden Hybrid-Hebel letztendlich zu einem Verlust von 300 Mio. Euro Eigenkapital. Darüber hinaus hatte die von der FMA ohne Rechtsgrundlage quasi erzwungene Form der Bilanzierung für das Jahr 2004 natürlich auch erhebliche negative Auswirkungen für die Bilanzen der Geschäftsjahre 2005 und 2006.
24
Wie bereits dargelegt, hätte die Hypo aufgrund ihrer starken Expansion und der chronisch schwachen Eigenkapitalsituation auch ohne Swap-Verluste irgendwann zusätzliches Kapital gebraucht, durch diese unerwarteten Verluste und die faktisch von der FMA erzwungene Bilanzierung entstand jedoch plötzlich akuter Handlungsdruck. Außerdem wurde durch die mit Bekanntwerden der Verluste und dem Rücktritt von Dr. Kulterer einhergehende Skandalisierung in den Medien der geplante zeitgerechte Börsengang als Option für eine jetzt dringend notwendige Kapitalerhöhung zunichte gemacht.
„ Durch die Swap-Verluste, bei gleichzeitig dynamischem Wachstum der Bilanz-summe, war die Hypo plötzlich unter den vorgeschriebenen Eigenkapitalgrenzen.“
HYPO2012
3.6. Die Kapitalerhöhung – Einstieg der Berlin Gruppe Die Swap-Verluste und vor allem die seitens der FMA auferlegte Bilanzierungsform führten im Jahr 2006 zu einem Kapitalverlust von 300 Mio. Euro. Dies verstärkte die ohnedies vorhandene Kapitalknappheit der Hypo in einer Phase extremen Wachstums. Es war somit klar, dass die Wachstumsstrategie nicht mehr aus den Gewinnen allein finanziert werden konnte und somit echtes Eigenkapital zugeschossen werden musste. Durch die Swap-Verluste, bei gleichzeitig dynamischem Wachstum der Bilanzsumme, war die Hypo plötzlich unter den vorgeschriebenen Eigenkapitalgrenzen. Gleichzeitig war klar, dass eine Kapitalerhöhung über die Eigentümer, das Land Kärnten und die GRAWE, aus mehreren Gründen nicht in Frage kam: erstens, weil bei einer Bilanzsumme von bald 30 Mrd. Euro die Eigentümer mehrere Hundert Mio. Euro an Eigenkapital hätten bereitstellen müssen, und zweitens, weil eine Eigenkapitalerhöhung durch das Land ein verheerendes Signal an die Finanzmärkte gewesen wäre. Letztendlich entschloss man sich jedoch in den Gremien der Hypo und der Landesholding dazu, eine Kapitalaufstockung zuzulassen. Überlegungen hinsichtlich einer Kapitalerhöhung gab es bereits ab Mai 2006. Der echte Prozess der Kapitalaufstockung wurde mit 06.10.2006 gestartet. Am 09.10.2006 wurden die ersten Informationen in den Datenraum gestellt, ab dem 19. Oktober wurde mit potentiellen Investoren verhandelt und Mitte/Ende Oktober kamen dann die ersten sogenannten „High-Level-Of Interests“, Briefe von Fonds, die klarstellen mussten, dass sie ein nachhaltiges Investitionsinteresse hatten. Es handelte sich hierbei um einen EU-weit ausgeschriebenen Wettbewerb, welcher von der HSBC gemanagt und moderiert wurde. Ursprünglich sollten maximal 10% über eine möglichst breite Streuung auf einer Basis von zumindest 2,5 Mrd. Euro zur Zeichnung angeboten werden. Es wurde jedoch relativ schnell klar, dass es schwierig sein würde, auf dieser Basis 10% der Anteile zu veräußern, da, entgegen der ursprünglich in Aussicht gestellten Möglichkeiten, sämtliche Interessenten nur Interesse an einem höheren Anteil äußerten. In einer Klausur des Aufsichtsrates der Holding am 11.11.2006 im Hotel Sandwirt wurde daher festgelegt, dass Interessenten, die bereit wären auf der Basis von 2,5 Mrd. Euro 10% der Aktien zu zeichnen, auch die Option geboten werden könnte, auf dieser Basis insgesamt 25 % + 1 Aktie grundsätzlich vom Land, von der GRAWE oder von der Stiftung zu kaufen.
25
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
Nach dieser Klausur wurde jedoch vom Aufsichtsrat der Holding ein mehrstimmiger Beschluss gefasst, dass die Holding eine Verwässerung ihrer Anteile zwar zulasse, aber nicht zum Verkauf von Aktien bereit sei. Die GRAWE entschloss sich, rund 15,5% ihrer Aktien zur Verfügung zu stellen, wenn die Mitarbeiterstiftung ebenso bereit wäre, Anteile zu verkaufen. Unter diesen Bedingungen waren dann letztendlich zwei Interessenten, die Corsair, ein amerikanischer Fonds, und die Gruppe Berlin & Co Capital S.a.r.l., bereit, die Preisvorstellung sowohl für die Kapitalerhöhung als auch für einen späteren Aktienkauf über die Option zu akzeptieren. Corsair war zwar bereit, die Kapitalerhöhung auf der Basis von 2,5 Mrd. zu zeichnen, verlangte aber sowohl für die Kapitalerhöhung als auch für den Kauf weiterer Aktien einen Preisband nach unten. Hätten die Ergebnisse des Jahres 2007/08 nicht dem Businessplan entsprochen, hätte aufgrund dieser Forderung, ein Rückerstattungsanspruch bestanden. Letztendlich bekam daher die Gruppe Berlin den Zuschlag zu folgendem Angebot: • Erwerb von 9,02 % der Hypo auf der Basis von 2,5 Mrd. Euro durch eine Kapitalerhöhung, die in zwei Tranchen à 125 Mio. Euro durchzuführen war • Option auf den Kauf von Aktien bis zu maximal 25% plus 12 Aktien von GRAWE (15,5%) und Mitarbeiterstiftung (1%)
26
Zum Zeitpunkt des Verfahrens zur Kapitalerhöhung und bei der Kapitalerhöhung selbst gab es verschiedenste Einschätzungen bzw. Bewertungen und Gutachten betreffend des Wertes der Hypo. So betrug dieser lt. Einschätzung der HSBC im Mai 2006 2 Mrd. Euro. Zum 30.09.2007 hat die HSBC die Wertspanne zwischen 1,8 bis 2,2 Mrd. angesetzt. Das Gutachten der KPMG zum Stichtag 15.11.2006, die Kapitalerhöhung bereits berücksichtigend, belief sich auf eine Bandbreite von 2,3 – 3 Mrd. Euro. Ein Gutachten von Deloitte zum Stichtag 30.09.2006, die Kapitalerhöhung ebenfalls berücksichtigend, belief sich auf einen Wert zwischen 2,7 und 3,1 Mrd. Euro. Letztendlich gab es auch eine Fairnessopinion der KPMG betreffend Kapitalerhöhung vom 14.12.2006. Aus den beiden Gutachten ergibt sich, dass die ursprünglichen Angebote weit unter dem Unternehmenswert der Gutachten lagen und auch der letztendlich von der Berlin-Gruppe erzielte Marktpreis im unteren Bereich der Bandbreiten der Bewertungsgutachten lag. Die Landesholding ließ zwar die Kapitalerhöhung im Interesse der Bank zu und erteilte dem Syndikatspartner GRAWE ihre Zustimmung zur Optionseinräumung gegenüber Berlin zum Aktienkauf, verkaufte jedoch selbst keine Aktien an Berlin.
HYPO2012
Die Vertragsgespräche mussten dann um den 18./19. Dezember finalisiert werden, da ansonsten per Stichtag 31.12.2006 eine bilanzielle Unterdeckung die Folge gewesen wäre, was sicherlich wieder Maßnahmen von Seiten der FMA bedeutet hätte. Da einer der potentiellen Investoren der Berlin-Gruppe noch am letzten Abend abgesprungen war, weil sein Name in den Medien genannt worden war, kam es im letzten Moment noch zu Verzögerungen bei der Durchführung der ersten Tranche der Kapitalerhöhung in der Höhe von 125 Mio. Euro. Gleichzeitig war die Situation die, dass zahlreiche prominente Mitbewerber, wie z.B. C. Flowers, bereits bei einem Unternehmenswert von 2 Mrd. Euro als Basis abgesprungen waren und am Markt behaupteten, dass Berlin weit überzahlt hätte. Zur gleichen Zeit, also im Herbst 2006, war die BayernLB gerade in intensiven Verhandlungen über die vollständige Übernahme der BAWAG, an der sie bereits mit 46% beteiligt war. Es war zum damaligen Zeitpunkt daher auch nicht absehbar, dass die BayernLB bei der BAWAG nicht zum Zug kommen sollte und sie stattdessen bei der Hypo einsteigen würde. Erst am 15.12.2006, also nur vier Tage vor dem Signing der dringend von der Hypo benötigten Kapitalerhöhung, war klar, dass die Übernahme der BAWAG durch die BayernLB gescheitert war. Letztendlich konnte der Vertrag zur Kapitalerhöhung am 19.12.2006 unterschrieben und am 02.03.2007, nach der Durchführung der zweiten Tranche, rechtswirksam im Firmenbuch mit einem Betrag von 250 Mio. Euro eingetragen werden. Mit Juni 2007 wurde Tilo Berlin Vorstand bei der Hypo und blieb in dieser Funktion bis April 2009, also noch nach der Übernahme durch die BayernLB.
3.6.1. Aktienkauf durch Berlin
In weiterer Folge übte die Gruppe Berlin noch ihre Option auf den Erwerb von 17% Aktien bis zu einem Volumen von maximal 25% plus 1 Aktie aus. Die notwendigen Finanzmittel von fast 400 Mio. Euro für den Aktienkauf von GRAWE und MAPS hatte die Berlin-Gruppe zum Teil bereits durch einen Überhang an Interessierten Investoren von in etwa 150 Mio. Euro aus der zweiten Tranche der Kapitalerhöhung bereitgestellt. Der gesamte Kaufpreis für diese Transaktion war am 30.06.2007 fällig.
27
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
HYPO2012
Grundsätzlich sollte auch der noch fehlende Betrag über private Investoren gestellt werden, für den Fall, dass es aber dennoch zum Stichtag eine Finanzierungslücke geben sollte, wurden auch Verhandlungen mit diversen großen Banken über eine etwaige Zwischenfinanzierung aufgenommen.
Für die Landesholding bedeutete der Verkauf an die BayernLB einen Erlös für ihre Anteile von 809 Mio. Euro, ein ausgezeichneter Preis, der über sämtlichen Bandbreiten der verfügbaren Wertgutachten von Deloitte (2,7 bis 3,1 Mrd. Euro) und KPMG (2,3 bis 3 Mrd. Euro) lag.
Dies ist deswegen besonders erwähnenswert, weil im Zuge der Bemühungen um eine Finanzierung des Aktienkaufes im Frühjahr 2007 auch diverse Due Diligence Prüfungen im Datenraum der Hypo durchgeführt wurden, darunter auch von der BayernLB. Im Lichte des oben Gesagten ist es aber aus heutiger Sicht nachvollziehbar, warum damals viele Mitarbeiter keinen Verdacht geschöpft hatten, dass es der BayernLB in Wirklichkeit nicht um die Finanzierung des Aktienkaufes durch die Berlin-Gruppe ging, sondern dass die Bayern stattdessen selber an einer Übernahme interessiert waren.
Dieser Preis mag aus heutiger Sicht als übertrieben hoch erscheinen, war im damaligen Wirtschaftsumfeld aber durchaus nachvollziehbar. Es wurden zur gleichen Zeit für vergleichbare Transaktionen ähnliche Preise gezahlt, z.B. bei der Übernahme der BCR (Rumänien) durch die Erste Bank. Hinzu kam, dass, nach dem Scheitern der BAWAG–Übernahme, der Erwerb der Hypo die einzige Chance für die BayernLB war, noch auf dem boomenden Osteuropamarkt Fuß zu fassen. Es war dies der letzte Moment, sich von einer damals gewichtigen Regionalbank zu einem internationalen Player im Bankengeschäft mit ungesättigten Wachstumsmärkten zu wandeln. Daher waren die Bayern damals durchaus bereit, diesen hohen Preis zu zahlen.
Vielmehr war es so, dass die BayernLB ihren Mitarbeitern und externen Beratern eine klare und unmissverständliche Sprachregelung vorgab, wonach die Prüfungen ausschließlich den Hintergrund hätten, die Refinanzierung der Berlin-Gruppe sicherzustellen. Nicht einmal der gesamte Konzernvorstand der Hypo war über diese Vorgänge informiert. Erst am 15.05.2007 wurde den Vorständen der Landesholding mitgeteilt, dass mit der BayernLB ernsthafte Gespräche über eine realistische Mehrheitsbeteiligung an der Hypo geführt worden waren. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die beteiligten Mitarbeiter davon ausgegangen, dass es bei den Gesprächen mit der BayernLB um die Finanzierung des Aktienkaufs durch die BerlinGruppe ging. Im Zeitraum vom 17.05 bis 21.05.2007 prüfte der Vorstand der Landesholding das von Dir. Schmidt an Dr. Megymorez am 16.05 übergebene Vertragsanbot. Zu diesem Zeitpunkt waren die Verträge bereits so weit ausgearbeitet, dass nur mehr geringfügige Änderungen auf technischer Ebene notwendig waren. Dies nicht zuletzt aufgrund der vorzeitigen Miteinbeziehung von Dr. Birnbacher. 28
3.7. Übernahme durch die Bayrische Landesbank Der Einstieg der Berlin-Gruppe war als strategische und längerfristige Partnerschaft geplant. Als daher im Mai 2007 die Bayerische Landesbank (BayernLB) über 50% der Hypo auf Basis eines Unternehmenswertes von 3,25 Mrd. Euro übernahm, kam dies für das Unternehmen, die Politik und die breite Öffentlichkeit sicherlich überraschend.
Für die Hypo als Bank bedeutete der Einstieg der Bayern aus damaliger Sicht die einmalige Chance, die ambitionierte Wachstumsstrategie im Verbund mit einem starken Partner fortsetzen zu können, bei einer gleichzeitigen Standortgarantie für das Head Quarter in Klagenfurt. Da im Zusammenhang mit der Übernahme der Hypo durch die BayernLB immer wieder der Verdacht artikuliert worden war, dass „geheime Netzwerke“ durch eine Art von „Insider Trading“ ungerechtfertigt beim Verkauf der Anteile des Landes Kärnten an die BayernLB profitiert hätten, war dieser Verkaufsprozess Gegenstand genauer Untersuchungen im Rahmen des ersten Untersuchungsausschusses (USA HYPO I, siehe Kapitel 7.1) im Kärntner Landtag. Im Folgenden soll die Chronologie des Verkaufes in Kürze dargestellt werden.
3.7.1. Phase I: Beschluss einer neuen Option
Nach der erfolgten Kapitalerhöhung und dem geplanten Aktienkauf durch die Berlin- Gruppe war die Beschlusslage in der Landesholding Anfang des Jahres 2007 noch immer die, dass die restlichen Anteile am Wege eines Börsenganges veräußert werden sollten, nicht zuletzt, um mit den Erträgen die Wandelanleihe bis Juni 2008 rückzuführen. Am 19.01.2007, also noch während der Umsetzung der Kapitalerhöhung durch die Berlin-Gruppe, wurde in einem Gespräch mit dem Vorstand der Landes
29
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
holding erstmals von Dr. Kulterer die Frage aufgeworfen, wie man mit eventuellen außerbörslichen Interessenten an den Anteilen der Hypo umgehen sollte. Ein konkreter Interessent wurde in diesem Gespräch nicht genannt. Mit Blick auf die dramatischen Ereignisse rund um die letzte Kapitalerhöhung und die anstehende Rückführung der Wandelanleihe im Juni 2008 wurde beschlossen, dieses Thema in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates der Landesholding offen zu besprechen. In der Sitzung des Aufsichtsrates der Landesholding am 01.02.2007 war es dann einhellige Meinung, dass auch die Option eines außerbörslichen Verkaufes für die Landesholding offengehalten werden sollte. Am 06.02.2007 wurde dann ein Schreiben an Dr. Kulterer unterfertigt, in dem diesem mitgeteilt wurde, dass man bei einem Unternehmenswert von 3,1 Mrd. Euro als Verhandlungsbasis und einem Zahlungsfluss bis Ende 2007 einem außerbörslichen Erwerb von Seiten der Landesholding, bei Einhaltung gewisser Bedingungen, grundsätzlich nähertreten würde.
3.7.2. Phase II: Erste Interessensbekundung durch die Bayerische Landesbank (BayernLB) bis zum Eintritt in konkrete Verkaufsverhandlungen
Im März 2007 gab es erste Gespräche zwischen Vertretern der Hypo, Kulterer und Berlin, und dem Vorstandsvorsitzenden Dir. Schmidt von der BayernLB, bei denen ein ernsthaftes Interesse an einer Übernahme der Hypo diskutiert wurde. Dr. Berlin war mit Dir. Schmidt schon länger privat bekannt gewesen.
30
Am 26.03.2007 gab es dann ein offizielles Schreiben der BayernLB an Berlin und das Land Kärnten, in dem diese erklärte, in Verkaufsgespräche eintreten zu wollen. Wohl auf Grund ihrer Erfahrungen bei den Gesprächen mit der BAWAG forderte die BayernLB in diesem Schreiben ausdrücklich absolute Geheimhaltung. Am 23.04.2007 bekam der Vorstand der BayernLB die Ermächtigung, 50% plus 1 Aktie zu kaufen. Daraufhin erfolgte das Angebot vom 24.04.2007 seitens der BayernLB zum Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der HypoAlpe-Adria-Bank.
HYPO2012
3.7.3. Phase III: Intensive Verhandlungen im Mai 2007 mit Signing am 22.05.2007
Am 14.05.2007 begann die heiße Phase der Verhandlungen zur Übernahme der Hypo durch die Bayerische Landesbank (BayernLB). An diesem Tag wurde auch die erste fachliche Auseinandersetzung geführt. Am 16.05.2007 erfolgte die erste größere Runde, bei der auch auf beiden Seiten Vertreter der Politik anwesend waren, also Dr. Martinz und Dr. Haider für Kärnten und der Bayerische Finanzminister auf Seiten der BayernLB. Erstmals in die Verhandlungen eingebunden war auch der Vorstand der Landesholding, vertreten durch Dr. Megymorez, der erst am Vorabend darüber in Kenntnis gesetzt worden war, dass die BayernLB eine Mehrheitsbeteiligung an der Hypo erwerben wollte. Am Montag, den 21.05, fand in München ein abschließendes Gespräch zwischen Dir. Schmidt, Dr. Berlin, Dr. Josef Martinz und Dr. Megymorez statt. Im Rahmen dieses Gespräches wurden die Bedingungen für die Auszahlung einer allfälligen Sonderdividende an die Altaktionäre im Falle eines Verkaufs der Hypo Consultants fixiert. Am Abend des 21.05.2007 wurde eine Aufsichtsratssitzung der Landesholding abgehalten, zu welcher der Vorstand der Landesholding nach Vorliegen der endgültigen Verträge eingeladen hatte. Im Rahmen dieser Aufsichtsratsitzung wurde unter Beiziehung externer Experten der gesamte Aufsichtsrat über den beabsichtigten Verkauf und die wesentlichen Verkaufskonditionen informiert. Der Vorstand wurde vom Aufsichtsrat ermächtigt, dieses für die Landesholding äußerst vorteilhafte Geschäft einzugehen.
3.7.4. Phase IV: Vom Signing am 22.05.2007 bis zum Closing am 09.10.2007
Am Dienstag, den 22.05.2007 konnte der ausgehandelte Vertrag unterschrieben werden. Dieser war an mehrere Bedingungen geknüpft, insbesondere an die Zustimmung der entsprechenden Aufsichtsbehörden in den jeweiligen Ländern, in denen die Hypo bzw. die BayernLB tätig waren, sowie an das Vorliegen einer Fairness-Opinion. Hinsichtlich der Genehmigung der kroatischen Nationalbank zur mehrheitlichen Übernahme der Hypo durch die BayernLB, was die Tochterbank in
31
HYPO2012
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
Kroatien betrifft, gab es anfangs Schwierigkeiten, die durchaus zu zeitlichen Verzögerungen führten. Nachdem die notwendigen Voraussetzungen dann doch vorlagen, konnte das Closing bereits am 09.10.2007 erfolgen, obwohl laut Vertrag die Frist dafür erst am 31.03.2008 gewesen wäre.
3.7.5.2. Anteile
Von der Landesholding wurden insgesamt 24,91% an die BayernLB zu einem Stückpreis von 670,28 Euro, somit zu einer Gesamtsumme von 809 Mio. Euro verkauft. Von der MAPS wurden ca. 0,31 % und von der Berlin- Gruppe ca. 24,78 % an die BayernLB verkauft. Die sich daraus ergebenden Anteilsverhältnisse sind in Abbildung 3 zu sehen.
Noch am selben Tag wurde seitens der BayernLB der vereinbarte Kaufpreis von über 809 Mio. Euro an die Landesholding überwiesen.
5 %
3.7.5. Wesentliche Aspekte des Kaufvertrages
49 %
32
100 %
Im Ergebnis bedeutete das weitere 22 Mio. Euro Mittelzufluss an die Kärntner Landesholding. Der Aktienkaufvertrag schloss mögliche Ausgleichsansprüche durch die BayernLB gegenüber der Landesholding im Zusammenhang mit allfälligen Wertberichtigungen aus. Allfällige Wertberichtigungen wurden bereits im Preis von 670,27 Euro je Stück mitverhandelt.
50 %
26 % 0 % 3 % 51 %
1991
3.7.5.1. Kaufpreis
Der Transaktion wurde ein Gesamtwert der Hypo in der Höhe von 3,250 Mrd. Euro zugrunde gelegt. Dieser Wert konnte nur durch den einmal zu erzielenden Paketzuschlag erreicht werden. Andernfalls wäre die Bayrische Landesbank lediglich bereit gewesen einen Preis auf Basis des Unternehmenswertes der Hypo von maximal 2,6 Mrd. Euro zu bezahlen. Mit dem Angebot der BayernLB konnte der in den vorliegenden Unternehmenswertgutachten ausgewiesene Wert der Hypo deutlich überschritten werden. Zusätzlich konnte noch eine Einigung über insgesamt weitere max. 50 Mio. Euro in Form einer möglichen Sonderdividende an die Altaktionäre im Zusammenhang mit dem Verkauf der Consultants erzielt werden. Diese Sonderdividende wurde, nach Erreichen der Vorgaben im Geschäftsjahr 2007, im März 2008 auch an die Altaktionäre entsprechend dem Verhältnis der Anteile an der Hypo, ausgezahlt.
25 % 4 %
46 % 41 %
Vorangestellt wird, dass die wesentlichen Eckdaten des Kaufvertrages zwischen Landesholding und BayernLB anhand des Entwurfes vom 20. Mai in der 44. Aufsichtsratssitzung des Aufsichtsrates der Landesholding am 21. Mai 2007 vom damaligem Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Josef Martinz und vom Vorstand der Landesholding Dr. Megymorez sowie vom Vorstand Mag. Xander ausführlich dargestellt wurden. Die wesentlichen Eckpunkte werden in den folgenden Kapiteln erläutert.
100 % 9 % 5 %
1992
49 %
2005
45 %
12/19/06
26 %
75 %
50 %
BLB Berlin MAPS GRAWE KLHD
25 %
45 % 20 % 6/30/07
0 %
10/9/07
Abbildung 3: Entwicklung der Eigentumsverhältnisse in der Hypo. (RH Bericht)
3.7.5.3. Weitere Rahmenbedingungen
Im Rahmen des Syndikatsvertrages wurde vereinbart, dass der Aufsichtsrat aus acht Mitgliedern als Kapitalvertretung und aus vier Mitgliedern als Arbeitsnehmervertretung bestehen sollte. 33
Die BayernLB sollte daher vier, die Landesholding und GRAWE sollten jeweils zwei und die Arbeitnehmervertreter vier Aufsichtsräte stellen. Weiters wurde vereinbart, dass für den Fall, dass die Kärntner Landesholding unter 20% plus 1 Aktie fiele, sie ebenfalls ein Aufsichtsratsmandat verlieren würde, jedoch aufgrund der Ausfallsbürgschaft der Kärntner Landesholding und der bestehenden Landeshaftung (ca. 25 Mrd. behaftetes Volumen) das Recht bekäme, neben dem verbleibenden Mitglied im Aufsichtsrat eine Person mit Gaststatus, d.h. ohne Stimmrecht, zu nominieren, die an Aufsichtsratssitzungen teilnehmen könnte.
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
Im Syndikatsvertrag wurde weiters geregelt, dass die Aufsichtsräte der Kapitalvertreter mit der gleichen Stimmgewichtung wie im Aufsichtsrat sitzen sollten. Die Headquarterfunktion der Hypo für Österreich und Südosteuropa wurde mit doppelter Mehrheit (100% Präsenz und Konsensquorum) abgesichert. Die Absicherung erfolgte sowohl gesellschaftsrechtlich auf Ebene der Satzung als auch zivilrechtlich durch den Syndikatsvertrag. Dies bedeutete, dass eine einzige Aktie reichte, um eine Verlegung des Headquarters zu unterbinden. Seitens der BayernLB wurde weiters die Zusage getätigt, bis 2009 keine Maßnahmen zu setzen, die zu einer Verwässerung der Anteile der Kärntner Landesholding führen würden, sofern dies nicht aus wirtschaftlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen dringend erforderlich wäre.
3.7.5.4. Resümee
Der Verkauf der Hypo-Landesanteile an die BayernLB brachte Kärnten 831 Millionen Euro. Insgesamt handelte es sich um einen 1,6 Milliarden-Deal – das größte Geschäft, das Kärnten jemals abgewickelt hat.
„ Es gab keine Alternative zum Anteilsverkauf!“ Es gab keine Alternative zum Anteilsverkauf – schon allein aufgrund der Rückzahlungsverpflichtung aus der 2005 von SPÖ und FPÖ beschlossenen Wandelschuldanleihe in Höhe von insgesamt 550 Millionen Euro. Dies wurde auch von Peter Ambrozy selbst im Untersuchungsausschuss bestätigt.
34
Vom Kaufinteresse der BayernLB hat Dr. Josef Martinz, entgegen immer wieder geäußerter Verdächtigungen und Unterstellungen, erst Ende März 2007, und der Vorstand der Landesholding, Dr. Megymorez, erst Mitte Mai 2007 erfahren. Bereits im April 2007 wurde Dietrich Birnbacher von Jörg Haider per Telefon beauftragt, die Abwicklung des Verkaufs zu übernehmen, nachdem zuvor eine diesbezügliche Abstimmung zwischen Haider und Martinz erfolgt war. Zwei Gründe waren dafür ausschlaggebend: 1. S eitens der BayernLB wurde absolute Geheimhaltung verlangt. Diese wäre bei einer öffentlichen Ausschreibung des Auftrags oder einer Einbeziehung eines größeren Personenkreises nicht mehr gegeben gewesen. Der Deal wäre damit geplatzt.
HYPO2012
2. Die Abwicklung durch Dr. Birnbacher war tatsächlich die günstigste Variante. Im Raum stand die Abwicklung durch eine große Investmentbank. Doch dann wären die marktüblichen 3% Erfolgsprämie vom Verkaufserlös fällig geworden. Das wären 28 Millionen Euro gewesen. Birnbacher hatte eingewilligt, die Verkaufs-Abwicklung für 1,5% zu betreuen. Schlussendlich wurden daraus 0,62%. Aus dem Verkaufserlös konnte der Zukunftsfonds geschaffen werden. 500 Millionen Euro wurden auf Drängen der ÖVP darin zugriffssicher veranlagt. Seit seinem Bestehen wurden damit 390 Mio. Euro in Projekte investiert, welche in weiterer Folge Investitionen in der Höhe von 5 Milliarden Euro in ganz Kärnten ausgelöst haben! Fazit Nummer 1: Die Verträge, die damals geschlossen wurden, halten auch heute noch! Fazit Nummer 2: Bester Preis, bester Zeitpunkt, falsche Partner! Denn das Missmanagement der BayernLB führte schlussendlich zur Notverstaatlichung. Die Beurteilung, wonach es sich bei der BayernLB um den besten Partner gehandelt hat, wie dies noch im Zuge des ersten Untersuchungsausschusses erfolgt ist, muss im Nachhinein im Lichte der Erkenntnisse revidiert werden. Zum Zeitpunkt des Verkaufs und des Hypo-I Berichtes war die Einschätzung, mit der Bayrischen Landesbank einen finanzstarken Partner ins Boot geholt zu haben, durchaus richtig. Nicht übersehen werden darf in diesem Zusammenhang aber, dass die Bayrische Landesbank in der Subprime-Krise nach den allgemein zugänglichen Informationen mehr Abwertungsbedarf in dem Bereich hatte als die komplette Bilanzsumme der Hypo ausmachte. Sie musste von der Bayrischen Landesregierung 40 Mrd. Euro als Schutzschirm für diese Verluste erhalten. Der Bayrische Finanzminister Fahrenschon gab auch im Untersuchungsausschuss des Bayrischen Landtages an, dass aufgrund der massiven Finanzmarktkrise weltweit die Beteiligung der BayernLB an der Hypo trotz der Kapitalzuführung, welche noch im Dezember 2008 in Höhe von 700 Mio. Euro erfolgt ist – somit zu einem Zeitpunkt, als die Bank von der österreichischen Nationalbank noch als notdestressed bezeichnet wurde – neu beurteilt werden musste. In der selben Verwaltungsratssitzung, in der dieser am 29.11.2008 über die Kapitalerhöhung zu entscheiden hatte, hatte der Verwaltungsrat deshalb eine Restrukturierung der BayernLB und innerhalb dieser Restrukturierung die Aufgabe der sogenannten „Süd-Ost-Europa-Strategie“ beschlossen. Fahrenschon
35
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
sagte im Bayrischen Untersuchungsausschuss wörtlich, dass aus Konsequenz der Finanzmarktkrise die vielen Auslandsstützpunkte geschlossen wurden und sich die Bayrische Landesbank wieder auf das konzentrierte, was ihre Hauptaufgabe war und ist, nämlich die Spitzenfunktion der Bayrischen Sparkassen. Der Marktwert der Hypo sei den damaligen Schätzungen zu Folge auf 40 % des Marktwertes zum Erwerbszeitpunkt abgesunken.
ein volkswirtschaftlicher Fehler mit Konsequenzen für die Republik Österreich gewesen sei, da die BayernLB die Hypo schließlich mit der Notverstaatlichung im Dezember 2009 abgestoßen hat. Dieser Feststellung steht die Aussage vieler Zeugen gegenüber, die gleich dem ehemaligen SPÖ-Parteiobmann Dr. Ambrozy ausgesagt haben, dass der Verkauf der Anteile aufgrund der Rückzahlungsverpflichtung aus der Wandelschuldanleihe alternativlos gewesen sei. Sowohl vom Vorstand der Landesholding als auch von Dr. Peter Ambrozy wurde der Verkauf vor dem Hintergrund der dramatischen Verschuldung der Gesellschaft als absolut notwendig dargestellt.
Dies verdeutlicht, dass die Bayrische Landesbank die in sie gesetzten Erwartungen, aufgrund ihrer eigenen Probleme mit Fehlspekulationen und Verlusten in Höhe von 40 Mrd. Euro im Rahmen der Subprime-Krise, nicht mehr erfüllen konnte. Unbestritten ist, dass die Anteile zum völlig richtigen Zeitpunkt, aber auch zum besten Preis verkauft wurden, und der Verkauf aufgrund der Verbindlichkeiten über 550 Mio. Euro aufgrund der von FPÖ und SPÖ begebenen Wandelschuldverschreibung alternativlos gewesen ist.
36
In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass selbst der Grüne Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Rolf Holub, festgehalten hat, dass das Ergebnis des Verkaufes der Bankenanteile an die Bayrische Landesbank aus der Sicht der Kärntner Landesholding betriebswirtschaftlich positiv gewesen ist. Diese Feststellung ist alleine schon deshalb bemerkenswert, weil Rolf Holub – ebenso wie die SPÖ – noch im Zuge des ersten Untersuchungsausschusses ÖVP und FPK dafür kritisierte, dass sie die Anteile zu günstig – und zwar laut Holub um 200 Mio. Euro zu günstig – verkauft hätten. Nachdem die Grünen zugeben mussten, dass der Verkauf betriebswirtschaftlich sinnvoll war, hielten sie jedoch wiederum fest, dass eben nicht feststellbar sei, ob ein Bieter-Verfahren Anfang 2007 oder ein anderer strategischer Investor als die Bayrische Landesbank für die Interessen des Landes oder der Volkswirtschaft nicht besser gewesen wäre. An späterer Stelle versteigt sich Rolf Holub in einer abenteuerlichen Milchmädchen-Rechnung zu der Behauptung, dass die Veräußerung von HGAA-Anteilen an die Bayrische Landesbank
HYPO2012
3.7.6. Unternehmerische Bewertung aus Sicht des Landes und der Landesholding
Eine der wenigen, auch über Parteigrenzen hinweg, unstrittigen Tatsachen ist, dass die Hypo im Jahre 2006 als Ergebnis der von Peter Ambrozy und Jörg Haider in der Chianti-Koalition begebenen Wandelschuldverschreibung und der im Jahr 2006 hervorgekommenen Swap-Verluste verkauft werden musste. Ohne frisches Eigenkapital der Berlin-Gruppe hätte die Bank 2006 nicht bilanzieren können und hätte möglicherweise abgewickelt werden müssen! Klar ist auch, dass es für den Verkauf der Hypo-Anteile grundsätzlich zwei Möglichkeiten gab: entweder den Verkauf über die Börse oder den außerbörslichen Verkauf an Investoren. Der ursprünglich favorisierte Plan eines zeitgerechten Verkaufs über die Börse war mit den Swap-Verlusten und der damit einhergehenden, ersten massiven Skandalisierung der Bank in Politik und Medien de facto undurchführbar geworden. Blieb also nur noch die Variante, unter extremem Zeitdruck einen Investor zu suchen, der an das Geschäftsmodell der Hypo glaubte und der bereit war, unter den gegebenen Bedingungen zu einem sehr hohen Preis in das Unternehmen zu investieren. Dieses Ziel konnte im allerletzten Moment mit dem Einstieg der Berlin-Gruppe auf Basis eines Unternehmenswertes von 2,5 Mrd. Euro im Dezember 2006 erreicht werden. Etwa zeitgleich scheiterte die BayernLB bei ihrem Versuch, über den Erwerb der BAWAG in den osteuropäischen Märkten Fuß zu fassen. Dass sich daraus noch eine ganz andere Perspektive für die Hypo ergeben sollte, konnte zu diesem Zeitpunkt noch niemand ahnen.
37
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
Der Verkauf der Anteile an der Hypo im Sommer 2007 stellte sich damals allen Verantwortlichen als einmalige Chance dar: einerseits konnte das Land Kärnten seine Anteile zu einem extrem guten Preis veräußern, andererseits bekam die Hypo in der BayernLB einen strategischen Partner, der die Größe und den finanziellen Muskel besaß, die ambitionierte Wachstumsstrategie der Hypo zu finanzieren.
Für die Landesholding sah die Rechnung damals wie folgt aus:
Möglich wurde dieser wirtschaftliche Befreiungsschlag (von der Schulden-Holding zur Landes-Holding) nicht zuletzt über den erfolgreich abgewickelten Anteilsverkauf an die BayernLB. Das dabei bewegte Transaktionsvolumen lag bei insgesamt 1,6 Mrd. Euro, für die Landesholding betrug der Erlös 831 Mio. Euro. Zusätzlich wurden der Hypo im Zeitraum Ende 2006 bis Ende 2009 fast 4 Mrd. Euro an Eigenmittel von der BayernLB zugeführt.
Mio. EUR Unternehmenswert
3.250
Preis für 24,9% der Landesholding
809
Sonderdividende Consultants
22
Gesamterlös Landesholding
831
Tabelle 1: Berechnung des Erlöses für Landesholding
Nach Rückführung der Wandelanleihe und einem Beitrag zur Sanierung im Zuge der Notverstaatlichung im Jahre 2009 konnten 500 Mio. Euro schuldenfrei in den Zukunftsfonds eingebracht werden.
38
HYPO2012
3.7.7. Verwendung des Verkaufserlöses
Im Jahr 2005 war die Lage bei der Landesholding äußerst problematisch, wie sich anhand folgender Fakten darstellen lässt: • Verschuldung der Landesholding aus der Wandelanleihe idHv. über 500 Mio. Euro • Kein in der Landesverfassung abgesichertes Kernvermögen • keine Projektfinanzierungen aus der Landesholding • keine zentrale Landesholding zur Steuerung des Konzerns Heute stellt sich die Leistungsschau der Landesholding wie folgt dar: • Rund 831 Mio. Euro Einnahmen durch HYPO-Verkauf • Einrichtung des Zukunftsfonds mit 500 Mio. Euro • Schuldenfreie Landesholding
• Strategische Steuerungsholding für 8 wesentliche Tochtergesellschaften (Landesholding-GRUPPE) • 390 Mio. Euro für Projekte in Kärnten schuldenfrei investiert • 5,1 Mrd. Euro Gesamtinvestitionssumme in Kärnten ermöglicht • 600 Mio. Euro Bilanzsumme (2010) • 6,3 Mio. Euro EGT (2010)
Sämtliche diese für die Kärntner Wirtschaftsgeschichte bedeutenden Schritte wurden und werden jedoch in der öffentlichen Auseinandersetzung allzu oft völlig außer Acht gelassen, weil man sich nur über das Honorar für Dr. Birnbacher unterhält und versucht, hier zu kriminalisieren.
„ Der Verkauf der HYPO-Landesanteile wird leider nicht ausreichend gewürdigt. Er hat Kärnten 831 Mio. Euro gebracht. Er hat eine dramatische Verschuldung des Landes durch die 500 Mio. Euro Wandelschuldanleihe verhindert und dieses HYPO-Geschäft sichert Kärntens Zukunft auch weiterhin. Der HYPO ZUKUNFTSFONDS ist der Qualitätssprit für Kärntens Wirtschaftsmotor, und er unterstützt die Modernisierung der Kärntner Infrastruktur. Das sollten jene nicht vergessen, die schon etwas zwanghaft mit der HYPO nur Skandale sehen.“ Ehem. Aufsichtsratsvorsitzender der Kärntner Landesholding Dr. Josef Martinz 39
3.8. D ie Zeit unter der Führung der BayernLB bis zur Notverstaatlichung Nach der Übernahme der Hypo durch die BayernLB blieb Dr. Berlin, auf persönlichen Wunsch von Dir. Schmidt, bis April 2009 Vorstand der Hypo. In dieser Zeit, nach der Übernahme durch die BayernLB, stieg die Bilanzsumme des
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
Konzerns um mehr als ein Drittel, von 30,6 Mrd. Euro auf 43,3 Mrd. Euro. Das Volumen der aushaftenden Kredite erhöhte sich in dieser Zeit um mehr als die Hälfte, das der Spareinlagen stieg jedoch nur um 20%. Gleichzeitig wurde im Rahmen einer äußerst dynamischen Wachstumsstrategie das Leasinggeschäft in Osteuropa massiv ausgebaut. All dies erfolgte natürlich unter bewusster Inkaufnahme von erheblichen Risiken, finanziert ausschließlich durch immer neue Schulden. Man kann also sagen, dass die BayernLB in der Zeit nach der Übernahme, zumindest bis zum 3. Quartal des Jahres 2008, eine äußerst aggressive und riskante Geschäftspolitik verfolgte, die in weiterer Folge den wirtschaftlichen Ruin der Bank bedeutete.
Bereits im Dezember 2007 wurde so die erste Kapitalerhöhung notwendig, Ende 2008 folgte die nächste in der Höhe von 700 Mio. Euro durch die BayernLB und 900 Mio. Euro in der Form von Partizipationskapital durch die Republik Österreich. Aus einem Bericht des ehemaligen Vorstandes der HGAA, Mag. Peter, zur Finanzlage der Hypo im 2. Quartal des Jahres 2009 geht hervor, dass alleine im Geschäftsjahr 2008 Sonderbelastungen von rund 731 Mio. Euro aufgetreten sind. Im Juni 2009 löste Franz Pinkl Tilo Berlin als Vorstand der Hypo ab.
Unter der BayernLB wurde nicht nur das Risiko sehr stark ausgeweitet, sondern es wurde auch in extrem riskante Länder – wie z. B. Bulgarien und die Ukraine – expandiert, aber auch in Ungarn und Mazedonien. Im Wesentlichen sind diese Märkte jedenfalls mit dem Einstieg der BayernLB ausgebaut worden, wenngleich die Expansionsstrategie in diesen Ländern bereits vor dem Einstieg der BayernLB vorhanden war bzw. die Grundsteine dafür bereits gelegt waren. Der Ausbau selbst wurde jedoch unter der BayernLB durchgeführt. Man kann also sagen, dass unter der BayernLB die Wachstumsphilosophie der Hypo zumindest bis zum 3. Quartal 2008 fortgesetzt wurde. Nach Expertenmeinung hat die BayernLB auch einen „Wachstumsplan“ gekauft, und es war eine bewusste Strategie der Bayern zu expandieren. Der Wachstumsplan war Teil der ursprünglichen Erfolgsstory der Hypo. Die Hypo hatte laut Expertenmeinung immer eine Wachstumsstruktur. Es gibt sogar Experten, die meinen, dass, wenn man den Plan eingehalten hätte, die Bank wahrscheinlich heute noch einmal um 15 Mrd. größer wäre als sie es tatsächlich ist.
40
Das Ende der Wachstumsstrategie hängt offenbar ursächlich auch mit der Ablöse des früheren Vorstandsdirektors Schmidt zusammen, welcher im Laufe des Jahres 2008 aus dem Vorstand der Hypo bzw. der BayernLB ausschied. Laut Aussage des früheren Vorstands der Hypo, Dr. Kulterer, hätte sich nach dem Ausscheiden von Dir. Schmidt niemand mehr um die Beteiligungstöchter gekümmert. Dies war ein echter Bruch, so Kulterer. Vom Ex-Vorstand der Hypo, MPA Morgel, wurde die Situation nach der Mehrheitsübernahme der Bank durch die BayernLB dahingehend geschildert, dass die BayernLB keine Erfahrung hatte im Steuern von Großkomplexen, Auslandsbanken oder Banken mit Auslandssegmenten. Er bewertete es als Manko, dass die BayernLB nach seiner Einschätzung nur ein eingeschränktes Wissen hinsichtlich der Region Südost-Europa aufwies.
HYPO2012
3.8.1. Das Asset-Screenig durch PWC
Obwohl bereits in den Geschäftsjahren 2007 und 2008 erhebliche Kreditvorsorgen gebildet und Abschreibungen in großem Ausmaß verbucht worden waren, beauftragte der Vorstand unter der Führung von Pinkl im Jahr 2009 die Durchführung eines Asset Screenings durch die Firma PWC. Dieses Asset Screening vom 13.11.2009 stellte einen vorläufigen Abschreibungsbedarf von 800 Mio. Euro bis 1,3 Mrd. Euro fest, womit klar war, dass die Hypo dringend frisches Eigenkapital benötigte, um bilanzieren zu können. Dieses Ergebnis des Asset Screenings war keineswegs vorhersehbar: Die BayernLB hatte die Anteile der Landesholding noch zu einem Wert von über 3,2 Mrd. Euro im Mai 2007 gekauft, nach Einholung mehrerer Gutachten, die sich in einer Bandbreite von 2,2 Mrd. bis 3 Mrd. ohne „Markteintrittszuschlag“ bewegten. Noch Ende des Jahres 2008 wurde die Bank von der Österr. Nationalbank im Rahmen der Zurverfügungstellung des Partizipationskapitals durch die Republik Österreich als „not distressed“ bewertet. Weiters hatte der Wirtschaftsprüfer noch bei einer Hauptversammlung im Frühjahr des Jahres 2009 im Zuge der Behandlung des Jahresabschlusses auf konkrete Anfragen durch die Vorstände der Kärntner Landesholding die Bank als „fortbestandsfähig“ und als „keine Probleme habend“ eingestuft. Daher muss das desaströse Ergebnis des Asset Screenings als völlig unvorhersehbar eingestuft werden. Jedenfalls führte es dazu, dass der Mehrheitseigentümer, die BayernLB, die Bank nicht mehr voll unterstützte. Interessanter Weise war dieses Screening mehr oder weniger ohne Einbeziehung des Managements der Hypo erstellt worden, stattdessen erfolgte die Begleitung und Absprache ausschließlich über die BayernLB in München. Entspre-
41
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
chend stellte sich im Nachhinein natürlich heraus, dass das Asset Screening in vielerlei Hinsicht äußerst fehlerhaft war- z.B. waren Jachten als verschwunden angeführt worden, weil PWC nicht wusste, dass sie im Winterquartier waren. Grundstücke, die als Sicherheit dienten, wurden mit wesentlich niedrigeren Werten bewertet als sie dann tatsächlich kurz danach beim Verkauf erzielten. In Summe entsteht bei nüchterner Betrachtung im Nachhinein der Eindruck, dass Zeitpunkt und Inhalt des Asset-Screenings durchaus nicht unbeabsichtigt den Interessen der BayernLB in die Hände spielten. In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass beispielsweise der Zeuge Oliver Bender von der Investmentbank Rothschild im Hinblick auf ein mögliches Motiv für die BayernLB, die Hypo in die „Notverstaatlichung“ zu führen, darauf hingewiesen hat, dass die BayernLB die Hypo Beteiligung im Zuge des EU-Beihilfeverfahrens auf jeden Fall veräußern hätte müssen. Dadurch wäre auch bei einer vollständigen Restrukturierung der Hypo durch die BayernLB der Restrukturierungserfolg höchstwahrscheinlich nicht mehr der BayernLB zugute gekommen.
42
HYPO2012
Die Gründe hierfür dürften – wie bereits dargestellt – einerseits in den eigenen Problemen der BayernLB mit den massiven Verlusten in Milliardenhöhe im Zuge der Subprime-Krise, andererseits in der vom Zeugen Bender aufgezeigten EU-Beihilfen-Problematik liegen. Letztendlich ist auch noch jene Person, welche federführend in der BayernLB für den Ankauf der Hypo-Anteile war, nämlich der ehemalige Vorstandsdirektor der BayernLB, Werner Schmidt, im Laufe des Jahres 2008 aus der BayernLB und aus der Hypo ausgeschieden. Dies alles hat dazu geführt, dass das Interesse der BayernLB an den südost europäischen Märkten erlosch. Das extrem negative Ergebnis des Asset-Screenings kam damit den Plänen der BayernLB, sich möglichst günstig von der Hypo zu „verabschieden“, gerade recht.
Vereinfacht dargestellt ist zumindest die Vermutung zulässig, dass die BayernLB einen Weg suchte, um die Hypo günstig abzustoßen, nachdem sie von der EU hierzu ohnedies verpflichtet worden wäre.
Untermauert wird dieser Verdacht durch die Aussagen des bayrischen Finanzministers Diplomökonom Fahrenschon vor dem bayrischen Untersuchungsausschuss. Dort sagte er aus, dass man sich im Zuge der Kapitalerhöhung im Dezember 2008 in einer Sitzung des Verwaltungsrates der BayernLB am 29.11.2008 dazu entschieden hatte, die Restrukturierung der Hypo voranzutreiben und die Risiken in der Hypo zu reduzieren. Die Tochter sollte durch die Steuerung durch die Zentrale in München ganz klar auf eine neue Basis gestellt und mittelfristig kapitalmarktfähig gemacht werden, um eine spätere Veräußerung zu ermöglichen.
Der Zeuge Bender sagte auch aus, dass ihm nicht bekannt wäre, dass andere Banken in der Region zum Höhepunkt der Finanzmarktkrise den Wert von Sicherheiten neu überprüfen hätten lassen. Dadurch sei, so seine Schlussfolgerung, ein theoretischer Kapitalbedarf von signifikantem Ausmaß entstanden. Ihm war nicht bekannt, dass andere Banken dies ähnlich gemacht hätten.
Zur Situation im Dezember 2008, anlässlich der zweiten Kapitalerhöhung, führte Fahrenschon aus, dass, wenn damals die BayernLB die Kapitalerhöhung nicht vorgenommen hätte, die Überlebensfähigkeit der Hypo in Frage gestellt worden wäre. Dies hätte, so Fahrenschon, für die BayernLB Kreditausfälle in Milliardenhöhe nach sich gezogen.
Damit wurde vom Zeugen Bender zum Ausdruck gebracht, dass der Zeitpunkt des Asset-Screenings am Höhepunkt der Wirtschaftskrise geradezu zu einem – theoretischen – Kapitalbedarf führen musste, und keine andere Bank diesen Weg gegangen ist.
Wörtlich sagte Fahrenschon vor dem bayrischen Untersuchungsausschuss in diesem Zusammenhang: „Und ich glaube, jeder kann nachvollziehen, dass wir in einer Situation, in der wir die Bayrische Landesbank stabilisiert hatten, hier in Bayern durch den zweiten Nachtrag – dass wir nicht gleichzeitig quasi eine Tochter zusammenbrechen hatten lassen können, mit denen wir dann die Stabilisierungsmaßnahmen wieder ähnlich erheblich belastet hätten.“
„ Die Durchführung eines Asset-Screenings am Höhepunkt der Bankenkrise musste fast zu einem, zumindest theoretischen, Kapital bedarf von erheblichem AusmaSS führen. So etwas ist von keiner anderen Bank bekannt!“
Die Situation rund um die Kapitalerhöhung 2008 schilderte der bayrische Finanzminister im Untersuchungsausschuss des Bayrischen Landtages wie folgt: „Mein Amt als Finanzminister wurde natürlich geprägt von der Marktkrise, dem Zusammenbruch von Lehman Brothers Mitte September. Die Finanzmarktund Wirtschaftskrise und ihre Auswirkungen bestimmten die Tätigkeiten des Verwaltungsrates der Bayern LB. In der Folge wurde allerdings auch schnell
43
EGT
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
deutlich, dass die bei dem Einstieg der BayernLB in die Hypo erhofften Erwartungshaltungen gegenüber dem Wachstumsmarkt Süd-Osteuropa sich nicht erfüllen würden. Vielmehr brachen die Märkte von Süd-Osteuropa und damit die Geschäftsfelder der Hypo auf breiter Front ein.“
EGT in Mio. EUR
HYPO2012
EGT in Mio. EUR
400
0
Im Untersuchungsausschuss im Kärntner Landtag sagte er diesbezüglich aus, dass bereits im Dezember klar gewesen sei, dass die BayernLB eine Strategieänderung durchführen müsste. Zentrales Element für die BayernLB sei dabei gewesen, sich aus den internationalen Finanzierungsgeschäften zurückzuziehen, um sich wieder auf die Hauptaufgabe zu fokussieren, die Rolle als Mittelstands- und Unternehmensfinanzierer in Partnerschaft mit den Bayrischen Stadt – und Kreissparkassen.
72
84
3 -520
-400
-800
-1.200
-1.600
-1.581
Bezogen auf die sogenannte Süd-Osteuropa-Strategie bedeutete das eine Neuausrichtung der Hypo. Die Aussagen des Finanzministers zeigen, dass spätestens ab der Kapitalerhöhung im Jahre 2008 der Freistaat Bayern und die BayernLB die „Süd-Osteuropa-Strategie“ völlig aufgegeben hatten und sich auf ihr ursprüngliches Kerngeschäft konzentrieren wollten. 2006
2007,5
„ Spätestens ab der Kapitalerhöhung im Jahre 2008 hatten der Freistaat Bayern und die BayernLB die „Süd-Osteuropa- Strategie“ völlig aufgegeben und wollten sich auf ihr ursprüngliches Kerngeschäft konzentrieren.“ Damit brauchte man auch die Hypo nicht mehr. Man wollte sich, nachdem man gerade die Subprime-Krise einigermaßen überstanden hatte, nicht mit der Hypo weiter belasten und versuchte daher den Schaden zu minimieren. Dabei kam das Ergebnis des Asset-Screenings gerade recht.
44
3.8.2. Die Notverstaatlichung
Im Dezember 2009 wurde die Hypo, nach dem niederschmetternden Ergebnis des von PWC im Auftrag der BayernLB durchgeführten Asset-Screenings und nach verheerenden Verlusten im Geschäftsjahr 2009, von der Republik Österreich um einen symbolischen Euro übernommen. Damit übernahm der Österreichische Steuerzahler auch sämtliche Haftungen für das aushaftende Kreditvolumen. Das gesamtwirtschaftliche „Umfeld“ vor der Notverstaatlichung kann wie folgt skizziert werden: Bei der Hypo handelte es sich um eine der sechs System
-2.000 2004
2005
2006
2007
2008
2009
Abbildung 5: Entwicklung des EGT
2009 banken
Österreichs. Eine Insolvenz der Hypo hätte nach Expertenmeinung die größte Bankenpleite Europas, und damit ähnliche negative Effekte wie bei der Lehman-Pleite, zur Folge gehabt. Mit einer Insolvenz der Hypo hätte auch die Gefahr gedroht, dass die Landeshaftungen in der Höhe von mehr als 20 Mrd. Euro schlagend geworden wären. Die Verhandlungen im Dezember 2009, welche letztendlich zur Notverstaatlichung führten, wurden unter dem Druck geführt, dass seitens der Finanzmarktaufsicht angekündigt wurde, für die Hypo einen Regierungskommissär zu bestellen, sollte nicht bis 14.12.2009 eine Lösung herbeigeführt worden sein. Wäre die Bank unter Aufsicht gestellt worden, hätte dies laut Dr. Peschorn dazu geführt, dass die Landeshaftungen schlagend geworden wären, wodurch das Budgetdefizit des Bundes in die Höhe geschnellt wäre. Außerdem wäre, auch nach Expertenmeinung aus der FMA und der Österreichischen Nationalbank, ein Lehman-Effekt in ganz Süd-Osteuropa eingetreten. Aus diesem Grunde war aus der Sicht des damaligen Österreichischen Finanzministers Josef Pröll, seines Staatssekretärs Schieder und des Leiters der Finanzprokuratur, Dr. Peschorn, die Notverstaatlichung angesichts der Haltung der Bayern „alternativlos“. Die betriebswirtschaftliche Beratung der Republik erfolgte bei der Verstaatlichung durch die KPMG, in Person von Dr. Kranebitter. Durch die Verstaatlichung konnte eine Gefahr für die österreichische Volkswirtschaft abgewendet werden.
45
3. G eschichte der Hypo Bank Kärnten/HAAB
Das Verhandlungsergebnis umfasste letztendlich folgende Punkte: •a lle Aktien sämtlicher Aktionäre wurden vom Bund um jeweils einen symbolischen Betrag von 1 Euro übernommen. •D ie Verhandlungspartner verpflichteten sich zur Bereitstellung von Partizipationskapital in folgender Höhe: • Republik Österreich: 450 Mio. Euro • BayernLB: 825 Mio. Euro • GRAWE Gruppe: 30 Mio. Euro • Landesholding, Land Kärnten: 200 Mio. Euro
HYPO2012
sicherlich erforderlich. Eine stärkere Beteiligung der BayernLB in Wahrung ihrer Eigentümerverantwortung wäre dabei zwar wünschenswert gewesen; ob dadurch aber ein besseres Ergebnis zu erzielen gewesen wäre, ist angesichts des Drucks, welcher auf Seiten der Verhandler der Republik Österreich lag, fraglich.
Für die BayernLB bedeutete die Notverstaatlichung Folgendes: Sie gab einen Forderungsverzicht in der Höhe von 825 Mio. Euro ab. Gleichzeitig stellte sie einen Liquiditätsrahmen an die Hypo im Umfang von 3,4 Mrd. Euro mit einer Rückzahlungsverpflichtung bis 31.12.2013 zur Verfügung. Letztendlich wurde das am 11.12.2009 gekündigte Darlehen im Umfang von 650 Mio. Euro wieder zu denselben Bedingungen gewährt. Eine Übernahme der Landeshaftungen seitens der BayernLB wurde nicht vereinbart. Laut Aussage von Finanzminister Fahrenschon hat die BayernLB das Hypo-Engagement von Mai 2007 bis Dezember 2009 3,7 Mrd. Euro gekostet. Die Republik Österreich verzichtete gleich wie die BayernLB beim Vertrag mit der Landesholding auf Gewährleistung. Es wurden allerdings Anfechtungsmöglichkeiten wegen Irrtum, List, Täuschung, etc. in den Vertrag aufgenommen. Die BayernLB hat, wie bereits Jahre zuvor in Kroatien bei der Rijeka-Bank, ihre Eigentümerverantwortung gegenüber ihre Tochter der Hypo nicht wahrgenommen und diese zu für die BayernLB günstigen Konditionen abgestoßen. Dies nach einem dramatischen Niedergang der Hypo unter der Führung der BayernLB, ausgelöst durch die Weltwirtschaftskrise, aber auch durch das Missmanagement und das Desinteresse seitens der BayernLB, welches verursacht wurde durch die eigenen Probleme der BayernLB mit Verlusten im Subprime-Markt sowie durch das Ausscheiden des Vorstandsdirektors Werner Schmidt. 46
47
Die Republik Österreich hat unter dem Eindruck, dass mit der angedrohten Geschäftsaufsicht über die Hypo eine Insolvenz unvermeidlich gewesen wäre und damit verbunden ein Lehman-Effekt für Süd-Osteuropa zu erwarten war, die Notverstaatlichung als letzten Ausweg gesehen – ohne offensichtlich die Verhandlungsstrategie der BayernLB sowie die genaue wirtschaftliche Situation der Hypo wirklich zu kennen. Angesichts der dramatischen Situation im Vorfeld der Notverstaatlichung (Anleger flüchteten mit ihrem Einlagen aus der Bank), war ein rasches Eingreifen
HYPO2012
4. D ie Causa Birnbacher
4.1. Offenlegung der tatsächlichen Kompetenzen des Untersuchungsausschusses zur Prüfung dieser Frage Festgehalten werden muss, dass die Prüfung der Übernahme des Honorars von Dr. Dietrich Birnbacher durch den Vorstand der Kärntner Landesholding eine Frage der operativen Geschäftsführung ist. Fragen der operativen Geschäftsführung sind kein zulässiger Gegenstand parlamentarischer Untersuchungen, weil diese sich nur mit der rein politischen Verantwortung beschäftigen können. Die Frage ob die Übernahme des Honorars von Dr. Dietrich Birnbacher durch die Kärntner Landesholding zulässig ist, ist daher eigentlich eine Rechtsfrage, die höchstens von unabhängigen Gerichten geklärt werden kann. Die nachstehenden Ausführungen geben den wesentlichen Ablauf im Zusammenhang mit der Übernahme des Honorars von Dr. Dietrich Birnbacher durch den Vorstand der Kärntner Landesholding auf Basis diverser Zeugenaussagen, Unterlagen, Protokolle und Gutachten wieder.
48
4.2. Zeitraum vor Einstieg der BayernLB: Anfang 2007 fragte Dr. Wolfgang Kulterer beim damaligen Vorstand der Kärntner Landesholding allgemein nach, ob neben dem beschlossenen und vertraglich mit der Grazer Wechselseitigen Versicherungs AG vereinbarten Börsegang allenfalls auch ein außerbörslicher Verkauf von Anteilen an der Hypo Alpe Adria Bank International AG für die Kärntner Landesholding grundsätzlich denkbar wäre. Gegenüber den damaligen Vorstandsmitgliedern Dr. Hans-Jörg Megymorez und Mag. Reinhard Zechner wurde kein bestimmter Kaufinteressent genannt.
Am 01.02.2007 fand eine Aufsichtsratssitzung der Kärntner Landesholding statt, in welcher der Vorstand über die Anfrage von Dr. Wolfgang Kulterer ausführlich berichtete. In weiterer Folge wurde Dr. Wolfgang Kulterer vom Vorstand über die Entscheidung des Aufsichtsrats, wonach bei Einhalten gewisser Bedingungen durchaus auch ein grundsätzliches Interesse an einem außerbörslichen Verkauf gegeben wäre, schriftlich informiert. Ein entsprechendes Schreiben der Kärntner Landesholding an Dr. Wolfgang Kulterer wurde am 06.02.2007 abgefertigt. Im Vorfeld zur außerbörslichen Veräußerung an die BayernLB haben im April 2007 der Landeshauptmann von Kärnten und Aufsichtskommissär, Dr. Jörg Haider, sowie der damalige Vorsitzende des Aufsichtsrates der Kärntner Landesholding und Landesrat Dr. Josef Martinz den Wirtschaftsprüfer Dr. Dietrich Birnbacher mündlich beauftragt, die Sinnhaftigkeit, Zweckmäßigkeit und Machbarkeit der Veräußerung von Anteilen an der Hypo an die BayernLB zu prüfen und die Transaktion zu begleiten. Dieser im April 2007 zunächst nur mündlich, im Rahmen eines Telefonats erteilte Auftrag wurde erst im Februar 2008 verschriftlicht. Dabei handelt es sich um eine im Geschäftsverkehr zu Beweiszwecken durchaus verbreitete Mitteilung über den Inhalt eines bereits mündlich geschlossenen Vertrages zwischen den Vertragsparteien. In diesem als „Gegenbrief“ bezeichneten Dokument, das auch ordnungsgemäß den Eingangsstempel der Landesholding trägt, wurde - entsprechend der ursprünglich zwischen den Vertragsparteien mündlich getroffenen Vereinbarung - festgehalten, dass Dr. Dietrich Birnbacher das Vorhaben aus Sicht des Landes Kärnten äußerst vertraulich zu behandeln habe. Als Auskunftspersonen durfte er ausschließlich und ausnahmslos die Personen Dr. Wolfgang Kulterer, Dr. Tilo Berlin und Dir. Werner Schmidt von der BayernLB heranziehen. Kontakt mit anderen Personen in dieser Angelegenheit, insbesondere auch mit dem Vorstand der Kärntner Landesholding, deren Mitarbeitern oder Mitarbeitern der Hypo, war ihm aufgrund der von der BayernLB gewünschten Sensibilität des Vorhabens untersagt. Des Weiteren wurde festgehalten, dass die Informationen über sämtliche Erkenntnisse, Einschätzungen und Feststellungen grundsätzlich mündlich zu erfolgen hatten. Als Honorar für die Tätigkeit von Dr. Dietrich Birnbacher wurde ein Fixhonorar von 100.000,00 Euro (inkl. Ust.) und im Erfolgsfall unter Einrechnung des Fixums ein Betrag von 1,5% des Veräußerungserlöses aus dem Anteilsverkauf vereinbart. (Der letztendlich auf 0,62 % reduziert wurde.)
49
HYPO2012
Die im „Gegenbrief“ erwähnte Vertraulichkeit des Vorhabens beruhte unter anderem auch darauf, dass die BayernLB bereits zuvor daran gescheitert war, die BAWAG zu übernehmen. Das öffentliche Hervorkommen eines Kaufinteresses der BayernLB an der Hypo hätte zum sofortigen Abbruch der Verkaufsverhandlungen geführt. Die Frage der Geheimhaltung war für die BayernLB von so großer Bedeutung, dass sogar die von ihr und ihren externen Beratern im Frühjahr 2007 in den Geschäftsräumlichkeiten der Hypo durchgeführte Due Diligence Prüfung gegenüber den Hypo-Mitarbeitern unter dem Vorwand durchgeführt wurde, es handle sich lediglich um die Sicherstellung der Refinanzierung jenes Aktienanteiles (rund 16%), den sich die Berlin-Gruppe bereits anlässlich ihres Einstieges in die Hypo im Dezember 2006 zusätzlich als Option von der GRAWE Gruppe einräumen ließ. Damit hatte sich die Berlin-Gruppe bereits im Dezember 2006 eine Sperrminorität (25% plus einer Aktie) an der Hypo gesichert.
„ Die Frage der Geheimhaltung war für die BayernLB von gröSSter Bedeutung!“ Die von der BayernLB und ihren Beratern im April und Mai 2007 durchgeführte Due Diligence gliederte sich in zwei Phasen, wobei sich die zweite Phase bis ca. Mitte Mai 2007 hinzog. Zuvor dürften auch Vertreter der Berlin-Gruppe im Datenraum der Hypo gewesen sein. Ungefähr ab April/Mai 2007 reifte die politische Übereinstimmung, dass es sich bei der BayernLB um einen sinnvollen Partner, insbesondere im Sinne des Erhalts der „Headquarter- Funktion“, handeln könnte. Der eigentliche Verkaufs- und Verhandlungsprozess dauerte bis zum 16.05.2007. Am 15.05.2007 informierte der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Josef Martinz das Vorstandsmitglied Dr. HansMegymorez darüber, dass es die realistische Möglichkeit eines außerbörslichen Verkaufes gäbe. 50
Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Interessen von Kärnten ausschließlich von Dr. Dietrich Birnbacher auf Basis des im April 2007 mündlich erteilten Auftrages wahrgenommen. Am 16.05.2007 fand in München ein Termin bei der BayernLB statt. Bei diesem Termin, der von sämtlichen Altaktionären, deren Beratern und verschiedenen politischen Funktionsträgern wahrgenommen wurde, waren auch Dr. Dietrich Birnbacher und erstmals Dr. Hans-Jörg Megymorez anwesend.
Erstmals am 17.05.2007 befasste sich der Gesamtvorstand der Landesholding mit der zu diesem Zeitpunkt bereits ausverhandelten Vertragsdokumentation zu dieser für Kärnten so wichtigen Transaktion. Das ,,Signing“ fand am 22.05.2007, das ,,Closing“ auf Wunsch der BayernLB bereits am 09.10.2007 statt. Vor dem ,,Closing“ wurde vom Vorstand der Kärntner Landesholding zwecks Objektivierung des Kaufpreises aus beihilferechtlichen Gründen eine ,,Fairness Opinion“ eingeholt. Laut Kaufvertrag wäre für das ,,Closing“ bis Ende März 2008 Zeit gewesen.
4.3. Zeitraum zwischen der Geltendmachung der Honorarforderung bis zur tatsächlichen Honorarübernahme Ende Dezember 2007 erging ein Email von Dr. Dietrich Birnbacher an den Aufsichtskommissär und Landeshauptmann Dr. Jörg Haider mit der Bitte um Terminvereinbarung zwecks Besprechung der weiteren Vorgangsweise im Zusammenhang mit der Honorarabrechnung. Dieses Gespräch fand im Jänner 2008 zwischen Dr. Jörg Haider und Dr. Dietrich Birnbacher statt. Im Februar 2008 informierten Dr. Jörg Haider sowie der damalige Aufsichtsratsvorsitzende der Landesholding Dr. Josef Martinz, und in weiterer Folge auch Dr. Dietrich Birnbacher, den Vorstand Dr. Megymorez über eine bestehende Honorarforderung. Dieser wiederum setzte den Aufsichtsrat der Kärntner Landesholding im Rahmen der 49. Sitzung des Aufsichtsrates am 12.02.2008 in Kenntnis. Der Vorstand hat seine grundsätzliche Absicht geäußert, diese Kosten nach zuvor erfolgter rechtlicher Prüfung zu übernehmen, da die Tätigkeit von Dr. Dietrich Birnbacher im Interesse und zum Nutzen der Kärntner Landesholding gewesen ist. Auch die Mitglieder des Aufsichtsrates haben die Begleitung der Transaktion durch Dr. Dietrich Birnbacher mehrheitlich als einen wesentlichen Erfolgsfaktor für den positiven und raschen Transaktionsabschluss qualifiziert. In weiterer Folge wurde vom Vorstand der Kärntner Landesholding der konkrete Sachverhalt in Gesprächen mit Dr. Dietrich Birnbacher, Dr. Jörg Haider sowie Dr. Josef Martinz erhoben. Der Vorstand der Kärntner Landesholding forderte von Dr. Birnbacher, eine konkrete Leistungsbeschreibung seiner Tätigkeiten im Zusammenhang mit
51
HYPO2012
dem Verkauf der Hypo-Anteile ein. Diese wurde der Kärntner Landesholding am 20.02.2008 übermittelt. Die von Dr. Dietrich Birnbacher aufgelisteten Leistungen wurden in weiterer Folge vom Vorstand der Kärntner Landesholding im Rahmen des Möglichen verifiziert, und zwar durch Gespräche mit dem Aufsichtskommissär und LH Dr. Jörg Haider sowie dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Josef Martinz, die die tatsächliche Erbringung der aufgelisteten Leistungen anlässlich eines Gespräches am 05.03.2008 gegenüber dem Vorstand bestätigten.
„ Der Vorstand der Kärntner Landesholding forderte von Dr. Birnbacher eine konkrete Leistungsbeschreibung seiner Tätigkeiten.“ Darüber hinaus hatte der Vorstand auch die Möglichkeit in diverse handschriftliche Aufzeichnungen und Aktenvermerke von Dr. Birnbacher Einsicht zu nehmen, aus denen hervorging, dass Dr. Dietrich Birnbacher als einziger Vertreter für Kärnten frühzeitig in das Projekt „Hypo-Anteilsverkauf“ eingebunden war. Dass Dr. Birnbacher im Zusammenhang mit dem Verkauf der „Hypo-Anteile“ tatsächlich tätig geworden sein musste, war auch deshalb glaubhaft und nachvollziehbar, weil er anlässlich des Termins am 16.05.2007 in München anwesend war. In weiterer Folge hat der Vorstand der Kärntner Landesholding, nicht zuletzt auf Grund einer Strafanzeige der SPÖ Kärnten, mehrere Gutachten zur Angemessenheit des Honorars und zur rechtlichen Zulässigkeit einer möglichen Honorarübernahme eingeholt. Folgende renommierte und unabhängige Gutachter haben vor Auszahlung die Zulässigkeit und Angemessenheit der Honorarübernahme bestätigt.
52
Zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit der Honorarübernahme •U niv. Prof. Dr. Christian Nowotny (Wirtschaftsuniversität Wien) •U niv. Prof. Dr. Wolfgang Brandstätter (Wirtschaftsuniversität Wien) Zur Frage der Angemessenheit: •W P und STB DDr. Gerhard Altenberger (gerichtlich zertifizierter Sachverständiger) •W P und STB Mag. Rudolf Siart (gerichtlich zertifizierter Sachverständiger) •A uditor Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfung und Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Dr. Gerhard Altenberger: Angemessenheit >> Gutachten 1: Zusammenfassend halte ich fest, dass der vereinbarte Prozentsatz von 1,25% für den Erfolgsfall im Vergleich zu den bekanntgewordenen Honoraren von Investmentbanken darstellbar und plausibilisierbar ist. >> Gutachten 2: Aufgrund der erheblichen nachträglichen Reduktion des ursprünglich vereinbarten Transaktionshonorars von 1,25 % (netto) der Vertragssumme auf 0,6125 % (netto) der Vertragssumme, ist festzuhalten, dass dieser Prozentsatz nunmehr am unteren Rand der Bandbreite veröffentlichter Transaktionssätze bzw. erheblich unter dem Durchschnitt von 1,06 % liegt. Mag Siart: Angemessenheit >> Zusammengefasst ergibt sich, dass der nunmehr geltende Prozentsatz von 0,625% zuzüglich Umsatzsteuer angemessen und vertretbar ist, und den bei solchen Geschäften üblichen Usancen entspricht. Auditor Treuhand: Angemessenheit: >> Das nunmehr vereinbarte Nettohonorar idHv. 0,625% des Transaktionsvolumens liegt unter dem Mittelwert der erhobenen Bandbreiten. Es erscheint nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auch ex post als nachvollziehbar und vor dem Hintergrund der gegebenen Rahmenbedingungen als angemessen. Prof. Jud: Gesamtgutachten: >> Eine Sorgfaltspflichtverletzung in diesem Sinn wurde im Zusammenhang mit der Causa Birnbacher weder von einem Mitglied des Vorstandes noch von einem Mitglied des Aufsichtsrates begangen. Prof. Dr. Thomas Keppert (Privatgutachten): Erwiderung Gutachten Schäfer >> Das Gutachten (des von der STA beauftragten) Prof. Schäfer entspricht in seinem formalen Aufbau nicht der vom Gesetz, der Judikatur und Lehre vorgegebenen strikten Trennung von Befundaufnahme und Gutachten. Wenn nun Prof. Schäfer im gegenständlichen Gutachten zum Ergebnis kommt, dass ein Honoraranspruch von Dr. Birnbacher für seine Freiberufliche Beratungsleistung lediglich im Ausmaß bis max. 200.000 Euro angemessen wäre, so löst er diese ihm vom Gericht zur Lösung aufgetragene Tatfrage eindeutig unrichtig. Dr. Bernhard Schäbinger (Privatgutachten): Erwiderung Gutachten STA >> Berechnet man das arithmetische Mittel aus der ersten und der zweiten Beurteilungsmethode, so ergibt sich ein durchschnittliches (marktübliches) Erfolgshonorar von ca. 0,60% für die Tätigkeit von Dr. Birnbacher.
53
HYPO2012
DiplKfm. Dr. Kunze (Privatgutachten): Erwiderung Gutachten STA >> Die wesentliche Feststellung der nicht zutreffenden Angemessenheit der Vergütungen im Vergleich zu Investmentbanken und M&A Firmen oder ähnlichen Instituten oder Fachleuten in diesem Bereich ist meiner Erfahrung und die meiner Fachkollegen sowie der gängigen Praxis nach nicht gegeben. Jeder Vertrag in diesem Geschäft enthält eine erfolgsabhängige Vergütung, die mit Ust. oder ohne Ust. vereinbart wird, ebenso ist eine Vergütung der Fixkosten vereinbart, entweder pauschal oder häufiger mit Nachweis der Kosten und Spesen.
Zusätzlich wurde vom Vorstand ein erfahrener Wirtschaftsanwalt beigezogen. Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht musste am 07.03.2008 im Rahmen der 50. Aufsichtsratssitzung, aufgrund der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden externen Gutachten, das laufende Budget adaptiert und ein Maximalbetrag von bis zu 12 Mio. Euro für die Honorarforderung des Dr. Birnbacher eingestellt werden. Am 11.03.2008 erfolgte auf Ebene der Kärntner Landesregierung die Behandlung des „Hypo-Anteilsverkaufs“ und der damit einhergehenden Kosten, wobei man zu diesem Zeitpunkt noch von einem Maximalbetrag in der Höhe von 12 Mio. Euro ausging. Aufgrund eines damals vorliegenden „Erstgutachtens“ von DDr. Gerhard Altenberger, der ein Honorar in der Höhe von 12 Mio. Euro (inkl. Ust.) zwar als plausibel und darstellbar, aber eben nicht ausdrücklich als angemessen qualifiziert hatte, wurden seitens der Landesholding ebenfalls am 11.03.2008 Verhandlungen mit Dr. Birnbacher geführt. Das Ergebnis war die deutliche Reduktion von ursprünglich 12 Mio. Euro (inkl. Ust.) auf letztlich 6 Mio. Euro (inkl. Ust.).
54
Schließlich wurde am 28.04.2008 eine mit dem Rechtsvertreter der Kärntner Landesholding erstellte Vereinbarung unterfertigt, wonach Dr. Dietrich Birnbacher letztlich ein reduziertes Honorar von 5 Mio. Euro (zuzüglich Ust), anstatt der ursprünglich 12 Mio. Euro (inkl. Ust.) zugestanden wurden. Dr. Dietrich Birnbacher legte noch am Tag der Unterfertigung der Vereinbarung am 28.04.2008 seine Honorarnote vor, die in weiterer Folge in zwei Tranchen, nämlich am 04.06.2008 (4,5 Mio. Euro) und am 17.12.2009 (1,5 Mio. Euro) durch den Vorstand der Kärntner Landesholding überwiesen wurde.
4.4. Nachweislich vereinbarte Honorare in der Finanzdienstleistungsbranche am Beispiel der Hypo Alpe Adria Bank International AG Tatsache ist, dass im Wirtschaftsleben Erfolgshonorare durchaus üblich sind. Dies gilt nicht nur für Investmentbanken, sondern auch für Versicherungsmakler, Immobilienmakler und ähnliche Branchen. Es ist entlarvend für die rein populistisch und parteipolitisch geführte Diskussion, dass bei der größten wirtschaftlichen Transaktion, die in der Geschichte des Bundeslandes Kärnten erfolgreich abgeschlossen wurde und die ein Transaktionsvolumen von insgesamt 1,6 Mrd. umfasste, der Fokus lediglich auf ein Beraterhonorar, welches letztlich rund 0,62% des Veräußerungserlöses ausmachte, gerichtet wird. Jene, die das Beraterhonorar von Dr. Dietrich Birnbacher in der Öffentlichkeit unter Zuhilfenahme tiefster Neidkomplexe kriminalisieren, sollten nachstehende Fakten berücksichtigen: • Am 29.06.2006 wurde zwischen der Hypo und der HSBC Bank plc. ein Vertrag abgeschlossen. Leistungsgegenstand war die Investorensuche zwecks Durchführung einer Kapitalerhöhung. Die Hypo Alpe Adria Bank International AG hatte auf Basis dieses Vertrages 200.000 Euro pro Monat (ab 01.07.2006 bis zum Closing) und im Erfolgsfall zusätzlich 0,5% Strukturierungsprovision, 2,65% Verwaltungs- und Verkaufsprovision sowie 1% Bonus, somit insgesamt 4,15% vom Primärerlös zu bezahlen. • Am 27.10.2006 schlossen die GRAWE, die Hypo Alpe Adria Mitarbeiter Privatstiftung und die Hypo eine Vereinbarung ab. Leistungsgegenstand dieser Vereinbarung war ein im Zuge des Geschäftsjahres 2006 beabsichtigter Anteilsverkauf der Grazer GRAWE und der MAPS. Auch diese Vereinbarung, bei der der Leistungsgegenstand, ähnlich wie bei der Kärntner Landesholding, ein Anteilsverkauf gewesen ist, sieht 4,15% des Primärerlöses als zu zahlende Gesamtprovision vor. • 1 3 Mio. Euro, also ca. 2%, erhielt die HSBC für die Begleitung der Wandelanleihe von 500 Mio. Euro. Im Gegensatz dazu haben der damalige Aufsichtskommissär und Landeshauptmann Dr. Jörg Haider und der damalige Aufsichtsratsvorsitzende und Landesrat Dr. Josef Martinz mit Dr. Dietrich Birnbacher für die erfolgreiche Verkaufsbegleitung ein Erfolgshonorar von 1,5% vereinbart. Letztlich wurden von der Landesholding, auf Basis der zuvor von Dr. Dietrich Birnbacher eingeforderten Leistungsbeschreibung und der vom Vorstand der Landesholding eingeholten Gutachten, lediglich rund 0,62% (unter Einrechnung des Fixums in der Höhe von 100.000) bezahlt.
55
HYPO2012
4.5. P arteipolitisch motivierte Anzeigen gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden und die Vorstände der Kärntner Landesholding: Ein aufgrund einer Anzeige der SPÖ Kärnten im Jahr 2008 bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde mit der Begründung eingestellt, dass der Vorstand vor Auszahlung der Unterfertigung der Vereinbarung vom 28.04.2008 mehrere externe Gutachten eingeholt hat. Auch das Oberlandesgericht Graz bestätigte die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Ein von der SPÖ Kärnten bei O. Univ. Prof. Dr. Christian Zib in Auftrag gegebenes Gutachten konnte vom Vorstand der Landesholding nicht berücksichtigt werden, da die darin behandelten Rechtsfragen mit den tatsächlichen Fragestellungen im konkret vorliegenden Fall nichts zu tun hatten. Nach weiteren rein parteipolitisch motivierten Anzeigen wurden neuerliche Ermittlungen aufgenommen und umfassende Erhebungen durch die Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet. Aus dem Protokoll der 73. Aufsichtsratssitzung am 28.09.2011 ergibt sich, dass der Vorstand der Kärntner Landesholding insbesondere im Zusammenhang mit der „Causa Birnbacher“ seitens eines von der SPÖ Kärnten nominierten Aufsichtsrates, aber auch medial mit zahlreichen Vorwürfen öffentlich konfrontiert wurde, die unter anderem zu Rücktrittsaufforderungen und weiteren Strafanzeigen geführt haben.
56
Anlass für die neuerliche Befassung mit der „Causa Birnbacher“ ist ein Gutachten, dass der deutsche Rechtsanwalt Prof. Dr. Franz Schäfer, LL.M., im Auftrag der Staatsanwaltschaft Klagenfurt am 28.06.2011 erstattet hat und in welchem er zu dem Ergebnis gelangt, dass lediglich ein Honoraranspruch von Dr. Dietrich Birnbacher bis zur Höhe von 200.000 Euro (netto) als angemessen anzusehen wäre. Im Hinblick auf dieses von der Staatsanwaltschaft eingeholte Gutachten wurden vom Vorstand der Kärntner Landesholding insgesamt drei weitere Privatgutachten bei gerichtlich zertifizierten Sachverständigen in Auftrag gegeben. Die Gutachter Kommerzialrat Dkfm. Dr. Manfred Kunze, Dr. Bernhard Schäbinger und WP und STB Prof. Dr. Thomas Keppert lehnen das nach über drei Jahren nachträglich vom deutschen Prof. Dr. Franz Schäfer erstattete Gutachten und sein Ergebnis ab.
Neben methodischen Einwänden ist insbesondere beachtenswert, dass selbst wenn man die Angemessenheit des Honoraranspruches von Dr. Dietrich Birnbacher nicht nach den Entlohnungssätzen für Investmentbanken prüfen wollte, sondern eine Berechnung des Honorars ausschließlich nach der Honorarordnung für Wirtschaftstreuhänder vornimmt, eine Honorierung von bis zu 4,2 Mio. auf Basis der einschlägigen österreichischen Honorarrichtlinien als angemessen anzusehen wären. Offensichtlich war der deutsche Gutachter nicht in Kenntnis der österreichischen Honorarrichtlinien.
„ Offensichtlich kannte der Deutsche Gutachter Dr. Schäfer, ein ehemaliger Mitarbeiter der HSBC, die Österreichischen Honorarrichtlinien nicht.“
4.6. D as ,,Übergutachten“ des renommierten und unabhängigen Experten o. Univ. Prof. DDr. Waldemar Jud In der 73. Aufsichtsratssitzung der Kärntner Landesholding am 28.09.2011 wurde vom Aufsichtsrat, dem Kontrollorgan der Kärntner Landesholding, einstimmig beschlossen, eine schriftliche Klärung durch einen anerkannten und unabhängigen Experten herbeizuführen. Folgende Fragestellungen wurden an den Leiter des Instituts für Österreichisches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der juridischen Fakultät der Universität Graz, Herrn o. Univ. Prof. DDr. Waldemar Jud, herangetragen: 1. Darstellung der Ausgangslage sowie Zusammenfassung und Gegenüberstellung der Kernaussagen sämtlicher bisher vorliegender Gutachten. 2. Was war unter Zugrundelegung der vorliegenden Unterlagen die dem Vorstand bekannte Leistung und wie ist das Vorgehen des Vorstandes aus damaliger Sicht unter Berücksichtigung der damals insbesondere zur Angemessenheit vorliegenden Gutachten zu beurteilen? 3. Wie ist das Verhalten des Aufsichtsrates zu bewerten? 4. Unter Berücksichtigung des heutigen Wissenstandes (Aussagen von Birnbacher in diversen Medien; zwischenzeitig erfolgte Erhebung durch die Staatsanwaltschaft):
57
HYPO2012
U nter welchen Voraussetzungen wäre realistischer Weise eine allfällige Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen erfolgreich möglich?
Hervorzuheben ist, dass die Zusammensetzung im Aufsichtsrat der Kärntner Landesholding zum Zeitpunkt der Beauftragung von Herrn o. Univ. Prof. DDr. Waldemar Jud nicht ident war mit jener, welche im Geschäftsjahr 2008 die Übernahme des Honorars von Dr. Dietrich Birnbacher behandelt hatte. Das Gutachten von o. Univ. Prof. DDr. Waldemar Jud wurde der Kärntner Landesholding am 12.12.2011 übermittelt und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der erfahrene Experte gelangt nach Sichtung der bezughabenden Unterlagen und Würdigung der erhaltenen Auskünfte zu der unmissverständlichen Auffassung, dass im Zusammenhang mit der „Causa Birnbacher“ keine Sorgfaltspflichtverletzung von Mitgliedern des Vorstandes oder Aufsichtsrates vorliegt: Der Vorstand der Kärntner Landesholding hat in der „Causa Birnbacher“ die gebotene Sorgfalt eingehalten. Auch die Befassung mit der „Causa Birnbacher“ war für den Vorstand rechtlich geboten, weil es neben vertraglichen Ansprüchen auch solche gibt, die unmittelbar aufgrund des Gesetzes entstehen, und bei einer Zurückweisung des Zahlungsbegehrens die Gefahr eines Prozesses und damit einhergehend auch eines Prozess(kosten)verlustes besteht. Auch die Art, wie sich der Vorstand mit der „Causa Birnbacher“ befasst hat, entsprach den an den Vorstand gestellten Sorgfaltsanforderungen.
58
Ausdrücklich hält der Gutachter fest, dass die seinerzeit zwischen Aufsichtskommissär und Landeshauptmann Dr. Jörg Haider, dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Josef Martinz und Dr. Dietrich Birnbacher getroffene Vereinbarung konstitutive Wirkung entfaltet, und durch die vom Vorstand am 28.04.2008 abgeschlossene Vereinbarung kein eigenständiger Titel geschaffen wurde. DDr. Jud bestätigte auch, dass vom Vorstand im Zusammenhang mit der Auszahlung des Honorars an Dr. Dietrich Birnbacher sämtliche Bestimmungen in Bezug auf die Einholung der erforderlichen Gremialbeschlüsse gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung eingehalten wurden. Laut dem Jud-Gutachten lag auch in der Beauftragung von Dr. Dietrich Birnbacher durch den verstorbenen Landeshauptmann Dr. Jörg Haider sowie durch den damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Josef Martinz keine Sorgfaltspflichtverletzung vor.
Vielmehr verhält es sich so, dass aufgrund der gegenüber der Gesellschaft bestehenden Treuepflicht der Aufsichtsratsvorsitzende im Interesse und zum Wohle der Gesellschaft gehandelt hat, weil die von Seiten der BayernLB geforderte Vertraulichkeit des Anteilsverkaufes entsprechend zu berücksichtigen war. Hinsichtlich des Gesamtaufsichtsrates der Kärntner Landesholding, gelangt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass sich dieser im Wesentlichen in drei Aufsichtsratssitzungen eingehend mit der Honorarforderung des Dr. Dietrich Birnbacher befasst, die Berichte des Vorstandes entgegengenommen und sie einer kritischen Würdigung unterzogen hat. Der Gesamtaufsichtsrat ist damit seiner Überwachungsaufgabe sorgfältig nachgekommen. Einer eventuellen Rückforderung des an Dr. Dietrich Birnbacher geleisteten (reduzierten) Honorars steht der Gutachter eher skeptisch gegenüber. Seiner Einschätzung nach kann es nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle eines Wiederauflebens der ursprünglich zwischen Dr. Dietrich Birnbacher, Dr. Jörg Haider sowie Dr. Josef Martinz getroffenen Vereinbarung, Forderungenletztlich auch gegenüber der Kärntner Landesholding- erfolgreich geltend gemacht werden könnten, und zwar im vollen Umfang von 1,5%.
4.7. Zusammenfassung: Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass der Rechtsträger Kärntner Landesholding nicht Teil der Vollziehung ist. Die Beurteilung von Themenstellungen im Zusammenhang mit der Honorarübernahme von Dr. Dietrich Birnbacher sind dem operativen Geschäft des Vorstandes zuzuordnen und können somit nicht Gegenstand einer Überprüfung einer politischen Verantwortung im Rahmen eines Untersuchungsausschusses des Kärntner Landtages sein.
„ Vor tatsächlich erfolgter Auszahlung des Honorars an Dr. Dietrich Birnbacher ist eine umfassende Prüfung hinsichtlich der Angemessenheit und rechtlichen Zulässigkeit durch Beiziehung namhafter und renommierter externer Experten erfolgt.“ Wird dennoch versucht auf objektiver Basis eine unvoreingenommene Beurteilung und Würdigung der vom Vorstand, unter Einbeziehung sämtlicher Gremien, gesetzten Handlungen vorzunehmen, ist Folgendes festzustellen:
59
HYPO2012
60
•D er damalige Landesrat Dr. Josef Martinz hat keine Sorgfaltspflichtverletzung als Aufsichtsratsvorsitzender begangen, da er aufgrund der bestehenden Treuepflicht sogar verpflichtet war, sich mit der Thematik Anteilsverkauf zu befassen. •D ie spätere Einbeziehung des gesetzlich zuständigen Vorstandes der Kärntner Landesholding ist im Interesse und zum Wohle der Gesellschaft erfolgt, da die BayernLB auf absolute Vertraulichkeit besonderen Wert gelegt hat. •D er Vorstand der Kärntner Landesholing hat in der damaligen Situation, nach Bekanntwerden einer Honorarforderung des Dr. Dietrich Birnbacher, alles Zumutbare unternommen, um den tatsächlichen Sachverhalt ausreichend und gesichert zu erheben. •V or tatsächlich erfolgter Auszahlung des Honorars an Dr. Dietrich Birnbacher ist eine umfassende Prüfung hinsichtlich der Angemessenheit und rechtlichen Zulässigkeit durch Beiziehung namhafter und renommierter externer Experten erfolgt. •D er Vorstand hat die Auszahlung eines deutlich reduzierten Honorars (6 Mio. Euro inkl. Ust., anstelle von 12 Mio. Euro inkl. Ust.) nicht willkürlich vorgenommen, sondern ist letztlich den Empfehlungen der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Gutachten unter Beiziehung eines Rechtsanwaltes gefolgt. •D ie Kärntner Landesholding hat sich durch die Beauftragung von Dr. Dietrich Birnbacher die Einschaltung einer Investmentbank erspart. Dadurch wurden anstelle von geschätzten Kosten in der Höhe von bis zu 4,15% lediglich 0,62% vom Primärerlös von Seiten der Kärntner Landesholding aufgewendet. •D urch die vertrauliche, rasche und erfolgreiche Begleitung der Transaktion durch Dr. Dietrich Birnbacher ist bei der Kärntner Landesholding letztlich ein wirtschaftlicher Erfolg in der Höhe von 831 Mio. eingetreten. Dem steht ein Aufwand von 5 Mio. Euro (zuzüglich 20% Ust) gegenüber.
5. Das Gerücht der Parteienfinanzierung
Ein für alle Mal ist festzuhalten, dass im Zuge des „Birnbacher-Honorars“ kein Cent an die Kärntner Volkspartei oder ihre Vorfeldorganisationen geflossen ist! Jeder, der etwas anderes behauptet, lügt.
„ Ein für alle Mal ist festzuhalten, dass im Zuge des „Birnbacher-Honorars“ kein Cent an die Kärntner Volkspartei oder ihre Vorfeld organisationen geflossen ist! Jeder, der etwas anderes behauptet, lügt.“ Die von der Landesholding überwiesene Summe ist nachweislich auf Konten von Dr. Dietrich Birnbacher eingegangen. Die ÖVP Kärnten hat ihre Partei finanzen völlig offengelegt. Alle Anschuldigungen, die in den letzten beiden Jahren diesbezüglich geäußert wurden, basieren auf blanken Mutmaßungen politischer Mitbewerber. In der Hoffnung, irgendetwas wird schon picken bleiben, wurde angeschüttet und vernadert, ohne den geringsten Beleg. Bis zum heutigen Tag konnte nicht ein einziger Beweis für solche Behauptungen vorgebracht werden. Rolf Holub selbst musste in seinem Abschlussbericht zum Untersuchungsausschuss zugeben, dass ihm für seine infamen Behauptungen jeglicher Beweis fehlt. Genauer gesagt, hält Rolf Holub in diesem Bericht fest, dass kein einziger Cent von dem an Dr. Birnbacher überwiesenen Honorar von 6 Mio. Euro (inkl. Ust.) für die Finanzierung politischer Parteien verwendet wurde. Dieses geradezu reumütige Eingeständnis von Rolf Holub ist insofern bemerkenswert, als dieser immer wieder behauptet hat, dass sich die ÖVP – und auch das BZÖ – am „Birnbacher-Honorar“ bzw. im Zuge des Verkaufs der Anteile an die Bayerische Landesbank bereichert hätte
61
HYPO2012
und immer wieder von „Hintergrund-Netzwerken“ gesprochen hat. Trotz krampfhaften Bemühens des eigentlich zur Objektivität verpflichteten Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, blieb dieser jeglichen Beweis für seine haltlosen Verdächtigungen gegenüber der ÖVP, aber auch gegenüber dem/der BZÖ/FPK, schuldig. Kein einziger Zeuge lieferte für eine allfällige Parteienfinanzierung aus dem „Birnbacher-Honorar“ nur den Funken eines Anhaltspunktes. Aus diesem Grunde blieb dem Grünen-Vorsitzenden auch nichts anderes übrig, als festzustellen, dass das an Dr. Birnbacher überwiesenen Honorar von 6 Mio. Euro (inkl. Ust.) nicht für die Finanzierung politischer Parteien verwendet wurde.
Als einzigen „Beweis“ für seine Vermutung, dass vielleicht doch irgendetwas „Böses„ angedacht war, führt Holub einen anonymen Zeugen in einem ProfilArtikel an, der von Schwarzgeld an die ÖVP nach der Reduktion des „Birnbacher-Honorars“ sprach. Die Aussage dieses anonymen Zeugen steht jedoch im eklatanten Widerspruch zu der aufgrund der Faktenlage unwiderlegbaren Tatsache, dass von den 6 Mio. Euro (inkl. Ust.) kein Geld an die politischen Parteien geflossen ist. Somit entbehrt auch diese einzige Aussage des sogenannten „Kronzeugen“ für die Verdächtigungen des ehemaligen Grünen-Landessprechers Holub jeglicher Grundlage.
„ Rolf Holub und die Grünen blieben jeden Beweis für ihre Verdächtigungen Schuldig.“ Diese Feststellung ist auch insofern nicht weiter überraschend, als aus den Gerichtsakten bekannt ist, dass jeder Cent dieser 6 Mio. Euro (inkl. Ust.) mehrfach überprüft wurde und Dr. Birnbacher entsprechende Beträge an das Finanzamt abführen musste. Dr. Birnbacher selbst hat im Rahmen seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft dezidiert ausgesagt, dass er Wert auf die Feststellung legt, dass vor allem in den Medien verbreitete Spekulationen über allfällige Parteienfinanzierungen jeglicher Grundlage entbehren. Zu diesem Beweis führte er auch seine Buchhaltung an, aus der sich ergibt, dass das gesamte Honorar nur ihm selbst zugekommen ist (mit Ausnahme jenes Betrages, welchen er an das Finanzamt abliefern musste). Auch vom Anwalt von Dr. Birnbacher wurde eindeutig festgestellt, dass die Behauptung, wonach Birnbacher nur beauftragt wurde, um Parteienfinanzierung abzuwickeln, unwahr, ehrenrührig und verleumderisch sei.
62
Der Mangel eines einzigen stichhältigen Beweises für eine Parteienfinanzierung hielt den Ausschuss-Vorsitzenden aber nicht davon ab, sich in seinem Bericht in weiterer Folge in völlig haltlosen und eindeutig widerlegbaren Spekulationen zu versteigen. So wurde festgehalten, dass trotz des eindeutigen Ergebnisses, das an Dr. Birnbacher überwiesenen Honorar nicht für die Finanzierung politischer Parteien verwendet wurde, dennoch nicht festgestellt werden könne, dass nicht Teile des Honorars von Dr. Birnbacher für andere Zwecke – etwa für Parteienfinanzierung – vorgesehen waren. Obwohl Rolf Holubs Behauptungen also wie ein Kartenhaus zusammengebrochen sind, kann er das haltlose Spekulieren nicht lassen.
Daran vermag auch die Aussage Petzners nichts zu ändern, der Parteienfinanzierung in Richtung des BZÖ oder Haider zu 100 % ausschließen konnte, jedoch naturgemäß nicht für die ÖVP. Dies ist angesichts des Umstandes, dass wohl kein Politiker für eine andere Fraktion etwas auszuschließen bereit sein wird, nicht weiter verwunderlich. Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass es dem GrünenUntersuchungsausschuss-Vorsitzenden nicht gelungen ist, nur einen einzigen Beweis für seine infamen Unterstellungen einer Parteienfinanzierung aus dem „Birnbacher-Honorar“ zu liefern und er das in seinem eigenen Bericht auch reumütig eingestehen musste. 63
HYPO2012
6. D ie Rolle von Josef Martinz
Wenn man die gesamte Hypo Causa betrachtet, beginnend im Jahr 1989 bis zum heutigen Zeitpunkt, dann ist ganz klar ersichtlich, dass Dr. Josef Martinz entgegen immer wieder geäußerter Unterstellungen tatsächlich nur für einen sehr kleinen Bereich in der gesamten Geschichte Verantwortung trägt:
• Am 7. November 2006 wird Dr. Josef Martinz zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Landesholding gewählt. • Wenige Monate später, am 22. Mai 2007, gelingt der Verkauf der Hypo-Anteile der Landesholding, wodurch 831 Millionen Euro lukriert werden und Kärnten aus der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelschuldanleihe befreit wird. • 500 Millionen Euro werden wenige Wochen später im Zukunftsfonds zugriffssicher abgesichert.
64
•A m 7. November 2006 wird Dr. Josef Martinz zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Landesholding gewählt. • Wenige Monate später, am 22. Mai 2007, gelingt der Verkauf der Hypo-Anteile der Landesholding, wodurch 831 Millionen Euro lukriert werden und Kärnten aus der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelschuldanleihe befreit wird. • 500 Millionen Euro werden wenige Wochen später im Zukunftsfonds zugriffssicher abgesichert. Das war, ist und bleibt die einzige Verantwortung von Dr. Josef Martinz in der Hypo-Causa.
Dr. Josef Martinz saß nie im Aufsichtsrat der Hypo-Bank und bekleidete auch sonst keine Funktion in der Hypo. Das Privileg, an Aufsichtsratssitzungen teilzunehmen und sich persönlich und unmittelbar über den Fortgang der Geschäfte zu informieren, war nur dem jeweiligen Finanzreferenten des Landes als Auf-
sichtskommissär vorbehalten. Nur der Finanzreferent konnte Berichte verlangen und einsehen und hatte denselben Informationsstand wie die Aufsichtsräte der Bank. Weder für die unsägliche Wandelschuldanleihe, noch für die Ausweitung der Landeshaftungen trägt Dr. Josef Martinz die persönliche oder politische Verantwortung. Im Gegenteil, Dr. Josef Martinz hat gegen die Wandelschuldanleihe und gegen die Ausweitung der Landeshaftungen gestimmt. Er kam erst Ende 2006 in die Landesholding, um Brände zu löschen, die andere vor ihm gelegt hatten. Auf genau diese Sachverhalte und die in diesem Zusammenhang geäußerten Vorwürfe soll im Folgenden noch einmal näher eingegangen werden, um die Fakten ein für alle Mal klarzulegen.
6.1. Fakt Nr. 1: Die Wandelschuldanleihe Jörg Haider und Peter Ambrozy haben die Wandelschuldanleihe im Jahr 2005 als Vorgriff auf einen etwaigen Börsengang der Hypo beschlossen. Mit diesem teuersten Kredit aller Zeiten haben sie ein ganzes Land in Geiselhaft genommen: denn die 500 Millionen mussten inklusive Zinsen bis spätestens Mitte 2008 zurückgezahlt werden. Eine Rückzahlung aus dem Landesbudget war ausgeschlossen – das war allen Beteiligten klar. Ein geplanter Börsengang für 2007 war aufgrund der 2006 bekannt gewordenen Swap-Verluste von mehr als 320 Millionen Euro nicht mehr zeitgerecht möglich. So wurde der Verkauf der Landesanteile an der Hypo unausweichlich und die Wandelschuldanleihe kann daher ohne Übertreibung als der Anfang vom Ende dieser Hypo Causa bezeichnet werden. Zu den 500 Millionen Kreditsumme kamen neben den Zinsen auch noch 13 Millionen an Beraterkosten. Die Platzierung der Anleihe geschah nämlich teilweise durch eine Investmentbank und nur teilweise durch die Hypo Bank selbst. Peter Ambrozy, damals Landeshauptmann-Stellvertreter könnte darüber Auskunft geben, was genau die konkrete und detaillierte Leistung der HSBC bei dieser Aktion war, für die sie, trotz umfassender Mitwirkung von Hypo-Mitarbeitern, ein 12 Millionen Euro Honorar erhielt. Mit all dem hatte Dr. Josef Martinz nichts zu tun.
65
HYPO2012
6.2. Fakt Nr. 2: Dr. Martinz und die Hypo-Bank In der Sitzung der Kärntner Landesholding am 7. November 2006 wurde Dr. Josef Martinz zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Landesholding gewählt. Niemals zuvor oder danach war Dr. Josef Martinz aber im Aufsichtsrat der Hypo-Bank vertreten, noch bekleidete er jemals ein anderes Amt in der Bank. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er mit der Hypo-Bank überhaupt nichts zu tun. Als völliger Unsinn erweisen sich in diesem Lichte die Anschuldigungen von Rolf Holub, der angeblich objektive Vorsitzende des Hypo-Untersuchungsausschusses, in der Kleinen Zeitung vom 29.3.2011. Dort hieß es: „Holub ortet massive Bilanzschönungen wegen der es zur Dividenden-Ausschüttung gekommen sei. Holub hält es für möglich, dass ÖVP-Chef Martinz mitgespielt hat.“ Es ist erstaunlich, zu welchem Grad an Unsinnigkeit und Blödsinn sich Rolf Holub wider besseres Wissens hinreißen ließ, nur um seine parteipolitisch motivierten Behauptungen vorzubringen. Josef Martinz Bilanzschönung einer Tochter-Firma der Hypo vorzuwerfen ist nicht nur hinterfotzig, sondern auch eine Ungeheuerlichkeit! Dr. Josef Martinz und die ÖVP haben mit dem operativen Geschäft der Hypo nie Berührungen gehabt. Dr. Martinz wurde im Frühjahr 2004 zum Parteiobmann der ÖVP Kärnten gewählt und war ab diesem Zeitpunkt mit der ÖVP in Opposition. Zu dieser Zeit bestand in Kärnten eine BZÖ/SPÖ-Koalition. Dr. Martinz hatte nachweislich bis zum Jahr 2006 nichts mit der Hypo zu tun. In das operative Geschäft der Hypo-Bank war er zu keinem Zeitpunkt jemals involviert. 66
6.3. F akt Nr. 3: Dr. Martinz’ Mitwirkung am Hypo-Verkauf an die BayernLB Dr. Josef Martinz hat erst Ende März 2007 vom Kaufinteresse der BayernLB erfahren. Am 29.03.2007 hat Dr. Martinz Dir. Schmidt von der BayernLB in München erstmals kennengelernt. Sämtliche Vorwürfe seitens der SPÖ und der Grünen, Martinz habe schon vor März 2007 von der Anbahnung des Verkaufs an die BayernLB gewusst, haben sich nachweislich als völlig unwahr herausgestellt.
Gleiches gilt für die Behauptung, Dr. Martinz sei Mitte Februar bei einem Geheimtreffen auf der „Klockerhube“ von Tilo Berlin anwesend gewesen. Das war niemals der Fall. Auch Aussagen derjenigen Personen, die tatsächlich bei solchen Treffen anwesend waren, können das belegen. Kurz nachdem Dr. Martinz Ende März vom Kaufinteresse der BayernLB Kenntnis erlangt hatte, kam es durch ihn sowie durch Jörg Haider zur abgestimmten mündlichen Beauftragung Dr. Birnbachers, der die Sinnhaftigkeit und Durchführbarkeit des Verkaufs überprüfen bzw. diesen vorbereiten sollte. Es gab zuvor auch kurz Überlegungen eine internationale Investmentbank mit der Abwicklung des Verkaufs zu beauftragen, aus Kostengründen hat man sich aber dann dagegen entschieden. Eine Investmentbank hätte die markt- und branchenüblichen 3,5% vom Verkaufserlös als Erfolgsprämie verlangt. Das wären in diesem Fall 28 Millionen Euro gewesen. Trotzdem hätte eine Investmentbank kein anderes Ergebnis geliefert wie Dr. Birnbacher, der eingewilligt hatte, den Auftrag für eine Erfolgsprämie von 1,5% (unter Einberechnung eines Fixums von 100.000 Euro) zu übernehmen. Die Kanzlei von Dr. Dietrich Birnbacher war damals eine der größten und renommiertesten Wirtschaftsprüfer- und Steuerberater-Kanzleien in Kärnten. Dr. Birnbacher hatte auch einen Lehrauftrag an einer Universität und verfügte darüber hinaus über die notwendige Erfahrung für die Begleitung einer derartigen Transaktion im M&A Bereich, da er bereits beim Verkauf der KELAG und der Kärntner Sparkasse mitgewirkt hatte. Indem man Dr. Birnbacher mit der Abwicklung des Verkaufs der HypoLandesanteile betraute, wurde dieser Auftrag zum anderen auch nicht öffentlich ausgeschrieben. Eine öffentliche Ausschreibung hätte nämlich bedeutet, dass der ganze Deal geplatzt wäre, da die BayernLB auf absoluter Geheimhaltung bestanden hatte. Erinnert werden muss hier noch einmal an die Wandelschuldanleihe, die zu diesem Zeitpunkt wie ein Damoklesschwert über Kärnten hing und die Finanzkraft des Landes schwer belastete. Aufgrund der Swap-Verluste hatte die Hypo-Bank einen enormen Image-Schaden erlitten und war über einen langen Zeitraum von den heimischen Medien regelrecht totgeschrieben worden. In dieser Situation außerbörslich einen Interessenten bzw. einen Partner zu finden, war keine leichte Aufgabe. Das Interesse der BayernLB wurde daher als große Chance für das Land Kärnten eingestuft.
67
HYPO2012
Am 15. Mai 2007 informierte Dr. Josef Martinz den Vorstand der Kärntner Landesholding über das Kaufinteresse der BayernLB.
6.4. F akt Nr. 4: Übernahme des Birnbacher-Vertrags durch die Landesholding
Der immer wieder erhobene Vorwurf, Dr. Martinz habe bereits Tage zuvor einen Informationsbrief von Dr. Birnbacher erhalten, entbehrt jeglicher Grundlage, da sich Dr. Martinz zu diesem Zeitpunkt nachweislich im Ausland befand.
Ab Februar 2008 prüfte die Kärntner Landesholding den Vertrag mit Dr. Birnbacher. Die mündlich erfolgte Auftragserteilung wurde aus Gründen der Beweissicherung in eine schriftliche Form gebracht und mit der von Dr. Birnbacher eingeforderten Leistungsbeschreibung mehreren unabhängigen Gutachtern übergeben, um die Angemessenheit und die Zulässigkeit einer Übernahme des Honorars zu überprüfen.
Am 16. Mai nahmen sowohl Dr. Martinz als auch ein Vorstandsmitglied der Kärntner Landesholding an einem Treffen in München mit politischen Vertretern des Freistaates Bayern teil. Die bereits ausverhandelte Vertragsdokumentation wurde dem Vorstand der Landesholding als Kaufanbot der BayernLB zur Prüfung übergeben. Faktum ist, dass bis zum 16.05. 2007 mit Ausnahme von Dr. Birnbacher keine andere Person die Interessen des Landes Kärnten und der Landesholding in den Vertrags- und Kaufpreisverhandlungen vertreten hatte. Nur auf Grund der für die Landesholding optimal ausverhandelten Vertragsbedingungen, war es überhaupt möglich, die Vertragsunterfertigung (Signing) bereits am 22.05.2007 vorzunehmen. Es ist daher letztlich der vertraulichen Begleitung der Transaktion durch Dr. Birnbacher zu verdanken, dass die Landesholding bzw. das Land Kärnten schlussendlich 831 Millionen Euro lukrieren konnte. Diesem wirtschaftlichen Erfolg stehen 6 Mio. Euro (inkl. Ust.)als Aufwand für die Beraterkosten von Dr. Birnbacher gegenüber. Wenn Dr. Josef Martinz für etwas zur Verantwortung zu ziehen ist, dann für 831 Millionen Erlös, für eine schlagartige Entschuldung des Landes, für die Möglichkeit die Wandelschuldanleihe zurückzahlen zu können und für die Schaffung des Zukunftsfonds.
68
„ Wenn Dr. Josef Martinz für etwas zur Verantwortung zu ziehen ist, dann für 831 Millionen Erlös, für eine schlagartige Entschuldung des Landes, für die Möglichkeit die Wandelschuldanleihe zurückzahlen zu können und für die Schaffung des Zukunftsfonds. “ Auf Drängen der ÖVP wurde die Sicherung des Kernvermögens des Zukunftsfonds bereits am 19. September 2007 in einer Holdingsitzung beschlossen. 500 Millionen wurden darin zugriffsicher veranlagt. Rund 390 Millionen sind seither in die Kärntner Wirtschaft geflossen. Die damit unterstützten Projekte führten zu Investitionen in der Höhe von 5 Milliarden Euro. Auch dafür kann man Dr. Josef Martinz zur Verantwortung ziehen!
Der Vorstand der Kärntner Landesholding hat in dieser Sache völlig autonom gehandelt, da der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Martinz dem Vorstand gegenüber gar nicht weisungsbefugt war. Weiters ist es ein Faktum, dass sich Dr. Josef Martinz in der „Causa Birnbacher“ für befangen erklärt hat und deshalb nachweislich nicht an Tagesordnungspunkten zum Birnbacher-Vertrag teilgenommen hat. Die von der Landesholding vor Auszahlung in Auftrag gegebenen Gutachten bestätigten die Übernahme eines reduzierten Birnbacher-Honorars als korrekt und gerechtfertigt und stuften die reduzierte Höhe des Honorars als vertretbar und angemessen ein. Als die Kärntner Landesholding aufgrund dieser Gutachten schließlich die Entscheidung traf, das Honorar an Dr. Birnbacher zu übernehmen, nahm Dr. Josef Martinz wegen einer eventuellen Befangenheit gar nicht an der Sitzung teil!
Fazit: Dr. Josef Martinz • saß nie im Aufsichtsrat der Hypo und hatte mit dem operativen Geschäft der Hypo nichts zu tun • stimmte gegen die Wandelschuldanleihe • stimmte gegen die Ausweitung der Landeshaftungen • trägt Mitverantwortung für 831 Millionen Euro Erlös aus dem Hypo-Anteilsverkauf und für den daraus geschaffenen Zukunftsfonds
69
HYPO2012
7. D ie Untersuchungsausschüsse
7.1.1. Auftrag
Der Untersuchungsausschuss wurde mit folgendem Beschluss im Kärntner Landtag am 30. Mai 2007 eingesetzt:
Der Kärntner Landtag setzt einen Untersuchungsausschuss zur Überprüfung und Feststellung ein, welche finanziellen Auswirkungen sich für das Land Kärnten aus der strategischen Partnerschaft der Hypo-AlpeAdria mit der Bayrischen Landesbank ergeben. Zum Vorsitzenden wurde Stephan Tauschitz gewählt. Zur Beurteilung und Aufarbeitung der Ereignisse bei Übernahme der Hypo durch die BayernLB im Jahre 2007 und die Notverstaatlichung im Jahre 2009 wurden vom Kärntner Landtag zwei Untersuchungsausschüsse eingesetzt:
•3 0.05.3007: USA HYPO I, Auswirkungen der strategischen Partnerschaft mit der BayernLB, unter dem Vorsitz von CO Stephan Tauschitz
• 1 7.12.2009:USA HYPO II, Aufsicht des Landes beim Verkauf von Anteilen an der Hypo, unter dem Vorsitz von LA Rolf Holub
Der genaue Prüfungsinhalt des Untersuchungsausschusses wurde in weiterer Folge vom Rechtsbeistand, Dr. Fink, nochmals präziser ausformuliert, wobei er folgende vier Aspekte hervorhob: 1. Die Chronologie des Verkaufes der Anteile an die Bayrische Landesbank 2. Die Frage des Preises bzw. dessen Angemessenheit 3. Die Frage, ob beim Verkauf die einzelnen Verfahrensschritte eingehalten wurden 4. Die Auswirkungen des Verkaufes
7.1. USA HYPO I Am 30. Mai 2007 wurde unmittelbar nach dem Signing der Verträge zur Übernahme der Hypo durch die BayernLB ein Untersuchungsausschuss im Kärntner Landtag eingesetzt, mit dem Ziel, die Auswirkungen dieses Deals auf das Land Kärnten zu prüfen. Von SPÖ und Grünen wurde damals im Wesentlichen behauptet, die Bank sei zu billig verkauft worden und es habe „Insider Dealings“ und Parteienfinanzierung durch obskure Netzwerke gegeben. Beweise oder Indizien dafür konnten bis heute nicht geliefert werden. 70
7.1.2. Ergebnisse
Grund für diesen Untersuchungsausschuss war hauptsächlich jener, dass seitens der SPÖ und der Grünen der erzielte Kaufpreis als zu niedrig erachtet wurde und außerdem auch die Meinung vertreten wurde, dass die Anteile nicht verkauft werden hätten sollen, sondern der ursprüngliche Plan eines Börsenganges weiterverfolgt werden hätte sollen. Von den Grünen wurde definitiv und ernsthaft behauptet, dass die Bank um zumindest 200 Mio. Euro zu günstig verkauft worden sei. Angesichts der Entwicklungen seit dem Verkauf der Hypo selbst, aber vor allem der danach eingetretenen Weltwirtschaftskrise, muss spätestens jetzt jedem klar sein, dass der erzielte Kaufpreis am obersten Limit des Erreichbaren und dass ein zeitgerechter Börsengang nicht mehr möglich gewesen ist. Die im USA I ermittelten Tatsachen können daher weitestgehend aufrechterhalten werden. Der USA II hat diesbezüglich keine nennenswerten Neuerungen hervorgebracht. Lediglich in zwei Punkten muss das im USA I zusammengefasste Ergebnis revidiert werden:
71
HYPO2012
genommen wurde, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit eingehalten und alle maßgebenden Rechtsvorschriften beachtet wurden.
Ein Punkt betrifft die Feststellung, die BayernLB sei der beste Partner für die Transaktion gewesen. Sie kann im Lichte der Entwicklung nach dem Verkauf nicht mehr aufrechterhalten werden. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in Kapitel 3.8 verwiesen.
Zum Vorsitzenden wurde LA Rolf Holub von den Grünen gewählt. Ebenso revidiert werden muss die Feststellung darüber, wann es zu ersten Kontakten zwischen Dr. Kulterer, Dr. Berlin und Dir. Schmidt gekommen ist. Angesichts der ermittelten Fakten durch die Staatsanwaltschaft und den bayrischen Untersuchungsausschuss muss diesbezüglich festgehalten werden, dass diese Treffen zu einem früheren Zeitpunkt stattgefunden haben, als dies noch im ersten Untersuchungsausschuss angenommen wurde. Welche Relevanz aber derartige Kontakte tatsächlich hatten, bleibt offen. Festgehalten werden muss allerdings, dass die diesbezüglich getroffenen Angaben von Dr. Martinz und die darauf basierenden Feststellungen nach wie vor Gültigkeit haben. Die erste Kontaktaufnahme von Dr. Martinz mit dem ehemaligen Vorstandsdirektor der BayernLB Werner Schmidt fand wie von Dr. Martinz immer angegeben wurde am 29.3.2007 statt. Erst zu diesem Zeitpunkt lernte Dr. Martinz den ehemaligen Vorstandsdirektor der BayernLB kennen.
7.2. USA HYPO II Im Dezember 2009 wurde die Hypo von der Republik Österreich um einen symbolischen Euro übernommen und notverstaatlicht. Unter dem Eindruck dieser Ereignisse beschloss der Kärntner Landtag am 17.12.2009 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, um zu ermitteln, ob die Aufsichtsorgane des Landes beim Verkauf an die BayernLB und bei der Notverstaatlichung ihren Aufsichtspflichten nachgekommen waren.
Univ. Prof Funk: „Ein Ausschuss des Landtages kann somit nur die Tätigkeiten der Landes regierung und jene von Organen und Behörden des Landes prüfen, nicht aber jene der Hypo Holding.“ Die unklare Bestimmung des eigentlichen Prüfungsauftrages führte regelmäßig zu Diskussionen über Kompetenz und Ziele des Ausschusses und zu Zweifeln an der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Ausschusses. Es verwundert im Nachhinein auch nicht, dass dieser Ausschuss in Wirklichkeit keinerlei Fakten hervorgebracht hat und auch nicht das Geringste zu einer ernsthaften Klärung der politischen Verantwortung für das Debakel der Hypo beigetragen hat. Stattdessen wurde von Abgeordneten, die weder über die notwendige Ausbildung, noch über die erforderliche Erfahrung für die Beurteilung derart komplexer wirtschaftlicher und rechtlicher Sachverhalte verfügen, im Rahmen des Ausschusses über allerlei Aspekte der operativen Geschäftsführung der Hypo dilettiert. Letztlich muss auch an dieser Stelle festgehalten werden, dass das berüchtigte Honorar des Dr. Birnbacher, welches eigentlich eine wirtschaftliche Randnotiz und eindeutig eine Frage der operativen Geschäftsführung ist, sicherlich 80% des Einsatzes im Ausschuss verursacht hat, obwohl dies nicht vom Prüfungsauftrag und der Kompetenz eines Untersuchungsausschusses des Landes gedeckt ist.
72
73
7.2.1. Auftrag
Folgender Prüfungsauftrag wurde im Landtag einstimmig beschlossen: Der Kärntner Landtag setzt einen Untersuchungsausschuss ein, um zu prüfen, ob beim Verkauf von Anteilen der HYPO Alpe Adria Bank AG bzw. Hypo Group Alpe Adria durch die Kärntner Landesholding die Aufsicht des Landes entsprechend den Bestimmungen des Kärntner Landesholdinggesetzes (Wahrung der Interessen des Landes und der Sicherheit des Vermögens des Landes und der Kärntner Landesholding etc.) wahr-
7.2.2. Bewertung der Ausschussarbeit
Unter Leitung des Grünen Abgeordneten Rolf Holub tagte der zweite Untersuchungsausschuss zur Causa Hypo von Ende 2009 bis Feber 2012. Die oben angeführten Mängel bei der Einsetzung des Ausschusses, die bekannten Mängel in der Geschäftsordnung des Kärntner Landtages zu Untersuchungsausschüssen, die offensichtliche fachliche und personelle Überforderung des Vorsitzenden der Grünen und die augenscheinlichen Versuche der SPÖ, den Ausschuss für parteipolitische
HYPO2012
Spielchen zu missbrauchen führten dazu, dass die Qualität der Ausschussarbeit und des vorgelegten Entwurfes des Abschlussberichtes ein erbärmliches Niveau erreichten. Dies soll im Folgenden an einigen Bespielen erläutert werden. Der in den zivilisierten Rechtsstaaten verankerte Grundsatz „In dubio pro reo“ – „Im Zweifel für den Angeklagten“, wurde mit dem Untersuchungsbericht der Grünen ins Gegenteil verkehrt bzw. mit Füßen getreten. Durch den ganzen Bericht zieht sich wie ein roter Faden folgendes manipulatives System: Die den Grünen in ihr politisches Konzept passenden Feststellungen werden meist am Anfang und am Ende der diversen Kapitel getroffen. Nach den Anfangsfeststellungen wird dann als angebliche Untermauerung der erhobenen Tatsachen der Standardsatz angefügt: Diese ermittelten Tatsachen lassen sich anhand von Zeugenaussagen und Beweismitteln begründen. In der Regel folgt dann eine Anhäufung von Zeugenzitaten, die jedoch nur in seltenen Fällen die zuvor erfolgten Feststellungen bekräftigen. Es geht sogar oft so weit, dass die Grünen Zeugenaussagen für ihre Feststellungen wiedergeben, die allerdings das Gegenteil von den Feststellungen belegen. In diesen Fällen behaupten die Grünen dann, dass diese Zeugenaussagen unglaubwürdig seien. Das beste Beispiel für die oben angeführte Vorgangsweise, nämlich zuerst Feststellungen in den Bericht zu schreiben und danach die entsprechenden Beweismittel, die dazu passen könnten, zu suchen, findet sich auf S. 235. Im ersten Absatz wird die Feststellung getroffen, dass der Aufsichtskommissär für das Land Kärnten, Dr. Jörg Haider, trotz der Milliardenhaftungen des Landes
„ Der Bericht der Grünen ist in hohem MaSSe fehlerhaft und manipulativ. “ 74
für die Bank, keinerlei Maßnahmen gesetzt hätte, um die Umsetzung der von der ÖNB und den Wirtschaftsprüfern geforderten Maßnahmen im Bereich des Risikomanagements und der Kreditprozesse durch den Vorstand der Hypo zu erwirken. Dann folgt im zweiten Absatz die Feststellung, dass auf Grund der Zeugenaussage von Harald Edlinger-Zechner unter anderem festgestellt werden könne, dass jahrelange Mängel im Bereich des Kreditwesens in Folge zu Milliardenverlusten und zur Notverstaatlichung der Bank führten.
Welche Aussage des Zeugen Harald Edlinger-Zechner das gewesen sein soll, wird allerdings nicht angeführt. Danach folgt jedenfalls der berüchtigte Satz: Diese ermittelten Tatsachen lassen sich anhand von Zeugenaussagen und Beweismitteln begründen. Die angekündigten Beweise oder Zeugenaussagen sucht man in den folgenden Absätzen jedoch vergeblich. In jenen Fällen, in denen es den Grünen überhaupt nicht gelungen ist, Beweise für die von ihnen im Vorfeld und während des U-Ausschusses aufgestellten Behauptungen, Verdächtigungen, Mutmaßungen und dergleichen zu liefern, haben sie sich in ihrem Bericht einer völlig abzulehnenden Methode bedient: wiederholt werden im Bericht in solchen Fällen die Formulierungen getroffen: „Es ist daher nicht feststellbar, dass ausgeschlossen werden kann“ oder es sei nur „wenig [sic!] feststellbar“! (Seite 452 letzter Satz: „Es ist eben so wenig feststellbar, welche Konsequenzen Finanzminister Pröll aus dem Gespräch zog und...“) Solche Beispiele finden sich mehrfach im gesamten Bericht: S. 299, 308, 345, 348, 350, 351, 363, 368, 378, 386, 396, 452, 498 Das negativste Beispiel hierfür findet sich im Zusammenhang mit der HypoMitarbeiterprivatstiftung. Hier wird bereits auf Seite 299 im dritten Absatz Folgendes wiedergegeben: Es ist nicht feststellbar, dass ein Teil des Transaktionserlöses nicht zweckentfremdet, und verhältnismäßig und unrechtmäßig an Personen und Gesellschaften im Naheverhältnis der Bank zufloss. Im 4. Absatz steht dann: Der Verdacht, dass sich nicht einige wenige aus dem Gewinn der Hypo Alpe Adria Mitarbeiterprivatstiftung bereichert haben, konnte durch den Untersuchungsausschuss nicht entkräftet werden. Im 2. Absatz auf Seite 308 werden diese beiden Absätze von Seite 299 wiederholt. Dies ohne dass irgendein schlüssiger Beweis für diese Verdächtigungen seitens der Grünen nachgewiesen werden konnte. Das Einzige, was von den Grünen angestellt wurde, sind Mutmaßungen und Berechnungen, die auf völlig fiktiven Annahmen beruhen. Beschuldigungen, Mutmaßungen und Unterstellungen, für die keinerlei Indizien oder Beweise gefunden werden konnten, haben nichts in einem Abschlussbericht eines ordentlich abgehaltenen Untersuchungsausschusses verloren! Diese Formulierungen wurden offensichtlich vom Grünen Ausschussvorsitzen-
75
HYPO2012
den in der durchschaubaren Absicht gewählt, diese vorgefassten Meinungen und tendenziösen Aussagen dennoch im Bericht belassen zu können. Mit Formulierungen wie im letzten Absatz auf S. 368: Es ist nicht nachvollziehbar für welche exakten Leistungen der Leiter der Rechtsabteilung der HGAG (Hypo) und Vorstand der Landesholding Dr. Megymorez zusätzlich zu seinem Gehalt bei der HGAG (Hypo) Mittel in dieser Größenordnung erhalten hat. werden Personen völlig zu Unrecht diffamiert. Überhaupt scheint es symptomatisch für die Grünen und die SPÖ zu sein, nur ihre eigenen Thesen als die einzig richtige Wahrheit darzustellen und all jene Personen, die nicht in ihr vorgefasstes Konzept passen, unter dem vermeintlichen Schutz der Immunität zu vernadern. Obwohl aus den verfügbaren Unterlagen ganz klar ersichtlich ist, dass im angesprochenen Fall die Hypo Rechnungen gestellt hat für Leistungen eines Mitarbeiters, die im Konzern weiterverrechnet wurden, wird hier der Eindruck erweckt, der Mitarbeiter hätte persönlich Zahlungen erhalten. Umgekehrt wird jedoch versucht, Personen und Sachverhalte, die offenbar ins politische Konzept der Grünen und der SPÖ passen, in einem besseren Licht darzustellen: So findet sich auf S. 346, zweiter Absatz zur Frage der Verantwortung von Christian Rauscher (Anmerkung: Sohn des ehemaligen Landesrats Max Rauscher, SPÖ) für die Swap-Verluste in 2004 folgende Feststellung wieder: Es ist nicht feststellbar, dass durch Christian Rauscher beim Abschluss der verlustbringenden Swap Vereinbarungen eine Überschreitung von Pouvoirgrenzen erfolgte.
76
„ Personen, die nicht in das vorgefasste Konzept der Grünen passen, werden in ihrem Bericht diffamiert und vernadert. “ Weiters auf Seite 345, vierter Absatz: Es ist nicht feststellbar, dass Christian Rauscher die rechtlichen Probleme der Verarbeitung der Verluste aus den Swaps in der Bilanz und die möglichen Konsequenzen für die Begebung der PreIPO-Anleihe durch die Kärntner Landesholding bewusst waren, als er in den beiden Arbeitsgruppen agierte.
Umgekehrt werden wiederum Feststellungen getroffen, die zumindest als „mutig“ qualifiziert werden müssen. So findet sich zum Beispiel auf Seite 432, letzter Satz, folgende These: Es kann festgestellt werden, dass die Milliardenverluste der HGAG – die zur Notverstaatlichung der HGAG führten, verhindert werden hätte können, wenn die seit 2001 aufgezeigten operativen Schwächen der Bank im Kreditprozess zeitnah und umfassend behoben worden wären. Darunter fällt auch die adäquate Eigenmittelausstattung bei Projektfinanzierungen im Sinne adäquater Risikobegrenzung. Für diese Feststellung gibt es keinen Beweis, im besten Fall handelt es sich hierbei um eine durch nichts untermauerte These der Grünen. Kein einziger Zeuge hat eine Aussage in diese Richtung getätigt, die eine derartige Feststellung wie oben dargestellt rechtfertigen lassen würde. Ob die Grünen selbst entsprechende Kompetenz oder Erfahrung im Bankgeschäft haben, die sie zu so einer Aussage befähigen, darf an dieser Stelle bezweifelt werden. Ganz besonders hervorzuheben ist, dass im Bericht auch viele Widersprüche und Unrichtigkeiten enthalten sind. Unrichtige Behauptungen und Halbwahrheiten werden von den Grünen bzw. dem Vorsitzenden Holub im Bericht offenbar systematisch dazu verwendet, den politischen Mitbewerbern nach Belieben die Verantwortung für die negativen Entwicklungen bei der Hypo zuzuschieben. Dies kann am besten am schon einmal erwähnten Bespiel der Landeshaftungen illustriert werden. Auf Seite 79 findet sich im zweiten Absatz die Feststellung, dass die Landeshaftung seit 2004 in den Landesbudgets ausgewiesen und durch die jeweiligen Koalitionsparteien im Kärntner Landtag- ausgenommen natürlich von den Grünen- im Rahmen der Budgetbeschlüsse festgelegt wurde. Diese Feststellung ist schon deswegen falsch, weil die Landeshaftungen natürlich nicht in den Landesbudgets (Landesvoranschläge), sondern in den Rechnungsabschlüssen ab 2004 ausgewiesen wurden. Dass dies so der Fall war, wird im Bericht auf Seite 122, erster Absatz von den Grünen auch festgehalten. Ebenso, dass diesbezüglich detaillierte Informationen dem Landtag vorenthalten wurden. Wenn nunmehr unrichtigerweise im zweiten Absatz auf Seite 79 festgehalten wird, dass die Landeshaftung in den Landesbudgets ausgewiesen und von den jeweiligen Koalitionsparteien in Rahmen der Budgetbeschlüsse festgelegt worden wären, so wird damit offenbar bewusst der Eindruck erweckt, dass das Ausmaß der Landeshaftungen durch Budgetbeschlüsse festgelegt wurde, was natürlich ein völliger Unfug ist.
77
HYPO2012
Wie bereits zuvor erwähnt, wurde in den Rechnungsabschlüssen ab 2004 lediglich das Ausmaß der Landeshaftungen dargestellt, was jedoch rein deklarative Wirkung hatte. Vielmehr entschied ausschließlich das operative Geschäft der Bank auf Basis der diesbezüglichen Beschlüsse von 1998 und des Beschlusses zu deren Ausweitung im Jahr 2004 - gegen die Stimme der ÖVP - über das jeweilige Ausmaß der notwendigen Landeshaftungen. Es war daher auch für die Entwicklung der Haftungen völlig irrelevant, ob die Rechnungsabschlüsse zur Kenntnis genommen wurden oder nicht.
Mit anderen Worten: die Rechnungsabschlüsse für die Jahre 2005/2006, 2007, 2008 wurden mit den Stimmen der ÖVP und der FPK abgelehnt. Im Kapitel 4.4 „Zusammenfassung der ermittelten Tatsachen und Beweismittelwürdigung“ wird im Punkt 2 nochmals behauptet, dass die Budgetbeschlüsse des Landes Kärnten belegen, dass FPK, SPÖ und ÖVP den Ausweitungen der Landeshaftungen ihre Zustimmung erteilt haben. Diese Feststellung ist, wie oben dargestellt, eindeutig falsch.
„ Rolf Holub hatte offensichtlich nie vor, einen gemeinsamen Bericht in den Landtag zu bringen. Dies wäre nämlich mit seriöser Arbeit anhand von Fakten und nicht mit populistischem Klamauk verbunden gewesen.“ Den Gipfel an manipulativer und unrichtiger Berichterstattungen in diesem Zusammenhang findet man allerdings im letzten Absatz der Seite 127 und im ersten Absatz der Seite 128 des Berichtes. Im letzten Absatz auf der Seite 127 wird zwar der Zeuge Dr. Martinz dahingehend erwähnt, dass er darauf hingewiesen hat, dass die ÖVP gegen die Ausweitung der Landeshaftungen im Zusammenhang mit der Spaltung der HGAG in HBInt und HPA im Jahr 2004 gestimmt hat. Im ersten Absatz auf Seite 128 wird dann allerdings festgehalten, dass dieser Aussage die Tatsache entgegenstehen würde, dass die ÖVP nach der Landtagswahl 2009 sämtliche bis dato nicht vorgelegten Rechnungsabschlüsse 2005,2006, 2007, 2008 – jene Rechnungsabschlüsse, in denen der exorbitante Anstieg der Landeshaftung sichtbar wurde – mit den Freiheitlichen in Kärnten mitbeschlossen habe. Somit würde nicht nur die Chianti-Koalition von FPK und SPÖ, sondern auch die ÖVP die politische Verantwortung für die massive Ausweitung der Landeshaftungen tragen. 78
Die Behauptung, die ÖVP hätte die Rechnungsabschlüsse mitbeschlossen, ist absolut falsch. Wie man aus den entsprechenden Protokollen des Landtages ersehen kann, hat die ÖVP am 28.05.2009 im Budgetausschuss mit den Stimmen der SPÖ und den Grünen den Rechnungsabschlüssen 2005/2006, 2007, 2008 – nicht die Zustimmung erteilt. Somit wurden diese Rechnungsabschlüsse von der ÖVP abgelehnt. In der am selben Tag stattgefundenen Landtagsitzung hat die ÖVP nach dem zuvor erfolgten Auszug der SPÖ und der Grünen mit Stimmen der FPÖ diesen „negativen Bericht“ des Ausschusses – somit die Ablehnung der Rechnungsabschlüsse aus den Jahren 2005/2006, 2007, 2008 beschlossen.
7.2.3. Abschließende Bewertung
Die oben angeführten Beispiele sind nur ein kleiner Auszug der vielen unrichtigen und manipulativen Feststellungen im Entwurf des Abschlussberichtes der Grünen und geben dem Leser einen guten und hoffentlich nachvollziehbaren Eindruck von den fachlichen und inhaltlichen Problemen, die die ÖVP damit hatte. Nichtsdestotrotz hat die ÖVP ernsthaft an einer möglichen Kompromissvariante für einen gemeinsamen Endbericht gearbeitet. So wurden von uns Listen mit Änderungswünschen und Richtigstellungen verfasst, die von den Grünen in den Entwurf eingearbeitet werden sollten. Bevor es jedoch dazu kam, wurde der Untersuchungsausschuss durch das schändliche Verhalten, insbesondere des Vorsitzenden Holub, endgültig ins Lächerliche gezogen: Offen ließ er sich mit dem noch nicht abgestimmten Bericht ablichten und gab freizügige Interviews zu den vertraulichen Inhalten des Bericht-Entwurfes. Als er dann auch noch in den Medien verlauten ließ, er werde den Bericht in seinem Kabarett verarbeiten, war endgültig für jedermann offensichtlich, dass er niemals auch nur die geringste Absicht hatte, einen gemeinsamen Endbericht in den Landtag zu bringen. 79
HYPO2012
7.3. Reformbedarf bei Untersuchungsausschüssen im Kärntner Landtag Aufgrund der langjährigen Erfahrungen des Clubobmannes der ÖVP Kärnten mit Untersuchungsausschüssen (CO Tauschitz war Vorsitzender des Untersuchungsausschusses „Hypo I“ und im Untersuchungsausschuss „Kärnten Werbung“ sowie Fraktionsvorsitzender im Seebühnen-Untersuchungsausschuss und im Pflegeausschuss) brachte er noch als Vorsitzender des Hypo-II Ausschusses umfangreiche Vorschläge für eine weitreichende Reform der Geschäftsordnung des Kärntner Landtages ein, welche an die Geschäftsordnung des Nationalrates und an die Geschäftsordnung des Salzburger Landtages für Untersuchungsausschüsse angelehnt waren. Diese Vorschläge sahen vor, Möglichkeiten zu schaffen, Ordnungsstrafen zu verhängen, wenn Zeugen Ladungen unbegründet nicht Folge leisten bzw. wenn sie unbegründet die Aussage verweigern. Die Vorschläge vom damaligen Vorsitzenden Tauschitz gingen sogar so weit, dass er, angelehnt an die entsprechenden Regelungen in Salzburg, vorschlug, einen Richter zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zu bestellen.
Initiativantrag von ÖVP und FPK vom Jänner 2010 enthalten waren, ist Beweis für ein leicht durchschaubares, wahrhaft unwürdiges Spiel der Grünen.
Die ÖVP wird noch in dieser Legislaturperiode einen neuerlichen Vorstoß unternehmen, um das Institut des Untersuchungsausschusses auf eine neue, taugliche gesetzliche Basis zu stellen. Damit soll einerseits dem Landtag endlich ein wirksames Instrument zur Aufklärung politischer Verantwortung gegeben werden, andererseits sollen auch die Einhaltung und der Schutz der Grundrechte der Betroffenen und Zeugen entsprechend gewährleistet werden.
Aufbauend auf diesen Vorschlägen wurden dann vom ÖVP-Landtagsclub und vom Freiheitlichen Landtagsklub entsprechende Änderungsvorschläge mit einem Gesetzesentwurf eingebracht. Mit äußerst fadenscheinigen Gründen lehnten die Grünen und die SPÖ diesen Gesetzesentwurf in der Landtagssitzung vom 04.02.2010 ab, weshalb dieser nicht die notwendige verfassungsmäßige Mehrheit erhielt. Dies war auch der Grund für die Zurücklegung des Vorsitzes von CO Tauschitz, da er sich bewusst war, dass mit den untauglichen Mitteln der Geschäftsordnung des Kärntner Landtages ein effizientes Arbeiten im Untersuchungsausschuss nicht möglich ist.
80
Diese realistische Einschätzung wurde durch die chaotische Vorsitzführung unter Rolf Holub und die dürftigen Ergebnisse des zweiten Hypo Ausschusses noch bestätigt. Es kommt einem Treppenwitz der Geschichte gleich, wenn nunmehr Rolf Holub in seinem „Grünen Bericht“ gerade die Reformen fordert, welche Gegenstand des seinerzeit von ihm abgelehnten Initiativantrages von ÖVP und FPK waren. Dieses Beispiel zeigt wieder einmal, dass es den Grünen im U-Ausschuss einzig und alleine um parteipolitisch motiviertes Agieren ging. Weil sie Clubobmann Tauschitz und der ÖVP nicht den Erfolg einer wirklichen Aufklärung gönnen wollten, stimmten sie gemeinsam mit der SPÖ gegen die notwendige Änderung der Geschäftsordnung. Jetzt genau dieselben Punkte zu fordern, die bereits im
81
HYPO2012
Chronologie von 1989 bis Heute
HYP O GR O U P ALPE A DRIA ’89
’90
’91
’92
’93
’94
’95
’96
H A F T U N G E N K Ä R N T E N S (I N M R D. € )
15,0
19,9
24,8
22,6
21,4
19,3
’98
’04
’05
’06
’07
’08
’09
’97
’99
Einführung der Haftungsprovision
Gründung der Landesholding
Ertrag: 140 Mio € bis ’06
KOALITION/KOOPERATION
Ambrozy (SPÖ)
FPÖ ’89
SPÖ
ÖVP ’90
’91
’92
’93
’94
06/2005
Wandel-Schuld-Verschreibung
’96
’97
’98
’99
’00
’01
’02
’03
’12
500 Mio. € verfassungsmäßig gesichert 14.12.2009
Verkauf an Bayern LB 831 Mio. € Verkaufserlös für 24,91% Anteile
Haider (BZÖ/FPÖ)
FPÖ (koalitionsfrei)
’11
Absicherung des Zukunftsfonds
22.5.07, 9.10.07
Pfeifenberger (FPÖ)
ÖVP
’10
Vorsitzwechsel Landesholding
LR Dr. Josef Martinz; keine neuen Haftungen
500 Mio. € „Kredit“ von FPÖ/SPÖ Kosten: 56 Mio. €
Zernatto (ÖVP)
’95
’03
12/2006 02/2007 Einstieg Tilo Berlin Gruppe 250 Mio. € Kapitalaufstockung
31.11.1990
Rauscher (SPÖ)
’02
280 Mio. €, veröffentlicht erst 2006
wegen wirtschaftl. Schwierigkeiten damals 256 Mitarbeiter, 27.000 Kunden
FINANZLANDESRAT = AUFSICHTSKOMMISSÄR IN HYPO
’01
SWAP Verluste
Einstieg Grazer Wechselseitige
Übernahme der Haftungen
’00
FPÖ SPÖ ’04
’05
FPÖ (BZÖ) (koalitionsfrei)
’06
’07
’08
Verstaatlichung Vorher Kapitalzuführungen BayernLB, GRAWE , Bund; Letztmaliger Zuschuss Kärntens 200 Mio. € Dobernig
(BZÖ/FPK)
BZÖ ÖVP (FPK) ’09
’10
’11
’12
GESAMTSCHULDENSTAND KÄRNTEN (IN MRD. €)
82
83
VP
ÖVP
NDTAG
LANDTAG
IM KÄRNTNER
CLUB IM KÄRNTNER
LANDTAG
CLUB
T N E R L A N D TA G
CLUB IM KÄRNTNER
ÖVP
ÖVP
CLUB IM KÄRNTNER
LANDTAG
CLUB
I M K Ä R N T N E R L A N D TA G