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Suchtmittelrecht Reform Österreich

von Mag. Arthur Machac

Im Regierungsprogramm, Seite 44, der österreichischen Bundesregierung befindet sich folgender Passus:

„Suchtmittelgesetz: Verschärfung einzelner Bestimmungen im SMG um insbesondere Minderjährige zu schützen. Verbot des Verkaufs von Hanfsamen und Hanfpflanzen“

Es geht um eine Änderung der Suchtgiftverordnung. Hierbei handelt es sich um eine Verordnung, das heißt, die zuständige Gesundheitsministerin kann diese jederzeit ändern.

Dabei war geplant, den Prozentgehalt von 0,3% auf 0,2% zu senken – was jedoch nunmehr nicht getan wurde. Seitdem gibt es einen Boom in der CBD-Branche. Überall sprießen CBD-Geschäfte an allen Ecken und Enden des Landes aus dem Boden. Im Lagebericht der Suchtmittelkriminalität 2017 stellt man fest, dass rund 1,7 Tonnen Cannabis beschlagnahmt wurden. Des Weiteren ist aus dem Suchtmittelbericht ersichtlich, dass sich der Reinheitsgehalt von 2008 auf 2017 bei Cannabiskraut und Marihuana von 7,2% auf 13,9% fast verdoppelt hat. Auch sind im Lagebericht Suchtmittelkriminalität Plantagen ausgewiesen – gegliedert in Miniplantagen, kleine Plantagen, Mediumplantagen, große Plantagen und industrielle Plantagen. Dies allein bedeutet, dass die Exekutive einen stärkeren Fokus auf diese Art der Suchtgiftkriminalität legt. Das Cannabiskraut ist auch das einzige Suchtmittel, das in Österreich hergestellt wird; alle anderen Mittel werden aus dem Ausland importiert. Typisch bei Cannabisplantagen ist, dass normalerweise die Beweislast relativ hoch ist. Es wird zumeist eine Plantage vorgefunden mit technischem Equipment und belastet sich der Mandant – erfahrungsgemäß – mit der ersten Aussage gleich selbst. Angegebene Mengen können im Gerichtsverfahren kaum mehr revidiert werden. Gleichzeitig schwingt der Staatsanwalt, falls man diese Verteidigungslinie vertritt, gleich die Rechtsansicht, man würde doch die Polizeibeamten verleugnen, da nunmehr behauptet wird, dass absichtlich falsch zu hohe Mengen in das Protokoll geschrieben wurden.

Was würde jetzt passieren, wenn der Verkauf von Hanfstecklingen und Hanfsamen in Österreich verboten werden würde?

Natürlich würde dies einen wirtschaftlichen Einbruch bei den diversen Anbietern geben, da aus meiner Sicht hier das Geschäft mit den Stecklingen ein zentrales Element darstellt. Geht man von einer Beschäftigungsanzahl von rund 1.000 Personen in der Growbranche aus, so würden rund die Hälfte ihren Arbeitsplatz verlieren. Das zweite Problem wäre, dass ausländische Tätergruppen nunmehr Cannabis aus dem Ausland importieren und – wie in der Vergangenheit schon vorgekommen – würden ausländische Tätergruppen dazu übergehen, eventuell das Cannabis vom Gewicht her mit wasserangereichertem Blei zu versetzen, um höhere Verkaufspreise am Markt zu erzielen. Es kommt zu einer Vermischung der Täterkreise. Ein Großteil meines Klientels betont immer wieder, dass es ihnen nur um Cannabis ginge, dass sie nie etwas „Hartes“ (Kokain, Heroin, Crystal Meth) angegriffen haben.

Aus meiner 15-jährigen Anwaltspraxis lässt sich sagen, dass es mehr als zwei Drittel aller Suchtmittelmandate aus der Kanzlei reine Cannabismandate sind. Diese Trennung der Vertriebswege von harten und weichen Drogen würde damit verschwinden. Dass sich am Konsum der Österreicher etwas ändern würde, bezweifle ich stark. Letztendlich würden sich primär Herr und Frau Österreicher mehr aus dem Darknet bedienen, wo auch – wenn man Cannabis bestellt – praktischerweise Heroin und Kokain zusätzlich angeboten wird.

Die Ermittlungsarbeit der Polizei wäre wesentlich erschwert, da österreichische Homegrower sicher leichter zu verfolgen sind, als ausländische Tätergruppen bzw. Darknethändler.

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