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Bildung macht hungrig

Stillen Sie Ihren Wissenshunger mit diesen Spezialisierungskursen der hds weiterbildung

DIGITALISIERUNG, MARKETING & SOCIALS

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ IM EINZELHANDEL

Um konkurrenzfähig zu bleiben, muss auch der Einzelhandel schneller auf Kunden reagieren und intelligente Betriebsabläufe schaffen. Bei der digitalen Transformation im Einzelhandel werden Daten zu Erkenntnissen, die als Grundlage für bessere Geschäftsergebnisse dienen. KI im Einzelhandel ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Der in Fachkreisen sehr geschätzte Referent der hdsweiterbildung, Armin Theiner, bietet einen praxisorientierten Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten und Grenzen der Künstlichen Intelligenz (KI) bei der Erstellung und Analyse von Inhalten im Vergleich zu herkömmlichen Methoden. Der Kurs findet am 31. Mai von 08:30 bis 12:30 Uhr in Bozen statt. Melden Sie sich gleich an!

DIGITALISIERUNG, MARKETING & SOCIALS

K Nstliche Intelligenz Im Onlinemarketing

Zur Person

Tatjana Finger hat Informatik studiert und ist ausgebildete Programmiererin und Certified Digital Marketing Manager. Sie ist seit über 25 Jahren selbstständige IT-Beraterin, Coach und Dozentin. Als Inhaberin der Agentur econn srls in Meran, kann sie in ihren Seminaren viele Praxisbeispiele aus den unterschiedlichsten Branchen einbringen.

Die künstliche Intelligenz (KI) verändert nachhaltig die Welt und somit nicht zuletzt auch das Marketing. Wie Sie diese Technologien nutzen können, um effektive Marketingstrategien für Ihr Unternehmen zu entwickeln, erfahren Sie in einer spannenden hdsweiterbildung mit Tatjana Finger. Praxisnahe Anwendungsbeispiele befähigen die Kursteilnehmer, KI-gestützte Tools und Techniken in ihren eigenen Marketingabteilungen zu implementieren. Termin der hdsweiterbildung ist der 13. Juni von 08:30 bis 12:30 in Bozen. Sichern Sie sich bereits jetzt Ihren Platz!

Infos und Anmeldung:

T 0471 310 323/325, hdsweiterbildung@hds-bz.it, service.hds-bz.it/spezialisierungskurse service.hds-bz.it/steuern 26

Jahresabschlüsse 2022, Fristen für die Genehmigung

Die Jahresabschlüsse werden von den Verwaltern einer Gesellschaft erstellt und müssen von diesen, mindestens 30 Tage vor dem Termin der Gesellschafterversammlung für die Genehmigung des Jahresabschlusses, dem Aufsichtsrat übermittelt werden. Die Jahresabschlüsse müssen den Gesellschaftern, zusammen mit den Berichten der Verwalter und der Aufsichtsräte, mindestens 15 Tage vor der Gesellschafterversammlung zur Einsicht bereitgestellt werden. Der Jahresabschluss muss der ordentlichen Gesellschafterversammlung, innerhalb von 120 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres, zur Genehmigung vorgelegt werden, es sei denn, ein längerer Zeitraum (höchstens 180 Tage) ist durch besondere Erfordernisse gerechtfertigt. Schließlich muss der Jahresabschluss, innerhalb von 30 Tagen nach seiner Genehmigung, beim Handelsregister hinterlegt werden. Die nachstehende Tabelle zeigt die Fristen für das Verfahren zur Genehmigung der Jahresabschlüsse.

Um auf die verlängerte Frist von 180 Tagen zurückgreifen zu können, muss beispielsweise einer der konkreten Umstände vorliegen:

• das Vorhandensein von Beteiligungen (mit der Notwendigkeit, die Bilanzdaten der beteiligten Unternehmen zu kennen, um diese beurteilen zu können),

• das Vorhandensein von Betriebsstätten im Ausland mit getrennter Buchhaltung, die bei Bilanzerstellung zusammengeführt werden müssen, oder das Vorhandensein mehrerer Betriebssitze mit eigenständiger Buchführung,

• Unternehmensumstrukturierungen, die sich auf die Verwaltungs- und Buchhaltungsstruktur des Unternehmens auswirken,

• die Einreichung eines Antrags auf Nichtanwendbarkeit der „società di comodo“, der noch nicht bestätigt wurde.

Die Ernennung eines Wirtschaftsprüfers oder eines Kontrollorgans bei GmbHs muss bis zur Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 (d. h. im Jahr 2023) erfolgen. Die Verpflichtung besteht, wenn sich die Gesellschaft in einer der drei in Artikel 2477 des Zivilgesetzbuches vorgesehenen Situationen befindet:

• Verpflichtung der Erstellung eines Konzernabschlusses,

• die Kontrolle des Unternehmens, vonseiten einer Gesellschaft die zur Rechnungsprüfung verpflichtet ist,

• Überschreitung mindestens einer der folgenden Grenzen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren:

- Bilanzsumme – 4 Millionen Euro,

- Umsatzerlöse aus Verkäufen und Dienstleistungen – 4 Millionen Euro, steuerberatung@hds-bz.it

- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter während des Geschäftsjahres – 20.

Zur Überprüfung der Größenordnung sind die Bilanzdaten der Jahre 2021 und 2022 heranzuziehen. Eine Ernennung ist nicht mehr erforderlich, wenn in drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren keine der oben genannten Grenzen überschritten wird.

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