Arbeitssicherheit

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Arbeitssicherheit: Infos zu den Schulungen

stand: märz 2013

Pflichtkurse Die Abkommen der Staat-RegionenKonferenzen Nr. 221 und 223 vom 21. Dezember 2011 definieren die Dauer, Mindestinhalte und Modalitäten der Schulungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich Arbeitssicherheit. Diese Schulungen sind laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 81/2008 für alle Arbeitnehmer, Vorgesetzte, Führungskräfte und für Arbeitgeber, welche die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz selbst ausüben, verpflichtend. Neben den Grundkursen sind auch verschiedene Auffrischungskurse vorgesehen. Die Dauer und die Mindestinhalte der Grundund Auffrischungskurse hängen von der Einstufung des jeweiligen Betriebes in die jeweiligen Risikoklassen – niedriges, mittleres oder hohes Risiko – ab. Diese Einstufung erfolgt anhand des Tätigkeitskodex ATECO 2007 des jeweiligen Betriebes. Der Tätigkeitskodex lässt sich dem Handelskammerauszug entnehmen.

Leiter des Arbeitsschutzdienstes (Arbeitgeber) Grundkurs 16, 32 oder 48 Stunden je nach Risikoeinstufung (Klassifikation ATECO 2007) des Unternehmens. Auffrischungskurs 6, 10 oder 14 Stunden je nach Risikoeinstufung des Unternehmens alle 5 Jahre. Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter. Kurz und prägnant

•D er

Arbeitgeber ist verpflichtet, für seinen Betrieb eine Person zum Leiter der Dienstelle für Arbeitsschutz zu ernennen. Diese Funktion kann bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben mit bis zu 200 Mitarbeitern oder bei Handwerks- und Industriebetrieben mit bis zu 30 Mitarbeitern der Arbeitgeber selbst übernehmen. • Der Arbeitgeber kann aber auch einen seiner Arbeitnehmer zum Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz ausbilden lassen oder einen betriebsexternen Experten zum Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz ernennen. • B ei neuen Unternehmensgründungen müssen die Arbeitgeber, in Funktion des LDAS, innerhalb von 90 Tagen ab Tätigkeitsbeginn den Grundkurs absolvieren.


arbeitssicherheit Führungskräfte Grundkurs 16 Stunden für alle Risikogruppen. Auffrischungskurs 6 Stunden alle 5 Jahre. Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter. Kurz und prägnant

• Führungskraft ist, wer im Rahmen seiner Funktion die Anweisungen des Arbeitgebers umsetzt, indem er die Arbeitstätigkeit organisiert und überwacht. • Bei Neuanstellung muss die Ausbildung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen bzw. innerhalb von 60 Tagen ab Anstellung abgeschlossen sein.

Vorgesetzte (Vorarbeiter, Abteilungsleiter ...) Grundkurs 8 Stunden ZUSÄTZLICH zum Arbeitnehmergrundkurs. Auffrischungskurs 6 Stunden alle 5 Jahre. Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter. Kurz und prägnant

• Vorgesetzter ist, wer im Rahmen seiner Funktion über die Arbeitstätigkeit wacht und die Umsetzung der erhaltenen Anweisungen garantiert, indem er die korrekte Ausführung durch die Arbeitnehmer überprüft und im Rahmen seiner Funktion Entscheidungsbefugnisse ausübt. • Bei Neuanstellung muss die Ausbildung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen bzw. innerhalb von 60 Tagen ab Anstellung abgeschlossen sein.

Arbeitnehmer Arbeitnehmervertretung für Arbeitsschutz (Sicherheitssprecher) Grundkurs 32 Stunden. Auffrischungskurs < 14 Mitarbeiter kein Auffrischungskurs, 15 - 50 Mitarbeiter 4 Stunden, > 50 Mitarbeiter 8 Stunden. Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter. Kurz und prägnant

• Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer über deren Möglichkeit der Ernennung eines Arbeitnehmervertreters für Arbeitsschutz (= Sicherheitssprecher) informieren. Wird kein Sicherheitssprecher unter den Arbeitnehmern ernannt, so wird ein territorialer Arbeitnehmervertreter eingesetzt. • Für den betriebsinternen Sicherheitssprecher ist eine 32-stündige Schulung vorgesehen. Der betriebsinterne Sicherheitssprecher bzw. der territoriale Arbeitnehmervertreter muss dem INAIL mitgeteilt werden.

Grundkurs 8, 12 oder 16 Stunden je nach Risikoeinstufung (Klassifikation ATECO 2007) des Betriebes. Bereits absolvierte Kurse werden anerkannt. Auffrischungskurs 6 Stunden alle 5 Jahre. Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter. Kurz und prägnant

• Alle

Arbeitnehmer müssen zusätzlich zur betriebsinternen Einweisung auch eine in Bezug auf ihre Tätigkeit angemessene Schulung erhalten. •D ie Schulung für Arbeitnehmer muss während der Arbeitszeit erfolgen und wird in einen allgemeinen Teil und in einen spezifischen Teil gegliedert. • Die Schulung der Arbeitnehmer muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen. In Ausnahmefällen, in denen eine vorhergehende Schulung der neu angestellten Arbeitnehmer nicht möglich war, muss der Arbeitnehmer die Schulung innerhalb von 60 Tagen ab Anstellung absolvieren.


Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer -

Betriebsschulung/ Ortsgruppe

Brandschutzbeauftragte Grundkurs 4, 8 oder 16* Stunden je nach Risikoeinstufung des

Unternehmens. Auffrischungskurs Nicht festgelegt, wird jedoch empfohlen. Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter.

Der hds ist die erste Adresse für Ihre Weiterbildungsanliegen, da spezifisch auf all Ihre Wünsche eingegangen wird. Unser reichhaltiges Angebot umfasst auch die neuen Arbeitssicherheitskurse. Und neben dem gängigen Angebot (www.hds-bz.it/kursbroschuere) planen wir gerne für Sie ab zehn Mitarbeitern eine spezielle Schulung: • f ür Ihren Betrieb, • f ür mehrere Betriebe, die sich zusammenschließen, • f ür Ihre Ortsgruppe. Datum und Uhrzeit werden auf Wunsch vereinbart. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt, melden Sie sich also gleich an und sichern Sie sich die Inail-Vorteilspreise.

Kurz und prägnant

• J eder Betrieb ist verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu ernennen. Bei Betrieben mit bis zu 5 Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber selbst die Funktion des Brandschutzbeauftragten übernehmen. In der Risikobewertung wird gemäß Ministerialdekret vom 10.03.1998 bestimmt, welches Brandrisiko im Betrieb besteht.

Infos und Anmeldungen:

Margit Mock und Patrizia Anhof, T 0471 310 323/324, bildung@hds-bz.it.

* nicht im hds-Kursangebot.

Erste Hilfe-Beauftragte KONTAKTE Grundkurs 12 Einheiten für die Risikogruppe B und C, 16 Einheiten für die Risikogruppe A. Auffrischungskurs In Südtirol alle 10 Jahre. Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter.

Für ausführlichere Informationen zum Thema Arbeitssicherheit wenden Sie sich einfach an hds-Mitarbeiterin Renate Ennemoser (T 0471 310 422, rennemoser@hds-bz.it).

Kurz und prägnant

• J eder Betrieb mit Arbeitnehmern ist verpflichtet, einen Erste Hilfe-Beauftragten zu ernennen. Bei Betrieben mit bis zu 5 Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber selbst die Funktion des Erste Hilfe-Beauftragten übernehmen. Der Erste Hilfe-Beauftragte muss einen Kurs von 12 (Risikogruppe B und C) oder 16 (Risikogruppe A) Unterrichtseinheiten besuchen.

Für weitere Auskünfte über unser umfassendes Weiterbildungsangebot steht Ihnen die hds-Weiterbildung zur Verfügung: Margit Mock (T 0471 310 323, mmock@hds-bz.it) und Patrizia Anhof (T 0471 310 324, panhof@hds-bz.it).


arbeitssicherheit

! uchen b t z Jet i ve Exklus reise lsp Vor tei

Individuelle Beratung und Betriebscheck Arbeitssicherheit ist Chefsache. Sind Ihre Mitarbeiter ausreichend geschult und haben Sie dies auch schriftlich festgehalten und dokumentiert? In Ihrem Betrieb kommt es zu einem Arbeitsunfall, was nun? Sind Sie sich der Gefahr bewusst, dass auf Sie hohe Schmerzensgeldforderungen und Schadenersatzleistungen zukommen könnten? Sensibilisieren und Bewusstseinsbildung schaffen, das will der hds mit einer landesweiten Kampagne und bietet, dank einer intensiven und produktiven Zusammenarbeit mit dem Inail, eine reichhaltige Palette an Informations-, Beratungs- und Schulungsangeboten sowie Weiterbildungsmaßnahmen an. Neu im hds-Angebot sind eigens auf die einzelnen Berufsgruppen abgestimmte Servicepakete.

Terminvereinbarung Die Beratungsgespräche erfolgen auf Vereinbarung in allen hds-Bezirksbüros, die Betriebschecks zu interessanten Vorteilspreisen in den Betrieben vor Ort. Buchen Sie bereits jetzt Ihre individuelle Beratung im hds-Büro in Ihrer Nähe oder Ihren Betriebscheck vor Ort! Renate Ennemoser (T 0471 310 422, rennemoser@hds-bz.it)

Das Handbuch für deine Sicherheit Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit Gv.D. 81/2008 und Gv.D. 106/2009

Arbeitssicherheit

Der hds hat in Zusammenarbeit mit dem Inail die Arbeitssicherheitsmappe erstellt. Zum Handbuch gehört ein USB-Stick, auf dem sich alle Dokumente der Arbeitssicherheitsmappe befinden; ein Download ist unter www.hds-bz.it/sicherheitshandbuch möglich, alle Neuerungen werden im Menüpunkt „Updates“ aufgegriffen. Die Arbeitssicherheitsmappe wird im Rahmen eines Beratungsgesprächs, Betriebschecks oder beim Besuch eines Arbeitssicherheitskurses ausgehändigt. Fachleute stehen beim Ausfüllen, Ergänzen und Aktualisieren der Unterlagen zur Seite. Der hds empfiehlt den Betrieben, sich in Sachen Arbeitssicherheit in Ordnung zu bringen.

Gv.D. 81/2008 und Gv.D. 106/2009

www.hds-bz.it/sicherheitshandbuch Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds) Inail Bozen


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