Italienische Post AG – Versand im Postabonnement– G.D. 353/2003 (konv. Ges. Nr. 46, 27.02.2004) Art. 1, Abs. 1, CNS BOZEN · Jahrgang LXIII · 2/2015
hds magazin #2/15 Monatsmagazin des Handelsund Dienstleistungsverbandes Südtirol hds-bz.it
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hds-bz.it neu, modern, fortschrittlich
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handels- und dienstleistungsverband Südtirol
editorial
Bankgebühren: Konditionen überprüfen Unternehmer und Freiberufler sind seit 30. Juni 2014 verpflichtet, die Bankomatzahlungen bei Geschäftsabwicklungen von über 30 Euro anzunehmen. Mit dieser Verpflichtung hat die italienische Regierung einen weiteren Schritt in Richtung Verbreitung der bargeldlosen Zahlungen unternommen und zugleich aber auch bei den Unternehmern für zusätzliche Spesen gesorgt. Der hds hat sich gemeinsam mit dem Confcommercio auf technischer und politischer Ebene in Rom eingebracht und eine allgemeine Herabsetzung der entsprechenden Führungskosten auf nationaler Ebene gefordert. Eine stärkere Verbreitung des elektronischen Geldes muss mit einer Reduzierung der Kosten und Gebühren für die Betriebe einhergehen, die in Richtung Harmonisierung der Kosten auf EU-Ebene zielt. Auf EU-Ebene wird eine Obergrenze für Interbankenentgelte in Höhe von 0,2 Prozent des Kaufpreises für EC-Karten und von 0,3 Prozent für Kreditkarten gefordert. Der hds spricht sich in diesem Zusammenhang für eine allgemeine Senkung der Bankgebühren aus. Die Reduzierung der Gebühren für bargeldloses Zahlen wäre nun eine gute Gelegenheit, um die gesamten Kontoführungsspesen zu durchleuchten und die Belastung für Unternehmer zu verringern. Endlich kommt Bewegung bei den Interbankengebühren und vor allem die Erkenntnis, dass diese den Wettbewerb beschränken und ungerechtfertigte Kosten mit sich bringen, die die Einzelhändler tragen müssen und den Verbrauchern keine Vorteile bringen. Das Konsortium Bancomat zeigt sich mittlerweile – in Anbetracht der aktuellen Diskussion – zu einer generellen Reduzierung der Kommissionen bereit. Erste Banken würden bereits daran arbeiten, diese Reduzierung der Betreiberkosten an die Endverbraucher weiterzugeben. Diese Entwicklung ist weiterhin zu forcieren. Der hds ruft die Unternehmer auf, die eigenen Pos-Konditionen zu überprüfen und Nachbesserungen bei den Banken einzufordern. Die Gesamtspesen für die Führung eines Pos-Gerätes können sehr unterschiedlich ausfallen, und es zahlt sich aus, die eigenen Kosten periodisch genau festzuhalten. Laut Schätzungen des Confcommercio betragen die Spesen für einen Betrieb mit 150.000 Euro Umsatz über Pos-Terminal durchschnittlich 1920 Euro im Jahr. Unternehmer sollten sich von der eigenen Bank den genauen und vollständigen Kostenpunkt für die Führung ihrer Pos-Zahlungen aushändigen lassen und auch Nachbesserungen der Bedingungen einfordern, denn Spielräume dazu gibt es sehr oft.
Walter Amort, hds-Präsident
titelgeschichte hds-bz.it, einfach modern
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aktuelles hds-Resümee 2014
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trends Beraten lassen im Geschäft, kaufen im Netz
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bezirke Das Zukunftsbild von Brixen
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berufsgruppen Wanderhändler neu formiert
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betriebe informieren Große Ehre für Konditorei Acherer
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bildung Das Zitat des Monats
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betriebsberatung Digitalisierung von KMU
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info arbeit Mehr zum Jobs Act
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Redaktion, Verwaltung und Werbung: 39100 Bozen, Mitterweg 5, Bozner Boden, T 0471 310 308/309, F 0471 310 396, pr@hds-bz.it, www.hds-bz.it Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes und Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Mauro Stoffella (Bereichsleiter Kommunikation) Redaktion: Dr. Sergio Colombi, Dr. Martina Reinstadler, Manuela Seebacher Grafisches Konzept: Gruppe Gut – www.gruppegut.it titelbild: istockphoto Grafik: Stefano Hochkofler Fotos: freeimages, istockphoto, Helmuth Rier, Shutterstock Druckerei: Athesia Druck GmbH – Weinbergweg 7 – 39100 Bozen Aufgegeben am 28. Jänner 2015 Die Redaktion behält sich das Recht vor, Anzeigen zurückzuweisen. Die in Gastartikeln wiedergebene Meinung muss nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. Herausgeber: Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol Genossenschaft – Bozen, Sped. im P.A. – 45% - Art. 2. Absatz 20/b, Gesetz 662/96, Filiale Bozen, Eintragung Landesgericht Bozen Nr. 50/51 – Rep. 27256. Angeschlossen der USPI Unione Stampa Periodica Italiana
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Der erste Verband mit innovativer Lösung: Die Homepage des hds wurde in einem fully responsive Web Design programmiert.
neu, modern, fortschrittlich Der hds hat seinen Internetauftritt überarbeitet. Die Seite erscheint in neuer zeitgemäßer Optik, hat ein größeres Angebot und vereinfacht den Zugang zum Inhalt. Mit vielen Neuerungen und einem eindrucksvollen Design ist die neue Internetseite des hds im Dezember online gegangen. Ziel ist es, die bereits in der Vergangenheit umfangreich zur Verfügung gestellten Informationen noch besser zugänglich zu machen. Die zweisprachige Internetseite präsentiert sich den Besuchern deutlich aufgeräumter, optisch klarer und mit einem
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breiteren Serviceangebot. Neben Meldungen, nützlichen Dokumenten zum Download, einer Vielzahl an Multimedia und dem neu überarbeiteten Mitgliederbereich, gibt es nun auch die Möglichkeit bei dringenden Fragen schnell und einfach in Kontakt mit den Experten des hds zu treten. Zeit sparen
Mein hds nennt sich der Bereich, den das Mitglied individuell an die eigenen Bedürfnisse anpassen kann. Informationen zu Dienstleistungen, Neuerungen oder auch Nachrichten zur Verbandsarbeit können wie
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Ihr er ter d i e n h t gesc maß linediens n O
„Das Internet ist zum wichtigsten Informationskanal geworden. Die Nachrichten aus dem Handelsund Dienstleistungssektor sind vielfältig und nicht selten harte oder komplizierte Kost. Umso wichtiger ist es, die häufig komplexen Zusammenhänge leicht und lesbar aufzubereiten. Wir haben viel Zeit in den gelungenen Relaunch der Internetseite investiert. Uns interessiert Ihre Meinung.“ hds-Präsident Walter Amort
Bausteine zu einem persönlichen News-Feed zusammengestellt werden. Die eigenen Daten und Abonnements können jederzeit nach Belieben verwaltet und aktualisiert werden. Nützliche Dokumente, Gesetzestexte und Formulare werden als Downloads zusammengefasst und sind einfach zugänglich. Zudem können News oder auch Seiten mit einem Klick auf das Sternchen zu den eigenen Favoriten hinzugefügt werden. Somit sind sie jederzeit wieder auffindbar. Der reservierte Bereich der Mitglieder bietet einen Informationsvorsprung. Viele News sind passwortgeschützt und nur für hds-Mitglieder zugänglich. Übersichtlicher Inhalt
User werden in der neu gestalteten und vereinfachten Navigationsleiste zu den vielfältigen Informationen der hds-Homepage geführt. Die Themenbühne stellt auf der Startseite die wichtigsten und interessantesten Neuigkeiten in den Mittelpunkt.
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Die Homepage wurde in einem fully responsive Web Design programmiert. Dabei wurde das Layout der Website so flexibel gestaltet, dass dieses auf dem Computer, Tablet und Smartphone eine gleichbleibende Benutzerfreundlichkeit bietet. Funktion, Design und Inhalt folgen der jeweiligen Bildschirmauflösung des Endgerätes. Somit gehört der hds zum ersten Verband in Südtirol, der diese innovative Lösung anbietet.
Fortsetzung auf Seite 6
2015 erfolgreich und gezielt werben Rund 7500 Betriebe im Handel, in der Dienstleistung und Gastronomie in Südtirol erhalten monatlich das hdsmagazin, die Fachzeitschrift des hds. Das Magazin, das in Deutsch und Italienisch erscheint, kann auch einfach online gelesen werden und erreicht somit ein Vielfaches der derzeit über 22.500 Leser. Möchten Sie Ihre Werbebotschaften gezielt an Unternehmer und Mitarbeiter dieser Wirtschaftsbereiche richten? Ob in Form einer Werbeanzeige oder eines PR-Artikels: Wir geben Ihrer Anzeige den richtigen Platz in einem informativen, modernen Fachmagazin. Überzeugen Sie sich selbst und blättern Sie im hdsmagazin auch
unter hds-bz.it. Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Unternehmen, Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung mit einem Werbebanner auf unserer neuen Internetseite zu bewerben. Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu den Werbemöglichkeiten für 2015. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Mauro Stoffella, Bereichsleiter Kommunikation
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Ihr Feedback Was halten Sie von der neuen Homepage und Ihrem neuen Onlinedienst? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit: bbini@hds-bz.it
Der Newsletter hdsinfomail wird hds-Mitgliedern wöchentlich am Donnerstag zugeschickt.
6 Immer informiert
Das neue Newsportal der Homepage verschafft einen Überblick über alle Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsleben. Durch Labels werden die News den vielen Dienstleistungen und Berufsgruppen im hds zugeordnet. Die News können nach Dienstleistungen und Berufsgruppen gefiltert werden. Je nach Geschmack kann zwischen der Ansicht Gitter und Liste gewählt werden. Dokumente, Gesetzestexte und Formulare, die von den hds-Experten aufgearbeitet wurden, finden Mitglieder im Menüpunkt Downloads. Auf der neu gestalteten Homepage des hds haben Sie alle Termine im Blickfeld. Neben nützlichen Informationen zum Verband beinhaltet die Seite auch die wichtigsten Events sowie alle vom hds angebotenen Weiterbildungsmöglichkeiten. Bequem und einfach kann man sich zu den verschiedenen Kursen und Seminaren online anmelden. Aktuelle und relevante Informationen aus der Welt des Handels und der Dienstleistungen erhalten hds-Mitglieder mit dem täglichen Pressespiegel. Dort aufgelistet sind Printmedienberichte aus Politik, Wirtschaft und Soziales, die für den hds relevant sind.
Die hds-Jobbörse erscheint in einem frischen Erscheinungsbild. Sie bietet die Möglichkeit, Stellenanzeigen aufzugeben und nach dem richtigen Bewerber zu suchen. Direkter Draht
Verbandsmitglieder haben mit dem Portal des hds nicht nur die Möglichkeit sich zu informieren, sondern können auch selbst aktiv werden. Die FAQ (frequently asked questions) fassen häufig gestellte Fragen zusammen und bieten die Möglichkeit, sich zu vielen betriebsrelevanten Themen direkt an die Experten des hds zu wenden. Jedes Mitglied kann individuelle Informationen einholen und diese mit anderen Unternehmern teilen. Wenn es noch schneller gehen muss: Jederzeit kann auch über die obere Leiste eine Expressanfrage an den hds geschickt werden. Schneller Bescheid wissen
Aufgrund der großen Nachfrage erscheinen die zwei Newsletter hdsnews und hdsinfomail weiterhin am Dienstag bzw. am Donnerstag. hdsnews enthält alle Nachrichten und Pressemitteilungen einer Woche und kann von jedem abonniert werden. Das hdsinfomail ist den Verbandsmitgliedern vorbehalten und fasst Neuigkeiten in den Bereichen Steuern, Renten, Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit, Umwelt und Lebensmittel zusammen.
mreinstadler@hds-bz.it
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Ihre Zugangsdaten
Die Zugangsdaten für die neue Homepage wurden bereits an alle Mitglieder per E-Mail zugesendet. Infos zu Benutzername und Passwort: edv@hds-bz.it
aktuelles
Südtiroler Handelsgesetz: Anfechtung durch die Regierung
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Gesetz bleibt bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts in Kraft. Der Ministerrat in Rom hat in der Sitzung vom 24. Dezember 2014 beschlossen, das Landesgesetz Nr. 10/2014, das den Einzelhandel in Gewerbegebieten regelt, vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Dieser Schritt wird von der Regierung damit begründet, dass das genannte Landesgesetz im Widerspruch stehe zum staatlichen Gesetz über die Liberalisierung des Handels, insbesondere zum allseits bekannten Art. 31, Abs. 2 des von der Regierung Monti verabschiedeten Gesetzes „Salva Italia“. Der hds weist darauf hin, dass das von der Regierung angefochtene Landesgesetz bis zur Urteilsfindung durch das Verfassungsgericht in Kraft bleibt und daher bis auf Weiteres einzuhalten ist.
Diese Entscheidung der Regierung sei sehr verwunderlich, zumal die Regierung die Schutzgrundsätze, auf die sich das Landesgesetz stützt, zunächst scheinbar befürwortet hatte. „Die im Südtiroler Landesgesetz vorgesehenen Beschränkungen, die nun von der Regierung angefochten werden, sind weitgehend gerechtfertigt, denn sie zielen auf den Schutz der Berggebiete und auf eine Einschränkung des Flächenverbrauchs ab“, so hdsPräsident Walter Amort. Dieses Ziel erlaube – auch im Sinne des staatlichen Gesetzes – die Anwendung von eigenen Regelungen für die Ansiedlung von Handelsbetrieben. Die Knappheit von Grund und Boden stellt seit jeher eine Besonderheit für die Südtiroler Wirtschaft dar: Immerhin liegen 64,4 Prozent der Landesfläche über 1500 Metern Meereshöhe, während 93,3 Prozent über 700 Metern liegen. Somit befinden sich nur 6,7 Prozent der Gesamtfläche in der Talsohle mit entsprechenden günstigeren geografischen, klimatischen und logistischen Voraussetzungen. Diese Gegebenheiten sind nach Ansicht des hds absolut gerechtfertigte Argumente, die das Land zur Verteidigung des eigenen Landesgesetzes vor dem Verfassungsgericht ins Feld führen kann.
Familienfreundlichkeit großgeschrieben Drei hds-Betriebe ausgezeichnet. Der Laaser Lebensmittelhersteller Lechner Herbert und das im Bereich E-Commerce, Internet und Onlinemarketing beheimatete Unternehmen teamblau GmbH sind die zwei Unternehmen, die sich ab sofort als besonders familienfreundlich wähnen dürfen. Neben diesen erstmals zertifizierten Betrieben, hat ein Betrieb sein Audit erneuert: das im Bereich der Ganzheitsmedizin tätige Unternehmen Loacker Remedia. Die zertifizierten Betriebe werden im Rahmen des Audits von ausgebildeten Auditoren darin unterstützt, Familienfreundlichkeit gezielt weiterzuentwickeln und ihre familienbewusste Personalpolitik zu optimieren. Die Initiative „Familienfreundliches Unternehmen“ ist ein Gemeinschaftsprojekt der Handelskammer Bozen und der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol.
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aktuelles
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rung Förderung und Sensibilisie : ses uch des Nachw mationskampagne in den for sin Beruf Schulen, Internet- und .it, Facebookseite myjobmylife age ert pp nu Sch , Expertenunterrichte erb bew ett in den Betrieben, Berufsw , Verkaufstalent Südtirol EbK-Prämien für die besten Lehrlinge, Meisterkurs.
Mehrwert und Vorteile schaffen für hds-Mitglieder
Einzelhandel in Gewerbegebieten: Anpassung an Südtiroler Gegebenheiten – mit dem Ziel weiterhin in die Attraktivität und Lebendigkeit der Dörfer, tel Innenstädte und Stadtvier zu investieren.
Wofür sich der hds im vergangenen Jahr eingesetzt hat Der hds hat sich 2014 auf vielen Fronten zum Wohle der Betriebe eingesetzt. Auch heuer sollen Mehrwert und Vorteile für hds-Mitglieder geschaffen werden. Auf der Pinnwand einige Beispiele für den Einsatz 2014.
it: Arbeitssicherhe ng Bessere Betreuu r und Beratung de Betriebe dank Inail. Abkommen mit
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Neue Förderung für die Aufrechterh altung des einzigen bzw. Eröffnung des e rsten Nahversorgers erreicht.
Einsatz für geregelte Öffnungszeiten und Sonntagsschließung der Geschäfte. Schnelles Internet für Betriebe und Haushalte.
Mit der Garantiegenoss enschaft Garfidi den Zug ang zu Fremdkapital fü r Klein- und Mittelbetriebe er leichtern.
Öffentliche Ausschreibungen erleichtern und Zugang für lokale Kleinbetriebe schaffen.
Schaffung von Preisvorteilen für hds-Mitglieder: Strom und Gas günstiger dank exklusivem Abkommen mit der Sel.
Förderung der Internationalisierung der hds-Betriebe.
E-Commerce: neues Beratung spaket und Kursangebo t vor allem für Kleinund Familienbetriebe .
Rund 700 ehrenamtliche hds-Mitglieder vor Ort, auf Bezirksebene und in den Fachgruppen gewählt, die sich für die Interessen und Anliegen der Wirtschaftstreibenden einsetzen.
Kampagne für billiger tanken in Grenznähe.
Verstärkt Regionalität und mehr lokale Kreisläufe fördern.
Um Finanzhilfen bei a der EU ansuchen, dank Europ Point im hds.
Mit dem Tag der Dienstleister meh r Aufmerksamke it für die Dienstleister sc haffen.
itiativen Ortsmarketingin beworben, organisiert und ufsabende z. B. lange Einka im Sommer oder onen mit der Weihnachtsakti e neuen Homepag .it. n in weihnachtsgew
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Experten-Tagungen und Schulungen für den Bereich Großhandel.
Schulungen: verschiedenste Kurse für Unternehmer und Mitarbeiter organisier t mit insgesamt rund 4000 Teilnehmern.
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aktuelles
www.ebk.bz.it
EbK prämiert Lehrlinge und Fachschüler 500 Euro als Belohnung Die EbK hat in ganz Südtirol für das Berufsschuljahr 2013-14 Schecks über 500 Euro vergeben. Die Belohnten heißen:
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Strahlende Gesichter: v. l. Rebecca Steck, Nadia Neumair, Anna Telfser, Stefanie Höchenberger mit EbK-Vizepräsident Karl Untertrifaller.
Jüngste Verleihung im Vinschgau. Die Bi-
laterale Körperschaft für Handel und Dienstleistungen (EbK) prämiert Südtirols beste Lehrlinge und Fachschüler des Sektors Handel und Verwaltung. Über 500 Euro dürfen sich all jene freuen, die am Ende der Schulausbildung eine Endnote von 9,5 und höher aufweisen. Diese Prämie wird jährlich vergeben. Gratifikation auch für die Betriebe Vor Kurzem wurden die Lehrlinge des Bezirks Vinschgau im Berufsbildungszentrum Schlanders prämiert. Ausgezeichnet wurden Stefanie Höchenberger (9,5) aus Prad am Stilfserjoch, Nadia Neumair (9,7) aus Na-
turns, Rebecca Steck (9,5) aus Mals und Anna Telfser (9,7) aus Kastelbell/Tschars. Bei der Verleihung anwesend waren auch die Berufsschuldirektorin Virginia Maria Tanzer, Landesrat Philipp Achammer, hds-Bezirksleiter Walter Holzeisen sowie EbK-Vizepräsident Karl Untertrifaller. Besonders freut es die EbK, dass alle vier Lehrlinge mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag im gleichen Betrieb weiterarbeiten können. Das Kaufhaus Pinggera (Prad), Market Rung (Schlanders) und Kommerz GmbH sowie Papierhandlung Hanny Alfons (Naturns) erhalten aus diesem Grund von der EbK eine Prämie über 2000 Euro.
Sandra Aichner (10), Alessia Barcia (9,5), Michaela Berger (9,5), Matteo Capitanio (9,5), Barbara Eichner (9,5), Martina Endrizzi (9,6), Nancy Fröhlich (9,7), Sonia Hafner (9,5), Sabine Hintner (9,5), Stefanie Innerbichler (9,6), Sandra Lösch (9,5), Umberto Marino (9,5), Stefanie Messner (9,7), Lucia Theresa Nardelli (9,8), Miriam Nössing (9,5), Judith Perkmann (9,6), Stefanie Pichler (9,5), Claudia Pichler Weissteiner (9,5), Patrick Reiterer (9,5), Marlies Stecher (9,7), Melanie Steinkaserer (10), Sandra Telfner (9,5), Verena Trenkwalder (9,5), Evelyn Unterhofer (9,5), Verena Weifner (9,9), Anna Willeit (9,5).
hds feiert Mitarbeiter Jedes Jahr anlässlich des traditionellen Weihnachtsessens ehrt der hds seine treuesten Mitarbeiter. Die Veranstaltung fand Mitte Dezember im Hotel Bemelmans Post in Klobenstein am Ritten statt. Präsident Walter Amort und Vizepräsident Dado Duzzi dankten im Namen des Verbandes für die langjährige Mitarbeit und prämierten: Alberto Petrera (Bozen) für 40 Jahre Tätigkeit, Günther Stampfl (Bozen) für 30 Jahre Tätigkeit, Marisa Bubola (Bozen), Andrea Gander (Sterzing), Waltraud Heinz (Bozen) und Andrea Lambacher (Brixen) für 20 Jahre Tätigkeit, Gerhart Demetz (Bozen), Stefan Höller (Bozen), Gertrud Kaneider (Brixen), Fabiana Mancabelli (Bozen), Anna Mitterrutzner (Brixen), Karin Renzler (Bruneck) und Petra Salvadei (Brixen) für 15 Jahre Tätigkeit, Evelyn Obermair (Bruneck) und Pietro Perez (Bozen) für 10 Jahre Tätigkeit. Im Bild die Geehrten.
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NEWS VOM EUROPA POINT IM hds
MEPA: neue gorien Warenk ate icht veröffentl en Markt der Im elektronisch wurden neue Consip (MEPA) . n veröffentlicht Warenkategorie ns formatio Dazu gehören In bzw. Speditionsik st dienste, Logi kte, , Pharmaprodu dienstleistungen d un n lie nmateria Treibstoffe, Bren ie w so el bensmitt Schmierstoffe, Le de ur ßerdem w Postdienste. Au te einiger bereits et al die Produktp enkategorien bestehender War Infos unter erweitert. Mehr retepa.it. www.acquistin
Auf zur Fachmesse Tipworld Vom 11. bis 14. April in Bruneck. Ein vielfältiges Programm erwartet heuer bereits zum 37. Mal Aussteller wie Besucher vom 11. bis 14. April auf dem Stegener Marktplatz in Bruneck. Tipworld erfüllt somit die hohen Ansprüche und Erwartungen des Fachpublikums aus Hotellerie und Gastronomie, begeistert zugleich aber auch mit regionalem Handwerk, edlen Möbeln und ein bisschen Jahrmarktstimmung die Privatbesucher. Seien auch Sie als Aussteller mit dabei! Präsentieren Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen den rund 20.000 Besuchern und Gästen der Tipworld 2015. Mehr Infos: www.tipworld.it.
EU-Mittel für den Tourismus Alle Programme zur Unterstützung der Destination Europa. Europa ist die erste Tourismusdestination der Welt. Aus aktuellen Daten der EU-Kommission geht hervor, dass die Tourismusindustrie über zehn Prozent des Bip der EU erwirtschaftet, 9,7 Millionen Menschen beschäftigt und 1,8 Millionen Unternehmen zählt. Die EU-Politik fördert den Tourismus, damit er seine Position halten und einen größtmöglichen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung leisten kann.
Zu Recht profitiert daher auch dieser Wirtschaftszweig von den direkten EU-Fördermitteln 2014 – 2020 wie - COSME: Das Wettbewerbsprogramm für KMU beinhaltet auch spezifische Maßnahmen im Tourismussektor in Form von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Steigerung der Touristenströme in der Nebensaison und zur Förderung der weniger bekannten Touristenziele (EDEN). - Horizon 2020: Das Programm für Forschung und Innovation sieht Maßnahmen zur Unterstützung des Tourismussektors vor, durch innovative Anwendungen und Lösungen für touristische Dienstleistungen in Bereichen wie IKT, nachhaltiger Verkehr usw. - Life +: Das Programm für Umweltschutz gewährt Beihilfen für den grünen Tourismus, der die negativen Auswirkungen wie Ressourcenverbrauch und Abfallproduktion vermindert. - Kreatives Europa unterstützt die Entwicklung des Kulturtourismus. - Erasmus+ fördert den Tourismus durch eine größere Mobilität von Lernenden und Lehrkräften. - Europa für die Bürger finanziert Partnerschaften zwischen europäischen Städten und Gemeinden, die eine hervorragende Möglichkeit sind, die eigene Stadt im Ausland bekannt zu machen. Die EU fordert dabei die Tourismusbranche auf, folgende Themenschwerpunkte zu setzen: Nachhaltiger Tourismus, See- und Küstentourismus, behinderten- und seniorengerechter Tourismus, Kulturtourismus (z. B. transnationale Tourismusprodukte, europäische Kulturrouten usw.) sowie Entwicklung und Einsatz der Informationsund Kommunikationstechnologien (IKT) im Tourismus.
Carla Vedovelli, Verantwortliche Europa Point, T 0471 310 322, cvedovelli@hds-bz.it, hds-bz.it/europa
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aktuelles Internet und neue medien
Unliebsame Weihnachtsgeschenke Geschenke werden online weiterverkauft. Einer eBay-Studie zufolge hatten
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Italiener es besonders eilig, ihre nicht passenden Weihnachtsgeschenke im Internet zu verkaufen. Bekleidung in falscher Größe, doppelte Bücher oder geschmacklose Wohnaccessoires – alles landete online auf den Versteigerungsplattformen. Die meisten Anzeigen wurden dabei rund um den 7. Jänner verzeichnet, an diesem Tag liegt Italien zusammen mit Frankreich an der Spitze in Europa. In Österreich haben enttäuschte Beschenkte bis zum 16. gewartet, um ihre unliebsamen Gaben loszuwerden; in Spanien und Belgien wurden die Geschenke erst um den 20. Jänner weiterverkauft. Länger Zeit ließen sich die Deutschen und Briten, die ihre ungeliebten Weihnachtsgeschenke erst am 27. Jänner bei eBay zur Versteigerung anboten. Das Angebot an unliebsamen Geschenken ist sehr vielseitig, an der Spitze liegen Bekleidung, Bücher, DVD und Computer. Auch Sportartikel, Schmuck und Uhren, Spielwaren und Autoersatzteile werden im Internet versteigert. Der Umsatz mit den unliebsamen Geschenken und Gaben belief sich 2011 auf ca. 750 Millionen Euro. Einer Umfrage von Coldiretti/Swg zufolge wählen in Italien 18 Prozent der enttäuschten Beschenkten, die ihre nicht passenden Geschenke verkaufen wollen, das Internet. Und lange Gesichter unter dem Weihnachtsbaum gibt es sehr viele: Praktisch jeder dritte freut sich nicht über sein Geschenk.
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Bitcoin vor dem Aus? Die Prognose der Analysten. Nach ihrem Höhenflug mit Spitzenwerten von bis zu 900 Dollar bezweifeln Analysten, dass die virtuelle Währung Bitcoin dauerhaft weiterbestehen kann. Als Hauptgrund für das Scheitern der virtuellen Geldeinheit wird die Tatsache genannt, dass Bitcoin vor allem bei zwei Nutzergruppen erfolgreich ist: bei Spekulanten und bei Geldwäschern. Denn beide Gruppen nutzen die Vorteile der Nicht-Rückverfolgbarkeit des Zahlungsverkehrs mit Verschlüsselung aller Transaktionen und die fehlenden Kontrollen durch die Finanzwache an den Grenzen. Außer bei Vorlage einer entsprechenden Erklärung kann keine Behörde die tatsächliche Identität der Käufer und Verkäufer der virtuellen Währung überwachen oder prüfen. Am meisten unter dem Verlust der elektronischen Währung leiden werden die Idealisten, also Menschen, die Bitcoin aus philosophischen und nicht so sehr aus wirtschaftlichen Grundsätzen verwenden. Normale Läden und Geschäfte hingegen können bei 50 Prozent Kursschwankungen ihre Preise natürlich nicht jeden Tag neu anpassen. Nun erweist sich der Vorteil, keine eigene Zentralbank zu haben, plötzlich als gravierender Nachteil.
Erheblichen Schaden nahm die Glaubwürdigkeit der Krypto-Währung Bitcoin vor Kurzem nach dem Totalversagen der weltweit wichtigsten Bitcoin-Handelsplattform; durch einen Angriff einer Hacker-Gruppe verschwanden nämlich 750.000 Bitcoin von Nutzern dieser Handelsplattform sowie weitere 100.000 Bitcoin der Bank selbst. Ein Verlust in realen Zahlen von ca. 345 Millionen Euro. Aber Bitcoin ist sicher nicht die letzte elektronische Währung der Geschichte. Andere besser geschützte und in jeder Hinsicht besser konzipierte Währungen wie z. B. die Linden Dollars warten schon darauf ihren Platz einzunehmen. Linden Dollars werden in der virtuellen Welt von Second Life verwendet und können nach Ansicht der Experten bald ihre Vorgänger ersetzen.
D Veraer aktu elle ns k taltu - - - alende ngs -r: hds-- - - - - bz.it -
Termine 09.02. • Events – Gesetze. Verantwortung. Zukunft. Schlanders, Kulturhaus Karl Schönherr, 19:00 Uhr 10.02. • Events – Gesetze. Verantwortung. Zukunft. Bruneck, Raiffeisen Forum, 19:00 Uhr 19.02. • hds-Bezirksausschusssitzung Pustertal Bruneck, hds-Büro, Romstraße 3 23.02. • Events – Gesetze. Verantwortung. Zukunft. Vahrn, Haus Voitsberg, 19:00 Uhr 24.02. • Events – Gesetze. Verantwortung. Zukunft. Eppan, Lanserhaus, 19:00 Uhr 25.02. • Events – Gesetze. Verantwortung. Zukunft. Algund, Vereinshaus Peter Thalguter, 19:00 Uhr 04. – 07.03. • Weinkost, Bozen 06.03. • Meisterforum 2014/2015: Ein Betrieb ist nur so gut wie seine Mitarbeiter, Eisacktal 15.03. • Wintersporttag der Bäcker St. Vigil in Enneberg 11. – 14.04. • Fachmesse Tipworld Bruneck,Stegener Marktplatz 18. – 20.05. • Konditoren: 3-Länder-Lehrlingswettbewerb Brixen, Landesberufsschule „Emma Hellenstainer“
Sprechstunden hds vor Ort St. Ulrich montags von 14:30 bis 17:00 Uhr im Gemeindeamt. Lana donnerstags von 11:00 bis 13:00 im Rathaus, Maria-Hilf-Straße 5. St. Leonhard i. P. jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 08:00 bis 10:00 Uhr in der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt, Passeirerstraße 3. Klausen donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr, Kaffee Nussbaumer, Unterstadt 4, H 331 5714 456. Mühlbach dienstags von 08:00 bis 09:30 Uhr im Gasthof „Zur Linde“. Mals montags von 08:00 bis 10:00 Uhr im Gemeindehaus, Bahnhofstraße 19. Prad montags von 10:30 bis 12:30 Uhr in der Raiffeisenkasse. Sulden am 11. Februar sowie am 11. März von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Raiffeisenkasse.
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Rentenberatung Meran am 4., 11., 18. und 25. Februar sowie am 4., 11. und 18. März von 08:00 bis 12:00 Uhr im hds-Büro. Sterzing am 5. und 19. Februar sowie am 5. und 19. März von 08:30 bis 09:30 Uhr im hds-Büro. Brixen am 5., 19. und 26. Februar sowie am 5., 12. und 19. März von 14:30 bis 16:30 Uhr im hds-Büro. Bruneck am 5. und 19. Februar sowie am 5. und 19. März von 11:00 bis 12:30 Uhr im hds-Büro. Schlanders am 11. und am 25. Februar sowie am 11. März von 14:00 bis 16:00 Uhr im hds-Büro. • PensPlan-Infopoints im hds (nach Vereinbarung) Kostenlose landesweite Vorsorgeberatung für Arbeitnehmer und Selbstständige. Vereinbaren Sie Ihren Gesprächstermin mit dem hds-Büro in Ihrer Nähe oder unter T 0471 978 032. Rechtsbeistand (nach Vereinbarung) Bozen am Montag von 11:00 bis 12:30 Uhr, am Mittwoch von 15:00 bis 16:30 Uhr im Hauptsitz des hds (T 0471 310 458). Meran jeden 1. und 3. Montag im Monat von 14:30 bis 15:30 Uhr im hds-Büro (T 0473 272 511). Brixen jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr im hds-Büro (T 0472 271 411). Sterzing hds-Büro (T 0472 766 070). Schlanders jeden Donnerstag um 14:00 Uhr im hds-Büro (T 0473 730 397). Arbeitssicherheit, Abfall und Hygiene (nach Vereinbarung) Die Beratungsgespräche finden in allen hds-Bezirksstellen statt. Vereinbaren Sie Ihren individuellen Gesprächstermin mit dem hds-Büro in Ihrer Nähe. Beratung in Kondominiumsangelegenheiten (nach Vereinbarung) Bozen jeden 3. Dienstag im Monat im Hauptsitz des hds (T 0471 310 505/508).
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Beratungsklau nimmt zu Stationär anschauen, online kaufen. Für viele junge Konsumenten ist das schon der Alltag. Dabei haben viele Kunden nicht einmal ein schlechtes Gewissen, wie eine Studie zeigt. Smartphones verändern das Einkaufsverhalten der Konsumenten in Deutschland grundlegend. Das ist keine besonders neue Erkenntnis. Die Kunden informieren sich online und kaufen im stationären Handel oder informieren sich im Geschäft über ein Produkt und kaufen später online oder direkt mobil via Smartphone ein. Dieses so genannte Showrooming oder auch Beratungsklau genannte Phänomen nimmt deutlich zu, hat das Technologieunternehmen intelliAd Media herausgefunden. Demnach kauft inzwischen ein Viertel der jungen Erwachsenen direkt nach dem Ladenbesuch via Handy online ein – und das auch noch ohne schlechtes Gewissen. Schon jetzt werden am Samstag, dem Haupteinkaufstag der Deutschen, 22 Prozent mehr Onlinekäufe via Smartphone getätigt als an den anderen Wochentagen, zeigt die Analyse von knapp 275.000 Onlinekäufen von Modeartikeln. Der Verdacht liegt nahe, dass dieses Mobile Shopping in deutschen Innenstädten stattfindet.
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Diese Vermutung bestätigt eine andere repräsentative Onlineumfrage: Demnach bekennt sich jeder vierte Erwachsene im Alter von 18 bis 34 Jahren dazu, schon einmal direkt nach dem Testen im Geschäft das Produkt dann via Smartphone online bestellt zu haben. Gut zwei von drei (67 Prozent) Befragte haben deshalb kein schlechtes Gewissen. Weite man die Frage von Smartphones auf Desktop-Rechner und Tablets aus, bestätigen der Umfrage zufolge sogar drei Viertel der Deutschen, dass sie sich schon einmal im Laden informiert und das Produkt später online gekauft haben. Das starke Wachstum der mobilen Internetnutzung wird für den stationären Handel zunehmend zum Problem, es bietet aber auch Chancen zur Abverkaufssteigerung und Kundenbindung, sind die Experten überzeugt. Als Beispiel nennen sie so genannte Beacons: Mit den im Geschäft angebrachten Minisendern kann der Händler den Kunden direkt und individuell Gutscheine oder Informationen auf ihr Smartphone senden und die Bewegungen und Aktionen des Kunden anonymisiert verfolgen und auswerten. Unternehmen können ihre Besucher direkt vor Ort mit Nachrichten übers Smartphone ansprechen oder im Nachgang beispielsweise mit Mailing-Aktionen für sich gewinnen. Wichtig sei, das Offlinegeschäft mit der Onlinewelt zu verzahnen und so einen ganzheitlichen Überblick über die so genannte Kundenreise rund um den Produktkauf und individuelle Kundenwünsche zu erhalten.
Reisen für Einkäufe Eine im Dezember von Confturismo-Confcommercio durchgeführte Studie über das Reiseverhalten der Italiener ergab eine geringere Reiseneigung der Italiener im ersten Quartal 2015. Die Wirtschaftsdaten, die auf eine weitere Zunahme der Arbeitslosigkeit und einen Rückfall in die Rezession hinweisen, wirken sich negativ auf die Reiselust aus. Der derzeit laufende Winterschlussverkauf zeigt, dass jeder dritte Italiener seine Reisen vor allem für Einkäufe nutzen will. Am reisefreudigsten sind junge Leute, während Personen mittleren Alters kaum noch verreisen. Die beliebtesten Reiseziele in Italien sind Ski- und Berggebiete im Trentino und in Südtirol, in der Lombardei und im Piemont sowie die Kunststädte der Regionen Toskana und Latium. USA, Nordafrika und Türkei werden als häufigste Destinationen außerhalb Europas genannt.
bezirke Bozen Stadt und Land / Eisacktal / Vinschgau
Treue, Zufriedenheit, Loyalität
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hds-Ehrendiplom für 30 Jahre Mitgliedschaft. Langjährige hds-Mitglieder werden mit einem Ehrendiplom gewürdigt. Gar einige Mitglieder wurden vor Kurzem vom hds-Bezirkspräsidenten Eisacktal Walter Amort, von den hds-Ortsobleuten von Lajen, Mühlbach und Vahrn, Alex Ploner, Wolfgang Pertinger und Miriam Unterleitner, sowie den hds-Bezirksleitern Franz Perkmann, Michael Kerschbaumer und Walter Holzeisen persönlich besucht. Als Dank für Treue und beständige Mitgliedschaft erhielten sie die hds-Urkunde.
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Bereits seit 30 Jahren beim hds sind: 1 Albuin Brugger (Brixen) 2 Albert Gamper (Klausen) 3 Alois Kaufmann (Bozen) 4 Franz Knottner & Co. Kg (Lajen) 5 Karl Lun (Andrian) 6 Giuseppe Maretto (Steinmannwald/Leifers) 7 Andreas Niederegger (Stilfs) 8 Nogler Kg des Nogler G. & C. (Bozen) 9 Alfred Oberhofer (Mühlbach) 10 Alfons Palma (Tramin) 11 Schenk GmbH (Vahrn) 12 Josef Spechtenhauser & Co. Ohg (Schlanders) 13 Maria Anna Unterkalmsteiner (Sarnthein) 14 Walter Wieser & C. Ohg (Schlanders)
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bezirke Bozen
Eine etwas andere Krippenausstellung
Brixen
16 Marketing und Zukunft der Stadt Wollen freundlichste Stadt werden. Was braucht Brixen, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein? Über die Erfordernisse der Einkaufsstadt Brixen und das damit eng zusammenhängende neue Stadtmarketing diskutierten vor Kurzem über 50 Brixner Kaufleute in einem gemeinsamen Workshop. Ein Viertel der anwesenden Kaufleute ist der Meinung, dass die Parkplätze zu teuer, der Abrechnungsmodus nicht kundenorientiert und die Erreichbarkeit der Stadt sehr unübersichtlich seien. Die Handelstreibenden möchten zudem mit ihren Mitarbeitern
durch Freundlichkeit und Kompetenz zu Botschaftern der Stadt werden. hds-Ortsobmann Hans Peter Federer kündigte dazu eine Schulung im Frühjahr 2015 an. Dringend notwendig wären außerdem mehrere Hotels im 4- bis 5-Sterne-Bereich in Brixen und Umgebung. Ein anderes Anliegen ist die notwendige Zusammenarbeit zwischen Handel, Gastbetrieben und Tourismusverein. Vom Stadtmarketing erwarte man sich zusätzliche Frequenzen in den Nebensaisonen, eine Verschönerung des Stadtkerns nach Jahreszeiten und koordinierte Veranstaltungen.
Bruneck
Kaminkehrer sammeln für guten Zweck Ende des Jahres kam es, wie bereits in den Jahren zuvor, zu einer Spendensammlung der besonderen Art: Die Kinder der Kinderfreunde Südtirols überbrachten als Kaminkehrer verkleidet den Brunecker Kaufleuten und Gastwirten ihre Glückswünsche in Form eines Gedichtes sowie mit kleinen Glücksbringern. Das gesammelte Geld wird an hilfsbedürftige Personen gespendet, ein kleiner Teil kommt den Kinderfreunden zugute. Die Aktion wurde von der hdsOrtsgruppe Bruneck organisiert.
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Die Freiheitsstraße als natürliches Einkaufszentrum. Bereits zum dritten Mal ging die Ausstellung „Straße der Krippen“ in Bozen über die Bühne. Bis Jahresende stellten die Geschäfte vom Siegesplatz über den Mazziniplatz bis hin zum Grieser Platz die schönsten Krippen aus dem Grödnertal aus. Die Weihnachtsinitiative wurde vom Verein der Kaufleute IN CORSO veranstaltet, dem 70 Betriebe angehören. Unterstützt wurde die Initiative von den Gemeinden Bozen und St. Ulrich, dem Verkehrsamt Bozen und dem Stadtviertel Quirein/Gries. In Zusammenarbeit mit dem nationalen Konsortium für die Wiederverwertung von Verpackungsmaterial Comieco gab es als tolle Neuheit Krippenfiguren aus recyceltem Karton zu bestaunen. Sie wurden entlang der Freiheitsstraße aufgestellt und begleiteten die Besucher bei ihrem Bummel durchs Stadtviertel.
berufsgruppen hds-bz.it/handelsagenten
Handelsagenten und -vertreter
Bodenkredit-Darlehen von Enasarco Weitere Begünstigungen für Antragsteller Die Stiftung Enasarco bietet den Agenten und deren Kindern Zugang zu begünstigten Bodenkredit-Darlehen. Hier ein Überblick über das geltende Abkommen. Anspruchsberechtige Personen Ein Bodenkredit-Darlehen beantragen können alle bei der Stiftung eingetragenen Personen für den Kauf einer Erstwohnung sowie Agenten, die für den Kauf einer Wohnung außerhalb bzw. in der Wohnsitz-Provinz eingetragen sind, wenn der Antragsteller oder der Ehegatte in dieser Provinz Eigentümer einer anderen Wohnung ist. Berechtigt sind auch die Kinder der eingetragenen Agenten ausschließlich für den Kauf einer Erstwohnung, die als Hauptwohnsitz dienen soll. Falls die Bank dies fordert, kann das Bodenkreditdarlehen nur gegen Vorlage einer Garantieverpflichtung des eingetragenen Agenten (Elternteil) vergeben werden. Als eingetragene Agenten gelten alle natürlichen Personen, Einzelfirmen und Personengesellschaften, die zum 31. Dezember des Jahres vor der Antragstellung Inhaber eines Rentenkontos sind, auf das ausschließlich Pflichtbeiträge eingezahlt werden und auf dem insgesamt mindestens fünf Beitragsjahre aufscheinen. Davon müssen die letzten drei Jahre als durchgehende Beitragszeiten ausgewiesen werden. Der Aktivsaldo muss mindestens der Summe der jährlichen Mindestbeiträge für den fünfjährigen Referenzzeitraum entsprechen. Höchstbetrag der Darlehen Die Stiftung Enasarco hat den jährlichen Höchstbetrag auf 60 Millionen Euro festgelegt. Jedes Mitglied kann 200.000 Euro für den Kauf einer Wohnung für den Eigengebrauch beantragen. Dieser Betrag kann auf 250.000 Euro erhöht werden, wenn die Immobilie bereits von der Stiftung auf die Enasarco-Fonds 1 und 2 übertragen wurde oder wenn das Vorkaufsrecht für den direkten Kauf einer Immobilieneinheit von der Stiftung ausgeübt werden soll – wie dies im Programm Mercurio vorgesehen ist. 130.000 Euro sind für den Kauf einer Zweitwohnung zusätzlich zur Erstwohnung zulässig, 200.000 Euro für den Kauf von Immobilien, die für die Ausübung der Agententätigkeit bestimmt sind. Dieser Betrag kann in denselben Fällen, die für die Erstwohnung vorgesehen sind, auf 250.000 Euro erhöht werden;
200.000 Euro für die Kinder der eingetragenen Agenten bei Kauf einer Wohnung für den Eigengebrauch (Erhöhung auf 250.000 Euro in den oben bereits genannten Fällen). Das Abkommen sieht weder eine Finanzierung für den Bau von Immobilien (Einzelpersonen oder Genossenschaften) noch den so genannten Eintritt in die Gläubigerrechte vor (surroga Wechsel zu einer Bank mit günstigeren Bedingungen). Inbegriffen ist auf jeden Fall der Umbau von Immobilien (Erst- oder Zweitwohnungen) und von Räumen für die berufliche Nutzung.
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Höchstdauer der Finanzierung Darlehensgeber und Darlehensnehmer können die Dauer sowie die Häufigkeit und Zahl der Tilgungszahlungen frei festlegen. Die Dauer ist auf maximal 25 Jahre begrenzt. Antrag stellen Wer um ein Darlehen ansuchen will, muss einen Antrag an die Stiftung stellen. Das Formular kann auf www.enasarco.it heruntergeladen werden und liegt in den Büros der Stiftung auf. Das Formular muss ausgefüllt und zusammen mit einem gültigen Ausweis mittels Einschreiben mit Rückantwort an folgende Adresse gesendet werden: Fondazione Enasarco, Servizio prestazioni – Ufficio prestazioni integrative, via Antoniotto Usodimare 31, 00154 Roma. Die Entscheidung über die Vergabe des Darlehens obliegt den Bankinstituten, die die begünstigten Bedingungen nur anwenden, wenn dem vorgelegten Antrag auch die von der Stiftung ausgestellte Bescheinigung beiliegt, dass der Antragsteller die vorgesehenen Anforderungen erfüllt. An welche Banken kann man sich wenden? Folgende Kreditinstitute haben mit der Stiftung Enasarco ein Abkommen abgeschlossen: Banca Nazionale del Lavoro und Banca Popolare di Sondrio. Weitere Details: www.enasarco.it (Programma dei criteri per la concessione dei mutui).
lsala@hds-bz.it
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berufsgruppen hds-bz.it/handelsagenten
Handelsagenten und -vertreter
Infos zur vereinfachten GmbH
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Handelsagenten und -vertreter
Handelsagenten und -vertreter
Benachteiligende Kollektivabkommen Klauseln sind für das Handwerk zustimmungspflichtig unterzeichnet In der Frage einer Vertragsklausel, die nicht in die Zuständigkeit des Gerichts fällt, hat das Kassationsgericht den Grundsatz bestätigt, wonach die in Art. 1341 Zivilgesetzbuch vorgesehenen benachteiligenden Klauseln getrennt von den übrigen nicht benachteiligenden Vertragsklauseln angeführt, genehmigt und unterzeichnet werden müssen. Das Gericht vertritt den Standpunkt, dass bei einem Sammelverweis auf Klauseln und bei einer undifferenzierten Unterzeichnung aller allgemeinen Vertragsklauseln oder einer Vielzahl von Klauseln – also auch der nicht benachteiligenden Klauseln – nicht ausreichend sichergestellt ist, dass der schwächere Vertragspartner genau auf die für ihn unvorteilhafte Klausel achtet, auch wenn diese in der Liste der Artikel steht, auf die verwiesen wird.
lsala@hds-bz.it
Vor Kurzem wurde das neue Kollektivabkommen unterzeichnet, das das Agenturverhältnis zwischen Handelsagenten und -vertretern und den Auftraggeberfirmen aus dem Handwerk regelt. Die Vereinbarung ist mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten. Zu den Neuerungen gehört eine genauere Beschreibung der Rolle des Handelsagenten und -vertreters (Art. 1). Des Weiteren wird nun präzisiert, dass die Beträge, die als Abfindung an den Fonds für Abfindungen bei Vertragsauflösung (FIRR) eingezahlt werden, definitiv in das Eigentum des Agenten übergehen, sobald die Beträge bei der Stiftung Enasarco eingehen (Art. 10). Darüber hinaus verweist der neue Vertrag darauf, dass die Entschädigung für den Kundenstamm (indennità suppletiva di clientela) und der leistungsbezogene Zusatzanspruch (indennità meritocratica) auch bei Beendigung des Agenturverhältnisses zuerkannt werden müssen – unter der Voraussetzung, dass das Agenturverhältnis bei Beendigung mindestens für ein Jahr bestanden hat.
lsala@hds-bz.it
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Nachdem ein Jahr seit der letzten wichtigen Gesetzesänderung zur Neuregelung der vereinfachten GmbH vergangen ist, und angesichts der steigenden Zahl an Agenten, die sich für diese Gesellschaftsform entscheiden, weist der Landesverband der Handelsagenten und -vertreter (FNAARC) darauf hin, dass die Höchstaltersgrenze von 35 Jahren abgeschafft wurde. Ursprünglich galt diese Altersgrenze als Voraussetzung für die Gründung einer vereinfachten GmbH (Gesetzesdekret Nr. 76/2013, das im August desselben Jahres in ein Gesetz umgewandelt wurde). Heute kann somit jeder Gesellschafter einer vereinfachten GmbH sein. Diese Art von Gesellschaft kann mit einem Kapital von mindestens einem, aber höchstens 10.000 Euro gegründet werden; dank einem standardisierten Gründungsakt fallen außerdem wesentlich niedrigere Notarkosten für die Gesellschaftsgründung an. Erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass das Anfangskapital nicht mehr auf ein Sperrkonto eingezahlt werden muss. Dieses Kapital kann nun direkt den Verwaltungsräten der Gesellschaft übertragen werden. Bevor man sich für diese Gesellschaftsform entscheidet, empfiehlt der Berufsverband im hds auf jeden Fall sich von einem Experten beraten zu lassen, der alle buchhalterischen und steuerlichen Vor- und Nachteile dieser Entscheidung abwägen kann.
lsala@hds-bz.it
berufsgruppen hds-bz.it/junge hds-bz.it/konditoren
Junge Unternehmer
Gemeinschaftsprojekt ausgezeichnet
Preisvergabe in Rom: v. l. der Präsident der Jungunternehmer im Dachverband Confcommercio, Alessandro Micheli, Christian Giuliani, Cristina del Favero und Simona Salustro, Vorstandsmitglied der Jungunternehmer im Dachverband Confcommercio.
Beste Jungunternehmergruppe 2014. Der Preis „Beste Jungunternehmergruppe“ wurde 2014 an die Jungen im hds für ein Gemeinschaftsprojekt mit den Gruppen der Provinzen Belluno, Pordenone und Udine verliehen. Die Auszeichnung wird jährlich vom gesamtstaatlichen Dachverband Confcommercio vergeben. „Es ist uns gelungen, erstmals eine provinzübergreifende Initiative auf die Beine zu stellen, die Regionalität , Nachhaltigkeit und Qualität in den Mittelpunkt stellen soll“, freut sich der Vorsitzende Christian Giuliani. Prämiert wurde das von den vier Gruppen initiierte Projekt „Eine Qualitätsmarke für die Betriebe im Gebiet des Dolomiten-Weltnaturerbes“.
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Neue Qualitätsmarke Die Jungunternehmer der vier Provinzen, die zum Unesco Weltnaturerbe Dolomiten gehören, entwickeln derzeit Ideen und Konzepte zur Förderung der lokalen Handels- und Dienstleistungsbetriebe im Dolomitenraum. „Die aktuelle Situation zwingt uns, neue, gemeinsame Strategien zu entwickeln, und das uns verbindende Weltnaturerbe bietet sich als ideale Plattform für Synergien an”, so Giuliani und die drei Präsidenten der Jungunternehmer, Cristina del Favero (Belluno), Stefano Medici (Pordenone) und Emanuele Gerardi (Udine). Mit diesem Projekt möchten die Initiatoren eine territoriale Qualitätsmarke entwickeln, mit der sich die Betriebe durch ihre Beratung und ihr Angebot besonders hervorheben können. Botschafter für Unesco-Weltnaturerbe Im Gebiet des Dolomiten-Weltnaturerbes sind 425 Betriebe der vier Verbände angesiedelt - rund 160 davon in Südtirol. Diese sind vornehmlich im Einzelhandel, in der touristischen Dienstleistung und der Gastronomie tätig. Ziel sei es, die Werte der Nachhaltigkeit, die Besonderheiten des Territoriums und die Traditionen verbunden mit der Innovation über die Betriebe und die Menschen, die dahinterstehen, zu vermitteln und Botschafter für dieses besondere Gebiet zu werden.
Konditoren
Auf nach Brasilien Nach erfolgreich bestandener Gesellenprüfung freut sich Benjamin Sellemond auf einen weiteren Meilenstein in seiner beruflichen Laufbahn. Er vertritt den Beruf des Konditors bei der diesjährigen Weltmeisterschaft in Brasilien. Jedes Jahr treten an der Berufsschule „Emma Hellenstainer“ in Brixen zwischen 100 und 150 Lehrlinge zu den Prüfungen an. Der Präsident der Konditoren, Renzo Zanolini, zeigt sich begeistert über das hohe Bildungsniveau der Lehrlinge und das gute Abschneiden von Sellemond. Hier im Bild Zanolini (l.) mit Sellemond bei der Verleihung der Gesellenbriefe im November 2014.
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berufsgruppen hds-bz.it/informatiker hds-bz.it/lebensmittelgewerbe
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IT- und Internetdienstleister
Lebensmittelgewerbe
Freie Software, Top oder Flop?
Kennzeichnung: Allergene hervorheben
Jüngste Tagung in Bozen gibt darüber Aufschluss. Auch in Südtirol wird immer öfter über die Vor- und Nachteile des Einsatzes von freier Software diskutiert. Das Thema ist umso aktueller denkt die Südtiroler Landesverwaltung doch über einen vermehrten Einsatz nach. Ende November fand dazu in Bozen eine gemeinsame Tagung der IT- und Internetdienstleister im hds und der Sektion ICT im Unternehmerverband statt.
Seit 13. Dezember 2014 müssen Konsumenten über Allergene in Lebensmitteln informiert werden (EU-Verordnung Nr. 1169/2011). Von der neuen Regelung betroffen sind der offene Verkauf und die Verabreichung von Lebensmitteln. Anders als die Etikettierung von verpackten Lebensmitteln, ist der offene Verkauf von einem Staatsgesetz (Nr. 109/1992) geregelt. Das Staatsgesetz muss nun von der Regierung an die neuen EU-Bestimmungen angepasst werden.
Erste Einblicke Vertreterinnen der Stadtregierung und Stadtverwaltung München berichteten in Impulsreferaten über ihre Erfahrungen mit dem Einsatz von freier Software. Daniela Rothenhöfer von der IT-Controlling Hauptabteilung in der Stadtverwaltung München, und Bettina Messinger, IT-Sprecherin im Stadtrat, vertieften den komplexen Weg der Münchner Stadtverwaltung bei der Einführung von Linux als dominierendes Betriebssystem. Rothenhöfer unterstrich, dass eine grundlegende Änderung des PC-Arbeitsplatzes ein Veränderungsprojekt sei und alle Verantwortungsträger mitnehmen müsse. Messinger hingegen wies darauf hin, dass die Stadtverwaltung derzeit 33.000 Personen beschäftige, wobei 80 Prozent der Arbeitsplätze mit freier Software ausgestattet seien. Die Entscheidung, in diese Richtung zu arbeiten, fiel bereits 2003. Sachlicher und konstruktiver Austausch Nachdem über das Thema sowohl online als auch in Zeitungen sehr kontrovers diskutiert wird und dabei nicht selten die Emotionen hochgehen, hatten sich Reinhold Erlacher und Philipp Moser, Präsident und Vizepräsident der IT- und Internetdienstleister im hds zum Ziel gesetzt, dazu eine möglichst sachliche Diskussion auf die Beine zu stellen. Karl Manfredi, Präsident der Sektion ICT im Unternehmerverband, unterstrich, dass Entscheidungen über den Einsatz von freier Software von Themenbereich zu Themenbereich unterschiedlich ausfallen können, wobei die notwendige Vernetzung zwischen Verwaltung und Wirtschaft zu berücksichtigen sei. Stefan Walder, Ressortdirektor Familie und Verwaltungsorganisation, berichtete in seiner Begrüßung, dass freie Software auch eine Basis für Innovation und mehr Wettbewerb schaffen könne.
hneuhauser@hds-bz.it
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Die Schilder des hds Der hds stellt seinen Mitgliedern die obligatorischen Zutatenlisten für Konditoreiwaren, Brot und Backwaren und Speiseeis zur Verfügung sowie eine Liste zur Allergenkennzeichnung für Gastbetriebe. Gemäß Staatsgesetz müssen die Angaben in italienischer Sprache gemacht werden. Zusätzlich sollten sie auch in Deutsch erfolgen. Die Listen können im hds-Internetportal heruntergeladen werden.
skuhn@hds-bz.it
V. l. Reinhold Erlacher, Bettina Messinger, Paul Schäfer, Daniela Rothenhöfer, Stefan Walder, Karl Manfredi und Philipp Moser.
berufsgruppen hds-bz.it/wanderhaendler
Der Markt macht’s! Tutto cambia, il mercato resta!
hds-bz.it/wanderhaendler
Der neue Vorstand der Wanderhändler: v. l. Roberto Maffia, Anita Sozzi, Günther Tarneller, Elisabeth Biendl, Roman Janes, Davide Vallese, Andreas Jobstreibizer, Klaus Baur und Oscar Chiericato.
unione-bz.it/ambulanti
Mit diesem Motiv und dem Slogan „Der Markt macht’s!“ wollen die Wanderhändler im hds gemeinsam auftreten.
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Wanderhändler Wanderhändler
Fair bringt mehr Generalversammlung mit Neuwahlen.
Die neue DURC-Pflicht für Wanderhändler, die Überarbeitung des Handelsgesetzes, die engere Zusammenarbeit mit den Tourismusvereinen und das neue gemeinsame Erscheinungsbild der Berufsgruppe standen im Mittelpunkt der kürzlich abgehaltenen Generalversammlung der Wanderhändler. Gewählt wurde dabei auch der neue Vorstand für die nächsten vier Jahre: Andreas Jobstreibizer aus Bruneck wurde als Präsident bestätigt, während Davide Vallese aus Vilpian der neue Vizepräsident ist. Weitere Vorstandsmitglieder sind Roberto Maffia aus Leifers, Anita Sozzi aus Bozen, Günther Tarneller aus St. Leonhard in P., Elisabeth Biendl aus Bozen, Roman Janes aus Tisens, Klaus Baur aus Feldthurns und Oscar Chiericato aus Bruneck.
DURC und neues Erscheinungsbild Das verpflichtende Dokument über die ordnungsmäßige Einzahlung der Nisf/Inpsund Inail-Beiträge (DURC) wurde 2014 auch in Südtirol eingeführt. „Es war uns ein großes Anliegen, dass diese Regelung so wie in den anderen Regionen und Provinzen auch in Südtirol Anwendung findet. Für alle sollen die gleichen Voraussetzungen gelten. Trotzdem gibt es noch immer Wanderhändler, die ihren Beitragspflichten nicht nachkommen und somit einen unlauteren Wettbewerb führen”, meint Jobstreibizer. Heuer werden dazu erstmals flächendeckende Kontrollen durchgeführt. Abschließend wurde das neue, gemeinsame Erscheinungsbild der Wanderhändler im hds vorgestellt. Unter dem Motto Der Markt macht’s! möchte die Berufsgruppe in Zukunft gemeinsam auf den Südtiroler Märkten auftreten.
Alle Märkte Südtirols Klein, handlich und übersichtlich – hds veröffentlicht Marktkalender 2015. Wann findet der Jahrmarkt in Hafling oder in Toblach statt? Wann der Wochenmarkt in Kaltern oder Wolkenstein? Diese und mehr Fragen beantwortet der neue Marktkalender 2015. Der Kalender bietet eine Gesamtübersicht der traditionsreichen und vielfältigen Märkte in ganz Südtirol. Diese sind sowohl bei Einheimischen als auch Gästen sehr beliebt. Der Marktkalender 2015 kann beim hds in Bozen abgeholt bzw. bestellt werden (T 0471 310 514) und ist auch online abrufbar.
cwalzl@hds-bz.it
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berufsgruppen hds-bz.it/frauen hds-bz.it/gastbetriebe
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Große Zustimmung
Verschiedene Vorschläge und Forderungen trafen auf große Zustimmung und betrafen unter anderem folgende Bereiche: - Flächendeckende Informationen für Frauen zum Thema Vorsorge und zur aktuellen Berechnung der Renten, die sich nicht mehr nach der Entlohnung, sondern nach den Beiträgen richtet. - Rückkehr zur stufenweisen Anhebung des Rentenalters für alle Frauen, Arbeitnehmerinnen und Unternehmerinnen, bis zu einem Eintrittsalter von 65 Jahren (und nicht darüber) ab 1. Jänner 2018. - Anrechnung von zwei Jahren auf das Renteneintrittsalter für jedes Kind und/oder die Pflege von Angehörigen, bis maximal fünf Jahre, oder Anrechnung dieser Zeiten als „figurative“ Beiträge. - Anerkennung von Krankenzeiten für selbständig tätige Frauen (Handwerkerinnen, Kauffrauen) bei schweren Krankheiten. - Stufenweise Anhebung der Dauer des Elterngelds (Mutterschaftsgeld) von derzeit fünf Monaten für selbständig tätige Frauen (Handwerkerinnen, Kauffrauen). Die Unternehmerinnen im hds unterstützen seit jeher alle Initiativen zugunsten der Frauen, um die Lebensqualität in jeder Lebensphase zu verbessern.
cwalzl@hds-bz.it
Gastronomie Frauenwerkstätte hds
Equal pension day Vorsorge - ein Seminar zur Gleichstellung der Frau. Im November 2014 fand in Trient ein interessantes Seminar statt, an dem Vertreterinnen der Institutionen, der Wirtschaft und des Sozialbereichs sowie Expertinnen im Vorsorgebereich teilgenommen haben. Violetta Plotegher, Regionalassessorin für Zusatzvorsorge, stellte klar, dass es neben dem Thema der Bezahlung von Frauen auch um deren Situation im aktuellen Rentensystem gehe. Dass vorwiegend Frauen von Armut betroffen seien, sei eine Realität und leider ein wachsendes Problem. Das Ziel
Einen Meinungs- und Informationsaustausch zum Thema Vorsorge ins Rollen zu bringen, war das gesetzte Ziel der Veranstaltung. Eine neue sozioökonomische Kultur soll gefördert, den Frauen stärkere Beachtung geschenkt sowie für das Thema Vorsorge und Entwicklung im Rahmen einer gemeinsamen Vision sensibilisiert werden.
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Ölflaschen sind verboten Offene, wiederbefüllbare Flaschen für natives Olivenöl sind im Gastgewerbe verboten. Die Bestimmung (Gesetz Nr. 161 vom 30. Oktober 2013) ist am 25. November 2014 in Kraft getreten. Gastwirte sind somit verpflichtet, etikettierte, nicht wiederbefüllbare Einweggefäße oder -flaschen zu verwenden. Damit soll eine mögliche Manipulation des Öls verhindert und den Gästen die Echtheit des Inhalts garantiert werden. Außerdem müssen die Flaschen mit einem Sicherungsverschluss versehen sein, der eine Wiederverwendung verhindert. Einzige Ausnahme sind Öle, die in der Küche verwendet werden. Bei Nichtbeachtung droht eine Verwaltungsstrafe von 1000 bis 8000 Euro.
betriebe informieren Ein Jahr Nahversorger in Prettau
Ein Lebensmittelgeschäft feiert. Seit gut einem Jahr führt Markus Hopfgartner in Prettau ein Lebensmittelgeschäft, das die Bevölkerung mit allen Gütern des täglichen Bedarfs versorgt. Von der Seife über Waschpulver, von Brot, Wurst über Obst und Gemüse - das Warenangebot ist breit gefächert und täglich frisch. Gut aufgenommen von allen wurde die Kombination mit einer angeschlossenen Bar. „Lobende Worte dafür gibt es seit der Eröffnung am Nikolaustag 2013 immer wieder“, so der stolze Inhaber zufrieden.
Für mehr Trinkgenuss harpf Getränkemarkt punktet mit erweitertem Sortiment. Leicht zu erreichen, bequem parken, angenehm und unkompliziert Getränke einkaufen – seit Mitte Oktober erfreut sich der Getränkemarkt harpf in Bruneck großer Beliebtheit. Fährt man mit dem Auto über den Nordring sticht einem schon von Weitem das Gebäude mit dem markanten harpf Schriftzug ins Auge. harpf Getränkemarkt bietet auf einer großzügig und modern gestalteten Verkaufsfläche Biere der bekanntesten Hersteller, eine sehr breite Auswahl an Mineralwasser und Säften, Weine oder Prosecco sowie Spirituosen. Seit der Gründung im Jahr 1919 führt nun in fünfter Generation Lukas Harpf den Betrieb. Seine Frau Margit betreut den harpf Getränkeladen, mit welchem ein Stück der langen Tradition von harpf in die Brunecker Stadtgasse zurückgekehrt ist.
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Harald Werth, Geschäftsleiter der Athesia Druckereien, mit den drei Bestseller-Autoren Heinrich Gasteiger, Helmut Bachmann und Gerhard Wieser (v. l.).
Drei Torten an Patisserie Acherer
So kocht Südtirol Erstmals mit Label d+p – designed + produced in Südtirol. Von Südtiroler Autoren geschrieben, der Umschlag von ganeshGraphics aus Lana gestaltet, vom Südtiroler Verlagshaus Athesia designed, gelayoutet und herausgegeben und von der Südtiroler Druckerei Athesia Druck produziert: Die dritte Auflage von „So kocht Südtirol – Menüs“ wurde vor Kurzem mit dem Label d+p herausgegeben. Mehr Südtirol geht fast nicht mehr. Und genau das ist der Zweck des Labels d+p in Südtirol: Die Exzellenz der Südtiroler Schaffenden durch geeignete Netzwerke hervorheben und erfolgreiche Ideen umsetzen, um den Standort Südtirol zukunftsfähig zu gestalten. Die Werbefachleute Target im hds wirken als Partner bei der Aktion d+p in Südtirol mit.
Der Gastroführer Gambero Rosso hat vor Kurzem die Drei Torten, die höchste Auszeichnung für Konditoreien, an die Brunecker Konditorei Acherer verliehen. Damit zählt sie nun zu den 13 Besten in Italien und zu den 70 Besten weltweit. 2014 wurde sowohl der Betrieb in Bruneck als auch die Filiale in Bozen von einem unabhängigen Tester besucht. Bewertet wurden neben dem Angebot auch die Sauberkeit in den Lokalen und die Freundlichkeit und Kompetenz des Personals. Inhaber Andreas Acherer (hier im Bild) freut sich über die verliehene Ehre. Für heuer wünscht er sich, gemeinsam mit seinem Team, die drei Torten zu halten. Der hds wünscht viel Erfolg.
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bildung hds-bz.it/bildung
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Zuschuss für Ihre Weiterbildung
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hds-Kursbroschüre
Die Kursbroschüre Frühling/ Sommer 2015 erscheint Ende Februar im neuen Kleid. Neben dem Altbewährten heuer ganz neu der PraxisVerkaufslehrgang für Mitarbeiter im Lebensmittelhandel. Ab Februar sind alle Kurse und Infos online abrufbar.
mmock@hds-bz.it
Nutzen Sie die Chance! Ihre Weiter-
bildung bekommt vom Fondo for.te. eine Finanzspritze um bis zu 100 Prozent. Nutzen Sie diese Gelegenheit. Gerne übernimmt der hds für Sie die Planung, Durchführung
Mehr Erfolg durch gesunde Mitarbeiter Das Angebot des hds. Durch einen hektischen Alltag vernachlässigen wir oft unser Wohlbefinden. Es gibt einfache Übungen, Rezepte und Tipps, die unsere Gesundheit und Leistungsfähigkeit steigern. Der hds und seine Experten besuchen Sie in Ihrem Betrieb um gemeinsam mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern die Themenschwerpunkte Bewegung, Ernährung, Stress und Ergonomie zu besprechen und praktische Tipps zu geben. Ihr Vorteil: Bis Juni 2015 erhalten Sie für den Betriebsbesuch einen Vorteilspreis.
panhof@hds-bz.it
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sowie das Ansuchen. Teilen Sie uns Ihre Wünsche und Ideen mit. Anmeldeschluss ist der 27. Februar: Patrizia Anhof, T 0471 310 324, panhof@hds-bz.it.
Zitat
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rechtsberatung hds-bz.it/recht
Enasarco-Beiträge der Auftraggeber Zahlung an Stiftung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Stiftung Enasarco verwaltet die Vor- und Fürsorgebeiträge der Handelsagenten und -vertreter und stellt eine Zusatzleistung zur Rente des NISF/INPS dar, bei dem die Agenten ihre Beiträge in die Handwerker- und Kaufleutekasse einzahlen. Anders als bei der normalen Zusatzvorsorge ist die Beitragszahlung an die Enasarco jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Wann sind Auftraggeber verpflichtet, ihre Handelsvertreter bei der Enasarco anzumelden? Die Auftraggeber, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Italien haben, müssen alle in Italien tätigen Agenten – unabhängig davon, ob diese ihre Tätigkeit als Einzelperson oder in Form eines Unternehmens bzw. einer Gesellschaft ausüben – bei der Stiftung anmelden. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn der Agent im Ausland tätig ist, aber seinen Wohnsitz in Italien hat, wo er auch den wesentlichen Teil seiner Agenturtätigkeit ausübt. Die Pflicht zur Anmeldung des Agenten obliegt der Auftraggeberfirma, die 30 Tage Zeit hat, den Beginn oder die Beendigung des Agenturverhältnisses mitzuteilen. Aufgabe des Agenten ist es dagegen, seine Daten zu aktualisieren, zum Beispiel bei Änderung der Adresse oder der IBAN-Nummer. Ab 2015 beträgt der Pflichtbeitrag 14,65 Prozent. Für das neue Jahr sieht das Enasarco-Reglement einen Beitragssatz von 14,65 Prozent vor; er wird auf sämtliche Entgelte, die dem Agenten aufgrund des Agenturverhältnisses zustehen, berechnet, auch wenn diese Beträge noch nicht ausbezahlt wurden (dazu zählen Provisionen, Kostenerstattungen, Produktionsprämien, Entschädigungen wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist). Obwohl der Beitrag zur Hälfte (7,325 Prozent) zu Lasten der Auftraggeberfirma und zur Hälfte (7,325 Prozent) zu Lasten des Agenten geht, muss die volle Beitragszahlung durch die Auftraggeberfirma erfolgen, die auch für den zu Lasten des Agenten gehenden Anteil haftet. Nachdem im passwortgeschützten Bereich des Onlineportals von Enasarco die entsprechende Aufstellung ausgefüllt wurde, sind die Beiträge für das jeweilige Quartal spätestens am 20. Tag des zweiten Monats nach Ende des Abrechnungsquartals zu zahlen. Beispiel: Für das Quartal vom 1. Jänner bis 31. März muss die Beitragszahlung spätestens am 20. Mai erfolgen. Es ist jedoch ratsam, die Aufstellungen mindestens zehn Tage vor der jeweiligen Fälligkeit zu bestätigen, da die für die Ausführung der automatischen Banklastschrift notwendigen Zeiten die verspätete Gutschrift und damit die Verhängung von Strafen gegen die Auftraggeberfirmen zur Folge haben könnten.
Die Höhe des Pflichtbeitrages ist durch einen jährlichen Mindestbeitrag und einen jährlichen Höchstbeitrag begrenzt. 2015 gilt als Berechnungsgrundlage für den Enasarco-Beitrag ein maximaler Provisionsbetrag von 25.000 Euro für Agenten mit mehreren Auftraggebern und von 37.500 Euro für Agenten mit nur einem Auftraggeber. Für einen Agenten mit mehreren Auftraggebern liegt also der maximale Jahresbeitrag bei 3662,50 Euro und für einen Agenten mit nur einem Auftraggeber bei 5493,75 Euro. Wenn der Höchstbetrag erreicht ist, müssen die Auftraggeberfirmen die darüber hinausgehenden Provisionen des Agenten weiterhin der Enasarco melden, auch wenn dafür keine weiteren Zahlungen fällig sind. Der jährliche Mindestbeitrag, d. h. der für den Agenten zu zahlende Mindestbetrag, ist unter der Voraussetzung fällig, dass mindestens in einem Quartal des Jahres ein Provisionsanspruch entstanden ist. Seit dem 1. Jänner 2014 beträgt dieser Mindestbeitrag 417 Euro für Agenten mit mehreren Auftraggebern und 834 Euro für Agenten mit nur einem Auftraggeber. Es ist allerdings mit einer Anhebung dieser Beträge aufgrund des allgemeinen ISTAT-Indexes der Verbraucherpreise zu rechnen. Wenn der Mindestbeitrag zum Jahresende nicht erreicht wird, geht die Differenz zwischen den geleisteten Beiträgen und dem zu zahlenden Mindestbetrag voll zu Lasten der Autraggeberfirma.
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Dieses System von beitragspflichtigen Höchstprovisionen und Mindestbeiträgen gilt nicht für Agenten, die ihre Tätigkeit in Form einer Kapitalgesellschaft (Ag, GmbH) ausüben. Für sie gilt ab 2015 und bis zu einem Provisionsbetrag von 13 Millionen Euro pro Jahr ein Beitragssatz von 3,6 Prozent auf alle im Rahmen des Agenturverhältnisses gezahlten Entgelte. In diesem Fall wird der Beitragssatz wie folgt aufgeteilt: 2,8 Prozent zu Lasten der Auftraggeberfirma und 0,8 Prozent zu Lasten des Agenten, der in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert ist.
Stephanie Maffei, Rechtsberatung, T 0471 310 422 smaffei@hds-bz.it
hdsmagazin #2/15
betriebsberatung hds-bz.it/beratung
Neue Chancen für KMU 26
Digitalisierung wird gefördert. Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen mit Sitz in Italien können beim Ankauf von Hard- und Software für einen Beitrag ansuchen. Die Beiträge werden vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung in Form von Gutscheinen ausbezahlt. Gefördert werden maximal 50 Prozent der Ausgaben. Der Maximalbetrag der Gutscheine beträgt 10.000 Euro – sie werden gewährt bis die Geldmittel erschöpft sind. Die Güter und Dienstleistungen dürfen erst angekauft werden, nachdem die Gutscheine entgegengenommen wurden. Grundsätzlich gehören zu den förderungsfähigen Ausgaben alle Kosten für den Ankauf von Hardware, Software und Ausgaben für Beratungsleistungen, wenn diese auf die Digitalisierung von Unternehmensabläufen bzw. auf die Modernisierung der Unternehmensorganisation abzielen. Die Anfragen müssen telematisch unter www.mise.gov.it eingereicht werden. Das Unternehmen benötigt dazu eine PEC-Adresse und eine digitale Unterschrift.
sxc
sfleischmann@hds-bz.it
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hdsmagazin #2/15
steuerberatung hds-bz.it/steuern
Das
Haushaltsrahmengesetz
2015
Eine Analyse der wichtigsten steuerlichen Neuerungen. Das Haushaltsrahmenge-
setz 2015 (Gesetz Nr. 190 vom 23.12.2014) ist seit dem 1. Jänner 2015 in Kraft. Viele Neuerungen betreffen alle Kategorien von Steuerzahlern. Nachfolgend ein kurzer Überblick: Neues Pauschalsteuersystem Es wurde ein neues Pauschalverfahren für Kleinstunternehmer und -freiberufler eingeführt, das folgende Steuersysteme ersetzt: - die Ersatzbesteuerung für neue betriebliche/freiberufliche Initiativen (nuove iniziative produttive) gemäß Art. 13, Gesetz Nr. 388/2000, - das Sonderverfahren für Minimalsteuerpflichtige (contribuenti minimi) gemäß Abs. 1 und 2, Art. 27, Gesetzesdekret Nr. 98/2011, - das vereinfachte System für die Buchführung (regime contabile agevolato) gemäß Abs. 3, Art. 27, Gesetzesdekret Nr. 98/2011. Das Pauschalverfahren stellt die natürliche Form der Besteuerung dar, wobei der betroffene Steuerpflichtige für die normale Form der Besteuerung optieren kann. Für jene Steuerpflichtigen, die 2014 das Sonderverfahren für Minimalsteuerpflichtige angewandt haben, wurde eine Schutzklausel eingeführt. Sie können das genannte Sonderverfahren demnach bis zu dessen natürlichem Ablaufdatum weiterverwenden.
Der Prozentsatz für die Ersatzsteuer, die anstelle der Einkommensteuer Irpef, der Zusatzsteuern zur Irpef und der regionalen Wertschöpfungssteuer Irap geschuldet ist, beträgt 15 Prozent. Das zu besteuernde Einkommen wird nunmehr pauschal berechnet. Die Erträge/Vergütungen des Geschäftsjahres werden dabei mit einem bestimmten, von der Art der Tätigkeit abhängenden Koeffizienten multipliziert. Auch die Höchstgrenzen für die im Geschäftsjahr zulässigen Erträge/Vergütungen hängen von der Art der ausgeübten Tätigkeit ab. Bei Ausübung einer Groß- oder Einzelhandelstätigkeit sind beispielsweise Maximalerträge in Höhe von 40.000 Euro pro Jahr zulässig, um das Pauschalsteuersystem anwenden zu dürfen. Für bestimmte Tätigkeitsbereiche liegt die Höchstgrenze der jährlich zulässigen Vergütungen sogar nur bei 15.000 Euro. Dies sind freiberufliche Tätigkeiten, Dienstleistungen im wissenschaftlichen, technischen, erzieherischen Bereich sowie jene im Finanz-, Versicherungs- oder Gesundheitswesen. Das neue Pauschalsystem kann zeitlich unbegrenzt verwendet werden bzw. so lange wie die Voraussetzungen für dessen Anwendbarkeit bestehen. Einige dieser Voraussetzungen unterscheiden sich zum Teil maßgeblich von jenen des vorhergehenden Pauschalsystems, für die so genannten Minimalsteuerpflichtigen (contribuenti minimi).
27 Verlängerung der Absetzbeträge auf bauliche Maßnahmen für die Einkommensteuer Der Absetzbetrag für bauliche Energieeinsparungsmaßnahmen im Hinblick auf die Einkommensteuern Irpef/Ires wird im Umfang von 65 Prozent auf die getätigten Ausgaben bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Ebenso bis zum 31. Dezember 2015 verlängert wurden die Irpef-Steuerabsetzbeträge in Höhe von 50 Prozent auf folgende Ausgaben: - f ür bauliche Umgestaltungsmaßnahmen und Renovierungen, - für den Ankauf von großen Elektrogeräten und Möbeln bis zu einer Höchstsumme von 10.000 Euro, sofern diese im Zuge von Umbauarbeiten angeschafft werden. Erhöhung des Steuereinbehalts auf Überweisungen für Umbauarbeiten und energetische Sanierungen Bei Bezahlung von Rechnungen, für die einer der oben genannten Steuerabsetzbeträge in Anspruch genommen wird, müssen Banken und Postfilialen nun einen Steuereinbehalt von 8 Prozent tätigen. In der Vergangenheit waren dies 4 Prozent.
Fortsetzung auf Seite 28
hdsmagazin #2/15
steuerberatung
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Neuauflage der Aufwertungsmöglichkeit von Gründen und Beteiligungen Neu aufgelegt wurde die Aufwertungsmöglichkeit von: -B augrundstücken und landwirtschaftlichen Gründen, die im Eigentum oder durch Fruchtgenuss besessen werden, - Beteiligungen an nicht notierten Gesellschaften, die im Eigentum oder durch Fruchtgenuss besessen werden. Die begünstigte Aufwertung kann von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden, welche die oben genannten Grundstücke und/oder Beteiligungen zum 1. Jänner 2015 nicht im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit besitzen bzw. halten sowie von einfachen Gesellschaften, Freiberuflervereinigungen und nicht gewerblichen Körperschaften. Innerhalb 30. Juni 2015 muss: - eine beeidete Schätzung erstellt werden, - eine Ersatzsteuer eingezahlt werden, und zwar in Höhe von: · 4 Prozent auf den Wert der nicht wesentlichen Beteiligungen oder · 8 Prozent auf den Wert der wesentlichen Beteiligungen und Grundstücke.
Die Steuersätze wurden im Vergleich zu den Aufwertungen der vergangenen Jahre verdoppelt. Ausdehnung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft im MwSt.-Bereich Mit 1. Jänner 2015 wurde die Anwendung des „reverse charge“-Systems verpflichtend auf folgende Dienstleistungen an Gebäuden ausgedehnt: - Reinigungsdienste, - Abbruchdienstleistungen, - Vervollständigungsarbeiten, - Installation von (technischen) Anlagen. Wenn die genannten Dienstleistungen gegenüber MwSt.-Subjekten erbracht werden, so muss deren Fakturierung ohne MwSt.Ausweis erfolgen. Der Rechnungsempfänger muss dann für den MwSt.-Ausweis mittels Anwendung des „reverse charge“-Systems bzw. Anmerkung derselben auf der Rechnung Sorge tragen. Einführung des „split payment“ für Lieferungen und Leistungen an die öffentliche Verwaltung Mit 1. Jänner 2015 ist die öffentliche Verwaltung verpflichtet, die Mehrwertsteuer auf Rechnungen für Lieferungen und Leistungen direkt an den Fiskus abzuführen. Die Zahlungsflüsse durch die öffentliche Verwaltung sind somit zwei:
- die Bezahlung der MwSt.-Grundlage (sowie etwaiger anderer Teilbeträge) erfolgt direkt an den Lieferanten, - die Mehrwertsteuer selbst wird hingegen direkt an den Fiskus überwiesen. Der Lieferant ist seinerseits verpflichtet: - den Prozentsatz und Betrag der Mehrwertsteuer, wie in der Vergangenheit, auszuweisen, - den Vermerk anzubringen, dass die Mehrwertsteuer direkt von der auftragserteilenden/kaufenden Stelle der öffentlichen Verwaltung abgeführt werden muss.
Moritz Schorn, Steuer- und Betriebsberatung, T 0471 310 407, mschorn@hds-bz.it
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hdsmagazin #2/15
info arbeit hds-bz.it/arbeit
Jobs Act
Viele Neuerungen in allen Bereichen des Arbeitsmarktes. Das Gesetz Nr. 183 zum Jobs Act vom 10. Dezember 2014 ist am 16. Dezember 2014 in Kraft getreten (Amtsblatt der Republik Nr. 290 vom 15. Dezember 2014). Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Inhalte mit dem Hinweis, dass die im Ermächtigungsgesetz enthaltenen Bestimmungen keine sofortige Gültigkeit haben, sondern vorher in spezifische Gesetzesdekrete umgewandelt werden müssen. Das Gesetz enthält fünf gesetzgeberische Ermächtigungen, die ebenso viele Bereiche des Arbeitsrechts betreffen.
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rahmen zu schaffen, der auch für die Bestimmungen der Regionen und Provinzen als Bezugspunkt dient. Zur Vereinheitlichung der Verwaltung aktiver und passiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen wird die nationale Beschäftigungsagentur gegründet (mit Verwaltungskompetenzen für Beschäftigungsdienste, aktive Arbeitsmarktpolitik und Arbeitslosengeld ASpI, mit gleichzeitiger Neuordnung der im Sektor tätigen Körperschaften); außerdem sollen die Beschäftigungsdienste verstärkt werden, um die Synergien zwischen öffentlichen und privaten Diensten besser zu nutzen.
Soziale Abfederungsmaßnahmen
Vereinfachung der Verfahren und Verwaltungsformalitäten
Ziel ist die Rationalisierung der bestehenden Absicherungsformen durch den differenzierten Einsatz der Instrumente für bestehende Arbeitsverhältnisse (Lohnausgleichskasse) und der bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit vorgesehenen Instrumente (Arbeitslosengeld ASpI), um für alle Arbeitnehmer ein System mit einheitlichen und an die Beitragszeiten der Arbeitnehmer gebundenen Sicherheiten zu gewährleisten sowie die Rationalisierung der Bestimmungen zum Lohnausgleich. Lohnausgleichszahlungen sind nur ausgeschlossen, wenn die Tätigkeit des Betriebs (oder eines Betriebszweigs) endgültig eingestellt wird. Die Standardmechanismen für die Gewährung sozialer Abfederungsmaßnahmen sind auf nationaler Ebene festzulegen. Was die Ermächtigung zur Rationalisierung der Anreize für Unternehmensgründungen betrifft, wurde die Möglichkeit des Erwerbs angeschlagener Unternehmen durch die Beschäftigten eingeführt.
Die Ermächtigung betrifft die Vereinfachung und Rationalisierung der Verfahren zur Begründung und Handhabung der Arbeitsverhältnisse, um den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen zu verringern. Vorgesehen ist insbesondere die Reduzierung der Verwaltungsakte für Arbeitsverhältnisse durch spezifische Modalitäten, wie zum Beispiel die Zusammenlegung der Meldungen an die öffentlichen Verwaltungen für ein und denselben Vorgang, die Pflicht zur Datenübermittlung zwischen den verschiedenen Verwaltungen und die Abschaffung von Papierarchiven sowie die Überarbeitung der Verwaltungsformalitäten im Zusammenhang mit dem Bildungspass.
Arbeitsmarktdienste und aktive Arbeitsmarktpolitik
Die Ermächtigung betrifft die Neuordnung der Bestimmungen zu den Arbeitsmarktdiensten, um die Inanspruchnahme der wesentlichen Dienste der aktiven Arbeitsmarktpolitik italienweit zu garantieren, die Anreize für Einstellungen und selbständige Erwerbstätigkeiten zu rationalisieren und einen nationalen Rechts-
Neuordnung der Vertragsformen und der Inspektionstätigkeit
Die Ermächtigung betrifft die Verbesserung der Eintrittsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt, die Neuordnung der geltenden Arbeitsverträge und ihre stärkere Anpassung an die aktuellen Erfordernisse im Beschäftigungs- und Produktionsbereich sowie die effizientere Gestaltung der Inspektionstätigkeit.
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info arbeit
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Vorgesehen sind insbesondere: - die Einführung des unbefristeten Arbeitsvertrages für Neueinstellungen mit wachsenden Sicherheiten aufgrund des Dienstalters. Bei diesen Verträgen wird die Möglichkeit der Wiedereinstellung bei ungerechtfertigter Kündigung auf die Fälle der nichtigen und diskriminierenden Kündigung sowie auf „besondere Fälle“ der disziplinarischen Kündigung beschränkt, - die Abfassung eines organischen Textes zur Regelung der verschiedenen Vertragsarten und gleichzeitigen endgültigen Abschaffung der Arbeitsverhältnisse der koordinierten und kontinuierlichen Mitarbeit, - die probeweise Einführung des Mindeststundenlohns, - die Neufestlegung der geltenden Bestimmungen für die Aufgabenregelung bei betrieblichen Neuorganisationen, Umstrukturierungen oder Umstellungen mit Beschränkung der Einstufungsänderungen, - die Überarbeitung der Regelung der Fernkontrollen, mit der Möglichkeit zur Kontrolle von Anlagen und Arbeitsinstrumenten, - die Möglichkeit zur Ausweitung der geringfügigen Mitarbeit auch auf nicht kontinuierliche und gelegentliche Tätigkeiten in den verschiedenen Produktionssektoren. Schutz und Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf
Die Ermächtigung betrifft die Gewährleistung der Unterstützung für Eltern und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Arbeitnehmer. Diesbezüglich sind unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen: - Ausweitung des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld auf erwerbstätige Mütter mit einer arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung. - Einführung eines Steuerguthabens für erwerbstätige – auch selbständig tätige – Mütter, die minderjährige oder pflegebedürftige behinderte Kinder haben. - Förderung der Telearbeit. - Förderung von Kollektivvereinbarungen zur Erleichterung der Arbeitszeitflexibilität und der Anwendung von Produktivitätsprämien. - Möglichkeit zur Abtretung von Urlaubstagen der Arbeitnehmer untereinander für die Pflege minderjähriger Kinder. - Förderung der Integration der Dienstleistungen für die Pflege von Angehörigen, die von den Betrieben und den bilateralen Körperschaften im öffentlich-privaten System der personenbezogenen Dienstleistungen angeboten werden.
Alberto Petrera, Bereichsleiter Arbeits- und Gewerkschaftsangelegenheiten, T 0471 310 501, apetrera@hds-bz.it
Nisf/Inps mit neuen Bürozeiten Seit Dezember hat das Nationalinstitut für soziale Fürsorge Nisf/Inps in Bozen neue Bürozeiten: Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr. Termine können von Montag bis Donnerstag, von 13:30 bis 16:15 Uhr über „Agenda appuntamenti“ gemacht werden. Auch der Nachmittagsdienst „Donnerstag für den Bürger“ wird über dieses Verfahren gewährleistet. Die Terminvereinbarung erfolgt über die kostenlose Telefonnummer 803 164, bei den Nisf/ Inps-Schaltern und auf www.inps.it mit dem persönlichen PINCode. Die Öffnungszeiten der Sitze in Brixen, Bruneck, Meran und Neumarkt bleiben unverändert.
InternatIonale Sprechtage
Auch heuer finden am Nisf/Inps-Sitz in Bozen die internationalen Sprechtage zu Versicherungsbeiträgen und Renten mit Experten der Versicherungsträger aus Deutschland (Deutsche RentenVersicherung Bund Berlin – DRV Bund) und Österreich (PensionsVersicherungsAnstalt Tirol – PVA) statt. Die Sprechtage werden abgehalten am 19. März, 21. Mai, 17. September und 12. November von 09:00 bis 16:00 Uhr beim Nisf/ Inps-Sitz in Bozen, Dominikanerplatz 30 (4. Stock). Terminvereinbarung erforderlich unter: 0471 996 736/638/617, F 0471 996 783. Bei der Vormerkung muss die ausländische Versicherungsnummer mitgeteilt werden.
INFO B Istatwert betreffend die Konsumpreise für die Angleichung der Mieten (Gesetz 392/78). - Nationale Veränderung November 2013 – 2014 ist gleich + 0,2 % (75 % = + 0,15). - Veränderung in Bozen November 2013 – 2014 ist gleich + 1,2 % (75 % = + 0,9).
B Die Indexzahl für die Abfindungen beträgt im November 1,304972.
hdsmagazin #2/15
info aktuelles hds-bz.it/arbeitssicherheit
Achtung vor unlauteren Geschäftspraktiken hds rät zur Vorsicht. Einige hds-Mitglieder haben in letzter Zeit ein Fax des „European Trade Register“ erhalten. Darin wird die Eintragung in ein internationales Handelsregister angeboten. Tatsächlich handelt es sich dabei aber um eine kostenpflichtige Eintragung, zu der man sich für drei Jahre verpflichtet. Wie bei vielen anderen Registern wird auch mit diesem Angebot versucht, die Betriebe vertraglich zu verpflichten. Wer einmal unterschrieben hat, kann den Vertrag nur schwer kündigen. Die Rückforderung des eingezahlten Betrags erweist sich als kompliziert, da der Vertrag als Gerichtsstand den nicht angegebenen Sitz des Netzwerkbetreibers vorsieht. Dieser befindet sich meistens in Übersee. Der hds empfiehlt daher größte Vorsicht im Umgang mit fragwürdigen E-Mails und Dokumenten, deren Herkunft nicht eindeutig bekannt ist. Zudem haben zahlreiche Betriebe ein Formular zur Registrierung in die Gelben Seiten erhalten. Das Angebot erweckt den Eindruck, seriös und verbindlich zu sein. Die Einschreibung ist jedoch nicht verpflichtend und sollte ignoriert werden. Betroffene Unternehmer können die italienische Schutzbehörde für Markt und Wettbewerb auf unlautere Geschäftspraktiken bzw. irreführende Werbeaktionen aufmerksam machen: Die Meldung kann unter www.agcm.it oder über die Grüne Nummer 800 166 661 erfolgen.
g für Finanzierun n me Unterneh eit. it und -gesundh Arbeitssicherhe lt ta herungsans Die Unfallversic rzem die Ku INAIL hat vor I 2014 mit den IS Ausschreibung tntlichen Bekann regionalen öffe um n Antragsfor machungen, de zugehörigen da laren und den sffentlicht. Die Au Anhängen verö n vo e ab ifft die Verg schreibung betr hne er nt ilfen an U Finanzierungsh zur Verbesserung te ek men für Proj t Arbeitssicherhei des Niveaus der r eh M gesundheit. und der Arbeits t. l.i f www.inai zum Thema au
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t vursino@hds-bz.i
Konsortium Cobat und Raecycle Anlagen überprüfen Erdungs-, Blitzschutz- und explosionsgeschützte Elektroanlagen in Arbeitsbereichen müssen alle fünf Jahre einer verpflichtenden Überprüfung unterzogen werden. Anlagen auf Baustellen, in Räumen für medizinische Zwecke und Bereiche mit erhöhtem Brandrisiko müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Die periodische Überprüfung muss nach eigenen Vorschriften erfolgen (DPR 462/01 und D.LH. vom 8. März 2012 Nr. 7) und von einem befähigten Techniker durchgeführt werden. Die Liste der Techniker online unter Downloads.
Der hds informiert. Importeure von elektrischen und elektronischen Geräten, Batterien und Akkumulatoren müssen jährlich eine verpflichtende Meldung bei einem Umweltkonsortium machen. Die Einschreibung in ein Konsortium ist Voraussetzung für die Eintragung in das staatliche AEEoder Batterien-Register. Der Mitgliedsbeitrag sowie der jährliche Beitrag für das Umweltkonsortium Cobat ist dank einer Vereinbarung für hds-Mitglieder kostenlos. Bei Raecycle fällt nur für neue Mitglieder eine jährliche Gebühr von 50 Euro an. Beide Konsortien bieten zusätzlich eine gebührenfreie Unterstützung bei den jährlichen Meldungen.
vursino@hds-bz.it
hdsmagazin #2/15
Südtirol • Alto Adige