hds magazin 3/16: Nein zu dieser Explosion der Handelsflächen in Bozen

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Italienische Post AG – Versand im Postabonnement– G.D. 353/2003 (konv. Ges. Nr. 46, 27.02.2004) Art. 1, Abs. 1, CNS BOZEN · Jahrgang LXIV · 3/2016

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Nein zu dieser Explosion der Handelsflächen in Bozen


Projekt am Areal Busbahnhof Bozen

Bevölkerungsbefragung vom 29. März bis 4. April Der außerordentliche Kommissär der Stadt Bozen hat beschlossen, eine Befragung der Bevölkerung über die abgeänderte und von der Dienststellenkonferenz gutgeheißene Programmvereinbarung über den Plan für die städtebauliche Umstrukturierung der Zone zwischen Perathoner-, Südtiroler, Garibaldistraße und Bahnhofsallee anzuberaumen. Die Befragung findet vom 29. März bis 4. April 2016 täglich zwischen 08:00 und 20:00 Uhr statt. Ansuchen bis 10. März Alle Berechtigten können dazu an einem der 28 Ämter, verteilt auf alle Stadtviertel (siehe Liste unter www.gemeinde. bozen.it), ihre Meinung mit gültigem Personalausweis äußern. Teilnahmeberechtigt sind - alle in Bozen Ansässigen, die das 16. Lebensjahr am 29. März 2016 vollendet haben, - alle über 16-Jährigen, die das Gemeindegebiet regelmäßig aus einem dieser Gründe besuchen und das entsprechende Ansuchen bis 10. März 2016 gestellt haben: in Ausbildungsoder Studiengänge Eingeschriebene oder auf dem Gemeindegebiet Arbeitende. Diese müssen innerhalb 10. März eine entsprechende Eigenerklärung an die Gemeinde abgeben (kann von der Internetseite der Gemeinde heruntergeladen oder in den Gemeindeämtern abgeholt werden).

Hilfestellung des hds Der hds sammelt für seine nicht in Bozen ansässigen Mitglieder und deren Mitarbeiter die Eigenerklärungen ein und reicht sie an die Gemeinde weiter. Für weitere Informationen: Pietro Perez, H 335 377 500, pperez@hds-bz.it.

Regeln sind von allen einzuhalten NEIN ZU Diesem PROJEKT hds fordert endlich Klarheit und kein Verwirrspiel bei der Handelsfläche. Der hds hatte bereits im Laufe des vergangenen

Jahres mehrmals auf gravierende Unregelmäßigkeiten und Diskrepanzen bei der Handelsfläche rund um das geplante Projekt am Areal des Busbahnhofs in Bozen hingewiesen. „Im Projekt, das die Dienststellenkonferenz kurz vor Weihnachten wieder freigegeben hat, wird die vorgeschriebene Gesamtfläche für Einzelhandel nicht eingehalten. Diese entspricht nicht den Ausschreibungskriterien, die vom Stadtrat festgelegt wurden“, so hds-Präsident Walter Amort. 34.515 Quadratmeter geplant und nicht die vorgeschriebenen 22.000 Quadratmeter In der Ausschreibung der Gemeinde Bozen vom 25. Juni 2014 ist eine Handelsfläche von 22.000 Quadratmetern festgelegt worden: „Daher wird festgelegt, dass die maximal zulässige Handelsfläche im PSU (Plan für eine städtebauliche Umstrukturie-

hds-Präsident Walter Amort

Aufruf zur Teilnahme Der hds ruft alle Mitglieder, deren Familienangehörige, Bekannte und Mitarbeiter auf, an der Befragung teilzunehmen. Ein Projekt, das aus nebenan genannten Gründen nicht den getroffenen Vereinbarungen entspricht, kann so nicht befürwortet werden.


ge Ver fol n auf s kus io s i D e i d # au g e

nauf

rung) für das Areal zwischen der Perathoner- und der Südtiroler Straße auf 22.000 Quadratmeter begrenzt ist“ (Punkt 1.2, S. 7). Des Weiteren heißt es im entscheidenden, weil beschließenden Kapitel „Technisch-urbanistische Parameter, die berücksichtigt werden müssen“ (Punkt 1.8., S. 10), dass für die „im PSU zulässige Zweckbestimmung Handel maximal eine zulässige Oberfläche von 22.000 Quadratmetern“ vorgesehen ist. Dies bedeutet, dass die in der Ausschreibung festgelegte Begrenzung von 22.000 Quadratmetern für die gesamten Flächen gilt, die der Tätigkeit des Einzelhandels zugeführt werden: also der Verkaufsfläche im engeren Sinn zuzüglich der weiteren notwendigen Flächen des Handelsbetriebes wie z. B. Gänge, Magazine, Stiegen, Rolltreppen, Aufzüge oder sonstige Nebenräume. Der Haken liegt darin, dass in der Aufstellung der Handelsflächen der Projektant Kaufhaus KHB mit den angegebenen 22.000 Quadratmetern lediglich die Nettoflächen berücksichtigt. Die beim Projekt Kaufhaus KHB dem Einzelhandel zugeordnete Bruttofläche macht somit insgesamt 34.515 Quadratmeter aus. Damit entspricht das vorgelegte Projekt in einem qualifizierenden Punkt nicht der Ausschreibung. Diese Flächenexplosion ist zusätzlich gravierend, wenn man bedenkt, dass der Einzelhandel der Bozner Altstadt bereits heute über eine Verkaufsfläche von 60.110 Quadratmetern verfügt. Es gibt somit eine offensichtliche Diskrepanz zwischen der Ausschreibung und dem Regelwerk der Gemeindeverwaltung, dem von der Dienststellenkonferenz ausgearbeiteten programmatischen Abkommen sowie dem vorliegenden KHB-Projekt. Am Ende werde weit mehr Handelsfläche gebaut, als das verpflichtende Kriterium es vorsieht. Aufwertung nur bei fairen Bedingungen Der hds stellt in diesem Zusammenhang abermals klar, dass er sich nicht der Umgestaltung und Aufwertung des Areals Busbahnhof verschließe. Der hds erwartet sich aber und fordert von den Gemeindeverwaltern eine konsequente und gesetzeskonforme Vorgangsweise und die gewissenhafte Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen. Dies deshalb, damit die gesetzlichen Rahmenbedingungen für alle Wirtschaftstreibenden – ob Klein oder Groß - gleichermaßen Gültigkeit haben.

titelgeschichte Allergene, Sanktionen ab 1. September

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aktuelles Die neue Lehrlingsplakette

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trends Gründe für Einkauf im Internet

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bezirke Umfrage zur Nahversorgung in Villanders

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berufsgruppen Enasarco, 2016 erhöhter Beitragssatz

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bildung Neu, der hds-Kursflyer

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betriebe informieren Wieder Gemischtwaren in Tschengls

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betriebsberatung Wie ich leichter einen Kredit erhalte

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steuerberatung Mehr zum Haushaltsrahmengesetz

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Redaktion, Verwaltung und Werbung: 39100 Bozen, Mitterweg 5, Bozner Boden, T 0471 310 308/309, F 0471 310 396, pr@hds-bz.it, www.hds-bz.it Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes und Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Mauro Stoffella (Bereichsleiter Kommunikation) Redaktion: Dr. Sergio Colombi, Dr. Martina Reinstadler, Manuela Seebacher Grafisches Konzept: Gruppe Gut – www.gruppegut.it titelbild: istockphoto Grafik: Stefano Hochkofler Fotos: effektiv. it, freeimages, helios, istockphoto, Benjamin Pfitscher, Helmuth Rier, Shutterstock, Vinschgerwind/Magdalena Dietl Sapelza Druckerei: Athesia Druck GmbH – Weinbergweg 7 – 39100 Bozen Aufgegeben am 3. März 2016 Die Redaktion behält sich das Recht vor, Anzeigen zurückzuweisen. Die in Gastartikeln wiedergebene Meinung muss nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. Herausgeber: Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol Genossenschaft – Bozen, Sped. im P.A. – 45% - Art. 2. Absatz 20/b, Gesetz 662/96, Filiale Bozen, Eintragung Landesgericht Bozen Nr. 50/51 – Rep. 27256. Angeschlossen der USPI Unione Stampa Periodica Italiana

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titelgeschichte

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Allergene richtig kennzeichnen Neue EU-Regeln in Südtirol Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist europaweit verpflichtend und einheitlich geregelt. Dies gilt auch für die Deklaration von Allergenen. Demnach müssen Gastbetriebe, Eisdielen, Bäckereien und andere Anbieter loser Waren ihre Lebensmittel für Allergiker kennzeichnen. Den betroffenen Personen wird die notwendige Sicherheit gewährleistet und bei Kunden Vertrauen durch Transparenz geschaffen. Über den richtigen Umgang mit der neuen Deklarationspflicht von Stoffen und Erzeugnissen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, handelt dieser Beitrag.

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Die neu überarbeitete Lebensmittelverordnung der Europäischen Union (Nr. 1169/ 2011) ist am 13. Dezember 2014 in Kraft getreten. Sie regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln und gilt verbindlich in allen Mitgliedstaaten. Laut Verordnung muss der Verbraucher auch bei unverpackten Waren über Stoffe und Erzeugnisse informiert werden, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. „Das italienische Gesundheitsministerium hat in einem Rundschreiben noch einmal auf die korrekte Umsetzung der EU-Verordnung hingewiesen. Darin wurde verdeutlicht, dass die Informationspflicht auch für Restaurants, Mensen, Catering-Services, Bars und Hotels gilt“, sagt Stefan Kuhn. Er ist im hds für das Lebensmittelgewerbe verantwortlich.

Kein Essen ohne Warnung

Die EU hat 14 Lebensmittelallergene aufgelistet, die dem Konsumenten mitgeteilt werden müssen. Bei jeder Speise und jedem Getränk müssen künftig auch die enthaltenen Allergene angegeben werden. Wie die Allergene mitgeteilt werden, obliegt jedem Unternehmer selbst. „Die Informationen können in den Menüs, Speisen- und Getränkekarten, in eigenen Registern, auf Schildern oder auch digital mitgeteilt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Informationen für den Endverbraucher gut sichtbar und leicht zugänglich sind. Eine einfache Auflistung der Allergene ohne Zuordnung zu den Speisen oder Getränken reicht nicht mehr aus. Im Betrieb muss ein schriftliches Dokument aufliegen. Die In-


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Eine einfache Nummerierung der Allergene in der Speisenkarte der Paulanerstube.

5 formationen können den Kunden so auch mündlich mitgeteilt werden“, sagt Amtsdirektorin für Hygiene und öffentliche Gesundheit, Karin Bianchini.

lich“, sagt Dagmar Regele, Direktorin des Departments für Gesundheitsvorsorge des Südtiroler Sanitätsbetriebes.

Das neue Gesetz soll Verbraucher schützen und einen wichtigen Beitrag für die öffentliche Gesundheit leisten. „Lebensmittelallergien sind die häufigsten Ursachen für schwerwiegende anaphylaktische Reaktionen. Allergikern wird durch die Informationspflicht die Möglichkeit gegeben, einzusehen wo gewisse Inhaltsstoffe enthalten sind. Denn nicht immer ist dies aus der Speisenkarte oder dem Menü klar ersicht-

Einige Betriebe wenden die neue Verordnung bereits an. Christian Zanella ist Inhaber der Paulanerstube und der Eisdiele Eccetera in Bozen. Er hat mit der neuen Kennzeichnungspflicht bereits Erfahrung gesammelt. „Wir haben sehr viele Stammgäste, die an Allergien und Unverträglichkeiten leiden. Gerade deshalb wollten wir den neuen Verpflichtungen so schnell als möglich nachkommen. Um es den Kunden

Richtig kennzeichnen, einfach umsetzen

so einfach wie möglich zu machen, haben wir ein eigenes System entwickelt. Wir haben die Liste der Allergene von 1 bis 14 durchnummeriert. Auf der Speisenkarte schreiben wir neben den Gerichten einfach die entsprechende Nummer, also die enthaltenen Allergene.

Fortsetzung auf Seite 6

Werden wir mehr oder weniger? Dauernd erreichen uns Prognosen zu den demographischen Veränderungen unserer Gesellschaft – mit ihren erheblichen Konsequenzen für Kunden- und Kaufstrukturen und damit auch für die Zukunft des Handels und der Dienstleistungen. Wie ist die Situation bei uns bzw. in unseren Gemeinden? Wachsen die Einwohnerzahlen und somit unser Geschäftsgebiet oder schrumpfen sie? Betriebe blicken voraus und reagieren auf diese Entwicklungen. Denn jeder Einwohner hat seinen wirtschaftlichen Wert. Dieser Mensch isst Marmelade und trinkt Mineralwasser, kauft Jeans und Autos, zahlt Mieten und Kreditraten und schließt Versicherungen ab. Wenn ein solcher Mensch oder Menschentyp nicht mehr da ist, fehlen Kaufkraft und somit Geld in den Kassen.

Zukunft gestalten heißt auch, sich frühzeitig zu überlegen, welche Konsequenzen aus heute erkennbaren Entwicklungen entstehen können und welche alternativen Geschäftsstrategien und neue Geschäfts- und Ertragschancen es gibt. Ein Funktionär des Deutschen Textilhandels resümierte die Situation vor Kurzem somit: „Jedes Kind weniger bedeutet 1000 Euro weniger Umsatz pro Jahr“.

Mauro Stoffella, Bereichsleiter Kommunikation

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titelgeschichte V. l. Karin Bianchini (Amtsdirektorin für Hygiene und öffentliche Gesundheit) und Dagmar Regele (Direktorin Department für Gesundheitsvorsorge des Südtiroler Sanitätsbetriebes).

Christian Zanella (r.), Inhaber der Paulanerstube und der Eisdiele Eccetera in Bozen, mit seinen Mitarbeitern.

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Diese einfache Lösung ist sehr gut verständlich und wurde von allen Gästen sofort angenommen“, erklärt der Gastwirt. Zusammen mit seinem Team hat Zanella etliche Stunden in die Deklarierung der Allergene investiert. „Vor allem am Anfang haben wir viel Zeit gebraucht. Teller für Teller haben wir die Speisen auseinandergenommen. Mittlerweile ist es jedoch Routine geworden. Bei einer Umstellung der Speisenkarte klappt die Kennzeichnung einwandfrei“, sagt Zanella.

bei nicht frischen, halbfertigen, abgepackten Lebensmitteln. Hier muss besonders gut auf die Inhaltsstoffe und somit auf die Allergene geachtet werden. Nicht vergessen werden darf die Deklaration von Allergenen bei den Getränken. „In einem Cappuccino ist Milch und somit Laktose enthalten, dies muss mitgeteilt werden. Die meisten Biere enthalten Gluten von Weizen, Roggen oder Gerste. Bei Weinkarten reicht der einmalige Satz ‚alle Weine enthalten Sulfite‘“, sagt Kuhn. Vorsicht ist auch bei einer Kreuzkontamination geboten, wenn z. B. in der selben Fritteuse Pommes FriService für die Kunden Um den Gästen die bestmögliche Dienst- tes und Wienerschnitzel gebacken werden. leistung zu bieten, muss das Personal über „In einem solchen Fall enthalten auch die die Dokumentation der Allergene in Kennt- sonst glutenfreien Pommes Frites Gluten. nis gesetzt werden. „Im Betrieb muss eine Oder aber sie werden in Erdnussöl frittiert – Ansprechperson ernannt werden, an die dann enthalten sie Erdnüsse“, erklärt Kuhn. sich betroffene Personen wenden können“, sagt Kuhn. Sanktionen ab 1. September Bei der gesamten Kennzeichnung muss Bei keiner oder falscher Kennzeichnung sehr sorgfältig gearbeitet werden. „Wenn haftet der verantwortliche Unternehmer. zum Beispiel beim Braten das Fleisch mit Die NAS (Nucleo Antisofisticazione e SaniWeißwein abgelöscht wird, dann muss auch tà) und die zuständigen Hygieneinspektoder Wein bzw. das darin enthaltene Aller- ren werden ab 1. September 2016 Kontrolgen Sulfit dokumentiert werden“, erklärt len in ganz Südtirol durchführen und mit der Experte. Vorsicht geboten ist vor allem den Sanktionen starten. Bis dahin haben die betroffenen Betriebe Zeit, die Kennzeichnung der Allergene gesetzeskonform umzusetzen.

Martina Reinstadler, Kommunikation, T 0471 310 309, mreinstadler@hds-bz.it

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Der hds hilft Um die Arbeit im Betrieb zu vereinfachen, hat der hds ein Informationsblatt erarbeitet. Hier kann einfach der Name der Speise eingetragen und ein Kreuz unter den jeweiligen Allergenen gemacht werden. Das Dokument ist online unter hds-bz.it/ lebensmittelgewerbe zu finden. Der hds unterstützt seine Mitglieder bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Deklarierung und gibt Tipps und Hinweise bei einer individuellen Beratung vor Ort. Außerdem werden in den nächsten Monaten Schulungen zum Thema angeboten. Weitere Infos unter hds-bz.it/kurse. Ihr Kontakt: Stefan Kuhn, T 0471 310 507, skuhn@hds-bz.it


aktuelles

Vernetzt denken und handeln AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO ALTO ADIGE

SÜDTIROLER KÖCHEVERBAND

Traditionelle Lehre fördern Neue Plakette für Südtirols Betriebe. Mit dem Ziel die duale Ausbildung zu stärken und auf die Wichtigkeit der Lehrbetriebe in Südtirol hinzuweisen, hat der hds gemeinsam mit den Südtiroler Wirtschaftsverbänden eine Plakette für Betriebe ausgearbeitet. Die Lehrlingsplakette mit der Aufschrift „Wir bilden Lehrlinge aus“ wurde südtirolweit an alle Lehrbetriebe verteilt. „Unternehmen, die sich für die Ausbildung unserer Jugendlichen engagieren, haben eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Um auf die Wichtigkeit der Lehrstellen für Südtirol hinzuweisen und um diese Betriebe in das Rampenlicht zu rücken, erhalten sie eine Plakette“, sagt hds-Präsident Walter Amort. Die Lehrlingsplakette erscheint heuer bereits zum zweiten Mal und ist Teil des Lehrlingspaktes, der im Juli 2015 vom hds, dem Land Südtirol und anderen Sozialpartnern unterzeichnet wurde. Durch den Lehrlingspakt und eine stärkere Zusammenarbeit der Beteiligten, soll die Zahl der Lehrlinge gesteigert und die Qualität der Ausbildung gefördert werden.

Südtirols Orte aufwerten. Trotz zunehmender Siedlungskonzentration auf größere Städte und Ballungszentren, auch in Südtirol, verfügen die kleineren und mittleren Ortschaften im Land heute noch großteils über funktionierende, kompakte, dörfliche Strukturen. Der hds setzt sich bereits seit Jahren für die Sicherung, Pflege und Weiterentwicklung dieser wertvollen Handels- und Dienstleistungsnetzwerke ein. Aufbauend auf den Leitlinien zur Aufwertung des Handels in den Orts- und Stadtkernen wurde vor Kurzem ein Kooperationsprojekt zwischen Südtiroler Gemeinden, dem hds sowie der zuständigen Landesabteilung ins Leben gerufen, um die Arbeitsund Lebensqualität in den Ortskernen zu fördern. Das EURACInstitut für Regionalentwicklung und Standortmanagement hat das Projekt in den Gemeinden Marling, Vahrn und Salurn betreut und zusammen mit den jeweiligen Akteuren ein integriertes Standortentwicklungskonzept ausgearbeitet. Unabhängig davon führte das Institut eine Studie zur Beurteilung aller in den fast 30 Südtiroler Gemeinden durchgeführten Projekte durch. „Die Gemeinden stecken noch mitten in der Umsetzungsphase. Dabei lassen sich einige Maßnahmen aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel nur bedingt umsetzen“, erklärt Harald Pechlaner, Leiter des EURAC-Instituts für Regionalentwicklung und Standortmanagement. Äußerst positiv zu werten sei aber, dass sich durch die Projekte neue Kooperationen vor allem zwischen den unterschiedlichen Branchen entwickelt haben. Zur Aufwertung der Südtiroler Ortskerne hat die EURAC im Jänner eine Tagung in Bozen organisiert. Interessante Downloads dazu auf hds-bz.it/ortsmarketing.

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aktuelles

Von Experten lernen

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Informationen aus erster Hand. Die hds-Besuche in Südtirols Mittelschulen sind bereits zu einem festen Bestandteil des Lehrprogrammes geworden. Auch in den Abschlussklassen der Ober- und Berufsschulen organisiert der Verband Lehrstunden. Im so genannten Expertenunterricht und durch verschiedene Betriebsbesichtigungen geben Unternehmer Einblick in ihre Betriebe und behandeln verschiedene Themen wie Onlinemarketing und Vertrieb, Betriebsgründung oder Bewerbung. Insgesamt organisiert der hds 15 Lehrstunden und zehn Betriebsbesichtigungen. Der hds bedankt sich

u. a. bei den Firmen Business Pool (Bozen) 1 , Pro Natura (Brixen) 2 , Sportler (Bozen) 3 , Brandnamic (Brixen und Meran) 4 , Brimi (Brixen), Oberalp (Bozen) und P. Grohe (Bruneck) 5 . Betriebe, die den Schülern auch gerne einen Einblick in ihr Unternehmen geben möchten oder einen Themenschwerpunkt in einer Unterrichtsstunde vertiefen wollen, können sich jederzeit bei Petra Blasbichler melden: T 0471 310 318, pblasbichler@hds-bz.it.

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Termine

D Veraer aktu elle ns k taltu - - - alende ngs --r -- : verahds-bz.i - - - nsta t/ ltun gen

Sprechstunden

14.03.

hds vor Ort

• hds-Bezirksversammlung Pustertal Bruneck, Berufsbildungszentrum (Aula), Toblstraße 6, 20:00 Uhr

St. Ulrich montags von 14:30 bis 15:30 Uhr im Gemeindeamt. Lana donnerstags von 11:00 bis 13:00 Uhr im Rathaus, Maria-Hilf-Straße 5. St. Leonhard i. P. jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 08:00 bis 10:00 Uhr in der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt, Passeirerstraße 3. Klausen donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr, Kaffee Nussbaumer, Unterstadt 4, H 331 5714 456. Mühlbach dienstags von 08:00 bis 09:30 Uhr im Gasthof Zur Linde. Mals montags von 08:00 bis 10:00 Uhr im Gemeindehaus, Bahnhofstraße 19. Prad montags von 10:30 bis 12:30 Uhr in der Raiffeisenkasse. Sulden am 9. März und 13. April von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Raiffeisenkasse.

15.03. • hds-Bezirksversammlung Eisack-/Wipptal Brixen, Forum (Saal Regensburg), Romstraße 9, 20:00 Uhr 22.03. • hds-Bezirksversammlung Meran/Burggrafenamt Marling, Kellerei Meran Burggräfler, Kellereistraße 9, 20:00 Uhr 23.03. • hds-Bezirksversammlung Bozen Stadt und Land Bozen, hds-Hauptsitz (Akademiesaal), Mitterweg 5, Bozner Boden, 20:00 Uhr 05.04. • hds-Bezirksversammlung Vinschgau Goldrain, Schloss Goldrain, Schlossstraße 33, 20:00 Uhr 17. - 18.04. 9. Tiroler Orts- und Stadtmarketingtag 2016, Schlanders 22. - 25.04. Freizeit Messe, Bozen, Messe Bozen, Messeplatz 1 25.05. hds-Hauptversammlung Bozen, hds-Hauptsitz, Mitterweg 5, Bozner Boden

2016

Abfälle problemlos befördern ...

MITgLIEdSbETRIEb AZIEndA ASSocIATA Bereichsabkommen für Abfalltransport gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 849 vom 23.05.2011 Accordo di programma per il trasporto dei propri rifiuti ai sensi delibera Giunta provinciale del 23.05.2011 n. 849 AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO ALTO ADIGE

... mit dem hds-Transportausweis 2016. hds-Mitglieder sind von der Eintragung in das Register der Umweltfachbetriebe befreit. Dies regelt ein Abkommen zwischen dem hds und dem Land. hdsMitglieder können somit ohne Genehmigung ihre eigenen nicht gefährlichen und dem Hausmüll gleichgestellten Abfälle zum Recyclinghof oder zu einer anderen öffentlichen Sammelstelle transportieren. Der hds stellt auch 2016 die „Abfallvignette“ zur Verfügung, die die Zugehörigkeit zum Verband ausdrückt. Die Verteilung erfolgt über den Postweg.

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Rentenberatung Meran am 9., 16., 23. und 30. März sowie am 6. und 13. April von 08:00 bis 12:00 Uhr im hds-Büro. Sterzing am 17. März sowie am 7. April von 08:30 bis 09:30 Uhr im hds-Büro. Brixen am 10., 17., 24. und 31. März sowie am 7. und 14. April von 14:30 bis 16:30 Uhr im hds-Büro. Bruneck am 17. März sowie am 7. April von 11:00 bis 12:30 Uhr im hds-Büro. Schlanders am 9. und 23. März sowie am 13. April von 14:00 bis 16:00 Uhr im hds-Büro. • PensPlan-Infopoints im hds (nach Vereinbarung) Kostenlose landesweite Vorsorgeberatung für Arbeitnehmer und Selbstständige. Vereinbaren Sie Ihren Gesprächstermin mit dem hds-Büro in Ihrer Nähe oder unter T 0471 978 032. Rechtsbeistand (nach Vereinbarung) Bozen am Montag von 11:00 bis 12:30 Uhr, am Mittwoch von 15:00 bis 16:30 Uhr im Hauptsitz des hds (T 0471 310 458). Meran jeden 1. und 3. Montag im Monat von 14:30 bis 15:30 Uhr im hds-Büro (T 0473 272 511). Brixen jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr im hds-Büro (T 0472 271 411). Sterzing hds-Büro (T 0472 766 070). Schlanders jeden Donnerstag um 14:00 Uhr im hds-Büro (T 0473 730 397). Arbeitssicherheit, Abfallwirtschaft, Umwelt und Energie (nach Vereinbarung) Die Beratungsgespräche finden in allen hds-Bezirksstellen statt. Vereinbaren Sie Ihren individuellen Gesprächstermin mit dem hds-Büro in Ihrer Nähe. Beratung in Kondominiumsangelegenheiten (nach Vereinbarung) Bozen jeden 3. Dienstag im Monat im Hauptsitz des hds (T 0471 310 505/508).

mknoll@hds-bz.it

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trends

Onlineeinkauf um die Ecke Lokale Händler stärken. Schnell und bequem Preise vergleichen, unabhängig von Öffnungszeiten einkaufen und dabei zumeist von einer größeren Auswahl profitieren: Für die Befragten einer groß angelegten Untersuchung in Deutschland

zum Thema Onlineshopping sind das die wichtigsten Gründe, um online einzukaufen. Ein interessantes Ergebnis der Umfrage: Ein Großteil der Konsumenten würde gerne auch online auf Angebote lokaler Händler zurückgreifen. 71 Prozent der

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Umfrageteilnehmer gaben an, dass sie lieber bei einem bekannten Händler vor Ort einkaufen würden, sollte dieser über ein entsprechendes Onlineangebot verfügen. Vertrauen spielt auch beim Onlineshopping eine bedeutende Rolle. Für 86 Prozent der Umfrageteilnehmer sind Gütesiegel für die Kaufentscheidung wichtig. Lediglich 14 Prozent erachten derlei Zertifizierungen für weniger oder überhaupt nicht wesentlich. Die Nutzer wünschen sich vor allem mehr Informationen. Das generell hohe Informationsbedürfnis seitens der Konsumenten spiegelt sich letztendlich auch in folgendem Punkt wider: Mit 40 Prozent gab fast die Hälfte der Umfrageteilnehmer an, sich in den letzten sechs Monaten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Onlineshops durchgelesen zu haben.

Einkaufen – geht auch ohne Bargeld! Immer mehr Konsumenten bezahlen bargeldlos. Auch in Südtirol. Die Südtiroler Unternehmen stellen sich verstärkt diesem Trend und ermöglichen es ihren Kunden, Einkäufe bargeldlos abzuwickeln. Zahlreiche Unternehmen setzen dabei auf Raiffeisen als lokalen Partner für die bargeldlose Zahlungsabwicklung vor Ort. Ein IT-Unternehmen aus Sterzing geht dabei bereits einen Schritt weiter und verzichtet seit dem 1. Januar 2016 in seinen Filialen in Sterzing, Brixen, Innsbruck und Wien vollständig auf Bargeld. Die Kunden zahlen ausschließlich mit bargeldlosen Zahlungsmitteln. Bargeldlos zahlen als Chance Das im Jahre 2003 gegründete Unternehmen Konzept GmbH hat sich auf IT-Dienstleistungen und Netzwerklösungen spezialisiert. „Mit dem elektronischen Zahlen ersparen wir uns das aufwendige Handling mit Bargeld“, sagt Michael Rainer, Geschäftsführer der Konzept GmbH. Denn: Die Abwicklung durch Bargeld kostet viel Zeit und Geld. Mit der Umstellung erhofft sich Michael Rainer, seine

www.raiffeisen.it

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Mitarbeiter in den Filialen zusehends zu entlasten, damit sie sich noch mehr auf die Beratung der Kunden konzentrieren können. Kunden bevorzugen Kartenzahlung „Kunden zahlen bei uns fast ausschließlich mit der Bank- oder Kreditkarte. Deswegen haben wir den Einsatz von Bargeld als klassisches Zahlungsmittel hinterfragt und uns dazu entschieden, es in unseren Filialen abzuschaffen“, sagt Michael Rainer. Dem IT-Unternehmer ist es nämlich wichtig, Trends frühzeitig zu erkennen, umzusetzen und vorzuleben. „Wir sind davon überzeugt, dass dieser Schritt bei unseren Kunden gut ankommt und gut zu uns als IT-Unternehmen passt. Für die Umsetzung des ausschließlich elektronischen Zahlungsweges

haben wir uns dabei als lokalen Partner für die Raiffeisenkasse Freienfeld entschieden, über die wir den gesamten Zahlungsverkehr abwickeln“, so Michael Rainer. Raiffeisen als kompetenter Partner Bezahlen mit Bargeld geht immer mehr zurück. Dies bestätigt auch Michael Bacher, Marktleiter der Raiffeisenkasse Freienfeld. „Kunden bezahlen vermehrt mit Karten, da sie damit einen guten Überblick über getätigte Ausgaben erhalten und diese in einem zweiten Moment auch nachvollziehen können“, sagt Bacher. In letzter Zeit werde von den Konsumenten auch verstärkt das kontaktlose Zahlen mittels NFC-Technologie (Near field communication) nachgefragt. Kleinere Beträge können damit

Michael Rainer, Geschäftsführer der Konzept GmbH: „Mit dem bargeldlosen Zahlen ersparen wir uns das aufwendige Handling mit dem Bargeld“.

einfach, schnell und ohne PIN-Eingabe über Bank- oder Kreditkarte beglichen werden. Immer mehr POS-Geräte in den Südtiroler Unternehmen sind NFC-fähig und ermöglichen das kontaktlose Zahlen. Ob die Tage des Bargeldes tatsächlich gezählt sind, entscheiden am Ende die Verbraucher. Dass die Tendenz in diese Richtung geht, zeigen auch die Bemühungen der italienischen Regierung, die immer mehr versucht, den Bargeldverkehr so weit möglich einzudämmen.

Meine Bank


bezirke

Leifers

Große Freude und Genugtuung

Ritten

Emotionen bei Preisübergabe Der Rittner GlücksZug ist eingefahren. Großes Engagement,

viel Emotion und Sportsgeist waren zu spüren Mitte Jänner in der Arena Ritten anlässlich des Eishockeyspiels Rittner Buam gegen SG Cortina Hafro. In Anwesenheit der teilnehmenden Betriebe, Organisatoren, Sponsoren, Ehrengäste und nicht zuletzt der glücklichen Gewinner fand die beliebte Schlussveranstaltung bzw. Übergabe der 52 attraktiven Preise des erfolgreich abgelaufenen 5. Rittner GlücksZuges statt. Viel Spannung kam bei der Ziehung des Hauptpreises auf: über einen FIAT 500 S konnte sich freuen Rosalinde Thöni. Die weiteren Preise ein Skitourenset Dynafit gingen an Magdalena Moscova sowie ein Fotoapparat der Marka Canon an Egon Ploner. Aus den rund 17.900 abgegebenen Teilnahmelosen wurden die 52 Gewinner ermittelt. „Es freut uns sehr, dass die Bevölkerung diese Aktion begrüßt und unterstützt. Sie schätzen den Handel vor Ort und bleiben zum Einkaufen am Ritten“, so der Hauptinitiator der Aktion und Rittner hds-Obmann Gerhard Prantner.

11 1000 Euro Gewinn in Leifers. Das Gewinnspiel „Einkaufen und gewinnen in Leifers, Steinmannwald und St. Jakob“ war ein voller Erfolg und hat alle Erwartungen übertroffen. Zu den fast dreihundert wöchentlichen Preisen kommen noch die sechs Preise der Schlussziehung hinzu, die Ende Dezember im Rahmen des Weihnachtsmarkts von Leifers stattfand. Vor Kurzem wurde die Gewinnerin des ersten Preises, eines Gutscheines von 1000 Euro, ermittelt. Glückliche Gewinnerin ist Elena Curti, eine junge Frau aus Leifers. Sie kann Ihre Siegprämie von 1000 Euro in den fast 50 teilnehmenden Betrieben in Leifers, Steinmannwald und St. Jakob ausgeben. Elena, für die ein kleiner Traum wahr wurde, freut sich riesig über den Gewinn. Im Bild v. l.: Michela Bassi, Mitglied des hds-Ortsausschusses, Samuel Ermaintraud (Bar De Franceschi), Elena Curti und Pietro Perez vom hds.

Bruneck

Handelskammer-Büro umgezogen Keine gute Idee. Seit Mitte Jänner befindet sich die Handelskammer nicht mehr in der Dantestraße, sondern in der Brunecker Straße in St. Lorenzen. Der hds bedauert diesen Umstand. „Wichtige Einrichtungen und Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen gehören in die Ortszentren und nicht in die Peri-

pherie von Städten und Dörfern“, betont hds-Bezirkspräsident Philipp Moser (im Bild). Mit Bedauern stellt Moser fest, dass die Gemeindeverwaltung keine geeigneten Räumlichkeiten für die Handelskammer im städtischen Bereich ausfindig machen bzw. zur Verfügung stellen konnte.

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bezirke

12 Sterzing Villanders

Qualitätsprädikat für Handel Nahversorgung wird geschätzt. Anfang November wurde in Villanders 683 Haushalten ein Fragebogen zum Thema Nahversorgung zugeschickt. Beantwortet wurden insgesamt 134, was einer Rücklaufquote von knapp 20 Prozent entspricht. Bereits Ende November lagen die Ergebnisse vor. Im Rahmen einer Abendversammlung wurden diese im Kulturhaus von Wirtschaftsreferent Josef Niederstätter vorgestellt. Unterstützend zur Seite standen ihm dabei hds-Ortsobmann Robert Gruber, Bezirksleiter Michael Kerschbaumer, Bäcker Roland Rabensteiner und eine Villanderer Konsumentin.

Starke Nachfrage nach gemütlichem Café, Zusatzleistungen und Frischfleisch Das Dorf ist sozialer Treffpunkt und ein guter Einkaufsort, so das Fazit der Umfra-

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ge. Die Villanderer kaufen 55 Prozent der Lebensmittel, 6 Prozent der Bekleidung und knapp 40 Prozent der Medikamente und Hygieneartikel im Dorf ein. Im Angebot fehlen jedoch Frischfleisch und Bekleidungsartikel. Ebenso vermisst werden Eisenwaren, Blumen und Artikel für die Landwirtschaft. Die Dorfleute wünschen sich ein Café mit Konditorei und Eisdiele, wo man auch am Vormittag gemütlich einen Aperitif trinken kann. Gefragt wären auch ein Zustelldienst für Brot und Getränke sowie ein Schnellimbiss. Topöffnungszeiten Mit den Öffnungszeiten der Geschäfte, aber auch der Restaurants, sind die Villanderer sehr zufrieden. Bemängelt werden aber jene des Postamtes sowie der Bars. Es fehle hier an einer Abstimmung beim Ruhetag bzw. der Ferienzeit. Zusammenfassend schätzen die Villanderer die gut funktionierende Nahversorgung. Jetzt liegt es an den Kaufleuten, auf die Wünsche und Anliegen der Bevölkerung einzugehen.

Eislaufen unter freiem Himmel Begeistert Groß und Klein. Die Idee, einen Eislaufplatz direkt unterm Zwölferturm am Sterzinger Stadtplatz zu errichten, bestand schon seit vielen Jahren. Nun wurde aus dieser Idee Wirklichkeit, dank der vielen kleinen Sponsoren aus der Wirtschaft sowie des Hauptsponsors Raika Wipptal. Auf einer Fläche von 300 Quadratmetern ist der Eislaufplatz ein weiterer Anziehungspunkt für die Fuggerstadt geworden. Betrieben wird er vom Tourismusverein Sterzing, ihm obliegt auch der dazugehörige Schlittschuhverleih. Die Gemeinde selbst kommt für den Strom auf und berechnet nichts für die Besetzung öffentlichen Grundes. Der hds gratuliert den Organisatoren zur gelungenen Aktion zur Belebung der Innenstadt.


bezirke

Großes Gewinnspiel

design by hds, Stefano Hochkofler

istockphoto

1. – 19.3.16

t ion: z ur A k In f os / t .i z h ds-b le b e n r t s oll o in e m

M ehr

Mein Ort soll leben. Erlebe Deinen Ort. Nur wo Leben ist, ist Erleben möglich. Die Nahversorgung ermöglicht Ihren Einkauf in Dörfern und Städten, schafft Arbeitsplätze und sorgt für Lebensqualität in unseren lebendigen Orten. Erleben auch Sie Ihren Ort! hds-bz.it/meinortsollleben

Vinschgau

Mein Ort soll leben. Erlebe Deinen Ort. Bezirksweite hds-Aktion startet erneut durch. Im Vinsch-

gau sind im Handel rund 545 Betriebe tätig, die ihr Angebot auf knapp 52.000 Quadratmetern Verkaufsfläche anbieten. „Für dieses vielfältige Angebot sind vor allem die vielen Klein- und Familienbetriebe in unseren Orten verantwortlich. Diese sorgen dafür, dass unsere Ortskerne und Dörfer noch lebendig und attraktiv sind und viele Arbeitsplätze vor Ort garantiert werden“, sagt hdsBezirkspräsident Dietmar Spechtenhauser (im Bild).

St. Leonhard

Viele positive Spuren Ein Resümee zur ersten Liechtr’zeit. Viele positive Spuren, aber auch neue Impulse - St. Leonhard stand 2015 ganz im Zeichen der Liechtr’zeit. Der Kerngedanke der Aktion, eine stimmige und ruhige Vorweihnachtszeit schaffen sowie auf Einheimisches setzen. Mit Erfolg. Vor Kurzem wurde Bilanz gezogen, von den Vertretern der Gemeinde, dem Tourismusverein Passeier und den Kaufleuten. „Mit der Liechtr’zeit ist es uns gelungen, die Gemeinschaft im Dorf weiter zu festigen, die Stärken des Ortes und des Tales in den Vordergrund zu stellen und Dorfentwicklung im wahrsten Sinne des Wortes zu fördern“, freut sich Bürgermeister Konrad Pfitscher. An der zweiten Ausgabe von Liechtr’zeit im Dezember 2016 wird bereits gedacht. Der hds wünscht viel Erfolg.

Um auf die Besonderheiten und Einzigartigkeit dieses Angebots aufmerksam zu machen und vor allem die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren, führt der hds auch heuer vom 1. bis 19. März die bezirksweite Aktion „Mein Ort soll leben. Erlebe Deinen Ort.“ durch. Bestandteile der Kampagne sind zum einen eine Plakat­ aktion in allen teilnehmenden Geschäften und Betrieben. Zum anderen werden die Kunden durch ein großes Gewinnspiel eingebunden, bei dem es 13 attraktive an den Vinschgau gebundene Preise zu gewinnen gibt. Teilnahmekarten gibt es in den teilnehmenden Betrieben.

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Vinschgau

Große Spendensumme überreicht

hds zufrieden - Weihnachtslicht 2015 erneut erfolgreich. Anfang Jänner überreichte hds-Bezirkspräsident Dietmar Spechtenhauser der Vorsitzenden der Südtiroler Krebshilfe-Vinschgau symbolisch einen Scheck über 5144 Euro. Der Betrag wurde durch die Aktion Vinschger Weihnachtslicht gesammelt und bereits im Vorfeld auf das Spendenkonto eingezahlt. Der hds bedankt sich bei allen teilnehmenden Betrieben und Kunden für die rege Teilnahme. Die Aktion wurde auch 2015 von den Raiffeisenkassen des Vinschgaus und Tele Radio Vinschgau unterstützt. Im Bild v. l. Helga Schönthaler und Rebekka Wallnöfer von der Südtiroler Krebshilfe, die hds-Bezirksausschussmitglieder Jessica Hofer, Doris Gstrein, Claudia Leoni, Elke Weissenegger und Dietmar Spechtenhauser.

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berufsgruppen hds-bz.it/handelsagenten

Handelsagenten und -vertreter

Neue Enasarco-Beitragssätze 14

Bald auch Mindestrentenbeiträge bekannt. Die geltende Geschäftsordnung der institutionellen Tätigkeiten der Stiftung Enasarco sieht eine schrittweise Erhöhung der Beitragssätze des Renten-/Sozialfonds und der Mindestvoraussetzungen für den Bezug der Rente vor. Diese Maßnahmen sind Teil eines Generationenpakts zwischen alten und neuen Mitgliedern, der allen auch in Zukunft ein angemessenes Rentenniveau sichern und die Nachhaltigkeit des Rentenfonds garantieren soll. Rentenfonds. Ab 1. Jänner 2016 beträgt der Beitragssatz für den Rentenfonds 15,10 Prozent der Provisionsbezüge, der Anteil des Handelsagenten liegt bei 7,55 Prozent. Die Zahlung erfolgt zur Gänze durch die Auftraggeberfirma, die auch für die Einzahlung des Beitragsanteils des Agenten verantwortlich ist. Einige Parameter, d. h. die so genannten Mindestrentenbeiträge und das jährliche beitragspflichtige Provisionsmaximum, sind zu beachten; diese Beträge werden jedes Jahr auf der Grundlage des ISTAT-Index der Verbraucherpreise für Arbeiter- und Angestelltenfamilien aufgewertet. Derzeit liegt dieser Index nicht vor. Die Stiftung wird die aktualisierten Beträge rechtzeitig vor Fälligkeit der ersten Beitragszahlungen am 20. Mai auf www.ensarco.it veröffentlichen. Bis zu diesem Termin müssen die Firmen die von den Handelsagenten im Zeitraum 1. Jänner - 31. März 2016 erwirtschafteten Provisionsbezüge mitteilen. Im Onlineformular wird dann die Höhe der zahlenden Beiträge, aufgrund der neu geltenden Parameter, berechnet. Während der Übergangsfrist ist eine geringfügige Erhöhung der Beitragssätze vorgesehen.

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Sozialfonds. Für Agenten, die in Form einer Kapitalgesellschaft tätig sind, zahlen die Auftraggeberfirmen einen Beitrag auf alle im Rahmen des Agenturverhältnisses ausgezahlten Beträge, ohne Unter- und ohne Obergrenze. Für 2016 gilt ein Beitragssatz von vier Prozent, wovon drei Prozent auf die Auftraggeberfirma und ein Prozent auf die Agenturgesellschaft entfallen. Für die Zahlung muss die Auftraggeberfirma die Aufstellung, die ca. einen Monat vor Fälligkeit ins Netz gestellt wird, im geschützten Mitgliederbereich online ausfüllen. Rentenvoraussetzungen. Zu den verschiedenen von der Stiftung ausgezahlten Leistungen gehört in erster Linie die normale Altersrente. Für den Antrag müssen Handelsagenten und -vertreter die Anforderungen laut geltender Geschäftsordnung erfüllen: d. h. mindestens 20 Jahre Beitragszeiten, meldebehördliches Mindestrentenalter, Quote, die sich aus der Summe der Beitragszeiten und des meldebehördlichen Alters für das betreffende Jahr ergibt. Für 2016 müssen Männer die Quote 90, Frauen die Quote 86 erreichen. Berechnung der Rente. Diese erfolgt nach folgenden Kriterien: - Quote A: Sie entspricht den bis zum 30.09.1998 aufgelaufenen Beitragszeiten, die – bezogen auf das Datum des Anspruchserwerbs – nach den Kriterien laut Art. 10 des zuvor geltenden Gesetzes 12/73 berechnet werden. Gesucht wird im Rahmen der Einzahlungen der letzten zehn Jahre der Dreijahreszeitraum mit dem höchsten Provisionsniveau, in Ermangelung werden drei nicht aufeinanderfolgende Jahre berücksichtigt. Dieses Jahrzehnt wird bestimmt, indem von der letzten Ein-

zahlung des Monats, in dem der Rentenanspruch erworben wurde, zurückgerechnet wird. Falls der Betrag der Quote A den jährlichen Betrag von 2582,28 Euro übersteigt, erfolgt die in Art. 25 des genannten Gesetzes vorgesehene Herabsetzung. -Q uote B: Sie entspricht den Beitragszeiten, die im Zeitraum vom 01.10.1998 bis 31.12.2003 erworben wurden und die nach den Kriterien des Abs. 1, Art. 18 der Geschäftsordnung der Stiftung Enasarco vom 01.10.1998 berechnet werden. Für die letzten 15 Jahre wird die durchschnittliche Provisionshöhe bestimmt, die auf eine tatsächlich beitragsgedeckte Anzahl von Jahren berechnet wird (siehe Art. 18 der Geschäftsordnung des Jahres 1998). Dieser Fünfzehnjahreszeitraum wird bestimmt, indem von der letzten Einzahlung des Monats, in dem der Rentenanspruch erworben wurde, zurückgerechnet wird. - Quote C: Diese Quote bezieht sich auf die nach dem 01.01.2004 erworbenen Beitragsjahre und wird nach dem beitragsbezogenen System berechnet. Die eingezahlte Beitragssumme (Summe der nach dem 01.01.2004 eingezahlten Beiträge) wird mit dem Umrechnungskoeffizienten multipliziert, der für das Alter des Mitglieds zum Zeitpunkt des Erwerbs des Rentenanspruchs vorgesehen ist.

lsala@hds-bz.it


berufsgruppen

Handelsagenten und -v ertreter

BodenkreditDarlehen von Enasarco

Handelsagenten und -vertreter

Zusatzleistungen: Was ist neu?

it eichung läuft. Se Frist für die Einr g un ift St r de läuft bei 18. Jänner 2016 Einreidie r fü ist Fr die Enasarco wieder igung von ge auf Genehm trä An r de g un ch en. leh ar denkredit-D begünstigten Bo zur g un ift St r 15 von de Diese waren 20 r Gede n te tä ali od der M Überarbeitung itglieder rlehen an die M Da r de g un hr wä igungen hm ne en. Die Ge ausgesetzt word 60 n vo er au gkeitsd haben eine Gülti Tagen.

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Das Enasarco-Programm für 2016. Zu den Neuheiten im

Rahmen der Zusatzleistungen 2016 gehört ein Beitrag für den Erwerb von Schulbüchern. Diese Unterstützung ist für Familien von Handelsagenten bestimmt, deren Kinder im Schuljahr 2016/2017 eine Mittel- oder eine Oberschule besuchen. Um in den Genuss dieses Beitrages zu kommen, muss nur ein Formular ausgefüllt und eine Bestätigung des Schulbesuchs beigelegt werden. Zeit sparen können Mitglieder nun mit der Eigenerklärung der eigenen Einkünfte in den Fällen, in denen ein Einkommensnachweis vorgesehen ist. In diesem Fall muss kein ISEEVordruck zur Einkommens- und Vermögenssituation beigelegt werden, es reicht das dafür vorgesehene Formular. Die Stiftung Enasarco setzt ihre Bemühungen zur Vereinfachung der Serviceleistungen für die eigenen Mitglieder fort. Im Oktober 2014 wurde der Pensionsantrag online gestellt, seit Februar 2015 kann das Geburtengeld und der Mutterschaftsbeitrag online beantragt werden. Im Jahr 2015 wurden auch die zertifizierte elektronische Post als Alternative zum Versand von Einschreiben bereitgestellt.

lsala@hds-bz.it

Handelsagenten und -vertreter

Danke Pino Eller! Unser geschätztes Mitglied Giuseppe „Pino“ Eller, Gründungsmitglied des Landesverbandes sowie Handelsagent und -vertreter der ersten Stunde, ist im Alter von 96 Jahren verstorben. Wir werden ihn in guter Erinnerung behalten, als einen Menschen voller Lebensfreude und Begeisterung für seine Arbeit. Wir sind ihm zu großem Dank verpflichtet für seine wertvolle Berufserfahrung, die er stets mit uns geteilt hat, und für seinen Beitrag zur Gründung des Verbandes, der sich für die Belange der Berufsgruppe einsetzt, der er bis zum Schluss angehörte.

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berufsgruppen hds-bz.it/baustoffhaendler hds-bz.it/grosshandel

nline u di e o Die St wnloads. Do un t e r

Viele Infos und Inputs: v. l. Vizepräsident Roman Terzer, Fachgruppenleiterin Christine Walzl und Brigitte Schönthaler.

GroSShandel

Lkw-Verkehr 16 in Südtirol neu geregelt Das Regierungskommissariat für Südtirol hat vor Kurzem die für das Jahr 2016 geltenden Verkehrsverbote für Lastkraftwagen veröffentlicht. Um bessere Verkehrsbedingungen an Tagen mit intensivem Verkehrsaufkommen zu gewährleisten, dürfen Fahrzeuge und Fahrzeugkomplexe zur Güterbeförderung mit einem Höchstladegewicht von mehr als 7,5 Tonnen an einigen Tagen nicht fahren. Davon betroffen sind Straßen, außerhalb der geschlossenen Ortschaften in Südtirol sowie die Brennerautobahn. Mehr dazu online.

smaffei@hds-bz.it

Baustoffhändler

Erstklassig, kompetent und stark Berufsgruppe bespricht wichtige Punkte. Neues Vergabegesetz, Sektorendaten, Agenturverträge, Abkommen mit Messe Bozen - zahlreiche Themen kamen Ende Jänner bei der Vollversammlung der Baustoffhändler auf den Tisch. Der Austragungsort – die Messe Klimahouse in Bozen – war strategisch gut gewählt. Viele Aussteller der Fachmesse für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen nutzten nämlich die Gelegenheit sich vor Ort zu informieren und einige wesentliche Punkte mit Fachleuten zu besprechen. Neues Vergabegesetz „Ein wichtiger Schritt für den Baustoffhandel war 2015 die Verabschiedung des neuen Vergabegesetzes. Wir haben damit erreicht, dass auch die Baustoffhändler, die als Unterauftragnehmer bezeichnet werden, den Status des Subunternehmers erhalten. Bei einer öffentlichen Auftragsvergabe kommen sie somit in den Genuss des Vorzugsrechtes bei Abrechnungen und Auszahlungen“, sagt Präsidentin Brigitte Schönthaler. Neue WIFO-Studie vorgestellt Die Prognose für das Jahr 2016 fällt zwar nicht gut aus, dennoch sollten sich die negativen Sektorendaten der letzten fünf Jahre

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verbessern. Georg Lun, WIFO-Direktor der Handelskammer Bozen, referierte über einige Eckdaten der neuen Studie und über die Sektorendaten. Stärkster Faktor wird in den nächsten Jahren der Sanierungsbereich sein, der einzige mit einem klaren Aufwärtstrend. Und hier kann der Baustoffhandel als kompetenter Beratungspartner für Bauherren, Energiefachberater und innovative Komplettlösungssysteme eine große Rolle spielen. hds-Rechtsberatung stellt sich vor Der hds nutzte die Vollversammlung, um über das Servicepaket der Rechtsberatung zu informieren. Agenturverträge, öffentliche Ausschreibungen und Vertragswesen sind nur einige der vielen Dienstleistungen. Ein umfassendes Panoramabild lieferte Expertin Stephanie Maffei. Mehr Informationen gibt es auch auf hds-bz.it/recht.

Zum Abschluss bedankte sich Präsidentin Schönthaler bei der Messeverwaltung für die gute Zusammenarbeit und für das langjährige partnerschaftliche Abkommen.

cwalzl@hds-bz.it


berufsgruppen hds-bz.it/lebensmittelgewerbe

LebensmitteLsicherheit Schulungsmaßnahmen für Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen

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Bei der Vorstellung in Bozen: v. l. der Vizelandesinnungsmeister der Südtiroler Bäcker, Sandro Pellegrini, SWR-Präsident Philipp Moser, LR Martha Stocker, Maria Di Tommaso (Hygieneärztin Südtiroler Sanitätsbetrieb) und Karin Bianchini (Direktorin Landesamtes für Hygiene und öffentliche Gesundheit).

Lebensmittelgewerbe

Lebensmittelgewerbe

Lebensmittelsicherheit leicht gemacht

Produkte richtig kennzeichnen

Neue Broschüre vorgestellt. Jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, ist verpflichtet, die Lebensmittelsicherheit zu überwachen und zu dokumentieren. Außerdem müssen Angestellte, die im Lebensmittelbereich tätig sind, geschult werden (EU-Verordnung Nr. 852/2014). Die Art und Weise der Schulung überlässt der europäische Gesetzgeber den Mitgliedsstaaten. Durch einen Beschluss der Landesregierung (Nr. 542/2014) wurden die Inhalte der Schulung definiert, nicht aber die Dauer. Die Schulung kann von dem Unternehmer selbst, einer beauftragten Person oder mittels ELearning durchgeführt werden.

Täuschungen sind strafbar. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln wird in der europäischen Verordnung Nr. 1169/2011 geregelt. Die Vorschriften gelten für Etikettierung, Aufmachung und Werbung. Sie bringen mehr Transparenz und machen es Verbrauchern leichter, sich über die Qualität der Lebensmittel zu informieren.

Tolle Aufmachung, übersichtlich strukturiert Die Inhalte der Schulung zur Lebensmittelsicherheit wurden vor Kurzem in einer Broschüre zusammengefasst. Neben den rechtlichen Grundlagen sind allgemeine Informationen zur Hygiene, Rücknahme von Lebensmitteln, Transport von Lebensmitteln und Warenkontrolle enthalten. Die Durchführung der Schulung und die Teilnahme der Mitarbeiter müssen dokumentiert werden. Nach Abschluss der Schulung erhalten die Angestellten ein Zertifikat. Der Nachweis muss auf Verlangen der Kontrollorgane bei der Lebensmittelüberwachung vorgelegt werden.

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Keine falschen Erwartungen wecken „Da die Etikettierung ein sehr komplexes Thema ist, machen Lebensmittelunternehmer immer wieder Fehler bei der richtigen Kennzeichnung von Lebensmitteln. Diese Fehler werden von den Kontrollbehörden bestraft. Werden auf einer Teepackung Vanilleblüten oder Himbeeren dargestellt, so müssen diese auch im Produkt enthalten sein. Zudem muss auf der Etikette angegeben werden, wie viel Prozent davon enthalten sind. Die Darstellung auf einem Produkt ist eine Form der bildlichen Kennzeichnung,“ sagt der Fachgruppenleiter Stefan Kuhn. Wird durch die Etikette eine falsche Erwartung geweckt, so fällt das unter Konsumententäuschung und kann zu einer Strafanzeige führen.

Die Broschüre „Lebensmittelsicherheit - Schulungsmaßnahmen für Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen“ wurde vom Südtiroler Wirtschaftsring SWR in Zusammenarbeit mit dem Land Südtirol herausgegeben und im Rahmen einer Pressekonferenz in Bozen vorgestellt. Auch das Lebensmittelgewerbe im hds war an der Ausarbeitung maßgeblich beteiligt.

Ein Tipp vom Fachmann Auf den Etiketten werden oft Produkte angezeigt, die nicht im Produkt enthalten sind, jedoch aber in Zusammenhang damit stehen. „Oft wird die Darstellung eines Produktes durch ein anderes ergänzt. Zum Beispiel Topfen, der mit Schnittlauch und Petersilie garniert ist. In solchen Fällen empfiehlt es sich, in der Nähe des nicht enthaltenen Produktes die Kennzeichnung Serviervorschlag – suggerimento di presentazione anzubringen“, erklärt Kuhn.

skuhn@hds-bz.it

skuhn@hds-bz.it

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berufsgruppen hds-bz.it/lebensmittelgewerbe hds-bz.it/junge hds-bz.it/wanderhaendler

Lebensmittelgewerbe

18 Colomba richtig kennzeichnen

Verschärfte Kontrollen der NAS. Co-

lomba, Panettone, Pandoro und viele andere Produkte sind gesetzlich geschützt. In einem Ministerialdekret aus dem Jahr 2005 wurden die genauen Zutaten, das richtige Mischverhältnis und die Etikettierung festgehalten. Damit die Vorschriften auch eingehalten werden, führt die Gesundheitspolizei NAS Kontrollen in ganz Südtirol durch. „Leider haben einige Inhaber Probleme mit der prozentuellen Kalkulation der Produkte. Online stellen wir unseren Mitgliedern eine Berechnungstabelle der Zutaten zur Verfügung. Dem Produkt können auch Fantasienamen wie Ostertaube oder Weihnachtsbrot gegeben werden. Damit unterliegt man nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften, die für Colomba & Co. gelten“, sagt der Verantwortliche für das Lebensmittelgewerbe Stefan Kuhn. Vorverpackte Produkte müssen richtig etikettiert werden. Bei nicht abgepackten Produkten muss im Geschäft eine Deklaration (Cartello Unico für Konditoreiwaren) für die Kunden sichtbar sein. Wichtige Infos und Hilfen online unter Downloads.

skuhn@hds-bz.it

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Wanderhändler Junge im hds

Neues Jahr, neue Ziele Themen, die bewegen. Die Wirtschafts­vertreter der Jugendorganisationen haben sich vor Kurzem zu einer Klausurtagung getroffen und die Ziele für 2016 definiert (siehe Bild). Unterstützung für junge Unternehmer, Austausch mit anderen Organisationen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Vertretungsmanagement sowie Praktika. Mit diesen Themen will sich die Junge Wirtschaft Südtirol in diesem Jahr auseinandersetzen und dazu auch einige Verbesserungsvorschläge finden. Seit Jahren stehen die Vertreter der Jungen Wirtschaft in engem Kontakt mit den Garantiegenossenschaften. Durch ein Abkommen sollen junge Unternehmer bei der Kapitalbeschaffung besser unterstützt werden. Bereits in Planung ist ein Austausch mit den Vertretern der Jungen Wirtschaft Tirol. Bei einem gemeinsamen Tag stehen das Kennenlernen und die Diskussion über gemeinsame Interessen im Mittelpunkt.

Teilnahme an Märkten außerhalb Südtirols Der hds informiert. Inhaber von Standplätzen, die sich außerhalb von Südtirol befinden, diese verpachtet haben oder dort als Pächter aufscheinen, sollten sofort die Laufzeiten ihrer Konzessionen überprüfen. Italienweit gelten nämlich unterschiedliche Verfallsdaten, in einigen Provinzen ist der erste Termin bereits im Jahr 2017. Für die Erneuerung der Konzessionen sollen in Zukunft neue Kriterien und neue Auswahlverfahren gelten. Genaue Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Mehr Infos: Christine Walzl, Fachgruppenleiterin, T 0471 310 514, cwalzl@hds-bz.it.

liches Einheit der sdatum Verfall ionen s e onz s k z t la p Stand irol: in Südt 2021 ember 31. Dez


weiterbildung hds-bz.it/kurse

ur s e A ll e K r eit s Sie be n e d n fi . online

Informativ und kompakt strukturiert Metamorphose der hds-Kursbroschüre. Das neue Jahr bringt eine Wandlung mit sich – Die Kurse im hds-Angebot werden ab nun nicht mehr als Broschüre herausgegeben, sondern als Faltblatt dem hdsmagazin beigelegt. Umfangreich wie bisher gestaltet sich das neue Frühjahr-/Sommerprogramm, mit tollen News, interessanten Weiterbildungsveranstaltungen und den erfolgreichen Pflichtkursen. Das neue Konzept vereint Kürze und Infos in einem ansprechenden Design. Zielgruppengerechte Gestaltung weckt Lust auf Weiterbildung. Sind Sie schon neugierig geworden? Bereits in der nächsten Ausgabe wird Ihr Wissensdurst gestillt. Weitere Fragen beantworten gerne: Patrizia Anhof und Verena Kasal, das hds-Weiterbildungsteam in Bozen (T 0471 310 323/ 324).

bildung@hds-bz.it

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Biologisch, fair, glutenfrei hds-Kurs begeistert die Teilnehmer. Bio, Fair Trade, DOP, halal, glutenfrei ... der Logo- und Siegeldschungel im Lebensmittelhandel – ein langer Titel mit viel Inhalt. Und um mehr über diese Thematik zu erfahren, haben sich die Teilnehmer Mitte Jänner in Bozen zu der hds-Infoveranstaltung getroffen. Verkäufer sowie Unternehmer aus dem Lebensmittelsektor und einige Interessierte nahmen viel Wissenswertes mit nach Hause. Profitieren können davon in Zukunft vor allem die Kunden, denen nun mehr und eine bessere Beratung über verschiedenste Zertifizierungen und Labels im Lebensmittelsektor geboten wird. Fair Trade, geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), geschützte geographische Angabe (g.g.A.), glutenfrei, laktosefrei, vegan und und und sind keine Fremdwörter mehr. In Gruppenarbeiten wurden außerdem Pflicht- und Zusatzangaben auf Etiketten herausgefiltert und besprochen sowie Ernährungstrends und verschiedene Nahrungsmittelunverträglichkeiten aufgezeigt. Ein Dank geht an die tolle Runde für so viel Begeisterung und Engagement sowie an die Referentin, Doris Troger von IDM Südtirol.

Die hds-Mitgliedervorteile Entdecken auch Sie die große Welt der hds-Mitgliedervorteile. Alle aktuellen Preisvorteile finden Sie auf hds-bz.it/mitgliedervorteile. Mehr Informationen: T 0471 310 311, mitgliedervorteile@hds-bz.it.

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betriebe informieren

Ein Ladele für Tschengls 20

Seit Jänner wieder Gemischtwaren für das Dorf. Tschengls ist eine kleine Fraktion der Gemeinde Laas mit rund 500 Einwohnern. Im Dorf gibt es nun wieder ein Lebensmittelgeschäft, seit Ende November im Ladele die Lichter ausgingen. Durch eine neue Ausrichtung der Struktur konnte der Laden von der Konsumgenossenschaft Laas am 16. Jänner wiedereröffnet werden. Dank Obfrau Annemarie Rieger

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und Geschäftsführerin Klaudia Telser können nun wieder die Mitglieder und Kunden der Konsumgenossenschaft mit Artikeln des täglichen Bedarfs unterstützt werden. Das Geschäft ist von Montag bis Samstag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet. Bürgermeister Andreas Tappeiner und hdsBezirkspräsident Dietmar Spechtenhauser bedankten sich vor Ort für die gelungene Aktion.

Fahrrad 200 Jahre alt Rundes Jubiläum wird gefeiert, helios holt Auftrag. Baden-Württemberg feiert 2017 den 200. Geburtstag des Fahrrads. Für das große Jubiläumsjahr sind zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen im ganzen Land geplant. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg hat die Agenturen helios (Bozen) und Ansel & Möllers (Stuttgart) sowie das Institut raumkom (Trier) mit der Konzeption und Durchführung der Kommunikation und Events beauftragt. Die PR- und Eventagentur Ansel & Möllers zeichnet dabei für das Gesamtprojektmanagement, das Eventmanagement und die Medienarbeit verantwortlich. raumkom widmet sich vorrangig einem landesweiten Projektwettbewerb zur Förderung des Radverkehrs. Die dritte Agentur im Bunde, helios, Spezialist für die Kommunikation von Nachhaltigkeitsthemen, kümmert sich um das Corporate Design und sämtliche Werbemaßnahmen. Alle drei Dienstleister waren bereits in der Vergangenheit erfolgreich für die Kommunikationskampagne RadKULTUR des Verkehrsministeriums tätig und wirken seit 2012 daran mit, eine positive Radkultur in Baden-Württemberg zu etablieren.


rechtsberatung hds-bz.it/datenschutz

E-Commerce, Werbung und Datenschutz Alle Schlüsselbegriffe und gesetzlichen Pflichten. Das Internet hat auch den Handel revolutioniert. Die Entwicklung des Onlinehandels und die Nutzung der elektronischen Post für Werbezwecke sind sichtbare Zeugnisse dieser Veränderungen. Um unangenehme Sanktionen zu vermeiden, empfiehlt sich die genaue Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (GvD Nr. 196/2003), das zusammen mit den Maßnahmen der Datenschutz-Aufsichtsbehörde die Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelt. Vier Schlüsselbegriffe sind zu beachten: Informationsblatt, Newsletter, Zustimmung, Profilierung. Informationsblatt. Jeder hat schon mal ein Datenschutz-Informationsblatt in der Hand gehalten. Obwohl es sich um ein wichtiges Dokument handelt, haben nur wenige diese Informationen im Detail gelesen. Diesem Merkblatt kann der Endverbraucher alle wesentlichen Informationen über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten entnehmen und auf dieser Grundlage entscheiden, ob er seine Einwilligung zur betreffenden Datenverarbeitung geben will. Das Informationsblatt muss nach Maßgabe des Art. 13 des genannten Datenschutzgesetzes Angaben zu den Methoden, den Zwecken und den Akteuren der Datenverarbeitung sowie Hinweise auf die Rechte des Inhabers der Daten und andere im Gesetz vorgesehene Hinweise enthalten. Das Datenschutz-Informationsblatt muss auf E-Commerce-Portalen zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der personenbezogenen Daten durch den Kunden eingeblendet werden. Newsletter. Werbung ist das Um und Auf im Handel, doch wie bei Werbeverkäufen oder im Schlussverkauf gelten auch für kommerzielle Werbung per E-Mail klare Vorschriften. Newsletters sind per EMail, SMS oder MMS versandte Nachrichten, in denen die Kunden über spezielle Werbemaßnahmen, Sonderangebote oder sonstige Angebote des Händlers informiert werden. Zustimmung. Für den rechtskonformen Versand dieser Nachrichten muss zuvor die Zustimmung des Kunden eingeholt werden, für den die Werbung bestimmt ist. Die nachträgliche Einholung dieser Erlaubnis nach dem Versenden von Werbenachrichten ist nicht zulässig.

Die Informationen über die Zusendung von Werbematerial – z. B. wie, wann und warum man Informationen zu kommerziellen Zwecken senden will – müssen im oben genannten Datenschutz-Informationsblatt enthalten sein. Wenn die Daten digital über eine Website angegeben werden, ist zu beachten, dass auf den Feldern der Seiten, auf denen die Zustimmung eingeholt wird, keine Voreinstellungen, z. B. in Form von Häkchen zur Aussage „stimme der Datenverarbeitung zu“, zulässig sind. Der Kunde muss nämlich immer die Möglichkeit haben, frei zu wählen, ob er seine Einwilligung zur Datenverarbeitung für kommerzielle Zwecke erteilt oder nicht. Profilierung. Zu diesem Zweck werden die Konsumgewohnheiten der Nutzer des eigenen Portals erfasst und analysiert. Ziel dieser Tätigkeit ist es, den Kunden aufgrund ihrer Präferenzen personalisierte Angebote per E-Mail zu senden; diese Vorlieben können z. B. anhand der besuchten Websites und der angesehenen Produkte ermittelt werden. Diese Tätigkeit ist zulässig, man muss aber beachten, dass der Nutzer in diesem Fall darüber informiert werden muss, dass über die betreffende Website – z. B. über die Cookies, für die das Portal mithilfe eines Informatikers angepasst werden muss – die Konsumgewohnheiten und Kaufentscheidungen erfasst und analysiert werden können. Darüber hinaus muss der Nutzer – wie bereits dargelegt – auch seine Einwilligung erteilen zur Profilierung zu Marketing- und Werbezwecken. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

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Die Pflichten für den Träger der Datenverarbeitung. Der Träger der Da-

tenverarbeitung, d. h. in unserem Fall der Händler, ist hingegen laut Verbrauchergesetz verpflichtet, der Aufsichtsbehörde (vergl. Art. 37, lit. d) diese Profilierungstätigkeit in der gesetzlich vorgesehen Form zu melden. Für diese Meldung sind Sekretariatsgebühren zu zahlen. Wie lange können die Daten gespeichert werden? Das Gesetz erlaubt die Speicherung der Daten nur für die Dauer der Zeit, die für die Erfüllung der Zwecke erforderlich ist, für die ursprünglich die Datensammlung und -verarbeitung erfolgte. Danach müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften oder der Anweisungen der Aufsichtsbehörde kann teuer werden. Das Verbrauchergesetz sieht – außer in den Fällen, in denen es sich um strafrechtlich relevantes Verhalten handelt – Sanktionen vor, die auch bis zu 180.000 Euro betragen können. Abschließend eine letzte Empfehlung: Wer im E-Commerce tätig ist, sollte auf jeden Fall geeignete Allgemeine Geschäftsbedingungen ausarbeiten.

Luca Tommaseo, Rechtsberatung, T 0471 310 561, ltommaseo@hds-bz.it

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31. März Jahresmeldung Batterien Die importierten bzw. hergestellten Batterien und Akkumulatoren, die im Jahr 2015 in Italien verkauft worden sind, müssen dem Umweltministerium gemeldet werden.

30. April MUD Unternehmen, die gefährliche Abfälle erzeugen, müssen jährlich die Abfallerklärung MUD in der Handelskammer Bozen einreichen. Die Pflicht dazu besteht ebenfalls für Betriebe, die Abfälle professionell verwerten oder beseitigen und sie gewerbsmäßig sammeln und befördern sowie für Händler und Vermittler von Abfällen.

Jahresmeldung AEE Die importierten bzw. hergestellten Elektro- und Elektronikgeräte (AEE), die im Jahr 2015 in Italien verkauft worden sind, müssen dem Umweltministerium gemeldet werden.

Jahresgebühren Umweltverzeichnis

31. Mai

Unternehmen, die im Umweltfachregister eingetragen sind, müssen die Jahresgebühren bezahlen.

Jahresmeldung F-Gase

SISTRI

Anlagen, die mehr als 3 kg fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten, müssen dem „Istituto superiore per la protezione e la ricerca ambientale (Ispra)“ gemeldet werden. Die Meldung erfolgt kostenlos und kann nur vom Betreiber der Anlage bzw. vom Anlagen- oder Kühltechniker durchgeführt werden.

Wer zur Anwendung des SISTRI verpflichtet ist, muss den jährlichen Beitrag einzahlen.

Umwelt

Die Fälligkeiten und Fristen 2016

Die Einzahlung der Jahresgebühr sowie alle Meldungen erfolgen online. Die Experten im hds übernehmen gerne für Sie diese Aufgabe. Ihr Kontakt in Bozen: Magdalena Knoll, T 0471 310 504, mknoll@hds-bz.it. hds-bz.it/abfallwirtschaft

handels- und dienstleistungsverband Südtirol


betriebsberatung hds-bz.it/garfidi hds-bz.it/beratung

Mit einer Bürgschaft leichter zum Kredit Ihre erste Adresse, der Garfidi Point im hds. Viele Unternehmen tun sich schwer Finanzierungen zu bekommen. Oft scheitert es dabei an den fehlenden Sicherheiten. Eine Bürgschaft vonseiten der Garantiegenossenschaft Garfidi jedoch kann den Zugang zu Krediten erleichtern. Garfidi bürgt für Finanzierungen zugunsten der Südtiroler Klein- und Mittelbetriebe. Bürgschaften können für die verschiedensten Formen der Finanzierung gegeben werden, wie für Kontokorrentkredite, Darlehen, Leasing, Bevorschussung von Rechnungen, Import- und Exportfinanzierungen usw. Garfidi bürgt auch bei Umschuldungen und Refinanzierungen.

Garantiegenossenschaft in ständiger Entwicklung Garfidi hat im Januar ihr Programm für die nächsten Jahre vorgestellt und gleichzeitig auf eine positive Entwicklung zurückgeblickt. Die ausbezahlten Finanzierungen haben von 2013 auf 2015 um ca. 47 Prozent zugenommen. Die ausgestellten Garantien haben im gleichen Zeitraum um ca. 44 Prozent zugenommen. Im Jahr 2015 hat Garfidi für Finanzierungen in der Höhe von ca. 20,9 Millionen Euro mit einem Garantiebetrag von ca. 9 Millionen Euro gehaftet. Die durchschnittliche Garantieleistung lag bei ca. 44 Prozent. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 330 Garantieansuchen vom Verwaltungsrat der Garfidi behandelt, davon wurden 307 Ansuchen genehmigt und 23 Ansuchen abgelehnt.

Der Garfidi Point im hds Beim hds ist ein Garfidi Point angesiedelt, der eine wichtige Vorarbeit für die Aufnahme in die Garantiegenossenschaft leistet. Hier werden die entsprechenden Informationen über die Leistungen der Garfidi geliefert. Der Garfidi Point im hds steht bei Finanzierungsangelegenheiten beratend zur Seite und hilft bei der Vorbereitung und Übermittlung des Garantieantrages sowie in der Abwicklung der Aufnahme in die Garantiegenossenschaft. Die Bewertung der Anträge obliegt dann dem Verwaltungsrat der Garfidi.

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Franz Josef Dorfmann, Betriebsberatung, T 0471 310 424, fdorfmann@hds-bz.it

Dilemma Mietverträge hds hilft bei der Verwaltung. Das Serviceangebot des hds bietet steuerliche und rechtliche Beratung für jegliche Art von Mietverträgen. Dazu gehören auch die Verfassung des Mietvertrages, Registrierung des Vertrages, Verwaltung der jährlichen Fälligkeiten, Berechnung der Istat-Erhöhung und Verwaltung des Schriftverkehrs zwischen Vermieter und Mieter. Weitere Infos: T 0471 310 420, beratung@hds-bz.it.

hdsmagazin #3/16


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steuerberatung hds-bz.it/steuern

Das Haushaltsrahmengesetz 2016 24

Erhöhte Abschreibung für neue Anlagegüter. Laut Stabilitätsgesetz Nr. 208/2015 können Unternehmen und Freiberufler, die in neue Anlagegüter investieren, die Anschaffungskosten um 40 Prozent erhöhen und so höhere Abschreibungsbeträge/Leasingraten steuerlich geltend machen. Merkmale der Anlagegüter. Die Investitionsgüter müssen im Zeitraum 15. Oktober 2015 31. Dezember 2016 neu gekauft/geleast werden. Um den Steuervorteil in Anspruch nehmen zu können, müssen die Anlagegüter in Betrieb genommen werden. Im Jahr 2015 erworbene Anlagegüter müssen daher für die Nutzung der um 40 Prozent erhöhten Anschaffungskosten für das Jahr 2015 bereits zum 31. Dezember 2015 in Betrieb gewesen sein. Für den Kauf von neuen Kraftfahrzeugen mit beschränkter Abzugsfähigkeit (betriebliche Fahrzeuge, Pkw von Handelsagenten und -vertretern) kann zusätzlich zur Erhöhung der Anschaffungskosten um 40 Prozent auch noch eine weitere Erhöhung der abzugsfähigen Kosten um ebenfalls 40 Prozent in Anspruch genommen werden. Abzugsfähiger Prozentsatz. Die Erhöhung um 40 Prozent gilt nicht für Fahrzeuge, die für den größten Teil der Steuerperiode den Beschäftigten für die gemischte Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Kfz-Ausgaben (Abschreibung, Treibstoff, Wartung, Reparaturen) können weiterhin im Ausmaß von 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden; Handelsagenten und -vertreter können 80 Prozent dieser Kosten abziehen.

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Von der neuen Bestimmung ausgenommen sind: • Gebäude und Bauarbeiten, • Wirtschaftsgüter mit einem Abschreibungskoeffizienten von unter 6,5 Prozent, • A nlagegüter besonderer Gruppen (Lebensmittelhersteller, Strom-, Gas- und Wasserbranche, Transportunternehmen, Telekommunikationsbranche). Anwendungsbereich der Erhöhung. Der hier beschriebene Steuervorteil soll Investitionen in neue Anlagegüter dadurch fördern, dass eine erhöhte Abschreibung auf die Anschaffungskosten für diese Güter gewährt wird. Auf diese Weise können höhere Abschreibungsquoten und Leasingraten steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Steuervorteil wirkt sich nur auf die Einkommensteuer/Gesellschaftssteuer (IRPEF/IRES) aus und hat keinen Einfluss auf die Wertschöpfungssteuer (IRAP). Bei Leasinggütern gilt die Erhöhung auf den Kapitalanteil der Leasingraten und auf den Ablösepreis - hinsichtlich der Berechnung der Abschreibungsquoten. Zu diesem Zweck ist zu beachten, dass für die erhöhte Abschreibung das Datum des Abschlusses des Leasingvertrags und nicht das Datum des Kaufs des Anlageguts maßgeblich ist. Die Erhöhung: - kann daher auf den Wert der auch nach dem 31. Dezember 2016 abgelösten Leasinggüter angewendet werden, wenn dafür Leasingverträge im Zeitraum vom 15. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2016 abgeschlossen wurden, - gilt nicht für Leasinggüter, die im Förderzeitraum 15. Oktober 2015 - 31. Dezember 2016 gekauft werden, aber Gegenstand von zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Leasingverträgen sind.

Die Erhöhung der Anschaffungskosten hat nur steuerrechtliche Bedeutung. Die erhöhte Abzugsfähigkeit von Abschreibungsquoten und Leasingraten kommt in folgenden Fällen nicht zum Tragen, was sehr von Vorteil ist: - bei Abtretung des Anlageguts, wenn der Veräußerungsgewinn/-verlust aufgrund der nicht abgeschriebenen Kosten bestimmt wird; diese Kosten werden ohne Berücksichtigung der um 40 Prozent erhöhten Abschreibung berechnet, - bezüglich der begrenzten Abzugsfähigkeit der Wartungskosten (maximal 5 Prozent des Werts der abschreibungsfähigen Anlagegüter zum 1. Jänner), - bei Abtretung des Leasingvertrags: für die Berechnung der Windfall Profits (Marktlagengewinn). Die Erhöhung der Anschaffungskosten hat – wie im Gesetz ausdrücklich vorgesehen – keinerlei Auswirkung auf die Anwendung der Branchenkennzahlen.

Fabiana Mancabelli, Steuerberatung, T 0471 310 403, fmancabelli@hds-bz.it



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Mutterschaftsurlaub: alle wichtigen Informationen 26

Entwicklung des gesetzlichen Mutterschutzes. Angesichts der laufenden Änderungen der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelung des Mutterschaftsurlaubes nachstehend einige Erläuterungen zum Thema.

Entwicklung des Mutterschutzes bis heute. Seit 1971 schreibt das Gesetz Nr. 1204 ein Beschäftigungsverbot für Mütter von fünf Monaten vor (Art. 4). Der Art. 5 sieht einen erweiterten Mutterschutz vor, wenn dieser von der Landesdirektion für Arbeit aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses (frühzeitiges Beschäftigungsverbot) angeordnet wird. Der Zeitraum des Beschäftigungsverbots laut Art. 4 und 5 muss in jeder Hinsicht für das Dienstalter sowie für das dreizehnte Monatsgehalt, das Weihnachtsgeld und den Urlaubsanspruch angerechnet werden (Art. 6). Schutz von erwerbstätigen Müttern. In der Folge wurde in der Regelung der wichtigsten Aspekte des Mutterschutzes noch einmal die Anrechnung der Mutterschutzzeiten auf das Dienstalter vorgeschrieben (GvD Nr. 151/2001 zur Umsetzung des Gesetzes Nr. 53/2000). Auf dieser Grundlage sieht der Kollektivvertrag für den Tertiärsektor (Art. 185, Abs. 7) in Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich vor, dass die „Mutterschutzzeiten in der Berechnung des Dienstalters für alle vertraglich festgelegten Aspekte – darunter auch für das dreizehnte Monatsgehalt, für den Urlaubsanspruch und für die Abfertigung – zu berücksichtigen sind“. Somit geht aus den Gesetzen und dem Kollektivvertrag eindeutig hervor, dass Arbeitnehmerinnen während des Mutterschaftsurlaubs sowie des frühzeitigen Mutterschutzes nur Ansprüche auf das dreizehnte Monatsgehalt erwerben. Das vierzehnte Monatsgehalt. In der Folge haben die Vertragsparteien die Anrechnung der Mutterschutzzeiten auf das vierzehnte Monatsgehalt nur in den Fällen vorgesehen, die im Kollektivvertrag (Abs. 1, Art. 185) genannt sind (der frühzeitige Mutterschutz ist hier nicht inbegriffen). Dieser Artikel wurde von den Vertragsparteien bei der Erneuerung des Kollektivvertrages 1999 ergänzt; am Rande des Art. 185 wurde eine Klarstellung eingefügt, mit

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der präzisiert wurde, dass die „Bestimmungen dieses Artikels auch für das vierzehnte Monatsgehalt gelten“. Da das vierzehnte Monatsgehalt als Ergebnis von Kollektivvertragsverhandlungen anzusehen ist, haben die Vertragsparteien beschlossen, den Anspruch darauf nur den in Art. 185 genannten Fällen vorzubehalten. Auf den vorzeitigen Mutterschutz wird an dieser Stelle nicht verwiesen. Aufgrund der oben genannten gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen kann man daher den Schluss ziehen, dass der Zeitraum des frühzeitigen Mutterschutzes nicht für den Anspruch auf das vierzehnte Monatsgehalt angerechnet wird. Unter Berücksichtigung der vertraglichen Vorgaben und der Änderungen, die 2011 im Rahmen der Erneuerung des Kollektivvertrags eingeführt wurden, kann in der Frage des Erwerbsanspruchs auf Freistellungen im Zeitraum des frühzeitigen Mutterschutzes folgendes festgestellt werden: Die Klarstellung zu Art. 146 des Kollektivvertrags sieht ausdrücklich vor, dass der Zeitraum des frühzeitigen Mutterschutzes für den Anspruch auf Freistellungen nicht angerechnet wird, zumal der Arbeitgeber für diesen Zeitraum zu keinerlei Entgeltzahlungen, auch nicht in Form von ergänzenden Beträgen, verpflichtet ist.

Alberto Petrera, Bereichsleiter Arbeitsund Gewerkschaftsangelegenheiten, T 0471 310 501, apetrera@hds-bz.it

INFO B Istatwert betreffend die Konsumpreise für die Angleichung der Mieten (Gesetz 392/78). - Nationale Veränderung Dezember 2014 – 2015 ist gleich + 0,0 % (75 % = + 0,0). - Veränderung in Bozen Dezember 2014 – 2015 ist gleich + 0,5 % (75 % = + 0,375).

B Die Indexzahl für die Abfindungen beträgt im Dezember 1,500000.


info aktuelles hds-bz.it/handel hds-bz.it/gastbetriebe hds-bz.it/beratung hds-bz.it/recht hds-bz.it/abfallwirtschaft

Einzahlungsfrist der SCF-Gebühr

Zugangsdaten griffbereit aufbewahren

Batterien und Akkumulatoren bis 31. März melden

Preisnachlass für hds-Mitglieder. Am 31. März endet für Handels- und Handwerksbetriebe die Frist für die Einzahlung des Beitrags für phonographische Rechte für das Jahr 2016. Für Gastbetriebe gilt als Frist der 31. Mai. Auch heuer erhalten hds-Mitglieder dank eines Abkommens zwischen SCF (Società Consortile Fonogrammi) und Confcommercio einen Preisnachlass von 30 Prozent auf den zu entrichtenden, ordentlichen Betrag. 40 Prozent erhalten Betriebe mit der Confcommercio Card. Ein FAQ zu den Autorenrechten finden Sie online.

Das Statistikportal für Unternehmen. Das Landesinstitut für Statistik (Astat) hat vor Kurzem an Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten mittels zertifizierter E-Mail (PEC) Zugangsdaten, Benutzername und Passwort für das Statistikportal der Unternehmen geschickt. Das Portal wird somit zum einzigen Zugriffspunkt auf Erhebungen des staatlichen Statistikinstitutes ISTAT. Die erhaltenen Zugangsdaten sind griffbereit aufzubewahren. Wenn ein Unternehmen, für eine statistische Erhebung ausgewählt wird, muss es den entsprechenden Fragebogen online beantworten.

Der hds hilft Ihnen dabei. Importierte sowie hergestellte Batterien und Akkumulatoren, die im Jahr 2015 verkauft wurden, müssen bis zum 31. März 2016 dem Umweltministerium gemeldet werden. Die im Jänner an das Konsortium und im März an das Umweltministerium gemeldeten Mengen müssen dabei übereinstimmen. Die Meldung erfolgt auf www.impresa.gov.it. Bei der Registrierung wird die digitale Unterschrift benötigt. Unternehmen, die in der Vergangenheit Batterien oder Akkumulatoren importiert haben und dies nun nicht mehr tun, müssen eine „0 kg“-Erklärung abgeben. Die Experten im hds helfen Ihnen gerne bei der Abfassung der Jahresmeldung.

beratung@hds-bz.it

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Infos und Terminvereinbarung: Magdalena Knoll, T 0471 310 504, mknoll@hds-bz.it.

Neue Informationspflicht für Onlinehändler Streitfälle nun einheitlich geregelt. Am 9. Jänner 2016 ist eine neue Verordnung der Europäischen Union in Kraft getreten. Die Händler sind nun verpflichtet auf ihren Onlineshops, darauf hinzuweisen, dass es auf europäischer Ebene eine neue Plattform zur außergerichtlichen Onlinestreitbeilegung (OS-Plattform) zwischen Verbrauchern und Onlinehändlern gibt

(EU-Verordnung Nr. 524/2013). Nach Einreichen einer Beschwerde, werden die Streitigkeiten von nationalen alternativen Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) entschieden. Mehr Infos: recht@hds-bz.it. hdsKoste bz.it/best ellun nlos das H für hds-Mit g in g Samm weisschild lieder: für die elstell e vo und A kkum n Batterien ulato Betrie ren im b. hdsmagazin #3/16


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handels- und dienstleistungsverband Südtirol


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