Italienische Post AG – Versand im Postabonnement– G.D. 353/2003 (konv. Ges. Nr. 46, 27.02.2004) Art. 1, Abs. 1, CNS BOZEN · Jahrgang LXVII · 3/2019 · IR/IP · monatlich
hds magazin #3/19 Monatsmagazin des Handelsund Dienstleistungsverbandes Südtirol hds-bz.it facebook.com/hds.unione
: Mit ilanz b ngs u t s Lei 2018
Neu: betriebliche Welfare-Leistungen Beachtliche Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte
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Betriebliche Welfare – Leistungen hds-bz.it/betriebswelfare
Sie möchten in Ihrem Betrieb Welfare-Leistungen für Ihre Mitarbeiter einführen? Wir bieten Ihnen • Unterstützung bei der Ausarbeitung und Einführung eines Welfare-Reglements und Hilfestellung bei rechtlichen und steuerlichen Aspekten • eine personalisierte digitale Welfare-Plattform (von Edenred Italia) für eine maximale Flexibilität bei der Verwaltung der Benefits • Begleitung und Hilfestellung bei der Nutzung des Welfare-Kontos seitens der Nutzer und Überwachung des Plans Kontakt: Sabine Mayr, T 0471 310 559, smayr@hds-bz.it
handels- und dienstleistungsverband Südtirol
editorial
Neue Landesregierung und Kompetenzverteilung Der hds zeigt sich mit der Bildung der neuen Landesregierung und mit der Neuaufteilung der Kompetenzen sehr zufrieden – allerdings mit einem Wermutstropfen und zwar, dass die Wirtschaftsbereiche nicht mehr gemeinsam in einem einzigen Ressort verwaltet werden. Wir hatten vollstes Vertrauen in Landeshauptmann Arno Kompatscher, der bisher für unsere Bereiche Handel und Dienstleistungen verantwortlich war. Und wir hatten in ihn vollstes Vertrauen, wenn es darum ging, diese Kompetenzen neu zu vergeben und dass er jene Person für das Wirtschaftsressort auswählt, die unsere Anliegen so gut vertritt wie es bisher der Fall war. Mit Philipp Achammer als neuen Landesrat ist zudem die neue Synergie mit den Themen Bildung und Arbeit erfolgversprechend. In der vergangenen Legislaturperiode sind von der Landespolitik in Rom und in Südtirol wichtige Punkte zum Wohle unserer Bereiche erreicht und von den politischen Entscheidungsträgern umgesetzt worden. Wir hoffen, dass diese gute Zusammenarbeit auch die nächsten fünf Jahre mit dem neuen Landesrat weitergeführt werden kann. Äußerst positiv ist es zudem, dass der Bereich Innovation Chefsache und somit direkt beim Landeshauptmann bleibt. Schade findet der Verband allerdings, dass der Tourismus von den restlichen Wirtschaftsbereichen getrennt wurde. Es hatte sich in den vergangenen Jahren bewährt, dass die Wirtschaft insgesamt von einem einzigen Ressort verwaltet wird. Nun wird es sicher nicht einfacher, gesamtwirtschaftliche Themen voranzubringen.
titelgeschichte Betriebliches Welfare: alle wichtigen Infos
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aktuelles Geoanalyse im Fokus
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bezirke E-Rechnung: der Service im Pustertal
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fachgruppen Vollversammlung der Baustoffhändler
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bildung Supervisor Ruth Gschleier im Gespräch
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betriebe informieren Aromakongress in Eppan
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betriebsberatung Fördergelder für Unternehmen
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steuerberatung Haushaltsgesetz: Neuerungen 2019
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Philipp Moser, hds-Präsident
Erfolgversprechende Synergie mit den Themen Bildung und Arbeit
Redaktion, Verwaltung und Werbung: 39100 Bozen, Mitterweg 5, Bozner Boden, T 0471 310 308/309, F 0471 310 396, pr@hds-bz.it, www.hds-bz.it Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes und Verantwortlicher Schriftleiter: Dott. Mauro Stoffella (Bereichsleiter Kommunikation) Redaktion: Dott. Sergio Colombi, Dott. Andreas Obexer, Manuela Seebacher Grafisches Konzept: Gruppe Gut – www.gruppegut.it titelbild: gettyimages Grafik: Stefano Hochkofler Fotos: Fotolia, freeimages, gettyimages, istockphoto, Helmuth Rier, Shutterstock, sxc Druckerei: Athesia Druck GmbH – Weinbergweg 7 – 39100 Bozen Aufgegeben am 22. FEBRUAR 2019 Die Redaktion behält sich das Recht vor, Anzeigen zurückzuweisen. Die in Gastartikeln wiedergegebene Meinung muss nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. Herausgeber: Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol Genossenschaft – Bozen, Sped. im P.A. – 45% - Art. 2. Absatz 20/b, Gesetz 662/96, Filiale Bozen, Eintragung Landesgericht Bozen Nr. 50/51 – Rep. 27256. Eintragung ROC Nr. 14101. Angeschlossen der USPI Unione Stampa Periodica Italiana
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Neu: betriebliche Welfare-Leistungen Beachtliche Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte
Die Stabilitätsgesetze 2016, 2017 und 2018 haben die breite Etablierung von betrieblichen Welfare-Leistungen gefördert, die große Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bieten: von steuerbegünstigten Benefits bis hin zur Möglichkeit, betriebliche Prämien in Service- und Dienstleistungen für den Alltagsbedarf umzuwandeln.
Unternehmen können die Lohnkosten senken, die Produktivität steigern, das Wohlbefinden der Beschäftigten verbessern und neue Talente anwerben.
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Durch diese Welfare-Leistungen können Unternehmen die Steuervorteile optimieren und so nicht nur die Kaufkraft der Beschäftigten steigern, sondern auch gleichzeitig deren Wohlbefinden und Produktivität. Es handelt sich demnach um eine interessante Neuerung für Unternehmen, aber auch für Arbeitnehmer, die steuerbegünstigt Güter und Serviceleistungen für sich oder ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können.
Der hds begleitet die Mitgliedsbetriebe bei der Einführung dieser für alle Seiten vorteilhaften Zusatzleistungen und unterstützt sie mit entsprechenden Instrumenten und Beratungsleistungen, damit sie die Vorteile und Steuerbegünstigungen in vollem Umfang nutzen können. Zunächst einige Informationen zum neuen Projekt: Was versteht man unter betrieblichem Welfare?
Eine allgemeine, einheitliche Definition von betrieblichem Welfare ist nicht einfach. Man versteht darunter das Paket an Initiativen, Gütern und Leistungen, das der Betrieb seinen Beschäftigten zur Verbesserung ihres Wohlbefindens und zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bereitstellen kann.
titelgeschichte Rabatten und von Leistungen, die über spezielle Vertragsabkommen bezogen werden können. Den Beschäftigten wird eine breite Auswahl an Gütern und Leistungen für den beruflichen Alltag und für die Freizeit angeboten, passend für alle Altersklassen und alle Lebensstile. Wie werden die Welfare-Leistungen
Vorstellung bei den Bezirksversammlungen 2019 Der hds wird den Mitgliedern das Thema Welfare und betriebliche Zusatzleistungen auch im Rahmen der diesjährigen Bezirksversammlungen kurz vorstellen. Diese finden wie folgt statt:
finanziert? Für Beschäftigte bedeutet das, dass sie aus einer Palette an Gütern und Leistungen die Es gibt folgende Möglichkeiten zur Finanfür ihren Bedarf passenden Angebote aus- zierung eines Welfare-Plans: wählen können; das Unternehmen kann da- - direkte Finanzierung (so genanntes „on mit seinen Steuervorteil optimieren. top“). Der Betrieb investiert zusätzliche Summen, indem er neue Prämien einführt, die vollkommen in Form von Welfare-LeisWelche Vorteile haben die Unternehmen? tungen ausbezahlt werden, Diese können dank der Steuervorteile die Lohnkosten senken, ihre Produktivität stei- - Umwandlung einer Ergebnisprämie. Im gern, das Wohlbefinden der Beschäftigten Rahmen der Vorschriften und innerhalb verbessern und Talente anwerben. der Limits der Stabilitätsgesetze können Betriebliche Welfare-Leistungen sind da- auch die so genannten Ergebnisprämien her ein strategisches Instrument, um einen vollkommen oder teilweise in WelfareSteuervorteil in einen Wettbewerbsvorteil Leistungen umgewandelt werden. umzuwandeln.
• Bezirk Vinschgau: Donnerstag, 14. März, Schloss Goldrain • Bezirk Meran/Burggrafenamt: Montag, 18. März, Kellerei Meran Burggräfler (Marling) • Bezirk Bozen Stadt und Land: Montag, 25. März, Mila (Bozen) • Bezirk Eisacktal/Wipptal: Dienstag, 26. März, Forum Brixen • Bezirk Pustertal: Freitag, 29. März, Schloss Bruneck
Wie profitieren Arbeitnehmer?
Beginn ist jeweils 19:30 Uhr.
Für diese betrieblichen Zusatzleistungen gilt eine steuerbegünstigte Behandlung, weshalb sich die Kaufkraft der Beschäftigten erhöht, sie profitieren aber auch von
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Fortsetzung auf Seite 6
Hallo, ist da wer? Geschäfte ohne Personal und Kasse? Geht es nach den Plänen der Online- und Handelsgiganten, so braucht es im traditionellen Handel keine Verkäufer und Berater mehr. In den USA soll es in den nächsten vier Jahren über 3000 dieser Läden geben. Ist es eine Modeerscheinung oder etwa die krasse Lösung für den Fachkräftemangel? So überrascht in diesem Zusammenhang das Ergebnis einer in Österreich durchgeführten Studie: „Nicht ohne meinen Verkäufer!“ So könnte die Meinung der Österreicher zusammengefasst werden. Sie wurden gefragt, ob sie gerne einen Supermarkt ohne Verkäufer hätten, einen Checkout ohne Kassierin und nur mehr mittels Smartphone bezahlen könnten. 67 Prozent der Personen im Alter von 18 bis 24 Jahren antworten auf die Frage ablehnend. Und mit diesem Ergebnis gibt es keinen großen Unterscheid zur Meinung der 55- bis 65-Jährigen: 76 Prozent
davon lehnen diese Idee ab. Sie sehen als Konsument mehr Nachteile als Vorteile. Solche Einstellungen geben dem stationären Handel eine Chance. Kunden bekommen das, was ihnen das Internet oder menschleere Geschäfte nicht bieten können: den personalisierten Service. Anders gesagt: Gutes Fachpersonal ist ein Schlüssel zum Erfolg des stationären Handels. Denn eine gewinnbringende und nachhaltige Kundenbeziehung gelingt nur unter Menschen.
Mauro Stoffella, Bereichsleiter Kommunikation mstoffella@hds-bz.it
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Steuervorteile Das Unternehmen spart, die Kaufkraft der Beschäftigten steigt Zusatzleistung Kosteneinsparung für Unternehmen
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Ergebnisprämie
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€ 1.400
€ 1.000 - Beispiel für eine Prämienauszahlung Können diese Vorteile mit Zahlen belegt werden?
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Ein Beispiel: Wenn ein Unternehmen beschließt, an einen Beschäftigten eine Prämie in Höhe von 1000 Euro netto zu zahlen, erhöhen sich diese Ausgaben für das Unternehmen auf ca. 1400 Euro, da auf den Betrag auch der Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben zu zahlen ist. Hinzu kommen noch der Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben und die Einkommensteuer für natürliche Personen. Wenn dieselbe Prämie stattdessen in Form von betrieblichen Zusatzleistungen gezahlt wird, sinken die Kosten für das Unternehmen auf 1000 Euro. Dieser Betrag kommt dann steuer- und beitragsfrei direkt beim Beschäftigten an. Welche Güter und Leistungen kann das Unternehmen konkret anbieten?
Angebote in den Bereichen Gesundheit, Vorsorge, Ausbildung von Kindern. Aber auch Angebote zur Entlastung der Beschäftigten im Alltag und im Arbeitsleben sowie Bildungsund Freizeitangebote: Reisen, Konzerte, Sport.
Mehrwert für Beschäftigte
Zusatzleistung Ergebnisprämie On Top
€ 1.000 € 800 € 600
Welche Möglichkeiten bieten betriebliche Zusatzleistungen? Sie können nützliche Leistungen für den Alltag und die Freizeit, in den Bereichen Gesundheit, Verkehr, Vorsorge beziehen.
Ausbildung der Kinder Schulbücher, Schulgeld, Lehrausflüge, Sommercamps.
Öffentlicher Nahverkehr Abonnements für den lokalen, regionalen und interregionalen öffentlichen Verkehr.
Gesundheit Fachärztliche Untersuchungen, Zahnarzt, Augenarzt, Alternativmedizin.
Wellness, Sport, Kultur Fitness-Zentren, Schwimmbäder, Kino, Theater, Bildungsangebote.
Versorgung von Familienangehörigen Babysitter, Seniorenheim, Pflegehilfe.
Reisen Flüge, Übernachtungen, Urlaubspakete, Badeanstalten.
Zusatzvorsorge Beitragszahlung an den Rentenfonds.
Gutscheine Shopping-Gutscheine, Einkaufsgutscheine für Supermärkte, Tankgutscheine.
Was bietet der hds zum Thema betriebliches Welfare und für Unternehmen, die solche Leistungen einführen wollen?
Der hds bietet, in Zusammenarbeit mit Edenred Italia, dem führenden Anbieter im Bereich „Flexible Benefits“, folgende Dienste an: - Unterstützung bei der Ausarbeitung und Einführung eines Welfare-Reglements und Hilfestellung bei rechtlichen und steuerlichen Aspekten, - personalisierte digitale Welfare-Plattform (von Edenred Italia) für eine maximale Flexibilität bei der Verwaltung der Benefits, - Begleitung und Hilfestellung bei der Nutzung des Welfare-Kontos seitens der Nutzer und Überwachung des Plans. All das verbunden mit einer einfachen Umsetzung und Anwendung, ohne komplexen Organisations- und Verfahrensaufwand und mit erschwinglichen Kosten.
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Avv. Sabine Mayr, Bereichsleiterin Arbeitsrecht und Gewerkschaftsangelegenheiten, T 0471 310 559, smayr@hds-bz.it
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Es braucht eigene Südtiroler Lösung
Wow, monni card mit starken Zahlen! Erfolgreiche Aktion der Gutscheinkarte des hds. Gutscheine sind beliebte Geschenke, binden die Kunden an den Betrieb und fördern den lokalen Kreislauf. Die monni card, die Gutschein- und Geschenkkarte für Firmen an ihre Mitarbeiter und Kunden, kann landesweit mittlerweile in rund 500 hds-Geschäften über das dazugehörige POS-Gerät eingelöst werden.
2018 haben über 170 Betriebe über 6100 monni cards an ihre Mitarbeiter geschenkt, wobei der Durchschnittswert einer Karte bei etwa 150 Euro liegt. Das entspricht einem Gesamtwert von rund 930.000 Euro. Die Besonderheit der monni card liegt darin, dass sie ausschließlich für Betriebe, aber auch Organisationen oder Vereine und Verbände bestimmt ist, die damit ihre Mitarbeiter und/oder Kunden für besondere Anlässe, wie zu Weihnachten, bei Betriebsjubiläen und Geburtstagen, oder für ihre Leistungen und ihr Engagement belohnen können. Der große Vorteil für die Betriebe und Arbeitgeber, die die Einkaufsgutscheine erwerben, liegt in den Steuerfreibeträgen für Mitarbeiter und in der vollen Absetzbarkeit für Kundengeschenke. Werden auch Sie Teil des großen hds-Gutscheinkreislaufs. Interessiert? Unter hds-bz.it/monni finden Sie alle Informationen, Konditionen und Kontakte.
Sonn- und Feiertagsöffnungen wieder autonom regeln. Ende Jänner wurde ein neuer Gesetzesentwurf der beiden italienischen Regierungsparteien zu den Sonn- und Feiertagsöffnungen in der Wirtschaftskommission der Abgeordnetenkammer eingebracht. Der hds begrüßt auf der einen Seite, dass das Thema der Geschäftsöffnungszeiten wieder auf die Tagesordnung der parlamentarischen Tätigkeit kommt, zeigt sich aber auf der anderen Seite mit den Inhalten des Entwurfes nicht einverstanden. So sieht der neue Gesetzesentwurf 26 Sonntagsöffnungen (von insgesamt 52) und die Schließung an 12 Feiertagen (allerdings mit Ausnahmen für vier Feiertage, die die Regionen festlegen können) vor. Die Regionen sollen auch die 26 Sonntage für die Öffnungen festlegen. Weitere Ausnahmen gibt es für Tourismusgebiete und Nahversorgungsbetriebe. Konzept des hds „Wir sind für die Wiedereinführung einer Regelung der Sonn- und Feiertagsöffnungen im Sinne der Vielfalt unseres Handels. Der Sonntag ist, so wie es unsere Werte und Tradition vorsehen, ein Ruhetag und schafft damit Freiraum für persönliche Interessen, Gemeinschaft und Familie“, erklärt hds-Präsident Philipp Moser (im Bild). Allerdings setzt sich der Verband für eine lokale Bestimmung und für eine auf die Bedürfnisse Südtirols zugeschnittene Lösung ein. Bereits vor einigen Monaten ist ein neues Konzept für ein entsprechendes Landesgesetz ausgearbeitet worden. Das Konzept des hds sieht vor, dass in Südtirol großteils (83 Gemeinden) bis zu acht Sonn- und Feiertagsöffnungen im Jahr erlaubt sind. Vier Tage werden von der jeweiligen Gemeinde festgelegt, die anderen vier auf Landesebene von der Handelskammer jeweils in Absprache mit den repräsentativsten Verbänden. Ausnahmen zu dieser Regelung gibt es für zwei Kategorien von Tourismusorten sowie für Nahversorgungs- und Traditionsbetriebe. Vom Staat an das Land Voraussetzung für eine eigene Landesregelung ist nun, dass auch für die Öffnungszeiten die Zuständigkeit vom Staat an das Land übergeht und die Materie wieder autonom geregelt wird. Eine entsprechende Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut hat das Land bereits in Rom eingebracht. „Darauf aufbauend kann dann eine eigene Südtiroler Regelung verabschiedet werden. Und in diesem Sinne werden wir auch mit Landeshauptmann Arno Kompatscher, mit dem neuen Landesrat für Handel, Philipp Achammer, sowie den Südtiroler Parlamentariern in Rom das Thema weiterbringen“, kündigt abschließend hds-Präsident Philipp Moser an.
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1 V. l. hds-Direktor Bernhard Hilpold, der Bereichsleiter im hds für Orts- und Stadtentwicklung und Projektverantwortlicher Martin Stampfer, Präsident Philipp Moser und Stephan Fetsch, Partner, Deal Advisory und Head of Retail der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 2 Das zahlreich erschienene Publikum mit Journalisten bei der Vorstellung der Geoanalyse im Merkantilgebäude.
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„Kompetenzzentrum für Ortsund Stadtentwicklung werden“ hds stellt neues Instrument der Geoanalyse vor.
Wie wirkt sich in Südtirol ein neues Einkaufszentrum auf das Umfeld, auf die Entwicklung einer Stadt, eines Ortes oder eines Stadtviertels aus? Oder welche Auswirkungen haben etwa der Bau einer neuen Umfahrungsstraße oder eines anderen größeren Vorhabens auf die Frequenzen in einer Südtiroler Ortschaft? Oder wie ändern sich dabei z. B. die Besucherströme? Antworten auf diese und andere Fragen gibt nun ein neues, innovatives Instrument: die Geoanalyse, die in den vergangenen Monaten vom hds gemeinsam mit dem internationalen Beratungsunternehmen KPMG entwickelt wurde.
Die Geoanalyse mit aktuellen Südtiroler Fallbeispielen wurde Ende Jänner im Rahmen einer Pressekonferenz im Auktionssaal des Merkantilgebäudes in Bozen vorgestellt. An der Pressekonferenz haben hds-Präsident Philipp Moser, Direktor Bernhard Hilpold, Stephan Fetsch, Partner, Deal Advisory und Head of Retail der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sowie der Bereichsleiter im hds für Orts- und Stadtentwicklung und Projektverantwortlicher, Martin Stampfer, teilgenommen. Wichtiger Bestandteil der Vision des hds
„Die Geoanalyse ist ein wichtiger Bestandteil für die Umsetzung unserer Vision 2020“, erklärte Moser. Mit der Vision „Die Qualität des Lebensraumes Südtirol durch eine gezielte Wirtschaftsentwicklung der Orte und Städte steigern” hat sich der hds zum Ziel gesetzt, Kompetenzzentrum für die Entwicklung von Südtirols Städten, Innenstädten und Stadtteilen sowie Dörfern zu werden. Dabei spielen über den Einzelhandel hinaus auch ortsrelevante Betriebe in den Bereichen Gastronomie, Dienstleistungen, Privatvermietung und ortsgebundenes Handwerk eine wesentliche Rolle.
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Simulation Kaufhaus Waltherpark
Simulation Ötzi/Virgl
Hauptergebnisse
Hauptergebnisse
1. Der Waltherpark weist eine Frequenz von bis zu 16.000 Besuchern/Tag auf. 2. Unterschiedliche Auswirkungen auf die Frequenz in der Innenstadt, wobei einzelne Bereiche eine Befruchtung verzeichnen (allerdings beschränkt auf einzelne Straßen und Plätze wie Lauben und Waltherplatz). Die Gastronomie erleidet Einbußen. 3. Die Stadtviertel außerhalb des Zentrums verlieren an Attraktivität und Frequenz (bis zu 8 Prozent). 4. Die Einkaufszentren im Gewerbegebiet Bozen Süd verzeichnen Rückgänge (Twenty bis zu 12 Prozent, Centrum bis zu 14 Prozent).
1. Auf dem Virgl wird ein Frequenzzuwachs von bis zu 3927 Besuchern/Tag gemessen. 2. Negative Auswirkung auf Touristenfrequenz in der Innenstadt (inkl. ursprüngliche Position Ötzi-Museum) von bis zu 20 Prozent. 3. M assive Abnahme der allgemeinen Frequenz am Waltherplatz. 4. Wenig bis kein spürbarer Einfluss auf die Stadtviertel außerhalb der Innenstadt. 5. Kein spürbarer Einfluss auf Einkaufszentren im Gewerbegebiet.
Die Geoanalyse ist eine digitale Landkarte Südtirols, die imstande ist, zukünftige Auswirkungen zu simulieren, Aufschluss über die Frequenzen sowie die Passantenströme zu geben und ist somit ein verlässlicher Indikator für die Attraktivität einzelner Bezirke, Orte oder Einkaufsstraßen. Hilpold unterstrich, dass diese Erkenntnisse sowohl für Gemeindeverwaltungen nützlich sein können für Entscheidungen und Vorhaben, die einen Ort betreffen, aber auch für einzelne Betriebe, die sich in den Orten ansiedeln oder weiterentwickeln möchten. Südtirol sei mit der Geoanalyse in Italien und darüber hinaus Vorreiter.
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se Südtirol schilderte. Dieser zugrunde liegen u. a. alle Südtirol betreffende demographischen Daten und alle signifikanten touristischen Zahlen. Simulation Waltherpark und Ötzi-Museum
Abschließend wurden bei der Pressekonferenz als konkrete Fallbeispiele die Auswirkungen des neuen Kaufhauses Waltherpark in Bozen samt vorgeschlagener Verlegung des Ötzi-Museums auf den Virgl simuliert.
Stephan Fetsch, seit über 20 Jahren bei KPMG tätig, verantwortet seit 2015 den Sektor Handel. In dieser Position betreut er verschiedene weltweit agierende Unternehmensgruppen in Familienbesitz und aktuelle Themen wie Retail Analytics und hierbei insbesondere die Geoanalyse. „Die Messung und Simulation der Standortattraktivität setzt eine umfassende Datengrundlage voraus“, so der Handelsexperte, der die Entstehungsgeschichte, die Dimension und vor allem die Einzigartigkeit der Geoanaly-
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Geld sparen dank neuer Konvention mit BMW
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hds-Direktor Bernhard Hilpold (l.) mit Auto Ikaro-Geschäftsführer Paolo Petriccione.
Ein weiterer Vorteil für hds-Mitglieder. Dem hds ist es gelungen, für seine Mitglieder eine neue Konvention zu unterzeichnen. Konventionspartner ist der BMWVertragshändler Auto Ikaro in Bozen. Neben Preisvorteilen beim Kauf von Autos der Marken BMW, Mini oder Mazda bringt die Konvention auch günstigere Preise bei der Instandhaltung der Autos. Das betrifft etwa den Ölwechsel genauso wie den Preis von Ersatzteilen. Alle Details zur Konvention und zu den Vergünstigungen online unter Downloads.
eTestDays - Südtirols Wirtschaft fährt auch 2019 elektrisch Erstmals stehen auch E-Lieferautos zur Verfügung. 670 Bewerber haben die erste Auflage der eTestDays zu einem vollen Erfolg gemacht. Nun kehrt die Aktion zurück und bietet auch heuer allen Südtiroler Betrieben und Unternehmen die Möglichkeit, sich von der Alltagstauglichkeit, dem Fahrspaß, aber auch der Wirtschaftlichkeit der Elektromobilität zu überzeugen. Die Initiative richtet sich an alle Südtiroler Betriebe und Unternehmen und bietet ihnen die Möglichkeit, ein E-Fahrzeug vier Tage lang im Betriebsalltag auf Herz und Nieren zu testen. Vom 25. Februar bis 24. März 2019 können sich alle Interessierten auf der Website www.greenmobility.bz.it zur Aktion anmelden. Mit etwas Glück steht dann im Testzeitraum im Mai 2019 ein E-Fahrzeug auf dem Firmengelände. Teil der Aktion sind wiederum eine Reihe von Wasserstoff- und Batteriefahrzeugen sowie Plug-in-Hybriden von innovativen Autoherstellern. Von besonderem Interesse dürften die E-Lieferautos sein, die heuer erstmals zur Verfügung stehen. Die Teilnahme an den eTestDays ist kostenlos, für die Ladevorgänge an öffentlichen Ladesäulen stellt Alperia den ausgewählten Betrieben außerdem eine kostenlose Ladekarte zur Verfügung.
mstampfer@hds-bz.it
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Die eTestDays werden von Green Mobility in der STA - Südtiroler Transportstrukturen AG organisiert und auch heuer wiederum vom hds und den anderen Wirtschaftsverbänden, swr-ea und der Handelskammer Bozen mitgetragen.
Fördermöglichkeiten für Betriebe Die Südtiroler Landesregierung gewährt gemeinsam mit einer Reihe von Fahrzeughändlern eine Ankaufprämie zur Förderung der Elektromobilität. Wer ein neues E-Fahrzeug erwirbt, kann um eine Ankaufsprämie in der Höhe von 4000 Euro für reine Elektroautos bzw. 2000 Euro für Plug-in-Hybride ansuchen. Ab März 2019 plant außerdem die italienische Regierung die Einführung einer staatlichen Förderung von Fahrzeugen mit niedrigen CO2-Emissionen (bis zu 6000 Euro für Autos der Fahrzeugklasse M1, Steuerabzüge für die Installation von Ladestationen, Kaufbeiträge für Elektround Hybridfahrzeuge der Klassen L1 und L3 bis 11 kW). Auch die Anschaffung und die Installation einer Heimladestation werden mit 70 Prozent der Ausgaben bis maximal 1000 Euro vom Land gefördert. Weitere Informationen unter www.greenmobility.bz.it.
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aktuelles
leistungsbilanz2018 IR
Mehrwert und Vorteile fĂźr hds-Mitglieder Der hds hat sich 2018 in vielen Bereichen eingesetzt. Hier 28 Beispiele.
Leistungsbilanz 2018
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Einsatz in vielen Bereichen. Seit seiner GrĂźndung setzt sich der hds fĂźr seine Mitglieder und seine Kunden in vielen Bereichen ein. Der Verband und die Servicegenossenschaft ziehen dabei an einem Strang, um die Anliegen der Wirtschaftstreibenden aus den Bereichen Handel und Dienstleistung zu vertreten und mĂśglichst viel fĂźr sie zu erreichen. In der Leistungsbilanz werden 28 Fallbeispiele aus dem Jahr 2018 aufgelistet. Die BroschĂźre liegt dieser Ausgabe des hdsmagazin bei.
PR
Ausflugstipp: Caroma SchaurĂśsterei mit Coffeeseum Eintauchen, in eine duftende Kaffeewelt – ein verheiĂ&#x;ungsvolles Ausflugsziel im Schlerngebiet fĂźr Gruppen und Privatpersonen. Was die Besucher erwartet: Ăœber der Handwerkerzone von VĂśls liegt bereits ein vielversprechender Duft. Das moderne Gebäude betretend, fĂźhrt vom ebenerdigen Kaffeeladen ein Aufgang hoch zur Empore, von welcher Interessierte die perfekte Sicht Ăźber die neue SchaurĂśsterei mit ihrer hochmodernen TrommelrĂśstmaschi-
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Verband und Genossenschaft: zwei Leistungsträger unter einem Dach
hds Genossenschaft: Rundumbeistand und zugeschnittene Serviceleistungen
Der Verband hat mit der Vision 2020 („Die Qualität des Lebensraumes SĂźdtirol durch eine gezielte Wirtschaftsentwicklung der Orte und Städte steigernâ€?) und dem neuen Leitbild seine Strategie zur Ortsentwicklung klar deďŹ niert. Die Genossenschaft baut ihre Serviceleistungen fĂźr die hds-Mitglieder aus (mehr unter hds-bz.it).
Die Genossenschaft deckt alle betrieblichen Erfordernisse ab – von den gesetzlich vorgesehenen bis hin zu wirtschaftlichen Bedßrfnissen. Mitglieder kommen in den Genuss exklusiver Leistungen, insbesondere professioneller Unterstßtzung in den Bereichen: Buchhaltung und Steuerberatung Gesellschaftsberatung und Steuerrecht Personalverwaltungsdienste Betriebsberatung Rechtsberatung Arbeitssicherheit und Umwelt Bildung Patronat 50&PIÙ Enasco
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VERBANDSARBEIT MITGESTALTEN 582 ehrenamtliche Mitglieder sind fßr die nächsten fßnf Jahre in den verschiedenen Gremien des Verbandes neu gewählt worden. Sie setzen sich fßr die Anliegen unserer Sektoren auf territorialer (Bezirke, Orte) und auf Berufsgruppen-Ebene ein.
Aktuelle Themen sind: - Benchmark – sich mit den Mitkonkurrenten messen - Mietverträge verwalten – „Cedolare secca“ fĂźr Geschäftsmieten - Datenschutz - Elektronische Fakturierung – eine geeignete LĂśsung fĂźr alle Kunden
hdsleistungsbilanz 2018
ne haben. An den Bildschirmen zu FĂźĂ&#x;en der 3 Stockwerke hohen RĂśstmaschine wird justiert, Proben werden genommen und die Kaffeebohnen werden frisch abgepackt. FĂźr alle Besucher, die einen Schnupperkurs gebucht haben, geht es die Stufen hoch, weiter ins neue Coffeeseum. Auf rund 800 m² erleben die Besucher die Reise der Kaffeekirsche vom Ă„quator bis hin in die Cappuccino-Tasse. Weiters kĂśnnen die vermutlich weltgrĂśĂ&#x;te KaffeemĂźhlensammlung und ein echter Kaffeegarten bewundert werden. ZurĂźck im Caroma Kaffeeladen finden Liebhaber eine umfangreiche Auswahl an Kaffeeraritäten: seltene sortenreine Kaffees, hochwertige ArabicaSelektionen und Kaffee aus biologischem Fair-Trade-Handel zum GenieĂ&#x;en und Verschenken. Das groĂ&#x;zĂźgige Coffeeseum kann nach Voranmeldung besucht werden. Die Caroma SchaurĂśsterei und der Kaffeeladen sind hingegen fĂźr alle frei zugänglich. Infos und Anmeldungen: www.caroma.info und T 0471 725 651.
Sprechstunden
Termine
hds vor Ort
16.02. – 30.03. • Winterschlussverkauf, Südtirol, Tourismusgemeinden 27.02.
St. Ulrich jeden 2. und 4. Montag im Monat von 14:30 bis 15:30 Uhr im Gemeindeamt.
• Biofachgeschäfte im hds: Vollversammlung Bozen, hds-Hauptsitz, Mitterweg 5, Bozner Boden, 13:30 Uhr
Lana jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 11:00 bis 13:00 Uhr im Rathaus, Maria-Hilf-Straße 5.
28.02.
St. Leonhard i. P. jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 08:00
• Tag der 1000 Krapfen: eine Aktion der Bäcker und Konditoren Südtirol, in allen teilnehmenden Betrieben
bis 10:00 Uhr in der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt,
14.03.
Klausen donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr, Kaffee Nussbaumer,
• hds-Bezirksversammlung Vinschgau Goldrain, Schloß Goldrain, Schlossstraße 33, 19:30 Uhr
Unterstadt 4, H 331 5714 456.
17. – 19.03.
Zur Linde.
• Prowein - Leitmesse für Weinprofis, Düsseldorf (D)
Mals montags von 08:00 bis 10:00 Uhr im Gemeindehaus,
Passeirerstraße 3.
Mühlbach dienstags von 08:00 bis 09:30 Uhr im Gasthof
Bahnhofstraße 19.
18.03. • hds-Bezirksversammlung Meran / Burggrafenamt Marling, Kellerei Meran Burggräfler, Kellereistraße 9, 19:30 Uhr
Prad montags von 10:30 bis 12:30 Uhr in der Raiffeisenkasse.
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Sulden am 13. März und am 10. April von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Raiffeisenkasse.
25.03. • hds-Bezirksversammlung Bozen Stadt und Land Bozen, Mila Bergmilch Südtirol, Innsbrucker Straße 43, 19:30 Uhr
Rentenberatung
26.03.
Meran am 27. Februar, am 6., 13., 20. und 27. März sowie am 3.
• hds-Bezirksversammlung Eisack-/Wipptal Brixen, Forum (Saal Regensburg), Romstraße 9, 19:30 Uhr
und 10. April von 08:00 bis 12:00 Uhr im hds-Büro.
29.03.
13:00 Uhr im hds-Büro.
• hds-Bezirksversammlung Pustertal Bruneck, Schloss Bruneck, Schlossweg 2, 19:30 Uhr
Sterzing jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 08:00 bis Brixen montags und freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr im hds-Büro.
07. – 10.05.
Bruneck mittwochs sowie jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat
• Hofex - Messe für den Nahrungs-, Getränke- und Genussmittelbereich, Hong Kong (HK)
von 08:00 bis 13:00 Uhr im hds-Büro.
21. – 22.05.
von 14:00 bis 16:00 Uhr im hds-Büro.
• PLMA - Fachmesse der „Welt der Handelsmarken“ (Einzelhändler und Hersteller), Amsterdam (NL)
• PensPlan-Infopoints im hds (nach Vereinbarung)
05. - 09.10.
Selbstständige. Vereinbaren Sie Ihren Gesprächstermin mit dem
• Anuga - Ernährungsmesse für Handel und Gastronomie Köln (D)
hds-Büro in Ihrer Nähe oder unter T 0471 978 032.
Schlanders am 27. Februar, am 13. und 27. März sowie am 10. April
Kostenlose landesweite Vorsorgeberatung für Arbeitnehmer und
Rechtsbeistand (nach Vereinbarung) Die Beratungsgespräche finden in allen hds-Bezirksstellen statt.
D Veraer aktu elle ns kale taltung s --n - - - d e r: --h d s vera -bz.i - nsta t/ ltun gen
Vereinbaren Sie Ihren individuellen Gesprächstermin: T 0471 310 561.
Arbeitssicherheit und Umwelt (nach Vereinbarung) Die Beratungsgespräche finden in allen hds-Bezirksstellen statt. Vereinbaren Sie Ihren individuellen Gesprächstermin: T 0471 310 519.
hdsmagazin #3/19
Im Bild die Vertreter des hds, der Gemeinde Leifers, der Schulen und der Sponsoren bei der Preisverleihung.
Leifers
Kassenbon erfolgreich abgeschlossen 14
Einkaufen im Ort - eine Sensibilisierungsaktion des hds. Viele klein- und familiengeführte Betriebe im Einzelhandel sorgen in Leifers für ein vielfältiges Angebot, einen lebendigen Ort und erfüllen eine wichtige soziale Funktion. Sie garantieren die Nahversorgung und tragen somit zu einer besseren Lebensqualität bei. Der hds unterstützt diese Betriebe und hat in Leifers bereits zum zweiten Mal die Initiative „Ein Kassenbon für die Schule“ durchgeführt.
Mitte Jänner wurde die Aktion mit einer feierlichen Preisverleihung im Theater „Gino Coseri“ in Leifers abgeschlossen. Die Gewinner Beim Kassenbon für die Schule handelt es sich um einen Wettbewerb zwischen den Schulen. Die Schüler der acht Grund- und Mittelschulen in Leifers, St. Jakob und Steinmannwald haben Kassenbons der teilnehmenden Betriebe gesammelt und in die Sammelbox
Bozen
Ötzi soll im Zentrum bleiben Konstruktives Treffen mit Lega. „Ötzi muss im Stadtzentrum bleiben und zum Protagonisten eines neuen MuseumsPools werden, das seinerseits ein Verbindungsglied zwischen Alt- und Neustadt sein soll.“ So lautet das Ergebnis eines kürzlich erfolgten Treffens zwischen dem Bozner hds-Ortsausschuss und einer Bozner LegaDelegation, bestehend aus dem Kammerabgeordneten Filippo Maturi und Gemeinderat Kevin Masocco.
hdsmagazin #3/19
Tiefgarage am Siegesplatz. „Zwischen hds und Lega ist man sich über die Grundidee einig, dass Ötzi im Stadtzentrum bleiben und dass um ihn herum ein regelrechtes Museumsviertel mit dem jetzigen Stadtmuseum als Zentrum geschaffen werden soll“, erklären die Ortsobleute des hds, Thomas Rizzolli und Simone Buratti. Eine Unterbringung der Gletschermumie in der Stadt würde es zudem ermöglichen, dass etwa Schulklassen das Museum weiterhin zu Fuß erreichen können, und sie würde auch einer eventuellen Parkplatz-Problematik entgegenwirken. „Sobald die Tiefgarage unter dem Siegesplatz fertiggestellt ist, wird es möglich sein, Museum und Stadtzentrum zugleich zu besuchen, ohne die Freiheitsstraße verkehrstechnisch zu belasten“, so die Ortsobleute.
ihrer Schule eingeworfen. In nur 40 Tagen wurden 20.917 Kassenbons gesammelt. Gewonnen hat die Schule, die die meisten Bons im Verhältnis zur Schüleranzahl gesammelt hat. Es ist die deutsche Grundschule in St. Jakob, deren Schüler 3660 gültige Kassenbons gesammelt haben. Der zweite Platz ging an die deutsche Grundschule „Lindgren“ in Leifers (5456 Kassenbons) und der dritte Platz an die italienische Grundschule „Ghandi“ in Leifers (3880 Kassenbons). Es folgen der Reihe nach die Mittelschule „Filzi“ in Leifers, die Mittelschule „Franzelin“ in Leifers, die Grundschule „Collodi“ in Steinmannwald, die italienische Grundschule in St. Jakob und die Grundschule Pfatten. Vergeben wurden Sachpreise für die ersten drei platzierten Schulen und Einkaufsgutscheine im Wert von insgesamt 2400 Euro. Diese wurden von den teilnehmenden Betrieben zur Verfügung gestellt. Die Aktion wurde vom hds in Zusammenarbeit mit den Schulen und Betrieben in Leifers durchgeführt sowie von der Raiffeisenkasse Unterland und der Stadtgemeinde Leifers unterstützt.
Ausstellungsstücke und Themenweg. „Seit seiner Unterbringung im aktuellen Archäologiemuseum ist Ötzi ein herausragender Anziehungspunkt für die Stadt, insbesondere für den historischen Kern“, betonen die Lega-Vertreter Maturi und Masocco. Mit der Zeit ist dieser Anziehungspunkt für Touristen auch für die Zone Richtung Freiheitsstraße wichtig geworden. Der Standort in der Nähe der Talferbrücke ist somit wesentlich für die Entwicklung dieses Bereiches inklusive Promenade. Es gilt somit, das Museum in der heutigen Zone zu belassen und rundherum mit weiteren didaktischen Angeboten zu bereichern. Es gibt viele Möglichkeiten, so auch die Unterbringung von Ausstellungsstücken in verschiedenen Gebäuden und diese mit einem Themenweg zu verbinden.
mmacaluso@hds-bz.it
bezirke Vinschgau
Eislaufen in Schlanders do leb i. do kaf i. do moch i Sport ... Vom 1. Dezember bis 6. Jänner konnten Kids und Erwachsene auf dem Kulturhausplatz in Schlanders zum ersten Mal eislaufen. Gleichzeitig war dies auch die erste Aktion, die dank neuem Fördertopf des hds mitunterstützt wurde. „Der hds, das Kompetenzzentrum für die Entwicklung von Südtirols Städten und Dörfern, will Initiativen von Bezirks- und Ortsgruppen vermehrt finanziell unterstützen. Dazu wurde ein eigener, interner, zweckgebundener Fördertopf eingerichtet. Bisher hatte der Verband das Bemühen der Ortsgruppen, die einen wesentlichen Beitrag zur Ortsbelebung leisten, zwar tatkräftig organisatorisch unterstützt, jedoch nie finanziell“, erklärt hdsBezirkspräsident, Dietmar Spechtenhauser. Bereits am ersten und bis zum letzten Tag war der Eislaufplatz voll von sportbegeisterten Teenies und Erwachsenen. Markus Stocker, Ortsobmann des hds in Schlanders, freut sich sehr über den megagroßen Erfolg. „Die ganze Dorfgemeinschaft hat vom Zusatzangebot profitiert, nicht nur die Geschäfte und Gastbetriebe. Darüber sind sich alle einig – und das werte ich schon mal als einen Riesenfortschritt. Ich bin happy und bedanke mich beim hds für die tolle finanzielle Unterstützung“, sagt Stocker.
Fördertopf des hds Die Bezirks- und Ortgruppen leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben und fördern die lokalen Wirtschaftskreisläufe in den Orten. Sie füllen die Vision 2020 des hds mit konkreten Inhalten. Nutzen auch Sie den neuen Fördertopf des hds und stellen Sie Ihren Antrag um finanzielle Unterstützung. Eine Jury bewertet anhand festgelegter Kriterien die eingereichten Initiativen. Ihr Kontakt: Martin Stampfer, Bereichsleiter der hds-Orts- und Stadtentwicklung, T 0471 310 511, mstampfer@hds-bz.it.
Gut auf dem Eis zu sehen: der Aufkleber des hds „do leb i. do kaf i“.
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Burggrafenamt
Eine strahlende Jackpot-Gewinnerin Kassenbonbon erfreut sich großer Beliebtheit. Gerade um Weihnachten werden alle recht kreativ in ihren Aktionen, so geschehen auch im Burggrafenamt. Bereits zum dritten Mal fand das beliebte Onlinegewinnspiel Kassenbonbon mit 67 teilnehmenden Betrieben statt. Die Aktion wurde in den Gemeinden Algund, Burgstall, Gargazon, Lana, Marling, Naturns, Schenna, Tirol, Tscherms und Ulten durchgeführt. Pro Gemeinde gab es drei bis sieben Gutscheine im Wert von 50 Euro pro Woche zu gewinnen, insgesamt waren 215 Gewinngutscheine im Pot. Neun nicht zugewiesene Gutscheine landeten am Ende der Aktion in einem großen Jackpot. Vor Kurzem wurde die strahlende Gewinnerin gezogen: Nadja Tratter aus Ulten freut sich über neun Gutscheine zu je 50 Euro. Hier im Bild Nadja Tratter (3. von links) mit dem Verwaltungsleiter der Burggräfler Kellerei Hannes Paris (l.), der hds-Ortobfrau von Ulten Veruschka Pircher und dem hds-Bezirksleiter Walter Zorzi. Der hds gratuliert.
hdsmagazin #3/19
bezirke
Pustertal
E-Rechnung: zufriedene hds-Mitglieder
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Neue Serviceleistung des Verbandes kommt sehr gut an. Der hds bietet den Mitgliedsbetrieben verschiedene einfache, umfassende und maßgeschneiderte Lösungen an, um alle Schritte in Zusammenhang mit der elektronischen Fakturierung abzudecken. Der Service vor Ort wird von den Mitgliedern sehr gut angenommen, und der persönliche Kontakt und die professionelle Arbeit wird sehr geschätzt, wie etwa im Bezirk Pustertal. Zufrieden mit der Betreuung: Brigitte Bierbauer von der Tabaktrafik Biggi in Reischach mit dem zuständigen Abteilungsleiter im Bezirksbüro Pustertal, Eduard Zingerle ...
Morter
Danke für die Spende!
Große Freude über das tolle Spendenergebnis: v. l. Dietmar Spechtenhauser, Patrizia Hanny und Horst Egger.
400 Euro fürs Vinschger Weihnachtslicht. Das Gemischtwarengeschäft s’Ladele in Morter stand 2018 im Mittelpunkt einer vorweihnachtlichen Spendenaktion, deren Erlös nun der bezirksweiten Initiative Vinschger Weihnachtslicht zugutekommt.
hdsmagazin #3/19
Anfang Jänner wurde hds-Bezirkspräsident Dietmar Spechtenhauser die stolze Spendensumme von 400 Euro überreicht. Die musterhafte Aktion ins Leben gerufen hatten die Geschäftsinhaber von s’Ladele, Patrizia Hanny und Horst Egger. Auf dem
... und Eduard Kronbichler von Despar Kronbichler in Gais mit Eduard Zingerle.
Platz vor ihrem Laden wurden Weihnachtsgeschichten vorgelesen, Lieder gesungen und Kutschenfahrten organisiert. Sie selbst haben einen kleinen Glühweinstand betrieben und einen Teil des Erlöses gespendet. „Allen, die diese wunderschöne Weihnachtsaktion mitgestaltet und unterstützt haben, gilt unser Dank. Von der Jungschar bis hin zu den Freizeithandwerkern, die Schwedenkerzen gegossen und dekoriert haben – sie alle haben sich ehrenamtlich engagiert und sind ein gutes Beispiel dafür, wie man vor Ort und für den Ort das Vinschger Weihnachtslicht unterstützen kann. Die Morterer Bevölkerung hat sich sehr über das besinnliche Zusammensein gefreut und das zusätzliche Angebot an Weihnachten gerne angenommen“, betont Dietmar Spechtenhauser. Der Gesamterlös aus der Spendenaktion „Vinschger Weihnachtslicht“ ist bereits auf das Konto der Vinzenzgemeinschaft Vinschgau eingegangen. Die symbolische Übergabe erfolgt im Februar mittels Scheck. Die Spenden kommen bedürftigen Vinschger Familien und Bürgern zugute.
fachgruppen hds-bz.it/handelsagenten
Handelsagenten und -vertreter
Handelsagenten und -vertreter
Gute Zusammenarbeit fortsetzen
E-Rechnung und ENASARCO-Beitrag
Treffen mit österreichischer Wirtschaftsdelegierter. Reger Austausch herrschte kürzlich bei einem Treffen zwischen dem Präsidenten der Handelsagenten und -vertreter im hds (FNAARC), Vito De Filippi, und Gudrun Hager, österreichische Wirtschaftsdelegierte in Italien (im Bild). „Die gewinnbringende Zusammenarbeit zwischen unserer Berufsgruppe und der österreichischen Wirtschaftskammer WKO hat zur Bildung von Synergien geführt. Diese Zusammenarbeit eröffnet unseren Handelsagenten und -vertretern ebenso neue Möglichkeiten, wie österreichischen Auftraggebern, die ihr Vertriebsnetz in Italien ausbauen möchten“, erklärt De Filippi.
Bezüglich des ENASARCO-Rückbehaltes, den Handelsagenten und -vertreter an ihre Mandantenfirma verrechnen, hat es kürzlich eine Klärung vonseiten der Agentur der Einnahmen gegeben. Der Rückbehalt kann bei der Ausstellung der elektronischen Rechnung an die Mandantenfirma wie ein Steuerrückbehalt behandelt werden, da er steuerrechtlich ähnlich behandelt wird. Auf der Plattform kann der Beitrag im Block „Altri dati gestionali“ eingegeben werden.
Angebot und Nachfrage zusammenbringen Der Präsident und die Wirtschaftsdelegierte nutzten die Gelegenheit, um die mittlerweile traditionelle Handelsvertreter-Börse anzukündigen. Das Event, das am 24. Mai in der Handelskammer Bozen stattfindet, erfreut sich bei den Handelsagenten großer Beliebtheit. „Die Handelsvertreter-Börse ist eine wertvolle Austausch-Plattform, die von der WKO organisiert wird und an der vorwiegend österreichische Autraggeber-Firmen und Südtiroler Handelsagenten und -vertreter beteiligt sind“, erläutert De Filippi. „Wir fühlen uns geehrt, diese interessante Zusammenarbeit fortzuführen. Angebot und Nachfrage zwischen Auftraggebern einerseits sowie Handelsagenten und -vertretern andererseits zusammenzubringen ist eine der institutionellen Aufgaben unserer Berufssparte. Auf diese Weise tragen wir dazu bei, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und Italien zu forcieren und auszubauen“, unterstreicht abschließend De Filippi.
cwalzl@hds-bz.it
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cwalzl@hds-bz.it
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hdsmagazin #3/19
fachgruppen hds-bz.it/handelsagenten hds-bz.it/werbefachleute
Werbefachleute
Erfreut über Koalitionsprogramm
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Handelsagenten und -vertreter
Südtirols Kreativwirtschaft wird auf-
Mehr Anerkennung für den Beruf Im letzten hdsmagazin wurde mit Angaben zu Zahlen und Marktanteilen über den E-Commerce berichtet. „Wir wollen nun zu diesem Thema für die nächsten Monate einige Initiativen planen“, kündigt Vito De Filippi, Präsident der Handelsagenten und -vertreter im hds (im Bild), an. Denn es kommt immer öfter vor, dass sich Auftraggeberfirmen direkt an den Endverbraucher wenden und so alle Zwischenhändler (Großhändler, Wiederverkäufer, Handelsagenten) übergehen. Für diese Verkäufe werden – auch wenn sie im Alleinvertriebsgebiet des Agenten getätigt werden – keine Provisionsansprüche zuerkannt. Nach Ansicht der Auftraggeberfirmen ist der Handelsagent nämlich am Verkaufsprozess nicht beteiligt, weshalb ihm auch ein etwaiger Kostenaufwand nicht ersetzt wird. „Wir lehnen diesen Standpunkt ab, denn ein Onlineverkauf ist immer auch das Ergebnis der Bemühungen des Handelsagenten. Bestes Beispiel hierfür kommt aus dem Bereich Einzelhandel, wo der Endverbraucher im Geschäft die Ware probiert und sich ausführlich über ein Produkt informiert, um es
anschließend online zu kaufen. Dieses Kundenverhalten belastet immer öfter auch die Geschäftsbeziehung zwischen dem Handelsagenten und dem Wiederverkäufer/ Kunden. Die spezifischen Informationen werden beim Agenten eingeholt, um dann den Kauf online abzuwickeln, falls die Auftraggeberfirma auch im E-Commerce tätig ist“, erklärt De Filippi. In Kürze beginnen die Verhandlungen für die Erneuerung der Kollektivvereinbarung für den Handel, eine gute Gelegenheit, um dieses Problem anzugehen. „In Zukunft muss die für ein Produkt geleistete Werbeund Beratungstätigkeit besser anerkannt und im Umsatz der Agenten stärker gewichtet werden, denn diese Beratung wird immer wichtiger für den tatsächlichen Kaufabschluss“, macht De Filippi abschließend deutlich.
cwalzl@hds-bz.it
gewertet. In der Regierungsvereinbarung
zwischen SVP und Lega für die Legislaturperiode 2018 - 2023 wird die Förderung der heimischen Kreativwirtschaft in einem eigenen Punkt hervorgehoben. Südtirols Werbefachleute TARGET im hds begrüßen diese erstmalige Berücksichtigung in einem Koalitionsprogramm. Im Kapitel 7 „Für lohnende Arbeit und wirtschaftliche Entwicklung“ ist die verstärkte Förderung der Kreativwirtschaft und die Entwicklung einer Plattform zur besseren Vernetzung innerhalb des Sektors festgehalten worden. Raus aus dem Schattendasein „Im neuen Programm werden somit die Dienstleister deutlich aufgewertet. Insbesondere soll die immer größer werdende Kreativwirtschaft gestärkt und unterstützt werden, um Südtirol als Standort für kreative Unternehmen noch attraktiver zu gestalten und weiterzuentwickeln“, freut sich TARGET-Präsident Arnold Malfertheiner (im Bild). Bisher habe die heimische Werbewirtschaft trotz ihrer rund 10.000 Mitarbeiter immer ein Schattendasein geführt. Jetzt solle sich das laut Koalitionspapier ändern. „Dies unterstreicht auch unsere unermüdliche Arbeit als Fachgruppe TARGET und hds, diesen Wirtschaftssektor nachhaltig zu unterstützen und so auch attraktiv für junge Menschen als Arbeitsbereich zu gestalten“, so Malfertheiner. Nun gilt es mit dem neuen Landesrat für Dienstleistungen diesen Ansatz weiter zu vertiefen und mit konkreten Maßnahmen zu bestücken.
lsala@hds-bz.it
hdsmagazin #3/19
fachgruppen hds-bz.it/baustoffhaendler hds-bz.it/reisebueros Wärmten sich am offenen Feuer: die Baustoffhändler im hds.
Baustoffhändler
Robotik am Bau Ein wirklich interessantes Referat. Der Baustofffachhandel ist ein wichtiger Wirtschaftszweig und bietet viele interessante Arbeitsplätze. Spitzenprodukte, qualifiziertes Fachpersonal sind das Markenzeichen der Baustoffhändler – sie sind Bindeglied zwischen Industrie und der Baustelle. So das Fazit der Jahresversammlung der Baustoffhändler im hds, die vor Kurzem im Rahmen der Messe Klimahouse in Bozen stattgefunden hat.
Neue Möglichkeiten nutzen 3D-Druck am Bau, humanoide Roboter und Exoskelette, die Arbeitsvorgänge erleichtern – schon heute kommen Roboter weltweit zum Einsatz. Bisher mussten Roboter teuer angekauft, geleast und an festen Arbeitsplätzen installiert werden. Dank innovativer Firmen, die Roboter als Leiharbeiter anbieten – bestes Beispiel hierfür ist die Firma Robozän –, können sie wirtschaftlich an verschiedenen Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Unkompliziert und entspannt, Roboter sind ortsflexibel und benötigen außer einer Medienversorgung keine feste Verdrahtung und keine Installation am Arbeitsplatz. Die Hauptreferentin der diesjährigen Versammlung der Baustoffhändler, Angelika Peer, Professor an der Freien Universität in Bozen, gab Einblick in ihr Fachbereich, die Robotik und deren Einsatz, auch im Baugewerbe. „Exoskelette werden bereits in der Autoindustrie genutzt. Unterschiedlichste Arbeitsvorgänge, wie Arbeiten in der Höhe oder in der Tiefe, werden damit erleichtert. Als Unternehmer sollten auch Sie sich diesen Entwicklungen nicht verschließen, denn sie weisen den Weg in Richtung Zukunft“, gab Peer den interessierten Teilnehmern mit auf den Weg. Ein intensives Arbeitsjahr „Mit unseren Vorträgen versuchen wir jedes Jahr einen Blick in die Zukunft zu werfen. 2018 haben wir das Thema Digitalisierung aufgegriffen, heuer nun die große Herausforderung Robotik am Bau“, beginnt Brigitte Schönthaler, Präsidentin der Baustoffhändler im hds, ihre Rede und berichtet gleich anschließend über die wesentlichsten Tätigkeiten des vergangenen Jahres. Weiterbildungskurse, Seminar zur Betoneisenverarbeitung und Teilnahme an den verschiedenen Richtpreisverzeichnisgremien sowie Sitzungen des Leitbild Bau waren nur einige der vielen Programm-Highlights 2018.
Eine tolle Erfahrung „Für mich ist es immer wieder interessant als Gastredner der Baustoffhändler nach Bozen zu kommen. Nirgendwo sonst beschäftigt man sich so offen mit innovativen Themen. Das heurige Thema Robotik am Bau ist faszinierend, aber auch einschüchternd. Richtungsweisend ist allein das Zusammenspiel zwischen erleichternden, technischen Abläufen und professioneller Beratung, die unsere Branche auszeichnen. Und es ist sicher kein Zufall, wenn die Südtiroler Baustoffhändler als Vorzeigeunternehmen in ganz Italien fungieren“, sagt der Präsident von Sercomated, Luca Berardo.
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cwalzl@hds-bz.it
Reisebüros
Barbara Mayer gewinnt Traumreise
Barbara Mayer aus Kastelruth ist die glückliche Gewinnerin der „Südtirol hilft“Traumreise in die Karibik und nach Mittelamerika mit der „Mein Schiff 1“ im Wert von 9000 Euro. Genau 1000 Lose sind in der Vorweihnachtszeit zugunsten von „Südtirol hilft“ verkauft worden, damit sind 50.000 Euro an Spenden eingegangen. Die Aktion wurde bereits zum fünften Mal von den Südtiroler Reisebüros im hds gemeinsam mit TUI Cruises, dem Tagblatt Dolomiten und den beiden Radiosendern Südtirol 1 und Radio Tirol organisiert. Der hds gratuliert der glücklichen Gewinnerin.
hdsmagazin #3/19
fachgruppen hds-bz.it/wanderhaendler hds-bz.it/einrichter hds-bz.it/tankstellen
Wanderhändler
Hürde geschafft, Ziel erreicht
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Bolkestein-Richtlinie gehört zur Vergangenheit. Das Haushaltsgesetz hat die Wanderhändler definitiv aus der so genannten Bolkestein-Richtlinie ausgenommen. Die Richtlinie aus dem Jahr 2006 mit dem Ziel der Konkurrenz und des freien Warenaustauschs innerhalb der EU, sah unter anderem vor, die Handelskonzessionen auf öffentlichen Flächen neu auszuschreiben. „Obwohl die Durchsetzung der Richtlinie in den vergangenen Jahren immer wieder aufgeschoben wurde, handelte es sich um ein
Damoklesschwert, das über unserer gesamten Berufsgruppe gehangen hat, und nun definitiv wegfällt“, zeigt sich der Präsident Andreas Jobstreibizer zufrieden (im Bild). Der Ausschluss der Berufsgruppe aus der EU-Richtlinie schützt die Wanderhändler etwa davor, wegen reiner Formfehler von der Vergabe der Konzessionen ausgeschlossen zu werden. „Keine Ausschreibungen mehr, keine Auswahlverfahren, keine begrenzten Konzessionen – und vor allem keine Gefahr, den Platz zu verlieren, auf dem man bereits
seit Jahrzehnten arbeitet. Nach drei Jahren von Protesten, Initiativen, Debatten, Treffen und Versammlungen können wir nun endlich sagen, dass wir unser Ziel erreicht haben, zum Vorteil unserer Mitglieder und der lokalen Wirtschaftskreisläufe, zu deren Ankurbelung sie beitragen“, unterstreicht Jobstreibizer. Nun liegt der Ball bei der Landesverwaltung und den Südtiroler Gemeinden, die in den vergangenen Jahren die Entwicklungen rund um die Gesetzeslage in ihrer Gesamtheit abgewartet haben. Die örtlichen Behörden müssen die freien Stellplätze vergeben und die Regeln für den Handel auf öffentlichen Plätzen an die neue rechtliche Situation anpassen.
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Ta nkstellen
bet reiber
hrift Steuergutsc beantragen
Einrichter und Möbelhändler
Möbel-Bonus bis 31. Dezember verlängert Das Haushaltsgesetz 2019 sieht die Verlängerung bis 31. Dezember 2019 der Steuerbegünstigungen bei Ankauf von Einrichtungen, Möbeln und energieeinsparenden Haushaltsgeräten vor, sofern sie für die zu sanierende Immobilie bestimmt sind (Artikel 1, Komma 67 vom 31. Dezember 2018, Nr. 145). Der Höchstbetrag der Steuerbegünstigung wird mit 10.000 Euro festgelegt.
hdsmagazin #3/19
Die Steuerbegünstigung gilt für alle, die neue Haushaltsgeräte und Einrichtungen im Laufe des Jahres 2019 kaufen, auch wenn die Sanierungsarbeiten der Immobilie bereits ab 1. Jänner 2018 begonnen haben.
cwalzl@hds-bz.it
eindürfen Treibstoff Seit 1. Juli 2018 en ar lgb rfo ve ck mit rü käufe nur noch rden. we t tig tä ge n de Zahlungsmetho gutr hat eine Steuer Der Gesetzgebe t der en oz Pr t, die 50 schrift festgeleg rokt ele er üb e sst, di Gebühren umfa en ch methoden begli nische Zahlungs svereb tri gänzung der Be werden. Zur Er en m ah nn Ei r entur de fahren hat die Ag die r fü x de Ko ngabe kürzlich einen Ab der im t eingerichtet, rif ch ts gu er eu St uss. en geben werd m Modell F24 ange n Sie de fin ich re loadbe Online im Down auf das das vertiefend ein Dokument, Inforund die nötigen Thema eingeht rt. fe lie en Anweisung mationen und
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Lebensmittelgewerbe
Kein Urheberschutz für Geschmack Ein interessantes Urteil. Laut Europäischem Gerichtshof EuGH fehlt bei Lebensmitteln eine präzise und objektive Identifizierung. Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass der Geschmack eines Lebensmittels nicht urheberschutzfähig ist. Voraussetzung für einen Schutz als Urheberrecht sei, dass das Lebensmittel als „Werk“ Ausdruck einer eigenen geistigen Schöpfung sei. Hintergrund des Urteils des EuGH ist ein Rechtsstreit in den Niederlanden. Geklagt hatte ein niederländisches Unternehmen, das die Rechte an einem Streichkäse inne hatte. Der Wettbewerber hatte einen ähnlich schmeckenden Streichkäse in den Verkehr gebracht. Der Kläger war der Auffassung, dass diese „Geschmackskopie“ seine Urheberrechte an dem Geschmack des Erzeugnisses verletze. Der EuGH hat dieser Auffassung nun eine Absage erteilt. Ein Urheberrechtsschutz sei nur dann möglich, wenn ein „Werk“ vorliege, das mit „hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbar“ sei. Dies sei bei einem Lebensmittel nicht der Fall, weil es an der Möglichkeit einer präzisen und objektiven Identifizierung fehle. Das Geschmacksempfinden sei stets subjektiv und mit technischen Mitteln nicht darstellbar.
skuhn@hds-bz.it
Lebensmittelgewerbe
Mikro- und Nanoplastik in Lebensmitteln
hds-bz.it/lebensmittel
Lebensmittelgewerbe
Glutenunverträglichkeit Allergenkennzeichnung ist Plicht. Bei der Glutenunverträglichkeit oder Zöliakie besteht eine lebenslange Unverträglichkeit gegenüber dem Klebereiweiß Gluten. Der Verzehr glutenhaltiger Nahrungsmittel wie Weizen, Roggen und Gerste führt bei ZöliakiePatienten im Dünndarm zu einer Entzündung, die die Dünndarmschleimhaut schädigt. Diese Entzündung bleibt solange bestehen, wie glutenhaltige Lebensmittel verzehrt werden. Die Beschwerden bei einer Zöliakie sind vielfältig mit Durchfall, Gewichtsverlust oder fettigen Stühlen. Auch indirekte Symptome wie Blutarmut, Osteoporose und Müdigkeit werden beobachtet. Lebensmittel, die Gluten enthalten, müssen eine Allergenkennzeichnung haben. Dies trifft zu auf verpackte, aber auch auf offene, lose verkaufte Lebensmittel. Der hds stellt seinen Mitgliedern ein Formular zur Verfügung, anhand dessen die unterschiedlichen Allergene angegeben werden können. Das Dokument ist online im Downloadbereich zu finden.
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In den letzten Jahren wurden verschiedene Untersuchungen zu Mikro- und Nanoplastik in Lebensmitteln gemacht. So wurde beispielsweise Mikro- bzw. Nanoplastik in Honig, Zucker, Bier, Muscheln, Fisch oder auch Meersalz nachgewiesen. Die Eintragswege werden derzeit noch genauer untersucht. Bereits jetzt ist bekannt, dass mehr oder weniger alle Gewässer mit Mikro- bzw. Nanoplastik belastet sind. Über Fische und Meerestiere gelangt Plastik auch in die menschliche Nahrungskette. Dabei spielt nicht nur der Plastikmüll eine Rolle, sondern auch der Abrieb von Kunststoffen aus Kleidung in der Waschmaschine und der Abrieb von Autoreifen auf der Straße. In Ländern, in denen es funktionierende Kläranlagen gibt, werden 90 Prozent der größeren Partikel in der mechanischen Reinigungsstufe wieder entfernt. Bedenklich ist, dass die Abwässer der Straße ungereinigt in die Oberflächengewässer abgeleitet werden.
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hdsmagazin #3/19
fachgruppen hds-bz.it/baecker hds-bz.it/handel hds-bz.it/gastronomie hds-bz.it/grosshandel
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Einzelhandel | Gastronomie
SIAE- und Kennzeichnung von SCF-Gebühr fällig unverpacktem Brot Bäcker
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Im Handel mit Lebensmitteln stellen sich immer wieder Fragen gesetzlicher Natur. Eine davon lautet: „Wie muss man unverpacktes Brot im offenen Verkauf richtig kennzeichnen?“ Für den Wiederverkäufer gibt es spezielle Regeln, die er einhalten muss. Diese sind in Italien anders, als im Rest der EU. Grundsätzlich jedoch gilt für alle: ohne Kennzeichnung darf ein Lebensmittel nicht verkauft werden. Das wäre sogar strafbar, auch wenn es vielerorts noch so gehandhabt wird. Aber was soll man wie kennzeichnen? Online finden Sie im Downloadbereich eine ausführliche Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen samt Beispielen, wie eine Etikette für unverpacktes Brot auszusehen hat.
Rabatte für hds-Mitglieder. Die jährliche Gebühr für die Erneuerung des SIAE-Abonnements für das Jahr 2019 muss bis zum 28. Februar bezahlt werden. Als hds-Mitglied erhalten Sie einen Rabatt von 25 Prozent, 30 Prozent Rabatt bekommen Sie hingegen bei der Einzahlung der SCFRechte. SCF verwaltet und schützt die Rechte jener Subjekte, die die Aufzeichnung von Musik ermöglichen. Das italienische Gesetz sieht dafür eigene Abgaben vor. Bei der SCF ist für die Handels- und Handwerksbetriebe der Einzahlungstermin der 28. Februar, für Gastbetriebe, Beherbergungsbetriebe und Friseure hingegen der 31. Mai.
B äcker
Neue Mehrwertsteuer ren. Das ot und Backwa Verkauf von Br ch beim au gt tz 2019 brin Haushaltsgese ckwaBa n re de an ot und Verkauf von Br t mit Die Regierung ha ren Neuheiten. rsatz ue n Mehrwer tste dem Gesetz de n vo n re wa f von Back für den Verkau Das t. tz se ge er nt t heru 10 auf 4 Prozen ra iel um terpretationssp Gesetz lässt In er verr nationale Bäck offen, sodass de g der un tz se mit der Um band FIPPA rät, s hält hd r De n. rte zuwa Neuerungen ab n. f dem Laufende au in rh ite we Sie
t skuhn@hds-bz.i
skuhn@hds-bz.it
GroSShandel
Positives Geschäftsklima WIFO-Wirtschaftsbarometer. Das Geschäftsklima im Südtiroler Großhandel sank im letzten Jahr, bleibt aber nach wie vor positiv. Dies geht aus dem Wirtschaftsbarometer des WIFO – Institut für Wirtschaftsforschung der Handelskammer Bozen hervor. 2018 erreichten fast neun von zehn Unternehmen eine zufriedenstellende Ertragslage und die Prognosen für 2019 deuten wieder auf eine Verbesserung hin. Allerdings gibt es zwischen den verschiedenen Warenbereichen erhebliche Unterschiede. Lesen Sie dazu die Onlinenews vom 15. Jänner.
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hdsmagazin #3/19
weiterbildung hds-bz.it/kurse
Führung im (H)Wandel Prozessbegleiterin, Managementcoach und Supervisorin Ruth Gschleier im Gespräch. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen fordern von Führungskräften immer mehr soziale Fähigkeiten und insbesondere kommunikative Kompetenzen. Die Weiterentwicklung der persönlichen Stärken und Potenziale stehen im Mittelpunkt eines Kompaktlehrgangs des hds mit Schwerpunkt Kommunikation und Führung. Wir haben vorab mit Referentin Ruth Gschleier (im Bild) gesprochen.
Welche sind die Trends in der Führung? Die derzeitigen Führungstrends werden allgemein unter dem Begriff der „Führung 4.0“ bzw. „Arbeit 4.0“ zusammengefasst, welche die Arbeit von morgen beschreiben und hierbei in erster Linie Wertewandel, Digitalisierung, Globalisierung und demografischer Wandel umfassen. Diese Megatrends verändern unsere Arbeitswelt radikal, wodurch sich auch die Ansprüche an Führung verändern: Schon heute sind Führungskräfte mit einer hohen Komplexität und Dynamik konfrontiert, wodurch sich das Kompetenzprofil von Führungskräften ändert.
23 Wie hat sich die Führung in den letzten zehn Jahren geändert? Wie bereits erwähnt, ist die Schnelllebigkeit des unternehmerischen Umfeldes deutlich angestiegen, heute sind Veränderungen die Konstante. Das heißt für Führungskräfte, die Mitarbeitenden dabei zu unterstützen, sich auf Veränderungen einzulassen und im Sinne des Unternehmens mitzutragen sowie den Unsicherheiten in den Belegschaften konstruktiv zu begegnen, indem sie neue Orientierungsanker und stabile, verlässliche Aspekte bieten, z. B. durch gemeinsame Grundwerte des Unternehmens wie Verbindlichkeit und Glaubwürdigkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz; Werte, die im konkreten Führungsalltag auch gelebt werden. Daneben haben die Veränderungen der Arbeitswelt zu einer Mehrbelastung und einem höheren Empfinden von Zeitdruck und Arbeitsintensivierung geführt, die in einem auch gesellschaftlich relevanten Ausmaß gesundheitliche Folgen haben. Hier präventive Maßnahmen für sich selbst und die Mitarbeitenden zu ergreifen, ist eine der „neueren“ Aufgaben für Führungskräfte.
Fortsetzung auf Seite 24
Was ist gute Führung? „Gute“ Führung im heutigen Kontext ist, dass sie „in einer Organisation dazu dient, Personen gezielt zu motivieren und zu befähigen, zur Erreichung der gemeinsamen organisationalen Ziele beizutragen“. Daraus ergibt, sich, dass „gute“ Führung Kompetenzen voraussetzt, die auf den Interaktionsprozess zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden ausgerichtet ist: Führungskräfte sollten also neben den Fachkompetenzen vor allem die Fähigkeit haben, Arbeitsbeziehungen so zu gestalten, dass Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Mitarbeitenden gefördert werden. Sie sollten – gerade in Hinblick auf den vielzitierten Fachkräftemangel – eine Arbeitsumgebung gestalten, die es den Menschen erlaubt, bis zum Renteneinstiegsalter und möglichst darüber hinaus gesund und leistungsfähig zu bleiben, was Kompetenzen über eine gesundheitsorientierte Führung voraussetzt.
Führung im (H)Wandel Ihr Kurs in vier Modulen, am 1. und 17. April sowie am 7. und 21. Mai von 08:30 bis 17:30 Uhr, am hds-Hauptsitz in Bozen.
hdsmagazin #3/19
weiterbildung hds-bz.it/kurse
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Was gilt insbesondere im Handel zu berücksichtigen? Eine der größten Herausforderungen ist sicherlich der Fachkräftemangel, der auf den demografischen Wandel, aber auch auf die Konkurrenzsituation mit dem Arbeitsmarkt des gesamten deutschsprachigen Raumes zurückzuführen ist. Und dieser macht sich auch im Handel zunehmend bemerkbar: Betriebe, die mit ungelernten Hilfskräften arbeiten können, werden diese auch in Zukunft finden. Wer dagegen engagierte, kompetente und motivierte Mitarbeitende braucht, muss diesen auch etwas bieten. Und dabei geht es bei weitem nicht nur um den Verdienst. Erfahrungsgemäß stehen für die Mitarbeitenden verschiedene Formen von Wertschätzung, ein gutes Arbeitsklima, eine angenehme Arbeitsumgebung, Handlungs- und Entscheidungsspielräume und soziale Unterstützung zunehmend im Vordergrund, wenn es darum geht, in ein Unternehmen einzutreten bzw. längerfristig zu verbleiben. Das erhöht für Führungskräfte die Notwendigkeit, sich ein beziehungsförderndes Verhalten anzueignen das auf Vertrauen, (Eigen-) Verantwortung und eine höhere Flexibilität gründet oder zumindest die häufigsten Fehler wie Nichtbeachtung, mangelnde Wertschätzung bzw. Respekt zu vermeiden. Wenn es dann Eigentümer und Führungskräfte auch noch schaffen, ein an-
genehmes Arbeitsklima zu gestalten, indem sie auf Augenhöhe kommunizieren und zusammenarbeiten, konzentrieren sie sich auf die Vorteile unserer klein strukturierten Südtiroler Realität und federn damit auch jene unvermeidbaren Belastungssituationen ab, die jede Arbeit mit sich bringt. Andernfalls passiert das, was sich überspitzt in einem Satz zusammenfassen lässt: „Der Mitarbeiter kommt wegen der Arbeit und geht wegen des Chefs.“
Interview: Mauro Stoffella
Trends und Tendenzen der Fashion Shows
Highlights aus dem Kurskalender Diese Seminare sind geplant Brotsensorik
Warenkunde einmal anders. Sie möchten Brote sensorisch beschreiben, aber es fehlen Ihnen die passenden Worte? In einem Crashkurs für Anfänger erfahren Sie, Brot am Aussehen, Geruch, Geschmack und an der Textur genussvoll zu charakterisieren. Bäckermeister Benjamin Profanter informiert über das Brot-Aromarad und wie Brotqualität mithilfe der Weinheimer Brotsprache bewertet wird. Der Kurs des hds findet Dienstagnachmittag, 19. März in Bozen statt.
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Trends diktieren die Modebranche und damit auch das Kaufverhalten der Konsumenten. Doch wie sieht die Mode der Zukunft aus? Was werden wir im Herbst/Winter tragen? Machen Sie sich ein Bild und besuchen Sie die hds-Weiterbildung mit Nadia Tschenett. Ihr Termin in Bozen am 27. März von 18:30 bis 20:30 Uhr. Perspektivenwechsel
Wie sieht mich mein Kunde? In der Empathieschulung mit Karl Kirchler am 3. April in Bozen übernehmen Sie die Rolle des Kunden, werden für kundenorientiertes Verhalten sensibilisiert und lernen sich selbst durch den Abgleich Selbstbild Fremdbild besser kennen. Wie Ihr Verkäuferverhalten auf Ihre Kunden wirkt, erfahren Sie in einer spannenden Feedbackrunde. Buchen Sie Ihren Platz.
Infos und Anmeldung: T 0471 310 323/325, bildung@hds-bz.it, hds-bz.it/kurse.
betriebe informieren 1
Südtirols erster Aromakongress Am 25. und 26. Mai in Eppan. Nach drei Jahren intensiver Planung ist es dem Bio Paradies-Team rund um Doris Karadar gelungen, den ersten Aroma Botanica Kongress in Südtirol zu organisieren. 14 internationale Experten werden erwartet und über Aromapflege, Geruchsforschung, Aromatherapie, Aromaküche und Studien referieren. Das Event findet vom 25. bis 26. Mai im Kultursaal in Eppan statt. Doris Karadar, Aromatologin und DiplomHeilpflanzenexpertin mit mehr als 30-jähriger Erfahrung im Bereich der Phyto-Aromatherapie, hat 1989, gemeinsam mit ihrer Mutter Maria, das spezialisierte Reformhaus Bio Paradies in Eppan eröffnet. Für die Pionierinnen waren die ätherischen Öle unterschiedlicher Hersteller und Produzenten von der ersten Stunde an eine sehr wichtige Artikelgruppe. Mittlerweile zählt das Bio Paradies zu Südtirols bestsortierten Fachgeschäften, wenn es um ätherische Öle, Aromapflege und Hydrolate geht. Auch Vorträge, Schulungen sowie Ausbildungen werden erfolgreich angeboten. Der hds gratuliert zum runden Jubiläum und wünscht für das Event im Mai viel Erfolg.
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Traditionsbetrieb in neuer Hand
10 Jahre La Culla Baby-Land
1 Kurzwaren Fuganti 3.0 in Bozen. Das Gratulation zum runden Jubiläum. historische Kurzwarengeschäft Fuganti in La Culla Baby-Land in Bozen ist mit 2000 der Turinstraße 87 in Bozen hat seit Ende Quadratmetern auf drei Etagen das größte November wieder seine Türen offen. Be- Babyfachgeschäft in Trentino-Südtirol. In reits seit 1956 ein fester Bestandteil im itali- zweiter Generation führt Daniele Vinante enischen Viertel der Landeshauptstadt war das Geschäft, das seine Eltern Mitte der 70er es für seine reiche Auswahl an Kurzwaren Jahre in der Palermostraße in Bozen eröffbeliebt. Nun führt eine neue Hand den Tra- net haben. „Exakt vor zehn Jahren sind wir ditionsbetrieb weiter, namentlich sind dies hier in die Pfarrhofstraße umgezogen und Silvia Belotti, Gabriella Dalla Lana und Do- heute stehen wir vor einem weiteren Meinatella Tomaselli (im Bild v. r.). Neben den lenstein unserer Firmengeschichte“, so der bereits etablierten Produkten sind neu im Geschäftsinhaber von La Culla Baby-Land, Angebot Näh- und Strickkurse, die bereits Daniele Vinante. Besonders stolz ist er auf großes Interesse geweckt haben. Kreativ seine stets motivierten Mitarbeiterinnen. und innovativ will man vor allem bei der „Sie lieben und leben ihre Arbeit und ihnen jüngeren Generation die Liebe zur Handar- ist es sehr wichtig, die Bedürfnisse unserer beit wecken und fördern. Der hds wünscht Kunden kennenzulernen und zu verstehen.“ dem neuen Führungsteam viel Glück und Der hds gratuliert zum runden Jubiläum. Erfolg.
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professionell und kompetent der service für hds-mitglieder
Rechtsberatung hds-bz.it/recht
Unsere Rechtsexperten helfen Ihnen, Rechtsstreitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden.
• Handels- und Vertriebsrecht Vertriebsverträge und Lieferverträge; Distribution Agreements für den internationalen Handel
Unsere Schwerpunkte:
• Onlinehandel Ausarbeitung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
• Verträge mit Handelsvertretern Ausarbeitung von nationalen und internationalen Verträgen zugunsten der Auftraggeberfirmen; Beratung im Umgang mit Handelsvertretern; außergerichtlicher Beistand; Berechnung von Abfertigungen
• Privacy Beratung in Bezug auf die Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen.
Kontakt: recht@hds-bz.it
betriebsberatung hds-bz.it/beratung hds-bz.it/beitraege
Fördermaßnahmen des Landes verlängert Bestimmungen geringfügig angepasst.
Um den Unternehmen den Zugang zu Fördergeldern weiter zu ermöglichen, hat die Landesregierung am 28. Dezember beschlossen, einige Fördermaßnahmen zugunsten von Südtirols Wirtschaft auf den Dreijahreszeitraum 2019-2021 zu verlängern. Dazu zählen die Bezuschussung von Beratung, Ausbildung und Wissensvermittlung und jene der Internationalisierung sowie der Zugang zum Rotationsfonds. Die jeweiligen Beschlüsse enthalten aber auch geringfügige Anpassungen. So werden die Mindest- und Höchstgrenzen der förderbaren Investitionen etwas angepasst, um die Förderung noch zielgerichteter zu gestalten. Für Beratungen betragen die Zuschüsse nunmehr maximal 30 Prozent und es ist nur
noch ein Ansuchen pro Jahr zulässig – eine Einschränkung, von der die Weiterbildung ausgenommen ist. Allerdings wird nunmehr eine betriebsspezifische Weiterbildung mit Kosten von über 30.000 Euro von der Förderung ausgeschlossen. Was die Fördermaßnahmen für die Beratung, Ausbildung und Wissensvermittlung sowie für die Internationalisierung angeht, sind nach der neuen Regelung Unternehmen, die in Südtirol nur über Verwaltungseinheiten, ein Domizil oder ein Verkaufsdepot verfügen, ausgeschlossen.
fdorfmann@hds-bz.it
hat 12. Dezember Mit Dekr et vom und sft ha W irtsc das italienische lichen tz se ge n de ium Finanzminister 8 0, f s Jahr 20 19 au Zinssatz für da 20 18 hr Ja s da ben. Für Pr ozent angeho auf ch no tz sa ns liche Zi lag der gesetz 0,3 Pr ozent.
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z.it jdorfmann@hds-b
Finanzspritze für Start-ups
Die Veröffentlichungspflicht gilt für Gesamtbeträge von 10.000 Euro und darüber. Vereinigungen, Stiftungen und Non-Profit-Organisationen müssen diese Beiträge innerhalb 28. Februar 2019 auf ihrer Homepage veröffentlichen. Unternehmen hingegen müssen diese Zuwendungen im Bilanzanhang erwähnen. Bei Nichteinhaltung der Veröffentlichungspflicht droht den Unternehmen, die erhaltenen Beiträge zurückzahlen zu müssen.
Bis 28. Februar ansuchen. Neue oder zu gründende innovative Unternehmen mit hohem technologischen Inhalt, die einen Mehrwert in Südtirol schaffen, können noch bis zum 28. Februar um eine Förderung des Landes für deren Kapitalisierung ansuchen. Die Förderung wird im Rahmen einer Ausschreibung vergeben. Es stehen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro für die Jahre 2019 - 2021 bereit; gewährt werden Beihilfen zwischen 40.000 und 200.000 Euro pro Begünstigtem. Damit soll Südtirol als Standort für neue oder zu gründende Unternehmen interessant sowie deren Gründung erleichtert werden. Die innovative Idee muss von den Start-ups in einem dreijährigen Businessplan detailliert beschrieben werden.
fdorfmann@hds-bz.it
Mehr Infos: Franz Josef Dorfmann, Betriebsberatung im hds, T 0471 310 424, fdorfmann@hds-bz.it.
Beiträge müssen veröffentlicht werden Stichtag ist 28. Februar. Mit dem Gesetz 124/2017 wurden Veröffentlichungsund Transparenzpflichten für Subjekte eingeführt, die wirtschaftliche Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung haben. So tritt im Jahr 2019 auch die Veröffentlichungspflicht von Beiträgen, die von der öffentlichen Verwaltung empfangen wurden, in Kraft.
Gesetzlicher oben eh Zinssatz ang
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steuerberatung hds-bz.it/steuern hds-bz.it/e-rechnung
Die Neuheiten im Haushaltsgesetz
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Das Haushaltsgesetz 2019 hält für Unternehmer in den Bereichen Handel und Dienstleistung einige Neuerungen bereit. Wir haben die wichtigsten Neuerungen in Sachen Steuern, Jahresabschluss und Begünstigungen für Sie zusammengefasst.
luste mit den Einkünften verrechnen; höhere Verluste können zeitlich unbegrenzt und bis zu ihrer vollen Höhe auf die darauffolgenden Steuerperioden vorgetragen werden, und zwar im Ausmaß von 80 Prozent des jeweiligen Einkommens. Die Änderungen gelten ab der Steuerperiode, die auf das am 31. Dezember 2017 laufende Steuerjahr folgt (also ab der Steuerperiode 2018).
Herausnahme von Betriebsimmobilien aus Einzelunternehmen Die Regelung bezüglich der Herausnahme von Betriebsimmobilien aus Einzelunternehmen wird neu aufgelegt. Damit können Immobilien mit einer geringeren Besteuerung (Ersatzsteuer von 8 Prozent) aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen überführt werden.
Aufwertung von Anlagegütern Ausweitung des Pauschalsystems nach Gesetz Nr. 190/2014
Die Aufwertung kann für die im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen (materiellen und immateriellen) Güter vorgenommen werden; ausgenommen sind Waren. Es ist eine Ersatzsteuer (16 Prozent für abschreibbare Güter und 12 Prozent für nicht abschreibbare Güter) zu entrichten. Der höhere Wert der Güter wird ab dem dritten Jahr nach der Aufwertung steuerlich wirksam.
Seit 1. Jänner 2019 kann das Pauschalsystem von natürlichen Personen angewandt werden, die im Vorjahr Erlöse und Entgelte von nicht mehr als 65.000 Euro erzielt haben. Die Höchstgrenzen bezüglich der Kosten für nicht selbstständige Arbeit (5000 Euro) und für Betriebsmittel (20.000 Euro) wurden dagegen abgeschafft und werden somit für den Zugang zum und den Verbleib im Pauschalsystem ab 1. Jänner 2019 nicht mehr ange- Neuberechnung des steuerlichen Restbuchwerts von nicht rechnet. Gelockert wurden auch die Ausschlussgründe für die börsennotierten Beteiligungen und Grundstücken Anwendung des Systems, was den Besitz von Beteiligungen (an Personengesellschaften und – unter bestimmten Bedingungen – Die Aufwertung von nicht börsennotierten Beteiligungen und an Kapitalgesellschaften) sowie die gleichzeitige oder frühere Grundstücken, die sich am 1. Jänner 2019 im Eigentum von PrivatAusübung einer nicht selbstständigen Tätigkeit betrifft. personen befinden, ist ebenfalls wieder möglich. Die Ersatzsteuer hierfür wurde angehoben (11 Prozent für qualifizierte Beteiligungen, 10 Prozent für nicht qualifizierte Beteiligungen und Grundstücke). Ersatzsteuer für Erlöse/Entgelte bis 100.000 Euro – Flat Tax Einheitssteuer auf Mieteinnahmen und Gewerbeimmobilien Ab 1. Jänner 2020 wird eine Ersatzsteuer von 20 Prozent für die Einkommen aus unternehmerischer oder freiberuflicher Tätig- Die Anwendung der Einheitssteuer wurde auf bestimmte Mietverkeit von natürlichen Personen eingeführt. Voraussetzung für träge für Gewerbeimmobilien ausgeweitet (Geschäftsräume der die begünstigte Besteuerung ist, dass eine bestimmte Einkom- Katasterkategorie C/1 mit einer Fläche von bis zu 600 Quadratmemensgrenze (zwischen 65.001 und 100.000 Euro) eingehalten tern). Die Option gilt nur für neue Mietverträge, die im Jahr 2019 (d. wird und dass während der Anwendung keine Ausschlussgrün- h. vom 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019) abgeschlossen werden. de bestehen (diese sind dieselben, wie sie für das Pauschalsystem nach Gesetz Nr. 190/2014 vorgesehen sind). Verlängerung der Steuerabzüge in Höhe von 65 und 50 Prozent, Bonus für Möbel und Grünanlagen Vortrag der steuerlichen Verluste von einkommensteuerpflichtigen Unternehmen Die Steuerabzüge für die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden und für Instandhaltungs- und WiedergewinnungsDie steuerliche Regelung für Verluste von einkommensteuer- arbeiten sowie der Steuerbonus auf Möbel und auf Gärten und pflichtigen Unternehmen wurde geändert: Unternehmen mit Grünanlagen wurden verlängert. Sie gelten für Ausgaben, die bis vereinfachter und ordentlicher Buchhaltung können ihre Ver- zum 31. Dezember 2019 getätigt werden.
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steuerberatung Erhöhter Abzug der Gemeindeimmobiliensteuer Der Prozentsatz der Gemeindeimmobiliensteuer auf betriebliche Immobilien, der vom versteuerbaren Einkommen von Unternehmen und Freiberuflern in Abzug gebracht werden kann, wird ab 2019 von 20 auf 40 Prozent angehoben.
Abschaffung ACE - Beihilfe zum Wirtschaftswachstum Die Eigenkapitalförderung ACE (Aiuto alla crescita economica) wird ab 2019 abgeschafft. Für das Steuerjahr 2018 gilt die Begünstigung in einem reduzierten Ausmaß von 1,5 Prozent. Ab 2019 können die bis 2018 angefallenen ACE-Überschüsse noch genutzt werden.
Abschaffung IRI Die Unternehmenssteuer IRI, die praktisch nie in Kraft getreten ist, wird definitiv abgeschafft.
Begünstigte Besteuerung von Gewinnen, die in Wirtschaftsgüter und in die Schaffung von Arbeitsplätzen reinvestiert werden Ab 2019 wird eine begünstigte Besteuerung von Gewinnen vorgesehen, die für den Kauf von Wirtschaftsgütern und/oder für die Schaffung von zusätzlichen Stellen verwendet werden. Der reduzierte Steuersatz gilt für die den Rücklagen zugeführten Gewinne und zwar in der Höhe des Betrags, der tatsächlich in neue Wirtschaftsgüter und in die befristete oder unbefristete Einstellung von neuen Arbeitnehmern angelegt wird.
Abschaffung des Steuerguthabens von 10 Prozent der Wertschöpfungssteuer
richten. Das Haushaltsrahmengesetz 2019 sieht keine Verlängerung für die so genannte Maxi-Abschreibung vor.
Steuerguthaben Bildungsausgaben 4.0 Das Steuerguthaben für Bildungsmaßnahmen 4.0 wird auch für das Steuerjahr 2019 zuerkannt und entspricht 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben von Kleinunternehmen, 40 Prozent der Ausgaben von mittleren Unternehmen und 30 Prozent für Großunternehmen, wobei für letztere ein jährlicher Höchstbetrag von 200.000 Euro gilt.
Innovative Start-up-Unternehmen Für Investoren in innovative Start-up-Unternehmen erhöht sich der Steuerabsetzbetrag bzw. Steuerabzug von 30 auf 40 Prozent. Wenn das gesamte Gesellschaftskapital eines Start-up-Unternehmens durch ein anderes gesellschaftssteuerpflichtiges Subjekt erworben wird, steigt für 2019 der Abzug von 30 auf 50 Prozent, unter der Voraussetzung, dass das gesamte Gesellschafskapital gekauft und für mindestens drei Jahre gehalten wird.
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Einvernehmliche Bereinigung für Steuerzahler in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Für natürliche Personen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten wird die begünstigte Tilgung von Steuerschulden vorgesehen, wenn diese nicht Gegenstand einer Streichung laut Gesetzesdekret Nr. 119/2018 sind. Die Schulden müssen „Lasten“ betreffen, mit deren Eintreibung die Steuereinhebungsstelle im Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2017 beauftragt wurde. Die Bereinigung erfolgt – je nach ISEE-Index (Indikator für die Einkommens- und Vermögenslage nach der Äquivalenzskala) der Familie – mit der Zahlung von 16, 20 oder 35 Prozent des Kapitals und der aufgelaufenen Zinsen.
Das Steuerguthaben von 10 Prozent der Wertschöpfungssteuer für Personen/Unternehmen, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, wird abgeschafft.
Verlängerung der Hyper-Abschreibung Die erhöhte Abschreibung (Hyper-Abschreibung) wird verlängert für Investitionen, die innerhalb 31. Dezember 2019 bzw. innerhalb 31. Dezember 2020 getätigt werden, unter der Voraussetzung, dass die Bestellung innerhalb 31. Dezember 2019 vom Verkäufer angenommen und eine Voranzahlung von mindestens 20 Prozent des Verkaufspreises geleistet wurde. Die neue Form der Hyper-Abschreibung sieht die Einführung einer Reihe von Maßnahmen vor, die sich jeweils nach dem Investitionsbetrag
Andrea Pircher, Steuerberatung, T 0471 310 419, apircher@hds-bz.it
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info aktuelles
INAIL: Ausschreibung ISI 2018
hds-bz.it/arbeitssicherheit hds-bz.it/abfallwirtschaft
Neue ung st stlei Dien s hds! de
Betriebscheck 30 Arbeitssicherheit Neues Angebot für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern.
Das Thema Arbeitssicherheit wird immer mehr zum zentralen Thema für Unternehmer. Die Erstellung der Risikobewertung und der Besuch der Pflichtkurse sind dabei nicht die alleinigen Verpflichtungen, sondern es gibt weitere wichtige Aspekte, die das Thema vervollständigen. Die Erfahrung zeigt, dass die laufenden Änderungen die Unternehmer zudem verunsichern. Der hds kann Unternehmer unterstützen, indem er deren Zweifel klärt und die Einhaltung der verschiedenen bürokratischen Auflagen zur Arbeitssicherheit in ihrem Betrieb überprüft. Dazu bietet der hds die neue Dienstleistung „Arbeitssicherheit Betriebscheck“ an. Dabei werden die Dokumente auf ihre Aktualität und Vollständigkeit hin überprüft. Oft sind es nur einige wenige, aber wichtige Dokumente/Maßnahmen, die es ermöglichen, sich wieder auf den notwendigen aktuellen Stand zu bringen. Im Rahmen eines Lokalaugenscheins wird überprüft, ob sämtliche Pflichtdokumente und -kurse erfüllt und die Sicherheitsvorkehrungen im Betrieb getroffen worden sind. Ihr Kontakt in Bozen: Heinz Neuhauser, Bereichsleiter Arbeitssicherheit und Umwelt, T 0471 310 519, hneuhauser@hds-bz.it.
Einwegplastik ade! Vertreter der EU-Institutionen haben sich im Dezember des Vorjahres auf eine Reduktion von Einwegplastik geeinigt. Verboten werden Produkte, für die es bereits nachhaltigere Alternativen gibt, wie z. B. Wattestäbchen, Teller, Besteck, Strohhalme und Luftballonstäbe. Spürbar reduziert werden soll der Verbrauch von
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Arbeitssicherheit - Förderung von Projekten. Die Unfallversicherungsanstalt INAIL hat die Ausschreibung ISI 2018 veröffentlicht. Damit sollen Unternehmen bei der Realisierung von Projekten zur Verbesserung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz unterstützt werden. Die Empfänger der Fördermittel sind vor allem Klein- und Kleinstunternehmen, die in der Handelskammer eingetragen sind und deren Tätigkeit folgende ATECO-Kodizes zugewiesen werden: • 13.1 Spinnstoffaufarbeitung und Spinnerei • 13.2 Weberei • 13.3 Veredelung von Textilien • 13.9 Herstellung von sonstigen Textilien • 14.1 Herstellung von Bekleidung (ausgenommen Pelzbekleidung) • 14.2 Herstellung von Pelzwaren • 14.3 Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff • 15.1 Zurichtung und Gerben von Leder; Herstellung von Reiseartikeln; Taschen, Leder- und Sattlerwaren; Zurichtung und Färben von Fellen • 15.2 Herstellung von Schuhen
Jedes Unternehmen darf nur einen Antrag stellen. Es besteht die Möglichkeit im Rahmen desselben Projektes mehrere Maßnahmen zu finanzieren. Der Kapitalzuschuss wird bis zu einer maximalen Höhe von 65 Prozent der förderfähigen und nachweislich getragenen Kosten gezahlt. Der geförderte Mindestbeitrag ist 5000 Euro und somit eine Mindest-Gesamtinvestitionssumme von 7693 Euro. Die Anträge können telematisch ab 11. April bis 30. Mai eingereicht werden.
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Produkten, für die es eine solche Alternative noch nicht gibt, etwa Plastikbecher und Lebensmittelverpackungen. Getränkebehälter dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Verschlüsse und Deckel am Behälter befestigt sind. Diese Regelung gilt fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie.
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Arbeitgeber: wichtige Neuerungen Neues Gesetz zu fluorierten Treibhausgasen Einrichtung einer Onlinedatenbank. Vor Kurzem sind neue gesetzliche Regelungen der F-Gase in Kraft getreten (DPR Nr. 146/2018 vom 24. Jänner 2019). Die wichtigste Neuerung betrifft die Einrichtung einer bei den Handelskammern geführten Datenbank der fluorierten Treibhausgase. An diese muss eine elektronische Meldung über den Verkauf von F-Gasen und von F-Gas enthaltenden Geräten bzw. Anlagen sowie über Kundendienst-, Wartungs-, Installations- und Reparaturarbeiten und deren Stilllegung gesendet werden. Die Datenbank soll eine bessere Rückverfolgbarkeit der Gase und der Geräte ermöglichen. Zudem werden damit Informationen über die Installation, Wartung und die Stilllegung von F-Gase enthaltenden Anlagen erfasst. Mehr Infos online in einer News vom 06.02.2019.
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Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen auf Geschäftsmieten ausgeweitet Gut zu wissen. Mit dem neuen Haushaltsrahmengesetz wurde vorgesehen, dass die Ersatzsteuer von 21 Prozent auf Mieteinnahmen (cedolare secca) von physischen Personen auch für Mietverträge angewandt werden kann, die im Jahr 2019 für Immobilieneinheiten abgeschlossen werden, die in die Katasterkategorie C/1 eingestuft sind (Geschäfte). Die Anwendung der Ersatzsteuer ist für Immobilieneinheiten mit einer Fläche bis zu 600 Quadratmetern, ausschließlich eventueller Zubehörflächen, möglich. Die Ersatzsteuer kann nicht für neu abgeschlossene Verträge angewandt werden, für die bereits bis zum 15. Oktober 2018 ein laufender Vertrag zwischen den gleichen Subjekten und für die gleiche Immobilieneinheit bestand, der vorzeitig vor seiner Fälligkeit aufgelöst wurde.
Das Haushaltsgesetz 2019 (Gesetz Nr. 145 vom 30. Dezember 2018) enthält wichtige Bestimmungen für Arbeitgeber und Steuersubstitute. Diese betreffen unter anderem den obligatorischen Vaterschaftsurlaub, den Mutterschaftsschutz oder die Beschäftigung von jungen Spitzenforschern. Alle Neuerungen auf einen Blick online in einer News vom 04.02.2019.
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INFO B Istatwert betreffend die Konsumpreise für die Angleichung der Mieten (Gesetz 392/78). - Nationale Veränderung Dezember 2017 – 2018 ist gleich + 1,0 % (75 % = + 0,75). - Veränderung in Bozen Dezember 2017 – 2018 ist gleich + 1,6 % (75 % = + 1,2).
B Die Indexzahl für die Abfindungen beträgt im Dezember 2,241840.
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