hds magazin #3/22: Für attraktive, lebendige und lebenswerte Orte!

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Italienische Post AG – Versand im Postabonnement– G.D. 353/2003 (konv. Ges. Nr. 46, 27.02.2004) Art. 1, Abs. 1, CNS BOZEN · Jahrgang LXX · 3/2022 · IR/IP · monatlich

EMIE

Monatsmagazin des Handelsund Dienstleistungsverbandes Südtirol hds-bz.it facebook.com/hds.unione @hds_unione linkedin.com/company/hds-unione

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ICKLUNG A W K T

hds OR T

hds magazin

Für attraktive, lebendige und lebenswerte Orte! 1. Akademie für Orts- und Stadtentwicklung startet in Südtirol


gettyimages

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DIGITALISIERUNGSPAKETE EINZELHANDEL

LET’S GO DIGITAL

Ergreifen Sie die Chance und bereichern Sie Ihr Business. Der hds hat für Sie eine Brücke zu Südtirols IT-Branche geschaffen, die ihren Weg zum eigenen E-Shop verkürzt. Als Mitglied können Sie von acht attraktiven Angeboten verschiedenster IT-Experten profitieren: von der kostenfreien Erstberatung über erste Sichtbarkeit, Social Media, Onlineshop Do it yourself, Standardshop bis hin zur Enterprise Edition. Lassen Sie sich beraten. Holen Sie sich Ihr Digitalisierungspaket! hds-bz.it/digitalisierungspakete

handels- und dienstleistungsverband Südtirol


editorial

Sichtbarkeit und Reichweite Euer Wirtschaftsverband hat sich zum Ziel gesetzt, die Anliegen und Interessen der Mitglieder auch über alle bewährten und modernen Medien zu vertreten. Informations- und Medienarbeit eures Wirtschaftsverbandes wird großgeschrieben! Dazu als Beispiel einige Daten und Fakten: • 1 monatliches hdsmagazin mit einer Auflage von 7500 Stück und 22.500 Lesern • 2 wöchentliche Newsletter: hdsnews für alle Verbandsinteressierte am Dienstag und hdsinfomail exklusiv für alle Mitglieder am Donnerstag • t ägliche News auf der Internetseite hds-bz.it mit durchschnittlich 35.000 Besuchern/Monat •h ds-Facebook-Seite mit über 8200 Fans •h ds-Instagram-Profil mit über 4200 Followern •N EU: hds-LinkedIn-Profil • l aufende Pressearbeit in allen Südtiroler Tages-, Wochen-, Bezirks- und Gemeindezeitungen, Radios, TV und Onlinemedien. Mit dieser konstanten und landesweiten Medien- und Informationsarbeit, aber auch mit der Organisation gezielter Initiativen und Kampagnen sensibilisiert der hds für die Anliegen seiner Mitglieder und verschafft ihnen das notwendige Gehör. Und wir liefern den Mitgliedern laufend und schnell alle wichtigen und aktuellen Informationen. Was den hds auch auszeichnet: Der Verband hat in allen 6 Bezirken mit den Bezirksleitern Ansprechpartner vor Ort für eine direkte Betreuung der Mitglieder und für jegliche Information. Ein exklusiver Informationsvorsprung!

Bernhard Hilpold, hds-Direktor

titelgeschichte hds, das Kompetenzzentrum

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orts- uns stadtentwicklung Direkte Förderungsschiene

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aktuelles Ladestationen für Elektroautos

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bezirke Treue hds-Mitglieder

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fachgruppen Neues Projekt Tscherto.Bio

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bildung Smartphone vs. Spiegelreflexkamera

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rechtsberatung Was ist bei Gutscheinen zu beachten?

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steuerberatung Haushaltsgesetz 2022

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REDAKTION, VERWALTUNG UND WERBUNG: 39100 Bozen, Mitterweg 5, Bozner Boden, T 0471 310 308/309, F 0471 310 396, pr@hds-bz.it, www.hds-bz.it VERANTWORTLICH IM SINNE DES PRESSEGESETZES UND VERANTWORTLICHER SCHRIFTLEITER: Dott. Mauro Stoffella (Bereichsleiter Kommunikation) REDAKTION: Dott. Sergio Colombi, Manuela Seebacher, Dott.ssa Hanna Widmann, GRAFISCHES KONZEPT: Gruppe Gut – www.gruppegut.it TITELBILD: gettyimages GRAFIK: Stefano Hochkofler FOTOS: gettyimages, Karriere Südtirol/Zulupictures, Alfred Tschager DRUCKEREI: Athesia Druck GmbH – Weinbergweg 7 – 39100 Bozen AUFGEGEBEN AM 16. FEBRUAR 2022 Die Redaktion behält sich das Recht vor, Anzeigen zurückzuweisen. Die in Gastartikeln wiedergegebene Meinung muss nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. HERAUSGEBER: hds Servicegenossenschaft – Bozen, Sped. im P.A. – 45% - Art. 2. Absatz 20/b, Gesetz 662/96, Filiale Bozen, Eintragung Landesgericht Bozen Nr. 50/51 – Rep. 27256. Eintragung ROC Nr. 14101. Angeschlossen der USPI Unione Stampa Periodica Italiana

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titelgeschichte

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Für attraktive, lebendige und lebenswerte Orte! 1. Akademie für Orts- und Stadtentwicklung startet in Südtirol Der hds ist in Südtirol das Kompetenzzentrum für die Orts- und Stadtentwicklung und Interessenvertreter sowie Sprachrohr für alle ortsrelevanten Betriebe im Handel, in der Gastronomie und in den Dienstleistungen. Nun ruft der Wirtschaftsverband die erste Südtiroler Akademie für Orts- und Stadtentwicklung ins Leben. Mit der Geoanalyse verfügt der hds bereits seit einigen Jahren über ein innovatives Instrument, um Ortsentwicklung zu steuern. Das vom Verband entwickelte Tool ist eine digitale Landkarte Südtirols, die imstande ist, Auswirkungen von infrastrukturellen Veränderungen zu simulieren und Aufschluss über die Frequenzen sowie die Passantenströme zu geben. Die Geoanalyse ist ein ver-

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ter g un n u d l e ie dem eanm Onlin bz.it/aka hds-

lässlicher Indikator für die Attraktivität einzelner Bezirke, Orte oder Einkaufsstraßen. Diese Erkenntnisse sind sowohl für Gemeindeverwaltungen nützlich für Entscheidungen und Vorhaben, die ihren Ort betreffen, ebenso für einzelne Betriebe, die sich in den Orten ansiedeln oder weiterentwickeln möchten. Zudem hat der hds vor Kurzem den ersten Praxisleitfaden für die aktive Standortentwicklung in den Südtiroler Orten und Städten herausgegeben. Er ist ein nützliches Werkzeug für die Ortsentwicklung und steht allen betroffenen Akteuren in den Orten zur Verfügung – Wirtschaftstreibenden aller Branchen, Land und Gemeinden, Immobilienbesitzern und Touristikern. Der Leitfaden umfasst 122 Seiten und ist in acht Kapiteln unterteilt.


titelgeschichte Die Notwendigkeit einer Akademie, die das fundamentale Basiswissen der Orts- und Stadtentwicklung vermittelt, hat sich in der Praxisanwendung der vergangenen Jahre gezeigt. Konsequenz ist die Schaffung der südtirolweit ersten, unter der Schirmherrschaft des Landes organisierten Akademie für Orts- und Stadtentwicklung, bei der namhafte Referenten aus dem In- und Ausland, Interessierten dieses Basiswissen vermitteln.

Die Vision des hds: „Die Qualität des Lebensraumes Südtirol durch eine gezielte Wirtschaftsentwicklung der Orte und Städte steigern.“

Doch damit nicht genug: Der hds setzt sich laufend dafür ein, dass in jeder größeren Gemeinde ein politischer Referent/eine politische Referentin für Ortsentwicklung verantwortlich ist. Und um die politischen und touristischen Entscheidungsträger vor Ort auch mit dem richtigen Know-how auszustatten, startet der hds die erste Südtiroler Akademie für Orts- und Stadtentwicklung.

Hauptzielgruppe sind Bürgermeister, Wirtschaftsreferenten, Entscheider in den Tourismusvereinen, und generell alle jene, die an dieser sehr spannenden und zukunftsträchtigen Materie interessiert sind. In fünf ganztägigen Modulen zu spezifischen Themen und mit hochkarätigen, praxisnahen Referenten, werden in der Akademie die Grundlagen der Orts- und Stadtentwicklung vermittelt.

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Fortsetzung auf Seite 6

Online hat auch seine Grenzen Egal was der Konzern macht, es erregt die Gemüter. Gemeint ist Amazon. Diesmal geht es um sein erstes Modegeschäft, genannt „Style“, das in diesem Jahr in Los Angeles eröffnen wird. Im Sortiment des stationären Geschäfts sind Damen- und Herrenbekleidung, Schuhe und Accessoires sowie eine magische Umkleide, wo per Berührungsbildschirm Kleider bestellt werden. Nachdem Amazon bereits Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs, Lebensmitteln und Snacks sowie Getränken eröffnet hat, geht der Onlinegigant jetzt einen Schritt weiter. Wieso Bekleidung? Mode gehöre zur meistverkauften Kategorie im Amazon-Sortiment. Aber auch vor allem deswegen: Man wolle mehr

über den Kunden lernen, heißt es in der Begründung für den stationären Laden. Man wolle ihn sehen, mit ihm reden, ihn persönlich ansprechen. Tja, trotz aller Digitalisierung: Der Mensch bleibt ein soziales Wesen und vor allem Kunde. Und um diesen besser zu verstehen, braucht es den direkten, persönlichen Kontakt.

Mauro Stoffella, Bereichsleiter Kommunikation mstoffella@hds-bz.it

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titelgeschichte Die Module

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Modul 1

Modul 2

Modul 3

Modul 4

Modul 5

Grundlagen der Ortsund Stadtentwicklung

Operative Werkzeuge der Orts- und Stadtentwicklung

Tätigkeitsfelder der Orts- und Stadtentwicklung

Ortszentren digital und nachhaltig denken

Ortszentren neu beleben

Bruneck

Schlanders

Brixen

Meran

Bozen

7. April 2022

28. April 2022

12. Mai 2022

26. Mai 2022

9. Juni 2022

09:00 – 17:30 Uhr

09:00 – 17:30 Uhr

09:00 – 17:30 Uhr

09:00 – 17:30 Uhr

09:00 – 17:30 Uhr

Historie, Vorreiter, Begrifflichkeiten, Aufgaben und Ziele, Chancen & Herausforderungen

Werkzeuge, Herangehensweisen Gedanken & Best Practice

Ortsbildgestaltung, Eventmanagement, Mobilität, Leerstandmanagement Ortsentwicklung

Digitalisierung, Nachhaltigkeit Gedanken & Best Practice

Innovation, Kreativität Transformation

Die Experten •D ott.ssa Roberta Capuis Expertin auf dem Gebiet der italienischen Stadtentwicklung • Edgar Eller sentum - Strategie | Marke | Kultur | Destinationsmanagement • Veronika Engl Projektleitung Coworkation | Vorstandsvorsitzende CoworkationALPS e.V. • Hannes Goetsch Gründer BASIS Vinschgau Venosta • Dr. Ulrich Höllrigl Geschäftsführer - Plattform Land • Mag. Inga Horny Geschäftsführerin - Klagenfurt Marketing GmbH

Eine Initiative des

•M ag. (FH) Mag. Oskar Januschke Leitung Abteilung Standortentwicklung, Wirtschaft und Marketing der Stadt Lienz • Mag. Stefan Lettner Geschäftsführender Gesellschafter CIMA Austria • Ing. Helmuth Moroder Mobilitätsexperte • Prof. Linda Osti Competence Centre Tourism and Mobility - Freie Universität Bozen • Arch. Andreas Profanter Architekt & Partner noa* network of architecture

• Prof. Dr. Harald Welzer Direktor von FUTURZWEI. Stiftung Zukunftsfähigkeit •P rof. Dr. Claus-Christian Wiegandt Geographisches Institut der Universität Bonn • Dr. Ing. Roland Zegg Gründer grischconsulta / Tourismusforum Alpenregionen

• MSc Anna Solderer Projektmanagerin - Öko-Institut Südtirol

Unter der Schirmherrschaft der AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL

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•D ott. Martin Stampfer Bereichsleiter Orts- und Stadtentwicklung Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds)

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO ALTO ADIGE

Die Veranstaltung findet unter den zum Zeitpunkt der Austragung geltenden Covid-19 Bestimmungen statt


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orts- und stadtentwicklung NACHHALTIGES WIRTSCHAFTEN Die förderwürdigen Pilotprojekte sollen der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Wiederbelebung historischer Ortschaften oder historischer Ortsteile mit Bevölkerungsrückgang dienen. Es geht hier um Dörfer, die als beispielhaft für die Geschichte und Kultur ihrer Umgebung gelten. Die Maßnahmen beziehungsweise die Ziele der Aktion des gesamtstaatlichen Wiederaufbaufonds entsprechen den Nachhaltigkeitszielen 8 und 11, also dem „nachhaltigen Wirtschaften als Chance für alle“ und der „Nachhaltigkeit von Städten und Gemeinden“.

Historisch attraktive Ortschaften fördern Mit den Mitteln aus dem gesamtstaatlichen Wiederaufbaufonds (Piano nazionale di ripresa e resilienza - PNRR) werden 21 Projekte – eines für jede Region und autonome Provinz – zur Aufwertung von abwanderungsgefährdeten Ortschaften oder Ortsteilen (borghi) finanziert. Es handelt sich hier um die Aktion A der Maßnahme 2.1 im Bereich von Tourismus und Kultur mit der Bezeichnung „Attrattività dei borghi“. Für jedes dieser Projekte will der Staat über das Kulturministerium bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Südtirols Gemeinden konnten bis Mitte Februar der Landesregierung ihre Pilotprojekte vorlegen. Nun wird das von der Bewertungskommission vorgeschlagene Projekt dem Kulturministerium in Rom zur endgültigen Entscheidung übermittelt. Dabei werden Aspekte wie die Beschäftigung junger Menschen, die Einbindung der lokalen Bevölkerung, die Wohnattraktivität sowie infrastrukturelle, strukturelle und digitale Maßnahmen berücksichtigt.

INFOS: Martin Stampfer, Bereichsleiter Orts- und Stadtentwicklung, mstampfer@hds-bz.it, T 0471 310 511 oder H 331 1891 632

DIREKTE FÖRDERUNGSSCHIENE Die Investitionsschiene „Attrattività dei borghi“ sieht noch eine zweite Maßnahme vor: Im Rahmen der Aktion B können Gemeinden bis zum 15. März im Kulturministerium um Finanzierung kleinerer Projekte von bis zu 1,6 Millionen Euro ansuchen. Über diese Aktion könnten mehrere Südtiroler Projekte finanziert werden.

Plattform Land startet Sanierungsberatung Die Plattform Land, welcher auch der hds angehört, hat es sich für 2022 zum Ziel gemacht, vor allem leerstehende Gebäude und Immobilien zu sanieren und somit wieder attraktiv und nutzbar zu gestalten. Damit soll der voranschreitenden Zersiedelung und Abwanderung gegengesteuert werden. Dazu braucht es fachkundige und leicht zugängliche Sanierungsberatungen. Bereits einige Interessierte haben sich gemeldet und werden nun auf ihrem Weg der Sanierung, vom ersten Impulsgespräch und Lokalaugenschein, über Kostenschätzung und Auswahl der Förderungen bis zur Beauftragung eines Planers, begleitet.

mstampfer@hds-bz.it

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aktuelles

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Aufatmen für Südtirols Einzelhandel 3G muss nur stichprobenartig kontrolliert werden. Die italienische Regierung hat klargestellt, dass die Kontrollen des Grünen Passes im Einzelhandel nicht zwangsweise beim Eintritt des Kunden ins Geschäft durchgeführt werden müssen. Vielmehr können ebendiese Kontrollen im Inneren des Verkaufsraums vorgenommen werden – und zwar auch nur in Form von Stichproben. Die 3G-Regelung ist in Italien am 1. Februar in Kraft getreten. Ein kleiner Lichtblick „Diese Nachricht aus Rom ist eine große Erleichterung für die zahlreichen Geschäfte im Einzelhandel“, freut sich hds-Präsident Philipp Moser (im Bild). Der Verband hatte bereits mehrmals auf die großen personellen und bürokratischen Hürden hingewiesen, die mit den Kontrollen auf Südtirols Betriebe im Handel zukommen. „Besonders für viele Klein- und Familienbetriebe hätte eine Zugangskontrolle der Kunden zu einer großen Belastung für Unternehmer und Mitarbeiter geführt sowie Zusatzkosten verursacht“, betont Moser. „Die Präzisierung ist nun ein kleiner Lichtblick für den Einzelhandel, der derzeit an vielen Fronten unter Druck steht.“ Der Sektor befindet sich bereits in großen Schwierigkeiten: fehlende Frequenzen in Orten und Städten aufgrund steigender Quarantäne und Heimarbeit sowie fehlende Gäste und Touristen. Auch die steigenden Energiepreise machen dem Handel zu schaffen. „Nutznießer von zu strengen bürokratischen Auflagen, die dem Einzelhandel die Luft zum Atmen nehmen, sind die globalen Onlineriesen. Sie sorgen weder für Jobs, noch zahlen sie ihre Steuern im Land“, resümiert Philipp Moser abschließend.

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Green Pass Die Pflichten

Seit dem 1. Februar ist der Zugang zu öffentlichen Ämtern, Post-, Bank- und Finanzdienstleistungen sowie zu Handelstätigkeiten – mit Ausnahme der wesentlichen und primären Bedürfnisse der Person – nur noch nach Vorweisen des ordentlichen Green Pass (3G) erlaubt. Die Bestimmungen gelten nicht für Personen unter zwölf Jahren und für Personen, die aufgrund einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung von der Impfkampagne ausgenommen sind. Die Kontrollen

Die Überprüfung, ob der Zugang zu den oben genannten Diensten und Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den neuen Bestimmungen erfolgt, wird von den jeweiligen Inhabern, Betreibern oder Verantwortlichen durchgeführt. Bei Nichteinhaltung wird eine Verwaltungsstrafe von 400 bis 1000 Euro verhängt (Art. 4 Gesetz 19/2020). Die Anleitung zur Nutzung der App „Verifica C19“ für Android und Apple online unter hds-bz.it/videos.


aktuelles

Corona-Impfplicht 50+ Seit dem 15. Februar müssen über 50-jährige Arbeitnehmer im privaten und öffentlichen Sektor für den Zugang zum Arbeitsplatz den Super Green Pass besitzen und vorzeigen (2G). Von der Impfpflicht betroffene Arbeitnehmer, welche angeben nicht im Besitz des erforderlichen Super Green Pass zu sein oder diesen beim Betreten des Arbeitsplatzes nicht vorweisen, werden als ungerechtfertigt abwesend vom Arbeitsplatz betrachtet. Dies erfolgt ohne disziplinarische Konsequenzen und mit dem Anrecht auf Erhaltung des Arbeitsplatzes, bis die genannte Bescheinigung vorgelegt wird, spätestens jedoch bis zum 15. Juni 2022. Für den Zeitraum der ungerechtfertigten Abwesenheit wird keine Entlohnung oder sonstige Entschädigung oder Vergütung gezahlt. Arbeitnehmer, die der Impfpflicht unterliegen und ihren Arbeitsplatz ohne Super Green Pass betreten, werden mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 600 und 1500 Euro geahndet. Diese verdoppelt sich im Wiederholungsfall.

smayr@hds-bz.it

Nachhaltig wirtschaften? Mit dem Green Deal strebt die Europäische Kommission den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft an, wobei unter anderem bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden sollen. Alle Wirtschaftssektoren sollen bzw. müssen zur Umsetzung dieser Klimamaßnahmen einen Beitrag leisten. Welche Auswirkungen wird jedoch der Green Deal in den nächsten Jahren auf die Südtiroler Unternehmen haben? Darüber haben sich vor Kurzem bei einem Onlineworkshop, organisiert von der WIFO der Handelskammer Bozen, Teilnehmer aus allen Wirtschaftssparten und Beratungsfunktionen ausgetauscht und den Übergang zu möglichen weiteren Schritten geschaffen. Dem hds liegt das Thema am Herzen. Er wird sich nachhaltig für Sie und Ihre Interessen und Anliegen einbringen.

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Ladestationen für Elektroautos Für Sie in Bozen. Im Hauptsitz des hds in Bozen stehen den Mitgliedern und Kunden Ladestationen für Elektroautos zur Verfügung. Die zwei Ladestationen befinden sich im zweiten Untergeschoss der Mitgliedergarage. Die Ladegeräte können während der Verweildauer im hds-Gebäude genutzt werden und sind kostenlos. Das Aufladen wird mittels elektronischer Karte aktiviert. Diese kann bei der Rezeption vor der Nutzung angefordert werden und wird bei Beendigung wieder dort abgegeben.

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bezirke

BOZEN STADT, BOZEN LAND, PUSTERTAL

hds feiert seine treuen Mitglieder

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Wertigkeit, Tradition, Engagement. Treue hds-Mitglieder werden jedes Jahr mit einem Ehrendiplom gewürdigt. Erst vor Kurzem erhielten einige als Dank für ihre Treue und beständige Mitgliedschaft die hds-Ehrenurkunde aus den Händen der Bezirkspräsidenten Simone Buratti und Daniel Schönhuber, des Vizebezirkspräsidenten Markus Rabanser sowie der Bezirksleiter Marcella Macaluso, Willy Marinoni und Patrick Volkan.

Seit 60 Jahren beim hds ist 1 SAD Nahverkehr Ag (Bozen) seit 50 Jahren 2 D emetz GmbH (Bozen) 3 M ode Kahl Ohg – J. P. Griesser & Co. (Bozen) seit 40 Jahren 4 B autechnik GmbH (Bozen) 5 S üdtiroler Werkstätten GmbH (Bozen) und seit 30 Jahren 6 R adio Gherdeina Kg – Thomas Rabanser (St. Ulrich) 7 Radio Südtirol 1 (Bozen) 8 R adio Tirol (Bozen) 9 R adio 2000 (Bruneck) 10 U nterholzner GmbH (Terlan) 11 V erkehrsamt der Stadt Bozen (Bozen)

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bezirke

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MERAN / BURGGRAFENAMT

Ein strahlender Jackpot-Gewinner 11 8 1

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Kassenbonbon erfreut sich großer Beliebtheit. Gerade um Weihnachten werden alle recht kreativ mit ihren Aktionen, so geschehen auch im Burggrafenamt. Dort hat 2021 erneut das beliebte Onlinegewinnspiel Kassenbonbon mit 76 teilnehmenden Betrieben stattgefunden. Die Aktion wurde in den Gemeinden Algund, Burgstall, Gargazon, Lana, Marling, Naturns, Partschins, Schenna, Tisens, Tirol, Tscherms und Ulten durchgeführt. Pro Gemeinde gab es drei bis sechs Gutscheine im Wert von 70 Euro pro Woche zu gewinnen, insgesamt waren 178 Gewinngutscheine im Pot. Die nicht zugewiesenen Gutscheine landeten am Ende der Aktion in einem großen Jackpot. Vor Kurzem wurde der strahlende Gewinner gezogen: Stefan Premstaller aus Schenna freut sich über 7 Gutscheine zu je 70 Euro. Hier im Bild mit v. l. dem Kellermeister der Burggräfler Kellerei Meran, Stefan Kapfinger, dem hds-Ortsobmann von Schenna, Christian Premstaller, sowie hds-Bezirksleiter Walter Zorzi. Der hds gratuliert.

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BOZEN

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BOZEN

Ein wichtiger Impuls für die Wirtschaft

Kostenlos Parken in der Innenstadt

WELOVEBZ. Das erste große Weihnachtsgewinnspiel der Stadt Bozen, organisiert von WELOVEBZ, hat Mitte Jänner mit der Verlosung des Hauptpreises, einem Porsche Macan, geendet. Gewonnen hat ihn ein junges Paar aus Bozen. Beim Überprüfen der Gewinnzahlen trauten Katja Silvestro, Luca Chieregato und ihre kleine Tochter Lisa ihren Augen nicht. Eines der etwa zwanzig Lose, die sich in ihrem Besitz befanden, trug die Gewinnnummer 0315151. „Wir sind überwältigt”, kommentiert das Bozner Ehepaar seinen Gewinn. „Wir haben sogar schon ein erstes Reiseziel mit dem neuen Auto, es geht an den Gardasee.“ Nach dem Gewinnspiel gefragt antworten sie: “Wir hielten das sofort für eine gute Initiative. Ein kleines Geschenk an alle Kunden, das wie in unserem Fall zu einer schönen Überraschung geworden ist.“ Das Los, das den ersten Preis gewonnen hat, wurde vom Geschäft Globus übergeben.

Gratis-Parkgutscheine zu 30 Minuten bzw. zu einer Stunde für das Parkhaus Bozen Mitte werden von den Betrieben nach einem Einkauf oder einer Konsumation in der Südtiroler oder Perathonerstraße vergeben. Der Verband wünscht der Aktion viel Erfolg und bedankt sich bei der Gemeinde Bozen für die Unterstützung.

EINKAUFEN UND KONSUMIEREN

IN DER SÜDTIROLER UND PERATHONERSTRASSE

KOSTENLOS PARKEN IM PARKHAUS BOZEN MITTE (max. 1 h)

ACQUISTARE E CONSUMARE

IN VIA ALTO ADIGE E VIA PERATHONER

PARCHEGGIO GRATIS NEL PARCHEGGIO BOLZANO CENTRO (max. 1 h)

mmacaluso@hds-bz.it

„Die Organisationsmaschine von WELOVEBZ, der neuen wirtschaftlichen Realität der Südtiroler Landeshauptstadt – hds, LVH, CNA-SHV, Confesercenti, HGV und Verkehrsamt der Stadt Bozen – hat funktioniert. In etwas mehr als zwei Monaten ist es uns, auch dank der unschätzbaren Unterstützung der Stadt Bozen, gelungen, diese erste Ausgabe des Weihnachtsgewinnspieles A NEW CHRISTMAS CHANCE auf die Beine zu stellen. Mein Dank gilt allen, die an diesem guten Ergebnis mitgewirkt haben. Jetzt werden wir die nächsten Schritte besprechen. Das gemeinsame Ziel ist es, der Bozner Wirtschaft neue Impulse zu geben.“ Carlotta Bonvicini WELOVEBZ-Präsidentin

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fachgruppen hds-bz.it/handelsagenten

HANDELSAGENTEN UND -VERTRETER

Neue Straßenverkehrsordnung in Italien Die neue Straßenverkehrsordnung bringt einige einschneidende Änderungen mit sich. Das sind die wichtigsten, neuen Regeln: Handy am Steuer Während der Fahrt, auch beim Anhalten an der Ampel, dürfen keine anderen elektronischen Geräte als die Freisprechanlage benutzt werden. Die Verwendung von Geräten, für die vorübergehend die Hände vom Lenkrad genommen werden, ist verboten.

Zebrastreifen In der Nähe von Fußgängerübergängen, die durch Markierungen auf dem Asphalt gekennzeichnet sind, muss der Autofahrer sowohl dem Fußgänger während der Überquerung als auch demjenigen, der sich darauf zubewegt, Vorrang einräumen. Elektroautos Elektroautos dürfen nicht länger als eine Stunde in den Ladezonen parken. Parken auf Behindertenparkplätzen Das Bußgeld und die Anzahl der Punkte, die im Falle des Parkens auf einem Behindertenparkplatz vom Führerschein abgezogen werden, wurden erhöht.

HANDELSAGENTEN UND -VERTRETER

Vorruhestand für selbstständig erwerbstätige Frauen

Mit dem Haushaltsgesetz 2022 wurde die Frist für die Inanspruchnahme der Vorruhestandsregelung Opzione donna für selbstständig erwerbstätige Frauen verlängert. Unternehmerinnen, die sich für die Zahlung einer Rente im Rahmen des Beitragssystems entschieden haben und bis zum 31. Dezember 2021 eine Beitragszeit von mindestens 35 Jahren und ein Rentenalter von mindestens 59 Jahren erreicht haben, können die Vorruhestandsregelung in Anspruch nehmen.

Elektroroller Die Geschwindigkeitsbeschränkung für Elektroroller sinkt von 25 auf 20 Stundenkilometern (6 km/h in Fußgängerzonen). Zudem ist es nicht erlaubt, auf Gehwegen zu fahren (außer für handbetriebene Roller) bzw. zu parken. Geparkt darf nur in den von den Gemeinden ausgewiesenen Bereichen, sowie in den Fahrrad- und Moped-Parkbuchten. Ab 1. Juli 2022 werden die Blinker zur Anzeige der Richtungsänderung und des Bremsvorganges an beiden Rädern Pflicht.

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cwalzl@hds-bz.it

Selbstständig erwerbstätige Frauen können bereits nach 18 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem sie die Voraussetzungen erfüllen, eine Rente beanspruchen.

cwalzl@hds-bz.it

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fachgruppen hds-bz.it/junge hds-bz.it/handelsagenten

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JUNGE IM hds

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HANDELSAGENTEN UND -VERTRETER

Let’s talk about ...

Enasarco: Beitragssätze für 2022

Frage trifft Kurzantwort. Es ist Zeit, für frischen Wind, junge Ideen, aktives Handeln und neue Resultate! Mit diesem Aufruf hat sich im vergangenen Jahr eine engagierte junge Gruppe rund um die Vorsitzende Valentina Pezzei gebildet. Viele neue Ideen wurden konzipiert und umgesetzt: So sind die Jungen im hds immer wieder auch in den Sozialen Medien präsent. Erst vor Kurzem haben sie dort ihren Vorstand kurz und kompakt präsentiert. Die einzelnen Kurzinterviews werden nun auch im hdsmagazin veröffentlicht. Nach einem fulminanten Auftakt geht es weiter mit dem Jungunternehmer und Eventdienstleister Michael Picarella.

Krankenversicherung bis 31. Oktober bestätigt. Die Beitragssätze 2022 für den Renten- und den Sozialfonds der EnasarcoStiftung bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Der Enasarco-Beitragssatz für Handelsvertreter mit Monomandat und solche mit Plurimandat beträgt 17 Prozent der Provisionen, wovon 8,50 Prozent von der Mandantenfirma und 8,50 Prozent vom Handelsagenten zu zahlen sind, der als Einzelfirma oder Personengesellschaft tätig sein kann. Eine Ausnahme bilden die Agenturverträge mit Agenten, die ihre Tätigkeit in Form einer Kapitalgesellschaft ausüben, für die der Beitragssatz für den Sozialfonds bei 4 Prozent liegt, wovon 1 Prozent vom Agenten und die restlichen 3 Prozent von der Mandantenfirma zu zahlen sind. Seit 1. Jänner 2021 und für den Dreijahreszeitraum 2021/2023 gilt ein begünstigter Beitragssatz für unter 30 Jahre alte Handelsagenten mit Einzelfirma. Der Beitragssatz von 17 Prozent wird für das erste Jahr um 6 Prozentpunkte, für das zweite um 8 und für das dritte um 10 Prozentpunkte reduziert. Die mit Poste Assicura Spa mit Reale Mutua Assicurazioni als Mitversicherer abgeschlossene Unfall- und Krankenversicherung behält zu denselben bisherigen Bedingungen bis zum 31. Oktober 2022 ihre Gültigkeit. Die Polizze ist komplett kostenlos für die Mitglieder der Stiftung; eine Einbeziehung der Kernfamilie in den Versicherungsschutz ist hingegen weiterhin kostenpflichtig.

Ohne dieses Arbeitsgerät könntest du nicht arbeiten. Mein iPhone und MacBook. Was wolltest du als Kind werden? Präsident der Republik ;) Welches Wort benutzt du am häufigsten bei deiner Arbeit? #nevergiveup Deine Leseliste für den Winter. Dazu habe ich leider keine Zeit. Dein Tipp für Jungunternehmer Networking, Networking, Networking ... Ihr seid nicht allein! Mal ehrlich. Wofür würdest du mitten in der Nacht aufstehen? Aufstehen? Wenn schon schlafen gehen … Dein Arbeitshighlight 2021. Endlich wieder Events und Veranstaltungen im Sommer nach Schließung wegen Covid-19.

cwalzl@hds-bz.it

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fachgruppen hds-bz.it/biologisch hds-bz.it/baecker

Arbeiten bei diesem Projekt eng zusammen: v. l. Toni Riegler (Obmann Bioland), Annemarie Paris (Vizepräsidentin Biofachgeschäfte Südtirols), Hannes Desaler (Präsident Biofachgeschäfte Südtirols), Nicole Sperber (Geschäftsführerin Abcert), Martina Frapporti (Bioland Beraterkoordinatorin) und hds-Fachgruppenleiterin Katharina Gutgsell.

BIOFACHGESCHÄFTE

Tscherto.Bio eine Idee wird zum Projekt Beraten, zertifizieren, finanzieren.

Die Vision einer Bioregion Südtirol ist in aller Munde. Tscherto.Bio setzt mit seinem Projekt konkrete Akzente und gibt jungen, dynamischen Landwirten die Möglichkeit, diese Vision für ihren Betrieb im Sinne einer ganzheitlichen, nachhaltigen Landwirtschaft umzusetzen. Dabei steht Bioland für die Beratung, ABCert für die Zertifizierung und die Biofachgeschäfte Südtirols für die Finanzierung dieses Projektes. Das Projekt läuft jeweils über 3 Jahre, den Zeitraum, den es durchschnittlich für die Umstellung eines Betriebes auf einen biologischen Anbau braucht. Dabei beläuft sich die Finanzierung auf jährlich 1000 Euro und deckt damit vorwiegend den Mitgliedsbeitrag bei Bioland und die jährliche, von der EU-Verordnung vorgesehene Zertifizierungskontrolle ab. Interessierte Landwirte verpflichten sich bei ihrer Beitrittsanfrage zum Projekt, den Regeln von Bioland für den Anbau und jenen der Biofachgeschäfte für die Vermarktung der Produkte zu entsprechen sowie sich von einer in Südtirol zugelassenen Kontrollstelle prüfen zu lassen. Dies für die gesamte Dauer der Unterstützung. Alle Infos und das Ansuchen unter www.tscherto.bio

kgutgsell@hds-bz.it

BÄCKER

Brot, lai ban Bäck. Eine gelungene Citylight-Kampagne.

Südtirols Bäcker arbeiten nach alter Tradition und mit viel Kompetenz. Und so stellt auch jeder Bäcker individuelle Spezialitäten her, worauf er oder auch sie stolz sein kann. Höchste Qualität bei den Produkten, der Herstellung und beim Verkauf – so lautet das Credo der Südtiroler Bäckerinnung. Um auf sich und ihre feinen Backwaren aufmerksam zu machen, haben die Bäcker im hds bereits vor einigen Jahren die Initiative Brot, lai ban Bäck. ins Leben gerufen. Immer wieder setzen sie Akzente und sensibilisieren mit Zeichen und Taten qualitätsbewusste Verbraucher. So geschehen auch in den ersten drei Kalenderwochen des neuen Jahres. Auf großformatigen Plakaten an den Bushaltestellen und ausgewählten Zufahrtsstraßen im Eisack- und Wipptal wurden die Mitgliedsbäckereien beworben. Ein Imageerfolg auf ganzer Linie, finanziert von den Bäckern des Bezirks. Der hds gratuliert zur gelungenen Aktion.

BÄCKER

Tag der 1000 Krapfen

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Auch dieses Jahr organisiert am Unsinnigen Donnerstag die Bäckerinnung in Zusammenarbeit mit Südtirol 1 den Tag der 1000 Krapfen. Wie bereits 2021 kommen die süßen Faschingskrapfen zu den Radiogewinnern nach Hause. Alle weiteren Informationen sind in den sozialen Medien der Südtiroler Bäckerinnung und von Südtirol 1 zu finden. Die Bäcker im hds wünschen viel Glück.

kgutgsell@hds-bz.it

kgutgsell@hds-bz.it

facebook.com/ baeckerinnung.panificatori

STECKBRIEF

instagram.com/ baeckerinnung_panificatori

Die Südtiroler Bäckerinnung wurde bereits 1350 gegründet und sorgt seither für eine effiziente und erfolgreiche Durchsetzung der Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe. Davon profitiert das Bäckerhandwerk in der politischen Diskussion genauso wie in der öffentlichen Meinungsbildung.

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fachgruppen hds-bz.it/tankstellen hds-bz.it/handel hds-bz.it/gastronomie

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TANKSTELLENPÄCHTER

Einsatz und Durchhaltevermögen 16

Neuer Vorstand gewählt. Jessica Hofer (Tamoil – Prad am Stilfserjoch), Florian Pfitscher (SMP – Burgstall), Daniel Raffeiner (Q8 – Kastelbell/Tschars), Walter Soppera (Esso – Bozen) und Daniel Taber (Laimer-Treff – Bozen) bilden den neuen Vorstand der Tankstellenpächter im hds. Dieser wurde bei der jüngsten Vollversammlung der Berufsgruppe gewählt. Für die nächste Amtsperiode wird der Vorstand von Walter Soppera 1 in der Funktion des Präsidenten geleitet. Daniel Raffeiner 2 wurde als Vizepräsident gewählt. Hohe Treibstoffpreise „Mein Dank geht zuallererst an den langjährigen Präsidenten, Wolfgang Angerer. Das Ehrenamt verlangt Einsatz und Durchhaltevermögen, deshalb schätze ich es umso mehr, dass sich einige Berufskollegen und Kolleginnen bereit erklärt haben, sich für die Berufsgruppe einzusetzen“, betont Walter Soppera. „Unsere Berufsgruppe erlebt nicht leichte Zeiten, nicht nur pandemiebedingt. Wir sind an vorderster Front und bekommen den Frust der Konsumenten für die gestiegenen Treibstoffpreise zu spüren. Oft reicht die Erklärung nicht, dass der Preis im Verkauf pro Liter zu 68 Prozent aus Steuern zusammengesetzt ist und dem Tankstellenpächter pro verkauften Liter Benzin lediglich 0,02 Cent bleiben“, sagt der neue Präsident.

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EINZELHANDEL | GASTRONOMIE

SIAE-Gebühr am 28. Februar fällig Minus 25 Prozent für hds-Mitglieder. Die jährliche Gebühr für die Erneuerung des SIAE-Abonnements für das Jahr 2022 muss bis zum 28. Februar bezahlt werden. Alle Verbandsmitglieder, die ein SIAE-Abonnement haben, profitieren von einer hds-Konvention und erhalten einen Rabatt von 25 Prozent. Mehr Infos auf hds-bz.it/konventionen.

Bedürfnisse verstehen „Auch die Politik muss unsere Bedürfnisse besser verstehen, denn immer noch sind die erlaubten Zusatzdienste und Tätig- pperez@hds-bz.it keiten bei Tankstellen limitiert und nicht mehr zeitgerecht. Wir sind Eintreiber von Millionenbeträgen an Akzise-Steuern, die direkt an das Land abgeführt werden und für diesen ‚Service‘ erhalten wir null Cent“, erklärt Soppera. „Wir haben bereits vor zwei Jahren den zuständigen Landesämtern ein Projekt vorgestellt, das nicht eine prozentuelle Rückführung der kassierten Akzise-Steuern an die Betreiber der Tankstellen vorsieht, sondern die Einrichtung eines Zusatzrentenfonds.“

cwalzl@hds-bz.it

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fachgruppen hds-bz.it/makler hds-bz.it/einrichter

MAKLER

Immobilienspiegel Südtirol Wohnen Absolute Preistransparenz gegeben.

„Die Südtiroler Maklervereinigung möchte mit dem Immobilienspiegel Südtirol Wohnen potenziellen Käufern und jenen, die ihre Immobilie verkaufen möchten, ein Werkzeug an die Hand geben, mit dem man Immobilienpreise besser nachvollziehen und einschätzen kann“, erklärt SMV-Präsident Alexander Benedetti. Die Maklervereinigung schafft somit Preistransparenz und positioniert sich auch als vertrauensvoller Ansprechpartner und Ratgeber, wenn es um den Kauf oder Verkauf von Wohnimmobilien geht. Neben den Preistabellen für jeden Bezirk und die größten Städte Südtirols finden sich im Immobilienspiegel auch wertvolle Tipps und Ratschläge rund um den Erwerb und Verkauf von Immobilien. Aktuelle Marktpreise „Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um aktuelle durchschnittliche Marktpreise für ganz Südtirol, die sich durch die Angebots- und Nachfragesituation sowie durch die Lage der Immobilien ergeben. Sie wurden von der Südtiroler Maklervereini-

gung im Herbst/Winter 2021 als Richtwerte für den Wohnimmobiliensektor ermittelt“, betont Benedetti. Der Immobilienpreisspiegel soll als Orientierungshilfe dienen und ersetzt nicht die Wertermittlung durch einen professionellen Schätzer. „Selbstverständlich ist auch nicht auszuschließen, dass die angegebenen durchschnittlichen Marktpreise Schwankungen unterliegen können und es bei Transaktionen aufgrund besonderer Merkmale einer Immobilie zu Abweichungen kommen kann. Auch deswegen ist es ratsam, wenn man den Wert einer Immobilie kennen möchte, sich immer an einen der rund 50 Makler der Südtiroler Maklervereinigung zu wenden. Diese stehen mit ihrem Qualitätssiegel M für Fachexpertise und besondere Marktkenntnis“, sagt der SMVPräsident Alexander Benedetti abschließend. Der Immobilienspiegel Südtirol Wohnen aus dem Verlag Curcu Genovese (Trient) ist in den Zeitungsgeschäften und führenden Buchhandlungen Südtirols erhältlich.

lsala@hds-bz.it

EINRICHTER UND MÖBELHÄNDLER

Möbelbonus: Neuigkeiten 2022 Mit dem Haushaltsgesetz 2022 wurde der Möbelbonus für die Jahre 2022, 2023 und 2024 verlängert. Der Bonus besteht aus einem 50-prozentigen Steuerabzug für den Kauf von Möbeln und Haushaltsgroßgeräten für die Ausstattung von Gebäuden, die renoviert wurden.

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Im Vergleich zur ursprünglichen Version gibt es folgende Änderungen: •R eduzierung der Ausgabengrenze, auf die sich die Steuerermäßigung von 50 Prozent beziehen kann, und eine Änderung der Kriterien für die begünstigten Haushaltsgeräte (Klasse A für Backöfen, E für Waschmaschinen, Waschtrockner und Geschirrspüler, F für Kühl- und Gefriergeräte), • Renovierung des Gebäudes, in dessen Rahmen der Kauf getätigt wird, muss am 1. Jänner des Jahres begonnen haben, das dem Jahr vorausgeht, in dem die Möbel und Haushaltsgeräte erworben werden, • Ausgabengrenze wird von derzeit 16.000 auf 10.000 Euro gesenkt, 2023 und 2024 auf 5000 Euro.

Bei der Präsentation ihres Immobilienspiegels Südtirol Wohnen: v. l. Philipp Arquin, Alexander Benedetti und Andrè-Benedict Niederkofler. cwalzl@hds-bz.it

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weiterbildung hds-bz.it/kurse Die hdsweiterbildung arbeitet schon seit Jahren mit dem Südtiroler Fotografen Alfred Tschager zusammen. Hier ein Kursbild aus dem Jahr 2019.

„Sehr interessant! Auf alle Fälle zu wiederholen“ „Viele Tipps, sehr zufrieden!“

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Fotokurs für smarte Bilder Smartphone vs. Spiegelreflexkamera. Weltweit gewinnt die Fotografie immer mehr an Bedeutung. Durch Social Media und die damit verbundenen Technologien werden täglich mehr Fotos im Internet geteilt als im gesamten 20. Jahrhundert aufgenommen wurden. Richtig eingesetzt und mit Social Media kombiniert, sind Handyfotos eine gute Marketingmöglichkeit. Spiegelreflexkameras sind klassisch Arbeitsgeräte für Profis, die aber auch von ambitionierten Hobbyfotografen genutzt werden können. Das Knowhow dafür vermittelt Berufsfotograf Alfred Tschager in zwei praktisch orientierten Seminaren, die von der hdsweiterbildung im Frühjahr organisiert werden. Am 12. April mit Schwerpunkt Smartphone und am 28. April wird mit der Spiegelreflexkamera fotografiert. Vorab verrät er uns einige Tipps. Worauf muss man bei der Produktfotografie achten?

Das hängt vom Ziel oder Gebrauch des Fotos ab und wie ein Produkt dargestellt werden soll. Ist es für einen Shop oder soll es ein Imagefoto werden, das Emotionen erzeugt. Wichtig ist, dass die Farben stimmen. Besonders, wenn man das Bild für Printmedien nutzen will.

Sind Kamera-Apps sinnvoll? Welche können Sie empfehlen?

Ja, sie sind sinnvoll, denn sie bieten die Möglichkeit das aufgenommene Foto zu bearbeiten. Ligthroom CC oder die originalen Apps der jeweiligen Smartphones sind gut. Wichtig ist auch, dass eine einfache Anbindung zum Posten auf den sozialen Netzwerken gegeben ist. Was ist Ihr Geheimtipp für alle Hobby-Fotografen?

Fotografieren sollte ein Hobby bleiben, denn die Freude am Fotografieren sieht man in jedem Bild. Außerdem bleibt es so frei von Marktregeln. Wie ist Ihr Kurs aufgebaut und was erwartet die Teilnehmer?

Der Kurs beginnt mit einer theoretischen Einführung in die Grundlagen der Fotografie. Anschließend setzen wir das Ganze in die Praxis um, damit jeder für den Alltag gerüstet ist. Ich gebe meine jahrelange Erfahrung und mein Wissen gerne weiter und freue mich auf viele Teilnehmer.

Welche Bedeutung hat Produktfotografie heute?

Produktfotografie wird immer wichtiger. Der Onlinehandel nimmt jedes Jahr zu und der Käufer will das Produkt gut und klar sehen. So kann er es besser beurteilen.

„Umfangreich und perfekt für Neueinsteiger“

Welche Regeln gelten bei der Produktfotografie?

Das Produkt muss originalgetreu dargestellt werden und wenn möglich auch mit Details. Accessoires sollen dabei nicht zu viel ablenken. Kann ein Handy eine Spiegelreflexkamera ersetzen?

Jein, je nach Gebrauch und Ansprüchen.

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weiterbildung

Bildung macht hungrig Stillen Sie Ihren Wissenshunger mit diesen Spezialisierungskursen der hdsweiterbildung

Digitalisierung & Social Media AUS DER PRAXIS FÜR DIE PRAXIS: NEUE KUNDEN FÜR IHR GESCHÄFT MIT FACEBOOK GEWINNEN

Eine Unternehmensseite, die eine Firma bei Facebook repräsentiert, ist Grundpfeiler der Kundengewinnung über das Netzwerk. Je mehr Informationen auf der Seite zur Verfügung gestellt werden, desto besser können sich potenzielle Kunden ein Bild machen. Wie jedoch die richtige Zielgruppe bestimmt und angesprochen wird, lehrt in einem spannenden Praxisworkshop Social Media-Experte Armin Theiner. Der Grundkurs findet am 9. März von 14:00 bis 18:00 Uhr in Bozen statt. Die hdsweiterbildung freut sich auf Ihre Teilnahme!

Kommunikation und Führung VIDIQUETTE - WERDEN SIE ZUM PROFI BEI IHREN ONLINEMEETINGS

Der erste Eindruck zählt, auch in der virtuellen Realität. Doch wie kann man sich bei Videokonferenzen professionell, kompetent und authentisch präsentieren? In einer interessanten hdsweiterbildung lernen die Teilnehmer mit Körpersprache, Mimik, Gesten und Tonfall richtig umzugehen. Sie lernen aber auch die technischen Tools kennen, um vor einer Webcam optimal auszusehen und mit den richtigen Einstellungen etwa einen passenden Hintergrund zu wählen. Die hdsweiterbildung mit Johanna Pichler findet am 15. März als Präsenzveranstaltung in Bozen und am 22. März als Webinar statt. Melden Sie sich gleich an!

VERKAUF RESILIENZ IM VERKAUF

Jede Verkaufssituation ist individuell. Manche Verkaufsgespräche laufen von allein, andere hingegen sind zäh und scheinen kein Ende nehmen zu wollen. Andere wiederum kommen gar nicht zustande, weil der Kunde blockiert. In einer hdsweiterbildung werden genau diese Problematiken und Widerstände des Verkaufsalltages durchgesprochen und mögliche Lösungsansätze anhand von Rollenspielen und reellen Fallbeispielen in der Gruppe erarbeitet. Die Teilnehmer lernen miteinander und voneinander mit dem Ziel, das eigene Selbstbewusstsein zu stärken und die sozialen Kompetenzen zu erweitern. Die hdsweiterbildung mit Melissa Fischer findet am 29. März und 5. April von 08:30 bis 17:30 Uhr in Bozen statt. Sichern Sie sich Ihren Platz!

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Digitalisierung & Social Media FACEBOOK-SEITE UND FACEBOOK-GRUPPEN OPTIMAL FÜRS GESCHÄFT NUTZEN

In Facebook sollte für ein Geschäft nicht ausschließlich das eigene Profil verwendet werden. Einerseits gibt es rechtliche Gründe und zum anderen die Facebook-Hausregeln. Für Betriebe gibt es eigene Facebook-Seiten, die mehr Funktionalitäten beinhalten. Welche Vorteile nun Facebook-Gruppen für Unternehmen haben und wie Sie diese in Ihr Social Media-Marketing integrieren können, erfahren Sie in einer spannenden hdsweiterbildung mit Armin Theiner. Der Kurs findet am 31. März von 08:30 bis 12:30 Uhr in Bozen statt. Melden Sie sich gleich an!

Infos und Anmeldung: T/F 0471 310 323/325, hdsweiterbildung@hds-bz.it, hds-bz.it/spezialisierungskurse.

Verena Kasal

Jasmin Sandri hdsmagazin #3/22


betriebsberatung hds-bz.it/beratung

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Nahversorgung auch heuer gefördert Ansuchen ausschließlich online. Nahversorgungsbetriebe können auch in diesem Jahr wieder um einen Beitrag beim Land ansuchen. Wie bisher können jene Handelsbetriebe ansuchen, die einen „Nahversorgungsdienst“ anbieten und einen Detailhandel in ländlichen Gebieten mit einer großen Auswahl an frischen und konservierten Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs führen und in Ortschaften mit mindestens 150 Einwohnern angesiedelt sind. In der Ortschaft darf nur der beantragende Betrieb und kein Handelsbetrieb mit einem angemessenen Lebensmittelangebot angesiedelt sein. Sind zwei Nahversorgungsbetriebe in derselben Ortschaft angesiedelt, so können diese zur Förderung für die Aufrechterhaltung des einzigen Nahversorgungsbetriebes zugelassen werden, wenn es sich um eine Ortschaft mit mindestens 150 Einwohnern handelt, die sich in einem Gebiet befindet, das als strukturell benachteiligt eingestuft ist. Der durchschnittliche Mehrwertsteuerumsatz von bis zu 450.000 Euro darf nicht überschritten werden.

Der antragstellende Betrieb darf nicht mehr als drei Vollzeitbeschäftigte haben (nahe Verwandte werden nicht gezählt). Der Betrieb muss außerdem eine Verkaufsfläche unter 150 Quadratmetern aufweisen und Öffnungszeiten von über drei Stunden an sechs Tagen die Woche einhalten. Für die Aufrechterhaltung des einzigen Nahversorgungsbetriebes sind ein Beitrag von jährlich 9000 Euro und Zuschläge für eine Reihe von besonderen Zusatzleistungen (bis maximal 11.000 Euro) vorgesehen.

hdsmagazin #3/22

Sollten die im jährlichen Haushalt vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, so werden die Förderbeträge in Proportion reduziert. Ebenso wird die Neueröffnung von Nahversorgungsbetrieben gefördert. Für die Eröffnung eines Nahversorgungsbetriebes gibt es einen Beitrag von 15.000 Euro. Für die Eröffnung eines neuen Nahversorgungsbetriebes kann bis zum 31. August 2022 angesucht werden. Die Anträge sind ausschließlich online mittels SPID über den entsprechenden E-Government-Service der Landesverwaltung auf myCivis einzureichen. Die Anträge können bis spätestens 30. April 2022 eingereicht werden. Die hds Servicegenossenschaft bietet Ihnen rund ums Thema Nahversorgungsbeitrag eine kostenpflichtige Beratung und Hilfestellung an. Vereinbaren Sie dafür innerhalb 31. März einen Termin in Ihrem Bezirksbüro.

beratung@hds-bz.it


Veröffentlichungspflicht von Beiträgen Beim Erhalt der Förderung ist die mit Gesetz vom 4. August 2017, Nr. 124 eingeführte Veröffentlichungspflicht von Beiträgen zu beachten. Die Veröffentlichungspflicht kommt dann zur Anwendung, wenn der Gesamtbetrag, der innerhalb eines Jahres effektiv an den jeweiligen Begünstigten ausgezahlten Subventionen, Unterstützungen, wirtschaftlichen Vergünstigungen, Beiträge oder Beihilfen, mindestens 10.000 Euro beträgt. Die Veröffentlichungspflicht besteht darin, die Informationen über die Subventionen, Unterstützungen, wirtschaftliche Vergünstigungen, Beiträge oder Beihilfen, die die Begünstigten im Vorjahr von der öffentlichen Hand oder dieser gleichgestellten Körperschaften jeglicher Art erhalten haben, innerhalb 30. Juni eines jeden Jahres auf eigenen Internetseiten oder digitalen Portalen

zu veröffentlichen. Für Unternehmen, die gemäß Art. 2195 des Zivilgesetzbuchs verpflichtet sind, sich im Handelsregister zu registrieren, ist die Angabe der entsprechenden Daten im Anhang zum Jahresabschluss (Bilanz) und im Anhang zum eventuellen konsolidierten Jahresabschluss vorgesehen. Jene, die den Jahresabschluss in verkürzter Form gemäß Art. 2435-bis erstellen und jene, die keinen Anhang zum Jahresabschluss verfassen müssen, kommen dieser Pflicht durch Veröffentlichung der Informationen samt den entsprechenden Beträgen auf den eigenen Internetseiten nach. Falls das Unternehmen keine eigene Internetseite hat, kann die Veröffentlichung mittels expliziter Beauftragung auch auf digitalen Portalen der Berufsverbände erfolgen.

Transparenzbestimmungen

Möchten Sie Ihre Beiträge auf der hds-Webseite veröffentlichen? Dann schicken Sie bitte das vollständig ausgefüllte Onlineformular an pr@hds-bz.it. Für Fragen zum Ausfüllen können Sie sich an Ihren Bezirksleiter wenden.

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Der Berater für lösungsorientierte Konzepte in deinem Handelsund Dienstleistungsunternehmen. @ hds Servicegenossenschaft hds-bz.it/beratung, beratung@hds-bz.it, T 0471 310 408

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rechtsberatung hds-bz.it/recht

Geschenkgutscheine:

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Was beachtet werden muss Während der Weihnachtszeit haben zahlreiche Händler Geschenkgutscheine ausgestellt. Dabei gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Gültigkeit des Gutscheins Sofern der Gutschein mit einem bestimmten Fälligkeitsdatum versehen ist, gilt dieses als vereinbart und hat somit zwischen den beiden Parteien Gültigkeit. Ist auf dem Gutschein hingegen kein Enddatum angegeben, so kann grundsätzlich von einer zehnjährigen „Verjährungsfrist“ ausgegangen werden. Um dies und eine eventuelle Geltendmachung vor Gericht zu vermeiden, ist es jedenfalls empfehlenswert ein bestimmtes Ablaufdatum vorzusehen und dieses auf dem Gutschein ausdrücklich anzugeben. Was die Dauer der Gültigkeit des Gutscheins anbelangt, so sollte diese nicht zu kurz angesetzt werden. Das Ablaufdatum sollte klar und deutlich auf dem Gutschein angemerkt werden. Sehr häufig gewähren Händler eine Frist von einem Jahr, innerhalb welcher der Gutschein einzulösen ist. Einlösen des Gutscheins Sofern der Begünstigte nicht ausdrücklich mit Namen usw. angeführt ist, kann der Gutschein von jeder beliebigen Person gegen Vorweisen eingelöst werden.

hdsmagazin #3/22

Grundsätzlich kann mit dem Gutschein jedes Produkt des Sortiments erworben werden, es sei denn auf dem Gutschein sind ausdrücklich gewisse Produkte oder Dienstleistungen genannt. Umtausch gegen Bargeld/Erhalt einer eventuellen Differenz Üblicherweise ist ein Umtausch gegen Bargeld ausgeschlossen, es sei denn, der Händler gewährt einen solchen aus Kulanzgründen. Dasselbe gilt für eine eventuelle Differenz zwischen dem Wert des Gutscheins und dem Kaufpreis. Dem Händler ist es allerdings überlassen, für den Restbetrag einen weiteren Gutschein auszustellen. Auch für diesen Gutschein gilt es, eine gewisse Frist anzugeben. Gewährleistungs- und Umtauschansprüche Die Ausstellung eines Gutscheins beeinflusst keineswegs etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden. Mangelhafte Produkte können vom Kunden innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum bzw. innerhalb von zwei Monaten ab Entdeckung des Mangels beanstandet werden. Der Umtausch eines Produktes, welches keine Mängel aufweist, muss vom Händler nicht zwangsweise gewährt werden. Dies erfolgt gegebenenfalls lediglich aus Kulanz-

gründen. Anders verhält es sich jedoch im Falle des gesetzlich vorgesehenen Rücktrittsrechts im Onlinehandel. Empfehlungen Bei Ausstellung eines Gutscheins empfiehlt es sich, alle Daten möglichst genau anzugeben. So insbesondere den Ort (Geschäft/Filiale usw.), eventuelle Ausschlüsse bestimmter Produkte und/oder eines bestimmten Begünstigten (beides sofern erwünscht) und vor allem die genaue Angabe hinsichtlich der Gültigkeit des Gutscheins.

Die Rechtsberatung der hds Servicegenossenschaft bietet hds-Mitgliedern Beratungen zum Thema an.

Lisa Baumgartner, Rechtsberatung, T 0471 310 423, lbaumgartner@hds-bz.it


steuerberatung hds-bz.it/steuern

Das Haushaltsgesetz 2022 Die wichtigsten Neuigkeiten im Bereich der Steuern Im Folgenden werden die wichtigsten Neuigkeiten im Bereich der Steuern zusammengefasst, die durch das Haushaltsgesetz 2022 (Nr. 234/2021, ab 1. Jänner 2022 in Kraft) eingeführt wurden.

Änderungen des Besteuerungssystems IRPEF Die IRPEF-Sätze wurden umgestaltet, indem der zweite Steuersatz (von 27 auf 25 Prozent) und der dritte Steuersatz (von 38 auf 35 Prozent für Einkommen bis zu 50.000 Euro) gesenkt wurden; der Steuersatz von 41 Prozent wurde abgeschafft und für Einkommen über 50.000 Euro wurde der Höchststeuersatz von 43 Prozent eingeführt. Damit wurde die bisherige Schwelle für den Höchststeuersatz von 75.000 auf 50.000 Euro gesenkt. Die für die verschiedenen Einkommensarten (Einkommen aus Angestelltenverhältnis, Renten und Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit) gewährten Steuerabzüge wurden ebenfalls neu geregelt; im Allgemeinen wurden die vorgesehenen Steuerabzüge erhöht, wobei die Höchstgrenze für die Inanspruchnahme dieser Abzüge auf 50.000 Euro (vorher 55.000 Euro) gesenkt wurde. Die Regeln für den „100-Euro-Bonus“ wurden neu formuliert. Die Einkommensgrenze, ab welcher der Bonus nicht mehr gewährt wird, wurde von 28.000 auf 15.000 Euro gesenkt. Die Neuerungen verringern insgesamt die Steuerlast für Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige; Steuerzahler in den Einkommensgruppen von 28.000 Euro bis 50.000 Euro erhalten die größten Vorteile.

Bis 2021

Ab 2022

Bis 15.000 Euro

23 Prozent

Bis 15.000 Euro

23 Prozent

Ab 15.000 bis 28.000 Euro

27 Prozent

Ab 15.000 bis 28.000 Euro

25 Prozent

Ab 28.000 bis 55.000 Euro

38 Prozent

Ab 28.000 bis 50.000 Euro

35 Prozent

Ab 55.000 bis 75.000 Euro

41 Prozent

Ab 75.000 Euro

43 Prozent

Ab 50.000 Euro

43 Prozent

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Befreiung IRAP für physische Personen Ab dem Steuerjahr 2022 werden alle Steuerpflichtigen, die physische Personen sind (Einzelunternehmen) und eine handels-, künstlerische oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, von der IRAP befreit.

Verlängerung des Steuerguthabens für Investitionsgüter 4.0 Das Steuerguthaben für Investitionen in neue Investitionsgüter 4.0, das bereits bis Ende 2022 vorgesehen war, wurde bis 2025 verlängert und neu definiert. Im Besonderen: • Für den Ankauf von materiellen Vermögenswerten (Sachanlagen) der Kategorie 4.0, die zwischen 2023 und 2025 erworben werden, beträgt der Prozentsatz des Guthabens 20 Prozent der Ausgaben für Investitionen bis zu 2,5 Millionen Euro; 10 Prozent der Ausgaben für den Anteil über 2,5 und bis zu 10 Millionen Euro; 5 Prozent der Ausgaben für den Anteil über 10 Millionen Euro und bis zur Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben, die auf 20 Millionen Euro festgelegt wurden.

Fortsetzung auf Seite 24

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steuerberatung hds-bz.it/steuern

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Für das Jahr 2022 gelten weiterhin die im Haushaltsgesetz 2021 vorgesehenen Prozentsätze: 40 Prozent der Ausgaben für Investitionen bis zu 2,5 Millionen Euro; 20 Prozent der Ausgaben für den Anteil über 2,5 und bis zu 10 Millionen Euro; 10 Prozent der Ausgaben für den Anteil über 10 Millionen Euro und bis zu 20 Millionen Euro. • Bei immateriellen Vermögenswerten (Software, Systeme und Systemintegrationen, Plattformen und Anwendungen), die mit Investitionen in materielle Vermögenswerte der Industrie 4.0 verbunden sind, wird die Höhe des Prozentsatzes für das Jahr 2023 mit 20 Prozent der Ausgaben für Investitionen bestätigt. Der Prozentsatz wird im Jahr 2024 auf 15 Prozent und im Jahr 2025 auf 10 Prozent sinken. Für das Jahr 2022 wird der für immaterielle Vermögenswerte 4.0 vorgesehene Prozentsatz von 20 Prozent der Ausgaben beibehalten. Keine Verlängerung wurde jedoch aktuell für das Steuerguthaben für Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte „allgemeiner Art“ (nicht 4.0) vorgesehen; das Steuerguthaben (welches 2022 auf 6 Prozent gesenkt wird) läuft, laut heutigem Stand, am 31. Dezember 2022 aus (oder am 30. Juni 2023 bei Bestellung und Akontozahlung von mindestens 20 Prozent bis zum 31. Dezember 2022).

Vorübergehende Aussetzung der Abschreibung für das Jahr 2021 Die Möglichkeit, die jährliche Abschreibung von materiellen und immateriellen Vermögenswerten auszusetzen, wurde auch für das Jahr 2021 verlängert, allerdings nur für Unternehmen, die bereits im Jahr 2020 nicht 100 Prozent der jährlichen Abschreibung der materiellen und immateriellen Vermögenswerte vorgenommen haben.

Änderungen am System der „Patentbox“ Die Patentbox ist ein fakultatives System der begünstigten Besteuerung von Einkünften aus bestimmten immateriellen Vermögenswerten. Die eingeführten Neuerungen ändern die Art und Weise der Inanspruchnahme dieser Begünstigung. Anstelle einer steuerlichen Befreiung wird eine steuerliche Änderung (variazione fiscale) in Höhe von 110 Prozent der getätigten Forschungs- und Entwicklungskosten vorgesehen, die im Zusammenhang mit diesen rechtlich schützbaren immateriellen Vermögenswerten anfallen. Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich der Begünstigung eingegrenzt, die nun nur noch Software betrifft, die durch Urheberrechte, gewerbliche Patente, Muster und Modelle geschützt ist (Marken werden daher ausgeschlossen).

Verlängerung sonstiger Steuerguthaben Die Steuerguthaben für Investitionen in den Bereichen Forschung und Innovation wurden verlängert und umgestaltet, wobei je nach Art der Investitionen unterschiedliche Fristen und Höchstgrenzen eingeführt wurden: • Investitionen in Forschungs- und Entwicklungstätigkeit: 2022 kann ein Steuerguthaben von 20 Prozent der Ausgaben, mit einer Höchstgrenze von 4 Millionen Euro in Anspruch genommen werden; ab 2023 und bis 2031 sinkt die Höhe des Prozentsatzes auf 10 Prozent der Ausgaben, mit einer jährlichen Höchstgrenze von 5 Millionen Euro. • Investitionen in Technologie, Design und Ästhetik: bis 2023 beträgt das Steuerguthaben 10 Prozent der Ausgaben, in den Jahren 2024 und 2025 sinkt die Höhe des Prozentsatzes auf 5 Prozent, mit einer jährlichen Höchstgrenze von 2 Millionen Euro. • Investitionen in andere innovative Tätigkeiten mit ökologischen Zielen oder digitale Innovation 4.0: im Jahr 2022 beträgt das Steuerguthaben 15 Prozent der Ausgaben, mit einer Höchstgrenze von 2 Millionen Euro; im Jahr 2023 sinkt die Höhe des Prozentsatzes auf 10 Prozent der Ausgaben, mit einer Höchstgrenze von 4 Millionen Euro; in den Jahren 2024 und 2025 sinkt der Prozentsatz weiter auf 5 Prozent, wiederum mit einer jährlichen Höchstgrenze von 4 Millionen Euro.

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Grenze der verrechenbaren Guthaben Ab 2022 beträgt die Höchstgrenze für Steuerguthaben, die für die horizontale Verrechnung im Modell F24 verwendet (oder auf dem Konto rückerstattet) werden können, 2 Millionen Euro pro Kalenderjahr; das Gesetzesdekret „Sostegni bis“ hatte diese Höchstgrenze ursprünglich nur für das Jahr 2021 festgelegt.

Verlängerung des „Superbonus“ Der Superbonus kann für alle bis zum 30. Juni 2022 getätigten Ausgaben genutzt werden. Die Verlängerung sieht zudem eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Begünstigten vor: • Für Maßnahmen, die von physischen Personen oder von Kondominien an Gebäuden mit 2 bis 4 getrennt eingetragenen Immobilieneinheiten durchgeführt werden (wenn sie einem einzigen Eigentümer gehören oder im Miteigentum mehrerer physischer Personen stehen) und für Maßnahmen, die von physischen Personen an einzelnen Immobilieneinheiten innerhalb eines Kondominiums oder eines Gebäudes durchgeführt werden und für Maßnahmen an Gebäuden die abgerissen und neu aufgestellt werden, wird der Superbonus in Höhe


steuerberatung

Verlängerung der steuerlichen Absetzbeträge für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen Die folgenden Absetzbeträge für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen wurden bis zum 31. Dezember 2024 verlängert: • Wiedergewinnungsarbeiten (Bonus Casa) in Höhe von 50 Prozent (ab 2025 gelten die ursprünglichen 36 Prozent), • energetische Sanierungsmaßnahmen (Ecobonus) 50 Prozent, 65 Prozent, 75 Prozent, 85 Prozent, • Erdbebensicherungsmaßnahmen (Sismabonus) und Sismabonus-Käufe, • Möbelbonus (Reduzierung der Ausgabengrenze auf 10.000 Euro im Jahr 2022; auf 5.000 Euro in den Jahren 2023 und 2024), • Grüner Bonus (Bonus verde). Der Fassadenbonus wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert, wobei der Prozentsatz der Absetzbarkeit im Jahr 2022 von 90 auf 60 Prozent gesenkt wird.

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Verkauf der Steuerguthaben für Sanierungs- und Umbauarbeiten und Skonto auf der Rechnung

von 110 Prozent (in 4 Raten) für die bis zum 31. Dezember 2023 getätigten Ausgaben, in Höhe von 70 Prozent für die im Jahr 2024 getätigten Ausgaben und in Höhe von 65 Prozent für die bis zum 31. Dezember 2025 getätigten Ausgaben verlängert. Diese Verlängerung gilt auch für gemeinnützige und freiwillige Organisationen und für Vereine mit dem Zweck der sozialen Förderung, die in entsprechenden Registern eingetragen sind. • Für Maßnahmen, die von physischen Personen an Einfamilienhäusern (Villette) durchgeführt werden, wird der Superbonus 110 Prozent für alle bis zum 31. Dezember 2022 getätigten Ausgaben bestätigt, sofern am 30. Juni 2022 mindestens 30 Prozent der Arbeiten des Projektes durchgeführt wurden; in der endgültigen Fassung des Haushaltsgesetzes ist keine ISEE-Grenze vorgesehen. • Für Maßnahmen, die von IACP, gleichgestellten Körperschaften sowie Baugenossenschaften durchgeführt werden, wird der Superbonus 110 Prozent, für die bis zum 31. Dezember 2023 getätigten Ausgaben bestätigt, sofern am 30. Juni 2023 mindestens 60 Prozent der Arbeiten des Projektes durchgeführt wurden.

Die Möglichkeit, sich für den Verkauf des Steuerguthabens bzw. des Skontos auf die Rechnung zu entscheiden, wird bis zum Jahr 2024 verlängert (für den Superbonus bis zum Jahr 2025). Die Eingriffe, für welche die genannten Optionen möglich sind, werden erweitert: Der Verkauf des Steuerguthabens bzw. des Skontos auf der Rechnung ist nun auch für den Bau der Garage als Zubehör zur Wohnung und für die Beseitigung von architektonischen Barrieren möglich. Ausgeschlossen von der Option des Verkaufs bzw. des Skontos bleiben weiterhin der Möbelbonus und der Bonus für die Errichtung von elektrischen Ladestationen. Das Haushaltsgesetz bestätigt, dass im Falle des Verkaufs des Steuerguthabens oder des Skontos auf der Rechnung die Pflicht der Ausstellung eines Bestätigungsvermerks vonseiten des Steuerberaters und die Pflicht der Ausstellung einer Bescheinigung vonseiten des Technikers über die Angemessenheit der Preise besteht. Diese Verpflichtung gilt seit November 2021 sowohl für den Superbonus als auch für alle anderen Wiedergewinnungsarbeiten und energetischen Sanierungsmaßnahmen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen werden alle „freien Bauarbeiten“ (unabhängig vom Betrag) und alle Eingriffe mit einer Ausgabengrenze von 10.000 Euro, die an einzelnen Immobilieneinheiten oder an Gemeinschaftsanteilen durchgeführt werden.

Fortsetzung auf Seite 26

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steuerberatung hds-bz.it/steuern

Für Eingriffe an der Fassade ist der Bestätigungsvermerk in jedem Fall nötig – die genannte Ausgabengrenze von 10.000 Euro gilt hier nicht. Die Kosten für die Ausstellung des Bestätigungsvermerkes und für die Bescheinigung des Technikers zählen zu den absetzbaren Ausgaben. Es wird bestätigt, dass die Steuerbehörde im Falle eines Verkaufs des Steuerguthabens oder des Skontos auf der Rechnung das Recht hat, Präventivkontrollen durchzuführen und gleichzeitig die Möglichkeit erhält, den Verkauf oder den Skonto für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen auszusetzen, falls ein „Risiko“ festgestellt wird.

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Verlängerung Erstwohnungsbegünstigung für unter 36-Jährige Die im Dekret „Sostegni bis“ vorgesehenen Steuervergünstigungen für den Kauf einer Erstwohnung durch Personen, die im Jahr des Abschlusses des Kaufvertrages jünger als 36 Jahre sind und deren ISEE-Wert unter 40.000 Euro liegt, wurden bis Ende 2022 verlängert (Befreiung von der Register- und Hypothekensteuer oder ein Steuerguthaben in Höhe der geschuldeten Mehrwertsteuer).

Absetzbetrag Miete für junge Leute Verlängerung der Frist für die Begleichung von Steuerzahlkarten Die Frist für die Begleichung der vom 1. Jänner 2022 bis zum 31. März 2022 zugestellten Steuerzahlkarten wird auf 180 Tage (üblich 60 Tage) verlängert. Das letzte Steuerdekret sah bereits einen ähnlichen Aufschub für die im Zeitraum 01.09.2021 31.12.2021 zugestellten Steuerzahlkarten vor. Die verlängerte Laufzeit von 180 Tagen, gilt nicht: • f ür Zahlungsbescheide, die vonseiten der NIFS/INPS zugestellt wurden, • f ür Zahlungsbescheide, die vonseiten der Gebietskörperschaften zugestellt wurden, • als Frist für die Einreichung eines Rekurses (ein Rekurs muss weiterhin innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der Steuerzahlkarte eingereicht werden).

Der Absetzbetrag IRPEF für Mietverträge, die von jungen Leuten abgeschlossen wurden, wurde abgeändert: das Höchstalter für die Inanspruchnahme des Absetzbetrages steigt von 30 auf 31 Jahre an; die Immobilie muss nur noch als Wohnsitz des Mieters genutzt werden und somit nicht mehr die Hauptwohnung des Mieters darstellen; der Absetzbetrag wird für die ersten vier Jahre des Mietvertrags gewährt, nicht mehr für drei Jahre; der Abzug beträgt 991,60 Euro oder, falls höher, 20 Prozent des Mietbetrags mit einem Höchstbetrag von 2000 Euro. Die weiteren Voraussetzungen wurden nicht verändert: Es muss ein Mietvertrag abgeschlossen werden; die Immobilie muss sich von der Hauptwohnung der Eltern oder von vertrauten Personen unterscheiden; das Gesamteinkommen darf 15.493,71 Euro nicht übersteigen.

steuerberatung@hds-bz.it

Heimkehrer Für Lehrkräfte und Forscher, die vor 2020 nach Italien zurückgekehrt sind und am 31. Dezember 2019 bereits Steuererleichterungen (um 90 Prozent reduziertes Einkommen) in Anspruch genommen haben, wird es möglich sein, für die zeitliche Verlängerung des „Rientro cervelli“ zu optieren, indem sie einen Betrag in Höhe von 10 Prozent (oder 5 Prozent) der reduzierten Einkünfte zahlen (betrifft die Einkünfte des Steuerzeitraums vor dem Zeitraum, in dem die Option ausgeübt wird). Die Modalitäten für die Ausübung dieser Option werden innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes durch eine Anordnung der Agentur für Einnahmen festgelegt.

INFO B Istatwert betreffend die Konsumpreise für die Angleichung der Mieten (Gesetz 392/78). - Nationale Veränderung Dezember 2020 – 2021 ist gleich + 3,8 % (75 % = + 2,85). - Veränderung in Bozen Dezember 2020 – 2021 ist gleich + 3,8 % (75 % = + 2,85).

B Die Indexzahl für die Abfindungen beträgt im Dezember 4,359238.

hdsmagazin #3/22


info aktuelles Der neue Scheck ersetzt folgende Leistungen: • Familienzulagen und Familiengelder • Abzüge für zu Lasten lebenden Kindern • Zuschüsse der Gemeinden für Familien mit mindestens 3 minderjährigen Kindern • Geburtenprämie • Kindergeld

hds-bz.it/patronat-enasco hds-bz.it/abfallwirtschaft hds-bz.it/arbeit

Weiterhin aufrecht bleiben hingegen die vollständigen Beiträge für Kinderhorte.

Die Dienstleistung zum neuen Einheitsscheck Ansuchen bis 30. Juni einreichen. Die Experten der Vorsorgeberatung in der hds Servicegenossenschaft sind Ihnen mit dem Ansuchen für den neuen Einheitsscheck behilflich. Davon profitieren können alle Familien mit Kindern. Die Berechnung erfolgt auf Basis des ISEE-Werts. Der Scheck ist „einheitlich“, weil er eine Vereinfachung und Stärkung der verschiedenen Maßnahmen zur Unterstützung der Eltern und Geburten darstellen soll. Außerdem ist er für alle Familien mit zu Lasten lebenden Kindern vorgesehen, die in Italien ansässig sind.

Das Institut NISF/INPS hat folgende Hinweise erteilt: • Das Ansuchen für den Einheitsscheck und die entsprechende Eigenerklärung ist innerhalb 30. Juni 2022 einzureichen. • Das Institut wird den Einheitsscheck ab März 2022 auszahlen, auch wenn zuerst die Eigenerklärung (z. B. im Januar) und erst danach das Ansuchen oder in umgekehrter Reihenfolge eingereicht werden. • Bei nicht bestätigten ISEE-Erklärungen aufgrund von Kündigung oder Ungleichheiten, wird das Institut die Auszahlung weiterführen. Die Überprüfungen werden Ende des Jahres 2022 durchgeführt. • Im Fall von Neugeburten, haltet das Institut es für notwendig, ein neues Ansuchen zu stellen.

mriegler@hds-bz.it

Fringe Benefits: Wert ab 2022 nicht mehr verdoppelt Der Betrag für die Steuer- und Beitragsbefreiung von Sachentlohnungen an Mitarbeitern (Fringe Benefits) wird nicht mehr wie in den vergangenen zwei Jahren aufgrund des Corona-Notfalls auf 516,46 Euro verdoppelt. Für das Steuerjahr 2022 liegt die Höchstgrenze wieder bei 258,23 Euro.

Fringe Benefits sind Sachleistungen in Form von Gütern und Dienstleistungen, die das Unternehmen den Mitarbeitern als Bonus und Treueanreiz zur Verfügung stellen kann. Dies sind beispielsweise Firmenwagen, Mobiltelefone und Gutscheine, wie etwa der Benzin- oder der monni-Gutschein.

Batterien und Akkumulatoren bis 31. März melden Importierte sowie hergestellte Batterien und Akkumulatoren, die im Jahr 2021 verkauft wurden, müssen bis zum 31. März 2022 dem Umweltministerium gemeldet werden. Die im Jänner an das Konsortium und im März an das Umweltministerium gemeldeten Mengen müssen dabei übereinstimmen. Die Meldung erfolgt auf www.registropile.it. Bei der Registrierung wird die digitale Unterschrift benötigt. Unternehmen, die in der Vergangenheit Batterien oder Akkumulatoren importiert haben und dies nun nicht mehr tun, müssen eine „0 kg“-Erklärung abgeben. Die Experten in der hds Servicegenossenschaft helfen Ihnen gerne bei der Abfassung der Jahresmeldung.

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Infos und Terminvereinbarung: Heinz Neuhauser, Bereichsleiter Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene, T 0471 310 519, hneuhauser@hds-bz.it.

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lsalamon@hds-bz.it

hdsmagazin #3/22


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handels- und dienstleistungsverband Südtirol


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