Italienische Post AG – Versand im Postabonnement– G.D. 353/2003 (konv. Ges. Nr. 46, 27.02.2004) Art. 1, Abs. 1, CNS BOZEN · Jahrgang LXI · 4/2013
hds magazin #4/13
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Monatsmagazin des Handelsund Dienstleistungsverbandes Südtirol www.hds-bz.it
Meister
des Handels Mit der richtigen Ausbildung zum beruflichen Erfolg.
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handels- und dienstleistungsverband Südtirol
editorial
Totale Liberalisierung vorläufig abgewendet Die letzten Tage und Wochen waren für Südtirols Handelspolitik entscheidend: Am 12. Februar ist das Urteil des Verfassungsgerichts in Rom zur Südtiroler Handelsordnung (Landesgesetz Nr. 7 vom 16. März 2012) ergangen. Kurz vor Redaktionsschluss ist dann das Urteil veröffentlicht worden mit der sehr zentralistischen Entscheidung: Unser Handelsgesetz ist verfassungswidrig (siehe dazu auch Bericht auf S. 7). Es war Eile geboten. Für den hds war es wichtig, umgehend auf legislativer Ebene zu handeln und nicht passiv die Urteilsbegründung aus Rom abzuwarten. Der hds hatte sehr darum gekämpft, dass mit dem Südtiroler Handelsgesetz vor allem eine Regelung der Geschäftsöffnungen und das Verbot des Einzelhandels im Gewerbegebiet aufrechtbleiben. Gerade gegen diese zwei Punkte hat die römische Monti-Regierung beim Verfassungsgericht Rekurs eingereicht und nun vom obersten Gericht Recht bekommen. Landtag, Landesregierung und Gemeindenverband waren sich der Gefahr bewusst, dass die Südtiroler Schutzbestimmungen mit dem Urteil kurzfristig außer Kraft gesetzt würden und somit unwiederbringlicher Schaden in Südtirols Handelslandschaft und vor allem in Südtirols Städten und Dörfern entstehen würde. Landtag, Landesregierung und Gemeindenverband haben sich bemüht, durch eine dringliche landesgesetzliche Maßnahme diese Gefahr vorläufig zu bannen. Am 7. März 2013 war es so weit: Mit der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Handelsordnung durch den Südtiroler Landtag, der wesentliche Elemente des hds-Entwurfes übernommen hat, konnte einstweilen die totale Liberalisierung des Einzelhandels in Gewerbegebieten verhindert werden. Jetzt können wir uns in den nächsten Monaten auf eine definitive Lösung in Absprache mit Land und einer neuen römischen Regierung vorbereiten – mit dem Ziel, unsere lebendigen und attraktiven Dörfer und Städte zu stärken und weiterzuentwickeln.
Walter Amort, hds-Präsident
titelgeschichte Die Meisterausbildung im Handel
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aktuelles Das Urteil zur Südtiroler Handelsordnung
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trends Online-Einkauf weniger beliebt
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bezirke BBZ in Bruneck öffnet seine Tore
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berufsgruppen Die Fnaarc-Generalversammlung 2013
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bildung Staplerfahrer werden geschult
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betriebe informieren Auf Bio-Fach ausgezeichnet
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betriebsberatung Kauf von Öko-Autos wird gefördert
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steuerberatung Alle News zur Steuererklärung
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Redaktion, Verwaltung und Werbung: 39100 Bozen, Mitterweg 5, Bozner Boden, T 0471 310 308/309, F 0471 310 396, pr@hds-bz.it, www.hds-bz.it Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes und Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Mauro Stoffella (Bereichsleiter Kommunikation) Redaktion: Dr. Sergio Colombi, Dr. Martina Reinstadler Sekretariat: Manuela Seebacher Grafisches Konzept: Gruppe Gut – www.gruppegut.it titelbild: SXC Grafik: Stefano Hochkofler Fotos: Andreas Marini, Helmuth Rier, Shutterstock, SXC Druckerei: Athesia Druck GmbH – Weinbergweg 7 – 39100 Bozen Aufgegeben am 4. April 2013 Die Redaktion behält sich das Recht vor, Anzeigen zurückzuweisen. Die in Gastartikeln wiedergebene Meinung muss nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. Herausgeber: Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol Genossenschaft – Bozen, Sped. im P.A. – 45% - Art. 2. Absatz 20/b, Gesetz 662/96, Filiale Bozen, Eintragung Landesgericht Bozen Nr. 50/51 – Rep. 27256. Angeschlossen der USPI Unione Stampa Periodica Italiana
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Meister des Handels
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Meister können mehr
Mit der richtigen Ausbildung zum beruflichen Erfolg. Den Meistertitel gibt es in Süd-
tirol bereits seit vielen Jahren, auch für den Handel. Damit ist der „Meister des Handels“ der höchste Bildungsgang für diesen Sektor und bereitet Nachwuchskaufleute auf die Zukunft vor. Meister sind anerkannte Fachexperten und werden oft mit den Begriffen Qualität, Kompetenz und Vertrauen in Verbindung gebracht. In 75 praktischen Berufen des Handwerks, Gastgewerbes und Handels kann man diesen Bildungsgrad in Südtirol erreichen. Der „Meister des Handels“ wird gemeinsam vom hds und dem Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung angeboten.
Teilnehmer verantwortungsvolle Aufgaben innerhalb eines Handelsbetriebes anstreben. Sie erhalten einen Überblick über alle relevanten Geschäftsbereiche. Diese Qualifikation gilt somit als Grundlage für eine Karriere im Handel.“ Für den hds gehöre zu einer innovativen Wirtschaftspolitik auch eine Top-Bildungspolitik. „Daher setzt sich der Verband gemeinsam mit den zuständigen Landesämtern sowie den Berufsschulen für zeitgemäße und innovative Ausbildungsmodelle ein. So gehören dazu z. B. die Berufsfachschule für Handel und Verwaltung, die Berufsmatura und auch die Meisterausbildung“, unterstreicht Steger. Bedürfnisse der Arbeitswelt
„Verändertes Kundenverhalten, Mehrsprachigkeit und Umsatzschwierigkeiten verKarriere im Handel Von der Wichtigkeit dieser Ausbildung über- langen nach neuen Marketingkonzepten zeugt ist hds-Direktor Dieter Steger. „Mit der auf betrieblicher Seite. Auf die Mitarbeiter Meisterausbildung im Handel können die im Verkauf kommen damit eine Reihe von neuen Aufgaben und Schlüsselkompetenzen im Bereich Kommunikation zu”, erklärt Direktor Steger. Die „Meister des Handels“ werden dafür entsprechend gerüstet. Die enge Kooperation zwischen hds und Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung gahds-Direktor rantiere eine rasche Anpassung der LerninDieter Steger ist von der Wichtigkeit halte an die sich ständig ändernden Bedürfder Meisterausbildung überzeugt. nisse der Wirtschaft und Arbeitswelt.
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Ziel dieser praxisnahen Weiterbildung ist eine breit ausgerichtete Qualifikation für Personen, die im Handel tätig sind und sich beruflich weiterentwickeln wollen. Die Teilnehmer erwerben fundiertes Wissen und Können, um Aufgaben innerhalb eines Handelsbetriebes übernehmen zu können. Besonders geeignet ist diese Ausbildung für all jene, die sich selbstständig machen wollen. Der Weg zum Meister
Der Lehrgang dauert rund zwei Jahre und umfasst 560 Unterrichtsstunden. Dabei werden Kenntnisse in den Bereichen Marketing, Verkauf und Korrespondenz, Kommunikation und Präsentation, Personalmanagement, Einkauf und Logistik, Volkswirtschaft, Handelsbetriebslehre, Finanzbuchhaltung und Bilanzierung, Kostenrechnung, Businessplan, Finanzierung und Investition, Wirtschaftsrechnen und Statistik sowie Berufspädagogik vermittelt. Am Ende jedes Kursmoduls legen die Teilnehmer eine Prüfung ab. Um das neu erworbene Wissen auch in die Praxis umzusetzen, erstellen die Teilnehmer eine Projektarbeit im eigenen Betrieb. Um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, muss ein Gesuch an das Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung gestellt werden. Abgeschlossen wird der Lehrgang mit dem Meisterbrief im Handel.
mreinstadler@hds-bz.it
titelgeschichte 5
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5 Christina Amhof,
Lehrerin am Berufsbildungszentrum Bruneck
„Der Lehrgang vermittelt unternehmerisches Denken und die Befähigung Führungsaufgaben übernehmen zu können.“
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6 Christoph Niederkofler, Führungskraft
„Die Teilnehmer kommen aus den unterschiedlichsten Branchen; das erlaubt einen Blick über den Tellerrand.“ 7 Christian Giuliani,
Unternehmer und Koordinator der Jungen im hds
„Der Erfolg eines Unternehmens hängt unter anderem vom Wissen der Mitarbeiter ab. Somit werden sie zu einem Kapital, das aus- und weitergebildet werden muss. Durch die derzeit schwierige Situation am Arbeitsmarkt erhält die Ausbildung einen noch wichtigeren Stellenwert. Während des Lehrgangs Meister des Handels lernen die Teilnehmer unterschiedliche Sichtweisen kennen und 3 Margareth Mair, Unternehmerin verstehen. Die Kombination der verschiede„Nach jahrelanger Praxiserfahrung habe ich nen Fächer von Buchhaltung bis Berufspädadurch den Meister des Handels einen tie- gogik machen aus dem Meister des Handels feren Einblick in die Verwaltung und neue eine sehr vielseitige Ausbildung. Auch ich Inputs für die Bereiche Organisation, Perso- habe mich für diesen Ausbildungsweg entschieden und glaube, dass er in Zukunft ein nalführung und Marketing bekommen.“ wichtiges Messinstrument am Arbeitsplatz 4 Thomas Wiedenhofer, Handelsvertreter werden wird.“ „Um die persönliche Qualifikation zu erhöhen, branchenspezifisches Wissen zu erlangen und die eigenen Chancen am Arbeitsmarkt zu steigern, ist dieser Lehrgang ideal.“ Fortsetzung auf Seite 6
Einige Meister des Handels und ihre Erfahrungen 1 Alex Unterweger, Angestellter im Handel
„Durch den Lehrgang konnte ich die Abläufe, die sich hinter den Geschäftsräumen abspielen, kennenlernen und in die Praxis umsetzen.“ 2 Melanie Burger, Angestellte
„Mit den erlernten sozialen und fachlichen Kompetenzen bin ich nun für neue und verantwortungsvollere Aufgaben in der Arbeitswelt gerüstet.“
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205.527 mal www.hds-bz.it 205.527: So viele Menschen haben 2012 die Internetseite des hds besucht. Das sind über 15.000 mehr als noch 2011. Allein in den ersten beiden Monaten dieses Jahres sind es bereits knapp 37.000 Besucher. 66 Prozent unserer Besucher sind zudem „Stammbesucher“. Diese Zahlen und die Entwicklung sind erfreulich und zeigen, dass dieses Angebot des hds angenommen wird und steigendes Interesse verzeichnet. Wir geben uns aber damit nicht zufrieden und wollen das Produkt weiter verbessern, ausbauen und innovativer sowie interaktiver gestalten.
Heuer planen wir wichtige Neuerungen. Eine Arbeitsgruppe arbeitet bereits intensiv an diesem anspruchsvollen Projekt. Ziel ist es, durch die Online-Kommunikation des hds für unsere Mitglieder einen exklusiven Mehrwert zu schaffen. Mehr wird im Moment nicht verraten. Lassen Sie sich überraschen.
Mauro Stoffella, Bereichsleiter Kommunikation hdsmagazin #4/13
titelgeschichte Der nächste Lehrgang
Zugangsvoraussetzungen zur Meisterprüfung
3 Jahre Praxis
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3 Jahre Lehre
3 Jahre Fachschule
1 Jahr Praxis
5 Jahre kaufmännische Oberschule
6 Jahre Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich
Der nächste Lehrgang zum „Meister des Handels“ startet Ende Jänner 2014. Für Interessierte werden Infoabende angeboten: am 3. Juni im hds-Sitz in Bozen und am 6. Juni im Berufsbildungszentrum Bruneck, jeweils um 19:30 Uhr. Mehr Infos unter www.hds-bz.it/bildung. Anmeldung, Infos und Zulassung zur Meisterprüfung Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung, Gertraud Aschbacher, T 0471 416 984, gertraud.aschbacher@provinz.bz.it.
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handels- und dienstleistungsverband Südtirol
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aktuelles Öffnungszeiten Initiative des hds
Letzte Meldung
Ein weiterer Angriff auf die Autonomie Südtiroler Handelsordnung für Verfassungsgericht verfassungswidrig Das Verfassungsgericht in Rom hat die Südtiroler Handelsordnung in zwei Punkten - dem Einzelhandel im Gewerbegebiet und den Öffnungszeiten - für verfassungswidrig erklärt und am 15. März 2013 das entsprechende Urteil hinterlegt. Das Gericht hat mit dieser Entscheidung die autonomiefeindliche und sehr zentralistische Linie der Regierung Monti bestätigt. Beim Punkt „Einzelhandel im Gewerbegebiet“ (siehe auch Editorial auf S. 3 in dieser Ausgabe) hat der hds vorgesorgt: Der Landtag hat nämlich in der Zwischenzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Handelsordnung verabschiedet, der einstweilen die totale Liberalisierung des Einzelhandels in Gewerbegebieten verhindert. Diese Bestimmung ist rechtzeitig am 13. März in Kraft getreten. Mit dieser Übergangsbestimmung wird an den bisherigen Grundprinzipien festgehalten. Die Landesregierung hat ein Jahr Zeit, die entsprechenden Richtlinien für den Einzelhandel in Gewerbegebieten auszuarbeiten. Bis dahin gilt diese Übergangsregelung. Unabhängig davon, was das Gericht entschieden hat, gilt in Südtirol daher in Sachen Einzelhandel im Gewerbegebiet übergangsweise die bisherige Handelsordnung. Man hat jetzt Zeit, sich in den nächsten Monaten auf eine definitive Lösung in Absprache mit Land und einer neuen römischen Regierung vorzubereiten. „Südtirol hat die primäre Zuständigkeit im Bereich der Raumordnung und die lassen wir uns von einer zentralistisch agierenden Regierung und vom Verfassungsgericht nicht nehmen“, so der hds.
Beim Punkt Geschäftsöffnungszeiten hat das Verfassungsgericht geurteilt, dass die Südtiroler Regelung „ein Eingriff in das Wettbewerbsrecht und damit in die staatliche Zuständigkeit sei“. Also alles andere als andere europäische, familienbetriebsfreundliche Modelle, die strikte Sonntagsschließungen der Geschäfte vorsehen. Dazu gehören die Beispiele Tirol und Bayern. Der hds wird in den nächsten Wochen zu diesem wichtigen Thema eine Initiative starten, um den hds-Mitgliedsbetrieben geeignete Instrumente und Empfehlungen zu liefern – mit dem Ziel, den Sonntag grundsätzlich weiterhin als verkaufsfrei zu deklarieren. Der hds ist nach wie vor der Auffassung, dass der Sonntag grundsätzlich – mit Ausnahmen in den Tourismusorten – Ruhetag sein sollte, wobei soziale, familiäre, traditionelle oder religiöse Gründe dafür sprechen. Klein- und familiengeführte Betriebe sind nicht imstande, rund um die Uhr sieben Tage die Woche offen zu halten. Das ist diskriminierend, fördert letztendlich die Bildung von Konzentrationen und führt somit zu einer Wettbewerbsverzerrung. Längere Öffnungszeiten oder Sonntagsöffnungen führen in der Regel nicht zu mehr Umsatz und Kaufkraft, sondern zu einer Verlagerung weg von den Klein- und Familienbetrieben hin zu Großbetrieben und Konzernen. Mehr dazu in den nächsten Tagen auf www.hds-bz.it und im nächsten hdsmagazin.
Für den Einzelhandel in Gewerbegebieten gilt vorläufig die bisherige Regelung: also grundsätzlich Einzelhandelsverbot mit den wenigen bisher vorgesehenen Ausnahmen.
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aktuelles
GUTE JOBS T GIBT’S NICH M NUR AUF DE RASEN:
Vertriebler Kaufberater E-Commercer Modeberater Mediengestalter Konditor Barist Biofachhändler Einrichtungsberater Optiker Einkäufer Betriebsbuchhalter alter Kondominiumsverw Fahrradhändler
myjobmylife.it
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Bälle, Glamour und Motoren
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Mitmachen und gewinnen auf my job, my life! Mit dem Internetprojekt „my job, my life!“ will der hds Jugendlichen die Vielfalt der Berufe im Bereich des Handels und der Dienstleistungen näherbringen. Unterstützt wird die Aktion durch ein großes Gewinnspiel, welches am 8. April startet. Teilnehmen können alle in Südtirol ansässigen Jugendlichen unter 21 Jahren. Einsendeschluss ist der 9. Mai. Die Teilnahmebedingungen und alle weiteren Informationen finden Sie online auf www.myjobmylife.it.
Zu gewinnen gibt es spektakuläre Preise für jeweils zwei Personen: 1. Tickets für ein Fußballspiel
der spanischen Primera División des FC Barcelona in Barcelona mit Flug und Übernachtung. 2. Konzertbesuch von Robbie Williams
in Mailand inklusive Anreise. 3. Formel 1-Wochenende in Monza
mit Anreise und Übernachtung. Hubschrauberrundflug, Hochseilgartenabenteuer, Paragliding-Tandemflug, professionelles Fotoshooting, Ballonfahrt sowie Eintrittskarten zum CRON Music- und Rock im Ring-Festival warten auf einen oder mehrere Gewinner.
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m y j ob m y
life.it
Eine echte Hilfe für Betriebsgründer Am 10. Mai findet der Erste Südtiroler Gründertag statt. Die Handelskammer Bozen hat mit dem Gründertag am 10. Mai eine umfangreiche Plattform für alle jene geschaffen, die ein Unternehmen gründen wollen. Alle für eine Firmengründung relevanten Institutionen und Verbände werden vertreten sein, darunter auch der hds mit einem eigenen Infostand. Der Südtiroler Gründertag findet von 14:30 bis 19:30 Uhr in der Handelskammer Bozen statt. Das genaue Programm unter www.hds-bz.it/ veranstaltungen. Für weitere Informationen steht Ihnen die hdsBereichsleiterin für Betriebsberatung Valentina Maggio zur Verfügung: T 0471 310 420, vmaggio@hds-bz.it.
Termine
D Veraer aktu elle ns kale taltung n d -er s www - - - - - : .hds ve rans
-b taltu z.it/ ngen
Sprechstunden
08.04.
hds vor Ort
• hds-Bezirksversammlung Meran/Burggrafenamt Marling, Firma Inderst, 20:00 Uhr
St. Ulrich montags von 14:30 bis 17:00 Uhr im Gemeindeamt.
09.04.
Maria-Hilf-Straße 5.
• hds-Bezirksversammlung Bozen Stadt und Land Bozen, hds-Hauptsitz, 20:00 Uhr
bis 10:00 Uhr in der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt,
10.04. • 6. Tiroler Stadt- und Ortsmarketingtag Sterzing, Vigil-Raber-Saal, 10:00 Uhr
Lana donnerstags von 11:00 bis 13:00 im Rathaus, St. Leonhard i. P. jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 08:00 Passeirerstraße 3. Klausen donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr, Kaffee Nussbaumer, Unterstadt 4, H 331 5714 456. Mühlbach dienstags von 08:00 bis 09:30 Uhr im Gasthof „Zur Linde“.
18.04.
Mals montags von 08:00 bis 10:00 Uhr im Gemeindehaus,
• hds-Bezirksversammlung Vinschgau Schluderns, Kulturhaus, 20:00 Uhr
Bahnhofstraße 19.
22.04. • hds-Bezirksversammlung Pustertal Bruneck, Berufsbildungszentrum (Berufsschule), 20:00 Uhr 28.04. • Kalterer Weinwandertag, Kaltern, 10:00 bis 18:00 Uhr
Prad montags von 10:30 bis 12:30 Uhr in der Raiffeisenkasse. Sulden am 10. April von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Raiffeisenkasse.
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Rentenberatung Meran jeden Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr im hds-Büro. Sterzing am 4. und 18. April sowie am 2. Mai von 08:30 bis
06. – 08.05.
09:30 Uhr im hds-Büro.
• 3-Länder-Lehrlingswettbewerb der Konditoren 2013 Innsbruck (A), Landesberufsschule „St. Nikolaus“
Brixen jeden Donnerstag von 14:30 bis 16:30 Uhr im hds-Büro.
10.05. • Gründertag, Bozen, Handelskammer, 14:30 bis 19:30 Uhr 21.05. • Das Beste aus Kaltern - Verkostung der Kalterersee-Charta Weine 2012, Kaltern, Weinhaus PUNKT, 19:00 Uhr
Bruneck am 4. und 18. April sowie am 2. Mai von 11:00 bis 12:30 Uhr im hds-Büro. Schlanders am 10. und 24. April sowie am 8. Mai von 14:00 bis 16:00 Uhr im hds-Büro. • PensPlan-Infopoints im hds (nach Vereinbarung) Kostenlose landesweite Vorsorgeberatung für Arbeitnehmer und Selbstständige. Vereinbaren Sie Ihren Gesprächstermin mit dem hds-Büro in Ihrer Nähe oder unter T 0471 978 032. Rechtsbeistand (nach Vereinbarung)
Kleinanzeiger
Bozen am Montag von 11:00 bis 12:30 Uhr, am Mittwoch von 15:00 bis 16:30 Uhr im Hauptsitz des hds (T 0471 310 458). Meran jeden 1. und 3. Montag im Monat von 14:30 bis 15:30 Uhr im
Pizzeria in Meran, Laurinstraße, mit oder ohne Mauern zu verkaufen. Vom Eigentümer seit 15 Jahren erfolgreich geführt, 35 Sitzplätze innen, 8 außen, Größe 100 qm, Toiletten behindertengerecht, Einrichtung perfekt und gepflegt, Lokal hell und modern, 6 eigene Parkplätze. Kontakt: pomodoro@dnet.it.
hds-Büro (T 0473 272 511). Brixen jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr im hds-Büro (T 0472 271 411). Sterzing hds-Büro (T 0472 766 070). Schlanders jeden Donnerstag um 14:00 Uhr im hds-Büro (T 0473 730 397).
Messe der Handelsagenten in Rom
Arbeitssicherheit, Abfall und Hygiene (nach Vereinbarung) Die Beratungsgespräche finden in allen hds-Bezirksstellen statt.
ChancExpo vom 10. bis 12. Mai. Die Arbeitswelt und in erster Linie Angebot und Nachfrage sind zentrales Thema der ersten ChancExpo, die vom 10. bis 12. Mai in Rom stattfindet. Die Messe für Handelsagenten ist eine von vielen Rahmenveranstaltungen. Während des Events können die Vertreter neue Auftraggeberfirmen kennenlernen, aber auch kostenlos verschiedene Dienste in Anspruch nehmen: Enasarco- und INPS-Schalter, Rechts- und Steuerberatung, Konferenzen, Seminare und Kurse, die vom gesamtstaatlichen Fnaarc-Verband betreut werden. Infos unter www.chancexpo.it.
Vereinbaren Sie Ihren individuellen Gesprächstermin mit dem hdsBüro in Ihrer Nähe oder unter T 0471 310 508/505. Beratung in Kondominiumsangelegenheiten (nach Vereinbarung) Bozen jeden 3. Dienstag im Monat im Hauptsitz des hds (T 0471 310 505/508).
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trends
Fast 500.000 Unternehmen in der Hand von Ausländern
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Laut den von Unioncamere veröffentlichten Daten wurden in Italien 2012 24.329 neue Unternehmen von ausländischen Bürgern gegründet. Das entspricht einer Zunahme von 5,8 Prozent. Ausländische Unternehmen machen 7,8 Prozent aller Unternehmen aus, in den Regionen Toskana und Ligurien werden sogar Spitzenwerte von über 10 Prozent verzeichnet. Die Zahl der von auslän-
hdsmagazin #4/13
dischen Bürgern geleiteten Unternehmen in Italien liegt bei 480.000, davon wurden 24.329 Betriebe 2012 neu gegründet, was einem Plus von 5,8 Prozent entspricht. Diese von Unioncamere veröffentlichten Daten stützen sich auf die von Infocamere durchgeführte statistische Erhebung Mobimprese. Bei den Einzelfirmen liegt Marokko mit 58.555 Inhabern aus diesem Land an der Spitze. Es folgen China mit 42.703 und Albanien mit 30.475 Inhabern. In absoluten Zahlen zugenommen haben die Unternehmer aus Bangladesch (plus 3180 Unternehmen) und in relativen Zahlen die Firmeninhaber aus dem Kosovo (plus 37,6 Prozent). Der „Beitrag“ der ImmigrantenUnternehmer zum Wachstum der Unternehmen im Jahr 2012 - so Unioncamere – „war entscheidend, um das gesamte italienische Unternehmenssystem zahlenmäßig im Plus zu halten, 2012 wurde nur eine Zunahme von 18.911 Unternehmen verzeichnet“. In absoluten Zahlen gesehen überwiegen die Einzelhandelsbetriebe (129.485) und die Anbieter
von Baufachleistungen (101.767). Weit zurück liegen die Gastgewerbebetriebe (31.129) und der Großhandel (29.646). Die Betriebe in ausländischer Hand verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Branchen: Telekommunikation (34,9 Prozent), Anfertigung von Bekleidung (24 Prozent), Baufachleistungen (18,9 Prozent). Der Großteil der Betriebe der Immigranten-Unternehmer – 385.769 Unternehmen, das entspricht 80,8 Prozent aller Unternehmen – werden als Einzelfirma geführt, die als einfachste Organisationsform gilt, während der Anteil der Kapitalgesellschaft bei 9,7 Prozent liegt (46.239 Unternehmen). Auch die Organisation in Form einer Genossenschaft verbreitet sich allmählich; die Zahl der Genossenschaften liegt derzeit bei 8000 mit einem Plus von 8,2 Prozent im Vorjahr.
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Stationärer versus Online-Handel
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Beim Shoppen wird reale Welt bevorzugt. Der traditionelle
Einzelhandel mit seinen Boutiquen, Fachgeschäften und Filialen ist auch bei der Konsumenten-Generation, die mit dem Internet groß geworden ist, weiterhin beliebt. Das ist jedenfalls das Ergebnis einer in Deutschland durchgeführten Studie. Das stationäre Geschäft sei für die meisten Bürger immer noch die beliebteste Einkaufsmöglichkeit, teilte u. a. die Unternehmensberatung Roland Berger Strategy Consultants mit. Sie hatten Ende 2012 rund 42.000 Menschen zu ihrem Einkaufsverhalten befragt. Zwei Drittel der Konsumenten seien Stammkunden im stationären Handel und kauften dort alle zwei Wochen und häufiger ein. Im Internet treffe dies nur auf 13 Prozent zu. Nach Zahlen des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels war das Online-Geschäft mit Waren 2012 um mehr als ein Viertel auf rund 28 Milliarden Euro Umsatz gestiegen. Im klassischen Einzelhandel werden dagegen jährlich Erlöse von knapp 400 Milliarden Euro erreicht. Zurück in die Orte Sicher ist er sich, dass Großflächen am Stadtrand ihre beste Zeit hinter sich haben, so die Berater. Die Städte werden wieder lebendiger, da müsse der Handel hin. Dabei komme es sehr auf das Angebot und die Präsentation an. Rund 64 Prozent der Befragten sind laut Studie zum Shoppen gerne unterwegs – in der realen Welt. Neben den serviceorientierten Rentnern ist in den Geschäften auch die nachfolgende Generation der so genannten „Digital Natives“ anzutreffen (Durchschnittsalter 28 Jahre). Zwar surfen sie viel im Internet, doch der Online-Kauf ist eher noch die Ausnahme, heißt es in der Studie. Ihnen sei der Spaß beim Einkauf, auch mit Freunden, wichtig. Wer in den Läden unterwegs ist, der legt laut Studie Wert auf Beratung, das An- und Ausprobieren sowie das möglichst sofortige Mitnehmen der Ware – und nicht auf den besten Preis. Solche Kundenbedürfnisse könne der OnlineHandel noch nicht oder werde sie auch gar nie befriedigen können, hieß es.
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bezirke Präsentierten sich symbolisch vor einem Einkaufswagen: v. l. Günther Sommia, BBZ-Direktor Sigfried Steinmair, Philipp Moser und Peter Zelger.
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Bruneck
Top-Thema Berufsmatura hds beim Tag der offenen Tür im Berufsbildungszentrum. Einen konkreten Einblick
in die Werkstätten, Labors und Praxisräume erhielten Anfang März alle Teilnehmer beim Tag der offenen Tür des Berufsbildungszentrums in Bruneck. Auch der hds war mit seinen Vertretern zugegen, stellte seine „Produkte“ vor und gab sein Knowhow weiter. Die Berufsmatura, die ab 2014 auch in Südtirol angeboten wird, sowie das Internet-Projekt „my job, my life!“ waren hierbei die hds-Themenschwerpunkte. hds rührt Werbetrommel Was in den benachbarten Ländern, wie in Österreich oder in der Schweiz bereits seit über zehn Jahren erfolgreich angeboten wird, wird nun auch in Südtirol eingeführt, die Berufsmatura. Die Ausbildung in Südtirol wird dadurch um einen weiteren attraktiven Baustein reicher, der Jugend eröffnen sich neue Bildungswege und neue Berufsperspektiven. Vor allem für den Handels- und Dienstleistungsbereich bedeutet diese neue Abschlussmöglichkeit eine große Aufwertung. Am Tag der offenen Tür hat der hds, vertreten durch seinen Bezirkspräsidenten Philipp Moser und den Bezirksleitern Peter Zelger sowie Günther Sommia aus dem Burggrafenamt, für die Berufsmatura kräftig die Werbetrommel geschlagen, aber auch für die duale Ausbildung (Lehre).
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Viele Berufsbilder aus einer Sparte „Der Handels- und Dienstleistungsbereich wird oft nur mit dem Berufsbild der Verkäuferin bzw. des Verkäufers verbunden. Einerseits auch verständlich, denn dieser Beruf gehört bereits seit geraumer Zeit zu den Top-5 Lehrberufen in Südtirol. Es bereichern jedoch insgesamt weitere 29 attraktive Berufsbilder die Sparten Lebensmittel, Einzelhandel, Dienstleistungen, Großhandel, Technik und Gesundheit“, erklärt Philipp Moser. „Wir haben im Verband Nachwuchsförderung und Bildung zu Leitthemen gemacht. Daraus ist 2013 das Projekt my job, my life! entstanden. Alle Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten der einzelnen Berufsbilder werden neben vielen anderen Informationen auf myjobmylife.it vorgestellt.“.
Arbeitsluft schnuppern Bereits seit fünf Jahren bietet der hds die Aktion der Schnuppertage an. Unter dem Motto „Arbeitsluft schnuppern“ wird den Schülern die Möglichkeit geboten, den Betriebsalltag und die Berufe hautnah, direkt in den Betrieben, zu erleben. hds-Betriebe aus ganz Südtirol stellen sich dafür zur Verfügung und öffnen den Jugendlichen ihre Tore. Interessierte hds-Betriebe können sich jederzeit beim hds in Bozen melden: Margit Mock, T 0471 310 323, mmock@ hds-bz.it. Mehr Infos dazu auf der neuen Webseite von my job, my life!
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Handelsagenten und -vertreter
Neue Regierung und Enasarco-Reform 50. Vollversammlung der größten Berufsgruppe im hds
Die neue Regierung, die sich mit den steuer- und verwaltungsrechtlichen Anliegen unserer Berufsgruppe auseinandersetzen wird, die Änderungen im Reglement der institutionellen Tätigkeiten der Stiftung Enasarco mit Anhebung des Rentenalters der Mitglieder auf 67 Jahre ab 2019 sowie die Übertragung der Handelsagenten aus dem Berufsverzeichnis ins Handelsregister, die wiederum verpflichtend für die Fortsetzung der Tätigkeit ist: das Spektrum an höchst aktuellen und wichtigen Themen war auch heuer wieder breit gefächert und wurde bei der 50. Vollversammlung der Handelsagenten und -vertreter (Fnaarc) behandelt. „Wir befinden uns in einer Zeit des Umbruchs“, erklärt Präsident Mirko Gandolfi, „unser Verband verfolgt die Entwicklung aus der Nähe, um die Interessen der Berufsgruppe zu wahren und die Mitglieder stets über die Neuerungen auf dem Laufenden zu halten.“ Deutlicher Anstieg an Beratungen Die Beratungsleistungen haben 2012 einen deutlichen Anstieg erfahren: Durch die Bearbeitung von 320 Streitfällen mit Auftraggeberfirmen, die besonders häufig bei Beendigung des Agenturvertrags auftreten, konnten ca. 1.850.000 Euro an Provisionen und Entschädigungen eingetrieben werden. Wie wichtig eine starke Interessenvertretung für die Handelsagenten und -vertreter ist, wurde sowohl von der Fnaarc-Verbandsspitze als auch von hds-Präsident Walter Amort betont. Amort bekräftigte außerdem seinen Einsatz für die Interessen und zum Wohle der Berufsgruppe.
An der Versammlung nahmen zudem der Präsident des gesamtstaatlichen Fnaarc-Verbandes, Adalberto Corsi, und EnasarcoGeneraldirektor Carlo Bravi teil. Im Rahmen der Versammlung wurden auch die seit 40 1 bzw. seit 30 Jahren 2 eingetragenen Mitglieder mit einem Ehrendiplom ausgezeichnet. Online eine Auswahl der besten Bilder der Veranstaltung 2013.
lsala@hds-bz.it
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der e ss e m D ie M e n t e n v o . g m a o s l R e H a n d 1 2 . M a i in . 9 s i . b S . 10 au f In f o s 3 Bei der Vollversammlung v. l. Walter Amort, Mirko Gandolfi und Norbert Klotz.
hdsmagazin #4/13
berufsgruppen
www.hds-bz.it/handelsagenten www.hds-bz.it/wanderhaendler
Wanderhändler
Hardware, Software, Mouse sind keine Fremdwörter mehr Computerkurs für Einsteiger erfolgreich im Februar abgeschlossen.
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Handelsagenten und -vertreter
Klein, aber fein, so lässt sich die Erfolgsgeschichte des PCLehrgangs für Anfänger beschreiben. Die Grundlagen und das Konzept wurden eigens abgestimmt auf die Bedürfnisse der Berufsgruppe der Wanderhändler. Die Hemmschwelle war groß, sich jedoch mit der Mausund Tastaturbedienung anzufreunden und Betriebssysteme zu erkunden schien mit der Zeit nicht mehr ganz so schwierig. Im Internet zu surfen und zu lernen die elektronische Post (E-Mail) zu benützen, gab allen Teilnehmern das Gefühl von Sicherheit im Umgang mit den neuen Medien. Die zehn Teilnehmer werden im Herbst einen Fortgeschrittenenkurs besuchen.
Wichtig für den Alltag Computerkenntnisse zu besitzen, ist in der heutigen Zeit unumgänglich. Auch die Kontakte mit der öffentlichen Verwaltung werden in naher Zukunft nur mehr in telematischer Form möglich sein. Bereits ab Juni 2013 müssen Einzelfirmen eine elektronische zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) besitzen. Die Voraussetzungen, das Erlernte in der Praxis umzusetzen, sind also mehr als gegeben. Mehr zum Thema PEC unter www.hds-bz.it/ beratung. www.hds-bz.it/kaufe-verkaufe: Die Anzeigenbörse für den Ver- und Ankauf sowie die Ver- und Anmietung von Standplätzen.
Übertragung ins Handelsregister Ohne Eintragung darf die Tätigkeit nicht fortgesetzt werden. Nach Abschaffung des Verzeichnisses der Handelsagenten und -vertreter müssen sich nun alle Mitglieder unserer Berufsgruppe bis zum 12. Mai 2013 telematisch beim gebietsmäßig zuständigen Handelsregister eintragen. Bei Unterlassung, darf die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden. Der hds übernimmt für seine Mitglieder die Erstellung und den Versand der telematischen Meldung. Wenden Sie sich an das hdsBezirksbüro in Ihrer Nähe.
lsala@hds-bz.it
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Der Vorstand im Portrait Name: Norbert Klotz
FNAARC-Mitglied seit 18 Jahren; von 2010 bis 2012 Präsident der Fachgruppe Fnaarc-Mitglied zu sein bedeutet für mich: „Sich im Dienste der Mitglieder um die Interessen der Handelsagenten und -vertreter zu bemühen. Meinungsaustausch untereinander zu fördern und Sprachrohr derer zu sein, die besondere Anliegen zur Ausübung ihrer Tätigkeit in den Fokus stellen. Als Gruppenvertretung können wir gemeinsam bestehende Vorteile der Berufsgruppe schützen und neue Synergien schaffen.“
arbeitssicherheit fos iche In l r h ü f Aus s und da ebot ursang hds-K .hds-bz.it/ www unter broschuere kurs
www.hds-bz.it/arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit: Infos zu den Schulungen
zum herausnehmen - stand: märz 2013
Pflichtkurse Die Abkommen der Staat-RegionenKonferenzen Nr. 221 und 223 vom 21. Dezember 2011 definieren die Dauer, Mindestinhalte und Modalitäten der Schulungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich Arbeitssicherheit. Diese Schulungen sind laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 81/2008 für alle Arbeitnehmer, Vorgesetzte, Führungskräfte und für Arbeitgeber, welche die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz selbst ausüben, verpflichtend. Neben den Grundkursen sind auch verschiedene Auffrischungskurse vorgesehen. Die Dauer und die Mindestinhalte der Grundund Auffrischungskurse hängen von der Einstufung des jeweiligen Betriebes in die jeweiligen Risikoklassen – niedriges, mittleres oder hohes Risiko – ab. Diese Einstufung erfolgt anhand des Tätigkeitskodex ATECO 2007 des jeweiligen Betriebes. Der Tätigkeitskodex lässt sich dem Handelskammerauszug entnehmen.
LeIter deS ArbeItSSchutzdIenSteS (Arbeitgeber) Grundkurs 16, 32 oder 48 Stunden je nach Risikoeinstufung
(Klassifikation ATECO 2007) des Unternehmens. Auffrischungskurs 6, 10 oder 14 Stunden je nach Risikoeinstufung des Unternehmens alle 5 Jahre. Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter. Kurz und prägnant
• Der
Arbeitgeber ist verpflichtet, für seinen Betrieb eine Person zum Leiter der Dienstelle für Arbeitsschutz zu ernennen. Diese Funktion kann bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben mit bis zu 200 Mitarbeitern oder bei Handwerks- und Industriebetrieben mit bis zu 30 Mitarbeitern der Arbeitgeber selbst übernehmen. • Der Arbeitgeber kann aber auch einen seiner Arbeitnehmer zum Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz ausbilden lassen oder einen betriebsexternen Experten zum Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz ernennen. • Bei neuen Unternehmensgründungen müssen die Arbeitgeber, in Funktion des LDAS, innerhalb von 90 Tagen ab Tätigkeitsbeginn den Grundkurs absolvieren.
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arbeitssicherheit FührungSKräFte Grundkurs 16 Stunden für alle Risikogruppen. Auffrischungskurs 6 Stunden alle 5 Jahre. Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter. Kurz und prägnant
• Führungskraft ist, wer im Rahmen seiner Funktion die Anweisungen des Arbeitgebers umsetzt, indem er die Arbeitstätigkeit organisiert und überwacht. • Bei Neuanstellung muss die Ausbildung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen bzw. innerhalb von 60 Tagen ab Anstellung abgeschlossen sein.
VorgeSetzte (Vorarbeiter, Abteilungsleiter ...) Grundkurs 8 Stunden ZUSÄTZLICH zum Arbeitnehmergrundkurs. Auffrischungskurs 6 Stunden alle 5 Jahre. Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter. Kurz und prägnant
• Vorgesetzter ist, wer im Rahmen seiner Funktion über die Arbeitstätigkeit wacht und die Umsetzung der erhaltenen Anweisungen garantiert, indem er die korrekte Ausführung durch die Arbeitnehmer überprüft und im Rahmen seiner Funktion Entscheidungsbefugnisse ausübt. • Bei Neuanstellung muss die Ausbildung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen bzw. innerhalb von 60 Tagen ab Anstellung abgeschlossen sein.
ArbeItnehmer ArbeItnehmerVertretung Für ArbeItSSchutz (Sicherheitssprecher)
Grundkurs 8, 12 oder 16 Stunden je nach Risikoeinstufung
Auffrischungskurs < 14 Mitarbeiter kein Auffrischungskurs,
(Klassifikation ATECO 2007) des Betriebes. Bereits absolvierte Kurse werden anerkannt. Auffrischungskurs 6 Stunden alle 5 Jahre. Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter.
15 - 50 Mitarbeiter 4 Stunden, > 50 Mitarbeiter 8 Stunden. Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter.
Kurz und prägnant
Grundkurs 32 Stunden.
Kurz und prägnant
• Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer über deren Möglichkeit der Ernennung eines Arbeitnehmervertreters für Arbeitsschutz (= Sicherheitssprecher) informieren. Wird kein Sicherheitssprecher unter den Arbeitnehmern ernannt, so wird ein territorialer Arbeitnehmervertreter eingesetzt. • Für den betriebsinternen Sicherheitssprecher ist eine 32-stündige Schulung vorgesehen. Der betriebsinterne Sicherheitssprecher bzw. der territoriale Arbeitnehmervertreter muss dem INAIL mitgeteilt werden.
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• Alle
Arbeitnehmer müssen zusätzlich zur betriebsinternen Einweisung auch eine in Bezug auf ihre Tätigkeit angemessene Schulung erhalten. • Die Schulung für Arbeitnehmer muss während der Arbeitszeit erfolgen und wird in einen allgemeinen Teil und in einen spezifischen Teil gegliedert. • Die Schulung der Arbeitnehmer muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen. In Ausnahmefällen, in denen eine vorhergehende Schulung der neu angestellten Arbeitnehmer nicht möglich war, muss der Arbeitnehmer die Schulung innerhalb von 60 Tagen ab Anstellung absolvieren.
arbeitssicherheit für arbeitnehmer -
Betriebsschulung/ Ortsgruppe
brAndSchutzbeAuFtrAgte Grundkurs 4, 8 oder 16* Stunden je nach Risikoeinstufung des
Unternehmens. Auffrischungskurs Nicht festgelegt, wird jedoch empfohlen. Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter.
Der hds ist die erste Adresse für Ihre Weiterbildungsanliegen, da spezifisch auf all Ihre Wünsche eingegangen wird. Unser reichhaltiges Angebot umfasst auch die neuen Arbeitssicherheitskurse. Und neben dem gängigen Angebot (www.hds-bz.it/kursbroschuere) planen wir gerne für Sie ab zehn Mitarbeitern eine spezielle Schulung: • für Ihren Betrieb, • für mehrere Betriebe, die sich zusammenschließen, • für Ihre Ortsgruppe. Datum und Uhrzeit werden auf Wunsch vereinbart. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt, melden Sie sich also gleich an und sichern Sie sich die Inail-Vorteilspreise.
Kurz und prägnant
• Jeder Betrieb ist verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu ernennen. Bei Betrieben mit bis zu 5 Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber selbst die Funktion des Brandschutzbeauftragten übernehmen. In der Risikobewertung wird gemäß Ministerialdekret vom 10.03.1998 bestimmt, welches Brandrisiko im Betrieb besteht.
Infos und Anmeldungen:
Margit Mock und Patrizia Anhof, T 0471 310 323/324, bildung@hds-bz.it.
* nicht im hds-Kursangebot.
erSte hILFe-beAuFtrAgte KONTAKTE Grundkurs 12 Einheiten für die Risikogruppe B und C, 16 Einhei-
ten für die Risikogruppe A. Auffrischungskurs In Südtirol alle 10 Jahre. Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter.
Für ausführlichere Informationen zum Thema Arbeitssicherheit wenden Sie sich einfach an hds-Mitarbeiterin Renate Ennemoser (T 0471 310 422, rennemoser@hds-bz.it).
Kurz und prägnant
• Jeder Betrieb mit Arbeitnehmern ist verpflichtet, einen Erste Hilfe-Beauftragten zu ernennen. Bei Betrieben mit bis zu 5 Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber selbst die Funktion des Erste Hilfe-Beauftragten übernehmen. Der Erste Hilfe-Beauftragte muss einen Kurs von 12 (Risikogruppe B und C) oder 16 (Risikogruppe A) Unterrichtseinheiten besuchen.
Für weitere Auskünfte über unser umfassendes Weiterbildungsangebot steht Ihnen die hds-Weiterbildung zur Verfügung: Margit Mock (T 0471 310 323, mmock@hds-bz.it) und Patrizia Anhof (T 0471 310 324, panhof@hds-bz.it).
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arbeitssicherheit
hen! C u B JeTzT i ve exklus reise lsp Vor tei
Individuelle beratung und betriebscheck Arbeitssicherheit ist Chefsache. Sind Ihre Mitarbeiter ausreichend geschult und haben Sie dies auch schriftlich festgehalten und dokumentiert? In Ihrem Betrieb kommt es zu einem Arbeitsunfall, was nun? Sind Sie sich der Gefahr bewusst, dass auf Sie hohe Schmerzensgeldforderungen und Schadenersatzleistungen zukommen könnten? Sensibilisieren und Bewusstseinsbildung schaffen, das will der hds mit einer landesweiten Kampagne und bietet, dank einer intensiven und produktiven Zusammenarbeit mit dem Inail, eine reichhaltige Palette an Informations-, Beratungs- und Schulungsangeboten sowie Weiterbildungsmaßnahmen an. Neu im hds-Angebot sind eigens auf die einzelnen Berufsgruppen abgestimmte Servicepakete.
TerminvereinBArung Die Beratungsgespräche erfolgen auf Vereinbarung in allen hds-Bezirksbüros, die Betriebschecks zu interessanten Vorteilspreisen in den Betrieben vor Ort. Buchen Sie bereits jetzt Ihre individuelle Beratung im hds-Büro in Ihrer Nähe oder Ihren Betriebscheck vor Ort! Renate Ennemoser (T 0471 310 422, rennemoser@hds-bz.it)
Das Handbuch für deine Sicherheit
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Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit Gv.D. 81/2008 und Gv.D. 106/2009
Arbeitssicherheit
Der hds hat in Zusammenarbeit mit dem Inail die Arbeitssicherheitsmappe erstellt. Zum Handbuch gehört ein USB-Stick, auf dem sich alle Dokumente der Arbeitssicherheitsmappe befinden; ein Download ist unter www.hds-bz.it/sicherheitshandbuch möglich, alle Neuerungen werden im Menüpunkt „Updates“ aufgegriffen. Die Arbeitssicherheitsmappe wird im Rahmen eines Beratungsgesprächs, Betriebschecks oder beim Besuch eines Arbeitssicherheitskurses ausgehändigt. Fachleute stehen beim Ausfüllen, Ergänzen und Aktualisieren der Unterlagen zur Seite. Der hds empfiehlt den Betrieben, sich in Sachen Arbeitssicherheit in Ordnung zu bringen.
Gv.D. 81/2008 und Gv.D. 106/2009
www.hds-bz.it/sicherheitshandbuch Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds) Inail Bozen
berufsgruppen
www.hds-bz.it/baustoffhaendler www.hds-bz.it/wanderhaendler
Baustoffhändler
Wanderhändler
Ein Kavaliersdelikt mit gravierenden Folgen
Schafe sind Anziehungspunkt
Im Gespräch mit dem neuen Präsidenten. Im Rahmen der diesjährigen Generalversammlung der Baustoffhändler im hds wurde Christian Geier (Terzer GmbH) zum neuen Präsidenten des Fachverbandes gewählt. Wir haben mit ihm über seine Ziele und Pläne gesprochen: die Sensibilisierung der Zahlungsmoral in Südtirol, Wirtschafts ethik und Weiterbildung.
Jörgimarkt begeistert Groß und Klein. Nicht nur für seine Spargeln ist Terlan bekannt, sondern auch für seinen Jörgimarkt. Nach einigen Jahren Unterbrechung findet er nun heuer bereits zum neunten Mal statt. Am 20. April um 09:00 Uhr ist es wieder so weit: die Organisatoren treffen sich am Dorfplatz vor dem Oberhauser und erklären den Markt nach dem Anzapfen eines besonders guten Weißweinfassls für offiziell eröffnet.
Was muss sich an der Zahlungsmoral in Südtirol ändern? Die verspätete Zahlung ist in unserer Gesellschaft ein Kavaliersdelikt, das jedoch gravierende Folgen für die Wirtschaft hat. Durch die fehlende Liquidität kommen viele Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten. Die Mentalität muss sich in erster Linie beim Endverbraucher ändern. Es kann nicht sein, dass hierzulande die Zahlungsziele fast dreimal so hoch sind wie in Deutschland oder Österreich, wo sie bei 30 Tagen liegen. Mit praktischen Beispielen möchte ich die Verbraucher direkt ansprechen und veranschaulichen, welche Folgen es hat, wenn in einem Betrieb Kapital fehlt. Stichwort „Ethik in der Wirtschaft“ ... Dieses Thema ist sehr wichtig und sollte vertieft werden, wobei ich dort ansetzen möchte, wo mein Vorgänger Bernhard Hilpold aufgehört hat. Ethik bedeutet, ein korrekter Umgang mit Kunden, Fairness, soziale Verantwortung und Transparenz im Betrieb. Dabei geht es aber auch um das Miteinander der Südtiroler Baustoffbetriebe. Wir sollten als Betriebe gemeinsam den Markt in Südtirol bewerben und Neuheiten miteinander bewältigen, nicht alleine. Vor allem in Zeiten der Krise ist es umso wichtiger an einem Strang zu ziehen, sich gemeinsam starkzumachen und nach vorne zu blicken. Wie wichtig ist Bildung für den Baustoffhandel? In den letzten Jahren sind viele neue und innovative Materialien auf den Markt gekommen. Die Mitarbeiter im Baustoffhandel müssen auf dem Laufenden sein, um den Kunden kompetente Auskünfte geben zu können. Durch laufende Weiterbildung, kann dieses Wissen aktualisiert werden und somit auf die Bedürfnisse der Kunden eingegangen werden. Die Fotos der Versammlung sind online.
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Beliebter Treffpunkt. Das Besondere am Jörgimarkt ist die große Angebotsvielfalt: 50 Marktstände bieten vom gastronomischen Leckerbissen bis hin zur aktuellen Frühlings- und Sommermode alles was das Herz begehrt. Wunderbare Blumen und Pflanzen sowie Kräuter und Süßigkeiten runden das Sortiment ab. Lokale Vereine, aber auch der Verband Südtiroler Kleintierzüchter wirken wieder mit. Die Schafe sind bereits eine regelrechte Attraktion und laden nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene zum Kuscheln ein. Der Große Markt in Naturns findet heuer am 27. April statt.
cwalzl@hds-bz.it
2014 wieder zwei Fachausbildungskurse
In Zusammenarbeit mit der Landesberufsschule Schlanders werden – nach dem großen Erfolg im Jahr 2012 – im Jahr 2014 wieder zwei Fachausbildungskurse abgehalten. Die Eigenschaften und Anwendungsbereiche der verschiedenen Baustoffe, Bauphysik und Bautechnik, Verkaufstraining, Kundenumgang, Preismanagement und Marketing sind die Kursinhalte. Mehr Infos dazu bei Fachgruppenleiterin Christine Walzl (T 0471 310 514, cwalzl@hds-bz.it).
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berufsgruppen www.hds-bz.it/baecker
Bäcker
Bestes Regiokorn-Brot ausgezeichnet
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44 Betriebe mit Top-Bewertung. Südtirol hat im Getreideanbau eine lange Tradition. Durch das Projekt Regiokorn wurde diese Tradition wieder neu belebt. Aktuell verarbeiten 44 Südtiroler Bäcker regionales Getreide zu typischen Südtiroler Backspezialitäten. Welcher Bäcker daraus das schmackhafteste Brot backt, wurde vor Kurzem von einer Fach- und einer Publikumsjury bewertet.
Insgesamt wurden 28 Brottypen von 17 verschiedenen Bäckereien in den Kategorien Breatl, Paarl und Roggenbrot nach einem Punkte-System bewertet. In der Kategorie Breatl konnte die Bäckerei Überbacher aus Lajen überzeugen und holte mit ihrem „Regio Breatl“ Gold. Jeweils drei Bäckereien erhielten in dieser Kategorie Silber und Bronze. In der Kategorie Paarl wurden vier Mal Silber und sechs Mal Bronze vergeben.
Die Bäckerei Gasser aus Lüsen gewann mit ihrem „Roggenvollkornbrot“. Außerdem wurden in der Kategorie Roggenbrot zwei Bäckereien mit Silber und acht mit Bronze ausgezeichnet. Der Publikumspreis für die besten Breatln mit Regiokorn wurde der Bäckerei Schmidt aus Lana übergeben, während die Feinbäckerei Egger aus Latsch den Preis für die besten Paarln erhielt. Die Brotbewertung wurde von der EOS und der Handelskammer Bozen zum ersten Mal organisiert. Alle hds-Siegerbäckereien bzw. mehr Infos zum Projekt Regiokorn online in den entsprechenden News.
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hdsmagazin #4/13
12/03/2013 14:06:09
www.hds-bz.it/baecker www.hds-bz.it/eishersteller
Eisdiele als Qualitätsmarke. Als „Eisdiele“ dürfen sich ausschließlich jene Betriebe bezeichnen, die das Eis in den eigenen Produktionsstätten selbst herstellen. Ein Geschäft oder eine Bar, die keine eigene Produktion hat, darf sich somit nicht mehr als Eisdiele bezeichnen. Eigene Qualitätskriterien rechtfertigen die Bezeichnung „Eisdiele/Gelateria“. So dürfen zur Herstellung von handwerklichem Speiseeis nur vorwiegend frische Zutaten wie Milch und Milchprodukte, Eier, Früchte und Zucker verwendet werden. „Dank der guten Zusammenarbeit mit den anderen Verbänden konnten Qualitätsrichtlinien erarbeitet werden, die sich eindeutig vom Industrie-Massenprodukt abheben“, so Antonio Munaretto, Präsident der Speiseeishersteller im hds. Für echte Eisdielen hat der hds eine spezielle Qualitätsplakette herausgegeben. Näheres zu diesem Thema, aber auch zu Gesund genießen, Südtiroler Eiswoche, Meisterprüfung zum Speise eishersteller finden Sie online unter News.
21 skuhn@hds-bz.it
Bäcker und Eishersteller
„Frisches Brot“ und „Eisdiele“ gesetzlich verankert
Bäcker
Reichlich Nebel und Schnee
Südtirol ist Garant frischer Produkte. Die neue Durchführungsverordnung zur Handwerksordnung sieht wichtige Neuigkeiten für Südtirols Bäcker und Speiseeishersteller vor. „Die neuen Bestimmungen werten unsere Betriebe auf, die gute, gesunde und heimische Produkte erzeugen. Und dies fördert die Lebensqualität und die Nahversorgung im ländlichen Raum und in den Stadtvierteln. Südtirols Vorreiterrolle wird dank frischer Qualitätsprodukte weiter gefestigt“, betont sichtlich erfreut hdsDirektor Dieter Steger in einer ersten Stellungnahme. Was darf als frisches Brot verkauft werden? Die Bezeichnung „frisches Brot“ ist nur mehr für Brot erlaubt, das ein Betrieb in einem einzigen, durchgehenden Produktionszyklus ohne Unterbrechungen herstellt. „Damit hat man den Billigbrotimporten aus dem Ausland, die ihre tiefgefrorenen Teiglinge in Südtirol aufbacken und als Frischbrot verkaufen, einen Riegel vorgeschoben“, zeigt sich Sandro Pellegrini, stellvertretender Landesinnungsmeister der Bäcker, zufrieden. Eine eigene Regelung haben außerdem das „Steinofenbrot“ und das „Holzofenbrot“ erhalten. Mehr dazu online unter Normen und Gesetze. Dort ist die Durchführungsverordnung zur Handwerksordnung (Beschluss Nr. 326 vom 25. Februar 2013) hinterlegt.
Viel Spaß beim traditionellen Wintersporttag. Über 120 Bäckermeister, deren Mitarbeiter, Familien und Freunde nahmen Anfang März am traditionellen Wintersporttag der Südtiroler Bäckerinnung teil. Auf Skiern und auf Rodeln lieferten sich die Teilnehmer auf der Skipiste in Kurzras, Schnalstal, einen spannenden Wettkampf. Die Preisverleihung fand im Hotel Gerstgras statt, wo auch in geselliger Runde gegessen und gefeiert wurde. Die reibungslose Organisation der Veranstaltung ist der Bäckerinnung des Bezirks Vinschgau zu verdanken, allen voran dem Hausherrn Florian Santer der Bäckerei Santer, Bezirksinnungsmeister Peter Schuster und seinem Stellvertreter Horst Egger. Ein besonderer Dank geht auch an die zahlreichen Sponsoren. Die Ergebnisliste sowie die tollsten Schnappschüsse finden Sie online.
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bildung www.hds-bz.it/kursbroschuere
Mitarbeiter als treibende Kraft Unternehmenserfolg auch in Zukunft sichern. Motivierte und leistungsstar-
ke Mitarbeiter sind die treibende Kraft für einen dauerhaften Unternehmenserfolg. Qualifizierte Mitarbeiter durch gezielt gesetzte Anreize an das Unternehmen binden und gleichzeitig ihre Motivation steigern sind hier wichtige Führungsaufgaben. Nicht jeder Vorgesetzte muss ein Top-Führungstalent sein, um wirksame und nachhaltige Mitarbeiterbindungsmaßnahmen setzen zu können. Welche wirkungsvollen Instrumente Sie einsetzen können, erfahren Sie am 7. Mai bei einer Infoveranstaltung in Bozen. Genaue Details finden Sie unter www.hds-bz.it/kurse sowie bei der hds-Bildung in Bozen: Margit Mock und Patrizia Anhof, T 0471 310 323/324.
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hds schult Staplerfahrer Anmeldung auf www.hds-bz.it/kurse. Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, welche spezifische Arbeitsmittel benützen, müssen eine angemessene Schulung mit Bezug auf Einsatz und Handhabung dieser spezifischen Arbeitsmittel absolvieren. Seit 12. März 2013 ist das Abkommen der Staat-Regionen-Konferenz Nr. 53 vom 22. Februar 2012 in Kraft, das einen solchen Befähigungskurs u. a. auch für Gabelstaplerfahrer vorsieht. Für diese Zielgruppe bietet der hds im Frühjahr-Sommer-Semester bereits zwei Kurstermine an: am 9. und 16. Mai sowie am 3. und 10. Juni. Die 12-stündige Schulung findet beide Male in Bozen statt und gliedert sich in drei Module: gesetzliche und technische Grundlagen sowie praktische Übungen. Die genaue Dauer der einzelnen Einheiten bzw. mehr Informationen zum Angebot unter www.hds-bz.it/kursbroschuere. Melden Sie sich bereits jetzt an, um sich Ihren Platz an vorderster Front zu sichern. Für nähere Details stehen Ihnen die hds-Mitarbeiterinnen Margit Mock und Patrizia Anhof zur Verfügung (T 0471 310 323/324, bildung@hds-bz.it). Für Informationen zum Thema Arbeitssicherheit wenden Sie sich bitte an die hds-Expertin Renate Ennemoser, T 0471 310 422, rennemoser@hds-bz.it.
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u: und ne Frisch ds-Kurse
die h mmer. jahr-So im Früh
Keine Angst vor Internet und Co.
Aus den Reihen nur Stimmen der Begeisterung. Im vergangenen Kurssemester hat der hds bereits sein drittes „WEB-Paket“ erfolgreich durchgeführt. Die vier Veranstaltungen – Internetmarketing Kompakt, Online-Shops- und E-Commerce, Social-Media und Facebook – waren bestens besucht und sind bei den Teilnehmern sehr gut angekommen. Der Mix aus Information, Beispielen und das Umsetzen des Gelernten vor Ort machte diese Weiterbildung so erfolgreich. Der Internet-Marketing-Berater Stefan Plaschke konnte die Kursteilnehmer für Internet und Co. begeistern und gab ihnen zahlreiche Tipps und Tricks für die eigene Homepage, den Onlineshop und Web-Auftritt mit auf den Weg.
hds organisiert für Sie einen Infoabend. Konnten wir Ihr Interesse wecken? Möchten Sie mehr zum Thema Internet und Co. erfahren? Dann besuchen Sie einfach den kostenlosen Infoabend am 29. Mai in Bozen. Online-Anmeldung unter www.hds-bz.it/ kurse. Im Herbst 2013 findet bereits die nächste Auflage des Web-Paketes statt. Infos und Voranmeldungen bei Patrizia Anhof unter T 0471 310 324, bildung@hds-bz.it.
betriebe informieren Freuen sich über die hohe Auszeichnung: v. l. Helmuth und Benjamin Profanter (Profanter Backstube), Hannes Schwienbacher (Ultner Brot) sowie Sepp Reiterer (Arunda).
Überzeugen mit ihren Bio-Produkten Nürnberg prämiert drei hds-Mitgliedsbetriebe. Auf der Weltleitmesse für Bio-Produkte, die BioFach 2013, in Nürnberg ragten heuer drei hds-Mitgliedsbetriebe besonders hervor und wurden von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) für ihre Produkte prämiert. Die Bäckerei Ultner Brot aus St. Walburg erhielt eine Goldmedaille für das Bio Original Ultner Brot und eine Silbermedaille für das glutenfreie Bio Ultner Brot. Die Profanter Backstube aus Brixen darf sich über fünf Gold- und eine Silbermedaille für ihre verschiedenen Schüttelbrotsorten freuen. Die Kellerei Arunda aus Mölten wurde
mit Gold im internationalen Biowein-Wettbewerb prämiert. „Die Qualität unserer Lebensmittel ist weit über unsere Grenzen bekannt. Und diese Qualität und die Leistung in unseren Betrieben ist im Ausland wieder einmal eindeutig unter Beweis gestellt worden“, zeigt sich erfreut hds-Direktor Dieter Steger. Die DLG testete insgesamt 1071 Bio-Erzeugnisse aus nahezu allen Lebensmittelbereichen. Alle Produkte haben die Qualitätskriterien hinsichtlich der sensorischen Qualität und weiterer Testparameter in Labor und Verpackungskontrolle in besonderem Maße erfüllt.
23 Treue zahlt sich aus Klausen feiert langjährige Mitarbeiterin. Tabak, Zigaretten, Zeitungen, Postkar-
ten - Die Tabakwarenhandlung Pancheri ist in ganz Klausen für ihr großes Warensortiment bekannt. Punkten kann die Trafik aber auch mit ihrer freundlichen Bedienung, denn bereits seit 1972 steht Barbara Mayr hinter der Ladentheke. Vor Kurzem erhielt sie für 40 Jahre treue Mitarbeit als Dank aus den Händen des Seniorchefs Bruno Pancheri einen wunderschönen Blumenstrauß und eine Ehrenurkunde. Im Bild eine glückliche Barbara Mayr (3. v. r.) mit v. l. hds-Bezirksleiter Michael Kerschbaumer, Ortsobmann Werner Fink, Seniorchef Bruno Pancheri, Kollegin Monika Wörndle, Marco sowie Geschäftsinhaber und Ortsausschussmitglied Paolo Pancheri.
Die hds-Preisvorteile Als hds-Mitglied erwarten Sie zahlreiche Einsparungen. Die Broschüre aller Preisvorteile wird dem nächsten hds magazin beigelegt. Informationen: 0471 310 311, mitgliedervorteile@hds-bz.it, www.hds-bz.it/mitgliedervorteile.
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rechtsberatung www.hds-bz.it/recht www.hds-bz.it/kurse
Tücken und Hindernisse auf Straßen
dass die Gefahr nicht zu sehen und auch bei normaler Sorgfalt nicht vorhersehbar war. Ein Schlagloch auf dem Gehsteig auf einer Straße im Stadtzentrum, das vielleicht durch Blätter und Kies verdeckt ist, gilt z. B. als verdeckte, unvorhersehbare Gefahr. Die öffentliche Verwaltung haftet allerdings nicht für Schäden eines Fußgängers, der über einen Kanaldeckel auf der Straße stolpert, die auf seinem täglichen Weg zur Arbeit liegt. In diesem Fall geht man davon aus, dass der Benutzer dieses Hindernis kennt und dass es sich nicht um eine unvorhersehbare Gefahr handelt.
Wann besteht Anspruch auf Entschädigung? Im Urteil Nr. 6903 vom 8. Mai 2012
24 Der
internationale Agenturvertrag
hds-Tagung am 10. Mai in Bozen. Die stetig steigende Wichtigkeit internationaler Märkte führt immer mehr Betriebe und Handelsagenten mit ausländischen Vertragspartnern zusammen. Im Rahmen einer Informationstagung, die am 10. Mai in Bozen stattfindet, wird in erster Linie auf die gesetzliche Regelung internationaler Agenturverträge eingegangen. Namhafte Referenten werden mögliche Problematiken anhand konkreter Fallbeispiele vertiefen. Die Veranstaltung bietet außerdem genügend Spielraum für einen breiten Meinungsaustausch mit den Experten und eine Diskussion über zukünftige Herausforderungen. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.hds-bz.it/kurse.
r os fü stenl o d K un hds- ieder. gl t i EbK-M
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hat das Kassationsgericht einige der wichtigsten Grundsätze zur Haftung bekräftigt, die für die öffentliche Verwaltung besteht, wenn Straßennutzer infolge mangelhafter Straßenwartung einen Schaden erleiden. Nicht selten sind nämlich Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer auf öffentlichen Straßen in Unfälle verwickelt; Unfallursache sind oft Schlaglöcher im Straßenbelag, überstehende Kanaldeckel, fehlende Absicherungen, Eisbildung oder Kies auf der Fahrbahn oder andere Tücken. Diese Unfälle können schwere Folgen haben für die Straßenbenützer. Daher stellt sich die Frage, ob die Betroffenen Anspruch auf einen Schadenersatz haben. Das Kassationsgericht hat mehrfach bestätigt, dass die Gemeinden und andere öffentliche Körperschaften für diese Schäden haften, außer die Kontrolle der Straßen war objektiv nicht möglich. Gemeinden haften daher immer für die Straßen innerhalb der bewohnten Ortschaften und immer dann, wenn die Gemeinde selbst eine gefährliche Situation verursacht hat, z. B. durch die Einrichtung von Baustellen oder bei nicht entsprechend beschilderten Straßenarbeiten. Der Nutzer muss sich mit anderen Worten auf die Sorgfalt der öffentlichen Verwaltung im Umgang mit den gemeinsamen Gütern verlassen können und muss darauf vertrauen können, dass er keinen vermeidbaren Gefahren ausgesetzt wird. Natürlich muss der Straßenbenützer nachweisen, dass der Unfall sich durch ein „Hindernis oder eine Tücke“, also durch eine versteckte Gefahr, ereignete, die für den Nutzer einer öffentlichen Straße nicht einsehbar war; der Betroffene muss auch nachweisen,
Der Geschädigte darf seinerseits nicht durch sein unvorsichtiges Verhalten zum Eintritt des Unfalls beigetragen haben. So kann er sich z. B. nicht über Schlaglöcher auf einer unbeleuchteten Straße beklagen, wenn er dort mit dem Motorrad entlangfährt und die Scheinwerfer nicht einschaltet. Es gibt viele konkrete Fälle, die den Gerichten vorgelegt werden; um die Entschädigungsleistung ablehnen zu können, muss die öffentliche Verwaltung auf jeden Fall nachweisen, dass sie konkret nichts zur Gefahrenvermeidung unternehmen konnte. Die öffentliche Verwaltung wird z. B. haftbar gemacht, wenn nachgewiesen wird, dass das Hindernis seit geraumer Zeit bestand, weshalb die Beseitigung effektiv möglich gewesen wäre, oder wenn das Hindernis bei einem Minimum an Sorgfalt bekannt gewesen hätte sein müssen. Falls ein Unfall eintritt, für den die öffentliche Verwaltung wegen mangelhafter Instandhaltung der öffentlichen Straßen haftbar gemacht werden kann, empfiehlt es sich, sofort die Polizei hinzuzuziehen, damit der Straßenzustand aufgenommen und ein Protokoll erstellt wird. Es können auch Fotos gemacht und die Namen von Personen gesammelt werden, die den Unfallhergang bezeugen können. Auf jeden Fall müssen im Hinblick auf ein mögliches Verfahren alle Unterlagen sorgfältig aufbewahrt werden, mit denen die Höhe des Schadens nachgewiesen werden kann (Kassenzettel, Ticket des Gesundheitsdienstes, Reparaturrechnungen).
RA Umberto Musto
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www.hds-bz.it/arbeitssicherheit
Medizinische Untersuchung bei Minderjährigen
PEC wird für alle Einzelfirmen Pflicht
Die Notwendigkeit einer arbeitsmedizinischen Untersuchung der Arbeitnehmer geht aus der jeweiligen Risikobewertung des Betriebes hervor. Für bestimmte Tätigkeiten ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht: - bei Arbeiten mit chemischen Gefahrenstoffen, - bei Arbeiten mit krebserregenden oder biologischen Gefahrenstoffen, -b eim wiederholten Heben und Tragen von Lasten, -b ei Arbeiten am Computer mit mehr als 20 Wochenstunden, -b ei der Beschäftigung von Minderjährigen.
Ob Aktiengesellschaft oder Rechtsanwalt: jeder, der heute in Italien selbstständig erwerbstätig ist, braucht eine zertifizierte E-Mail-Adresse. Die Pflicht, sich eine zertifizierte E-Mail-Adresse (Posta elettronica certificata - PEC) zuzulegen, galt bislang nur für Gesellschaften und Freiberufler sowie bei der Neugründung einer Einzelfirma. Ab 30. Juni 2013 müssen auch bestehende Einzelfirmen, die bereits vor Oktober 2012 bei der Handelskammer gemeldet waren, eine PEC-Adresse hinterlegen. Die PEC-Pflicht gilt künftig also auch für Bauern, Handwerker und Kaufleute, die als Einzelfirma agieren. Allein in Südtirol sind laut Handelskammer von dieser Pflicht mehr als 36.000 Betriebe betroffen, in ganz Italien gilt der neue Stichtag für 3,5 Millionen Betriebe.
Zertifikat bescheinigt die Eignung Jugendliche werden durch das Staatsgesetz Nr. 977/1967 geschützt (Schutz der Arbeit von Minderjährigen). Das Gesetzt sieht u. a. im Artikel 8 vor, dass Minderjährige sich vor Arbeitsaufnahme einer medizinischen Untersuchung unterziehen müssen. Diese Untersuchung erfolgt durch den zuständigen Arzt. Dieser muss mit einem Zertifikat bestätigen, dass der Minderjährige für die zukünftige auszuübende Tätigkeit geeignet ist. Die medizinische Untersuchung bei Minderjährigen muss, wenn vom Arzt nicht anders vorgegeben, jedes Jahr wiederholt werden. Bestimmte vom Gesetz vorgeschriebene Tätigkeiten, wie z. B. Nachtarbeit oder Arbeiten mit krebserregendem Risiko dürfen nicht von Minderjährigen ausgeübt werden. Die Strafen Bei fehlender Dokumentation der medizinischen Untersuchung des Minderjährigen droht eine Haftstrafe bis zu 6 Monaten oder eine Geldbuße bis zu 5164 Euro.
Für Beratung und Information: Renate Ennemoser, T 0471 310 422, rennemoser@hds-bz.it
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Die PEC-Adresse ist eine Art virtueller Geschäftssitz der Firma. Nachrichten, die zwischen PEC-Fächern ausgetauscht werden, haben den selben rechtlichen Wert wie ein Einschreiben mit Empfangsbestätigung. Das PEC-Fach gibt dem Absender die rechtsverbindliche Sicherheit, dass seine Mitteilung versendet und dem Empfänger zugestellt wurde. Der Gesetzgeber möchte mit der Einführung der zertifizierten E-Mail-Adresse die Kommunikation zwischen Betrieben, Privaten und öffentlicher Verwaltung vereinfachen, denn auch öffentliche Ämter unterliegen der PEC-Pflicht. Privatbürger können, müssen aber nicht eine PEC-Adresse haben. Nicht jeder E-Mail- oder Internet-Dienstleister kann PEC-Adressen vergeben. Zertifizierte E-Mail-Fächer bietet in Südtirol u. a. Raiffeisen OnLine an. Das zertifizierte Postfach kann über die Raiffeisenkasse bestellt werden. Mehr Informationen zur PEC-Pflicht und den Unterlagen, die für die Bestellung nötig sind, gibt es im Internet auf pec.raiffeisen.net oder unter 800 031 031.
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betriebsberatung www.hds-bz.it/beratung
Öko-Anreize für den Autokauf 26
Finanzierungshilfe beim Kauf umweltfreundlicher Autos. Jüngst wurde das Minis-
terialdekret verabschiedet, das die finanziellen Anreize für den Kauf von Fahrzeugen mit geringem CO2-Ausstoß, d. h. die staatlichen Zuschüsse für den Kauf von schadstoffarmen Autos regelt. Darunter fallen Fahrzeuge mit Hybridantrieb sowie mit GPL, Erdgas, Biomethan, Biokraftstoff oder Wasserstoff betriebene Fahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoß von 120 g/km. Laut Dekret wird der Zuschuss Personen gewährt, die in Italien im Zeitraum vom 14. März 2013 bis 31. Dezember 2015 ein fabrikneues schadstoffarmes Fahrzeug erwerben und ein Fahrzeug, das ihnen gehört bzw. im Falle von Leasingverträgen von ihnen genutzt wird, zur Verschrottung abgeben. Für 2013 sind die Mittel bereits erschöpft. Der Ankauf mit Verschrottung wird hingegen noch gefördert. Eigenschaften des neuen und Verschrottung des alten Fahrzeugs Das erworbene Fahrzeug muss neu und noch nicht immatrikuliert sein. Gefördert werden sowohl PKWs als auch leichte Nutzfahrzeuge, Mopeds, Motorräder und Vierräder. Das zu verschrottende Fahrzeug muss der gleichen Kategorie angehören wie das neu erworbene Fahrzeug, es muss seit mindestens 10 Jahren immatrikuliert sein und seit mindestens 12
Monaten auf den Namen des Käufers des neuen Fahrzeugs oder eines mit dem Käufer/ Nutzer im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen zugelassen sein. Die Verschrottung wird nur verlangt, wenn die erworbenen Fahrzeuge für die Nutzung durch Dritte bestimmt sind (d. h. als Betriebsgüter von Unternehmen/Freiberuflern genutzt werden). Bei Neufahrzeugen, die von beliebigen Personen erworben werden und einen maximalen CO2-Ausstoß von 95 g/km haben, ist die Verschrottung eines anderen Fahrzeugs nicht erforderlich. Unternehmen oder Freiberufler, die kein zu verschrottendes Fahrzeug haben, können den Zuschuss trotzdem in Anspruch nehmen, wenn sie ein Fahrzeug mit einem CO2Ausstoß von max. 95 g/km erwerben. Je umweltfreundlicher, desto größer die Ersparnis Die Öko-Anreize für den Autokauf 2013 sind nach Fahrzeugart und Erwerbsjahr gestaffelt. • Ein Zuschuss von 20 Prozent des Kaufpreises bis zu einem Höchstbetrag von 5000 Euro für schadstoffarme Fahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoß von 50 g/km. • Ein Zuschuss von 20 Prozent des Kaufpreises bis zu einem Höchstbetrag von
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4000 Euro für schadstoffarme Fahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoß von 95 g/km. • Ein Zuschuss von 20 Prozent des Kaufpreises bis zu einem Höchstbetrag von 2000 Euro für schadstoffarme Fahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoß von 120 g/km. Der Zuschuss wird zu gleichen Teilen aus dem Nachlass des Verkäufers und dem staatlichen Beitrag gebildet und dem Käufer vom Verkäufer direkt auf den Kaufpreis angerechnet. Der Hersteller oder Importeur des neuen Fahrzeugs erstattet dem Verkäufer nach Aushändigung der erforderlichen Unterlagen den Betrag des Zuschusses und erlangt diesen daraufhin in Form eines Steuerguthabens zurück.
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Einkommenserklärung 2012: der neue Vordruck 730
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Alle Neuerungen, IMU und Termine im Überblick Neue Form der Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden • Auf Erträge aus nicht verpachteten Grundstücken und nicht vermieteten Gebäuden sowie Gebäuden, die in Gebrauchsleihe kostenlos zur Nutzung überlassen werden, sind keine Einkommensteuern und Einkommensteuerzuschläge mehr zu zahlen, da diese durch die neue kommunale Immobiliensteuer IMU ersetzt werden. • Auf - auch nicht verpachtete - Grundstücke und Gebäude muss man soweit geschuldet Einkommensteuer und die dazugehörigen Einkommensteuerzuschläge zahlen, wenn diese Grundstücke bzw. Gebäude von der neuen Immobiliensteuer befreit sind. • Die begünstigte Besteuerung der Einkünfte aus der Vermietung von kunsthistorisch wertvollen Gebäuden entfällt; diese Einkünfte entsprechen ab 2012 dem höheren Betrag aus dem aufgewerteten Katasterertrag einerseits und dem um 35 Prozent herabgesetzten Mietzins anderseits. Diese Änderung hat sich bereits auf die 2012 geleisteten Akontozahlungen für die Einkommensteuer und die Einkommensteuerzuschläge ausgewirkt. Für diese nicht vermieteten Immobilien gilt nicht mehr die begünstigte Besteuerung (Art. 11 Gesetz Nr. 413/91, dem zufolge der niedrigere Tarif aller Schätztarife angewendet wurde, der für Wohnungen im Gebiet des betreffenden Gebäudes vorgesehen sind). Ausgaben für Wiedergewinnungsarbeiten und für energetische Sanierung • Für Ausgaben, die im Zeitraum vom 26.06.2012 bis 30.06.2013 für Wiedergewinnungsarbeiten getätigt werden, erhöht sich der Steuerabzug bis zu einem maximalen Ausgabenbetrag von 96.000 Euro auf 50 Prozent. • Dieser Abzug gilt auch für den Wiederaufbau oder die Wiederherstellung von Immobilien, die bei Naturkatastrophen zerstört wurden, wenn dafür der Notstand erklärt wurde. • Die Ausgaben gelten zum Zeitpunkt der Banküberweisung als getätigt.
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• Ab 2012 können alle diese Steuerabzüge nur noch in zehn Jahresraten in Anspruch genommen werden; diese Regelung gilt auch für Steuerzahler, die 75 oder 80 Jahre und älter sind, die den Steuerabzug bisher in fünf oder drei Jahresraten in gleicher Höhe geltend machen konnten. • Der Steuerabzug in Höhe von 55 Prozent für Energiesparmaßnahmen an Gebäuden wurde bis zum 30.06.2013 verlängert; dieser Abzug gilt auch für die Anschaffung von Wärmepumpen für die Warmwassererzeugung als Ersatz von traditionellen Warmwasserboilern.
Weitere Neuerungen • Steuerabzug für unterhaltsberechtige Kinder vom regionalen Einkommensteuerzuschlag in der Autonomen Provinz Bozen: Ab 2012 wird der Abzug von 252 Euro für jedes zu Lasten lebende Kind, auf den Bezieher von einkommensteuerpflichtigen Einkommen bis 70.000 Euro Anspruch haben, in dem Ausmaß der Unterhaltspflicht und für die Anzahl der Monate gewährt, in denen diese Unterhaltspflicht besteht. • Vom obligatorischen Beitrag an den staatlichen Gesundheitsdienst, der im Rahmen der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung für Pkw und Motorräder zu zahlen ist, kann ausschließlich der Anteil über 40 Euro vom Gesamteinkommen abgezogen werden. • Zum 7. April 2011 bereits laufende Mietverträge: Für Steuerzahler, die sich im Rahmen der Abgabe des Vordrucks 730/2012 oder der Vereinheitlichten Steuererklärung 2012 für die Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen (cedolare secca) entschieden haben und nicht den Vordruck 69 zur Bestätigung dieser Besteuerungsform für die Restlaufzeit des Vertrags eingereicht haben, gilt die in der Erklärung angegebene Option für die gesamte Restlaufzeit des Vertrags, soweit diese Entscheidung nicht ausdrücklich widerrufen wird. • Ab 2012 können die Mietausgaben für Universitätsstudenten, die in einem EU-Land oder in einem Land des europäischen Wirtschaftsraums studieren, abgezogen werden, wenn dieser Studienort mindestens 100 km vom Wohnort entfernt ist. • Neue Begünstigte der 8 Promille: Ab 2012 kommen zusätzlich zu den bestehenden sieben begünstigten Institutionen, denen Steuerzahler 8 Promille ihrer Steuerzahlungen zuweisen können,
steuerberatung folgende Organisationen hinzu: Heilige Orthodoxe Erzdiözese Italiens, Exarchat für Südeuropa, Apostolische Kirche in Italien, Bund der Christlich-Evangelischen Baptisten Italiens. Abgabemodalitäten und Termine für den Vordruck 730/2013 Steuerzahler haben für die Abgabe des Vordrucks 730 und des Vordrucks 730-1 mit den Angaben über die Zuführung der 8 und 5 Promille der Einkommensteuer folgende Wahlmöglichkeiten: - innerhalb 30. April 2013 Abgabe beim eigenen Steuersubstitut, - innerhalb 31. Mai 2013 Abgabe beim Steuerservicezentrum (CAF) oder bei einem befähigten Steuerberater, wenn der Steuerpflichtige einen Steuersubstitut hat. Für unselbstständig Beschäftigte mit befristetem Vertrag und für freie Mitarbeiter (co.co.co.) muss das Arbeitsverhältnis vom Monat Juni bis zum Juli 2013 dauern; die Daten des Steuersubstituts, der die Verrechnung vornimmt, müssen bekannt sein. Für das Schulpersonal mit befristetem Vertrag muss der Vertrag mindestens für den Zeitraum von September 2012 bis Juni 2013 abgeschlossen sein.
Elena Mosna, Steuerberatung, T 0471 310 406 emosna@hds-bz.it
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In Zusammenarbeit mit dem Caaf50&PIÙ bietet der hds die Abfassung des Modells 730/2012 an. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 0471 310 404 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
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Für 2013 sind für diese Maßnahmen 20 Millionen Euro vorgesehen. Die effektive Bereitstellung der Mittel und die Bekanntgabe der Fristen, innerhalb derer die Beschäftigungsanreize in Anspruch genommen werden können, stehen noch aus. Seit 24 Monaten vom Dienst enthobene oder arbeitslose Arbeitnehmer
Die Beschäftigungsanreize
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Alle neuen Begünstigungen im Überblick. Im folgenden Artikel fassen wir die wichtigsten derzeit bestehenden Beschäftigungsanreize zusammen (gerade nach Inkrafttreten der mit Gesetz Nr. 92/2012 eingeführten Neuregelung der sozialen Abfederungsmaßnahmen und weiterer nachträglicher Gesetzesänderungen, wie Entwicklungsgesetz und Stabilitätsgesetz). Mit der Arbeitsmarktreform wurden weitere allgemeine Grundsätze eingeführt, um eine einheitliche Regelung der Bedingungen für die Inanspruchnahme der Beschäftigungsanreize zu gewährleisten und die Fälle zu klären, in denen kein Anspruch besteht.
(Gesetz Nr. 407/1990) Die unbefristete Einstellung von Arbeitnehmern, die seit 24 Monaten vom Dienst enthoben oder arbeitslos sind, wird durch eine Beitragsentlastung in Höhe von 50 Prozent und in bestimmten Gebieten von 100 Prozent gefördert. Das Gesetz Nr. 92/2012 lockert eine der Bedingungen, die dem Anspruch dieses Beschäftigungsanreizes entgegensteht; das Gesetz sieht nun vor, dass die Beitragsbegünstigung nur dann nicht genutzt werden kann, wenn die Einstellung als Ersatz für Arbeitnehmer erfolgt, die aus objektivem gerechtfertigtem Grund oder wegen Personalabbau entlassen oder vom Dienst enthoben wurden (bisher galten alle Entlassungsgründe als Hindernis für die Inanspruchnahme des Beschäftigungsanreizes). Die Arbeitsmarktreform wirkt sich ebenfalls auf diesen Beschäftigungsanreiz aus und ändert die Regelung der Arbeitslosigkeit, vor allem den Verlust des Arbeitslosenstatus (vgl. Art. 4, gesetzesvertretendes Dekret Nr. 181/2000).
Einstellung von Arbeitnehmern aus den ordentlichen Mobilitätslisten
Seit drei Monaten vom Dienst enthobene Arbeitnehmer
mit Anspruch auf Mobilitätsentschädigung (Gesetz Nr. 223/1991)
(Gesetzesdekret Nr. 148/1993, umgewandelt in Gesetz Nr. 236/1993) Keine Änderung gibt es bei der unbefristeten Einstellung von Arbeitnehmern, die - auch nicht durchgehend - mindestens drei Monate lang Leistungen aus der außerordentlichen Lohnausgleichskasse bezogen haben und bei Unternehmen beschäftigt sind, die seit mindestens sechs Monaten diese Maßnahme in Anspruch nehmen. Es besteht also Anspruch auf einen monatlichen Beitrag (50 Prozent der Mobilitätsentschädigung, die dem Arbeitnehmer bei bleibender Arbeitslosigkeit gezahlt worden wäre) und auf das Niveau der Lehrlingsbeiträge herabgesetzte Sozialbeiträge (10 Prozent).
Hier handelt es sich um eine auslaufende Maßnahme, da die Mobilitätsbezüge entfallen werden, sobald die Reform der sozialen Abfederungsmaßnahmen in vollem Umfang in Kraft ist (2017). Für die innerhalb 31. Dezember 2016 durchgeführten Einstellungen und Vertragsverlängerungen oder -umwandlungen gelten die Begünstigungen für die in den abgeschafften Bestimmungen vorgesehene Dauer. Die Begünstigungen betreffen folgende Beschäftigungsverhältnisse: - Unbefristete Arbeitsverträge: auf das Niveau der Lehrlingsbeiträge herabgesetzte Sozialbeiträge (10 Prozent) und ein finanzieller Anreiz (50 Prozent der Mobilitätsentschädigung, die dem Arbeitnehmer bei bleibender Arbeitslosigkeit gezahlt worden wäre). - Befristete Arbeitsverträge (bis zu 12 Monate): auf das Niveau der Lehrlingsbeiträge herabgesetzte Sozialbeiträge (10 Prozent). - Lehrverträge: Abschluss des Vertrages auch ohne Rücksicht auf Altersbegrenzung und Inanspruchnahme der finanziellen und arbeitsrechtlichen Vorteile. Einstellung von Arbeitnehmern aus den „kleinen Mobilitätslisten“
(Gesetz Nr. 223/1991) Die für die Mobilität vorgesehenen Beitragsbegünstigungen wurden seinerzeit auf die in die so genannten kleinen Mobilitätslisten ohne Anspruch auf Mobilitätentschädigung eingetragenen Arbeitnehmer ausgedehnt. Diese Begünstigungen gelten derzeit für die innerhalb 31. Dezember 2012 durchgeführten Einstellungen und Vertragsverlängerungen oder -umwandlungen. Für die in den darauffolgenden Jahren durchgeführten Einstellungen und Vertragsverlängerungen oder -umwandlungen können die Begünstigungen nur in Anspruch genommen werden, wenn die entsprechenden Gesetzesbestimmungen verlängert werden.
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Arbeitslose über 50 und Frauen (Gesetz 92/2012) Die Anreize gelten für über 50 Jahre alte Personen, die seit mindestens 12 Monaten arbeitslos sind, und für Frauen jeglichen Alters, die seit mindestens sechs Monaten keine regelmäßig vergütete Beschäftigung haben und in bestimmten Regionen wohnen, bzw. für Frauen mit beliebigem Wohnort, wenn sie seit mindestens 24 Monaten keine regelmäßig vergütete Beschäftigung haben. Die Beschäftigung kann unbefristet oder befristet erfolgen und wird mit einem 50-prozentigen Beitragsabzug gefördert.
Alberto Petrera, Bereichsleiter Arbeits- und Gewerkschaftsangelegenheiten, T 0471 310 501, apetrera@hds-bz.it
info aktuelles www.hds-bz.it/abfallwirtschaft
INFO
Plastiktaschen:
Verkaufsverbot und Sanktionen Nylontaschen dürfen seit 1. Jänner 2013 laut europäischer Norm EN 13432 nicht mehr vertrieben, verkauft, ausgegeben oder benutzt werden. Die Restbestände müssen entsorgt werden. Die Geldbußen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften gehen von 2500 bis 25.000 Euro.
skuhn@hds-bz.it
B Istatwert betreffend die Konsumpreise für die Angleichung der Mieten (Gesetz 392/78). - Nationale Veränderung Jänner 2012 – 2013 ist gleich 2,2 % (75 % = 1,65) und Februar 2012 – 2013 ist gleich 1,8 % (75 % = 1,35). - Veränderung in Bozen Jänner 2012 – 2013 ist gleich 3,3 % (75 % = 2,475) und Februar 2012 – 2013 ist gleich 2,8 % (75 % = 2,1).
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B Die Indexzahl für die Abfindungen beträgt im Jänner 0,265845 und im Februar 0,390845.
Rubrik in Zusammenarbeit mit Pensplan
MUD-Erklärung fällig Termin ist der 30. April. Unterneh-
men, die gefährliche Sonderabfälle erzeugen, müssen bis zum 30. April ihre MUDErklärung in der Handelskammer Bozen einreichen. Die Pflicht zur jährlichen MUD-Erklärung besteht für Betriebe, die Abfälle professionell verwerten oder beseitigen und sie gewerbsmäßig sammeln und befördern. Betroffen sind auch Händler und Vermittler von Abfällen (mit oder ohne Besitz der Abfälle) und Unternehmen und Körperschaften, die gefährliche Abfälle erzeugen. Der hds hilft bei der Abwicklung der MUD-Erklärung. Mehr Infos bei Stefan Kuhn, T 0471 310 507, skuhn@hds-bz.it bzw. online.
Positive Bilanz der regionalen Zusatzvorsorge Gute Performances und steigende Mitgliederzahlen. Die regionale Zusatzvorsorge konnte im Laufe des Jahres 2012 mit einer beeindruckenden Performance glänzen: alle in der Region gegründeten Rentenfonds verzeichneten positive Renditen, welche die Aufwertung der Abfertigung (für 2012 festgelegt auf 2,9 Prozent) sogar überbieten konnten. Im Vergleich zum Mitgliederzuwachs bei den nationalen Rentenfonds verzeichnet die Zusatzvorsorge in der Region positive Zahlen. Auf gesamtstaatlicher Ebene wurde ein Rückgang der Mitgliederzahlen bei den Rentenfonds registriert. Die Anzahl der Mitglieder der Offenen Rentenfonds und insbesondere der durch die Versicherungsgesellschaften geförderten individuellen Rentenpläne stieg hingegen an.
In der Region ist die Zusatzvorsorgesituation dank der Förderungs- und Informationstätigkeit der Region durch Pensplan stabil. Es wird ein leichter Anstieg der LaborfondsMitglieder und ein starkes Wachstum bei den Beitritten zu offenen Rentenfonds (PensPlan Plurifonds, Raiffeisen und PensPlan Profi) beobachtet. Fast 50 Prozent der potenziellen Mitglieder sind - gegenüber einem nationalen Durchschnitt von 25 Prozent - bereits in einer Zusatzrentenform eingeschrieben.
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