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Agenturvertrag:

Pflichten der Mandantenfirma

Das Agenturverhältnis basiert auf den Abschluss eines Vertrages, der auch die Rechte und Pflichten beider Parteien zum Inhalt hat. Genauso wie dem Handelsvertreter, entstehen auch der Mandantenfirma zahlreiche Verpflichtungen. Dazu zählen etwa die Folgenden:

Pflichten und Rechte Sowohl bei Abschluss des Vertrags als auch während dessen Durchführung obliegt es der Mandantenfirma, dem Handelsvertreter zwecks Förderung von Vertragsabschlüssen alle erforderlichen Unterlagen zu den vertragsgegenständlichen Produkten oder Dienstleistungen auszuhändigen sowie die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Dies umfasst unter anderem die Zurverfügungstellung von Katalogen, Mustern bzw. der aktualisierten Preisliste, ebenso wie die Mitteilung über die Aufnahme neuer Produkte ins Sortiment. Außerdem sollten dem Handelsvertreter die üblichen Lieferzeiten der bestellten Produkte und gegebenenfalls Verspätungen oder Verhinderungen bei der Vertragserfüllung mitgeteilt werden. Im Falle eines vermittelten Geschäftes, obliegt es der Mandantenfirma, dem Handelsvertreter innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens den Ausgang des Geschäftes mitzuteilen, sei es im Falle einer Annahme als auch einer Ablehnung. Das Agenturverhältnis sollte stets durch das Prinzip der Transparenz geprägt sein, die durch die vorgenannten Informationspflichten sichergestellt sein sollte. Ebenso ist es für die Mandantenfirma verpflichtend, dem Handelsvertreter spätestens im Dreimonatszeitraum (ab Anreifen der Provisionen) einen Kontoauszug über die geschuldeten Provisionen auszuhändigen. Innerhalb derselben Frist müssen die Provisionen effektiv ausbezahlt werden. Für das Vertragsverhältnis gilt das Grundprinzip der Treu und des Glaubens, das von beiden Parteien in der Ausführung des Agenturvertrages stets gewahrt werden muss. Es ist äußerst wichtig, den Agenturvertrag regelmäßig zu überprüfen und Neuerungen anzupassen. Dadurch kann eventuellen Auseinandersetzungen bei Vertragsende vorgebeugt werden.

Die Rechtsberatung der hds Servicegenossenschaft bietet hds-Mitgliedern Beratungen zum Thema an.

Lisa Baumgartner, Rechtsberatung, T 0471 310 423, lbaumgartner@hds-bz.it

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