Italienische Post AG – Versand im Postabonnement– G.D. 353/2003 (konv. Ges. Nr. 46, 27.02.2004) Art. 1, Abs. 1, CNS BOZEN · Jahrgang LXVIII · 7-8/2020 · IR/IP · monatlich
hds magazin #7-8/20 Monatsmagazin des Handelsund Dienstleistungsverbandes Südtirol hds-bz.it facebook.com/hds.unione @hds_unione
der Tag eister stl -Dien - - - - - , g - - - nersta n Do li 2020 9. Ju
Es ist Zeit für unternehmerisches Denken Was man vom Gehirn, dem Meister aller Netzwerke, lernen kann.
Dein lokaler Einkauf schafft und sichert Arbeitsplätze in Deiner Nähe. Vorbild sein. Verantwortung übernehmen.
eine Initiative des
lebensraum.bz.it
editorial
Sicher und zuverlässig Die hds-Webseite hat Tausende von Mitgliedsbetrieben sicher und zuverlässig durch die heiße Phase der Corona-Krise geführt. Sie hat diese mit allen nötigen Informationen versorgt und sie bei den Vorbereitungen für die Wiedereröffnung unterstützt. Sind es die richtige Beschilderung, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen in den Verkaufsräumen und in den Lokalen oder die Liste der Betriebe, die das notwendige Schutzmaterial liefern: Die Internetseite wird regelrecht gestürmt. Es ist gewaltig und unvorstellbar, welche Zugriffszahlen diese in den letzten Wochen verzeichnet hat. In den Monaten März, April und Mai haben wir 231.000 Besucher registriert: Waren es im März noch 57.837 Personen, so sind die Besucherzahlen im Mai sogar auf 89.761 gestiegen. Das sind weit über fünf Mal so viele Nutzer wie zur selben Zeit im Vorjahr. Damit einhergehend sind auch die Seitenansichten in die Höhe geschnellt: Waren es vor der Krise noch rund 40.000 monatliche Seitenansichten, gab es im März rund 150.000 und im Mai mehr als 200.000 Seitenansichten. Wir sind stolz darauf, in diesen besonderen Zeiten eine vertrauensvolle Stütze für unsere Mitgliedsbetriebe zu sein!
titelgeschichte Was man vom Gehirn lernen kann
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aktuelles Kooperation mit Unternehmerverband
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bezirke Ein Zeichen der Wertschätzung
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fachgruppen Ein Ende und ein Neubeginn
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bildung Weiterbildung bedeutet Weiterentwicklung
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betriebe informieren Gelebte Nahversorgung in Kematen
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rechtsberatung Kündigungsfrist einhalten
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info arbeit Inwieweit haftet der Arbeitgeber?
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Bernhard Hilpold, hds-Direktor
bis 3. Juli Vom 1 st sind gu 2 1. Au Büros unsere 13:00 Uhr :30 bis von 08 ie geöffnet. für S
REDAKTION, VERWALTUNG UND WERBUNG: 39100 Bozen, Mitterweg 5, Bozner Boden, T 0471 310 308/309, F 0471 310 396, pr@hds-bz.it, www.hds-bz.it VERANTWORTLICH IM SINNE DES PRESSEGESETZES UND VERANTWORTLICHER SCHRIFTLEITER: Dott. Mauro Stoffella (Bereichsleiter Kommunikation) REDAKTION: Dott. Sergio Colombi, Manuela Seebacher, Dott.ssa Hanna Widmann, GRAFISCHES KONZEPT: Gruppe Gut – www.gruppegut.it TITELBILD: gettyimages GRAFIK: Stefano Hochkofler FOTOS: gettyimages, Helmuth Rier, sxc DRUCKEREI: Athesia Druck GmbH – Weinbergweg 7 – 39100 Bozen AUFGEGEBEN AM 19. JUNI 2020 Die Redaktion behält sich das Recht vor, Anzeigen zurückzuweisen. Die in Gastartikeln wiedergegebene Meinung muss nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. HERAUSGEBER: Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol Genossenschaft – Bozen, Sped. im P.A. – 45% - Art. 2. Absatz 20/b, Gesetz 662/96, Filiale Bozen, Eintragung Landesgericht Bozen Nr. 50/51 – Rep. 27256. Eintragung ROC Nr. 14101. Angeschlossen der USPI Unione Stampa Periodica Italiana
hdsmagazin #7-8/20
titelgeschichte
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Es ist Zeit für unternehmerisches Denken Was man vom Gehirn, dem Meister aller Netzwerke, lernen kann. Henning Beck (37) ist Neurowissenschaftler. U. a. half er in den USA Startups, noch innovativer zu sein und die Tricks des Gehirns zu nutzen, um clever zu denken. In seinen Vorträgen verknüpft er echte Wissenschaft mit packender Unterhaltung und bringt diese spannende Mischung zu den Menschen. Beim Tag der Dienstleister, der heuer in virtueller Form stattfindet, spricht Beck zu den hds-Mitgliedern.
hdsmagazin #7-8/20
Herr Beck, Sie sind „Science Slammer“ und
Was assoziieren Sie persönlich mit dem
Autor zu Themen aus Biochemie und
Begriff „Unternehmerischer Biss“?
Neurowissenschaften. Was können wir darunter mit einfachen Worten verstehen?
Ein Science Slam ist ein wissenschaftliches Vortragsturnier bei dem man seine Forschung in verständlichen Worten in zehn Minuten einem Laienpublikum vermittelt. Die Idee, Wissenschaft nicht nur anschaulich, sondern auch praxisnah und mit Wirkung zu erklären, ist deswegen immer Ziel meiner Vorträge und Bücher geblieben.
Nie war unternehmerisches Denken wichtiger als jetzt, in Zeiten in denen sich besonders viel und grundlegend ändert. Neue Ideen zu entwickeln, mutig voranzugehen, die Leute mitzunehmen, macht uns Menschen aus und ist bei aller Digitalisierung die wichtigste Grundlage für gute Produkte und Wertschöpfung. Computer rechnen viel, doch Menschen treffen Entscheidungen und stehen dazu. Das wird in Zukunft noch wichtiger werden.
titelgeschichte
Während „Künstliche Intelligenz“ permanent die Daten von gestern analysiert, plant das Gehirn auch die Zukunft und überlegt sich „Was-wäre-wenn“. Henning Beck: „Die Zukunft ist völlig offen - und bietet so genügend Möglichkeiten, sich auszuprobieren.“
Niemals mit sich zufrieden zu sein und immer Ausschau nach einer besseren Idee zu halten.
5 Wir erleben besondere, für viele Unternehmer auch herausfordernde, Zeiten: Wie erlebt unser Gehirn diese Zeiten?
Unsicherheit hat immer zwei Gesichter: Veränderungen ängstigen uns und lassen uns vorsichtig werden. Doch gleichzeitig eröffnen sich auch neue Möglichkeiten, die uns neugierig ausprobieren lassen. Menschliches Denken ist dafür wunderbar geeignet. Während „Künstliche Intelligenz“ permanent die Daten von gestern analysiert, plant das Gehirn auch die Zukunft und überlegt sich „Was-wäre-wenn“. Das lässt uns anpas-
sungsfähig werden. Es wird auch wieder die Zeit kommen, in der wir Abläufe per Algorithmen auf den letzten Rest Effizienz durchoptimieren. Doch jetzt ist die Zeit, sich proaktiv zu überlegen, wohin die Reise geht. Sprich: Zeit für unternehmerisches Denken.
Fortsetzung auf Seite 6
Sich mit den Orten identifizieren Welche Rolle werden der Einzelhandel, aber auch andere ortsrelevante Tätigkeiten wie Gastronomie oder Dienstleistungen für die Entwicklung unserer Orte und Städte spielen? Diese Frage beschäftigt derzeit viele. Der Handel hat in der Vergangenheit eine zentrale wirtschaftliche Rolle für viele Orte und Städte und hier vor allem für die Ortszentren eingenommen, aktuell verliert der Einzelhandel tendenziell aber an Bedeutung als Frequenzbringer. Daher wird es in den nächsten Jahren von entscheidender Bedeutung sein, in den Orts- und Stadtkernen einen ausgewogenen, diversifizierten Mix aus Handelsbetrieben, tages- und abendgastronomischen Angeboten, konsumorientierten Dienstleistern und Handwerkern anzubieten.
Hinter allem steckt aber eine Wahrheit: Der Kunde hat es im Griff. Wenn er versteht, was lebendige Orte für ihn bedeuten, dann haben wir bereits vieles erreicht. Insgesamt bin ich für unsere Dörfer und Städte aber zuversichtlich, da unsere Bevölkerung mit ihren Orten stark verwachsen ist und sie sich mit ihnen identifiziert. Wir müssen es aber schaffen, dass die Dörfer und Städte Orte bleiben, mit denen man sich auch gern identifizieren möchte.
Mauro Stoffella, Bereichsleiter Kommunikation mstoffella@hds-bz.it
hdsmagazin #7-8/20
titelgeschichte
Tag der Dienstleister Nit lugg lossn – Unternehmerischer Biss
Es kommen auch viel Hilfe und (finanzielle) Unterstützungsmaßnahmen von außen bzw. von Dritten, wie Staat, Land, Gemeinden und
Wann: Donnerstag, 9. Juli 2020 von 12:15 bis 13:15 Uhr
Verbänden. Was können wir selbst an uns aktivieren, um uns selbst helfen zu können?
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Wir haben gegenüber allen anderen Lebewesen (und Maschinen) einen gewaltigen Vorteil: Wir können uns selbst hinterfragen. Die größte äußere Hilfe nützt nichts, wenn man sie nicht clever einsetzt. Zu fragen, wie man den größten Nutzen aus einer Veränderung zieht, das kann keine Künstliche Intelligenz. Vielleicht müssen wir unsere Geschäftsmodelle überdenken. Vielleicht auch nicht. Aber hinterfragen müssen wir uns trotzdem. Denn Champions werden immer in Zeiten des Wandels gemacht – und diese Zeit ist jetzt.
Wo: auf der Internetseite des hds B hds-bz.it Alle hds-Mitglieder bekommen noch eine E-Mail-Einladung! hds-bz.it/dienstleister
Unser Gehirn ist einzigartig: Wie können wir diesen Körperteil richtig „trainieren“?
Versuchen es nicht zu trainieren, sondern es überhaupt regelmäßig zu nutzen. Das sagt sich leicht, fällt uns trotzdem schwer. Bedenken wir, dass wir in Zeiten leben, in denen IT-Konzerne Milliarden damit verdienen, uns das Denken abzunehmen und es so einfach wie möglich zu machen. Entziehen wir uns dieser Denkbequemlichkeit, nutzen wir unterschiedliche Medien, seien wir niemals mit der ersten Antwort zufrieden, googeln wir nicht, wenn wir eine Idee suchen, fragen wir andere Menschen. Die cleversten Typen, die ich kenne (ob aus dem Silicon Valley oder aus der Wissenschaft), lesen auch unheimlich viel – und zwar echte gedruckte Bücher. So denkt man mal tief nach und holt sich den Wissensvorsprung.
hdsmagazin #7-8/20
Was raten Sie speziell Unternehmerinnen und
Abschließende Frage: Welchen Bezug haben
Unternehmern, die tagtäglich mit den
Sie zu Südtirol, und was schätzen Sie an dieser
verschiedensten beruflichen Herausforderungen
Region?
konfrontiert sind?
Niemals mit sich zufrieden zu sein und immer Ausschau nach einer besseren Idee zu halten. Der Abstieg eines guten Unternehmens beginnt immer mit Eitelkeit. Oder anders gesagt: Der Athlet auf dem Höhepunkt seiner Kraft, ist seinem Fall am nächsten.
Was wird sich am – hoffentlich baldigen – Ende dieser Ausnahmesituation in der Gesellschaft und im einzelnen Menschen ändern?
Das wissen wir nicht, auch nicht, ob und in welchem Ausmaß neue Gewohnheiten entstehen, ob Hygiene ein „Business Case“ wird oder ob eine Konterrevolution zum Analogen einsetzen wird. Die Zukunft ist völlig offen – und bietet so genügend Möglichkeiten, sich auszuprobieren.
Als Rennradfahrer kann ich mir kaum eine schönere Gegend vorstellen. Wenn ich das nächste Mal physisch vor Ort bin (und ich hoffe, das ist recht bald), packe ich auf jeden Fall mein Rad ein. Was für ein großartiges Fleckchen Erde.
Interview: Mauro Stoffella
aktuelles
Lokale Wirtschaft stärken Neue Kooperation mit Unternehmerverband. Die Wertschöpfung, die über den Export durch globale Kreisläufe geschaffen wird, stärken auch die lokalen Kreisläufe und die Kaufkraft vor Ort. Wie dies konkret funktioniert, beweist die neue Kooperation zwischen hds und Unternehmerverband Südtirol. Die Shoppingkarte monni card kann in rund 700 Betrieben in ganz Südtirol eingelöst und neuerdings auch über das WelfarePortal Willis Tower Watson von Rete #Welfare Alto Adige/Südtirol erworben werden. Dieses Netzwerk, zu dem sich 20 Mitgliedsbetriebe des Unternehmerverbandes zusammengeschlossen haben, gewährt rund 5500 Mitarbeitern Benefits in den verschiedensten Bereichen: Gesundheit, Vorsorge, Betreuung, Wohnen, Schule, Wellness, Freizeit und Shopping. Aufgrund der mit dem Stabilitätsgesetz in Italien eingeführten Normen werden diese betrieblichen Sozialleistungen nicht besteuert und sind somit ein Vorteil für alle Unternehmen.
.it r ni.bz mon n mit de e 0 d r 0 u 0 w 0. 2019 card 1.46 f i u a n mon o in Uml t. Eur h c a ge b r
Auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit: v. l. Pietro Perez, Verantwortlicher monni card, und Johanna Vaja, Präsidentin von Rete #Welfare Alto Adige/Südtirol.
pperez@hds-bz.it
Ich bin dabei! FÜR DICH. FÜR MICH. FÜR UNS.
Jonglieren mit Sprachen
Ideenwettbewerb für Jugendliche. Ob Kurzfilm, Tik Tok, Poetry Slam, Lieder oder sonst was – beim Ideenwettbewerb „Jonglieren mit Sprachen macht Spaß“ ist alles erlaubt. Gefragt sind frische Ideen und überzeugende Botschaften, die vermitteln sollen, dass mehrere Sprachen zu sprechen nicht nur Spaß macht, sondern Menschen aus allen Kulturkreisen zusammenbringt und jedem neue Chancen ermöglicht. Das Siegerprojekt wird anschließend in ganz Südtirol im Rahmen der Sensibilisierungskampagne des Landes zur Mehrsprachigkeit verwendet. Einsendeschluss ist der 23. August 2020.
„Für ein sicheres Einkaufserlebnis – damit wir die Schönheit der Blumen wieder genießen können.“ Marlies Auer Gärtnerei Auer, Brixen AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL
Nähere Infos und Anmeldeformular: www.provinz.bz.it/sprachen.
neustart.provinz.bz.it
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO ALTO ADIGE
PROVINZIA AUTONOMA DE BULSAN SÜDTIROL
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aktuelles
MEIN - DEIN - UNSER LEBENSRAUM SÜDTIROL geht weiter ...
8 Warst du schon mal in einem Spielzeuggeschäft? Nichts ist schöner als in leuchtende Kinderaugen zu schauen und zu sehen wie Kinderträume wahr werden. Du wirst kompetent und persönlich beraten. Vorbild sein. Verantwortung übernehmen. eine Initiative des
Bist du schon mal in einem Buchladen gewesen? Nichts ist aufregender als von 1000enden Geschichten umgeben zu sein. Lass dich beraten und tauch ein in dein neues Lieblingsbuch. Vorbild sein. Verantwortung übernehmen. eine Initiative des
lebensraum.bz.it
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Fährst du auch gerne zur Tankstelle in deiner Nähe? Der Tankwart bietet dir einen Top-Service und ein breites Fachwissen. Egal ob die Sonne scheint oder ob es in Strömen regnet. Vorbild sein. Verantwortung übernehmen.
Hat dir schon einmal jemand tief in die Augen geschaut und dir die richtige Brillenstärke verraten? Schenke dem Optiker in deiner Nähe dein Vertrauen und freue dich über deine neue Brille. Vorbild sein. Verantwortung übernehmen. eine Initiative des
eine Initiative des
lebensraum.bz.it
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Freust auch du dich immer wieder auf den freundlichen Verkäufer an deinem Lieblingsstand? Sein Sortiment und die Beratung werden dich überzeugen. Kaufe lokal und unterstütze die Belebung der Dörfer. Vorbild sein. Verantwortung übernehmen. eine Initiative des
Hast du schon einmal ofenwarmes Brot gekostet? Mit viel Leidenschaft backen unsere Bäcker Nacht für Nacht frisches Brot für deinen Frühstückstisch. Hol es dir frisch vom Bäcker in deiner Nähe. Vorbild sein. Verantwortung übernehmen. eine Initiative des
lebensraum.bz.it
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by beyondgreen
hdsmagazin #7-8/20
bezirke
Optik Gianni in der Mailandstraße: v. l. Marcella Macaluso, Luca Guerra, Inhaber und Präsident der Optiker-Optometristen im hds, seine Gattin Arabella und Simone Buratti.
BOZEN
Eine lobenswerte Aktion Die Apotheke Don Bosco der Gruppe Bonvicini, die sehr gewissenhaft von Carlotta Bonvicini geführt wird, hat vor dem #neustartsüdtirol Operationsmasken, Gesichtsmasken FFP2, Desinfektionsgel und Fiebermessgeräte an die vielen Betriebe des Stadtviertels verteilt. Es sollte ein Zeichen
der Wertschätzung und Unterstützung in dieser äußerst schwierigen Zeit sein. Gemeinsam Nähe ausdrücken wollten auch die Bezirksleiterin des hds Bozen, Marcella Macaluso, und Ortsobmann Simone Buratti. Sie begleiteten die engagierte Apothekerin bei ihrer Tour und übergaben das Material an Geschäfte, Bars, Eisdielen und Optiker im Don-Bosco-Stadtviertel. Der hds gratuliert zur gelungenen Aktion.
Die Eisdiele Brivido in der Mailandstraße: v. l. Marcella Macaluso, Inhaber Walter Job mit seinen Mitarbeitern und Carlotta Bonvicini.
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Freiheit ist Verantwortung Es liegt an dir: Neustart oder Corona-Welle!
1m
!
Mund & Nase bedecken
Das neue Landesgesetz: neustart.provinz.bz.it
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Abstand halten
Jetzt informieren
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Hände waschen
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hdsmagazin #7-8/20
fachgruppen hds-bz.it/handelsagenten
HANDELSAGENTEN UND -VERTRETER
Digitalisierung
für erfolgreichen Neustart 10
Die traditionellen Stärken der Kategorie ausbauen und integrieren. Der Höhepunkt des Gesundheitsnotstands liegt endlich hinter uns und die Wirtschaft beginnt, das Geschehene aufzuarbeiten und so schnell wie möglich wieder durchzustarten. In ihrer wichtigen Funktion als Bindeglied zwischen den verschiedenen Wirtschafts-, Produktions- und Vertriebssektoren stehen die Handelsagenten und -vertreter in vorderster Linie beim Neubeginn und Wiederaufbau des Wirtschaftssystems. „Corona hat uns viele Dinge gelehrt, die wir sonst wahrscheinlich nicht gelernt hätten. Es war sicher eine harte Lektion, die wir aber nicht vergessen sollten. Vielmehr sollten wir daraus lernen und zur Kenntnis nehmen, dass die Rolle des Agenten, sein Kontakt mit dem Kunden und sein Bezugsmarkt sich unweigerlich verändert haben“, sagt der Präsident der Handelsagenten und -vertreter Fnaarc im hds, Vito De Filippi (im Bild).
hdsmagazin #7-8/20
Traditionelle Eigenschaften nicht vergessen Er nennt vor allem einen Bereich, in dem dringender Handlungsbedarf besteht: die Digitalisierung, die heute wichtiger denn je ist. „Jeder Agent muss einen eigenen digitalen Brand entwickeln und dabei hervorheben, was ihn von den anderen unterscheidet. Er muss seine Kontakte in den sozialen Medien ausbauen und pflegen und seinem Auftraggeber und sich selbst Wertschätzung geben“. Der neue Handelsagent 2.0 darf aber auch seine traditionellen Eigenschaften nicht vergessen. „Der Kunde – betont De Filippi – steht immer im Mittelpunkt unserer Arbeit. Die digitale Geschäftsbeziehung ist die Zukunft, aber sie muss stets durch den traditionellen telefonischen und persönlichen Kontakt begleitet werden, wenn auch unter Einhaltung der neuen Sicherheitsbestimmungen, wie das Tragen von Maske.“ Der lange Shutdown hat vielen die Möglichkeit gegeben, sich weiterzubilden und ihr Berufsprofil weiterzuentwickeln. „Gerade in Zeiten wie diesen wird klar, wie wichtig Weiterbildung ist. Mit der Zeit Schritt zu halten und ihr möglichst voraus zu sein, ist ab-
solut überlebensnotwendig. Ich hoffe, dass alle dafür gerüstet sind und mit der Planung ihrer Zukunft begonnen haben, denn wenn wir diese Herausforderung richtig angehen, können wir unsere Arbeit so gut wie vorher und noch besser machen.“ Die Zahlen der Krise Über die 225.000 Handelsagenten und -vertreter in Italien sind für rund 70 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verantwortlich. Der Konsumeinbruch um fast 60 Prozent hat sie daher besonders hart getroffen. Ohne konkrete Hilfen und Unterstützungsprogramme könnten Tausende von Agenten es nicht schaffen, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen. Die gesamte Berufsgruppe mit dem gesamtstaatlichen Verband FNAARC fordert deshalb umgehende staatliche Maßnahmen in diese Richtung. In der Zwischenzeit wurde wegen des Coronavirus die Neuwahl der Organe der Stiftung Enasarco bis auf Weiteres verschoben.
cwalzl@hds-bz.it
fachgruppen hds-bz.it/informatiker hds-bz.it/handel hds-bz.it/gastronomie
chen pro Schuljahr (in einem Block) erstreckt, geht in Innsbruck über die Bühne, wo man bereits auf eine mehrjährige Erfahrung mit dem Lehrberuf für Informationstechnologie zurückblickt. Die Kosten für Südtiroler Studenten werden vom Land zur Gänze übernommen.
IT- UND INTERNETDIENSTLEISTER
Mehr Sichtbarkeit für Jugendliche und Schüler
Welcher ist abschließend Ihr Aufruf an Südtirols Betriebe der IT-Branche? IT-Betriebe, die einen Lehrling ausbilden möchten, können sich an den hds wenden, um mehr über die Voraussetzungen, die genauen Abläufe und Modalitäten zu erfahren. Sie sollen diese neuen Möglichkeiten einfach wahrnehmen.
11 lsala@hds-bz.it
Präsident Alexander Fill zur neuen Fachinformatiker-Lehre in Südtirol. Geprägt von der weltweiten technologischen Inno-
vation verändert sich kein Markt so schnell wie die Informationstechnologie – und so auch die entsprechenden Ausbildungswege. Der Präsident der IT- und Internetdienstleister im hds, Alexander Fill (im Bild), plädiert dafür, der IT-Branche mehr Sichtbarkeit vor allem bei Südtirols Jugendlichen und Schülern zu geben. Es geht darum, das vielfältige und interessante Angebot in dieser Branche aufzuzeigen und den jüngeren Generationen näherzubringen. Herr Präsident, vor fast zwei Jahren wurde in Südtirol die Fachinformatiker-Lehre eingeführt. Ihre Bilanz? Die Erwartungen waren zu Beginn sehr hoch. Und die Genugtuung war groß. Denn endlich wurde für die Berufe im IT-Bereich eine eigene Lehre eingeführt. Es handelt sich um eine neue Berufsmöglichkeit im IT-Sektor für Jugendliche und Quereinsteiger auch ohne Studienabschluss. Das Angebot steht somit. Jetzt heißt es, dieses auch in Anspruch zu nehmen. Hier gilt es noch anzusetzen. Wie entstand die Idee für diese neue Lehre? Bereits seit Jahren war es ein Anliegen, eine Lehre für IT-Berufe zu ermöglichen, denn der Bedarf nach diesen Fachkräften ist groß. Die neue Lehre geht auf Initiative unserer Berufsgruppe zurück. Was sieht die neue Lehre konkret vor? Vorgesehen sind die Fachrichtungen Systeme und Netzwerktechnik sowie Software und Anwendungsentwicklung. Die Lehre geht über vier Jahre und ist als duale Ausbildung konzipiert. Der theoretische Teil der Ausbildung, der sich auf ca. neun Wo-
EINZELHANDEL, GASTRONOMIE
SIAE und SCF: Zahlungsfrist verlängert Der hds informiert. Angesichts der besonderen Situation
im Zusammenhang mit dem derzeit herrschenden Gesundheitsnotstand haben SIAE und SCF die Zahlungsfristen der Lizenzgebühren von Ambient-Musik verschoben und kommen somit den Bedürfnissen der Betriebe entgegen. Die neuen Fristen sind nun der 30. Juni für die erste Zahlung an die SIAE und der 31. Juli für die zweite Zahlung an die SCF. hds-Mitglieder mit einem SIAEAbonnement können dank der entsprechenden Konvention in den Genuss eines Sonderrabatts von 25 Prozent kommen.
hdsmagazin #7-8/20
fachgruppen hds-bz.it/wanderhaendler hds-bz.it/grosshandel
Bei der Markteröffnung in Bruneck: v. l. Vorstandsmitglied Oscar Chiericato, Fachgruppenleiterin Christine Walzl, Andres Jobstreibizer, Daniel Schönhuber und Andrea Marietti von der Ortspolizei Bruneck.
WANDERHÄNDLER
Endlich rollen sie wieder durchs Land 12
Unsere Wanderhändler und Märkte sind zurück. Wie viele Dinge müssen erst im Leben eines jeden passieren, um das wertschätzen zu können, was man direkt vor der Haustüre hat. Südtirols Märkte sind eines der vielen Aushängeschilder unseres Landes, ohne sie ginge ein Stück Kulturgut verloren. Langsam, aber unaufhaltsam: die Legenden unseres Landes sind wieder zurückgekehrt. Nach einer langen Corona-bedingten Auszeit rollten im Mai Südtirols Wanderhändler endlich wieder durchs Land und bauten ihre Marktstände auf. So geschehen in Bozen, Meran, Eppan, aber auch in Bruneck. „Ein wichtiges Signal für unsere Berufsgruppe, dass Arbeiten und das Dasein für die vielen Kunden wieder möglich ist – selbstverständ-
lich mit allen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen“, sagt der Präsident der Wanderhändler im hds, Andreas Jobstreibizer. „Die aktuelle Abhaltung nach dem Rotationsprinzip der Stände ist jedoch nicht zufriedenstellend und auf Dauer keine Lösung. Wir müssen auf Selbstverantwortung bauen und wo notwendig, zusätzlichen Raum schaffen, damit endlich wieder alle Wanderhändler am Markt teilnehmen können.“ Zeit für einen Neustart „Nach vielen Wochen des Stillstandes und der negativen Folgen für die über 500 Wanderhändler in Südtirol ist die Zeit für einen Neustart gekommen. Mehr als die Hälfte der Südtiroler Haushalte kauft regelmäßig auf Märkten ein. Somit ergänzt der Handel
auf öffentlichen Flächen den stationären Handel, bringt neue Kunden in die Orte und ist also eine wichtige Ergänzung für die lokalen Wirtschaftskreisläufe“, betont Jobstreibizer. Der gleichen Meinung ist auch Daniel Schönhuber, der Bezirkspräsident des hds im Pustertal. „Der Markt am Rathausplatz in Bruneck schafft die Verbindung zu den anliegenden wirtschaftlichen Tätigkeiten im Stadtzentrum. Das ist wichtig für die Frequenz in unserer Stadt und die Wertschöpfung, die so im Ort bleibt.“
cwalzl@hds-bz.it
GROSSHANDEL
Verlängerte Fristen Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge. Die Generaldirektion des Ministeri-
ums für Infrastrukturen und Transporte hat in einem Rundschreiben bekanntgegeben, dass auf der Grundlage der Gesetzesdekrete 18/2020 und 23/2020 die Gültigkeitsdauer einer Reihe von Nachweisen und Dokumenten im Bereich Motorisierung verlängert wurde. Das wichtigste Dokument ist dabei der Führerschein: Alle Führerscheine, die seit 31. Januar 2020 abgelaufen sind, sind nun bis
hdsmagazin #7-8/20
zum 31. August 2020 gültig. Andere erweiterte Dokumente und Bescheinigungen umfassen den Fahrerqualifizierungsnachweis und die Bescheinigung über die berufliche Befähigung. Die Liste aller verlängerten Dokumente ist online unter Downloads zu finden.
cwalzl@hds-bz.it
Günther Debelyak, Firmenkundenberater
hds-bz.it/gastronomie
Verhaltensregeln auf dem Prüfstand hds appelliert an Verantwortungsbewusstsein. Die derzeitigen Verhaltensregeln – allen voran die Maskenpflicht und die Abstandsregelungen – stehen auch für eine Reihe von Südtirols Ortskernen auf dem Prüfstand. Vor allem die Abendstunden auf öffentlichen Plätzen und Straßen sowie in der näheren Umgebung oder direkt vor den Gastlokalen ziehen viel Publikum an. Der hds ruft Kunden und Gäste auf, Verantwortung zu zeigen und sich an die Verhaltensregeln zu halten. Die Gesundheit aller Beteiligten gehe vor. „Es kann nicht sein, dass nun wegen einiger Personen, die die Regeln nicht einhalten wollen, die Sperrstunde von Gastlokalen vor allem in Stadtkernen wie etwa in Bozen vorgezogen werden soll“, sagt der Verantwortliche der Gastronomie im hds, Pietro Perez (im Bild). Die Lokalbetreiber sind stets bemüht, in und vor ihren Lokalen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Menschen für korrektes Verhalten zu sensibilisieren. „Wir können aber nicht die Rolle der Ordnungskräfte übernehmen, die für die Sicherheit, die Ruhe und die Einhaltung der Hygienebestimmungen außerhalb der Lokale zuständig sind“, betont Perez. Die Vorverlegung der Schließungszeiten seien hier nicht die Lösung des Problems und der falsche Weg zum ausschließlichen Nachteil der Lokalbetreiber.
pperez@hds-bz.it
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PR
Dein Betrieb im Mittelpunkt, wir begleiten dich. Die Südtiroler Raiffeisenkassen begleiten und unterstützen dich und deinen Betrieb auch in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten mit persönlicher Beratung, bedarfsgerechten Ansätzen, maßgeschneiderten Lösungen und vor allem mit kurzen und raschen Entscheidungswegen. Zusammen suchen wir nach den besten Möglichkeiten, um die aktuellen Herausforderungen zu überwinden und so den langfristigen Fortbestand und Erfolg deines Unternehmens zu sichern.
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In einem persönlichen Gespräch analysieren wir zunächst gemeinsam die aktuelle Situation deines Betriebs. Was sind die derzeitigen Herausforderungen? Welche Ziele stehen im Mittelpunkt? Wo liegen die Stärken? Wo gibt es Verbesserungsbedarf? Die Erkenntnisse, die im Rahmen dieses Gesprächs gewonnenen werden, helfen uns dabei, die entsprechende Umsetzung deiner Anforderungen zeitnah und effektiv anzugehen. Unsere zielgerechte Beratung ist dabei immer langfristig und nachhaltig ausgerichtet. Die Raiffeisenkassen sind bemüht, die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs zu optimieren und den Wert des Unternehmens zu steigern. Dabei ist uns die individuelle Betreuung mit gezielten Dienstleistungen und Produkten, die zum Unternehmen, aber auch zum Unternehmer passen, ein großes Anliegen. Für weitere Informationen oder eine Terminvereinbarung melde dich unverbindlich bei deinem Berater in der Raiffeisenkasse.
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GASTRONOMIE
Informationen: T 0471 310 308, pr@hds-bz.it
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Unternehmer aufgepasst!
Die monni card für Ihre Mitarbeiter wird immer beliebter
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lle äge, vo r t e b i ee Welfar euerfr t d S n u t i » barke Ihre Absetz en für g n u t s lei Dienst eiter Mitarb go menlo r i F t i ar m lisierb a n o s me r Pe » eiterna b r a t i und M uell ist akt e t r a k en chein spunkt f u ie Guts a D k r » 600 Ve ar in rund einlösb t i e w l südtiro isläufe e r K e l rn loka in bleibt e förde i t S f a r k f » e Kau und di ol Südtir
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weiterbildung hds-bz.it/forte
Wenn Mitarbeiter sich weiterbilden, wachsen auch die Unternehmen Die Maßnahmen zum Coronavirus haben uns alle sehr herausgefordert und unseren Alltag auf den Kopf gestellt. Nun ist es noch wichtiger am Ball zu bleiben, sich neue Strategien zu überlegen und vielleicht durch die Krise bereits ins Rollen gebrachte Initiativen weiterzuentwickeln. Der hds plant mit Finanzierungen über die Berufsfonds For.te und ESF Weiterbildungsprojekte, welche den Mitgliedsbetrieben die Chance geben, eigene Bedürfnisse in Sachen Weiterbildung für die Mitarbeiter einzubringen. Diese Möglichkeit haben bereits viele Betriebe genutzt. Der hds übernimmt für Sie die Bürokratie, For.te und ESF übernehmen die Finanzierung.
Die aktuellen Ausschreibungen bieten viele Möglichkeiten: Ausschreibung
Was wird finanziert?
Fälligkeit
Ausschreibung ESF
Weiterbildung für Angestellte, Mitarbeiter der Familienbetriebe, Mitglieder von Genossenschaften, Unternehmer und Freiberufler
12.08.20 oder 09.10.20
Ausschreibung For.te 1/19
Logistik, Versand, Transporte
29.07.20 oder 10.02.21
Sonderausschreibung For.te 2/19
Weiterbildung der Mitarbeiter zur Förderung der technologischen Innovation für die Einführung neuer Produkte und/oder Prozesse oder dessen wesentlicher Verbesserung
29.01.21 oder 12.05.21
Ausschreibung For.te 3/19
Handel, Tourismus und Dienstleistung
15.09.20 oder 23.02.21
Sonderausschreibung For.te 4/19
Weiterbildungspläne zur Unterstützung der Betriebe und Organisationen des Bereichs Gesundheits- und Sozialdienst
15.10.20
Ausschreibung For.te 5/19
Andere Tätigkeiten
10.12.20 oder 16.06.21
Sonderausschreibung For.te 6/19
Weiterbildung zur Förderung von Prozessen zur Entwicklung von Nachhaltigkeit
15.07.21
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STATEMENT LISA MARSEILER Geschäftsführerin
„Berufliche Weiterbildung bedeutet für mich Weiterentwicklung des Unternehmens. Die Finanzierung über den Berufsfonds For.te ermöglicht uns gezielte Weiterbildungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter anzubieten, von Verkaufstrainings über Team Building Events bis zum Fotografie Workshop. Auch in Zukunft planen wir die Angebote mit Unterstützung des hds, der uns bereits bei der Bedarfsanalyse und Referentenauswahl zur Seite steht.“
INFORMIEREN SIE SICH BEI:
Patrizia Anhof
Daniela Paganini
T 0471 310 324
T 0471 320 326
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hdsmagazin #7-8/20
gettyimages
BetrieBsgründung
Sie haben sich entschlossen selbstständig zu werden? Wir begleiten Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit: • Wir klären alle Voraussetzungen für die Gründung ab. • Wir beraten Sie darüber, wie und wo welche Tätigkeit machbar ist. • Wir geben Ihnen einen Überblick über das Marktumfeld. • Wir geben eine Einschätzung über die Rentabilität. • Wir informieren über die richtige Gesellschaftsform. • Wir erledigen für Sie die bürokratischen Schritte für die Eröffnung. Kontakt: beratung@hds-bz.it, hds-bz.it/beratung handels- und dienstleistungsverband Südtirol
betriebe informieren
Fiebertagebuch Neue App von RR Solutions. Die „FeverCheck App“ wurde von der Bozner Firma RR Solutions entwickelt, um Personen dazu anzuhalten, Fieber zu messen, auf Krankheitssymptome zu achten und diese dann in Form eines Tagebuchs auf ihrem Smartphone festzuhalten. Besonderen Wert
legten die Entwickler dabei auf die Privacy, denn die Daten bleiben nur auf dem eigenen Gerät gespeichert. Lediglich bei Bedarf können gezielte Eintragungen über eine Exportfunktion weitergegeben werden. Die App warnt bereits bei einer Körpertemperatur von 37,5 °C und erinnert so daran, entsprechend der Verordnung des Landeshauptmannes, bei Fieber oder Symptomen der Atemwegserkrankungen zu Hause zu bleiben und den Hausarzt zu kontaktieren. Die App wurde mit einer weiteren Funktion ergänzt, dem Personenkontakt-Tagebuch. Dieses bietet die Möglichkeit, täglich Personenkontakte festzuhalten. Die FeverCheck App wurde für Android und iOS entwickelt und bereits über 45.000 Mal heruntergeladen.
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Mehr Infos: info@rrsolutions.it
Malviano Resort
unvergesslichen Marken-Urlaub erleben und genießen Modern eingerichtetes Landgut, eingebettet in einer sanften Hügellandschaft Wer das Besondere liebt der wird sich im Malviano Resort mehr als wohlfühlen. Hier erwartet den Gast ein unvergleichlicher Erholungsurlaub in einem 2010 sorgfältig restaurierten und modern eingerichteten Landgut. Das Landhaus mit Bungalow bietet Platz für 16 Personen in 3 Wohnungen und 1 Doppelzimmer. Die Gegend rund um Monte San Vito bietet vielfältige Möglichkeiten um die Marken zu erleben. Sandstrände, Senigallia,
Golf, Shoppen, diverse Sportarten. Die spezielle Küche der Marken und das „dolce far niente“ am grosszügigen Pool lässt keine Wünsche offen. Die Schweizer Gastgeber geben auch gerne weitere Geheimtipps für Ihre Urlaubsgestaltung. Infos unter: www.malviano.com
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betriebe informieren
Anbau direkt vom Bauern um die Ecke und ein wirklich großes Angebot an Hülsenfrüchten und Nüssen, die sich der Besucher sogar selber zusammenstellen kann. Michael ist überzeugt von seinem Geschäftsmodell und hat noch einige Trümpfe in der Hand, wie er sagt. Im Winter gibt es am „Pfinsta“ (Donnerstag) frische Ahrntaler Krapfen, und da er selber ein leidenschaftBrugghof Loudn in Kematen. Ein licher Gemüsebauer ist, jede Menge leckeres lebendiges und blühendes Beispiel von Feldgemüse, zudem baut er auch Korn selber gelebter Nahversorgung ist der „Brugghof an, welches beim lokalen Bäcker zu edlem Loudn“ in Kematen in der Gemeinde Sand Hausbrot verarbeitet wird. Im Laden kann in Taufers. Dort hat vor einigen Monaten sich der Kunde sogar mit einer kleinen Mühder rührige Michael Steinhauser mit seiner le verschiedene Kornmischungen malen und Mutter Maria die kleine Gemischtwaren- mit nach Hause nehmen. handlung in Kematen übernommen und Das freut auch den Ortsobmann des hds, zu einem trendigen Nahversorger für Jung Walter Weger, selbst leidenschaftlicher Kaufund Alt gemacht. Neben dem Sortiment an mann und Nahversorger seit ewigen Zeiten: Lebensmitteln und Gütern des täglichen „Wir müssen junge Leute fördern und hier im Bedarfs, führt er vor allem naturbelassenes Brugghof Loudn spüre ich die Freude und einheimisches Getreide und eine große Aus- den Zuspruch und kann dem Michael nur wahl an Obst und Gemüse aus heimischem gratulieren. Genial!“
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Im Brugghof Loudn: v. l. Michael Steinhauser und Walter Weger.
die lokale Bevölkerung, die ihren Urlaub in einem der wunderschönen und bestens ausgestatteten Unterkunftsbetriebe in der Region verbringen möchte. Die Aktion hat einen Marktwert von 600.000 Euro und ist u. a. auf www.suedtirolerland.it und www.trentino. com zu sehen.
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Firmen Steckbrief Die Peer GmbH hat 2019 ihr 20-jähriges Bestehen gefeiert. Seit 2015 wird der Fernsehsender “Peer.tv Südtirol” ausgestrahlt. Gezeigt werden Filmbeiträge, die Wettervorhersage und Veranstaltungstipps für ganz Südtirol. Für Unterkunftsbetriebe gibt es ein personalisiertes Abonnement in hoher Auflösung, das über die bereits bestehende Fernsehanlage des Betriebes Videos und andere auf seine Umgebung zugeschnittene Informationen sowie vom Hotelier selbst ergänzte Inhalte ausstrahlt.
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rechtsberatung hds-bz.it/recht hds-bz.it/handelsagenten
Agenturvertrag: Kündigung des Handelsagenten Beim Handelsagenten handelt es sich um einen selbstständigen Gewerbetreibenden, der damit betraut ist, für dessen Auftraggeber (Mandantenfirma) in einem bestimmten Einsatzgebiet Geschäfte zu vermitteln. Dabei wird zwischen Handelsagenten mit einem Auftraggeber (Monomandatar) und jenen mit mehreren Mandaten (Plurimandatar) unterschieden, wobei dies aus dem jeweiligen Agenturvertrag hervorgeht. Die Figur des Handelsagenten ist grundsätzlich vom Zivilgesetzbuch geregelt, in Italien aber gelten zudem die Kollektivabkommen (z. B. Sektor Handel oder Sektor Industrie), die das Vertragsverhältnis gegebenenfalls zusätzlich regeln, sofern ausdrücklich vorgesehen. Zwischen Zivilgesetzbuch und Kollektivabkommen gibt es Abweichungen, so zum Beispiel in den Kündigungsfristen und in der Berechnung der eventuell zustehenden Ausgleichsentschädigungen. Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, sich bereits bei Vertragsabschluss bzw. noch vor Unterzeichnung des Vertrages über eventuelle Klauseln mit Verweis auf das jeweilige Kollektivabkommen genauestens zu informieren. Was bedeutet dies bei einer Kündigung? Die Kündigung des Agenturvertrages muss schriftlich erfolgen. Ist der Agenturvertrag von einem Kollektivabkommen geregelt, so hängen die Kündigungsfristen zum einen davon ab, welche Vertragspartei die Kündigung in die Wege leitet, zum anderen aber auch davon, ob es sich beim Handelsagenten um einen Monomandatar oder einen Plurimandatar handelt. Die Kündigungsfrist wird auf die gesamte Vertragsdauer berechnet. Während der Kündigungsfrist läuft der Agenturvertrag mit allen Rechten und Pflichten weiter. Es ist ratsam, sich vor der Kündigung über deren Konsequenzen zu informieren. Wird etwa die Kündigungsfrist nicht eingehalten, so hat dies zur Folge, dass die Zahlung eines Ersatzbetrages zugunsten der Gegenpartei anfallen könnte. Eine Ausnahme hier-
von bildet lediglich die Kündigung aus gerechtfertigtem Grund (recesso per giusta causa) oder andere im Vertrag vorgesehene Ereignisse. Weiters könnte die Kündigung des Vertragsverhältnisses zum Verlust der eventuell angereiften Ausgleichsentschädigungen führen. Eine Ausnahme ist hier die Kündigung aus Altersoder Krankheitsgründen. Die Rechtsberatung bietet den hds-Mitgliedern als Dienstleistung sowohl individuelle Beratungen zum Thema als auch die Berechnung der eventuell zustehenden Ausgleichsentschädigungen an.
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Lisa Baumgartner, Rechtsberatung, T 0471 310 423, lbaumgartner@hds-bz.it
SSV beginnt am Samstag, 1. August Vier Wochen Schlussverkauf in Südtirol.
Der Sommerschlussverkauf beginnt in Südtirol am Samstag, 1. August und dauert vier Wochen bis zum 29. August 2020. Die Tourismusgemeinden bzw. -orte Tiers, Kastelruth, Ritten, St. Ulrich, St. Christina, Wolkenstein, Enneberg, St. Martin in Thurn, Wengen, Abtei, Corvara, Stilfs, Kurzras, Reschen und St. Valentin auf der Haide starten mit dem Sommerschlussverkauf am Samstag, 15. August und beenden ihn am 12. September. Mehr Infos online unter hds-bz.it/recht in der Themenseite Außerordentlicher Verkauf.
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betriebsberatung hds-bz.it/beratung
Handelskammer prüft alle PEC-Adressen
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Exklusives Serviceangebot des hds. Die Handelskammer Bozen führt eine Überprüfung aller PEC-Adressen der im Handelsregister eingetragenen Firmen durch. Ungültige und inaktive Adressen werden gelöscht, falls diese nicht innerhalb von 45 Tagen ab Überprüfung richtiggestellt werden. Da alle Einzelunternehmen und Gesellschaften über eine eingetragene zertifizierte E-Mail-Adresse verfügen müssen, entstehen daraus folgende Konsequenzen: - Später eingereichte Anträge um Eintragung von Geschäftsvorfällen oder Urkunden, die sich auf das Unternehmen beziehen, können nicht bearbeitet werden. Sie bleiben in Erwartung der Mitteilung einer neuen PEC-Adresse aufgeschoben und werden dann abgelehnt, falls keine Mitteilung eingeht. - Auf der Grundlage der ministeriellen Anleitungen wird die Verwaltungsstrafe gemäß Artikeln 2194 und 2630 Zivilgesetzbuch verhängt. Der hds bietet einen Beratungs- und Servicedienst an, der die Registrierung bei einem PEC-Anbieter und die Meldung der PEC-Adresse bei der Handelskammer Bozen beinhaltet.
beratung@hds-bz.it
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Betriebsinfos per Smartphone, Tablet und PC Mit der Digitalen Unternehmensbox alles im Überblick. Das Portal www.impresa. italia.it ermöglicht per Smartphone, Tablet und PC die Einsichtnahme in Auszüge, Bilanzen und Dokumente des eigenen Betriebes. Das Herunterladen von Informationen und offiziellen Dokumenten ist mit wenigen Klicks möglich. Der Handelskammerauszug steht in deutscher, italienischer und englischer Sprache zur Verfügung. Es können auch Anträge, die beim SUAPSchalter eingereicht wurden, und die Zahlung der Jahresgebühren überprüft werden. Außerdem kann Kontakt mit Start-ups und innovativen Klein- und Mittelbetrieben (KMUs) aufgenommen werden. Die Nutzung des Portals ist kostenfrei. Anmelden kann man sich mit der nationalen Servicekarte (CNS) oder der digitalen Identität (SPID).
SPID
Mit SPID, dem öffentlichen System für die digitale Identität, erhalten Sie mit einer einzigen digitalen Identität (Benutzername und Passwort) Zugriff auf alle Onlineservices der öffentlichen Verwaltung und auf nationale Dienste. Falls Sie noch keinen SPID haben, beantragen Sie diesen so bald als möglich. Mehr Infos: my.civis.bz.it.
steuerberatung
hds-bz.it/steuern
Dekret „Rilancio“: alle Neuheiten im Steuerbereich
Das Gesetzesdekret Nr. 34/2020 „Decreto Rilancio“ ist am 19. Mai 2020 in Kraft getreten. Es muss nun in ein Gesetz umgewandelt werden. Daher können die entsprechenden Bestimmungen geändert und ergänzt werden. Hier die wichtigsten Neuheiten im Überblick:
Verschiebung von Zahlungen Die Frist für Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge, die durch frühere Dekrete („Cura Italia“ und „Liquidità“) in Bezug auf die Monate März, April und Mai 2020 ausgesetzt wurden, wird vereinheitlicht und aufgeschoben. Die Zahlung kann ab dem 16. September in maximal vier gleichen monatlichen Raten erfolgen. Die Verschiebung zum 16. September 2020 betrifft ebenfalls B die fälligen Zahlungen aufgrund der automatisierten und formellen Kontrollen der Erklärungen und der PVC, Schlichtung und Mediation, die zwischen dem 8. März und dem 31. Mai ablaufen, B Zahlungen von Beträgen, die im Zeitraum vom 8. März bis 31. August fällig sind, im Zusammenhang mit Steuerzahlkarten, Zahlungsaufforderungen mit Pfändung usw., B Zahlungen von Beträgen, die im Zeitraum vom 9. März bis 31. Mai fällig sind, an die vereinfachten Definitionen des Gesetzesdekrets Nr. 119/2018 (Definition von PVC, Steuerakte usw.), B die Zahlung von Quellensteuern durch den Empfänger für Quellensteuern, die der Steuersubstitut nicht einbehalten hat.
Zahlung
Ursprüngliche Fälligkeit
Aufschub durch das Dekret „Rilancio“
Quellensteuer auf Arbeitnehmereinkommen, Mehrwertsteuer, Sozialversicherungs- und Sozialbeiträge sowie obligatorische Versicherungsprämien (Unternehmen, die im März und April einen Umsatzrückgang von mehr als 33 Prozent oder mehr als 50 Prozent bei einer beträchtlichen Größe erlitten haben)
Vom 01.04.2020 bis 31.05.2020
16.09.2020
Quellensteuern auf Arbeitnehmereinkommen, Mehrwertsteuer, Sozialversicherungs- und Sozialbeiträge sowie Prämien für die Pflichtversicherung (Unternehmen mit einem Umsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder Sitz in den „Roten Zonen“)
Vom 08.03.2020 bis 31.03.2020
16.09.2020
Quellensteuer auf Arbeitnehmereinkommen, Mehrwertsteuer, Sozialversicherungs- und Sozialbeiträge sowie obligatorische Versicherungsprämien (Unternehmen, die in bestimmten von der Krise besonders betroffenen Sektoren tätig sind)
Vom 02.03.2020 bis 31.03.2020
16.09.2020
Mitteilungen Steueramt und Raten Mitteilungen Steueramt
Vom 08.03.2020 bis 31.05.2020
16.09.2020
Steuerzahlkarten, Mitteilungen Steueramt, die dem Einzugsdienst anvertraut wurden
Vom 08.03.2020 bis 31.08.2020
30.09.2020
Steuerbescheide, Schlichtung, Mediation usw.
Vom 09.03.2020 bis 31.05.2020
16.09.2020
Raten „pace fiscale“: PVC, Schlichtung und Definition Streitigkeiten bis
Vom 09.03.2020 bis 31.05.2020
16.09.2020
Rate Verschrottung-ter sowie Saldo und Auszug
Fälligkeit 2020
10.12.2020
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Fortsetzung auf Seite 22
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steuerberatung hds-bz.it/steuern
22 Wertschöpfungssteuer IRAP Für Steuerzahler mit Einnahmen/Gebühren von höchstens 250 Millionen Euro (2019) ist die Zahlung nicht fällig: B Saldo IRAP, Bilanz 2019, B der ersten Rate des IRAP 2020-Vorschusses (von der Berechnung der für 2020 vollständig zu zahlenden Steuer ausgenommen). Die Zahlung der Vorauszahlung für die aktuelle Steuerperiode zum 31.12.2019 bleibt bestätigt.
Freiberufler: Bonus „600 Euro“ Die bereits für den Monat März 2020 vorgesehenen Zulagen für Selbstständige, Unternehmer, koordinierte und kontinuierliche Mitarbeiter und einige Kategorien von Arbeitnehmern werden für die Monate April und Mai 2020 refinanziert. Für den Monat April 2020 werden 600 Euro zugunsten von Subjekten gezahlt, die unter bestimmten Bedingungen zu folgenden Kategorien gehören: B Selbstständige sowie koordinierte und kontinuierliche Mitarbeiter, die in der separaten NISF/INPS-Verwaltung eingeschrieben sind, B Selbstständige, die beim NISF/INPS (AGO) für Handwerker, Handel, Landwirte eingeschrieben sind, B Selbstständige, die in anderen Rentenkassen eingeschrieben sind, B Saisonarbeiter und Leiharbeiter im Tourismussektor, B Arbeitnehmer, die in der Pensionskasse für Unterhaltungssektor eingeschrieben sind, B Saisonarbeiter, die anderen Sektoren als dem Tourismus angehören, Zeitarbeitskräfte, gelegentliche Selbstständige und Tür zu Tür-Verkäufer, B Mitarbeiter Bereich Sport.
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Steuersubjekten, die von der NISF/INPS bereits die Entschädigung für den Monat März 2020 erhalten haben, wird diese für den Monat April automatisch ausgezahlt, ohne dass ein weiterer Antrag gestellt werden muss. Der Antrag für die Entschädigung für den Monat März 2020 ist bis 3. Juni 2020 einzureichen. Für den Monat Mai 2020 wird die Zulage nur an einige Kategorien, die die Zahlung im April erhalten haben, und mit variablen Beträgen ausgezahlt. Die Entschädigung für die folgenden Subjekte beträgt 1000 Euro unter bestimmten Bedingungen: B koordinierte und kontinuierliche Mitarbeiter, die in der Sonderverwaltung NISF/INPS mit einem Arbeitsverhältnis eingeschrieben sind, das am 19. Mai 2020 endete, B Selbstständige, die in der Sonderverwaltung NISF/INPS eingeschrieben sind und in den beiden Monaten des Jahres 2020 mindestens 33 Prozent weniger Einkommen (Kassenprinzip) gegenüber den beiden Monaten des Jahres 2019 haben, B Arbeitnehmer (auch befristet) des Tourismussektors, die ihre Beschäftigung im Zeitraum 1. Jänner 2019 und 17. März 2020 unfreiwillig beendet haben.
Verlustbeitrag Es ist ein Verlustbeitrag für Unternehmen und selbstständige Einkommensinhaber vorgesehen. Der Beitrag wird gewährt unter der Bedingung, dass: B Die Einnahmen/Umsätze im Jahr 2019 nicht 5 Millionen Euro überschreiten. B Der Umsatz/die Umsätze im April 2020 weniger als 2/3 im Vergleich zum April 2019 betragen (nicht erforderlich für Unternehmen, die ab dem 1. Jänner 2019 gegründet wurden). Sie sind jedoch ausgeschlossen: B Freiberufler, die in der Sonderverwaltung NISF/INPS eingetragen sind (und Anspruch auf einen Bonus von 600 Euro haben), B Künstler (die Anspruch auf einen Bonus von 600 Euro haben), B Freiberufler, die in eigenen Rentenkassen eingetragen sind. Der Beitrag wird durch Banküberweisung ausbezahlt, nach einem entsprechenden elektronischen Antrag bei der Agentur der Einnahmen, dessen Details durch eine eigene Verordnung festgelegt werden. Die Höhe des Beitrags wird berechnet, indem die nachfolgenden Prozentsätze auf die Differenz zwischen dem Umsatz von April 2020 und April 2019 angewendet werden: B 20 Prozent für Subjekte mit Einnahmen/Umsätze für 2019 von höchstens 400.000 00 Euro, B 15 Prozent für Subjekte mit Einnahmen/Umsätze für 2019 zwischen 400.000 und 1 Million Euro, B 10 Prozent für Subjekte mit Einnahmen/Umsätze für 2019 zwischen 1 und 5 Millionen Euro. Es gibt einen Mindestbeitrag von 1000 Euro für natürliche Personen und 2000 Euro für andere als natürliche Personen.
steuerberatung
Steuergutschrift für gewerbliche Immobilien Unternehmen, Freiberuflern und nichtgewerblichen Unternehmen wird eine Steuergutschrift für die Mieten für gewerbliche Immobilien gewährt. Die Steuergutschrift entspricht der Höhe der Mieten für die Monate März, April und Mai (April, Mai und Juni für Tourismusbetriebe mit saisonaler Tätigkeit) und beträgt B 60 Prozent der monatlichen Miete, der Leasingrate oder der Nutzung gewerblicher Immobilien, die für industrielle, gewerbliche, handwerkliche, landwirtschaftliche, touristische Zwecke oder für die gewohnheitsmäßige und berufliche Ausübung der Tätigkeit bestimmt sind, B 30 Prozent bei komplexen Serviceverträgen oder Pachtverträgen mit mindestens einer Immobilie für Nichtwohnzwecke. Die Gutschrift wird gewährt unter der Bedingung, dass B die Einnahmen/Umsätze für 2019 weniger als 5 Millionen Euro (nicht erforderlich für Hotels und Agrotourismusbetriebe) betragen, B der Mieter im Bezugsmonat einen Rückgang von mindestens 50 Prozent des Umsatzes hat.
Telematische Übermittlung der Tageseinnahmen und Ticketlotterie Die Sanktionen für Kaufleute mit einem Umsatz von 2018 von höchstens 400.000 Euro, die bis zum 1. Juli 2020 keine Registrierkasse ankaufen können, wurde bis zum 1. Jänner 2021 verlängert. Die bis zum 31. Dezember kassierten Einnahmen können monatlich versendet werden (auch unter Verwendung der von der Finanzbehörde zur Verfügung gestellten Webseite) und die Registrierungsverpflichtung erfüllen, indem die einzelnen Operationen mittels einer Quittung oder Steuerbeleg bestätigt und im entsprechenden Register angemerkt werden. Der Beginn der „Lotterie“ wird ebenfalls auf den 1. Januar 2021 verschoben.
Änderungen der ISA (Index für Steuerverlässlichkeit) Um den Auswirkungen des Gesundheitsnotstandes Rechnung zu tragen, werden die Berechnungen zur Bestimmung des „ISA“ in Bezug auf die Steuerperioden 2020 und 2021 geändert.
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Begrenzung, der mit Modell F24 verwendbaren Steuergutschriften Für das Jahr 2020 wurde die Grenze der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge, die zur Verrechnung im Modell F24 verwendet oder mit dem so genannten „Vereinfachten Verfahren“ erstattet werden können, von 700.000 auf eine Million Euro erhöht.
Steuergutschrift für die Desinfektion von Arbeitsplätzen Für Unternehmen und Freiberufler wird eine Steuergutschrift in Höhe von 60 Prozent, der im Jahr 2020 angefallenen Kosten, erfasst: B für die Desinfektion des Arbeitsplatzes und der am Arbeitsplatz verwendeten Werkzeuge, B f ür den Kauf von persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Masken, Handschuhe, Schutzbrille) und anderen Geräten zur Gewährleistung der Gesundheit von Arbeitnehmern (z. B. Thermometer und Thermoscanner) und Benutzern (z. B. Barrieren und Schutzplatten). Die Steuergutschrift beträgt maximal 60.000 Euro pro Begünstigten.
Steuergutschrift für Investitionen zur Anpassung der Sicherheitsvorkehrungen von öffentlich zugänglichen Unternehmen Für Subjekte, die an öffentlich zugänglichen Orten tätig sind (z. B. Bars, Restaurants, Hotels, Kinos, Theater, Museen), wird eine Steuergutschrift von maximal 80.000 Euro pro Begünstigten, in Höhe von 60 Prozent, der im Jahr 2020 angefallenen Kosten, für die Investition in Sicherheitsvorkehrungen für die Wiedereröffnung gewährt.
Fortsetzung auf Seite 25
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Mehrwertsteuer für die Lieferung von Waren, die zur Eindämmung des Notfalls Covid-19 erforderlich sind Auf die bis zum 31. Dezember 2020 getätigten Verkäufe von Geräten und Produkten zur Eindämmung der Epidemie wird die Mehrwertsteuer auf null gesetzt (anschließend gilt der Satz von 5 Prozent). Unter den betroffenen Vermögenswerten: chirurgische Masken, Ffp2 und Ffp3; Schutzkleidung für Gesundheitszwecke (Latex-, Vinyl- und Nitrilhandschuhe, Visiere und Schutzbrillen, Schutzanzug, Schuhe und Überschuhe, Kopfbedeckungen, wasserdichte Bekleidung und Operationskittel); Thermometer; Händedesinfektionsmittel und Wandspender. Das Recht, die auf Käufe und Importe dieser Waren gezahlte Steuer abzuziehen, bleibt jedoch vorbehalten.
Steuergutschrift für Werbeinvestitionen Der „Werbebonus“ wurde weiter erhöht: Die Steuergutschrift wird nun von 30 auf 50 Prozent des Wertes der getätigten Investitionen angehoben.
IMU: Ausnahme für den Tourismussektor Befreiung von der ersten Rate der Gemeindesteuer (IMU), fällig am 16. Juni 2020 für die in die Katasterkategorie D/2 eingestuften Immobilien (vornehmlich Hotels und Pensionen) und die Immobilien der Bauernhäuser, Touristendörfer, Jugendherbergen, Berghütten, Meeres- und Gebirgskolonien, Gästehäuser für Kurzaufenthalte, Ferienhäuser und Apartments, Bed & Breakfasts, Residenzen und Campingplätze, sofern ihre Eigentümer auch Betreiber der Tätigkeiten sind. Die Ausnahme gilt auch für Badeeinrichtungen und Thermen.
Fristverlängerung für die Lieferung neuer Investitionsgüter für die Superabschreibung Für die Erhöhung um 30 Prozent (Superamortisierung) wird die Frist für die Lieferung von Investitionsgütern vom 30. Juni auf den 31. Dezember 2020 verlängert, sofern bis zum 31. Dezember 2019 die entsprechende Bestellung vom Verkäufer angenommen wurde und die Vorauszahlung für mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten erfolgt ist.
Abzug 110 Prozent „Superbonus“ – Energetische Sanierung Der Abzug für Investitionen zur Energetischen Sanierung, Reduzierung des Erdbebenrisikos, Installation von Photovoltaikanlagen und Installation von Säulen zum Laden von Elektrofahrzeugen wird auf 110 Prozent der Investitionssumme erhöht, wenn die Kosten vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 anfallen und die Spesen in fünf
gleiche Raten aufgeteilt werden. Der Abzug ist für folgende Investitionen von natürlichen Personen, Kondominien und Wohnbaugenossenschaften vorgesehen: B Wärmedämmung von vertikalen und horizontalen undurchsichtigen Oberflächen, für Gebäudefassaden von mehr als 25 Prozent der Brutto-Dispersionsfläche des Gebäudes, B Austausch bestehender Heizungs-/Klimaanlagen, Reparatur der Heizanlage, Klimaanlage oder der Anlage zur Versorgung mit Warmwasser mit Kondensation mit einem Wirkungsgrad, der mindestens dem der Produktklasse A entspricht, Wärmepumpe, einschließlich Hybrid- oder Geothermalsysteme, auch kombiniert mit der Installation von Photovoltaikanlagen und zugehörigen Speichersystemen oder mit Mikro-KWK-Anlagen (für gemeinsame Eigentumswohnungsteile), B Austausch bestehender Klimaanlagen zum Heizen, Kühlen oder zur Versorgung mit Warmwasser von Wärmepumpen, einschließlich Hybrid- oder Geothermalsystemen, auch in Verbindung mit der Installation von Photovoltaikanlagen und dergleichen Lagerung oder mit Mikro-KWK-Anlagen (für Einfamilienhäuser). Der Abzug von 110 Prozent gilt auch für andere Maßnahmen zur Energiesanierung (z. B. die Installation von Modulen oder Sonnenschutzgittern) innerhalb der für jede Maßnahme vorgesehenen Ausgabengrenzen und unter der Bedingung, dass sie gemeinsam mit mindestens einer der oben aufgeführten Maßnahmen durchgeführt werden. Der Abzug von 110 Prozent ist zulässig, wenn die maximale Ausgabengrenze Folgendes nicht überschreitet: B 60.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der Immobilieneinheiten, aus denen das Gebäude besteht, für die Wärmedämmung der vertikalen und horizontalen undurchsichtigen Oberflächen, B 30.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der Immobilieneinheiten, aus denen das Gebäude für Eingriffe in die gemeinsamen Gebäudeteile zum Austausch von Klimaanlagen besteht, B 30.000 Euro für Eingriffe in Einfamilienhäuser zum Austausch von Klimaanlagen. Subjekte, die in den Jahren 2020 und 2021 Investitionen tätigen, können alternativ zur Abschreibung für Folgendes optieren: B für den Rabatt auf der Rechnung. Dies ist ein Beitrag in gleicher Höhe zum fälligen Abzug, der von dem Lieferanten erwartet wird, der die Eingriffe durchgeführt hat und von diesem in Form einer Steuergutschrift zurückgefordert wurde, mit der Option, die Gutschrift anschließend auf andere Subjekte zu übertragen, einschließlich Kreditinstitute und andere Finanzintermediäre, B für die Überweisung des Abzugs. In diesem Fall wird der dem fälligen Abzug entsprechende Betrag in eine Steuergutschrift für den Abtretungsempfänger umgewandelt, der ihn wiederum auf andere Subjekte, einschließlich Kreditinstitute und andere Finanzintermediäre, übertragen kann.
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steuerberatung
Löschung der Mehrwertsteuer-Schutzklauseln Schutzklauseln, die seit 2021 eine automatische Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um 10 und 22 Prozent vorsahen, wurden endgültig gestrichen.
Ausweitung der Neubewertung von Grundstücken und Beteiligungen
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Es wird erneut die Möglichkeit vorgeschlagen, den Wert von Grundstücken und nicht ausgehandelten Beteiligungen auf geregelten Märkten und Grundstücken, sowohl in der Landwirtschaft als auch im Bauwesen, wiederherzustellen, indem eine Ersatzsteuer von 11 Prozent auf den höheren Wert gezahlt wird, der nach einer besonderen eidesstattlichen Bewertung zugewiesen wird. Das neu zu bewertende Vermögen muss am 1. Juli 2020 im Besitz sein und die Steuer muss bis zum 30. September 2020 gezahlt werden, mit der Möglichkeit, es in drei gleiche jährliche Raten aufzuteilen (bei den Raten sind nach der ersten Rate gleichzeitig Zinsen fällig und zwar 3 Prozent pro Jahr). Die Ausarbeitung und Beschwörung der Beurteilung müssen bis zum 30. September erfolgen.
Aufschub „Plastik- und Zuckersteuer“ Die Einführung der Steuer auf den Verbrauch von Einwegartikeln (Plastiksteuer) und der Steuer auf den Verbrauch von gesüßten Getränken (Zuckersteuer) wurde auf den 1. Jänner 2021 verschoben.
Urlaubsbonus Für 2020 ist ein Urlaubsbonus (bis 500 Euro) für Familien mit ISEEEinkommen bis 40.000 Euro vorgesehen. Dieser Bonus muss im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember in Tourismusbetrieben, Agrotourismus- sowie in Bed & Breakfast-Strukturen in Italien ausgegeben werden.
Bonus für Elektromobilität 730/2020 ohne Steuersubstitut - Rückzahlung des Guthabens Für das Steuerjahr 2019 ist auch die Möglichkeit vorgesehen, das Modell 730/2020 im Modus „ohne Steuersubstitut“ zu präsentieren, selbst wenn ein Steuersubstitut vorhanden ist, das für die Rückvergütung zuständig ist. Die Bestimmung soll verhindern, dass der epidemiologische Notfall und die Schwere der wirtschaftlichen Situation, von der die Unternehmen betroffen sind, es für viele Arbeitgeber nicht möglich ist, die Rückvergütung vorzunehmen, die sich aus der Erklärung 730/2020 ergeben, was dem Steuerzahler bei Nichtzahlung der fälligen Rückerstattung weiteren Schaden zufügt.
Für den Ankauf von Kleinmobilität (Fahrräder, E-Bike, Roller) wird ein Bonus (60 Prozent der Spesen bis 500 Euro) zur Verfügung gestellt. In Anspruch nehmen können ihn alle Personen, die in den Landeshauptstädten der Regionen bzw. der Provinzen, in Metropolen sowie in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern ansässig sind. Der Zeitraum reicht vom 4. Mai bis 31. Dezember 2020; über eine eigene Webanwendung können die Ansuchen gestellt werden.
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Erleichterungen für die Kapitalisierung von Kapitalgesellschaften Kapitalgesellschaften mit einem Umsatz (2019) zwischen 5 und 50 Millionen Euro, die im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. April 2020 im Vergleich zu den beiden gleichen Monaten des Jahres 2019 einen Umsatzrückgang von mehr als 33 Prozent verzeichneten – aufgrund des Gesundheitsnotstandes – wird im Falle einer Kapitalerhöhung zugunsten dieser Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ein Zuschuss gewährt: B die Aktionäre, die die Zahlung leisten, haben Anspruch auf eine Steuergutschrift von 20 Prozent, die ab 2021 als Entschädigung verwendet werden kann, B die Gesellschaft hat Anspruch auf eine Steuergutschrift, die auch ab 2021 verwendet werden kann, basierend auf den Verlusten, die die Gesellschaft im Jahr 2020 macht, und auf der Höhe der Kapitalerhöhung. Der Höchstbetrag der erleichterten Kapitalerhöhung beträgt 2 Millionen Euro (was für den Aktionär einer maximalen Steuergutschrift von 400.000 Euro entspricht).
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INFO B Istatwert betreffend die Konsumpreise für die Angleichung der Mieten (Gesetz 392/78). - Nationale Veränderung April 2019 – 2020 ist gleich - 0,1 % (75 % = - 0,075). - Veränderung in Bozen April 2019 – 2020 ist gleich + 0,5 % (75 % = + 0,375).
B Die Indexzahl für die Abfindungen beträgt im April 0,500000.
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Die von der INAIL angewendeten Kriterien für die Auszahlung der Versicherungsleistungen an die mit dem Virus infizierten Arbeitnehmer unterscheiden sich komplett von den straf- und zivilrechtlich vorgesehenen Kriterien für die Feststellung einer etwaigen Haftung des Arbeitgebers; denn in diesen Fällen muss immer ein Vorsatz oder eine Fahrlässigkeit durch Nichteinhaltung der Gesundheitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen nachgewiesen werden.
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Ansteckung eines Beschäftigten mit Covid-19 Inwieweit haftet der Arbeitgeber? Art. 42, Abs. 2 der Notstandsverordnung „Cura Italia“ hat erstmals festgelegt, dass eine etwaige Ansteckung eines Arbeitnehmers mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz von der Unfallversicherungsanstalt INAIL als Arbeitsunfall zu behandeln ist. Das hat einige Fragen bezüglich einer etwaigen zivil- und strafrechtlichen Haftung des Arbeitgebers für jene Infektionen mit dem Coronavirus aufgeworfen, für die das INAIL tatsächlich den beruflichen Ursprung der Ansteckung anerkannt hat. Auch die Unfallversicherungsanstalt INAIL hat in einem eigenen Rundschreiben (Nr. 22 vom 20. Mai 2020) einige Klarstellungen in Bezug auf die Problematik der Anerkennung des Unfallschutzes der tatsächlich am Arbeitsplatz erfolgten Ansteckungen veröffentlicht. Haftung ja oder nein Wenn ein Arbeitnehmer sich tatsächlich am Arbeitsplatz angesteckt hat, könnte dies unweigerlich eine eventuelle Haftung des Arbeitgebers mit sich bringen. Die Anerkennung einer Ansteckung als Arbeitsunfall zieht allerdings nicht automatisch die Haftung des Arbeitgebers nach sich.
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Kausaler Zusammenhang Um konkret eine Haftung des Arbeitgebers festzustellen, muss zunächst ein kausaler Zusammenhang zwischen der Arbeitstätigkeit und der Ansteckung selbst erkannt werden. Falls dieser kausale Zusammenhang zwischen Ansteckung und Arbeitsumfeld festgestellt wird, muss – damit tatsächlich eine Haftung des Arbeitgebers für den Unfall vorliegt – eine weitere kausale Verbindung zwischen der Infektion am Arbeitsplatz und der Verletzung der Hygiene- und Arbeitssicherheitsbestimmungen seitens des Arbeitgebers ermittelt werden. Man muss also überprüfen, ob das genannte Ereignis die Folge einer mangelhaften oder fehlenden Umsetzung der Unfallschutzvorschriften seitens des Arbeitgebers ist. In letzterem Fall würde tatsächlich eine Haftung des Arbeitgebers vorliegen, sollte der Arbeitgeber nicht nachweisen können, dass er alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Ereignisses und somit des Schadens unternommen hat. Auch strafrechtliche Relevanz Diese Haftung könnte auch strafrechtlich relevant sein. Je nach Schwere der Infektionsfolgen könnte eine Haftung des Arbeitgebers wegen des Straftatbestands der fahrlässigen Körperverletzung oder im Extremfall wegen des Straftatbestands der fahrlässigen Tötung vorliegen. Der Arbeitgeber könnte weiters im Rahmen von Regressforderungen seitens der Unfallversicherungsanstalt INAIL verpflichtet werden, die finanziellen Leistungen zu erstatten, die von der Anstalt an die betroffenen Arbeitnehmer ausgezahlt wurden. Schließlich könnte auch eine Schadenersatzhaftung des Arbeitgebers selbst gegenüber dem Unfallopfer für den zivilrechtlichen Differenzschaden vorliegen. Hygienevorschriften einhalten Für Arbeitgeber ist es daher unbedingt notwendig und äußerst wichtig, dass sie ganz allgemein alle Hygiene- und Sicherheitsvorschriften des GvD Nr. 81/2008 (Einheitsgesetz zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz) und insbesondere die Bestimmungen für Covid-19 einhalten. Sie sollten die vollinhaltliche Anwendung aller neuesten Notstandsvorschriften, der Protokolle zur Infektions-
info arbeit bekämpfung, der verschiedenen Leitlinien und der vorgesehenen Informations- und Schulungspflichten, der Präventionsmaßnahmen und der verschiedenen persönlichen Schutzausrüstungen gewährleisten; wichtig ist auch die Überwachung der tatsächlichen Anwendung durch die Arbeitnehmer, um einen maximalen Gesundheitsund Sicherheitsschutz zu gewährleisten und die Ansteckungsgefahr und eine damit verbundene Haftung zu vermeiden. Es wird aber auf jeden Fall darauf hingewiesen, dass der bestätigte Anspruch auf INAIL-Versicherungsleistungen als solcher straf- und zivilrechtlich nicht von Bedeutung ist, zumal für die Zuweisung der Haftung an den Arbeitgeber immer die Feststellung der Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Unfalls – z. B. durch Nichteinhaltung von Gesundheitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen – vorausgesetzt wird.
Ansteckungsrisiko mit Covid-19, zur Einhaltung seiner Verpflichtung der Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gemäß Art. 2087 Ital. ZGB, sämtliche Bestimmungen des Protokolls der Regierung mit den Sozialpartnern vom 24. April 2020 zur Bekämpfung des Covid-19 Virus am Arbeitsplatz und der anderen Protokolle und Richtlinien der Regionen bzw. der Regionenkonferenz einhalten muss. Sollten diese Bestimmungen keine Anwendung finden, sind die Bestimmungen der Sektorenprotokolle bzw. Abkommen ausschlaggebend.
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Avv. Sabine Mayr, Bereichsleiterin Arbeitsrecht und Gewerkschaftsangelegenheiten, T 0471 310 559, smayr@hds-bz.it
Diesbezüglich wurde eigens auch der Art. 29 bis des so genannten „Decreto Liquidità“, so wie in Gesetz umgewandelt durch das Gesetz Nr. 40/2020, eingeführt, wonach der Arbeitgeber, in Bezug auf das
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Begünstigter Nachkauf der Studienjahre Vorteile für Antragsteller und Antragsmodalitäten Das NISF/INPS hat vor Kurzem den Vordruck AP142 veröffentlicht, der dem Antrag auf Nachkauf der Studienjahre im Rahmen des beitragsbezogenen Rentensystems beizulegen ist. Diese Form des Nachkaufs der Studienjahre, die nun zusätzlich zum normalen Nachkauf und zum Nachkauf für Nichtbeschäftigte zur Auswahl steht, wurde mit dem Gesetzesdekret Nr. 4/2019 in die Rechtsordnung eingeführt. Die so genannte „Light“-Version des Nachkaufs kann auch von Personen in Anspruch genommen werden, die sich für die beitragsbezogene Rente entscheiden, oder von Personen, die die Rentenberechnung über die getrennte Pensionskasse wählen; auch Arbeitnehmerinnen, die die Voraussetzungen für die „Option für Frauen“ (Opzione Donna) erfüllen, sind zugelassen. Die ursprünglich vorgesehene meldebehördliche Beschränkung wurde aufgehoben; beibehalten wurde nur die Bestimmung, wonach der Nachkauf nur für Zeiträume beantragt werden kann, in denen das beitragsbezogene Rentensystem galt.
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Wer kann den Nachkauf der Studienjahre in der Version „light“ beantragen? Personen, die zum 31. Dezember 1995 weniger als 18 Beitragsjahre hatten und Gesamtbeitragszeiten von mindestens 15 Jahren, 5 davon nach 1996, nachweisen und sich für die Berechnung nach dem beitragsbezogenen System entscheiden, können den Nachkauf in der Form „light“ in Anspruch nehmen. Die Entscheidung für diese Version des Nachkaufs ist unwiderruflich und betrifft auch Zeiten vor dem Jahr 1996 oder Zeiten, die unter das entlohnungsbezogene System fallen. Diese Möglichkeit wird auch jenen Personen eingeräumt, die die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des beitragsbezogenen Rentensystems erfüllen und mindestens einen Beitrag an die getrennte Pensionskasse gezahlt haben, falls sie sich für die Berechnung ihres Rentenanspruchs über diese Pensionskasse und damit verbunden für den Wechsel in das beitragsbezogene Rentensystem entscheiden. Die betreffenden Personen können beantragen, dass die Kosten für den Nachkauf nach der begünstigten Methode berechnet werden, indem sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Nachkauf auch den Pensionsantrag stellen. Arbeitnehmerinnen, die die Option für Frauen nutzen wollen, können, wenn sie als unselbstständig Beschäftigte mindestens 58
Jahre alt sind oder als Selbstständige mindestens 59 Jahre alt sind und innerhalb 31. Dezember 2019 mindestens 35 Beitragsjahre erworben haben, einen Antrag auf begünstigten Nachkauf gleichzeitig mit dem Antrag auf Rentenauszahlung stellen. Weiters könnten sie auch beantragen, dass der Nachzahlungsbetrag für bereits eingereichte, aber noch nicht bearbeitete Nachkaufanträge ebenfalls nach dem Beitragsprinzip berechnet wird. Wie wird der Erklärungsvordruck AP142 ausgefüllt? Der Vordruck INPS AP142 muss dem elektronischen Antrag auf Nachkauf der Studienjahre beigelegt werden, der direkt oder über die Patronate eingereicht werden kann. Nach Angabe der eigenen meldebehördlichen Daten und der Kontaktdaten müssen die Daten des Nachkaufantrags eingegeben werden, dem die Erklärung beigelegt wird; darin sind auch die Pensionskasse, bei der der Antrag eingereicht wird, und die Zeiten anzugeben, für die der Nachkauf beantragt wird. Anschließend muss die betroffene Person erklären, ob sie die Option für das beitragsbezogene System wählt oder ob sie den Rentenantrag im Rahmen einer Maßnahme eingereicht hat, die den Wechsel zum beitragsbezogenen System vorschreibt.
Mit dem Vordruck besteht auch die Möglichkeit, einen Rentenantrag basierend auf der Zusammenrechnung von Versicherungszeiten zu stellen; diese Option erfordert zwar den Wechsel zum beitragsbezogenen System, sie kann aber auch von Personen genutzt werden, die zum 31. Dezember 1995 mehr als 18 Beitragsjahre erworben hatten. In beiden Fällen sind die Daten der Einreichung der beiden Anträge anzugeben. Die betroffene Person muss vor Unterzeichnung des Vordrucks angeben, ob die Berechnung des Nachkaufbetrags nach der begünstigten oder der normalen Methode erfolgen soll, wenn es sich um einen Antrag auf Nachkauf der Hochschulstudienjahre handelt. Welche Vorteile bietet der begünstigte Nachkauf? Die Kosten für den begünstigten Nachkauf, die steuerlich geltend gemacht werden können, sind auf jeden Fall viel niedriger als bei Anwendung der Berechnung nach den versicherungsmathematischen Reserven; für jedes nachgekaufte Studienjahr wird im Jahr 2020 ein Betrag von 5265 Euro berechnet. Da die nachgekauften Studienjahre sowohl für den Rentenanspruch als auch für die Rentenhöhe angerechnet werden, ergibt sich daraus eine Zunahme der eigenen Beitragszeiten, dank der der Renteneintritt zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen kann, zumal dieser – neben anderen Voraussetzungen – auch aufgrund der aufgelaufenen Beitragssumme erfolgt.
Ob der Nachkauf vorteilhaft ist, muss von Fall zu Fall geprüft werden. Für Rückfragen und weitere Informationen zum Thema und für alle pensionsrechtlichen Angelegenheiten bietet das Patronat 50&PIÙ ENASCO kompetente Beratung an.
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