hds magazin 9/15: Vertriebswege im Handel

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Italienische Post AG – Versand im Postabonnement– G.D. 353/2003 (konv. Ges. Nr. 46, 27.02.2004) Art. 1, Abs. 1, CNS BOZEN · Jahrgang LXIII · 9/2015

hds magazin

#9/15

Monatsmagazin des Handelsund Dienstleistungsverbandes Südtirol hds-bz.it

Vertriebswege im Handel


Neu, der hds-Kleinanzeiger hds-bz.it/kleinanzeiger

Kostenlos inserieren. Der hds bietet seit Kurzem allen Usern ein Online-Anzeigenportal. Auf hds-bz.it/kleinanzeiger treffen sich Angebot und Nachfrage von Südtiroler Betrieben im Handels- und Dienstleistungssektor. Ob Geschäftslokale, Geschäftseinrichtungen oder Marktstandplätze. Geben Sie Ihre Anzeige auf: Der Dienst ist kostenlos und steht jedem offen.

handels- und dienstleistungsverband Südtirol


editorial

Wie kommt die Ware zum Kunden? titelgeschichte Zwei Handelsformen genauer erklärt

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aktuelles Neue Lehrlingsplakette für Betriebe

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trends Bio ist gefragt

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bezirke Neues Führungsduo in Bozen

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berufsgruppen d+p stellt sich vor

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bildung Bald kommt die neue Kursbroschüre

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Selbstverständlich gehört die Suche nach neuen Geschäfts- und Verkaufskonzepten, die gesetzlich vorgesehen und geregelt sind, zum Rüstzeug eines jeden erfolgreichen Unternehmers. Neue Instrumente im Verkauf oder Zusatzdienste können das bestehende Geschäft ergänzen und bereichern. Sie können entscheidende Faktoren sein, um weiterhin am Markt bestehen zu bleiben.

betriebe informieren Große Ehre für teamblau

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rechtsberatung Mehr zum Thema Datenschutz

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Was aber alle Handelsformen in sich tragen sollten, sind Werte, die im tagtäglichen Kontakt mit den Kunden generiert werden und entsprechend Mehrwert für den Kunden schaffen. Dazu gehören Vertrauen, persönliche Beratung und personalisierte Dienstleistungen, Service, Nähe, lokale Produkte, Qualität, Regionalität, lokale Kreisläufe, kurze Transportwege, soziale Verantwortung, Nachhaltigkeit oder Umwelt.

steuerberatung Was ist Voluntary Disclosure?

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Kein anderer Wirtschaftsbereich ist so vielfältig aufgestellt wie der Handel. Nicht nur in der Größenordnung der Betriebe, in der geographischen Positionierung oder im Sortiment, sondern auch im Vertriebsweg. Es liegt einfach in seiner Natur. So ist es auch in Südtirol. In dieser Ausgabe möchten wir vor allem zwei Handelsformen genauer unter die Lupe nehmen und erklären, da sie bei Händlern, aber auch bei Gemeindeverwaltungen und Kunden immer wieder für Gesprächsstoff sorgen. Der Informations- und Aufklärungsbedarf ist also entsprechend. Es handelt sich im Konkreten um den fliegenden Handel und das Haustürgeschäft. Es bleibt unumstritten, dass bei dieser vielfältigen Handelslandschaft der stationäre Handel mit seinen vielen Klein- und Familienbetrieben in Dörfern, Ortskernen, Innenstädten und Stadtvierteln nach wie vor eine große wirtschafts- und gesellschaftspolitische Bedeutung hat. Er sorgt für lebendige, attraktive und lebenswerte Orte für Einheimische und Gäste – kurzum für Lebensqualität in den Orten. Und diese gilt es zu unterstützen und weiter zu entwickeln.

Wichtig ist auch, dass alle Handelsformen – stationärer Handel, Wanderhandel, fliegender Handel – die gleichen Auflagen bezüglich Steuern, Gebühren, Produktgewährleistung erfüllen, damit keine Wettbewerbsverzerrung stattfindet.

Bernhard Hilpold, hds-Direktor

Redaktion, Verwaltung und Werbung: 39100 Bozen, Mitterweg 5, Bozner Boden, T 0471 310 308/309, F 0471 310 396, pr@hds-bz.it, www.hds-bz.it Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes und Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Mauro Stoffella (Bereichsleiter Kommunikation) Redaktion: Dr. Sergio Colombi, Dr. Martina Reinstadler, Manuela Seebacher Grafisches Konzept: Gruppe Gut – www.gruppegut.it titelbild: istockphoto Grafik: Stefano Hochkofler Fotos: freeimages, istockphoto, Helmuth Rier, Shutterstock Druckerei: Athesia Druck GmbH – Weinbergweg 7 – 39100 Bozen Aufgegeben am 28. August 2015 Die Redaktion behält sich das Recht vor, Anzeigen zurückzuweisen. Die in Gastartikeln wiedergebene Meinung muss nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. Herausgeber: Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol Genossenschaft – Bozen, Sped. im P.A. – 45% - Art. 2. Absatz 20/b, Gesetz 662/96, Filiale Bozen, Eintragung Landesgericht Bozen Nr. 50/51 – Rep. 27256. Angeschlossen der USPI Unione Stampa Periodica Italiana

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titelgeschichte

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Vertriebswege im Handel Der fliegende Handel und das Haustürgeschäft: Zwei Handelsformen genauer erklärt.

Neue Geschäftsideen, zusätzliche Vertriebskanäle und ein scharfer Unternehmergeist sichern den wirtschaftlichen Erfolg. Innovativ zu sein bedeutet nicht immer et-

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was völlig Neues zu erfinden. Viele Betriebe greifen auf Altbewährtes zurück. Der fliegende Handel und das Haustürgeschäft sind zwei von vielen Handelsformen, die auf eine lange Tradition zurückgreifen. Für viele Betriebe eröffnen sich durch diese zusätzlichen Vertriebswege neue Chancen. Wichtig dabei ist es jedoch, seine Rechte und Pflichten zu kennen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Vorteil mobile Verkaufsstelle Der fliegende Handel ist eine besondere Form des Handels auf öffentlichen Flächen. Deshalb wird diese Vertriebsform im hds durch die Berufsgruppe der Wanderhändler vertreten. „Uns erreichen immer wieder Beanstandungen von Seiten der hds-Mitglieder. Ich möchte jedoch betonen, dass 99 Prozent der Wanderhändler im Verband keinen fliegenden Handel betreiben, sondern aus-


g l t un ns t a 0 1 5 , a r e v 2 Info ob e r . O k t B o z en , 9 2 am Uhr, tails 1 8 : 0 0 t si t z . D e z .i t Haup hds- er hds-b t n u

titelgeschichte

Begriffsbestimmung

Andreas Jobstreibizer, Präsident der Wanderhändler im hds

schließlich auf den traditionellen Märkten Südtirols unterwegs sind. Meist sind es Händler aus Nachbarregionen, die saisonbedingt nach Südtirol kommen, um ihre Ware zu verkaufen. Auch lokale Betriebe nutzen diesen zusätzlichen Verkaufsweg. Erwähnen möchte ich hier einige Bäckereien, die in den entlegenen Tälern ihre Produkte verkaufen“, erklärt Andreas Jobstreibizer. Er ist der Präsident der Wanderhändler im hds.

Wanderhandel Auch Handel auf öffentlichen Flächen oder ambulanter Handel genannt. Im Gegensatz zum stationären Handel findet der Verkauf nicht an einem festen Standort statt, sondern mit beweglichen Verkaufsstellen. Wandelhändler sind vorwiegend auf Wochen-, Monatsoder Jahrmärkten zu finden.

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Fliegender Handel Eine besondere Form des Wanderhandels, wird auch als weiterziehender Handel bezeichnet. Beim fliegenden Handel erfolgt der Warenverkauf ohne stationäres Verkaufslokal an wechselnden Orten. Haustürgeschäft Eine Form des Detailhandels. Ein Haustürgeschäft liegt vor, wenn ein entgeltlicher Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer außerhalb der Geschäftsräume (Privatwohnung des Kunden oder an seinem Arbeitsplatz) abgeschlossen wurde.

Fortsetzung auf Seite 6

Vom Schnäppchenjäger zum Genussmensch Konsumenten in Deutschland gelten als äußerst preissensibel – besonders wenn es um Lebensmittel geht. Dies hatte den Lebensmitteldiscountern jahrzehntelang zu einem Siegeszug verholfen und Lebensmittelgeschäfte letztlich zu einer Neupositionierung gezwungen. Mit Erfolg, denn nun wachsen diese doppelt so stark wie ihre DiskontKonkurrenten, wie eine aktuelle Studie zeigt. Es kann als deutlicher Indikator dafür gesehen werden, dass Verbraucher Vielfalt und Einkaufsatmosphäre beim Einkaufen wieder mehr zu schätzen wissen. Diese gesellschaftliche Entwicklung zu mehr Wertschätzung von Le-

bensmitteln zeigt sich auch in gesamtwirtschaftlichen Zahlen: Der Anteil des Lebensmitteleinzelhandels am privaten Konsum ist auf über 9,11 Prozent gestiegen. Die Neupositionierung der Lebensmittelgeschäfte mit dem Fokus auf Qualität, Frische, Atmosphäre und Beratung zahlt sich somit aus.

Mauro Stoffella, Bereichsleiter Kommunikation

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titelgeschichte 2

1 Andreas Schatzer 2 Christian Carli

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In den letzten Jahren haben Südtirols Gemeinden ein Ansteigen der fliegenden Händler verzeichnet. „Ein Grund dafür ist, dass man die notwendige Berechtigung für die Ausübung dieser Handelsform bereits durch die einfache Übermittlung einer zertifizierten Meldung an die Gemeinde erhält. Zudem hat der fliegende Händler geringere Betriebsspesen als der Einzelhändler mit festem Standort“, sagt der Präsident des Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer. Zusätzliche Vertriebsform Das Haustürgeschäft ist eine besondere Form des Detailhandels und gehört daher nicht zum Handel auf öffentlichen Flächen. „Diese Handelsform findet man hauptsächlich in ländlichen Gemeinden und ist insgesamt eher rückläufig. Auch hier ist die Übermittelung einer zertifizierten Meldung an die Gemeinde ausreichend, um die Tätigkeit ausüben zu dürfen“, sagt Schatzer. Einige Händler nutzen diese Vertriebsform vor allem als Ergänzung zu ihrem stationären Geschäft und können dadurch mehr Endverbraucher, vor allem auch in abgelegenen Ortschaften, erreichen.

Verträge, die durch ein Haustürgeschäft abgeschlossen werden, sind europaweit einheitlich zum Schutz der Verbraucher geregelt (EU-Richtlinie 83/2011), insbesondere was die Informationspflicht und das Widerrufsrecht betrifft. Das Widerrufsrecht beschreibt das Recht des Verbrauchers, einen bereits geschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist aufzuheben. Wesentlich für die Erfüllung dieser Informationspflicht und der Widerrufsbelehrung sind die All-

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gemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der Händler dem Kunden aushändigen muss und unterzeichnen lassen sollte. Mehr Informationen zum Widerrufsrecht online unter hds-bz.it/recht. Amtliche Kontrollen Werden die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten, so ist es jedem erlaubt, fliegenden Handel oder Haustürgeschäft zu betreiben. Kontrollen werden von der jeweiligen Ortspolizei durchgeführt. „Größere Probleme mit Händlern, die fliegenden Handel oder Haustürgeschäft betreiben, gibt es in Südtirol nicht. Vereinzelt bekommen wir Hinweise von stationären Händlern, Kontrollen durchzuführen“, sagt Christian Carli, Präsident der Vereinigung der Ortspolizei und Kommandant der Gemeindepolizei Eppan.

Beim fliegenden Handel und Haustürgeschäft wird in erster Linie überprüft, ob der Händler befugt ist, Handel zu betreiben. Beim Verkauf von Lebensmitteln, zusätzlich, ob die notwendige Hygienemeldung zur Registrierung des Lebensmittelbetriebs durchgeführt worden ist. Ein fliegender Händler darf in Südtirol maximal eine Stunde, einmal am Tag am selben Platz stehen. Ist diese Stunde abgelaufen, muss er 1000 Meter weiterziehen (Handelsordnung 7/2000). Verboten sind Standorte, die den Verkehr beeinträchtigen oder nicht den sanitären oder hygienischen Standards entsprechen. Verordnungen der Gemeinden Der fliegende Handel kann in allen Gemeinden frei betrieben werden. Es können jedoch Beschränkungen und Verbote erlas-


Regelungen und gesetzliche Bestimmungen Vor Beginn der Tätigkeit muss der Inhaber des Betriebes eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZMT) an die Wohn- oder Rechtssitzgemeinde einreichen. Diese Meldung muss sowohl für den fliegenden Handel als auch für das Haustürgeschäft gemacht werden.

sen werden. „Vor allem, wenn die fliegenden Händler den Verkehr beeinträchtigen. Vor zehn Jahren haben wir zum Beispiel in Eppan eine Verordnung erlassen, die den fliegenden Handel im Ortskern verbietet. Es gibt hier keine Möglichkeit für den Händler, das Auto oder den Lieferwagen abzustellen“, sagt Carli. „Diese Verordnungen müssen aus Gründen des öffentlichen Interesses beschlossen werden. Beschränkungen, die auferlegt werden, um Bannzonen zum Schutz von Handeltreibenden mit festem Sitz oder auf öffentlichen Flächen zu schaffen, sind nicht zulässig“, erklärt Schatzer. Zusätzliche Vertriebswege im Handel stärken die Nähe zu den Kunden und sichern in vielen Orten die Nahversorgung. Neben persönlicher Beratung, Qualität und Regionalität werden in Zukunft auch neue, innovative Ideen einen immer höheren Stellenwert einnehmen.

mreinstadler@hds-bz.it

Für die Eröffnung der Tätigkeit unterliegen der fliegende Handel und das Haustürgeschäft denselben Bestimmungen wie der Detailhandel. Dazu gehören die Registrierung im Firmenregister der Handelskammer, Registrierung in der Agentur der Einnahmen, Inps und Inail. Auch die steuerrechtlichen Auflagen sind dieselben. Beim Kauf einer Ware muss dem Kunden ein Kassenbeleg oder eine Quittung ausgehändigt werden. Werden Lebensmittel angeboten, müssen der Betriebsinhaber oder seine Mitarbeiter die beruflichen Voraussetzungen erfüllen. Der Wanderhandel und somit auch der fliegende Handel unterliegen der Verpflichtung des Durc (Documento unico di regolarità contributiva), der jährlichen Überprüfung der ordnungsgemäßen Beitragslage. Den Gemeindeverwaltungen wird vom Südtiroler Gemeindenverband eine zentrale Datenbank der Durc-Bescheinigungen und der damit verbundenen Verwaltungsstrafen zur Verfügung gestellt. Ein fliegender Händler darf laut Südtiroler Handelsordnung 7/2000 höchstens eine Stunde, einmal am Tag am selben Platz stehen. Ist diese Stunde abgelaufen, muss er 1000 Meter weiterziehen. Die Haustürgeschäfte sind „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“, die in den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie (2011/83/EU) zum Schutz der Verbraucher fallen. Deshalb gelten für die Haustürgeschäfte, im Unterschied zum fliegenden Handel, zusätzlich noch besondere Pflichten, allen voran das Widerrufsrecht. Antworten zu den gesetzlichen Bestimmungen gibt die hds-Rechtsberatung, die für ihre Kunden auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt: Chiara Pezzi, T 0471 310 558, cpezzi@hds-bz.it.

hds: k t im l, a t n o z Ihr K tine Wal Chris 3 10 5 14, 71 t T 0 4 hds-bz.i @ l z l c wa

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aktuelles

AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO ALTO ADIGE

SÜDTIROLER KÖCHEVERBAND

Die Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen Südtirols mit den Landesräten Martha Stocker und Waltraud Deeg.

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Traditionelle Lehre fördern hds initiiert neue Lehrlingsplakette für Betriebe. Das Erfolgsmodell der dualen Ausbildung in Südtirol soll gestärkt werden. Deshalb hat die Landesverwaltung gemeinsam mit dem hds und anderen Sozialpartnern einen Lehrlingspakt ausgearbeitet und vor Kurzem unterzeichnet. In Südtirol gibt es zur Zeit rund 3400 Lehrlinge. Diese Zahl soll durch eine stärkere Zusammenarbeit um 5 Prozent steigen und die Qualität der Ausbildung gefördert werden. Jugendliche sensibilisieren Durch Workshops und Praktika sollen die Jugendlichen beim Einstieg in die Arbeitswelt unterstützt werden. Den Jugendlichen sollen die Vorteile einer dualen Ausbildung nähergebracht werden. Dafür sind Prämierungen der besten Absolventen der Berufs- und Fachschulen vorgesehen. Zudem werden den Absolventen der Lehre die weiterführenden Ausbildungen näher gebracht, darunter die berufsbegleitende Matura in der Berufsschule. Betriebe profitieren Unternehmen, die sich für die Ausbildung der Jugendlichen engagieren, haben eine wichtige gesellschaftspolitische Funktion. Um die Lehrbetriebe sichtbar zu machen, erhalten alle Unternehmen jährlich eine Plakette mit dem Slogan „Wir bilden Lehrlinge aus“. Die Plakette wurde vom hds initiiert und ausgearbeitet. Mehr Infos zur Lehrlingsausbildung in Südtirol unter hds-bz.it/bildung.

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Sozialpartner unterzeichnen Positionspapier Richtungsweisend für zukünftige Entscheidungen. „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt einen wichtigen Bereich dar, bei dem alle gefordert sind bereits jetzt konkrete Maßnahmen zu setzen“, mit diesen Worten eröffneten SWR-Präsident Philipp Moser und USEB-Präsident Dado Duzzi ein Treffen, das vor Kurzem stattgefunden hat. Neben den Vertretern aller Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen Südtirols waren auch Landesrätin Martha Stocker und Landesrätin Waltraud Deeg anwesend. Im Rahmen des Sozialpartnertisches wurde ein gemeinsames Positionspapier zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterzeichnet. Es soll richtungsweisend für die künftigen Entscheidungen sowohl auf sozialpartnerschaftlicher als auch auf politischer Ebene sein. Die gesetzten Ziele - Im Jahr 2020 eine Beschäftigungsquote von 80 Prozent zu erreichen (aktuell 76,1 Prozent). - Die Erwerbstätigenquote der Frauen von aktuell 64,1 Prozent an jene der Männer anzupassen (aktuell 77,3 Prozent). - Die Wiederaufnahme der Arbeit vonseiten der Frauen nach der Mutterschaft und Elternzeit zu erleichtern. - Junge Menschen zu unterstützen, einer der jeweiligen Qualifikation angemessenen Arbeit nachgehen zu können und diese mit ihren jeweiligen familiären Vorstellungen zu vereinbaren.

Der Sozialpartnertisch wurde im Jänner 2015 auf Initiative von SWR und USEB eingerichtet, mit dem Ziel der Einbindung aller Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in einen offenen Dialog über gesellschaftspolitische Themen.


aktuelles 3

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Die Anwärter 1 2 3

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Nadine Aichholzer aus Algund Samanta Giersch aus Dorf Tirol Elisa Schwienbacher aus Burgstall Sie vertreten die LBS Luis Zuegg Meran.

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Michael Payrer aus Ratschings Er vertritt die LBS Tschuggmall in Brixen.

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Norbert Oberlechner aus St. Lorenzen Er vertritt das Berufsbildungszen­ trum in Bruneck.

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Berufswettbewerb mit Tradition Südtirol sucht sein Verkaufstalent Im Oktober treten fünf talentierte Jungverkäufer im Finale des Berufswettbewerbes für Verkäuferlehrlinge gegeneinander an. Sie alle wollen den Titel Verkaufstalent Südtirol 2015. Die Finalisten messen ihr Fachwissen, Argumentationstechnik und professionelles Auftreten und müssen die Jury mit einem perfekten, kundenorientierten Verkaufsgespräch überzeugen. Gespannt fiebern Samanta Giersch, Michael Payrer, Elisa Schwienbacher, Norbert Oberlechner und Nadine Aichholzer dem großen Tag entgegen.

Der Berufswettbewerb Verkaufstalent Südtirol gehört bereits zum Pflichtprogramm eines jeden Jungverkäufers. Bereits zum siebten Mal wird er organisiert. „Es ist toll, wenn man sein Können mit anderen messen und die eigenen Fähigkeiten unter Beweis stellen kann“, sagt Finalist Michael. Die Landesberufsschule Luis Zuegg in Meran hat einen schulinternen Verkäuferwettbewerb organisiert. Das hat Samanta, Elisa und Nadine motiviert am landesweiten Wettbewerb teilzunehmen. „Auch unsere Fachlehrer haben ihren Beitrag dazu geleistet und uns für die Veranstaltung begeistert“, sagen Samanta und Elisa.

Was ein Verkäufer braucht Die fünf Finalisten sind sich einig: Sie alle bringen die richtigen Fähigkeiten mit, um Verkaufstalent zu werden. „Man muss offen sein, freundlich und den Kontakt zu den Kunden suchen. Vor allem aber muss man sich in den Kunden hineinfühlen und ihm das verkaufen, was er wirklich braucht und will“, erklärt Norbert. „Die Kunden muss man unterhalten, ihnen darf nicht langweilig werden. Man darf sie aber auch nicht mit Fachwissen überhäufen“, sagt Michael. „Die Arbeit und der Umgang mit Menschen ist das Schöne am Verkäuferberuf. Durch die Teilnahme am Verkaufstalent möchte ich zeigen, wie toll dieser Beruf ist“, so Nadine. Countdown zum Finale Nach der spannenden Vorausscheidung im Mai, an der 16 Lehrlinge teilgenommen haben, bereiten sich die Finalisten nun auf das große Finale am 23. Oktober vor. Die jungen Verkaufstalente müssen ein möglichst perfektes, kundenorientiertes Verkaufsgespräch mit einem Testkunden führen. Parallel dazu muss ein englischsprachiger Kunde betreut werden. „Ich werde vor allem an meinem Englisch arbeiten und mein Fachwissen über die Produkte, die ich verkaufe, vertiefen“, sagt Michael. Auch Norbert will an seinen sprachlichen Fähigkeiten feilen: „Ich werde mich gemeinsam

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mit meinem Fachlehrer auf das Finale vorbereiten. Er gibt mir auch das nötige Selbstvertrauen, um gut abzuschneiden.“ Üben, üben und üben steht auch auf dem Plan von Anwärterin Nadine. Den Finalisten winkt ein Scheck, der von der Bilateralen Körperschaft im Tertiärsektor (EbK) zu Verfügung gestellt wird. Die drei erstplatzierten Verkäuferlehrlinge werden am 11. November 2015 in Salzburg am internationalen Berufswettbewerb Junior Sales Champion International teilnehmen. Das Finale zum Verkaufstalent Südtirol 2015 findet am 23. Oktober um 18:00 Uhr in der Aula am Berufsbildungszentrum Bruneck statt. Die Veranstaltung ist offen für alle. Der hds und das BBZ laden herzlich dazu ein.

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Termine

D Veraer aktu elle ns k taltu - - - alende ngs --r -- : verahds-bz.i - - - nsta t/ ltun gen

07.09.

hds vor Ort

• hds-Ortsausschusssitzung Bruneck, hds-Büro, Romstraße 3, 19:30 Uhr

St. Ulrich montags von 14:30 bis 17:00 Uhr im Gemeindeamt. Lana donnerstags von 11:00 bis 13:00 im Rathaus, Maria-Hilf-Straße 5. St. Leonhard i. P. jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 08:00 bis 10:00 Uhr in der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt, Passeirerstraße 3. Klausen donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr, Kaffee Nussbaumer, Unterstadt 4, H 331 5714 456. Mühlbach dienstags von 08:00 bis 09:30 Uhr im Gasthof „Zur Linde“. Mals montags von 08:00 bis 10:00 Uhr im Gemeindehaus, Bahnhofstraße 19. Prad montags von 10:30 bis 12:30 Uhr in der Raiffeisenkasse. Sulden am 9. September und 9. Dezember von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Raiffeisenkasse.

12. - 17.09. • Messe iba, München (D) 17.09. • Internationaler Rentensprechtag Bozen, Nisf/Inps-Sitz, Dominikanerplatz 30 (4. Stock), 09:00 Uhr 02. - 04.10. • Südtiroler Brot- und Strudelmarkt Brixen, Domplatz 19. - 22.10.

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Sprechstunden

• Messe Hotel, Bozen, Messe 23.10.

Rentenberatung

• Verkaufstalent Südtirol - Finale Bruneck, Aula am Berufsbildungszentrum

Meran am 9., 16., 23. und 30. September sowie am 7. und 14. Oktober von 08:00 bis 12:00 Uhr im hds-Büro. Sterzing am 17. September sowie am 1. und 15. Oktober von 08:30 bis 9:30 Uhr im hds-Büro. Brixen am 10., 17. und 24. September sowie am 1., 8. und 15. Oktober von 14:30 bis 16:30 Uhr im hds-Büro. Bruneck am 17. September sowie am 1. und 15. Oktober von 11:00 bis 12:30 Uhr im hds-Büro. Schlanders am 9. und 23. September sowie am 14. Oktober von 14:00 bis 16:00 Uhr im hds-Büro. • PensPlan-Infopoints im hds (nach Vereinbarung) Kostenlose landesweite Vorsorgeberatung für Arbeitnehmer und Selbstständige. Vereinbaren Sie Ihren Gesprächstermin mit dem hds-Büro in Ihrer Nähe oder unter T 0471 978 032.

29.10. • 1. Content Marketing Day Vahrn, Bildungshaus Kloster Neustift, 14:00 Uhr

Rechtsbeistand (nach Vereinbarung)

Voll ins Blaue getroffen Vinschger Hauptort lädt zum Nachtshopping im Juli ein. Eine tolle erste blaue Einkaufsnacht liegt hinter den Organisatoren des Events – ein Erfolg, auch dank der heurigen heißen Sommernächte. Bis um Mitternacht luden die 25 teilnehmenden Betriebe zum Einkaufen in Schlanders ein. Und die Kaufleute, ganz in Blau, haben sich einige spezielle Attraktionen für ihre Gäste einfallen lassen. Sei es beim Torwandschießen, beim Glückssternfischen oder beim Testen der neuesten Espressomaschine, die Kunden waren begeistert und trugen selbst einen Hauch von Blau am Körper. Der Ansturm und das Interesse waren enorm und für großes Aufsehen sorgte die architektonische Lichtprojektion des Künstlers Alex Rowbotham. Eindrucksvolle Bilder von Gianni Bodini gekonnt am Hauptplatz in Szene gesetzt und spielerisch kombiniert. Und weitere Highlights begleiteten durch den ganzen Sommer 2015. Der hds gratuliert für das Engagement und tolle Zusammenspiel aller Mitwirkenden.

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Bozen am Montag von 11:00 bis 12:30 Uhr, am Mittwoch von 15:00 bis 16:30 Uhr im Hauptsitz des hds (T 0471 310 458). Meran jeden 1. und 3. Montag im Monat von 14:30 bis 15:30 Uhr im hds-Büro (T 0473 272 511). Brixen jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr im hds-Büro (T 0472 271 411). Sterzing hds-Büro (T 0472 766 070). Schlanders jeden Donnerstag um 14:00 Uhr im hds-Büro (T 0473 730 397). Arbeitssicherheit, Abfallwirtschaft, Umwelt und Energie (nach Vereinbarung) Die Beratungsgespräche finden in allen hds-Bezirksstellen statt. Vereinbaren Sie Ihren individuellen Gesprächstermin mit dem hds-Büro in Ihrer Nähe. Beratung in Kondominiumsangelegenheiten (nach Vereinbarung) Bozen jeden 3. Dienstag im Monat im Hauptsitz des hds (T 0471 310 505/508).


aktuelles

EbK vergibt Stipendium Studentin freut sich über 1000 Euro. Universitätsstudenten können bei der Bilateralen Körperschaft für den Tertiärsektor (EbK) um ein Stipendium ansuchen, wenn deren Diplomarbeiten den Handels- und Dienstleistungssektor betreffen. Das Stipendium der EbK wurde vor Kurzem an Bettina Hintner (im Bild) aus Sand in Taufers vergeben. Sie erhielt für ihre wissenschaftliche Abschlussarbeit 1000 Euro. Bettina Hintner studiert an der Wirtschaftsuniversität Wien und hat mit Ihrer Abschlussarbeit den akademischen Grad Bachelor of Science erlangt. Sie schrieb über „Die Bedeutung von Facebook-Marketing für KMUs im Dienstleistungssektor“. Hintners

Arbeit zeigt Techniken, wie Klein- und Mittelunternehmen im Dienstleistungssektor Facebook am besten und effektivsten für ihre Zwecke nutzen und gleichzeitig Gefahren und Risiken bestmöglich eingrenzen können. Anrecht auf das Stipendium der EbK haben alle Studenten, wenn ein Elternteil im Tertiärsektor tätig ist und die Grundvoraussetzung der regelmäßigen Einzahlungen an die EbK und Ascom/ Covelco erfüllt. Die Voraussetzungen für das Stipendium im Detail sind unter www.ebk.bz.it zu finden.

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Leasing ermöglicht Unternehmern, welche die wieder anlaufende Wirtschaftsentwicklung nutzen wollen, eine maßgeschneiderte Finanzierung von Immobilien und Maschinen zu interessanten Bedingungen. Derzeit begünstigen außerordentliche Wirtschaftsförderungsmaßnahmen investitionsfreudige Unternehmer. entsprechenden Leasingraten. Er kann dabei sowohl einen variablen als auch einen fixen Zinssatz wählen. Am Ende des Vertrags kann er das Gut erwerben, indem er den verbliebenen Restwert bezahlt. Welche Vorteile bringt Leasing? Leasing schont die Liquidität des Unternehmens, die Kreditlinien bleiben erhalten und die Kosten sind kalkulierbar. Es ist steuerlich vorteilhaft, wobei auch die Mehrwertsteuer zu hundert Prozent mitfinanziert wird.

Was konkret sind die steuerlichen Vorteile? Leasing ermöglicht die steuerliche Absetzbarkeit von Immobilien beWie funktioniert Leasing? reits in 12 Jahren, jene von MaschiDer Unternehmer wählt die Ma- nen und Anlagen in der Hälfte der schinen, Anlagen, Fahrzeuge oder normalen Abschreibungsdauer. die zu kaufende bzw. zu bauende Immobilie, die er benötigt. Die Worin bestehen die Raiffeisen Landesbank Südtirol AG besonderen Förderungen? kauft das ausgewählte Objekt und Durch die Konventionierung der stellt es dem Unternehmer sofort zur Raiffeisen Landesbank Südtirol AG Verfügung. Dieser leistet zunächst mit der Autonomen Provinz Bozen eine Anzahlung und zahlt dann, für können die Förderungen des Roeinen fest vereinbarten Zeitraum, die tationsfonds auch für das Leasing

in Anspruch genommen werden. Außerdem steht derzeit frisches Geld der Europäischen Investitionsbank und der Depositenbank für Immobilienleasingoperationen zu begünstigten Konditionen zur Verfügung.

Für wen lohnt sich das Leasing? Leasing lohnt sich für Unternehmer, die Immobilien oder Maschinen finanzieren möchten und deren Betrieb eine hohe Ertragskraft aufweist.

Sie investieren, wir finanzieren Interessantes Immobilien- und Maschinenleasing für Mittel- und Kleinunternehmen: - Mit Förderung des Rotationsfonds laut Wirtschaftsförderungsgesetz - Mit günstigen Mitteln der E.I.B. - In Verbindung mit der Depositenbank

Foto: Sabine Weissenegger

Herr Dalceggio, laut WIFO läuft die Wirtschaftsentwicklung Südtirols wieder an. Was bietet Raiffeisen Leasing® Unternehmern, die jetzt investieren? Armin Dalceggio: Vor allem wenn es um Immobilien und Maschinen geht, bietet Raiffeisen Leasing® interessante Finanzierungsmöglichkeiten. Bei Raiffeisen Leasing® handelt es sich um das Leasing der Raiffeisen Landesbank Südtirol AG. Wir haben uns in den letzten Jahren auf Leasingfinanzierungen für Mittel- und Kleinunternehmen spezialisiert. Bei der Erarbeitung maßgeschneiderter Finanzierungslösungen können Unternehmer unsere umfassenden Objektund Branchenkenntnisse und unsere Erfahrung nutzen.

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Wenden Sie sich an Dr. Armin Dalceggio Tel. 0471 946 567 armin.dalceggio@raiffeisen.it

Raiffeisen Leasing® ist eine Marke der Raiffeisen Landesbank Südtirol AG. www.raiffeisenleasing.it

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trends

Bio verdrängt traditionelle Lebensmittel 12

Konsumenten in Europa sind sich der Wichtigkeit der gesunden Ernährung bewusst. Die Nachfrage nach biologischen Lebensmitteln wächst seit einigen Jahren kontinuierlich. Nach den Vereinigten Staaten zählt Europa weltweit zu den größten Absatzmärkten für biologische Produkte. Der Boom des Bio-Lebensmittelmarktes lässt sich auch dadurch erklären, dass viele Diskonter und Supermärkte verstärkt biologische Produkte in ihr Sortiment aufnehmen. Zudem ist der Preisunterschied zwischen Bio- und Nichtbioprodukten nicht mehr so groß wie vor einigen Jahren. Beim Einkauf von Bioprodukten in Europa lässt sich ein dramatisches Nordost-Gefälle erkennen. Das liegt ei-

nerseits an der Verteilung der Kaufkraft, aber auch am Gesundheitsbewusstsein, der Ökologie und dem nachhaltigen Wirtschaften der Bewohner. Den größten Umsatz pro Kopf pro Jahr an biologischen Lebensmitteln hat die Schweiz mit 205 Euro, das ergibt fast 7 Prozent des gesamten Lebensmittelumsatzes je Einwohner. Darauf folgt Dänemark mit 162 Euro und Luxemburg mit rund 155 Euro. Österreich liegt nach Liechtenstein (134 Euro) mit 125 Euro an fünfter Stelle, das ergibt 5,6 Prozent des gesamten Lebensmittelumsatzes je Einwohner. Deutschland belegt mit 94 Euro je Einwohner den siebten Platz, nach Schweden (105 Euro).

Vor allem Männer kaufen gerne bei Händlern vor Ort ein Der inhabergeführte Einzelhandel ist in Deutschland grundsätzlich beliebt. Rund drei Viertel der Konsumenten kaufen gerne bei inhabergeführten lokalen Händlern ein – vor allem Männer stehen auf den Einkauf vor Ort. Wenn Qualität und Service stimmen, sind die Deutschen dabei durchaus auch bereit, einen höheren Preis in Kauf zu nehmen. Das zeigt eine Untersuchung des Instituts für Handelsforschung Köln (IFH) in Zusammenarbeit mit dem Verband „Der Mittelstandsverbund“, die die Einstellung deutscher Verbraucher zum lokalen Fachhandel und ihre Erwartungen an lokale Marktplätze in den Blick nimmt. Insgesamt herrscht in der deutschen Bevölkerung ein positives Bild des lokalen, inhabergeführten Handels. Dieser wird persönlich, zuverlässig und kompetent wahrgenommen. Er ist aus Konsumentensicht wichtig für lebendige Innenstädte und weist eine hohe Serviceorientierung auf. Schwächen sehen die Deutschen in kleineren und beschränkten Sortimenten sowie hohen Preisen.

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Die Stärken des inhabergeführten Einzelhandels müssen in einer zunehmenden Wettbewerbssituation aber deutlich kommuniziert werden. Dies haben laut IFH auch die Händler selbst erkannt. So werden aktuell zahlreiche Initiativen gegründet, in denen sich lokale inhabergeführte Einzelhändler gemeinsam engagieren. Ein Beispiel ist die Initiative „Buy Local“. Über alle Produktgruppen hinweg spielt eine hohe Produktqualität und die Fachkompetenz des Personals die wichtigste Rolle bei der Händlerwahl. Die Konsumenten sind mittlerweile mehrheitlich selektive Onlineshopper, die nicht nur mal online, mal offline einkaufen, sondern auch im Kaufprozess die Kanäle wechseln. Um diese Zielgruppe bereits während des Informationsprozesses auf sich aufmerksam machen zu können, ist eine Onlinepräsenz auch für den inhabergeführten lokalen Einzelhandel unumgänglich, betonen die Experten am IFH Köln. Auch Cross Channel-Services gehören demnach ins Angebot lokaler Marktplätze. So wird z. B. die Onlinereservierung von Produkten und Rückmeldung bei Wiederverfügbarkeit von 84 Prozent der Befragten positiv bewertet.


bezirke Bozen

Buratti folgt auf Giovanelli Die beiden hds-Ortsobleute in Bozen: Thomas Rizzolli (l.) und Simone Buratti.

Ortsobmannwechsel in der Landeshauptstadt. Simone Buratti von der gleich-

namigen Bozner Firma ersetzt Luciano Giovanelli als hds-Ortsobmann. Der 26-Jährige wurde im Rahmen der letzten Ortsausschusssitzung ernannt und unterstützt in Zukunft Thomas Rizzolli, der mit ihm die Aufgabe als hds-Ortsobmann von Bozen

teilt. Giovanelli war nach seiner Wahl in den Gemeinderat bzw. nach seiner Ernennung als Stadtrat von all seinen Funktionen im hds zurückgetreten. Giovanelli wurde für seinen Einsatz gedankt, insbesondere für seinen Beitrag zur Belebung des natürlichen Einkaufszentrums rund um die Freiheitsstraße.

Zur Person Buratti Simone Buratti führt in dritter Generation den historischen Betrieb in der Bozner Weintraubengasse. Seine Familie ist im Einzelhandel, Großhandel und in der Gastronomie tätig. Zu seinen wichtigsten Anliegen gehören das zügige Vorantreiben verschiedenster städtischer Aufwertungs- und Verbesserungsmaßnahmen: die Einführung eines professionellen Stadtmarketings, die Pflege und Sauberkeit der Stadt, der Straßen und Passagen insbesondere der Grünflächen, eine angenehme und einheitliche Beleuchtung und eine besser organisierte Müllsammlung.

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pperez@hds-bz.it

Bozen

Eine kulinarische Rundreise Preisträger freuen sich über Kellereibesichtigung. Vier Bozner Kaufleute durften sich kürzlich über eine Führung und eine Weinverkostung in der Kellerei Tramin freuen. Die Gewinner Alexander Tscholl und Eugen Vicari (Stubenfein), Deborah Lorenzini (Home Living) und Norbert Dellantonio (Ritz) haben heuer während der Bozner Weinkost ihre Schaufenster dem Thema Wein gewidmet. In der bekannten Südtiroler Kellerei Tramin wurden die Kaufleute und ihre Mitarbeiter, der hds-Verantwortliche der Stadt Bozen, Pietro Perez, sowie der Direktor des Konsortiums Südtiroler Wein Werner Walboth und der Präsident Maximilian Niedermayr empfangen. Die schönsten Schaufenster sind in der Fotogalerie auf hds-bz.it zu finden.

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bezirke

Pustertal | Meran / Burggrafenamt

Treue, Zufriedenheit, Loyalität

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hds-Ehrendiplom für 30 Jahre Mitgliedschaft. Langjährige

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hds-Mitglieder werden mit einem Ehrendiplom gewürdigt. Gar einige Mitglieder wurden vor Kurzem vom hds-Bezirksleiter Peter Zelger persönlich besucht bzw. wurden im hds-Büro in Meran von Bezirksleiter Günther Sommia empfangen. Als Dank für Treue und beständige Mitgliedschaft erhielten sie die hds-Urkunde. Bereits seit 30 Jahren beim hds sind: 1 Maria Agnes Oberhollenzer (Bruneck) 2 Panalex GmbH (Olang) 3 Renata Martina Piazzi (Unsere Liebe Frau im Walde – St. Felix)

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K DAN hdsmagazin #9/15

E

Meran | Bruneck

Keine Almosen hds-Ortsgruppen fordern strengeres Bettelverbot. Die Bettelei auf öffentlichen Plätzen und Straßen gehöre eingeschränkt und entsprechend kontrolliert. Es handle sich dabei zum Großteil um organisiertes Betteln, gegen das sehr wenig getan wird. Für Probleme und Unbehagen sorge dabei vor allem die aufdringliche und zum Teil aggressive Bettelei. „Die Bettler schrecken vor nichts zurück, und kommen des öfteren direkt in Geschäfte und Gastbetriebe. Dies schadet dem Image unserer Städte und Dörfer“, beschreiben die hds-Ortsobleute von Meran und Bruneck, Gundolf Wegleiter 1 und Daniel Schönhuber 2 , die derzeitige Situation. Der hds fordert von den Gemeindeverwaltungen verstärkten Einsatz in Sachen Bettelverbot. Auch in Bozen sind Maßnahmen getroffen worden, um die bestehende Bestimmung zu verschärfen. Unter anderem sei das Betteln nicht mehr nur vor Gastlokalen und Restaurants ausdrücklich verboten, sondern auch drei Meter vor Geschäften. „Die konkrete Festlegung eines Abstandes lässt keinen Interpretationsspielraum zu. Es wäre aus unserer Sicht daher sinnvoll, das Betteln generell im Umkreis der Geschäfte bis z. B. auf drei Metern zu verbieten. So wie das eben die Gemeinde Bozen gemacht hat“, meinen abschließend Wegleiter und Schönhuber.


bezirke Der hds-Ortsausschuss mit Bürgermeister Peter Brunner (3. v. l.): Annelies Janek Tschaffert, Franz Jöchler, Bettina Kerer, Brigitte Plunger, Margit Oberhofer und hds-Bezirksleiter Michael Kerschbaumer.

Brixen

Neue Ideen und Vorschläge für Bischofstadt Antrittsbesuch bei Bürgermeister Peter Brunner. Die Aufwertung der Innenstadt,

eine kundenfreundliche Parkraumbewirtschaftung und eine stärkere Positionierung des Handels im Stadtmarketing: Vor allem diese Themen und Anliegen standen im Mittelpunkt des kürzlich stattgefundenen Antrittsbesuchs des hds-Ortsausschusses Brixen bei Bürgermeister und Wirtschaftsstadtrat Peter Brunner.

Brixen

Lauben positiv bewertet Internationale Auszeichnung für Bischofstadt. TripAdvisor, das weltweit größte

Internet-Portal zum Austausch von Reiseerfahrungen, hat den Brixner Lauben kürzlich das Certificate of Excellence

Notwendige Maßnahmen „Es gilt den Wert unserer Stadt wieder in den Vordergrund zu stellen. Vor allem den Wert der Altstadt, die nach wie vor die größte Strahlkraft hat“, betonen die hdsOrtsausschussmitglieder. Um dieses Ziel zu erreichen, stellten sie dem Bürgermeister eine Reihe von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen vor. Dazu gehören die Rückführung wichtiger frequenzbringender Ämter und Strukturen in die Innenstadt, die Wiedergewinnung von Altbauwohnungen sowie die Revitalisierung des Hofburggartens. Was den Bereich der Mobilität und der Erreichbarkeit anbelangt, so fordert der hds mehr Kundenfreundlichkeit. Maßnahmen dazu sind die Einführung einer Gratisparkstunde, eine vergünstigte Tagesparkkarte für mehrere Stunden und die Realisierung des Mittelanschlusses.

Umsetzung möglich Für eine weitere Belebung der Stadt sind die Schaffung von 2000 zusätzlichen Betten im mittleren und gehoberen Bereich sowohl in der Innenstadt als auch in der Umgebung sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Vier-Sterne-Bereich in Elvas förderlich. Dabei gilt es die Frequenz in der Stadt besonders in den Nebensaisonen zu erhöhen. Bürgermeister Peter Brunner zeigte sich offen für die Verbesserungsvorschläge des Verbandes und zuversichtlich, dass eine Reihe von diesen auch umgesetzt werden könnten.

Award 2015 verliehen. Diese Auszeichnung ist ein Spiegelbild der Eindrücke und ausgezeichneten Bewertungen der Brixner Lauben von zahlreichen Besuchern auf einem der beliebtesten Reiseportale. Das Zertifikat zeichnet Strukturen aus, die auf TripAdvisor laufend ausgezeichnete Bewertungen erhalten. Um sich für den begehrten Award zu qualifizieren, mussten die Brixner Lauben über ein Jahr lang konstant ein Bewertungsniveau von vier bzw. fünf möglichen Sternen halten, die von Besuchern online vergeben wurden.

Insgesamt werden nur zehn Prozent jener Strukturen ausgezeichnet, die auf der TripAdvisor-Website zu finden sind, darunter Sehenswürdigkeiten, spezielle Orte, Hotels, Gastronomielokale und Geschäfte. Bewertet wird vor allem Ambiente, PreisLeistungs-Verhältnis, Service und Essen.

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berufsgruppen hds-bz.it/handelsagenten

- Zulässig sind vor dem 1. Juni 2001 abgeschlossene Wettbewerbsverbote, die kein Entgelt für die Einhaltung des Wettbewerbsverbots seitens des Agenten in der Zeit nach Beendigung des Agenturvertrags vorsehen; mit Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 422/2000 am 1. Juni 2001 wurde dann die Einführung von Wettbewerbsverboten erschwert. - Da es keine eigene Übergangsregelung des Gesetzgebers gibt, kann das Gesetz Nr. 422/2000 nicht Anwendung finden auf Wettbewerbsverbote, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen wurden, auch wenn diese sich auf Agenturverträge beziehen, welche zu einem späteren Zeitpunkt beendet wurden sowie auf noch nicht ausgeführte Wettbewerbsverbote.

lsala@hds-bz.it

Handelsagenten und -vertreter

Nachvertragliches 16 Wettbewerbsverbot Kassationsgericht äußert sich zur Beendigung des Agenturvertrags. Mit einem Urteil vom 11. Juni 2015 hat sich das Kassationsgericht erneut mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Agenturverhältnisses befasst. Das oberste Gericht hat zunächst die rechtliche Entwicklung dieses Rechtsinstituts rekonstruiert und anschließend folgende Rechtsgrundsätze festgelegt:

- Im Sinne des Art. 1751 bis Zivilgesetzbuch muss das nachvertragliche Wettbewerbsverbot für Agenten nach Beendigung des Agenturverhältnisses schriftlich festgelegt werden und muss dasselbe Absatzgebiet, dieselben Kunden und Produkte betreffen, für die der Agenturvertrag abgeschlossen worden war. Das Wettbewerbsverbot kann für längstens zwei Jahre festgelegt werden. - Seit 1. Juni 2001 wird das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Agenturvertrags ausschließlich für Agenten angewendet, die ihre Tätigkeit in Form einer Einzelfirma, einer Personen- oder Kapitalgesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter sowie – falls in den Kollektivtarifvereinbarungen vorgesehen – in Form einer Kapitalgesellschaft ausüben, die ausschließlich oder hauptsächlich von Handelsagenten gegründet wurde. - Aus dem Wortlaut des Art. 1751 bis Zivilgesetzbuch gehen nicht die wesentlichen Inhalte des Wettbewerbsverbots bei sonstiger Nichtigkeit hervor. Darin wird nur festgelegt, dass zum Schutz der Berufsfreiheit des Agenten in der Zeit nach Beendigung des Agenturvertrags das Verbot die vorgesehene Dauer nicht überschreiten darf. - Wenn das Wettbewerbsverbot die in Art. 1751 bis Zivilgesetzbuch vorgesehenen Grenzen überschreitet, bleibt das Verbot aufrecht, verliert aber seine Gültigkeit für den darüberhinausgehenden Teil. - Wenn im Wettbewerbsverbot keine Angaben zum Absatzgebiet, zu den Kunden oder Produkten gemacht werden, hat dies nicht unmittelbar die Ungültigkeit des Verbots zur Folge, außer diese Punkte werden nicht im Agenturvertrag festgelegt oder können nicht auf dem Interpretationsweg festgelegt werden.

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Handelsagenten und -vertreter

Stiftung Enasarco Gegenverrechnung nun auch für Pensionen. Mitglieder, die mehrere direkte oder indirekte Pensionsbezüge erhalten, könnten einen niedrigeren oder höheren Betrag erhalten als üblicherweise, je nachdem, ob sie eine Steuerschuld oder ein Steuerguthaben verzeichnen. Wie jedes Jahr verrechnet die Stiftung im Zeitraum August-September nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Beträge aus Steuerguthaben und -schuld. Die Betroffenen erhalten eine detaillierte Mitteilung mit Angabe der Beträge und der Modalitäten der Gegenverrechnung. Rentner mit einem Steuerguthaben, die also zu viel Steuern gezahlt haben, erhalten den Betrag als Einmalbetrag im Rahmen der Rentenzahlung für August/September; den Personen, die hingegen eine Steuerschuld aufweisen, wird der dem Fiskus geschuldete Betrag ratenweise von den Rentenbezügen der darauffolgenden drei Zweimonatszeiträume abgezogen.

lsala@hds-bz.it


berufsgruppen Handelsagenten und -vertreter Handelsagenten und -vertreter

Versicherung gegen Führerscheinentzug Die geltende Regelung. Am 25. März 2009 ist die neue Verordnung der Versicherungsaufsichtsbehörde ISVAP zu Verträgen in Kraft getreten, die das Risiko des Führerscheinentzugs (ritiro della patente) und des begrenzten Fahrverbots (sospensione della patente) nach einem Verkehrsunfall und/ oder einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung versichern. Die Art. 4 und 16 der betreffenden ISVAPVerordnung und insbesondere der Art. 16 (Versicherung gegen Schäden des Arbeitgebers infolge der Anordnung eines Fahrverbots oder Führerscheinentzugs gegen Dritte) regeln die hier beschriebene Versicherung.

Rechtliche Korrektheit der Versicherung Im Wortlaut des Artikels wird präzisiert, dass der wirtschaftliche Schaden des Arbeitgebers oder des Unternehmens versichert werden kann, der infolge der Verhängung eines zeitlich begrenzten Fahrverbots oder eines Führerscheinentzugs gegen Beschäftigte des Unternehmens eintritt, deren Einsatz als Fahrer von Kraftfahrzeugen wesentlich für die Ausübung der betrieblichen Tätigkeit ist. Nun kommen einige Fragen auf: Wenn eine Einzelfirma, in der die betriebliche Tätigkeit von einer einzigen Person, z. B. von einem Handelsagenten, ausgeübt wird, eine Versicherung gegen Führerscheinentzug mit einem Tagegeld für die Tage ohne Fahrerlaubnis infolge des Führerscheinentzugs oder des Fahrverbots abschließt, und in dieser Versicherung die Einzelfirma gleichzeitig als Versicherungsnehmer und Versicherter aufscheint, ist diese Polizze im Sinne der genannten Verordnung legal oder abweichend? Kann der Schaden des Inhabers der Einzelfirma nach Verhängung des Führerscheinentzugs oder des Fahrverbots gegen seine

Person, wodurch er als indirekte Folge sein – für seine berufliche Tätigkeit unverzichtbares – Fahrzeug nicht nutzen kann, versichert werden? Kriterien für den Abschluss einer korrekten Polizze Der Art. 16 zeichnet sich nicht durch Klarheit aus. Zweck der Bestimmung ist es zu vermeiden, dass der Empfänger des Tagegelds identisch ist mit der Person, die den Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen hat, wegen dem das Fahrverbot oder der Führerscheineinzug angeordnet wird. Die Versicherungsaufsichtsbehörde ISVAP hat den Versicherungsunternehmen, die das Risiko des Verlusts der Fahrerlaubnis versichern, erklärt, unter welchen Voraussetzungen die Versicherungsleistung erfolgen kann: - Bei Bestehen eines Drittverhältnisses zwischen Betrieb/Arbeitgeber-Versicherungsnehmer und der Person, gegen die das Fahrverbot oder der Führerscheinentzug angeordnet wird. - Eintritt eines wirtschaftlichen Schadens für den Betrieb/Arbeitgeber infolge der Verhängung des Fahrverbots oder des Führerscheinentzugs gegen einen Mitarbeiter/ Beschäftigten. - Das Führen von Kraftfahrzeugen durch den Mitarbeiter/Beschäftigten muss ein wesentlicher Teil der von ihm ausgeübten Tätigkeit sein. Der Vertrag kann somit nicht von Einzelfirmen oder Freiberuflern abgeschlossen werden.

Studie über die Agenten in Europa Italien an erster Stelle. Der Europäischen Kommission in Brüssel wurde im Juli eine Analyse der strategischen Bedeutung der Handelsagenten vorgelegt. „Die Kommission hat dabei u. a. das Engagement von Fnaarc und Eurocommerce hervorgehoben und die italienische Richtlinie von 1986 bestätigt“, erklärt Maria Simonetta Maffizzoli, Fnaarc-Koordinatorin für Eurocommerce. Anhand der bis Ende 2012 ausgewerteten Daten wird die Zahl der erwerbstätigen Handelsagenten, die seit 2008 zunimmt, auf 1.700.000 geschätzt. An der Spitze liegt Italien mit 220.000 Agenten, mit großem Abstand folgen Spanien, Frankreich und Deutschland.

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lsala@hds-bz.it

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berufsgruppen hds-bz.it/werbefachleute hds-bz.it/grosshandel hds-bz.it/bildung

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Werbefachleute

GroSShandel

d+p ... wer ?

Berufe heute

Alles was dieses Label ausmacht. Das grafische Gewerbe in Südtirol ist näher zusammengerückt. d+p vereint verschiedenste Medienberufe, die an der Ausarbeitung eines Medienproduktes beteiligt und in Südtirol ansässig sind. Kaum eine andere Branche verfügt über ein derart kapillares Standortnetz, wie das Grafik- und Mediengewerbe. Das hängt auch mit der Unternehmensstruktur der daran Beteiligten zusammen. Vielfach handelt es sich um Einzel- und Kleinunternehmen oder Freiberufler. In Südtirol sind 730 Unternehmen, Druckereien, Design- und Grafikstudios, Agenturen und Fotografen für ihre Kunden tätig. Die rund 2500 Beschäftigten erwirtschaften gemeinsam einen Jahresumsatz von ca. 350 Millionen Euro. Geld, das auf unterschiedlichste Art und Weise wieder in den Südtiroler Wirtschaftskreislauf zurückfließt: in Form von Löhnen und Gehältern, in Form von Investitionen, in Form von Steuern.

CQC muss erneuert werden. Der Fahrerqualifizierungsnachweis, auch Berufsführerschein oder „Carta di Qualificazione del Conducente“ (CQC) genannt, ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Berufsfahrer und muss für dessen Ausübung durch Auffrischungskurse periodisch erneuert werden. Die Auffrischungskurse dauern 35 Stunden und müssen innerhalb - 9. September 2016 für den Gütertransport und - 9. September 2015 für den Personenbeförderung besucht werden. Wenn der CQC nicht innerhalb der genannten Fristen erneuert wird, verliert er seine Gültigkeit. In diesem Falle muss der Berufsfahrer den 140 Stunden-Basiskurs besuchen und die Prüfungen dazu bestehen. Der CQC muss alle fünf Jahre erneuert werden. Der hds organisiert CQC-Auffrischungskurse. Kontakt hds-Bildung in Bozen: T 0471 310 323/324, bildung@hds-bz.it

Die Gründe, die Hintergründe, die Fakten. Die Werbefachleute im hds (Target) sind auch am Gemeinschaftsprojekt designed+produced in Südtirol/Alto Adige beteiligt. Vor Kurzem wurde auch ein Paradebeispiel mit dem d+p-Label herausgegeben. Dabei handelt es sich um die Vorstellung der Kooperation, versehen mit einer knackig frischen Sprache und einem grafisch coolen Design. www.dp-st.it: die Modalitäten für die Benutzung des Labels online.

smaffei@hds-bz.it

GroSShandel

hneuhauser@hds-bz.it

Die elektronische Registerführung

ing Day Market r t n e t n h 1. Co 14:00 U s 29.10. – hau s g n u d Bil t Vahrn, Neustif Kloster n@hds-bz.it e p chgrup Info: fa hdsmagazin #9/15

Neue Pflicht ab 1. Oktober. Für eine Reihe von Lebensmittelprodukten gilt ab 1. Oktober 2015 die Pflicht, die Ein- und Ausgangsregister in elektronischer Form und innerhalb des SIAN (Sistema Informativo Agricolo Nazionale) zu führen (Gesetzesdekret Nr. 91 vom 24.06.2014). Betroffen sind folgende Produktkategorien: Zuckersubstanzen (wie Saccharose, ausgenommen Staubzucker, Glukose und Isoglukose, auch in aufgelöster Form), Mehl- und Teigwaren, Butter und Milchpulver oder Milch in sonstiger haltbar gemachter Form. Bei Weinbauerzeugnissen, welche Tafeltrauben beinhalten und für die die Verarbeitung eingeleitet wurde, sowie Nebenerzeugnisse, Moste, Säfte und gegorene Produkte mit Alkohol, die von diesen Trauben oder deren Nebenerzeugnissen stammen, gilt die Pflicht der elektronischen Registerführung ab 1. Jänner 2016. Mehr Infos: Stephanie Maffei, T 0471 310 422, smaffei@hds-bz.it.


berufsgruppen hds-bz.it/eishersteller

Eishersteller

Qualität auf dem Prüfstand Eisgenuss in Südtirol

Handwerklich hergestelltes Speiseeis wird untersucht. Die Speiseeisher-

steller im hds begrüßen die jüngste Untersuchung von Speiseeis im Raum Bozen. Kontrolliert wurden 27 Eisdielen, davon 12 hds-Mitgliedsbetriebe. „Die Ergebnisse des Tierärztlichen Dienstes zeigen markante Unterschiede in der Verwendung von Zutaten und Zusatzstoffen. Die amtlichen Inspekteure haben sowohl die Produktionsstätten als auch die verwendeten Rohstoffe kontrolliert, Muster entnommen und die Inhaltstoffe auf deren Güte analysiert. Und das ist gut so. Nur durch eine regelmäßige Überwachung wird die Qualität des Produktes Eis sichergestellt“, betont der Präsident der Speiseeishersteller, Martin Kaufmann (im Bild). Gütesiegel Eisdiele Die Eishersteller im hds haben sich schon immer für die Festlegung und Einhaltung der Richtlinien für handwerklich produ-

ziertes Speiseeis eingesetzt. Nicht zuletzt sei die entsprechende Durchführungsverordnung zur Handwerksordnung auf Drängen der Berufsgruppe entstanden, um gute, gesunde und heimische Qualitätsprodukte zu garantieren. In der Durchführungsverordnung wurde der Begriff Eisdiele verankert. Nun dürfen sich als Eisdiele nur jene Betriebe bezeichnen, die das Eis in den eigenen Produktionsstätten selbst herstellen. Darüber hinaus wurden die Qualitätskriterien festgelegt. Und wie von der Handwerksordnung vorgesehen, braucht es berufliche Voraussetzungen, um Speiseeis erzeugen zu können. „Ziel ist und bleibt es, sich mit diesen Qualitätsrichtlinien eindeutig vom Industrie-Massenprodukt abzuheben“, erklärt Präsident Kaufmann.

Das Landesamt für Handwerk wacht über die Einhaltung der in der Handwerksordnung verankerten Bestimmungen. Eishersteller, die sich als Eisdiele bezeichnen, müssen folgende Vorschriften beachten: 1 Zur Herstellung von Milcheis sind Halbfertigprodukte zulässig, sie dürfen jedoch nicht 10 Prozent des Gesamtgewichts überschreiten. 2 Zusatzstoffe (Farbstoffe, Konservierungsmittel, Antioxydationsmittel, Emulgatoren, Stabilisatoren, Säuerungsmittel, Geliermittel, Verdickungsmittel und Überzugmittel) dürfen verwendet werden, mit Ausnahme der künstlichen Farb- und Aromastoffe sowie Süßstoffe. 3 Im Fruchteis müssen mindestens 30 Prozent Früchte sein. Die Früchte können frisch, gefroren oder aus Fruchtzubereitungen stammen. 4 Im Zitroneneis müssen mindestens 10 Prozent Früchte sein. Die Zitronen können frisch, gefroren oder aus Fruchtzubereitungen stammen. 5 In der Grundmischung für Milcheis, muss 70 Prozent Anteil von Milch oder Milchprodukten sein. Dabei ist Milchpulver nicht eingerechnet. Dies kann jedoch zur Bilanzierung der Mischung dazugegeben werden. 6 Bei Eiercremeeis beträgt der Mindestanteil an Eigelb 6 Prozent. Das Eigelb kann aus rohen Eiern oder aus pasteurisierten Eiern stammen. 7 Der Zusatz an Pflanzenfett ist verboten (außer es handelt sich um charakteristische Fettanteile – z. B. das Fett von Nüssen in der Nusspaste).

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skuhn@hds-bz.it

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berufsgruppen hds-bz.it/junge hds-bz.it/makler

Junge im hds

Beruf & Familie

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Zu Gast bei Familienlandesrätin Deeg. Bessere Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen, zusätzliche Angebote während der Ferienzeiten, einen bedarfsorientierten Ausbau der Kindertagesstätten und Tagesmütterdienste im ländlichen Raum sowie eine finanzielle Unterstützung für Unternehmerinnen im Mutterschaftsurlaub: Diese Forderungen und konkrete Lösungsansätze wurden von den Jungen im hds in einem Positionspapier festgeschrieben. Dieses wurde nun vor Kurzem an die Landesrätin für Familie, Waltraud Deeg, überreicht. Konzept vorgestellt. Waltraud Deeg begrüßte, dass sich die Unternehmergruppe für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzt. Sie stellte den hds-Vertretern ihr Konzept zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung vor. „Derzeit gibt es in Südtirol Betreuungsplätze für rund 20 Prozent der Kinder unter drei Jahren. Unser Ziel ist es, in jeder Gemeinde ein sicheres Mindestangebot zu schaffen. Wir orientieren uns dabei an europäischen Standards. Von diesen Investitionen profitieren die Familien, die Wirtschaft, der Arbeitsmarkt und die Gesellschaft“, sagt die Landesrätin Deeg.

gutschein für neumitglieder

Der Gruppe Junge im hds können alle Unternehmer und Führungskräfte von hds-Mitgliedsbetrieben kostenlos beitreten. Die Altersgrenze ist 39 Jahre. Alle neu eingeschriebenen hds-Mitglieder (Zeitraum: August bis Dezember 2015) haben Anspruch auf einen Gutschein für Beratungsdienste in der Rechts- und Betriebsberatung. Er ist nicht für vorausgelegte Spesen gültig und bis zum 30. Juni 2016 einlösbar. Mehr Infos: Petra Blasbichler, T 0471 310 318, pblasbichler@hds-bz.it.

Tolle Atmosphäre und konstruktiver Austausch: v. l. Waltraud Deeg, der Präsident der Jungen, Christian Giuliani, Vorstandsmitglied Monika Unterthurner, Vizepräsident Johannes Winkler und der Direktor des Familienressorts, Stefan Walder.

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Makler

Halten uns an Ehrenkodex Krisenherd seriöse Makler und Schwarzvermittler. Die Südtiroler Maklervereinigung wurde 1951 gegründet und zählt über 60 Mitglieder. Die Mitglieder der Vereinigung zeichnet die Einhaltung hoher Qualitätsstandards und standesethischer Grundsätze aus. Die Grundsätze der Südtiroler Maklervereinigung umfassen die Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft und einer freiheitlichen Eigentumsordnung sowie die Förderung des privaten Grundeigentums. Vor Kurzem hat die Jahresversammlung der Südtiroler Makler stattgefunden mit nur einem Hauptthema: der Kampf und Einsatz gegen die Schwarzvermittler in Südtirol. Qualitätssiegel Immobilienmakler. „Der Beruf des Immobilienmaklers wird durch ein gesamtstaatliches Gesetz geregelt, das die beruflichen Voraussetzungen festlegt. Nur eingetragene Makler dürfen dem Beruf nachgehen. Der Makler ist in der Handelskammer als solcher eingetragen und kann dies auch durch einen Ausweis belegen. Leider bieten hierzulande auch Personen ihre Vermittlungstätigkeit an, ohne dafür die vorgeschriebenen Voraussetzungen zu haben. Das sind Schwarzvermittler und auch solche, die Büros eröffnen und mit inkompetenten und unqualifizierten Mitarbeitern auf Provisionsbasis auf dem Immobilienmarkt tätig sind“, betont Präsident Herbert Arquin. Ziele definiert. Präsident Arquin will in Zukunft die Kontakte zu verschiedenen Institutionen, wie zur Handelskammer intensivieren, um verstärkt gegen die Schwarzvermittlung vorzugehen. Die Ausbildung zum Makler ist intensiv und soll das Fundament für bestmögliche Beratung sein. Aus diesem Grund soll die Fortbildung innerhalb der Südtiroler Maklervereinigung verstärkt werden.

Die Vorstandsmitglieder der Maklervereinigung: v. l. Hugo Kofler, Alex Benedetti, Thomas Agostini, Alexandra Schenk, Siegmar Tschenett, Herbert Arquin, Thomas Oberrauch, Helga Locher und Andre-Benedict Niederkofler.


berufsgruppen hds-bz.it/metzger hds-bz.it/wanderhaendler

Sylvia Ebner, Südtirols erste diplomierte Fleischexpertin.

Metzger

Erste Fleischsommelière in Südtirol Fachkenntnisse und Beratungskompetenz. Wer mit Qualitätsprodukten

zu tun hat, braucht ein umfassendes Fachwissen. Nur dadurch wird den Kunden die bestmögliche Beratung geboten. Nach einer Spezialisierung im Bereich Wein, Käse und Kaffee, gibt es seit einigen Jahren auch eine entsprechende Weiterbildung für Fleischwaren. Als erste Südtirolerin darf sich Sylvia Ebner von der Metzgerei Ebner in St. Pauls/Eppan diplomierte Fleischsommelière nennen. Vor Kurzem hat sie den Lehrgang in Österreich erfolgreich abgeschlossen. „Bevor ich vor 10 Jahren durch meine Heirat in die Metzgerei kam, habe ich in einer Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet. Durch den Kurs zum Fleischsommelier habe ich Spezialwissen erwerben können, das ich nun meinen Kunden mit Freude weitergeben darf. Darauf bin ich sehr stolz“, sagt Ebner. Experten erkennen gutes Fleisch nicht nur am Geschmack. Fleischsommeliers wissen, wo man es findet und wie man es zubereitet. Der Lehrgang zum Fleischsommelier ist in drei Module aufgebaut. Den Absolventen wird neben einem klassischen Fachwissen rund um Fleisch hohe Kompetenz in der Aufbereitung, Präsentation und Beratung

vermittelt. „Wir haben die Themen Fleischproduktion, Kulturgeschichte, Ethik in der Tierhaltung, gesetzliche Vorschriften, Qualitätsmanagement oder Produktion der Fleischerzeugnisse behandelt. Zusätzlich haben wir eine Verkaufsschulung erhalten. Auf dem Weg zur Fleischsommelière habe ich sehr viel Neues gelernt und konnte tolle Erfahrungen sammeln. Ich koche auch gerne zu Hause mit Fleisch und probiere neue Rezepte aus“, erklärt Ebner. Am Ende des Lehrgangs findet eine Prüfung statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Zudem müssen die Absolventen eine Abschlussarbeit schreiben. „Ich habe das Thema Südtiroler Speck behandelt. Dafür habe ich das Speckkonsortium und einen Betrieb in Südtirol besucht sowie mit dem ehemaligen Prüfer der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) Paul Christanell und dem Sternekoch Herbert Hintner gesprochen“, sagt Ebner. Zielgruppe für die Ausbildung sind Personen, die bereits fundiertes Wissen über dieses Thema vorweisen können, wie etwa Fleischer und Fleischwarenverkäufer, Köche und Wirte. „Ich würde den Lehrgang zum Fleischsommelier auf jeden Fall weiterempfehlen. Man lernt viel Neues und dieses Wissen kann man in seinem Betrieb wunderbar umsetzen“, sagt Ebner abschließend.

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Wanderhändler

Gutes vom Markt

Neues Erscheinungsbild für Berufsgruppe. Vor Kurzem stellten die Wanderhändler im hds das neue, gemeinsame Erscheinungsbild vor. Unter dem Motto Der Markt macht’s! wird die Berufsgruppe in Zukunft auf den Südtiroler Märkten auftreten. Der neue Aufkleber dient als Identifizierung der Wanderhändler und soll sie für Kunden schnell erkennbar machen. Der Aufkleber für den Lieferwagen kann unter hds-bz.it/bestellung angefordert werden.

cwalzl@hds-bz.it

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hd Online s-bz.it/kur se anme ldu Kursd ng und alle etails .

bildung hds-bz.it/kursbroschuere hds-bz.it/bildung

Ab in den Weiterbildungsherbst

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Vollkornprodukte sind gesund Ein Beitrag von Ernährungswissenschaftlerin Ivonne Daurú Malsiner. Vollkornprodukte sind wahre Nährstoffkonzentrate. Sie enthalten dreimal mehr Magnesium als weißes Brot oder weiße Nudeln. Magnesium ist bei Arbeitsstress besonders wichtig und ein Mangel führt zu rascher Ermüdung, Konzentrationsschwäche und Nervosität. Vollkornprodukte sind außerdem reich an Vitamin B1, das für den Stoffwechsel der Nervenzellen notwendig und deshalb für die „Kopfarbeit“ wichtig ist. Tipp: Wähle täglich ein Vollkornprodukt (z. B. Vollkornbrot, Vollkornnudeln) und wöchentlich eine Speise mit Hülsenfrüchten.

Die neue hds-Kursbroschüre ist da. Die aktuelle Broschüre Herbst-Winter 2015/16 trifft in diesen Tagen bei Ihnen ein. Werfen Sie einen Blick auf unsere aktuellen neuen Weiterbildungsprojekte. Von der Weinfachkunde sowie Obst und Gemüse für Fachverkäufer, über dem Siegeldschungel im Regal bis hin zur Ersten Hilfe am PC. Spezialangebote für Jungunternehmer, Infoveranstaltungen sowie die Standardkurse Arbeitssicherheit stehen ebenfalls auf dem Programm. Es sind wieder zahlreiche spannende Seminare mit dabei. Wir freuen uns auf Ihr reges Interesse! Unsere Veranstaltungen richten sich auch an Ihre Mitarbeiter. Interessierte, engagierte und offene Mitarbeiter sind eine tragende Säule für jeden Betrieb. Bestimmt finden Sie auch für Ihr Team den richtigen Kurs. Auf eine aktive gemeinsame Weiterbildungszeit. Ihr hds Weiterbildungsteam.

bildung@hds-bz.it

Das Rezept für einen leckeren Nudelsalat finden Sie unter hds-bz.it/arbeitssicherheit beim Thema Gesund und fit.

Förderungsmöglichkeiten beruflicher Weiterbildung Der Fort.te Infopoint bietet: Übersicht und Infos beim For.te Infopoint. Der hds gibt Ihnen am For.te Infopoint alle Informationen zu beruflichen Weiterbil- - Erstberatung, nterstützung in der Planung, Einreichung und Durchfühdungsprojekten für Mitarbeiter, welche vom Fonds For.te geför- - U rung der beruflichen Weiterbildung, dert werden können. Die Begünstigung kann bis zu 100 Prozent - Abrechnung der Projekte. der Weiterbildung ausmachen (Personalausfall ausgenommen). Für Betriebe mit mehr als 149 Mitarbeitern gibt es zudem individuelle Weiterbildungskonten.

Us: NE d IM h hdsmagazin #9/15

r.te d er F o t in o p In f o

Die nächste For.te Ausschreibung mit Fälligkeit 29. November 2015 könnte Ihre Chance sein! Kontakt für Infos und Terminvereinbarung: Patrizia Anhof, T 0471 310 324, panhof@hds-bz.it


Große Freude: v. l. Angelo Convertini, Juliane Reiterer, Alois und Artur Markart sowie Veronika Stafler.

betriebe informieren

Im Zeichen der Nahversorgung

Neu und gebraucht

Julias Café mitn Dorfladele in Mauls. Mitte Juni wurde im Schmiedhaus neben dem Romantikhotel Stafler an der Brennerstraße in Mauls bei Freienfeld kräftig gefeiert. Juliane Reiterer hat mit zahlreich geladenen Gästen ihren Dorfladen mit Ausschank eröffnet. Der Betrieb wurde dank einer Förderung des Landes ins Leben gerufen, das Nahversorger in ländlichen Gebieten unterstützt. Der hds war bei der Ausarbeitung der entsprechenden Richtlinien maßgeblich beteiligt. Nach Jahren ohne Lebensmittelgeschäft freut es die Maulser umso mehr, dass die Nahversorgung wieder gesichert ist. Von 06:00 bis 20:00 Uhr und mit nur einer kurzen Pause am Nachmittag steht die Inhaberin hinter der Theke und sorgt mit vornehmlich heimischen Produkten humorvoll für das leibliche Wohl ihrer Kunden und Gäste. Die Glückwünsche des hds für eine erfolgreiche Zukunft überbrachte Bezirksleiter Michael Kerschbaumer und überreiche die hds-Wanduhr als Geschenk zum Auftakt.

Autoforum Marling feiert großes Opening. Der Beginn einer neuen Ära wurde Mitte Juni in Marling eingeläutet: Das Autoforum Marling hat feierlich seine Tore geöffnet. Spezialisiert hat sich der Betrieb auf den Verkauf von Jahres- sowie Gebrauchtwagen aller Marken und Neuwagen der Marken Jaguar, Land Rover und Range Rover. Betriebsinhaber Klaus Stifter begrüßte bei der Eröffnung gemeinsam mit Gattin Martina zahlreiche Ehrengäste, so auch den Vizebürgermeister Felix Lampacher, lvh-Ortsobmann Roland Strimmer und hds-Ortsobmann Franz Inderst. hds-Präsident Walter Amort und Bezirksleiter Günther Sommia ließen ihre Glückwünsche zum guten Gelingen überbringen, und sprachen dem Inhaber viel Erfolg in seiner Tätigkeit am neuen Firmensitz aus. Hier im Bild v. l. Ing. Manfred Ebner, Felix Lanpacher, Klaus und Martina Stifter sowie Franz Inderst.

teamblau für den German Design Award nominiert

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Kommunikationsstrategien im Internet. Die InternetManufaktur teamblau ist mit der Micro-Seite des neuen Hauptsitzes der Volksbank Südtirol in Bozen für den renommierten German Design Award 2016 nominiert. Jedes Jahr werden hochkarätige Designtrends entdeckt, präsentiert und ausgezeichnet. So ist bereits die Nominierung eine große Ehre. Nur solche Design-Leistungen werden nämlich zur Teilnahme eingeladen, die nachweislich durch ihre gestalterische Qualität herausragen. Aufgrund der besonderen Gestaltungskompetenz wurde die von teamblau realisierte Seite www.hauptsitz.volksbank.it für den German Design Award 2016 – Excellent Communications Design zugelassen. Nominiert wurde die Agentur in den Kategorien Digital Media and Online, Interactive User Experience und Audiovisual. Ob teamblau nun auch wirklich einen Award erhält, wird sich im September bei der Prämierung zeigen. Die InternetManufaktur zählt über 15 Mitarbeiter und entwickelt individuelle Kommunikationsstrategien im Internet und setzt diese erfolgsorientiert um.

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rechtsberatung hds-bz.it/recht

Datenschutz und personenbezogene Daten Wie kann man den Schutz der Privatsphäre garantieren?

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Datenschutz, personenbezogene Daten, Recht auf Schutz der Privatsphäre: Es vergeht kein Tag, ohne dass in den Medien nicht mindestens eine Nachricht zum Thema veröffentlicht wird. Welche Vorschriften sieht das Datenschutzgesetz eigentlich vor? Was empfiehlt sich zur Einhaltung dieser Vorgaben?

schutzgesetzes erfolgen. Ähnliches gilt für die Betreiber des Informatiksystems, die so genannten Systemadministratoren, und für die Wartung des Systems. Auch in diesem Fall hat der Gesetzgeber strenge Pflichten vorgesehen, die bei der computergestützten Datenverarbeitung zu beachten sind (Anm. der Redaktion - Die Sicherheitsmaßnahmen laut Anhang B des GvD 196/03).

Datenverarbeitung

Zunächst ist zu beachten, dass unternehmensintern eine Vielzahl von Daten nach den Grundsätzen der Zulässigkeit und Korrektheit verarbeitet werden können: Personenbezogene Daten gliedern sich in Personalien, die die direkte Identifizierung einer Person (z.B. meldebehördliche Daten) ermöglichen, in sensible Daten, die z. B. Auskunft geben über die politische Einstellung einer Person oder über ihren Gesundheitszustand, sowie in gerichtliche Daten bzw. Daten, die Aufschluss geben über bestimmte gerichtliche Maßnahmen gegen die betreffende Person. Kundendaten und Daten der Beschäftigten

Aufklärung über die Modalitäten der Datenverarbeitung

Auch der Kunde muss über die Modalitäten der Verarbeitung seiner eigenen Daten - z. B. meldebehördlichen Daten, die Hotels für die Eintragung der Gäste anfordern - informiert werden. Aber die Zustimmung zur Verarbeitung muss nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eingeholt werden: wenn zum Beispiel Geschäfte Werbe- und/oder Informationsmaterial an Kunden senden wollen, oder in bestimmten Situationen, in denen der Träger der Datenverarbeitung die Zustimmung für die Verarbeitung von sensiblen Daten einholen muss oder wenn Kundendaten zu Profilierungszwecken verwendet werden.

Da die oben genannten Daten unterschiedlich zu schützen sind, ist zu beachten, dass in Unternehmen die Datenschutzbestimmungen nicht nur für die Kundendaten, sondern Laufend neuer Regelungsbedarf auch für die der Beschäftigten gelten. Neben der Datenschutzregelung laut oben Letztere müssen nämlich nach den Vorga- genanntem GvD arbeitet die Datenschutzben des Datenschutzgesetzes darüber unter- Aufsichtsbehörde ständig an der Regelung richtet werden, von wem und wie die Daten all jener Situationen, in denen das Recht verwendet werden (z. B. für die Lohnab- der Bürger auf Schutz der Privatsphäre in rechnung); in bestimmten Fällen muss auch irgendeiner Form beeinträchtigt werden ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung könnte. Daher werden kontinuierlich eigene eingeholt werden. Des Weiteren muss der Maßnahmen veröffentlicht, die die verschieTräger der Datenverarbeitung, d. h. der Ar- denen Aspekte des Datenschutzes regeln. beitgeber, die Beschäftigten auch schriftlich Erwähnenswert sind in diesem Zusammenüber die Modalitäten informieren, die bei hang die Maßnahmen zur Regelung von der Verwaltung der Kundendaten und der Treuekarten, jene zur Videoüberwachung Daten etwaiger Kollegen einzuhalten sind. – ein sehr heikles Thema für Unternehmen – Alle Verarbeitungsschritte müssen gemäß oder die jüngste Veröffentlichung zum Theden Sicherheitsbestimmungen des Daten- ma Cookies und Webseiten.

hdsmagazin #9/15

Strenge Strafen für unerlaubte Handlungen

Auch wenn der Datenschutz von Unternehmen sehr oft nur als lästige Pflicht angesehen wird, sollte man diese Vorschriften nicht auf die leichte Schulter nehmen, nicht zuletzt angesichts der schweren Strafen, die verhängt werden können. Für die im Datenschutzgesetz vorgesehenen rechtswidrigen Handlungen können unverhältnismäßig hohe Sanktionen von z. B. bis zu 180.000 Euro für die Nichteinhaltung der Vorschriften oder Verbote der Aufsichtsbehörde anfallen. Hier handelt es sich nicht nur um Ordnungswidrigkeiten, sondern auch um strafbare Handlungen, zumal der Gesetzgeber in bestimmten Fällen auch Freiheitsstrafen von bis zu 24 Monaten vorsieht. Die Kontrollen werden nicht direkt von der Datenschutz-Aufsichtsbehörde, sondern von der Finanzwache durchgeführt, die über eine eigene Datenschutz-Einsatzgruppe (Nucleo Speciale Privacy) verfügt.

hds-bz.it/datenschutz

Mehr Details sind auf der hds-Homepage zu finden. Der hds informiert laufend über gesetzliche Neuerungen und die wichtigsten Maßnahmen der Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Für ein persönliches Beratungsgespräch kontaktieren Sie bitte die hds-Rechtsberatung.

Luca Tommaseo, Rechtsberatung, T 0471 310 561, ltommaseo@hds-bz.it


betriebsberatung hds-bz.it/beratung

Förderungen erleichtern Investitionen Rotationsfonds wieder offen

Was wird im Sektor Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen gefördert? Für die Bereiche Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen lässt die Landesregierung mit Beschluss Nr. 607 seit Kurzem wieder Finanzierungen über den Rotationsfonds zu. Durch die Beteiligung des Landes wird beim Rotationsfonds bei betrieblichen Investitionen in unbewegliche und bewegliche Güter eine Begünstigung für das Darlehen oder die Leasingfinanzierung erzielt. Auch sind Förderungen bei Gründung eines Unternehmens, bei Unternehmensnachfolge, -übernahme oder bei Kooperationen vorgesehen.

Bei betrieblichen Investitionen, für welche der Rotationsfonds beansprucht wird, beträgt die maximale Tilgungszeit des Darlehens bei unbeweglichen Gütern 15 Jahre und bei beweglichen Gütern 10 Jahre. Bei Leasingfinanzierungen beträgt die maximale Tilgungszeit 20 Jahre für unbewegliche und 10 Jahre für bewegliche Güter. Es kann jeweils ein tilgungsfreies Jahr beansprucht werden. Für die Beschaffung von Liquidität werden bei Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge, -übernahme oder Kooperationen begünstigte Darlehen für die Beschaffung von Liquidität von bis zu 80.000 Euro gewährt. Die maximale Tilgungszeit beträgt dabei 10 Jahre. Es können 2 tilgungsfreie Jahre beansprucht werden.

gegeben. Betriebe mit einem Umsatz von über 500.000 Euro können ausschließlich um ein Darlehen bzw. eine Leasingfinanzierung aus dem Rotationsfonds ansuchen. Für Beratung, Weiterbildung und Wissensvermittlung stehen Verlustbeiträge im Ausmaß zwischen 20 und 50 Prozent zur Verfügung. Für betriebliche Investitionen betragen die Fördersätze zwischen 7,5 und 25 Prozent. Im Falle von begünstigten Darlehen aus dem Rotationsfonds beträgt die maximale Tilgungszeit 15 Jahre bei unbeweglichen und 6 Jahre bei beweglichen Gütern. Bei Leasing beträgt die Tilgungszeit maximal 20 Jahre für unbewegliche und 10 Jahre für bewegliche Güter. Es kann jeweils ein tilgungsfreies Jahr beansprucht werden.

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Für die Beschaffung von Liquidität werden bei Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge, -übernahme oder Kooperationen begünstigte Darlehen von bis zu 50.000 Euro gewährt. Die maximale Tilgungszeit beträgt dabei 7 Jahre. Es können 2 tilgungsfreie Jahre beansprucht werden.

In der derzeitigen Niedrigzinsphase ist der Effekt des Rotationsfonds zwar etwas abgeschwächt, er bleibt aber gerade bei größeren Investitionen weiterhin eine wichtige Stütze für die heimische Wirtschaft. Zu beachten ist, dass alle Anträge vor Beginn der Investition bzw. vor Meldung des Baubeginns eingereicht werden. Für die einzelnen Bereiche sind die Kriterien im Detail zu betrachten, um zu sehen ob ein Betrieb in den Genuss der Förderung kommen kann.

Online ein Überblick über die Förderungen aus dem Rotationsfonds und die verschiedenen Anträge zum Downloaden.

Was wird im Sektor Tourismus gefördert?

Neben den begünstigten Darlehen oder Leasingfinanzierungen für betriebliche Investitionen und den begünstigten Darlehen für die Beschaffung von Liquidität aus dem Rotationsfonds werden im Sektor Tourismus auch Verlustbeiträge gewährt. Diese werden für Beratung, Weiterbildung und Wissensvermittlung vergeben. Für betriebliche Investitionen stehen einerseits Verlustbeiträge zur Verfügung, andererseits ist auch die Möglichkeit einer vergünstigten Finanzierung über den Rotationsfonds

Franz Josef Dorfmann, Betriebsberatung, T 0471 310 424, fdorfmann@hds-bz.it

hdsmagazin #9/15


betriebsberatung hds-bz.it/beitraege hds-bz.it/europa

NEWS VOM EUROPA POINT IM hds

Erfolgreich wachsen im Ausland

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Internationalisierung wird unterstützt. Vor Kurzem wurden die Richt-

linien für die staatlichen Beihilfen zur Internationalisierung festgelegt (Direktorial-Dekret vom 23.06.2015). Die Förderung ist an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gerichtet, die Experten für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten damit beauftragen, ausländische Märkte zu prüfen, um die Internationalisierung zu begünstigen. Die Förderung wird als Verlustbeitrag gewährt, der in Form eines Vouchers ausbezahlt wird. Begünstigte sind KMUs, die die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, einer Genossenschaft oder eines Unternehmensnetzwerkes haben und in einem der 3 letzten Geschäftsjahre einen Umsatz von mindestens 500.000 Euro erwirtschaftet haben. Diese Umsatzuntergrenze wird nicht angewandt, wenn es sich um ein Start-up-Unternehmen handelt. Für die Beauftragung von Experten werden Voucher im Wert von 10.000 Euro vergeben. Die Mindestausgabe für die in Anspruch genommene Dienstleistung muss 13.000 Euro betragen. Interessierte Unternehmen können den Antrag für die Förderung ab 22. September 2015 auf www.sviluppoeconomico.gov.it einreichen.

hdsmagazin #9/15

Wird Lebensmittelverschwendung zur Straftat? Großverteilung wird zur Wiederverwertung von Lebensmitteln aufgefordert. Derzeit landen 100 Millionen Tonnen Lebensmittel in Europa im Müll; wird nichts dagegen unternommen, steigt dieser Anteil bis 2020 auf 126 Millionen Tonnen. Diese Zahlen wurden vor Kurzem von der EUKommission veröffentlicht. Fast 60 Prozent der Verschwendung fallen bei den Prozessen der industriellen Lebensmittelherstellung, im Vertrieb und im Gastgewerbe an; 40 Prozent geht auf die Kappe der privaten Haushalte. Frankreich hat z. B. im Mai 2015 ein Gesetz zum „Lebensmitteldelikt“ verabschiedet, demzufolge die Großverteilung – Supermärkte mit über 400 Quadratmetern Verkaufsfläche – nicht verkaufte, noch genießbare Lebensmittel nicht mehr im Abfall entsorgen darf, sondern an Wohltätigkeitsorganisationen abgeben muss. Die betroffenen Unternehmen haben bis Juli 2016 Zeit, um mit den betreffenden Vereinen Abkommen über die Abholung der Waren abzuschließen. Betrieben, die ihre unverkauften Produkte weiterhin wegwerfen, drohen strenge Strafen, vorgesehen sind bis zu zwei Jahre Haft und Sanktionen von bis zu 75.000 Euro. Mit diesen Waren können Bedürftige und Obdachlose unterstützt werden, diese Lebensmittel können aber auch als Tierfutter und für die Komposterzeugung für die Landwirtschaft verwertet werden. Die europäischen Institutionen ergreifen seit Jahren verschiedene Initiativen zu diesem Problem, aber es gibt keine konkreten Gesetzesvorschläge mit einer einheitlichen

Regelung für alle Mitgliedsländer. Im Juli hat das englische Parlament in einem Antrag die EU-Kommission aufgefordert, einen gemeinsamen Plan zur Lösung des Problems auf den Weg zu bringen. In Italien hat die Lebensmittelverschwendung dank einiger von Supermärkten und von Vereinen gestarteten Initiativen zur Rückgewinnung von Lebensmitteln abgenommen. Im Umweltministerium wird derzeit ein Projekt zur rechtlichen Vereinfachung geprüft, um die Schenkung von nicht verkauften, noch genießbaren Lebensmitteln oder Waren kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zu erleichtern. Die ziemlich einschneidende Maßnahme in Frankreich und die Aufforderung der Mitgliedsstaaten an die europäischen Institutionen zur einheitlichen Regelung dieses Bereichs legen den Schluss nahe, dass in nächster Zukunft alle Unternehmen im Lebensmittelgewerbe entsprechende Schritte ergreifen müssen bzw. dass ihnen auch schwere Strafen drohen könnten. Es empfiehlt sich daher, die zahlreichen in Italien bereits laufenden Initiativen freiwillig zu nutzen. Mehr Informationen: Carla Vedovelli, Leiterin Europa Point, T 0471 310 322, cvedovelli@hds-bz.it


betriebsberatung

Frauenunternehmen werden gefördert Neue Kriterien erlassen. Die Landesregierung hat neue Förderkriterien für Frauenunternehmen beschlossen (Beschluss Nr. 658 vom 9. Juni 2015). Die Ansuchen aller Sektoren für das Jahr 2015 können noch bis 30. Dezember im Landesamt für Handwerk eingereicht werden. Damit ist nach einigen Monaten Unterbrechung die Frauenförderung in leicht abgeänderter Form wieder möglich. Wer kann ansuchen? Gefördert werden Freiberuflerinnen und Unternehmen, deren Inhaber eine Frau ist. Bei Personengesellschaften muss die Mehrheit der Mitglieder Frauen sein, bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften die Anteile mehrheitlich von Frauen gehalten werden. Die Förderung kann für Beratungsdienste, Ausund Weiterbildung sowie für betriebliche Investitionen im Fall von Unternehmungsgründung, Betriebsübernahme und Unternehmensnachfolge in Anspruch genommen werden.

Was wird gefördert? Der Fördersatz für betriebliche Investitionen (ausgeschlossen Immobilien) bei einer Unternehmungsgründung, Betriebsübernahme und Unternehmensnachfolge beträgt 25 Prozent mit einem Zuschlag von 5 Prozent für besondere Qualifikation und Familienfreundlichkeit bzw. 2 Prozent für Unternehmen in strukturschwachen Gebieten. Die Mindestausgabe bei betrieblichen Investitionen beträgt 5000 Euro. Es werden Investitionen bis maximal 150.000 Euro zugelassen. Der Fördersatz für Aus- und Weiterbildung und Beratungsdienste beträgt 60 Prozent. Die Mindestausgabe ist in diesem Fall 2000 Euro, die Höchstausgabe 10.000 Euro bzw. 15.000 Euro.

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fdorfmann@hds-bz.it

2015

Tirol · Südtirol/Alto Adige · Trentino

hdsmagazin #9/15


steuerberatung hds-bz.it/steuern

Voluntary Disclosure wer, wie, was

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Die Sanierung von Vermögen im Ausland. Mit dem Gesetz Nr. 186/2014 wurde die Möglichkeit (wieder) eingeführt, die bis zum 30. September 2014 begangenen Übertretungen bzw. bis die zu diesem Datum nicht erklärten Vermögenswerte und Einkommen zu sanieren. Die Voluntary Disclosure ist eine Art freiwillige Offenlegung in Form einer Selbstanzeige durch den jeweiligen Steuerzahler bis zum 30. September 2015. Die geschuldeten und nicht bezahlten Steuern (und Zinsen) müssen dabei zur Gänze nachgezahlt werden, wohingegen für die diesbezüglichen Strafen in einigen Fällen sogar bedeutende Nachlässe und Reduzierungen in Anspruch genommen werden können. Die Strafen betreffen insbesondere folgende Übertretungen: - die nicht wahrheitsgemäße (oder unterlassene) Veranlagung der oben genannten Einkommen, - die fehlende Abfassung des Abschnitts RW im Vordruck Mod. UNICO.

hdsmagazin #9/15

Selbstanzeige bis 30. September möglich Die Voluntary Disclosure darf nur unter der Bedingung in Anspruch genommen werden, dass der Urheber der Übertretungen keine formelle Kenntnis über bereits eingeleitete Prüfungen, Kontrollen oder Inspektionen von Seiten der Steuerbehörde hat. Der Steuerzahler muss innerhalb 30. September 2015 einen eigenen, vollständig ausgefüllten Vordruck mit allen ausländischen Vermögens- und Finanzwerten bei der Agentur der Einnahmen abgeben. Anzugeben sind ausnahmslos alle im Ausland getätigten und auch indirekt bzw. über zwischengeschaltete Personen gehaltenen Investitionen; andernfalls wird der Antrag als ungültig erachtet. Im Vordruck für die Voluntary Disclosure sind auch alle Bewegungen, Behebungen und Verwendungen jedweder Art der genannten Auslandswerte zu erklären. Zudem muss der Antrag alle Steuerperioden umfassen, für die die gewöhnlichen Verjährungsfristen noch nicht abgelaufen sind. Die noch nicht verjährten Steuerjahre sind: - im Hinblick auf die Veranlagungspflichten im Abschnitt RW des Vordruck Mod. UNICO, im Regelfall die Jahre 2009-2013, - bezüglich der nicht erfolgten Erklärung der genannten Einkommen, im Regelfall die Jahre 2010-2013.

Die Agentur der Einnahmen errechnet auf analytischem Wege alle geschuldeten Steuern (Einkommensteuer – Irpef, Zusatz-, Ersatzsteuern, regionale Wertschöpfungssteuer – Irap, MwSt., Quellensteuern und Sozialabgaben zuzüglich der Zinsen) auf der Grundlage der vom Steuerzahler vorgelegten Informationen und Unterlagen. Für bestimmte strafrechtlich relevante Tatbestände, wie z. B. die unwahrheitsgemäße, unterlassene Erklärung, ist zudem eine Verfolgung des Steuerzahlers der die Voluntary Disclosure in Anspruch nimmt, ausgeschlossen. Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie bei Ihrem hds-Berater.

Moritz Schorn, Steuer- und Betriebsberatung, T 0471 310 407, mschorn@hds-bz.it


EIN GROSSES TEAM

Sich DAO – der Conad-Vertriebszentrale für die Region Trentino-Südtirol – anzuschließen, bedeutet Teil einer Genossenschaft zu werden, die in der Region seit geraumer Zeit tief verwurzelt ist und deren Mitglieder bzw. die gesamte Genossenschaftsfamilie zu einer starken, wirtschaftlichen Gruppe zusammenwachsen. Dank der kontinuierlichen Verbindung zwischen Zentrale und Einzelhändler und nicht zuletzt auch dank der mitwirkenden Einzelpersonen, entsteht eine persönliche Beziehung - unser Mehrwert für hochwertigen Service. DAO eine große Unternehmensgruppe. Werde einer von uns.

Vertriebszentrale

Via G. di Vittorio, 43/3 - 38015 Lavis (TN) Tel. 0461 248411 - Fax 0461 241890 - info@dao.it - www.conad.it


info arbeit hds-bz.it/arbeit

Infos nd eine s Act u b form Jo m zu der Re g n u ss d menfa n m u a s s u g Z dun nden des Bil tems fi ngss ys u d il b s . ne Au Sie onli

Die Reform des Elternurlaubs Mehr zur Verlängerung des Zeitraums und zum Antragsverfahren.

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Seit Inkrafttreten des GvD Nr. 80/15.06.2015 zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf am 25. Juni 2015 können unselbstständig beschäftigte Arbeitnehmer-Eltern oder Arbeitnehmerinnen bis zum 12. Lebensjahr des Kindes bzw. bis zu 12 Jahre nach Aufnahme des Adoptiv- oder Pflegekindes in die Familie Rest-Elternurlaub in Anspruch nehmen. Diese Erweiterung kann für im Zeitraum vom 25. Juni bis 31. Dezember 2015 beanspruchte Eltern-Urlaubszeiten genutzt werden. Das neue Gesetz sieht des Weiteren vor, dass der Elternurlaub, der vom 3. bis zum 6. Lebensjahr des Kindes bzw. vom 3. bis zum 6. Jahr nach Aufnahme des Adoptiv- oder Pflegekinds in die Familie in Anspruch genommen wird, bis zu einer maximalen Gesamtdauer von 6 Monaten für beide Eltern mit 30 Prozent der durchschnittlichen Tagesentlohnung vergütet wird, unabhängig von der Einkommenssituation des antragstellenden Elternteils. Auch diese Erweiterung ist auf im Zeitraum vom 25. Juni bis 31. Dezember 2015 beanspruchte Eltern-Urlaubszeiten beschränkt. Keine Vergütung ist für die Elternurlaubszeiten vorgesehen, die vom 8. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes bzw. vom 8. bis zum 12. Jahr nach Aufnahme des Adoptiv- oder Pflegekinds in die Familie in Anspruch genommen werden. Der Antrag muss elektronisch eingereicht werden. Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigung Das NISF/INPS hat ausgehend von den Bestimmungen des GvD Nr. 80/2015 einige Klarstellungen zu den Eltern-Urlaubszeiten für die Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigung veröffentlicht. Insbesondere wurde versuchsweise nur für das Jahr 2015 die Altersgrenze neu festgelegt, bis zu der Eltern von Kindern mit schwerer Behinderung eine Verlängerung des Elternurlaubs geltend machen können. Diese Altersgrenze wurde von acht auf zwölf Jahre erhöht, wobei dieser Betreuungsurlaub für längstens drei Jahre in Anspruch genommen werden kann. Dieser erweiterte Betreuungsurlaub gilt auch für nationale oder internationale Adoptionen und für die Pflegeanvertrauung, wie an anderer Stelle dargelegt, aber längstens bis zur Volljährigkeit des Kindes. Laut geltendem Gesetz werden für unselbstständig beschäftigte Eltern anstelle einer Verlängerung des Elternurlaubs folgende Erleichterungen für die Betreuung von Kindern mit schwerer Behinderung vorgesehen: drei Freistellungstage

hdsmagazin #9/15

pro Monat oder tägliche Ruhestunden für Kinder (auch Adoptiv- oder Pflegekinder) bis zum dritten Lebensjahr; drei Freistellungstage pro Monat für drei bis zwölf Jahre alte Kinder bzw. im Zeitraum vom dritten bis zum zwölften Jahr nach Aufnahme des Adoptiv- oder Pflegekinds in die Familie. Ab Vollendung des zwölften Lebensjahres des leiblichen Kindes und ab dem zwölften Jahr nach Aufnahme des Adoptiv- oder Pflegekinds in die Familie können Eltern ausschließlich die drei Freistellungstage pro Monat geltend machen. Der Antrag muss elektronisch eingereicht werden.

Alberto Petrera, Bereichsleiter Arbeits- und Gewerkschaftsangelegenheiten, T 0471 310 501, apetrera@hds-bz.it

INFO B Istatwert betreffend die Konsumpreise für die Angleichung der Mieten (Gesetz 392/78). - Nationale Veränderung Mai 2014 – 2015 ist gleich - 0,1 % (75 % = - 0,075) und Juni 2014 – 2015 ist gleich - 0,1 % (75 % = - 0,075). - Veränderung in Bozen Mai 2014 – 2015 ist gleich + 0,6 % (75 % = + 0,45) und Juni 2014 – 2015 ist gleich + 0,5 % (75 % = + 0,375).

Die Indexzahl für die Abfindungen beträgt im Mai 0,765187 und im Juni 0,960280.


info aktuelles hds-bz.it/recht hds-bz.it/abfallwirtschaft hds-bz.it/beratung

Vorsicht Falle Verträge mit Telefonanbietern. Immer häufiger wollen Telekommunikationsanbieter, telefonisch Abonnements verkaufen. Viele Unternehmer schließen ungewollt einen neuen Vertrag ab. Dabei ist Vorsicht geboten. Bevor die persönlichen Daten und jene des Betriebes mitgeteilt werden, sollte man sich genau über den Telefonanbieter informieren, der das Angebot unterbreitet hat. Wenn möglich, sollte man sich zusätzliche Informationen per E-Mail oder Post schicken lassen. Schließt man einen neuen Vertrag mit einem nicht seriösen Telefonanbieter ab, so kann es passieren, dass die Telefonlinie nicht mehr richtig funktioniert und man hohe Rechnungen zugeschickt bekommt. Mehr Infos: recht@hds-bz.it. Irreführende Geschäftspraktiken

| In letzter Zeit häufen sich Briefe und Posterlagscheine für die Eintragung in verschiedene Verzeichnisse und Register, die den Eindruck erwecken, sie seien verpflichtend und von der Handelskammer oder anderen Behörden vorgeschrieben. | Jüngst wurden per E-Mail vermeintliche Stromrechnungen der Enel verschickt. Auch diese erwecken den Eindruck seriös und verbindlich zu sein. Auf keinen Fall sollte auf die Links geklickt werden, da es sich um einen gefährlichen Virus handelt. Betroffene Unternehmer haben die Möglichkeit, die italienische Schutzbehörde für Markt und Wettbewerb auf unlautere Geschäftspraktiken bzw. irreführende Werbeaktionen aufmerksam zu machen. Die entsprechende Mitteilung kann online unter www.agcm.it oder über die Grüne Nummer 800 166 661 erfolgen. Mehr Infos: beratung@hds-bz.it.

Onlineshops unter der Lupe Antitrustbehörde prüft Rechtmäßigkeit. Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt Antitrust führt zurzeit verstärkte Kontrollen zum Verbraucherschutz und den Informationspflichten in Onlineshops durch. Kontrolliert und geahndet wurden hauptsächlich die Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit der Produkte sowie die korrekte Anwendung bzw. Aufklärung durch die Shop-Betreiber, was die gesetzliche Gewährleistungspflicht und die eventuellen gewerblichen Garantien anbelangt. Bei eventuellen Verstößen können Strafen von bis zu 5 Millionen Euro verhängt werden.

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Unser Service für Sie Die hds-Rechtsberatung berät seine Mitglieder über die rechtlichen Aspekte des E-Commerce und hilft bei der Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zudem informiert sie über die Vorschriften zum Schutz der Verbraucher im Handel, wie etwa das Widerrufsrecht und die Gewährleistungspflicht. Mehr Infos: recht@hds-bz.it.

Abfälle neu klassifiziert Bestimmungen mit 1. Juni in Kraft. Mit dem Beschluss der Europäischen Kommission 955/2014 und der EU-Verordnung 1357/2014 wurden Neuerungen im Katalog der Abfallkodizes (CER-Kodex) und der Zuweisung der Gefahrenklasse von gefährlichen Abfällen eingeführt. Die Bestimmun-

gen sind am 1. Juni 2015 in Kraft getreten. Der Abfallkatalog wurde an die europäischen Richtlinien angepasst, einige Beschreibungen von Abfällen richtiggestellt, sowie drei neue Abfallarten festgelegt. Die Gefahrenklassen wurden neu definiert: die einzelnen gefahrenrelevanten Eigenschaf-

ten umbenannt. Die Zuordnung des Kodex zum einzelnen Abfall erfolgt nach wie vor über die 20 Kategorien, die die Herkunftstätigkeit des Abfalls definieren. Mehr zum Thema und der Beschluss online.

hdsmagazin #9/15


Südtirol • Alto Adige


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