Italienische Post AG – Versand im Postabonnement– G.D. 353/2003 (konv. Ges. Nr. 46, 27.02.2004) Art. 1, Abs. 1, CNS BOZEN · Jahrgang LX · 11/2012 · IP
hds magazin #11/12
ls nde r a H des ovembe g a T 14. N am
Monatsmagazin des Handelsund Dienstleistungsverbandes Südtirol www.hds-bz.it
Sonntags öffnungs zeiten der Geschäfte Der Stand der Dinge
Tag des Handels Mittwoch, 14.11.2012 … My Job, My Life …
Beginn um 18:00 Uhr Bozen, hds-Hauptsitz, Mitterweg 5, Bozner Boden www.hds-bz.it
Herzlich willkommen Walter Amort, hds-Präsident; Dado Duzzi, hds-Vizepräsident „My Job, My Life“ – Das Universum der Berufe im Handel und in der Dienstleistung Dr. Martin Stampfer, Verantwortlicher Marketing und Projektmanagement, hds Investieren: Wie und warum gerade jetzt? Dr. Simon Kofler, Südtiroler Sparkasse Ag EbK-Prämierung der besten Lehrlinge und Fachschüler/-innen Dr. Dieter Steger, Präsident EbK
editorial
Eine unsinnige Entscheidung Sie sorgt weder für Wachstum noch für Gerechtigkeit: die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Regierung in Rom hat nämlich Mitte Oktober in einer Nacht- und Nebelaktion beschlossen, die Mehrwertsteuer ab 1. Juli 2013 um einen Prozentpunkt anzuheben. Die Mehrwertsteuersätze steigen demnach von zehn auf elf Prozent und von 21 auf 22 Prozent. Der hds schließt sich dem vehementen Protest des gesamtstaatlichen Dachverbandes Confcommercio an und hält die Regierungsentscheidung für völlig unsinnig und schädlich. Nachdem die Regierung mehrfach betont hat, dass das oberste Ziel der Spending Review und des Stabilitätsgesetzes die Vermeidung der Mehrwertsteuererhöhung sei, hat sie nun trotzdem beschlossen, die Mehrwertsteuer auf einen Prozentpunkt anzuheben. Gleichzeitig hat sie beschlossen, den Irpef-Steuersatz für die ersten zwei Einkommensstufen um einen Prozentpunkt zu senken. Damit macht aber die Regierung Monti einen doppelten Fehler: Erstens weil sie so die wesentlichen Ziele der innerstaatlichen Wirtschaftspolitik in Frage stellt und zweitens weil in einem Land, das tief in der Rezession steckt, die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze dramatische Folgen für den Konsum und folglich für die Unternehmen und die Beschäftigung hat. Der italienische Binnenmarkt ist derzeit durch eine extrem schwache Nachfrage gekennzeichnet, so dass alles getan werden müsste, um die Nachfrage anzukurbeln. Die Anhebung der Mehrwertsteuersätze geht jedoch genau in die entgegengesetzte Richtung und trifft alle Wirtschaftsbereiche gleichermaßen! Besonders negativ sind die Folgen für den Nahrungsmittelsektor und den Tourismus, die wichtigsten Motoren unserer Wirtschaft. Eine derartige Anhebung der Mehrwertsteuer wird auch durch die Senkung der IrpefSteuer nicht ausreichend kompensiert. Denn die Mehrwertsteuererhöhung belastet die niedrigeren Einkommen am stärksten. Zusatzbelastungen ergeben sich auch für die Unternehmen: In vielen Fällen wird die höhere Mehrwertsteuer gar nicht dem Konsumenten weitergegeben, da der Betrieb die Preise unverändert lässt. Der Betrieb sieht sich somit mit erhöhten Kosten konfrontiert. Man versucht also wieder einmal, die Staatskasse zu Lasten der bereits arg gebeutelten Betriebe und der schwächsten Bevölkerungsgruppen zu füllen, mit Wirtschaftsmaßnahmen, die weder das Wachstum noch die Gerechtigkeit fördern. Diese Entscheidung gehört daher unverzüglich zu revidieren. Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen!
Dr. Dieter Steger, hds-Direktor
titelgeschichte Neue Geschäftsöffnungszeiten in Südtirol
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aktuelles Wir präsentieren das Verkaufstalent 2012
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trends Bargeldloses Zahlen an der Kasse
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bezirke hds-Nahversorgungskampagne im Eisacktal
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berufsgruppen Der HACCP-Check für Südtirols Metzger
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bildung Die hds-Weiterbildung im Herbst
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betriebe informieren Gut besuchte Hausmesse bei Innerhofer
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betriebsberatung Innovation/Forschung: News zur Förderung
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info arbeit Die Lohntabelle ist online
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Redaktion, Verwaltung und Werbung: 39100 Bozen, Mitterweg 5, Bozner Boden, T 0471 310 308/309, F 0471 310 396, pr@hds-bz.it, www.hds-bz.it Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes und Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Mauro Stoffella (Bereichsleiter Kommunikation) Redaktion: Dr. Sergio Colombi Sekretariat: Manuela Seebacher Grafisches Konzept: Gruppe Gut – www.gruppegut.it Titelbild: Stefano Hochkofler Grafik: Stefano Hochkofler Fotos: Helmuth Rier, Christian Rottensteiner, Shutterstock, SXC Druckerei: Athesia Druck GmbH – Weinbergweg 7 – 39100 Bozen Aufgegeben am 7. NovemBER 2012 Die Redaktion behält sich das Recht vor, Anzeigen zurückzuweisen. Die in Gastartikeln wiedergebene Meinung muss nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. Herausgeber: Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol Genossenschaft – Bozen, Sped. im P.A. – 45% - Art. 2. Absatz 20/b, Gesetz 662/96, Filiale Bozen, Eintragung Landesgericht Bozen Nr. 50/51 – Rep. 27256. Angeschlossen der USPI Unione Stampa Periodica Italiana
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titelgeschichte Das Thema der Sonntagsschließung der Geschäfte liegt dem hds sehr am Herzen.
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Sonntagsöffnungszeiten
der Geschäfte
Neue Richtlinien verabschiedet – Zieht die römische Regierung Klage vor dem Verfassungsgericht zurück? Derzeit herrscht bei den Sonn- Der Standpunkt des hds tagsöffnungen in vielen Orten Südtirols Der hds spricht sich gegen Montis Liberaliwilder Westen und Rechtsunsicherheit: So sierung der Öffnungszeiten im Einzelhandel kommentierte der hds die in letzter Zeit aus: Eine generelle Sonntagsöffnung ist famizunehmende Öffnung von Geschäften an lienbetriebsfeindlich und gefährdet letztlich Sonntagen, in erster Linie von internati- die Nahversorgung und die Lebensqualität in onalen Ketten in den Städten - eine völlig den Orten. In Österreich oder Deutschland untragbare Entwicklung, so der hds. (siehe Vergleich auf S. 6) gibt es vom Gesetz „Daher braucht es bei der Regelung der vorgeschriebene Ladenöffnungszeiten mit entGeschäftsöffnungszeiten endlich Rechts- sprechender streng geregelter Sonntagsruhe. sicherheit“, fordern hds-Präsident Walter Amort und Direktor Dieter Steger. „Der Sonntag soll grundsätzlich Ruhetag sein, wobei soziale, familiäre, traditionelle, kultuKurz vor Redaktionsschluss hat das Asses- relle oder religiöse Gründe dafür sprechen. sorat für Handel die neuen Richtlinien im Es kann nicht sein, dass Rom die totale LibeBereich der Öffnungs- und Schließungszei- ralisierung damit begründet, für mehr Wettten der Geschäfte ausgearbeitet, die dann bewerb zu sorgen. Genau das Gegenteil ist von der Landesregierung genehmigt wur- der Fall: Klein- und familiengeführte Betrieden (siehe Kasten auf S. 5). Der hds hatte be sind nicht imstande, rund um die Uhr ofdazu ein eigenes Gutachten ausgearbeitet. fen zu halten wie z. B. große Handelsketten. Das ist diskriminierend, fördert letztendlich die Bildung von Konzentrationen und führt somit zu einer Wettbewerbsverzerrung“, betont Direktor Steger. Für den hds sollte das Prinzip der Sonntagsschließung beibehal-
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ten werden. Die Bürgermeister sollten für höchstens eine genau festgelegte Anzahl an Sonn- und Feiertagen Ausnahmen beschließen können. Aufgrund der besonderen Notwendigkeiten sollte für Orte mit hohem Tourismusaufkommen eine höhere Anzahl an Öffnungen vorgesehen werden. Für abwanderungsgefährdete Bergdörfer und Fraktionen hingegen sollte es aus Gründen der Versorgungssicherheit keine Limitierung geben. Hier sollten die Bürgermeister die Anzahl der notwendigen Sonntagsöffnungen frei festlegen können, allerdings nur vormittags. Was sagt Südtirols Bevölkerung? In den vergangenen Wochen hatten sich zahlreiche gesellschaftliche Gruppierungen, Organisationen und Parteien in Südtirol zu Wort gemeldet, um die totale Liberalisierung der Öffnungszeiten zu kritisieren, wie Allianz für den freien Sonntag, Kvw-Frauen, Katholische Jugend, Gewerkschaften, SvpFrauen, Svp-Arbeitnehmer, Freiheitliche oder Bürgerunion. Auch ein sehr großer Anteil der Südtiroler Bevölkerung ist gegen eine
Geschlossene Geschäfte an mindestens 35 Sonn- und Feiertagen Die Landesregierung hat bei ihrer Sitzung vom 29. Oktober festgelegt, dass die Geschäfte künftig in Südtirols Tourismusgemeinden an mindestens 22 Sonn- und drei Feiertagen sowie in allen übrigen Gemeinden an 35 Sonn- und drei Feiertagen pro Jahr geschlossen halten müssen. Nun liegt es an den Gemeinden, die Richtlinien des Landes per Dekret an die jeweilige Situation vor Ort anzupassen.
Öffnung der Geschäfte an Sonntagen, wie bereits mehrere Meinungsumfragen ergeben haben. 84 Prozent der befragten Personen gaben im Herbst 2011 bei einer repräsentativen Studie zur Öffnung der Geschäfte an Sonntagen in Südtirol an, dass sie es nicht begrüßen würden, wenn die Geschäfte auch außerhalb der touristischen Gebiete am Sonntag geöffnet wären. 83 Prozent gaben als Grund, warum die Geschäfte am Sonntag geschlossen bleiben sollten, an, dass Mitarbeiter und Geschäftsinhaber Recht auf einen Ruhetag hätten. 42 Prozent hingegen gaben als Begründung „Familie und soziale Gründe“ an.
Grundsätzlich können die Geschäfte künftig an Werktagen von 06:00 bis 23:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 06:00 bis 21:00 Uhr öffnen. Neben den täglichen Öffnungszeiten beinhalten die Richtlinien auch die Regelungen zur Sonntagsöffnung: In Tourismusgemeinden müssen die Geschäfte an mindestens 22 Sonntagen sowie am ersten Weihnachtsfeiertag, dem Oster- und dem Pfingstsonntag geschlossen halten. An diesen drei Feiertagen gilt auch in allen übrigen Gemeinden sowie in Bozen und in Meran das Öffnungsverbot, außerdem müssen in diesen Gemeinden die Geschäfte an mindestens 35 Sonntagen geschlossen bleiben. Die Tourismusgemeinden sind jene 17 Gemeinden, die - laut Astat-Koeffizienten - eine hohe Tourismusintensität aufweisen. Eine Sonderregelung – wie bisher gibt es zudem für die Grenzgemeinden. In den Gemeinden Brenner, Graun, Innichen, Salurn und Taufers im Münstertal können die Geschäfte an allen Tagen im Jahr offen halten. Ausnahmeregelungen gibt es auch für Geschäfte, die bestimmte Produktgruppen verkaufen, etwa Blumenläden oder Zeitschriftenhändler.
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Fortsetzung auf Seite 7
Besser leben „Besser leben“: So hat sich vor Kurzem ein bekannter deutscher Handelsriese umbenannt. Entsprechend groß ist die begleitende Werbekampagne. Mit diesem neuen Claim will der Riese die Wahrnehmung bei den Kunden verbessern – trotz einem Bekanntheitsgrad von 97 Prozent und den zweiten Platz im Handelsranking. Wieso also diese Umbenennung? Der Kundennutzen soll in den Vordergrund rücken, z. B. die Nähe zum Kunden, der direkte Kontakt im Geschäft, die Bedeutung bewusster Ernährung für das Leben, Frische, Einfachheit oder die Verantwortung auch im Sinne der Nachhaltigkeit.
Auf den Punkt gebracht: die Lebensqualität. Die vielen Südtiroler Geschäfte, meist Klein- und Familienbetriebe, brauchen ihren Namen nicht zu ändern. Mit ihrer flächendeckenden Präsenz, ihren Produkten und ihren Service sorgen sie bereits für Lebensqualität in Dörfern und Stadtvierteln. Dies ist ein unschätzbarer Wert, den es zu erhalten und weiterzuentwickeln gilt.
Mauro Stoffella, Bereichsleiter Kommunikation hdsmagazin #11/12
.i t/ ds -bz w w w.h os e v id n t ag s a S on Con t r t ir ol. d ü Pro & S ng in n ö ff nu ge v o . B eit r ä eo 33 id V d S d f un
titelgeschichte
Ein interessanter Vergleich Die Situation in Tirol ... •
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ei unseren nördlicheren Nachbarn gilt B grundsätzlich das Prinzip der Sonntagschließung. In Nordtirol können seit Jänner 2008 (Öffnungszeiten-Bundesgesetz 2003) die Verkaufsstellen an Montagen bis Freitagen von 06:00 bis 21:00 Uhr und an Samstagen von 06:00 bis 18:00 Uhr offen gehalten werden. • Verkaufsstellen sind an Samstagen nach 18:00 Uhr, an Sonntagen, an Feiertagen und an Montagen bis 06:00 Uhr geschlossen zu halten, sofern nicht Ausnahmen im Öffnungszeitengesetz oder in einer Durchführungsverordnung der Landeshauptmänner enthalten sind. Denn: Bei Vorliegen besonderer Einkaufsbedürfnisse, z. B. Deckung des typischen frühmorgendlichen Einkaufsbedarfes von Pendlern, aus Anlass von Einkaufsevents
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oder im Interesse des Tourismus soll eine Erweiterung der allgemeinen Offenhaltezeiten vorgenommen werden können. In Tirol sind diese Ausnahmen in der Tiroler Öffnungszeitenverordnung 2008 geregelt. An Werktagen kann der Landeshauptmann im Rahmen der vorgegebenen Offenhaltezeit nach Anhörung der zuständigen gesetzlichen Interessensvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Verordnung unter Berücksichtigung der Einkaufsbedürfnisse der Bevölkerung, der Pendler und der Touristen sowie besonderer regionaler und örtlicher Gegebenheiten die erweiterten Offenhaltezeiten festlegen. B ei Sonn- und Feiertagen wird zwischen Saisonorten und besonders tourismusintensiven Orten unterschieden. In Saison-
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orten dürfen Verkaufstätigkeiten und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zur Betreuung von Kunden zur Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel, Fotoartikel, Sportartikel, Bekleidung, Schuhe, Artikel zur persönlichen Hygiene, Drogeriewaren, Schmuck und sonstige Kleinartikel, in der Winter- (20. Dezember bis Ostermontag) und Sommersaison (15. Juni bis 30. September) ohne Beschäftigung von Arbeitnehmern ausgeübt werden. I n besonders tourismusintensiven Orten dürfen diese Tätigkeiten auch in der Wintervorsaison (letzter Sonntag im November bis 19. Dezember) ausgeübt werden. Diese Tätigkeiten dürfen in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr und im Ausmaß von höchstens sechs Stunden ausgeübt werden.
... und in Bayern •
I n Bayern sind die Öffnungszeiten in der Ladenschlussverordnung vom 21. Mai 2003 der Bayerischen Staatsregierung geregelt. Die Gemeinden können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. • Der Zweck besteht darin, den Bedürfnissen eines beträchtlichen Besucherstroms Rechnung zu tragen. Im Übrigen soll den Verkaufsstellen die Möglichkeit gegeben werden, den Zustrom der Besucher geschäftlich zu nutzen. • Eine Rechtsverordnung darf nur aus Anlass von Messen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erlassen werden, die geeignet sind, einen im Verhältnis zur Einwohnerzahl beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen.
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nlass für eine Rechtsverordnung besteht A daher keinesfalls, wenn das Offenhalten der Verkaufsstellen im Vordergrund steht. Der Verordnungsgeber hat in jedem Einzelfall einen strengen Maßstab anzulegen und im Wege einer sachgerechten Prognose zu prüfen, ob die den Anlass bildende Veranstaltung einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen wird. „Ähnliche Veranstaltungen“ liegen nur vor, wenn diese einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen und daher Anlass bieten, die Offenhaltung von Verkaufsstellen abweichend von den allgemeinen Ladenschlusszeiten freizugeben. • Die Veranstaltung als solche muss den Besucherstrom anziehen. Es genügt nicht, wenn der Besucherstrom erst durch die Offenhaltung der Verkaufsstellen ausgelöst wird. Insoweit scheiden insbesondere Veranstaltungen zur Einführung so
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genannter allgemeiner Verkaufssonntage und sonstige vergleichbare Veranstaltungen von lokaler Bedeutung aus. I n Tourismusorten hingegen dürfen Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden verkauft werden. Die Öffnungszeiten werden von den Gemeinden festgesetzt (wobei auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen ist). Die Gemeinden bestimmen auch, an welchen Sonn- und Feiertagen offengehalten werden darf. Die Offenhaltung ist auf diejenigen Verkaufsstellen beschränkt, in denen eine oder mehrere der genannten Waren im Verhältnis zum Gesamtumsatz in erheblichem Umfang geführt werden.
2012 hat sich das Bild nicht geändert: Eine aktuelle Umfrage der Kvw Frauen hat ergeben, dass die Südtiroler Bevölkerung gegen die Sonntagsöffnung in unseren Ortschaften sei: 98 Prozent der Arbeitnehmer und Verbraucher haben bei dieser Umfrage ausgedrückt, dass sie dies weder wollen noch brauchen, da bereits sechs Tage zum Einkaufen zur Verfügung stehen. Bei den genannten Argumenten für den einkaufsfreien Sonntag fällt auf, dass in erster Linie die Familie geschützt werden soll; denn eine totale Liberalisierung lässt einen Rückschritt bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf befürchten. „Auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit sind die Sonntagsöffnungszeiten für Familienbetriebe kaum umsetzbar. Alle Kleinbetriebe würden in diesem möglichen Szenario durch die Großkonzerne immer mehr unter Druck geraten“, argumentieren die Frauen im Kvw.
Wie geht es nun weiter? hds immer darauf hingewiesen, dass die Bekanntlich hat die römische Regierung die Handelsordnung nach wie vor in Kraft ist im März dieses Jahres in Kraft getretene Süd- und es der noch ausständigen Richtlinien bei tiroler Handelsordnung angefochten. Das den Öffnungszeiten bedarf, die dem hds sehr Gesetz ist somit Materie eines Rechtsstreits am Herzen liegen. Nun hat die Landesregievor dem Verfassungsgericht in Rom. Ein rung diese verabschiedet. Urteil wird für Februar 2013 erwartet. Die Der hds hofft auf jeden Fall, dass das VerfasRegierung beanstandet zwei Punkte: das Ver- sungsgericht – sollte es so weit kommen – in bot des Einzelhandels in Gewerbegebieten seinem Urteil die Südtiroler Regelung und und die Öffnungszeiten. Derzeit verhandelt somit die autonome Zuständigkeit bestätigt. das Land die ganze Angelegenheit mit dem „Wir erwarten uns, dass das Land alles unterzuständigen Minister in Rom. Die Ausgangs- nimmt, um unsere Autonomie in diesem Belage bei den Öffnungszeiten ist schwierig, reich zu verteidigen“, so der hds. Verhandlungsspielräume scheinen derzeit enorm eingeschränkt zu sein. Besser scheint die Situation bei der Regelung der Gewerbegebiete zu sein: Hier versucht das Land die mstoffella@hds-bz.it Gewerbegebiete vor einer weiteren Ausdehnung zu schützen und die Regierung Monti zum Zurückziehen ihres Rekurses zu bewegen. Wohlwissend dieser Situation hatte der
Problem „Werbesteuer“:
hds für einheitliche Südtiroler Regelung Bald Lösung in Sicht. Die Gemeinden können laut den gesetzlichen Bestimmungen das Ausmaß der Werbesteuer innerhalb bestimmter Grenzen selbst festlegen und diese direkt oder über Dritte einheben. Der hds bemängelt, dass es landesweit derzeit weder bei der Tarifgestaltung noch beim Inkasso eine einheitliche Vorgangsweise unter den Gemeindeverwaltungen gibt. Dies führt zu Verunsicherungen, zu unnötigem Unmut und zu Zweifeln über die Echtheit der Zahlungsaufforderungen, wenn diese nicht direkt von der Gemeinde ausgestellt werden. Der hds tritt daher für eine einheitliche Südtiroler Lösung ein. Dazu hat vor Kurzem ein Treffen zwischen hds-Direktor Dieter Steger, dem hds-Bezirkspräsidenten Pustertal, Philipp Moser, und dem Präsidenten des Gemeindenverbandes, Arno Kompatscher, stattgefunden, bei dem die Anregung des hds deponiert wurde. Laut Kompatscher sei das Anliegen des hds sinnvoll und helfe der öffentlichen Verwaltung, Kosten zu
sparen. Er sei zuversichtlich, dass hier bald eine Lösung gefunden werden könne. Derzeit wenden viele Gemeinden unterschiedliche Tarife und Berechnungen an. Es gibt Gemeinden, die den Dienst selbst durchführen, andere die den Dienst ausgeben, wobei die beauftragten Firmen für ihren Dienst ca. ein Drittel der kassierten Beträge einbehalten und somit diese Geldmittel zum Teil außer Landes gehen. Aus diesem Grund fordert der hds einen entscheidenden Schritt in Richtung Harmonisierung der Tarifgestaltung und der Einhebungsdienste der Werbesteuer in den Gemeinden zu setzen. Im Besonderen sollten möglichst einheitliche und geringe Tarife zur Anwendung kommen, und eine Vergabe des Inkassodienstes an Dritte sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Der hds ist überzeugt, dass sich auch Synergien unter den Gemeinden finden lassen, die z. B. eine Übernahme des Inkassodienstes mehrerer Gemeinden durch eine Gemeinde ermöglichen.
Nachruf auf Norma Masotti Allzu früh hat uns am 23. Oktober unsere liebe Mitarbeiterin der Lohnbuchabteilung in Bozen, Norma Masotti, verlassen. Mit nur 48 Jahren hat sie den Kampf gegen ihre schwere Krankheit verloren. Wir alle haben einen sehr wertvollen Menschen verloren, den wir vermissen werden. Wir werden Norma immer in ehrender Erinnerung behalten, so wie sie war, bis zum Schluss mit einem Lächeln im Gesicht. Der hds trauert mit den Familienangehörigen und Freunden.
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aktuelles
Motiviert, engagiert, erfolgreich: v. l. Christian Schuster, Julia Patzleiner, Andrea Unterpertinger und Jacqueline Perathoner.
dio .it/au ds - b z .h w in e w w hr e ich ? W ie f ü f sgespr äch au k r e V fi ro gu tes v om P r. T ipps zleine t a P a Juli
Julia Patzleiner, 8 das Verkaufstalent Südtirol 2012 Sie ist 20 Jahre jung, stammt aus dem Pustertal und ist unser neues Verkaufstalent. Mit fundiertem Wissen rund um Minerali-
en und Edelsteine konnte Julia Patzleiner aus Innichen sich beim vierten Berufswettbewerb gegen neun ihrer Mitstreiter durchsetzen. Auf Rang zwei landete Andrea Unterpertinger aus Terenten, gefolgt von Christian Schuster aus Mühlwald auf Rang drei. Jacqueline Perathoner aus St. Christina schaffte es auf Platz vier. Gestellte Aufgabe gut lösen Ein möglichst perfektes, kundenorientiertes Verkaufsgespräch mit einem Testkunden führen und parallel dazu noch einen italienischsprechenden Kunden betreuen, war Ende September in Bruneck die große Herausforderung für die zehn jungen Verkaufstalente. Die Fachjury, die sich aus Vertretern des hds und aus Fachlehrpersonen der Berufsschulen zusammengesetzt hat, legte vor allem Wert auf die Argumentationstechnik, die fachliche Kompetenz und auf professionelles Auftreten. Verkaufsberuf ist vielfältig, hat aber Imageprobleme „Mit dem Wettbewerb soll der Beruf des Verkäufers aufgewertet und die Vielfältigkeit (www.hds-bz.it/schnuppertage) dieses tollen Berufs aufgezeigt werden. Dem hds ist es ein Anliegen, den Nachwuchs nicht nur bestens auszubilden, sondern mit diesen Aktionen in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit zu stellen“, betont hds-Direktor Dieter Steger. Die gezeigten Leistungen sollen Ansporn sein, auch in Zukunft motiviert zu arbeiten und sich durch lebenslanges Lernen eine erfolgreiche Berufskarriere zu sichern. Vielen Dank Die Organisatoren - Berufsbildungszentrum Bruneck und hds - bedanken sich für die tatkräftige Unterstützung bei der deutschen und ladinischen Berufsbildung, der Firma Sportler Ag und der Volksbank.
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Einheit im Gedankenaustausch stärken Große Teilnahme aus allen Bezirken. Über 60 hds-Funktionäre befanden sich Mitte Oktober auf dem Weg nach Bozen, um der zweiten hds-Konferenz für Ortsobleute und Vertreter der Fachgruppen beizuwohnen. Der hds-Spitze - rund um Präsident Walter Amort, Vizepräsident Dado Duzzi und Direktor Dieter Steger - ist viel daran gelegen, regelmäßig den Gedankenaustausch mit den Kollegen und hds-Funktionären zu suchen und zu festigen. Immer aufgeschlossen für neue Ideen und Anregungen, laufen diese Treffen in ungezwungener Atmosphäre mit informativen Hintergrund ab. Über die Liberalisierung im Handel und die Chancen für Klein- und Mittelbetriebe berichtete in kurzen Worten Direktor Steger. „In Zeiten der Krise brauche es konkrete Signale der Entlastung für die Wirtschaft. Herausforderungen bieten immer auch Chancen. Jedoch wäre eine totale Liberalisierung diskriminierend für die vielen Klein- und Familienbetriebe. So spricht sich der hds auch gegen die familienbetriebsfeindliche Sonntagsöffnung aus, die die Lebensqualität in den Orten gefährdet (siehe eigener Bericht auf Seite 4).“ Als weiteres brisantes Thema kam bei der Ortsobleutekonferenz die Kreditvergabe der Banken zur Sprache, mit vielen Inputs und Anregungen von der Südtiroler Sparkasse. Kommunikationsberater Klaus Egger führte durch den Abend und begeisterte die Teilnehmer mit seinen zahlreichen Tipps über souveränes und selbstbewusstes Auftreten, vor Kunden und Partnern.
D Veraer aktu elle ns kale taltung n d -er s www - - - - - : .hds ve
Termine
rans
-b taltu z.it/ ngen
Sprechstunden
08.11.
hds vor Ort
• „DAS NEUE RENTENSYSTEM“ Informationsveranstaltung der Frauen Werkstätte im hds, Bozen, hds-Hauptsitz, 18:00 Uhr
St. Ulrich montags von 14:30 bis 17:00 Uhr im Gemeindeamt. Lana donnerstags von 11:00 bis 13:00 im Rathaus, Maria-Hilf-Straße 5. St. Leonhard i. P. jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 08:00 bis 10:00 Uhr in der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt, Passeirerstraße 3. Klausen donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr, Kaffee Nussbaumer, Unterstadt 4, H 331 5714 456. Mühlbach dienstags von 08:00 bis 09:30 Uhr im Gasthof „Zur Linde“. Mals montags von 08:00 bis 10:00 Uhr im Gemeindehaus, Bahnhofstraße 19. Prad montags von 10:30 bis 12:30 Uhr in der Raiffeisenkasse. Sulden am 12. Dezember von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Raiffeisenkasse.
08.11. • hds-Bezirksausschusssitzung Pustertal mit Ortsobleute Bruneck, hds-Bezirksbüro, 20:00 Uhr 10.11. • 3. Herbstmatinee der Handelsagenten und -vertreter Bozen, hds-Hauptsitz, 09:15 Uhr 14.11. • Tag des Handels Bozen, hds-Hauptsitz, 18:00 Uhr 17.11. • PREISWATTEN - Gemeinschaftsinitiative der Gruppen 50+, Frauen Werkstätte und Junge im hds, Bozen 30.11. – 02.12. • BIOLIFE 2012: Messe für regional angebaute biologische Qualitätsprodukte, Bozen, Messe
Rentenberatung Meran jeden Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr im hds-Büro. Sterzing am 15. November und am 6. Dezember von 08:30 bis 09:30 Uhr im hds-Büro. Brixen jeden Donnerstag von 14:30 bis 16:30 Uhr im hds-Büro. Bruneck am 15. November und am 6. Dezember von 11:00 bis 12:30 Uhr im hds-Büro. Schlanders am 14. und 28. November sowie am 12. Dezember von 14:00 bis 16:00 Uhr im hds-Büro. • PensPlan-Infopoints im hds (nach Vereinbarung) Kostenlose landesweite Vorsorgeberatung für Arbeitnehmer und Selbstständige. Vereinbaren Sie Ihren Gesprächstermin mit dem hds-Büro in Ihrer Nähe oder unter T 0471 978 032.
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Weihnachten / natale 2012
Öffnungszeiten. Orari d’apertura. Foto: Sxc - iR
Rechtsbeistand (nach Vereinbarung)
Bitte berücksichtigen Sie die Öffnungszeitenverordnung Ihrer Gemeinde. / La preghiamo di tenere conto della regolamentazione in materia di orario di apertura dei negozi del proprio Comune.
Jeden Samstag im Advent Tutti i sabati d’Avvento
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02.12.
1. Advent-Sonntag 1a Domenica d’Avvento
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08.12.
Mariä Empfängnis Immacolata Concezione
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09.12.
2. Advent-Sonntag 2a Domenica d’Avvento
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16.12.
Silberner Sonntag Domenica d’argento
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23.12.
Goldener Sonntag Domenica d’oro
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24.12.
Heiliger Abend Vigilia di Natale
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26.12.
Stephanstag S. Stefano
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31.12.
Silvester San Silvestro
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06.01.
Heilige Drei Könige Epifania
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handels- und dienstleistungsverband Südtirol/ unione commercio turismo servizi Alto Adige
Bozen am Montag von 11:00 bis 12:30 Uhr, am Mittwoch von 15:00 bis 16:30 Uhr im Hauptsitz des hds (T 0471 310 458). Meran jeden 1. und 3. Montag im Monat von 14:30 bis 15:30 Uhr im hds-Büro (T 0473 272 511). Brixen jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr im hds-Büro (T 0472 271 411). Sterzing hds-Büro (T 0472 766 070). Schlanders jeden Donnerstag um 14:00 Uhr im hds-Büro (T 0473 730 397). Arbeitssicherheit, Abfall und Hygiene (nach Vereinbarung)
Öffnungszeitenschilder für Weihnachten 2012 „Für die Sonderöffnungszeiten während der Weihnachtszeit stellt der hds seinen Mitgliedern entsprechende Schilder zur Verfügung. Ein Exemplar davon ist dieser Ausgabe beigelegt. Weitere Schilder können Sie unter www.hds-bz.it/bestellung anfordern oder im hds-Büro in Ihrer Nähe abholen. Dieses Jahr haben wir auch wieder Weihnachtsschilder ohne Beschriftung anfertigen lassen; diese liegen in unseren Büros zum Abholen bereit.
Die Beratungsgespräche finden in allen hds-Bezirksstellen statt. Vereinbaren Sie Ihren individuellen Gesprächstermin mit dem hdsBüro in Ihrer Nähe oder unter T 0471 310 508/505. Finanzberatung (nach Vereinbarung) Bozen am 3. Dezember von 15:30 bis 17:00 Uhr im Hauptsitz des hds (T 0471 310 311). Beratung in Kondominiumsangelegenheiten (nach Vereinbarung) Bozen jeden 3. Dienstag im Monat im Hauptsitz des hds (T 0471 310 505/508).
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trends
Tirol will Ortszentren stärken Restriktive Handhabung des Raumordnungsgesetzes
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Mehr Nahversorger in den Ortszentren und weniger Einkaufszentren an den Ortsrändern, das ist das erklärte Ziel des für Raumordnung zuständigen Landesrats in Nordtirol, Johannes Tratter. Das bestehende Gesetz solle restriktiv gehandhabt werden. Über die Raumordnung soll die Nahversorgung in Tirol gestärkt werden. Die Experten in der Abteilung Raumordnung haben erhoben, in welchen Gemeinden Lebensmittelgeschäfte zu Fuß gut erreichbar sind oder nicht. Als idealen Standort für ein Lebensmittelgeschäft gilt – vom Ortszentrum aus betrachtet – ein Umkreis von 500 Metern. Die bisherigen Zahlen würden zu kurz greifen, meint der Landesrat: „Bisher hat man sich angeschaut, ob ein Ort überhaupt einen Lebensmittelhändler hat. Aber viel wichtiger ist, wo im Ort sich dieses Lebensmittelgeschäft befindet. Es kann sein, dass ein kleiner Ort mit einem größeren Ort zusammengewachsen ist und dadurch sehr gut mitversorgt wird. Wir haben aber auch Beispiele, wo die Lebensmittelversorgung an den Ortsrändern zu finden ist und das Zentrum nicht mitversorgt wird. Und hier stellen wir uns die Frage, was können wir machen, damit ein Geschäft fußläufig im Zentrum ist.“ Zudem sollen für die Errichtung von neuen Einkaufszentren strenge Regeln gelten. Der Bau von Einkaufszentren sei noch in der Nähe von Baumärkten möglich, so Tratter. Ansonsten gelte es jede Entscheidung ganz genau abzuwägen: „Wir möchten auch hier die Ortszentren stärken. Das heißt, wir wollen an den Ortsrändern eher wenig zulassen. Und Einkaufszentren oder kleinere Einheiten in den Zentren ansiedeln.“ In der Tiroler Wirtschaftskammer zeigt man sich ob des von Tratters eingeschlagenen Weges erfreut. Dennoch seien in der jüngeren Vergangenheit immer wieder raumordnungstechnische Sünden in Tirol begangen worden. Deshalb sei es unbedingt notwendig, dass das Land die bestehenden Regelungen in Bezug auf Widmung und Secure Shopping App heißt die neue mobile Bezahlfunktion, Bauverfahren für Einkaufszentren künftig tatsächlich ganz restriktiv die die Hypo Tirol Bank als erste Bank Österreichs gemeinsam mit vollziehen wird. Nur so könne verhindert werden, dass die gesetzMPreis einführt. Die App ermöglicht erstmals im Tiroler Lebensmit- lichen Vorgaben von manchen Gemeinden in der Hoffnung auf höteleinzelhandel bargeldloses Zahlen mit dem Smartphone an der Su- here Kommunalabgaben falsch ausgelegt werden. permarktkassa. Nach Eingabe eines persönlichen Pin-Codes zeigt die App einen Barcode am Display des Handys. Der Kunde hält diesen an die Scanner-Kasse und der Einkauf ist in Sekundenbruchteilen bezahlt. Die Secure Shopping App basiert auf zwei etablierten Technologien: Smartphones und Scanner-Kassen.
Bezahlen mit Smartphone im Supermarkt
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bezirke
Entspannte Atmosphäre beim jüngsten Treffen: v. l. Luciano Giovanelli, Klaus Ladinser, Luigi Spagnolli und hds-Direktor Dieter Steger.
Bei der Lesung und Vorstellung in Meran: v. l. Kaufmann Reinhard Schölzhorn, Andreas von Mörl von der Buchhandlung Weger in Brixen, Sonja Steger, Paola Marcello, hds-Ortsobmann Gundolf Wegleiter und Vizebürgermeister Giorgio Balzarini.
Bozen
Besuch beim ersten Bürger der Landeshauptstadt hds-Ortobmann Luciano Giovanelli stellt sich vor. Die Metrobusroute in der Drusus-
allee, das Projekt zur Revitalisierung der Freiheitsstraße und die Zukunft des Bozner Flughafens sowie der Gewerbegebiete: Diese aktuellen Themen kamen im Rahmen eines Treffens zwischen dem neuen hds-Ortsobmann, Luciano Giovanelli, dem Bürgermeister Luigi Spagnolli und Vizebürgermeister Klaus Ladinser zur Sprache. Freiheitsstraße aufwerten Giovanelli lobte die Anstrengungen der Gemeinde zur Aufwertung der Freiheitsstraße. „Die Wiederbelebung einer der wichtigsten
Einkaufsstraßen der Stadt gehört zu den Prioritäten der Bozner Stadtverwaltung.“ Der hds begrüßt dieses Vorhaben und bietet seine Mitwirkung bei der Lösung von Problemen an, die im Rahmen eines solchen Projekts auftreten können. „Als Interessenvertretung aller Branchen mit flächendeckender Präsenz in der gesamten Stadt ist der hds erster Ansprechpartner im Dialog mit den Handels- und Dienstleistungsbetrieben“, so Giovanelli abschließend. „Wiederaufwertung der Freiheitsstraße“: Einige Beiträge zum Projekt von Video 33 und TCA-Südtirol TV unter www.hds-bz.it/ videos.
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Meran
Kaufmannsgeschichten aus der Passerstadt 13 Meraner Portraits im Wandel der Zeit.
Eppan
Frauenpower im Überetsch
Gemeinsam für die Samstagöffnung in St. Michael. Zusammen an einem Strang ziehen und das Thema „Samstagöffnung“ enttabuisieren. „Wir wollen unseren Kunden auch am Samstagnachmittag die Möglichkeit bieten, ihre Einkäufe zu tätigen“, so werben die Michaeler Kaufleute gemeinsam für ihre Aktion. Im Dorfzentrum gibt es eine große Anzahl von spezialisierten und schönen Geschäften mit einem vielfältigen Angebot. Diese Läden sind einen Besuch wert und als Dienst am Kunden auch am Samstagnachmittag geöffnet. Als konkretes, wahrnehmbares Zeichen der hoch erhobene Daumen der Power-Kauffrauen von St. Michael.
Der Bildband von Paola Marcello, jüngst erschienen und in Bozen vorgestellt, stellt 41 außergewöhnliche Kaufleute in den Mittelpunkt und gibt ihnen Gewicht im Scheinwerferlicht ihrer Tätigkeit als Traditions- und Familienbetrieb in Südtirol. Über Generationen hat sich Südtirols Handelslandschaft entwickelt, viele Menschen haben ihr Leben und ihre Leidenschaft in den Betrieb gesteckt und ihn geformt, sie haben ihm „Persönlichkeit“ verliehen. Auf Initiative des hds und in Zusammenarbeit mit der Raiffeisenkasse Bozen und dem Assessorat für Handel ist das 180 Seiten starke Werk „Kaufmannsgeschichten“ erschienen. Präsentiert wurde es nun vor Kurzem auch bei Kunst Meran, begleitet von einer Textcollage aus den „Kaufmannsgeschichten“, gelesen von Autorin Sonja Steger, musikalisch begleitet von Andreas Unterholzner.
hdsmagazin #11/12
Einkaufen im Ort – Lebensqualität im Dorf „... Geschäfte haben ein vielfältiges Angebot und garantieren die Nahversorgung.“
„... Service und persönliche Beratung stehen im Mittelpunkt.“
design by hds, Stefano Hochkofler – Foto: sxc
bezirke „... Geschäfte sind für viele Menschen eine zusätzliche – oder die einzige – Treffpunktmöglichkeit.“
Freuen sich über den neuen hds-Flyer: v. l. Walter Amort und Matthias Knollenberger.
„... Geschäfte sorgen für lebendige und attraktive Orte.“
„... lokale und frische Produkte haben einen hohen Stellenwert.“
Eisack- und Wipptal
Sensibilisieren, aufklären, sichern Bezirksweite Nahversorgungsaktion „Einkaufen im Ort – Lebensqualität im Dorf“ hat begonnen. 50 Lebensmittelgeschäfte klären in
diesen Tagen in allen Dörfern des Bezirks auf sympathische Art und Weise über die Vorteile der Nahversorgung und des Einkaufens im Ort auf. Als informative Stütze dienen dem Kaufmann, aber auch dem Konsumenten vom hds gestaltete Flyer in einer Auflage von 7000 Stück. „Bei dieser Aktion geht es um Sensibilisierung, um einen Aufruf zur Sicherung und Weiterentwicklung der Nahversorgung in unseren Dörfern“, erklären hds-Bezirkspräsident Walter Amort und Vizepräsident Matthias Knollenberger. „Die Nahversorgung ermöglicht den Einkauf in unseren Dörfern, schafft Arbeitsplätze und sorgt für Lebensqualität in unseren lebendigen Orten. Unser Bezirk verfügt über eine noch großteils intakte Nahversorgung. Auch in kleineren Gemeinden können sich die Kunden direkt vor Ort mit dem Notwendigsten versorgen. In vielen Ortschaften geht das Angebot sogar noch darüber hinaus“, ergänzen der Bezirkspräsident und sein Vize.
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Dürfen und wollen nicht unsere Besonderheit verlieren Und diese lebendigen Orte (www.hds-bz.it/ortsmarketing) würden sich eine besondere Aufmerksamkeit verdienen, sie sind mit ihrem vielfältigen Handelsangebot ein Attraktionspunkt. „Verlagert sich der Handel immer mehr nach außen - sprich in die Peripherie oder in Gewerbegebiete -, dann verarmen Sortiment und Vielfalt in den Orten. Unsere Dörfer verlieren ihr Alleinstellungsmerkmal. Gleichermaßen geht die Treffpunkt-Funktion unserer lebendigen Orte für die heimische Bevölkerung verloren. Und das ist kein Zukunftsmodell“, so hdsBezirksleiter Michael Kerschbaumer. www.hds-bz.it: Hier finden Sie den sympathischen hds-Flyer in der entsprechenden News vom 18. Oktober 2012.
mkerschbaumer@hds-bz.it
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hdsmagazin #11/12
berufsgruppen www.hds-bz.it/handelsagenten
Ir ap, keiten Neuig e onlin
Handelsagenten und -vertreter
Enasarco:
weitere Reformen 14
Berufsgruppe soll nicht Opfer der Anhebung des Rentenalters werden
Seit August führt der gesamtstaatliche Fnaarc-Verband gemeinsam mit den Sozialpartnern komplexe Verhandlungen mit der Stiftung Enasarco, um die Folgen des Gesetzentwurfes Nr. 201/2011, Art. 24, Abs. 24 des Arbeitsministeriums abzuwenden. Dieser sieht nämlich eine Anhebung des Rentenalters ab 1. Jänner 2013 von 65 auf 67 vor. Aufschub für Anhebung des Rentenalters Anfang September ist es nun gelungen, eine günstigere Vereinbarung zu erzielen. Enasarco hat diese Lösung unverzüglich den zuständigen Ministerien vorgelegt. Als erstes konkretes Ergebnis wurde ein Aufschub der Anhebung des Rentenalters vom 1. Jänner 2013 auf 2017 für Männer und 2021 für Frauen erreicht. Bis dahin ändert sich also nichts. Die zweite erzielte Verbesserung besteht darin, dass man mit einem leichten Rentenabzug weiterhin mit 65 in den Ruhestand treten kann. Diese Lösung wurde nach den vom Fnaarc ausgearbeiteten Modalitäten angenommen und fand gleich die Zustimmung aller Sozialpartner. Bei den Handelsagenten wird es daher das Problem der so genannten „esodati“ (Ausgestoßenen) nicht geben: Mit diesem Begriff werden die über 50-jährigen Personen bezeichnet, die aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden sind, aber wegen der zwischenzeitlichen Erhöhung des Rentenalters keinen Rentenanspruch haben.
In dieser Frage lehnt der Fnaarc-Verband entschieden alle Initiativen ab, die eine Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 vorsehen, denn die Stiftung Enasarco zahlt nur eine ergänzende Altersrente und keine Dienstaltersrente aus. Enasarco hat nie Subventionen vom Staat erhalten und wendet sich an eine Berufsgruppe, für die es besonders schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist, bis 67 Jahre ein Agenturverhältnis aufrechtzuerhalten.
hdsmagazin #11/12
Anstrengungen der Stiftung zur Kostensenkung Drittes Ziel der Anstrengungen der Stiftung Enasarco ist die Senkung der Verwaltungskosten zur Verbesserung der Bilanzsituation. Im Rahmen dieser Bemühungen hat Enasarco den Antrag angenommen, die Bezüge für alle Mitglieder des Verwaltungsrats und des Aufsichtsrats zu kürzen. „Es waren harte Verhandlungen“, erklärt Fnaarc-Präsident Adalberto Corsi, „aber wir haben uns immer an das Gesetz gehalten und auf Lösungen geachtet, die von allen Sozialpartnern mitgetragen werden. Der Fnaarc hat seine ganze Stärke und Fähigkeiten eingebracht, um die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Berufsgruppe zu erzielen. Wir warten nun auf die erhoffte Bestätigung durch die zuständigen Ministerien. Auf jeden Fall kann man von einem wichtigen Etappensieg für die Interessen der Handelsagenten und -vertreter sprechen.“
lsala@hds-bz.it
Herbstmatinee steht wieder vor der Tür Am Samstag, 10. November 2012 findet mit Beginn um 09:15 Uhr beim hds-Hauptsitz in Bozen die dritte Herbstmatinee der Handelsagenten und -vertreter statt. Hier handelt es sich um eine informelle Zusammenkunft, die bereits seit zwei Jahren großen Zuspruch erfährt. Zwei besonders interessante Themen stehen auf dem Programm: die steuerliche Behandlung der Unternehmensund Vorsorgekosten und die Zukunftsperspektiven der Berufsgruppe. Online finden Sie das ausführliche Programm der Herbstmatinee.
berufsgruppen Handelsagenten und -vertreter
Online-Einzahlung des fakultativen Beitrages Neues Verfahren auf www.enasarco.it. Im Mitgliederbereich der Stiftung Enasarco (www.enasarco.it) steht nun für Agenten das neue Onlineverfahren für die Einzahlung des fakultativen Beitrages zur Verfügung. Dieser Beitrag geht ausschließlich zu Lasten des Agenten und entspricht einem freiwilligen Beitrag, der zusätzlich zu dem von der Auftraggeberfirma eingezahlten Pflichtbeitrag eingezahlt wird. Damit können Agenten die Gesamtbeitragssumme für den Anteil C erhöhen und somit eine höhere Rente erzielen.
Agent entscheidet selbst über die Höhe Dieser in Art. 7 des Reglements der Stiftung Enasarco eingeführte Beitrag ist seit dem heurigen Jahr in Kraft und ist Agenten vorbehalten, die zumindest einen aktiven Auftrag im Jahr haben. Um den Bedürfnissen der Mitglieder entgegenzukommen, die aufgrund einer veränderten wirtschaftlichen Situation den fakultativen Beitrag anpassen müssen, kann die Beitragshöhe frei festgelegt werden; sie muss aber mindestens der Hälfte des Minimums entsprechen, das für Agenten mit Plurimandat vorgesehen ist (400
www.hds-bz.it/informatiker
informatiker
Die IT-Experten im hds Gurkenkrümmungsverordnung und ATECO. Europa ist immer wieder für bürokratische Überraschungen gut – selbst in so unverdächtigen Bereichen wie der Statistik. Denn der NACE-/ ATECO-Kode, welcher die Tätigkeit eines Unternehmens definiert, dient nicht nur der Statistik. Er wird beim Steuern zahlen ebenso herangezogen, wie beim Zugang zu Ausschreibungen oder Förderungen. Glücklich die Branchen, bei denen eine eindeutige Klassifizierung möglich ist. Die SoftwareEntwicklung gehört da leider nicht dazu. Wie sonst kommt es, dass für jene Branche, die zu den innovativsten überhaupt zählt, der Zugang zu einem Tätigkeitskode für „Forschung und Entwicklung“ nicht vorgesehen ist?
Euro für 2012). Des Weiteren können die freiwilligen Beitragszahlungen eingestellt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Zu diesem Zweck muss das betroffene Mitglied unter seiner Versicherungsposition die Schaltfläche „pensione - Rente“, „contributo facoltativo - fakultativer Beitrag“ anklicken. An dieser Stelle muss der Agent auch die gewählte Beitragshöhe angeben; anschließend kann direkt der Einzahlungsvordruck (MAV) für den Zahlungsvorgang ausgedruckt werden.
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lsala@hds-bz.it
Es mag wohl sein, dass ein für statistische Zwecke konzipierter ATECO nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann. Und solange alles in der Welt der Statistik bleibt, sollte dies auch kein Problem darstellen. Wenn der ATECO aber maßgeblich die betriebswirtschaftliche Befindlichkeit eines Unternehmens beeinflusst, dann ist Schluss mit lustig! Also warum nicht den Hausverstand einschalten? Wenn das ISTAT bei der Kode-Zuweisung ein wenig guten Willen zeigt und öffentliche Verwaltungen Förderrichtlinien und Ausschreibungen praxisbezogen formulieren, dann kann das leidige Problem ATECO rasch und unbürokratisch gelöst werden. Apropos Hausverstand: Die Gurkenkrümmungsverordnung der EU, ab 1988 ein Symbol für die europäische Reglementierungswut, wurde 2009 wieder abgeschafft ...
Gerhard Spitaler Vorstandsmitglied IT-Gruppe im hds
hdsmagazin #11/12
berufsgruppen www.hds-bz.it/konditoren www.hds-bz.it/junge www.hds-bz.it/werbefachleute
Junge im hds
Bildungsmesse informiert und zeigt neue Wege Richtung Zukunft Gemeinsam auf der Futurum 2012, die
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Jungen Wirtschaftsverbände Südtirols. Futu-
Junghandwerker, ASGB-Jugend – und einem Messestand beim Event vertreten.
rum - die Zukunft, meine Zukunft: Was steht an, in welche Richtung bewege ich mich, was muss ich dafür tun? Diese Gedanken schwirren vielen Abschlussschülern in den Köpfen herum. Die Bildungsmesse Futurum Anfang Oktober in Bozen wollte genau zu diesen und weiteren Fragen die ausreichenden Antworten liefern. Der hds und im Speziellen die Gruppe der Jungen Unternehmer waren mit den Jungen Wirtschaftsverbänden Südtirols - Hgj,
Infos aus erster Hand. Welche Sparten vertritt der hds? Wie kann ich mich zum Bäcker oder gar zur Verkäuferin ausbilden lassen? Die hds-Fachkräfte der Bildungseinrichtung hatten beim Messestand der Jungen alle Hände voll zu tun, um alle Fragen zu beantworten und begeisterten die Jugend mit ihrem Fachwissen. Die Hinweise zu den Schnuppertagen in Südtirol wurden besonders gerne angenommen. Die Jugendlichen erhalten im
Konditoren
„Süße“ Gewinner aus Südtirol
Punkten mit ihrem „skill“ bei der jüngsten Koch olympiade in Erfurt. Glücklich nahmen die beiden jungen Nachwuchstalente, Thomas Heiss aus Brixen und Florian Gamper aus Jenesien, ihre Silber- bzw. Bronzemedaille entgegen. Als Team in der Kategorie Patisserie machten sie bei der jüngsten Kocholympiade in Erfurt eine gute Figur und überzeugten mit Fachwissen und -können. Der Wettbewerb findet alle vier Jahre statt, teilgenommen haben heuer 54 Nationen aus allen fünf Kontinenten. Im Bild v. l. die strahlenden Gewinner Florian Gamper und Thomas Heiss. Der hds wünscht viel Glück und für die Zukunft viel Erfolg.
hdsmagazin #11/12
Rahmen der Schnuppertage Einblick in den Alltag eines Südtiroler Handels- und Dienstleistungsbetriebes. Der hds als Mittler zwischen Schule und Betrieb - informieren und orientieren lautet somit auch sein Credo. Humankapital fördern und fordern. Die Verantwortlichen der Jungen Wirtschaftsverbände standen hingegen den Jugendlichen mehr beratend zur Seite und haben sich unisono für eine massive Förderung des Humankapitals in Südtirol ausgesprochen. „Die wichtigste Ressource sind die Menschen und in diese muss investiert werden. Mit dem neuen Südtiroler Lehrlingsgesetz wurde eine wesentliche Grundlage geschaffen, um Jugendliche auf die Arbeitswelt vorzubereiten“, so der Koordinator der Jungen, Christian Giuliani. „Wir haben uns sehr über den regen Gedanken- und Meinungsaustausch mit unserer Zukunft und die große Teilnahme gefreut.“ www.hds-bz.it/schnuppertage: Die Termine 2012, aufgeteilt nach Bezirken.
Werbefachleute
Kreativität durch wissenschaftliche Methoden stärken Infoveranstaltung bringt viel Klarheit. Was so abgehoben und kompliziert klingt, hat eine ganz einfache Aussage im Hintergrund stehen: sich zuerst informieren, dieses Wissen mit zuverlässigen wissenschaftlichen Daten stärken, bevor ein Projekt überhaupt in Angriff genommen wird. Die jüngste Informationsveranstaltung der Werbefachleute im hds fand ein positives Feedback bei allen Beteiligten, denn der Kommunikationsmarkt ist durch seine Vielschichtigkeit Herausforderung und Faszination zugleich. Die Marketingverantwortlichen müssen die notwendigen Daten schnell und kostengünstig in den Händen halten können. Eine Herausforderung, der sie
sich tagtäglich stellen müssen und die ihre Professionalität vehement stärkt. Im Bild v. l. Vizepräsident Paul Pöder, Präsident Mario Viganò, Referent Prof. Giuliano Trenti und Fachgruppenleiter Heinz Neuhauser.
ig bis ot gült A n ge b 12 b e r 20 Novem
HACCPCHECK für Südtirols Metzgereien: einmalig und kostengünstig
www.hds-bz.it/metzger
Der hds hat in Abstimmung mit dem Landestierarzt eine eigens auf die Metzger zugeschnittene HACCP-Leitlinie entwickelt. Diese wird bis Ende November einmalig und kostengünstig für alle Südtiroler Metzgereien angeboten. Infos unter T 0471 310 508.
handels- und dienstleistungsverband Südtirol
berufsgruppen www.hds-bz.it/baecker
en Sie Besuch rie im ogale die Fot net. Inter
Bäcker
Ein lang gehegter Wunsch geht in Erfüllung
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Fahnenweihe vor historischer Kulisse. Der Brot- und Strudel-
markt in Brixen ist seit nunmehr zehn Jahren fester Bestandteil im Programm der Südtiroler Bäcker. Und so wurde dieser Rahmen auch für die Segnung der ersten Zunftsfahne der Bäckerinnung gewählt. Schon seit langem hegten die Bäcker im hds den Wunsch eine eigene Innungsfahne zu besitzen. Trotzdem hofften sie, dass eine der alten, in der Zeit des Faschismus verschollenen Zunftsflaggen auftauchen würde; denn damals hatte noch jeder Bezirk eine solche, die heute sicher musealen Charakter hätte. Im deutschsprachigen Raum nennt jede Bäckerinnung eine Zunftsfahne ihr Eigen, italienweit ist diese nun die erste ihrer Art. „Wir wollen, dass sich unsere Mitglieder mit ihrer Südtiroler Bäckerinnung identifizieren. Unsere Jugend soll stets ein bewegtes Bild vor Augen haben, wenn sie an den Bäckerberuf denken, auf das sie stolz aufblicken kann“, so der Landesinnungsmeister Benjamin Profanter. „In Zukunft wollen wir auch alle neuen Gesellen bei ihrer Freisprechungsfeier symbolisch mit der neuen Innungsfahne begrüßen und ehren. Das neue
Aushängeschild soll außerdem bei Feiern für verdiente Mitglieder, als auch bei Antrittsbesuchen zu wichtigen Anlässen und bei politischen Amtsträgern mitgeführt werden“, so Profanter weiter. Der offizielle Akt Der Festumzug beim Brot- und Strudelmarkt – ausgehend vom Hartmannsplatz durch die Altstadt zum Brixner Dom – brachte besonders gut die neuen Jacken und Mützen der Bäcker sowie der Konditoren zur Geltung. Die Riege wurde von den Bäckern aus Südtirol angeführt, gefolgt von den Kollegen aus dem benachbarten Ausland und den Konditoren, die mit einem eigenen Festwagen die Veranstaltung bereicherten. Über 160 befreundete Bäckerkollegen aus Österreich, Süddeutschland und Graubünden waren der Einladung zum Erntedankfest in den Dom zu Brixen gefolgt, wo offiziell am 30. September die Fahnenweihe durch Domdekan Ulrich Fistill erfolgte. Fahnenpatin Hedwig Pfitscher von der altehrwürdigen Franziskanerbäckerei in Bozen zeigte sich sichtlich gerührt beim Anblick der Innungsfahne
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hdsmagazin #11/12
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Die Zunftsfahne Die Innungsseite: sie ist die moderne Fahnenseite, verziert mit Kornähren, einem Adler und einem Brezen und dem Namen der Bäckerinnung in den beiden Landessprachen Deutsch und Italienisch. Die historische Seite: auch sie gibt die Kornähren und die fünf Bezirke der Bäcker wider, den Tiroler Adler und zwei Löwen, die einen Brezen halten und mit dem Spruch „Gott segne das ehrbare Handwerk der Bäcker“. Der Löwe geht zurück in die Zeit der Türkenbelagerung in Wien um 1529. Eine Legende besagt, dass die Türken die Stadtmauern untergraben wollten und die Bäcker – die ja in der Nacht ihrer Arbeit nachgehen – die Stadtväter vor dieser Bedrohung warnten und mit einem eigenen Regiment sich bei der Verteidigung besonders hervorhoben. Karl der V. verlieh ihnen für ihre glorreichen Verdienste während der Türkenbelagerung die beiden aufgerichteten Löwen, als Zeichen von Mut und Kraft. Der Brezen steht bereits seit gut 1000 Jahren für die Bäckerzunft.
und dem Spruch „Gott segne das ehrbare Handwerk der Bäcker“. Die Festmesse, begleitet vom stimmungsvollen Domchor, war bis auf den letzten Platz gefüllt und der Auszug der Bäcker wurde von tobendem Applaus begleitet. In der Brixner Hofburg fanden die Feierlichkeiten bei toller Atmosphäre und barocker Musik ihren Ausklang. Der Brot- und Strudelmarkt wurde von der EOS der Handelskammer Bozen in Zusammenarbeit mit den Südtiroler Bäckern und Konditoren organisiert. Die Bäckerinnung und die Konditorenvereinigung möchten sich bei allen für das gute Gelingen der Veranstaltung bedanken, allen voran dem Land Südtirol für die Unterstützung.
Bäcker
Beckn-Weihnachtskarte für einen guten Zweck Erhältlich ab Dezember in allen teilnehmenden Bäckereien. Auf die „Beckn-Ent-
schuldigungskarte“ folgt heuer die BecknWeihnachtskarte. Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr hat die Karte zwar eine Namensänderung erfahren, die Zweckbestimmung derselben ist jedoch gleich geblieben. Mit dem Kartenverkauf unterstützt die Bäckerinnung im hds „Südtirol hilft“, eine Hilfsaktion von Caritas Südtirol, Bäuerlicher Notstandsfond, Südtiroler Krebshilfe, Radio Tirol, Südtirol 1 und „Dolomiten“. Die Aktion wird in Zusammenarbeit mit der Stiftung Sparkasse durchgeführt. Die BecknWeihnachtskarte fällt auch wieder durch ihre einzigartige Besonderheit auf. „Wir haben im Vorfeld dazu einen großen Malwettbewerb an Südtirols Mittelschulen organisiert, um die beiden Motive der diesjährigen Weihnachtskarte auszuwählen“, erklärt Landesinnungsmeister Benjamin Profanter zufrieden. „Landesweit haben sich am Malwettbewerb über 75 Klassen von 15 Mittelschulen aller drei Sprachgruppen beteiligt. Lassen Sie sich vom Ergebnis überraschen“ so Profanter weiter.
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skuhn@hds-bz.it
Regionales Korn – regionales Brot Auch die neuen „Regiokorn“-Produkte mit dem Qualitätszeichen wurden auf dem Brot- und Strudelmarkt zum ersten Mal angeboten: Das Projekt „Regiokorn“ wurde 2011 ins Leben gerufen, um das alte Netzwerk zwischen Bauern, Mühlen und Bäckereien wieder aufzubauen. Zahlreiche Brotsorten aus einheimischem Korn, allen voran Brottypen wie Vinschger Paarl und Pusterer Breatl, konnten am Markt verkostet und gekauft werden. Die Regiokorn-Produkte werden südtirolweit von 44 Bäckereien angeboten. Den Regiokorn-Infofilm, die CD-Richtlinien sowie einige FAQ zum Thema, zusammengestellt von EOS, finden Sie online.
V. l. der Leiter der Abteilung Marketing & Event der Athesia, Horst Pichler, Karl Pichler von der Stiftung Südtiroler Sparkasse, hds-Direktor Dieter Steger, Benjamin Profanter und der Präsident von „Südtirol hilft“, Heiner Feuer.
hdsmagazin #11/12
berufsgruppen www.hds-bz.it/50plus www.hds-bz.it/wanderhaendler
Streifzug durch Südtirols historische Märkte: im Bild der Martinimarkt.
50+ im hds
Alles Käse oder was?
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Immer aktiv, die over 50 im hds. Die Teilnehmer zeigten sich Mitte September begeistert über ihren Besuch und Rundgang durch die Schaukäserei „Drei Zinnen“ in Toblach. Ein kleines Museum veranschaulichte Vergangenes aus der traditionsreichen Milchverarbeitung und Käseherstellung in der Region. Von der Besuchergalerie aus bekamen die Teilnehmer einen besonders guten Einblick in die Produktionsabläufe – vom Dicklegen der Milch im Käsefertiger bis hin zur Salzung –, der von einem Film zusätzlich untermalt wurde. Im Reifekeller bekommt jeder Käse die Zeit zum Reifen, die er benötigt, um sein Aroma richtig zu entfalten. Nach diesem tollen Parcours durch die Sennerei erkundete die Gruppe bei strahlendem Wetter den ältesten Kreuzweg Tirols. Dieser ereignisreiche Tag fand bei einer Marende und mit tollen Gesprächen und viel Gelächter seinen Ausklang.
Strahlender Sonnenschein begleitete die Teilnehmer durch den Tag.
de r u c ke n Beeind höne und sc ernet . im Int Bilder hdsmagazin #11/12
Wanderhändler
Ich gehe mit meiner Laterne ... ... zum Martinimarkt in Girlan. Zu Ehren des Heiligen Martin findet jedes Jahr am 11. November in Girlan der Martinimarkt statt. Heuer wird er ausnahmsweise auf den 10. November verlegt, da der 11. auf einen Sonntag fällt.
bis hin zum Duft der ersten Mandarinen und Orangen geht, die letztendlich dazu beitragen, allen das Gefühl zu vermitteln, dass der bevorstehende Winter nicht mehr lange auf sich warten lässt.
„Girlaner Kirchtig“ Die Dorfkirche von Girlan ist dem Hl. Martin von Tours geweiht und so findet am Martinstag auch der Kirchtag statt. Der „Kirchtig“, wie die Einheimischen ihn nennen, ist ein großer Festtag und der Martini Markt eine Institution. Die Erntearbeiten sind abgeschlossen und man kann so richtig feiern und das Leben in vollen Zügen genießen. Diese Tradition hat seinen Ursprung im Mittelalter, wo Bauern und Landarbeiter erst nach der Erntezeit ausreichend Geld und Zeit hatten, um das Notwendigste und die Vorräte für den langen Winter zu kaufen, tauschen oder ersteigern.
wanderhaendler@hds-bz.it
Das reichhaltige Marktangebot Lebensmittel, regionale Spezialitäten, Bekleidung, Lederwaren, Süßigkeiten, Haushaltsgeräte, landwirtschaftliche Maschinen und Produkte, ein Paar Stück Vieh werden an den verschiedenen Ständen und Ausstellungsflächen zum Verkauf angeboten und verleihen dem Markt eine einzigartige Atmosphäre. Sie ist geprägt von Fröhlichkeit und Lebenslust, einem Mix an Aromen, die vom „Köschtnbroter“
Kurzportrait vom Heiligen Martin
Geboren in Ungarn im Jahr 330 und im November 399 in Candes-Saint-Martin verstorben. Der Heilige Martin, Schutzherr vieler Berufszünfte, wird hauptsächlich für seine heroische Geste geehrt. Laut Legende schnitt er an den Toren von Amiens in Frankreich seinen Mantel mit dem Schwert in zwei Hälften und teilte ihn mit einem frierenden Bettler, der ansonsten dem Tod durch Erfrierung ausgeliefert gewesen wäre. Landesweit finden ihm zu Ehren am Martinstag die Laternenumzüge statt. Und diese, im gesamten europäischen Raum verbreitete Tradition, beruht auf einen geschichtlichen Hintergrund: Nach dem Tod des Heiligen Martin wurde sein Leichnam auf einem Boot die Loire abwärts bis nach St. Martin de Tours überführt. Diese letzte Reise wurde von Tausenden schwimmenden und hell leuchtenden Laternen begleitet.
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bildung www.hds-bz.it/kurse
News zu Mietverträgen
Schulen Sie die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer Neue Pflicht seit Beginn des Jahres. Die Arbeitssicherheitsschulungen sind gemäß gesetzesvertretendem Dekret 81/2008 auch für Arbeitnehmer Pflicht. Der Grundkurs für alle umfasst 4 Stunden, der spezifische Kurs je nach Klassifizierung 4 bis 12 Stunden. Ihr Weiterbildungspartner hds bietet eine umfangreiche Palette an Schulungen in ganz Südtirol an. Hier ein kurzer Auszug zu den Grund- und Spezialisierungskursen:
- ganztägig für niederes Risiko (8 Stunden): am 20. November in deutscher Sprache sowie am 14. Dezember in italienischer Sprache in Bozen, am 21. Jänner in deutscher Sprache in Meran. Zusatzinfo: Die Teilnehmer werden am Nachmittag auf die Bereiche Verkauf/Lebensmittel und Dienstleistung aufgeteilt. - zweitägig für mittleres Risiko (12 Stunden): am 11. und 12. Dezember in deutscher Sprache in Bozen. Gerne organisieren wir für Sie auch Betriebsschulungen und Kurse für Ortsgruppen. Rufen Sie uns einfach an! Nähere Informationen zum hds-Weiterbildungsangebot und zur Teilnahmegebühr finden Sie im Internet bzw. erteilen Ihnen gerne Margit Mock und Patrizia Anhof unter T 0471 310 323/324 (www.hds-bz.it/kursbroschuere).
Exklusiv für hds- und EbK-Mitglieder. Zivilrechtliche Aspekte der Wohnungsmietverträge und der Mietverträge zu gewerblichen Zwecken sowie steuerliche Aspekte der Mietverträge im Rahmen der direkten und indirekten Steuern: Der Bogen der behandelten Themen ist weit gespannt. Die Informationen in dieser komplexen Materie liefern die beiden hds-Experten, Valentina Maggio und Moritz Schorn, im Rahmen einer Infoveranstaltung (deutsch/ italienisch) am 22. November in Bozen. Melden Sie sich gleich an. Sichern Sie sich Ihren Platz, die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Infos unter T 0471 310 323/324.
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Gabelstaplerfahrer muss Schulbank drücken Die Befähigungskurse des hds. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Mitarbeiter eine Schulung über den korrekten Umgang mit Maschinen zu organisieren. Die Inhalte der Schulung für Gabelstaplerfahrer, mit einem theoretischen und praktischen Test, reichen von den Maschinenrichtlinien, zu den allgemeinen Hinweisen zum Einsatz von Maschinen über die Sicherheitsvorrichtungen. Am 6. Dezember findet der Kurs in italienischer Sprache und am 20. Dezember in deutscher Sprache in Bozen statt. Wichtiger Hinweis: Ab März 2013 müssen alle Gabelstaplerfahrer ihren Befähigungskurs innerhalb 2 Jahren mit 4 Stunden Praxis auffrischen. Wer innerhalb März 2013 noch keinen Kurs besucht hat, muss 8 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis absolvieren.
Greifen Sie deshalb gleich zu und informieren Sie sich vor Ort beim hds-Weiterbildungsteam in Bozen über alle Schulungsmöglichkeiten: Margit Mock (T 0471 310 323, mmock@hds-bz.it) und Patrizia Anhof (T 0471 310 324, panhof@hds-bz.it).
hdsmagazin #11/12
betriebe informieren
Eurospar in Meran öffnet seine Tore
Vorsicht Kunde Der Ratgeber für berufliche Kommunikation. Hier ein Interview mit Unternehmensberater und Autor, Harald Stauder (im Bild).
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Welche Ziele verfolgt das Buch „Vorsicht Kunde“? Wer in einem Dienstleistungsberuf arbeitet, muss sich tagtäglich auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden neu einstellen und diese professionell erfüllen. Dass dies sehr häufig schwierig ist, zeigt das Buch aus dem Südtiroler Dienstleistungsalltag. Schwierig heißt jedoch nicht unlösbar. Die mehr als 50 Beispiele und die darauf folgenden Tipps zeigen auf humorvolle Weise, wie der zum Teil große Spagat zwischen Professionalität, Einfühlungsvermögen, notwendigem Humor, Verständnis und Freundlichkeit fast immer gelingen kann. An wen ist dieses Buch vor allem gerichtet? Das Buch richtet sich an all jene Personen die im Alltag mit Situationen konfrontiert werden, bei denen sie mit anderen Menschen zu tun haben. Dies ist nicht immer einfach, manchmal sogar sehr schwierig, in einigen Situationen auch lustig oder ärgerlich. Gibt es einen Unterschied zwischen dem heutigen Kunden und jenem vor zehn Jahren? Auch heute ist es immer noch wichtig auf jeden Kunden mit Vorsicht und gegebenenfalls auch mit Nachsicht einzugehen. Der Kunde erwartet sich eine freundliche und professionelle Beratung, sowie ein Eingehen auf seine Bedürfnisse. Dies ist manchmal ein Vergnügen, kann aber auch zu einer sehr großen Herausforderung werden.
Lesen Sie mehr dazu im jüngsten Werk von Harald Stauder, erschienen im Verlag Athesia und erhältlich im Fachbuchhandel sowie unter info@haraldstauder.com.
hdsmagazin #11/12
Ende September war es endlich so weit: eine Eröffnungsfeier bildete den Auftakt von Eurospar in der Meraner Geothestraße. Auf einer Verkaufsfläche von 1900 Quadratmetern finden sich 12.000 Produkte, vom Schinken, zu Erbsen, zu Brot. Aspiag-Koordinator, Robert Hillebrand (im Bild), zeigte sich besonders erfreut darüber, dass die Eröffnung mit dem 50-jährigen Jubiläum der Gruppe zusammenfällt. „Meran sei ein wichtiger Standort, was sich auch mit der bevorstehenden Eröffnung einer weiteren Filiale in den Oberen Lauben zeige“, so Hillebrand. Bürgermeister Günther Januth zählte zu den Gratulanten und bezeichnete die für November geplante Eröffnung in der Altstadt als wichtigen Baustein für die Nahversorgung.
Erfolgreiche Hausmesse bei Fachgroßhändler Innerhofer Pustertaler Unternehmen freut sich über breites Fachpublikum.
Am Hauptsitz in St. Lorenzen hat Mitte September der Fachgroßhändler „Innerhofer – Bad und Haustechnik“ seine fast schon zur Tradition gewordene Hausmesse für Kunden und Partner abgehalten. 45 führende europäische Hersteller aus den Bereichen Sanitärtechnik, Heizung und Solar sowie Lüftung/Klima und Haustechnik wie zentrale Staubsauganlagen waren vertreten und präsentierten innovative und energiesparende Produkte. Hunderte Fachleute (siehe Bild) – Installateure, Planer und Techniker – nutzten die Gelegenheit, um in Ruhe mit den Herstellern Fachgespräche zu führen, Informationen einzuholen und die Produktneuheiten in die Hand zu nehmen. Vorgestellt wurde auch die neue Firmenbroschüre. Auf 66 Seiten werden das Unternehmen, die Geschäftsfelder, die Produkte und die Lieferanten vorgestellt. Interessiert? Dann fordern Sie die Broschüre direkt unter direktion@innerhofer.it an.
betriebe informieren Ein Gruppenbild als Erinnerung an einen schönen Abend bei Pur Südtirol in Meran.
PR - Die Südtiroler Sparkasse informiert
Anlegen und Investieren „Mehr Beratung”
Geschäftsfrau Mara Miskovic und hds-Ortsobmann Gundolf Wegleiter.
Gelungene Vernissage zum Auftakt Pur Südtirol widmet sich den Kaufmannsgeschichten von Meran. „Die Fotoausstellung zu den Meraner Kaufmannsgeschichten stellt in unseren Räumlichkeiten eine gelungene Verbindung zwischen Moderne und Tradition dar“, so die Geschäftsführer von Pur Südtirol, Günther Hölzl und Ulrich Wallnöfer, bei der jüngsten Vernissage in Meran. 40 Gäste, darunter auch Bürgermeister Günther Januth, waren zur Auftaktveranstaltung gekommen und nutzten die einmalige Gelegenheit ein persönliches Gespräch mit der Fotografin und Autorin von „Kaufmannsgeschichten“ Paola Marcello sowie Kollegin Sonja Steger zu führen. Die hds-Vertreter, Direktor Dieter Steger und Vizepräsident Dado Duzzi, sprachen von der Wichtigkeit dieser im Bildband vorgestellten Traditionsbetriebe für die Lebendigkeit und Originalität eines Ortes, die sich vor allem durch Qualität und Service auszeichnen. Die Ausstellung läuft noch bis zum 3. November. Die Aktion wird tatkräftig von der Sparkasse unterstützt.
Verliebt in Indonesien
Wenn es um die Anlage Ihres Vermögens geht, stehen Ihre persönlichen Bedürfnisse im Vordergrund. Ausgehend von einer genauen Analyse Ihrer Anlagesituation und der Marktgegebenheiten, gilt es jene Investmentprodukte auszuwählen, die Ihrem Risikoprofil am ehesten entsprechen. Die aktuelle Dachkampagne „Anlegen und Investieren“ baut auf den Beratungsansatz der Sparkasse auf. In nur wenigen Schritten kann die passende Investitionslösung ermittelt werden: Unter www.sparkasse.it steht Ihnen der „Investment Profiler“ zur Verfügung. Damit erfragen Sie Ihr individuelles Anlegerprofil. Bei einem persönlichen Gespräch in der Filiale erarbeiten Sie dann gemeinsam mit dem Berater anhand eines speziellen Analyseinstruments ihr Musterportfolio und die passenden Investitionslösungen. Die Bank bietet zudem allen Kunden, die bis Ende Dezember 2012 ein Wertpapierdepot bei der Sparkasse mit einem Mindestbetrag von 10.000 Euro eröffnen, ein kostenloses Halbjahresabonnement für eine Zeitschrift nach Wahl an.
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Modeschmuck aus Asien und Ozeanien. Indonesien ist einer der bevölkerungsreichsten Staaten der Erde, der größte Inselstaat der Welt und erstreckt sich über zwei Erdteile. Die Meraner Geschäftsfrau Mara Miskovic hat ihre Liebe zu diesen Inselstaat zu ihren Beruf Weitere Informationen zur Kampagne gemacht. Seit Anfang Oktober verkauft „Anlegen und Investieren“ erhalten Sie sie in ihrem Laden in der Aristonga- unter www.sparkasse.it oder direkt in der lerie am Rennweg 37/A hauptsächlich Filiale. Modeschmuck aus Indonesien. Neben Geschmeide aus Süßwasserperlen lassen sich auf 26 Quadratmetern auch Foulards sowie Dekorationsartikel für den Haushalt finden. hds-Ortsobmann Gundolf Wegleiter und Bezirksleiter Günther Sommia überbrachten zur Eröffnung die Glückwünsche des Verbandes und als Präsent die hds-Wanduhr.
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rechtsberatung www.hds-bz.it/makler
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Vermittlung von Immobilien: Wer zahlt die Provision? Makler müssen in ein eigenes Verzeichnis eingetragen sein. Makler, oft auch Immobilienagenten genannt, arbeiten im Bereich Kauf und Verkauf und Vermietung von Immobilien zur privaten oder gewerblichen Nutzung. Der Art. 1754 des Zivilgesetzbuchs definiert den Begriff Makler folgendermaßen: Person, „die zwei oder mehrere Parteien zum Zwecke eines Geschäftsabschlusses miteinander in Verbindung bringt, ohne an eine von ihnen durch ein Verhältnis der Mitarbeit, der Abhängigkeit oder der Vertretung gebunden zu sein“.
Darüber hinaus legt das Gesetz Nr. 39/89 fest, dass die Maklertätigkeit nur jenen Personen vorbehalten ist, die in ein spezielles bei der Handelskammer geführtes Verzeichnis eingetragen sind. Nur diese Personen können Provisionsansprüche geltend machen. Für die Maklertätigkeit von Personen ohne Eintragung in das besagte Verzeichnis muss keine Provision gezahlt werden. Wer zahlt wann wie viel Provision? Wenn ein Geschäftsabschluss durch die Tätigkeit eines Maklers zustande kommt, sind beide Parteien gemäß den Vereinbarungen, den Honorarordnungen oder den Gepflogenheiten zur Provisionszahlung verpflichtet. In manchen Fällen lässt sich der Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses
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nicht ganz einfach festlegen: Das Kassationsgericht hat festgelegt, dass eine Einigung der Parteien über die wichtigsten Punkte für den Geschäftsabschluss – Preis, Zahlungsmodalitäten, Datum des definitiven Vertragsschlusses – ausreicht, um als Geschäftsabschluss angesehen zu werden. Die Parteien müssen daher keinen richtigen Vorvertrag abgeschlossen haben; es reicht, wenn der Käufer unmissverständlich den Vorschlag des Verkäufers akzeptiert hat. Mit dieser Einigung kann der Makler bereits Provisionsansprüche geltend machen. Urteil des Kassationsgerichts Auch wenn es üblich ist, dass die Parteien ausdrücklich einen Makler beauftragen, hat das Kassationsgericht festgelegt, dass der Provisionsanspruch dann besteht, wenn die Parteien auch ohne ausdrücklichen Maklerauftrag auf jeden Fall die Tätigkeit des Maklers akzeptiert und davon profitiert haben. Der Vertrag wird aufgrund der Leistung des Maklers abgeschlossen, auch wenn diese Tätigkeit in der einfachen Suche und in der Angabe der anderen Vertragspartei besteht bzw. darin besteht, dass ein Hinweis auf das Geschäft gegeben wird. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Tätigkeit das positive Ergebnis der Recherchearbeit des Maklers ist, das dann von den Parteien genutzt wird.
Nutzen Sie die Leistungen von Profis Da Immobiliengeschäfte sehr heikel und große Summen im Spiel sind, empfiehlt es sich, die Leistungen von professionellen Kräften in Anspruch zu nehmen. Die Verträge sollten klar und deutlich formuliert sein, darin sollten die Position der Parteien gegenüber dem Makler, die Art des Auftrags, die Höhe der Provision und die Haftung bei Nichterfüllung genau festgelegt sein. Nur so können künftige Auseinandersetzungen vermieden werden und nur so kann man sich vor unrechtmäßigen Forderungen von nicht offiziell zugelassenen Maklern schützen.
Der hds und die Südtiroler Maklervereinigung haben ein langfristiges Kooperationsabkommen abgeschlossen: Sie finden hier kompetente Unterstützung für erfolgreiche Geschäftsabschlüsse.
RA Umberto Musto
rechtsberatung
www.hds-bz.it/recht
Mehr Schutz für Kleinstunternehmen
Mit Inkrafttreten am 12. September 2012 der „Verordnung über die Vorgehensweise bei unzulässiger vergleichender Werbung, bei unlauteren Handelspraktiken und missbräuchlichen Klauseln“, die von der italienischen Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt („Autorità garante della concorrenza e del mercato“ AGCM) verabschiedet wurde, wird der bisher ausschließlich für Verbraucher vorgesehene rechtliche Schutz nun auch auf Kleinstunternehmen ausgedehnt. Als Kleinstunternehmen gelten „Organisationen, Gesellschaften oder Vereine, die (...) unter der Führung einer Einzelperson oder einer Familie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, weniger als zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine jährliche Bilanzsumme von unter zwei Millionen Euro erzielen (...).“ Intervention der Aufsichtsbehörde
Bei einer irreführenden, vergleichenden Werbung oder bei unlauteren Handelspraktiken können Kleinstunternehmen die Intervention der Aufsichtsbehörde beantragen; zu diesem Zweck müssen sie der Behörde die nötigen Informationen und Angaben mitteilen, damit eine entsprechende Untersuchung eingeleitet werden kann. Innerhalb von 180 Tagen ab Erhalt der vom Antragsteller übermittelten Angaben und Informationen leitet die Aufsichtsbehörde das Ermittlungsverfahren ein oder archiviert die Anzeige. Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt kann bei besonderer Dringlichkeit andere vorbeugende Maßnahmen, wie die provisorische Aussetzung der Werbung bzw. der Handelspraktiken anordnen. Die vorbeugenden Maßnahmen müssen vom betroffenen Wirtschaftstreibenden sofort umgesetzt werden. Gegen diese Maßnahmen kann Rekurs eingereicht werden. Dieser bewirkt aber keine Aussetzung dieser vorbeugenden Maßnahmen. Des Weiteren kann zwischen der Aufsichtsbehörde und dem Wirtschaftstreibenden eine Art verkürztes Verfahren beantragt werden; der Wirtschafts treibende muss sich dabei verpflichten, die irreführende Werbung oder die unzulässigen Handelspraktiken einzustellen.
Die Dokumente zu dieser Vereinbarung werden dem Kollegium der Behörde zur abschließenden Entscheidung unterbreitet. Das Kollegium beschließt: - dass die Werbung nicht irreführend/nicht unzulässig bzw. nicht unlauter ist bzw. beendet das Verfahren wegen fehlender Beweise, - dass die Werbung irreführend/unzulässig ist bzw. dass die Handelspraktik unlauter ist und stellt gleichzeitig eine Verwarnung und eine Geldstrafe aus, - über die Annahme von Verpflichtungen, die obligatorisch sind für den Werbe- bzw. Wirtschaftstreibenden. Der Werbe-/Wirtschaftstreibende muss der Behörde den Nachweis erbringen, dass er der Aufforderung nachgekommen ist.
Renate Ennemoser, Rechtsberatung, T 0471 310 422, rennemoser@hds-bz.it
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Forschung und Innovation werden gefördert Neue Anwendungsrichtlinien in Kraft.
Sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen, die ihre Produktionseinheit in Südtirol haben und im Handelsregister eingetragen sind, können im Bereich der Forschung und Innovation um Förderung in Form eines Kapitalbeitrages oder eines zinsbegünstigten Darlehens ansuchen. Die Anwendungsrichtlinien zur Förderung der Innovation wurden durch Beschluss Nr. 1252 vom 27. August 2012 genehmigt.
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Christmastime 2012
Vorhaben zur Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung Förderungsfähig sind hier Personalkosten, Beratungskosten, Kosten für Maschinen, Anlagen, Instrumente, Gebäude und Grundstücke, die für das Forschungsvorhaben genutzt werden. Zusätzlich wird eine Pauschale für Kosten anerkannt, die unmittelbar durch das Forschungsvorhaben entstehen.
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hdsmagazin #11/12
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betriebsberatung www.hds-bz.it/beratung
Technische Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung In diesem Fall sind die Kosten für technische Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung förderungsfähig (bis zu 50 Prozent). Gewerbliche Schutzrechte Im Rahmen einer Erteilung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten werden 40 Prozent bei KMU und 35 Prozent bei Großunternehmen der förderungsfähigen Kosten finanziert; keine Beihilfe gibt es für die Eintragung von Marken. Vorhaben zur Implementierung von Managementsystemen mit national oder international anerkannter Zertifizierung Zur Förderung zugelassen ist die Einführung von Managementsystemen mit national oder international anerkannter Zertifizierung. Voraussetzung für den Erhalt der Beihilfe ist die erfolgte Zertifizierung. Auch die Produkt- und Dienstleistungszertifizierung sind zur Förderung zugelassen. Für die Einführung der Managementsysteme ist der Einsatz einer betriebsinternen Person zur Förderung zugelassen. Die vorgesehene Beihilfeintensität kann für Großunternehmen bis zu 15 Prozent, für Mittelunternehmen bis zu 25 Prozent und für Kleinunternehmen bis zu 35 Prozent der förderungsfähigen Ausgaben erreichen. Die Ausgaben für die Erneuerung der Zertifizierung sind nicht zulässig. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen Bei den Begünstigten muss es sich um KMU handeln.
Prozess- und Betriebsinnovationen Förderungsfähig sind hier Personalkosten, Kosten für Maschinen, Anlagen, Instrumente und die Kosten für Auftragsforschung. Zusätzlich wird eine Pauschale für Kosten anerkannt, die unmittelbar durch das Forschungsvorhaben entstehen. Für Vorhaben zur Einführung von Prozess- oder Betriebsinnovationen ist ein Fördersatz in Höhe von 35 Prozent für kleine Unternehmen, 25 Prozent für mittlere und 15 Prozent für große Unternehmen vorgesehen. Beihilfen für die Ausleihung oder Einstellung von hochqualifiziertem Personal KMU können Beihilfen erhalten, wenn sie von einer Forschungseinrichtung oder einem Großunternehmen hochqualifiziertes Personal ausgeliehen bekommen. Das betreffende Personal darf kein anderes Personal ersetzen. Es ist in dem begünstigten Unternehmen in einer neu geschaffenen Funktion im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation zu beschäftigen. Besondere Vorhaben Förderungsfähig sind die ab dem Tag der Einreichung des Beihilfeantrags begonnenen Tätigkeiten. Mit Gewährung der Förderung verpflichten sich die Begünstigten das Vorhaben gemäß dem zur Förderung zugelassenen Projekt auszuführen. Zusätzlich müssen die Unternehmen, die eine Beihilfe erhalten haben, die Veräußerung von Prototypen oder geförderten Patenten und ähnlichen gewerblichen Schutzrechten sowie die diesbezüglichen Einkünfte, auch bis zwei Jahre nach Flüssigmachung der Beihilfe, dem Amt schriftlich mitteilen.
Zusätzlich unterstützt das Land Südtirol die Bildung und Erweiterung von Kompetenzzentren. Für weitere Informationen: Bereich Betriebsberatung in Bozen, Liane Cittadini, T 0471 310 561, lcittadini@hds-bz.it.
Vertrieb von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen Neue Bestimmungen seit 24. Oktober.
Der Abschluss von schriftlichen Verträgen, das Verbot unlauterer Handelspraktiken und genau festgeschriebene Zahlungsziele: All diese Vorschriften müssen beim Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln beachtet werden. Diese sind am 24. Oktober 2012 in Kraft getreten. Im Verkaufsvertrag müssen obligatorisch folgende Klauseln angegeben werden: die Laufzeit, die Menge, die Merkmale des verkauften Produkts, der Preis, die Liefer- und Zahlungsmodalitäten, ansonsten ist der Vertrag nichtig. Von der Pflicht eines schriftlichen Vertrages ausgenommen sind Verkäufe an private Endverbraucher. Genau definiert wurde auch die Entgeltzahlung, die bei verderblichen Gütern innerhalb von 30 Tagen erfolgen muss, bei nicht verderblichen Gütern hingegen innerhalb von 60 Tagen. Die Zahlungsfrist beginnt am letzten Tag des Monats, in dem die Rechnung eingeht. Mehr zum Thema, zum Verbot unlauterer Handelspraktiken sowie welche Sanktionen Sie bei Nichtbeachtung der Vorschriften erwarten, finden Sie online in einem Nützlichen Dokument.
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Valentina Maggio, Bereichsleiterin Betriebsberatung, T 0471 310 420, vmaggio@hds-bz.it
hdsmagazin #11/12
globus@globus.it * Prognose 2012
50 Jahre gemeinsames Wachstum
1972 37 Mitglieder € 35.000 Umsatz
1982 79 Mitglieder € 4.000.000 Umsatz
1992 149 Mitglieder € 35.000.000 Umsatz
2002 141 Mitglieder € 85.000.000 Umsatz
2012 132 Mitglieder € 150.000.000* Umsatz
50 Jahre Wachstum im Bereich der organisierten Verteilung. Dieser positive Trend setzt sich dank des Einsatzes der Mitglieder, deren Werte und Ziele wir teilen, fort. Ebenso durch das Engagement all jener, die täglich mit uns daran arbeiten, die gesamte Region Trentino Südtirol mit Qualität, Geschmack und günstigen Produkten zu versorgen.
Centro Distributivo, via G. Di Vittorio, 43/3 - 38015 Lavis (TN) tel. 0461 248411 - fax 0461 241890 - e-mail: info@dao.it - www.conad.it
steuerberatung www.hds-bz.it/steuern
MwSt. MwSt. Steuern
Solidarische Haftung bei Werkverträgen
Steuern
MwSt. Steuern
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Wieder neue Bestimmungen Mit dem Wachstumsdekret wurden neuerlich die Bestimmungen zur solidarischen Haftung hinsichtlich Einzahlung der Mehrwertsteuer und der Steuereinbehalte auf Löhne/ Gehälter im Bauwesen abgeändert. Nur mehr Kontrollpflicht MwSt.-Subjekte, die mittels Werkvertrag eine Werk- oder Dienstleistung in Auftrag geben, haben nur mehr eine Kontrollpflicht im Hinblick auf die korrekte Einzahlung der MwSt. und der Steuereinbehalte auf Löhne/Gehälter seitens ihrer Auftragnehmer und deren Unterauftragnehmer. Im Falle von Unregelmäßigkeiten besteht die Pflicht, die Zahlung der vereinbarten Entgelte auszusetzen. Während die gewerblichen Auftraggeber im Bauwesen nur mehr Überwachungspflichten erfüllen müssen, bleibt die solidarische Haftung zwischen Auftragnehmern und Unterauftragnehmern bestehen. Als Freistellungsunterlage gilt eine entsprechende, beeidete Erklärung durch den Verantwortlichen eines Steuerbeistandszentrums, einen Steuer-, einen Arbeitsrechtberater oder Buchhaltungssachverständigen. Hohe Strafen drohen Hervorzuheben ist, dass der Gesetzgeber Strafen von 5000 bis 200.000 Euro vorsieht, wenn die oben genannte Verpflichtung nicht eingehalten wird. Bei wörtlicher Anwendung der neuen Bestimmung betreffen die Strafen auch Unregelmäßigkeiten durch Unterwerksnehmer. Was die Kontrollpflicht gegenüber den Subunternehmern betrifft, wären weiterführende Erläuterungen seitens der Finanzverwaltung notwendig. Werksnehmer haften weiterhin (wenn auch nur zivilrechtlich) solidarisch mit ihren Subunternehmen für die Einzahlung der MwSt. und der Steuereinbehalte auf Löhne/Gehälter, die im Zuge der Erfüllung des Unterwerkvertrags anfallen. Die solida-
rische Haftung gilt jedoch nur bis zur Höhe des vereinbarten Entgelts. Der Werksnehmer wird von der Haftung entbunden, wenn er (vor Zahlung des vereinbarten Entgelts) die oben genannten Freistellungsunterlagen einholt. Die Bezahlung des Subunternehmens kann bis zum Erhalt der Bestätigung über die korrekte Einzahlung der von diesem geschuldeten Steuern ausgesetzt werden. Öffentliche und private Auftraggeber sind nicht betroffen Aus praktischer Sicht problematisch sind, von jetzt an, vertraglich vorgesehene Akontozahlungen, wenn diese vor Erhalt der erwähnten beeideten Erklärung erfolgen. In diesen Fällen scheint es ratsam, vom Subunternehmer eine Bankgarantie in Höhe der von diesem geschuldeten MwSt. und Lohnsteuern zu verlangen. Hervorzuheben ist, dass bei Unterwerkverträgen im Bauwesen die MwSt. in der Regel mit dem so genannten reversecharge-System abgerechnet wird, wodurch die Steuerschuld ohnehin auf den Auftraggeber/Käufer übergeht. Die Agentur der Einnahmen ist der Auffassung, dass die oben genannten Freistellungsunterlagen nur für Zahlungen ab dem 11. Oktober 2012, sofern diese nach dem 12. August abgeschlossene Werkverträge betreffen, angefordert werden müssen. Von der neuen Regelung ausgenommen sind öffentliche und private Auftraggeber.
Moritz Schorn, Steuer- und Betriebsberatung, T 0471 310 407, mschorn@hds-bz.it
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info arbeit www.hds-bz.it/arbeit
Die neue Lohntabelle online
Ab 1. Oktober 2012 gelten neue Grundlagen für die Lohnberechnung. Die neue Lohntabelle für den Sektor Handel und Dienstleistungen ist online unter Nützliche Dokumente zu finden.
apetrera@hds-bz.it
Scheinselbstständige:
einige Klarstellungen
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Familienzulage auch nur mit Ersatzbeitragszeiten
INFO B Istatwert betreffend die Konsumpreise für die Angleichung der Mieten (Gesetz 392/78). - Nationale Veränderung September 2011 – 2012 ist gleich 3,1 % (75 % = 2,325). - Veränderung in Bozen September 2011 – 2012 ist gleich 3,8 % (75 % = 2,85).
B Die Indexzahl für die Abfindungen beträgt im September 2,855769.
hdsmagazin #11/12
Im Rundschreiben Nr. 114 vom 18. September hat das Nisf/Inps einige Erklärungen zu den Mutterschaftszeiten für die in die getrennte Pensionskasse eingetragenen erwerbstätigen Frauen veröffentlicht, die Ersatzbeitragszeiten geltend machen können (Art. 6, Ministerialdekret vom 12. Juli 2007). Können die Ersatzbeitragszeiten, die aus den Mutterschaftszeiten resultieren, auch für die Auszahlung des Familiengelds angerechnet werden? Hier vertritt das Arbeitsministerium den Standpunkt, dass bei einer Mutterschaft die Familienzulage auch für Zeiträume anerkannt werden soll, in denen nur Ersatzbeiträge eingezahlt werden. Wer also in die getrennte Pensionskasse eingetragen, bei keiner anderen obligatorischen Rentenkasse angemeldet und nicht im Ruhestand ist, kann die Ersatzzeiten auch für die Auszahlung des Familiengelds geltend machen. Wann und für wen gilt dieser Anspruch? Dieses Recht gilt in allen Fällen, in denen Anspruch auf Ersatzzeiten für Mutterschaft besteht, unabhängig davon, ob es ein Mutterschafts-, ein Vaterschafts- oder Elternurlaub ist. Für die Berechnung der Familienzulage ist auf jeden Fall der Zahlungszeitpunkt ausschlaggebend. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, haben die in die getrenn-
te Pensionskasse eingetragenen Personen nur für die Zeiträume, die durch effektive Beitragszahlungen und/oder durch Ersatzzeiten abgedeckt sind, Anspruch auf die Familienzulage. Die Beitragsgutschrift an die getrennte Pensionskasse beginnt ab Jänner, auch wenn die ersten Monate des Jahres eventuell bereits durch Beiträge bei einer anderen Pensionskasse abgedeckt sind. Für frühere Zeiten muss das Nisf/Inps die Familienzulage innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zahlen, auf keinen Fall aber für Zeiten vor Inkrafttreten des genannten Dekrets aus dem Jahr 2007.
Alberto Petrera, Bereichsleiter Arbeitsund Gewerkschaftsangelegenheiten, T 0471 310 501, apetrera@hds-bz.it
info aktuelles www.hds-bz.it/sicherheit
Musik- und Freizeitbranche: Richtlinien für Arbeitssicherheit
Der Vorsorge-Check, simpel und kostenlos
Auf der Internetseite des Arbeitsministeriums wurden vor Kurzem die „Richtlinien für die Musik- und Freizeitbranche“ im Sinne des Art. 198 des GvD Nr. 81/08 veröffentlicht, die im Rahmen der Staaten-Regionen-Konferenz am 25. Juli 2012 verabschiedet wurden. Das Dokument wurde in Umsetzung der im GvD Nr. 81/08 vorgesehenen Pflichten ausgearbeitet. Es enthält die Vorschriften zum Schutz der Arbeitskräfte vor den Risiken einer übermäßigen Lärmbelastung bei Musik- und Unterhaltungsveranstaltungen. Die Richtlinien betreffen alle Tätigkeiten in geschlossenen Räumen oder im Freien, wo Arbeitskräfte nicht nur gelegentlich Lärm ausgesetzt sind, wo Livemusik oder aufgezeichnete Musik gespielt wird, und zwar sowohl bei Veranstaltungen als auch bei Proben.
Besuchen Sie den Pensplan-Infopoint beim hds in Bozen, Brixen, Meran, Schlanders, Bruneck oder Sterzing. Durch die jüngste Rentenreform ist eine umfassende Vorsorgeplanung nicht nur wichtig, sondern notwendig für jeden geworden. Nur eine frühzeitige Analyse der eigenen Situation erlaubt es einer möglichen Reduzierung der staatlichen Rente entgegenzuwirken und die eigene Altersvorsorge effizient zu gestalten. Beim Vorsorge-Check von Pensplan erhalten Sie einen detaillierten Überblick zu Ihrer persönlichen Situation, sowohl im Hinblick auf die staatliche Rente als auch im Hinblick auf eine mögliche Zusatzvorsorge.
Betroffene Berufsgruppen und Modalitäten der Gefahrenbewertung Die Richtlinien betreffen die Berufsgruppen, die in der Produktion und Realisierung von Liveveranstaltungen, von Freizeitangeboten mit Musikprogramm beschäftigt sind, Künstler, künstlerisches Personal, Techniker in der Produktion und Nachbearbeitung sowie Servicepersonal. Der Arbeitgeber muss von qualifizierten Fachkräften eine repräsentative Risikobewertung der Lärmbelastung aller Arbeitnehmer unter normalen Arbeitsbedingungen durchführen lassen. Bei der Bewertung müssen eine Reihe von Faktoren berücksichtigt werden, die mit den Modalitäten der Veranstaltung zusammenhängen.
Rubrik in Zusammenarbeit mit Pensplan
Individuell und aktuell Die Pensplan-Infopoints verfügen über ein spezielles Berechnungstool für einen ganz individuellen Vorsorge-Check, der sowohl die eigenen als auch die familiären Bedürfnisse berücksichtigt. Das Ergebnis der Simulation zeigt die Höhe der Zusatzrente auf, die unter Berücksichtigung der Vorgaben von der Aufsichtsbehörde der Rentenfonds berechnet wird und daher mit der „persönlichen Schätzung der Zusatzrente“ abgeglichen werden kann. Diese Schätzung wird einmal im Jahr an jedes Fondsmitglied verschickt.
Vereinbaren Sie Ihren Gesprächstermin beim Pensplan-Infopoint in Ihrer Nähe und machen Sie den ersten Schritt zu einer professionellen, kostenlosen Vorsorgeberatung. Der hds bietet den Beratungsdienst in allen Bezirksstellen an. Infos unter T 0471 978 032.
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Reduzierung der Lärmbelastung Ziel der Gefahrenbewertung ist es, die Lärmbelastung der einzelnen Arbeitskräfte festzustellen; anhand des Ergebnisses werden die Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit der Beschäftigten festgelegt. Die Richtlinien enthalten eine Beschreibung der Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung; dazu gehören technische Maßnahmen – wie z. B. die gezielte Ausrichtung der Tonquellen zur Reduzierung der Tonverstärkung in Bereichen, in denen das Personal nicht belastet werden muss, oder die Schallisolierung der Wände – aber auch organisatorische Maßnahmen wie die zeitliche Beschränkung der Belastung durch hohe Lärmpegel, die Personalrotation oder die Anwendung von geeigneten Gehörschutzvorrichtungen.
apetrera@hds-bz.it
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Werbemitteilung zur Verkaufsförderung. Die vertraglichen und wirtschaftlichen Bedingungen bezüglich der Erbringung des Beratungsdienstes finden Sie in den Verträgen und vorvertraglichen Unterlagen der Investmentdienste. Vor Zeichnung von Anlageprodukten lesen Sie bitte aufmerksam die Informationsprospekte.
ANLEGEN UND INVESTIEREN
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