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Monatsmagazin des Handelsund Dienstleistungsverbandes Südtirol hds-bz.it facebook.com/hds.unione
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Italienische Post AG – Versand im Postabonnement– G.D. 353/2003 (konv. Ges. Nr. 46, 27.02.2004) Art. 1, Abs. 1, CNS BOZEN · Jahrgang LXVII · 4/2019 · IR/IP · monatlich
hds magazin
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Der Neue Ein Gespräch mit dem Landesrat für Handel und Dienstleistungen
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Betriebliche Welfare– Leistungen hds-bz.it/betriebswelfare
Sie möchten in Ihrem Betrieb Welfare-Leistungen für Ihre Mitarbeiter einführen? Wir bieten Ihnen • Unterstützung bei der Ausarbeitung und Einführung eines Welfare-Reglements und Hilfestellung bei rechtlichen und steuerlichen Aspekten • eine personalisierte digitale Welfare-Plattform (von Edenred Italia) für eine maximale Flexibilität bei der Verwaltung der Benefits • Begleitung und Hilfestellung bei der Nutzung des Welfare-Kontos seitens der Nutzer und Überwachung des Plans Kontakt: Sabine Mayr, T 0471 310 559, smayr@hds-bz.it
Was versteht man unter betrieblichem Welfare? Als betriebliches Welfare kann man das Paket an Initiativen, Gütern und Leistungen bezeichnen, das der Betrieb seinen Beschäftigten zur Verbesserung ihres Wohlbefindens und zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bereitstellen kann. Dadurch können Kosten optimiert und die Produktivität verbessert werden.
handels- und dienstleistungsverband Südtirol
editorial
Alles unter einem Dach Verband hds und Servicegenossenschaft: Es ist ein gutes Jahr her, dass die beiden Leistungsträger des hds neu aufgestellt und im Sinne einer professionellen Mitglieder- und Kundenbetreuung neu ausgerichtet wurden. Euer Verband hat mit der Vision 2020 und dem neuen Leitbild seine Strategie zur Orts- und Stadtentwicklung klar definiert. Die Genossenschaft hingegen baut ihre individuellen Serviceleistungen für Sie als Unternehmer kontinuierlich aus. Die klare Trennung zwischen beiden Strukturen – aber trotzdem das gemeinsame Agieren unter einem Dach – hat sich bewährt. Beide können sich auf die eigenen Stärken konzentrieren. Während die Genossenschaft alle Ihre betrieblichen Erfordernisse von den gesetzlich vorgesehenen bis hin zu wirtschaftlichen Bedürfnissen abdeckt, kümmert sich der Verband um alle gemeinsamen und bereichsspezifischen Angelegenheiten im Territorium. Ich möchte hier nicht alle aufzählen, sondern als Beispiel die Themen Arbeitsrecht und Kollektivverträge erwähnen. Diese stehen oft im Hintergrund bzw. sind als Leistung nicht immer so sichtbar wie es hingegen andere sein können. Hier profitieren Sie von der kollektivvertraglichen Handlungsstärke des hds. Euer Verband beteiligt sich lokal und gesamtstaatlich über den Dachverband CONFCOMMERCIO direkt an der Ausarbeitung des Kollektivvertrages und kann somit arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen einbringen und mitbestimmen. Zudem werden die Verbesserung der Leistungen des Gesundheitsfonds und die Errichtung einer eigenen Welfare-Plattform für hds-Mitglieder (wir berichteten) forciert und angegangen. Kurzum: Der Verband und die Servicegenossenschaft ziehen an einem Strang, um eure Anliegen zu vertreten und möglichst viel für Sie zu erreichen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen zur Verfügung.
Bernhard Hilpold, hds-Direktor
titelgeschichte Interview mit LR Achammer
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aktuelles GARFIDI präsentiert Bilanzzahlen
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bezirke Vinschgau: hohe Spendensumme erreicht
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fachgruppen TARGET: eine interessante Schulung
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bildung Produktfotografie heute
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betriebe informieren Hohe Auszeichnung für Pro Fire
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rechtsberatung Ist Ihr Onlineshop konform?
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steuerberatung Mod. 730: die Neuerungen 2019
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Redaktion, Verwaltung und Werbung: 39100 Bozen, Mitterweg 5, Bozner Boden, T 0471 310 308/309, F 0471 310 396, pr@hds-bz.it, www.hds-bz.it Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes und Verantwortlicher Schriftleiter: Dott. Mauro Stoffella (Bereichsleiter Kommunikation) Redaktion: Dott. Sergio Colombi, Dott. Andreas Obexer, Martina Reinstadler, MA, Manuela Seebacher Grafisches Konzept: Gruppe Gut – www.gruppegut.it titelbild: gettyimages Grafik: Stefano Hochkofler Fotos: freeimages, gettyimages, istockphoto, Helmuth Rier, Shutterstock, sxc Druckerei: Athesia Druck GmbH – Weinbergweg 7 – 39100 Bozen Aufgegeben am 20. März 2019 Die Redaktion behält sich das Recht vor, Anzeigen zurückzuweisen. Die in Gastartikeln wiedergegebene Meinung muss nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. Herausgeber: Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol Genossenschaft – Bozen, Sped. im P.A. – 45% - Art. 2. Absatz 20/b, Gesetz 662/96, Filiale Bozen, Eintragung Landesgericht Bozen Nr. 50/51 – Rep. 27256. Eintragung ROC Nr. 14101. Angeschlossen der USPI Unione Stampa Periodica Italiana
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titelgeschichte Landesrat Achammer (l. im Bild mit hds-Präsident Philipp Moser): „Die Frage ist, wie unsere derzeitige funktionierende Handelsstruktur in Zukunft auch durch neue und innovative Ideen aufrechterhalten werden kann.“
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Der Neue Ein Gespräch mit dem Landesrat für Handel und Dienstleistungen
Die Wertschätzung für die Ausbildung und für die Berufe im Handel sind zu steigern
Philipp Achammer ist seit Ende Jänner der neue Landesrat für Handel und Dienstleistungen. Zuständig ist er auch für die Bereiche Bildung und Arbeit. In diesem Interview spricht er über Nahversorgung, Sonntagsöffnungen, Fachkräftemangel oder Verbände.
Herr Landesrat, was verbinden Sie persönlich mit dem Wort Handel?
Ich kann nicht sagen, dass ich persönlich aus dem Bereich Handel komme. Meine Familie war im Gastgewerbe tätig. Ich bin sozusagen in einem Gasthaus aufgewachsen. Für mich spielt der Handel in zweierlei Hinsicht eine große Rolle für Südtirol: Im Export was den Großhandel anbelangt
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und in den Orten die gesellschaftspolitische Bedeutung des Einzelhandels. Ich habe viele Kontakte mit unseren deutschsprachigen Nachbarländern und kann Ihnen versichern, dass ich immer wieder mit Nachfragen oder Informationen zu unserer besonderen Situation im Einzelhandel konfrontiert werde.
Südtirol geht seit jeher im Einzelhandel einen eigenen Weg: Dank Raumordnung und Handelsgesetzgebung ist es gelungen, u. a. die Nahversorgung zu sichern und für lebendige Orte zu sorgen. Wird dieser Weg auch mit Ihnen weitergeführt und wird der Handel auch in Zukunft eine ortsrelevante Tätigkeit bleiben?
titelgeschichte Die Kontinuität im Weg bleibt sicher erhalten. Natürlich müssen auch angesichts neuer Entwicklungen neue Überlegungen angestellt werden. Denken wir nur an den Onlinehandel und auch an seine Auswirkungen was die Logistik oder die Verkehrsflüsse anbelangt. Die Frage ist, wie unsere derzeitige funktionierende Handelsstruktur in Zukunft auch durch neue und innovative Ideen aufrechterhalten werden kann. Das, um weiterhin deutlich aufzuzeigen, dass die Nahversorgung oder der Händler nebenan unser Rückgrat sind. Oft sind vorhandene Strukturen selbstverständlich, aber wenn sie weg sind, dann ist es zu spät, und der Aufschrei ist groß.
Wieso ist dieser Punkt für Sie ein so wichtiges Anliegen?
Wie ist Ihre Position zu den total liberalisierten Öffnungszeiten im Handel?
Ich bin absolut gegen eine totale Liberalisierung. Mit dieser kann nur derjenige mithalten, der die Mittel dazu hat. Es geht um den Wert des Sonntags. Mehr Zeit für die Familie. Und eine konsumfreie Zeit tut auch der Gesellschaft gut. Um diesem gerecht zu werden, braucht es eine neue Regelung, die Südtirol selbst bestimmen kann. Dies vor allem, weil wir andere Handelsstrukturen haben und ein Tourismusland sind. Somit Öffnungen für wenige Sonntage im Jahr und mit gewissen Ausnahmen. Die autonome Regelung ist der Weg.
Es geht darum, mit welchen neuen und gemeinsam entwickelten Ansätzen die Grundlage der Nahversorgung gestärkt und wie ihre Stärken, wie Nähe zum Kunden und Wie sind hier die Erfolgsaussichten Flexibilität, auf neuen Wegen ausgespielt wer- in Rom? den können. Mir fallen da z. B. Mischnutzungen ein, bei denen interessante Angebo- Ich hoffe, dass auf unsere differenzierte Site kombiniert werden können. tuation und Besonderheit Rücksicht genommen wird. Wir haben ja bereits für unseren Handel eine eigene Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut erreichen können.
Unsere Leser bzw. unsere Mitgliedsbetriebe interessiert vor allem auch eines: Mit welchen konkreten Entlastungen können sie rechnen?
Das Wort Vereinfachung ist immer an der Tagesordnung. Ich habe allerdings den Eindruck, dass je mehr darüber gesprochen wird, umso mehr werden die Verpflichtungen. Hier ist Vorsicht geboten. Jede neue Kontrolle, jede neue Regelung erfordert sozusagen neue Zettel. Es wäre schon viel geholfen, wenn ich Behördengänge ersparen könnte mit einer zentralen Stelle, wo ich alles erledigen kann.
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Fortsetzung auf Seite 6
Wiederbelebung In einem Brief an den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Politik auf, Sofortmaßnahmen zur Rettung vitaler Innenstädte zu ergreifen. Viele Innenstädte in Deutschland sind in höchster Not. Früher attraktive und vitale Zentren verlieren an Zugkraft, vielerorts finden beunruhigend wenige Menschen den Weg in die Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen. In der Folge sorgen Leerstände für eine Verschlechterung der Versorgungssituation in vielen Gemeinden. Für viele Bürger ist der Verlust des lebendigen Stadtzentrums auch ein Verlust ihrer Heimat. Die Politik darf diesem Erosions-Prozess nicht länger nur zuschauen, so der HDE.
Gut, dass für den hds in Südtirol das Thema Orts- und Stadtentwicklung höchste Priorität hat und gemeinsam mit Entscheidungsträgern genau oben genannte Entwicklungen vermieden werden sollen.
Mauro Stoffella, Bereichsleiter Kommunikation mstoffella@hds-bz.it
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titelgeschichte
Dass die Kompetenzen Wirtschaft, Bildung und Arbeit in einem Ressort vereint wurden, wird als erfolgsversprechend bewertet. Entsprechend groß ist die Erwartungshaltung: Was können wir uns hier erwarten?
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Mehr Nutzerorientierung schaffe ich auch durch mehr Onlinedienste. Wir müssen auch weg von der Kultur einer absoluten Kontrolle und des Misstrauensprinzips hin zu mehr Vertrauen. Einfach ausgedrückt: Derjenige, der in Ordnung ist, sollte nicht nachweisen müssen, dass er in Ordnung ist.
Klein- und familiengeführte Unternehmen prägten bisher das Bild der Südtiroler Wirtschaft: Wie sehen Sie hier die weitere Entwicklung?
Man hat es gesehen: In schwierigeren Zeiten sind gerade diese Betriebe dank ihrer Flexibilität unser Rückgrat. Sie haben Zukunft und spielen neben dem wirtschaftlichen Aspekt auch gesellschaftspolitisch durch ihre Verbundenheit zum Territorium eine tragende Rolle für unser Land. Ein immens großer Wert.
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Viele Kleinbetriebe stehen vor einem Generationenwechsel bzw. einer Betriebsnachfolge: Wie beurteilen Sie die Lage?
Wichtig ist, dass gerade junge Menschen, die ein Unternehmen übernehmen, die Möglichkeit sehen, etwas Neues zu machen und etwas Innovatives aufzubauen. Sich somit selber verwirklichen können. Auch in den kleinen Betrieben. Das ist die Herausforderung schlechthin.
Die Dienstleistungen sind ein vielfältiger und vor allem ein sehr dynamischer Sektor. Wie wird der Wirtschaftslandesrat diesen Bereich berücksichtigen?
Wenn ich an die Start-ups denke, so sind diese wesentlich in diesem Bereich tätig. Verschiedene Nischen und unser Standortvorteil – sprachlich/kulturell – ermöglichen viele und vielfältige Tätigkeitsfelder. Der Dienstleistungsbereich hat dank seiner Flexibilität, was gerade der Markt erfordert, ein enormes Potenzial. Betriebsgründungen sind für mich ein großes Thema.
Ich sehe große Chancen, durch den direkten Kontakt Bildung und Wirtschaft noch näher zusammenzubringen – mit dem Ziel, sich gegenseitig zu befruchten. Praxisorientierte Ausbildungen, stark ausgerichtet auf die Notwendigkeiten der Wirtschaft, sind notwendig, um Perspektiven bieten zu können. Und mehr Sensibilität für das Thema Mehrsprachigkeit. Was die Arbeit anbelangt, so sehe ich die Möglichkeit einer viel strategischeren Arbeitsmarktpolitik.
Ohne starken Verband hätten wir diese Handelspolitik sicher nicht
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Stichwort Fachkräftemangel: Gerade im Handel, aber auch in vielen Dienstleistungsberufen werden Kräfte dringend gesucht. Der hds führt eine Reihe von Aktionen durch (Anmerk. der Redaktion: www.myway.bz.it), um Jugendliche für diese Fachberufe zu begeistern. Was werden Sie unternehmen?
Die Wertschätzung und das Ansehen für die Ausbildung und für die Berufe im Handel sind absolut zu steigern. Es gibt Sektoren, in denen man in der Gesellschaft fälschlicherweise glaubt, dass es für gewisse Jobs nicht viel Ausbildung braucht und die man zwischendurch und ganz schnell ausüben kann. Im Handel ist es ähnlich wie im Service. Ich muss aber auch sagen, dass es Anbieter (etwa Ketten) gibt, die zu diesem schlechten Image beitragen. Denn dort sind gut ausgebildete Fachkräfte nicht gefragt. Berufe im Handel erfordern eine hohe Qualifikation mit bestimmten Softskills (Auftreten, Umgang mit Menschen und Sprachen) – mehr wie in vielen anderen Bereichen. Ich wünsche mir für die nächsten Jahre, dass auch unsere Betriebe eine starke Wertschätzung für die Ausbildung in diesem Bereich verspüren.
Abschließend: Welche Rolle spielt der Verband gegenüber Gesellschaft, Wirtschaft und Politik in der heutigen Zeit und vor allem in Zukunft?
Für mich ist er ein wichtiger Partner in der Wirtschaftspolitik. Und für die Betriebe ist es wichtig, dass sie über den eigenen Verband Identifikation, Interessenvertretung und eine starke Stimme für den eigenen Sektor verspüren. Er ist ein wichtiger Baustein, um Themen immer und immer wieder aufzugreifen. Ich bin überzeugt: Ohne starken Verband hätten wir diese Handelspolitik sicher nicht. Von daher ist der Verband nach wie vor aktuell.
„Vollstes Vertrauen“ und „Mehr Mut zur Autonomie“ Der Exekutivausschuss des hds hat sich bei seiner letzten Sitzung erstmals mit dem neuen Landesrat für Handel und Dienstleistungen, Philipp Achammer, getroffen (im Bild). Auf der Tagesordnung standen eine Reihe aktueller Themen. Zum einen das Raumordnungsgesetz und die Beschränkung des Einzelhandels in den Gewerbegebieten: Nachdem das Verfassungsgericht im vergangenen Jahr das Gerichtsverfahren gegen die entsprechende Südtiroler Bestimmung definitiv eingestellt hat, ist die Ausübung von Einzelhandel mit sperrigen Gütern in diesen Gebieten klar geregelt. Was im Gesetz genauer geregelt werden muss, sind die erlaubten Zubehörartikel, die genauer festzulegen sind. Außerdem sind zusätzlich die Waren von Produzenten und die Produkte der bäuerlichen Produktionsgenossenschaften genau zu definieren. Zum anderen wurde das sich in Ausarbeitung befindliche neue Handelsgesetz besprochen. So soll im Gesetz verankert werden, dass die Handelskammer bei Einzelhandelstätigkeiten in den Nichtwohngebieten eine Kontrollfunktion ausüben und dazu Gutachten ausstellen wird. Die Themen Wanderhandel und „weiterziehender Handel“ sollen des Weiteren neu geregelt werden. Landesrat Achammer betonte des Öfteren, dass Südtirol in Handelsangelegenheiten einen eigenen Weg gehen sollte. Es brauche „mehr Mut zur Autonomie“. Was die Orts- und Stadtentwicklung anbelangt, so geht es darum, dass Handelstreibende und Dienstleister enger und intensiver mit den örtlichen Tourismusvereinen zusammenarbeiten müssen. „Es stellt sich hier die Frage, was die Vereine für die Ortsentwicklung und für den Handel leisten. Tourismusvereine werden zum Großteil durch die Ortstaxe finanziert. Und von daher sollten sich diese Strukturen auch um die Ortsentwicklung kümmern“, meint hdsPräsident Philipp Moser. Hier braucht es ein Reglement für die Beitragszahlung der einzelnen Sektoren an die Tourismusvereine, das südtirolweit gelten sollte. Angesprochen wurden auch die neue Handelsfachoberschule, die Sonn- und Feiertagsöffnungen sowie die Bedeutung des Dienstleistungssektors.
Interview: Mauro Stoffella
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aktuelles
Einkaufsverhalten im digitalen Zeitalter 8
Mehr Steuergerechtigkeit notwendig. Laut einer aktuellen Untersuchung des Landesinstituts für Statistik ASTAT liegt mit 47 Prozent der Anteil der Onlinekäufer in Südtirol unter der Quote der meisten EU-Länder, insbesondere jener des benachbarten Österreichs (60 Prozent). Hervorzuheben ist dabei, dass 40 Prozent der Onlinekäufer Ausgaben für Übernachtungen und Verkehrsmittel tätigen. „Keine Frage: Heutzutage bestimmt das Internet das Einkaufsverhalten mit. Die schnelle Verbreitung von Geräten der neuesten Generation, wie Smartphones und Tablets, tut ihr Übriges“, meint hds-Präsident Philipp Moser (im Bild). „Schon heute lassen sich aber Onlineumsatz und stationärer Umsatz nicht mehr sauber voneinander trennen. Viele Kunden informieren sich online, bevor sie stationär kaufen und umgekehrt“, sagt Moser weiter. In diesem Zusammenhang fordert der hds mehr Steuergerechtigkeit zwischen Onlinehandel und stationären Betrieben. „Derzeit entrichten viele, vor allem kleine Unternehmen ihre Steuern im Land, in welchem sie sich befinden bzw. in welchem sie die Wertschöpfung versteuern. Die großen internationalen Kolosse hingegen, die im Einkauf und in der Logistik bereits große Vorteile durch Skaleneffekte haben, holen sich einen noch weit größeren Vorteil durch Steueroptimierung und -verschiebungen in andere Länder heraus“, erklärt der hds-Präsident. Hier könnten vor allem die kleinen Betriebe nicht mehr mithalten. Es führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und zu einer Konzentration auf die Großen. Der Aufruf geht somit an die EU, hier den Weg zur Steuergerechtigkeit zu beschleunigen. Die multinationalen Anbieter sollten auch dort zahlen, wo sie verkaufen.
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Konsumklima in Südtirol steigt Der Konsumklima-Index in Südtirol verbessert sich im Vergleich zur Herbstumfrage leicht und liegt derzeit bei minus 5,4 Punkten. Dies ergibt sich aus der WIFO-Erhebung im Jänner. Im Allgemeinen haben sich die Einschätzungen der Haushalte zur eigenen finanziellen Lage verbessert, sowohl bezüglich der Entwicklung im vergangenen Jahr als auch hinsichtlich der Aussichten für die nächsten zwölf Monate. Die Erwartungen zur Entwicklung der Südtiroler Wirtschaft sind hingegen zurückgegangen. Dies ist auch in Italien und generell in Europa zu beobachten. Grund dafür sind unter anderem die Abkühlung der internationalen Konjunkturlage in der zweiten Jahreshälfte 2018, die Aussicht auf eine weniger expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank sowie die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Brexit und dem Ergebnis der Europawahlen im Mai. Im Falle Italiens besteht auch eine Rezessionsgefahr, die durch die negative Entwicklung des BIP im letzten Quartal 2018 bestätigt wurde.
aktuelles GARFIDI-Präsidentin Barbara Jäger mit Direktor Christoph Rainer.
GARFIDI wächst und wächst Die Bilanzzahlen. Südtirols mitglie-
derstärkste Garantiegenossenschaft GARFIDI hat sich auch 2018 als solider Partner der heimischen Wirtschaft erwiesen. Laut ersten Bilanzzahlen konnte GARFIDI – die u. a. vom hds mitgetragen wird – im vergangenen Jahr Investitionen im Umfang von 43,83 Millionen Euro ermöglichen. Und dennoch: „Es gibt noch Luft nach oben. Unser Ziel ist es, auch Klein- und Kleinstbetrieben klar zu machen, dass eine GARFIDI-Garantie ganz konkrete Vorteile bieten kann“, unterstreicht die Führung der Garantiegenossenschaft.
Der GARFIDI Point im hds
Beim hds ist ein GARFIDI Point angesiedelt, der eine wichtige Vorarbeit für die Aufnahme in die Garantiegenossenschaft leistet. Hier werden die entsprechenden Informationen über die Leistungen gegeben, er steht bei Finanzierungsangelegenheiten beratend zur Seite und hilft bei der Vorbereitung und Übermittlung des Garantieantrages. Die Bewertung der Anträge obliegt jedoch ausschließlich dem Verwaltungsrat von GARFIDI.
fdorfmann@hds-bz.it
„Das Neuvolumen erreichte 2018 insgesamt 43,83 Millionen Euro (plus 12 Prozent). Es ist der sechste Anstieg in Folge und ein neuer Rekordwert für GARFIDI. Diesen Investitionen der Südtiroler Unternehmen liegen von uns ausgegebene Garantien in Höhe von 18,84 Millionen Euro (plus zwei Prozent) zugrunde“, erklärt GARFIDI-Direktor Christoph Rainer. Die Bandbreite der gestützten Projekte reicht von kleineren Vorhaben im Wert von wenigen Tausend bis hin zu größeren Investitionen im Ausmaß von mehreren Hunderttausend Euro.“ Insgesamt seien im vergangenen Jahr 332 Unternehmen in den Genuss von GARFIDIGarantien gekommen. „Es freut uns, dass wir einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit dieser Betriebe leisten konnten“, so Rainer. „Unser klares Ziel ist es, künftig noch mehr Unternehmern bei der Finanzierung ihrer Projekte behilflich sein zu können.“
en heute wichtiger denn je: „Die Rahmenbedingungen bei der Kreditvergabe vonseiten der Banken und Kreditinstitute haben sich in den letzten Jahren verändert, das Neuvolumen an Krediten stagniert insbesondere bei Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern. Vor allem ihnen wollen wir mit unseren Garantien zur Seite stehen“, sagt Jäger. „Es sind Garantien von außerordentlicher Qualität.“ Zur Erinnerung: GARFIDI ist seit 2017 zertifizierter Kreditprüfer des italienischen Garantiefonds „Fondo Centrale per le PMI“ und kann aufgrund dieses privilegierten Zugangs noch stärkere Garantien ausgeben, da diese vom Staat rückversichert werden.
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Staatlich garantiert Was aber bringt GARFIDI den Unternehmen? „Sie stärkt ihre Position zunächst durch die kompetente Beratung der GARFIDI in Finanzierungsfragen. Wer frühzeitig an die verschiedenen Formen von Garantien denkt, also bereits in der Planungsphase von Projekten, der hat später bessere Karten in den Verhandlungen mit den Banken. Garantien der GARFIDI erleichtern nicht nur den Zugang zu Krediten, sondern helfen auch, Kredite zu besseren Bedingungen zu bekommen“, bringt es GARFIDI-Präsidentin Barbara Jäger auf den Punkt. Diese Vorteile von GARFIDI-Garantien sei-
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aktuelles
Schnuppertage begeistern Jugendliche
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Berufe hautnah erleben. Reale und praxisorientierte Einblicke in die Berufe des Handels- und Dienstleistungssektors erhalten Jugendliche bei der Aktion der Schnuppertage. Sie werden jedes Jahr vom hds organisiert. Zahlreiche Betriebe öffnen ihre Türen und laden die Jugendlichen ein, ihr Unternehmen besser kennenzulernen. Die Schnuppertage sollen Jugendlichen, die vor der Berufswahl stehen, in ihrer Entscheidung helfen und das Image der Berufe im Handels- und Dienstleistungssektor aufwerten. Begleitet werden die Schüler von Sarah Seebacher, der hds-Verantwortlichen für Jugendprojekte. „Durch die Schnuppertage können Jugendliche die Berufe hautnah erleben und sich selbst ein Bild davon machen. Der hds zeigt mit diesem Projekt, wie interessant und abwechslungsreich diese Berufe sind und will die Jugendlichen dafür begeistern,“ sagt Seebacher. Auf der Internetseite myway.bz.it können interessierte Schüler ihren Schnuppertag direkt buchen. Ausführlich wird dort über die vielfältigen Berufsmöglichkeiten und Ausbildungsangebote in Südtirol informiert. Jeder Beruf wird von Berufstätigen oder Lehrlingen vorgestellt, die über ihre Erfahrungen im Job und der Ausbildung erzählen. Auf Facebook und Instagram informiert #MyWay laufend über Aktuelles aus der Berufswelt, Events und vieles mehr.
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Von Experten lernen Der hds zu Gast in Südtirols Oberschulen. Mit dem Ziel, Wissen rund um die Südtiroler Wirtschaft zu vermitteln, unternehmerisches Denken zu fördern und Jugendliche für das Berufsfeld im Handel und der Dienstleistung zu motivieren, organisiert der hds Unterrichtsstunden an Südtirols Oberschulen. Dazu werden Unternehmer eingeladen, die den Jugendlichen von ihrer Arbeit erzählen und sie so bei der Berufswahl unterstützen. Sie geben einen praxisorientierten Einblick in die verschiedenen Betriebe im Handels- und Dienstleistungsbereich. Zu Gast an der Wirtschaftsfachoberschule in Bozen war vor Kurzem Elisabeth Oberrauch, Personalleiterin bei der Firma Sportler Ag (im Bild). Sie hat über das interne und externe Marketing gesprochen und dabei die Vision und Mission des Betriebes vorgestellt. Außerdem machte sie deutlich, welche Bedeutung ein gutes Personalmarketing für jeden Betrieb hat. Die Schüler waren sehr interessiert und haben viele Fragen gestellt. Weitere Expertenunterrichte sind geplant. Referenten aus der Südtiroler Wirtschaft informieren praxisnah über innovative Businessideen, Marketing, Bewerbertrainings oder Betriebsgründung.
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Sprechstunden
Termine
hds vor Ort
28.03. • hds: Ortsversammlung Sarnthein, Rohrerhaus, Runggenerstraße 10, 20:00 Uhr 29.03. • hds-Bezirksversammlung Pustertal Bruneck, Schloss Bruneck, Schlossweg 2, 19:30 Uhr
Lana jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 11:00 bis 13:00 Uhr im Rathaus, Maria-Hilf-Straße 5. St. Leonhard i. P. jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 08:00
30.03. • Bäcker: Wintersporttag Antholz, Biathlon Zentrum, 15:00 Uhr 30.03.
bis 10:00 Uhr in der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt, Passeirerstraße 3. Klausen donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr, Kaffee Nussbaumer, Unterstadt 4, H 331 5714 456.
• Handelsagenten und -vertreter (FNAARC): Generalversammlung, Bozen, hds-Hauptsitz (Auditorium), Mitterweg 5, Bozner Boden, 09:30 Uhr
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St. Ulrich jeden 2. Montag im Monat von 14:30 bis 15:30 Uhr im Gemeindeamt.
Mühlbach dienstags von 08:00 bis 09:30 Uhr im Gasthof Zur Linde. Mals montags von 08:00 bis 10:00 Uhr im Gemeindehaus,
03.04. • Infoveranstaltung: Kennzeichnung in der Mode Bozen, hds-Hauptsitz (Saal Akademie), Mitterweg 5, Bozner Boden, 20:00 Uhr
Bahnhofstraße 19. Prad montags von 10:30 bis 12:30 Uhr in der Raiffeisenkasse. Sulden am 10. April und 10. Juli von 10:00 bis 12:00 Uhr in der
06. – 09.04.
Raiffeisenkasse.
• Messe: TipWorld Bruneck, Stegener Marktplatz, 09:30 Uhr
Rentenberatung
11.04. • IT- und Internetdienstleister: Vollversammlung Brixen, FRENER & REIFER, Alfred-Amonn-Straße 31, 11:30 Uhr
Meran am 27. März, am 3., 10., 17. und 24. April sowie am 8. und 15. Mai von 08:00 bis 12:00 Uhr im hds-Büro. Sterzing jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 08:00 bis
11.04. • Unternehmensberater: Networking-Treffen Siebeneich/Terlan, Kellerei von Braunbach, Pater-Romedius-Straße 5, 17:30 Uhr
13:00 Uhr im hds-Büro. Brixen montags und freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr im hds-Büro. Bruneck mittwochs sowie jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat
07. – 10.05. • Hofex - Messe für den Nahrungs-, Getränke- und Genussmittelbereich, Hong Kong (HK)
von 08:00 bis 13:00 Uhr im hds-Büro. Schlanders am 27. März, am 10. und 24. April sowie am 8. Mai von 14:00 bis 16:00 Uhr im hds-Büro.
21. – 22.05. • PLMA - Fachmesse der „Welt der Handelsmarken“ (Einzelhändler und Hersteller), Amsterdam (NL)
• PensPlan-Infopoints im hds (nach Vereinbarung) Kostenlose landesweite Vorsorgeberatung für Arbeitnehmer und Selbstständige. Vereinbaren Sie Ihren Gesprächstermin mit dem
05. - 09.10. • Anuga - Ernährungsmesse für Handel und Gastronomie Köln (D)
hds-Büro in Ihrer Nähe oder unter T 0471 978 032.
Rechtsbeistand (nach Vereinbarung) Die Beratungsgespräche finden in allen hds-Bezirksstellen statt.
D Veraer aktu elle ns kale taltung s --n - - - d e r: --h d s vera -bz.i - nsta t/ ltun gen
Vereinbaren Sie Ihren individuellen Gesprächstermin: T 0471 310 561.
Arbeitssicherheit und Umwelt (nach Vereinbarung) Die Beratungsgespräche finden in allen hds-Bezirksstellen statt. Vereinbaren Sie Ihren individuellen Gesprächstermin: T 0471 310 519.
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bezirke Vinschgau
Wirtschaft für Menschen Im Restaurant „Maria Theresia“ in Schlanders: v. l. Walter Holzeisen, Dietmar Spechtenhauser, Karl Pfitscher, Regina Gardetto, Erich Ohrwalder, Günther Platter und Hermann Raffeiner Kerschbaumer.
Hilfsaktion abgeschlossen, Spendensumme überreicht. Einigen Menschen im Vinschgau geht es finanziell nicht gut. Sie leben in einer Notsituation, ob selbst verursacht oder aber durch Dritte. Und genau
diesen vielen kleinen Vinschger Schicksalen will die Vinschger Wirtschaft finanziell unter die Arme greifen. Das Vinschger Weihnachtslicht 2018 wurde Ende Februar mit einer symbolischen
Scheckübergabe abgeschlossen. Die Bezirkspräsidenten der mithelfenden Verbände hds, hgv, lvh sowie Vertreter der Raiffeisenkassen Vinschgau überreichten der Vorsitzenden der Vinzenzgemeinschaft Vinschgau, Regina Gardetto, die stolze Spendensumme von 12.825,67 Euro. Der Erlös ist bereits auf das Konto der Vinzenzgemeinschaft Vinschgau eingegangen. Ein großer Dank geht an alle Gönner und Spender und an alle ehrenamtlichen Helfer.
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Bozen Stadt und Land
Treue, Zufriedenheit, Loyalität hds-Ehrendiplom für 30 Jahre Mitgliedschaft. In Eppan wurden Ende Februar im Rahmen der Ortsversammlung den Betrieben Bio Paradies Kg – Doris Karadar & Co. 1 , Hansjörg Toll 2 und X Large - M. Andergassen & Co. Kg 3 das hds-Ehrendiplom für 30 Jahre treue Mitgliedschaft verliehen. Die Urkunden übergeben und im Namen des hds gedankt haben Bezirkspräsident Christian Giuliani und Ortsobmann Patrick Peruzzo.
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fachgruppen
ARC lung FNA samm Uhr v er 30 eral . – 09: n e 3 G 0 . 30 Bozen Sa.
hds-bz.it/handelsagenten hds-bz.it/gastronomie
Handelsagenten und -vertreter
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ENASARCO: Mindest- und Höchstbeiträge 2019 Die Stiftung ENASARCO hat nach der Veröffentlichung der jährlichen Änderungsrate der Verbraucherpreise für Arbeiter- und Angestelltenfamilien durch die Statistikanstalt ISTAT die Mindestbeiträge und das beitragspflichtige Provisionsmaximum für 2019 bestimmt. Dabei wurden für Agenten mit Mehrfachagenturvertrag und für solche mit einer einzigen Auftraggeberfirma unterschiedliche Beträge festgelegt. Für Handelsagenten mit Mehrfachagenturvertrag beträgt das jährliche beitragspflichtige Provisionsmaximum für jedes Agenturverhältnis 25.554 Euro (das ergibt einen Höchstbeitrag von 4216,41 Euro). Als jährlicher Mindestbeitrag für jedes Agenturverhältnis sind hingegen 428 Euro (107 Euro pro Quartal) vorgesehen. Für Handelsagenten mit Einzelagenturvertrag gilt ein jährliches beitragspflichtiges Provisionsmaximum pro Agenturvertrag von 38.331 Euro (das ergibt einen Höchstbeitrag von 6324,61 Euro); der jährliche Mindestbeitrag für jedes Agenturverhältnis wurde hingegen mit 856 Euro (214 Euro pro Quartal) festgelegt.
Handelsagenten und -vertreter
ENASARCO fördert umweltschonende Autos
cwalzl@hds-bz.it
Gastronomie
Verkauf von mikrofiltriertem Wasser Wird in einem Restaurant mikrofiltriertes Wasser verkauft, so muss das Wasser richtig gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss verpflichtend auf Italienisch erfolgen: „acqua potabile trattata“ oder „acqua potabile trattata e gassata“. Zudem muss auf die Einhaltung der angegebenen Füllmenge geachtet werden.
mriegler@hds-bz.it skuhn@hds-bz.it
hdsmagazin #4/19
Neben den üblichen Serviceleistungen will die Stiftung ENASARCO in diesem Jahr ihre Mitglieder mit einem Beitrag beim Kauf eines umweltschonenden Fahrzeugs (einschließlich Euro 6) unterstützen. Der Beitrag beträgt maximal 1000 Euro. Für diese Förderung werden insgesamt eine Million Euro bereitgestellt. Mit diesem Beitrag soll den Handelsagenten, die im Schnitt jährlich 50.000 Kilometer mit dem Auto fahren, der Umstieg auf Fahrzeuge erleichtert werden, die modernsten Umweltstandards entsprechen.
fachgruppen hds-bz.it/werbefachleute hds-bz.it/kurse hds-bz.it/eventdienstleister
Werbefachleute
Eventdienstleister
Großer Erfolg für hds-Kurs
Event-Tool eine sehr gute Idee
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Colormanagement: Schulung und betriebsinterner Check.
Mehr Bewusstsein für die Bedeutung von Veranstaltungen.
Farbmetrik, Rendering und Farbkonvertierung. Dies und mehr rund um das Thema Colormanagement war Inhalt einer Schulung, die von der Gruppe der Werbefachleute TARGET im hds organisiert wurde. Der Kurs fand vor Kurzem am hds-Hauptsitz in Bozen statt. Die Teilnehmer waren begeistert, der Kurs übertraf alle Erwartungen. „Die Weiterbildungsangebote für die Mitgliedsbetriebe von TARGET haben einen sehr hohen Qualitätsstandard erreicht. Dies kommt den Agenturen und somit auch den Kunden zugute. Das Seminar für professionelles Colormanagement ist dafür ein sehr gutes Beispiel“, sagt TARGETPräsident Arnold Malfertheiner.
„Es handelt sich grundsätzlich um eine sehr gute Idee, obwohl alles noch verbesserungsbedürftig ist.“ So der Kommentar der Präsidentin der Eventdienstleister im hds, Katrin Trafoier, und des Vizepräsidenten Oskar Stricker zum neuen, von der Handelskammer Bozen entwickelten, Event-Tool. Dieses bewertet die wirtschaftlichen Auswirkungen von Veranstaltungen und Events in Bezug auf die Tourismusausgaben und die Wertschöpfung.
Ein echter Mehrwert Nach der eintägigen Schulung stand Referent Hanspeter Harpf den Teilnehmern für In-house-Checks zur Verfügung und besuchte sie in den Agenturen. „Wir waren sofort begeistert von der TARGET-Seminaridee zum Thema Colormanagement. Nach einem spannenden Seminartag im hds und einem weiteren intensiven In-house-Vormittag zum Betriebscheck mit Kalibrierung der Monitore und einer Vielzahl von hilfreichen Tipps für knifflige Sonderfragen können wir sagen: Das Seminar und der Zugang zu besten Konditionen für einen Betriebscheck dank TARGET war ein echter Mehrwert für uns!“, sagt TARGET-Vorstandsmitglied Barbara Lun. „Alle Unternehmen der Kreativbranche, die ihre Mitarbeiter zu dieser Schulung geschickt haben, konnten sich dadurch definitiv einen Kompetenzvorschuss gegenüber den Mitbewerbern aneignen und können jetzt noch professioneller auftreten. Dies ist ein konkreter Vorteil eines TARGET-Mitglieds“, meint Malfertheiner abschließend. Der hds gratuliert zur gelungenen Aktion.
Ein erster Schritt Das neue Instrument schafft mehr Bewusstsein für die Wichtigkeit von Events und fördert auch den Netzwerkgedanken der Wirtschaftsteilnehmer. „Wir konnten bereits mehrere Simulationen durchführen: Das Onlinetool ist sehr einfach gehalten. Unserer Meinung nach sind die Informationen, Daten und Fakten, die vom System abgefragt werden, noch nicht ausreichend, um exakte und detaillierte Werte liefern zu können. Dennoch ist das dabei herauskommende Ergebnis ein erster Richtwert für einen Veranstalter“, erklären die Vertreter der Eventdienstleister.
lsala@hds-bz.it
hdsmagazin #4/19
fachgruppen Junge im hds
#mybusiness and #myideas
hds-bz.it/junge hds-bz.it/baecker
Bäcker
Mmmh, lecker! 16 Markus Giersch Alter: 35 Jahre Unternehmensname/Branche: CEO & Co-Founder | hoila!
Wer die gleichen Visionen teilt, kann gemeinsam alles erreichen. Mobile Telefonie ist einer der größten Wachstumsmärkte der vergangenen Jahrzehnte. Über den ganzen Globus können wir kommunizieren – der Kontakt zwischen Telefongesellschaften und Kunden dagegen ist oft erstaunlich unpersönlich. Als erster lokaler Mobilfunkanbieter Südtirols setzt die Meraner Firma hoila! GmbH neue Qualitätsmaßstäbe. Mit regionaler Erreichbarkeit werden Menschen aller Altersklassen miteinander verbunden.
Jungunternehmer bin ich, weil ich in Südtirol etwas bewegen möchte. Mit harter Arbeit und Willen kann man in Südtirol noch vieles erreichen. hds-Mitglied bin ich, weil mich dazu Philipp Moser motiviert hat. Es war eine der besten Entscheidungen, hds-Mitglied zu werden. Das Besondere an meiner Geschäftsidee ist, dass ich lokal in beiden Landessprachen meinen Kunden einen tollen Service bieten kann. Bei mir ist ein Mobilfunkkunde nicht nur eine Nummer, wie im Supermarkt. Ich kenne und schätze jeden meiner Kunden und das macht den Unterschied zu meinen Marktbegleitern.
hdsmagazin #4/19
Aktion Faschingskrapfen gut gelaufen. Am Unsinnigen Donnerstag fand auch heuer wieder der Tag der 1000 Krapfen statt. Dabei haben die Bäcker im hds einige ihrer köstlichen Faschingskrapfen verschenkt. Beim Betreten einer der teilnehmenden Bäckereien musste nur laut genug das Kennwort aus dem Mor- genradio gesagt werden. Die ersten 20 Besucher mit dem richtigen Kennwort erhielten einen der begehrten Gratis-Faschingskrapfen. Die Aktion fand in Zusammenarbeit mit Südtirol 1 und Radio Tirol statt. Schöne Bilder online.
hds-bz.it/wanderhaendler hds-bz.it/lebensmittel
Wanderhändler
Marktkalender feiert rundes Jubiläum Klein, handlich, übersichtlich ... so lässt sich in knappen
Worten der Marktkalender des hds am besten beschreiben. Alle Südtiroler Märkte sind in einer handlichen Broschüre aufgelistet, wobei das einfache Faltblatt sich im Laufe der Zeit zu einem bequemen Taschenformat gemausert hat. „Für unsere Mitglieder wollten wir etwas Praktisches schaffen und haben 2010 diese Idee auch umgesetzt: Der Marktkalender ist für uns Wanderhändler ein überaus wichtiges Arbeitsinstrument, ist aber auch bei den Touristen und Einheimischen sehr beliebt. Die Jubiläumsmarke wurde nun mit der Ausgabe 2019 erreicht“, freut sich Präsident Andreas Jobstreibizer. Im Februar wurden die Marktkalender der letzten zehn Jahre an den Direktor des Landesamtes für Handel und Dienstleistungen, Bruno Fontana (im Bild), übergeben. Die Ausgaben werden im Landesarchiv der Provinz Bozen einen Ehrenplatz finden. Der Marktkalender ist auch online unter Downloads abrufbar.
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Lebensmittelgewerbe
Neue Lebensmittel in der EU Hatte auch einen symbolischen Charakter: die offizielle Übergabe durch Fachgruppenleiterin Christine Walzl.
Gut zu wissen. Novel Food oder neuartige Lebensmittel sind nach gesetzlicher Definition Lebensmittel, die vor dem Inkrafttreten der Novel Food-Verordnung innerhalb der EU nicht in nennenswertem Umfang zum Verzehr in den Handel gebracht wurden. Es kann sich dabei um ein neu entwickeltes Lebensmittel handeln, ein Produkt, das mit einer neuen Technologie hergestellt wurde, oder einem Produkt aus anderen Kulturkreisen. Ein Beispiel ist ein Lebensmittel, das als neuer Lieferant von Vitamin K wichtig ist. Oder ein Produkt aus einem Drittland, wie die Noni Frucht. Unter anderem sind ganze Tiere wie Insekten, Lebensmittel aus Zell- oder Gewebekulturen sowie Erzeugnisse mineralischen Ursprungs nunmehr Teil der Begriffsbestimmung und damit eindeutig im Anwendungsbereich der Verordnung. Es wird klargestellt, dass technisch hergestellte Nanomaterialien neuartige Lebensmittel sind und damit der Bewertungs- und Zulassungspflicht unterliegen. Mehr Infos online in einer News vom 28. Februar.
hdsmagazin #4/19
fachgruppen hds-bz.it/tankstellen hds-bz.it/lebensmittel
Lebensmittelgewerbe
Bio wächst stetig
Tankstellenbetreiber
Zu viele Anlagen und zu geringe Margen 18
Zieht man von dem Preis, den der Kraftstoff an der Zapfsäule kostet, 50 Prozent für Steuern und den Anteil der Vertriebsunternehmen ab, bleiben dem Tankstellenbetreiber im Durchschnitt 3,8 Cent pro Liter bzw. 38 Euro pro 1000 Liter. Das zeigt ganz klar, dass ein Tankstellenbetreiber seinen Verdienst nur über eine Erhöhung der abgegebenen Menge steigern kann. Und auch der Versuch, die Einnahmen durch Nebentätigkeiten wie Bar und Restaurant zu erhöhen, gestaltet sich alles andere als einfach. Über 20.000 Tankstellen Einer der Hauptgründe für die Schwierigkeiten der Branche ist die große Anzahl von Tankstellen. In Italien gibt es über 20.000 Tankstellen; in Frankreich sind es nur 12.522, in Deutschland 14.785, in Großbritannien 8921 und in Spanien 9226. Die italienischen Tankstellen verkaufen also vor allem deshalb wenig, weil es schlicht zu viele von ihnen gibt: In Italien verkauft jede Tankstelle durchschnittlich 1,4 Millionen Liter pro Jahr, in Deutschland liegt der Durchschnittswert bei fast vier Millionen und in Europa bei rund drei Millionen Litern jährlich. Dieser große Unterschied bei der Verkaufsmenge führt dazu, dass die europäischen Kollegen viel höhere Einnahmen erzielen als ihre Kollegen in Italien, wo etwa 5000 Tankstellen unterhalb der Überlebensschwelle von 350.000 verkauften Litern pro Jahr liegen.
hdsmagazin #4/19
Hohe Kosten Und wer denkt, dass 38 Euro für 1000 verkaufte Liter nicht wenig sind, vor allem für eine Tankstelle, die mehrere Millionen Liter jährlich ausgibt, der wird von der Realität eines Besseren belehrt. Denn in Italien liegen die Kosten eines Tankstellenbetriebs bei etwa 77 Prozent der Einnahmen, d. h. der bereits erwähnten 3,8 Cent pro Liter. Dazu zählen Kosten wie Strom, Abfallgebühr (TARES), Steuerberater, Steuern, Ölentsorgung, Kanalisation, regelmäßige Anlagenreinigung, Verbrauchsmaterial, Telefon, Kommissionen und Bankspesen. Und bei dem verbleibenden Gewinn von 23 Prozent sind eventuelle Angestellte noch nicht berücksichtigt. Eine schnelle Rechnung zeigt, dass ein Tankstellenbetreiber ohne Angestellte, der
Die Biobranche befindet sich weiterhin im Aufwind. Ersten Schätzungen zufolge sollen die globalen Umsätze für Biolebensmittel im Jahr 2017 auf 95 Milliarden US-Dollar angestiegen sein, so das Marktforschungsinstitut Ecovia in London. In Italien stiegen die Verkaufszahlen von Bioprodukten an Haushalte im Jahr 2017 um 16,6 Prozent auf 3,5 Milliarden Euro. Zusätzlich werden 2 Milliarden Bioagrarprodukte exportiert, davon 40 Prozent allein nach Deutschland.
eine große Menge an Kraftstoff verkauft, etwa fünf Millionen Liter, 43.500 Euro netto im Jahr verdienen kann. Branchenuntersuchungen haben jedoch ergeben, dass eine gut frequentierte Tankstelle mit nur einem Tankwart und mit entsprechenden Arbeitszeiten und Arbeitstagen nicht viel mehr als eine Million Liter Kraftstoff pro Jahr ausgibt. Um mehr zu verkaufen, braucht es mehr Mitarbeiter, die in Schichten, an Wochenenden und Feiertagen arbeiten. Das führt wiederum zu höheren Kosten und geringeren Gewinnen, so dass der oben berechnete Betrag von 43.500 Euro schnell schrumpft.
cwalzl@hds-bz.it
weiterbildung hds-bz.it/kurse
Fotokurs für smarte Bilder Smartphone vs. Spiegelreflexkamera. Weltweit gewinnt die Fotografie immer mehr an Bedeutung. Durch Social Media und die damit verbundenen Technologien werden täglich mehr Fotos im Internet geteilt als im gesamten 20. Jahrhundert aufgenommen wurden. Richtig eingesetzt und mit Social Media kombiniert, sind Handyfotos eine gute Marketingmöglichkeit. Spiegelreflexkameras sind klassische Arbeitsgeräte für Profis, die aber auch von ambitionierten Hobbyfotografen genutzt werden können. Das Knowhow dafür vermittelt Berufsfotograf Alfred Tschager (im Bild) in zwei praktisch orientierten Seminaren, die vom hds im Frühjahr organisiert werden. Am 13. Mai mit Schwerpunkt Smartphone und am 20. Mai wird mit der Spiegelreflexkamera fotografiert. Vorab verrät er uns einige Tipps.
Worauf muss man bei der Produktfotografie achten? Das hängt vom Ziel oder Gebrauch des Fotos ab und wie ein Produkt dargestellt werden soll. Ist es für einen Shop oder soll es ein Imagefoto werden, das Emotionen erzeugt? Wichtig ist, dass die Farben stimmen. Besonders, wenn man das Bild für Printmedien nutzen will.
19 Sind Kamera-Apps sinnvoll? Welche können Sie empfehlen? Ja, sie sind sinnvoll, denn sie bieten die Möglichkeit, das aufgenommene Foto zu bearbeiten. Ligthroom CC oder die originalen Apps der jeweiligen Smartphones sind gut. Wichtig ist auch, dass eine einfache Anbindung zum Posten auf den sozialen Netzwerken gegeben ist. Was ist Ihr Geheimtipp für alle Hobby-Fotografen? Fotografieren sollte ein Hobby bleiben, denn die Freude am Fotografieren sieht man in jedem Bild. Außerdem bleibt es so frei von Marktregeln. Wie ist Ihr Kurs aufgebaut und was erwartet die Teilnehmer? Der Kurs beginnt mit einer theoretischen Einführung in die Grundlagen der Fotografie. Anschließend setzen wir das Ganze in die Praxis um, damit jeder für den Alltag gerüstet ist. Ich gebe meine jahrelange Erfahrung und mein Wissen gerne weiter und freue mich auf viele Teilnehmer.
Welche Bedeutung hat Produktfotografie heute? Produktfotografie wird immer wichtiger. Der Onlinehandel nimmt jedes Jahr zu und der Käufer will das Produkt gut und klar sehen. So kann er es besser beurteilen. Welche Regeln gelten bei der Produktfotografie? Das Produkt muss originalgetreu dargestellt werden und wenn möglich auch mit Details. Es soll durch Accessoires nicht zu viel abgelenkt werden. Kann ein Handy eine Spiegelreflexkamera ersetzen? Jein, dies hängt vom Gebrauch und den Ansprüchen ab.
Produktfotografie mit dem Smartphone am 13. Mai und Produktfotografie mit der Spiegelreflexkamera am 20. Mai. Die Kurse im hds-Hauptsitz in Bozen können einzeln oder als Paket gebucht werden.
hdsmagazin #4/19
weiterbildung hds-bz.it/bildung hds-bz.it/kurse
Kleine Helden Ein Inspirations-Workshop mit clicktext, der Agentur für Contentmarketing. Für alle, die sich im Web – aber nicht nur – kreativer präsentieren möchten. Ihr Termin am 7. Juni von 08:30 bis 12:30 Uhr, am hds-Hauptsitz in Bozen.
Kleine Betriebe, große Geschichten 20
Storytelling für KMUs und wie man heute erzählt
Schon immer spielen Geschichten eine wichtige Rolle für uns Menschen. Sie ermöglichen uns, miteinander zu kommunizieren, erzeugen Verbundenheit und schaffen Vorbilder, an denen wir uns orientieren können. Die besonders guten, die wirklich einprägsamen Geschichten werden Teil unseres Lebens – und manchmal sogar unserer gemeinsamen Kultur. Ganz ähnlich verhält es sich mit Marken, denn hinter jeder Marke steckt immer auch eine (gute) Geschichte. Ines Visintainer 1 und Sarah Meraner 2 von clicktext über die Macht von Geschichten – und warum Storytelling für jedes Unternehmen wichtig ist. Storytelling ist mehr denn je in aller Marketingexperten Munde. Nur ein Buzzword oder eine richtungsweisende Entwicklung? I: Richtungsweisend, auf jeden Fall. Ganz einfach ausgedrückt, sind es letztlich die Geschichten, die ein Unternehmen zur Marke machen. Wer bin ich? Wofür stehe ich, welche Werte sind mir wichtig? Diese Fragen muss sich ein Unternehmen stellen – und die Antworten darauf kommunizieren. Die Herausforderung besteht darin, ein vielschichtiges Verständnis für die Marke zu schaffen. Wer das eigene Produkt langfristig unter die Leute bringen will, muss die Bedürfnisse und Sehnsüchte der Konsumenten kennen
hdsmagazin #4/19
und ihnen die passende Geschichte liefern – so kann ich als Unternehmen Assoziationen und Gefühle transportieren und steuern. Unternehmen sollten also weniger die Eigenschaften ihrer Produkte bewerben, sondern vielmehr eine gute Geschichte erzählen? I: Natürlich wollen wir wissen, welche Eigenschaften ein Produkt hat, das wir kaufen. Das breite Angebot, dem wir heute gegenüberstehen, führt aber dazu, dass für unsere Kaufentscheidung nicht so sehr die Hard Facts ausschlaggebend sind, sondern die implizit verarbeiteten Informationen – die emotionalen Assoziationen, die wir zu einem Produkt herstellen. Diese Geschichte erzählt sich – wie so mancher vielleicht denken mag – nicht unbedingt in der Länge eines Märchens. Meist reichen ein Slogan, ein Bild, ein außergewöhnliches Packaging, das Bilder im Kopf weckt und alles zu einem übergeordneten Story-Konzept vereint. Funktioniert das denn auch für kleine Betriebe? S: Ja, auf jeden Fall! Kein Unternehmen ist zu klein für Storytelling, eine gute Story wirkt sogar bei Einzelpersonen. Ganz wichtig dabei ist allerdings, dass man drei Aspekte sehr gut kennt: die Zielgruppe, die eigene Unternehmenskultur und natürlich die Alleinstellungsmerkmale der Produkte. Die richtige Geschichte muss man sich nicht ausdenken, sie findet sich meist im Unternehmensumfeld. Vielleicht erkennt man sie nicht sofort, weil sie für einen selbst „ganz normal“ ist. Zentral dabei ist aber: Je ehrlicher, desto authentischer! Storytelling ist eine Haltung, eine Strategie, die im eigenen Business gelebt werden will.
Wie werden Geschichten heute erzählt? I: Heute gibt es 1000 digitale Möglichkeiten und Kanäle – das hat das Erzählen grundsätzlich verändert: Ich muss schneller erzählen, vielleicht häppchenweise oder interaktiv, auch multimedial denken. Faszination, Symbolik und Spannungsbögen sind die wichtigsten Zutaten für eine gute Story – das größte Risiko ist hingegen, in der Flut an Geschichten unterzugehen, “zur falschen Zeit am falschen Ort” zu erzählen. Da nützt dann die beste Geschichte nichts. Es kommt also nicht nur auf den Inhalt an, sondern auch darauf, wie der verbreitet wird. Aber das ist … (lacht) nun ja, eine andere Geschichte!
mreinstadler@hds-bz.it
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weiterbildung hds-bz.it/forte
Neue Ausschreibungen für Weiterbildung Mitarbeiter sind die wichtigsten Ressourcen im Unternehmen. Weiterbildung steigert die Qualität, die Motivation und die Leistungsfähigkeit dieser Ressourcen enorm. Suchen Sie nach Finanzierungsmöglichkeiten für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter und für sich selbst? Nutzen Sie das Know-how des hds. Die For.te-Ausschreibung 5/18 ist für den Tertiärsektor bis zum 31. Mai 2019 offen. Die ESF-Ausschreibung für betriebliche Weiterbildung ist mit nächsten Fälligkeiten 27. Mai und 29. Juli 2019 offen. Einreichen können sowohl die Betriebe selbst, als auch der hds für mehrere Betriebe gemeinsam. Der hds ist auf die Planung und Handhabung dieser Art der Finanzierung spezialisiert. Viele hds-Mitglieder nutzen diese Möglichkeiten bereits erfolgreich. Rufen Sie einfach an: T 0471 310 324/326.
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Holen Sie mehr aus Ihrer Website heraus
Highlights aus dem Kurskalender Diese Seminare sind geplant
Onlinemarketing Check-up und Homepageanalyse. Ist Ihre Website auf Google sichtbar oder für die mobile Nutzung geeignet? Tipps und Tricks für Ihre Homepage bekommen Sie von Referent Stefan Plaschke am 17. Mai in Bozen. Er analysiert Ihre Seite im Vorfeld und spricht über die Möglichkeiten, die das Internet für Ihr Unternehmen bietet. Erfolgreich durch aktive Öffentlichkeitsarbeit
Mit der richtigen PR-Strategie können Sie Ihren Betrieb von der Konkurrenz abheben. Wie das funktioniert, erfahren Sie in einem Seminar am 28. Mai in Bozen. Silvia Schroffenegger spricht über den Begriff Öffentlichkeitsarbeit, Zielgruppen, Kommunikation und vieles mehr.
Superfoods, Ernährungstrends und Lebensmitteletikette
Wir bringen Sie auf den letzten Wissensstand. In diesem Seminar am 9. Mai in Bozen wird Superfood aus fernen Ländern mit einheimischen verglichen und über die gesundheitliche Wirkung gesprochen. Gemeinsam wird verkostet und die Qualität beurteilt.
Infos und Anmeldung: T 0471 310 323/325, bildung@hds-bz.it, hds-bz.it/kurse.
hdsmagazin #4/19
betriebe informieren ternet-Information, der ‚alternativen Fakten‘ und der Medienkonzentration als Mehrwert für die Gesellschaft. Unsere Abonnenten bestätigen uns das, genauso unsere gesunden Finanzen“, sagt Chefredakteur Christian Pfeifer.
PR
Probieren geht über studieren
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Die Südtiroler Wirtschaftszeitung (SWZ) wird heuer 100 Jahre alt. Viele heimische Wirtschaftstreibende schätzen sie für ihre Analysen der wirtschaftlichen und politischen Lage – lokal, national und international – sowie ihre Anregungen für den Firmenalltag. Wer Lust hat, die SWZ kennenzulernen, kann unter abo@swz.it ein fünfwöchiges Gratis-Testabo anfordern. Die SWZ wird in den meisten wichtigen Südtiroler Unternehmen, Freiberuflerbüros, öffentlichen Verwaltungen und Politzentralen gelesen. Die Abonnenten erhalten jeden Freitag das Printprodukt geliefert, sie können die SWZ aber auch als App oder als Online-Zeitung (inklusive umfangreichem Artikelarchiv auf www.swz.it) konsumieren. Wer die SWZ liest, schätzt sie in der Regel als seriöses, zuverlässiges, unabhängiges und konstruktiv kritisches Medium mit besonderem Augenmerk auf Themen, die für Wirtschaftstreibende und Entscheidungsträger relevant sind.
Über 100 Gesellschafter Die Tradition der SWZ reicht bis ins Jahr 1919 zurück. Herausgeber ist die „Neuer Südtiroler Wirtschaftsverlag GmbH“, welche über 100 Gesellschafter zählt, vorwiegend Kleinteilhaber. Diese breit gestreute Gesellschafterstruktur (der größte Anteilseigner hält zirka sechs Prozent der Anteile) garantiert die absolute Unabhängigkeit der Redaktion. Diese ist im Mediengeschäft längst keine Selbstverständlichkeit mehr – und von großem Wert! Autonom ist die SWZ auch von der Politik, weil sie ihre Tätigkeit zur Gänze aus dem Abonnement- und Werbeverkauf finanziert. Medienförderungen von Staat oder Land erhält die SWZ keine. „Ohne uns allzu wichtig nehmen zu wollen, betrachten wir eine Wochenzeitung wie die unsere in einer Zeit der oberflächlichen In-
1919 gegründet und von den Faschisten verboten Gegründet wurde die SWZ – übrigens noch unter dem Namen „Industrie- und HandelsZeitung“ – im Jahr 1919, nachdem Südtirol von Italien einverleibt worden war. Damals verspürten die Wirtschaftstreibenden den Wunsch, eine deutschsprachige Wochenzeitung für Wirtschafts- und Politikthemen zu haben. 1935 wurde die Zeitung von den Faschisten verboten, 1945 unter dem neuen Namen „Südtiroler Wirtschaftszeitung“ wiederbelebt. Heuer wird die Zeitung 100. Sie ist zwar nicht auf so breiter Ebene bekannt wie andere Medien, aber – mit dem Anspruch, anspruchsvollen Journalismus zu betreiben – gerade in ihrer Nische äußerst geschätzt. Lust, fünf Wochen lang in die SWZ hineinzuschnuppern? Leser des hdsmagazin können unter abo@swz.it ein fünfwöchiges Gratis-Testabo anfordern. Nach fünf Wochen kann dann entschieden werden, ob ein kostenpflichtiges Jahresabonnement abgeschlossen wird. Das Jahresabo kostet 149 Euro – SWZprint, SWZonline und SWZapp inklusive.
INFO www.swz.it
Die hds-Konventionen Der hds ist für seine Mitglieder ständig auf der Suche nach interessanten Partnern, die Top-Leistungen zu vorteilhaften Bedingungen anbieten. Die aktuelle Liste online unter hds-bz.it/konventionen.
hdsmagazin #4/19
betriebe informieren
Pro Fire wird ausgezeichnet 30 Schüler der letzten Klassen der Bozner Oberschule „Galileo Galilei“ besuchten jüngst die Kaserne „Mario Fiore“ in Motta di Livenza (Treviso), wo die multinationale CIMIC Group stationiert ist. Sie machten einen Zwischenstopp in der Region Veneto auf ihrem Weg nach Sarajewo, Mostar und Srebrenica in Bosnien-Herzegowina, dem Ziel ihrer Studienreise im Rahmen des Projekts „Geschichte von gestern, Realität von heute”. Bei dieser Gelegenheit erhielten die Schüler Informationen über die Tätigkeiten, die von den Soldaten des nationalen Kontingents während ihres langen Aufenthalts in Bosnien durchgeführt wurden. Anschließend erfuhren sie mehr über die Arbeit der Einheit und ihre Geschichte sowie die zahlreichen Auslandseinsätze. Am Rande des Besuchs überreichte der Kommandant der multinationalen CIMIC Group, Oberst Luca Vitali, dem CEO der Firma Pro Fire in Kaltern, Christian Giuliani, eine Auszeichnung des Bürgermeisters von Mogadischu. Das Unternehmen, das führend im Bereich Brand- und Katastrophenschutz ist, hat die Feuerwehren und Notfalldienste von Mogadischu mit persönlichen Schutzausrüstungen und Schutzkleidung im Rahmen eines Projekts der CIMIC-Einheit ausgestattet, die im vergangenen Jahr an der Mission EUTM Somalia beteiligt war. Die multinationale CIMIC Group, eine Armeeeinheit, ist ein wahres Exzellenzzentrum für die Ausbildung von Mitarbeitern, die im schwierigen Bereich der zivil-militärischen Zusammenarbeit tätig sind.
Der Kommandant der MNCG überreicht dem CEO von Pro Fire, Christian Giuliani, eine Auszeichnung des Bürgermeisters von Mogadischu.
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McDonalds lässt Südtiroler Speck hochleben Eine bewährte Kooperation. Südtiroler Speck und McDonalds – passt dieses Gespann zusammen? Ja, denn diese Kooperation besteht schon seit zehn Jahren und hat sich in dieser Zeit auch bewährt. Die Konsumenten schätzen und lieben Hamburger mit einheimischen und regionalen landwirtschaftlichen Produkten mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützter geografischer Angabe (g.g.A.). Durch gezielte Vermarktungsaktionen durch die Stiftung Qualivita wird der Bekanntheitsgrad dieser Lebensmittel gestärkt. Jüngst wurde bei McDonalds das runde Jubiläum mit einigen neuen schmackhaften Spezialitäten gefeiert. Ein Genuss für kleine und große Gourmets. Im Bild: v. l. Marco Bedostri (Geschäftsführer McDonalds Bozen), Andreas Moser und Matthias Messner (Präsident und Direktor Südtiroler Speck Konsortium), Paul Jorg (Recla Speck), Raffaele Bellini (Chefentwickler bei McDonalds My Selections), Peter Perez (hds-Verantwortlicher Gastronomie), Tommaso Valle (Kommunikationsleiter McDonalds Italia) und Massimiliano Dall’Acqua (Direktor Einkauf McDonalds Italia). Der hds wünscht seinem Mitgliedsbetrieb McDonalds weiterhin viel Erfolg.
hdsmagazin #4/19
rechtsberatung hds-bz.it/datenschutz
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Grenzüberschreitender E-Commerce Geoblocking: Ist Ihr Onlineshop konform?
Immer mehr Verbraucher und auch Unternehmen sind daran interessiert, Produkte europaweit einzukaufen. Das wird ihnen aber häufig erschwert oder sogar verwehrt, weil viele Anbieter den Zugang zu ihrem Onlineshop für Kunden aus anderen Ländern sperren. Seit dem 3. Dezember 2018 gilt die EU-Verordnung 2018/302 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden. Durch die so genannte Geoblocking-Verordnung soll ein digitaler Markt ohne Grenzen geschaffen werden. Die Verordnung verpflichtet die Anbieter, alle Kunden in der Europäischen Union gleich zu behandeln und ihnen ihre Produkte zu den gleichen Bedingungen anzubieten.
hdsmagazin #4/19
Welche Pflichten wurden mit der
Welche Dienstleistungen fallen nicht
Verordnung eingeführt?
unter die Verordnung?
Art. 3 der Verordnung verbietet es Anbietern, den Zugang zu ihrer Internetseite zu sperren und den Kunden aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung zu anderen Internetseiten weiterzuleiten. Der Kunde muss die Möglichkeit haben, auf die gewünschte Onlinebenutzeroberfläche zuzugreifen und das gewünschte Produkt zu erwerben. Die Verordnung findet natürlich keine Anwendung, wenn Sperren oder Zugangsbeschränkungen zum Onlineshop erforderlich sind, um die Einhaltung von Gesetzen anderer Mitgliedstaaten oder die Erfüllung anderer rechtlicher Anforderungen zu gewährleisten. In diesem Fall muss der Anbieter die Gründe auf seiner Webseite erläutern.
Für einige Dienstleistungen gilt die Verordnung nicht. Ausgenommen sind Verkehrsdienstleistungen (z. B. Flugtickets, Bus- und Schiffsverkehr), für die die geltenden europäischen Bestimmungen jedoch bereits jede Form der Diskriminierung verbieten. Ebenfalls ausgenommen sind Finanzdienstleistungen und audiovisuelle Dienste.
Gilt die Verordnung auch für den Onlineverkauf im B2B-Bereich?
Die Verordnung gilt für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) und auch für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B), sofern die letztgenannten aufgrund allgemeiner Geschäftsbedingungen und nicht individuell ausgehandelter Bedingungen für den Zugang zur Internetseite abgewickelt werden. Außerdem müssen die Produkte und Dienstleistungen zur Endnutzung und nicht zum Weiterverkauf erworben werden.
Ist der Anbieter zum Verkauf und europaweiten Versand der Produkte verpflichtet?
Nein. Die Verordnung verbietet den Anbietern, den Zugang zu ihrer Internetseite für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten zu sperren, aber sie verpflichtet die Anbieter nicht zum europaweiten Verkauf ihrer Produkte. Die Verordnung sieht auch keine Pflicht zur Belieferung in der gesamten EU vor oder Abholstellen für die Produkte in anderen EU-Ländern einzurichten. Alle Kunden müssen jedoch, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz oder dem Ort der Niederlassung, Zugriff zu denselben Dienstleistungen des Anbieters haben. Dem Anbieter steht es frei, das geographische Gebiet festzulegen, in das er seine Produkte liefert. Beispiel: Ein Unternehmen liefert nur in Italien. Ein Kunde in
rechtsberatung
Deutschland will im italienischen Onlineshop ein Produkt kaufen. Wenn der Kunde das Produkt am Sitz des Verkäufers oder an einer beliebigen anderen Adresse in Italien abholen möchte, muss er dies zu denselben Bedingungen wie ein italienischer Kunde tun können. Der Anbieter kann jedoch nicht gezwungen werden, das Produkt nach Deutschland zu liefern. Dem Kunden steht es aber frei, die Lieferung selbst zu organisieren. Muss der Anbieter den Onlineshop in mehreren Sprachen zur Verfügung stellen?
Nein, die Verordnung verpflichtet die Anbieter nicht, ihren Onlineshop an alle EULänder anzupassen oder in allen Sprachen zur Verfügung zu stellen.
Welche Strafen drohen den Anbietern, wenn sie gegen die Verordnung verstoßen?
Jeder Mitgliedstaat muss wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen. Die Maßnahmen im Falle von Verstößen gegen die Verordnung müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Jasmin Lumetta, Rechtsberatung, T 0471 310 422, jlumetta@hds-bz.it
Angesichts dieser neuen Pflichten sollten die Anbieter prüfen, ob ihr Onlineshop verordnungskonform ist. Die Rechtsberatung des hds bietet den Mitgliedern, als Dienstleistung, Beratung zu spezifischen Fragen und steht für weitere Informationen zum Thema zur Verfügung.
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hdsmagazin #4/19
betriebsberatung hds-bz.it/beratung
Nahversorgung wird gefördert Einreichfrist der Ansuchen ist der 30. April. Im Jahr 2018 haben 84 Nahversorger
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einen Beitrag für die Aufrechterhaltung des Nahversorgungsdienstes erhalten. Auch 2019 kann innerhalb 30. April wiederum für diesen Beitrag angesucht werden. Förderkriterien Als Nahversorger, die in den Genuss dieses Beitrages kommen, gelten Handelsbetriebe die Detailhandel in ländlichen Gebieten mit einer großen Auswahl an frischen und konservierten Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs anbieten. Sie sind in Ortschaften mit mindestens 150 Einwohnern angesiedelt. In der Ortschaft darf nur der beantragende Betrieb und kein Handelsbetrieb mit einem angemessenen Lebensmittelangebot angesiedelt sein. Sind zwei Nahversorgungsbetriebe in derselben Ortschaft angesiedelt, so können diese zur Förderung für die Aufrechterhaltung des einzigen Nahversorgungsbetriebes zugelassen werden, wenn es sich um eine Ortschaft mit mindestens 150 Einwohnern handelt, die sich in einem Gebiet befindet, das als strukturell benachteiligt eingestuft ist. Der antragstellende Betrieb darf einen durchschnittlichen jährlichen Mehrwertsteuerumsatz in den letzten drei Jahren von 400.000 Euro nicht übersteigen und nicht mehr als drei Vollzeitbeschäftigte haben (nahe Verwandte werden nicht gezählt). Der Betrieb muss des Weiteren eine Verkaufsfläche unter 150 Quadratmetern aufweisen und Öffnungszeiten von über drei Stunden an sechs Tagen die Wochen einhalten. Förderungen und Termine Für die Aufrechterhaltung des Nahversorgungsbetriebes sind ein Beitrag von jährlich 9000 Euro und Zuschläge für eine Reihe von
hdsmagazin #4/19
besonderen Zusatzleistungen (bis maximal 11.000 Euro) vorgesehen. Sollten die im jährlichen Haushalt vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, so werden die Förderbeträge in Proportion reduziert. Ebenso wird die Eröffnung eines Nahversorgungsbetriebes gefördert. Für die Eröffnung eines Nahversorgungsbetriebes gibt es einen Beitrag von 15.000 Euro. Hierfür ist neben dem Einreichtermin vom 30. April ein weiterer Einreichtermin und zwar innerhalb 31. August 2019 vorgesehen. Diese Anträge sind vor Beginn der Tätigkeit, also vor der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZMT) einzureichen. Der hds hilft Ihnen bei den Ansuchen. Vereinbaren Sie einen Termin bei der hds-Betriebsberatung in Ihrem Bezirksbüro.
beratung@hds-bz.it
Personendaten an Quästur melden Auch bei Mietverträgen von weniger als 30 Tagen. Die Registrierung und Mitteilung der Personendaten der in Gastbetrieben beherbergten Person muss an die Quästur innerhalb von 24 Stunden gesendet werden. Dies gilt auch für Vermieter oder Untervermieter, die Immobilien oder Teile von Immobilien n mit Verträgen von weniger als 30 Tage vermieten. Die Mitteilung der Daten erfolgt telematisch über einen Onlinedienst der Quästur.
beratung@hds-bz.it
steuerberatung hds-bz.it/steuern
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Vordruck 730/2019: zahlreiche Neuerungen Die Agentur der Einnahmen hat den Vordruck 730/2019 und die dazugehörigen Anweisungen veröffentlicht. Hier die wichtigsten Neuerungen. Vergütungen im Amateursport
Die Entschädigungen, pauschale Spesenvergütungen, die Prämien und Entgelte, die an Amateursportler, technische Leiter, Mitarbeiter von Chören und Musik- und Theatergruppen und an Personen gezahlt werden, die Verwaltungs- und Organisationsaufgaben ausführen, unterliegen einer begünstigten Besteuerung; diese wurde mit 2018 durch Anhebung des Einkommensfreibetrags von 7500 auf 10.000 Euro geändert. Die über diesen Betrag hinausgehenden Entgelte bis 30.658,28 Euro (bis 2017: 28.158,28 Euro) unterliegen einer Quellensteuer von 23 Prozent, dem regionalen Einkommensteuerzuschlag und – soweit vorgesehen – auch dem kommunalen Einkommensteuerzuschlag. Ausgaben, für die ein Steuerabsetzbetrag von 19 Prozent zusteht
• Die Ausgabenobergrenze für nichtuniversitäre Ausbildungen wurde pro Schüler/Student auf 786 Euro erhöht und kann sowohl für zulasten lebende Familienmitglieder als auch vom Steuerzahler selbst in Anspruch genommen werden. Rückvergütungen von Spesen, die der Arbeitgeber anstelle von Prämienzahlungen geleistet und in der Einheitlichen Bescheinigung (Certificazione Unica) ausgewiesen hat, können in der Steuererklärung nicht angegeben werden. • Die Obergrenze für den Abzug von Beiträgen an Gesellschaften zur gegenseitigen Unterstützung wurde auf 1300 Euro erhöht.
• Ausgaben für Abonnements für den lokalen, regionalen und interregionalen öffentlichen Nahverkehr bis insgesamt maximal 250 Euro für steuerlich zu Lasten lebende Angehörige und für den Steuerzahler selbst. Wenn der Arbeitgeber diese Kosten als Ersatz für Prämienzahlungen erstattet hat und der Betrag in der Einheitlichen Bescheinigung 2019 (Certificazione Unica) ausgewiesen wird, kann der Betrag nicht im Vordruck 730 angeführt werden. • Prämien für Versicherungen gegen das Risiko von Naturkatastrophen, die nach dem 1. Jänner 2018 für Wohnimmobilieneinheiten abgeschlossen werden. • Kauf von Kompensationsmitteln/-instrumenten sowie technischen und computertechnischen Hilfsmitteln, wie sie im Gesetz Nr. 170 vom 8. Oktober 2010 genannt sind und für Lernzwecke genutzt werden, und von Kompensationsmitteln, die die verbale Kommunikation fördern und das schrittweise Erlernen von Fremdsprachen bei Minderjährigen oder Erwachsenen mit einer spezifischen Lernbehinderung ermöglichen. Gilt bis zum Abschluss der Oberschule.
Fortsetzung auf Seite 28
hdsmagazin #4/19
steuerberatung Der Anspruch auf den Steuerabzug gilt sowohl für die Aufwendungen, die für zulasten lebende Familienmitglieder als auch für den Steuerzahler selbst getätigt werden. Der funktionale Zusammenhang zwischen den erworbenen Hilfsmitteln und Instrumenten und der diagnostizierten Lernbehinderung muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. Die Förderung gilt für die gesamten getätigten Ausgaben, zumal weder eine Obergrenze noch eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist. Weitere Steuerabzüge
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• Freigiebige Geldzuwendungen oder Zuwendungen in Naturalien an gemeinnützige Organisationen (Onlus) und an Vereine zur Förderung des Gemeinwesens (APS): Absetzbetrag von 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag pro Steuerjahr von 30.000 Euro. Der Prozentsatz des Steuerabzugs wurde auf 35 Prozent für die vom Steuerzahler getragenen Ausgaben erhöht, wenn die freigiebige Zuwendung für ehrenamtliche Organisationen bestimmt ist. • Bonus für Grünanlagen: 36 Prozent Steuerabzug auf die belegten Kosten bis zur Höhe eines Gesamtbetrags von maximal 5000 Euro pro Wohnimmobilieneinheit. Die nachfolgend genannten Begrünungsarbeiten können von jenem Steuerzahler steuerlich geltend gemacht werden, der die angefallenen Kosten bezahlt und getragen hat und auf der Grundlage eines geeigneten Rechtstitels der Inhaber oder Besitzer der Immobilie ist: a) Anlage von privaten Grünflächen im Freien bei bestehenden Gebäuden, Immobilieneinheiten, Zubehören oder Umzäunungen, Einbau von Bewässerungsanlagen und Bau von Brunnen, b) Errichtung von begrünten Dächern und Dachgärten. Der Steuerabzug kann für die Aufwendungen für Maßnahmen an den gemeinschaftlichen Teilen von Mehrfamiliengebäuden bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 5000 Euro pro Wohnimmobilieneinheit in Anspruch genommen werden. In diesem Fall hat der einzelne Wohnungseigentümer im Umfang des ihm angelasteten Betrags Anspruch auf den Steuerabzug, vorausgesetzt, dass er seinen Anteil tatsächlich innerhalb der Einreichfrist der Steuererklärung gezahlt hat. Zu den Kosten zählen auch die mit der Ausführung dieser Maßnahmen verbundenen Planungs- und Wartungsarbeiten. Der Anspruch auf den Steuerabzug besteht unter der Voraussetzung, dass die Zahlungen in geeigneter Form durchgeführt wurden, so dass die Rückverfolgbarkeit des Zahlungsverkehrs (Banküberweisung ohne Anwendung des Quellensteuerabzugs von 8 Prozent, Schecks, Kredit-/Debitkarten, Bankomat) gewährleistet ist. Der Betrag muss in zehn gleichbleibende Raten, auf das Jahr in dem die Kosten angefallen sind und die Folgejahre, aufgeteilt werden. Der Abzug kann mit der Begünstigung für im Sinne des GvD Nr. 42/2004 denkmalgeschützte Immobilien kumuliert werden, aber in diesem Fall wird der Steuerbonus auf 50 Prozent reduziert.
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Bauliche Sanierungsarbeiten und Meldung an ENEA
Gemäß Haushaltsrahmengesetz 2018 müssen für bauliche/technische Maßnahmen, die Energieeinsparungen ermöglichen und/oder die Verwendung von erneuerbaren Energiequellen vorsehen und für die Anspruch auf die für bauliche Maßnahmen vorgesehenen Steuerabsetzbeträge (Art. 16-bis – Einheitstext der Steuern auf das Einkommen) besteht, die entsprechenden technischen Informationen der Agentur ENEA telematisch übermittelt werden; diese Meldepflicht besteht ja bereits für die Steuerabzüge für energetische Sanierungen (Ökobonus). Für Maßnahmen, deren Fertigstellungsdatum (laut technischer Bauabnahme, Meldung des Bauendes oder Konformitätserklärung) in den Zeitraum 1. Jänner 2018 bis 21. November 2018 fällt oder für den Ankauf von förderbaren Elektrohaushaltsgeräten im genannten Zeitraum (Möbelbonus: Klasse A/A+, nur in Kombination mit vor dem 1. Jänner 2017 begonnenen Wiedergewinnungsarbeiten) musste die ENEA-Meldung innerhalb von 90 Tagen ab dem 21. November 2018 und somit bis zum 19. Februar 2019 erfolgen. Auf der Internetseite www.acs.enea wurde ein Leitfaden mit dem Titel „Detrazioni ristrutturazioni“ (Steuerabzüge für Umbauarbeiten) veröffentlicht, in dem alle baulichen/technischen Maßnahmen angegeben sind, für die die telematische Meldung an die Agentur ENEA zu machen ist. Ausgaben für Energiesparmaßnahmen
• Der Steuerabzug für Ausgaben für den Kauf und Einbau von Fenstern samt Fensterstock, von Sonnenbeschattungssystemen laut Anhang M des GvD Nr. 311/2006, von Biomasse-Heizanlagen und für den Austausch von Heizanlagen durch einen Brennwertkessel, zumindest der Energieklasse A, sinkt ab 2018 auf 50 Prozent. • Neuer Steuerabzug in Höhe von 65 Prozent der Kosten für den Kauf und den Einbau von Mikro-Blockheizkraftwerken anstelle von bestehenden Anlagen bis zu einem Höchstbetrag von 153.846,15 Euro. • Für die baulichen Maßnahmen an den gemeinschaftlichen Teilen von Mehrfamiliengebäuden in erdbebengefährdeten Gebieten der Klasse 1, 2 und 3 besteht Anspruch auf einen Steuerabzug von 80 Prozent, wenn dadurch eine niedrigere Risikoklasse erreicht wird. Der Abzug steigt auf 85 Prozent, wenn daraus eine Verbesserung um zwei Risikoklassen resultiert. Reduzierung der Bemessungsgrundlage und Besteuerung
• Freigiebige Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen (Onlus), an ehrenamtliche Organisationen (ODV), an Vereine zur Förderung des Gemeinwesens (APS): Das Gesetz für den Dritten Sektor sieht vor, dass freigiebige Geldzuwendungen oder Zuwendungen in Naturalien an nicht gewerbliche Organisationen des Dritten Sektors vom Gesamtnettoeinkommen des Spenders im Umfang von maximal 10 Prozent des erklärten Gesamteinkommens abgezogen werden können. Wenn der genannte Betrag höher ist als das erklärte und um alle Abzugsbeträge verminderte Gesamteinkommen kann der über den abzugsfähigen Betrag hinausgehende Anteil vom Gesamteinkommen der darauf folgenden Steuerjahre, höchstens aber bis zum vierten Jahr, im vollen Umfang der geleisteten Zuwendung abgezogen werden.
steuerberatung hds-bz.it/steuern
• Prämien und Beiträge, die für die Zusatzvorsorge von öffentlich Bediensteten eingezahlt wurden: Ab 2018 gelten hinsichtlich der Abzugsfähigkeit dieser Beiträge für öffentliche Bedienstete dieselben Bestimmungen, die für die Beschäftigten in der Privatwirtschaft vorgesehen sind. • Besteuerung der vorzeitigen, befristeten Zusatzrente (RITA): Der Bezieher dieser Rente kann in der Erklärung die ordentliche Besteuerung anstelle der Ersatzbesteuerung wählen, die von der rentenauszahlenden Stelle angewendet wird. Termin für die Einreichung des Vordrucks 730/2019
Für Steuerzahler, die sich an ein Steuerservicezentrum CAF wenden, endet die Einreichfrist für die Vordrucke 730 und 730-1 für die Zuweisung der 8, der 5 und der 2 Promille am 23. Juli 2019.
Elena Mosna, Steuerberatung, T 0471 310 406, emosna@hds-bz.it
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Einzweck-Gutscheine: neue MwSt.-Regelung INFO Vor Kurzem wurde die Mehrwertsteuerregelung für Einzweck-Gutscheine geändert. Es ist nun vorgesehen, dass jede Übertragung eines Einzweck-Gutscheines, einschließlich der Ausstellung, als ein Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen anzusehen ist. Das bedeutet, dass der anschließende tatsächliche Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen für die Mehrwertsteuer nicht mehr relevant ist, zumal die Mehrwertsteuer für den Einzweck-Gutschein bereits bei seiner Ausstellung fällig wurde. Als Einzweck-Gutscheine gelten z. B. Benzingutscheine oder Gutscheine, mit denen elektronische Abo-Dienste genutzt werden können, soweit es sich um Dienste gleicher Art mit demselben Mehrwertsteuersatz handelt. Die neuen Regeln gelten nicht für das Aufladen von Mobiltelefonen, für Rabattgutscheine, Rückvergütungsgutscheine, Fahrscheine, Eintrittskarten für Kinos und Museen, Briefmarken oder Essensgutscheine.
B Istatwert betreffend die Konsumpreise für die Angleichung der Mieten (Gesetz 392/78). - Nationale Veränderung Jänner 2018 – 2019 ist gleich + 0,7 % (75 % = + 0,525). - Veränderung in Bozen Jänner 2018 – 2019 ist gleich + 1,6 % (75 % = + 1,2).
B Die Indexzahl für die Abfindungen beträgt im Jänner 0,198457.
steuer@hds-bz.it
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info arbeit hds-bz.it/gewerkschaftsangelegenheiten hds-bz.it/arbeit
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Vorzeitige Beendigung des befristeten Arbeitsvertrages Der befristete Arbeitsvertrag ist bekanntlich jenes untergeordnete Arbeitsverhältnis, in dem die Vertragsparteien aus bestimmten Gründen und Erfordernissen, bereits im Vornhinein ein schriftlich festgelegtes oder bestimmbares Enddatum vereinbaren. Das Arbeitsverhältnis endet deshalb normalerweise automatisch zu diesem Enddatum, ohne dass eine Kündigungsfrist einzuhalten ist. Aber welche Regeln gelten, wenn eine der Vertragsparteien den befristeten Vertrag aus irgendeinem Grund vorzeitig beenden möchte? Nach Art. 2119 ZGB ist der vorzeitige Rücktritt aus einem befristeten Arbeitsvertrag – sowohl durch den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer – nur aus einem so genannten wichtigen Grund (giusta causa) zulässig, d. h. ein so schwerwiegender Grund, dass auch nur eine einstweilige Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich ist. Entlassung Der Arbeitgeber kann also den Vertrag nur dann vor dem vereinbarten Ablaufdatum beenden, wenn ein schweres Fehlverhalten des Arbeitnehmers vorliegt, durch das das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört wurde und somit auch eine nur einstweilige Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich ist. Wird das Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht anerkannt, ist der Arbeitgeber nach vorwiegender Rechtsprechung zu Schadenersatz verpflichtet, der sich nach den Entgeltzahlungen bemisst, die der Arbeitnehmer
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bis zum natürlichen Ablauf des Vertrages erhalten hätte. Allerdings hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Einkünfte aus einer anderen Arbeitstätigkeit bezogen hat bzw. bei gewöhnlicher Sorgfalt hätte beziehen können, und den Abzug der entsprechenden Beträge zu verlangen. Gemäß den allgemeinen Bestimmungen über die Auflösung von Verträgen mit gegenseitigen Leistungen ist die Vertragsauflösung durch den Arbeitgeber auch wegen eingetretener Unmöglichkeit der Leistungserbringung als rechtmäßig zu erachten, wenn das Ereignis zwar vorhersehbar, aber nicht vermeidbar war. Außerdem muss ein nennenswertes Interesse an den zukünftigen Arbeitsleistungen bestehen. Kündigung Wie bereits erwähnt, kann auch der Arbeitnehmer den befristeten Vertrag nur dann vorzeitig kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der so schwer wiegt, dass auch eine nur einstweilige Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich ist. Liegt dieser wichtige Grund tatsächlich vor, kann der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Schadenersatz durch den Arbeitgeber geltend machen. Der Schadenersatz berechnet sich normalerweise nach dem Entgelt, das dem Arbeitnehmer für die vorgesehene Vertragsdauer zugestanden hätte, es sei denn, er hat in der Zwischenzeit eine andere Beschäftigung gefunden bzw. hätte bei gewöhnlicher Sorgfalt eine andere Be-
schäftigung finden können. Anders als bei unbefristeten Verträgen, die aus wichtigem Grund gekündigt werden, ist in diesem Fall keine Entschädigung anstelle der Kündigungsfrist vorgesehen. Bei Kündigung ohne wichtigen Grund liegt eine vertragliche Nichterfüllung durch den Arbeitnehmer vor, die dem Arbeitgeber das Recht auf vollständigen Ersatz des erlittenen Schadens gibt, der nach den allgemeinen Bestimmungen zu berechnen und zu belegen ist. Einvernehmliche Auflösung Wenn sich die Vertragsparteien einig sind, können sie das Arbeitsverhältnis natürlich jederzeit vorzeitig beenden mit einer einvernehmlichen schriftlichen Auflösungsvereinbarung, in der beide Vertragsparteien erklären, dass sie den abgeschlossenen Vertrag auflösen wollen, und in dem sie ihre jeweiligen Pflichten regeln.
Avv. Sabine Mayr, Bereichsleiterin Arbeitsrecht und Gewerkschaftsangelegenheiten, T 0471 310 559, smayr@hds-bz.it
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Batterien und Akkumulatoren bis 31. März melden Der hds hilft Ihnen dabei. Importierte sowie hergestellte Batterien und Akkumulatoren, die im Jahr 2018 verkauft wurden, müssen bis zum 31. März 2019 dem Umweltministerium gemeldet werden. Die im Jänner an das Konsortium und im März an das Umweltministerium gemeldeten Mengen müssen dabei übereinstimmen. Die Meldung erfolgt auf www.registropile.it. Bei der Registrierung wird die digitale Unterschrift benötigt. Unternehmen, die in der Vergangenheit Batterien oder Akkumulatoren importiert haben und dies nun nicht mehr tun, müssen eine „0 kg“-Erklärung abgeben. Die Experten im hds helfen Ihnen gerne bei der Abfassung der Jahresmeldung. Infos und Terminvereinbarung: Heinz Neuhauser, T 0471 310 519, hneuhauser@hds-bz.it.
UTIF-Lizenz abgeschafft Mit Gesetz Nr. 124 vom 4. August 2017 wurden Gastbetriebe, öffentliche Unterhaltungsbetriebe, Beherbergungsbetriebe und Schutzhütten von der Verpflichtung der UTIF-Lizenz befreit. Auch befreit von der Verpflichtung der UTIF-Lizenz sind der Einzelhandel und die Friseure. Geblieben ist die Verpflichtung der UTIF-Lizenz nur für den Großhandel mit alkoholischen Getränken und natürlich für jene Betriebe, die alkoholische Getränke herstellen.
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Staatliche Förderung nutzen Anträge für 2019 stellen. Aufgrund der aufgebrauchten Finanzmittel, konnten bis vor Kurzem keine Anträge um Beiträge an das Wirtschaftsministerium für Bankfinanzierungen (sog. Sabatini) mehr eingereicht werden. Mit dem neuen Haushaltsrahmengesetz ist wieder ein Plafond für die Sabatini-Förderung freigegeben worden und zwar im Ausmaß von 48 Millionen Euro für das Jahr 2019. Gefördert werden der Ankauf von neuen Maschinen, Anlagen und Einrichtungen sowie digitalen Technologien. Infos: Franz Josef Dorfmann, T 0471 310 424, fdorfmann@hds-bz.it.
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Beiträge für Klein- und Mittelbetriebe Start frei für das Wettbewerbsverfahren 2019. Im vergangenen Jahr sind weit über 200 Südtiroler Klein- und Mittelbetriebe über das Wettbewerbsverfahren gefördert worden. Mit dem Beschluss der Landesregierung vom 12. Februar 2019 startet nun das Wettbewerbsverfahren für betriebliche Investitionen im Jahr 2019. Diese Förderung kommt ausschließlich den Südtiroler Klein- und Kleinstunternehmen in den Sektoren Handwerk und Industrie sowie Handel und Dienstleistungen bis zu 49 Mitarbeitern zugute. Der Wettbewerb sieht eine Förderung im Ausmaß von 20 Prozent für Investitionen in bewegliche Güter vor. Zulässig sind Investitionen zwischen
mindestens 20.000 und höchstens 500.000 Euro. Die Antragstellung muss vor Beginn der Investition erfolgen. Jeder Antrag wird mit Punkten bewertet. Einreichfrist ist der 31. Mai 2019. Mehr Infos zum Wettbewerbsverfahren online in einer News vom 13. Februar.
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