GPA-djp JUGEND FAIR STATT PREKÄR – FERIENJOB, PRAKTIKUM & CO
FERIENJOB
PFLICHTPRAKTIKUM
BEZAHLTES PRAKTIKUM
ALS AUSBILDUNGSVERHÄLTNIS
ALS ARBEITSVERHÄLTNIS
VOLONTARIAT
Ja – Außer diese sind Ausdrücklich vom Bezahlung laut Kollektivvertrag
Ja
Geltungsbereich des Kollektivvertrages
Ja
Nein
ausgenommen sind!
Urlaubsanspruch
Ja
Nein
Ja
Nein
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja – Außer diese sind Ausdrücklich vom Anwendung Kollektivvertrag
Ja
Geltungsbereich des Kollektivvertrages ausgenommen sind!
Sonderzahlungen wie Urlaubs- & Weihnachtsgeld
Schriftlicher Arbeitsvertrag
Ja
Nicht zwingend, aber empfehlenswert
Abhängig vom Geltungsbereich des Kollektivvertrages!
Nicht zwingend, aber empfehlenswert
Ja - Wenn dein Arbeitsverhältnis länger Ausstellung eines Dienstzettels
als ein Monat dauert und kein
Ausstellung eines Arbeitszeugnis
Abmeldung von der Krankenkasse
Vollversichert wenn deine Bezüge über der Geringfügigkeitsgrenze liegen!
Auf Verlangen
Binnen 7 Tagen ab Beendigung
Kollektivvertrag vorhanden ist!
Nein
Ja
Nein
Nicht zwingend, aber empfehlenswert
Nicht zwingend, aber empfehlenswert
Ja - Wenn dein Arbeitsverhältnis länger Nein
schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt
Sozialversicherungsrechtliche Situation
Ja - Falls eine Regelung im
als ein Monat dauert und kein
Nein
schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt
Unfallversicherung
Nein - Du musst aber eine Bestätigung für dein Pflichtpraktikum bekommen!
Nein
Vollversichert wenn deine Bezüge über der Geringfügigkeitsgrenze liegen!
Nur Unfallversichert
Auf Verlangen kann eine Bestätigung
Nein - Du kannst aber eine Bestätigung
über die Absolvierung des Praktikums
über die Absolvierung des Volontariats
angefordert werden.
verlangen!
Binnen 7 Tagen ab Beendigung
Nein
Entfallen mit 01.01.2008, sofern eine Übermittlung einer Arbeitsbescheinigung
elektronische Abmeldung (ELDA-
Nein
Nein
Abmeldung) erfolgt
Ausstellung eines Lohnzettels
Ja
Nein
Ja
Nein
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