Lehrlinge - Rechte und Pflichten

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INFOBROSCHÜRE

LEHRLINGE – RECHTE & PFLICHTEN www.jugend.gpa-djp.at


INHALT

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Vorwort

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3

Berufsausbildung

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4

/HKUOLQJVHQWVFKlGLJXQJ . . . . . . . . . . . . 16

Berufsbild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

(QWJHOWIRUW]DKOXQJ EHL .UDQNKHLW

Berufsschule

RGHU EHL HLQHP 8QJO FNVIDOO

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4

Mitbestimmung an der Schule . . . . . . . 5

.......

16

(QWJHOWIRUW]DKOXQJ EHL $UEHLWV

Lehrverhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

XQIDOO E]Z %HUXIVNUDQNKHLW . . . . . . . . 17

Lehrvertrag

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6

6RQVWLJH $UEHLWVYHUKLQGHUXQJHQ . . . 17

Who is Who im Betrieb. . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Urlaub . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Lehrling . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Kinder- und Jugendlichen-

Lehrberechtigte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

beschäftigungsgesetz (KJBG) . . . . . . . . . 20

AusbilderIn

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8

Voraussetzungen für die

.LQGHU

..............................

20

Jugendliche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Lehrlingsausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 5HFKWH XQG 3ÀLFKWHQ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Arbeitszeit

............................

21

8QWHUULFKWV]HLW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

3ÀLFKWHQ GHU GHV /HKUEHUHFKWLJWHQ . . 9

9RU XQG $EVFKOXVVDUEHLWHQ. . . . . . . . 22

3ÀLFKWHQ GHV /HKUOLQJV

Überstunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

............

10

3ÀLFKWHQ GHU (OWHUQ E]Z

5XKHSDXVHQ XQG 5XKH]HLWHQ. . . . . . . 23

(U]LHKXQJVEHUHFKWLJWHQ . . . . . . . . . . . . 10

Nachtruhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Dauer des Lehrverhältnisses . . . . . . . . . . 10

6RQQ XQG )HLHUWDJVUXKH

Beendigung des Lehrverhältnisses . . . . 11

:RFKHQIUHL]HLW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

$XÀ|VXQJ ZlKUHQG GHU 3UREH]HLW . . 11

Geld- und Sachwerte

(LQYHUQHKPOLFKH $XÀ|VXQJ . . . . . . . . 13

Arbeitsinspektorate

$X HURUGHQWOLFKH $XÀ|VXQJ ±

Präsenz- und Zivildienst

„Lehrlingskündigung“ . . . . . . . . . . . . . . 13 ............

14

..........

24

Beförderung höherer

9RU]HLWLJH $XÀ|VXQJ . . . . . . . . . . . . . . . 12

:HLWHUYHUZHQGXQJVSÀLFKW

2

Lehrlingsentschädigung & Co . . . . . . . . . 16

Mutterschutz

.................

25

...................

25

..............

.........................

Mitbestimmung am Arbeitsplatz

......

Lehrzeugnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Institutionen und Beratungsstellen

Lehrabschlussprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Kontakte

25 26 26

...

27

.............................

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LEHRLINGE – RECHTE & PFLICHTEN

LIEBES GPA-djp MITGLIED!

Die meisten von uns haben den dummen Spruch „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ schon einmal gehört. Im Klartext soll das heißen, dass wir als Lehrlinge keine Rechte VRQGHUQ QXU 3ÀLFKWHQ KlWWHQ XQG das wir doch froh sein sollen überhaupt eine Lehrstelle zu haben. Fakt ist allerdings, dass sich seit GHP (QWVWHKHQ GLHVHV 6SUXFKHV einiges geändert hat. Gesetze regeln die Berufsausbildung in Österreich und somit auch die Rechte XQG 3ÀLFKWHQ HLQHV /HKUOLQJV 0LW dieser Broschüre wollen wir dir einen Überblick über die wichtigsten Gesetze und Regelungen geben. Seit kurzem gilt ein Gesetz mit dem die Kündigung von Lehrlingen erleichtert wurde (davor war dies nur in Ausnahmefällen möglich). Als GPA-djp Jugend kämpfen wir entschieden gegen diese neue

Regelung an. Dieses Gesetz sieht aber auch massive Förderungen für die Betriebe vor, welche Lehrlinge ausbilden. Der Hacken an der Sache ist, dass es ist nirgendwo geregelt ist, dass du als Lehrling etwas von diesen Förderungen abbekommen musst (z.B. Bei erfolgreicher Ablegung der Zwischenprüfung, einem sehr guten RGHU JXWHQ (UIROJ LQ GHU %HUXIVschule etc.). Als GPA-djp Jugend fordern wir „Mehr Kohle für Lehrlinge“ denn auch du sollst etwas von diesen Förderungen haben. Wir fordern aber auch die Verkürzung der Probezeit von drei auf ein Monat, die Verlängerung der Weiterverwendungszeit und noch vieles mehr. Übrigens, solltest du einmal nicht weiter wissen helfen wir dir gerne. Als Mitglied der GPA-djp Jugend hast du Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz in sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen. Du kannst aber auch von unseren Serviceleistungen (Führerschein-CD, gratis Jugendherbergsausweis...) SUR¿WLHUHQ 1lKHUHV GD]X ¿QGHVW du auf www.jugend.gpa-djp.at. :LU Z QVFKHQ GLU YLHO (UIROJ EHL deiner Ausbildung. Deine GPA-djp Jugend 3


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BE RUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) erfolgt einerseits in einem Lehrbetrieb und andererseits in der Berufsschule, dem so genannten dualen System. Die Lehrausbildung erfolgt in einem Lehrberuf der in der Lehrberufsliste angeführt ist und dauert je nach Lehrberuf zwischen 2 und 4 Jahren.

BE RUFSBILD Im Berufsbild steht alles, was dir im Betrieb gelernt werden muss. Dazu LVW GHLQ /HKUEHWULHE YHUSÀLFKWHW Bestell dir dein Berufsbild bei uns unter MXJHQG#JSD GMS DW

BE RUFSSC HULE Der Lehrbetrieb muss dir die zum Besuch der Berufsschule notwendige Zeit freigeben. Die Berufsschulzeit (eine eventuelle Mittagspause ausgenommen) ist dir auf die wöchentliche Arbeitszeit anzurechnen.

Für alle Lehrlinge und Jugendlichen, die in selbständigen Ausbildungseinrichtungen oder in einem Lehrgang nach dem Jugendausbildungssicherungsgesetz (JASG) ausgebildet werden, besteht ebenIDOOV %HUXIVVFKXOSÀLFKW

Du bist zum Besuch der BerufsVFKXOH YHUSÀLFKWHW ± ZHQQ GX GLHVHU 3ÀLFKW PHKUPDOV QLFKW nachkommst, kann der Betrieb GHLQ /HKUYHUKlOWQLV DXÀ|VHQ

'LH %HUXIVVFKXOSÀLFKW EHJLQQW PLW GHP (LQWULWW LQ HLQ /HKUYHUKlOWQLV XQG GDXHUW ELV ]X GHVVHQ (QGH 'LH %HUXIVVFKXOSÀLFKW HQGHW DEHU DXI jeden Fall mit dem erfolgreichen Abschluss der letzten lehrplanmäßigen Schulstufe. Bist du mindestens 8 Stunden in der Berufsschule (eine eventuelle Mittagspause musst du von den Unterrichtsstunden abziehen), darfst du an diesem Tag nicht mehr zur Arbeit herangezogen werden. Bist du

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LEHRLINGE – RECHTE & PFLICHTEN

in einer lehrgangsmäĂ&#x;igen Berufsschule, darfst du während dieser Zeit nur in Ausnahmefällen (Ferien,‌ ) zur Arbeitsleistung herangezogen werden. Die Berufsschule hat die Aufgabe, dir berufsbegleitend theoretisches Fachwissen, aber auch allgemeine Ausbildungsinhalte fĂźr deinen Lehrberuf zu vermitteln und bei Interesse auf die BerufsreifeprĂźIXQJ YRU]XEHUHLWHQ 1lKHUH ,QIRV zur BerufsreifeprĂźfung kannst du bei uns anfordern. %HUXIVVFKXOHQ N|QQHQ LQ YHUschiedenen Formen gefĂźhrt werden: Ĺ€ Ganzjährige Berufsschulen mit mindestens einem vollen Schultag oder mindestens 2 halben Schultagen in der Woche Ĺ€ LehrgangsmäĂ&#x;ige Berufsschulen in einem zusammenhängenden, pro Schulstufe mindestens 8 Wochen umfassenden Unterricht Ĺ€ SaisonmäĂ&#x;ige Berufsschulen, mit einem auf eine bestimmte Jahreszeit zusammengezogenen Unterricht Ĺ€ BlockmäĂ&#x;iger Unterricht als eine Sonderform des ganzjährigen Unterrichts Du musst von deinem Lehrbetrieb binnen 2 Wochen ab Lehrbeginn an der Berufsschule an- bzw. abgemeldet werden.

MITBESTIMMUNG AN DER BERUFSSCHULE Die SchĂźlerInnen einer Berufsschule haben in Form der SchĂźlerInnenmitverwaltung das gesetzliche Recht auf die Vertretung ihrer Interessen und die Mitgestaltung des Schullebens.

1lKHUH ,QIRUPDWL RQHQ IÂ U 6FKÂ OHU ,QQHQYHUWUHWHU Innen kannst du bei uns DQIRUGHUQ

Die SchĂźlerInnenmitverwaltung umfasst das Recht Ĺ€ auf AnhĂśrung Ĺ€ auf Information Ĺ€ auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen Ĺ€ auf Teilnahme an bestimmten Punkten von LehrerInnenkonferenzen Ĺ€ auf Mitsprache bei der Auswahl von Unterrichtsmitteln Weiters besteht das Recht bei der (UVWHOOXQJ GHU +DXVRUGQXQJ EHL Schulveranstaltungen, bei diszipOLQlUHQ 0D‰QDKPHQ JHJHQ HLQH Q SchĂźlerIn und einigen anderen Angelegenheiten mitzubestimmen. Um von diesen Rechten auch *HEUDXFK PDFKHQ ]X N|QQHQ werden SchĂźlerInnenvertreterInnen gewählt. Diese sind: Ĺ€ KlassensprecherInnen bzw. JahrgangssprecherInnen an Jahrgangsschulen Ĺ€ AbteilungssprecherInnen Ĺ€ TagessprecherInnen (an ganzjährigen Berufsschulen) Ĺ€ SchulsprecherInnen Ĺ€ Landes-, BundesschulsprecherIn 5


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LEHRVERHĂ„LTNIS Das Lehrverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem du in den Betrieb eintrittst. (LQ /HKUYHUKlOWQLV LVW QXU GDQQ eines, wenn du einen Lehrberuf erlernst, der in der so genannten Lehrberufsliste als solcher ange-

LEHRVERTR AG Die rechtliche Grundlage fĂźr deine Lehrausbildung ist der Lehrvertrag. Der Lehrvertrag wird fĂźr die Dauer der fĂźr den jeweiligen Lehrberuf vorgesehenen Lehrzeit abgeschlossen und ist somit einem befristeten Arbeitsvertrag gleichzusetzen. Bei minderjährigen Jugendlichen (vor Vollendung des 18. Lebensjahres) muss der Lehrvertrag von GHU GHP GHQ (U]LHKXQJVEHUHFKtigten mitunterschrieben werden. Der Lehrvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Der Lehrvertrag MUSS folgende Angaben enthalten: Ĺ€ 1DPH XQG $QVFKULIW GHV /HKUEHWULHEHV GHU GHV /HKUEHUHFKWLJWHQ XQG GHU GHV $XVELOGHU,Q bzw. AusbildungsleiterIn Ĺ€ Tätigkeit des Lehrbetriebs Ĺ€ Lehrberufsbezeichnung Ĺ€ Dauer der Lehrzeit 6

I KUW LVW (V JLOW LP $OOJHPHLQHQ auch fĂźr Lehrlinge das Arbeitsrecht. AuĂ&#x;er es ist im Berufsausbildungsgesetz (BAG) etwas anders geregelt, zum Beispiel die YRU]HLWLJH $XĂ€|VXQJ GHV /HKUYHUhältnisses.

Ĺ€ Standort der Ausbildungsstätte an der der Lehrling ausgebildet werden soll Ĺ€ 1DPH $GUHVVH *HEXUWVGDWXP und Geburtsort des Lehrlings und bei minderjährigen JugendOLFKHQ 1DPH XQG $QVFKULIW GHU GHV (U]LHKXQJVEHUHFKWLJWHQ Ĺ€ %HJLQQ XQG (QGH GHV /HKUYHUhältnisses Ĺ€ Datum des Vertragsabschlusses Ĺ€ (LQYHUVWlQGQLVHUNOlUXQJ  EHU die Aufnahme in ein SchĂźlerInnenheim, wenn die BerufsschulSĂ€LFKW QXU LQ HLQHU OHKUJDQJVmäĂ&#x;igen Berufsschule erfĂźllt werden kann Ĺ€ Angaben Ăźber eventuelle AusbildungsverbundmaĂ&#x;nahmen Ĺ€ HĂśhe der Lehrlingsentschädigung Weiters KĂ–NNEN folgende Dinge vereinbart werden: Ĺ€ Vereinbarungen Ăźber die Gestaltung der Ausbildung (Ausbildungsplan)


LEHRLINGE – RECHTE & PFLICHTEN

Ĺ€ Vereinbarungen

Ăźber die Ăœbernahme von VerkĂśstigungs-, Bekleidungs- und Wohnkosten durch den Lehrbetrieb Ĺ€ Vereinbarung Ăźber die Ăœbernahme von allfälligen Internatskosten durch den Lehrbetrieb

Die/der Lehrberechtigte ist verpflichtet, den Lehrvertrag binnen 3 Wochen nach Beginn der Lehre an die zuständige Lehrlingsstelle weiterzuleiten.

WHO IS WHO IM BETRIEB

LEHRLING

LEHRBERECHTIGTE

(LQ /HKUOLQJ LVW HLQH 3HUVRQ GLH auf Grund eines Lehrvertrages LQ HLQHP /HKUEHUXI GXUFK HLQH Q /HKUEHUHFKWLJWH Q IDFKOLFK DXVJHbildet und eingesetzt wird.

/HKUEHUHFKWLJWH N|QQHQ VHLQ

Ă‹TIPP! Leider kommt es im Rahmen einer Lehrausbildung immer wieder zu Problemen und leider rufen uns die meisten deiner Kolleginnen und Kollegen erst dann an, wenn ihnen das Wasser bis zum Hals steht. $XFK ZLU N|QQHQ GLU QXU GDQQ helfen, wenn du dich einerseits bei uns meldest und andererseits nicht wartest, bis es zu spät ist. Selbstverständlich werden deine Anliegen streng YHUWUDXOLFK EHKDQGHOW

ŀ natßrliche Personen ŀ juristische Personen

(z.B. Genossenschaften, Gesellschaften mi t b e s c hr änk t e r H af t un g (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), usw.) Ĺ€ Per sonengesellschaf ten des Handelsrechts (Offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG)) Ĺ€ Mischformen (z.B. GmbH & Co. KG) Ĺ€ im Berufsausbildungsgeset z (BAG) genannte Lehrbetriebe wie z.B. Bundesforste, Postverwaltung, Sozialversicherungsträger, Vereine, usw. Die/der Lehrberechtigte hat fĂźr deine Ausbildung zu sorgen.

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AUSBILDER/IN 'LH GHU /HKUEHUHFKWLJWH NDQQ GHLne Ausbildung entweder selbst vornehmen oder eine andere Person (AusbilderIn) mit deiner Ausbildung beauftragen. AusbilderInnen mĂźssen folgende Voraussetzungen erfĂźllen: Ĺ€ erforderliche Fachkenntnisse Ĺ€ AusbilderInnenprĂźfung oder AusbilderInnenkurs Ĺ€ entsprechende Beschäftigung im Betrieb

,VW GLH GHU /HKUEHUHFKWLJWH NHLQH QDWÂ UOLFKH 3HUVRQ VR PXVV HLQ H AusbilderIn bestellt werden. Sind im Betrieb mehrere AusbilderInnen EHVWHOOW VR LVW GLH GHU /HKUEHUHFKWLJWH YHUSĂ€LFKWHW HLQH 3HUVRQ PLW der Koordination der gesamten Ausbildung zu betrauen (AusbildungsleiterIn).

VORAUSSETZUNGEN FĂœR DIE LEHRLINGSAUSBILDUNG Der Betrieb muss die fĂźr die AusbilGXQJ QRWZHQGLJHQ (LQULFKWXQJHQ vorweisen und die im Berufsbild angefĂźhrten Ausbildungsinhalte YHUPLWWHOQ N|QQHQ 'LH GHU /HKUEHUHFKWLJWH E]Z GLH GHU $XVELO-

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derIn mßssen die erforderlichen Fachkenntnisse fßr den jeweiligen Lehrberuf besitzen. Lehrberechtigte bzw. AusbilderInnen mßssen auch ßber die notwendigen pädagogischen Fähigkeiten verfßgen.


LEHRLINGE – RECHTE & PFLICHTEN

RECHTE UND PFLICHTEN Um eine ordnungsgemäße Lehrlingsausbildung abzusichern sind LP %HUXIVDXVELOGXQJVJHVHW] %$* GLH 5HFKWH XQG 3ÀLFKWHQ GHV Lehrlings und der/des Lehrberechtigten geregelt.

PFLICHTEN DER/DES LEHRBERECHTIGTEN 'LH GHU /HKUEHUHFKWLJWH WUlJW GLH Kosten und die Verantwortung für die ordnungsgemäße LehrlingsausELOGXQJ LQ LKUHP VHLQHP %HWULHE 'DU EHU KLQDXV KDW VLH HU JHJHQ EHU GHP /HKUOLQJ E]Z GHVVHQ (Uziehungsberechtigten folgende 3ÀLFKWHQ ]X HUI OOHQ

ŀ den Lehrling gemäß den gültigen Ausbildungsvorschriften im entsprechenden Lehrberuf zu unterweisen ŀ den Lehrling zu keinen berufsfremden Arbeiten heranzuziehen, also zu Tätigkeiten, die nicht im Berufsbild vorgesehen sind (z.B. Fenster putzen) ŀ bei der Ausbildung auf die Kräfte des Lehrlings Rücksicht zu nehmen ŀ den Lehrling vor Misshandlung und körperlicher Züchtigung zu schützen ŀ den Lehrling zum ordnungsgemäßen und verantwortungsbeZXVVWHQ 9HUKDOWHQ XQG (UI OOHQ seiner Tätigkeiten anzuleiten ŀ dem Lehrling die erforderliche

Zeit zum Besuch der Berufsschule freizugeben und auf den regelmäßigen Besuch zu achten ŀ GLH (OWHUQ E]Z (U]LHKXQJVEHrechtigten des Lehrlings über wichtige Vorkommnisse zu informieren ŀ bei Unterbringung in einem Internat, im Falle eines lehrgangsmäßigen Berufsschulbesuches, den Unterschiedsbetrag zwischen Lehrlingsentschädigung und den Internatskosten zu bezahlen ŀ dem Lehrling für die Lehrabschlussprüfung oder Teilprüfung die erforderliche Zeit freizugeben ŀ dem Lehrling beim erstmaligen Antritt zur Lehrabschlussprüfung die Prüfungstaxe zu ersetzen ŀ dem Lehrling die ihm zustehende Lehrlingsentschädigung zu bezahlen

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PFLICHTEN DES LEHRLINGS Als Lehrling hast du nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) folJHQGH 3Ă€LFKWHQ ]X HUI OOHQ um das Ausbildungsziel, nämlich die (UOHUQXQJ HLQHV /HKUEHUXIHV XQG die erfolgreiche Ablegung der LehrabschlussprĂźfung, zu erreichen:

Ĺ€ dich zu bemĂźhen, dir das fĂźr den Lehrberuf erforderliche Wissen anzueignen Ĺ€ die Berufsschule zu besuchen Ĺ€ die dir Ăźbertragenen Aufgaben ordnungsgemäĂ&#x; zu erfĂźllen Ĺ€ dich in die betriebliche Ordnung einzufĂźgen Ĺ€ Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren Ĺ€ mit den Betriebseinrichtungen sorgsam umzugehen Ĺ€ im Falle einer ArbeitsverhindeUXQJ ] % .UDQNKHLW GLH GHQ /HKUEHUHFKWLJWH Q RGHU Ĺ€ AusbilderIn unverzĂźglich zu verständigen bzw. verständigen zu lassen

Ĺ€ das

Zeugnis der Berufsschule und auf Verlangen alle anderen 8QWHUODJHQ GHU GHP /HKUEHrechtigten vorzulegen

PFLICHTEN DER ELTERN BZW. ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN Bist du noch minderjährig (d.h. noch nicht 18 Jahre) so haben GHLQH (OWHUQ E]Z (U]LHKXQJVEHUHFKWLJWHQ GLH 3Ă€LFKW VLFK LP =Xsammenwirken mit dem Betrieb und der Berufsschule um deine ordnungsgemäĂ&#x;e Ausbildung zu kĂźmmern. Um Missverständnisse zu vermeiGHQ VROOWHVW GX GHLQH (OWHUQ E]Z (U]LHKXQJVEHUHFKWLJWHQ  EHU DOOH Vorkommnisse in der Schule und im Betrieb informieren. Ă‹ Unterschreibe nichts bevor du es deinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gezeigt und dich bei uns informiert hast.

DAUER DES LEHRVERHĂ„LTNISSES Der Lehrvertrag wird fĂźr die Dauer der festgesetzten Lehrzeit fĂźr den jeweiligen Lehrberuf abgeschlossen. Die Dauer kann sich durch anrechenbare Zeiten (z.B. aus vorangegangen Lehrzeiten im selben oder einem verwandten Lehrbe10

ruf) verkßrzen. In solchen Fällen ruf uns einfach an, wir kÜnnen dir dann sagen, ob dies in deinem Fall zutrifft oder nicht. Bist du ßber 4 Monate (z.B. durch einen Unfall) verhindert, den Lehrberuf zu erlernen, kann die Lehrzeit verlängert werden.


LEHRLINGE – RECHTE & PFLICHTEN

BEENDIGUNG DES LEHRVERHĂ„LTNISSES FĂźr die Beendigung des Lehrverhältnisses gibt es im Berufsausbildungsgesetz (BAG) festgelegte Formen und GrĂźnde, die im Folgenden genau beschrieben werden.

Ĺ€ Ablauf

der im Lehrvertrag vereinbarten Dauer der Lehrzeit Ĺ€ erfolgreiche Ablegung der LehrabschlussprĂźfung vor dem /HKU]HLWHQGH DOVR YRU GHP (QGdatum im Lehrvertrag). In einem solchen Fall ist der letzte Tag des Lehrverhältnisses der auf den Tag der PrĂźfung folgende Sonntag. Das ist besonders wichtig, da du ab dem darauf folgenden 0RQWDJ $QJHVWHOOWH U ELVW XQG somit das im Kollektivvertrag vorgesehene Gehalt und nicht mehr die Lehrlingsentschädigung bekommen musst! Ĺ€ Tod der/des Lehrberechtigten RKQH HLQH %HVWHOOXQJ HLQHU V AusbilderIn Ĺ€ Verbot der Lehrlingsausbildung I U GLH GHQ /HKUEHUHFKWLJWH Q

AUFLĂ–SUNG WĂ„HREND DER PROBEZEIT Die ersten 3 Monate deiner Lehrzeit gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Lehrverhältnis sowohl von dir als DXFK YRQ GHU YRP /HKUEHUHFKtigten jederzeit ohne Angabe eines *UXQGHV XQG RKQH (LQKDOWXQJ HLQHU Frist oder eines Termins aufgelĂśst werden. Bist du während der ersten 3 Monate zur Gänze oder teilweise Ăźber einen Zeitraum von 8 bis 10 Wochen, also lehrgangsmäĂ&#x;ig, in der Berufsschule, so gelten die ersten 6 Wochen deiner tatsächlichen betrieblichen Ausbildung als Probezeit. $XFK EHL GHU $XIO|VXQJ GHV Lehrverhältnisses während der Probezeit ist die Schriftform notwendig. LĂśst du den Lehrvertrag und bist du noch nicht 18 -DKUH DOW VR P VVHQ GHLQH (OWHUQ E]Z (U]LHKXQJVEHUHFKWLJWHQ PLWunterschreiben.

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VORZEITIGE AUFLĂ–SUNG 'DPLW HLQH YRU]HLWLJH $XĂ€|VXQJ gĂźltig ist, bedarf es neben eines gesetzlichen Grundes der Schriftform und bei minderjährigen LehrOLQJHQ GHU =XVWLPPXQJ GHU (OWHUQ E]Z (U]LHKXQJVEHUHFKWLJWHQ GrĂźnde, die den/die Lehrberechtigte/n zur vorzeitigen $XIO|VXQJ GHV /HKUYHUWUDJHV berechtigen, sind: Ĺ€ Diebstahl, Veruntreuung oder eine sonstige strafbare Handlung, die dich gegenĂźber dem Lehrberechtigten vertrauensunwĂźrdig macht oder die VerbĂźĂ&#x;ung einer Haftstrafe von mehr als 1 Monat Ĺ€ wenn du ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis verrätst Ĺ€ wenn du Personen im Betrieb tätlich angreifst oder erheblich wĂśrtlich beleidigst oder gefährlich bedrohst oder du BetriebsanJHK|ULJH ]XU 1LFKWEHIROJXQJ von Anordnungen oder zu unsittlichen und gesetzeswidrigen Handlungen verleitest Ĺ€ ZHQQ GX WURW] ZLHGHUKROWHU (Umahnung die Berufsschule nicht besuchst Ĺ€ wenn du einen deiner LehrausbilGXQJ VFKDGHQGHQ 1HEHQHUZHUE betreibst Ĺ€ wenn du deinen Lehrplatz unbefugt verlässt Ĺ€ wenn du unfähig wirst, den Lehrberuf zu erlernen (z.B. durch einen Unfall) 12

Ĺ€ ZHQQ GX WURW] ZLHGHUKROWHU (U-

PDKQXQJ GHLQH 3Ă€LFKWHQ YHUOHW]W oder vernachlässigst

GrĂźnde, die den Lehrling, also dich, berechtigen, den LehrYHUWUDJ YRU]HLWLJ ]X O|VHQ VLQG insbesondere: Ĺ€ wenn du ohne Schaden fĂźr deine Gesundheit das Lehrverhältnis nicht fortsetzen kannst Ĺ€ wenn du deinen Lehrberuf aufgibst Ĺ€ ZHQQ GLH GHU /HKUEHUHFKWLJWH XQIlKLJ ZLUG LKUHQ VHLQHQ 9HUpf lichtungen dir gegenĂźber nachzukommen Ĺ€ ZHQQ GLH GHU /HKUEHUHFKWLJWH RGHU $XVELOGHU,Q LKUH VHLQH 3Ă€LFKWHQ GLU JHJHQ EHU JURE YHUnachlässigt (z.B. dir keine Lehrlingsentschädigung bezahlt) Ĺ€ ZHQQ GLFK GLH GHU /HKUEHUHFKtigte oder AusbilderIn misshandelt, kĂśrperlich zĂźchtigt oder erheblich wĂśrtlich beleidigt 7ULIIW GLH GHQ /HKUEHUHFKWLJWH Q oder AusbilderIn ein Verschulden DQ GHU YRU]HLWLJHQ $XĂ€|VXQJ GHV Lehrvertrages, so steht dir ein Schadenersatz fĂźr die entgangene Lehrzeit (Restlehrzeit, Weiterverwendungszeit) zu. Hier ist es wichtig, sich bei aufkommenden Problemen rechtzeitig um Beweise bzw. ZeugInnen zu kĂźmmern, die die Vorkommnisse bestätigen.


LEHRLINGE – RECHTE & PFLICHTEN

ËACHTUNG Bevor du unßberlegt etwas unternimmst, etwas unterschreibst RGHU GX GLFK ]X HLQHU XQ EHUOHJWHQ +DQGOXQJ KLQUHL‰HQ OlVVW ¹ UXI XQV YRUKHU DQ :LU KHOIHQ GLU DOV 0LWJOLHG GHU *3$ GMS JHUQH ZHLWHU XQG LQIRUPLHUHQ GLFK DXFK  EHU GHLQH 5HFKWH XQG 0|Jlichkeiten.

EINVERNEHMLICHE AUFLĂ–SUNG Wenn beide PartnerInnen, also du XQG GLH GHU /HKUEHUHFKWLJWH GDV Lehrverhältnis auflĂśsen wollen, so besteht die MĂśglichkeit einer HLQYHUQHKPOLFKHQ $XĂ€|VXQJ 'LHV kann schriftlich ohne Angabe eines *UXQGHV XQWHU (LQKDOWXQJ HLQHU bestimmten Frist oder eines Termins erfolgen. Damit eine solche einvernehmliche $XĂ€|VXQJ DXFK J OWLJ LVW PXVVW du Ăźber die Rechtsfolgen und die BeendigungsmĂśglichkeiten belehrt werden. Die Belehrung erfolgt bei der Kammer fĂźr Arbeiter und Angestellte (AK) und muss schriftlich bestätigt werden. Ă‹ACHTUNG %HL HLQHU HLQYHUQHKPOLFKHQ /|sung ist es fĂźr dich nicht mehr P|JOLFK EHL HLQHP HYHQWXHOO vorliegenden Grund Schadenersatz, wie bei einer vorzeiWLJHQ $XĂ€|VXQJ ]X YHUODQJHQ Bevor du etwas unterschreibst UXI XQV HLQIDFK DQ

AUSSERORDENTLICHE AUFLĂ–SUNG DES LEHRVERHĂ„LTNISSES: „LEHRLINGSKĂœNDIGUNG“ Seit Mitte 2008 ist es leider P|JOLFK HLQ /HKUYHUKlOWQLV Ă„DX‰HURUGHQWOLFKÂł DXI]XO|VHQ (V LVW QXQPHKU P|JOLFK GDVV GLH GHU /HKUEHUHFKWLJWH XQG RGHU GHU Lehrling das Lehrverhältnis zum Ablauf des letzten Tages des 12. Lehrmonats und bei Lehrberufen mit einer festgelegten Dauer der Lehrzeit von drei, dreieinhalb oder vier Jahren zum Ablauf des letzten Tages des 24. Lehrmonats (unter (LQKDOWXQJ HLQHU HLQPRQDWLJHQ )ULVW DX‰HURUGHQWOLFK DXĂ€|VW 'LH DX‰HURUGHQWOLFKH $XĂ€|VXQJ HUfolgt im Rahmen eines MediationsYHUIDKUHQV GHVVHQ .RVWHQ GLH GHU Lehrberechtigte zu tragen hat. Melde dich im Falle einer au‰HURUGHQWOLFKHQ $XĂ€|VXQJ EHL uns, damit wir dich Ăźber deine 5HFKWH XQG 0|JOLFKNHLWHQ LQIRUPLHUHQ N|QQHQ 13


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WEITERVERWENDUNGSPFLICHT Die/der Lehrberechtigte ist verSĂ€LFKWHW GLFK QDFK GHP (QGH deiner Lehrzeit noch mind. 3 Monate im erlernten Beruf weiter zu beschäftigen, sofern das Lehrverhältnis durch Zeitablauf oder die erfolgreich abgelegte LehrabschlussprĂźfung, die frĂźhestens 10 Wochen vor dem Lehrzeitende abgelegt werden darf, endet. Die Weiterverwendungszeit steht GLU DOVR XQPLWWHOEDU QDFK (QGH GHU Lehrzeit, also entweder ab dem (QGGDWXP DXV GHP /HKUYHUWUDJ oder ab dem auf die vorzeitige LehrabschlussprĂźfung folgenden Montag, zu. Die Weiterverwen-

GXQJVSĂ€LFKW WULIIW QXU I U GLH GHQ /HKUEHUHFKWLJWH Q ]X VRPLW KDVW GX GLH 0|JOLFKNHLW DP (QGH GHLQHU Lehrzeit zu entscheiden, ob du von der Weiterverwendungszeit Gebrauch machst oder nicht. Diese WahlmĂśglichkeit hast du aber nicht mehr, wenn schon beim Abschluss des Lehrvertrages vereinbart wurde, dass die Weiterverwendungszeit ein befristetes ArEHLWVYHUKlOWQLV LVW (V VROOWH GDKHU der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages, vor allem auch im Hinblick auf einen allfälligen KĂźndigungsschutz (Mutterschutz, Präsenz- und Zivildienst), mĂśglichst vermieden werden. Die Weiterverwendungszeit kann sich auch auf die Hälfte verkĂźrzen, wenn du die Hälfte oder weniger GHLQHU /HKU]HLW EHL GHU EHLP OHW]ten Lehrberechtigten zurĂźckgelegt hast. In manchen Kollektivverträgen, also durch die Kraft der Gewerkschaft und unserer Mitglieder, sind die Weiterverwendungszeiten verlängert (etwa im Handel oder der Industrie).

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LEHRLINGE – RECHTE & PFLICHTEN

LEHRZEUGNIS Nach Beendigung oder bei eiQHU YRU]HLWLJHQ $XĂ€|VXQJ GHV Lehrverhältnisses muss dir der/die Lehrberechtigte auf seine/ihre Kosten ein Zeugnis ausstellen.

Das Zeugnis muss Angaben ßber den Lehrberuf und die Dauer der Lehrzeit beinhalten. Formulierungen, die dir fßr deinen zukßnftigen Berufsweg schaden kÜnnten, sind nicht zulässig.

LEHRABSCHLUSSPRĂœFUNG $P (QGH GHLQHU /HKU]HLW VWHKW GLH LehrabschlussprĂźfung. Dabei soll festgestellt werden, ob du dir das notwendige Wissen fĂźr diesen Beruf angeeignet hast und ob du in der Lage bist, Tätigkeiten deines erlernten Berufes selbstständig und fachgerecht ausfĂźhren zu kĂśnnen. Die LehrabschlussprĂźfung kann im erlernten oder in einem mit diesem verwandten Lehrberuf abgelegt werden. (Hast du z.B. % URNDXIPDQQ IUDX JHOHUQW N|QQtest du die LehrabschlussprĂźfung auch im Lehrberuf IndustriekaufPDQQ IUDX DEOHJHQ

Die LehrabschlussprĂźfung gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der theoretische PrĂźfungsteil ist immer

schriftlich und entfällt, wenn du die letzte Klasse der Berufsschule positiv abgeschlossen hast. (V LVW GDKHU ZLFKWLJ VFKRQ ZlKUHQG der Lehrzeit auf eine gute Ausbildung zu achten, da viele erst kurz vor der PrĂźfung draufkommen, was sie alles nicht gelernt haben. Damit du selbst ĂźberprĂźfen kannst was du lernen sollst und was dann auch zur LehrabschlussprĂźfung kommt, gibt es fĂźr deinen Lehrberuf das so genannte Berufsbild. Darin ist angefĂźhrt, was du innerhalb deiner 3-jährigen Lehrzeit zusätzlich zur Berufsschule im Betrieb lernen solltest. Dein Lehrbetrieb ist dazu YHUSĂ€LFKWHW GLU GLHVH 'LQJH DXFK beizubringen. Dein Berufsbild kannst du als Mitglied bei der *3$ GMS NRVWHQORV DQIRUGHUQ

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GPA-djp

LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG & CO

LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG Da deine Lehrlingsentschädigung von der Branche und dem Bundesland in dem du beschäftigt bist abhängt, ruf einfach EHL XQV DQ ± ZLU VDJHQ GLU GHQ I U GLFK J OWLJHQ %HWUDJ 'LH GHU /HKUEHUHFKWLJWH LVW YHUpflichtet, dir eine Lehrlingsentschädigung zu bezahlen. Die Höhe der Lehrlingsentschädigung ist nach den Lehrjahren gestaffelt und im Kollektivvertrag geregelt. Der Kollektivvertrag wird jedes Jahr zwischen der Gewerkschaft und den Unternehmern (WirtschaftsNDPPHU DXVJHKDQGHOW 1HEHQ GHU Lehrlingsentschädigung sind aber noch einige andere Dinge, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld, im Kollektivvertrag geregelt. Der Kollektivvertrag ist kein Gesetz und daher nicht selbstverständlich. Abgeschlossene Kollektivverträge sind aber für die 8QWHUQHKPHU YHUSÀLFKWHQG Die Lehrlingsentschädigung steht dir auch für die Dauer der Unterrichtszeit in der Berufsschule sowie für die Dauer der Lehrabschlussprüfung zu. Als Mitglied der GPA-djp unterstützt du somit 16

unsere gemeinsame Stärke, um MHGHV -DKU HLQH (UK|KXQJ '(,1(5 Lehrlingsentschädigung zu erzielen. Als Mitglied der GPA-djp bekommst du auch kostenlos den für dich gültigen Kollektivvertrag.

ENTGELTFORTZAHLUNG BEI KRANKHEIT ODER EINEM UNGLÜCKSFALL Bist du krank, musst du eine ärztliche Bestätigung über deine Krankheit im Betrieb abgeben. Wenn du an der Arbeitsleistung verhindert bist (Krankenstand), gebührt dir pro Lehrjahr für 4 Wochen die volle Lehrlingsentschädigung und für weitere 2 Wochen ein Teilbetrag in der Höhe des Unterschiedbetrages zwischen der vollen Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld der Krankenkasse. Ist dieser Anspruch innerhalb eines Jahres ausgeschöpft, so gebührt dir bei einer weiteren Arbeitsverhinderung innerhalb desselben Lehrjahres für die ersten 3 Tage der Arbeitsverhinderung die volle Lehrlingsentschädigung und für weitere 6 Wochen ein Teilbetrag in derselben Höhe wie oben beschrieben.


LEHRLINGE – RECHTE & PFLICHTEN

Fßr dich als Lehrling gelten einige Beschäftigungsverbote. Diese sind im Kinder- und Jugendlichenbesc häf tigungsgeset z (K JBG) geregelt und dienen dazu, dich vor Arbeiten zu schßtzen, die mit einer besonderen Gefahr fßr deine Gesundheit oder Sittlichkeit verbunden sind. So ist z.B. auch das Tragen von schweren Sachen oder der Transport von hÜheren Geldbeträgen verboten.

ENTGELTFORTZAHLUNG BEI EINEM ARBEITSUNFALL ODER EINER BERUFSKRANKHEIT

SONSTIGE ARBEITSVERHINDERUNGEN, BEI DENEN DIR DIE LEHRLINGSENTSCHĂ„DIGUNG ZUSTEHT Bist du aus einem wichtigen, deine Person betreffenden Grund vorĂźbergehend daran gehindert deine Arbeitsleistung zu erbringen (z.B. Arztbesuch, BehĂśrdenweg, besonGHUH IDPLOLlUH (UHLJQLVVH VR VWHKW dir laut Gesetz bzw. dem jeweiligen Kollektivvertrag die Fortzahlung deiner Lehrlingsentschädigung in voller HĂśhe zu.

Besteht die Arbeitsverhinderung (Krankenstand) infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, so steht dir als Lehrling fßr jeden Fall bis zu 8 Wochen die volle Lehrlingsentschädigung und fßr weitere 4 Wochen der Teilbetrag zwischen Lehrlingsentschädigung und Krankengeld zu.

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URLAUB Grundsätzlich gelten die allgemeinen Regelungen des Urlaubsgesetzes (UrlG) auch fßr Lehrlinge. Hier fassen wir die fßr dich wichtigsten Punkte zusammen:

Ĺ€ Als

Lehrling hast du Anspruch auf Urlaub im AusmaĂ&#x; von 30 Werktagen pro Arbeitsjahr (Urlaubsjahr). Als Werktage gelten die Tage von Montag bis einschlieĂ&#x;lich Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Ĺ€ In den ersten 6 Monaten des 1. Arbeitsjahres entsteht der Anspruch auf Urlaub im Verhältnis (aliquot) zu der bereits zurĂźckgelegten Dienstzeit im Rahmen

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YRQ 7DJHQ SUR 0RQDW 1DFK diesen 6 Monaten hast du Anspruch auf den vollen Urlaub. In jedem weiteren Jahr entsteht der Anspruch sofort mit Beginn des neuen Arbeitsjahres in vollem AusmaĂ&#x;. Ĺ€ Wann du deinen Urlaub verbrauchst, muss mit dem Lehrbetrieb abgesprochen werden. (V LVW QLFKW P|JOLFK HLQVHLtig den Urlaub festzulegen. D.h. du kannst weder dann gehen wenn du mĂśchtest ohne es mit deinem Betrieb zu vereinbaren, noch kann dein Betrieb dich ohne deine Zustimmung „zwangsweise“ zu einer bestimmten Zeit in Urlaub schicken. Ĺ€ Der Urlaub kann in 2 Teile geteilt werden, wobei jedoch ein Teil mindestens 6 Werktage betragen muss. Ĺ€ :HQQ GX HV P|FKWHVW LVW GLH GHU /HKUEHUHFKWLJWH YHUSĂ€LFKWHW GLU in der Zeit von 15. Juni bis 15. September Urlaub im AusmaĂ&#x; von mindestens 2 Wochen zu geben. Ĺ€ Während des Urlaubes ist die Lehrlingsentschädigung weiter zu bezahlen. DarĂźber hinaus hast du Anspruch auf Urlaubsentgelt (Urlaubsgeld)


LEHRLINGE – RECHTE & PFLICHTEN

in der HĂśhe einer Lehrlingsentschädigung, das dir im Voraus fĂźr die gesamte Urlaubsdauer zu bezahlen ist. Ĺ€ Wirst du während deines Urlaubes krank und dauert dies länger als 3 Kalendertage, so sind die Krankenstandstage von den Urlaubstagen abzuziehen. 'X ELVW YHUSIOLFKWHW GHLQH Q ArbeitgeberIn nach 3 Tagen Krankenstand unverzĂźglich darĂźber zu informieren. Bei Krankenstandsende musst du eine ärztliche Bestätigung oder eine Bestätigung der Krankenversicherung abgeben. Ĺ€ Erkrankst du im Ausland, muss zusätzlich zur ärztlichen Bestätigung auch noch eine behĂśrdliche Bestätigung beigefĂźgt werden, dass der Arzt zur AusĂźbung seines Berufes berechtigt ist. Diese zusätzliche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn du dich in einem Krankenhaus behandeln hast lassen und eine Bestätigung vorlegst. Ĺ€ Wird das Lehrverhältnis beHQGHW RGHU DXIJHO|VW, so gebĂźhrt dir fĂźr die verbleibenden Urlaubstage eine Abgeltung. Diese Abgeltung hat als Urlaubsersatzleistung im aliquoten AusmaĂ&#x; zu erfolgen.

Ĺ€ Eine

Urlaubsentschädigung steht dir insbesondere in folgenden Fällen zu: Ĺ wenn das Lehrverhältnis unberechtigt vom Lehrberechtigten aufgelĂśst wurde und bereits 6 Monate Lehrzeit vergangen sind. Ĺ wenn du das Lehrverhältnis EHJU QGHW DXĂ€|VW XQG EHUHLWV 6 Monate deiner Lehrzeit vergangen sind. Ĺ b ei er folgreicher Ablegung der LehrabschlussprĂźfung und Verzicht auf die Weiterverwendungszeit und schon mehr als die Hälfte des Urlaubsjahres abgelaufen sind. Ĺ bei Beendigung des Lehrverhältnisses durch Zeitablauf (QGGDWXP LP /HKUYHUWUDJ oder durch einvernehmliche LĂśsung, wenn bereits mehr als die Hälfte des Urlaubsjahres abgelaufen sind.

Ĺ€ (LQH 8UODXEVDEÂżQGXQJ VWHKW dir insbesondere in folgenden Fällen zu: Ĺ bei LĂśsung des Lehrvertrages innerhalb der Probezeit. Ĺ bei berechtigter vorzeitiger $XĂ€|VXQJ GXUFK GLH GHQ /HKUEHUHFKWLJWH Q Ĺ bei AuflĂśsung des Lehrverhältnisses durch Zeitablauf oder durch einvernehmliche LĂśsung, wenn bei der Beendigung weniger als die Hälfte des Urlaubsjahres abgelaufen ist. 19


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KINDER- UND JUGENDLICHENBESCHĂ„FTIGUNGSGESETZ (KJBG) Jugendliche, die sich in einem Arbeitsverhältnis bzw. AusbildungsYHUKlOWQLV EHÂżQGHQ EHG UIHQ LQtensiveren Schutzvorschriften als erwachsene ArbeitnehmerInnen. Daher gelten fĂźr die Beschäftigten zwischen 15 und 18 Jahren besondere Bestimmungen, die im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (K JBG) geregelt sind. Das KJBG regelt die Arbeitszeiten, die Arten der Arbeiten die du machen darfst, deinen Urlaub und vieles andere mehr. Solange du Lehrling bist bzw. du noch nicht älter als 18 Jahre bist, dient dieses Gesetz deinem Schutz während deiner Ausbildung.

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KINDER Kinder im Sinne des KJBG sind Minderjährige bis zum 15. Geburtstag oder bis zu einer späteren BeHQGLJXQJ GHU 6FKXOSĂ€LFKW

JUGENDLICHE Jugendliche sind Personen, die nicht als Kinder gelten, bis zum 18. Geburtstag.


LEHRLINGE – RECHTE & PFLICHTEN

ARBEITSZEIT Die Arbeitszeit darf in folgenden Fällen von diesen grundsätzlichen Regelungen abweichen: Ĺ€ um eine längere Wochenfreizeit zu erreichen (z.B. Freitag FrĂźhschluss), kann die tägliche Arbeitszeit auf maximal 9 Stunden verlängert werden. Ĺ€ wenn der Kollektivvertrag Ausnahmen zulässt, so kann durch einen mehrwĂśchigen Durchrechnungszeitraum die wĂśchentliche Arbeitszeit ausgedehnt werden. Im Durchschnitt dĂźrfen aber 40 Stunden nicht Ăźberschritten ZHUGHQ (LQH VROFKH 5HJHOXQJ gibt es z.B. fĂźr den Handel. Bei all diesen Regelungen darf aber die tägliche Arbeitszeit 9 Stunden und die wĂśchentliche Arbeitszeit 45 Stunden nicht Ăźberschreiten. Durch eine Betriebsvereinbarung oder den Kollektivvertrag kann eine andere Regelung vereinbart werden.

UNTERRICHTSZEIT Zur ErfĂźllung der gesetzlichen Berufsschulzeit muss dir dein Lehrbetrieb die erforderliche Zeit freigeben. FĂźr die Unterrichtszeit ist die Lehrlingsent-

schädigung weiter zu bezahlen. Die Unterrichtszeit (einschlieĂ&#x;lich der Pausen, jedoch ohne Mittagspause) ist auf die wĂśchentliche Arbeitszeit anzurechnen. Hast du an einem Tag 8 Stunden Berufsschule, so darfst du an diesem Tag nicht mehr im Betrieb zur Arbeit herangezogen werden. (LQH %HVFKlIWLJXQJ DQ HLQHP %Hrufsschultag ist nur dann erlaubt, wenn die Berufsschulzeit, die Wegzeit (von der Schule in den Betrieb) und die verbleibende Arbeitszeit die gesetzliche Arbeitszeit nicht Ăźberschreiten. Bist du in einer lehrgangsamäĂ&#x;igen oder saisonmäĂ&#x;igen Berufsschule, darfst du während des tatsächlichen Besuchs der Schule nicht im Betrieb beschäftigt werden.

Die Arbeits ]HLW -XJHQGOL FKHU EHWUlJW 6WXQGHQ WlJOLFK und 40 Stunden Z|FKHQWOLFK ACHTUNG: In vielen .ROOHNWLYYHU WUlJHQ LVW HLQH Z|FKHQWOLFKH $UEHLWV]HLW YRQ 6WXQGHQ JHUHJHOW

VOR- UND ABSCHLUSSARBEITEN Wirst du zu Vor- und Abschlussarbeiten herangezogen, so muss dir diese Zeit entweder durch ein IU KHUHV (QGH RGHU GXUFK HLQHQ späteren Beginn deiner eigentlichen Arbeitszeit ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich hat noch in derselben Woche, jedoch spätestens in der darauf folgenden Kalenderwoche zu erfolgen. 21


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ĂœBERSTUNDEN Bei zwingenden GrĂźnden darf bei Lehrlingen, die Ăźber 16 Jahre alt VLQG GLH JHVHW]OLFKH 1RUPDODUbeitszeit um eine halbe Stunde verlänger t werden. Die Dauer dieser Mehrarbeit darf 3 Stunden in der Woche nicht Ăźberschreiten. Die tägliche Arbeitszeit darf 9,5 Stunden nicht Ăźberschreiten.

FĂźr Lehrlinge bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind Ăœbers t u n d e n g r u n d s ä t z l i c h ve rERWHQ 1RWLHUH GLU GHLQH $UEHLWV zeiten immer. Damit ist sichergestellt, dass du auch später weiĂ&#x;t, wie viel du wann gearbeitet bzw. ob du irgendeine Ăœberstunde geleistet hast.

Eine Verlängerung der Arbeitszeit darf nur in folgenden Fällen vorgenommen werden: Ĺ€ bei Arbeiten zur Reinigung und Instandhaltung, soweit diese Arbeiten nicht während des 1RUPDOEHWULHEHV P|JOLFK VLQG Ĺ€ bei Arbeiten, von denen die Wiederaufnahme oder Aufrechterhaltung des vollen Betriebes arbeitstechnisch abhängig sind. Ĺ€ bei Arbeiten zur abschlieĂ&#x;enden Kundenbedienung, einschlieĂ&#x;lich der damit zusammenhängenden notwendigen Aufräumarbeiten.

Als Ăœberstunde gilt jede gearbeitete Stunde, die Ăźber die 8stĂźndige Tages- oder 40-stĂźndige Wochenarbeitszeit hinausgeht. Das bedeutet, die Zeit von 38,5 bis 40 Stunden ist so genannte Mehrarbeitszeit und wird auf Basis der Bruttolehrlingsentschädigung ohne Zuschläge oder mit Zeitausgleich 1:1 vergĂźtet (fĂźr jede geleistete Stunde erhältst du 1 Stunde bezahlt oder Zeitausgleich). Alle Ăźber 40 Stunden hinausgehenden Arbeitsstunden gelten als Ăœberstunden und mĂźssen gesondert bezahlt werden. FĂźr geleistete Ăœberstunden gebĂźhrt dir ein Zuschlag von 50%. Im Falle eines Zeitausgleiches, mit dem du einverstanden sein musst, gebĂźhrt dir dieser Zuschlag (1:1,5) ebenfalls. (Bei z.B. 4 Ăœberstunden erhältst du 6 Stunden Zeitausgleich). Als Ăœberstunde fĂźr Jugendliche gilt jene Zeit, die nach dem Kinder-

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LEHRLINGE – RECHTE & PFLICHTEN

SONN- & FEIERTAGSRUHE und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz KJBG oder dem jeweiligen Kollektivvertrag über die tägliche RGHU Z|FKHQWOLFKH 1RUPDODUEHLWVzeit hinausgeht. Obwohl Überstunden für Jugendliche grundsätzlich verboten sind, gebührt dir für dennoch geleistete Überstunden ein Zuschlag von 50% auf die Lehrlingsentschädigung. (LQH höhere Überstundenabgeltung kann in manchen Kollektivverträgen vorgesehen sein. Für Lehrlinge, die bereits 18 Jahre alt sind, ist für die Berechnung der Überstundenabgeltung das niedrigste im Betrieb vereinbarte Angestelltengehalt heranzuziehen.

RUHEPAUSEN & RUHEZEITEN Wenn die Tagesarbeitszeit länger als 4,5 Stunden beträgt, muss dir eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens einer halben Stunde gewährt werden. Diese musst du nach spätestens 6 Arbeitsstunden anWUHWHQ 1DFK $UEHLWVHQGH P VVHQ Lehrlinge bis 15 Jahre 14 Stunden und Lehrlinge bis 18 Jahre 12 Stunden ununterbrochene Ruhezeit bis zum nächsten Arbeitsbeginn bekommen.

An Sonntagen und gesetzlichen Feier tagen dür fen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Auch hier gibt es Ausnahmen. So z.B. LQ .UDQNHQSÀHJHEHUXIHQ RGHU im Gastgewerbe. Wie schon in der Rubrik Ruhepausen und Ruhezeiten angeführt, dürfen Jugendliche in der Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr nicht beschäftigt werden. Eine Ausnahme stellt hier der 8. Dezember 0DULD (PSIlQJQLV I U GHQ (LQ]HOKDQGHO QLFKW I U GHQ Großhandel!) dar. Hier ist die Öffnung der Geschäfte möglich, es gelten jedoch besondere Bestimmungen. So ist eine Beschäftigung nur dann möglich, wenn du freiwillig arbeitest – das bedeutet, eine Zwangseinteilung ist nicht erlaubt. Die Beschäftigung von Lehrlingen ist nur in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr erlaubt. Solltest du am 8. Dezember arbeiten, gebührt dir ein Feiertagszuschlag pro gearbeiteter Stunde. Zusätzlich dazu steht dir ein Freizeitausgleich bei bis zu 4 gearbeiteten Stunden von 4 Stunden und bei mehr als 4 gearbeiteten Stunden von 8 Stunden zu. Dazu wurde ein eigener Kollektivvertrag abgeschlossen, den du als Mitglied kostenlos bei uns anfordern kannst. 23


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WOCHENFREIZEIT Lehrlinge bis 18 Jahre haben den Anspruch auf eine ununterEURFKHQH Z|FKHQWOLFKH )UHL]HLW von 2 Kalendertagen, die den Sonntag beinhalten muss (also 6DPVWDJ 6RQQWDJ RGHU 6RQQWDJ Montag). Diese Wochenfreizeit sollte nach Möglichkeit spätestens am Samstag um 13 Uhr beginnen. Bei einer Beschäftigung am Samstag hat der darauf folgende Montag arbeitsfrei zu bleiben.

Wenn am Montag Berufsschultag ist, gibt es dafür eine Sonderregelung. (V JLEW DXFK $XVQDKPHUHJHOXQJHQ für verschiedenste Berufe, die in den einzelnen Kollektivverträgen geregelt sind. So z.B. für die Lehrberufe BäckerIn, FleischerIn und KonditorIn, aber auch für Lehrlinge im Handel und im Gastgewerbe.

BEFÖRDERUNG HÖHERER GELD- ODER SACHWERTE $X HUKDOE GHV %HWULHEHV G UIHQ -XJHQGOLFKH QLFKW ]XU %HI|UGHUXQJ K|KHUHU *HOG RGHU 6DFKZHUWH XQWHU HLJHQHU 9HUDQWZRUWXQJ herangezogen werden. Z.B. ist damit das Transportieren der Tageseinnahmen bei Geschäftsschluss zu einem Bankschließfach gemeint.

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LEHRLINGE – RECHTE & PFLICHTEN

ARBEITSINSPEKTORATE Die Arbeitsinspektorate ĂźberwaFKHQ GLH (LQKDOWXQJ GHU JHVHW]OLFKHQ Regelungen, wie beispielsweise die Jugendschutzbestimmungen. Ăœbertretungen kĂśnnen bei den Arbeitsinspektoraten angezeigt bzw. gemeldet werden.

PRĂ„SENZ- UND ZIVILDIENST Wirst du zum Bundesheer einbeUXIHQ (LQEHUXIXQJVEHIHKO RGHU zum Zivildienst zugewiesen (Zuweisungsbescheid) musst du deiQH Q $UEHLWJHEHU,Q XQYHU] JOLFK darĂźber informieren. Ab dieser Information wird der EHVRQGHUH . QGLJXQJV XQG (QWlassungsschutz wirksam. Während deiner Bundesheer- oder Zivildienstzeit bleibt dein Lehrverhältnis aufrecht oder der Fortlauf deiner Weiterverwendungszeit gehemmt.

(V EHVWHKW GLH 0|JOLFKNHLW HLQHQ $XIVFKXE GHU (LQEHUXIXQJ E]Z =Xweisung zu beantragen, wenn du deine Lehrabschlussprßfung noch nicht abgelegt hast. Der Antrag muss den voraussichtlichen Zeitraum deiner Lehrabsc hlusspr ßfung sowie eine Bestätigung der zuständigen Lehrlingsstelle enthalten und ist bei GHU (UJlQ]XQJVDEWHLOXQJ GHV ]Xständigen Militärkommandos bzw. bei der Zivildienstserviceagentur einzubringen.

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MUTTERSCHUTZ FĂźr weibliche Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmerinnen gelten im Falle einer Schwangerschaft die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MSchG).

Während deiner Schwangerschaft dßrfen die gesetzlichen Wochenarbeitszeiten auf keinen Fall ßberschritten werden. Darßber hinaus gelten besondere Verwendungsbeschränkungen fßr deine Beschäftigung. Ab der Mitteilung der SchwangerVFKDIW DQ GHLQH Q $UEHLWJHEHU,Q besteht ein besonderer KßndiJXQJV XQG (QWODVVXQJVVFKXW] Bist du schon gekßndigt bzw. ist das Lehrverhältnis aufgelÜst worGHQ PXVVW GX GHLQH Q $UEHLWJHEHrIn innerhalb von 5 Tagen ßber die Schwangerschaft informieren und eine ärztliche Bestätigung bringen, damit der besondere Kßndigungs-

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XQG (QWODVVXQJVVFKXW] QDFKWUlJlich wirksam wird. 8 Wochen vor der Geburt beginnt die Schutzfrist (absolutes Beschäftigungsverbot) und endet LP 1RUPDOIDOO :RFKHQ QDFK GHU Geburt. Sie kann auf hĂśchstens 16 Wochen verlängert werden. FĂźr die Dauer der Schutzfrist besteht ein Anspruch auf Wochengeld seitens GHU *HELHWVNUDQNHQNDVVH 1DFK der Schutzfrist haben Mutter oder Vater wahlweise den Anspruch auf Karenzurlaub. FĂźr diesen Zeitraum besteht ebenfalls ein KĂźndigungsXQG (QWODVVXQJVVFKXW] Der Karenzurlaub unterbricht das Lehrverhältnis, wobei aber die/der ArbeitgeberIn nach Beendigung des Karenzurlaubes einen neuen Lehrvertrag fĂźr die restliche Lehrzeit abschlieĂ&#x;en muss.


LEHRLINGE – RECHTE & PFLICHTEN

MITBESTIMMUNG AM ARBEITSPLATZ Um deine Interessen im Betrieb auch zu vertreten, besteht die 0|JOLFKNHLW HLQHQ -XJHQGYHUWUDXHQVUDW ]X ZlKOHQ Dieser hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, der Gewerkschaft und der Kammer fßr Arbeiter und Angestellte (AK) die Interessen der Jugendlichen im Betrieb zu vertreten und sich bei Problemen fßr die Jugendlichen einzusetzen. Der Jugendvertrauensrat ist fßr eine Periode von 2 Jahren gewählt und hat fßr diese Zeit einen beVRQGHUHQ . QGLJXQJV XQG (QWODVsungsschutz. Da es oft schwierig und mßhsam ist, Probleme alleine zu lÜsen, kann ein Jugendver trauensrat diese Aufgaben ßbernehmen und Verbesserungen fßr Lehrlinge im Betrieb erzielen oder bei Problemen mit der Betriebsleitung deren LÜsung besprechen.

(V LVW ZLFKWLJ HLQH Q $QVSUHFKpartnerIn direkt im Betrieb zu haEHQ ]X GHU GHP GX 9HUWUDXHQ KDVW und Probleme oder Schwierigkeiten frei besprechen kannst. Ab 5 in einem Betrieb beschäftigten Jugendlichen (nicht älter als -DKUH NDQQ HLQ -XJHQGYHUtrauensrat gewählt werden. Der Jugendvertrauensrat ist während seiner 2-jährigen Funktionsperiode vor der Kßndigung geschßtzt und hat darßber hinaus den Anspruch auf 14 Tage Freistellung, um sich z.B. auf Seminaren der GPA-djp, weiterzubilden.

1lKHUH ,QIRUPD WLRQHQ ]XU :DKO HLQHV -XJHQG vertrauensrates HUKlOWVW GX LP *3$ GMS %Â UR LQ GHLQHU 1lKH VLHKH Adressenliste am Ende dieser %URVFKÂ UH

Solltest du Interesse haben, bei dir im Betrieb einen Jugendvertrauensrat zu wählen: 5XI XQV HLQIDFK DQ ¹ ZLU KHOIHQ dir gerne.

INSTITUTIONEN UND BERATUNGSSTELLEN Wir als GPA-djp stehen fĂźr dich als Mitglied jederzeit als Anlaufstelle zur VerfĂźgung. Die Adressen der *3$ GMS ÂżQGHQ VLFK DP (QGH GLHser BroschĂźre.

Fßr dich als Lehrling gibt es aber auch noch andere wichtige Stellen: ŀ Kammer fßr Arbeiter und Angestellte (AK) – Abteilung Lehrlings- und Jugendschutz ŀ Arbeitsmarktservice (AMS) ŀ Berufsschule 27


IMPRESSUM

IMPRESSUM Herausgeberin: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Bundesjugendabteilung Alfred-Dallinger-Platz 1, 1034 Wien Redaktion: Helmut Gotthartsleitner Titelbild: FUHDFDUW LVWRFNSKRWR Fotos: istockphoto Layout: modularplus.com Kontakt: Tel.: 050301 21 510 Mail: jugend@gpa-djp.at Internet: www.jugend.gpa-djp.at Stand: Juli 2009 28


LEHRLINGE – RECHTE & PFLICHTEN

WAS BITTE IST GPA-djp? GPA-djp steht fßr Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier. Als deine Gewerkschaft vertreten wir dich bei allen Problemen während deiner Lehrzeit, in der Berufschule und danach im Job. Wir verhandeln beispielsweise auch deinen Kollektivvertrag. Was ist ein Kollektivvertrag? Der Kollektivvertrag ist eine einheitliche Regelung fßr alle Beschäftigten deiner Branche.

KOLLEKTIVVERTRAG, WAS BRINGT MIR DAS? Mindestgehalt: Die HÜhe deiner Lehrlingsentschädigung und später deines Gehalts wird im Kollektivvertrag geregelt. 13. und 14. Gehalt: Das Urlaubsund Weihnachtsgeld sind keine selbstverständlichen Leistungen. Sie werden im Kollektivvertrag festgelegt.

ÂŽ JA, ICH WERDE NEUES GPA-djp MITGLIED Familienname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geburtsdatum:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 1XPPHU . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Adresse: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Plz., Ort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Betrieb: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lehrjahr: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (PDLO

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tel.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

...........................................................................

Datum und Unterschrift

JLOW JOHLFK]HLWLJ DOV (UPlFKWLJXQJ IÂ U GHQ (LQ]LHKXQJVDXIWUDJ VRIHUQ GLHVHU JHZÂ QVFKW ZLUG

Den Mitgliedsbeitrag von 1 Prozent meiner Bruttolehrlingsentschädigung pro Jahr zahle ich per: ÂŽ (LQ]LHKXQJVDXIWUDJ ÂŽ Betriebsabzug ÂŽ Telebanking (Du erhältst deine Zahlungsinfo monatlich per Mail – Mailadresse und Bankverbindung ist unbedingt notwendig)

Bank

Bankleitzahl

Kontonummer

Kleingedrucktes: Hiermit ermächtige ich widerUXĂ€LFK GLH YRQ PLU ]X HQWULFKWenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine kontofĂźhrende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulĂśsen, wobei I U GLHVH NHLQH 9HUSĂ€LFKWXQJ besteht, insbesondere dann, wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich habe das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von GrĂźnden die RĂźckbuchung bei meiner Bank zu veranlassen. Ich ermächtige die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier den Mitgliedsbeitrag von 1 Prozent meiner Bruttolehrlingsentschädigung von meinem oben angefĂźhrten Konto einzuziehen.


GPA-djp

Arbeitszeit: Laut Gesetz gilt in Österreich die 40 Stunden Woche. 1XU ZHU LP .ROOHNWLYYHUWUDJ HLQH bessere Regelung hat, arbeitet 38,5 Stunden oder weniger. *HKDOWVHUK|KXQJ (V JLEW NHLnen Anspruch auf eine jährliche Gehaltserhöhung. Damit du mit deinem Chef keine persönliche Auseinander set zung eingehen musst, führen wir regelmäßig Kollektivvertragsverhandlungen über deine Gehaltserhöhung.

Unsere Erfahrung zeigt: Die 6WlUNH PDFKW GHQ 8QWHUVFKLHG (V ist einfach etwas anderes ob du alleine deinem Chef gegenübersitzt und mehr Geld willst oder ob wir, mit der Stärke von vielen tausenden Mitgliedern im Rücken, für GLFK HLQH (UK|KXQJ GHU /HKUOLQJVentschädigung erkämpfen. Die GPA-djp beschäftigt über hundert ExpertInnen, die nur dafür da sind, dir zu helfen. Wir sind immer für dich da.

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® Ich habe eine Frage - bitte kontaktiert mich!

Bundesjugendabteilung Alfred Dallinger Platz 1 1034 Wien

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LEHRLINGE – RECHTE & PFLICHTEN

GPA-djp – IMMER IN DEINER NÄHE GPA-djp Bundesjugend Alfred-Dallinger-Platz 1 1034 Wien Tel.: 050301 21 510 Fax: 050301 71 510 jugend@gpa-djp.at

GPA-djp Kärnten %DKQKRIVWUD H 9020 Klagenfurt Tel.: 050301 25 000 Fax: 050301 25 999 kaernten@gpa-djp.at

GPA-djp Wien Alfred-Dallinger-Platz 1 1034 Wien Tel.: 050301 21 298 Fax: 050301 71 298 wien@gpa-djp.at

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GPA-djp Salzburg Markus-Sittikus Straße 10 5020 Salzburg Tel.: 050301 27 025 Fax: 050301 77 025 salzburg@gpa-djp.at

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